Schutzkonzept Gottesdienste / kirchliche Veranstaltungen der seetal chile

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Schutzkonzept Gottesdienste / kirchliche
Veranstaltungen der seetal chile
Version 29.09.2021

1. Grundsatz
 Das Schutzkonzept zeigt auf, wie das kirchliche Gemeinschaftsleben der seetal chile unter Einhaltung der
 Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung des Status der epidemiologischen Lage aufrechterhalten
 wird. Es gelten immer die restriktiveren Massnahmen (Regelung des Kanton Aargau). Die in diesem
 Schutzkonzept definierten Massnahmen sollen helfen Neuansteckungen zu verhindern und die
 Fallzahlen tief zu halten.
 Grundlage für das Schutzkonzept der seetal chile sind die einschlägigen Dokumente des BAG, der
 kantonalen Behörde sowie der Freikirchen Schweiz. Als mitgeltendes Dokument ist das «Ergänzendes
 FAQ zum Schutzkonzept Freikirchen» aufgeführt.
 Für das Umsetzen des Schutzkonzepts ist der Schutzbeauftragte der seetal chile verantwortlich und
 schlussendlich gilt die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher.

2. Schutz der besonders gefährdeten
   Personen
 Besonders gefährdete Personengruppen sollen nicht von den kirchlichen Veranstaltungen
 ausgeschlossen werden. Sie sollen ermutigt werden, sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu
 schützen und kirchliche Angebote über andere Kanäle in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme von
 besonders gefährdeten Personen an einer religiösen Zusammenkunft ist eine individuelle
 Entscheidung.
 Folgende offizielle Kommunikationskanäle werden verwendet:
    • Persönliche Mitteilung des Schutzkonzepts an die regelmässigen Gottesdienstbesucherinnen und
       -besucher
    • Information auf der Homepage
    • Wochenmail
    • Eingangskontrolle

 Die digitalen Angebote (insbes. Live-Stream der Gottesdienste) werden u.a. auch für besonders
 gefährdete Personen aufrechterhalten und sind eine gute Ergänzung bei beengten Raumverhältnissen.
 Gehören Mitarbeitende zu den besonders gefährdeten Personen gilt der «Leitfaden für Schutzkonzept
 für Angestellte in Freikirchen».

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a) Eingangskontrolle
     •   Der Eingangs- und Ausgangsbereich einer Veranstaltung wird so kanalisiert, dass der Abstand
         der Teilnehmenden von 1.5 Metern jederzeit eingehalten werden kann. Dies wird durch
         Bodenmarkierungen erreicht.
     •   An jedem Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Die
         Händehygiene ist eine grundlegende Massnahme zur Verhinderung der Übertragung von
         Keimen. Für alle Personen soll regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion möglich
         sein.
     •   Am Eingang wird mit einem Plakat darüber informiert, welche Massnahme für die
         Veranstaltung gilt (Zertifikatspflicht).
     •   Es ist möglich gleichzeitig Gottesdienste mit Zertifikat (unbeschränkte Gruppengrösse) und
         Gottesdienste mit Schutzkonzept (bis 50 Personen) in mehreren voneinander getrennten Sälen
         durchzuführen.

Mit Zertifikatspflicht:
     •   Am Eingang wird das Covid-Zertifikat kontrolliert. Das Zertifikat kann ausgedruckt oder digital
         auf dem Handy vorliegen.
     •   Die Kontrolle wird mit der kostenlosen „COVID Cerftificate Check“-App durchgeführt.
     •   Bei Personen, die nicht zu den regelmässigen Besuchern gehören oder unbekannt sind, müssen
         weiter die Personalien kontrolliert und mit dem Zertifikat verglichen werden.
     •   Die Kontrolle wird mit Augenmass durchgeführt und orientiert sich an folgenden Punkten:
               •   Personen unter 16 Jahren sind von der Kontrolle ausgeschlossen.
               •   Die Kontrolle wird mit Augenmass durchgeführt.

