Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Stand: 15. Oktober 2021 - FCG Bad Krozingen
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Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen / Stand 15.10.2021 für Gottesdienste ohne Kinderstunden zur Zeit von COVID-19 VORBEMERKUNGEN Die Gottesdienste können mit vorheriger Anmeldung besucht werden. Zu jedem Gottesdienst werden Teilnehmerlisten zur möglichen Kontaktverfolgung geführt, die nach 4 Wochen gelöscht werden. Spontane Gottesdienstbesuche können nur nach Klärung der Platzkapazitäten durch den Ordnerdienst ermöglicht werden. Angemeldete Personen haben Vorrang. In jedem Gottesdienst steht ein Ordnerdienst von 2 Personen zur Verfügung. Personen mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zum Gottesdienst. Dieses Schutzkonzept richtet sich nach den aktuellen Corona-Verordnungen für Religionsgemeinschaften des Bundeslandes Baden Württemberg , daher werden aktuelle Schutzmaßnahmen in diesem Konzept nicht extra erwähnt. ANWESENHEITSERFASSUNG Gemeindeglieder, Freunde und Gäste können sich über die HOMEPAGE oder CHURCHTOOLS zum Gottesdienst der FCG Bad Krozingen anmelden. (Weitere Infos zum Anmeldeprozedere finden sich auf den jeweiligen Seiten) Alle Diensthabenden werden im „churchtools“ Dienstplan erfasst. Der Ordnerdienst registriert die anwesenden Gottesdienstteilnehmer. (gemäß den behördlichen Auflagen) STUHLKONZEPT Die Stühle sind in Reihen gestellt. Haushalte sitzen zusammen. Als Gemeinde empfehlen wir innerhalb der Reihen von Haushalt zu Haushalt 1-2 Stühle Abstand zu halten. ORDNERDIENST Der Ordnerdienst achtet auf das Lüften des Gottesdienstsaales und das Führen der Anwesenheitsliste. Die Ordner haben die Befugnis, Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorgaben halten, darauf hinzuweisen und bei Nichtbeachtung aufzufordern, das Haus zu verlassen. HYGIENE Desinfektionsspender befinden sich am Saaleingang im Toilettenbereich und im kleinen Saal Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten werden regelmäßig kontrolliert. Aufforderung zum Händewaschen befinden sich in den Toiletten. Während des Gottesdienstes wird einmal gelüftet REINIGUNG Das Putzteam beachtet die zusätzlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im Gemeindezentrum. Sicherheitskonzept für Imbiss und Kaffee & Keks nach dem Gottesdienst Mit dem Angebot von Essen und Trinken zur Gemeinschaftsförderung nach dem Gottesdienst richten wir uns nach den aktuellen Corona-Verordnungen für Gastronomie des Bundeslandes Baden Württemberg. 2 von 4
Ergänzungen für Gottesdienste mit Kinderstunden zur Zeit von COVID-19 Mit dem Angebot altersgerechter Kinderstunden parallel zum Gottesdienst richten wir uns nach den Corona-Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Kindergärten und Schulen. Werden Kindergärten und Schulen geschlossen, finden keine Kinderstunden. Haben Kindergärten offen und Schulen einen Präsenzunterricht, können Kinderstunden parallel zum Gottesdienst entsprechend den Verordnungen des Landes Baden Württemberg für Kindergärten und Schulen stattfinden. Die Leiter der jeweiligen Kindergruppen werden über die aktuellen Verordnungen informiert und geben diese an die Mitarbeiter, Eltern bzw. Kinder weiter. Solange die Kinder von Beginn an direkt in ihre Kinderstunde gehen, müssen sie nicht im Vorfeld angemeldet werden. Sie werden in den jeweiligen Gruppen vor Ort erfasst. KINDERGOTTESDIENSTE SONNENSTRAHLEN: (KINDER IM KINDERGARTENALTER) Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst. Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum Sonnenstrahlen Raum Laufweg zum Sonnenstahlen Raum außen, rechts am Gemeindezentrum Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür gebracht werden Vor Kinderstunde „Händewaschen“ mit Feuchttüchern Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im Sonnenstrahlen Raum. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Sonnenstrahlen Kinderstunde richtet sich nach den aktuellen Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Kindergärten und werden in diesem Konzept nicht extra erwähnt. PROMISELAND: (1. - 5. SCHULKLASSE) Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst. Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür (Kleiner Saal) gebracht werden Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit) Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im kleinen Saal. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Promiseland Kinderstunde richtet sich nach den aktuellen Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Schulen und werden in diesem Konzept nicht extra erwähnt. CROSSOVER: (6. - 8. SCHULKLASSE) Kinderstunden Angebot parallel zum Gottesdienst. Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit) Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren Die Maskenpflicht und die Hyginemaßnahmen der Crossover Gruppe richtet sich nach den aktuellen Verordnungen des Bundeslandes Baden Württemberg für Schulen und werden in diesem Konzept nicht extra erwähnt. 3 von 4
LEITSYSTEM GEMEINDEZENTRUM DER FREIEN CHRISTENGEMEINDE / NORSINGER STRAßE 22 Betreten des Laufwege Sonnenstrahlen Gemeindezentrums Laufwege Promiseland Verlassen des Gemeindezentrums Laufwege Crossover Toilettengang Laufwege Gottesdienstbesucher 4 von 4
