Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen - Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon - AWEL
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Weiterbildung Heizung und Energie Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Willkommen Weiterbildung Heizung und Energie Informationsveranstaltung 22. Januar 2019 Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon 2
Weiterbildung Heizung und Energie Programm Begrüssung und Einleitung, Christoph Gmür Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz, Alice Hefti WTA Formular und Private Kontrolle, Silas Gerber Feuerpolizeiliche Anforderungen bei wärmetechnischen Anlagen, Martin Sigrist Überblick zu den LRV-Änderungen, Andreas Petz Luft-/Wasser-Wärmepumpe – Hinweise zum Lärmschutznachweis, Martin Wehrle Pause 3 Weiterbildung Heizung und Energie Programm Überdimensionierung Heizungsanlagen, David Füllemann Wärmeabgabe im Raum, Arthur Huber Arbeiten unter Strom, Toni Schädler Informationen suissetec, Robert Diana Ausblick Kanton Zürich, MuKEn 2014, Förderung, Beratung…, Christoph Gmür Apéro 4
Weiterbildung Heizung und Energie Begriffe WTA Wärmetechnische Anlagen MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, www.endk.ch BBV I Besondere Bauverordnung I, www.zhlex.zh.ch GVZ Gebäudeversicherung Kanton ZH, www.gvz.ch PK Private Kontrolle, www.energie.zh.ch/pk 5 Weiterbildung Heizung und Energie Literatur / Unterlagen Suissetec Merkblätter, www.suissetec.ch (siehe Referat) KGTV Merkblätter zur Umsetzung der MuKEn, www.kgtv.ch Leseprobe Arbeitshilfe Gebäude+Technik, S. Waldhauser Förderprogramm Kanton Zürich, energiefoerderung.zh.ch 6
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Präsentation Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Weiterbildung Heizung und Energie vom 22. Januar 2019 Alice Hefti Haustechnikplanerin Heizung / Umweltingenieurin Gruenberg + Partner AG, Planer und Ingenieure SIA Energie + Haustechnik, Zürich Bezug Vollzugsuntersuchung: http://www.energie.zh.ch/vu Auftraggeber: Kanton Zürich, AWEL, Abt. Energie Zürich, 22.01.2019 AH Seite 1 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Inhalt • Ausgangslage / Zielsetzung • Grundlagen • Prüfung vor Ort • Befragung Heizkesselersatz • MuKEn 2014 • Zusammenfassung / Fazit Zürich, 22.01.2019 AH Seite 2
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Ausgangslage • Regelmässige Stichprobenkontrollen Bauvollzug • Schwerpunkt Heizkesselersatz • Untersuchung im Hinblick auf mögliche Umsetzung des MuKEn-Moduls «Erneuerbare Wärme b. Wärmeerzeugerersatz» Zielsetzung • Qualität der privaten Kontrolle überprüfen • Ablauf des Verfahrens mit dem neuen WTA-Formular prüfen • Umsetzung des Kesselersatzes vor Ort (Ausführungsqualität) • Befragung Bauherr (Ersatzgrund, Systemwahl, Vorgehen) • Umsetzung MuKEn 2014 Zürich, 22.01.2019 AH Seite 3 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Grundlagen • Untersuchung von 51 Objekten (Zürich, Winterthur, Wallisellen, Schlieren, Horgen, Meilen) • Bewilligung im Jahr 2017 • 2EMHNWH+HL]NHVVHOHUVDW]IRVVLOĺIRVVLO • wenige Anlagen mit einem Wechsel auf eine Wärmepumpe Nutzung Heizleistung nach dem Ersatz 10% EFH 1-19 kW 4% MFH 20-69 kW 35% 24% 29% Verwaltung 70-650 kW 51% Mischbau 47% Zürich, 22.01.2019 AH Seite 4
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Grundlagen Feuerungsart vor dem Ersatz Feuerungsart nach dem Ersatz 0% Gas 6% Gas 8% Heizöl Heizöl 27% Wärmepumpe Wärmepumpe 73% 86% Zürich, 22.01.2019 AH Seite 5 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Prüfung vor Ort Leitungen gedämmt Dämmstärken Leitung nach Vorschrift Ja 4% 16% zum Teil 12% Heizkessel in 68% Wohnraum Nein • Leitungen mit 68% bzw. 12% • Dämmstärken bei 53% der Anlagen nicht überwiegend gedämmt oder zum Teil nach Vorschrift gedämmt • auffallend oft 1 cm zu wenig gedämmt • bei 8 untersuchten Anlagen fehlt die Leitungsdämmung komplett Zürich, 22.01.2019 AH Seite 6
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Prüfung vor Ort Absperrungen, Ventile gedämmt Pumpen gedämmt Ja 10% Ja zum Teil zum Teil 45% 33% 23% 45% Heizkessel in in Kessel integriert Wohnraum 18% Nein Nein 22% 4% • im Vergleich zu Leitungen und Pumpen • Umwälzpumpen überwiegend gedämmt werden Absperrungen und Ventile (45%) oder zum Teil gedämmt (22%) weniger häufig gedämmt, knapp die • bei 10% Pumpen nicht gedämmt Hälfte aller Armaturen sind ungedämmt • bestehende Pumpen vielfach nicht • Gründe: keine vorgefertigten nachgedämmt (keine Dämmboxen) Dämmboxen, Dämmung aufwendiger Zürich, 22.01.2019 AH Seite 7 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Dämmung x So nicht Zürich, 22.01.2019 AH Seite 8
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Dämmung ضkorrekt • Pumpen: Dämmboxen Pumpenlieferant • Armaturen/Ventile: Armaturenkappe ausmessen vor Ort ca. Kosten Absperrung DN 40: Fr. 250.- innerhalb von 5 Jahren amortisiert Zürich, 22.01.2019 AH Seite 9 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Prüfung vor Ort Weitere Untersuchungspunkte: • Warmwassertemperatur < 60°C • Keine Wärmeabgabe in unbeheizten Räumen • Heizung im Freien / Freiluftbad nicht mit fossilem Erzeuger • Keine Garagenbeheizung (Lufterhitzer, …) • Nutzung Kondensationswärme ĺsoweit erkennbar Anforderungen eingehalten Zürich, 22.01.2019 AH Seite 10
