Schutzkonzept Waldkindergarten Sinzing

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Schutzkonzept Waldkindergarten Sinzing
Schutzkonzept
   Waldkindergarten Sinzing
          Stand April 2020

                             SCHUTZKONZEPT STAND APRIL 2020   1
Schutzkonzept Waldkindergarten Sinzing
Inhaltsverzeichnis
1. Definition von sexueller Gewalt und Übergriffen                                                S.4

1. 1. Was ist sexuelle Gewalt? (verbale Gewalt, körperliche Gewalt usw. )                         S. 4

1. 2. Wann ist ein Verhalten für uns (sexuell) übergriffig?                                      S. 4

1. 3. Durch wen kann sexuelle Gewalt ausgeübt werden?                                             S. 4

2.   Risikoanalyse                                                                                 S.4-8

2. 1. In welchen Situationen sind die Kinder in unserer Einrichtung besonders gefährdet?           S. 5

2. 2. Gibt es im Wald besondere Gefahrenzonen? (z. B. bauliche Gegebenheiten)                      S. 5

2. 3. Welche Regeln gelten bei uns im Team im Hinblick auf Nähe und Distanz im Umgang             S. 5- 6
      mit Kindern?

2. 4. Welche Regeln gelten zwischen den Kindern im Hinblick auf Nähe und Distanz?                 S. 6

2. 5. Welche Regeln gelten zwischen Eltern und Kindern im Hinblick auf Nähe und                   S. 6- 7
      Distanz?

2. 6. Welche Regeln gelten zwischen Erwachsenen                                                    S. 7

2. 7. Wie verhalte ich mich, wenn ich eine verdächtige Situation beobachte oder ein Kind          S. 8
      mir von einem Übergriff berichtet?

2. 8. Gibt es klar definierte Zuständigkeiten?                                                    S. 8

3.   Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt und                          S.9-10
     Grenzüberschreitung

3. 1. Prävention durch eine ganzheitliche Sexualpädagogik                                        S. 9

3. 2. Prävention durch Partizipation                                                              S. 9- 10

3. 3. Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz“                                                       S. 10

3. 4. Umgang mit Bewerber(innen) und neuen Kolleg(inn)en                                           S. 10

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Schutzkonzept Waldkindergarten Sinzing
4. Verhaltenskodex                                                                                  S.11

4. 1. Unser Verhaltenskodex zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen                               S. 11

4. 2. Wie können wir gewährleisten, dass der Verhaltenskodex zwischen den                         S. 11
      Erwachsenen, Eltern und Kind eingehalten wird?

4. 3. Wie können wir sicherstellen, dass Grenzen zwischen den Kindern geachtet und                 S. 11
      eingehalten werden

5. Intervention                                                                                     S.12-13

5. 1. Was verstehen wir unter Interventionsmaßnahmen? (Wichtigste Regel: Schutz des                 S. 12
      Kindes!)

5. 2. Welche Interventionsmaßnahmen gibt es innerhalb unseres Schutzauftrages zu                    S. 12
      beachten?

5. 3. Welche trägerinternen Vorgänge gibt es bei einem bestätigten Verdacht?                     S. 12- 13

Übersicht - Schnelle Hilfe                                                                          S. 13

Übersicht – Handlungsschema                                                                         S. 14

Literaturverzeichnis:                                                                               S. 15

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1. Definition von sexueller Gewalt und Übergriffen

1.1. Was ist sexuelle Gewalt?

Unter sexueller Gewalt versteht man sexuelle Handlungen vor und an Kindern und
Jugendlichen, bei denen der Täter oder die Täterin eine Macht- und Autoritätsposition
ausnutzt, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Sexueller Missbrauch umfasst ein breites
Spektrum einmaliger und wiederholter sexueller Handlungen ohne Körperkontakt bis hin
zu invasiver, penetrierender Gewalt, die sich über Jahre hin erstrecken kann. (vgl. Heynen
2011, S. 373).

