Schuljahres - ABC für Eltern 2020/21 Mörikeschule Leonberg

Die Seite wird erstellt Julie Burkhardt
 
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Schuljahres – ABC
                                             für Eltern
                                               2020/21

               Mörikeschule Leonberg

                                              Bildquelle: Homepage der Mörikeschule

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
AG
Die GTS-Kinder können, zumindest im ersten Schulhalbjahr, keine AG’s auswählen:

Grund (* aus 1): „Um im Bedarfsfall lnfektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können,
sind möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Sofern es schulorganisatorisch
erforderlich ist, kann die Gruppe auch innerhalb der Jahrgangsstufe klassen- oder
lerngruppenübergreifend gebildet werden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist
grundsätzlich nicht möglich.“

Die Gruppenzusammensetzung am Nachmittag bleibt deshalb konstant. Die Lernzeitengruppe bildet
auch die AG-Gruppe. Nach Möglichkeit begleitet die Lernzeitkraft die SuS durch den Nachmittag.

                                          Aufsicht auf dem Schulhof
Der Aufsichtsplan ist den Corona-Bedingungen angepasst.

Es gibt zwei große Pausen: Pause 1 von 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr und Pause 2 von 11:25 Uhr bis 11:55
Uhr. Beide Pausenblöcke gliedern sich auf in eine Zeit zum Vespern bzw. im Klassenzimmer und die
Zeit auf dem Schulhof. Vespern findet ausschließlich im Klassenzimmer statt!

                                           Befreiung vom Unterricht

* aus 3: Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der
Schule weiter formlos anzeigen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten
Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Eine Attestpflicht für
Schüler besteht nicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann am Fernunterricht teilnehmen.

                               Benotung unter Pandemiebedingungen

*aus 3: Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht
werden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts im Schuljahr
2020/2021, die dort beispielsweise erarbeitet, geübt oder vertieft werden, können auch benotet
werden; dies muss dann aber klar kommuniziert sein sowie im Präsenzunterricht wiederholt werden.

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
Bewegung, Spiel und Sport: Sportunterricht

aus:      Corona-Pandemie Hinweise für die Durchführung von Sportunterricht und
          außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen

„1. Der fachpraktische Unterricht im Fach Sport findet auf Basis der regulären Stundentafel statt. Um
im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind hierzu möglichst
konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Daher sollte sich der Unterricht, wo immer
möglich, auf die reguläre Klasse oder Lerngruppe im Fach oder Profilfach Sport beschränken. ( …)

2. Im Sportunterricht gilt, wie im übrigen Unterricht auch, kein Abstandsgebot zu den und zwischen
den Schülerinnen und Schülern, jedoch zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schülern
anderer Sportgruppen oder Klassen. Damit ist regulärer Sportunterricht gemäß Bildungsplan für das
Fach und ProfilfachSport möglich. Insbesondere sind übliche Körperkontakte, beispielsweise in den
Sportspielen oder beim Helfen und Sichern, erlaubt .Lehrkräfte und andere Personen, die am
Sportunterricht oder außerunterrichtlichen Sportangebot beteiligt sind, haben untereinander einen
Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten.

3. Die maximale Gruppengröße bestimmt sich nach der Klassen-oder Gruppenstärke. Sportunterricht
kann somit in Klassenstärke stattfinden.

4. Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Durchmischung der Klassen oder Gruppen kommt.
Hierzu sind jeder Sportgruppe oder Klasse für die Dauer des Sportunterrichts oder der
außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltung feste Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur
alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies gilt auch für das Schulschwimmen. Bei Zuweisung einer
bestimmten Wasserfläche zur alleinigen Nutzung kann der Schwimmunterricht auch während des
öffentlichen Badebetriebs stattfinden.

5. Die Bildung von klassenübergreifenden Gruppen ist innerhalb der Klassenstufe in diesem Rahmen
zulässig, soweit dies erforderlich ist, um das Unterrichtsangebot zu realisieren. In einer Mehrfeldhalle
kann der Sportunterricht verschiedener Klassen oderSportgruppen unter Wahrung des Mindestab-
stands von 1,5 Metern in alle Richtungen zwischen diesen Klassen oder Gruppen parallel stattfinden;
dies gilt ebenso für den Unterricht im Schwimmbad.