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Befragung Heizkesselersatz Nachfolgende Punkte wurden untersucht: • Warum wurde der Heizkessel ersetzt? • Handelt es sich beim Heizkesselersatz um einen Notersatz? • Prüfung zeitlicher Ablauf bei einem Ersatz • Beizug eines Planers, Energieberaters, ...? • Befragung Hauswart / Bauherr zu den Gründen für den Heizkesselersatz, wurde der Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft? ĺ%HIUDJXQJPLW+LOIHHLQHV)UDJHERJHQV Zürich, 22.01.2019 AH Seite 11 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Befragung Heizkesselersatz F1: Kesselersatz warum? F2: wieviele Offerten eingeholt? 6% 4% altershalber 4% 2% keine 0% defekt, teilweise 1 Offerte 44% defekt 29% Wechsel auf Gas 2-4 Offerten 46% 65% mehr als 4 Offerten behördliche Auflagen weitere • Ersatz der Kessel grösstenteils • mehrheitlich Einholung von 2 - 4 Offerten altershalber und aufgrund eines Defekts • 29 % vertrauen auf marktgerechtes (vielfach Ersatzteile nicht mehr Angebot der Unternehmer und holen 1 verfügbar) Offerte ein Zürich, 22.01.2019 AH Seite 12
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Befragung Heizkesselersatz F3: Planung durch wen? F4: Alternative Heizsysteme geprüft? 6% Eigentümer 2% ja 8% 15% Planungsbüro nein 20% Installationsfirma unklar weitere 78% 71% • Planung mehrheitlich über Installateur • Alternativen nur selten geprüft • Installateure sind Haupt- • Vermutung: Eigentümer/Verwalter haben Ansprechpersonen für Planung und wohl wenig Kenntnisse über Alternativen und auch für Systemwahl vielleicht auch mangelnde Motivation Zürich, 22.01.2019 AH Seite 13 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Befragung Heizkesselersatz F5: mögliche Alternative F6: warum Gas- oder Ölkessel 0% 9% Sonnenkollektoren 4% Investitionskosten 12% 9% Wärmepumpe keine Alternativen 6% Holzenergie 2% 18% kurzfristiger Ersatz Fernwärme 52% 74% erprobte, zuverlässige 14% keines Systeme andere Gründe weitere • Sonnenenergie / Wärmepumpe je 9% • Hauptargument: tiefe Investitionskosten • Holzheizsysteme machen 6% aus • 18% begründen die Wahl durch einen (Mehrfachnennungen möglich) kurzfristigen Ersatz Zürich, 22.01.2019 AH Seite 14
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Befragung Heizkesselersatz F7: Dauer Ersatz Notersatz ja/nein 10% 2% 13% 6 Monate 85% • bei 15% der Anlagen Ersatz weniger als • bei 13% der untersuchten Anlagen kann 1 Monat (kurzfristiger Ersatz) von einem Notersatz (Ersatz innerhalb • bei 10% der Anlagen Ersatz länger als 6 kurzer Zeit, Einholung von nur 1 Offerte Monate direkt beim Installateur) Zürich, 22.01.2019 AH Seite 15 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz MuKEn 2014 Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz möglich? • (Art. 1.29) • mit erneuerbaren Systemen, Standardlösungen SL 1 - SL 7 • Beurteilung ohne Sanierung Gebäudehülle Zürich, 22.01.2019 AH Seite 16
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz MuKEn 2014 MuKEn 2014 möglich 8% • bei 92% aller Anlagen werden Ja Möglichkeiten für eine Umsetzung nach eher Ja den MuKEn 2014 erkannt 14% • bei 8% der Anlagen wird eine Sanierung Nein nach den MuKEn 2014 als schwierig 78% eingeschätzt (Denkmalschutz, Etagenheizung) Zürich, 22.01.2019 AH Seite 17 AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Zusammenfassung / Fazit • Anteil von Anlagen mit Notersatz relativ klein • Qualität der Wärmedämmung von Installationen ungenügend: ĺ$NWLRQVSODQ+HL]XQJVGlPPXQJHQ gute Beispiele, Schulungen / Info zusammen mit der Branche, Sanktionen... • aktuell: Installateure die Haupt-Ansprechpersonen bei Heizkesselersatz ĺQDFK8PVHW]XQJMuKEn 2014 HUK|KWHU%HUDWXQJVEHGDUIILWZHUGHQIU(LQEH]XJHUQHXHUEDUH:lUPH • wenige Liegenschaften bei denen die Nutzung von erneuerbarer Energie nicht möglich scheint Zürich, 22.01.2019 AH Seite 18
AWEL- Vollzugsuntersuchung Heizkesselersatz Besten Dank für ihre Aufmerksamkeit Zürich, 22.01.2019 AH Seite 19
Kanton Zürich Baudirektion AWEL Abteilung Energie Gesuch / Installationsattest für wärmetechnische Anlagen Tipps und Tricks sowie Hinweise zur Privaten Kontrolle Silas Gerber Energietechnik silas.gerber@bd.zh.ch 043 259 43 52 1 Inhaltsverzeichnis WTA-Formular Bewilligungspflicht und Verfahren Formularbezug Aufbau des Formulars Private Kontrolle Vollzugserfahrungen zu Seite 4 WTA Æ Wärme-Technische Anlagen 2
WTA-Formular Bewilligungspflicht und Verfahren Neueinbau und Änderungen von Heizungsanlagen sind bewilligungspflichtig Gilt für alle Wärmeerzeuger: Kessel, Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, WKK Energievorschriften -> im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung Brandschutzvorschriften -> Seit 2015 in vielen Fällen nur noch Installationsattest -> Meist keine feuerpolizeiliche Bewilligung mehr Erteilung der Bewilligung im Anzeigeverfahren 3 WTA-Formular Viele Gemeinden: Neue Zuständigkeiten Erfahrung: Vor 2015 wurden für die Bewilligung in vielen Gemeinden die baurechtlichen Belange von der am Verfahren ebenfalls beteiligten kommunalen Feuerpolizei bearbeitet. Seit 2015 muss die kommunale Feuerpolizei keine Bewilligung mehr ausstellen Æ Lücke! Hinzu kamen noch baurechtliche Probleme wie Lärmschutz bei Luft/Wasser-Wärmepumpen, Verletzung von kommunalen Baulinien bei der Bohrung von Erdwärmesonden Æ Aufgabe des Bauamts ¾ Mit neuem WTA-Formular wurde die Grundlage geschaffen, dass Abwicklung der Verfahren so einfach wie bisher und doch alles abgedeckt ist 4
