Sekundarstufe I 2021 Informationen zum Schuljahresbeginn - Solothurn
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I N H ALTSVERZEICHNIS EDITORIAL3 STANDORTE4 KONTAKT5 INTERNET8 REGELN9 SCHULHAUSORDNUNG10 BEURTEILUNG14 ABSENZEN16 JOKERTAGE17 SCHULÄRZTE UND RELIGIONSUNTERRICHT 18 SPEZIALWOCHE - WOCHE 37 19 FERIENPLAN20 Impressum Herausgeberin: Sekundarstufe I Stadtschulen Solothurn Idee: Stefanie Ingold Fotos: Marc Henzi Druck: Heiniger Druck, Solothurn 2
E DITOR I AL Willkommen an der Sekundarstufe I in Solothurn Sehr geehrte Eltern Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht ab dem neuen Schuljahr die 1. Klasse der Sekundarstufe I an unserer Schule. Der Übertritt aus der Primarschu- le ist sicher für alle Schülerinnen und Schüler ein bedeutender Schritt. Uns ist wichtig, Ihr Kind bei diesem Wechsel eng zu begleiten und zu unterstüt- zen. Mit dem Eintritt in die Oberstufe beginnt die Vorbereitung auf die Be- rufswelt. Unser wichtigstes Ziel ist, die Jugendlichen optimal auf diese vorzubereiten. In dieser Broschüre finden Sie verschiedenste allgemeine Informationen über die Sekundarstufe I in der Stadt Solothurn. Die Lehrpersonen und ich freuen uns auf das neue Schuljahr, in dem wir Ihr Kind und Sie bei uns begrüssen dürfen! Stefanie Ingold, Schulleitung der Sekundarstufe I Die Schulleitung, Förder- sowie Klassenlehrpersonen der Sek 21 Stefanie Ingold, Chiara Fankhauser, Rolf Biberstein, Eva Birri, Beatrice Soldo, Roger Ingold, Anna Käser, Nina Küng und Hanspeter Ackermann 3
S TAN D ORTE Sekundarstufe I in der Stadt Solothurn Im Schuljahr 2021/22 findet der Unterricht in drei verschiedenen Schulhäusern statt. Schützenmatt 1. Sekundarstufe B, 2 Klassen 1. Sekundarstufe E, 4 Klassen 1. Sekundarstufe B/E, 1 Talentförderklasse 2. Sekundarstufe B, 2 Klassen 2. Sekundarstufe E, 3 Klassen 2. Sekundarstufe B/E, 1 Talentförderklasse 3. Sekundarstufe B/E, 1 Talentförderklasse Kollegium 3. Sekundarstufe B, 2 Klassen 3. Sekundarstufe E, 3 Klassen Hermesbühl Der Unterricht im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) findet für alle Klassen im 2. Sekundarstufenjahr im Hermesbühl statt. 4
KON TAKT Adressen Schulhäuser Sekundarstufe I Schützenmatt Sekundarstufe I Kollegium Untere Sternengasse 24 Goldgasse 2 4500 Solothurn 4500 Solothurn Telefon: 032 626 97 60 Telefon: 032 626 97 30 Lehrpersonen E-Mail: vorname.nachname@stadtschulen.ch Die Liste der Lehrpersonen erhalten die Schüler mit ihrem Stundenplan. Schulleitung stefanie.ingold@solothurn.ch Telefon: 032 626 97 61 Schuldirektion der Stadt Solothurn Postfach 460, Bielstrasse 24, 4502 Solothurn schuldirektion@solothurn.ch Telefon: 032 626 96 02 Schulsozialarbeit Sekundarstufe I Thomas Madörin Büro im Schulhaus Schützenmatt thomas.madoerin@perspektive-so.ch Mobile: 079 590 09 82 5
S chul ma terial Schulmaterial Allgemeines Schulmaterial – immer dabei! • Agenda • Kopfhörer • Tintenfüller/Tintenstift (blau oder schwarz) • zwei Markierstifte (verschiedener Farbe) • Radiergummi • Farbstifte • iPad (wird von der Schule zur Verfügung gestellt) betriebsbereit und aktualisiert Listen mit fachspezifischem Zusatzmaterial (z.B. Rechner, Zirkel, Geodreieck, etc.), Heften und Büchern werden von den Fachlehrpersonen bekanntgegeben. Klassen- und Fachlehrer können Materialkontrollen durchführen. Hefte Sauber geführte und intakte