Schutzkonzept Gottesdienste / kirchliche Veranstaltungen der seetal chile
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept Gottesdienste / kirchliche Veranstaltungen der seetal chile Version 29.09.2021 1. Grundsatz Das Schutzkonzept zeigt auf, wie das kirchliche Gemeinschaftsleben der seetal chile unter Einhaltung der Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung des Status der epidemiologischen Lage aufrechterhalten wird. Es gelten immer die restriktiveren Massnahmen (Regelung des Kanton Aargau). Die in diesem Schutzkonzept definierten Massnahmen sollen helfen Neuansteckungen zu verhindern und die Fallzahlen tief zu halten. Grundlage für das Schutzkonzept der seetal chile sind die einschlägigen Dokumente des BAG, der kantonalen Behörde sowie der Freikirchen Schweiz. Als mitgeltendes Dokument ist das «Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept Freikirchen» aufgeführt. Für das Umsetzen des Schutzkonzepts ist der Schutzbeauftragte der seetal chile verantwortlich und schlussendlich gilt die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher. 2. Schutz der besonders gefährdeten Personen Besonders gefährdete Personengruppen sollen nicht von den kirchlichen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Sie sollen ermutigt werden, sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen und kirchliche Angebote über andere Kanäle in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen an einer religiösen Zusammenkunft ist eine individuelle Entscheidung. Folgende offizielle Kommunikationskanäle werden verwendet: • Persönliche Mitteilung des Schutzkonzepts an die regelmässigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher • Information auf der Homepage • Wochenmail • Eingangskontrolle Die digitalen Angebote (insbes. Live-Stream der Gottesdienste) werden u.a. auch für besonders gefährdete Personen aufrechterhalten und sind eine gute Ergänzung bei beengten Raumverhältnissen. Gehören Mitarbeitende zu den besonders gefährdeten Personen gilt der «Leitfaden für Schutzkonzept für Angestellte in Freikirchen». seetal chile 1 www.seetal-chile.ch
a) Eingangskontrolle • Der Eingangs- und Ausgangsbereich einer Veranstaltung wird so kanalisiert, dass der Abstand der Teilnehmenden von 1.5 Metern jederzeit eingehalten werden kann. Dies wird durch Bodenmarkierungen erreicht. • An jedem Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Die Händehygiene ist eine grundlegende Massnahme zur Verhinderung der Übertragung von Keimen. Für alle Personen soll regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion möglich sein. • Am Eingang wird mit einem Plakat darüber informiert, welche Massnahme für die Veranstaltung gilt (Zertifikatspflicht). • Es ist möglich gleichzeitig Gottesdienste mit Zertifikat (unbeschränkte Gruppengrösse) und Gottesdienste mit Schutzkonzept (bis 50 Personen) in mehreren voneinander getrennten Sälen durchzuführen. Mit Zertifikatspflicht: • Am Eingang wird das Covid-Zertifikat kontrolliert. Das Zertifikat kann ausgedruckt oder digital auf dem Handy vorliegen. • Die Kontrolle wird mit der kostenlosen „COVID Cerftificate Check“-App durchgeführt. • Bei Personen, die nicht zu den regelmässigen Besuchern gehören oder unbekannt sind, müssen weiter die Personalien kontrolliert und mit dem Zertifikat verglichen werden. • Die Kontrolle wird mit Augenmass durchgeführt und orientiert sich an folgenden Punkten: • Personen unter 16 Jahren sind von der Kontrolle ausgeschlossen. • Die Kontrolle wird mit Augenmass durchgeführt. Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Es wird eine Kontakterhebung durchgeführt. Die Gottesdienstteilnehmenden melden sich für die Veranstaltung an. • Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden werden kontrolliert bzw. neu erfasst und auf einer Liste festgehalten, damit das Contact Tracing sichergestellt werden kann (Name, Adresse, Tel.Nr). b) Kapazität Mit Zertifikatspflicht: Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht haben keine Beschränkung der Gruppengrösse. Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat gilt die Besucherzahl von 50 Personen. Zu den 50 Personen zählen auch die beteiligten Personen (inkl. Musiker, Moderatoren, Pastoren usw.). • Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass höchstens 2/3 der vor Covid-19 Saalkapazität belegt werden und die Abstände zwischen den Stühlen eingehalten werden können. seetal chile 2 www.seetal-chile.ch
