Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von Sportaktivitäten ab 26. Juni 2021
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Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von Sportaktivitäten ab 26. Juni 2021 Version 25.6.21 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage und Zielsetzungen In Übereinstimmung mit der Bundesverordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid‐19‐Epidemie ist es Aufgabe der Betreiber aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einen Schutzplan zu erstellen und umzusetzen. Um diesem Anspruch auf Bundesebene gerecht zu werden, hat der Unisport das vorliegende Schutzkonzept für den Sportbetrieb und den Betrieb der Sportanlagen herausgegeben. Die Lockerungsschritte, die am 26. Juni 2021 bis auf Weiteres in Kraft getreten sind, betreffen auch den Sport und die Sportinfrastrukturen. Mit der Verabschiedung der Verordnung COVID‐19 besondere Lage gibt der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit, bei Bedarf noch strengere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen. Gegebenenfalls gelten die strengeren kantonalen Richtlinien. Schliesslich kann der Kanton St.Gallen sowie die Task Force der Uni St.Gallen jederzeit beschliessen, die Regeln zu verschärfen. In diesem Fall wird das vorliegende Schutzkonzept entsprechend angepasst. Das Ziel des Unisports ist es, die Ausübung des Sports durch ihre Berechtigten auch während der Pandemie zu fördern und zu ermutigen und gleichzeitig die Sicherheit der Sportler/innen, der Nutzer/innen und des Betriebspersonals zu garantieren. Für die Durchführung von Sportaktivitäten ist in jedem Fall ein Schutzkonzept notwendig. Basis dafür sind die «Covid‐ 19‐Verordnung besondere Lage» des Bundes mit dem Anhang «Vorgaben für Schutzkonzepte», die zugehörigen Erläuterungen sowie die Rahmenvorgaben von BASPO, BAG und Swiss Olympic. Für den Hochschulsport besteht ebenfalls ein übergeordnetes Schutzkonzept von Swiss University Sports. Das Schutzkonzept von Unisport zeigt auf, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen Sport‐ und Bewegungsaktivitäten im Unisport stattfinden können. Die im Schutzkonzept aufgeführten Regeln und Anweisungen erfüllen die Rahmenvorgaben des Bundes. Das Konzept des Unisports setzt den geltenden Rahmen. Es soll für Mitarbeitende, Sporttreibende und Partner klar und möglichst einfach umsetzbar sein. Die Vorgaben des Schutzkonzepts müssen auf die jeweils vorliegende Situation der Sportanlagen und Sportarten angepasst, organisiert, kommuniziert und überwacht werden. Die oben erwähnte Verordnung verlangt von allen Personen Selbstverantwortung (Art. 3): «Jede Person beachtet die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Verhalten in der Covid‐19‐Epidemie.» Auch der Unisport erwartet weiterhin die Solidarität aller Verantwortlichen und Sporttreibenden im Hochschulsport und deren vorbildliches Verhalten sowie das strikte Einhalten der Vorgaben. Bei Zuwiderhandlungen gegen die übergeordneten Vorgaben des Bundes können Sporteinrichtungen durch die Kantone geschlossen werden.
