Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von Sportaktivitäten ab 26. Juni 2021

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Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von Sportaktivitäten ab 26. Juni 2021
Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von
Sportaktivitäten ab 26. Juni 2021
Version 25.6.21

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage und Zielsetzungen
In Übereinstimmung mit der Bundesverordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid‐19‐Epidemie ist es
Aufgabe der Betreiber aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einen Schutzplan zu erstellen und umzusetzen. Um
diesem Anspruch auf Bundesebene gerecht zu werden, hat der Unisport das vorliegende Schutzkonzept für den
Sportbetrieb und den Betrieb der Sportanlagen herausgegeben.
Die Lockerungsschritte, die am 26. Juni 2021 bis auf Weiteres in Kraft getreten sind, betreffen auch den Sport und die
Sportinfrastrukturen. Mit der Verabschiedung der Verordnung COVID‐19 besondere Lage gibt der Bundesrat den
Kantonen die Möglichkeit, bei Bedarf noch strengere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen.
Gegebenenfalls gelten die strengeren kantonalen Richtlinien. Schliesslich kann der Kanton St.Gallen sowie die Task
Force der Uni St.Gallen jederzeit beschliessen, die Regeln zu verschärfen. In diesem Fall wird das vorliegende
Schutzkonzept entsprechend angepasst.
Das Ziel des Unisports ist es, die Ausübung des Sports durch ihre Berechtigten auch während der Pandemie zu fördern
und zu ermutigen und gleichzeitig die Sicherheit der Sportler/innen, der Nutzer/innen und des Betriebspersonals zu
garantieren.
Für die Durchführung von Sportaktivitäten ist in jedem Fall ein Schutzkonzept notwendig. Basis dafür sind die «Covid‐
19‐Verordnung besondere Lage» des Bundes mit dem Anhang «Vorgaben für Schutzkonzepte», die zugehörigen
Erläuterungen sowie die Rahmenvorgaben von BASPO, BAG und Swiss Olympic. Für den Hochschulsport besteht
ebenfalls ein übergeordnetes Schutzkonzept von Swiss University Sports. Das Schutzkonzept von Unisport zeigt auf,
wie im Rahmen der nach wie vor geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen Sport‐ und Bewegungsaktivitäten im
Unisport stattfinden können.
Die im Schutzkonzept aufgeführten Regeln und Anweisungen erfüllen die Rahmenvorgaben des Bundes. Das Konzept
des Unisports setzt den geltenden Rahmen. Es soll für Mitarbeitende, Sporttreibende und Partner klar und möglichst
einfach umsetzbar sein.
Die Vorgaben des Schutzkonzepts müssen auf die jeweils vorliegende Situation der Sportanlagen und Sportarten
angepasst, organisiert, kommuniziert und überwacht werden.
Die oben erwähnte Verordnung verlangt von allen Personen Selbstverantwortung (Art. 3):

«Jede Person beachtet die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Verhalten in der
Covid‐19‐Epidemie.»

Auch der Unisport erwartet weiterhin die Solidarität aller Verantwortlichen und Sporttreibenden im Hochschulsport
und deren vorbildliches Verhalten sowie das strikte Einhalten der Vorgaben.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die übergeordneten Vorgaben des Bundes können Sporteinrichtungen durch die
Kantone geschlossen werden.
Das Schutzkonzept wird angepasst
- wenn die Behörden die heute geltenden Vorgaben verändern;
- wenn sich in der praktischen Umsetzung zeigt, dass übergeordnete Vorgaben nicht oder nur teilweise eingehalten
   werden können

1.2 Verhältnis der übergeordneten und der spezifischen Schutzkonzepte

1.2.1   Übergreifendes Schutzkonzept Swiss University Sports
Das übergreifende Schutzkonzept für den Hochschulsport dient als Rahmenvorgabe für alle
Hochschulsportorganisationen (HSO). Die HSO sind sowohl Sportanbieter als auch Sportanlagenbetreiber, Das
Konzept deckt deshalb sowohl anlagespezifische als auch sportorganisatorische Bereiche ab.

1.2.2   Gültigkeitsbereich des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept ist für alle Angebote gültig, die der Unisport selber organisiert. Dort, wo der Unisport Angebote
von Dritten durchführen lässt, stellt er sicher, dass diese Dritten über ein Schutzkonzept verfügen.

1.3 Zentrale übergeordnete Grundsätze im Sport
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich und andere am besten, wenn Sie alle Hygiene‐ und Verhaltensregeln
beachten.

