Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach

Die Seite wird erstellt Tizian Witt
 
WEITER LESEN
Grampenweg 6 | 8180 Bülach

Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach
(erstellt nach Vorgabe für die Volksschulen Kt. Zürich) (V13, 27.09.2021, gültig
ab 4. Oktober 2021, Änderungen A4, A5, A6, A10!, B4, B7, D1, D2, F6, G8)
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

TagesSCHULE Bülach                 (Primarschule 1. - 6. Klasse)

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: David Schlittler                                                Funktion: Geschäftsführer TagesSCHULE Bülach

Telefon: 078 742 62 44                                                Mail: info@tagesschulebuelach.ch

Version (Nr.) : 13                                                     vom: 4.10.2021
Inhalt
A:   Allgemeine Regeln      2
B:   Distanzregeln 6
C:   Hygiene, Schutz und Infrastruktur 8
D:   Schul- und Klassenanlässe 11
E:   Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung         13
F:   Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz           15
G:   Isolations- und Quarantänemassnahmen            17

Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen           verantwortliche Per-    Umsetzungs-
                                                                                                 son(en)                 kontrolle

                                                            A: Allgemeine Regeln

       Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und ak-   Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes Durch: SL David   David Schlittler        Durch: SL SL
tualisiert ihr Schutzkonzept ge-   Schlittler
mäss den Vorgaben von Bund
(Art. 4 Covid-Verordnung beson-
dere Lage)
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

A2: Personen mit Krankheitssym-    – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich          Mitarbeitende an der   Durch: SL SL
ptomen bleiben zuhause                telefonisch bei der Schulleitung                            Schule
                                   – Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schulärztin/
                                      dem Schularzt abgesprochen.
                                   – Information an Team und Eltern für den Fall eines positive
                                      Covid-19-Befundes ist vorbereitet
                                   Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizini-
                                   schen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests
                                   noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.

A3: Eltern, externe Nutzer der     −   Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht      Schulleitung           Durch: SL SL
Schulräume (z.B. Musikschulen,     −   Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die Verwendung der
HSK-Trägerschaften, Vereine) und       Kontaktdaten informiert.
die weitere Öffentlichkeit sind
                                   −   Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutz-
über die Schutzmassnahmen und
die Verwendung von Kontaktdaten        konzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befol-
der Schulen informiert.                gen. Bei jeder Anpassung des Schutzkonzeptes werden sie
                                       aktiv durch die Schule informiert.
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

A4: Allgemeine Verhaltensregeln     – Für das Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal gilt bei         Schulleitung, Lehrper-   SchulleitungDurch:
im Schulhaus und auf dem Schul-       sämtlichen schulischen Aktivitäten in Innenräumen (ein-       sonen                    SL SL
hausareal sind definiert (Pausen,     schliesslich dem Präsenzunterricht) ab dem 4. Oktober 2021
Benutzung von Spielgeräten,           eine Maskentragpflicht. Zu den schulischen Aktivitäten ge-
Gruppenbildung etc.)                  hören neben dem Präsenzunterricht auch Besprechungen
                                      mit Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern, Aus-
                                      tausch und Sitzungen zwischen erwachsenen Personen, El-
                                      ternabende etc.
                                    – Keine Maskentragpflicht gilt in für die Konsumation von
                                       Speisen und Getränken vorgesehenen Aufenthaltsräumen
                                       während der sitzenden Konsumation.
                                    – Zudem gilt keine Maskentragpflicht, wenn das Tragen ei-
                                       ner Maske den Unterricht wesentlich erschwert, wobei in
                                       solchen Situationen der Mindestabstand einzuhalten oder
                                       der Schutz durch andere Schutzmassnahmen zu gewähr-
                                       leisten ist.
                                    – Vollständig geimpfte oder genesene Personen können sich
                                      von der Maskentragpflicht befreien lassen. Die Befreiung
                                      kann nur dann gewährt werden, wenn diese Personen ge-
                                      genüber der Schulleitung bzw. ihren Vorgesetzten freiwillig
                                      den notwendigen Nachweis (z.B. durch Vorweisen des Covid-
                                      Zertifikats) erbringen. Das Covid-Zertifikat light muss wö-
                                      chentlich vorgewiesen werden. Die Mitarbeitenden können
                                      auch freiwillig das volle Covid-Zertifikat vorweisen, womit
                                      während der Gültigkeitsdauer die wöchentliche Wiederho-
                                      lung entfällt.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                     son(en)                kontrolle