„Alltägliche sexuelle Anmache, anzügliche Witze und Belästigungen sind damit ebenso
gemeint wie sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und
unterschiedliche Formen organisierter sexualisierter Gewalt.“ (Maywald 2015, S.54)

1.2. Wann ist ein Verhalten für uns (sexuell) übergriffig?

Verhalten ist für uns dann sexuell übergriffig, wenn die persönlichen Grenzen von
Mädchen und Jungen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses verletzt werden.
Entscheidend ist hierbei die Wahrnehmung des betroffenen Kindes sowie die bestehenden
moralischen und strafrechtlichen Normen und Werte unsere Gesellschaft.
Grenzverletzungen können unbeabsichtigt sein, unbewusst ablaufen oder durch
überfürsorgliches Verhalten entstehen.

1.3. Durch wen kann sexuelle Gewalt ausgeübt werden?

Durch erwachsene Männer und Frauen im sozialen Umfeld des Kindes (z. B. Familie,
Freundes- und Bekanntenkreis), durch Betreuungspersonen (z. B. in der Kita oder Schule,
im Sportverein), durch andere Kinder und Jugendliche (z. B. in der Kita, im privaten
Umfeld) sowie durch Fremde.

2. Risikoanalyse

Gemeinsam hat das Team im Folgenden eine Risikoanalyse erarbeitet, in der Situationen
und Orte beleuchtet wurden, die für die uns anvertrauten Kinder potenziell gefährdend sein
können. Außerdem wurden Umgangsregeln auf verschiedenen Ebenen diskutiert und
festgelegt. Die folgenden Fragen sensibilisieren das Bewusstsein für Situationen in Bezug
auf den Schutz der betreuten Kinder und sind zugleich sehr hilfreich als
Handlungsleitfaden.

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2.1. In welchen Situationen sind die Kinder in unserer Einrichtung besonders
gefährdet?

    Beim Toilettengang
    Wenn Kinder allein oder mit anderen Kindern zum „Piselplatz“ oder auf die Toilette
     gehen
    Während der Abhol- und Bringzeiten (Eltern und Abholberechtigte sind im
     Wald unterwegs, Unbefugte erhalten in dieser Zeit leichter einen unkontrollierten
     Zugang in unseren Waldbereich)
    Beim Umziehen
    Hospitation von Bewerbern und Eltern (Vertretungssituation, Schnuppereltern)
    In allen Einzelsituationen von pädagogischen Mitarbeitenden und Kindern
    Durch Mitarbeit von ungelernten Kräften, z. B. Schüler- oder FOS- Praktikanten
    Beim Spielen in Rückzugsecken, die schlecht einsehbar sind
    Bei Wasserspielen im Sommer
    Bei Ausflügen
    Neue Mitarbeiter

2.2. Gibt es im Wald besondere Gefahrenzonen?

Alle Bereiche, in denen sich Erwachsene und Kinder bzw. Kinder mit anderen Kindern
allein aufhalten und die nicht gut einsehbar sind, bezeichnen bzw. betrachten wir als
potenzielle Gefahrenzonen. Diese sind in unserem Waldkindergarten im Besonderen:

      In und um die Hütte herum
      Toilettenhäuschen
      „Piesel“plätze
      Personaltoilettenplatz
      Adlernest
      selbstgebaute Tipis
      Hecken, dicke Bäume, Asthaufen an verschieden Waldplätzen
      Häuschen im Zwergendorf
      Hängematten

2.3. Welche Regeln gelten bei uns im Team im Hinblick auf Nähe und Distanz im
Umgang mit Kindern?

Wir achten auf die Einhaltung der Intimsphäre der Kinder. Ein „Nein“ des Kindes wird
akzeptiert und nur in absoluten Notfallsituationen übergangen (z. B. bei Fremd- und
Eigengefährdung, Unfallgefahr usw.). Wir unterstützen jedes Kind in seiner sexuellen
Entwicklung und nehmen keine Bewertung von sexueller Orientierung o. ä. vor.
Es sind von allen Mitarbeitenden folgende Regelungen zu beachten:

