HALM Gemeinsamer Antrag 2020: Wetteraukreis

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Gemeinsamer Antrag 2020:
   Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
         Landschaftspflege-Maßnahmen
                          HALM

   1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA

   2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge

   3. Neues zu einzelnen Programmen

   4. Gebietsmanagement NATURA 2000

Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
Agrarumwelt
HALM und HELENA 2020
•   Bestätigung der Einhaltung der laufenden
    Verpflichtungen für 2020
•   Beantragung der Auszahlung
    der einzelnen genehmigten HALM-Fördermaßnahmen
    (Auszahlung für HALM 2020 erfolgt im Frühjahr 2021 !)

    Ihre Verpflichtungsflächen, Laufzeiten usw. ?
         siehe HALM-Zuwendungsbescheid(e) !
Allgemeine Anforderungen im HALM
• kein HALM, wenn Leistungen anderweitig vorgeschrieben, d.h.
  keine Doppelförderung !      ggf. in Codeliste B markieren
• kein HALM auf ÖVF
• aktuelle Schlagkartei führen und aufheben !
• sonstige Bescheinigungen (z.B. Öko-Kontrollberichte u.
  Auswertungsschreiben, Beratungsschein HALM-Zwischenfrüchte)
  und Nachweise (z.B. Saatgutbelege/ -proben, Streuobst-Schnittkurs)
  rechtzeitig vorlegen bzw. vorhalten

• schriftl. Meldung, wenn Verpflichtungen nicht eingehalten werden
  können (15 Werktage)
Kapitel 5
Hinweise zu HALM
5.1 Anforderungen an Nachweis
    der Verpflichtungsfläche
5.2 Anforderungen an
    Bewirtschaftung für die
    einzelnen Maßnahmen
5.3 Kürzungen und Sanktionen
5.4 Änderungen einer HALM-
    Verpflichtung
bei HELENA grundsätzlich Plausis beachten !
Reiter „Schlagerfassung FNN“
• prüfen ob alle Schläge mit HALM-
  Verpflichtung richtig und vollständig
  vorhanden sind
• sonstige Angaben (z.B Nutzungscode,
  Codeliste B, Baumzahlen) ergänzen
Reiter „bewilligte HALM-Schläge“
• je nach Maßnahme (flächenscharf oder ggf.
  wechselnd) in 2019 genehmigte bzw.
  beantragte Flächen
ggf. in Reiter „Schlagerfassung FNN“ zu
übernehmen bzw. anzupassen
technische Erläuterung zur Übernahme
bewilligter HALM-Schläge
  siehe Anwenderhandbuch

  • nur Geometrien und Angaben aus dem
    Reiter „Schlagerfassung FNN“ sind
    antragsrelevant
  • Daten aus dem Reiter „bewilligte HALM-
    Schläge“ sind nur zu Ihrer Info !
Gemeinsamer Antrag 2020:
         Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
               Landschaftspflege-Maßnahmen
                           HALM

   1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA

   2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge

   3. Neues zu einzelnen Programmen

   4. Gebietsmanagement NATURA 2000

Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
Agrarumwelt
HALM-Richtlinie für 6 Jahre verlängert
                      Revisionsklausel bei wesentlichen Änderungen

HALM-Zuwendung: Neu- und Änderungsanträge
bis zur Abgabe des Auszahlungsantrags (GA 2020)
mit Wirkung für 2020:
• Übertragung/ Übernahme für gesamten Betrieb od.
  Gesamtverpflichtung
• Verringerungsantrag
  ohne Rückzahlung, wenn schriftl. Nachweis über Verlust der
  Fläche
• Antrag auf Kulturgruppenwechsel
  im HALM-Öko
HALM-Zuwendung: Neu- und Änderungsanträge

 bis 1.10., mit Wirkung für 2021

 • Erweiterungsantrag
 • Neuantrag
 • Übertragung/ Übernahme für Einzelflächen

 jederzeit

 • Beendigung der laufenden HALM-Verpflichtung mit
   Rückforderung evtl. geleisteter Beihilfen
Gemeinsamer Antrag 2020:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
                              HALM
1.       HALM-Auszahlungsantrag über HELENA

2.       HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge

3. Neues zu einzelnen Programmen
     •     B.1 Ökologischer Landbau

     •     C.1 Vielfältige Kulturen

     •     C.3.3 Gewässer-/ Erosionsschutzstreifen

     •     Wildtierschutz bei Mahd, Einsatz Drohne

     •     H.2 – Arten-/ Biotopschutz, insbes. auf Acker

     •     Herdenschutzprogramm, Weidetierprämie

4.       Gebietsmanagement NATURA 2000
B.1 Ökologischer Landbau

Neu in 2020:
Die Vorlage der Auswertungsschreiben der Kontrollstelle (nach
Kontrolle!) sind unverzüglich in Kopie vorzulegen!