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •   Es wird eine Kontakterhebung durchgeführt. Die Gottesdienstteilnehmenden melden sich für
         die Veranstaltung an.
     •   Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden werden kontrolliert bzw. neu erfasst und auf
         einer Liste festgehalten, damit das Contact Tracing sichergestellt werden kann (Name, Adresse,
         Tel.Nr).

b) Kapazität
Mit Zertifikatspflicht:
 Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht haben keine Beschränkung der Gruppengrösse.

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •   Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat gilt die Besucherzahl von 50 Personen. Zu den 50 Personen
         zählen auch die beteiligten Personen (inkl. Musiker, Moderatoren, Pastoren usw.).
     •   Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass höchstens 2/3 der vor Covid-19 Saalkapazität belegt
         werden und die Abstände zwischen den Stühlen eingehalten werden können.
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•   Veranstaltungen im Freien mit Sitzgelegenheit sind bis zu einer Personenanzahl von 1'000
         Personen ohne Zertifikat erlaubt.

c) Religiöse Veranstaltungen
     •   Es ist grundsätzlich verboten, religiöse Veranstaltungen mit über 1000 Personen durchzuführen.
         Für diese Veranstaltungen gilt die Zertifikatspflicht. Als Veranstaltung gelten alle Anlässe, welche
         die seetal chile in ihrer Agenda publiziert (Ausnahme: Veranstaltungen von Kindern und
         Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001).
     •   Die Ausrichtung des Anlasses ist auf die Anbetung Gottes fokussiert und beinhaltet
         gottesdienstliche Elemente wie, Liturgie, Andacht, Predigt, Gebet, Musik und Gemeinschaft.
     •   Die Veranstaltungen können auch an einem Abend stattfinden.
     •   Die Veranstaltungen können auch parallel, jedoch in unterschiedlichen Gebäuden, durchgeführt
         werden. Die Besuchergruppen werden während oder am Ende der Veranstaltung nicht vermischt.
     •   Für die Durchführung von Kleingruppen oder Hauskreisen ausserhalb der seetal chile gelten die
         behördlich festgelegten Gruppengrössen und entsprechen Veranstaltungen im Familien- bzw.
         Freundeskreis (30 Personen innen und 50 Personen draussen). Für diese privaten Veranstaltungen
         braucht es kein Schutzkonzept. Jedoch werden die üblichen Abstands- und Hygienemassnahmen
         eingehalten.

d) Maskenpflicht
Mit Zertifikatspflicht:
     •   Für die Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht gilt keine Maskenpflicht.
     •   Mitarbeitende sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Statt einer Kontrolle des Zertifikates
         wird eine Mitarbeiterliste geführt.
     •   Alle ehrenamtlich und angestellten Mitarbeitenden tragen aus Solidarität während dem
         Gottesdienst bzw. während ihrem Einsatz eine Maske.
     •   Ansonsten sind die Gottesdienstteilnehmenden im Zentrum von der Maskenpflicht befreit.
     •   Die sanitarischen Anlagen können von nicht zertifizierten mit Maske benutzt werden.
     •   Das Bistro kann mit Maske besucht werden, jedoch findet die Konsumation draussen statt.

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •   Es gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen der
         seetal chile für alle Personen ab 5. Klasse (Primarschule).
     •   Die Maskenpflicht besteht vom Beginn des Eintritts durchgehend bis zum Verlassen des Gebäudes.
     •   Die Maskenpflicht gilt in allen Räumlichkeiten (inkl. Büro), wenn sich mehr als eine Person im
         Raum aufhält.
     •   Auch auf der Bühne werden Masken getragen (Probe und Auftritt). Dies gilt nicht für die Redner,
         Moderatoren, Sängerinnen und Sänger und Blasinstrumente unter Einhaltung der erforderlichen
         Mindestabstände (3 Meter).
     •   Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren bzw. vor der 5. Klasse und
         Personen mit einem ärztlichen oder psychologischen Dispens.