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 Wir küssen keine Kinder.
    Wir betreiben keine übertriebene Körperpflege.
    Wir halten uns nicht allein mit Kindern in schlecht einsehbaren Bereichen auf. (Wir
     geben den Kollegen Bescheid)
    Wenn Kinder uns in die Hütte begleiten, geben wir unseren Kolleg(inn)en Bescheid.
    Wir aktezptieren Intimsphäre beim Toilettengang
    Wir vermeiden von uns ausgehende körperliche Nähe zu den Kindern, reagieren
     aber einfühlsam und wertschätzend auf den kindlichen Impuls.
    Wir fotografieren und filmen keine unbekleideten Kinder.
    Besucher in den Gruppen z.B. Hospitant/innen, Vertretungen usw. werden
     den Kindern nach Möglichkeit im Vorfeld angekündigt.
    Die Kinder halten sich nicht unbekleidet in einsehbaren Bereichen des Waldes auf.
    Wenn im Sommer Wasserspiele angeboten werden, tragen die Kinder
     Badebekleidung.
    Wir beachten den Entwicklungsstand, das Sozialverhalten und mögliche Macht-
     bzw. Abhängigkeitsverhältnisse, wenn Kinder sich im Rahmen der
     Verselbstständigung ohne Betreuer(innen) auf unserem Waldplatz aufhalten (beim
     Freispiel, beim Pilzesuchen, etc.).

2.4. Welche Regeln gelten zwischen den Kindern im Hinblick auf Nähe und Distanz?

Auch zwischen den Kindern gibt es klare Regeln, die wir in der täglichen Praxis immer
wieder thematisieren. Kinder lernen bei uns ein „Nein“, „Stop, das mag ich nicht“ anderer
zu akzeptieren. Dabei geht es um die Akzeptanz emotionaler aber auch körperlicher
Grenzen.
So gelten für unsere Kinder grundsätzlich die folgenden Vereinbarungen:

    Sie fassen sich nicht gegenseitig an den Geschlechtsteilen an.
    Sie führen keine Gegenstände in Körperöffnungen ein.
    Wenn ein Kind NEIN sagt, dann heißt das auch NEIN.
    Stop heißt sofort aufhören.
    Doktorspiele, die vom generellen Interesse und der Neugier am Körper geleitet sind,
     beobachten und begleiten wir. Im Falle einer Grenzüberschreitung (siehe Regeln),
     greifen wir ein.
    Intimsphäre beim Toilettengang wird akzeptiert.

2.5. Welche Regeln gelten zwischen Eltern und Kindern im Hinblick auf Nähe und
Distanz?

    Eltern müssen bei fremden Kindern Distanz wahren (z. B. Kuscheln,
     Küsschen geben). Hier sprechen wir auch Eltern in konkreten Situationen an.
    Eltern sollen es bei ihren eigenen Kindern respektieren, wenn diese keine
     körperliche Zuwendung wollen (Küsschen usw.)

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 Eltern gehen nicht an den Pieselplatz, wenn Kinder sich dort allein aufhalten oder
     ein Mitarbeitender gerade einem Kind beim Anziehen hilft. Hier sprechen wir
     Eltern auch konkret an, den Bereich zu verlassen und einen Moment zu warten.
    Es werden keine Fotos von anderen Kindern im gesamten Waldkindergartenbereich
     gemacht.
    Eltern gehen nicht maßregelnd auf fremde Kinder zu. Vorfälle unter den Kindern
     werden durch die Fachkräfte geklärt, und nicht durch die Eltern.

2.6. Welche Regeln gelten zwischen Erwachsenen, um unsere Kinder zu schützen?

Unter Kolleg(inn)en gilt:

    Wir kontrollieren uns gegenseitig, indem wir bei jedem Vorbeigehen einen Blick
     durch unsere Fenster werfen.
    Wir kündigen den Kolleg(inn)en an, wenn wir ein Kind wickeln, beim Umziehen
     helfen, es auf die Toilette begleiten oder den Hauptspielplatz verlassen.
    Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst, achten auf einen angemessen
     Umgang und Körperkontakt.
    Praktikant(inn)en, Hospitant(inn)en und neue Mitarbeitende wickeln nicht und
     ziehen grundsätzlich keine Kinder um. Sie sind von den Kolleg(inn)en darauf
     hinzuweisen.
    Jahrespraktikant(inn)en und neue Mitarbeitende übernehmen diese Arbeit erst nach
     dem Ende der Probezeit. Sie sind von den Kolleg(inn)en darauf hinzuweisen.
    Praktikant(inn)en, Hospitant(inn)en und neue Mitarbeitende halten sich
     grundsätzlich nicht allein in der „1 zu 1 Situation“ in der Hütte auf. Sie sind von
     den Kolleg(inn)en darauf hinzuweisen.
    Schüler und FOS-Praktikant(inn)en sind mit Kindern nie allein