• Veranstaltungen im Freien mit Sitzgelegenheit sind bis zu einer Personenanzahl von 1'000 Personen ohne Zertifikat erlaubt. c) Religiöse Veranstaltungen • Es ist grundsätzlich verboten, religiöse Veranstaltungen mit über 1000 Personen durchzuführen. Für diese Veranstaltungen gilt die Zertifikatspflicht. Als Veranstaltung gelten alle Anlässe, welche die seetal chile in ihrer Agenda publiziert (Ausnahme: Veranstaltungen von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001). • Die Ausrichtung des Anlasses ist auf die Anbetung Gottes fokussiert und beinhaltet gottesdienstliche Elemente wie, Liturgie, Andacht, Predigt, Gebet, Musik und Gemeinschaft. • Die Veranstaltungen können auch an einem Abend stattfinden. • Die Veranstaltungen können auch parallel, jedoch in unterschiedlichen Gebäuden, durchgeführt werden. Die Besuchergruppen werden während oder am Ende der Veranstaltung nicht vermischt. • Für die Durchführung von Kleingruppen oder Hauskreisen ausserhalb der seetal chile gelten die behördlich festgelegten Gruppengrössen und entsprechen Veranstaltungen im Familien- bzw. Freundeskreis (30 Personen innen und 50 Personen draussen). Für diese privaten Veranstaltungen braucht es kein Schutzkonzept. Jedoch werden die üblichen Abstands- und Hygienemassnahmen eingehalten. d) Maskenpflicht Mit Zertifikatspflicht: • Für die Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht gilt keine Maskenpflicht. • Mitarbeitende sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Statt einer Kontrolle des Zertifikates wird eine Mitarbeiterliste geführt. • Alle ehrenamtlich und angestellten Mitarbeitenden tragen aus Solidarität während dem Gottesdienst bzw. während ihrem Einsatz eine Maske. • Ansonsten sind die Gottesdienstteilnehmenden im Zentrum von der Maskenpflicht befreit. • Die sanitarischen Anlagen können von nicht zertifizierten mit Maske benutzt werden. • Das Bistro kann mit Maske besucht werden, jedoch findet die Konsumation draussen statt. Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Es gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen der seetal chile für alle Personen ab 5. Klasse (Primarschule). • Die Maskenpflicht besteht vom Beginn des Eintritts durchgehend bis zum Verlassen des Gebäudes. • Die Maskenpflicht gilt in allen Räumlichkeiten (inkl. Büro), wenn sich mehr als eine Person im Raum aufhält. • Auch auf der Bühne werden Masken getragen (Probe und Auftritt). Dies gilt nicht für die Redner, Moderatoren, Sängerinnen und Sänger und Blasinstrumente unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände (3 Meter). • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren bzw. vor der 5. Klasse und Personen mit einem ärztlichen oder psychologischen Dispens. seetal chile 3 www.seetal-chile.ch
3. Covid-19 erkrankte Personen Sollte sich im Nachgang einer Veranstaltung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Veranstaltung teilgenommen hat, wird umgehend die Kirchenleitung informiert. Die Kirchenleitung informiert zeitnah die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und weist sie, in Absprache mit dem Contact Tracing Center, auf die BAG Regeln zu diesem Vorfall hin. Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Anordnungen des BAG zu Isolation und Quarantäne sowie die Weisungen der zuständigen kantonalen Stellen. 