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3. Covid-19 erkrankte Personen
Sollte sich im Nachgang einer Veranstaltung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person
an der Veranstaltung teilgenommen hat, wird umgehend die Kirchenleitung informiert. Die
Kirchenleitung informiert zeitnah die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und weist sie, in
Absprache mit dem Contact Tracing Center, auf die BAG Regeln zu diesem Vorfall hin.
Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten
Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Anordnungen des
BAG zu Isolation und Quarantäne sowie die Weisungen der zuständigen kantonalen Stellen.

4. Informationskonzept
 Als Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie
 Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene wird das Informationsmaterial des
 BAG (Plakate, Screens etc.) prominent angebracht und bei jeder grösseren Versammlung auch
 mündlich darauf hingewiesen. Zudem werden diese Massnahmen auf der Website der seetal chile und
 anderen Kommunikationsmittel (z.B. Wochenmail) kommuniziert.

5. Distanzregeln
 Abstand halten gilt auch weiterhin. Die «physische Distanz» von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
 Es gilt die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher.
 Von der Bühne zur ersten Besucherreihe wird genügend Abstand eingeräumt. Ansammlungen
 grösserer Gruppen vor dem Kirchengebäude sind zu vermeiden. Es gelten dabei die behördlichen
 Vorgaben.

6. Hygienemassnahmen
     •   Zu den Hygienemassnahmen gehören nebst dem Unterlassen vom Händeschütteln, das Husten
         in Armbeugen und insbesondere das regelmässige, gründliche Händewaschen.
     •   Im Rahmen der ordentlichen Reinigungszyklen werden die Räumlichkeiten der seetal chile
         regelmässig gereinigt.
     •   Beim Putzen und sicheren Entsorgen werden Handschuhe getragen und der Abfall wird
         fachgerecht entsorgt.
     •   Auf das Lüften der Räumlichkeiten wird grossen Wert gelegt. Als Massnahme gilt regelmässiger
         Luftaustausch von 10 Min. vor und nach den Veranstaltungen. Während den Veranstaltungen,
         insbesondere während des Gottesdienstes, wird die Lüftung eingeschaltet.

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7. Sitzordnung im Gottesdienstraum
Mit Zertifikatspflicht
 Es gilt freie Platzwahl

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •   Die Sitzreihen sind so zu belegen, dass jeweils mindestens ein Sitz zwischen Einzelpersonen
         sowie zu Gruppen von Familien und Personen eines gleichen Haushalts leer bleibt. Die Stühle
         sollen, wenn möglich, immer in verbundenen Reihen mit einem normalen Abstand zwischen
         den Reihen aufgestellt werden.
     •   Es besteht eine Sitzpflicht, das heisst, dass jeder im Gottesdienst eine Sitzgelegenheit hat, ob er
         beim Singen steht oder sitzt ist ein Ausdruck seiner anbetenden Haltung. Empfohlen wird, dass
         die Anbetungsleitung aufruft zum gemeinsamen Aufstehen oder Sitzen.
     •   Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass höchstens 2/3 der Saalkapazität belegt werden.

8. Gottesdienst-Elemente
a) Gemeindegesang
Mit Zertifikatspflicht
 Sowohl die Gemeinde als auch die an der Veranstaltung Beteiligten können ohne Maske singen

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •   Der Gemeindegesang ist erlaubt (mit Maske). Sängerinnen und Sänger dürfen unter Wahrung
         der Abstandsregel (3 Meter) für den Gesangsteil die Maske abnehmen. Wenn der Abstand
         nicht eingehalten werden kann, werden Masken getragen.
     •   Auch für die Band und andere Bühnenbenutzerinnen und -benutzer gelten die üblichen
         Abstandsregeln entsprechend den gültigen behördlichen Vorgaben.
     •   Während den Proben gibt es keine maximale Personenzahl. In Innenräumen müssen dann die
         entweder die Kontaktdaten erhoben oder Masken getragen werden.

