HALM Gemeinsamer Antrag 2020: Wetteraukreis
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Gemeinsamer Antrag 2020:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM
1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA
2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge
3. Neues zu einzelnen Programmen
4. Gebietsmanagement NATURA 2000
Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
AgrarumweltHALM und HELENA 2020
• Bestätigung der Einhaltung der laufenden
Verpflichtungen für 2020
• Beantragung der Auszahlung
der einzelnen genehmigten HALM-Fördermaßnahmen
(Auszahlung für HALM 2020 erfolgt im Frühjahr 2021 !)
Ihre Verpflichtungsflächen, Laufzeiten usw. ?
siehe HALM-Zuwendungsbescheid(e) !Allgemeine Anforderungen im HALM • kein HALM, wenn Leistungen anderweitig vorgeschrieben, d.h. keine Doppelförderung ! ggf. in Codeliste B markieren • kein HALM auf ÖVF • aktuelle Schlagkartei führen und aufheben ! • sonstige Bescheinigungen (z.B. Öko-Kontrollberichte u. Auswertungsschreiben, Beratungsschein HALM-Zwischenfrüchte) und Nachweise (z.B. Saatgutbelege/ -proben, Streuobst-Schnittkurs) rechtzeitig vorlegen bzw. vorhalten • schriftl. Meldung, wenn Verpflichtungen nicht eingehalten werden können (15 Werktage)
Kapitel 5
Hinweise zu HALM
5.1 Anforderungen an Nachweis
der Verpflichtungsfläche
5.2 Anforderungen an
Bewirtschaftung für die
einzelnen Maßnahmen
5.3 Kürzungen und Sanktionen
5.4 Änderungen einer HALM-
Verpflichtungbei HELENA grundsätzlich Plausis beachten !
Reiter „Schlagerfassung FNN“ • prüfen ob alle Schläge mit HALM- Verpflichtung richtig und vollständig vorhanden sind • sonstige Angaben (z.B Nutzungscode, Codeliste B, Baumzahlen) ergänzen
Reiter „bewilligte HALM-Schläge“ • je nach Maßnahme (flächenscharf oder ggf. wechselnd) in 2019 genehmigte bzw. beantragte Flächen ggf. in Reiter „Schlagerfassung FNN“ zu übernehmen bzw. anzupassen
technische Erläuterung zur Übernahme
bewilligter HALM-Schläge
siehe Anwenderhandbuch
• nur Geometrien und Angaben aus dem
Reiter „Schlagerfassung FNN“ sind
antragsrelevant
• Daten aus dem Reiter „bewilligte HALM-
Schläge“ sind nur zu Ihrer Info !Gemeinsamer Antrag 2020:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM
1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA
2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge
3. Neues zu einzelnen Programmen
4. Gebietsmanagement NATURA 2000
Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
AgrarumweltHALM-Richtlinie für 6 Jahre verlängert
Revisionsklausel bei wesentlichen Änderungen
HALM-Zuwendung: Neu- und Änderungsanträge
bis zur Abgabe des Auszahlungsantrags (GA 2020)
mit Wirkung für 2020:
• Übertragung/ Übernahme für gesamten Betrieb od.
Gesamtverpflichtung
• Verringerungsantrag
ohne Rückzahlung, wenn schriftl. Nachweis über Verlust der
Fläche
• Antrag auf Kulturgruppenwechsel
im HALM-ÖkoHALM-Zuwendung: Neu- und Änderungsanträge bis 1.10., mit Wirkung für 2021 • Erweiterungsantrag • Neuantrag • Übertragung/ Übernahme für Einzelflächen jederzeit • Beendigung der laufenden HALM-Verpflichtung mit Rückforderung evtl. geleisteter Beihilfen
Gemeinsamer Antrag 2020:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM
1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA
2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge
3. Neues zu einzelnen Programmen
• B.1 Ökologischer Landbau
• C.1 Vielfältige Kulturen
• C.3.3 Gewässer-/ Erosionsschutzstreifen
• Wildtierschutz bei Mahd, Einsatz Drohne
• H.2 – Arten-/ Biotopschutz, insbes. auf Acker
• Herdenschutzprogramm, Weidetierprämie
4. Gebietsmanagement NATURA 2000B.1 Ökologischer Landbau Neu in 2020: Die Vorlage der Auswertungsschreiben der Kontrollstelle (nach Kontrolle!) sind unverzüglich in Kopie vorzulegen! Mehrere Kontrollen im Jahr = mehrere Auswertungsschreiben!!! Öko-Kontrollbescheinigung weiterhin im Original bis zum 31.01.2021 für das Antragsjahr 2020 vorlegen! Seite 13
C.1 Vielfältige Kulturen Gute Nachricht am Anfang!!! Die Zuwendungsantragstellung 2020 ist möglich für Neu- und Erweiterungsanträge! Letzter Abgabetermin ist der 01.Oktober 2020! Infoblatt für Antragsteller vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befindet sich ebenfalls auf der HELENA, Stand: 28.01.2020! Seite 14
C.1C.1
Vielfältige Kulturen
Vielfältige Kulturen
Anbauverhältnis ist auf das gesamte Ackerland des Betriebes
anzuwenden!
