Hygienekonzept für Freilandveranstaltungen zu Corona-Zeiten

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Hygienekonzept für Freilandveranstaltungen zu Corona-Zeiten
Hygienekonzept für Freilandveranstaltungen zu Corona-Zeiten

Die Inzidenzzahl der an Corona erkrankten Menschen im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien
Stadt ist entscheidend dafür, ob Freilandveranstaltungen überhaupt stattfinden können und welche
Auflagen eingehalten werden müssen.
Information: Internetseiten der zuständigen Gesundheitsämter, Kreis- und Stadtverwaltungen

1. Vorbereitung für Freilandveranstaltungen
Exkursionen, Bestimmungskurse, Workshops, Umweltbildung u.a.

1.1. Maximale Gruppengröße/ optionale Teilnahmevoraussetzung (getestet, geimpft,
genesen)
Die maximale Gruppengröße für Freilandveranstaltung und inwieweit ein Testnachweis vorgelegt
werden muss, richten sich nach der Corona-Schutzverordnung der jeweiligen Bundesländer und
den aktuellen Inzidenzzahlen des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Auch wenn die Inzidenzzahlen für Freilandveranstaltungen weitgehende Lockerungen vor Ort
ermöglichen, muss überdacht werden, inwieweit trotzdem bestimmte Teilnahmevoraussetzungen
festgelegt werden müssen. Für viele Personen ist die Bereitschaft, an einer Bildungsveranstaltung
-egal drinnen oder draußen- teilzunehmen, abhängig davon, inwieweit ein schlüssiges
Hygienekonzept vorliegt, da sie selbst oder Familienangehörige zu einer Risikogruppe gehören
und berechtigte Ängste einer Ansteckung vorliegen. Aus diesem Grunde sollte seitens der
Veranstalter*innen in Betracht gezogen werden, für Freilandveranstaltungen wie Workshops,
Bestimmungsübungen, an denen oft auch sehr gemischte Gruppen aus unterschiedlichen
Regionen sowie Nachbarländern teilnehmen, Teilnahmevoraussetzungen wie getestet, geimpft,
genesen festzulegen, so dass sich alle sicher fühlen können.

Option: Alle Teilnehmenden ebenso wie die Veranstaltungsleitung legen zum Start der
Freilandveranstaltung einen der folgenden Nachweise vor:
- Tagesaktueller „offizieller“ Negativtestnachweis (max. 24 Stunden alt, digital oder als Ausdruck)
- Impfpass (vollständige Impfung, letzte Impfung liegt 14 Tage zurück)
- Genesen von Corona (Bescheinigung, gilt nur 6 Monate nach Genesung)

1.2. Anmeldung / Teilnahmeliste / Teilnahmevoraussetzung
Nur angemeldete Personen können an der Veranstaltung teilnehmen und es wird eine
entsprechende Anmeldeliste/Teilnahmeliste vorbereitet.
Mit der Anmeldung werden Name, Anschrift, Email und Telefon der Teilnehmenden mit deren
Einverständnis erfasst und für einen Monat gespeichert.
Die Daten der Teilnehmenden werden bei Bedarf (wenn sich anschließend herausstellt, dass ein
Teilnehmender infiziert war) ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung
gestellt. Nach einem Monat werden die Daten gelöscht bzw. die Listen vernichtet.
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Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmenden zu, dass sie zum Start der Freiland-veranstaltung
einen tagesaktuellen negativen Corona-Test (digital oder als Ausdruck) oder den Nachweis
„vollständig geimpft“ bzw. „genesen“ zu sein, vorlegen werden.

              Alternative: Erstellung eines QR-Code durch den Veranstalter
              Die Veranstaltungsleitung sollte die Möglichkeit nutzen, für die betreffende
              Freilandveranstaltung über die CORONA Warn-App oder die LUCA-App
              (oder anderer Anbiete) einen eigenen QR-Code zu erstellen, mit dem die
              Teilnehmenden und die Veranstaltungsleitung bei Ankunft einchecken
              können. So können sie bei positiver Testung andere Teilnehmende warnen
              oder von diesen gewarnt werden. Die Veranstaltungsleitung stellt den
              Teilnehmenden den QR-Code entweder über das Smartphone oder in
              ausgedruckter Form zur Verfügung.