Hefte sind die Visitenkarte der Lernenden. Ordner und Ablage von schriftlichen Prüfungen Der Standort der Schülerordner ist das Klassenzimmer. Schriftliche Prüfungen wer- den, nachdem sie den Eltern vorgelegt worden sind, im entsprechenden Ordner abgelegt. Leihbücher Ausgeliehene Schulbücher sind mit Sorgfalt zu behandeln. Sie sind allesamt dauer- haft einzufassen. Defekte Einfassungen sind umgehend zu ersetzen. Mutwillig be- schädigte oder übermässig abgenutzte Bücher müssen der Schule zum Ladenpreis bezahlt und ersetzt werden. 6
S chul ma terial - iPad iPad Jede Schülerin und jeder Schüler erhält an der Sek I ein persönliches iPad zur Nut- zung. Die iPads werden den Schülerinnen und Schülern mit einem Ausleihvertrag ausgehändigt. In diesem wird der Umgang mit dem iPad geregelt. Bitte beachten Sie besonders den Bereich der Haftung, sowie die Nutzung ausserhalb der Schule. Wir verstehen das iPad als Arbeitsgerät, das in verschiedensten Fächern und Unter- richtssituationen eingesetzt werden kann. Viele Lehrmittel bieten inzwischen ihre Inhalte online an und es gibt unzählige Lernapps. Unsere Kinder und Jugendlichen in der zunehmend digitalisierten Welt zu begleiten, bleibt eine Herausforderung. Da ist das Zusammenwirken der Schule und Eltern wich- tig, wir bitten Sie bei Fragen, Bedenken oder Anmerkungen auf uns zu zukommen. 7
I NT ER NET Klassenraum im Internet Alle Schülerinnen und Schüler verfügen über eine persönliche Mailadresse für die Ar- beit in der Schule und auch für den privaten Gebrauch. Ebenfalls steht allen ein kos- tenloser Zugang zu Office365 (Word, Excel, Powerpoint, Outlook etc.) zur Verfügung. 1. Login Im Webbrowser muss die Adresse http://portal.office.com aufgerufen werden. Anmeldename vorname.name@stadtschulen.ch (z.B. hans.meier@stadtschulen.ch) Passwort Das Passwort ist entweder bereits bekannt oder wird nach den S o m m e r f e r i e n erstmals eingerichtet. Wer sein Passwort vergisst, muss sich beim ICT-Verantwort- lichen des Schulhauses melden, damit dieses zurückgesetzt und ein neues einge- richtet werden kann. 2. Office 365 Nach dem Einloggen steht die ganze Palette von Office365 online zur Verfügung. Oben links, mittels Klick auf die kleinen Kacheln, können sämtliche Programme aufgerufen werden. Online-Nutzung Wir empfehlen Office365 online zu nutzen, so wie es in der Schule ebenfalls ge- macht wird. Installation Office365 kann auf privaten Geräten installiert werden. Nach dem Einloggen kann auf der Einstiegsseite mit dem roten Button „Jetzt installieren“ die Installation ge- startet werden. Pro Schüler/in kann Office365 auf 5 persönlichen, privaten Gerä- ten (PC/Notebook, Tablet oder Smartphone) installiert werden. Die Installation auf persönlichen Geräten erfolgt auf eigene Verantwortung. Für die private Nutzung der Office365-Palette besteht kein Anspruch auf Support seitens der Schule. Für allfällige Komplikationen mit anderen Versionen der Office-Palette übernehmen die Stadtschulen keine Verantwortung und keine Haftung. Abmeldung Aus Sicherheitsgründen sollten sich die Benutzer/innen immer korrekt abmelden. Dies geschieht mittels Klick auf und auf „Abmelden“. 8