WTA-Formular Formular „WTA“ WTA = Wärmetechnische Anlagen (insbesondere Heizung, Einbau + Ersatz) Geänderter Ablauf Feuerpolizei: (in vielen Fällen) Attest statt Bewilligung Ablauf des Baubewilligungsverfahrens wie bisher (Abstimmung nötig) Erfahrungen seit 1.1.2015 Æ viele Unsicherheiten Æ Formular optimiert Formular soll erklären: Auf Seite n eine Hilfestellung, was es wann braucht Formular soll koordinieren: Gleiche Daten nur einmal eintippen (Verwendung des Adobe Readers nötig) 5 Formularbezug WTA-Formular https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/download-formulare? ය www.gvz.ch > Brandschutz ඹ > Download Formulare > Wärmetechnische Anlagen (Gesuch / Installationsattest) ර 6
Aufbau des Formulars WTA-Formular 7 Gesuch /Installationsattest WTA-Formular vor Inbetriebnahme einreichen vor Realisierung einreichen Gesuch S. 1,2,3+4 Installationsattest S.1,2,5+6 8
Formular Seite 1 WTA-Formular Zeigt welche Behörden für die wärmetechnische Anlage zuständig sind. WTA-Formular immer beim Bauamt der Stadt/Gemeinde einreichen 9 Erfahrungen / Fragen … WTA-Formular Nötige Beilagen z.B. Lärmschutz bei Luft/Wasser-Wärmepumpen: Æ siehe Hinweise und Erklärungen auf Seite n direkt bei der Auswahl des Vorhabens Vorsicht bei nach aussen in Erscheinung tretenden Teilen (Kamine!): Hier ist allenfalls ein Baubewilligungsverfahren nötig Æ siehe Hinweis auf Seite n 10
Formular Seite 2 WTA-Formular - Gemeinde - Vorhaben und Nutzungsart - Anlagestandort - Gesuchsteller - Anlagebesitzer - Adressen soweit notwendig 11 Formular Seite 3 WTA-Formular technische Angaben Es sollen alle relevanten Angaben zur Eingaben Anlage gemacht werden, Gemeinde muss wissen was gemacht wird. werden - Wärmeerzeuger automatisch - Brenner - Brennstoff auf Seite - Abgasanlage 5&6 - Brandschutzelement - Austrittspunkt übernommen - Partikelabscheider 12
Formular Seite 4 WTA-Formular Energetische Beurteilung - Nachfolgend ein paar Beispiele aus Vollzugsuntersuchungen und Gesuchen für Private Kontrolle 13 Formular Seite 4 WTA-Formular - Private Kontrolle ersetzt behördliche Kontrolle - Selbstdeklaration mit Unterschrift -> nur noch Stichprobenkontrollen durch Behörden - Liste befugter Personen im Fachbereich Heizungsanlagen www.energie.zh.ch/pk - Erteilung Befugnis zur Privaten Kontrolle www.energie.zh.ch/pk 14
Formular Seite 4 WTA-Formular Wann ist die VHKA erforderlich (gesetzlich vorgeschrieben)? - ab 5 Wärmebezüger pro Heizung - Gebäude mit Baubewilligung ab 1.6.1986 (ca. ab JG 1987) (meistens schon vorhanden, resp. sollte vorhanden sein) - Gebäude vor 1987: Nachrüstungspflicht wenn die Wärme- Erzeugung, -Verteilung und -Abgabe erneuert werden 15 Formular Seite 4 WTA-Formular Ziel: Rauchgaskanal dicht, so dass keine warme Raumluft entweichen kann Heute problemlos, weil Cheminées «geschlossen» sind mit Aussenluftansaug und Rauchgaskamin Æ erfüllt bei alten Cheminées ohne Aussenluftansaug erfüllt sofern: - Klappe bei Cheminée-Feuer geöffnet - Sobald Cheminée-Feuer erloschen, Klappe geschlossen 16
Formular Seite 4 WTA-Formular Um was geht es? Seit 1997 muss jeder Neubau die 80% «Höchstanteil» gemäss §10a Energiegesetz erfüllen. Æ Bessere Wärmedämmung Æ 20% erneuerbare Energien Vorsicht bei Gebäuden ab 1997: wenn vorher Holzheizung oder Wärmepumpe neu aber Gas- oder Ölheizung installiert werden soll Æ Massnahmen notwendig, so dass §10a Energiegesetz weiterhin erfüllt wird 17 WTA-Formular Besten Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: Silas Gerber silas.gerber@bd.zh.ch 043 259 43 52 18
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE Wärmetechnischen Anlagen - Feuerpolizeiliche Anforderungen Aufstellung und Installation Martin Sigrist Illnau-Effretikon, 22. Januar 2019 1 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE INHALT Wärmetechnische Anlagen Gesuchsformular / Installationsattest • Bewilligungsinstanzen (Bewilligung oder Installationsattest) • Verantwortung Wichtigste Infos zu Anforderungen • Zulassung • Abgasanlage • Aufstellungs- /Heizraum • Brennstofflagerung 2
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST BEWILLIGUNGSINSTANZEN n o p q r s In der Weisung «Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe» sind die Bewilligungsinstanzen geregelt. https://www.gvz.ch/_file/265/weisung-20-01-fp-bewilligungen-fuer-wta-und-gefaehrliche-stoffe.pdf 3 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST • Gesuchsformular / Installationsattest immer an die zuständige Gemeinde/Stadt senden • Bei einem Installationsattest sollen die Formularseiten 1 - 4 VOR Realisierung eingereicht werden … • … und vor Inbetriebnahme die Seiten 1, 2, 5 und/oder 6 4
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE GESUCHSFORMULAR / INSTALLATIONSATTEST VERANTWORTUNG 5 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN ZULASSUNG Feuerungsaggregate müssen über eine gültige Anerkennung verfügen.* Leistungserklärung VKF Technische Auskunft • eine Leistungserklärung enthält • enthält alle relevanten Angaben meist nur Leistungsklassen zur Anwendung, Aufstellung, • eine Leistungserklärung muss in Abgasanlage einer Landessprache verfasst sein (D, I, F) SVGW - Zertifikat • Angaben zur korrekten Anwendung/Einbau fehlen oft – Verlangen! • eine Einbauanleitung muss in der * bei allen anderen Produkten kann eine Landessprache vor Ort verfasst Einzelprüfung durch die sein Brandschutzbehörde verlangt werden. • ebenso eine Bedienungsanleitung sowie die Sicherheitsinformationen 6
