Schweißen ohne Rauch Erfassen, Absaugen und Filtern
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 1 Allgemeine Lufttechnik Schweißen ohne Rauch Erfassen, Absaugen und Filtern Ein Leitfaden für mobile und stationäre Anlagen
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 3 Allgemeine Lufttechnik Schweißen ohne Rauch Erfassen, Absaugen und Filtern Ein Leitfaden für mobile und stationäre Anlagen
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 1 1 SCHWEIßEN OHNE RAUCH Inhalt Inhalt Vorwort 3 1 Präambel 4 2 Begriffe 5 3 Gefahrstoffe in der Schweißtechnik 6 3.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 6 3.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 6 3.3 Technische Regel für Gefahrstoffe Schweißtechnische Arbeiten (TRGS 528) 6 4 Gefährdungsbeurteilung 7 4.1 Vorgehensweise 7 4.2 Arbeiten nach VSK, EGU bzw. TRGS 9 5 Maßnahmen 10 5.1 Brennerintegrierte Punktabsaugung 10 5.2 Hochvakuum-Punktabsaugung 11 5.3 Niedrigvakuum-Punktabsaugung 11 5.4 Absaughaube 12 5.5 Hallenlüftung 13
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 2 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 2 6 Wirksamkeitsüberprüfung 14 6.1 Vorgehensweise 14 6.2 Arbeitsplatzgrenzwert 15 7 Luft- und Filtertechnik 15 7.1 Filtertechnik 17 7.2 Umluft (Luftrückführung nach TRGS 528 Ziffer 4.5) 17 7.3 Fortluft 18 8 Abfall 20 8.1 Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG, GefStoffV) 20 8.2 Maßnahmen 21 9 Brand- und Explosionsschutz 23 9.1 Vorschriften 23 9.2 Maßnahmen 23 10 Relevante Gesetze, Vorschriften, Verordnungen 24 11 Fachabteilung Luftreinhaltung im VDMA 25 12 Autoren 26
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 3 3 SCHWEIßEN OHNE RAUCH Vorwort Mensch – Arbeitsplatz – Umwelt Die nötige Sicherheit bei der Planung und Aus- Saubere und menschengerechte Arbeitsplätze sind führung von Absaugsystemen für Schweißbetriebe Voraussetzungen für eine nach heutigen Maßstä- bieten die in der Arbeitsgruppe „Schweißrauchab- ben gesellschaftlich akzeptierte Lebensqualität. saugung“ im VDMA zusammengeschlossenen Sie erhöhen die Arbeitszufriedenheit, verringern Hersteller und Lieferanten. krankheitsbedingte Ausfallzeiten und tragen so zu erhöhter Produktivität mit besseren Arbeitser- Durch ihre Kompetenz und Erfahrung geben sie gebnissen bei. die Gewähr für die Erstellung optimaler Lösungen. Dies gilt insbesondere für die Schweißtechnik mit Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass die den vielfältigen Belastungen für die dort Beschäf- jeweils aufgelisteten Punkte, Tabellen oder Listen tigten. Diese Belastungen werden jedoch nicht nur einzelne Beispiele darstellen können und es zuletzt aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus insoweit auch andere Methoden und Darstellun- reduziert; sie sind auch aufgrund weiterent- gen gibt. Der Leitfaden erhebt weder einen An- wickelter Anforderungen hinsichtlich des Arbeits- spruch auf Vollständigkeit noch auf die exakte schutzes zu verringern. Auslegung der bestehenden Rechtsvorschriften. Der Leitfaden darf nicht das Studium der rele- Die Regelwerke zum Arbeitsschutz berühren in vanten Richtlinien, Gesetze und Verordnungen vielen Punkten die schweißtechnischen Verfahren. ersetzen. Weiter sind die Besonderheiten der Der Leitfaden dient als Anhaltspunkt und Hilfe- jeweiligen Produkte sowie deren unterschiedliche stellung, u. a. werden die wichtigsten Vorschriften Einsatzmöglichkeiten zu berücksichtigen. zur Luftreinhaltung an Schweißarbeitsplätzen und zur Entsorgung der erfassten Schadstoffe zusam- mengestellt. Der Leitfaden soll den für den Arbeits- bzw. Um- weltschutz Verantwortlichen in Schweißbetrieben und Behörden als Erläuterung der betreffenden aktuellen Vorschriften dienen.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 4 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 4 1 Präambel Dieser Leitfaden gibt eine Übersicht über gesetz- Vorrangig aus Gründen des Arbeitsschutzes, teil- liche Anforderungen und Maßnahmen zur Luft- weise aber auch aus Gründen des Umweltschutzes, reinhaltung an Arbeitsplätzen, an denen Arbeiten sind daher Maßnahmen zur Luftreinhaltung erfor- wie Schweißen, Schneiden und verwandte Verfah- derlich. Das Absaugen der Emissionen im Entste- ren (z. B. Löten, thermisches Spritzen) einschließlich hungsbereich stellt die effizienteste Möglichkeit Nebenarbeiten ausgeführt werden. dar, den größten Anteil der Schweißrauchemis- sionen zu erfassen und unmittelbar – ohne dass Bei diesen thermischen Verfahren entstehen Rau- sich dieser wesentlich mit der Umgebungsluft che (nachfolgend Schweißrauch genannt) und vermischt – abzuführen. Gase, die gemäß dem aktuellen Regelwerk als Gefahrstoffe eingestuft sind. Der Rauch besteht überwiegend aus Partikeln mit einer Größe klei- ner 10 μm. Diese Partikel sind für den Menschen sowohl einatembar (sie beaufschlagen den Nasen- Rachen-Bereich) als auch alveolengängig (sie ge- langen bis an die Alveolen – Lungenbläschen – der Lunge) und können Atemwegserkrankungen ver- ursachen. Untersuchungen in den letzten Jahren haben ge- zeigt, dass Schweißrauch auch ultrafeine Partikel in vergleichsweise hohen Anzahlkonzentrationen enthält. Ultrafeine Partikel, oftmals auch als Nano- partikel bezeichnet, sind kleiner als 0,1 μm und aufgrund ihrer Größe zellgängig. Ihre toxikolo- gischen Eigenschaften sind bislang nicht eindeutig geklärt.