    -   Symptomfrei ins Training / in den Wettkampf
    -   Abstand halten
    -   die Hände regelmässig mit Seife waschen
    -   Maskenpflicht indoor auf Verkehrswegen
    -   Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)

Die Hygiene‐ und Verhaltensregeln des BAG finden Sie hier.

Die Unisport‐Teilnahmeberechtigten nehmen mit ihrer Anmeldung zu einem Unisport‐Training zur Kenntnis, dass…

    -   die Vorgaben des Schutzkonzepts zwingend einzuhalten sind.
    -   die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle besteht, welche die
        Kompetenz hat, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid‐19 erkrankten Personen gab.

2 Risikobeurteilung und Triage
2.1 Krankheitssymptome
Sportlerinnen und Sportler und Trainingsleitende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie
bleiben zu Hause und rufen ihren Hausarzt/ihre Hausärztin an und befolgen dessen/deren Anweisungen.

2.2 Risikogruppen
Angehörige von Risikogruppen nehmen eigenverantwortlich am Sportbetrieb teil.

2.3 Aufgabe der Trainingsleitenden
Trainingsleitende sind verpflichtet, Teilnehmende, die nicht gesund erscheinen (insbesondere Fieber‐ oder
Grippesymptome sowie Husten), vom Training auszuschliessen und zum Verlassen der Sporträume aufzufordern.
Dasselbe gilt, wenn sich Teilnehmende nicht an das Schutzkonzept halten. Die Trainingsleitenden können sich dabei
auf die Hausordnung beziehen und bei Bedarf das Unisport Personal und Hausdienstpersonal beiziehen.
2.4 Selbstverantwortung
Alle Sporttreibenden werden aufgerufen, selbstverantwortlich zu handeln und die Schutzkonzepte sowie alle weiteren
Massnahmen zu beachten, die dazu dienen, das Risiko von Übertragungen des Coronavirus zu minimieren.

3 Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort
3.1 An- und Abreise
    -   Die An‐ und Abreise liegt in der Regel in der Verantwortung der Teilnehmenden. Es wird empfohlen, zu Fuss,
        mit dem Fahrrad oder mit dem Auto anzureisen. Der öffentliche Verkehr ist wenn möglich zu meiden, bei
        Benutzung sind die Hygieneregeln und Distanzvorgaben zu beachten.
    -   Auf den Einsatz vom Unisport Bus ist in der Regel zu verzichten. Erfolgt der Transport mit dem Unisport Bus,
        müssen alle Fahrzeuginsassen Schutzmasken tragen.

3.2 Ankunft und Verlassen des Trainingsorts
Die Teilnehmenden sollen kurz vor Lektionsbeginn am Trainingsort erscheinen und diesen nach Beendigung des
Trainings zügig verlassen.

4 Infrastruktur und Trainings
Alle Massnahmen betreffen die Sportanlagen der Uni St.Gallen. Bei Trainings in externen Sportanlagen gelten die
jeweiligen Schutzkonzepte der Betreiber.

4.1 Externe Nutzer
    -   Alle Sportgruppen (Vereine, Mieter, etc.) müssen ein Schutzkonzept haben und es umsetzen.
    -   Zusätzlich gelten für sie die anlagenspezifischen Punkte dieses Konzeptes.

4.2 Sportanlagen outdoor
    -   Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie Gruppengrösse, Maskenpflicht oder abstandhalten.

4.3 Sportanlagen indoor
    -   Auf Verkehrswegen (Eingang, Weg zu Garderobe, Garderobe) gilt eine generelle Maskenpflicht.
    -   Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
    -   Kontaktdaten der Personen werden erhoben: Mit der Anmeldung für die Unisport Trainings. In der Sporthalle
        der Uni St.Gallen mittels QR Code beim Eingang oder der Eingangsschranke.
    -   In den Trainings bestehen keine weiteren Vorgaben (keine Maskenpflicht, Abstandregel, Kontaktverbot, etc.)
    -   Fitnesstraining auf der Galerie / im Fitness 1: Maske kann in der Garderobe gelassen werden. Trainings in
        Fitness 2, 3, Sporthallen 1‐3: Maske kann im Trainingsraum abgelegt werden.

4.4 Garderoben und Duschen
    -   Der Unisport empfiehlt den Teilnehmenden weiterhin, bereits umgezogen zum Training zu erscheinen und zu
        Hause zu duschen.
    -   Dort, wo Garderoben und Duschen zur Verfügung gestellt werden, muss die Anzahl verfügbarer Plätze
        deutlich ersichtlich sein und mittels Abstandsmarkierungen auf den Bänken gekennzeichnet werden.
    -   Dem Umstand «Abstand einhalten» ist vom Anlagenbetreiber angemessen Rechnung zu tragen. In der
        Sporthalle der Uni ist jeder zweite Umkleideplatz abgeklebt.
    -   In den Garderoben gilt die Maskenpflicht.

