DGUV Information 202-051 - Feueralarm in der Schule 202-051
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kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-6132 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Schulen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der DGUV Ausgabe: Januar 2019 DGUV Information 202-051 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungs- träger oder unter www.dguv.de/publikationen Bildnachweis Titelbild: © contrastwerkstatt/Fotolia
Vorwort Die vorliegende Schrift will allen Lehrkräften, Brände in Schulen sind heutzutage die mit ihren Schülerinnen und Schülern über selten. Doch darf dies nicht zur Ver- richtiges Verhalten im Alarmfall sprechen, Hin- nachlässigung von Brandschutzmaß- weise und Ratschläge geben. nahmen führen. Denn wenn es in einer Schule doch einmal brennt, dann ist wirklich mit dem Schlimmsten zu rech- Daneben will sie Schulleiterinnen und Schullei- nen. Neben dem Feuer stellen der ent- tern, Vertreterinnen und Vertretern des Schul- stehende Rauch und die Brandgase die trägers, Sicherheitsbeauftragten und Feuer- größten Gefahren dar. Aber auch ande- wehrangehörigen eine Unterstützung bei der re Gefahren, wie z. B. Bombendrohun- Umsetzung der bestehenden Anforderungen gen können eine schnelle Räumung geben. einer Schule nötig machen. Neben der Erstellung eines Alarmplans und der regelmäßigen Durchführung von Alarmübungen stellt auch die Brandschutzerziehung der Schü- lerinnen und Schüler eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Prävention dar. 4
Ein Alarmplan für Schulen „Wir haben die Absicht, für unsere Schule einen Alarmplan Grundsätzliches zu erstellen. Bitte senden Sie uns einen Musterplan zu!“ Der Alarmplan einer Schule kann nicht von einer Person Solche und ähnliche Anfragen gehen immer wieder bei allein erarbeitet werden. Unfallversicherungsträgern, Feuerwehren oder Gemein- den ein. Und immer wieder ist die Antwort unbefriedi- Folgender Personenkreis sollte beteiligt sein: gend. Warum eigentlich? • Schulleiterin bzw. Schulleiter • Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter Ein Alarmplan ist eine Zusammenfassung von Anweisun- • Fachkraft für Arbeitssicherheit gen und Ratschlägen für das Verhalten im Brandfall und • die örtliche Feuerwehr/Brandschutzdienststelle für Selbsthilfemaßnahmen. Er muss für den Gefahrenfall • Sachkostenträger (Gemeinde, Landkreis o. ä.). alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnah- men enthalten. Des weiteren erscheint es zweckmäßig, im Es empfiehlt sich, vor der Erstellung des ersten Entwurfs Rahmen des Alarmplanes auch Anweisungen für die eine gemeinsame Begehung des Hauses durchzuführen. Brandverhütung zu geben. Bei all diesen Punkten müssen die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus den Teilen A, B und C. Wer das alles bedenkt, versteht, warum es kein für alle gültiges Muster geben kann. Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen, die sich in der Schulanlage aufhalten – auch wenn sie sich nur kurz- Es bleibt die Frage, nach welchen Kriterien dann vorge- zeitig dort befinden (z. B. Besucherinnen und Besucher, gangen werden soll. abholende Eltern). Folgendes steht zur Verfügung: Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig, also • Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen u. a. der nicht nur vorübergehend, in einer baulichen Anlage auf- zuständigen Landesbehörde. halten (z. B. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler). • Die DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“, die auch für Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemei- Schulen gilt. nen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brand- • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Sicherheits- und schutz übertragen sind (z. B. Schulleitung, Hausmeisterin Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ASR A1.3. bzw. Hausmeister, beauftragte Lehrkräfte oder Schülerin- • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen nen und Schüler). gegen Brände“ ASR A2.2. • Die hier vorgelegte Broschüre. • Nicht zuletzt sollen in den Alarmplan aber stets auch die Erfahrungen von der letzten Alarmübung einfließen, denn ein Alarmplan ist nie endgültig, er muss immer wieder fortgeschrieben werden. 5