 6. Sportunterricht kann in Sporthallen und Schwimmbädern stattfinden, wenn der Luftaustausch
über eine geeignete raumlufttechnische Anlage erfolgt oder durch Öffnen von Türen und Fenstern
(mindestens alle 45 Minuten)gewährleistet werden kann. Ebenso kann Sportunterricht im Freien
stattfinden.

7. In Umkleideräumen darf sich gleichzeitig immer nur eine Klasse oder Sportgruppe aufhalten. Dabei
ist durch Bereitstellung aller Umkleideräume die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro
Umkleideraum so gering wie möglich zu halten. Zudem ist die Klasse oder Sportgruppe anzuhalten,
sich möglichst rasch umzuziehen. Sofern möglich, sollte auch in den Umkleideräumen durch ein
regelmäßiges Öffnen der Fenster für einen Luftaustausch gesorgt werden.

8. Es sind spezifische schulorganisatorische Maßnahmen vor Ort zu treffen, damit es auch beim
Wechsel der Klassen oder Sportgruppen zu keiner Durchmischung der Gruppen oder Klassen in der
Sporthalle und in den Nebenräumen sowie auf den Wegen zu und von den Sportstätten kommt. Dies
kann beispielsweise durch gestaffelte Unterrichtszeiten gewährleistet werden.
Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
9. Wege zwischen Unterrichtsstätten (beispielsweise Wege zu und von den Sportstätten) können in
Klassenstärke ohne Wahrung des Mindestabstandsmit einer Mund-Nasen-Bedeckung (ab
Klassenstufe 5)zurückgelegt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen
zu anderen Klassen oder Gruppen und Personen einzuhalten. Zur räumlichen Trennung kann dies
durch geeignete Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Dies gilt
insbesondere für den Zugang zu Umkleiden und die entsprechenden Verkehrswege der Sportstätte.

10. Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-
Nasen-Bedeckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i.V.m. Absatz 2 Nummern 2, 6 und 7
der CoronaVO.11. Auf eine gründliche Handhygiene vor und nach dem Sportunterricht ist zu achten.
In den Sanitäranlagensind Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht
wiederverwendbare Papierhandtücher, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere
gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen vorzuhalten.

12. Die Sport-und Trainingsgeräte müssen mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt werden.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln ist nicht erforderlich. Die Bodenläufer sollten mit einem
Staubsauger in regelmäßigen Intervallen abgesaugt werden. Bei Sportarten, bei denen Bälle zum
Einsatz kommen, ist darauf zu achten, dass vor und nach der Trainings-und Übungseinheit die Hände
gründlich mit geeigneten Hygienemitteln gesäubert werden. Ebenfalls können Schwimm-und
Trainingsutensilien des Anbieters oder Betreibers verwendet werden. Soweit beim
bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder
erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem
geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen. Eine Übertragung von Viren über die Haut ist nicht möglich.
Die Übertragung findet in der Regel über Mund und Nase sowie die Schleimhäute statt.

(13)

14. Auch Sport-Arbeitsgemeinschaften sollen in stabilen Gruppen angeboten werden. Sie müssen mit
und ohne externe Partner möglichst klassenbezogen, gegebenenfalls auch klassenstufenbezogen
stattfinden, sofern dies zur Herstellung einer sinnvollen Gruppengröße erforderlich ist. Dies gilt
insbesondere für das Kooperationsprogramm Schule –Verein

15. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Schulhalbjahr 2020/2021
untersagt. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils
geltenden Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden. Bundesjugendspiele und
Sportaktionstage können klassenbezogen, gegebenenfalls auch klassenstufenbezogen
(Sportgruppen) stattfinden. Es darf zu keiner Durchmischung von Klassen oder
Sportgruppenwährend der Durchführung kommen.“

(…)

Das bedeutet für uns, dass sich die Kinder im Klassenzimmer umziehen müssen bzw. bereits in
Sportkleidung in die Schule kommen. Ansonsten können wir die räumliche Trennung nicht
gewährleisten. Immer freitags wird der Turnbeutel mit nach Hause genommen!