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN ZULASSUNG ABGASANLAGE 7 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN ZULASSUNG ABGASANLAGE Beispiel einer Leistungserklärung Klassifizierungsbeispiel VKF-Zulassung 8
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN AUFSTELLUNGS- /HEIZRAUM Räume für Feuerungsaggregate in Einfamilienhäusern, innerhalb von Wohnungen und „Gebäuden mit geringen Abmessungen * “ Bei Feuerungsaggregaten für flüssige und gasförmige Brennstoffe kann die Bauart und der Ausbau des Aufstellungsraums beliebig sein. Raum ohne Anforderung Türe ohne Anforderung Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien * Gebäude mit geringen Abmessungen: - Gebäude geringer Höhe; - max. 2 Geschosse über Terrain; - max. 1 Geschoss unter Terrain; - Summe aller Geschossflächen max. 600 m² 9 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN AUFSTELLUNGS- /HEIZRAUM Räume für Feuerungsaggregate in Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten Separater Raum Leistung N: (, Leistung > N: (, 7UH(,bei /HLVWXQJ! kW in Fluchtrichtung öffnend Zufuhr von Verbrennungsluft Direkter Zugang vom Freien erforderlich: EG oder tiefer: Leistung > µN: 2.UG oder tiefer: Leistung > N: 10
WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN BRENNSTOFFLAGERUNG Zwei Beispiele zur Lagerung von festen oder flüssigen Brennstoffen. Detaillierte Informationen zur Lagerung von Brennstoffen entnehmen Sie bitte der Brandschutzrichtlinie 24-15 «wärmetechnische Anlagen» ab Ziffer 6. 11 WEITERBILDUNG HEIZUNG UND ENERGIE WICHTIGSTE INFOS ZU ANFORDERUNGEN RICHTLINIEN UND EINIGE «STAND DER TECHNIK»-PAPIERE 12
KONTAKT Martin Sigrist Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sachbearbeiter Thurgauerstrasse 56 Brandschutz/Bewilligungen 8050 Zürich T direkt 044 308 21 47 T 044 308 21 11 martin.sigrist@gvz.ch F 044 303 11 20 www.gvz.ch info@gvz.ch 13 BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 14
Kanton Zürich Baudirektion AWEL Abteilung Luft Überblick zu den LRV-Änderungen Revision 2018 Inhalt • Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungen Neuer Messturnus, Energetische Anforderungen • Anforderungen an Holzfeuerungen Inverkehrbringen, Inbetriebnahmen, Periodische Messungen, Abnahmekontrolle mit Feststoffmessung, Speichervorschriften • Brenn- und Treibstoffe Neu ab 1.6.2023 nur noch Heizöl «Extraleicht Öko» AWEL, Abteilung Luft, Andreas Petz Quelle der Präsentation: BAFU
Öl- und Gasfeuerungen Wesentliche Änderungen in der Übersicht Öl- und Gasfeuerungen Feuerungsart Warmwasserbereiter und Raumheizgeräte und Einzelraumheizgeräte Warmwasserspeicher Kombiheizgeräte Inverkehrbringen Ab 26.9.2018 gelten die Vorschriften gemäss EnEV, die Bestimmungen gemäss Art. 20 LRV entfallen. Konformitätsnachweis gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) Anh. 1.15 EnEV Anh. 1.16 EnEV Anh. 1.18 EnEV Abnahmemessung Innert drei, spätestens zwölf Monaten nach Inbetriebnahme Periodische Ölfeuerungen: alle zwei Jahre Messung 'ĂƐĨĞƵĞƌƵŶŐĞŶ͗ĂůůĞϰ:ĂŚƌĞ;чϭDt&t>Ϳ Besondere Bestimmungen ďϬϭ͘ϲ͘ϮϬϮϯ͗,ĞŝnjƂůͨdžƚƌĂůĞŝĐŚƚƵƌŽͩŶƵƌŶŽĐŚŝŶ&ĞƵĞƌƵŶŐĞŶхϱDt͘ Gleichstellung von naturbelassenem Pflanzenöl und Pflanzenölmethylester (SN EN 14214) mit Heizöl «Extra leicht Öko» Heizkessel mit Inbetriebnahme ab 1.1.2019 dürfen 4 % Abgasverluste nicht überschreiten Holzfeuerungen bis 70 kW Wesentliche Änderungen in der Übersicht Heizkessel Serienmässig hergestellte Handwerklich hergestellte Einzelraumfeuerungen Einzelraumfeuerungen (Einzelstücke) Inverkehrbringen Emissionsgrenzwerte bis Emissionsgrenzwerte ab -- (LRV / EnEV) 31.12.2019 nach LRV, ab 1.1.2020 1.1.2022 nach EnEV (Anhang nach EnEV (Anhang 1.20) 1.19) Inbetriebnahme -- Emissionsgrenzwerte bis -- (LRV) 31.12.2021 für CO und Staub gemäss Leistungs- oder zusätzliche Erklärung Abnahmemessung Messung von CO und Staub Keine, falls Nachweis Keine, falls feusuisse-Berechnung (LRV) Einhaltung EGW zur oder Staubabscheider, sonst CO Inbetriebnahme vorliegt, sonst und Staub CO und Staub Periodische Messung Messung von CO alle 4 Jahre (ZH ĞŝƌĞŐĞůŵćƐƐŝŐďĞŶƵƚnjƚĞŶ&ĞƵĞƌƵŶŐĞŶ^ŝĐŚƚŬŽŶƚƌŽůůĞ alle 2 Jahre, (LRV) alle 2 Jahre) (Restholzfeuerungen Messung im Beschwerdefall. CO und Staub alle 2 Jahre) Besondere Speichervorschriften -- -- Bestimmungen (LRV)
Holzfeuerungen - weitere Vorgaben Speicher, Staubabscheider • Speichervorschriften für handbeschickte und automatische Heizkessel bis 500 kW • Ausgenommen Pelletskessel bis 70 kW • Wenn technisch oder betrieblich angezeigt sind Quelle: www.heitzmann.ch kleinere Speichergrössen möglich (Behörde) • Staubabscheider muss dem Stand der Technik entsprechen: VDI 3670 • Mindest-Verfügbarkeit Staubabscheider bei Anlagen über 70 kW: 90 % der Laufzeit der Feuerung Quelle: www.oekosolve.ch Quelle: www.raiffeisenenergie.de Brenn- und Treibstoffe Heizöl • Als Heizöl «Extraleicht» gelten • Heizöl «Extraleicht Euro» (Schwefelgehalt > 0.1% m/m) • Heizöl «Extraleicht Öko» (Schwefelgehalt > 0.005% m/m) • Naturbelassenes Pflanzenöl und Pflanzenölmethylester (FAME), das SN EN 14214 entspricht, sind Heizöl «Extra leicht Öko» gleichgestellt • Heizöl «Extraleicht» ab 1.6.2023 nur noch in Anlagen > 5 MW Quelle: www.raiffeisenenergie.de
