Schuljahres - ABC für Eltern 2020/21 Mörikeschule Leonberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schuljahres – ABC für Eltern 2020/21 Mörikeschule Leonberg Bildquelle: Homepage der Mörikeschule Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
AG Die GTS-Kinder können, zumindest im ersten Schulhalbjahr, keine AG’s auswählen: Grund (* aus 1): „Um im Bedarfsfall lnfektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Sofern es schulorganisatorisch erforderlich ist, kann die Gruppe auch innerhalb der Jahrgangsstufe klassen- oder lerngruppenübergreifend gebildet werden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.“ Die Gruppenzusammensetzung am Nachmittag bleibt deshalb konstant. Die Lernzeitengruppe bildet auch die AG-Gruppe. Nach Möglichkeit begleitet die Lernzeitkraft die SuS durch den Nachmittag. Aufsicht auf dem Schulhof Der Aufsichtsplan ist den Corona-Bedingungen angepasst. Es gibt zwei große Pausen: Pause 1 von 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr und Pause 2 von 11:25 Uhr bis 11:55 Uhr. Beide Pausenblöcke gliedern sich auf in eine Zeit zum Vespern bzw. im Klassenzimmer und die Zeit auf dem Schulhof. Vespern findet ausschließlich im Klassenzimmer statt! Befreiung vom Unterricht * aus 3: Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule weiter formlos anzeigen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Eine Attestpflicht für Schüler besteht nicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann am Fernunterricht teilnehmen. Benotung unter Pandemiebedingungen *aus 3: Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht werden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts im Schuljahr 2020/2021, die dort beispielsweise erarbeitet, geübt oder vertieft werden, können auch benotet werden; dies muss dann aber klar kommuniziert sein sowie im Präsenzunterricht wiederholt werden. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Bewegung, Spiel und Sport: Sportunterricht aus: Corona-Pandemie Hinweise für die Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen „1. Der fachpraktische Unterricht im Fach Sport findet auf Basis der regulären Stundentafel statt. Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind hierzu möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Daher sollte sich der Unterricht, wo immer möglich, auf die reguläre Klasse oder Lerngruppe im Fach oder Profilfach Sport beschränken. ( …) 2. Im Sportunterricht gilt, wie im übrigen Unterricht auch, kein Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern, jedoch zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schülern anderer Sportgruppen oder Klassen. Damit ist regulärer Sportunterricht gemäß Bildungsplan für das Fach und ProfilfachSport möglich. Insbesondere sind übliche Körperkontakte, beispielsweise in den Sportspielen oder beim Helfen und Sichern, erlaubt .Lehrkräfte und andere Personen, die am Sportunterricht oder außerunterrichtlichen Sportangebot beteiligt sind, haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten. 3. Die maximale Gruppengröße bestimmt sich nach der Klassen-oder Gruppenstärke. Sportunterricht kann somit in Klassenstärke stattfinden. 4. Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Durchmischung der Klassen oder Gruppen kommt. Hierzu sind jeder Sportgruppe oder Klasse für die Dauer des Sportunterrichts oder der außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltung feste Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies gilt auch für das Schulschwimmen. Bei Zuweisung einer bestimmten Wasserfläche zur alleinigen Nutzung kann der Schwimmunterricht auch während des öffentlichen Badebetriebs stattfinden. 5. Die Bildung von klassenübergreifenden Gruppen ist innerhalb der Klassenstufe in diesem Rahmen zulässig, soweit dies erforderlich ist, um das Unterrichtsangebot zu realisieren. In einer Mehrfeldhalle kann der Sportunterricht verschiedener Klassen oderSportgruppen unter Wahrung des Mindestab- stands von 1,5 Metern in alle Richtungen zwischen diesen Klassen oder Gruppen parallel stattfinden; dies gilt ebenso für den Unterricht im Schwimmbad. 6. Sportunterricht kann in Sporthallen und Schwimmbädern stattfinden, wenn der Luftaustausch über eine geeignete raumlufttechnische Anlage erfolgt oder durch Öffnen von Türen und Fenstern (mindestens alle 45 Minuten)gewährleistet werden kann. Ebenso kann Sportunterricht im Freien stattfinden. 