4. Informationskonzept Als Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene wird das Informationsmaterial des BAG (Plakate, Screens etc.) prominent angebracht und bei jeder grösseren Versammlung auch mündlich darauf hingewiesen. Zudem werden diese Massnahmen auf der Website der seetal chile und anderen Kommunikationsmittel (z.B. Wochenmail) kommuniziert. 5. Distanzregeln Abstand halten gilt auch weiterhin. Die «physische Distanz» von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Es gilt die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher. Von der Bühne zur ersten Besucherreihe wird genügend Abstand eingeräumt. Ansammlungen grösserer Gruppen vor dem Kirchengebäude sind zu vermeiden. Es gelten dabei die behördlichen Vorgaben. 6. Hygienemassnahmen • Zu den Hygienemassnahmen gehören nebst dem Unterlassen vom Händeschütteln, das Husten in Armbeugen und insbesondere das regelmässige, gründliche Händewaschen. • Im Rahmen der ordentlichen Reinigungszyklen werden die Räumlichkeiten der seetal chile regelmässig gereinigt. • Beim Putzen und sicheren Entsorgen werden Handschuhe getragen und der Abfall wird fachgerecht entsorgt. • Auf das Lüften der Räumlichkeiten wird grossen Wert gelegt. Als Massnahme gilt regelmässiger Luftaustausch von 10 Min. vor und nach den Veranstaltungen. Während den Veranstaltungen, insbesondere während des Gottesdienstes, wird die Lüftung eingeschaltet. seetal chile 4 www.seetal-chile.ch
7. Sitzordnung im Gottesdienstraum Mit Zertifikatspflicht Es gilt freie Platzwahl Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Die Sitzreihen sind so zu belegen, dass jeweils mindestens ein Sitz zwischen Einzelpersonen sowie zu Gruppen von Familien und Personen eines gleichen Haushalts leer bleibt. Die Stühle sollen, wenn möglich, immer in verbundenen Reihen mit einem normalen Abstand zwischen den Reihen aufgestellt werden. • Es besteht eine Sitzpflicht, das heisst, dass jeder im Gottesdienst eine Sitzgelegenheit hat, ob er beim Singen steht oder sitzt ist ein Ausdruck seiner anbetenden Haltung. Empfohlen wird, dass die Anbetungsleitung aufruft zum gemeinsamen Aufstehen oder Sitzen. • Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass höchstens 2/3 der Saalkapazität belegt werden. 8. Gottesdienst-Elemente a) Gemeindegesang Mit Zertifikatspflicht Sowohl die Gemeinde als auch die an der Veranstaltung Beteiligten können ohne Maske singen Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Der Gemeindegesang ist erlaubt (mit Maske). Sängerinnen und Sänger dürfen unter Wahrung der Abstandsregel (3 Meter) für den Gesangsteil die Maske abnehmen. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, werden Masken getragen. • Auch für die Band und andere Bühnenbenutzerinnen und -benutzer gelten die üblichen Abstandsregeln entsprechend den gültigen behördlichen Vorgaben. • Während den Proben gibt es keine maximale Personenzahl. In Innenräumen müssen dann die entweder die Kontaktdaten erhoben oder Masken getragen werden. b) Abendmahl Mit Zertifikatspflicht Es gelten keine Einschränkungen im Bezug auf die Durchführung des Abendmahls Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: Es ist möglich das Abendmahl mit Stationen an die Gottesdienstteilnehmenden abzugeben. Sie gehen mit Masken vom Platz zu der Station, nehmen das Abendmahl mit und sobald sie am Platz sind, können sie die Maske entfernen und das Abendmahl essen. Anschliessend ziehen sie die Maske wieder an. Eine weitere Möglichkeit ist das Abendmahl durch Einzelpersonen (mit Handschuhen) durch die Reihe bringen zu lassen und auszuteilen. seetal chile 5 www.seetal-chile.ch
