Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Stand: 15. Oktober 2021 - FCG Bad Krozingen

Die Seite wird erstellt Lennard Merz
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Stand: 15. Oktober 2021 - FCG Bad Krozingen
Schutzkonzept zu Covid 19
Freien Christengemeinde Bad Krozingen

                      Stand: 15. Oktober1 von
                                           2021
                                              4
Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Stand: 15. Oktober 2021 - FCG Bad Krozingen
Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen / Stand 15.10.2021
für Gottesdienste ohne Kinderstunden zur Zeit von COVID-19
VORBEMERKUNGEN
    Die Gottesdienste können mit vorheriger Anmeldung besucht werden. Zu jedem Gottesdienst werden
    Teilnehmerlisten zur möglichen Kontaktverfolgung geführt, die nach 4 Wochen gelöscht werden.
    Spontane Gottesdienstbesuche können nur nach Klärung der Platzkapazitäten durch den Ordnerdienst
    ermöglicht werden. Angemeldete Personen haben Vorrang.
    In jedem Gottesdienst steht ein Ordnerdienst von 2 Personen zur Verfügung.
    Personen mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zum Gottesdienst.
    Dieses Schutzkonzept richtet sich nach den aktuellen Corona-Verordnungen für
    Religionsgemeinschaften des Bundeslandes Baden Württemberg , daher werden aktuelle
    Schutzmaßnahmen in diesem Konzept nicht extra erwähnt.

ANWESENHEITSERFASSUNG
    Gemeindeglieder, Freunde und Gäste können sich über die HOMEPAGE oder CHURCHTOOLS zum
    Gottesdienst der FCG Bad Krozingen anmelden.
    (Weitere Infos zum Anmeldeprozedere finden sich auf den jeweiligen Seiten)
    Alle Diensthabenden werden im „churchtools“ Dienstplan erfasst.
    Der Ordnerdienst registriert die anwesenden Gottesdienstteilnehmer. (gemäß den behördlichen Auflagen)

STUHLKONZEPT
    Die Stühle sind in Reihen gestellt. Haushalte sitzen zusammen. Als Gemeinde empfehlen wir
    innerhalb der Reihen von Haushalt zu Haushalt 1-2 Stühle Abstand zu halten.

ORDNERDIENST
    Der Ordnerdienst achtet auf das Lüften des Gottesdienstsaales und das Führen der Anwesenheitsliste.
    Die Ordner haben die Befugnis, Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorgaben halten, darauf
    hinzuweisen und bei Nichtbeachtung aufzufordern, das Haus zu verlassen.

HYGIENE
    Desinfektionsspender befinden sich am Saaleingang im Toilettenbereich und im kleinen Saal
    Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten werden regelmäßig kontrolliert.
    Aufforderung zum Händewaschen befinden sich in den Toiletten.
    Während des Gottesdienstes wird einmal gelüftet

REINIGUNG
    Das Putzteam beachtet die zusätzlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im
    Gemeindezentrum.

Sicherheitskonzept für Imbiss und Kaffee & Keks nach dem Gottesdienst
  Mit dem Angebot von Essen und Trinken zur Gemeinschaftsförderung nach dem Gottesdienst richten
  wir uns nach den aktuellen Corona-Verordnungen für Gastronomie des Bundeslandes Baden
  Württemberg.
                                                                                                    2 von 4
Ergänzungen für Gottesdienste mit Kinderstunden zur Zeit von COVID-19
  Mit dem Angebot altersgerechter Kinderstunden parallel zum Gottesdienst richten wir uns nach den
  Corona-Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Kindergärten und Schulen.
  Werden Kindergärten und Schulen geschlossen, finden keine Kinderstunden.
  Haben Kindergärten offen und Schulen einen Präsenzunterricht, können Kinderstunden parallel zum
  Gottesdienst entsprechend den Verordnungen des Landes Baden Württemberg für Kindergärten und
  Schulen stattfinden.
  Die Leiter der jeweiligen Kindergruppen werden über die aktuellen Verordnungen informiert und geben
  diese an die Mitarbeiter, Eltern bzw. Kinder weiter.
  Solange die Kinder von Beginn an direkt in ihre Kinderstunde gehen, müssen sie nicht im Vorfeld
  angemeldet werden. Sie werden in den jeweiligen Gruppen vor Ort erfasst.

