Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen - Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon - AWEL

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Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen - Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon - AWEL
Weiterbildung Heizung und
                                       Energie

Weiterbildung Heizung und Energie

          Herzlich Willkommen

                                       Weiterbildung Heizung und
                                       Energie

Informationsveranstaltung
22. Januar 2019
Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon

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Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen - Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon - AWEL
Weiterbildung Heizung und
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Programm
 Begrüssung und Einleitung, Christoph Gmür
 Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz, Alice Hefti
 WTA Formular und Private Kontrolle, Silas Gerber
 Feuerpolizeiliche Anforderungen bei wärmetechnischen
  Anlagen, Martin Sigrist
 Überblick zu den LRV-Änderungen, Andreas Petz
 Luft-/Wasser-Wärmepumpe – Hinweise zum
  Lärmschutznachweis, Martin Wehrle
 Pause
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Programm
 Überdimensionierung Heizungsanlagen, David Füllemann
 Wärmeabgabe im Raum, Arthur Huber
 Arbeiten unter Strom, Toni Schädler
 Informationen suissetec, Robert Diana
 Ausblick Kanton Zürich, MuKEn 2014, Förderung,
  Beratung…, Christoph Gmür
 Apéro

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Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen - Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon - AWEL
Weiterbildung Heizung und
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Begriffe
WTA            Wärmetechnische Anlagen
MuKEn 2014     Mustervorschriften der Kantone im
               Energiebereich, www.endk.ch
BBV I          Besondere Bauverordnung I, www.zhlex.zh.ch
GVZ            Gebäudeversicherung Kanton ZH, www.gvz.ch
PK             Private Kontrolle, www.energie.zh.ch/pk

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Literatur / Unterlagen
   Suissetec Merkblätter, www.suissetec.ch (siehe Referat)
   KGTV Merkblätter zur Umsetzung der MuKEn, www.kgtv.ch
   Leseprobe Arbeitshilfe Gebäude+Technik, S. Waldhauser
   Förderprogramm Kanton Zürich, energiefoerderung.zh.ch

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AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Präsentation Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz
 Weiterbildung Heizung und Energie vom 22. Januar 2019

 Alice Hefti
 Haustechnikplanerin Heizung / Umweltingenieurin
 Gruenberg + Partner AG, Planer und Ingenieure SIA
 Energie + Haustechnik, Zürich

 Bezug Vollzugsuntersuchung:
 http://www.energie.zh.ch/vu
 Auftraggeber:
 Kanton Zürich, AWEL, Abt. Energie
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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Inhalt
 • Ausgangslage / Zielsetzung
 • Grundlagen
 • Prüfung vor Ort
 • Befragung Heizkesselersatz
 • MuKEn 2014
 • Zusammenfassung / Fazit

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AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Ausgangslage
 • Regelmässige Stichprobenkontrollen Bauvollzug
 • Schwerpunkt Heizkesselersatz
 • Untersuchung im Hinblick auf mögliche Umsetzung des MuKEn-Moduls
   «Erneuerbare Wärme b. Wärmeerzeugerersatz»

 Zielsetzung
 • Qualität der privaten Kontrolle überprüfen
 • Ablauf des Verfahrens mit dem neuen WTA-Formular prüfen
 • Umsetzung des Kesselersatzes vor Ort (Ausführungsqualität)
 • Befragung Bauherr (Ersatzgrund, Systemwahl, Vorgehen)
 • Umsetzung MuKEn 2014

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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Grundlagen
 • Untersuchung von 51 Objekten
   (Zürich, Winterthur, Wallisellen, Schlieren, Horgen, Meilen)
 • Bewilligung im Jahr 2017
 • 2EMHNWH+HL]NHVVHOHUVDW]IRVVLOĺIRVVLO
 • wenige Anlagen mit einem Wechsel auf eine Wärmepumpe

  Nutzung                                Heizleistung nach dem Ersatz

          10%              EFH                                1-19 kW
  4%
                           MFH                                20-69 kW
                     35%                    24%     29%
                           Verwaltung                         70-650 kW

       51%                 Mischbau
                                             47%

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AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Grundlagen

  Feuerungsart vor dem Ersatz                    Feuerungsart nach dem Ersatz

                     0%         Gas                    6%             Gas
                                                  8%
                                Heizöl                                Heizöl
         27%                                                          Wärmepumpe
                                Wärmepumpe

                          73%                               86%

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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Prüfung vor Ort

  Leitungen gedämmt                              Dämmstärken Leitung nach Vorschrift

                                 Ja
   4%
              16%                zum Teil

       12%                       Heizkessel in
                          68%    Wohnraum
                                 Nein

  • Leitungen mit 68% bzw. 12%                   • Dämmstärken bei 53% der Anlagen nicht
    überwiegend gedämmt oder zum Teil              nach Vorschrift
    gedämmt                                      • auffallend oft 1 cm zu wenig gedämmt
  • bei 8 untersuchten Anlagen fehlt die
    Leitungsdämmung komplett

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AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Prüfung vor Ort

  Absperrungen, Ventile gedämmt             Pumpen gedämmt

                            Ja                10%              Ja
                            zum Teil                           zum Teil
      45%             33%
                                             23%      45%
                            Heizkessel in                      in Kessel integriert
                            Wohnraum
                     18%    Nein                               Nein
                                               22%
       4%
  • im Vergleich zu Leitungen und Pumpen    • Umwälzpumpen überwiegend gedämmt
    werden Absperrungen und Ventile           (45%) oder zum Teil gedämmt (22%)
    weniger häufig gedämmt, knapp die       • bei 10% Pumpen nicht gedämmt
    Hälfte aller Armaturen sind ungedämmt   • bestehende Pumpen vielfach nicht
  • Gründe: keine vorgefertigten              nachgedämmt (keine Dämmboxen)
    Dämmboxen, Dämmung aufwendiger
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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Dämmung
 x So nicht

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 Dämmung
 ‫ ض‬korrekt
  • Pumpen:
    Dämmboxen Pumpenlieferant
  • Armaturen/Ventile:
    Armaturenkappe ausmessen vor Ort
    ca. Kosten Absperrung DN 40: Fr. 250.-
    innerhalb von 5 Jahren amortisiert

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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Prüfung vor Ort
 Weitere Untersuchungspunkte:
 • Warmwassertemperatur < 60°C
 • Keine Wärmeabgabe in unbeheizten Räumen
 • Heizung im Freien / Freiluftbad nicht mit fossilem Erzeuger
 • Keine Garagenbeheizung (Lufterhitzer, …)
 • Nutzung Kondensationswärme

 ĺsoweit erkennbar Anforderungen eingehalten

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 Befragung Heizkesselersatz
 Nachfolgende Punkte wurden untersucht:
 • Warum wurde der Heizkessel ersetzt?
 • Handelt es sich beim Heizkesselersatz um einen
   Notersatz?
 • Prüfung zeitlicher Ablauf bei einem Ersatz
 • Beizug eines Planers, Energieberaters, ...?
 • Befragung Hauswart / Bauherr zu den Gründen
   für den Heizkesselersatz, wurde der Einsatz von
   erneuerbaren Energien geprüft?

 ĺ%HIUDJXQJPLW+LOIHHLQHV)UDJHERJHQV

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 Befragung Heizkesselersatz

  F1: Kesselersatz warum?                         F2: wieviele Offerten eingeholt?
    6%
       4%                  altershalber                 4% 2%            keine
   0%
                           defekt, teilweise                             1 Offerte
                     44%   defekt                            29%
                           Wechsel auf Gas                               2-4 Offerten
     46%                                            65%                  mehr als 4 Offerten
                           behördliche Auflagen

                           weitere
  • Ersatz der Kessel grösstenteils               • mehrheitlich Einholung von 2 - 4 Offerten
    altershalber und aufgrund eines Defekts       • 29 % vertrauen auf marktgerechtes
    (vielfach Ersatzteile nicht mehr                Angebot der Unternehmer und holen 1
    verfügbar)                                      Offerte ein

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 Befragung Heizkesselersatz

  F3: Planung durch wen?                              F4: Alternative Heizsysteme geprüft?

