Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach
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Grampenweg 6 | 8180 Bülach Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach (erstellt nach Vorgabe für die Volksschulen Kt. Zürich) (V13, 27.09.2021, gültig ab 4. Oktober 2021, Änderungen A4, A5, A6, A10!, B4, B7, D1, D2, F6, G8) Grundlagen: Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. TagesSCHULE Bülach (Primarschule 1. - 6. Klasse) Für das Schutzkonzept verantwortliche Person: Name: David Schlittler Funktion: Geschäftsführer TagesSCHULE Bülach Telefon: 078 742 62 44 Mail: info@tagesschulebuelach.ch Version (Nr.) : 13 vom: 4.10.2021
Inhalt A: Allgemeine Regeln 2 B: Distanzregeln 6 C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur 8 D: Schul- und Klassenanlässe 11 E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung 13 F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz 15 G: Isolations- und Quarantänemassnahmen 17 Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle A: Allgemeine Regeln Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten. A1: Jede Schule erstellt und ak- Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes Durch: SL David David Schlittler Durch: SL SL tualisiert ihr Schutzkonzept ge- Schlittler mäss den Vorgaben von Bund (Art. 4 Covid-Verordnung beson- dere Lage)
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle A2: Personen mit Krankheitssym- – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich Mitarbeitende an der Durch: SL SL ptomen bleiben zuhause telefonisch bei der Schulleitung Schule – Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schulärztin/ dem Schularzt abgesprochen. – Information an Team und Eltern für den Fall eines positive Covid-19-Befundes ist vorbereitet Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizini- schen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an. A3: Eltern, externe Nutzer der − Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht Schulleitung Durch: SL SL Schulräume (z.B. Musikschulen, − Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die Verwendung der HSK-Trägerschaften, Vereine) und Kontaktdaten informiert. die weitere Öffentlichkeit sind − Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutz- über die Schutzmassnahmen und die Verwendung von Kontaktdaten konzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befol- der Schulen informiert. gen. Bei jeder Anpassung des Schutzkonzeptes werden sie aktiv durch die Schule informiert.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle A4: Allgemeine Verhaltensregeln – Für das Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal gilt bei Schulleitung, Lehrper- SchulleitungDurch: im Schulhaus und auf dem Schul- sämtlichen schulischen Aktivitäten in Innenräumen (ein- sonen SL SL hausareal sind definiert (Pausen, schliesslich dem Präsenzunterricht) ab dem 4. Oktober 2021 Benutzung von Spielgeräten, eine Maskentragpflicht. Zu den schulischen Aktivitäten ge- Gruppenbildung etc.) hören neben dem Präsenzunterricht auch Besprechungen mit Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern, Aus- tausch und Sitzungen zwischen erwachsenen Personen, El- ternabende etc. – Keine Maskentragpflicht gilt in für die Konsumation von Speisen und Getränken vorgesehenen Aufenthaltsräumen während der sitzenden Konsumation. – Zudem gilt keine Maskentragpflicht, wenn das Tragen ei- ner Maske den Unterricht wesentlich erschwert, wobei in solchen Situationen der Mindestabstand einzuhalten oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen zu gewähr- leisten ist. – Vollständig geimpfte oder genesene Personen können sich von der Maskentragpflicht befreien lassen. Die Befreiung kann nur dann gewährt werden, wenn diese Personen ge- genüber der Schulleitung bzw. ihren Vorgesetzten freiwillig den notwendigen Nachweis (z.B. durch Vorweisen des Covid- Zertifikats) erbringen. Das Covid-Zertifikat light muss wö- chentlich vorgewiesen werden. Die Mitarbeitenden können auch freiwillig das volle Covid-Zertifikat vorweisen, womit während der Gültigkeitsdauer die wöchentliche Wiederho- lung entfällt.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle A5: Gewährleistung, dass aussen- – Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf, Alle Mitarbeitenden der Durch: SL SL stehende Personen nur für klar dass aussenstehende Personen nur für klar definierte An- Schule definierte Anlässe das Schularea lässe das Schulareal betreten, ausserhalb dieser Anlässe betreten und ausserhalb dieser dem Schulareal möglichst fernbleiben. Anlässe dem Schulareal mög- – Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die zum lichst fernbleiben Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind. – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi- katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas- sen sind: – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge- trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch- geführt werden (z.B. Teamsitzungen). − Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe). − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga- ben: − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa- zität besetzt. – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel 6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle A6: Weitergehende Schutzmass- – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss Schulleitung, Lehrper- Durch: SL SL nahmen aufgrund hoher Anzahl Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi- sonen Personen (Veranstaltungen mit katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind externen Teilenehmenden) vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas- sen sind: – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge- trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch- geführt werden (z.B. Teamsitzungen). -Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe). − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga- ben: − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa- zität besetzt. – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel 6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand nach Möglichkeit eingehalten. – Es müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst werden. – Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert. – Keine Maskenpflicht gilt für Aussenräume (ausser die Besucherinnen und Besucher wechseln zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her).