7. In Umkleideräumen darf sich gleichzeitig immer nur eine Klasse oder Sportgruppe aufhalten. Dabei ist durch Bereitstellung aller Umkleideräume die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Umkleideraum so gering wie möglich zu halten. Zudem ist die Klasse oder Sportgruppe anzuhalten, sich möglichst rasch umzuziehen. Sofern möglich, sollte auch in den Umkleideräumen durch ein regelmäßiges Öffnen der Fenster für einen Luftaustausch gesorgt werden. 8. Es sind spezifische schulorganisatorische Maßnahmen vor Ort zu treffen, damit es auch beim Wechsel der Klassen oder Sportgruppen zu keiner Durchmischung der Gruppen oder Klassen in der Sporthalle und in den Nebenräumen sowie auf den Wegen zu und von den Sportstätten kommt. Dies kann beispielsweise durch gestaffelte Unterrichtszeiten gewährleistet werden. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
9. Wege zwischen Unterrichtsstätten (beispielsweise Wege zu und von den Sportstätten) können in Klassenstärke ohne Wahrung des Mindestabstandsmit einer Mund-Nasen-Bedeckung (ab Klassenstufe 5)zurückgelegt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zu anderen Klassen oder Gruppen und Personen einzuhalten. Zur räumlichen Trennung kann dies durch geeignete Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Umkleiden und die entsprechenden Verkehrswege der Sportstätte. 10. Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund- Nasen-Bedeckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i.V.m. Absatz 2 Nummern 2, 6 und 7 der CoronaVO.11. Auf eine gründliche Handhygiene vor und nach dem Sportunterricht ist zu achten. In den Sanitäranlagensind Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht wiederverwendbare Papierhandtücher, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen vorzuhalten. 12. Die Sport-und Trainingsgeräte müssen mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt werden. Die Anwendung von Desinfektionsmitteln ist nicht erforderlich. Die Bodenläufer sollten mit einem Staubsauger in regelmäßigen Intervallen abgesaugt werden. Bei Sportarten, bei denen Bälle zum Einsatz kommen, ist darauf zu achten, dass vor und nach der Trainings-und Übungseinheit die Hände gründlich mit geeigneten Hygienemitteln gesäubert werden. Ebenfalls können Schwimm-und Trainingsutensilien des Anbieters oder Betreibers verwendet werden. Soweit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen. Eine Übertragung von Viren über die Haut ist nicht möglich. Die Übertragung findet in der Regel über Mund und Nase sowie die Schleimhäute statt. (13) 14. Auch Sport-Arbeitsgemeinschaften sollen in stabilen Gruppen angeboten werden. Sie müssen mit und ohne externe Partner möglichst klassenbezogen, gegebenenfalls auch klassenstufenbezogen stattfinden, sofern dies zur Herstellung einer sinnvollen Gruppengröße erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für das Kooperationsprogramm Schule –Verein 15. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Schulhalbjahr 2020/2021 untersagt. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden. Bundesjugendspiele und Sportaktionstage können klassenbezogen, gegebenenfalls auch klassenstufenbezogen (Sportgruppen) stattfinden. Es darf zu keiner Durchmischung von Klassen oder Sportgruppenwährend der Durchführung kommen.“ (…) Das bedeutet für uns, dass sich die Kinder im Klassenzimmer umziehen müssen bzw. bereits in Sportkleidung in die Schule kommen. Ansonsten können wir die räumliche Trennung nicht gewährleisten. Immer freitags wird der Turnbeutel mit nach Hause genommen! Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Chor Kl. 3 und Kl. 4 * aus 2: „Das Singen und Musizieren mit Blasmusikinstrumenten im Unterricht - d. h. im Klassenverband oder der jahrgangsbezogenen Lerngruppe - sowie in klassen- oder jahrgangsstufenbezogenen Arbeitsgemeinschaften ist unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern in alle Richtungen auch in geschlossenen lnnenräumen wieder gestattet. Aufgrund des erhöhten lnfektionsrisikos gelten hier besondere Hygieneregeln. Vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des lnfektionsgeschehens in Baden-Württemberg wieder eine nicht zu unterschätzende Dynamik gewonnen hat, können wir derzeit im Bereich Musik wie auch in anderen Fächern leider keine jahrgangsübergreifenden Angebote und Aktivitäten zulassen.