               6%                Eigentümer                  2%             ja
                            8%
                     15%         Planungsbüro                               nein
                                                                  20%
                                 Installationsfirma                         unklar
                                 weitere                 78%
         71%

  • Planung mehrheitlich über Installateur            • Alternativen nur selten geprüft
  • Installateure sind Haupt-                         • Vermutung: Eigentümer/Verwalter haben
    Ansprechpersonen für Planung und wohl               wenig Kenntnisse über Alternativen und
    auch für Systemwahl                                 vielleicht auch mangelnde Motivation

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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Befragung Heizkesselersatz

  F5: mögliche Alternative                            F6: warum Gas- oder Ölkessel

                 0% 9%           Sonnenkollektoren           4%            Investitionskosten
                                                      12%
                           9%
                                 Wärmepumpe                                keine Alternativen
                            6%
                                 Holzenergie
                            2%                         18%                 kurzfristiger Ersatz
                                 Fernwärme                         52%
        74%                                                                erprobte, zuverlässige
                                                          14%
                                 keines                                    Systeme
                                                                           andere Gründe
                                 weitere

  • Sonnenenergie / Wärmepumpe je 9%                  • Hauptargument: tiefe Investitionskosten
  • Holzheizsysteme machen 6% aus                     • 18% begründen die Wahl durch einen
    (Mehrfachnennungen möglich)                         kurzfristigen Ersatz

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AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Befragung Heizkesselersatz

  F7: Dauer Ersatz                            Notersatz ja/nein

      10%                                           2% 13%
                             6 Monate           85%

  • bei 15% der Anlagen Ersatz weniger als    • bei 13% der untersuchten Anlagen kann
    1 Monat (kurzfristiger Ersatz)              von einem Notersatz (Ersatz innerhalb
  • bei 10% der Anlagen Ersatz länger als 6     kurzer Zeit, Einholung von nur 1 Offerte
    Monate                                      direkt beim Installateur)

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 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 MuKEn 2014
 Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz möglich?

 • (Art. 1.29)
 • mit erneuerbaren Systemen, Standardlösungen SL 1 - SL 7
 • Beurteilung ohne Sanierung Gebäudehülle

Zürich, 22.01.2019                                                         AH         Seite 16
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 MuKEn 2014

  MuKEn 2014 möglich

              8%                         • bei 92% aller Anlagen werden
                           Ja
                                           Möglichkeiten für eine Umsetzung nach
                           eher Ja         den MuKEn 2014 erkannt
       14%
                                         • bei 8% der Anlagen wird eine Sanierung
                           Nein
                                           nach den MuKEn 2014 als schwierig
                     78%                   eingeschätzt (Denkmalschutz,
                                           Etagenheizung)

Zürich, 22.01.2019                                                 AH          Seite 17

 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Zusammenfassung / Fazit
 • Anteil von Anlagen mit Notersatz relativ klein
 • Qualität der Wärmedämmung von Installationen ungenügend:
   ĺ$NWLRQVSODQ+HL]XQJVGlPPXQJHQ
   gute Beispiele, Schulungen / Info zusammen mit der Branche, Sanktionen...
 • aktuell: Installateure die Haupt-Ansprechpersonen bei Heizkesselersatz
   ĺQDFK8PVHW]XQJMuKEn 2014
   HUK|KWHU%HUDWXQJVEHGDUIILWZHUGHQIU(LQEH]XJHUQHXHUEDUH:lUPH
 • wenige Liegenschaften bei denen die Nutzung von erneuerbarer Energie
   nicht möglich scheint

Zürich, 22.01.2019                                                 AH          Seite 18
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz

 Besten Dank für ihre Aufmerksamkeit

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Kanton Zürich
Baudirektion
AWEL
Abteilung Energie

Gesuch / Installationsattest für
 wärmetechnische Anlagen
Tipps und Tricks sowie Hinweise zur Privaten Kontrolle

Silas Gerber
Energietechnik
silas.gerber@bd.zh.ch
043 259 43 52

                                                                   1

Inhaltsverzeichnis
                                                    WTA-Formular

   Bewilligungspflicht und Verfahren
   Formularbezug
   Aufbau des Formulars
   Private Kontrolle
   Vollzugserfahrungen zu Seite 4

WTA Æ Wärme-Technische Anlagen

                                                                   2
WTA-Formular
Bewilligungspflicht und Verfahren
 Neueinbau und Änderungen von Heizungsanlagen sind
  bewilligungspflichtig
 Gilt für alle Wärmeerzeuger: Kessel, Wärmepumpe,
  Fernwärmeanschluss, WKK
 Energievorschriften -> im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung
 Brandschutzvorschriften
   -> Seit 2015 in vielen Fällen nur noch Installationsattest
   -> Meist keine feuerpolizeiliche Bewilligung mehr
 Erteilung der Bewilligung im Anzeigeverfahren

                                                                                3

                                                                 WTA-Formular

Viele Gemeinden: Neue Zuständigkeiten
   Erfahrung: Vor 2015 wurden für die Bewilligung in vielen Gemeinden die
    baurechtlichen Belange von der am Verfahren ebenfalls beteiligten
    kommunalen Feuerpolizei bearbeitet. Seit 2015 muss die kommunale
    Feuerpolizei keine Bewilligung mehr ausstellen Æ Lücke!

   Hinzu kamen noch baurechtliche Probleme wie
    Lärmschutz bei Luft/Wasser-Wärmepumpen, Verletzung von kommunalen
    Baulinien bei der Bohrung von Erdwärmesonden Æ Aufgabe des Bauamts

¾ Mit neuem WTA-Formular wurde die Grundlage geschaffen, dass
  Abwicklung der Verfahren so einfach wie bisher und doch alles abgedeckt ist

                                                                                4
WTA-Formular
    Formular „WTA“

       WTA = Wärmetechnische Anlagen (insbesondere Heizung, Einbau + Ersatz)
       Geänderter Ablauf Feuerpolizei: (in vielen Fällen) Attest statt Bewilligung
       Ablauf des Baubewilligungsverfahrens wie bisher (Abstimmung nötig)
       Erfahrungen seit 1.1.2015 Æ viele Unsicherheiten Æ Formular optimiert

       Formular soll erklären: Auf Seite n eine Hilfestellung, was es wann braucht
       Formular soll koordinieren: Gleiche Daten nur einmal eintippen
        (Verwendung des Adobe Readers nötig)

                                                                                                  5

    Formularbezug
                                                                                WTA-Formular

    https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/download-formulare?

                  ය                                                      www.gvz.ch
                                                                         > Brandschutz
ඹ                                                                        > Download Formulare
                                                                         > Wärmetechnische
                                                                           Anlagen (Gesuch /
                                                                           Installationsattest)

                        ර

                                                                                                  6
Aufbau des Formulars
                                                             WTA-Formular

                                                                                7

    Gesuch /Installationsattest                              WTA-Formular

                                                vor Inbetriebnahme einreichen
vor Realisierung einreichen Gesuch S. 1,2,3+4
                                                Installationsattest S.1,2,5+6

                                                                                8
Formular Seite 1                                                     WTA-Formular

                                Zeigt welche Behörden für die
                                 wärmetechnische Anlage zuständig sind.
                                WTA-Formular immer beim Bauamt der
                                 Stadt/Gemeinde einreichen

                                                                                      9

 Erfahrungen / Fragen …
                                                                     WTA-Formular

     Nötige Beilagen z.B. Lärmschutz bei Luft/Wasser-Wärmepumpen:
      Æ siehe Hinweise und Erklärungen auf Seite n direkt bei der Auswahl des
      Vorhabens
     Vorsicht bei nach aussen in Erscheinung tretenden Teilen (Kamine!): Hier ist
      allenfalls ein Baubewilligungsverfahren nötig Æ siehe Hinweis auf Seite n

                                                                                     10
Formular Seite 2                                   WTA-Formular

                   -   Gemeinde
                   -   Vorhaben und Nutzungsart
                   -   Anlagestandort
                   -   Gesuchsteller
                   -   Anlagebesitzer
                   -   Adressen soweit notwendig

