Schutzkonzept Mathilde Escher Stiftung
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Schutzkonzept Mathilde Escher Stiftung 1
1 Ausgangslage ........................................................................................................................ 3 1.1 Verantwortliche Personen ............................................................................................. 3 1.2 Einsicht in das Konzept ................................................................................................. 3 2 Grundsätzliches ..................................................................................................................... 3 3 Regelungen und Massnahmen ............................................................................................. 3 3.1 Instruktion – Information zu Richtlinien und Massnahmen ........................................... 3 3.2 Beachtung der allgemeinen Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen ........ 4 3.3 Hygiene ......................................................................................................................... 4 3.4 Distanzregelung ............................................................................................................. 5 3.4.1 Räumliche Aspekte................................................................................................ 5 3.5 Besuche ......................................................................................................................... 5 3.6 Aktivitäten von Klient_innen ausserhalb der Mathilde Escher Stiftung ......................... 6 3.7 Transporte mit Fahrzeugen der Mathilde Escher Stiftung............................................. 6 3.8 Reisen in Risikogebiete ................................................................................................. 6 4 Testungen .............................................................................................................................. 7 4.1 Klient_innen ................................................................................................................... 7 4.2 Mitarbeitende ................................................................................................................. 7 4.3 Verdacht auf Cluster ...................................................................................................... 7 4.4 Schnuppernde (Probewohnen) ..................................................................................... 7 5 Massnahmen bei Covid-19 in der Mathilde Escher Stiftung ................................................. 7 5.1 Vorgehen bei Verdacht bei Klient_innen ....................................................................... 7 5.2 Vorgehen bei Infizierung einer Klientin, bzw. eines Klienten ........................................ 7 6 Schutzmassnahmen Schule .................................................................................................. 8 7 Schutzmassnahmen Ausbildung ........................................................................................... 8 8 Schutzmassnahmen Grafikwerkstätte ................................................................................... 8 9 Schutzmassnahmen Sport .................................................................................................... 8 10 Öffentliche Veranstaltungen .............................................................................................. 8 11 Schlussbemerkungen ........................................................................................................ 8 2