Muster - Brandschutzordnung Teil A (Aushang)* Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Telefon: (Tel.-Nr. einfügen) oder/und Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Wer ruft an? Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen Wichtig: Die Leitstelle beendet das Gespräch! Brandmelder betätigen 2. In Sicherheit Gefährdete Personen mitnehmen bringen Türen schließen Gekennzeichnetn Rettungswegen folgen Aufzug nicht benutzen Anweisung beachten 3. Löschversuch Feuerlöscher benutzen unternehmen * In Anlehnung an DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen“ 6
Ein Alarmplan für Schulen Je nach Art und Größe der baulichen Anlage können im Teil B hat keine verbindliche Form. Er soll jedoch in Ab- Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen schnitte in nachstehender Reihenfolge gegliedert sein. Feuerwehr oder Behörde die Teile B und/oder C in redu- Nicht zutreffende Abschnitte dürfen entfallen. zierter Form erstellt werden. • Einleitung Teil A • Brandschutzordnung Bei Teil A handelt es sich um einen Aushang. Dieser Aus- • Brandverhütung hang ist universell verwendbar und gilt für alle Bereiche, • Brand- und Rauchausbreitung wie z. B. auch Hotels, Altenheime, Bürogebäude, Kaufhäu- • Flucht- und Rettungswege ser. Er kann entsprechend den betrieblichen Gegebenhei- • Melde- und Löscheinrichtungen ten angepasst und/oder erweitert werden. • Verhalten im Brandfall • Brand melden In der Schule wird dieser Aushang zweckmäßigerweise im • Alarmsignale und Anweisungen beachten Treppenhaus oder in Aufzügen, in der Pausenhalle, in der • In Sicherheit bringen Nähe des Eingangs, neben Feuerlöscheinrichtungen oder • Löschversuche unternehmen neben dem Telefon, aufgehängt. Er ist als Blech- oder • Besondere Verhaltensregeln Kunststoffschild in Schilder-, Stempelhandlungen bzw. • Anhang einschlägigen Fachgeschäften zu kaufen. Es dürfen und sollen jedoch Wörter und Symbole weggelassen werden, ! z. B. „Keinen Aufzug benutzen“, wenn kein Aufzug vorhan- Auch hier gilt: den ist. Nicht zu viel Text! Eindeutige Formulierungen! Überflüssiges weglassen! Teil A der DIN 14096 weist auch auf die Beschilderung hin, Empfehlenswert ist es, einen Flucht- und Rettungsweg- mit der Rettungswege und Notausgänge gekennzeichnet plan in Anlehnung an die ASR A1.3 zu erstellen, d. h. sein müssen. Die Anbringung dieser Schilder erfolgt auf einen Grundriss des betreffenden Stockwerkes einzu- Grundlage des Brandschutzkonzeptes, welches i. d. R. zeichnen und die möglichen Fluchtwege des betreffen- bereits bei der Planung der Schule vom Sachkostenträger den Raumes sowie alle Treppen oder Ausgänge grün zu und der örtlichen Feuerwehr erstellt wurde. markieren. Der Musteraushang nach Teil A der DIN 14096 ist auf Seite 6 dieser Broschüre abgedruckt. In diesem Zusammenhang erscheint dieser Hinweis wich- tig: Notwendige Ausgänge müssen während des Schulbe- Teil B triebs in voller Breite begehbar und von innen, ohne Hilfs- Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in den mittel, mit leicht zu öffnenden Verschlüssen versehen Gebäuden aufhalten (z. B. Schülerinnen und Schüler, sein. Außerdem müssen die Ausgänge in Fluchtrichtung Lehrkräfte). Er sollte auf die besonderen Gegebenheiten aufschlagen. Es genügt nicht, wenn z. B. vorgesehen ist, der Schulen eingehen: Art der akustischen Warnung, Aus- dass der Hausmeister im Alarmfalle die Türen aufsperrt. lösung des Alarms, Standort des Telefons, Sammelplatz Notschlüsselkästchen an Türen im Verlauf von Fluchtwe- usw. gen sind verboten. Auf Grundlage des Teils B sind alle Betroffenen regelmä- ßig zu unterweisen. 7