Zwischen Kolleg(inn)en und Eltern/Dritten gilt:

    Wir wahren den Datenschutz und geben bei Übergriffen jeder Art unter Kindern
     nicht die Namen der beteiligten Kinder an die Eltern des betroffenen Kindes weiter.
    Wir sprechen unbekannte Personen im Wald an und achten darauf, dass sich Dritte
     (z. B. Spaziergänger/innen, Postboten etc.) nicht unbeaufsichtigt im Wald aufhalten.
    Wir erfragen bei jedem „Spontanbesuch“, was dieser möchte und lassen keine
     Unbefugten auf unseren Platz.
    Wir wahren eine angebrachte Distanz zueinander, indem wir auf angemessenen
     Körperkontakt achten.

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2.7. Wie verhalte ich mich, wenn ich eine verdächtige Situation beobachte oder ein
Kind mir von einem Übergriff berichtet?

    Wenn ein Mitarbeitender eine Situation beobachtet, die „komisch“ erscheint, spricht
     er/sie den Kollegen/die Kollegin direkt darauf an und lässt sich die Situation
     erklären. Wenn diese Erklärung plausibel erscheint, bespricht er/sie den Vorfall
     noch einmal in anonymisierter Form mit einem/einer anderen Kollegen/Kollegin.
     Zum Beispiel: „Ich habe da heute beobachtet, dass.... Es wurde wie folgt erklärt...
     Ist das für Sie schlüssig? Es gilt also das Vier-Augen-Prinzip.
    Wenn ein Mitarbeitender eine Situation beobachtet, die „komisch“ erscheint und
     er/sie den Vorfall nicht mit dem/der Kollegen/Kollegin besprechen kann oder
     möchte, informiert er die Leitung über die Beobachtung. Diese entscheidet dann,
     wie weiter zu verfahren ist. Das Gleiche gilt auch für Situationen, bei denen wir in
     der Interaktion zwischen Kind und Eltern etwas beobachten.
    Beobachten wir eine solche Situation zwischen Kindern, suchen wir auch hier das
     Gespräch. In akuten Gefahrensituationen greifen wir sofort ein und entscheiden
     danach gemeinsam mit Kolleg(inn)en und Eltern, wie wir weiter vorgehen.
    Wenn Kinder sich uns anvertrauen, hören wir zu und zeigen Verständnis. Wir
     stellen aber keine Suggestionsfragen, um zu verhindern, dass die Erinnerung der
     Kinder überlagert wird. Im direkten Anschluss dokumentieren wir die Aussagen der
     Kinder so wörtlich wie möglich, um zu verhindern, dass unsere Erinnerung
     überlagert wird.
    Erst im Anschluss daran ziehen wir die Leitung / eine(n) Kollegen/Kollegin hinzu
     und besprechen das weitere Vorgehen im Rahmen von § 8a SGBVIII.

2.8. Gibt es klar definierte Zuständigkeiten?

Es gibt im Waldkindergarten Sinzing klar geregelte Zuständigkeiten bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdungen.
Hierzu zählt auch der Bereich der sexuellen Gewalt. Besteht ein Verdacht auf sexuelle
Gewalt durch Personen außerhalb der Kita, erfolgt im Rahmen des §8a SGBVIII eine
Gefährdungseinschätzung mit der zuständigen ISEF in der über das weitere Vorgehen (z.B.
Elterngespräch, Meldung etc.) entschieden wird. Wichtig ist hierbei, dass die üblichen
Dokumentationsraster, z.B. Erst- und Gefährdungseinschätzung geführt werden.
Besteht ein Verdacht auf sexuelle Gewaltanwendung durch Fachpersonal oder sexuelle
Übergriffe durch andere Kinder der Kindertagesstätte, handelt es sich in der Regel um ein
meldepflichtiges Vorkommnis gem. §47 SGBIII. Werden Beobachtungen durch einen
Mitarbeitenden gemacht, informiert dieser umgehend die Einrichtungsleitung bzw. bei
Abwesenheit deren Vertretung. Diese schaltet die Geschäftsleitung/GL ein. Hier wird das
weitere Vorgehen besprochen und entschieden ob eine Meldung gemäß §47 SGBVIII an
die Fachaufsicht erfolgen muss