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
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3 FAQ Kultusministerium
Chor Kl. 3 und Kl. 4
* aus 2: „Das Singen und Musizieren mit Blasmusikinstrumenten im Unterricht - d. h. im
Klassenverband oder der jahrgangsbezogenen Lerngruppe - sowie in klassen- oder
jahrgangsstufenbezogenen Arbeitsgemeinschaften ist unter Einhaltung eines Mindestabstands von
zwei Metern in alle Richtungen auch in geschlossenen lnnenräumen wieder gestattet.

Aufgrund des erhöhten lnfektionsrisikos gelten hier besondere Hygieneregeln. Vor dem Hintergrund,
dass die Entwicklung des lnfektionsgeschehens in Baden-Württemberg wieder eine nicht zu
unterschätzende Dynamik gewonnen hat, können wir derzeit im Bereich Musik wie auch in anderen
Fächern leider keine jahrgangsübergreifenden Angebote und Aktivitäten zulassen.“

Der Chor kann also leider noch nicht stattfinden. Wir haben bei den Planungen jedoch jeweils eine
Musikstunde jeweils in den Klassen 3 und 4 parallel gelegt, sodass evtl . nach den Herbstferien das
Chorsingen wieder stattfinden kann.

                                             Einreisebestimmungen

Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland

(1) Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche
ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als
Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf
seiner Internetseite veröffentlicht.

Auszug Stand 5.9.2020: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Region Brüssel, Bosnia und Herzegowina,
Bulgarien (einzelne Risikogebiete), Frankreich (Ile-de-France, Provence – Alpes – Cote d’Azur,
Nordelsass), Indien, Kroatien (einzelne Risikogebiete), Kosovo, Libanon, Pakistan, Rumänien (einzelne
Risikogebiete), Serbien, Spanien (ganz, auch Kanaren), Türkei

(2) Ein ärztliches Zeugnis im Sinne dieser Verordnung muss die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 der
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Testpflicht von Einreisenden aus
Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 V1) in der jeweils geltenden Fassung
(TestpflichtVO) erfüllen. Als ein ärztliches Zeugnis nach Satz 1 gilt auch die Bescheinigung eines
fachärztlich geführten Testlabors.

         Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der
          Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf
          direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort
          14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist
          ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die
          Quarantäneverpflichtung.
Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
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3 FAQ Kultusministerium
aus: Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen
               nach Deutschland

* aus 1: „Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb

„Um das lnfektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu minimieren, ist
es wichtig, dass am Schulbetrieb keine Personen teilnehmen, die sich möglicherweise mit dem SARS-
CoV-2 Virus infiziert haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind deshalb Personen, die in Kontakt
zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person
noch nicht 14Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte
Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen. Zum Zeitpunkt der
Wiederaufnahmen des Schulbetriebs ohne Abstandsgebot nach den Sommerferien sowie nach
weiteren Ferienabschnitten werden deshalb alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, also die
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigten ebenso wie die Lehrkräfte danach
gefragt, ob nach ihrer Kenntniseiner dieser Ausschlussgründe vorliegt.“

                                                      Einschulung

Erster Elternabend

Der erste Elternabend findet am Donnerstag, 17.9.2020 in der Sporthalle statt. Es wird großflächig
bestuhlt. Im Anschluss an die Ansprache der Schulleitung geht die Klassenlehrerin der GFK mit ihrer
Gruppe in die Gymnastikhalle, die Klassenlehrerin der 1a bleibt in der Sporthalle und die
Klassenlehrerin der 1b geht in die Mensa.

Einschulungssamstag, 19.9.2020

Es finden zwei Einschulungstermine statt, jeweils verbunden mit einem kurzen kirchlichen Segen.