KINDERGOTTESDIENSTE
SONNENSTRAHLEN: (KINDER IM KINDERGARTENALTER)
    Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst.
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum Sonnenstrahlen Raum
    Laufweg zum Sonnenstahlen Raum außen, rechts am Gemeindezentrum
    Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür gebracht werden
    Vor Kinderstunde „Händewaschen“ mit Feuchttüchern
    Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im Sonnenstrahlen Raum. Die Eltern sorgen dafür,
    dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren
    Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Sonnenstrahlen Kinderstunde richtet sich nach den
    aktuellen Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Kindergärten und werden in
    diesem Konzept nicht extra erwähnt.
PROMISELAND: (1. - 5. SCHULKLASSE)
    Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst.
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal
    Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum
    Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür (Kleiner Saal) gebracht werden
    Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit)
    Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im kleinen Saal. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre
    Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren
    Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Promiseland Kinderstunde richtet sich nach den
    aktuellen Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Schulen und werden in diesem
    Konzept nicht extra erwähnt.
CROSSOVER: (6. - 8. SCHULKLASSE)
    Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst.
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal
    Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum
    Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit)
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren
    Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Crossover Gruppe richtet sich nach den aktuellen
    Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Schulen und werden in diesem Konzept nicht
    extra erwähnt.
                                                                                                  3 von 4
LEITSYSTEM
GEMEINDEZENTRUM    DER   FREIEN CHRISTENGEMEINDE / NORSINGER STRAßE 22

             Betreten des                         Laufwege Sonnenstrahlen
             Gemeindezentrums
                                                  Laufwege Promiseland
             Verlassen des
             Gemeindezentrums
                                                  Laufwege Crossover

             Toilettengang
                                                  Laufwege Gottesdienstbesucher

                                                                            4 von 4
Corona-Regeln ab 28. Oktober 2021
Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin. Angepasste Details sind farblich gekenn-
zeichnet.

Neu ist das 2G-Optionsmodell:
         Maskenpflicht entfällt für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der
         Basisstufe. Wird das 2G-Optionsmodell in einer Einrichtung angewendet, muss dies mit einem Aushang für
         den Publikumsverkehr gekennzeichnet werden.
         Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte, wenn diese ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis freiwillig bei
         den Arbeitgeber*innen vorlegen.
         Die Wahl der 2G-Option haben grundsätzlich alle Lebensbereiche, zum Beispiel die Gastronomie, Kultur-,
         Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen, Messen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.

Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den
Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den
Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Stand: 27. Oktober 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
Ausnahmen:
   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre
   » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwen-
        dig)
   » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,
        Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
   » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft
        eingehalten werden kann
   » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe

Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*

    »   Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    »   Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    »   Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
        der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
    »   Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test
        erforderlich)
    »   Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
        notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
    »   Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati-
        ver Antigen-Test erforderlich)
    »   Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
        Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote

                                                                                                                     1
Nachweis von Impfung und Tests

Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle,
durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G/2G-Status ist ausreichend.

Legende

             Nachweislich geimpft,
             genesen oder getestet                           Regelungen der Maskenpflicht
             (vermerkt wenn PCR-Test                         beachten
             erforderlich ist)

             Datenverarbeitung                               Nachweislich geimpft oder
             erforderlich                                    genesen

             Hygienekonzept
             erforderlich

   Lebensbereiche                Basisstufe                  Warnstufe                     Alarmstufe

 Weihnachtsmärkte                                      *für Verkaufsstände mit
                           *für Verkaufsstände mit                                  *für Verkaufsstände mit
                             Lebensmitteln zum           Lebensmitteln zum            Lebensmitteln zum
                             sofortigen Verzehr;         sofortigen Verzehr;          sofortigen Verzehr;
                           Keine Beschränkung bei      Keine Beschränkung bei       Keine Beschränkung bei
                            reinem Warenverkauf         reinem Warenverkauf          reinem Warenverkauf
      *bei 2G/3G

                                                          1 Haushalt plus 5              1 Haushalt plus 1
                                                          weitere Personen                weitere Person

      Private                  Ohne weitere
  Zusammenkünfte             Regelungen oder
        und                  Beschränkung der
      private                 Personenanzahl
  Veranstaltungen                                              Geimpfte und Genesene, Personen bis
 (wie Geburtstage, Hoch-                              einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus me-
     zeitsfeiern etc.)                                 dizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wer-
                                                      den nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben,
   Ohne Abstandsgebot
                                                                       zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                     2
Lebensbereiche                  Basisstufe             Warnstufe           Alarmstufe

                                                      In geschlossenen
                                                          Räumen:
                               In geschlossenen
                                   Räumen:

   Öffentliche
 Veranstaltungen
                                                       nur PCR-Test
(wie Theater, Oper, Kon-
     zert, Stadtfest,
Betriebs- und Vereinsfei-
        ern etc.)
Optionsmodell bei Groß-
   veranstaltungen:
 2G ohne Beschränkung
der Personenanzahl und            Im Freien:
       Kapazität                                         Im Freien:
                               Ab 5000 Personen
          oder                  oder bei Nicht-
5.000 Personen + 50% der    einhaltung des Mindest-
     darüber hinaus-               abstands
gehenden Kapazität, ma-
ximal jedoch 25.000 Per-
          sonen

   Öffentliche                                         Ohne weitere
  Verkehrsmittel                                       Regelungen