                          TIPP: Der QR-Code sollte ausreichend ausgedruckt und am Treffpunkt
                          z.B. an einen Baum/Zaunpfahl befestigt werden.
                          So wird vorgesorgt, dass sich die Teilnehmenden nicht zu
                          nahekommen müssen, um sich über den QR-Code einzuchecken.

1.3. Keine Bildung von Fahrgemeinschaften
Die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Exkursionstreffpunkten und während der Exkursionen
wird seitens der Veranstaltungsleitung nicht organisiert, um bereits auf der Anreise das
Infektionsrisiko zu minimieren.
1.4. Planung: Standort, Route und Exkursionspunkte
Vorab muss festgelegt werden, welche Standorte/Exkursionswege unter Berücksichtigung der
jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnung überhaupt besucht werden können.
 Wegbreite und Besucherfrequenz bedenken!
    Stark besuchte Exkursionsziele (z.B. bekannte Aussichtspunkte oder Naturerkundungspfade)
    sind zu meiden, um den Kontakt zu anderen Personen so weit wie möglich zu reduzieren.
 An geplanten Exkursionspunkten/Untersuchungsflächen sollte ausreichend Platz zum
    Erläutern, Präsentieren, Erfüllen von Arbeitsaufträgen (z.B. Kartieren) oder für die
    Pausen sein
 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden muss kontinuierlich
    eingehalten werden. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, gilt Maskenpflicht
 an bestimmten Exkursionspunkten kann der Einsatz einer tragbaren Mikrofonanlage sinnvoll
    sein.

1.5. Themen für Freilandveranstaltungen/Artengruppen für Bestimmungsübungen
Welche Themen oder Artengruppen bei Bestimmungsübungen eignen sich für die
Freilandveranstaltungen, sodass die Teilnehmenden etwas erleben/lernen/erarbeiten können, aber
nicht gegen die Abstands- und Hygieneregelungen verstoßen?
Bestimmungskurse, bei denen z.B. kleine Wassertiere in einer Petrischale vorgestellt werden und
der gesamte Teilnehmerkreis interessiert gemeinsam in die Schale schaut oder diese
Schalen/Netze weitergegeben werden müssen, sind als Freilandveranstaltung in diesem Rahmen
nicht geeignet oder müssen komplett nach der Corona-Schutzverordnung umgestaltet werden
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(z.B. Einsatz neuer Medien, Wahl alternativer Methoden).

1.6. Ausrüstung des/der Veranstaltungsleiter/in
Welche zusätzlichen persönlichen Ausrüstungsgegenstände sind notwendig?
- Mund-Nasen-Schutz (Medizinische Maske/FFP2-Maske/Alltagsmaske) ist mitzuführen
- Desinfektionsmittel, um nach Bedarf Gegenstände bzw. die Hände desinfizieren zu können
- distanztaugliches Anschauungsmaterial, großformatige Abbildungen, Materialien zum
  Zeichnen, Tablet, Weißschalen, Zeigestab u.a.

1.7. Tastmodelle/Spektive/Mikroskope/sonstige Arbeitsmittel nicht anfassen!
Vorhandene Tastmodelle z.B. an Lehrpfaden werden nicht angefasst
Instrumente, wie Spektive und Mikroskope, die gemeinschaftlich genutzt werden, müssen nach
jedem Kontakt neu desinfiziert werden.

1.8. Keine von der Veranstaltungsleitung organisierte Mahlzeiten / Getränkeausgaben
Bei der Freilandveranstaltung werden keine gemeinsamen Mahlzeiten / Getränkeausgaben
organisiert, um jeglichen Kontakt an einer Essens- oder Getränkeausgabe zu vermeiden. Keine
Kaffeekanne oder Apfelsaft-/Mineralwasserflasche soll von Hand zu Hand gehen.
Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Getränke/Mahlzeiten inklusive Geschirr/ Trinkgefäß/
Rucksackverpflegung mit. Bei den Pausen werden die Abstandsregeln eingehalten.