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle B: Distanzregeln Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern. B1: Altersgemässe Sensibilisie- Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres Lehrpersonen Durch: SL SL rung der Schülerinnen und Schü- und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen. ler zur Distanzhaltung gegenüber Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung erwachsenen Personen und achten auf Abstand bzw. setzten diese Regelung im Be- darfsfall durch. B2: Distanzregeln zwischen Schü- Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter Primarklasse sind lerinnen und Schülern im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenom- men. Für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse und für erwachsene Personen gilt eine Maskenempfehlung, insbe- sondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. B3: Distanzregeln zwischen er- Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhal- Schulleitung, alle er- wachsenen Personen ten. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, wird wachsenen Personen das Tragen von Masken für Erwachsene in Innenräumen drin- gend empfohlen.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle B4: Veranstaltungen: – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss Verantwortliche der Durch: SL SL Bei Veranstaltungen mit grösse- Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi- Schule, Veranstalter rem Personenaufkommen gelten katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind spezielle Regelungen (siehe auch vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine A6 und D3) Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas- sen sind: – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge- trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch- geführt werden (z.B. Teamsitzungen). − Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe). − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga- ben: − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa- zität besetzt. – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel 6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand nach Möglichkeit eingehalten. – Es müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst werden. – Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert. – Keine Maskenpflicht gilt für Aussenräume (ausser die Besucherinnen und Besucher wechseln zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her).
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle B5: Festlegung einer Personen- Anlage: WC im Schulhaus Schulleitung Durch: SL SL höchstzahl (insbesondere Er- Personenhöchstzahl: 1 Person wachsene Personen) in sanitären Anlagen und Garderoben B7: Physische Treffen Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildungen, gemein- same Pausen etc.) sind die Schutzmassnahmen (Abstand, etc.) konsequent einzuhalten. Wo möglich sollten weiterhin digitale Austauschmöglichkeiten genutzt werden.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann. C1: Sensibilisierung der Schüle- Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres Schulleitung, Lehrper- Durch: SL rinnen, Schüler und Lehrperso- und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf sonen nen für die Hygiene- und Verhal- auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen tensregeln allgemein mittels Prä- Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenma- ventionskampagnen terial des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwe- senden Personen an die Regeln erinnert. C2: Infrastruktur zur Erfüllung Es stehen u.a. allen Personen genügend Möglichkeiten zum Schulleitung, Durch: SL der Hygienevorschriften ist vor- Händewaschen zur Verfügung. handen C3: Massnahmen zur Einhaltung Schulleitung, Durch: SL der Regeln vor Ort durch Markie- rungen respektive Informationen zu schulspezifischen Regelungen
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle C4: Hygienevorschriften Reini- – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird vor/nach Schulleitung, , Lehr- Durch: SL gung Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt personen – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Ge- tränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken, Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässigen Ab- ständen (Angabe) gereinigt. Das Reinigungskonzept für die verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutzkonzept bei) – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infrastruktur) C5: Bereitstellung von Hygiene- – Wo sind sie gelagert, wer ist für Bestellung etc. zuständig? Durch: SL masken für bestimmte Situatio- nen (z.B. bei auftretenden Krank- heitssymptomen, wenn Mindest- abstand (kurzzeitig) nicht einge- halten werden kann) sowie bei Schultransporten/Reisen mit der Klasse im ÖV.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle C6: Weisung für das Tragen von Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmittel Lehrpersonen, Begleit- Durch: SL SL Schutzmasken in den ÖV, sofern benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab der 6. Klasse personen der Mindestabstand nicht einge- und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutzmasken. halten werden kann. Verhaltens- Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst regeln von Klassen im ÖV. nicht in den Fahrzeugen zu verteilen. Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen kön- nen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Ver- kehrsmittel ist Folge zu leisten. C7: Bereitstellung von Handhygie- An allen wichtigen, sensiblen und häufig frequentierten Punk- Durch: SL nestationen (Waschbecken, Flüs- ten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Grup- sigseife-Spender sowie Einweg- penräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhy- handtücher, ergänzend Hände- giene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmal- desinfektionsmittel) handtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet. C8: Regelmässiges und ausgiebi- Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume Lehrpersonen Durch: SL ges Lüften der Unterrichtsräume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet. respektive entsprechende Einstel- lung automatischer Lüftungen