c) Kinderprogramm Für das Kinderprogramm während den Gottesdiensten gelten die gleichen Hygiene- und Distanzvorschriften wie in der obligatorischen Schule des Kanton Aargaus. Siehe dazu: https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_zum_schulbetrieb/informationen_zu m_schulbetrieb.jsp Ein Leitfaden für das Aufführen von Kindergottesdiensten ist auf www.freikirchen.ch zum Herunterladen aufgeschaltet. Weitere Vorgaben gibt es auf der Webseite der örtlichen Volksschule. Für die Kinderhüte gelten die gleichen Regeln wie für Kitas. Siehe dazu: https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/kitas_und_spielgruppen/kitas_und_spielgruppe n_1.jsp 9. Weitere kirchliche Veranstaltungen a) Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001 • Für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001 gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Es müssen jedoch die nötigen Schutzmassnahmen eingehalten werden und die Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden. • Für Aktivitäten (Sport, Kultur, Kirche) von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001 bestehen keine Einschränkungen. b) Biblischer Unterricht • Der biblische Unterricht ist der Schule gleichgestellt und keine Veranstaltung, sondern ein Teil des freikirchlichen Lehrunterrichtes. Siehe dazu die Bestimmungen und Ausführungen unter 8c. c) Weekends und Lager • Für die Durchführung von Weekends oder Lagern orientiert man sich an den Vorgaben vom Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen (BESJ). https://besj.ch/corona/ d) Weitere Veranstaltungen • An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die nicht in der seetal chile stattfinden, dürfen höchstens 30 Personen innen und 50 Personen draussen teilnehmen (Kinder und Erwachsene zählen als Personen). • Es braucht für diese privaten Veranstaltungen, wie Kleingruppen, kein Schutzkonzept. Es gelten jedoch die üblichen Abstands- und Hygienemassnahmen des BAG. • Die Kleingruppen sind in der Gestaltung des Programmes frei. seetal chile 6 www.seetal-chile.ch
• Für Treffen von Gruppen in Kirchenräumlichkeiten bis 50 Personen (Kleingruppen, Gebetsgruppen, Arbeitsgruppen, Vorstände, Teams, Kurse, Weiterbildungen, Sitzungen, etc.) gelten die Abstands- und Hygieneregeln und das Einhalten und Auflegen des Schutzkonzeptes. 10. Bistrobetrieb/Kirchenkaffee Mit Zertifikatspflicht Die Konsumation in Innen- und Aussenräumen ist mit Zertifikat ohne Einschränkung möglich. Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept: • Für den Betrieb des Bistros gelten die kantonalen Vorgaben für Restaurants und Bars. Trotzdem das Bistro im Zusammenhang mit dem Gottesdienst steht ist es keine religiöse Veranstaltung. • Die Bistrobetreibenden tragen Masken. • Im Aussenbereich braucht es kein Contact Tracing und die Maskenpflicht fällt weg. • Die sanitarischen Anlagen können von nicht zertifizierten mit Maske benutzt werden. • Das Bistro kann mit Maske besucht werden, jedoch findet die Konsumation draussen statt. 11. Freigabe Das vorliegende Schutzkonzept wurde validiert und freigegeben: Vorname/Name Freigabedatum: Marianne Günter Per Mail am 06.06.2020 Mirjam Sigg Mündlich am 07.06.2020 Matthias Altwegg Per Mail am 06.06.2020 Andi Lieberherr Per Mail am 07.06.2020 (ausgetreten per 28.02.2021) Matthias Staehelin Per Mail am 06.06.2020 Simon Wick Per WhatsApp am 08.06.2020 Alain Remund Per Mail am 19.04.2021 Datum Ersetzt Änderungen Version 29.07.2020 09.06.2020 2c Contact Tracing: Umsetzung Contact Tracing neu eingefügt 5 Distanzregeln neu 1.5m statt 2m 8a Gemeindegesang: Tragen einer Schutzmaske für das Singen 9c Teenie- und Jugendarbeit: Ergänzung Hinweis auf Vorgaben BESJ für Weekends und Lager 13.10.2020 29.07.2020 2a Eingangskontrolle: Ergänzung Maskenpflicht 2b Kapazität: Ergänzung Maskenpflicht 2d Maskenpflicht neu eingefügt 7 Sitzordnung im Gottesdienstraum: Ergänzung Maskenpflicht 9a Arbeitsgruppen: Änderung Mindestabstand neu 1.5m statt 2m 11.11.2020 13.10.2020 1. Grundsatz: div. Anpassung aufgrund besonderer Lage. Aufführung der Grundlagendokumente und mitgeltenden Dokumente 2. Schutz der besonders gefährdeten Personen: generelle Maskentragpflicht 2b Kapazität: Ergänzung der behördlichen Vorgaben zur Mitzählung der seetal chile 7 www.seetal-chile.ch