1.9. Sitzgelegenheiten bei Freilandveranstaltungen
Werden seitens der Veranstaltungsleitung Sitzgelegenheiten zur Verfügung (Sitzbänke) gestellt,
müssen auch dort die Abstandsregeln eingehalten werden, indem z.B. die Sitzbänke entsprechend
gekennzeichnet oder Angler-Stühle in entsprechendem Abstand aufgestellt werden.

1.10. Teilnahmebeitrag/Aufwandsentschädigung
Die Begleichung des Teilnahmebeitrags oder der Aufwandsentschädigung soll kontaktlos erfolgen. Entweder
wird der Betrag im Vorfeld überwiesen oder das passende Bargeld wird in einem Umschlag (Kuvert) der
Veranstaltungsleitung direkt übergeben.
Muss hier nicht noch ergänzt werden, dass sich die Teilnehmenden bereit erklären, dass ihre Daten (Namen, Telefon)
zu Beginn der Veranstaltung von der Exkursionsleitung zur Kontaktnachverfolgung in einer Liste erfasst werden und
diese im Infektionsfall an das Gesundheitsamt geleitet bzw. vier Wochen nach Veranstaltung gelöscht/vernichtet
wird?

Vorabinformation an die Teilnehmenden „Für Ihre und unsere Gesundheit“
Jeder Teilnehmende
 .. erklärt sich bereit, dass seine/ihre Daten (Namen, Telefon) zu Beginn der Veranstaltung zur Kontaktverfolgung
    (analog in einer Liste oder digital) erfasst werden, so dass die Daten im Infektionsfall an das Gesundheitsamt
    geleitet werden können. Vier Wochen nach Veranstaltung werden die erfassten Daten gelöscht/vernichtet.
 .. muss -optional- verpflichtend am Veranstaltungstag einen tagesaktuellen „offiziellen“ Negativtestnachweis (digital
    oder als Ausdruck) oder den Nachweis „vollständig geimpft“ bzw. „genesen“ zu sein, vorlegen.
 .. hält sich an die für die Veranstaltung geltende Corona-Schutzverordnung.
 .. führt einen Mund-Nasen-Schutz mit, um diesen, falls erforderlich, aufzusetzen.
 .. vermeidet Berührungen mit anderen Menschen - auch bei der Begrüßung und Verabschiedung.
 .. hält stets die vorgegebenen Sicherheitsabstände 1,5 m ein und wahrt die Distanz.
 .. verzichtet auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Exkursionstreffpunkten und während der
    Exkursionen, wenn die geltenden Abstands-/Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.
    Ausnahme ist: gemeinsame Haushaltzugehörigkeit.
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.. bringt seine eigenen Getränke/Mahlzeiten inklusive Geschirr/Trinkgefäß (Rucksackverpflegung) mit, um
   jeglichen Kontakt an einer Essens- oder Getränkeausgabe zu vermeiden.
.. bringt (bei Bedarf) selbst Fernglas, Spektiv, Lupe, Bestimmungsliteratur, Pinzette und sonstige Utensilien mit.
   Es findet kein Geräte-, Materialaustausch untereinander statt.
.. , der/die sich krank fühlt, verzichtet auf die Teilnahme!

QR-Code/Corona-Warn-App: Für die Freilandveranstaltung wird seitens der Veranstaltungsleitung ein eigener QR-
Code auf der CORONA Warn-App oder Luca-App erstellt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich beim
Exkursionsstart vor Ort über den zur Verfügung gestellten QR-Code (ausgedruckt als Aushang) einzuchecken. Da
eine auftretende COVID-19-Infektion ohnehin als Meldung in die CORONA Warn-App eingeben wird, können
hierdurch die registrierten Teilnehmenden im Bedarfsfall andere warnen oder von ihnen gewarnt werden.
Meldepflicht: Sollte innerhalb von 2 Wochen nach der Exkursion bei einem der Teilnehmenden oder der
Veranstaltungsleitung eine COVID-19 Infektion diagnostiziert werden, ist diese Person verpflichtet, die Erkrankung
sofort (am gleichen Tag) zu melden, damit die anderen Teilnehmenden informiert und entsprechende
Quarantänemaßnahmen eingeleitet werden können. Gleichzeitig wird dringend empfohlen, diese Meldung auch auf
der CORONA Warn-App weiterzugeben.