1 Ausgangslage Dieses Konzept bezieht sich auf die Situation rund um Covid-19 in der Mathilde Escher Stiftung. Es regelt den Umgang mit den Risiken, beschreibt die Massnahmen zur Eindämmung der Ge- fahren und soll als Leitfaden für Klient_innen, Mitarbeitende und Besucher_innen dienen. Die Massnahmen gelten sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Institution. Das Ziel der Massnahmen ist es, einerseits Klient_innen, andererseits Mitarbeitende vor einer Ansteckung von Covid-19 zu schützen und das Leben, bzw. das Arbeiten in der Stiftung zu ge- währleisten. Hierbei ist dem besonderen Gefährdungsrisiko der Klient_innen sowie Mitarbeiten- den mit erhöhtem Risiko Rechnung zu tragen. 1.1 Verantwortliche Personen Katharina Hildebrand, Geschäftsführerin 044 389 62 03 k.hildebrand@mathilde-escher.ch Frank Habersatter, Leitung Wohnen, Geschäftsführer Stv. 044 389 62 20 f.habersatter@mathilde-escher.ch Michael Rosche, Leitung Pflege und Therapie 044 389 62 09 m.rosche@mathilde-escher.ch 1.2 Einsicht in das Konzept An den beiden Eingängen (Haus Cubus und Haus Villa) hängt ein Hinweis, dass ein Schutz- und Risikokonzept Covid-19 besteht und dieses auf www.mathilde-escher.ch aufgeschaltet oder auf Verlangen am Empfang (Haus Cubus) einsehbar ist. 2 Grundsätzliches Das Konzept beschreibt ausschliesslich die besonderen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Covid-19. Das Schutzkonzept basiert auf dem Rahmenkonzept und den grund- legenden Konzepten aus dem Qualitätsmanagement. Dabei besonders erwähnt sind die Vorga- ben zur Standarthygiene, sowie das Pandemiekonzept der Mathilde Escher Stiftung. Die jeweils gültigen Anordnungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG), der Gesundheitsdi- rektion des Kanton Zürich (GDZ) und des kantonalen Sozialamtes des Kanton Zürich (KSA) gel- ten für alle Klient_innen sowie Mitarbeitenden der Mathilde Escher Stiftung sowohl bei allen Ak- tivitäten in der Stiftung als auch bei Aktivitäten ausserhalb uneingeschränkt und sind strikte ein- zuhalten. In begründeten Fällen behält sich die Mathilde Escher Stiftung vor, zum Schutz aller Beteiligten, strengere und weitergehende Massnahmen anzuordnen. 3 Regelungen und Massnahmen 3.1 Instruktion – Information zu Richtlinien und Massnahmen Die Information der Klient_innen erfolgt über Anschrift, Informationsveranstaltungen und Grup- pensitzungen, die der Mitarbeitenden über internes Mail und Bereichs-, bzw. Teamsitzungen. Angehörige werden über Schreiben und Merkblätter, in der Regel per Mail, über die neusten Entwicklungen informiert. Externe Beteiligte wie Institutionsarzt, Psychiater_in, Psycholog_in, Beiständ_innen erhalten die Informationen zeitgleich mit den Klient_innen. Für Mitarbeitende, Klienten und Klientinnen gibt es regelmässige Wiederholungsschulungen für korrektes Einhalten der Hygienevorschriften (Abstand, korrektes Anlegen und Tragen der Hygi- enemasken, Händedesinfektion). 3
Die Häufigkeit der Informationen hängt von den sich veränderten Umständen gegenüber den letzten Informationen ab. Klient_innen, Mitarbeitende sowie Angehörige und Besucher_innen, die die Schutzmassnah- men als unzureichend oder zu strikte beurteilen oder die sich ungenügend über die ergriffenen Schutzmassnahmen informiert wähnen, wenden sich bitte an die Geschäftsführerin Katharina Hildebrand. Zudem stehen die üblichen Beschwerdewege zur Verfügung, in letzter Instanz die zuständige Bezirksrätin. 3.2 Beachtung der allgemeinen Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen Um eine Ausbreitung von COVID-19-Infektionen zu vermeiden gelten allgemeine Grundprinzi- pien. Diese sind strikt einzuhalten: Die Eingänge der Mathilde Escher Stiftung bleiben geschlossen. Der Zutritt von Dritten wird kontrolliert und zwecks Rückverfolgung dokumentiert. Die dazu erhobenen Daten werden nach 14 Tagen wieder gelöscht. Wer grippeähnliche Symptome aufweist wie Husten, Atembeschwerden, Schnupfen, Fieber oder Fiebergefühl, Kopf- oder Gliederschmerzen oder Verlust von Geschmacks- und/oder Geruchssinn darf die Mathilde Escher Stiftung nicht betreten. Alle halten sich strikt an die Regeln zur Handhygiene (siehe Dokument: Plan_Haendedesin- fektion_D). Die notwendigen Desinfektionsmittel stehen in allen öffentlichen Räumen der Stiftung und Zimmern der Bewohner_innen in ausreichender Menge zur Verfügung. Es sind alle aufgefordert, sich beim Eintritt in die Stiftung an den dafür eingerichteten