                                                      In geschlossenen
                               In geschlossenen           Räumen:
                                   Räumen:
      Kultur-
   einrichtungen
 (wie Galerien, Museen,
     Bibliotheken*,                                    nur PCR-Test
   Archive*, Gedenk-
      stätten etc.)                                                      Ausnahme: Landes-
*Abholung bestellter Me-                                                   bibliotheken und
dien unbeschränkt mög-                                                   Archive mit PCR-Test
          lich
                                                         Im Freien:
                                  Im Freien:
                                 Ohne weitere
                                 Regelungen

                                                                                                3
Lebensbereiche           Basisstufe                  Warnstufe                  Alarmstufe

   Religiöse
Veranstaltungen                                    Ohne weitere
                                                   Regelungen
                                                                                                      Ä
                                                                                                      *
                                                                                                      „

 Beherbergung
                  Erneuter Test alle 3 Tage   Erneuter Test alle 3 Tage        nur PCR-Test
                                                                          Erneuter Test alle 3 Tage

                                                 In geschlossenen
                     In geschlossenen                Räumen:
                         Räumen:

   Messen,
Ausstellungen,                                     nur PCR-Test
  Kongresse

                         Im Freien:                  Im Freien:
                       Ohne weitere
                       Regelungen

                                                                                                      4
Lebensbereiche                Basisstufe         Warnstufe         Alarmstufe

                                                                                       "
                                                                                      "
                                                In geschlossenen
                             In geschlossenen       Räumen:
                                 Räumen:
Gastronomie und                                                    In geschlossenen

                                                                                      ""
Vergnügungsstät-                                                       Räumen:
      ten
   (wie Restaurants,
   Kneipen, Imbisse,                             nur PCR-Test

                                                                                      :*
    Spielhallen etc.)

                                                                      Im Freien:

                                                   Im Freien:

                                                                                      µ
                                Im Freien:
                              Ohne weitere                          nur PCR-Test
Betriebskantinen,             Regelungen
     Mensen
  (Regelung gilt nur für
   externe Personen)

                                                In geschlossenen
                             In geschlossenen       Räumen:
                                 Räumen:

      Freizeit-
   einrichtungen
(wie Freizeitparks, Sport-                       nur PCR-Test
 stätten, Bäder, Saunen
           etc.)
                                                   Im Freien:
                                Im Freien:
                              Ohne weitere
                              Regelungen

   Körpernahe
 Dienstleistungen
Ausgenommen sind Lo-
gopädie, Physio- und Er-
    gotherapie etc.
                                                                    nur PCR-Test

                                                                                       5
Lebensbereiche               Basisstufe                   Warnstufe     Alarmstufe

                                                       In geschlossenen
                            In geschlossenen               Räumen:
                                Räumen:

   Touristischer
     Verkehr
(wie Schifffahrten, Seil-                                  nur PCR-Test
bahnen, Busreisen etc.)

                                                            Im Freien:
                               Im Freien:
                             Ohne weitere
                             Regelungen

   Einzelhandel
   (auch Flohmärkte)

                                            Ohne weitere
                                            Regelungen
Ausgenommen sind Ge-
schäfte der Grundversor-
 gung, Märkte im Freien
und Abhol- und Lieferan-
         gebote

                                                       In geschlossenen
                            In geschlossenen               Räumen:
                                Räumen:

 Außerschulische
    Bildung
                                                           nur PCR-Test
(wie VHS-Kurse, Musik-
  schulen, Kunst- und
     Jugendkunst-
       schulen)
                                                            Im Freien:
                               Im Freien:
                             Ohne weitere
                             Regelungen

                                                                                       6
Lebensbereiche               Basisstufe         Warnstufe                 Alarmstufe

       Bildung
   (wie berufliche Aus-
bildung, Fahr-, Flug- und    Ohne weitere
 Bootsschulen, Sprach-       Regelungen
 und Integrationskurse)                              bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                         erneuter Test alle 3 Tage

                            In geschlossenen   In geschlossenen
                                Räumen:            Räumen:               In geschlossenen
                                                                             Räumen:

        Sport
                                                nur PCR-Test
                                                                             Im Freien
                               Im Freien:         Im Freien:
                             Ohne weitere
                             Regelungen
                                                                           nur PCR-Test

                                                                                            7
Lebensbereiche                  Basisstufe                 Warnstufe                Alarmstufe

                               In geschlossenen
                                   Räumen:

     Diskotheken
   Ausnahmen für nicht
 impffähige Personen und         nur PCR-Test
      Schüler*innen
       gelten nicht

                                   Im Freien:
                                 wie öffentliche
                                Veranstaltungen

    Prostitutions-
       stätten

                                                            nur PCR-Test

Grundsätzlich gilt:

 Abstand                     Hygiene               Medizinische           Corona-App         Regelmäßig
  halten                   praktizieren            Maske tragen             nutzen             lüften

                                                                                                          8
Sie können auch lesen