2. Start der Freilandveranstaltung
2.1. Kein Händeschütteln zur Begrüßung!

2.2. Registrierung der Teilnehmenden / optionale Vorlage Corona-Test
Nur Personen, die sich vorab angemeldet haben, können an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Veranstaltungsleitung registriert die Teilnehmenden und lässt sich –optional- den
verpflichtenden tagesaktuellen negativen „amtlichen“ Corona-Test bzw. den Nachweis „vollständig
geimpft“ bzw. „genesen“ zu sein, vorzeigen. Dieses wird in der Teilnahmeliste entsprechend
festgehalten. Die ausgefüllte Teilnahmeliste wird als Dokument für einen Monat gespeichert
und bei Bedarf ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.

Alternative: Einchecken mit QR-Code
Falls vorhanden, checken sich die Teilnehmenden über den QR-Code der Veranstaltung ein.

TIPP: Beim Registrierungsvorgang muss darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand
von 1,5 m eingehalten wird.

3. Durchführung der Freilandveranstaltung
3.1. Offizielle Begrüßung aller Teilnehmenden mit Blick auf den Veranstaltungsablauf
(Route, Zeit, Pausen u.a.)
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3.2. Hinweis auf die aktuellen Corona-Regelungen, die bei der Freilandveranstaltung
verpflichtend eingehalten werden müssen
Die Veranstaltungsleitung kommuniziert mit allen Teilnehmenden nochmals kurz die geltenden
Hygieneregeln.
- durchgehend Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Nur Personen aus einem gemein-
  samen Haushalt (Familie, Lebenspartner) sind untereinander nicht an diese Regelung
  gebunden.
- die Nies- und Husten-Etikette beachten (in die Armbeuge)
- kein Austausch/Weitergabe von Geräten und Arbeitsmaterialien untereinander
- Falls einzelne Personen sich nicht an die vereinbarten Regeln halten, besteht die Option
  eines Ausschlusses oder ggfls. Abbruch der Veranstaltung.

Motto: „Wir halten zusammen! So verantwortungsvoll, wie wir mit der Natur umgehen, so
achtsam sind wir auch miteinander!“

3.3. Der/die Veranstaltungsleiter/in achtet auf die Einhaltung der Abstandsregeln
Die Veranstaltungsleitung hat kontinuierlich die Einhaltung der Hygienebestimmungen im Blick.
Falls Teilnehmende bei all ihrer Begeisterung die Abstandsregeln mal vergessen, werden sie
höflich daran erinnert. Die Abstandsregeln gelten auch für kleinere Arbeitsgruppen und auch
während der Pausen.
TIPP: Der heimische Uhu hat eine Flügelspannweite von ~ 1,60 Meter. Mit großem Geschick fliegt
der Uhu auch nachts durch den Wald zwischen den Bäumen hindurch. Veranstaltungsleiter/innen
bitten ihre Gruppen, stets so viel Abstand zueinander halten, sodass ein Uhu mit ausgebreiteten
Schwingen zwischen den Personen durchfliegen könnte. So kann die Gruppe bei Bedarf an den
Uhu erinnert werden, sodass die Teilnehmenden schnell und motiviert wieder auf „Uhu“-Abstand
gehen.

3.4. Kein Anschauungsmaterial aus der Hand geben
Demonstrationsmaterialien, wie Modelle, Abbildungen und laminierte Folien werden ebenso wie
Naturmaterialien (Pflanzen, Tiere, Pilze, Federn u.a.) nicht aus der Hand gegeben.
Die Größe der Objekte entscheidet dabei über deren Einsatz.
Da der Mindestabstand immer eingehalten werden muss, sollten insbesondere Pflanzen, Pilze,
Moose u.a. ggfls. vor einen unifarbenen Hintergrund (Tuch, Papier) präsentiert werden, sodass sie
auch mit dem erforderlichen Abstand gut zu erkennen sind.

TIPP: Kleinere Pflanzen, Moose, Flechten, Tierspuren, die nicht vom Fundort entfernt werden
sollten, könnten mit einem Fähnchen/hölzernen Grillspieß/Wäscheklammer markiert werden,
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sodass die Teilnehmenden nacheinander herantreten und das Objekt einzeln aus der Nähe
betrachten können. Die letzte Person nimmt das Fähnchen/Stöckchen/… wieder mit.