Erste Gruppe, Kl. 1a:         8:00 - 8:15 Uhr Andacht
                              8:20 Uhr     Einschulungsfeier

Zweite Gruppe, Kl. 1b und Grundschulförderklasse:                     10:15 - 10:30 Uhr Andacht
                                                                      10:35 Uhr Einschulungsfeier

Leider können in die Eltern in diesem Schuljahr nicht das Klassenzimmer im Anschluss an den
Unterricht besuchen. Das Elterncafé entfällt in diesem Jahr. Das Kind darf von zwei Personen begleitet
werden.

Erster Schultag: Mo, 21.9.2020

Die Erstklasskinder bzw. GFK-Kinder müssen wegen der Hygieneschutzmaßnahmen leider ab sofort
auf dem Schulhof verabschiedet und wieder empfangen werden. Deshalb werden am Montag,
21.9.2020 und voraussichtlich bis zum 2.10.2020 die Kinder von den Klassenlehrerinnen um 8:00 Uhr
auf dem Schulhof abgeholt. Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder wieder zum Treffpunkt
gebracht.

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
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3 FAQ Kultusministerium
Treffpunkte:

GFK: Grünfläche unter den Bäumen links vom Tor
Kl. 1a Mensa
Kl. 1b Klettergerüst

                                                   Elterngespräche

Jeder Lehrer verfügt über eine Schulmailadresse. Diese wird Ihnen von der Klassenlehrerin
bekanntgegeben. Bitte treten Sie über diesen Weg in Kontakt mit der Lehrkraft. Wegen Corona sind
spontane Gespräche leider nicht möglich.

                   Erster Schultag für die Klassen 2 – 4, Montag 14.9.2020

Der erste Schultag startet für alle Schulkinder um 8:00 Uhr. Ab 7:45 Uhr ist das Schulhaus für die
Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Die Schulkinder der zweiten und vierten Klassen können direkt in ihre Klassenzimmer gehen. Diese
haben sich nicht geändert. Bitte entnehmen Sie den Weg zum Klassenzimmer dem Wegeplan.

Die Kinder der dritten Klassen werden von den Klassenlehrerinnen um 8:00 Uhr auf dem Schulhof
abgeholt:       Treffpunkt      Kl. 3a Mensa           Kl. 3b Klettergerüst

                                                           FSJ-ler
In diesem Schuljahr unterstützen uns Frau Hamann und Herr Linz.

                                                       Homepage

Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen. Sie wird ständig aktualisiert. Unter
folgendem Link kommen Sie auf die Homepage: www.moerikeschule-leonberg.de

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
Hygienehinweise

       (Corona-Pandemie Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg –
                                                  Kultusministerium)

Abstandsgebot

Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigten und andere Erwachsene haben in den Schulen untereinander
das Abstandsgebot von 1,50m einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt
das Abstandsgebot nicht. (…) Diese sind mit den Schülerinnen und Schülern deshalb ggf.
altersentsprechend einzuüben und umzusetzen.

gründliche Händehygiene

Husten-und Niesetikette

Mund-Nasen-Bedeckung(MNB) bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen

Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert
werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer MNB oder eines MNS nicht erforderlich,
gleichwohl aber zulässig. Für Schülerinnen und Schüler ist ab Klasse 5 das Tragen einer MNB oder
eines MNS auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers verpflichtend, sofern sie
sich auf den Begegnungsflächen (z. B. Flure, Treppenhaus, Pausenhof, Toiletten,...) aufhalten.

regelmäßiges, gründliches Lüften

Pausen auf dem Schulhof

Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich die konstanten Schülergruppen
auch in den Pausen möglichst wenig durchmischen. Insbesondere an den Grundschulen können
versetzte Pausenzeiten vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die
Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen ggf. im Hinblick auf veränderte
Pausensituationen angepasst werden.

Der Pausenhof wird in vier Bereiche unterteilt: Bereich Klettergerüst/Bäume, Bereich
Bäume/Wohnhaus, Bereich Tischtennisplatte, Bereich Affenkäfig. Die Bereiche werden den
Klassenstufen zugeteilt und im rollierenden Wechsel genutzt. Die Pausen werden in den
Klassenzimmern und im Hof verbracht. Kommen die Schulkinder aus dem Sportunterricht, müssen sie
entsprechend früh entlassen werden, damit sie mit möglichst wenig Kontaktaufnahme in ihre
Klassenzimmer gelangen.