Feuerungen Heizöl «Extraleicht» Betrieb Schadstoff Anlage Grenzwert Russzahl 1 CO 80 mg/m3 NOx Übrige Anlagen 120 mg/m3 Anlagen mit Heizmediumtemperatur хϭϭϬ°C 150 mg/m3 Hell-/Dunkelstrahler 200 mg/m3 • Erleichterung für höheren Stickstoffgehalt im HEL aufgehoben • Unvollständig verbrannte Ölanteile aufgehoben (nur noch bei Verdacht / Bedarf) • Abgasverluste 4 % für Neuanlagen ab 1.1.2019, für bestehende Anlagen unverändert 6-8 % Quelle: www. austaller-brennstoffe.at Hintergrundinformationen Medienmitteilung zur Revision 2018 mit Erläuterungen Für Revision erstellte Studien: • Volkswirtschaftliche Beurteilung VOBU • Geschäftsstelle Qualitätssicherung von Emissionsmessungen • Luftreinhalte-Verordnung (LRV): Revision Teil Holzfeuerungen – Abklärungen zum Stand der Technik • Standortbestimmung Wohnraumfeuerungen • Bericht Feuerungskontrolle 2014 Weiterführende Informationen unter www.bafu.admin.ch/luft Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien 058 462 93 12, luftreinhaltung@bafu.admin.ch
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt / Fachstelle Lärmschutz Luft/Wasser-Wärmepumpen - Hinweise zum Lärmschutznachweis Weiterbildung Heizung und Energie, 22. Januar 2019 Martin Wehrle, Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich 1 Fachstelle Lärmschutz Lärmschutzanforderungen bei L/W-WP im Kt. ZH Aktuelle Vollzugspraxis im Kt. Zürich: • Tabellenblatt «Informationen» im Formular LN-1a/b • www.laerm.zh.ch/waermepumpe Æ Aussenlärm Können die Vollzugsinstrumente des cercle bruit und der FWS angewendet werden? • nur teilweise • bei Widersprüchen gilt immer die kantonale Vollzugspraxis 2
Fachstelle Lärmschutz Revidierte Vollzugshilfe L/W-WP des cercle bruit zur Zeit nicht direkt anwendbar im Kt. ZH! 9 Kapitel 1 «Grundlagen» 9 Anhang 2 «technische Massnahmen» (nur LN-1b) Kapitel 2 «Beurteilung» Æ Flüstermodus, leise Geräte, Beurteilung EFH × Handbuch Lärmschutznachweis Æ Harmonisierung der Vollzugspraxis ist vorgesehen 3 Fachstelle Lärmschutz Schallrechner FWS Der Schallrechner ist zur Zeit im Kt. ZH nicht anwendbar (leider!) Gründe: • Flüstermodus (Nachtbetrieb) wird automatisch verwendet (unzureichend geregelt) • Vorsorgezuschlag +3 dB nicht enthalten • Im Kt. ZH ist PK-Unterschrift erforderlich Æ Anwendbarkeit Schallrechner wird angestrebt 4
Fachstelle Lärmschutz Schalldatenverzeichnis FWS Die Angaben aus dem Schalldatenverzeichnis können im Kt. ZH verwendet werden. 9 Zu verwenden sind grundsätzlich aber die Schallleistungspegel «Tagbetrieb maximal» Die Schallleistungspegel im reduzierten Betrieb «Nachtbetrieb maximal» können unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden 5 Fachstelle Lärmschutz Abgesenkter Nachtbetrieb / «Flüstermodus» • Wie wird sichergestellt, dass eine WP in der Nacht im abgesenkten Betrieb läuft? • Kann eine vernünftig dimensionierte Wärmepumpe den Heizbedarf decken, wenn sie von 19-07 Uhr im abgesenkten Betrieb läuft? • Was passiert, wenn die Heizleistung im abgesenkten Betrieb nicht ausreicht, insbesondere bei Minustemperaturen über -8 °C? • Bedingt ein abgesenkter Nachtbetrieb den Einsatz zusätzlicher Speicher und/oder eine überdimensionierte WP? • Wie hoch ist eigentlich die Heizleistung im abgesenkten Betrieb? 6
Fachstelle Lärmschutz Abgesenkter Nachtbetrieb bzw. «Flüstermodus» Derzeitige Vollzugspraxis im Kt. ZH: • Abgesenkter Betrieb ist dann zulässig, wenn die WP nachweislich so betrieben und der entsprechende Betrieb sichergestellt wird. Æ abgesenkter Betrieb wird behördlich verfügt (Bauentscheid) Æ Einstellung muss geräteseitig so festgelegt werden, dass benutzerseitig keine Änderungen möglich sind • abgesenkter Betrieb mit > -4 dB Reduktion gegenüber maximalem LwA (Tag): Plausibilität ist speziell aufzuzeigen Æ Bessere Lösung für abgesenkte Betriebe wird angestrebt Æ Deklaration der Heizleistung ist erforderlich 7 Fachstelle Lärmschutz Welche Massnahmen und Situationen können im Nachweis LN-1a berücksichtigt werden? 9 Im Formular LN-1a aufgeführte Massnahmen: Æ Lichtschacht Æ schallgedämmtes Wetterschutzgitter: Produktbeschrieb mit deklarierter Wirkung beilegen (mindestens 3 dB) 9 Gesamtsysteme (z.B. Gerät + Schalldämmhaube) mit Angabe (Schalleistungspegel gemäss Messung WPZ, …) zu genau der vorliegenden Kombination (Æ LwA als Eingangsgrösse) × Nicht LN-1a: Situationen mit mehr als 3 Reflexionsebenen (Ecksituation plus zusätzliche Wand oder Dach) 8
Fachstelle Lärmschutz Spezialfälle Klimaanlagen: • Unterstehen nicht der Privaten Kontrolle • Formular des cercle bruit verwenden, nicht LN-1a • zugehörige Vollzugshilfe «6.22 HLKK-Anlagen» beachten www.cerclebruit.ch Æ Vollzugsordner Æ 6 Industrie- und Gewerbelärm Poolheizungen: • Spezialfall, evtl. andere Zuschläge, andere Massnahmen möglich als in LN-1a aufgeführt, evtl. verschiedene Betriebsphasen Æ LN-1a nicht geeignet 9 Fachstelle Lärmschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: www.laerm.zh.ch/waermepumpen Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren: martin.wehrle@bd.zh.ch, 043 259 55 20 mathias.eisenring@bd.zh.ch, 043 259 55 38 10
Überdimensionierung - Situation und mögliche Massnahmen bei Heizungen. Weiterbildung Energie vom 22. Januar 2019, Restaurant Rössli, Illnau-Effretikon David Füllemann, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich Ziele und Inhalt der Präsentation. Vorstellen der aktuellen Situation bezüglich Heizleistung und Heizenergieverbrauch von Mehrfamilienhäusern (BFE – Studie). Aufzeigen von möglichen Massnahmen bei der Wärmeerzeuger-Auslegung. Erläutern der resultierenden Vorteile und der Auswirkungen.