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 5 5 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 2 Begriffe Gefahrstoff Rauche Gefährliche Stoffe oder Stoffgemische, die z. B. Rauche sind feinste, in der Luft verteilte, Staub- explosionsgefährlich, brennbar, giftig (toxisch), partikel, die durch thermische und/oder chemische atemwegs- und lungenbelastend, krebserzeugend Prozesse entstehen (Partikelgröße überwiegend oder umweltgefährdend sind. Aktuelle Informa- kleiner 10 μm). tionen und Angaben zu Gefahrstoffen befinden sich unter http://www.baua.de bzw. in der GESTIS- Emissionsrate Stoffdatenbank unter http://www.dguv.de/ifa/de/ Die Emissionsrate ist ein Maß für die Freisetzung gestis/stoffdb/index.jsp. eines Gefahrstoffes (hier: Schweißrauch bzw. Gas) pro Zeit. Für partikelförmige Stoffe wird die Emis- E-Staub (einatembarer Staub) sionsrate üblicherweise in mg/s angegeben, für E-Staub ist der Anteil an luftgetragene Feststoff- Gase in ml/s. partikel mit Durchmessern kleiner 100 μm, die über die Atemluft eingeatmet werden können. Außenluft Hier: Unbehandelte Luft, die von außen in ein Lüf- A-Staub (alveolengängiger Staub) tungsgerät oder eine Öffnung einströmt. A-Staub ist der Anteil des einatembaren Staubes (E-Staub), der bis zu den Alveolen (Lungenbläschen) Zuluft vordringt (Partikelgröße überwiegend kleiner 10 μm). Luftstrom, der in einen Raum (oder eine Halle) eintritt. U-Staub (ultrafeiner Staub) U-Staub ist der Anteil an Stäube, Rauche und Nebel, Umluft mit einer Partikelgröße kleiner 0,1 μm (entspricht Luftstrom, der aus einem Raum (oder einer Halle) 100 nm, werden auch als Nanopartikel bezeichnet). stammt und der ihm nach der Behandlung in einem Filtergerät als Teil der Zuluft wieder zuge- führt wird. Fortluft Luftstrom, der aus einem Raum (oder einer Halle) abgesaugt und ins Freie geführt wird. Häufig auch als Abluft bezeichnet. Abfall Hier: Der im Filtergerät abgeschiedene Schweiß- rauch einschließlich benutzter Filtermedien Die Begriffe der Luftführung und Stoffströme für eine Schweißrauchabsaugung werden in Bild 1 erläutert. Bild 1: Luftführung und Stoffströme bei Quelle: ULT AG der Schweißrauchabsaugung
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 6 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 6 3 Gefahrstoffe in der Schweißtechnik Emissionen, die durch Schweißen, Schneiden und Weiterhin heißt es in Absatz 7: „Einrichtungen zum verwandte Verfahren freigesetzt werden, sind Ge- Abscheiden, Erfassen und Niederschlagen von fahrstoffe; demzufolge gelten die nachfolgenden Stäuben müssen dem Stand der Technik entspre- Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln. chen. Bei der ersten Inbetriebnahme dieser Ein- richtungen ist deren ausreichende Wirksamkeit zu überprüfen. Die Einrichtungen sind mindestens 3.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, zu warten und gegebenenfalls in Stand zu setzen. Aus dem ArbSchG ergibt sich die Betreiberpflicht, Die niedergelegten Ergebnisse der Prüfungen alle Gefahren, die mit der Ausübung einer beruf- nach den Sätzen 2 und 3 sind aufzubewahren“. lichen Tätigkeit verbunden sind, bereits vor Arbeits- aufnahme zu ermitteln und zu bewerten gege- benenfalls sind geeignete Maßnahmen zu treffen, 3.3 Technische Regel für Gefahrstoffe durch die Gefährdungen beseitigt oder auf ein Schweißtechnische Arbeiten zumutbares Maß reduziert werden (§5 ArbSchG). (TRGS 528) Dies betrifft auch Gefährdungen durch Gefahr- Die TRGS 528 konkretisiert die GefStoffV für die stoffe. Das heißt, der Betreiber muss feststellen, Verfahren der Schweißtechnik und beschreibt ob Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gefahr- oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten ent- stoffbelastung. Sie ersetzt die frühere Berufsge- stehen und/oder freigesetzt werden. Ist dies der nossenschaftliche Regel Schweißrauche (BGR 220). Fall, darf die Tätigkeit erst dann aufgenommen werden, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen In Absatz 4.1 ist gefordert: „Kann bei Schweißar- wurden. Die Wirksamkeit der getroffenen Schutz- beiten eine Exposition von Beschäftigten gegen- maßnahme(n) ist anschließend zu überprüfen, über Gefahrstoffen nicht vermieden werden, sind gegebenenfalls nachzubessern und das Ergebnis zur Beseitigung oder zur Minimierung der dadurch zu dokumentieren. bedingten Gefährdung geeignete Schutzmaß- nahmen erforderlich“. 3.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Für die zu ergreifenden Maßnahmen gilt folgende Rangfolge: Die GefStoffV (in der Fassung von 2010) fordert • Auswahl von gefahrstoffarmen Verfahren und im Anhang I Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“ Zusatzwerkstoffen (Prüfung der Substitution), unter 2.3, Absatz 5 die Verwendung von Einrich- • Lüftungstechnische Maßnahmen, tungen, mit denen Gefahrstoffe an ihren Freisetz- ungsstellen erfasst werden. Wörtlich heißt es: • Organisatorische und hygienische Maßnahmen „Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungs- und stelle möglichst vollständig zu erfassen und ge- • Persönliche Schutzmaßnahmen (Tragen von fahrlos zu entsorgen. Die abgesaugte Luft ist so Atemschutz). zu führen, dass so wenig Staub wie möglich in die Atemluft der Beschäftigten gelangt. Die abge- Abweichungen sind mit Begründung zu doku- saugte Luft darf nur in den Arbeitsbereich zurück- mentieren. geführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt ist“.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 7 7 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 4 Gefährdungsbeurteilung Aufgrund der Einstufung des Schweißrauches als Weitere Informationen über stoffliche Eigen- Gefahrstoff ist eine Gefährdungsbeurteilung schaften bzw. über die Einstufung von Gefahr- durchzuführen. stoffen befinden sich auf der Website der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (http://www.baua.de) bzw. in der GESTIS Stoffda- 4.1 Vorgehensweise tenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deut- schen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) (sie- Eine Vorgehensweise für die Durchführung einer he: http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/ Gefährdungsbeurteilung für den Gefahrstoff index.jsp). Schweißrauch kann u. a. entsprechend der TRGS 528 erfolgen. Folgende Aspekte sind dabei zu berück- Schritt 3: sichtigen: Ermittlung der Gefährdungsklasse in Abhängigkeit des Verfahrens. Beispiele hierfür sind in Tabelle 1 der Schritt 1: TRGS 528 angeführt (siehe Tabelle 1, nächste Seite). Ermittlung der Informationen über die Zusammen- setzung des Schweißrauches: Schritt 4: • Grundwerkstoff (Werkstück), Ermittlung der Arbeitsbedingungen u. a.: • Beschichtungen (z. B. Lacke, Folien, galvanische • räumliche Bedingungen, Beschichtungen) oder Verunreinigungen • Kopf- und Körperposition in Zwangshaltung, (z. B. Öle), • Schweißdauer. • Schweißzusatzwerkstoff (Sicherheitsdatenblatt gemäß ISO 11014, Schweißrauchdatenblatt Schritt 5: gemäß DIN EN ISO 15011-4), Anhand der Gefährdungsklasse (Schritt 3) und • Prozessgase (z. B. Schutzgase) oder aus dem der Arbeitsbedingungen (Schritt 4) erfolgt die Prozess entstehende Gase (z. B. Ozon). Gesamtbeurteilung der Gefährdung. Schritt 2: Die Gefährdung kann beispielsweise bei einer Ermittlung der gesundheitsgefährlichen Eigen- langen Schweißdauer und/oder einer Zwangs- schaften der Schweißrauchbestandteile z. B. ge- haltung erhöht sein. mäß TRGS 528: Dagegen kann bei geringen Schweißzeiten, • atemweg- und lungenbelastende Stoffe sind Schweißarbeiten im Freien die Gefährdung z. B. Eisenoxide, Aluminiumoxid, reduziert sein. Weitere Informationen sind in der TRGS 528, • toxische oder toxisch-irritative Stoffe sind z. B. Kapitel 3.2.4 enthalten. Fluoride, Manganoxid, Kupferoxid, Zinkoxid, • krebserzeugende Stoffe sind z. B. Chrom(VI)- Verbindungen, Nickeloxid.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 8 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 8 Verfahren der Verfahren anhand Beurteilung Emissionsrate von Emissions 1 Atemwegs- raten und Toxische unter Berücksichtigung oder toxisch- Faktoren werkstoffspezifischer Krebserzeugende bzw. (mg/s) Wirkungen; Zuordnung zu Gefährdungsklassen lungenbelastende (entnommen aus Stoffe TRGS 528) irritative Stoffe Stoffe Emissionsrate1 Verfahren Gefährdungklassen der Verfahren in mg/s Toxische oder Atemwegs- und lun- Krebserzeugende toxisch-irritative genbelastende Stoffe Stoffe Stoffe UP2 25 sehr hoch sehr hoch sehr hoch TRGS 528 Tabelle 1 1 Erfahrungswerte, die im Einzelfall durch Optimierung der Prozessparameter noch reduziert werden können. 2 Automatisiertes Verfahren 3 Nach Expositionsbeschreibung in BGI 790-12
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 9 9 SCHWEIßEN OHNE RAUCH Anschließend sind in Abhängigkeit von den Gefähr- 4.2 Arbeiten nach VSK, dungsklassen die Schutzmaßnahmen, gemäß EGU bzw. TRGS Kapitel 5 dieses Leitfadens, festzulegen. Werden Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen Bei mittleren, hohen und sehr hohen Gefährdungs- angewendet, die in einem Verfahrens- und stoffspe- klassen sind lüftungstechnische Maßnahmen zu zifischem Kriterium (VSK) entsprechend TRGS 420 ergreifen. Darüber hinaus können auch zusätz- oder in einer „Empfehlung Gefährdungsermittlung liche Maßnahmen zum Schutz des Schweißers er- der Unfallversicherungsträger (EGU) nach GefStoffV“ forderlich sein, z. B. das Tragen von persönlichem (früher mit BG/BIA- oder BG/ BGIA-Empfehlun- Atemschutz. Bei niedriger Gefährdungsklasse ist gen bezeichnet) beschrieben sind, kann davon zu prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen ausgegangen werden, dass die Anforderungen erforderlich sind. Entsprechendes gilt für Arbeiten der GefStoffV hinsichtlich der zu treffenden mit geringer Exposition (weniger als eine halbe Schutzmaßnahmen erfüllt sind. Stunde je Schicht und weniger als zwei Stunden pro Woche). Für die Verfahren der Schweißtechnik liegen zurzeit u. a. folgende EGU vor: Hinweis: • BGI 790-014 für das Weichlöten, Eine Hilfestellung für die Auswahl von Schutz- • BGI 790-012 für das WIG-Schweißen. maßnahmen liefert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall mit der Onlineberechnung (siehe: http://www.dguv.de/ifa/de/pra/ „Bewertung der Schweißrauchexposition mittels bg_bgia_ empfehlungen/liste/index.jsp) Berechnung einer Gefährdungszahl“; siehe: http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachin- Bei Anwendung eines in einem VSK oder in einer formationen/schweissen-und-verwandte-verfah- EGU beschrieben Verfahrens bzw. bei Umsetzung ren/schadstoffe-in-der-schweisstechnik/berech- von in einer stoffspezifischen TRGS genannten nungen.html. Schutzmaßnahme (z. B. TRGS 505 „Blei“) ist eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend der zuvor genannten Schritte 1 bis 5 nicht erforderlich.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 10 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 10 5 Maßnahmen In diesem Leitfaden werden ausschließlich luft- technische Maßnahmen behandelt, mit denen Schweißrauche erfasst und abgeschieden werden. Bei der Auswahl von Maßnahmen sind Aspekte wie Schweißverfahren, Art des Arbeitsplatzes (mobil/ortsveränderlich oder stationär/ortsge- bunden) und Größe der zu bearbeitenden Werk- stücke zu berücksichtigen. Lufttechnische Maßnahmen zur Schweißrauch- erfassung werden in Bild 2 dargestellt. Bild 3: Schweißbrenner Quelle: ESTA Apparatebau mit integrierter Absaugdüse GmbH & Co. KG 5.1 Brennerintegrierte ¨5-8 x Hallenvolumen pro h Hallenlüftung Punktabsaugung Für eine Erfassung der Schweißrauche unmittelbar an der Entstehungsstelle sind Schweißbrenner so- ¨2.000 - 4.000 m³/h Absaughaube wohl mit integrierter Absaugdüse als auch mit einem auf den Brenner aufgesetzten, kleinen Absaugrohr erhältlich (siehe Bild 3). Brennerintegrierte Punktabsaugungen benötigen h = 1,5 m wegen ihrer unmittelbaren Nähe zur Schweiß- ¨700 - 1.000 m³/h Niedrigvakuum Punktabsaugung stelle im Vergleich zu anderen Erfassungssystemen h = 0,3 m h = 0,15 m ¨100 - 150 m³/h Hochvakuum Punktabsaugung brennerintegrierte geringste Luftvolumenströme. Jedoch ist aufgrund ¨50 - 100 m³/h Punktabsaugung der geringen Querschnitte in Saugschlauch und Düse ein sehr hoher Unterdruck (von 10 000 Pa und mehr) im Absaugsystem erforderlich. Bild 2: Möglichkeiten der Gefahrstofferfassung Quelle: KEMPER GmbH Nachteile des Systems gibt es hinsichtlich der Handhabung des Schweißbrenners und Ein- schränkungen bei einigen Schweißpositionen.