Pausen-oder Kioskverkauf ist wieder zulässig

Herr Roick wird ab Ende September2020 für einige Zeit ausfallen. Der Brötchenverkauf startet deshalb
vermutlich erst wieder nach den Herbstferien.

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
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Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
Wegeführung und Unterrichtsorganisation

Insbesondere in der Grundschule ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler
gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind
aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur
Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen
auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Möglichst sollten einzelne Pausenbereiche getrennt
voneinander ausgewiesen werden. Soweit die örtlichen Verhältnisse und die Unterrichtsorganisation
dies zulassen, wird zudem empfohlen, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel
zu gestalten, damit die Stoßzeit zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des
Unterrichtsbeginns soll möglichst entzerrt werden.

Wir starten wieder mit dem gleitenden Unterrichtsbeginn. Die Schülerinnen und Schüler können also
ab 7:45 Uhr das Schulhaus betreten. Sind sie im Klassenzimmer angekommen, dürfen sie den Raum
bis zum Beginn der Stunde nicht mehr verlassen, um Kontakte auf dem Gang oder im Treppenhaus zu
vermeiden. Die Wegeführung muss unbedingt eingehalten werden – auch auf dem Weg zur
Toilette!

Altbau
Klasse               Eingang                                                 Ausgang
2b                   Hintereingang (Keil in Tür)                             Hintereingang
4b                   seitlicher Eingang                                      seitlicher Eingang
4a                   Haupteingang                                            Haupteingang

Neubau
Klasse          Eingang                                              Ausgang
Neubau EG
GFK             Neubau                                               Neubau
2a              Bismarckstraße (Keil in Tür)                         Neubau
2c              Bismarckstraße (Keil in Tür)                         Neubau
Neubau 1. Stock, rechter Flügel
1a              Haupteingang Altbau                                  Neubau                                         
3b              Haupteingang Altbau                                  Neubau                                         
4c              Haupteingang Altbau                                  Neubau                                         
Neubau 1. Stock, linker Flügel
1b              Neubau                                               Neubau
3a                   Neubau                                          Neubau

Besprechungen und Konferenzen in Präsenz müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt
werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Abstandsgebotes zu achten.
Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
MELDEPFLICHT UND CORONA-WARN-APP

In Schulen ist laut Infektionsschutzgesetz die Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der
Hygiene verantwortlich. Aufgrund von § 6 und §§ 8, 36 IfSG ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung
als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. Zeitgleich ist
auch die zuständige Schulaufsicht zu informieren. Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung
der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen
Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante
Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen
dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren.
Die Nutzung der App soll allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden.

                                               Klassenpflegschaften

* aus 1: „Konferenzen und Besprechungen als Präsenzveranstaltungen müssen weiterhin auf das
absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes und
der Hygienevorgaben zu achten.“

Die Klassenpflegschaften finden statt. Die Räumlichkeit wird bekanntgegeben.

Kl. 1:    Do, 17.9.2020, 19:30 Uhr sowie Do, 15.10.2020
Kl.2:     Mo, 5.10.2020
Kl. 3:    Di, 6.10.2020
Kl. 4:    Mi, 7.10.2020

Die Eltern kommen in das Klassenzimmer. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sind einzuhalten.
Bitte den Beginn zeitlich staffeln. Beim Einschulungselternabend können die Sporthalle, das
Mensagebäude und die Gymnastikhalle für die Elternabende im Klassenverband genutzt werden.

                                                     Kontaktdaten

Bitte informieren Sie die Klassenlehrerinnen und Frau Wehr über veränderte Kontaktdaten, v.a.
Telefonnummern für Notfälle und Mailadressen für den Informationsfluss.

                                           Krankheit der Schulkinder

* aus 3: Schülerinnen und Schüler sind von einer Teilnahme am Schulbetrieb ausgeschlossen, wenn

         sie in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt mit der
          infizierten Person nicht mehr als 14 Tage vergangen sind,
         sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, wie Fieber ab 38°C,
          trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen wie bspw. Asthma verursacht),
          Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens),

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
    sie aus einem sogenannten Risikogebiet zurückgekehrt sind und eine Quarantäne nach der
          „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ gilt.