                                                                  11

Formular Seite 3                                   WTA-Formular

                   technische Angaben
                   Es sollen alle relevanten Angaben zur
 Eingaben          Anlage gemacht werden, Gemeinde muss
                   wissen was gemacht wird.
   werden          - Wärmeerzeuger

automatisch        - Brenner
                   - Brennstoff
  auf Seite        - Abgasanlage

    5&6            - Brandschutzelement
                   - Austrittspunkt
übernommen         - Partikelabscheider
                                                                  12
Formular Seite 4                                         WTA-Formular

                             Energetische Beurteilung
                             -   Nachfolgend ein paar Beispiele aus
                                 Vollzugsuntersuchungen und
                                 Gesuchen für Private Kontrolle

                                                                        13

Formular Seite 4                                         WTA-Formular

   -   Private Kontrolle ersetzt behördliche Kontrolle
   -   Selbstdeklaration mit Unterschrift
       -> nur noch Stichprobenkontrollen durch Behörden
   -   Liste befugter Personen im Fachbereich Heizungsanlagen
       www.energie.zh.ch/pk
   -   Erteilung Befugnis zur Privaten Kontrolle www.energie.zh.ch/pk

                                                                        14
Formular Seite 4                                    WTA-Formular

   Wann ist die VHKA erforderlich (gesetzlich vorgeschrieben)?
   - ab 5 Wärmebezüger pro Heizung
   - Gebäude mit Baubewilligung ab 1.6.1986 (ca. ab JG 1987)
     (meistens schon vorhanden, resp. sollte vorhanden sein)
   - Gebäude vor 1987: Nachrüstungspflicht wenn die Wärme-
     Erzeugung, -Verteilung und -Abgabe erneuert werden

                                                                   15

Formular Seite 4                                    WTA-Formular

   Ziel: Rauchgaskanal dicht, so dass keine warme Raumluft
   entweichen kann
   Heute problemlos, weil Cheminées «geschlossen» sind mit
   Aussenluftansaug und Rauchgaskamin Æ erfüllt

   bei alten Cheminées ohne Aussenluftansaug erfüllt sofern:
   - Klappe bei Cheminée-Feuer geöffnet
   - Sobald Cheminée-Feuer erloschen, Klappe geschlossen

                                                                   16
Formular Seite 4                                 WTA-Formular

   Um was geht es? Seit 1997 muss jeder Neubau die 80%
   «Höchstanteil» gemäss §10a Energiegesetz erfüllen.
   Æ Bessere Wärmedämmung
   Æ 20% erneuerbare Energien

   Vorsicht bei Gebäuden ab 1997:
   wenn vorher Holzheizung oder Wärmepumpe
   neu aber Gas- oder Ölheizung installiert werden soll
   Æ Massnahmen notwendig, so dass §10a Energiegesetz weiterhin
      erfüllt wird
                                                                  17

                                                 WTA-Formular

  Besten Dank für die Aufmerksamkeit
  Kontakt:
  Silas Gerber
  silas.gerber@bd.zh.ch
  043 259 43 52

                                                                  18
WEITERBILDUNG
                                           HEIZUNG UND
                                           ENERGIE
                                           Wärmetechnischen Anlagen -
                                           Feuerpolizeiliche Anforderungen
                                           Aufstellung und Installation

                                           Martin Sigrist
                                           Illnau-Effretikon, 22. Januar 2019

                                                                                      1

                                                  WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

INHALT

Wärmetechnische Anlagen
Gesuchsformular / Installationsattest
• Bewilligungsinstanzen
  (Bewilligung oder Installationsattest)
• Verantwortung

Wichtigste Infos zu Anforderungen
• Zulassung
• Abgasanlage
• Aufstellungs- /Heizraum
• Brennstofflagerung
                                                                                      2
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST
BEWILLIGUNGSINSTANZEN

 n          o           p                           q                              r                             s

                            In der Weisung «Feuerpolizeiliche Bewilligungen
                            für wärmetechnische Anlagen und gefährliche
                            Stoffe» sind die Bewilligungsinstanzen geregelt.
                            https://www.gvz.ch/_file/265/weisung-20-01-fp-bewilligungen-fuer-wta-und-gefaehrliche-stoffe.pdf
                                                                                                                                 3

                                                                                             WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST

                                                            • Gesuchsformular / Installationsattest immer an die
                                                              zuständige Gemeinde/Stadt senden

                                                            • Bei einem Installationsattest sollen die
                                                              Formularseiten 1 - 4 VOR Realisierung eingereicht
                                                              werden …

                                                            • … und vor Inbetriebnahme die Seiten 1, 2, 5
                                                              und/oder 6

                                                                                                                                 4
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST
VERANTWORTUNG

                                                                                                                  5

                                                                              WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
ZULASSUNG
                     Feuerungsaggregate müssen über eine
                        gültige Anerkennung verfügen.*

Leistungserklärung                               VKF Technische Auskunft

• eine Leistungserklärung enthält                • enthält alle relevanten Angaben
  meist nur Leistungsklassen                       zur Anwendung, Aufstellung,
• eine Leistungserklärung muss in                  Abgasanlage
  einer Landessprache verfasst sein
  (D, I, F)                                      SVGW - Zertifikat
• Angaben zur korrekten
  Anwendung/Einbau fehlen oft –
  Verlangen!
• eine Einbauanleitung muss in der              * bei allen anderen Produkten kann eine
  Landessprache vor Ort verfasst                Einzelprüfung durch die
  sein                                          Brandschutzbehörde verlangt werden.
• ebenso eine Bedienungsanleitung
  sowie die Sicherheitsinformationen
                                                                                                                  6
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
ZULASSUNG ABGASANLAGE

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WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
ZULASSUNG ABGASANLAGE

Beispiel einer Leistungserklärung   Klassifizierungsbeispiel VKF-Zulassung

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WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
AUFSTELLUNGS- /HEIZRAUM
Räume für Feuerungsaggregate in Einfamilienhäusern, innerhalb von Wohnungen und
„Gebäuden mit geringen Abmessungen * “

Bei Feuerungsaggregaten für flüssige und gasförmige Brennstoffe kann die Bauart und der
Ausbau des Aufstellungsraums beliebig sein.

                                                                             Raum ohne Anforderung

                                                                             Türe ohne Anforderung
                                                                             Sicherheitsabstände zu
                                                                             brennbaren Materialien

                                                                            * Gebäude mit geringen Abmessungen:

                                                                            - Gebäude geringer Höhe;
                                                                            - max. 2 Geschosse über Terrain;
                                                                            - max. 1 Geschoss unter Terrain;
                                                                            - Summe aller Geschossflächen max. 600
                                                                            m²
                                                                                                                              9

                                                                                          WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
AUFSTELLUNGS- /HEIZRAUM
Räume für Feuerungsaggregate in Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten

                                                                              Separater Raum
                                                                              Leistung ”N: (,
                                                                              Leistung > N: (,

                                                                              7UH(,bei /HLVWXQJ!
                                                                              kW in Fluchtrichtung öffnend

                                                                              Zufuhr von Verbrennungsluft

                                                                  Direkter Zugang vom Freien erforderlich:
                                                                  EG oder tiefer:   Leistung > µN:
                                                                  2.UG oder tiefer: Leistung >    N:

                                                                                                                              10
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
BRENNSTOFFLAGERUNG

                                                 Zwei Beispiele zur Lagerung von festen
                                                 oder flüssigen Brennstoffen.

                                                 Detaillierte Informationen zur Lagerung
                                                 von Brennstoffen entnehmen Sie bitte
                                                 der Brandschutzrichtlinie 24-15
                                                 «wärmetechnische Anlagen» ab Ziffer 6.

                                                                                              11

                                                          WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE

WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN
RICHTLINIEN UND EINIGE «STAND DER TECHNIK»-PAPIERE

                                                                                              12
KONTAKT

Martin Sigrist              Gebäudeversicherung
                            Kanton Zürich
Sachbearbeiter              Thurgauerstrasse 56
Brandschutz/Bewilligungen   8050 Zürich

T direkt 044 308 21 47      T 044 308 21 11
martin.sigrist@gvz.ch       F 044 303 11 20
                            www.gvz.ch
                            info@gvz.ch

                                                               13

                                                  BESTEN DANK
                                                  FÜR IHRE
                                                  AUFMERKSAMKEIT!