Desin- fektionsstationen gründlich die Hände zu reinigen. Aufgrund der hohen Immunisierung bei Klient_innen und Mitarbeitenden ist die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende und Klient_innen aufgehoben. In bestimmten Situationen und für Besucher_innen gilt nach wie vor Maskenpflicht (siehe dazu auch 3.4) Mit dem Wegfall der generellen Maskenpflicht ist der Einhaltung von mind. 1.5m Distanz zu- einander wieder besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Für die Mitarbeitenden, die den öffentlichen Verkehr benutzen stehen Masken der Mathilde Escher Stiftung zu Verfügung (gemäss Mail vom 08.05.20). Händeschütteln vermeiden. Die Personen, denen es möglich ist, niesen oder husten in ihre Armbeuge. Oberflächen und Gegenstände werden bedarfsgerecht und regelmässig mit Desinfektions- mittel gereinigt (siehe QA3446). Mit allen besonders gefährdete Personen (Mitarbeitenden sowie Klient_innen) wird im Ein- zelgespräch geklärt, welche Tätigkeiten unter welchen Auflagen möglich sind. Ebenso wird die gefährdete Person auf ihre Rechte aufmerksam gemacht. Die notwendigen Schutzvor- richtungen wie Plexiglaswände zwischen Arbeitsplätzen sind installiert. Mitarbeitende, die Symptome von Covid-19 aufweisen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, melden sich umgehend bei ihren Vorgesetzten. Das weitere Vorgehen wird gemein- sam mit dem/der Mitarbeitenden festgelegt. Bis zur Klärung des weiteren Vorgehens bleiben Mitarbeitende zu Hause. Bei Neueintritten wird im Einzelfall geprüft, welche allfällig zusätzlichen Schutzmassnahmen (wie Quarantäne, Isolation, Maskentragepflicht, Schnelltest, etc.) notwendig sind. 3.3 Hygiene Ergänzend zur Standarthygiene (weiterführende Informationen in QH3400_Pflege und QH4400_Wäscherei und Reinigung) sind an den Eingängen zum Wohnbereich, in den Aufent- haltsbereichen und in den Badezimmern/WC Desinfektionsmittel vorhanden. Arbeitsplätze, die 4
mit anderen Mitarbeitenden geteilt werden, müssen vor der Nutzung desinfiziert werden. Mate- rial zur Oberflächendesinfektion steht an den entsprechenden Orten zur Verfügung. Alle Räume werden täglich mehrmals gelüftet. Alle zusätzlichen Massnahmen sind im QA4403, QF4405 und QF4407 geregelt. In den Therapieräumen gelten die bestehenden Regelungen (siehe QA3714) 3.4 Distanzregelung / Maskenpflicht In allen Räumen der Stiftung besteht für alle Besucher_innen eine allgemeine Maskenpflicht (siehe Dokumente: Korrektes Anlegen eines Mundschutzes, Weisung für das Tragen eines Mundschutzes). Geimpfte Angehörige dürfen im Kontakt mit ihren Familienmitgliedern im Zim- mer die Maske ablegen. Mitarbeitende benutzen Masken noch in allen Pflegesituationen (Tag und Nacht), beim Essen mit den Klient_innen (intern und extern), in der Therapie und in Situationen mit Klient_innen in Innenräumen, wo der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann und wenn sie Besuche am Eingang abholen.. Klient_innen und Klienten, die ein Atemgerät benötigen, erhalten für ihr System einen speziellen Filter. Mit diesem Filter schützen sie sich und im Optimalfall auch Andere. 3.4.1 Räumliche Aspekte Die Mindestabstände werden in allen Räumen gemäss den Vorgaben der Behörden eingehal- ten. Die Arbeitsplätze in der Verwaltung, den Therapien, der Hotellerie und der Küche sind ent- sprechend angepasst. Die Ausgestaltung in der Tagesstruktur sind den Schutzkonzepten der Schule, Ausbildung und der Werkstätte zu entnehmen. Im Speisesaal/Cafeteria sind die Tische/Plätze so angeordnet, dass der Mindestabstand einge- halten werden kann. Gemeinschaftsräume (Saal, Sitzungszimmer Villa, Mehrzweckraum) sind maximal so zu bele- gen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, so ist das Tra- gen einer Maske Pflicht. 