Das Schutzkonzept wird angepasst - wenn die Behörden die heute geltenden Vorgaben verändern; - wenn sich in der praktischen Umsetzung zeigt, dass übergeordnete Vorgaben nicht oder nur teilweise eingehalten werden können 1.2 Verhältnis der übergeordneten und der spezifischen Schutzkonzepte 1.2.1 Übergreifendes Schutzkonzept Swiss University Sports Das übergreifende Schutzkonzept für den Hochschulsport dient als Rahmenvorgabe für alle Hochschulsportorganisationen (HSO). Die HSO sind sowohl Sportanbieter als auch Sportanlagenbetreiber, Das Konzept deckt deshalb sowohl anlagespezifische als auch sportorganisatorische Bereiche ab. 1.2.2 Gültigkeitsbereich des Schutzkonzepts Das Schutzkonzept ist für alle Angebote gültig, die der Unisport selber organisiert. Dort, wo der Unisport Angebote von Dritten durchführen lässt, stellt er sicher, dass diese Dritten über ein Schutzkonzept verfügen. 1.3 Zentrale übergeordnete Grundsätze im Sport Vor einer Ansteckung schützen Sie sich und andere am besten, wenn Sie alle Hygiene‐ und Verhaltensregeln beachten. - Symptomfrei ins Training / in den Wettkampf - Abstand halten - die Hände regelmässig mit Seife waschen - Maskenpflicht indoor auf Verkehrswegen - Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing) Die Hygiene‐ und Verhaltensregeln des BAG finden Sie hier. Die Unisport‐Teilnahmeberechtigten nehmen mit ihrer Anmeldung zu einem Unisport‐Training zur Kenntnis, dass… - die Vorgaben des Schutzkonzepts zwingend einzuhalten sind. - die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle besteht, welche die Kompetenz hat, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid‐19 erkrankten Personen gab. 2 Risikobeurteilung und Triage 2.1 Krankheitssymptome Sportlerinnen und Sportler und Trainingsleitende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und rufen ihren Hausarzt/ihre Hausärztin an und befolgen dessen/deren Anweisungen. 2.2 Risikogruppen Angehörige von Risikogruppen nehmen eigenverantwortlich am Sportbetrieb teil. 2.3 Aufgabe der Trainingsleitenden Trainingsleitende sind verpflichtet, Teilnehmende, die nicht gesund erscheinen (insbesondere Fieber‐ oder Grippesymptome sowie Husten), vom Training auszuschliessen und zum Verlassen der Sporträume aufzufordern. Dasselbe gilt, wenn sich Teilnehmende nicht an das Schutzkonzept halten. Die Trainingsleitenden können sich dabei auf die Hausordnung beziehen und bei Bedarf das Unisport Personal und Hausdienstpersonal beiziehen.
2.4 Selbstverantwortung Alle Sporttreibenden werden aufgerufen, selbstverantwortlich zu handeln und die Schutzkonzepte sowie alle weiteren Massnahmen zu beachten, die dazu dienen, das Risiko von Übertragungen des Coronavirus zu minimieren. 3 Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort 3.1 An- und Abreise - Die An‐ und Abreise liegt in der Regel in der Verantwortung der Teilnehmenden. Es wird empfohlen, zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto anzureisen. Der öffentliche Verkehr ist wenn möglich zu meiden, bei Benutzung sind die Hygieneregeln und Distanzvorgaben zu beachten. - Auf den Einsatz vom Unisport Bus ist in der Regel zu verzichten. Erfolgt der Transport mit dem Unisport Bus, müssen alle Fahrzeuginsassen Schutzmasken tragen. 3.2 Ankunft und Verlassen des Trainingsorts Die Teilnehmenden sollen kurz vor Lektionsbeginn am Trainingsort erscheinen und diesen nach Beendigung des Trainings zügig verlassen. 4 Infrastruktur und Trainings Alle Massnahmen betreffen die Sportanlagen der Uni St.Gallen. Bei Trainings in externen Sportanlagen gelten die jeweiligen Schutzkonzepte der Betreiber. 4.1 Externe Nutzer - Alle Sportgruppen (Vereine, Mieter, etc.) müssen ein Schutzkonzept haben und es umsetzen. - Zusätzlich gelten für sie die anlagenspezifischen Punkte dieses Konzeptes. 4.2 Sportanlagen outdoor - Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie Gruppengrösse, Maskenpflicht oder abstandhalten. 4.3 Sportanlagen indoor - Auf Verkehrswegen (Eingang, Weg zu Garderobe, Garderobe) gilt eine generelle Maskenpflicht. - Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. - Kontaktdaten der Personen werden erhoben: Mit der Anmeldung für die Unisport Trainings. In der Sporthalle der Uni St.Gallen mittels QR Code beim Eingang oder der Eingangsschranke. - In den Trainings bestehen keine weiteren Vorgaben (keine Maskenpflicht, Abstandregel, Kontaktverbot, etc.) - Fitnesstraining auf der Galerie / im Fitness 1: Maske kann in der Garderobe gelassen werden. Trainings in Fitness 2, 3, Sporthallen 1‐3: Maske kann im Trainingsraum abgelegt werden. 