Vor dem Schul- bzw. Kitabesuch ihres Kindes müssen die Erziehungsberechtigten eine
entsprechende Erklärung unterzeichnen, dass sie den Schulbesuch ihres Kindes beenden, wenn die
genannten Ausschlussgründe vorliegen. Weitere Informationen zum Umgang mit Krankheits- und
Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Handreichung des
Sozialministeriums.

Hinweis: Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher
Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund.

(Stand: 3. September 2020)

Bei Fieber ab 38,0°, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B.
Asthma) und/oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom von
Schnupfen) entscheiden die Eltern, ob ein Arztbesuch notwendig ist oder nicht. Das Kind muss auf
alle Fälle zu Hause bleiben und darf erst wieder in die Schule, wenn es einen Tag fieberfrei und in
einem guten Allgemeinzustand ist.
Diagnostiziert der Arzt Corona, darf das Kind dann wieder in die Schule, wenn es mindestens 48
Stunden symptomfrei ist und frühestens 10 Tage nach Symptombeginn. Die Vorgaben des
Gesundheitsamtes sind zu beachten.

Ein Attest ist nicht notwendig.

                                                          Lernzeit

Die Lernzeiten finden wie in den vergangenen Jahren klassenweise statt. Eine Ausnahme bilden die
zweiten Klassen. Aus den drei Klassen werden wieder zwei Gruppen gebildet.

Die Lernzeitengruppe bleibt den kompletten Nachmittag zusammen (siehe AG).

                               Patenklassen für die Einser und die GFK
Leider müssen wir in diesem Jahr auf Paten verzichten, da eine Jahrgangsmischung nicht zulässig ist.

                                             Religion und Betreuung

Der Religionsunterricht findet wieder statt, für die dritten und vierten Klassen mit Doppelstunden. In
diesem Jahr liegen die Religionsstunden für die dritten und vierten Klassen am Ende des
Unterrichtsvormittags. Es werden nur die GTS-Kinder und die Kinder der VGS betreut. Alle anderen
Schulkinder gehen nach Hause.

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
Der Religionsunterricht für die ersten Klassen liegt jeweils inmitten des Unterrichtsvormittags. Alle
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden betreut.

Der Religionsunterricht für die zweiten Klassen liegt jeweils in der ersten Stunde am Montag und
Freitag. Alle SuS, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bleiben zuhause und kommen erst um
8:50 Uhr in die Schule. Ausnahmen sind die GTS-Kinder und die Kinder der VGS. Diese können betreut
werden, sofern die Eltern dies benötigen.

                                        Sachunterricht Klasse 3 und 4

 * aus 1: „Um im Bedarfsfall lnfektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind
möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Sofern es schulorganisatorisch
erforderlich ist, kann die Gruppe auch innerhalb der Jahrgangsstufe klassen- oder
lerngruppenübergreifend gebildet werden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist
grundsätzlich nicht möglich.“

Der Projekt-Sachunterricht findet wieder statt.

                                                 Schulbegleiterheft

Im Schulbegleiterheft finden Sie wieder alle wichtigen Informationen und den Platz zum Eintragen der
Hausaufgaben sowie eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Bitte achten Sie darauf, Ihre
Kontaktdaten aktuell zu halten.

                                               Schwimmen Klasse 4
Schwimmen kann wieder stattfinden. Allerdings öffnet das Hallenbad erst ab 13.10.2020. Bis dahin
findet der „Schwimm“unterricht in der Halle statt.

                                                      Stundenplan

Der Stundenplan orientiert sich an den „normalen“ Schuljahren. Wir haben darauf geachtet, dass
möglichst wenige Lehrer in den Klassen unterrichten.

Stand: 10.9.2020

1 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 7.7.2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen und den Grundstufen an den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Schuljahr 2020/2021
2 Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann vom 2.9.2020: Corona-PandemieRegelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und
Schulkindergärtenunter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2O2O12O21CoronaVO Schule
3 FAQ Kultusministerium
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