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 11 11 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 5.2 Hochvakuum-Punktabsaugung Durch den Einsatz von trichter- oder schlitzförmi- gen Saugdüsen (siehe Bild 4) ist die Gefahrstoff- erfassung bis zu einem Abstand von 150 mm möglich. Die Absaugdüsen werden in der Regel durch Magnete in ihrer Position gehalten. Der Anschluss an das Absaugsystem erfolgt übli- cherweise über Schläuche mit einer Nennweite von ca. 45 mm. Erforderlich ist ein Luftvolumen- strom von ca. 100 bis 150 m³/h bei einem relati- ven Unterdruck im Absaugsystem von min. 6 000 Bild 5: Absaughabe einer Niedrigvakuum- Quelle: KEMPER GmbH Pa. Wegen der geringen Saugreichweite der Düsen Punktabsaugung erfassen sie den Rauch nur in einen begrenzten Bereich. Daher müssen sie oft neu positioniert werden. 5.3 Niedrigvakuum-Punktabsaugung In der Praxis werden Niedrigvakuum-Punktab- saugungen sicherlich am häufigsten eingesetzt. Die Gefahrstofferfassung erfolgt über Absaug- hauben (siehe Bild 5) und flexible Absaugarme in Nennweiten von ca. 150 mm und in Längen bis etwa 10 m. Durch ihre Bauart sind die Absaughauben frei positionierbar und behalten die eingestellte Posi- tion freitragend bei. Je nach Form und Größe der Absaughaube sind zur Gefahrstofferfassung Luftvolumenströme von etwa 700 bis 1 000 m³/h bei einem Unterdruck von etwa 800 bis 1 200 Pa erforderlich. Mit den Systemen werden Schweißrauche auch in einem Abstand von etwa 300 bis 400 mm noch gut erfasst. Bild 4: Hochvakuum-Punktabsaugung Quelle: KEMPER GmbH
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 12 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 12 Achten sollte man auf die Leichtgängigkeit der hende Thermikstrom erfasst wird. Üblich sind Luft- Absaugarme. Leichtgängige Absaugarme erleich- volumenströme im Bereich von 2 000 bis 4 000 m³/h. tern die Anwendung und verbessern die Akzeptanz Der im Absaugsystem erforderliche Unterdruck bei Schweißern wesentlich. beträgt nur wenige 100 Pa. Sinnvoll ist auch die Ausrüstung der Absaughaube Für manuelle Schweißprozesse eignen sich diese mit einer Beleuchtung. Sie verbessert nicht nur die Systeme kaum, da sie die Gefahrstoffbelastung Lichtverhältnisse im Arbeitsbereich, sondern führt im Atembereich des Schweißers nicht reduzieren dazu, dass der Schweißer den Absaugarm konti- würden. nuierlich nachführt. 5.4 Absaughaube Diese Art der Gefahrstofferfassung wird typischer- weise für die Absaugung an Roboter-Schweiß- plätzen und sonstigen automatisierten Schweiß- prozessen eingesetzt. Die Schweißrauche gelangen durch den thermischen Auftrieb in den Erfas- sungsbereich der Absaughaube (siehe Bild 6). An den Hauben können zusätzlich seitliche Lamellen- vorhänge angebracht sein, die den Einfluss von störenden Querströmungen (z. B. unkontrollierte Luftströmungen im Raum) reduzieren und somit die Rauchfassung verbessern. Größe und Form der Absaughaube richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsbereich des Schweiß- roboters. Der Luftvolumenstrom ist so zu bemessen, dass der gesamte von der Schweißstelle ausge- Bild 6: Absaughaube über Schweißroboter Quelle: TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 13 13 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 5.5 Hallenlüftung Diese Systeme werden zur Unterstützung der o. g. Verfahren eingesetzt, oder aber wenn diese nicht einsetzbar sind. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Schichtlüftung und Mischlüftung. Ab- gesaugt wird zumeist in einer Höhe von 4 bis 6 m. Bei beiden Verfahren erfolgt die Erfassung der Schweißrauche eher zufällig. Die lufttechnischen Anlagen werden vorwiegend aus energetischen Gründen im Umluftbetrieb betrieben. Das pro Stunde umzuwälzende Luftvolumen beträgt in der Regel ein Mehrfaches des Hallenvolumens. Darüber hinaus ist Kapitel 7.2 dieses Leitfadens zu beachten. Berechnungsgrundlagen zur Ausle- gung von Hallenlüftungen finden sich u. a. in der VDI/DVS 6005. Bild 8: Schematische Darstellung der Quelle: KEMPER GmbH Mischlüftung Bei der Schichtlüftung (siehe Bild 7) wird die Zuluft dem Raum im Bereich der Schweißplätze durch bodennahe Quellauslässe impulsarm zugeführt. So wird der Auftrieb der Schweißrauche unter- stützt und die Luftqualität im Umfeld der Quell- auslässe spürbar verbessert. Bei der Mischlüftung (siehe Bild 8) wird die Zuluft dem Raum über Lüftungsgitter oder Weitwurfdüsen im oberen Hallenbereich zugeführt. Hierdurch Bild 7: Schematische Darstellung der Quelle: TEKA Absaug- und wird eine Durchmischung der Hallenluft bewirkt. Schichtlüftung Entsorgungstechnologie GmbH Ein Verschleppen von Gefahrstoffen in unbelast- ete benachbarte Arbeitsbereiche ist unzulässig.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 14 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 14 6 Wirksamkeitsüberprüfung 6.1 Vorgehensweise Werden durch ein schweißtechnisches Verfahren Chrom- oder Nickelverbindungen (z. B. Schweißen Die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnah- von Chrom-Nickel-Stahl) oder andere Stoffe mit me(n) ist zu überprüfen, gegebenenfalls nach- besonderen toxischen Eigenschaften (z. B. Zink-, zubessern und das Ergebnis zu dokumentieren. Kupfer-, Manganoxid) freigesetzt, so sind deren Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz ge- Die Ermittlung der Belastung der Mitarbeiter sondert zu ermitteln. (Exposition) gegenüber Schweißrauch und Gase erfolgt durch Messung der Gefahrstoffkonzen- Neben den messtechnischen Ermittlungsmethoden tration in der Luft am Arbeitsplatz (siehe TRGS 402). lässt die TRGS 402 auch andere Ermittlungsme- thoden wie Berechnungen, das Übertragen von Für schweißtechnische Verfahren, bei denen un- Messergebnissen, die an Arbeitsplätzen mit ver- legierte/niedriglegierte Werkstoffe (d. h. Grund- gleichbaren Arbeitsbedingungen ermittelt wurden, und Zusatzwerkstoffe, deren Anteile an Chrom, sowie die Berücksichtigung von Ergebnissen aus Nickel, Kobalt, Mangan, Kupfer, Barium, Fluoride arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu. niedriger als 5 Gew.