                                                               14
Kanton Zürich
     Baudirektion
     AWEL
     Abteilung Luft

      Überblick zu den LRV-Änderungen
     Revision 2018

Inhalt

• Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungen
  Neuer Messturnus, Energetische Anforderungen
• Anforderungen an Holzfeuerungen
  Inverkehrbringen, Inbetriebnahmen, Periodische Messungen,
  Abnahmekontrolle mit Feststoffmessung, Speichervorschriften
• Brenn- und Treibstoffe
  Neu ab 1.6.2023 nur noch Heizöl «Extraleicht Öko»

AWEL, Abteilung Luft, Andreas Petz
Quelle der Präsentation: BAFU
Öl- und Gasfeuerungen
Wesentliche Änderungen in der Übersicht
                            Öl- und Gasfeuerungen

Feuerungsart                Warmwasserbereiter und             Raumheizgeräte und          Einzelraumheizgeräte
                            Warmwasserspeicher                 Kombiheizgeräte
Inverkehrbringen            Ab 26.9.2018 gelten die Vorschriften gemäss EnEV, die Bestimmungen gemäss Art. 20 LRV
                            entfallen.
                            Konformitätsnachweis gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV)

                            Anh. 1.15 EnEV                     Anh. 1.16 EnEV              Anh. 1.18 EnEV

Abnahmemessung              Innert drei, spätestens zwölf Monaten nach Inbetriebnahme

Periodische                 Ölfeuerungen: alle zwei Jahre
Messung                     'ĂƐĨĞƵĞƌƵŶŐĞŶ͗ĂůůĞϰ:ĂŚƌĞ;чϭDt&t>Ϳ

Besondere Bestimmungen      ďϬϭ͘ϲ͘ϮϬϮϯ͗,ĞŝnjƂůͨdžƚƌĂůĞŝĐŚƚƵƌŽͩŶƵƌŶŽĐŚŝŶ&ĞƵĞƌƵŶŐĞŶхϱDt͘
                            Gleichstellung von naturbelassenem Pflanzenöl und Pflanzenölmethylester (SN EN 14214) mit
                            Heizöl «Extra leicht Öko»
                            Heizkessel mit Inbetriebnahme ab 1.1.2019 dürfen 4 % Abgasverluste nicht überschreiten

Holzfeuerungen bis 70 kW
Wesentliche Änderungen in der Übersicht
                      Heizkessel                          Serienmässig hergestellte        Handwerklich hergestellte
                                                          Einzelraumfeuerungen             Einzelraumfeuerungen
                                                                                           (Einzelstücke)
Inverkehrbringen      Emissionsgrenzwerte bis             Emissionsgrenzwerte ab           --
(LRV / EnEV)          31.12.2019 nach LRV, ab 1.1.2020    1.1.2022 nach EnEV (Anhang
                      nach EnEV (Anhang 1.20)             1.19)
Inbetriebnahme        --                                  Emissionsgrenzwerte bis          --
(LRV)                                                     31.12.2021 für CO und Staub
                                                          gemäss Leistungs- oder
                                                          zusätzliche Erklärung
Abnahmemessung        Messung von CO und Staub            Keine, falls Nachweis            Keine, falls feusuisse-Berechnung
(LRV)                                                     Einhaltung EGW zur               oder Staubabscheider, sonst CO
                                                          Inbetriebnahme vorliegt, sonst   und Staub
                                                          CO und Staub
Periodische Messung   Messung von CO alle 4 Jahre (ZH     ĞŝƌĞŐĞůŵćƐƐŝŐďĞŶƵƚnjƚĞŶ&ĞƵĞƌƵŶŐĞŶ^ŝĐŚƚŬŽŶƚƌŽůůĞ alle 2 Jahre,
(LRV)                 alle 2 Jahre) (Restholzfeuerungen   Messung im Beschwerdefall.
                      CO und Staub alle 2 Jahre)
Besondere             Speichervorschriften                --                               --
Bestimmungen (LRV)
Holzfeuerungen - weitere Vorgaben
Speicher, Staubabscheider
• Speichervorschriften für handbeschickte und
  automatische Heizkessel bis 500 kW
   • Ausgenommen Pelletskessel bis 70 kW
   • Wenn technisch oder betrieblich angezeigt sind                               Quelle: www.heitzmann.ch

     kleinere Speichergrössen möglich (Behörde)

• Staubabscheider muss dem Stand der Technik
  entsprechen: VDI 3670

• Mindest-Verfügbarkeit Staubabscheider bei Anlagen
  über 70 kW: 90 % der Laufzeit der Feuerung                                      Quelle: www.oekosolve.ch

                                                       Quelle: www.raiffeisenenergie.de

Brenn- und Treibstoffe
Heizöl
• Als Heizöl «Extraleicht» gelten
    • Heizöl «Extraleicht Euro» (Schwefelgehalt > 0.1% m/m)
    • Heizöl «Extraleicht Öko» (Schwefelgehalt > 0.005% m/m)
• Naturbelassenes Pflanzenöl und Pflanzenölmethylester (FAME),
  das SN EN 14214 entspricht, sind Heizöl «Extra leicht Öko»
  gleichgestellt
• Heizöl «Extraleicht» ab 1.6.2023 nur noch in Anlagen > 5 MW

                                                       Quelle: www.raiffeisenenergie.de
Feuerungen Heizöl «Extraleicht»
Betrieb
Schadstoff   Anlage                                      Grenzwert
Russzahl                                                 1
CO                                                       80 mg/m3
NOx          Übrige Anlagen                              120 mg/m3
             Anlagen mit Heizmediumtemperatur хϭϭϬ°C   150 mg/m3

             Hell-/Dunkelstrahler                        200 mg/m3

• Erleichterung für höheren Stickstoffgehalt im HEL
  aufgehoben
• Unvollständig verbrannte Ölanteile aufgehoben
  (nur noch bei Verdacht / Bedarf)
• Abgasverluste 4 % für Neuanlagen ab 1.1.2019,
  für bestehende Anlagen unverändert 6-8 %
                                                              Quelle: www. austaller-brennstoffe.at

Hintergrundinformationen
Medienmitteilung zur Revision 2018 mit Erläuterungen
Für Revision erstellte Studien:
 • Volkswirtschaftliche Beurteilung VOBU
 • Geschäftsstelle Qualitätssicherung von Emissionsmessungen
 • Luftreinhalte-Verordnung (LRV): Revision Teil Holzfeuerungen – Abklärungen
   zum Stand der Technik
 • Standortbestimmung Wohnraumfeuerungen
 • Bericht Feuerungskontrolle 2014

Weiterführende Informationen unter www.bafu.admin.ch/luft
Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
058 462 93 12, luftreinhaltung@bafu.admin.ch
Kanton Zürich
   Baudirektion
   Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz

   Luft/Wasser-Wärmepumpen -
     Hinweise zum Lärmschutznachweis

   Weiterbildung Heizung und Energie, 22. Januar 2019
   Martin Wehrle, Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich

                                                                               1

                                                       Fachstelle Lärmschutz

Lärmschutzanforderungen bei L/W-WP im Kt. ZH

Aktuelle Vollzugspraxis im Kt. Zürich:
• Tabellenblatt «Informationen» im Formular LN-1a/b
• www.laerm.zh.ch/waermepumpe Æ Aussenlärm

Können die Vollzugsinstrumente des cercle bruit und der FWS
angewendet werden?
• nur teilweise
• bei Widersprüchen gilt immer die kantonale Vollzugspraxis

                                                                               2
Fachstelle Lärmschutz

Revidierte Vollzugshilfe L/W-WP des cercle bruit

                    zur Zeit nicht direkt anwendbar im Kt. ZH!

                9 Kapitel 1 «Grundlagen»
                9 Anhang 2 «technische Massnahmen» (nur LN-1b)
                  Kapitel 2 «Beurteilung»
                  Æ Flüstermodus, leise Geräte, Beurteilung EFH
                × Handbuch Lärmschutznachweis

                Æ Harmonisierung der Vollzugspraxis ist vorgesehen

                                                                             3

                                                     Fachstelle Lärmschutz

Schallrechner FWS

                    Der Schallrechner ist zur Zeit im Kt. ZH nicht
                    anwendbar (leider!)