A5: Gewährleistung, dass aussen-   – Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf,        Alle Mitarbeitenden der Durch: SL SL
stehende Personen nur für klar       dass aussenstehende Personen nur für klar definierte An-        Schule
definierte Anlässe das Schularea     lässe das Schulareal betreten, ausserhalb dieser Anlässe
betreten und ausserhalb dieser       dem Schulareal möglichst fernbleiben.
Anlässe dem Schulareal mög-        – Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die zum
lichst fernbleiben                   Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung
                                     oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind.
                                   – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss
                                     Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi-
                                     katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind
                                     vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine
                                     Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas-
                                     sen sind:
                                      – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die
                                        teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge-
                                        trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch-
                                        geführt werden (z.B. Teamsitzungen).
                                      − Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von
                                        Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe).
                                      − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga-
                                        ben:
                                      − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa-
                                        zität besetzt.
                                      – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel
                                        6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand
Schutzmassnahmen                Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                  kontrolle

A6: Weitergehende Schutzmass-   – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss       Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL SL
nahmen aufgrund hoher Anzahl      Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi-       sonen
Personen (Veranstaltungen mit     katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind
externen Teilenehmenden)          vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine
                                  Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas-
                                  sen sind:
                                   – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die
                                     teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge-
                                     trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch-
                                     geführt werden (z.B. Teamsitzungen).
                                     -Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von
                                     Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe).
                                   − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga-
                                     ben:
                                   − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa-
                                     zität besetzt.
                                   – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel
                                     6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand
                                     nach Möglichkeit eingehalten.
                                   – Es müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst
                                     werden.
                                   – Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert.
                                   – Keine Maskenpflicht gilt für Aussenräume (ausser die
                                     Besucherinnen und Besucher wechseln zwischen Innen-
                                     und Aussenräumen hin und her).
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

                                                               B: Distanzregeln

 Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der
erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen
                      von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

B1: Altersgemässe Sensibilisie-    Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres        Lehrpersonen             Durch: SL SL
rung der Schülerinnen und Schü-    und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen.
ler zur Distanzhaltung gegenüber   Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung
erwachsenen Personen               und achten auf Abstand bzw. setzten diese Regelung im Be-
                                   darfsfall durch.

B2: Distanzregeln zwischen Schü-   Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter Primarklasse sind
lerinnen und Schülern              im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenom-
                                   men. Für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse und
                                   für erwachsene Personen gilt eine Maskenempfehlung, insbe-
                                   sondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden
                                   können.

B3: Distanzregeln zwischen er-     Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhal-      Schulleitung, alle er-
wachsenen Personen                 ten. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, wird     wachsenen Personen
                                   das Tragen von Masken für Erwachsene in Innenräumen drin-
                                   gend empfohlen.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                     son(en)                kontrolle

B4: Veranstaltungen:               – Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 13.9.21 gemäss       Verantwortliche der    Durch: SL SL
Bei Veranstaltungen mit grösse-      Bunderatsbeschluss vom 8.9.21 grundsätzlich eine Zertifi-       Schule, Veranstalter
rem Personenaufkommen gelten         katspflicht für alle Personen über 16 Jahre. Schulen sind
spezielle Regelungen (siehe auch     vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine
A6 und D3)                           Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Zugelas-
                                     sen sind:
                                      – Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die
                                        teilnehmenden Personen alle kennen und die in abge-
                                        trennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durch-
                                        geführt werden (z.B. Teamsitzungen).
                                      − Veranstaltungen im Rahmen der Dienstleistungen von
                                        Behörden mit unter 50 Personen (z.B. Elternanlässe).
                                      − Für diese Ausnahmen gelten kumulativ folgende Vorga-
                                        ben:
                                      − Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapa-
                                        zität besetzt.
                                      – Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nach Artikel
                                        6 wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand
                                        nach Möglichkeit eingehalten.
                                      – Es müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst
                                        werden.
                                      – Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert.
                                      – Keine Maskenpflicht gilt für Aussenräume (ausser die
                                        Besucherinnen und Besucher wechseln zwischen Innen-
                                        und Aussenräumen hin und her).
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

B5: Festlegung einer Personen-    Anlage: WC im Schulhaus                                         Schulleitung           Durch: SL SL
höchstzahl (insbesondere Er-      Personenhöchstzahl: 1 Person
wachsene Personen) in sanitären
Anlagen und Garderoben

B7: Physische Treffen             Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildungen, gemein-
                                  same Pausen etc.) sind die Schutzmassnahmen (Abstand, etc.)
                                  konsequent einzuhalten. Wo möglich sollten weiterhin digitale
                                  Austauschmöglichkeiten genutzt werden.
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

                                                      C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

                  Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schüle-    Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres        Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
rinnen, Schüler und Lehrperso-      und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf     sonen
nen für die Hygiene- und Verhal-    auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen
tensregeln allgemein mittels Prä-   Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenma-
ventionskampagnen                   terial des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwe-
                                    senden Personen an die Regeln erinnert.