Inhalt. 4) ewz Energielösungen – Fakten 5) Dimensionierung und Energie – aktueller Stand und Ursachen bei MFH 6) Massnahmen zur Wärmeerzeugerauslegung 7) Wo ist eine abweichende Betrachtung nötig 8) Vorteile und Auswirkungen einer kleineren Dimensionierung 9) Dank 10) Quellen 3 ewz Energielösungen - Fakten. Kennzahlen 55 Mitarbeiter Verkaufte Energie: 341 GWh/a Anzahl Anlagen: 280, davon 30 Verbunde CO2-frei/neutral: 70 % Stärken / Fokus 20 Jahre Erfahrung Grossanlagen / Wärmeverbunde Übernahme und Optimierung bestehender Wärmeverbunde 4
Dimensionierung und Energie – aktueller Stand und Ursachen bei MFH. Heizenergiebedarf Leistung Energie Leistungsbedarf im Mittel im Mittel 19 % tiefer 20 - 40 % höher als als verbaut in der SIA 380/1 Mögliche Ursachen Mögliche Ursachen die Gleichzeitigkeit von Lüftungsanlagen die Heizgrenze liegt höher als usw. wurde nicht berücksichtigt angenommen die SIA 384.201 errechnet vielfach zu die Wohnräume werden nicht bis 21°C hohe Heizleistungen beheizt, sondern bis 23°C zu hoher Leistungszuschlag für das gekippte Fenster können den Bedarf um Brauchwarmwasser (BWW) bis zu 23% erhöhen weniger Nachtabsenkungen tiefere Personenbelegung (weniger Gewinne) fehlende Berücksichtigung von Wärmegewinnen (intern und extern) höherer Warmwasserbedarf schlechtere Luftdichtigkeit der Gebäude 5 Massnahmen zur Wärmeerzeugerauslegung Mehrfamilienhäuser im Mittelland können mit bis zu 2‘500 Volllaststunden ausgelegt werden (3‘0000 Volllaststunden inkl. BWW). >>> Im Moment liegen die Empfehlungen bei 2‘300 Volllaststunden (mit BWW bei Sanierungen). Vorsicht bei Zuschlägen für Lüftungsregister, diese können meist vernachlässigt werden. Warmwasser-Zuschläge von ca. 2 - 3 W/m2 (nach SIA 384/1) auf die Wärmeerzeugung >>> nicht die Boiler Leistung addieren. Den Leistungsbedarf nach Möglichkeit von zwei Seiten berechnen (Kontrollrechnung). Nachfolgend drei Möglichkeiten: 1. über die Energieseite (Volllaststunden) 2. über die Leistungsseite (SIA 384.201 usw.) 3. über Lastkennlinie Wärmeerzeuger (Messung) >>> die beste Methode Erste Gebäude Der mögliche Gebäude-Mehrenergiebedarf und die Effizienz- nach SIA Steigerung neuer Wärmepumpen (WP) muss in die Erd- 384.201 sind sonden (EWS) Auslegung einfliessen. bald Sanierungs- objekte! 6
Wo ist eine abweichende Betrachtung nötig? 1. Niedrigenergie-Häuser (Minergie P usw.) Diese Spezialfälle sind genauer zu betrachten, 2. Gebäude mit sehr hohem Glas-Anteil es resultieren tiefere 3. Spezialgebäude wie Hotels, Warenhäuser, Volllaststunden. Industrie, Spitäler usw. 4. Torluftschleier, Gebäude mit automatischen Toren, Heizungsunterstützung mit Lüftungen Bei der Sanierung von 5. hohe Aufheizspitzen, tiefere Raumtemperaturen EWS, (> Die höhere wird der Anschluss- Laufzeit des oder Grundpreis tiefer. Wärmeerzeugers ist zu beachten. >>> Erdsonden dürfen meist nicht kleiner dimensioniert werden. (Energieverbrauch) 8
Herzlichen Dank. Fragen? Quellen Bundesamt für Energie, BFE (2018) ImmoGap / Einfluss der Kombination aus Nutzerverhalten und Gebäudetechnik auf den Performance Gap bei Mehrfamilienhäuser Anlagenportfolio und Erkenntnisse ewz 10
Huber Energietechnik AG, Zürich Untersuchung der Fussbodenheizung bei Neubauten Arthur rthHuber, Arthur A HubDipl.-Ing. ur Huber, er, D ETH Dipl.-Ing. ipl.-In E/TSIA g. ETHH/S SIA IA Huber H ubEnergietechnik Huberer E nergietechnAG, Energietechnik ik AGZürich AG,,Z ürich Zürich w ww.he www.hetag.ch tag.ch www.hetag.ch 22. 1. 2019 1 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten Huber Energietechnik AG, Zürich Zusammenfassung • Berechnung und Auslegung der Fussbodenheizung mehrheitlich gut. Vorschriften werden meist gut eingehalten. • Verlegung Fussbodenheizung immer gemäss Planung. • Thermostatventile mehrheitlich auf allen Heizkreisen (auch Bad / Dusche / WC). • Überprüfung mit günstigen IR-Kameras sehr einfach. Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 2
Huber Energietechnik AG, Zürich ca. 50% der Anlagen haben trotzdem zu hohe Vorlauftemperaturen: • Luft in Heizkreisen -> Erhöhung Vorlauftemperatur statt Entlüftung • Fehlende Entlüftungsstelle -> Luft -> Erhöhung Vorlauftemperatur • Kein Kontakt auf Raumthermostaten -> Thermostat schliesst nicht • Falsche Verdrahtung: Thermostat Schlafzimmer auf Ventil Wohnzimmer • Nicht eingestellter Abgleich • Klagen über kalte Fussböden -> Erhöhung Vorlauftemperatur • Bewohner wollen kalte Schlafzimmer und warme Badezimmer -> Interne Wärmeströme kühlen Badezimmer ab Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 3 Huber Energietechnik AG, Zürich Nicht immer liegt das Problem beim Installateur.. • Der Heizungsfachmann kennt in der Regel die Problempunkte und kann diese meist schnell beheben. • Symtombekämpfung statt Problemlösung durch Bauherr oder Hauswart nicht selten. Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 4
Huber Energietechnik AG, Zürich Auslegung der Fussbodenheizung Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 5 Huber Energietechnik AG, Zürich Kantonale Vorschriften: BBV I Verordnung sieht keine Ausnahme für Nassräume / Bad / WC vor Kleine innenliegende Räume ohne Abwärme / Solarwärme werden zwar toleriert, setzen aber perfekt eingestellten Abgleich und Heizkurve voraus. Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 6
Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen Solltemperatur wärmster Raum (z.B. Badezimmer) Ti,soll °C 21 Ti,soll °C 21 Vorlauftemperatur der Heizung: (Ta = -8°C) T VL °C 35 T VL °C 45 Rücklauftemperatur der Heizung: (Ta = -8°C) T RL °C 28 T RL °C 28 elektrische Zusatzheizung Warmwasser: w öchentliche Legionellenschaltung w öchentliche Legionellenschaltung garantierte Warmwassertemperatur ohne Elektroheizstab: °C 58 °C 58 Warmwassertemperatur mit Elektro - Nachwärmer Qww : auswählen -> °C auswählen -> °C Warmwasser-Zirkulation / Begleitheizband WW-Zirkulation Länge: m WW-Zirkulation Länge: m Solaranlage Keine Solaranlage Keine Solaranlage Absorberfläche m2 m2 Kollektorausrichtung Azimut [°]: Neigung [°]: Azimut [°]: Neigung [°]: Nettoertrag pro m2 Absorberfläche Vorschlagswert: 0.0 kWh/m2a Vorschlagswert: 0.0 kWh/m2a Kollektor-Kenndaten: KR a1 = a2 = a1 = a2 = Solarer Deckungsgrad Warmwasser H % 0.0% H % 0.0% Solarer Deckungsgrad Heizung H % 0.0% H % 0.0% Resultate 0.0% 0.0% Elektro-Direkt-Anteil für das Warmwasser H 0.6% kWh = 27 H 0.6% kWh = 27 Verluste im Heizbetrieb (Anfahren, Speicher, etc.) 2% Etah = 98% 2% Etah = 98% Verluste im WW-Betrieb (Anfahren, Speicher, etc.) 6% Etaw = 94% 6% Etaw = 94% Laufzeit der Wärmepumpe h/a 1'824 h/a 1'824 Anteil und JAZ der Wärmepumpe für die Heizung H 100.0% JAZh = 4.61 H 100.0% JAZh = 3.62 Anteil und JAZ der Wärmepumpe für Warmwasser H 99.4% JAZww = 2.66 H 99.4% JAZww = 2.66 Jahresarbeitszahl Heizung + Warmwasser JAZh+ww: exkl. el. Zusatz - 3.74 exkl. el. Zusatz - 3.25 Vorlauftemperatur 45°C statt 35°C -> Stromverbrauch steigt um 28% ! Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 7 Huber Energietechnik AG, Zürich Auslegung Fussbodenheizungen nach SIA 384/201 Norm SIA 384/201 wird nicht angewandt (häufig Auslegung nach alter Norm SIA 384/2) Auswirkung meist gering Achtung: Zimmer mit Aussenluftdurchlässen ! Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 8