- mindestens 5 Kulturen (mind. 10 % max. 30 %)
- Ausnahme: Kleegras (NC 422) und Luzerne-Gras
(NC433) mit „M“ in Codeliste B hier ist ein Maximum von
40 % zulässig!
- Getreideanteil maximal 66 %
Seite 15C.1Vielfältige
C.1 VielfältigeKulturen
Kulturen
− Anbau von Leguminosen auf mindestens 10 % der
Ackerflächen!!!
− Bei großkörnigen Leguminosen nur Reinsaaten!! Keine
Leguminosengemenge!
− Legumionosen, die als ÖVF beantragt sind zählen nicht
zu dem 10 % erforderlichen Legumionosenanteil!
− ÖVF-Flächen werden nicht gefördert/gezahlt (ÖVF-
Zwischenfrucht!!)
Seite 16C.1 Vielfältige Kulturen Vorsicht Falle! Fehler bei HALM C.1 − Bei großkörnigen Leguminosen (Reinsaat) in Codeliste B kein Eintrag erforderlich!!! − Durch Verwendung von „M“ oder „O“ in der Codeliste B wird die Fläche nicht anerkannt!!! − Programm rechnet sich komplett über die Codeliste A! Seite 17
C.3.3 Gewässer- u. Erosionsschutzstreifen Ab Zuwendungsantragsjahr 2020 nur noch C.3.3_Neu beantragbar: • 700 €/ ha statt 760 €/ ha • Mindestbreite 6 m statt 5 m • Förderung inkl. der 4 m direkt entlang von Gewässern bzw. der Böschungsoberkante bei Dünge-/ PSM-Verbot Bereits bestehende C.3.3_Alt-Streifen … • laufen entsprechend ihrer Restlaufzeit weiter oder • werden auf Antrag mit Revisionsklausel vorzeitig beendet oder • C.3.3_Alt werden auf Antrag verringert und es wird ein neuer Zuwendungsantrag C.3.3_Neu mit Laufzeit 5 Jahre gestellt
D1 Grünlandextensivierung
H1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen • nur in Verbindung mit Grünlandextensivierung • Flächenwechsel nicht zulässig Bausteine: • Termin • Technik • Schonflächen/Altgrasstreifen • Schaf-/Ziegenbeweidung • Beweidung (alle Raufutterfresser) • Gelegeschutz/ zeitl. Pflegeeinschränkung Einteilung in 3 Stufen: 60 €/ha, 90 €/ha, 150 €/ha (max. 270 €/ha)
H1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen Herbstzeitlosenproblematik • betroffene HALM-Schläge rechtzeitig beim Fachdienst melden • Ortsbesichtigung • kein Abzug bei Terminvorgabe, gilt als „Pflegemaßnahme“ zur Beseitigung giftiger Pflanzen für Raufutterfresser
Projekt „Naturverträgliche Grünlandmahd“ • höchste Artenvielfalt im Grünland, Biodiversität • moderne Landwirtschaft arbeitet mit großen und schnellen Maschinen => hohe Verluste bei Säugetieren Wiesenbrütern und Insekten • Mahd erfolgt weiterhin von außen nach innen => Tiere flüchten in die Wiesenmitte ins hohe Gras „Tod auf der letzten Bahn“ zukünftig erforderlich: • angepasste Mahdtechnik • Anlage von Schon-/Altgrasstreifen im Grünland • Einsatz neuer Technik
Mahdtechnik
Schutz der Wildtiere bei der Mahd
Schutz der Wildtiere bei der Mahd • Aufstellen von Scheuchen, Flatterbändern • Blinklichter • Ablaufen der Wiese mit Hund • Ablaufen der Wiese in Reihe • Schallkanone am Traktor
Schutz der Wildtiere bei der Mahd
• neue Technik:
• Drohne mit Wärmebildkamera
!! zusätzlich sind die konventionellen Vergrämungsmaßnahmen
anzuwenden (Ausfall Drohne bei Regen, Windböen, techn. Problemen) !!Schutz der Wildtiere bei der Mahd FD Landwirtschaft gewinnt im Februar 2020 bei der Umweltlotterie den Zusatzgewinn in Höhe von 5.000 € für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera zur Kitzrettung