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3. Maßnahmen zur              Verhinderung        von    sexualisierter        Gewalt          und
Grenzüberschreitung

Der Waldkindergarten Sinzing hat wie jede Kita einen Schutzauftrag, der maßgeblich auf
Prävention fußt.
Mit dem Ziel, unsere Kinder stark zu machen, lassen sich unter anderem zwei Säulen der
Prävention benennen:
Prävention durch Sexualpädagogik sowie Prävention durch Partizipation der
Kinder.
Damit die Erfüllung unseres Schutz- bzw. Präventionsauftrags gelingen kann, ist eine
Schulung unserer Mitarbeitenden sowie die regelmäßige Reflexion und
Auseinandersetzung mit der Thematik unbedingt nötig.

3.1. Prävention durch eine ganzheitliche Sexualpädagogik

Wir haben neben dem Schutzauftrag ganz klar auch einen Bildungsauftrag, der im
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan verankert ist (vgl. BEP 2007, S. 121 ff). Es ist
also eine zentrale Aufgabe im Kindergarten, mit unseren Kindern „Sexualität“ zu
thematisieren und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
„Selbstständige Kinder, gut aufgeklärte Kinder, Kinder, die Begriffe für die Genitalien
haben, und Kinder, die den Mut haben, sich Hilfe zu holen, sind besser gewappnet. Insofern
gehört eine altersadäquate Sexualaufklärung zu den zentralen Strategien in der Prävention
sexuellen Missbrauchs.“ (Fegert und Liebhardt 2012, S.21)

Grundsätzlich orientieren wir uns im Waldkindergarten Sinzing daran, wertschätzend mit
der Sexualentwicklung und dem Sexualverhalten der Kinder umzugehen. Wir schaffen
einen Rahmen, in dem die Neugier und der Wissensdurst der Kinder entfaltet werden
können. Dabei gibt es nach unten keine Altersgrenze, da jedes Alter hinsichtlich der
psychosexuellen Entwicklung seine eigene Bedeutung besitzt (vgl. Maywald 2015, S. 51f).

3.2. Prävention durch Partizipation

Von Beginn an sind Kinder Träger eigener Rechte und nicht nur Objekte des Schutzes und
der Fürsorge (vgl. Maywald 2015, S. 116). Daher möchten wir mit Hilfe von Partizipation
„unsere“ Kinder auch hinsichtlich sexueller Gewalt stark machen und schützen. Denn:
Kinder, die im Alltag (...) die Erfahrung machen, dass ihre Wünsche und Vorstellungen
Gewicht haben und sie an Entscheidungen beteiligt werden, sind besser vor Gefährdungen
geschützt.“ (Maywald 2015, S. 113)
Im Alltag, aber auch in speziellen Projekten, kann unter Einsatz von Medien (Büchern) das
Thema „Kinderrechte“ erarbeitet werden.

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Unser Ziel ist es, dass unsere Kinder:

    Selbstwirksamkeit und stabiles Selbstbild erfahren
    Ihren Willen, Gefühle und ihre Grenzen kennen und kommunizieren können
    Die Möglichkeit haben, mitzugestalten und sich einzubringen

3.3. Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz“

Der Träger h&b learning ermöglicht           Fortbildungen    zum     Thema        „Erst-und
Gefährdungseinschätzung § 8a SGBVIII“.

Für die Leitungskräfte ermöglicht h&b learning darüber hinaus die Fortbildung zur
„Insofern erfahrenen Fachkraft“.

Inhalte sind hier unter anderem:
    Ursachen, Formen und Folgen der Kindeswohlgefährdung
    Wahrnehmung und Erkennen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine
       Kindeswohlgefährdung,
    Rechtlicher Kontext des Kinderschutzes
    Kenntnis der Ansprechpersonen, Verfahrensabläufe und
    Dokumentationspflichten.