Huber Energietechnik AG, Zürich Auslegung Fussbodenheizungen nach SIA 384/201 Räume mit Aussenluftdurchlässen / Fensterventilen brauchen grössere Heizleistung (wird in der SIA 384/201 berücksichtigt, in der alten SIA 384/2 nicht) Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 9 Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 1 Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 10
Huber Energietechnik AG, Zürich Zuleitungen durch Schlafzimmer Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 11 Huber Energietechnik AG, Zürich Fehlende Thermostatventile: Nur einmal angetroffen Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 12
Huber Energietechnik AG, Zürich Häufiger Fall: Fehlende Thermostatventile in Bad/WC Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 13 Huber Energietechnik AG, Zürich Keine Thermostatventile in Bad/WC Ist heute die Ausnahme, kommt aber noch vor! Aussentemperatur: 1°C Vorlauftemperatur: 37°C Toxische Kombination! Bad / WC: keine Thermostatventile Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 14
Huber Energietechnik AG, Zürich Keine Thermostaten für Nassräume Konsequenzen: -> Wohnung zu warm -> Thermostaten werden zugedreht -> Zuleitungen zu Bad / WC beheizen ganze Wohnung -> Boden wird kalt -> Heizkurve wird weiter erhöht …. Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 15 Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 4: Fehlende Entlüftungsstelle DG ??? FBH OG FBH EG Verteiler FBH Verteiler UG Heizung Verteiler: UG / EG Kein Verteiler: OG / DG Entlüftung durch Entlüftungsstellen: DG keine Bewohner nicht möglich Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 16
Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 4: Fehlende Entlüftungsstelle Keine Entlüftung -> Luft im DG -> Heizkurve höher gestellt Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 17 Huber Energietechnik AG, Zürich Objekt 5: Kalte Schlafzimmer neben Bad Bad: 24°C Wunschtemperatur Schlafzimmer mit offenen Kippfenstern Schlafzimmer: Schlafzimmer: 16°C Wunschtemperatur 16°C Wunschtemperatur Wunschtemperatur in Badezimmer erst mit 48°C Vorlauf (Auslegung) erreichbar Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 18
Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 5: Zuleitung durch Schlafzimmer Heizkurve: 48°C Vorlauftemperatur bei Ta = -8°C Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 19 Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 7: Schlecht zugänglicher Heizverteiler Konsequenz: -> Es wird kaum entlüftet -> Defekte Stellantriebe werden nicht erkannt -> Heizkurve wird höher gestellt, statt Problem behoben Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 20
Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Objekt 7: Schlecht zugänglicher Heizverteiler Konsequenz: -> Wassermenge zwar berechnet, aber nicht eingestellt Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 21 Huber Energietechnik AG, Zürich Heizkurven und Fussbodenheizungen: Messung mit günstigem IR-Messgerät (FLIR ONE) Verlegung Fussbodenheizung nachträglich einfach überprüfbar Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 22
Huber Energietechnik AG, Zürich Untersuchungsbericht Bezug des Berichts: www.energie.zh.ch/dok Æ Gebäude Besten Dank für Ihr Interesse! Untersuchung von Fussbodenheizungen an bestehenden Objekten 22. 1. 2019 23
Arbeiten an elektrischen Anlagen Was dürfen Heizungsinstallateure elektrisch anschliessen? as-energie GmbH Aus- und Weiterbildungen - Anschlussbewilligung Grundschulung - Anschlussbewilligung Wiederholungskurse - Erstprüfung für Elektro-Installateure - Praxistage für angehende Projektleiter Elektrosicherheitsberatungen Elektroplanungen Energieberatungen © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 2
Arbeiten an elektrischen Anlagen In der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV / SR734.27/1.1.2018) wird geregelt, wer unter welchen Umständen an elektrischen Anlagen arbeiten darf. Fachkundige Personen (Meisterprüfung) dürfen alle Installationen ausführen und maximal 20 Personen beaufsichtigen, wenn sie eine Bewilligung vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI)haben. Privatpersonen dürfen in ihren Räumen, hinter einem Fehlerstromschutzschalter, einpolige Installationen von Schaltern, Lampen und vereinzelte Steckdosen installieren. Diese müssen von einer Person, welche eine Kontrollbewilligung vom ESTI hat, geprüft werden. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 3 Warum gibt es diese Einschränkungen? Mit der Elektrizität ist es wie mit der Liebe man hört sie nicht man sieht sie nicht man riecht sie nicht Wenn man sie spürt ist es leider meistens schon zu spät Elektrischer Strom kann nach wie vor tödliche Folgen haben. Im 2018 haben 8 Menschen bei Unfällen durch den elektrischen Strom ihr Leben verloren. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 4
Unfallstatistik des ESTI 2008 bis 2017 Quelle ESTI © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 5 Eingeschränkte Bewilligungen NIV Art. 13 Arbeiten an betriebseigenen Installationen (Betriebselektriker) Die Anlagen der Firma Elektroinstallateur EFZ mit 3 müssen in ihrem Besitz sein Jahren Erfahrung unter und auch von der Firma fachkundiger Leitung oder EFZ genutzt werden. und bestandener Prüfung beim ESTI. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 6
Eingeschränkte Bewilligungen NIV Art. 14 Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Lift, Fotovoltaik, Schiffe, Stationäre-Batterien, usw.) Installationen ab Elektroinstallateur EFZ mit 3 Jahren einem Anlageschalter, Erfahrung unter fachkundiger Leitung inklusive erstellen von oder EFZ und 3 Jahre praktische Leitungen. Tätigkeit an solchen Anlage und eine bestandene Prüfung beim ESTI. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 7 Eingeschränkte Bewilligungen NIV Art. 15 Anschlussbewilligung Berechtigt zum Anschliessen Elektroinstallateur EFZ mit 3 von elektrischen Erzeugnissen Jahren Erfahrung unter an bestehende Installationen. fachkundiger Leitung oder EFZ Es dürfen keine Leitungen und eine bestandene Prüfung verlegt werden beim ESTI. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 8