3.5 Besuche Besuche dürfen von den Bewohner_innen, sofern diese aktuell und in den letzten fünf Tagen keine Covid-19 Symptome hatten, empfangen werden. Dazu gelten folgende Bestimmungen: Die Besuche müssen auf der Wohngruppe, bzw. den Bereichen angemeldet werden. Die Besucher_innen haben sich am Eingang zu melden und müssen ein gültiges Zertifikat vorweisen. Sie werden dann von der empfangenden Person, welche das Zertifikat überprüft und in die Besucher_innenliste überträgt (Mitarbeiter_in aus dem entsprechenden Bereich, wird von der Gruppenleitung/Bereichsleitung bestimmt) in die Händehygiene und die Schutz- massnahmen (Maskenpflicht, Distanzregelung) eingeführt. Die Besucher_innen werden jeweils zu dem im Vorfeld definierten Besuchsort durch die empfangende Person der Mathilde Escher Stiftung begleitet. Die Besucher_innen haben der empfangenden Person direkt zum Besuchsort zu folgen. Für Besuche von Bewohner_innen stehen, falls gewünscht, speziell ausgewiesene Räume und Plätze zu Verfügung. In beiden Häusern dürfen Besuche in den Zimmern empfangen werden. 5
In Innenräumen dürfen max. 4 Personen pro Bewohner_in empfangen werden. Bei einer län- geren Besuchsdauer ist darauf zu achten, dass der Raum regelmässig (jede Stunde) gelüftet wird. Ist ein Besuch beendet, so werden die Besucher_innen durch das Personal der Mathilde Escher Stiftung wieder zum Ausgang begleitet. Dabei werden sie auf die sachgerechte Ent- sorgung der Schutzmaske und nochmals auf die korrekte Händehygiene aufmerksam ge- macht. Im Anschluss an einen Besuch wird im Besuchsraum gelüftet und eine gründliche Desinfek- tion durch die empfangende Person durchgeführt. Dritte wie z.B. externe Therapeut_innen, Supervisor_innen / Coaches, Techniker_innen, etc., die zu Arbeitszwecken die Mathilde Escher Stiftung besuchen, verfolgen dieselben Re- gelungen wie die Besucher_innen der Bewohner_innen. Es wird eine Besucherliste mit den Kontaktdaten aller Personen geführt und nach 14 Tagen werden die Angaben gelöscht. Ebenfalls wir ihnen eine Anleitung für ihr Verhalten nach dem Besuch abgeben. 3.6 Aktivitäten von Klient_innen ausserhalb der Mathilde Escher Stiftung Klienten_innen sollen Freizeitaktivitäten wahrnehmen können. Es wird empfohlen diese vorgän- gig auf ihrer Wohngruppe anzumelden und Angaben zum Zeitpunkt und Dauer ihres Vorhabens zu machen. Gemeinsam können die Risiken geprüft und die nötigen Verhaltensregeln festge- legt werden. Dies wird in unserem Dokumentationssystem erfasst (Details sind im Merkblatt «Ausgang» beschrieben). Den Bewohner und Bewohnerinnen ist es erlaubt regelmässig für ein paar Tage nach Hause zu gehen. Sie und die Angehörigen sind über die Risiken durch uns informiert und bekommen eine Empfehlung für ihr Verhalten ausserhalb der Mathilde Escher Stiftung. Im Falle einer Erkran- kung eines Angehörigen im engeren Umfeld müssen wir informiert werden und eine Rückkehr kann, nach Prüfung der Umstände, verweigert werden. 3.7 Transporte mit Fahrzeugen der Mathilde Escher Stiftung Ist ein Transport mit Fahrzeugen der Mathilde Escher Stiftung notwendig, wird dabei der Min- destabstand möglichst eingehalten. Dafür wird die Anzahl der Mitfahrenden entsprechend be- grenzt. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, sind von allen Mitfahrenden Mas- ken zu tragen. 3.8 Reisen in Risikogebiete Mitarbeitende, die von einer Reise in ein vom BAG als Risikogebiet bezeichnetes Land zurück- kehren, folgen den Anweisungen des BAG’s (Einreise in die Schweiz). Das BAG führt dazu eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Falls Arbeitnehmende, die sich in Risiko- gebieten aufhalten während ihrer Ferienreise in Quarantäne müssen, nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren können oder nach ihrer Rückreise aufgrund ärztlicher oder behördli- cher Anweisungen in Quarantäne verbleiben, haben sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Klient_innen, die in ein Risikogebiet reisen, haben sich während 10 Tagen in Quarantäne zu begeben. Diese muss ausserhalb der Stiftung absolviert werden. Wird im Reise- land eine Quarantäne verhängt, so gewährt die Mathilde Escher Stiftung bezahlten Urlaub im Rahmen der Quarantäneregelungen der Schweiz. Ab 01.01.2022 werden keine Urlaubstage mehr für Quarantäne gewährt, sie gehen zu Lasten der Mitarbeitenden. 6