b) Abendmahl
Mit Zertifikatspflicht
 Es gelten keine Einschränkungen im Bezug auf die Durchführung des Abendmahls

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
Es ist möglich das Abendmahl mit Stationen an die Gottesdienstteilnehmenden abzugeben. Sie gehen
mit Masken vom Platz zu der Station, nehmen das Abendmahl mit und sobald sie am Platz sind, können
sie die Maske entfernen und das Abendmahl essen. Anschliessend ziehen sie die Maske wieder an. Eine
weitere Möglichkeit ist das Abendmahl durch Einzelpersonen (mit Handschuhen) durch die Reihe
bringen zu lassen und auszuteilen.

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c) Kinderprogramm
 Für das Kinderprogramm während den Gottesdiensten gelten die gleichen Hygiene- und
 Distanzvorschriften wie in der obligatorischen Schule des Kanton Aargaus. Siehe dazu:
 https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_zum_schulbetrieb/informationen_zu
 m_schulbetrieb.jsp

 Ein Leitfaden für das Aufführen von Kindergottesdiensten ist auf www.freikirchen.ch zum
 Herunterladen aufgeschaltet. Weitere Vorgaben gibt es auf der Webseite der örtlichen Volksschule.
 Für die Kinderhüte gelten die gleichen Regeln wie für Kitas. Siehe dazu:
 https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/kitas_und_spielgruppen/kitas_und_spielgruppe
 n_1.jsp

9. Weitere kirchliche Veranstaltungen
a) Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit
   Jahrgang 2001
     •   Für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001 gibt es grundsätzlich
         keine Einschränkungen. Es müssen jedoch die nötigen Schutzmassnahmen eingehalten werden
         und die Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden.
     •   Für Aktivitäten (Sport, Kultur, Kirche) von Kindern und Jugendlichen bis und mit Jahrgang 2001
         bestehen keine Einschränkungen.

b) Biblischer Unterricht
     •   Der biblische Unterricht ist der Schule gleichgestellt und keine Veranstaltung, sondern ein Teil
         des freikirchlichen Lehrunterrichtes. Siehe dazu die Bestimmungen und Ausführungen unter
         8c.

c) Weekends und Lager
     •   Für die Durchführung von Weekends oder Lagern orientiert man sich an den Vorgaben vom
         Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen (BESJ). https://besj.ch/corona/

d) Weitere Veranstaltungen
     •   An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die nicht in der
         seetal chile stattfinden, dürfen höchstens 30 Personen innen und 50 Personen draussen
         teilnehmen (Kinder und Erwachsene zählen als Personen).
     •   Es braucht für diese privaten Veranstaltungen, wie Kleingruppen, kein Schutzkonzept. Es gelten
         jedoch die üblichen Abstands- und Hygienemassnahmen des BAG.
     •   Die Kleingruppen sind in der Gestaltung des Programmes frei.

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•    Für Treffen von Gruppen in Kirchenräumlichkeiten bis 50 Personen (Kleingruppen,
          Gebetsgruppen, Arbeitsgruppen, Vorstände, Teams, Kurse, Weiterbildungen, Sitzungen, etc.)
          gelten die Abstands- und Hygieneregeln und das Einhalten und Auflegen des Schutzkonzeptes.

10.             Bistrobetrieb/Kirchenkaffee
Mit Zertifikatspflicht
 Die Konsumation in Innen- und Aussenräumen ist mit Zertifikat ohne Einschränkung möglich.