Beispiel eines Flucht- und Rettungsplans* Flucht- und Rettungsplan Standort Erdgeschoss Übersichtsplan Name des Gebäudes .......... .......... Parkplatz B .......... .......... Legende Standort Feuerlöscher Wandhydrant/ Fluchtweg Löschschlauch Notausgang mit Brandmelder Richtungspfeil Notruftelefon Brandmeldetelefon Erste Hilfe Aufzug Sammelstelle Treppe * In Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ASR A1.3, Anhang 3 8
Ein Alarmplan für Schulen Lage und Anzahl der Rettungswege Teil C Bombendrohung richten sich nach dem Bauordnungs- Teil C ist, wie bereits ge- Es kann vorkommen, dass ein Schul- recht, für dessen Einhaltung der sagt, eine Anweisung für haus wegen einer anonymen Bom- Schulträger verantwortlich ist. Personen, die besondere bendrohung oder wegen eines ande- Aufgaben im Brandschutz ren kriminellen Deliktes rasch Grundsätzlich sollen im Teil B u. a. haben. Die Lehrkräfte sind geräumt werden muss. folgende Grundsätze zum Ausdruck mit der Schwerpunktaufga- gebracht werden: be „Räumung des Schul- Was ist in einem solchen Fall zu hauses“ betraut. beachten? Zuerst kommt die rasche Räu- mung des Hauses Durch dienstliche Anweisungen ist • In einigen Bundesländern (z. B. auch zu regeln, was die Schulleitung, Bayern) enthalten die Bekanntma- Sicherheit geht vor Schnelligkeit das Sekretariat sowie die Hausmeis- chungen des Kultusministeriums terin bzw. der Hausmeister im Alarm- zum Feueralarm auch Aussagen für Schülergruppen sollen ge- fall zu tun haben. diesen Fall oder es kann spezielle schlossen geführt werden Anweisungen geben. Zu klären sind in diesem Zusammen- • Sofern es schriftliche oder mündli- Übersichtlichkeit und Ordnung hang jedoch noch einige weitere Fra- che Weisungen örtlicher Polizei- können Panik verhindern gen, wie beispielsweise: dienststellen oder Schulträger gibt, • Wer überprüft die vollständige sind auch diese zu beachten. Menschenrettung geht vor Räumung? • Zuständig und verantwortlich für Brandbekämpfung. • Wer öffnet die Zufahrt zum alle damit zusammenhängenden Grundstück? Maßnah- men ist der Schulleiter Ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungs- • Wer weist die Feuerwehr ein und bzw. die Schulleiterin. plan ist auf Seite 8 dieser Broschüre informiert den Einsatzleiter, z. B. • Sofern in den genannten Bestim- abgedruckt. über vermisste Schülerinnen, mungen nichts anderes festgelegt Schüler und Lehrkräfte? ist, ist bei Alarm in gleicher Weise zu handeln – egal, ob es sich um Feuer, Bombendrohung, Probe- alarm oder Fehlalarm handelt. Im Regelfall ist das Alarmsignal immer das Gleiche und es wäre für Lehr- kräfte, Schülerinnen und Schüler nicht zumutbar, erst nachzufragen, weshalb Alarm ausgelöst wurde. 9
Checkliste "Brandschutz in der Schule" FF Der Alarmplan wurde gemeinsam durch die Schule (die Schulleiterin bzw. den Schullei- ter und unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauf- tragten) den Sachkostenträger und die Feuerwehr erstellt. FF Im Schulhaus (Eingangshalle, Treppenhaus, Schwarzes Brett) befindet sich ein Aus- hang nach DIN 14 096, Teil A. FF Für jede Klasse gibt es einen festen Sammelplatz. Es ist sichergestellt, dass die Voll- zähligkeit der Klassen nach der Räumung des Hauses der Schulleitung gemeldet wird. FF Das Alarmsignal unterscheidet sich deutlich vom täglichen Stunden- und Pausensignal und ist überall laut hörbar. FF Die jährlich vorgeschriebenen Probealarme werden durchgeführt. FF Die Übungen werden mit der Feuerwehr abgesprochen. FF Alle Betroffenen (z. B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) werden regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm unterwiesen. FF Es gibt eine Absprache über die Erledigung von Sonderaufgaben (Überprüfung der Räu- mung des Hauses, Einweisung der Feuerwehr, Hilfe für Behinderte, Überprüfung der Räumung von Fachräumen, Sonderräumen, Verwaltungsräumen). FF In den Klassen und in der Lehrerkonferenz findet nach jeder Übung eine „Manöverkri- tik“ statt. FF In Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wurde eine Begehung