C2: Infrastruktur zur Erfüllung     Es stehen u.a. allen Personen genügend Möglichkeiten zum        Schulleitung,            Durch: SL
der Hygienevorschriften ist vor-    Händewaschen zur Verfügung.
handen

C3: Massnahmen zur Einhaltung                                                                       Schulleitung,            Durch: SL
der Regeln vor Ort durch Markie-
rungen respektive Informationen
zu schulspezifischen Regelungen
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-    Umsetzungs-
                                                                                                     son(en)                 kontrolle

C4: Hygienevorschriften Reini-      – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird vor/nach       Schulleitung, , Lehr-   Durch: SL
gung                                  Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt                     personen

                                    – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für
                                      gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Ge-
                                      tränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung

                                    – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und
                                      Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken,
                                      Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässigen Ab-
                                      ständen (Angabe) gereinigt. Das Reinigungskonzept für die
                                      verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutzkonzept bei)

                                    – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infrastruktur)

C5: Bereitstellung von Hygiene-     – Wo sind sie gelagert, wer ist für Bestellung etc. zuständig?                           Durch: SL
masken für bestimmte Situatio-
nen (z.B. bei auftretenden Krank-
heitssymptomen, wenn Mindest-
abstand (kurzzeitig) nicht einge-
halten werden kann) sowie bei
Schultransporten/Reisen mit der
Klasse im ÖV.
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

C6: Weisung für das Tragen von      Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmittel     Lehrpersonen, Begleit-   Durch: SL SL
Schutzmasken in den ÖV, sofern      benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab der 6. Klasse   personen
der Mindestabstand nicht einge-     und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutzmasken.
halten werden kann. Verhaltens-     Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst
regeln von Klassen im ÖV.           nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.
                                    Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder
                                    aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen kön-
                                    nen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
                                    Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Ver-
                                    kehrsmittel ist Folge zu leisten.

C7: Bereitstellung von Handhygie-   An allen wichtigen, sensiblen und häufig frequentierten Punk-                            Durch: SL
nestationen (Waschbecken, Flüs-     ten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Grup-
sigseife-Spender sowie Einweg-      penräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhy-
handtücher, ergänzend Hände-        giene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmal-
desinfektionsmittel)                handtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden nur in
                                    Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet.

C8: Regelmässiges und ausgiebi- Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume             Lehrpersonen             Durch: SL
ges Lüften der Unterrichtsräume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet.
respektive entsprechende Einstel-
lung automatischer Lüftungen
Schutzmassnahmen                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen           verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                               son(en)                kontrolle

C9: Regelungen zur Verpflegung Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Betreuung, Lehrperso-    Durch: SL
gemäss Vorgaben durch den Bund Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen ausschliesslich     nen
(siehe auch E2)                Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestell-
                               ten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden
                               weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss
                               angewendet. Die Personenbeschränkung pro Tisch muss für
                               Schülerinnen und Schülern jedoch nicht eingehalten werden.
                                 https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/in-
                                 formationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                  son(en)                kontrolle

                                         D: Schul- und Klassenanlässe

                   Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen                  verantwortliche Per-        Umsetzungs-
                                                                                                        son(en)                     kontrolle

D1: Schulreisen und Exkursionen    –   Die Vorgaben von Bund (Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-,         Lehrpersonen, Begleit-   Durch: SL
finden unter Einhaltung der Vor-       Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten bekannt und wer- personen
                                       den strikt eingehalten.
gaben durch Bund statt.
                                   –   Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent-
                                       sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr
                                       eingehalten.Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für Lager
                                       im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten be-
                                       kannt und werden strikt eingehalten.
                                   –   Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent-
                                       sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr
                                       eingehalten.
                                   –   Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene-
                                       und Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung
                                       aller teilnehmenden Personen durchgeführt.
                                   –   Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes
                                       spezifisches Schutzkonzept vorliegt, das von der Schulpflege bewil-
                                       ligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schulischen
                                       Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen Schutzmassnahmen
                                       (z.B. Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele Akti-
                                       vitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kan-
                                       tonalen Vorgaben am Lagerort jederzeit eingehalten werden. Alle
                                       im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch
                                       Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) sollten zu Lagerbeginn ein gülti-
                                       ges negatives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach
                                       dem Lager kann eine weitere Testung vorgesehen werden. Die
                                       Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthal-
                                       ten sein. Auf klassenübergreifende Klassenlagern ist möglichst zu
                                       verzichten.
                                   –   Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater,
                                       Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweili-
                                       gen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran-
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