Ohne Zertifikat/mit Schutzkonzept:
     •    Für den Betrieb des Bistros gelten die kantonalen Vorgaben für Restaurants und Bars.
          Trotzdem das Bistro im Zusammenhang mit dem Gottesdienst steht ist es keine religiöse
          Veranstaltung.
     •    Die Bistrobetreibenden tragen Masken.
     •    Im Aussenbereich braucht es kein Contact Tracing und die Maskenpflicht fällt weg.
     •    Die sanitarischen Anlagen können von nicht zertifizierten mit Maske benutzt werden.
     •    Das Bistro kann mit Maske besucht werden, jedoch findet die Konsumation draussen statt.

11.             Freigabe
 Das vorliegende Schutzkonzept wurde validiert und freigegeben:
  Vorname/Name                 Freigabedatum:
  Marianne Günter              Per Mail am 06.06.2020
  Mirjam Sigg                  Mündlich am 07.06.2020
  Matthias Altwegg             Per Mail am 06.06.2020
  Andi Lieberherr              Per Mail am 07.06.2020 (ausgetreten per 28.02.2021)
  Matthias Staehelin           Per Mail am 06.06.2020
  Simon Wick                   Per WhatsApp am 08.06.2020
  Alain Remund                 Per Mail am 19.04.2021
  Datum           Ersetzt         Änderungen
                  Version
  29.07.2020      09.06.2020      2c Contact Tracing: Umsetzung Contact Tracing neu eingefügt
                                  5 Distanzregeln neu 1.5m statt 2m
                                  8a Gemeindegesang: Tragen einer Schutzmaske für das Singen
                                  9c Teenie- und Jugendarbeit: Ergänzung Hinweis auf Vorgaben BESJ für
                                  Weekends und Lager
  13.10.2020      29.07.2020      2a Eingangskontrolle: Ergänzung Maskenpflicht
                                  2b Kapazität: Ergänzung Maskenpflicht
                                  2d Maskenpflicht neu eingefügt
                                  7 Sitzordnung im Gottesdienstraum: Ergänzung Maskenpflicht
                                  9a Arbeitsgruppen: Änderung Mindestabstand neu 1.5m statt 2m
  11.11.2020      13.10.2020      1. Grundsatz: div. Anpassung aufgrund besonderer Lage. Aufführung der
                                  Grundlagendokumente und mitgeltenden Dokumente
                                  2. Schutz der besonders gefährdeten Personen: generelle Maskentragpflicht
                                  2b Kapazität: Ergänzung der behördlichen Vorgaben zur Mitzählung der