Mitarbeitenden 2d Maskenpflicht: Ergänzung Vorgabe der behördlichen Maskenpflicht 3. Covid-19 erkrankte Personen: Ergänzung in Absprache mit Contact Tracing Center 16.01.2021 11.11.2020 2a Eingangskontrolle: Ergänzung Datenschutz 2b Kapazitätsgrenze: Streichung Anzahl Mitarbeitende 2c Abschnitt Contact Tracing durch «religiöse Veranstaltungen» ersetzt 2d Maskenpflicht: komplett überarbeitet und an «Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept Freikirchen» angepasst 3 Covid-19 erkrankte Personen: «Hier gelten die jeweiligen Anordnungen des BAG» ergänzt 8a Gemeindegesang. Stark gekürzt 9 Weitere kirchliche Veranstaltungen: komplett überarbeitet und an «Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept Freikirchen» angepasst 10. Neues Kapitel: «Bistrobetrieb/Kirchenkaffee» 11. Neue Nummerierung für «Freigabe» 28.02.2021 16.01.2021 2c Religiöse Veranstaltungen: Ergänzung «grundsätzlich», Ausnahme Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 2d Maskenpflicht: Korrektur der Maskenpflicht ab Schüler der 5. Klasse, Ausnahme professionelle Sänger und Sängerinnen Streichung Gruppengrösse auf der Bühne von 5 Personen 6 Hygienemassnahmen: Streichung Reinigung häufig berührte Oberflächen. Ergänzung: Reinigung im Rahmen der ordentlichen Reinigungszyklen 8 Gemeindegesang: Ergänzung Sängerinnen und Sänger im professionellen Bereich 9a Ergänzung Überschrift: Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001 Anpassung Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 Streichung der Einschränkung des Singens für diese Altersgruppe 10 Bistrobetrieb/Kirchenkaffee: Anpassung Gruppengrösse auf 15 Personen 19.04.2021 28.02.2021 2c Religiöse Veranstaltungen: Pt2 neu: Sitz-, Maskenpflicht, Contact Tracing, keine Verpflegung Pt3 neu: 100 Personen für Veranstaltungen im Freien Pt6 Ergänzung «religiöse» Veranstaltungen 2d Maskenpflicht: Pt 5 «professionelle» gestrichen, Ergänzung Mindestabstand 3 Meter 8a Gemeindegesang: Gemeindegesang mit Maske erlaubt. Aktivitäten professioneller Sänger gestrichen. Ergänzung Mindestabstand von 3 Meter 8b Abendmahl: neu Regelung des AM Betriebes 9d neues Kapitel: Weitere Veranstaltungen. Regelung mit Sitzpflicht (50 Personen) ohne Sitzpflicht (15 Personen) 11 Freigabe: Austritt von Andi Lieberherr, Alain Remund neu aufgeführt 31.05.2021 19.04.2021 1 Grundsatz: Korrektur Schreibfehler 2c Religiöse Veranstaltungen: Pt1 neu: 100 Personen; Pt2: Streichung «Verpflegung ist untersagt», Pt3 neu: 300 Personen, Streichung «Verpflegung ist untersagt», Pt6 neu: 100 Personen 8b Abendmahl: Ergänzung Verteilung Abendmahl durch Einzelpersonen 9d Weitere Veranstaltungen: Pt1 neu: 100 Personen, Streichung «Verpflegung ist untersagt» Pt2 neu: 50 Personen für Innen- und Aussenbereich. Regelung im Aussenbereich ohne Maske 10 Bistrobetrieb: Streichung Einschränkung auf Aussenbereich, Ergänzung Grösse für Aussenbereich, Ergänzung Contact Tracing seetal chile 8 www.seetal-chile.ch
28.06.2021 31.05.2021 2a Eingangskontrolle: Angleichung an Schutzkonzept Freikirchen Schweiz vom 26.06.2021 2c Religiöse Veranstaltungen: Anpassung der Gruppengrösse für Veranstaltungen drinnen und draussen 2d: Maskenpflicht: Aufhebung der Maskenpflicht für Veranstaltungen draussen 6. Hygienemassnahmen: Pt2 Korrektur Rechtschreibefehler 7. Sitzordnung: Angleichung an Schutzkonzept Freikirchen Schweiz vom 26.06.2021 9d Weitere Veranstaltungen: Anpassung der Gruppengrösse für Veranstaltungen drinnen und draussen 10. Bistrobetrieb/Kirchenkaffee: Anpassung der Gruppengrösse für Innen- und Aussenbereich 21.09.2021 28.06.2021 Überarbeitung und Ergänzung aufgrund der Bestimmungen zu zertifizierten und nicht zertifizierten religiösen Anlässen 29.09.2021 21.09.2021 Anpassungen Bistrobetrieb ohne Zertifikat: löschen Pt. 2-4 (alt), Ergänzung Pt. 4 und 5 (neu) Für das Schutzkonzept: Roger Sigg seetal chile 9 www.seetal-chile.ch
Sie können auch lesen