“ Der Chor kann also leider noch nicht stattfinden. Wir haben bei den Planungen jedoch jeweils eine Musikstunde jeweils in den Klassen 3 und 4 parallel gelegt, sodass evtl . nach den Herbstferien das Chorsingen wieder stattfinden kann. Einreisebestimmungen Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland (1) Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auszug Stand 5.9.2020: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Region Brüssel, Bosnia und Herzegowina, Bulgarien (einzelne Risikogebiete), Frankreich (Ile-de-France, Provence – Alpes – Cote d’Azur, Nordelsass), Indien, Kroatien (einzelne Risikogebiete), Kosovo, Libanon, Pakistan, Rumänien (einzelne Risikogebiete), Serbien, Spanien (ganz, auch Kanaren), Türkei (2) Ein ärztliches Zeugnis im Sinne dieser Verordnung muss die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 V1) in der jeweils geltenden Fassung (TestpflichtVO) erfüllen. Als ein ärztliches Zeugnis nach Satz 1 gilt auch die Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors. Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
aus: Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland * aus 1: „Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb „Um das lnfektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu minimieren, ist es wichtig, dass am Schulbetrieb keine Personen teilnehmen, die sich möglicherweise mit dem SARS- CoV-2 Virus infiziert haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind deshalb Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen. Zum Zeitpunkt der Wiederaufnahmen des Schulbetriebs ohne Abstandsgebot nach den Sommerferien sowie nach weiteren Ferienabschnitten werden deshalb alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, also die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigten ebenso wie die Lehrkräfte danach gefragt, ob nach ihrer Kenntniseiner dieser Ausschlussgründe vorliegt.“ Einschulung Erster Elternabend Der erste Elternabend findet am Donnerstag, 17.9.2020 in der Sporthalle statt. Es wird großflächig bestuhlt. Im Anschluss an die Ansprache der Schulleitung geht die Klassenlehrerin der GFK mit ihrer Gruppe in die Gymnastikhalle, die Klassenlehrerin der 1a bleibt in der Sporthalle und die Klassenlehrerin der 1b geht in die Mensa. Einschulungssamstag, 19.9.2020 Es finden zwei Einschulungstermine statt, jeweils verbunden mit einem kurzen kirchlichen Segen. Erste Gruppe, Kl. 1a: 8:00 - 8:15 Uhr Andacht 8:20 Uhr Einschulungsfeier Zweite Gruppe, Kl. 1b und Grundschulförderklasse: 10:15 - 10:30 Uhr Andacht 10:35 Uhr Einschulungsfeier Leider können in die Eltern in diesem Schuljahr nicht das Klassenzimmer im Anschluss an den Unterricht besuchen. Das Elterncafé entfällt in diesem Jahr. Das Kind darf von zwei Personen begleitet werden. Erster Schultag: Mo, 21.9.2020 Die Erstklasskinder bzw. GFK-Kinder müssen wegen der Hygieneschutzmaßnahmen leider ab sofort auf dem Schulhof verabschiedet und wieder empfangen werden. Deshalb werden am Montag, 21.9.2020 und voraussichtlich bis zum 2.10.2020 die Kinder von den Klassenlehrerinnen um 8:00 Uhr auf dem Schulhof abgeholt. Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder wieder zum Treffpunkt gebracht. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Treffpunkte: GFK: Grünfläche unter den Bäumen links vom Tor Kl. 1a Mensa Kl. 1b Klettergerüst Elterngespräche Jeder Lehrer verfügt über eine Schulmailadresse. Diese wird Ihnen von der Klassenlehrerin bekanntgegeben. Bitte treten Sie über diesen Weg in Kontakt mit der Lehrkraft. Wegen Corona sind spontane Gespräche leider nicht möglich. Erster Schultag für die Klassen 2 – 4, Montag 14.9.2020 Der erste Schultag startet für alle Schulkinder um 8:00 Uhr. Ab 7:45 Uhr ist das Schulhaus für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Die Schulkinder der zweiten und vierten Klassen können direkt in ihre Klassenzimmer gehen. Diese haben sich nicht geändert. Bitte entnehmen Sie den Weg zum Klassenzimmer dem Wegeplan. Die Kinder der dritten Klassen werden von den Klassenlehrerinnen um 8:00 Uhr auf dem Schulhof abgeholt: Treffpunkt Kl. 3a Mensa Kl. 3b Klettergerüst FSJ-ler In diesem Schuljahr unterstützen uns Frau Hamann und Herr Linz. Homepage Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen. Sie wird ständig aktualisiert. Unter folgendem Link kommen Sie auf die Homepage: www.moerikeschule-leonberg.de Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Hygienehinweise (Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg – Kultusministerium) Abstandsgebot Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigten und andere Erwachsene haben in den Schulen untereinander das Abstandsgebot von 1,50m einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht. (…) Diese sind mit den Schülerinnen und Schülern deshalb ggf. altersentsprechend einzuüben und umzusetzen. gründliche Händehygiene Husten-und Niesetikette Mund-Nasen-Bedeckung(MNB) bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer MNB oder eines MNS nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Für Schülerinnen und Schüler ist ab Klasse 5 das Tragen einer MNB oder eines MNS auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers verpflichtend, sofern sie sich auf den Begegnungsflächen (z. B. Flure, Treppenhaus, Pausenhof, Toiletten,...) aufhalten. regelmäßiges, gründliches Lüften Pausen auf dem Schulhof Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich die konstanten Schülergruppen auch in den Pausen möglichst wenig durchmischen. Insbesondere an den Grundschulen können versetzte Pausenzeiten vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen ggf. im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden. Der Pausenhof wird in vier Bereiche unterteilt: Bereich Klettergerüst/Bäume, Bereich Bäume/Wohnhaus, Bereich Tischtennisplatte, Bereich Affenkäfig. Die Bereiche werden den Klassenstufen zugeteilt und im rollierenden Wechsel genutzt. Die Pausen werden in den Klassenzimmern und im Hof verbracht. Kommen die Schulkinder aus dem Sportunterricht, müssen sie entsprechend früh entlassen werden, damit sie mit möglichst wenig Kontaktaufnahme in ihre Klassenzimmer gelangen. Pausen-oder Kioskverkauf ist wieder zulässig Herr Roick wird ab Ende September2020 für einige Zeit ausfallen. Der Brötchenverkauf startet deshalb vermutlich erst wieder nach den Herbstferien. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Wegeführung und Unterrichtsorganisation Insbesondere in der Grundschule ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Möglichst sollten einzelne Pausenbereiche getrennt voneinander ausgewiesen werden. Soweit die örtlichen Verhältnisse und die Unterrichtsorganisation dies zulassen, wird zudem empfohlen, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, damit die Stoßzeit zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns soll möglichst entzerrt werden. Wir starten wieder mit dem gleitenden Unterrichtsbeginn. Die Schülerinnen und Schüler können also ab 7:45 Uhr das Schulhaus betreten. Sind sie im Klassenzimmer angekommen, dürfen sie den Raum bis zum Beginn der Stunde nicht mehr verlassen, um Kontakte auf dem Gang oder im Treppenhaus zu vermeiden. Die Wegeführung muss unbedingt eingehalten werden – auch auf dem Weg zur Toilette! Altbau Klasse Eingang Ausgang 2b Hintereingang (Keil in Tür) Hintereingang 4b seitlicher Eingang seitlicher Eingang 4a Haupteingang Haupteingang Neubau Klasse Eingang Ausgang Neubau EG GFK Neubau Neubau 2a Bismarckstraße (Keil in Tür) Neubau 2c Bismarckstraße (Keil in Tür) Neubau Neubau 1. Stock, rechter Flügel 1a Haupteingang Altbau Neubau 3b Haupteingang Altbau Neubau 4c Haupteingang Altbau Neubau Neubau 1. Stock, linker Flügel 1b Neubau Neubau 3a Neubau Neubau Besprechungen und Konferenzen in Präsenz müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Abstandsgebotes zu achten. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
MELDEPFLICHT UND CORONA-WARN-APP In Schulen ist laut Infektionsschutzgesetz die Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der Hygiene verantwortlich. Aufgrund von § 6 und §§ 8, 36 IfSG ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. Zeitgleich ist auch die zuständige Schulaufsicht zu informieren. Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App soll allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden. Klassenpflegschaften * aus 1: „Konferenzen und Besprechungen als Präsenzveranstaltungen müssen weiterhin auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorgaben zu achten.“ Die Klassenpflegschaften finden statt. Die Räumlichkeit wird bekanntgegeben. Kl. 1: Do, 17.9.2020, 19:30 Uhr sowie Do, 15.10.2020 Kl.2: Mo, 5.10.2020 Kl. 3: Di, 6.10.2020 Kl. 4: Mi, 7.10.2020 Die Eltern kommen in das Klassenzimmer. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sind einzuhalten. Bitte den Beginn zeitlich staffeln. Beim Einschulungselternabend können die Sporthalle, das Mensagebäude und die Gymnastikhalle für die Elternabende im Klassenverband genutzt werden. Kontaktdaten Bitte informieren Sie die Klassenlehrerinnen und Frau Wehr über veränderte Kontaktdaten, v.a. Telefonnummern für Notfälle und Mailadressen für den Informationsfluss. Krankheit der Schulkinder * aus 3: Schülerinnen und Schüler sind von einer Teilnahme am Schulbetrieb ausgeschlossen, wenn sie in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt mit der infizierten Person nicht mehr als 14 Tage vergangen sind, sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, wie Fieber ab 38°C, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen wie bspw. Asthma verursacht), Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens), Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
sie aus einem sogenannten Risikogebiet zurückgekehrt sind und eine Quarantäne nach der „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ gilt. Vor dem Schul- bzw. Kitabesuch ihres Kindes müssen die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, dass sie den Schulbesuch ihres Kindes beenden, wenn die genannten Ausschlussgründe vorliegen. Weitere Informationen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Handreichung des Sozialministeriums. Hinweis: Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund. (Stand: 3. September 2020) Bei Fieber ab 38,0°, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma) und/oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom von Schnupfen) entscheiden die Eltern, ob ein Arztbesuch notwendig ist oder nicht. Das Kind muss auf alle Fälle zu Hause bleiben und darf erst wieder in die Schule, wenn es einen Tag fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand ist. Diagnostiziert der Arzt Corona, darf das Kind dann wieder in die Schule, wenn es mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und frühestens 10 Tage nach Symptombeginn. Die Vorgaben des Gesundheitsamtes sind zu beachten. Ein Attest ist nicht notwendig. Lernzeit Die Lernzeiten finden wie in den vergangenen Jahren klassenweise statt. Eine Ausnahme bilden die zweiten Klassen. Aus den drei Klassen werden wieder zwei Gruppen gebildet. Die Lernzeitengruppe bleibt den kompletten Nachmittag zusammen (siehe AG). Patenklassen für die Einser und die GFK Leider müssen wir in diesem Jahr auf Paten verzichten, da eine Jahrgangsmischung nicht zulässig ist. Religion und Betreuung Der Religionsunterricht findet wieder statt, für die dritten und vierten Klassen mit Doppelstunden. In diesem Jahr liegen die Religionsstunden für die dritten und vierten Klassen am Ende des Unterrichtsvormittags. Es werden nur die GTS-Kinder und die Kinder der VGS betreut. Alle anderen Schulkinder gehen nach Hause. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Der Religionsunterricht für die ersten Klassen liegt jeweils inmitten des Unterrichtsvormittags. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden betreut. Der Religionsunterricht für die zweiten Klassen liegt jeweils in der ersten Stunde am Montag und Freitag. Alle SuS, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bleiben zuhause und kommen erst um 8:50 Uhr in die Schule. Ausnahmen sind die GTS-Kinder und die Kinder der VGS. Diese können betreut werden, sofern die Eltern dies benötigen. Sachunterricht Klasse 3 und 4 * aus 1: „Um im Bedarfsfall lnfektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Sofern es schulorganisatorisch erforderlich ist, kann die Gruppe auch innerhalb der Jahrgangsstufe klassen- oder lerngruppenübergreifend gebildet werden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.“ Der Projekt-Sachunterricht findet wieder statt. Schulbegleiterheft Im Schulbegleiterheft finden Sie wieder alle wichtigen Informationen und den Platz zum Eintragen der Hausaufgaben sowie eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Bitte achten Sie darauf, Ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Schwimmen Klasse 4 Schwimmen kann wieder stattfinden. Allerdings öffnet das Hallenbad erst ab 13.10.2020. Bis dahin findet der „Schwimm“unterricht in der Halle statt. Stundenplan Der Stundenplan orientiert sich an den „normalen“ Schuljahren. Wir haben darauf geachtet, dass möglichst wenige Lehrer in den Klassen unterrichten. Stand: 10.9.2020 1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021 2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule 3 FAQ Kultusministerium
Sie können auch lesen