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle C9: Regelungen zur Verpflegung Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Betreuung, Lehrperso- Durch: SL gemäss Vorgaben durch den Bund Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen ausschliesslich nen (siehe auch E2) Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestell- ten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet. Die Personenbeschränkung pro Tisch muss für Schülerinnen und Schülern jedoch nicht eingehalten werden. https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/in- formationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle D: Schul- und Klassenanlässe Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle D1: Schulreisen und Exkursionen – Die Vorgaben von Bund (Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-, Lehrpersonen, Begleit- Durch: SL finden unter Einhaltung der Vor- Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten bekannt und wer- personen den strikt eingehalten. gaben durch Bund statt. – Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent- sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehalten.Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten be- kannt und werden strikt eingehalten. – Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent- sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehalten. – Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Personen durchgeführt. – Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes spezifisches Schutzkonzept vorliegt, das von der Schulpflege bewil- ligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schulischen Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele Akti- vitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kan- tonalen Vorgaben am Lagerort jederzeit eingehalten werden. Alle im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) sollten zu Lagerbeginn ein gülti- ges negatives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach dem Lager kann eine weitere Testung vorgesehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthal- ten sein. Auf klassenübergreifende Klassenlagern ist möglichst zu verzichten. – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweili- gen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran-
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle D 2: Anlässe – Für schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Wei- Lehrpersonen, Begleit- Durch: SL terbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen gelten personen die Vorgaben für Veranstaltungen.(siehe B4) – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltun- gen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah- men (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen) zulässig. Es gelten die Vorgaben für Veranstaltungen. – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzep- ten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bun- des. Wird eine Veranstaltung von mehreren Klassen gleich- zeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten. – Für Elternbesuchstage und Elternabende gelten die Vorga- ben für Veranstaltungen. D 3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl oder für den Über- Schulleitung, , Veran- Durch: SL die Berufswahlvorbereitung oder tritt in weiterführende Schulen wichtig sind, können unter Ein- stalter Prüfungen für weiterführende haltung der Schutzmassnahen durchgeführt werden. Dies gilt Schulen zum Beispiel auch für Projekt- oder Abschlussarbeiten, welche im Rahmen der Berufsvorbereitung wichtig sind. E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle E1: schulergänzende Betreuung – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben Betreuung, Schullei- Durch: SL dieses Schutzkonzeptes sinngemäss. tung – Verpflegung: Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Reini- gung - sinngemäss Anwendung finden: https://www.gastro- suisse.ch/de/angebAnlässe und Kurse, die für die Berufs- wahl oder für den Übertritt in weiterführende Schulen wich- tig sind, können unter Einhaltung der Schutzmassnahen durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Pro- jekt- oder Abschlussarbeiten, welche im Rahmen der Be- rufsvorbereitung wichtig sind.ot/branchenwissen/informa- tionen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ E2: Im Fachbereich Wirtschaft, – Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutz- Lehrpersonen Durch: SL Arbeit, Haushalt (WAH) / Haus- konzept für das Gastgewerbe - bezüglich Hygiene und Reini- wirtschaft wird der Unterricht so gung – sinngemäss angewendet : https://www.gastrosuis- gestaltet, dass die Hygieneregeln se.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/ eingehalten werden können (siehe branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ auch C2)