                Gründe:
                • Flüstermodus (Nachtbetrieb) wird automatisch
                   verwendet (unzureichend geregelt)
                • Vorsorgezuschlag +3 dB nicht enthalten
                • Im Kt. ZH ist PK-Unterschrift erforderlich

                Æ Anwendbarkeit Schallrechner wird angestrebt
                                                                             4
Fachstelle Lärmschutz

Schalldatenverzeichnis FWS

                          Die Angaben aus dem Schalldatenverzeichnis
                          können im Kt. ZH verwendet werden.

                      9 Zu verwenden sind grundsätzlich aber die
                        Schallleistungspegel «Tagbetrieb maximal»
                        Die Schallleistungspegel im reduzierten Betrieb
                        «Nachtbetrieb maximal» können unter gewissen
                        Voraussetzungen verwendet werden

                                                                                 5

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Abgesenkter Nachtbetrieb / «Flüstermodus»

•   Wie wird sichergestellt, dass eine WP in der Nacht im abgesenkten
    Betrieb läuft?
•   Kann eine vernünftig dimensionierte Wärmepumpe den Heizbedarf
    decken, wenn sie von 19-07 Uhr im abgesenkten Betrieb läuft?
•   Was passiert, wenn die Heizleistung im abgesenkten Betrieb nicht
    ausreicht, insbesondere bei Minustemperaturen über -8 °C?
•   Bedingt ein abgesenkter Nachtbetrieb den Einsatz zusätzlicher
    Speicher und/oder eine überdimensionierte WP?
•   Wie hoch ist eigentlich die Heizleistung im abgesenkten Betrieb?
                                                                                 6
Fachstelle Lärmschutz

Abgesenkter Nachtbetrieb bzw. «Flüstermodus»

Derzeitige Vollzugspraxis im Kt. ZH:
• Abgesenkter Betrieb ist dann zulässig, wenn die WP nachweislich so
   betrieben und der entsprechende Betrieb sichergestellt wird.
   Æ abgesenkter Betrieb wird behördlich verfügt (Bauentscheid)
   Æ Einstellung muss geräteseitig so festgelegt werden, dass
   benutzerseitig keine Änderungen möglich sind
• abgesenkter Betrieb mit > -4 dB Reduktion gegenüber maximalem
   LwA (Tag): Plausibilität ist speziell aufzuzeigen
Æ Bessere Lösung für abgesenkte Betriebe wird angestrebt
Æ Deklaration der Heizleistung ist erforderlich
                                                                               7

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Welche Massnahmen und Situationen können im
Nachweis LN-1a berücksichtigt werden?

9 Im Formular LN-1a aufgeführte Massnahmen:
  Æ Lichtschacht
  Æ schallgedämmtes Wetterschutzgitter: Produktbeschrieb mit
  deklarierter Wirkung beilegen (mindestens 3 dB)
9 Gesamtsysteme (z.B. Gerät + Schalldämmhaube) mit Angabe
  (Schalleistungspegel gemäss Messung WPZ, …) zu genau der
  vorliegenden Kombination (Æ LwA als Eingangsgrösse)
× Nicht LN-1a: Situationen mit mehr als 3 Reflexionsebenen
  (Ecksituation plus zusätzliche Wand oder Dach)

                                                                               8
Fachstelle Lärmschutz

Spezialfälle

Klimaanlagen:
• Unterstehen nicht der Privaten Kontrolle
• Formular des cercle bruit verwenden, nicht LN-1a
• zugehörige Vollzugshilfe «6.22 HLKK-Anlagen» beachten
   www.cerclebruit.ch Æ Vollzugsordner Æ 6 Industrie- und Gewerbelärm

Poolheizungen:
• Spezialfall, evtl. andere Zuschläge, andere Massnahmen möglich als
   in LN-1a aufgeführt, evtl. verschiedene Betriebsphasen
   Æ LN-1a nicht geeignet
                                                                                9

                                                       Fachstelle Lärmschutz

               Vielen Dank für Ihre
                Aufmerksamkeit!

Weitere Informationen: www.laerm.zh.ch/waermepumpen

Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren:
martin.wehrle@bd.zh.ch, 043 259 55 20
mathias.eisenring@bd.zh.ch, 043 259 55 38

                                                                               10
Überdimensionierung -
Situation und mögliche
Massnahmen bei Heizungen.
Weiterbildung Energie vom 22. Januar 2019,
Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon

David Füllemann, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich

Ziele und Inhalt der Präsentation.

ƒ Vorstellen der aktuellen Situation bezüglich
  Heizleistung und Heizenergieverbrauch von
  Mehrfamilienhäusern (BFE – Studie).

ƒ Aufzeigen von möglichen Massnahmen bei der
  Wärmeerzeuger-Auslegung.

ƒ Erläutern der resultierenden Vorteile und der
  Auswirkungen.
Inhalt.

    4)   ewz Energielösungen – Fakten
    5) Dimensionierung und Energie – aktueller Stand und Ursachen bei MFH
    6) Massnahmen zur Wärmeerzeugerauslegung
    7) Wo ist eine abweichende Betrachtung nötig
    8) Vorteile und Auswirkungen einer kleineren Dimensionierung
    9) Dank
    10) Quellen

3

ewz Energielösungen - Fakten.

Kennzahlen
ƒ 55 Mitarbeiter
ƒ Verkaufte Energie: 341 GWh/a
ƒ Anzahl Anlagen: 280, davon 30 Verbunde
ƒ CO2-frei/neutral: 70 %

Stärken / Fokus
ƒ 20 Jahre Erfahrung
ƒ Grossanlagen / Wärmeverbunde
ƒ Übernahme und Optimierung bestehender
  Wärmeverbunde

4
Dimensionierung und Energie – aktueller Stand und
Ursachen bei MFH.
                                                               Heizenergiebedarf
      Leistung

                                                   Energie
                   Leistungsbedarf                                  im Mittel
                 im Mittel 19 % tiefer                        20 - 40 % höher als
                     als verbaut                                     in der
                                                                    SIA 380/1

    Mögliche Ursachen                             Mögliche Ursachen
    ƒ die Gleichzeitigkeit von Lüftungsanlagen    ƒ die Heizgrenze liegt höher als
      usw. wurde nicht berücksichtigt               angenommen
    ƒ die SIA 384.201 errechnet vielfach zu       ƒ die Wohnräume werden nicht bis 21°C
      hohe Heizleistungen                           beheizt, sondern bis 23°C
    ƒ zu hoher Leistungszuschlag für das          ƒ gekippte Fenster können den Bedarf um
      Brauchwarmwasser (BWW)                        bis zu 23% erhöhen
    ƒ weniger Nachtabsenkungen                    ƒ tiefere Personenbelegung (weniger
                                                    Gewinne)
    ƒ fehlende Berücksichtigung von
      Wärmegewinnen (intern und extern)           ƒ höherer Warmwasserbedarf
                                                  ƒ schlechtere Luftdichtigkeit der Gebäude

5

Massnahmen zur Wärmeerzeugerauslegung

    ƒ Mehrfamilienhäuser im Mittelland können mit bis zu 2‘500 Volllaststunden
      ausgelegt werden (3‘0000 Volllaststunden inkl. BWW). >>> Im Moment liegen
      die Empfehlungen bei 2‘300 Volllaststunden (mit BWW bei Sanierungen).
    ƒ Vorsicht bei Zuschlägen für Lüftungsregister, diese können meist
      vernachlässigt werden.
    ƒ Warmwasser-Zuschläge von ca. 2 - 3 W/m2 (nach SIA 384/1) auf die
      Wärmeerzeugung >>> nicht die Boiler Leistung addieren.
    ƒ Den Leistungsbedarf nach Möglichkeit von zwei Seiten berechnen
      (Kontrollrechnung). Nachfolgend drei Möglichkeiten:
      1. über die Energieseite (Volllaststunden)
      2. über die Leistungsseite (SIA 384.201 usw.)
      3. über Lastkennlinie Wärmeerzeuger (Messung)
      >>> die beste Methode                                          Erste Gebäude
    ƒ Der mögliche Gebäude-Mehrenergiebedarf und die Effizienz-         nach SIA
      Steigerung neuer Wärmepumpen (WP) muss in die Erd-              384.201 sind
      sonden (EWS) Auslegung einfliessen.                          bald Sanierungs-
                                                                                objekte!