Eingeschränkte Bewilligungen NIV Art. 14 oder 15 Abs. 4 Service und Reparaturarbeiten Berechtigt zu Service oder Reparaturarbeiten an Anlagen hinter Anlageschaltern oder Sicherungen von maximal 13A. EFZ und ein vom ESTI Der Kurzschussstrom der Anlage anerkannter Kurs von muss kleiner als 1000A sein. mindesten 40 Lektionen. (ESTI Weisung 330) © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 9 Eingeschränkte Bewilligungen NIV Art. 14 oder 15 Abs.4 Service und Reparaturarbeiten Mindestens 1 Mitarbeiter der Firma muss eine Bewilligung NIV Art. 14 oder 15 haben. ESTI bewilligt nicht, 1 Mitarbeiter mit NIV Art. 14 / 15 und 15 bis 20 Mitarbeiter mit NIV 15 Abs. 4 Ausbildung. Tätigkeiten müssen dem ESTI gemeldet werden und werden durch dieses beaufsichtigt. Zum Beispiel ist Boiler entkalken mit dieser Ausbildung nicht zulässig. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 10
Arbeitssicherheit Beim Arbeiten sind die 5+5 lebenswichtigen Regeln der SUVA einzuhalten. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 11 Arbeitssicherheit Quelle ESTI © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 12
Messungen, Prüfungen Inhaber einer Bewilligung vom ESTI müssen vor der Übergabe der Anlage an den Eigentümer die Schutzmassnahmen, gemäss NIN oder SNR462638, der Anlage prüfen und dokumentieren. Die Dokumente sind dem Anlageeigentümer zu übergeben. Geprüft wird zum Beispiel: Dokumentieren: - Sichtprüfung - Schutzleiterprüfung - Automatische Abschaltung - Isolationsmessung © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 13 Weiterbildungspflicht Inhaber einer Bewilligung vom ESTI müssen durchschnittlich 1 Tag Weiterbildung pro Jahr zu den Themen Messen, sicherer Umgang mit Elektrizität, Elektrotechnik und Normen nachweisen. Mitarbeiter mit der Weiterbildung NIV Art. 15 oder 15 Abs. 4 müssen 1/2 Tag Weiterbildung pro Jahr zu den Themen Messen, sicherer Umgang mit Elektrizität, Elektrotechnik und Normen nachweisen. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 14
Arbeiten an elektrischen Erzeugnisse Arbeiten an elektrischen Erzeugnissen fallen nicht unter die NIV und sind nicht bewilligungspflichtig. Erzeugnisse sind zum Beispiel Elektroverteilung, Wärme- pumpen, Elektrogeräte usw. Bei Arbeiten an Erzeugnissen müssen diese jedoch auch auf die Sicherheit geprüft werden: Bei Schaltschränken gemäss EN 61439, Maschinen nach EN60204 oder bei Geräten nach SNR 462638. Auch diese Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumente sind dem Anlage-Eigentümer zu übergeben. © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 15 Geräteprüfung nach SNR462638 Elektrogeräte müssen gemäss der neuen Schweizernorm SNR462638 bei der Instandsetzung sowie periodisch geprüft werden. Ausgenommen sind periodische Prüfungen für Geräte für den privaten Gebrauch. Zum Beispiel: Geräte im Tiefbau, Gartenarbeiten oder Dachdecker alle 6 bis 12 Monate. Geräte Innenausbau alle 12 bis 24 Monate Bürogeräte alle 3 bis 5 Jahre © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 16
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt as-energie GmbH Toni Schädler Marktstrasse 7a 6060 Sarnen T 041 662 00 18| F 041 662 00 17 toni.schaedler@asenergie.ch www.asenergie.ch © as-energie GmbH Marktstrasse 7a 6060 Sarnen | 15. Januar 2019 | 17
suissetec im Porträt Der Gebäudetechnikverband stellt sich vor Inhaltsverzeichnis suissetec, der Branchen- und Arbeitgeberverband der Gebäudetechnik Merkblätter Planungshandbücher © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 3
suissetec, der Branchen- und Arbeitgeberverband der Gebäudetechnik suissetec umfasst Organisationen aus den Bereichen - Spenglerei|Gebäudehülle - Sanitär|Wasser|Gas - Heizung - Lüftung | Klima | Kälte Der Verband vertritt alle Stufen der Wertschöpfungskette, das heisst Hersteller, Lieferanten, Planer und Ausführende © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 4 Berufsgruppen bei suissetec Heizungsinstallateur/in Lüftungsanlagebauer/in Sanitärinstallateur/in Spengler/in Gebäudetechnikplaner/in (Heizung /Lüftung / Sanitär) © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 5
© suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 6 Organisation suissetec © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 7
Dimensionen suissetec-Mitglieder Nichtmitglieder Total Anzahl Betriebe 3‘500 3‘000 6‘500 Mitarbeitende inkl. GAV- Unterstellte 49’000 10’000 59‘000 Jahresumsatz Ausführende/Planer CHF 8.1 Mia. CHF 2 Mia.* CHF 10.1 Mia.* Anzahl Mitarbeiter pro Betrieb 9–10 2-3 Anzahl Lernende 5’600 1‘000 6’600 © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 8 Geschäftsstellen Deutschschweiz: Zürich (50 Mitarbeitende) Romandie: Colombier (5 Mitarbeitende) Tessin: Manno (3 Mitarbeitende) Bildungszentren Deutschschweiz: Lostorf (20 Mitarbeitende) Romandie: Colombier (4 Mitarbeitende) © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 9
Merkblätter © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 11 www.suissetec.ch/merkblaetter © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 12
Planungshandbücher Heizung + Lüftung © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 13 Fachtagung HLK am 2. April 2020 in Zürich © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 14
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter Fachbereich Heizung + Zentrale Kommission Planer von suissetec gerne zur Verfügung Tel. 043 244 73 33 | Fax 043 244 73 78 © suissetec | Zürich | 22. Januar 2019 | 16
Kanton Zürich Baudirektion Abteilung Energie Weiterbildung Heizung & Energie Ausblick Kanton Zürich 1 Weiterbildung Heizung und Energie Strategie im Gebäudebereich GEAK Vorschriften Förderung Energieeffizienz 2
Weiterbildung Heizung und Energie Vorschriften: Umsetzung MuKEn Juni-Oktober 2018: Vernehmlassung für eine Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der MuKEn 2014 Vorlage an Kantonsrat im Frühling 2019 geplant Beratung im Kantonsrat bis ? Früheste Einführung nicht vor Mitte 2020 Bei Referendum und Volksabstimmung früheste Einführung Ende 2021 3 Weiterbildung Heizung und Energie Förderung Gebäudehülle Minergie-Sanierungen Ersatzneubau Minergie-P GEAK-Plus 4
Weiterbildung Heizung und Energie 5 Weiterbildung Heizung und Energie Beratung Angebot richtetet sich eher an Bauherrschaftenten Planer und Installateure d sollten im Bild sein, was es gibt 6
Weiterbildung Heizung und Energie Weitere Förderprogramme • Bund: Kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV), Kleinanlagen mit Einmalvergütung (EIV) Æ www.pronovo.ch • Kommunale Förderprogramme • Programme von Energieversorgern • Agenturen, z.B. proKilowatt Æ Ersatz Umwälzpumpen 7 Weiterbildung Heizung und Energie Herzlich Dank für Ihre Aufmerksamkeit 8
Sie können auch lesen