3.4. Umgang mit Bewerber(innen) und neuen Kolleg(inn)en

In allen Vorstellungsgesprächen werden Bewerber(innen) darüber informiert, dass wir uns
als Träger aktiv mit dem Thema „Schutz vor sexueller Gewalt in Einrichtungen“
auseinandersetzen. Weiterhin werden die Bewerber(innen) gefragt, wo Kinder im
Waldkindergarten- Alltag ihrer Meinung nach gefährdet sein könnten und welche Ideen
sie haben, um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Im Anschluss werden durch die Einrichtungsleitung (EL) Beispiele zum Verhaltenskodex
der jeweiligen Einrichtung genannt, z. B. kein Kollege/keine Kollegin geht allein mit
Kindern in nicht einsehbare Räume und Bereiche.
So sind wir für potenzielle Täter bereits von Beginn an sehr unattraktiv.
Vor Vertragsabschluss wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis angefordert.
Dies gilt ebenso bei allen externen Anbietern oder Eltern, die im Wald aushelfen. Das
Zeugnis wird ab dem fünften Beschäftigungstag in Folge verlangt.
Ohne Vorlage dieses Dokuments ist eine Tätigkeit bei uns im Wald nicht möglich.
Neue Mitarbeiter(innen) erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit das jeweilige Schutzkonzept
der Einrichtungen mit der Bitte, es zeitnah zu lesen und zu unterzeichnen. Es wird
besonders darauf hingewiesen, dass neue Kolleg(inn)en mit den Kindern nicht allein sein
oder sie wickeln bzw umziehen dürfen, bis ein entsprechendes Grundvertrauen zu
Mitarbeitenden und Kindern aufgebaut werden konnte

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4. Verhaltenskodex

4.1. Unser Verhaltenskodex zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen

Unser Verhaltenskodex zwischen Kolleg(inn)en, Kindern und Eltern beinhaltet folgende
Elemente:

      Respektvolles Miteinander
      Gegenseitige Akzeptanz der Bedürfnisse und Grenzen
      Offene Kommunikation
      Offene Augen
      Einhalten vereinbarter Regeln
      regelmäßige Personal- und Elterngespräche

4.2. Wie können wir gewährleisten, dass der Verhaltenskodex zwischen den
Erwachsenen, Eltern und Kind eingehalten wird?

    Verhaltenskodex in den Eingewöhnungsbrief aufnehmen
    Beobachten und bei Bedarf ansprechen
    Regeln transparent machen für Eltern und Besucher (Oma, Opa, Tante, Onkel)

4.3. Wie können wir sicherstellen, dass Grenzen zwischen den Kindern geachtet und
eingehalten werden

Jeder Tag ist ein neuer und es ergeben sich immer wieder neue Situationen zwischen den
Kindern, die auch in Abhängigkeit zum Entwicklungsprozess der Kinder stehen.
Es gibt also nicht DIE Lösung und DIE Vereinbarung, mit denen das Untereinander der
Kinder bedingungslos und für immer geregelt ist. Vielmehr ist es ein Prozess, den wir
begleiten und der gemeinsam immer wieder neu ausgehandelt wird.

Bei dieser Begleitung und Aushandlung ist uns folgendes besonders wichtig:

    Wir beobachten die Kinder
    Wir führen gemeinsam Regeln ein, besprechen und reflektieren sie
    Wir thematisieren regelmäßig entsprechende Themen im Alltag und bei gezielten
    Projekten
    Wir gehen mit offenen Augen durch den Wald
    Wir unterstützen in Konfliktsituation und bestärken die Kinder darin, NEIN oder
     Stop zu sagen.
    Wir leben als Vorbilder entsprechendes Verhalten vor.

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5. Intervention

5.1. Was verstehen wir unter Interventionsmaßnahmen? (Wichtigste Regel: Schutz
des Kindes!)

Das Handeln bei einem Verdacht von sexueller Gewalt in der Kita stellt immer eine
Herausforderung dar. Situationen sind nicht immer eindeutig und da sich der Verdacht auf
eine Kollegin oder einen Kollegen richten kann, erschwert dies oft das Handeln. Wichtig
ist es deshalb Ruhe zu bewahren, Fakten zu sammeln und besonnen zu handeln.
Werden sexuelle Übergriffe direkt beobachtet, sind diese sofort zu unterbinden. Werden
sexuelle Übergriffe im Nachgang durch spontane Äußerungen des Kindes oder durch
Erzählung der Eltern bekannt, ist dafür Sorge zu tragen, dass keine weiteren Übergriffe
geschehen.