Mehrere Kontrollen im Jahr = mehrere Auswertungsschreiben!!!

Öko-Kontrollbescheinigung weiterhin im Original bis zum
31.01.2021 für das Antragsjahr 2020 vorlegen!

Seite 13
C.1 Vielfältige Kulturen

Gute Nachricht am Anfang!!!
Die Zuwendungsantragstellung 2020 ist möglich für Neu- und
Erweiterungsanträge!
Letzter Abgabetermin ist der 01.Oktober 2020!

Infoblatt für Antragsteller vom Hessischen Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
befindet sich ebenfalls auf der HELENA, Stand: 28.01.2020!

Seite 14
C.1C.1
               Vielfältige Kulturen
                  Vielfältige Kulturen

Anbauverhältnis ist auf das gesamte Ackerland des Betriebes
anzuwenden!
-  mindestens 5 Kulturen (mind. 10 % max. 30 %)
-  Ausnahme: Kleegras (NC 422) und Luzerne-Gras
   (NC433) mit „M“ in Codeliste B hier ist ein Maximum von
   40 % zulässig!
-  Getreideanteil maximal 66 %

Seite 15
C.1Vielfältige
            C.1  VielfältigeKulturen
                             Kulturen

     − Anbau von Leguminosen auf mindestens 10 % der
       Ackerflächen!!!
     − Bei großkörnigen Leguminosen nur Reinsaaten!! Keine
       Leguminosengemenge!
     − Legumionosen, die als ÖVF beantragt sind zählen nicht
       zu dem 10 % erforderlichen Legumionosenanteil!
     − ÖVF-Flächen werden nicht gefördert/gezahlt (ÖVF-
       Zwischenfrucht!!)

Seite 16
C.1 Vielfältige Kulturen

 Vorsicht Falle!
 Fehler bei HALM C.1

 − Bei großkörnigen Leguminosen (Reinsaat) in Codeliste B
   kein Eintrag erforderlich!!!
 − Durch Verwendung von „M“ oder „O“ in der Codeliste B
   wird die Fläche nicht anerkannt!!!
 − Programm rechnet sich komplett über die Codeliste A!

Seite 17
C.3.3 Gewässer- u. Erosionsschutzstreifen

Ab Zuwendungsantragsjahr 2020 nur noch C.3.3_Neu beantragbar:
• 700 €/ ha statt 760 €/ ha
• Mindestbreite 6 m statt 5 m
• Förderung inkl. der 4 m direkt entlang von Gewässern bzw. der
  Böschungsoberkante bei Dünge-/ PSM-Verbot

Bereits bestehende C.3.3_Alt-Streifen …
• laufen entsprechend ihrer Restlaufzeit weiter
oder
• werden auf Antrag mit Revisionsklausel vorzeitig beendet
oder
• C.3.3_Alt werden auf Antrag verringert und es wird ein
  neuer Zuwendungsantrag C.3.3_Neu mit
  Laufzeit 5 Jahre gestellt
D1 Grünlandextensivierung
H1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen

• nur in Verbindung mit Grünlandextensivierung
• Flächenwechsel nicht zulässig

Bausteine:
• Termin
• Technik
• Schonflächen/Altgrasstreifen
• Schaf-/Ziegenbeweidung
• Beweidung (alle Raufutterfresser)
• Gelegeschutz/ zeitl. Pflegeeinschränkung

Einteilung in 3 Stufen:
60 €/ha, 90 €/ha, 150 €/ha (max. 270 €/ha)
H1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen

  Herbstzeitlosenproblematik

• betroffene HALM-Schläge
  rechtzeitig beim Fachdienst
  melden
• Ortsbesichtigung
• kein Abzug bei Terminvorgabe,
  gilt als „Pflegemaßnahme“ zur
  Beseitigung giftiger Pflanzen für
  Raufutterfresser
Projekt „Naturverträgliche Grünlandmahd“

• höchste Artenvielfalt im Grünland, Biodiversität
• moderne Landwirtschaft arbeitet mit großen und schnellen
  Maschinen => hohe Verluste bei Säugetieren
  Wiesenbrütern und Insekten
• Mahd erfolgt weiterhin von außen nach innen => Tiere
  flüchten in die Wiesenmitte ins hohe Gras
  „Tod auf der letzten Bahn“

  zukünftig erforderlich:
• angepasste Mahdtechnik
• Anlage von Schon-/Altgrasstreifen im Grünland
• Einsatz neuer Technik
Mahdtechnik
Schutz der Wildtiere bei der Mahd
Schutz der Wildtiere bei der Mahd