4.5 Reinigung der Sportstätte
Grundlage der Reinigung sind die bestehenden professionellen Reinigungskonzepte für die Hochschulsportanlagen. In
Ergänzung gelten folgende Informationen:
    - Die Sportanlage wird täglich gereinigt.
    - Häufig benutzte Bereiche und Stellen werden mehrmals täglich gereinigt (bspw. Türgriffe und Geländer).
    - Wie auch sonst üblich, sind die Sporttreibenden verpflichtet, ihre eigenen Handtücher in die Trainings
        mitzubringen und damit die gesamte Sitz‐ oder Liegefläche abzudecken.
    - In den Bereichen, wo die Sporttreibenden Geräte oder Gerätschaften nutzen, sind die Sporttreibenden
        zudem in Eigenverantwortung dafür zuständig, diese mit den zur Verfügung gestellten Desinfektions‐
        /Reinigungsmitteln zu reinigen/desinfizieren, falls sie dies wünschen.

4.6 Persönliche Hygiene
    -   Sporttreibende haben sich vor und nach dem Training die Hände zu reinigen.
    -   Bei den zugänglichen Waschbecken steht Seife zur Verfügung.
    -   Im Eingangsbereich der Sportanlage sowie an verschiedenen weiteren Orten in der Sportanlage stehen
        Desinfektionsmittel zur Verfügung.

4.7 Kontaktdaten
    -   Die Einhaltung Onlineeinschreibung wird durch die TL vor Ort oder die Securitas kontrolliert.

5 Veranstaltungen
    -   Die maximale Teilnehmer/innenzahl für Veranstaltungen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes und ist
        beschränkt.
    -   Veranstaltung ohne Covid‐Zertifikat, aussen, ohne Sitzpflicht: max. 500 Personen (Zuschauer/innen UND
        Teilnehmende) und max. 2/3 der Kapazität.
    -   Veranstaltung ohne Covid‐Zertifikat, innen, ohne Sitzpflicht: max. 250 Personen (Zuschauer/innen UND
        Teilnehmende) und max. 2/3 der Kapazität. Maskenpflicht für Zuschauer/‐innen.

5.1 Risiko/Unfallverhalten
In allen Sportarten werden die bestehenden und bewährten Sicherheitskonzepte des Unisports angewendet.

6 Angebote mit Übernachtung
    -   Es gilt das GGG Prinzip.
    -   Damit kann währen der gemeinsamen Anreise im Unisport Bus oder privaten PW auf die Maske verzichtet
        werden.

7 Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Überwachung, Commitment und Rollenklärung:

7.1 Erarbeitung und Durchsetzung der Schutzkonzepte
    -   übergeordnetes Schutzkonzept Swiss University Sports: Dachverband Swiss University Sports.
    -   Ansprechpersonen für die Schutzkonzepte: Leitung Unisport (übergeordnet), Disziplinchef/innen
        (Sportarten).

7.2 Kontrolle und Überwachung der Schutzmassnahmen vor Ort
    -   Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept.
    -   Kontrollen werden durch Trainingsleitende, Mitarbeitende von Unisport und Mitarbeitende des Hausdienstes
        sowie z.T. durch die Securitas durchgeführt.
    -   Die gültige Hausordnung gibt den Mitarbeitenden die Handhabe, Teilnehmende, die gegen das
        Schutzkonzept verstossen, vom Training auszuschliessen und von der Anlage zu weisen.
    -   Bei groben Verstössen kann der Unisport eine temporäre Sperrung der Unisport‐ Teilnahmeberechtigung
        verordnen.
8 Kommunikation des Schutzkonzepts
    -   Die Teilnehmenden werden via Website, mittels Plakaten auf den Anlagen und durch die TL auf die Vorgaben
        hingewiesen.
    -   Für Fragen betreffend Schutzkonzept sind die Hochschulsportlehrer/innen die ersten Anlaufstellen für die TL.
        Im Zweifelsfall können die Hochschulsportlehrer/innen an die Leitung Unisport gelangen.
    -   Auf allen Anlagen werden die wesentlichen Schutzmassnahmen mittels Plakaten kommuniziert.

9 Dank
Der Unisport dankt Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen im Kampf gegen COVID‐19. Er ermutigt Sie zu weiterer
körperlicher Betätigung und wünscht Ihnen schöne Momente des Sports.

Unisport St.Gallen, unisport@unisg.ch, 25.6.2021
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