-% sind) bearbeitet werden/ verarbeitet werden können bzw. für Verfahren, Die so ermittelten Expositionsdaten sind – soweit bei denen im Schweißrauch keine mutagenen, möglich – mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) krebserzeugenden, fibrogenen, toxischen oder (siehe Kapitel 6.2 dieses Leitfadens) zu vergleichen. allergisierenden Stoffe enthalten sind, ist es aus- Sollte eine Überschreitung eines AGW vorliegen, reichend, die Schweißrauchkonzentration unspe- so muss der Arbeitgeber unverzüglich weitere bzw. zifisch in der alveolengängigen Staubfraktion zu geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und die bestimmen. Gefährdungsbeurteilung erneut durchführen. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfungen Beim thermischen Spritzen sowie bei Mischar- sind zu dokumentieren. beitsplätzen (Schweißen und Schleifen) kann die einatembare Fraktion (E-Staub) zusätzlich zur alveolengängigen von Bedeutung sein. Hier ist auch die Staubkonzentration in der einatemba- ren Fraktion zu bestimmen.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 15 15 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 6.2 Arbeitsplatzgrenzwert Für Stoffe mit besonderen toxischen Eigenschaf- ten gelten die jeweiligen stoffspezifischen AGW Welche Arbeitsplatzgrenzwerte für Schweißen, (z. B. Mangan = 0,5 mg/m³ gemäß TRGS 900). Schneiden und verwandte Verfahren anzuwenden sind, ist abhängig von den zu verarbeitenden Für krebserzeugende Gefahrstoffe wie Chrom(VI)- Materialien. Verbindungen und Nickeloxid (werden z. B. beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen freigesetzt) Für die Beurteilung der Expositionen gegenüber sind keine AGW festgelegt. Gemäß § 7 (4) GefStoffV Eisenoxiden, Aluminiumoxid (außer Rauch), Mag- hat hier der Arbeitgeber Gefährdungen der Gesund- nesiumoxid (außer Rauch) und Titandioxid gilt der heit und der Sicherheit von Beschäftigten bei Tä- Allgemeine Staubgrenzwert gemäß TRGS 900. Bei tigkeiten mit solchen Gefahrstoffen auszuschließen. Drucklegung dieses Leitfadens galten folgenden Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum Werte: zu reduzieren. • alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) = 3 mg/m³ Werte nach dem Stand der Technik sind in der Tabelle 2 der TRGS 528 genannt. Die hier für • einatembare Staubfraktion Chrom(VI)- Verbindungen und für Nickeloxid (E-Staub) = 10 mg/m³ genannten Werte können ersatzweise und bis zum Vorliegen von Toleranz- und Akzeptanzwerten (siehe: http:// www.baua.de; Bekanntmachung 910) zur Beurteilung von Chrom- und Nickelex- positionen bei schweißtechnischen Arbeiten herangezogen werden.
Beispiel – Stand der Technik aus Expositionsdaten bei schweißtechnischen Arbeiten1,2 (entnommen aus TRGS 528) Die Angaben beziehen sich auf Arbeitsplätze mit Schweißrauchabsaugung. Schweißzusatzwerkstoff Schweißrauch Chrom(VI)-Verbindungen Nickel und seine Ozon Stickoxide Verfahren bzw. Werkstoff in mg/m³ in mg/m³ Verbinden in mg/m³ in mg/m³ in mg/m³ Gasschweißen unlegierte, niedriglegierte partikelförmige Emissionen nicht relevant Nicht angebbar3 Nicht angebbar3 (Autogenschweißen) Stähle unlegierte, niedriglegierte ≤ 3 (A) Nicht relevant Stähle ≤ 10 (E) LBH Nicht angebbar3 Nicht angebbar3 ≤ 3 (A) hochlegierte Stähle ≤ 0,03 (E) ≤ 0,05 (E) ≤ 10 (E) unlegierte, niedriglegierte ≤ 3 (A) Nicht relevant Stähle ≤ 10 (E) MAG / MIG ≤ 0,2 Nicht angebbar3 ≤ 3 (A) hochlegierte Stähle ≤ 0,02 (E) ≤ 0,1 (E) ≤ 10 (E) UP-Schweißen ≤ 1 (A) Nicht relevant Nicht relevant ≤ 1 (A) A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 16 WIG-Schweißen4 ≤ 0,01 (E) ≤ 0,01 (E) ≤ 0,1 Nicht angebbar3 ≤ 2 (E ≤ 2 (A) Widerstandsschweißen Nicht relevant Nicht relevant ≤ 4 (E) Thermisches Spritzen ≤ 2 (A) (Flamm-, Lichtbogen-, ≤ 0,01 (E) ≤ 0,05 (E) Nicht angebbar3 Nicht angebbar3 ≤ 10 (E) Plasmaspritzen) ≤ 3 (A) NO: ≤ 2,5 Brennschneiden Nicht relevant Nicht angebbar3 ≤ 10 (E) NO2: ≤ 2 TRGS 528 Tabelle 2 1 Branchen- und arbeitsplatzspezifische Abweichungen sind möglich. 2 Für die Angaben in Tabelle 2 gilt folgende Voraussetzung: Es finden weniger als 5% expositionsrelevante Nebenarbeiten wie Schleifen, Trennen, Putzen, Polieren statt. 3 Stand der Technik nicht angebbar, da Daten zur Festlegung eines Wertes nicht in ausreichender Menge vorliegen. Es gilt Nummer 5.1 Abs. 9. 4 siehe auch BGI 790-012 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 16
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 17 17 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 7 Luft- und Filtertechnik 7.1 Filtertechnik 7.2 Umluft (Luftrückführung nach Für die Abscheidung von Gefahrstoffen sind ge- TRGS 528 Ziffer 4.5) eignete Filtersysteme einzusetzen. Für die Aus- wahl der Filtersysteme sind das Gefährdungspo- Bei Umluftbetrieb (Luftrückführung) ist die Ge- tenzial und die Quantität der Gefahrstoffe zu sundheitsgefährdung durch die Gefahrstoffe, die berücksichtigen. nicht in Filtersystemen abgeschieden wurden, zu berücksichtigen. Mobile und stationäre Filtersysteme verfügen über wirksame Abscheideeinrichtungen, so dass An- Abgesaugte Luft darf somit nur in den Arbeitsbe- forderungen hinsichtlich des Arbeits- bzw. Um- reich zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend weltschutzes (Umluft bzw. Fortluft) erfüllt werden gereinigt ist. können. Verschiedene mechanische und elektro- statische Filtersysteme stehen zur Verfügung. Lufttechnische Anlagen mit Rückführung dürfen eingesetzt werden, wenn sie bauartgeprüft sind Für die Filtration von Schweißrauch können ab- oder wenn durch Einzelmessungen die erforder- reinigbare Oberflächenfilter eingesetzt werden liche Wirksamkeit überprüft wurde. (siehe Bild 9). Jede Umluftführung erfordert auch die Zufuhr von Die Abscheidung von Gasen ist mit den genannten „schadstofffreier“ Zuluft (i. d. R. Außenluft). Diese Filtersystemen nicht möglich. Hierzu können Luftzufuhr dient der Verdünnung und Verdrängung Adsorptionsabscheider verwendet werden. von Gefahrstoffen, insbesondere von Gasen, in der Raumluft. Festlegungen über das Verhältnis Außenluft / Umluft enthält die BGR 121 sowie die Richtlinie VDI 2262 Blatt 3. Für Gefahrstoffe mit AGW sieht diese Richtlinie ein Außenluft- / Umluft-Verhältnis ≥ 0,43 vor; d.h. in einen Raum müssen mindestens 430 m³/h Au- ßenluft pro 1 000 m³/h Umluft zugeführt werden. An Arbeitsplätzen, an denen Schweißarbeiten oder verwandte Verfahren mit Emission von krebser- zeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbar- keitsgefährdenden Stoffen der Kategorie 1 oder 2 durchgeführt werden (insbesondere bei Verwen- dung von chrom- und nickelhaltigen Werkstoffen) Bild 9: Funktionsschema abreinigbarer Quelle: ESTA Apparatebau Oberflächenfilter GmbH & Co. KG