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Mitarbeitenden
                            2d Maskenpflicht: Ergänzung Vorgabe der behördlichen Maskenpflicht
                            3. Covid-19 erkrankte Personen: Ergänzung in Absprache mit Contact Tracing
                            Center
  16.01.2021   11.11.2020   2a Eingangskontrolle: Ergänzung Datenschutz
                            2b Kapazitätsgrenze: Streichung Anzahl Mitarbeitende
                            2c Abschnitt Contact Tracing durch «religiöse Veranstaltungen» ersetzt
                            2d Maskenpflicht: komplett überarbeitet und an «Ergänzendes FAQ zum
                            Schutzkonzept Freikirchen» angepasst
                            3 Covid-19 erkrankte Personen: «Hier gelten die jeweiligen Anordnungen des
                            BAG» ergänzt
                            8a Gemeindegesang. Stark gekürzt
                            9 Weitere kirchliche Veranstaltungen: komplett überarbeitet und an
                            «Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept Freikirchen» angepasst
                            10. Neues Kapitel: «Bistrobetrieb/Kirchenkaffee»
                            11. Neue Nummerierung für «Freigabe»
  28.02.2021   16.01.2021   2c Religiöse Veranstaltungen: Ergänzung «grundsätzlich», Ausnahme Kinder und
                            Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001
                            2d Maskenpflicht: Korrektur der Maskenpflicht ab Schüler der 5. Klasse,
                            Ausnahme professionelle Sänger und Sängerinnen
                            Streichung Gruppengrösse auf der Bühne von 5 Personen
                            6 Hygienemassnahmen: Streichung Reinigung häufig berührte Oberflächen.
                            Ergänzung: Reinigung im Rahmen der ordentlichen Reinigungszyklen
                            8 Gemeindegesang: Ergänzung Sängerinnen und Sänger im professionellen
                            Bereich
                            9a Ergänzung Überschrift: Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis und mit
                            Jahrgang 2001
                            Anpassung Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001
                            Streichung der Einschränkung des Singens für diese Altersgruppe
                            10 Bistrobetrieb/Kirchenkaffee: Anpassung Gruppengrösse auf 15 Personen
  19.04.2021   28.02.2021   2c Religiöse Veranstaltungen: Pt2 neu: Sitz-, Maskenpflicht, Contact Tracing,
                            keine Verpflegung
                            Pt3 neu: 100 Personen für Veranstaltungen im Freien
                            Pt6 Ergänzung «religiöse» Veranstaltungen
                            2d Maskenpflicht: Pt 5 «professionelle» gestrichen, Ergänzung Mindestabstand 3
                            Meter
                            8a Gemeindegesang: Gemeindegesang mit Maske erlaubt. Aktivitäten
                            professioneller Sänger gestrichen. Ergänzung Mindestabstand von 3 Meter
                            8b Abendmahl: neu Regelung des AM Betriebes
                            9d neues Kapitel: Weitere Veranstaltungen. Regelung mit Sitzpflicht (50
                            Personen) ohne Sitzpflicht (15 Personen)
                            11 Freigabe: Austritt von Andi Lieberherr, Alain Remund neu aufgeführt
  31.05.2021   19.04.2021   1 Grundsatz: Korrektur Schreibfehler
                            2c Religiöse Veranstaltungen: Pt1 neu: 100 Personen; Pt2: Streichung
                            «Verpflegung ist untersagt», Pt3 neu: 300 Personen, Streichung «Verpflegung ist
                            untersagt», Pt6 neu: 100 Personen
                            8b Abendmahl: Ergänzung Verteilung Abendmahl durch Einzelpersonen
                            9d Weitere Veranstaltungen: Pt1 neu: 100 Personen, Streichung «Verpflegung ist
                            untersagt»
                            Pt2 neu: 50 Personen für Innen- und Aussenbereich. Regelung im Aussenbereich
                            ohne Maske
                            10 Bistrobetrieb: Streichung Einschränkung auf Aussenbereich, Ergänzung Grösse
                            für Aussenbereich, Ergänzung Contact Tracing
seetal chile                                   8                                  www.seetal-chile.ch
28.06.2021     31.05.2021     2a Eingangskontrolle: Angleichung an Schutzkonzept Freikirchen Schweiz vom
                                26.06.2021
                                2c Religiöse Veranstaltungen: Anpassung der Gruppengrösse für Veranstaltungen
                                drinnen und draussen
                                2d: Maskenpflicht: Aufhebung der Maskenpflicht für Veranstaltungen draussen
                                6. Hygienemassnahmen: Pt2 Korrektur Rechtschreibefehler
                                7. Sitzordnung: Angleichung an Schutzkonzept Freikirchen Schweiz vom
                                26.06.2021
                                9d Weitere Veranstaltungen: Anpassung der Gruppengrösse für Veranstaltungen
                                drinnen und draussen
                                10. Bistrobetrieb/Kirchenkaffee: Anpassung der Gruppengrösse für Innen- und
                                Aussenbereich
  21.09.2021     28.06.2021     Überarbeitung und Ergänzung aufgrund der Bestimmungen zu zertifizierten und
                                nicht zertifizierten religiösen Anlässen
  29.09.2021     21.09.2021     Anpassungen Bistrobetrieb ohne Zertifikat: löschen Pt. 2-4 (alt), Ergänzung Pt. 4
                                und 5 (neu)

 Für das Schutzkonzept: Roger Sigg

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