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle E3: Die Schulen gestalten den Durchführungs- und Hygieneregeln: Lehrpersonen Durch: SL Sportunterricht so, dass die Hy- − Durchführung wenn immer möglich im Freien gieneregelungen (siehe C) einge- − Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, wel- halten werden können. che mit den Händen berührt werden − Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfek- tionsmittel zur Reinigung − Regeln für Garderoben- und Duschen- benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen, häufiges Reini- gen) − Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelungen des entsprechenden Bades − Der Schwimmunterricht in Hallenbädern ist für Schülerin- nen und Schüler aller Volksschulstufen unter Berücksich- tigung der Schutzvorgaben der Bäder wieder gestattet. E4: Schutzkonzept für Therapien Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechenden Therapeutisch Tätige Durch: SL Berufsverbänden berücksichtigt: E5: Transporte (Schulbus, Taxi Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Unterrichts- Transportunterneh- Durch: SL etc.) formen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für men, Chauffeurinnen öV (siehe Hygieneregeln) und Chauffeure
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. F1: Alle Mitarbeitenden sind über − Aushang der Schutzmassnahmen des BAG an geeigneten Schulleitung Durch: SL die Schutzmassnahmen des BAG Orten. und das Schutzkonzept und die − Schriftliche/mündliche Information Schutzkonzept Aktualisierungen informiert (siehe auch A1/A3). F2: Schutzmassnahmen für Mit- – Ein der Situation angepasster Schutz (Maskentragpflicht, Schulleitung Durch: SL arbeitende (siehe auch B): Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc.) ist jederzeit gewährleis- tet. F3: Spezialregelungen bezüglich Können die Vorgaben zum Mindestabstand über längere Zeit Schulleitung Durch: SL Mindestabstand (zwischen Er- nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmassnahmen zu wachsenen oder zwischen Er- treffen: wachsenen und Kindern/Jugend- a) Nasen-Mund-Maske lichen) für spezielle Situationen b) CO2 Messgerät zur Kontrolle der Luftqualität unter Zuhilfenahme anderer Schutzmassnahmen. (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle F4: Mindestabstand von 1.5 Me- Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber Alle Erwachsenen Durch: SL tern bei allen interpersonellen SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und Kontakten zwischen erwachsenen befolgen die Hygieneregeln des BAG. Personen (siehe auch B) F5: Schutz von besonders gefähr- Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spezi- Durch: SL deten Personen fisch geschützt werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Ar- beitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Die Bestimmungen dafür sind in der personalrechtlichen Weisung zur Coronasituation (https:// www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund- um-schulen-kitas-heime/coronavirus-volksschule.html) festge- legt. F6: Pflichten der Arbeitgebenden An allen öffentlichen Schulen der obligatorischen Volksschule, Durch: SL zum Schutz der Arbeitnehmenden Sonderschulen sowie Schulen, an denen die obligatorische (Verordnung Schulpflicht erfüllt werden kann, gilt für das Lehr-, Betreu- über Massnahmen zur Bekämp- ungs- und Schulpersonal bei sämtlichen schulischen Aktivitä- fung ten, einschliesslich des Präsenzunterrichts, in Innenräumen der Covid-19-Epidemie im Bil- eine Maskentragpflicht. Unter bestimmten Umständen können dungsbereich) sich Personen freiwillig davon befreien lassen (siehe Verord- nung).
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle G: Isolations- und Quarantänemassnahmen Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact- Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten. G1: Isolation einer anwesenden Ort: Schulleitung, Lehrper- Durch: SL Person mit Krankheitssymptomen Betreuung durch: SL sonen und Abgabe von Schutzmasken Nachricht an: Eltern, Betreuer G2: Organisation Heimweg (unver- Fahrmöglichkeit mit Eltern Schulleitung, Lehrper- Durch: SL züglich und möglichst ohne ÖV- sonen Nutzung) G3: Informationen/Empfehlung Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusuchen Schulleitung, Lehrper- Durch: SL weiteres Vorgehen an Betroffene und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten sonen (siehe auch A3) Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzu- suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten G4: Meldung von positiv geteste- Massnahmen gemäss Anweisungen Contact Tracing, schul- Meldung an: Schularzt Durch: SL ten Personen durch zuständige ärztlichen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin Dr. Good Bülach Behörden an Schule
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen verantwortliche Per- Umsetzungs- son(en) kontrolle G5: Umsetzung der vom schul- Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantons- Alle Beteiligten Durch: SL ärztlichen/kantonsärztlichen ärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA angeordneten Massnahmen G6: Kommunikation durch die Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind Schulleitung Durch: SL Schule (siehe auch A3) vorbereitet. – Kommunikation an Team: Whats-App-Gruppe – Kommunikation Eltern: Whats-App-Gruppe G7: Positiv getestete Lehrperso- Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch, Durch: SL nen, Schülerinnen und Schüler Tel. +41 44 268 20 90 werden umgehend dem Contact Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich Tracing des Volksschulamtes ge- meldet Stadt Winterthur: SAD Winterthur Kurzbeschrieb: G8: Quarantäneregelungen Es gelten die von Bund und Kanton definierten Quarantänere- Durch: SL geln. Link: Informa onen für die Volksschulen | Kanton Zürich (zh.ch) ti
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