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 18 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 18 darf dort abgesaugte Luft nicht zurückgeführt Gesamtstaub, einschließlich werden. Das gilt nicht, wenn bauartgeprüfte Feinstaub (Kapitel 5.2.1 TA Luft) Schweißrauchabsauggeräte der Schweißrauch- Die in der Fortluft enthaltenen Staubemissionen abscheideklasse W2 oder W3 verwendet werden. dürfen den Massenstrom von 0,20 kg/h oder Hinweise zu den Schweißrauchabscheideklassen, die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht über- siehe DIN EN ISO 15012-1. schreiten. Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Für Gefahrstoffe mit solcher Einstufung muss, Massenstromes von 0,20 kg/h darf in der Fortluft gemäß oben genannter Richtlinie, das Verhältnis die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht über- Außenluft / Umluft ≥ 1 betragen; d. h. werden schritten werden. einem Raum 1 000 m³/h Umluft zugeführt, so sind zusätzlich wenigstens 1 000 m³/h Außenluft Staubförmige anorganische zuzuführen. Stoffe (Kapitel 5.2.2 TA Luft) Die nachfolgend genannten staubförmigen anor- ganischen Stoffe dürfen, auch bei Vorhandensein 7.3 Fortluft mehrerer Stoffe derselben Klasse, insgesamt fol- gende Massenkonzentrationen oder Massenströme Geräte und Anlagen zum Absaugen von Schweiß- im Abgas nicht überschreiten: rauch, bei denen die Fortluft ins Freie geführt wird, sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ... in der Regel nicht genehmigungsbedürftig. Klasse II: Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbar- Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Ni schaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen Massenstrom 2,5 g/h oder Massenkonzentration durch Luftverunreinigungen ist u. a. die Technische 0,5 mg/m³. Anleitung Luft (TA Luft) zu berücksichtigen. Klasse III: Gemäß dem Anwendungsbereich der TA Luft sind Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Cr schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden Massenstrom 5 g/h oder Massenkonzentration oder, falls unvermeidbar, nach dem Stand der 1 mg/m³. Technik auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die im Zusammenhang mit Schweißrauch wichtig- sten Anforderungen der TA Luft vom 24.7.2002 sind:
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 19 19 SCHWEIßEN OHNE RAUCH Krebserzeugende Stoffe (Kapitel 5.2.7 TA Luft) Klasse I: Für krebserzeugende Chrom- bzw. Nickelverbin- Chrom-(VI)-Verbindungen, angegeben als Cr (außer dungen gibt es schärfere Anforderungen als in Bariumchromat und Bleichromat; für diese Ver- Kapitel 5.2.2 TA Luft. Die nachstehend genannten bindungen gilt Kapitel 5.2.2 TA Luft). Stoffe dürfen, auch bei dem Vorhandensein meh- Massenstrom 0,15 g/h oder Massenkonzentration rerer Stoffe derselben Klasse, als Mindestanfor- 0,05 mg/m³. derung insgesamt folgende Massenkonzentrationen oder Massenströme im Abgas nicht überschreiten: Klasse II: Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Ni (außer Nickelmetall, Nickellegierungen, Nickelcar- bonat, Nickelhydroxid und Nickeltetracarbonyl; für diese Verbindungen gilt Kapitel 5.2.2 TA Luft). Massenstrom 1,5 g/h oder Massenkonzentration 0,5 mg/m³.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 20 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 20 8 Abfall 8.1 Vorschriften Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) aus dem (Kreislaufwirtschaftsgesetz Jahr 2012 mit seinen dazu gehörenden Verord- KrWG, GefStoffV) nungen liefert die Grundlage für die Entsorgung von Schweiß- und Brennstaub sowie Schlamm. Nach der Absaugung von Schweißrauch können Die Vermeidung von Abfall hat die höchste Priorität, im Filtersystem die folgenden Abfallarten auftreten: dann folgt die stoffliche, die energetische Verwer- • mit Staub beaufschlagte Filtermaterialien, tung und die umweltverträgliche Beseitigung. Die Abfallarten sind in der Abfallverzeichnisver- • abgereinigter und abgeschiedener Staub in ordnung herkunftsorientiert gelistet. Entstaubungsanlagen, • Schlamm (z. B. nach Nassabreinigung des Elektrofilters). Abfallarten nach der Abfallverzeichnisverordnung Abfallschlüssel Beschreibung nach der AVV Abfalltyp 10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten gefährlicher Abfall 10 02 08 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen nicht gefährlicher Abfall 10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten gefährlicher Abfall 10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen die unter 10 02 13 fallen nicht gefährlicher Abfall 12 01 02 Eisenstaub und -teile nicht gefährlicher Abfall 15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind gefährlicher Abfall 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, einschl. Ölfilter a.n.g., Wischtücher u. Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind gefährlicher Abfall 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die nicht unter 15 02 02 fallen nicht gefährlicher Abfall * Abfallschlüssel mit einem Sternchen treffen für gefährlichen Abfall zu. Tabelle 3