•   Aufstellen von Scheuchen, Flatterbändern
•   Blinklichter
•   Ablaufen der Wiese mit Hund
•   Ablaufen der Wiese in Reihe
•   Schallkanone am Traktor
Schutz der Wildtiere bei der Mahd

     • neue Technik:
     • Drohne mit Wärmebildkamera

!!   zusätzlich sind die konventionellen Vergrämungsmaßnahmen
     anzuwenden (Ausfall Drohne bei Regen, Windböen, techn. Problemen)   !!
Schutz der Wildtiere bei der Mahd

FD Landwirtschaft gewinnt im Februar 2020 bei der Umweltlotterie
den Zusatzgewinn in Höhe von 5.000 € für den Kauf einer Drohne
mit Wärmebildkamera zur Kitzrettung
Was können wir gemeinsam tun?

• wer möchte bei der Kitzrettung mitmachen?
• wo sind im Kreisgebiet bereits Drohnen im Einsatz?
• Abstimmung untereinander auf Ortsebene,
  Gemarkungsebene
• wo gibt es Piloten/Pilotinnen?
• eigene Drohne bei Lohnunternehmen ???

• rechtzeitige Information der Jagdpächter über
  Mahdvorhaben

• Finanzierung der Drohne über Jagdgenossenschaft ???
  oder Vorschläge
• Rückmeldung an Fachdienst
H.2 Arten- u. Biotopschutz im Offenland

Ziele: Erhaltung und Entwicklung wertvoller Arten
und Lebensräume des Offenlands, Umsetzung von
Artenhilfsmaßnahmen

• 1- bis 5-jährige Verpflichtung (je nach Zielart/ Lage)
• Haushaltsmittel nach Prioritätenliste (Arten und Lebensraumtypen/
   LRT der FFH- und VS-Richtlinie - „Maßnahmenblatt-Arten“ - Hess. BioDiv-
   Strategie usw.)   Flächenauswahl kulissenbezogen !
• Vergütung je nach Kalkulation (Genehmigung durch HMUKLV)
• Maßnahmenkontrolle durch Bewilligungsstelle, Auszahlung i.d.R.
  im selben Jahr

              FFH = pFlanzen-Fiecher-Heimat
H.2 Arten- u. Biotopschutz im Offenland

   bis 2019 Programme wie Einjährige Blühflächen,
   Rebhuhnstreifen, Blütenreich, Lebendige Feldflur
   über RP-Artenschutzmittel,
   ab 2020 über HALM-H.2           veränderte Antragstellung !

                             Antragsformular

          FFH = pFlanzen-Fiecher-Heimat
H.2 Arten- und Biotopschutz: Beispiele

                                             LRT-Karte

2. und 3. Beweidung auf Magerrasen-LRT

                    Erhalt des Kugel-Hornmooses
H.2 Arten- und Biotopschutz

                    Getreidestreifen zum Schutz
                    von Feldhamster, Rebhuhn & Co

1) Einfacher Nacherntestreifen
• bis 8 m breite Getreidestreifen auf max.
  15% der Schlagfläche, Umbruch ab 1.10.

                                2) Stoppelstreifen
                                • mind. 5 m breit, angrenzend an 1)
                                • direkt unterhalb der Ähren gedroschen
                                • Umbruch: a) ab 01.10. oder b) ab 01.03.

3) Mutterzelle
• je 900 – 1.600 qm Getreideflächen, bis 3
  Zellen und max. 15% pro Schlag
   Feldhamster:
• Umbruch       Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie,
           ab 1.10.                                       32
     Rote-Liste-Art seit 1984
H.2 Arten- und Biotopschutz

                 Gezielt begrünte Ackerbrache
                          für Feldhamster & Co

•   mind. 10 m breit, mind. 0,1 ha groß - kein Flächenwechsel
•   keine PSM und N-haltige Dünger
•   Saatgut: mehrjähr. Blühmischung, Leguminosen und Getreide
•   2 Varianten: Frühjahrs- bzw. Herbsteinsaat
•   manuelle Unkrautbekämpfung (z.B. Disteln), falls nötig jährlich
•   Verpflichtungszeit: 2- bis 3-jährig, Ende 15.10. des letzten Jahres
•   Kulisse: Feldhamster
Vergütung : 1.000 – 1.082 €/ ha u. Jahr
(je nach Variante und Dauer)

     Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie,            NEU
     Rote-Liste-Art seit 1984
H.2 Arten- und Biotopschutz

                          Luzerneanbau
                        für Feldhamster & Co

• Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel
• Kombination von 3 Nutzungsterminen
                                                                       NEU
     – 1. Ende April/Anfang Mai; 2. Juni; 3. September
• Altgrasstreifen/Schonstreifen
     – mind. 20% des Schlages bleiben bei 1. und 2. Nutzung stehen;
        Streifenbreite mind. 12 m
•   Alternativ kann bei Neueinsaat der Luzerne im Jahr die 1. Nutzung
    entfallen, vergütet wird ersatzweise die Einsaat.
Vergütung: 480€/ ha u. Jahr

              Bundesprojekt „Feldhamsterland“            in Zusammenarbeit mit dem
              WK: Raum Södel – Dorheim
              Ansprechpartnerin: Fr. Albert / AG
                           Feldhamster: Förderung über
              Feldhamsterschutz
                           HELP/ HIAP/ HALM seit 2003
H.2 Arten- und Biotopschutz

                 Lebensraumkomplex Rebhuhn

• auf ausgewählten Ackerflächen (offene Feldlandschaft ohne
   angrenzende Straßen, Hecken etc.) als Lebensraum für Leitarten
   Rebhuhn und Grauammer.
• auf Ackerland mit hohem Ertragsniveau (niedriges Ertragsniveau mit
   reduzierten Sätzen)
• keine PSM und Düngung
Variante 1:
• zwei Blühstreifen nebeneinander, bei denen jedes Jahr ein Streifen
   erneuert wird.
• Saatgut Blühmischung nach Vorbild „Göttinger Mischung“, dünne
   Saatstärke (3-5 kg/ha)
• Frühjahrs- und Herbstvariante
• Mindestbreite: 6 m
• Laufzeit: 5 Jahre, 1.296 €/ha und Jahr
     Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie,           NEU
     Rote-Liste-Art seit 1984
H.2 Arten- und Biotopschutz

                 Lebensraumkomplex Rebhuhn

Variante 2:
Ergänzung Variante 1 um:
• einen Streifen Schwarzbrache (4 x Grubber-Durchgänge), 1.322 €/ha
• Getreide-Streifen ohne Ernte, der über Winter stehen bleibt, 2.747 €/ha.
• Streifen mind. 6 m Breite.

Umfang nach Höhe der Mittelzuweisung durch das Land Hessen.
Nutzungscode 910 Wildäsungsfläche – keine ÖVF

     Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie,              NEU
     Rote-Liste-Art seit 1984
H.2 Arten- und Biotopschutz

              Sichere Schaf-/ Ziegenbeweidung
                       (Herdenschutzprogramm)

• Zäune besonders standsicher aufzubauen, regelm. Zaunkontrolle
  mit schriftl. Dokumentation
• für alle überwiegend mit Schafen u./od. Ziegen beweideten GL-
  Flächen, Mindestbesatz: 0,3 RGV/ ha
• Kontrolle durch Bewilligungsstellen
• HALM statt De-Minimis-Förderung
• bei Bewilligung Mittel für 2020-24 bereitgestellt, dann jährlich:
  Auszahlungsantrag, Bescheid Tierseuchenkasse,
  Tierbestandsmeldung in HIT
• Antragsfrist 15. Mai 2020 (incl. Bescheid TSK)
Vergütung : 40 €/ ha u. Jahr (Bagatellgrenze 80 €)
De-Minimis-Förderung

                 Weidetierprämie
        für Schaf- u. Ziegenhalter in Hessen
Ziel u. Zweck: wirtschaftliche Existenz der Schaf- u. Ziegenhalter
sichern, Tierbestände erhalten, Beweidung wichtiger Grünlandflächen
und Offenhaltung der Landschaft sicherstellen

• antragsfähig: alle Schaf-/ Ziegenhalter, mind. 30 Tieren > 9 Monate
   (Stichtag 01.01. in HIT )
• Antragstellung 01.04. - 15.05. (incl. Bescheid Tierseuchenkasse u. De-
   Minimis-Erklärung), Papierantrag oder Online
• beantragte Tierzahl in HIT und TSK nachzuweisen, mind. von
  16.05. bis 15.09. im Betrieb
• Weidetagebuch (Schlag, Tierzahl, Dauer) zu führen
• ggf. VOK-Kontrolle (5% Zufall)
• Verwendungsnachweis: Vorlage Bestandsregister gem. ViehVerkV
  zw. 15.09. und 15.10.
Vergütung : 15-25 €/ Tier (max. 6.666 € in 2020)
                                                                      NEU
Gemeinsamer Antrag 2020:
   Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
         Landschaftspflege-Maßnahmen
                          HALM