R EGEL N Regeln In jedem Bereich, in dem Menschen aufeinander treffen, braucht es Regeln und Abmachungen, an welchen sich alle Beteiligten orientieren können. Es ist wichtig, dass Sie als Eltern unsere Schulhausordnung zur Kenntnis nehmen und allfällige Massnahmen kennen. Wie in allen Bereichen an unserer Schule wollen wir Konflikte und Schwierigkeiten immer zuerst im Gespräch zu lösen versuchen. Doch es kann immer wieder zu Situationen kommen, in denen Massnahmen ergriffen werden müssen. Die Klassenlehrpersonen werden die Regeln mit den Schülern und Schü- lerinnen besprechen. 9
S CH ULH AUS ORDNUNG Schulhausordnung Das Schulhaus ist ein Ort des Lernens und der gegenseitigen Achtung. Lernen hat grundsätzlich in einem ruhigen Umfeld stattzufinden. Alles, was die Arbeit stört, das Zusammenleben beeinträchtigt oder die Arbeit des Hauswarts erschwert, ist zu unterlassen. Die Schüler und Schülerinnen haben die Anordnungen aller Lehrper- sonen und des Hauswartes zu befolgen. Allgemeines • Das Obergeschoss im Schulhaus Schützenmatt gilt als ruhiger Arbeitsort, Lärm ist unbedingt zu vermeiden. • Im Schulhaus Schützenmatt gehen die Schüler und Schülerinnen erst fünf Mi- nuten vor Schulbeginn ins Obergeschoss, dies gilt auch für die Bereiche der Seitengänge zu den Räumlichkeiten Gestalten/Musik, der TFK und der Bereich der Turnhallen. • Handys und andere elektronische Geräte sind im Schulhaus auf stumm und ohne Vibration, respektive ausgeschaltet und in den Schultaschen versorgt. • Über den Mittag dürfen Handys und Tablets in den zugewiesenen Räumen benutzt werden. • Es darf niemand gegen seinen Willen gefilmt oder fotografiert werden. • Zum Schulhaus und Mobiliar wird Sorge getragen. • Alkohol, Nikotin, E- Zigaretten, E-Shishas und illegale Betäubungsmittel gehö- ren nicht an unsere Schule. • Alle Formen von Gewalt, Rassismus und Sexismus gehören nicht an unsere Schule. • Essen und Trinken sind grundsätzlich nur ausserhalb des Schulhauses oder in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt*, im Schulhaus werden keine Kau- gummis gekaut. • Abfall wird in die Abfalleimer entsorgt. • Schneeballschlachten finden ausschliesslich auf dem roten Platz statt. *Schulhaus Schützenmatt: Erdgeschoss zwischen Nord- und Haupteingang 10
S CH ULH AUS ORDNUNG Pausen / Pausenplatz Die Pausen werden auf dem Schulhausareal verbracht • Schützenmatt: Die grossen Pausen können drinnen verbracht werden, im Erdge- schoss zwischen Nord- und Haupteingang. Die Pause darf nicht in den Seitengän- gen Gestalten/Musik, der TFK und im Bereich der Turnhallen verbracht werden. Wenn es im Innern zu laut wird, kann angeordnet werden, dass die Pause für eine bestimmte Zeit draussen verbracht werden muss. Zwischenstunden wer- den ebenfalls im Erdgeschoss verbracht. Der Aufenthalt bei den Fahrradabstell- plätzen ist während den Pausen nicht erlaubt. • Kollegium: Die Pausen und Zwischenstunden können im Innern in den zuge- wiesenen Räumen und Aussenplätzen verbracht werden, sowie auf dem Pau- senareal in der Innenstadt. Das Benutzen von Fahrrädern, Mofas und fahrzeugähnlichen Geräten (wie Inlines- kates, Rollbretter, etc) ist auf dem Schulhausareal und in den Schulhäusern nicht erlaubt Schulweg / Fahrräder / Mofas • Die Schülerinnen und Schüler halten sich an die Regeln des Strassenverkehrs- gesetzes. • Die Fahrräder und Mofas werden auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt. Haftung Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Anmerkung: die Schulhausordnung Sek I gilt auch im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haus- halt (WAH) im Hermesbühl. 11