des Hauses durchgeführt. FF Die Ausgänge der Flucht- und Rettungswege sind während des Schulbetriebs in voller Breite jederzeit von innen zu öffnen. Die Begehbarkeit der Fluchtwege wird regelmäßig überprüft. FF Brennbare Flüssigkeiten werden nur in Räumen mit Rauchverbot und nur in den zuläs- sigen Mengen sachgerecht aufbewahrt. FF Die Position der Druckgasflaschen und die Aufbewahrungsorte von Gefahrstoffen wer- den der Feuerwehr mitgeteilt. FF Die Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht. FF Die Feuerlöscher werden regelmäßig und fristgemäß auf Funktionstüchtigkeit geprüft. FF Es gibt Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscher im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen. FF Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst/Krankentransport und sowie Ärztinnen und Ärzten sind bei jedem Telefonanschluss angebracht. 10
Verwendung von Feuerlöschern ! Für Schulleitungen empfiehlt es sich, Jede Lehrkraft sollte wissen, Deshalb: auf Grundlage der Gefährdungsbe- • wo sich die Feuerlöscheinrichtun- Informieren Sie sich, wo sich in urteilung eine ausreichende Anzahl gen befinden, Ihrer Schule Feuerlöscheinrichtun- von Lehrkräften als Brandschutzhel- • wie diese zu bedienen sind, gen befinden! Lesen Sie die dort ferinnen bzw. Brandschutzhelfer zu • welche Feuerlöscheinrichtungen angebrachten Bedienungshinwei- benennen. Angesprochen sind insbe- für bestimmte Brandarten geeignet se – möglichst schon heute und sondere die Lehrkräfte der naturwis- sind und nicht erst, wenn es brennt! senschaftlichen Fächer. Ein Anteil von • welche Löschtaktik anzuwenden Fragen Sie nach, ob es möglich ist, 5 % der Lehrkräfte ist in der Regel ist. an Ihrer Schule eine praktische ausreichend. Eine größere Anzahl von Feuerlöschübung für die Lehrkräfte Brandschutzhelferinnen bzw. Brand- durchzuführen (Schulleitung, Si- schutzhelfern kann bei erhöhter cherheitsbeauftragte oder Sicher- Brandgefahr (z. B. Chemie, Werk- Brandschutzzeichen heitsbeauftragter, örtliche unterricht), Personen mit einge- F001 „Feuerlöscher“ Feuerwehr). schränkter Mobilität sowie großer nach ASR A1.3 räumlicher Ausdehnung der Schule erforderlich sein. Brandklassen nach DIN EN 2:2005-01: Arten von Feuerlöschern Feste, Flüssige Gasförmige Brennbare Speiseöle/-fette glutbildende oder flüssig Stoffe, Metalle in Frittier- und Stoffe werdende auch unter (Einsatz nur mit Fettbackgeräten Stoffe Druck Pulverbrause) Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver ∙ ∙ ∙ — — Pulverlöscher mit BC-Löschpulver — ∙ ∙ — — Pulverlöscher mit Metallbrandpulver — — — ∙ — Kohlendioxidlöscher — ∙ — — — Wasserlöscher (auch mit Zusätzen, z. B. ∙ — — — — Netzmittel, Frostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel) Wasserlöscher mit Zusätzen, die in Verbin- ∙ ∙ — — — dung mit Wasser auch Brände der Brand- klasse B löschen Schaumlöscher ∙ ∙ — — — Fettbrandlöscher (∙) (∙) — — ∙ ∙ = geeignet (∙) = Mögliche Brandklassen-Kombination mit der Brandklasse F nach geprüfter Eignung und Zulassung — = nicht geeignet 11
richtig einsetzen Feuerlöscher richtig denen Feuerlöscheinrichtungen einsetzen vertraut (z.B. Feuerlöscher) • Windrichtung beachten und genügend • Flächenbrände von vorne Abstand halten! Die Flammen nicht direkt nach hinten löschen! löschen, sondern das Brandgut. • Stoßweise löschen! Nur soviel Löschmittel • Tropf und Fließbrände von einsetzen, wie zur Ablöschung erforder- oben nach unten löschen! lich ist. Löschmittelreserven für evtl. Wie- derentzündungen bereithalten. r • Wenn möglich mehrere Löscher gleich- • Personenbrand mit zeitig einsetzen – nicht nacheinander! Feuerlöscher löschen. äch! g hten! • Auf Wiederentzündungen achten! • Einmal eingesetzte Feuerlöscher Brandstelle nicht verlassen, dürfen nicht an ihren Platz zurück- sondern beobachten! gebracht werden! Sie müssen 3 neu gefüllt und geprüft werden! e Quelle: aus DGUV Information 205-025 mit freundlicher Genehmigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Mediener- zeugnisse (BG ETEM) 205-025 gabe Mai 201612 V), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de