Was können wir gemeinsam tun? • wer möchte bei der Kitzrettung mitmachen? • wo sind im Kreisgebiet bereits Drohnen im Einsatz? • Abstimmung untereinander auf Ortsebene, Gemarkungsebene • wo gibt es Piloten/Pilotinnen? • eigene Drohne bei Lohnunternehmen ??? • rechtzeitige Information der Jagdpächter über Mahdvorhaben • Finanzierung der Drohne über Jagdgenossenschaft ??? oder Vorschläge • Rückmeldung an Fachdienst
H.2 Arten- u. Biotopschutz im Offenland
Ziele: Erhaltung und Entwicklung wertvoller Arten
und Lebensräume des Offenlands, Umsetzung von
Artenhilfsmaßnahmen
• 1- bis 5-jährige Verpflichtung (je nach Zielart/ Lage)
• Haushaltsmittel nach Prioritätenliste (Arten und Lebensraumtypen/
LRT der FFH- und VS-Richtlinie - „Maßnahmenblatt-Arten“ - Hess. BioDiv-
Strategie usw.) Flächenauswahl kulissenbezogen !
• Vergütung je nach Kalkulation (Genehmigung durch HMUKLV)
• Maßnahmenkontrolle durch Bewilligungsstelle, Auszahlung i.d.R.
im selben Jahr
FFH = pFlanzen-Fiecher-HeimatH.2 Arten- u. Biotopschutz im Offenland
bis 2019 Programme wie Einjährige Blühflächen,
Rebhuhnstreifen, Blütenreich, Lebendige Feldflur
über RP-Artenschutzmittel,
ab 2020 über HALM-H.2 veränderte Antragstellung !
Antragsformular
FFH = pFlanzen-Fiecher-HeimatH.2 Arten- und Biotopschutz: Beispiele
LRT-Karte
2. und 3. Beweidung auf Magerrasen-LRT
Erhalt des Kugel-HornmoosesH.2 Arten- und Biotopschutz
Getreidestreifen zum Schutz
von Feldhamster, Rebhuhn & Co
1) Einfacher Nacherntestreifen
• bis 8 m breite Getreidestreifen auf max.
15% der Schlagfläche, Umbruch ab 1.10.
2) Stoppelstreifen
• mind. 5 m breit, angrenzend an 1)
• direkt unterhalb der Ähren gedroschen
• Umbruch: a) ab 01.10. oder b) ab 01.03.
3) Mutterzelle
• je 900 – 1.600 qm Getreideflächen, bis 3
Zellen und max. 15% pro Schlag
Feldhamster:
• Umbruch Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie,
ab 1.10. 32
Rote-Liste-Art seit 1984H.2 Arten- und Biotopschutz
Gezielt begrünte Ackerbrache
für Feldhamster & Co
• mind. 10 m breit, mind. 0,1 ha groß - kein Flächenwechsel
• keine PSM und N-haltige Dünger
• Saatgut: mehrjähr. Blühmischung, Leguminosen und Getreide
• 2 Varianten: Frühjahrs- bzw. Herbsteinsaat
• manuelle Unkrautbekämpfung (z.B. Disteln), falls nötig jährlich
• Verpflichtungszeit: 2- bis 3-jährig, Ende 15.10. des letzten Jahres
• Kulisse: Feldhamster
Vergütung : 1.000 – 1.082 €/ ha u. Jahr
(je nach Variante und Dauer)
Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie, NEU
Rote-Liste-Art seit 1984H.2 Arten- und Biotopschutz
Luzerneanbau
für Feldhamster & Co
• Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel
• Kombination von 3 Nutzungsterminen
NEU
– 1. Ende April/Anfang Mai; 2. Juni; 3. September
• Altgrasstreifen/Schonstreifen
– mind. 20% des Schlages bleiben bei 1. und 2. Nutzung stehen;
Streifenbreite mind. 12 m
• Alternativ kann bei Neueinsaat der Luzerne im Jahr die 1. Nutzung
entfallen, vergütet wird ersatzweise die Einsaat.