K le id erordn ung Kleiderordnung Die Schule ist ein Arbeitsort, daher erwarten wir im Sinne der Wertschätzung und der Vorbereitung auf die Berufswelt, dass die Schülerinnen und Schüler angemes- sen gekleidet in die Schule kommen. • Keine Kleider mit rassistischen oder diskriminierenden Aussagen oder Abbil- dungen. • Keine tiefen Dekolletees, bauchfreien Tops, transparente Oberteile und Hot- pants. • Keine sichtbare Unterwäsche. • Keine Trainerhosen während dem regulären Unterricht. • Im Sportunterricht wird Sportkleidung getragen. • Keine Mützen, Caps und Hüte während dem regulären Unterricht. 12
MASSNAHM EN BE I REGE LVE RS TÖS S E N Massnahmen bei nicht Einhalten von Regeln Es ist im Ermessen der Lehrpersonen, zu welchem Zeitpunkt die Eltern informiert werden, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Die Information kann schrift- lich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Unmittelbare Massnahmen Verstoss gegen Regel betreffend Natel und elektronische Geräte im Schulhaus: • die Geräte werden sofort für 24h eingezogen • Eintrag bei „Hält die Regeln des schulischen Zusammenlebens ein“ Filmen, fotografieren: • Gerät für 24 Stunden einziehen, Eltern werden informiert, Eintrag bei „Hält die Regeln des schulischen Zusammenlebens ein“ Grundsätzlich erfolgt bei Verstössen gegen die Schulhausregeln zusätzliches Arbeiten bei einer Lehrperson oder beim Hauswart. Zudem erfolgt immer ein Vermerk beim Sozialverhalten. Bei vermehrten Meldungen erfolgt der Eintrag „ trifft nicht immer zu“ oder „trifft nicht zu“. Mutwillig beschädigtes Material muss ersetzt werden. 13
B EURT EILUNG Beurteilung Seit dem 1. August 2011 ist das geltende Laufbahnreglement für die Volksschule in Kraft. Darin ist die neue Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens festgehalten. An unserer Schule gelten folgende Merkmale für die einzelnen Lernziele: Arbeits- und Lernverhalten Lernziele Verhaltensmerkmale erscheint pünktlich und ✔ erscheint rechtzeitig zum Unterricht ordnungsgemäss ✔ hat das benötigte Schulmaterial dabei zum Unterricht ✔ hat keine selbst verschuldeten/unentschuldigten Absenzen ✔ erscheint in einer körperlichen Verfassung, die eine Teilnahme am Unterricht ermöglicht ✔ erscheint in angemessener Kleidung, die eine Teilnahme am Unterricht ermöglicht beteiligt sich aktiv ✔ zeigt Interesse in allen Fächern und arbeitet aus am Unterricht eigenem Antrieb ✔ stellt themenorientierte Fragen ✔ übernimmt freiwillig zusätzliche Arbeiten / Aufgaben ✔ beteiligt sich mit konstruktiven Beiträgen am Unterrichts geschehen ✔ bringt Ideen und Vorschläge ein ✔ sucht zusätzliche Informationen arbeitet konzentriert ✔ lässt sich bei der Arbeit wenig ablenken und ausdauernd ✔ beschäftigt sich vertieft mit einem Lerngegenstand ✔ nimmt sich die vorgegebene oder die erforderliche Zeit für das Bearbeiten und Abschliessen einer Aufgabe gestaltet Arbeiten ✔ geht mit Mobiliar, Material, Werkzeugen und Geräten sorgfältig und zuverlässig sorgältig um ✔ passt das Arbeitstempo den geforderten Zielen an ✔ überprüft eigene Arbeitsergebnisse und optimiert sie gegebenenfalls ✔ stellt exakt und ansprechend dar ✔ erledigt Hausaufgaben zuverlässig und sorgfältig 14