D 2: Anlässe                      –   Für schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Wei- Lehrpersonen, Begleit-     Durch: SL
                                      terbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen gelten personen
                                      die Vorgaben für Veranstaltungen.(siehe B4)
                                  – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltun-
                                    gen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                                    men (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen) zulässig. Es gelten
                                    die Vorgaben für Veranstaltungen.
                                  – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B.
                                    Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzep-
                                    ten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bun-
                                    des. Wird eine Veranstaltung von mehreren Klassen gleich-
                                    zeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.
                                  – Für Elternbesuchstage und Elternabende gelten die Vorga-
                                    ben für Veranstaltungen.

D 3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für   Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl oder für den Über-      Schulleitung, , Veran-   Durch: SL
die Berufswahlvorbereitung oder   tritt in weiterführende Schulen wichtig sind, können unter Ein-   stalter
Prüfungen für weiterführende      haltung der Schutzmassnahen durchgeführt werden. Dies gilt
Schulen                           zum Beispiel auch für Projekt- oder Abschlussarbeiten, welche
                                  im Rahmen der Berufsvorbereitung wichtig sind.

                                                  E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

                       Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

E1: schulergänzende Betreuung     – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben         Betreuung, Schullei-   Durch: SL
                                    dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.                            tung

                                  – Verpflegung: Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept
                                    für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Reini-
                                    gung - sinngemäss Anwendung finden: https://www.gastro-
                                    suisse.ch/de/angebAnlässe und Kurse, die für die Berufs-
                                    wahl oder für den Übertritt in weiterführende Schulen wich-
                                    tig sind, können unter Einhaltung der Schutzmassnahen
                                    durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Pro-
                                    jekt- oder Abschlussarbeiten, welche im Rahmen der Be-
                                    rufsvorbereitung wichtig sind.ot/branchenwissen/informa-
                                    tionen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/

E2: Im Fachbereich Wirtschaft,    – Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutz-       Lehrpersonen           Durch: SL
Arbeit, Haushalt (WAH) / Haus-      konzept für das Gastgewerbe - bezüglich Hygiene und Reini-
wirtschaft wird der Unterricht so   gung – sinngemäss angewendet : https://www.gastrosuis-
gestaltet, dass die Hygieneregeln   se.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/
eingehalten werden können (siehe    branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
auch C2)
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

E3: Die Schulen gestalten den      Durchführungs- und Hygieneregeln:                              Lehrpersonen           Durch: SL
Sportunterricht so, dass die Hy-   − Durchführung wenn immer möglich im Freien
gieneregelungen (siehe C) einge-   −   Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, wel-
halten werden können.
                                       che mit den Händen berührt werden
                                   −   Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfek-
                                       tionsmittel zur Reinigung
                                   −   Regeln für Garderoben- und Duschen-
                                       benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen, häufiges Reini-
                                       gen)
                                   −   Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelungen
                                       des entsprechenden Bades
                                   −   Der Schwimmunterricht in Hallenbädern ist für Schülerin-
                                       nen und Schüler aller Volksschulstufen unter Berücksich-
                                       tigung der Schutzvorgaben der Bäder wieder gestattet.

E4: Schutzkonzept für Therapien    Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechenden     Therapeutisch Tätige   Durch: SL
                                   Berufsverbänden berücksichtigt:

E5: Transporte (Schulbus, Taxi     Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Unterrichts-    Transportunterneh-     Durch: SL
etc.)                              formen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für     men, Chauffeurinnen
                                   öV (siehe Hygieneregeln)                                       und Chauffeure
Schutzmassnahmen                     Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                       son(en)                kontrolle

                                                      F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

 Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand
                           einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.

F1: Alle Mitarbeitenden sind über −      Aushang der Schutzmassnahmen des BAG an geeigneten            Schulleitung           Durch: SL
die Schutzmassnahmen des BAG             Orten.
und das Schutzkonzept und die      −     Schriftliche/mündliche Information Schutzkonzept
Aktualisierungen informiert (siehe
auch A1/A3).