Vergütung: 480€/ ha u. Jahr
Bundesprojekt „Feldhamsterland“ in Zusammenarbeit mit dem
WK: Raum Södel – Dorheim
Ansprechpartnerin: Fr. Albert / AG
Feldhamster: Förderung über
Feldhamsterschutz
HELP/ HIAP/ HALM seit 2003H.2 Arten- und Biotopschutz
Lebensraumkomplex Rebhuhn
• auf ausgewählten Ackerflächen (offene Feldlandschaft ohne
angrenzende Straßen, Hecken etc.) als Lebensraum für Leitarten
Rebhuhn und Grauammer.
• auf Ackerland mit hohem Ertragsniveau (niedriges Ertragsniveau mit
reduzierten Sätzen)
• keine PSM und Düngung
Variante 1:
• zwei Blühstreifen nebeneinander, bei denen jedes Jahr ein Streifen
erneuert wird.
• Saatgut Blühmischung nach Vorbild „Göttinger Mischung“, dünne
Saatstärke (3-5 kg/ha)
• Frühjahrs- und Herbstvariante
• Mindestbreite: 6 m
• Laufzeit: 5 Jahre, 1.296 €/ha und Jahr
Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie, NEU
Rote-Liste-Art seit 1984H.2 Arten- und Biotopschutz
Lebensraumkomplex Rebhuhn
Variante 2:
Ergänzung Variante 1 um:
• einen Streifen Schwarzbrache (4 x Grubber-Durchgänge), 1.322 €/ha
• Getreide-Streifen ohne Ernte, der über Winter stehen bleibt, 2.747 €/ha.
• Streifen mind. 6 m Breite.
Umfang nach Höhe der Mittelzuweisung durch das Land Hessen.
Nutzungscode 910 Wildäsungsfläche – keine ÖVF
Feldhamster: Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie, NEU
Rote-Liste-Art seit 1984H.2 Arten- und Biotopschutz
Sichere Schaf-/ Ziegenbeweidung
(Herdenschutzprogramm)
• Zäune besonders standsicher aufzubauen, regelm. Zaunkontrolle
mit schriftl. Dokumentation
• für alle überwiegend mit Schafen u./od. Ziegen beweideten GL-
Flächen, Mindestbesatz: 0,3 RGV/ ha
• Kontrolle durch Bewilligungsstellen
• HALM statt De-Minimis-Förderung
• bei Bewilligung Mittel für 2020-24 bereitgestellt, dann jährlich:
Auszahlungsantrag, Bescheid Tierseuchenkasse,
Tierbestandsmeldung in HIT
• Antragsfrist 15. Mai 2020 (incl. Bescheid TSK)
Vergütung : 40 €/ ha u. Jahr (Bagatellgrenze 80 €)De-Minimis-Förderung
Weidetierprämie
für Schaf- u. Ziegenhalter in Hessen
Ziel u. Zweck: wirtschaftliche Existenz der Schaf- u. Ziegenhalter
sichern, Tierbestände erhalten, Beweidung wichtiger Grünlandflächen
und Offenhaltung der Landschaft sicherstellen
• antragsfähig: alle Schaf-/ Ziegenhalter, mind. 30 Tieren > 9 Monate
(Stichtag 01.01. in HIT )
• Antragstellung 01.04. - 15.05. (incl. Bescheid Tierseuchenkasse u. De-
Minimis-Erklärung), Papierantrag oder Online
• beantragte Tierzahl in HIT und TSK nachzuweisen, mind. von
16.05. bis 15.09. im Betrieb
• Weidetagebuch (Schlag, Tierzahl, Dauer) zu führen
• ggf. VOK-Kontrolle (5% Zufall)
• Verwendungsnachweis: Vorlage Bestandsregister gem. ViehVerkV
zw. 15.09. und 15.10.