B EURT EILUNG Arbeits- und Lernverhalten Lernziele Verhaltensmerkmale kann mit andern ✔ trifft Vereinbarungen und hält sich daran zusammenarbeiten ✔ beteiligt sich an der Zusammenarbeit ✔ kann temporär persönliche Bedürfnisse zu Gunsten der Zielerreichung in der Gruppe zurückstellen ✔ geht konstruktiv auf Beiträge anderer ein ✔ akzeptiert die Meinung anderer ✔ fragt nach, wenn Aussagen von Gruppenmitgliedern nicht verstanden werden ✔ ist teamfähig schätzt die eigene ✔ erkennt eigene Stärken und Schwächen und holt sich Leistungsfähigkeit gegebenfalls Unterstützung realistisch ein ✔ lässt sich durch Erwartungen/Anforderungen nicht unter Druck setzen ✔ setzt sich selber realistische Ziele Sozialverhalten Lernziele Verhaltensmerkmale hält die Regeln des ✔ hält Abmachungen und Regeln ein schulischen Zusammen- ✔ hält sich Vereinbarungen lebens ein ✔ nimmt Rücksicht, vermeidet störendes Verhalten ✔ kommt den eigenen Pflichten nach ✔ übernimmt Arbeiten für die Gemeinschaft begegnet den ✔ begegnet erwachsenen Personen mit Anstand und mit Lehrpersonen respektvoll angemessenen Umgangsformen ✔ kann konstruktiv mit Kritik umgehen ✔ respektiert alle Lehrpersonen begegnet den Mitschülern ✔ begegnet Mitschülern und Mitschülerinnen mit An- und Mitschülerinnen stand und mit angemessenen Umgangsformen respektvoll ✔ spricht Konflikte/Spannungen an ✔ setzt in Konfliktsituationen passende Mittel ein ✔ akzeptiert Lösungen und setzt diese um ✔ bietet von sich aus Hilfe an 15
A BSEN ZEN Absenzen / Entschuldigungen Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der ersten Schulwoche ein Absenzen- und Dispensationsheft. Sie tragen darin selber den genauen Grund der Absenz und jede verpasste Lektion ein. Die Eltern bezeugen mit ihrer Unterschrift die Rich- tigkeit der Angaben. Es ist wichtig, dass die Eltern ihr Kind bei der Führung ihres Absenzenhefts unterstützen. Bei Absenzen liegt die Verantwortung für den verpassten Unterrichtsstoff bei der Schülerin oder dem Schüler. Die Lehrpersonen sind gerne bereit, Ihrem Kind beim Aufarbeiten zu helfen. Schülerinnen und Schüler, welche im Unterricht gefehlt haben, bringen am nächsten Tag die Entschuldigung der Klassenlehrperson zur Unterschrift im Absenzenheft. Fehlt diese, werden die Eltern schriftlich informiert und die Ab- senz als unentschuldigt vermekt. Zudem werden unentschuldigte einzelne Lektionen als unentschuldigte Halb- tage eingetragen. Die gelbe Quittung bleibt als Beleg im Absenzenheft, das weisse Original bei der Klassenlehrperson. Schülerinnen und Schüler, die ihr Heft zu spät (maximal eine Woche nach Wie- dererscheinen im Unterricht) oder gar nicht vorweisen, erhalten im Zeugnis unentschuldigte Absenzen. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall nötig. 16
JO KERTAGE Regelung Jokertage und Absenzen An der Sek I der Stadt Solothurn gelten folgende Regelungen im Umgang mit den Jokertagen: • Bei besonderen Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Schlussfeiern etc.) kann kein Jokertag bezogen werden (städtische Regelung). • Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mittels des Absenzen- büchleins mit. Die Jokertage werden frühzeitig, jedoch spätestens zwei Schul- tage, vor den Ferien eine Schulwoche, im Voraus bei der Klassenlehrperson angemeldet. • Die Schüler und Schülerinnen können die Jokertage nicht ohne Vorweisen der Unterschrift der Eltern beziehen. Abmeldungen via Schüler und Schülerinnen gelten als unentschuldigte Absenz. • Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwor- tung der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern, es gilt das Holprinzip. Verpasste Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden. *Beispiel: Wenn der Jokertag an einem Donnerstag bezogen werden soll, muss die Anmeldung am Dienstag erfolgen. Oder wenn er an einem Dienstag bezogen werden soll, muss die Anmeldung am Freitag erfolgen. 17