   1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA

   2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge

   3. Neues zu einzelnen Programmen

   4. Gebietsmanagement NATURA 2000

Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
Agrarumwelt
FFH-Gebietsmanagement

                 NATURA 2000 = FFH- u. Vogelschutz-Richtlinie der EU zur
                      Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen
                    Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten

Amtliche FFH-Gebietsbetreuung im Wetteraukreis bei
• Hessen-Forst (Wald, Gebiete mit NSG)
• FD Landwirtschaft (v.a. Magerrasen, einige Auen)
Aufgaben u.a.
• Festlegung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen je Gebiet
  (Bewirtschaftungsplan, Jahrespflegeplan) und
• Umsetzung durch rechtliche, administrative oder vertragliche
  Maßnahmen (z.B. HALM)
   – jährliches Budget für FFH-Pflegemaßnahmen
FFH-Gebietsmanagement

Landesnaturschutzmittel
• für Flächen in FFH-Gebieten incl. Flächen aus dem LIFE-Projekt
  „Wetterauer Hutungen“ (2010-14)
   – für Entbuschungen, Nachpflege, Pflegeverträge usw.
   – Vergabe an Firmen, Bewirtschafter, Ehrenamt (NVG, FFW)
• für Arten der Vogelschutzrichtlinie
   – für die Anlage von Feldvogelfenstern
   – bis 2019 für Einjährige Blühflächen, Rebhuhnstreifen, Projekt
     Blütenreich, Lebendige Feldflur ab 2020 HALM-H.2
FFH-Gebietspflegemaßnahmen

    Beispiele: Entbuschungen, Flächennachpflege (händisch od.
    maschinell), Teichentschlammung, Zaunbau, Pflegeverträge,
    Entfernung von Robinien, Streuobstpflege u.v.m.
Maßnahmen für Arten der Vogelschutz-RL

             Anlage von Feldvogelfenstern
      Artenschutzprojekt „Grauammer und Rebhuhn“
•   bevorzugt im Wintergetreide
•   Anheben der Sämaschine bei Einsaat (20 qm), 2-3 Fenster pro Hektar
•   Lage zwischen den Fahrgassen
•   Düngung und Pflanzenschutz wie auf restlicher Ackerfläche
•   mind. 25 m Abstand zum Feldrand (Feinde), mind. 50 m Abstand zu
    Gehölzen/Gebäuden (Ansitz für Greifvögel u. Krähen)

                                                        maximaler
                              mind. 50 m                Abstand zu
                              Abstand zu                Fahrgassen
                              Gehölzen und
                              Gebäuden

                                                                     mind. 25m
                                             Lerchenfenster          Abstand
                                                 20 qm               zum
                                                                     Feldrand

                                                 Fahrgasse
Bei Fragen bitte
            anrufen
                  vorbeikommen
                            mailen
                                  faxen …

 Ihre Ansprechpartner
 Name             Vorname     HALM              weitere Aufgaben                Durchwahl

 Eichelmann       Ralf        C.3               Fachstellenleitung              -4209
 Bär              Tatjana     B.1, C.1, C.2, D.2 Identverwaltung                -4202
 Dehnert          Daniela     A, E.2, H.2       FFH-Gebietsmanagement           -4206
 Heinzerling      Ute         D.1, H.1, H.2     Artenschutzmaßnahmen            -4211

 E-Mail: vorname.nachname@wetteraukreis.de

               E-Mails mit Fristen bitte immer an landwirtschaft@wetteraukreis.de
HINWEIS

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Die Verfasser übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der
Daten. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter
Seiten ist nicht gestattet.
Die Inhalte werden nur in Auszügen oder stark gekürzt wiedergegeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Wetteraukreis – Fachdienst Landwirtschaft, Homburger Str. 17, 61169 Friedberg
Tel. 06031 / 83-0, landwirtschaft@wetteraukreis.de

Informationen im Internet finden Sie unter anderem auf der Seite des Hessischen
Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Informationen zu FFH-Gebieten bzw. zu NATURA 2000
https://umweltministerium.hessen.de/umweltnatur/
naturschutz/schutzgebiete/europaeisches-schutzgebietenetz-natura-2000

Informationen zu HALM
https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm

Antragsformulare HALM
https:// www.wibank.de/wibank/ halm
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