Vergütung : 15-25 €/ Tier (max. 6.666 € in 2020)
NEUGemeinsamer Antrag 2020:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und
Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM
1. HALM-Auszahlungsantrag über HELENA
2. HALM-Zuwendung: Neu- u. Änderungsanträge
3. Neues zu einzelnen Programmen
4. Gebietsmanagement NATURA 2000
Daniela Dehnert, Fst. Agrarförderung und
AgrarumweltFFH-Gebietsmanagement
NATURA 2000 = FFH- u. Vogelschutz-Richtlinie der EU zur
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten
Amtliche FFH-Gebietsbetreuung im Wetteraukreis bei
• Hessen-Forst (Wald, Gebiete mit NSG)
• FD Landwirtschaft (v.a. Magerrasen, einige Auen)
Aufgaben u.a.
• Festlegung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen je Gebiet
(Bewirtschaftungsplan, Jahrespflegeplan) und
• Umsetzung durch rechtliche, administrative oder vertragliche
Maßnahmen (z.B. HALM)
– jährliches Budget für FFH-PflegemaßnahmenFFH-Gebietsmanagement
Landesnaturschutzmittel
• für Flächen in FFH-Gebieten incl. Flächen aus dem LIFE-Projekt
„Wetterauer Hutungen“ (2010-14)
– für Entbuschungen, Nachpflege, Pflegeverträge usw.
– Vergabe an Firmen, Bewirtschafter, Ehrenamt (NVG, FFW)
• für Arten der Vogelschutzrichtlinie
– für die Anlage von Feldvogelfenstern
– bis 2019 für Einjährige Blühflächen, Rebhuhnstreifen, Projekt
Blütenreich, Lebendige Feldflur ab 2020 HALM-H.2FFH-Gebietspflegemaßnahmen
Beispiele: Entbuschungen, Flächennachpflege (händisch od.
maschinell), Teichentschlammung, Zaunbau, Pflegeverträge,
Entfernung von Robinien, Streuobstpflege u.v.m.Maßnahmen für Arten der Vogelschutz-RL
Anlage von Feldvogelfenstern
Artenschutzprojekt „Grauammer und Rebhuhn“
• bevorzugt im Wintergetreide
• Anheben der Sämaschine bei Einsaat (20 qm), 2-3 Fenster pro Hektar
• Lage zwischen den Fahrgassen
• Düngung und Pflanzenschutz wie auf restlicher Ackerfläche
• mind. 25 m Abstand zum Feldrand (Feinde), mind. 50 m Abstand zu
Gehölzen/Gebäuden (Ansitz für Greifvögel u. Krähen)
maximaler
mind. 50 m Abstand zu
Abstand zu Fahrgassen
Gehölzen und
Gebäuden
mind. 25m
Lerchenfenster Abstand
20 qm zum
Feldrand
FahrgasseBei Fragen bitte
anrufen
vorbeikommen
mailen
faxen …
Ihre Ansprechpartner
Name Vorname HALM weitere Aufgaben Durchwahl
Eichelmann Ralf C.3 Fachstellenleitung -4209
Bär Tatjana B.1, C.1, C.2, D.2 Identverwaltung -4202
Dehnert Daniela A, E.2, H.2 FFH-Gebietsmanagement -4206
Heinzerling Ute D.1, H.1, H.2 Artenschutzmaßnahmen -4211
E-Mail: vorname.nachname@wetteraukreis.de
E-Mails mit Fristen bitte immer an landwirtschaft@wetteraukreis.deHINWEIS Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Verfasser übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Daten. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet. Die Inhalte werden nur in Auszügen oder stark gekürzt wiedergegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Wetteraukreis – Fachdienst Landwirtschaft, Homburger Str. 17, 61169 Friedberg Tel. 06031 / 83-0, landwirtschaft@wetteraukreis.de Informationen im Internet finden Sie unter anderem auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Informationen zu FFH-Gebieten bzw. zu NATURA 2000 https://umweltministerium.hessen.de/umweltnatur/ naturschutz/schutzgebiete/europaeisches-schutzgebietenetz-natura-2000 Informationen zu HALM https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm Antragsformulare HALM https:// www.wibank.de/wibank/ halm
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