6
Wo ist eine abweichende Betrachtung nötig?

    1. Niedrigenergie-Häuser (Minergie P usw.)
                                                              Diese Spezialfälle
                                                               sind genauer zu
                                                                  betrachten,
    2. Gebäude mit sehr hohem Glas-Anteil
                                                                es resultieren
                                                                     tiefere
    3. Spezialgebäude wie Hotels, Warenhäuser,                 Volllaststunden.
    Industrie, Spitäler usw.

    4. Torluftschleier, Gebäude mit automatischen Toren,
    Heizungsunterstützung mit Lüftungen                           Bei der
                                                               Sanierung von
    5. hohe Aufheizspitzen, tiefere Raumtemperaturen               EWS,
    (> Die höhere
    wird der Anschluss-                                     Laufzeit des
    oder Grundpreis tiefer.                                 Wärmeerzeugers ist
                                                            zu beachten.
    >>> Erdsonden dürfen
    meist nicht kleiner
    dimensioniert werden.
    (Energieverbrauch)

8
Herzlichen Dank.
Fragen?

Quellen

     ƒ Bundesamt für Energie, BFE (2018) ImmoGap / Einfluss der Kombination aus
       Nutzerverhalten und Gebäudetechnik auf den Performance Gap bei
       Mehrfamilienhäuser
     ƒ Anlagenportfolio und Erkenntnisse ewz

10
Huber Energietechnik AG, Zürich

                   Untersuchung der
                   Fussbodenheizung
                     bei Neubauten

                     Arthur
                          rthHuber,
                        Arthur
                        A        HubDipl.-Ing.
                              ur Huber,
                                     er, D      ETH
                                         Dipl.-Ing.
                                          ipl.-In    E/TSIA
                                                  g. ETHH/S SIA
                                                             IA
                      Huber
                        H ubEnergietechnik
                        Huberer E nergietechnAG,
                                Energietechnik ik AGZürich
                                                  AG,,Z ürich
                                                       Zürich
                        w ww.he www.hetag.ch
                                 tag.ch
                        www.hetag.ch
                                                                         22. 1. 2019       1
Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten

      Huber Energietechnik AG, Zürich

                                        Zusammenfassung

• Berechnung und Auslegung der Fussbodenheizung
  mehrheitlich gut. Vorschriften werden meist gut eingehalten.

• Verlegung Fussbodenheizung immer gemäss Planung.

• Thermostatventile mehrheitlich auf allen Heizkreisen
  (auch Bad / Dusche / WC).

• Überprüfung mit günstigen IR-Kameras sehr einfach.

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten       22. 1. 2019          2
Huber Energietechnik AG, Zürich

                   ca. 50% der Anlagen haben trotzdem
                       zu hohe Vorlauftemperaturen:
• Luft in Heizkreisen -> Erhöhung Vorlauftemperatur statt Entlüftung

• Fehlende Entlüftungsstelle -> Luft -> Erhöhung Vorlauftemperatur

• Kein Kontakt auf Raumthermostaten -> Thermostat schliesst nicht

• Falsche Verdrahtung: Thermostat Schlafzimmer auf Ventil Wohnzimmer

• Nicht eingestellter Abgleich

• Klagen über kalte Fussböden -> Erhöhung Vorlauftemperatur

• Bewohner wollen kalte Schlafzimmer und warme Badezimmer
  -> Interne Wärmeströme kühlen Badezimmer ab
  Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   3

        Huber Energietechnik AG, Zürich

 Nicht immer liegt das Problem beim Installateur..

• Der Heizungsfachmann kennt in der Regel die Problempunkte
  und kann diese meist schnell beheben.

• Symtombekämpfung statt Problemlösung durch Bauherr
  oder Hauswart nicht selten.

  Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   4
Huber Energietechnik AG, Zürich

                  Auslegung der Fussbodenheizung

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   5

      Huber Energietechnik AG, Zürich

                        Kantonale Vorschriften: BBV I

      Verordnung sieht keine Ausnahme für Nassräume / Bad / WC vor
      Kleine innenliegende Räume ohne Abwärme / Solarwärme werden
      zwar toleriert, setzen aber perfekt eingestellten Abgleich und
      Heizkurve voraus.
Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   6
Huber Energietechnik AG, Zürich

                            Heizkurven und Fussbodenheizungen
Solltemperatur wärmster Raum (z.B. Badezimmer)                              Ti,soll         °C                21                            Ti,soll          °C               21
Vorlauftemperatur der Heizung: (Ta = -8°C)                                   T VL           °C                35                             T VL            °C               45
Rücklauftemperatur der Heizung: (Ta = -8°C)                                 T RL            °C                28                             T RL            °C               28

elektrische Zusatzheizung Warmwasser:                                           w öchentliche Legionellenschaltung                              w öchentliche Legionellenschaltung
garantierte Warmwassertemperatur ohne Elektroheizstab:                                      °C                58                                             °C               58
Warmwassertemperatur mit Elektro - Nachwärmer Qww :      auswählen ->                       °C                           auswählen ->                        °C
Warmwasser-Zirkulation / Begleitheizband                 WW-Zirkulation     Länge:           m                           WW-Zirkulation     Länge:           m

Solaranlage                                                                             Keine Solaranlage                                                Keine Solaranlage
Absorberfläche                                                                              m2                                                               m2
Kollektorausrichtung                                         Azimut [°]:               Neigung [°]:                          Azimut [°]:                Neigung [°]:
Nettoertrag pro m2 Absorberfläche                        Vorschlagswert:     0.0         kWh/m2a                         Vorschlagswert:     0.0         kWh/m2a
Kollektor-Kenndaten:                         KR                a1 =                        a2 =                                a1 =                            a2 =
Solarer Deckungsgrad Warmwasser                                             H              %               0.0%                           H              %               0.0%
Solarer Deckungsgrad Heizung                                                H              %               0.0%                           H              %               0.0%

Resultate
                                                                             0.0%                                                            0.0%
Elektro-Direkt-Anteil für das Warmwasser                           H       0.6%            kWh =            27                   H       0.6%             kWh =           27
Verluste im Heizbetrieb (Anfahren, Speicher, etc.)                           2%              Etah =          98%                             2%               Etah =         98%
Verluste im WW-Betrieb (Anfahren, Speicher, etc.)                            6%              Etaw =          94%                             6%              Etaw =          94%
Laufzeit der Wärmepumpe                                                                     h/a              1'824                                          h/a              1'824
Anteil und JAZ der Wärmepumpe für die Heizung                      H      100.0%           JAZh =          4.61                  H      100.0%            JAZh =         3.62
Anteil und JAZ der Wärmepumpe für Warmwasser                       H      99.4%           JAZww =          2.66                  H      99.4%            JAZww =         2.66
Jahresarbeitszahl Heizung + Warmwasser JAZh+ww:          exkl. el. Zusatz                    -               3.74        exkl. el. Zusatz                     -              3.25

     Vorlauftemperatur 45°C statt 35°C -> Stromverbrauch steigt um 28% !
      Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                                                                                     22. 1. 2019            7

                 Huber Energietechnik AG, Zürich

      Auslegung Fussbodenheizungen nach SIA 384/201

                                                                                          Norm SIA 384/201 wird nicht angewandt
                                                                                          (häufig Auslegung nach alter Norm SIA 384/2)

                                                                                                                     Auswirkung meist gering

                                                                                                                     Achtung: Zimmer mit
                                                                                                                     Aussenluftdurchlässen !

      Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                                                                                     22. 1. 2019            8
Huber Energietechnik AG, Zürich

Auslegung Fussbodenheizungen nach SIA 384/201

  Räume mit Aussenluftdurchlässen / Fensterventilen brauchen grössere Heizleistung
  (wird in der SIA 384/201 berücksichtigt, in der alten SIA 384/2 nicht)

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten         22. 1. 2019   9

      Huber Energietechnik AG, Zürich

               Heizkurven und Fussbodenheizungen:
                            Objekt 1

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten         22. 1. 2019   10
Huber Energietechnik AG, Zürich

                        Zuleitungen durch Schlafzimmer

 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   11

       Huber Energietechnik AG, Zürich

Fehlende Thermostatventile: Nur einmal angetroffen

 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   12
Huber Energietechnik AG, Zürich

Häufiger Fall: Fehlende Thermostatventile in Bad/WC

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       Huber Energietechnik AG, Zürich

          Keine Thermostatventile in Bad/WC
    Ist heute die Ausnahme, kommt aber noch vor!

  Aussentemperatur:                 1°C
  Vorlauftemperatur:                37°C                       Toxische Kombination!
  Bad / WC:                         keine Thermostatventile

 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten              22. 1. 2019   14
Huber Energietechnik AG, Zürich

                Keine Thermostaten für Nassräume

                               Konsequenzen:
                               -> Wohnung zu warm
                               -> Thermostaten werden zugedreht
                               -> Zuleitungen zu Bad / WC beheizen ganze Wohnung
                               -> Boden wird kalt -> Heizkurve wird weiter erhöht ….
Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                                    22. 1. 2019   15

      Huber Energietechnik AG, Zürich

               Heizkurven und Fussbodenheizungen:
               Objekt 4: Fehlende Entlüftungsstelle
                                                                                    DG
                                                                                                        ???
                                                                                     FBH

                                                                                               OG

                                                                                         FBH

                                                                                                EG
                                                                  Verteiler

                                                                                         FBH

                                                                   Verteiler
                                                                                                UG

                                                                          Heizung

Verteiler: UG / EG
Kein Verteiler: OG / DG                                       Entlüftung durch
Entlüftungsstellen: DG keine                                  Bewohner nicht möglich
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                  Heizkurven und Fussbodenheizungen:
                  Objekt 4: Fehlende Entlüftungsstelle

      Keine Entlüftung -> Luft im DG -> Heizkurve höher gestellt

   Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                            22. 1. 2019    17

         Huber Energietechnik AG, Zürich

             Objekt 5: Kalte Schlafzimmer neben Bad

                                                         Bad: 24°C Wunschtemperatur

Schlafzimmer mit
offenen Kippfenstern
                                 Schlafzimmer:
                                                                                 Schlafzimmer:
                                 16°C Wunschtemperatur
                                                                                 16°C Wunschtemperatur
Wunschtemperatur
in Badezimmer erst
mit 48°C Vorlauf
(Auslegung) erreichbar

   Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                            22. 1. 2019    18
Huber Energietechnik AG, Zürich

               Heizkurven und Fussbodenheizungen:
              Objekt 5: Zuleitung durch Schlafzimmer

     Heizkurve: 48°C Vorlauftemperatur bei Ta = -8°C

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       Huber Energietechnik AG, Zürich

        Heizkurven und Fussbodenheizungen:
     Objekt 7: Schlecht zugänglicher Heizverteiler

Konsequenz: -> Es wird kaum entlüftet
            -> Defekte Stellantriebe werden nicht erkannt
            -> Heizkurve wird höher gestellt, statt Problem behoben
 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten   22. 1. 2019   20
Huber Energietechnik AG, Zürich

       Heizkurven und Fussbodenheizungen:
    Objekt 7: Schlecht zugänglicher Heizverteiler

  Konsequenz:                       -> Wassermenge zwar berechnet,
                                       aber nicht eingestellt
Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten              22. 1. 2019   21

      Huber Energietechnik AG, Zürich

    Heizkurven und Fussbodenheizungen:
Messung mit günstigem IR-Messgerät (FLIR ONE)

                                      Verlegung Fussbodenheizung
                                      nachträglich einfach überprüfbar

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten              22. 1. 2019   22
Huber Energietechnik AG, Zürich

                                    Untersuchungsbericht

                                                              Bezug des Berichts:
                                                              www.energie.zh.ch/dok
                                                              Æ Gebäude

                                                              Besten Dank für Ihr
                                                              Interesse!

Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten                     22. 1. 2019   23
Arbeiten an elektrischen Anlagen
             Was dürfen Heizungsinstallateure elektrisch anschliessen?

                                                                  as-energie GmbH

                           Aus- und Weiterbildungen
                                     - Anschlussbewilligung Grundschulung
                                     - Anschlussbewilligung Wiederholungskurse
                                     - Erstprüfung für Elektro-Installateure
                                     - Praxistage für angehende Projektleiter
                           Elektrosicherheitsberatungen
                           Elektroplanungen
                           Energieberatungen

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Arbeiten an elektrischen Anlagen

               ƒIn der Niederspannungs-Installations-Verordnung
                (NIV / SR734.27/1.1.2018) wird geregelt, wer unter
                welchen Umständen an elektrischen Anlagen
                arbeiten darf.
               ƒFachkundige Personen (Meisterprüfung) dürfen alle
                Installationen ausführen und maximal 20 Personen
                beaufsichtigen, wenn sie eine Bewilligung vom
                Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI)haben.
               ƒPrivatpersonen dürfen in ihren Räumen, hinter
                einem Fehlerstromschutzschalter, einpolige
                Installationen von Schaltern, Lampen und
                vereinzelte Steckdosen installieren. Diese müssen
                von einer Person, welche eine Kontrollbewilligung
                vom ESTI hat, geprüft werden.
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                        Warum gibt es diese Einschränkungen?

                          Mit der Elektrizität ist es wie mit der Liebe
                                      ƒ man hört sie nicht
                                     ƒ man sieht sie nicht
                                     ƒ man riecht sie nicht

                          Wenn man sie spürt ist es leider meistens
                                      schon zu spät

                  Elektrischer Strom kann nach wie vor tödliche Folgen
                  haben.

                  Im 2018 haben 8 Menschen bei Unfällen durch den
                  elektrischen Strom ihr Leben verloren.

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Unfallstatistik des ESTI 2008 bis 2017

                                                                                             Quelle ESTI

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                                          Eingeschränkte Bewilligungen

                    NIV Art. 13 Arbeiten an betriebseigenen Installationen
                    (Betriebselektriker)

                  Die Anlagen der Firma                               Elektroinstallateur EFZ mit 3
                  müssen in ihrem Besitz sein                         Jahren Erfahrung unter
                  und auch von der Firma                              fachkundiger Leitung oder EFZ
                  genutzt werden.                                     und bestandener Prüfung
                                                                      beim ESTI.
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Eingeschränkte Bewilligungen

                NIV Art. 14 Installationsarbeiten an besonderen Anlagen
                (Lift, Fotovoltaik, Schiffe, Stationäre-Batterien, usw.)

                  Installationen ab                                   Elektroinstallateur EFZ mit 3 Jahren
                  einem Anlageschalter,                               Erfahrung unter fachkundiger Leitung
                  inklusive erstellen von                             oder EFZ und 3 Jahre praktische
                  Leitungen.                                          Tätigkeit an solchen Anlage und eine
                                                                      bestandene Prüfung beim ESTI.
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                                          Eingeschränkte Bewilligungen

                NIV Art. 15 Anschlussbewilligung

       Berechtigt zum Anschliessen                                         Elektroinstallateur EFZ mit 3
       von elektrischen Erzeugnissen                                       Jahren Erfahrung unter
       an bestehende Installationen.                                       fachkundiger Leitung oder EFZ
       Es dürfen keine Leitungen                                           und eine bestandene Prüfung
       verlegt werden                                                      beim ESTI.
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Eingeschränkte Bewilligungen

                NIV Art. 14 oder 15 Abs. 4 Service und Reparaturarbeiten

       Berechtigt zu Service oder
       Reparaturarbeiten an Anlagen
       hinter Anlageschaltern oder
       Sicherungen von maximal 13A.
                                                                       EFZ und ein vom ESTI
       Der Kurzschussstrom der Anlage
                                                                       anerkannter Kurs von
       muss kleiner als 1000A sein.
                                                                       mindesten 40 Lektionen.
       (ESTI Weisung 330)
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                                          Eingeschränkte Bewilligungen

                NIV Art. 14 oder 15 Abs.4 Service und Reparaturarbeiten

               ƒ Mindestens 1 Mitarbeiter der Firma muss eine
                 Bewilligung NIV Art. 14 oder 15 haben.
               ƒ ESTI bewilligt nicht, 1 Mitarbeiter mit NIV Art. 14 / 15
                 und 15 bis 20 Mitarbeiter mit NIV 15 Abs. 4 Ausbildung.
               ƒ Tätigkeiten müssen dem ESTI gemeldet werden und
                 werden durch dieses beaufsichtigt.
               ƒ Zum Beispiel ist Boiler entkalken mit dieser Ausbildung
                 nicht zulässig.