5.2. Welche Interventionsmaßnahmen gibt es innerhalb unseres
Schutzauftrages zu beachten?

Bei Spontanerzählungen durch das Kind steht im Mittelpunkt, dass sich das Kind ernst
genommen fühlt und ihm vermittelt wird, dass man ihm glaubt. Wenn es zu einem
Gespräch mit dem Kind kommt, sind ausschließlich offene Fragen zu verwenden, z.B.
Wer? Wo? Was? Wann? Wie?. Das Kind darf nicht „ausgefragt“ werden, suggestive
Fragen sind unbedingt zu vermeiden. Sämtliche Informationen aus solchen Gesprächen
sind sofort, wenn möglich wörtlich, zu dokumentieren. Erst nach der Dokumentation
werden diese Informationen dann umgehend an die Leitung weitergegeben. Diese schaltet
die GL (Geschäftsleitung) ein. Hier wird das weitere Vorgehen besprochen und
entschieden ob eine Meldung gemäß §47 SGBIII an die Fachaufsicht erfolgen muss.
Wenn Eltern oder Kollegen einen Verdacht äußern, ist es ebenfalls wichtig, diesen ernst
zu nehmen und den Eindruck zu vermitteln, dass man ihnen glaubt. Sämtliche
Informationen aus solchen Gesprächen sind sofort, wenn möglich wörtlich, zu
dokumentieren. Erst nach der Dokumentation werden diese Informationen dann umgehend
an die Leitung weitergegeben. Diese schaltet die Geschäftsleitung ein. Hier wird das
weitere Vorgehen besprochen und entschieden, ob eine Meldung gemäß §47 SGBIII an die
Fachaufsicht erfolgen muss.

5.3. Welche trägerinternen Vorgänge gibt es bei einem bestätigten Verdacht?

Bei Verdacht auf sexuelle Gewalt wird umgehend die Einrichtungsleitung informiert.
Diese schaltet die Geschäftsleitung (Kerstin Betz von h&b learning) ein.
Hier wird das weitere Vorgehen besprochen und entschieden ob eine Meldung gemäß §47
SGBIII an die Fachaufsicht erfolgen muss.

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Des Weiteren entscheidet die Geschäftsleitung gemeinsam mit der Einrichtungsleitung, ob
und wie eine Freistellung des Mitarbeitenden erfolgt und inwiefern die
Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.
Information von Eltern, Mitarbeitenden und Nachbareinrichtungen erfolgt nur nach
Rücksprache mit der Geschäftsleitung.
Hilfreich ist hier der Handlungsplan der Landeshauptstadt München im „Handbuch zum
Umgang mit sexueller Gewalt für Kindertagesstätten“.

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Literaturverzeichnis:

Bundesministerium für Familie, Senioren,          Frauen   und     Jugend      (2012):       Das
Bundeskinderschutzgesetz in Kürze. Berlin.

Diakonie Deutschland (2014): Grenzen achten – sicheren Ort geben. Prävention und
Intervention. Arbeitshilfe für Kirche und Diakonie bei sexualisierter Gewalt. Berlin.

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin (2015): Arbeitshilfe Institutionelles Schutzkonzept zur
Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Berlin.

Fegert, J.M. in Liebhardt, H. (2012):Sexuellem Missbrauch aktiv begegnen. Gefährdung
durch Aufmerksamkeit und Achtsamkeit reduzieren. In: frühe Kindheit 4/2002, S. 19-28.

Maywald, J. (2015): Sexualpädagogik in der Kita. Kinder schützen, stärken, begleiten.
Herder. Freiburg.

Kindertageszentrum Reinmarplatz (2015): Risikoanalyse zum Schutz vor sexueller Gewalt
im Kindertageszentrum Reinmarplatz.
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (2013):
Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch. Befragungen zum Umsetzungsstand der
Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“. Berlin.

Kinderschutz zwischen Wald und Wiese - Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch in
Waldkindergärten (Amyna)

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