Corona-Regeln ab 28. Oktober 2021 Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin. Angepasste Details sind farblich gekenn- zeichnet. Neu ist das 2G-Optionsmodell: Maskenpflicht entfällt für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der Basisstufe. Wird das 2G-Optionsmodell in einer Einrichtung angewendet, muss dies mit einem Aushang für den Publikumsverkehr gekennzeichnet werden. Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte, wenn diese ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis freiwillig bei den Arbeitgeber*innen vorlegen. Die Wahl der 2G-Option haben grundsätzlich alle Lebensbereiche, zum Beispiel die Gastronomie, Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen, Messen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Stand: 27. Oktober 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen. Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwen- dig) » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt. Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung* » Kinder bis einschließlich 5 Jahre » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich) » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich) » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati- ver Antigen-Test erforderlich) » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) *gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote 1
Nachweis von Impfung und Tests Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G/2G-Status ist ausreichend. Legende Nachweislich geimpft, genesen oder getestet Regelungen der Maskenpflicht (vermerkt wenn PCR-Test beachten erforderlich ist) Datenverarbeitung Nachweislich geimpft oder erforderlich genesen Hygienekonzept erforderlich Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Weihnachtsmärkte *für Verkaufsstände mit *für Verkaufsstände mit *für Verkaufsstände mit Lebensmitteln zum Lebensmitteln zum Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr; sofortigen Verzehr; sofortigen Verzehr; Keine Beschränkung bei Keine Beschränkung bei Keine Beschränkung bei reinem Warenverkauf reinem Warenverkauf reinem Warenverkauf *bei 2G/3G 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 weitere Personen weitere Person Private Ohne weitere Zusammenkünfte Regelungen oder und Beschränkung der private Personenanzahl Veranstaltungen Geimpfte und Genesene, Personen bis (wie Geburtstage, Hoch- einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus me- zeitsfeiern etc.) dizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wer- den nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, Ohne Abstandsgebot zählen als ein Haushalt. 2
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe In geschlossenen Räumen: In geschlossenen Räumen: Öffentliche Veranstaltungen nur PCR-Test (wie Theater, Oper, Kon- zert, Stadtfest, Betriebs- und Vereinsfei- ern etc.) Optionsmodell bei Groß- veranstaltungen: 2G ohne Beschränkung der Personenanzahl und Im Freien: Kapazität Im Freien: Ab 5000 Personen oder oder bei Nicht- 5.000 Personen + 50% der einhaltung des Mindest- darüber hinaus- abstands gehenden Kapazität, ma- ximal jedoch 25.000 Per- sonen Öffentliche Ohne weitere Verkehrsmittel Regelungen In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Kultur- einrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken*, nur PCR-Test Archive*, Gedenk- stätten etc.) Ausnahme: Landes- *Abholung bestellter Me- bibliotheken und dien unbeschränkt mög- Archive mit PCR-Test lich Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen 3
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Religiöse Veranstaltungen Ohne weitere Regelungen Ä * „ Beherbergung Erneuter Test alle 3 Tage Erneuter Test alle 3 Tage nur PCR-Test Erneuter Test alle 3 Tage In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Messen, Ausstellungen, nur PCR-Test Kongresse Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen 4
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe " " In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Gastronomie und In geschlossenen "" Vergnügungsstät- Räumen: ten (wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, nur PCR-Test :* Spielhallen etc.) Im Freien: Im Freien: µ Im Freien: Ohne weitere nur PCR-Test Betriebskantinen, Regelungen Mensen (Regelung gilt nur für externe Personen) In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Freizeit- einrichtungen (wie Freizeitparks, Sport- nur PCR-Test stätten, Bäder, Saunen etc.) Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen Körpernahe Dienstleistungen Ausgenommen sind Lo- gopädie, Physio- und Er- gotherapie etc. nur PCR-Test 5
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seil- nur PCR-Test bahnen, Busreisen etc.) Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ohne weitere Regelungen Ausgenommen sind Ge- schäfte der Grundversor- gung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferan- gebote In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik- schulen, Kunst- und Jugendkunst- schulen) Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen 6
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Bildung (wie berufliche Aus- bildung, Fahr-, Flug- und Ohne weitere Bootsschulen, Sprach- Regelungen und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage In geschlossenen In geschlossenen Räumen: Räumen: In geschlossenen Räumen: Sport nur PCR-Test Im Freien Im Freien: Im Freien: Ohne weitere Regelungen nur PCR-Test 7
Lebensbereiche Basisstufe Warnstufe Alarmstufe In geschlossenen Räumen: Diskotheken Ausnahmen für nicht impffähige Personen und nur PCR-Test Schüler*innen gelten nicht Im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen Prostitutions- stätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften 8
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