Informationen für Schülerinnen und Schüler In allen Schulen sind regelmäßig Die Schülerinnen und Schüler sollen Das Wichtigste bei Übungen und in Feueralarmproben durchzuführen. die wichtigsten allgemeinen Regeln Ernstfällen sind die rasche Räumung Ziel dieser Alarmproben ist es, das kennen und beherrschen. des Gebäudes und die Vollzähligkeits- richtige Verhalten beim Ausbruch kontrollen. eines Brandes und bei sonstigen Dies betrifft vor allem Gefahren zu üben. • die rasche Räumung des Hauses, Auf dieser Seite sind die wichtigsten • die Sorge um Behinderte, Verhaltensregeln zusammengefasst. Der ersten Alarmprobe sollte eine • das Aufsuchen der Sammelplätze, Unterweisung der Schülerinnen und • die Feststellung der Vollzähligkeit Diese allgemein gültigen Regeln kön- Schüler über die wichtigsten Verhal- und nen durch schulspezifische Sonderre- tensregeln bei Feueralarm • spezielle Verhaltensweisen im gelungen ergänzt werden. vorausgehen. Fachunterricht. 112 © Universum Verlag – Das Brandschutzplakat ist unter www.universum-shop.de/brandschutzplakat in Deutsch und weiteren Sprachen erhältlich Ausgabe_3_2015_Extra_Ausgaben_Plakat_Extra_9.indd Alle Seiten 14.09.15 12:13 13
Informationen für Schülerinnen und Schüler Richtiges Verhalten im Alarmfall Versehentliche Auslösung von Fehlalarm: Nicht rennen und nicht bummeln. Nicht weglaufen! Es sind keine Konsequenzen zu befürchten. Absichtliche Auslösung eines Fehlalarms Schülerinnen, Schüler und Schülergruppen (böswilliger Alarm): ohne Aufsicht schließen sich möglichst einer Kostenübernahme der Feuerwehrrechnung, anderen Klasse an und verlassen auch das eventuell Schulstrafe und Anzeige. Haus. Jeder Alarm muss ernst genommen werden, Bei Verrauchung oder anderen Hindernissen: auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. Ohne Panik den Ersatzfluchtweg nutzen. Wenn auch dieser nicht begehbar ist, zurück ins Klas- Jeder soll den Fluchtweg aus dem Raum ken- senzimmer gehen, sich am Fenster der Feuer- nen, in dem er sich befindet. Der so genannte wehr bemerkbar machen. „Ersatzfluchtweg“ wird beim Probealarm nor- malerweise nicht eingeübt und nur dann in An- Während des gesamten Alarms bleibt die Klas- spruch genommen, wenn der erste Fluchtweg se zusammen. Am Sammelplatz zählt die Lehr- nicht begehbar ist. kraft oder der Klassensprecher bzw. die Klas- sensprecherin ab. Fehlende Schülerinnen und Alle Flure, Gänge und Treppen, die im Gefahrfall Schüler werden gemeldet. Flucht- und Rettungswege sind, sind von Gegen- ständen freizuhalten. Der Alarm ist erst dann beendet, wenn dies die Schulleitung bekannt gibt. Wenn das Alarmsig- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! nal verstummt, bedeutet dies nicht das Ende Vorrang hat die Räumung des Hauses. des Alarms. Verhalten im Unterrichtsraum: Sportunterricht: Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständ- Unterricht abbrechen, Sporthalle verlassen, liches und zeitraubendes Anziehen der Garde- nicht umkleiden, gemeinsam zum Sammelplatz robe. Raum geordnet und ruhig, aber rasch gehen. verlassen, auch bei Schulaufgaben und Kurz- Bei Regen oder Kälte: arbeiten. Die Lehrkraft überzeugt sich, dass Unterricht abbrechen, nicht umkleiden, in der niemand zurückbleibt. Nähe des Ausgangs oder Notausgangs versam- meln, weitere Anweisungen abwarten. Fenster schließen. Schulschwimmbäder: Wasser sofort verlassen, nicht umkleiden, in Türe schließen, aber nicht versperren. der Nähe des Ausgangs oder Notausgangs ver- sammeln, weitere Anweisungen abwarten. Für Behinderte soll vorgesorgt werden, z. B. durch Patenschaften von Klassenkameraden und Klassenkameradinnen. Das gilt auch für vorübergehend Behinderte, z. B. durch Gipsverband. 14
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-6132 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de
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