S CH UL ÄRZ TE UND RELIGI ON S UN T E RRI C H T Schulärztliche Untersuchung Im 2. Sekundarschuljahr muss jeder Schüler und jede Schülerin zu einer Kontrolluntersuchung beim Hausarzt oder der Hausärztin. Sie erhalten von uns im Herbst die Aufforderung, Ihr Kind zur Untersuchung anzumelden. Ökumenischer Religionsunterricht Der Religionsunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Ihr Kind hat sich bereits in der 6. Klasse ent- schieden, ob es den Religionsunterricht in der Sek I besucht oder nicht, diese Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Eine allfällige Abmeldung für das darauffolgende Schuljahr muss bei der jeweiligen Kirchgemeinde erfolgen. In der 3. Sek findet kein Religionsunterricht mehr statt. Die Konfirmation bzw. Firmung setzt den Besuch des Religionsunterrichts voraus. 18
S P EZI ALWOCHE N Spezialwochen In der Woche 37 führt die Sek I in den verschiedenen Jahrgängen eine Spezialwo- che mit verschiedenen Schwerpunkten durch. Umsetzung Spezialwochen S ek E + B Woche 37 1. Sek Lager - Klasse lernt sich kennen 2. Sek Berufswelt - vor Ort 3. Sek 2-3 Tage mit der Klasse unterwegs: arbeiten, unterwegs sein, kennen lernen neue KLP 2 Tage ganze Stufe im Schulhaus TFK Woche 37 1. TFK Lager Tenero - Klasse lernen sich kennen 2. TFK Berufswelt - vor Ort 3. TFK Projektwoche in Tenero Freiwilliges Ski- und Snowboardlager Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I können sich für ein freiwilliges Ski- und Snowboardlager während den Sportferien im Februar anmelden. Die Aus- schreibung dieses Lagers erfolgt jeweils im November. 19
FER I EN P L A N Ferienplan Ferienplan der Stadtschulen Schuljahr 2021/2022 Beginn Montag, 16. August 2021 Herbstferien Donnerstag, 30. September - Sonntag, 24. Oktober Weihnachtsferien* Samstag, 25. Dezember - Sonntag, 9. Januar Wintersportferien Samstag, 5. Februar - Sonntag, 20. Februar Frühlingsferien Samstag, 9. April - Sonntag, 24. April Sommerferien Samstag, 9. Juli - Montag, 15. August *Freitag, 24. Dezember Unterricht bis 12 Uhr Schuljahr 2022/2023 Beginn Dienstag, 16. August 2022 Herbstferien Samstag, 1. Oktober - Sonntag, 23. Oktober Weihnachtsferien Samstag, 24. Dezember - Sonntag, 8. Januar Wintersportferien Samstag, 4. Februar - Sonntag, 19. Februar Frühlingsferien Samstag, 8. April - Sonntag, 23. April Sommerferien Samstag, 8. Juli - Dienstag, 15. August Schuljahr 2023 Beginn Mittwoch, 16. August 2023 Schulfreie Tage Maria Himmelfahrt (15. August), St.Ursentag (30. September), Allerheiligen (1. No- vember), Schmutziger Donnerstag (ab 12 Uhr), Fasnachtsdienstag (ab 12 Uhr), Kar- freitag, Ostermontag, 1. Mai (ab 12 Uhr), Auffahrt, Freitag nach Auffahrt (Tages- und Musikschule ebenfalls geschlossen), Pfingstmontag, Fronleichnam, Freitag nach Fronleichnam (Tages- und Musikschule ebenfalls geschlossen)
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