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 21 21 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 8.2 Maßnahmen „Entsorgung“ Verwertung oder Beseitigung von Abfall. Verantwortlich für den Abfall ist der Abfallbesit- zer, also in der Regel der Abfallerzeuger. Der Ab- „Verwertung“ fallerzeuger ist verantwortlich für die schadlose und ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung • stoffliche Verwertung (Gewinnung oder Nutz- oder Beseitigung) des Abfalls. Der Abfall muss in ung von Stoffen aus Abfällen), einem geschlossenen Gebinde entsorgt werden. • energetische Verwertung (Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff). „Abfallerzeuger“ der Anlagenbetreiber einer Filteranlage, der den „Beseitigung“ abgeschiedenen Staub als Abfall entsorgen muss. grundsätzlich alle Verfahren, bei denen es sich nicht um eine Verwertung handelt, oftmals De- „Abfall“ ponierung oder Verbrennung ohne Energiege- Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer winnung. entledigt, entledigen will oder muss. „ordnungsgemäß“ „geschlossenes Gebinde“ konform mit rechtlichen Vorschriften. damit der abgeschiedene Staub: • nicht in die Atmosphäre (Umwelt) gelangt, „schadlos“ keine Beeinträchtigung der Allgemeinheit und • nicht ins Grundwasser gelangt (Wasserge- Umwelt. fährdung, Umwelt), • nicht mit dem Menschen in Berührung Der Abfallbesitzer kann in Erfüllung seiner Pflichten kommt: Atemwege, Mund (Magen-, Darm- auch Dritte, z. B. Entsorgungsunternehmen, be- trakt), Hautresorption. auftragen. Entsorgungsfachbetriebe erfüllen be- stimmte Qualitätsstandards und sind zertifiziert.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 22 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 22 Der Abfallerzeuger ist aber für die gesamte Ent- Wenn aber der Schweißstaub Nichteisenmetalle sorgungskette verantwortlich. Von der Abfallent- enthält, insbesondere gefährliche Chrom-/Nickel- stehung über den Transport bis zur Entsorgung. Anteile, dann kann bei Überschreiten der Grenz- werte aus § 3 der Abfallverzeichnisverordnung Bei der Klassifizierung des Staubs besteht die der gefährliche Abfallschlüssel (mit Sternchen) zentrale Frage darin, den Staub richtig einzuord- gemäß Tabelle 3 zutreffend sein. nen. Hilfestellung gibt die Abfallverzeichnis-Ver- ordnung (siehe Tabelle 3). Sicherheit über die Zusammensetzung des Stau- bes bieten Deklarations- und Identifikationsana- Unproblematisch ist es, wenn in einem Betrieb lysen (siehe auch Abfallablagerungsverordnung nur „schwarzes“ Material (un- oder niedriglegier- aus dem Jahr 2001). te Stähle) verarbeitet oder der Betrieb den Staub nach „schwarzem“ und „weißem“ Material (hoch- Aus Kostengründen sind Betriebsabläufe so zu legierte Stähle) trennen kann. gestalten, dass die unterschiedlichen Staubarten getrennt gesammelt werden. Sie sind umweltsi- Dem „schwarzen Material“ kann der Abfallschlüssel cher zu lagern. 120102 zugeordnet werden. Dieser nicht gefähr- liche Abfall unterliegt gemäß § 2 der Nachweis- verordnung grundsätzlich keiner Nachweispflicht, allerdings gemäß § 23 der Nachweisverordnung der Registerpflicht. Das Material kann z. B. wie Eisenschrott wiederverwertet werden.
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 23 23 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 9 Brand- und Explosionsschutz 9.1 Vorschriften Explosionskenngrößen sind die Grenzen der Anwendbarkeit zu berücksichtigen. Im Zweifels- Die GefStoffV beinhaltet in §11 und im Anhang I, fall sind Untersuchungen nach anerkannten Ver- Nr. 1 Bestimmungen zur Vermeidung von Brand- fahren mit den betreffenden Stäuben / Rauch- und Explosionsgefahren. Danach gilt: partikel durchzuführen. • gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen vermeiden, Als vorbeugende Maßnahmen zur Risikomini- mierung werden empfohlen: • Zündquellen vermeiden, • Auswirkungen durch Brände und Explosionen • Staubablagerungen in der Rohrleitung ver- meiden bzw. beseitigen, auf Gesundheit und Sicherheit der Beschäftig- ten verringern. • Brennbarkeit des Schweißrauches durch die Zugabe von inertem Feststoff reduzieren, • Funkenvorabscheider zur Vermeidung des 9.2 Maßnahmen Funkeneintrags im Absaugsystem. Schweißrauche von metallischen Werkstoffen sind Sind diese vorbeugenden Maßnahmen nicht aus- in der Regel durchoxidiert und nicht brennbar. reichend, so sind zusätzlich Maßnahmen, wie der Einbau einer Löschanlage, zu ergreifen. Einzelne Verfahren, insbesondere Verfahren mit Verwendung inerter Schutzgase können jedoch Detaillierte Hinweise zu Maßnahmen beim Ein- auch nicht oxidierte Metallpartikel freisetzen. satz von Schweißrauchabscheider beschreiben Diese sind brennbar. z. B. der VDMA-Leitfaden „Entstaubungsanlagen – Brand- und Explosionsschutz“, das Einheitsblatt Öle, Fette, Lacke, metallische Beschichtungen (z. B. VDMA 24180 sowie die VDI 2263 Blatt 6 und Verzinkungen) und Folien auf Werkstücken fördern auch VDS 3445. die Brennbarkeit der Schweißrauche. Liegen Staub-/Luft-Gemische in kritischen Konzen- trationen vor, können bei Vorhandensein von Zünd- quellen (z. B. Funken) oder statischen Entladun- gen explosionsartige Verbrennungen auftreten. Hinweise zu Brenn- und Explosionskenngrößen diverser Stäube/Rauche liefert die GESTIS-Staub- Ex-Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Für die Anwendung der dort hinterlegten
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 24 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 24 10 Relevante Gesetze, Vorschriften, Verordnungen Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) DIN EN ISO 15012-1 Verordnung über die umweltverträgliche Ablage- Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen rung von Siedlungsabfällen und bei verwandten Prozessen – Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch – Teil 1: Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Anforderungen an den Abscheidegrad sowie Prü- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis fung und Kennzeichnung des Abscheidegrades Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) GESTIS-STAUB-EX Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen Datenbank Brenn- und Explosionskenngrößen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicher- von Stäuben http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/ heit und des Gesundheitsschutzes der Beschäf- expl/index.jsp tigten bei der Arbeit GESTIS-Stoffdatenbank Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Gesetzlichen Unfallversicherung http:// www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp BGI 790-012 Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG-Schweißen) ISO 11014 Sicherheitsdatenblatt für chemische Produkte – BGI 790-014 Inhalt und Gliederung Weichlöten mit dem Lötkolben an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Ein- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zelkomponenten (Kolbenlöten) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaft- BGR 121 ung von Abfällen Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen Technische Anleitung Luft (TA Luft) BGR 220 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schweißrauche Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) DIN EN ISO 15011-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen TRGS 402 und bei verwandten Verfahren – Laborverfahren Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tä- zum Sammeln von Rauch und Gasen – Teil 4: tigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition Rauchdatenblätter TRGS 505 Technische Regel für Gefahrstoffe – Blei
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 25 25 SCHWEIßEN OHNE RAUCH TRGS 528 VDI/DVS 6005 Schweißtechnische Arbeiten Lüftungstechnik beim Schweißen und bei den verwandten Verfahren TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte VDMA 24180 Entstaubungsanlagen – Brand- und Explosions- VDI 2262 Blatt 3 schutz Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe VDS 3445 Merkblatt zur Schadenverhütung – Brandschutz VDI 2263 Blatt 6 in Entstaubungsanlagen Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen; Beispiele 11 Fachabteilung Luftreinhaltung im VDMA In die Fachabteilung Luftreinhaltung sind etwa mien gleichartige aktuelle und langfristige Pro- 90 Unternehmen eingebunden, die vor dem bleme des betrieblichen Alltags auf, diskutieren Hintergrund des Arbeitsschutzes und Umwelt- diese und versuchen zu gemeinsamen Lösungen schutzes Absauganlagen und -geräte für ganz zu kommen. Sie erarbeiten Informationsbroschü- unterschiedliche Anwenderbranchen herstellen. ren, VDMA-Einheitsblätter und geben Stellung- Dieser Industriezweig Luft- und Entstaubungs- nahmen zu Richtlinien und Normungsvorhaben technik entwickelt ständig innovative technische ab. Sie nutzen ihren Zusammenschluss als Forum Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorga- zu gegenseitigem Informations- und Erfahrungsaus- ben. Er bietet eine breite Palette von Möglichkei- tausch. Auch dienen die regelmäßigen Sitzungen ten zur Abscheidung von Stäuben, Rauchen, Aero- der Fortbildung von Firmenmitarbeitern, denn solen und Gasen an. die Geschäftsstelle lädt immer wieder externe Referenten zu verschiedenen Themen ein. Die Firmen arbeiten unter dem Dach des VDMA in verschiedenen Arbeitskreisen zusammen: z. B. Neben diesem Leitfaden Schweißen ohne Rauch die Arbeitsgruppen Aerosole, Schweißrauchab- veröffentlicht die Geschäftsstelle die folgenden saugung, Entstaubungstechnik, Holzstaubab- Publikationen: saugung mit verschiedenen Untergruppen. Un- geachtet ihrer Rolle als Wettbewerber am Markt greifen die Mitgliedsunternehmen in diesen Gre-
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 26 SCHWEIßEN OHNE RAUCH 26 • Lieferverzeichnisse • VDMA Einheitsblatt 24180 • Leitfaden Luftrückführung Entstaubungsanlagen – Brand- und • Leitfaden Erfassen luftfremder Stoffe Explosionsschutz • Leitfaden Kühlschmierstoffe – • VDMA Einheitsblatt 24188 Frische Luft am Arbeitsplatz Rauchschutzmaßnahmen in Treppenräumen – Rauchableitung, Rauchverdünnung, • Leitfaden Entstaubungsanlagen – Rauchfreihaltung Brand- und Explosionsschutz • Faltblatt Auslegung von Absauganlagen für • ATEX-Leitfaden Explosionsschutz an Entstaub- ungsanlagen – Filternde Abscheider – Holzstaub und -späne • VDMA Luftfilterinformation (2012-06) • Prüfbuch Absaug- und Filteranlagen Filterklassen der Raumluft- und Entstaubungs- • Entstaubungstechnik: technik im Überblick Liste relevanter Normen und Richtlinien • Grundlagenpapier Entrauchung (2012-09) • Positionspapier zur Anwendung der Maschinen- Richtlinie (2006/42/EG) auf Systeme der Luft- • VDMA Einheitsblatt 24177 reinhaltung (12/2009) Ventilatoren zur Rauch- und Wärmefreihaltung von Gebäuden im Brandfall • Tagungsberichte, z. B. „Aktueller Stand der Entrauchung“ • Geschäftsberichte „Fachabteilung Luftreinhaltung“ 12 Autoren An der Erarbeitung des Leitfadens haben im Dr. Christian Jakschik Wesentlichen mitgewirkt: ULT AG, Löbau Horst Baierl Hans Kotas UAS United Air Specialists – Inc., Bad Camberg Nederman GmbH, Köngen Günter Füchtenkötter Manfred Könning Füchtenkötter GmbH, Luft- und Filtertechnik, KEMPER GmbH, Vreden Marienfeld Christine Montigny Klaus Gärtner VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik, TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie Frankfurt am Main GmbH, Velen Klaus Rabenstein Arno Goebel Herding GmbH Filtertechnik, Amberg Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetz- Frederik Schaub lichen Unfallversicherung (IFA), St. Augustin ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG, Senden Joachim Haußmann Keller Lufttechnik GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 27 Impressum Fachlicher Träger VDMA Allgemeine Lufttechnik Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt am Main E-Mail alt@vdma.org Internet www.lufttechnik.vdma.org Fachliche Auskünfte Christine Montigny (M.Sc.), VDMA Luftreinhaltung Telefon +49 69 6603-1860 Fax +49 69 6603-2860 E-Mail christine.montigny@vdma.org Gesamtherstellung H. Reuffurth GmbH Mühlheim am Main Internet www.reuffurth.net Umschlagbild ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG Für Inhalt und Form zeichnen die Autoren verantwortlich. 6. Auflage © 2012 by VDMA Allgemeine Lufttechnik, Frankfurt
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 28
A0146676_VDMA_Titelbild_Broschuere_Schweissen_ohne_Rauch_K2_jg 08.01.13 16:09 Seite 29 VDMA Allgemeine Lufttechnik Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Telefon +49 69 6603-1860 Fax +49 69 6603-2860 E-Mail alt@vdma.org Internet www.lufttechnik.vdma.org Cover Designstudio www.lufttechnik.vdma.org
Sie können auch lesen