F2: Schutzmassnahmen für Mit-        – Ein der Situation angepasster Schutz (Maskentragpflicht,        Schulleitung           Durch: SL
arbeitende (siehe auch B):             Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc.) ist jederzeit gewährleis-
                                       tet.

F3: Spezialregelungen bezüglich      Können die Vorgaben zum Mindestabstand über längere Zeit          Schulleitung           Durch: SL
Mindestabstand (zwischen Er-         nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmassnahmen zu
wachsenen oder zwischen Er-          treffen:
wachsenen und Kindern/Jugend-        a) Nasen-Mund-Maske
lichen) für spezielle Situationen    b) CO2 Messgerät zur Kontrolle der Luftqualität
unter Zuhilfenahme anderer
Schutzmassnahmen.
(Art. 4 Covid-Verordnung besondere
Lage)
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                kontrolle

F4: Mindestabstand von 1.5 Me-     Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber    Alle Erwachsenen            Durch: SL
tern bei allen interpersonellen    SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und
Kontakten zwischen erwachsenen     befolgen die Hygieneregeln des BAG.
Personen (siehe auch B)

F5: Schutz von besonders gefähr-   Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spezi-                             Durch: SL
deten Personen                     fisch geschützt werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das
                                   Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Ar-
                                   beitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete
                                   Personen eingeführt werden. Die Bestimmungen dafür sind in
                                   der personalrechtlichen Weisung zur Coronasituation (https://
                                   www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-
                                   um-schulen-kitas-heime/coronavirus-volksschule.html) festge-
                                   legt.

F6: Pflichten der Arbeitgebenden   An allen öffentlichen Schulen der obligatorischen Volksschule,                          Durch: SL
zum Schutz der Arbeitnehmenden     Sonderschulen sowie Schulen, an denen die obligatorische
(Verordnung                        Schulpflicht erfüllt werden kann, gilt für das Lehr-, Betreu-
über Massnahmen zur Bekämp-        ungs- und Schulpersonal bei sämtlichen schulischen Aktivitä-
fung                               ten, einschliesslich des Präsenzunterrichts, in Innenräumen
der Covid-19-Epidemie im Bil-      eine Maskentragpflicht. Unter bestimmten Umständen können
dungsbereich)                      sich Personen freiwillig davon befreien lassen (siehe Verord-
                                   nung).
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                   son(en)                  kontrolle

                                                  G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

 Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-
                                   Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

G1: Isolation einer anwesenden Ort:                                                                Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
Person mit Krankheitssymptomen Betreuung durch: SL                                                 sonen
und Abgabe von Schutzmasken
                               Nachricht an: Eltern, Betreuer

G2: Organisation Heimweg (unver- Fahrmöglichkeit mit Eltern                                        Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
züglich und möglichst ohne ÖV-                                                                     sonen
Nutzung)

G3: Informationen/Empfehlung       Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusuchen   Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
weiteres Vorgehen an Betroffene    und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten                     sonen
(siehe auch A3)                    Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzu-
                                   suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten

G4: Meldung von positiv geteste-   Massnahmen gemäss Anweisungen Contact Tracing, schul-           Meldung an: Schularzt    Durch: SL
ten Personen durch zuständige      ärztlichen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin                 Dr. Good Bülach
Behörden an Schule
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                         son(en)                kontrolle

     G5: Umsetzung der vom schul-       Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantons-           Alle Beteiligten       Durch: SL
     ärztlichen/kantonsärztlichen       ärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin
     Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA
     angeordneten Massnahmen

     G6: Kommunikation durch die        Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind   Schulleitung           Durch: SL
     Schule (siehe auch A3)             vorbereitet.

                                        – Kommunikation an Team: Whats-App-Gruppe

                                        – Kommunikation Eltern: Whats-App-Gruppe

     G7: Positiv getestete Lehrperso-   Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch,                                                        Durch: SL
     nen, Schülerinnen und Schüler      Tel. +41 44 268 20 90
     werden umgehend dem Contact
                                        Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich
     Tracing des Volksschulamtes ge-
     meldet                             Stadt Winterthur: SAD Winterthur
                                        Kurzbeschrieb:

     G8: Quarantäneregelungen           Es gelten die von Bund und Kanton definierten Quarantänere-                             Durch: SL
                                        geln. Link: Informa onen für die Volksschulen | Kanton Zürich
                                        (zh.ch)
ti
Sie können auch lesen