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Arbeitssicherheit

             ƒ Beim Arbeiten sind die 5+5 lebenswichtigen Regeln der
               SUVA einzuhalten.

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                                                                   Arbeitssicherheit

                                                                                       Quelle ESTI

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Messungen, Prüfungen

                Inhaber einer Bewilligung vom ESTI müssen vor der Übergabe
                der Anlage an den Eigentümer die Schutzmassnahmen,
                gemäss NIN oder SNR462638, der Anlage prüfen und
                dokumentieren.
                Die Dokumente sind dem Anlageeigentümer zu übergeben.

               Geprüft wird zum Beispiel:                               Dokumentieren:
               - Sichtprüfung
               - Schutzleiterprüfung
               - Automatische Abschaltung
               - Isolationsmessung

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                                                          Weiterbildungspflicht

                Inhaber einer Bewilligung vom ESTI müssen durchschnittlich
                1 Tag Weiterbildung pro Jahr zu den Themen Messen,
                sicherer Umgang mit Elektrizität, Elektrotechnik und Normen
                nachweisen.

                Mitarbeiter mit der Weiterbildung NIV Art. 15 oder 15 Abs. 4
                müssen 1/2 Tag Weiterbildung pro Jahr zu den Themen
                Messen, sicherer Umgang mit Elektrizität, Elektrotechnik und
                Normen nachweisen.

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Arbeiten an elektrischen Erzeugnisse

                Arbeiten an elektrischen Erzeugnissen fallen nicht unter die
                NIV und sind nicht bewilligungspflichtig.

                Erzeugnisse sind zum Beispiel Elektroverteilung, Wärme-
                pumpen, Elektrogeräte usw.
                Bei Arbeiten an Erzeugnissen müssen diese jedoch auch auf
                die Sicherheit geprüft werden: Bei Schaltschränken gemäss
                EN 61439, Maschinen nach EN60204 oder bei Geräten nach
                SNR 462638.

                Auch diese Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die
                Dokumente sind dem Anlage-Eigentümer zu übergeben.
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                                      Geräteprüfung nach SNR462638

            Elektrogeräte müssen gemäss der neuen Schweizernorm
            SNR462638 bei der Instandsetzung sowie periodisch geprüft
            werden. Ausgenommen sind periodische Prüfungen für Geräte
            für den privaten Gebrauch.
                                                                       Zum Beispiel:
                                                                       ƒ Geräte im Tiefbau,
                                                                         Gartenarbeiten oder
                                                                         Dachdecker alle 6 bis 12
                                                                         Monate.
                                                                       ƒ Geräte Innenausbau alle 12
                                                                         bis 24 Monate
                                                                       ƒ Bürogeräte alle 3 bis 5 Jahre
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
               Kontakt

               as-energie GmbH
               Toni Schädler
               Marktstrasse 7a
               6060 Sarnen

               T 041 662 00 18| F 041 662 00 17
               toni.schaedler@asenergie.ch
               www.asenergie.ch

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suissetec im Porträt
                Der Gebäudetechnikverband stellt sich vor

                Inhaltsverzeichnis
                ƒ suissetec, der Branchen- und Arbeitgeberverband der
                  Gebäudetechnik
                ƒ Merkblätter
                ƒ Planungshandbücher

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suissetec, der Branchen- und
                Arbeitgeberverband der Gebäudetechnik

                ƒ suissetec umfasst Organisationen aus den Bereichen
                  - Spenglerei|Gebäudehülle
                  - Sanitär|Wasser|Gas
                  - Heizung
                  - Lüftung | Klima | Kälte

                ƒ Der Verband vertritt alle Stufen der Wertschöpfungskette,
                  das heisst Hersteller, Lieferanten, Planer und Ausführende

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                Berufsgruppen bei suissetec
                ƒ Heizungsinstallateur/in
                ƒ Lüftungsanlagebauer/in
                ƒ Sanitärinstallateur/in
                ƒ Spengler/in
                ƒ Gebäudetechnikplaner/in (Heizung /Lüftung / Sanitär)

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                  Organisation suissetec

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Dimensionen
                                             suissetec-Mitglieder    Nichtmitglieder          Total

                 Anzahl Betriebe                             3‘500                 3‘000               6‘500

                 Mitarbeitende inkl. GAV-
                 Unterstellte
                                                            49’000               10’000               59‘000

                 Jahresumsatz
                 Ausführende/Planer
                                                    CHF 8.1 Mia.           CHF 2 Mia.*       CHF 10.1 Mia.*

                 Anzahl Mitarbeiter pro
                 Betrieb
                                                              9–10                     2-3

                 Anzahl Lernende                             5’600                 1‘000               6’600

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                Geschäftsstellen
                Deutschschweiz:              Zürich (50 Mitarbeitende)
                Romandie:                    Colombier (5 Mitarbeitende)
                Tessin:                      Manno (3 Mitarbeitende)
                Bildungszentren
                Deutschschweiz:              Lostorf (20 Mitarbeitende)
                Romandie:                    Colombier (4 Mitarbeitende)

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Merkblätter

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                www.suissetec.ch/merkblaetter

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Planungshandbücher Heizung + Lüftung

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                Fachtagung HLK am 2. April 2020 in Zürich

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

                Kontakt
                Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter Fachbereich
                Heizung + Zentrale Kommission Planer von suissetec gerne zur Verfügung
                Tel. 043 244 73 33 | Fax 043 244 73 78

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Kanton Zürich
       Baudirektion
       Abteilung Energie

       Weiterbildung
       Heizung & Energie
       Ausblick Kanton Zürich

                                                                1

                                    Weiterbildung Heizung und
                                    Energie

     Strategie im Gebäudebereich

                       GEAK

Vorschriften
                     Förderung

                                 Energieeffizienz
                                                                2
Weiterbildung Heizung und
                                                Energie

Vorschriften: Umsetzung MuKEn
 Juni-Oktober 2018: Vernehmlassung für eine Änderung des
  Energiegesetzes zur Umsetzung der MuKEn 2014
 Vorlage an Kantonsrat im Frühling 2019 geplant
 Beratung im Kantonsrat bis ?
 Früheste Einführung nicht vor Mitte 2020
 Bei Referendum und Volksabstimmung früheste Einführung
  Ende 2021

                                                                            3

                                                Weiterbildung Heizung und
                                                Energie

Förderung
   Gebäudehülle
   Minergie-Sanierungen
   Ersatzneubau Minergie-P
   GEAK-Plus

                                                                            4
Weiterbildung Heizung und
                       Energie

                                                   5

                       Weiterbildung Heizung und
                       Energie

Beratung
 Angebot richtetet
  sich eher an
  Bauherrschaftenten
 Planer und
  Installateure
                d
  sollten im Bild
  sein, was es
  gibt

                                                   6
Weiterbildung Heizung und
                                                Energie

Weitere Förderprogramme
• Bund: Kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV),
  Kleinanlagen mit Einmalvergütung (EIV) Æ www.pronovo.ch
• Kommunale Förderprogramme
• Programme von Energieversorgern
• Agenturen, z.B. proKilowatt
  Æ Ersatz Umwälzpumpen

                                                                            7

                                                Weiterbildung Heizung und
                                                Energie

Herzlich Dank für Ihre
Aufmerksamkeit

                                                                            8
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