4 Testungen 4.1 Klient_innen Nichtimmunisiete Klientinnen und Klienten werden alle 48 Stunden mittels Antigen-Test getes- tet. Im Verdachtsfall werden Klient_innen sofort mittels Covid-19 Antigen-Schnelltest (Nasen-Ra- chenabstrich) getestet. Ist dieser positiv wird ein PCR-Test angeordnet und die Klientin, bzw. der Klient bis zum Vorliegen des Resultats in Quarantäne gesetzt (siehe auch 5. Massnahmen bei Covid-19 in der Mathilde Escher Stiftung). Bewohnerinnen und Bewohner, welche extern (ausserhalb der Mathilde Escher Stiftung) einen ungeschützten Kontakt (Kontakt ohne Maske) in einem Innenraum hatten, sind verpflichtet dies zu melden. Wer sich testen lassen möchte, kann dies jederzeit anmelden. Immunisierte (ge- mäss Definition BAG) und Genesene werden asymptomatisch nicht mehr getestet. 4.2 Mitarbeitende Mitarbeitende melden sich bei unklarem Status (Verdachtsfall im nahen Umfeld) oder bei Symp- tome bei der Pflegdienstleitung oder bei ihren Vorgesetzten. Gemeinsam wird die Situation be- urteilt und festgelegt, ob und wo getestet werden soll. Nichtimmunisierte müssen sich regelmässig testen, das Testresultat ist 48 Std. gültig (Antigen) und 72 Std. (PCR-Test). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss neu getestet werden. 4.3 Verdacht auf Cluster Treten in einer Abteilung oder auf einer Wohngruppe ein oder mehrere Verdachtsfälle auf, be- hält sich die Leitung vor, Covid-19 Antigen-Schnelltest (Nasen-Rachenabstrich) bei allen Perso- nen, die in dieser Abteilung/Wohngruppe tätig sind oder wohnen, anzuordnen. 4.4 Schnuppernde (Probewohnen) und Neueintritte Bei allen ‘Schnuppernden’, externen Klientinnen und Klienten, die eine Tosca-Messung benöti- gen (eine Übernachtung) sowie bei Neueintritten, wird bei Eintritt ein Covid-19 Antigen-Schnell- test (Nasen-Rachenabstrich) durchgeführt. Ist dieser positiv, wird ein PCR-Test angeordnet und die Person wird bis zum Vorliegen des Testresultats in Quarantäne gesetzt (siehe auch 5. Mas- snahmen bei Covid-19 in der Mathilde Escher Stiftung). 5 Massnahmen bei Covid-19 in der Mathilde Escher Stiftung 5.1 Vorgehen bei Verdacht bei Klient_innen Bei einem Verdacht auf Covid-19 wird der/die nicht immune Klient_in in Quarantäne gesetzt. Es kommen erweiterte gruppenspezifische Hygiene-und Verhaltensmassnahmen gemäss unserem Pandemiekonzept QA3450/QA3492 zum Einsatz. 5.2 Vorgehen bei Infizierung einer Klientin, bzw. eines Klienten Bei einem positiven Covid-19 Fall, wird der/die Erkrankte in ihrem/seinem Zimmer isoliert und bei den Nichtimmunen wird eine Risikoabklärung gemacht. Bei einem positiven Ergebnis wer- den die betroffenen Klienten_innen in Quarantäne. gesetzt. Je nach Krankheitsverlauf kann es 7
auch zu einer Verlegung in ein Akutspital kommen. Es gelten dann die Isolationsmassnahmen gemäss QA3450 Punkt 10.1./QA3491 6 Schutzmassnahmen Schule Siehe Schutzkonzept Schule 7 Schutzmassnahmen Ausbildung Siehe Schutzkonzept Ausbildung 8 Schutzmassnahmen Grafikwerkstätte Siehe Schutzkonzept Grafikwerkstatt 9 Schutzmassnahmen Sport Siehe Schutzkonzept Sport 10 Öffentliche Veranstaltungen Öffentlichen Veranstaltungen in der Mathilde Escher Stiftung unterliegen den Bestimmungen der BAG. 11 Schlussbemerkungen Da wir uns mit Covid-19 in einem dynamischen Prozess befinden, erfahren die Regelungen und Massnahmen fortlaufende Anpassungen. Das Konzept wird entsprechend regelmässig (min- destens einmal im Monat, bei Bedarf auch öfter) vom Leiter Pflege und vom Leiter Wohnen überprüft und an die aktuellen Bedingungen und Vorgaben angepasst. Bei wesentlichen Ände- rungen werden alle Anspruchsgruppen darüber informiert. Das Konzept ist allen Mitarbeitenden bekannt. Ebenso ist es allen Klient_innen erklärt worden. Das Schutzkonzept ist auf der Website der Mathilde Escher Stiftung aufgeschaltet. Zürich, 04.10.2021 Katharina Hildebrand Frank Habersatter Michael Rosche Geschäftsführerin Leitung Wohnen Leitung Pflege 8
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