3.5. Einsatz von Spektiven, Mikroskopen und sonstige Arbeitsmittel
Falls es unbedingt erforderlich ist, dass Instrumente wie Spektive, Binokulare und Mikroskope
gemeinschaftlich genutzt werden sollen, müssen diese nach jedem Kontakt neu desinfiziert
werden. Beim Wechsel ist auf die Einhaltung des Mindestabstands unbedingt zu achten.

3.6. Weitergabe von Lern- und Arbeitsmaterialien
TIPP: Falls bei einem Bestimmungskurs Arbeitsmaterial (Pinzetten, Schalen, Lupen, Siebe, Netz,
Pinsel, Bestimmungsschlüssel, Klemmbrett, Checkliste u.a.) an die Teilnehmenden weitergegeben
werden soll, ist alles vorab einzeln zu desinfizieren und z.B. in eine nummerierte Leinentasche zu
packen. Teilnehmende erhalten für den Veranstaltungstag ihre persönliche Leinentasche
(nummeriert oder farblich unterschiedlich gekennzeichnet), deren Inhalt er/sie während der
Veranstaltung einsetzen kann und zum Veranstaltungsende wieder zurückgibt. Anschließend ist
alles wieder zu desinfizieren.
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4. Nach Veranstaltungsende
4.1. Nochmaliger Hinweis an die Teilnehmenden
Seitens der Veranstaltungsleitung wird an die Verpflichtung erinnert, dass jede Person bei der
innerhalb der nächsten 2 Wochen eine COVID-19-Infektion diagnostiziert wird, verpflichtet ist, dies
sofort (am gleichen Tag) zu melden, damit die sonstigen Teilnehmenden informiert und
entsprechende Quarantänemaßnahmen eingeleitet werden können. Gleichzeitig muss diese
Meldung auch auf der CORONA Warn-App oder Luca-App eingegeben werden.

4.2. Rückmeldungen zur Veranstaltung
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, eine unmittelbare Rückmeldung zu geben.
Wie hat den Gästen diese Freilandveranstaltung - auch unter den speziellen Bedingungen -
gefallen? Gibt es hierzu Anregungen und Wünsche? Die Rückmeldung kann auch ggfls. auf der
Internetseite im Online-Fragebogen oder über digitale Abstimmungstools wie Edkimo gegeben
werden.

4.3. Keine Weitergabe von Info- bzw. Lehrmaterial
Verweis auf die jeweilige Homepage, von der man entsprechendes Material runterladen kann.
Lehrmaterialien, Skripte, Literaturlisten und Bestimmungsschlüssel können auch per Email
versandt werden.

4.4. Homepage gibt Auskunft
Auf der jeweiligen Homepage sind Informationen über eventuelle Sperrungen, aktuelle
Regelungen, Öffnungszeiten von örtlichen Besuchereinrichtungen, Umweltzentren, weitere
Veranstaltungsangebote u.a. zu finden

4.5. Eigene Einschätzung der Veranstaltungsleitung
Was war gut? Was war weniger gut? Was kann für das nächste Mal auch mit Blick auf die Corona-
Regelungen verbessert werden? Aus Fehlern kann man auch lernen! Erfahrungen und
Anregungen sollten an den Kollegenkreis weitergeben werden, sodass die Angebote von
Freilandveranstaltungen verbessert oder auch ergänzt werden können.

Impressum
Dr. Gertrud Hein
Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA)
Siemensstr. 5 ◦ 45659 Recklinghausen ◦ Tel. 02361/ 305-3345 ◦ Fax: 02361/305-3340
E-Mail poststelle@nua.nrw.de ◦ Internet www.nua.nrw.de
Bildnachweis: Alle Bilder unterliegen dem Copyright, Bildautorin ist Dr. G. Hein
Stand: Mai 2021
Die NUA ist eingerichtet im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV). Sie
arbeitet in einem Kooperationsmodell mit den vier anerkannten Naturschutzverbänden zusammen (BUND, LNU, NABU,
SDW).
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