4.4 Garderoben und Duschen - Der Unisport empfiehlt den Teilnehmenden weiterhin, bereits umgezogen zum Training zu erscheinen und zu Hause zu duschen. - Dort, wo Garderoben und Duschen zur Verfügung gestellt werden, muss die Anzahl verfügbarer Plätze deutlich ersichtlich sein und mittels Abstandsmarkierungen auf den Bänken gekennzeichnet werden. - Dem Umstand «Abstand einhalten» ist vom Anlagenbetreiber angemessen Rechnung zu tragen. In der Sporthalle der Uni ist jeder zweite Umkleideplatz abgeklebt. - In den Garderoben gilt die Maskenpflicht. 4.5 Reinigung der Sportstätte Grundlage der Reinigung sind die bestehenden professionellen Reinigungskonzepte für die Hochschulsportanlagen. In
Ergänzung gelten folgende Informationen: - Die Sportanlage wird täglich gereinigt. - Häufig benutzte Bereiche und Stellen werden mehrmals täglich gereinigt (bspw. Türgriffe und Geländer). - Wie auch sonst üblich, sind die Sporttreibenden verpflichtet, ihre eigenen Handtücher in die Trainings mitzubringen und damit die gesamte Sitz‐ oder Liegefläche abzudecken. - In den Bereichen, wo die Sporttreibenden Geräte oder Gerätschaften nutzen, sind die Sporttreibenden zudem in Eigenverantwortung dafür zuständig, diese mit den zur Verfügung gestellten Desinfektions‐ /Reinigungsmitteln zu reinigen/desinfizieren, falls sie dies wünschen. 4.6 Persönliche Hygiene - Sporttreibende haben sich vor und nach dem Training die Hände zu reinigen. - Bei den zugänglichen Waschbecken steht Seife zur Verfügung. - Im Eingangsbereich der Sportanlage sowie an verschiedenen weiteren Orten in der Sportanlage stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. 4.7 Kontaktdaten - Die Einhaltung Onlineeinschreibung wird durch die TL vor Ort oder die Securitas kontrolliert. 5 Veranstaltungen - Die maximale Teilnehmer/innenzahl für Veranstaltungen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes und ist beschränkt. - Veranstaltung ohne Covid‐Zertifikat, aussen, ohne Sitzpflicht: max. 500 Personen (Zuschauer/innen UND Teilnehmende) und max. 2/3 der Kapazität. - Veranstaltung ohne Covid‐Zertifikat, innen, ohne Sitzpflicht: max. 250 Personen (Zuschauer/innen UND Teilnehmende) und max. 2/3 der Kapazität. Maskenpflicht für Zuschauer/‐innen. 5.1 Risiko/Unfallverhalten In allen Sportarten werden die bestehenden und bewährten Sicherheitskonzepte des Unisports angewendet. 6 Angebote mit Übernachtung - Es gilt das GGG Prinzip. - Damit kann währen der gemeinsamen Anreise im Unisport Bus oder privaten PW auf die Maske verzichtet werden. 7 Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort Überwachung, Commitment und Rollenklärung: 7.1 Erarbeitung und Durchsetzung der Schutzkonzepte - übergeordnetes Schutzkonzept Swiss University Sports: Dachverband Swiss University Sports. - Ansprechpersonen für die Schutzkonzepte: Leitung Unisport (übergeordnet), Disziplinchef/innen (Sportarten). 7.2 Kontrolle und Überwachung der Schutzmassnahmen vor Ort - Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept. - Kontrollen werden durch Trainingsleitende, Mitarbeitende von Unisport und Mitarbeitende des Hausdienstes sowie z.T. durch die Securitas durchgeführt. - Die gültige Hausordnung gibt den Mitarbeitenden die Handhabe, Teilnehmende, die gegen das Schutzkonzept verstossen, vom Training auszuschliessen und von der Anlage zu weisen. - Bei groben Verstössen kann der Unisport eine temporäre Sperrung der Unisport‐ Teilnahmeberechtigung verordnen.
8 Kommunikation des Schutzkonzepts - Die Teilnehmenden werden via Website, mittels Plakaten auf den Anlagen und durch die TL auf die Vorgaben hingewiesen. - Für Fragen betreffend Schutzkonzept sind die Hochschulsportlehrer/innen die ersten Anlaufstellen für die TL. Im Zweifelsfall können die Hochschulsportlehrer/innen an die Leitung Unisport gelangen. - Auf allen Anlagen werden die wesentlichen Schutzmassnahmen mittels Plakaten kommuniziert. 9 Dank Der Unisport dankt Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen im Kampf gegen COVID‐19. Er ermutigt Sie zu weiterer körperlicher Betätigung und wünscht Ihnen schöne Momente des Sports. Unisport St.Gallen, unisport@unisg.ch, 25.6.2021
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