Steuern bezahlen im Kanton Bern Was? Wie? Warum?
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Steuern bezahlen im Kanton Bern Was? Wie? Warum? Eine praktische Einführung ins Steuerwesen des Kantons Bern Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 2 Inhaltsverzeichnis Weshalb überhaupt Steuern? 4 Wofür bezahlen wir Steuern ? 5 Steuerarten 8 Wer nimmt die Steuern ein? 10 Die Erträge 10 Wer ist steuerpflichtig? 11 Was wird besteuert? 13 Was kann man abziehen? 13 Wie viel Steuern muss man bezahlen? 14 Wie läuft der Steuerprozess ab? 16 Die Steuererklärung 17 Die Veranlagung 19 Die Steuerrechnung 19 Steuerbegriffe von A – Z 21 Informationsquellen 21 Broschüren / Lehr- und Lernmittel 21 Kontakte / Adressen 23 Liebe Leserin, lieber Leser Warum bezahlen wir Steuern? Wofür? Wie funktioniert das Ganze? Was bedeuten spezielle Fachbegriffe? Viele offene Fragen, die wir mit dieser Informationsbroschüre beantworten möchten. Kurz und leicht verständlich haben wir Wichtiges zusammengefasst – als praktischer Leitfaden zum Steuerwesen im Allgemeinen und in unserem Kanton – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Füllen Sie nach dem Lesen dieser Broschüre die Steuererklärung lieber aus? Macht Ihnen das Bezahlen der Steuerrechnung plötzlich sogar Freude? Nein, sicherlich nicht. Aber wenn wir es schaffen, dass Ihnen künftig Einiges verständlicher wird, dass Sie wissen, was Sie wann und wofür bezahlen, dann haben wir bereits viel erreicht. Denn Steuern sind notwendig und machen durchaus Sinn – auch wenn wir das oft nicht wahrhaben wollen. Steuerverwaltung des Kantons Bern Anmerkung: Für eine bessere Lesbarkeit dieser Broschüre wurde bei Personen nur die männliche Geschlechtsbezeichnung gewählt, auch wenn weibliche Personen mit gemeint sind. Danke für Ihr Verständnis.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 3 Wussten Sie, dass Schenkungen an direkte Nachkommen nicht steuerpflichtig sind?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 4 Weshalb überhaupt Steuern? Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle Kliniken, Gesundheitsschutz, Sanitätsdienst etc.) Grundlage von Bund, Kanton und Gemeinde und Verkehr (Strassenbau und -unterhalt, zur Erfüllung ihrer vom Volk übertragenen öffentlicher Verkehr etc.). Diese Bereiche öffentlichen Aufgaben. Beim Kanton sind es machen beispielsweise im Kanton Bern mehr insbesondere die Bereiche Bildung als zwei Drittel der Ausgaben aus. Bei einer (Kindergärten, Schulen, Hochschulen etc.), typischen Gemeinde im Kanton Bern betreffen soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe bedürftiger gut drei Viertel der Ausgaben die Bereiche Personen, Einrichtungen für Behinderte Bildung, soziale Wohlfahrt, Verwaltung und und Betagte, Vormundschaftswesen, Jugend- Verkehr. schutz etc.), Gesundheit (Spitäler und 23,8 % der Steuereinnahmen fliessen in die Bildung. 23,4 % der Steuereinnahmen fliessen in die soziale Wohlfahrt. 16,5 % der Steuereinnahmen fliessen in die Gesundheit.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 5 Wofür bezahlen wir Steuern ? Von 100 Franken gibt der Kanton Bern aus … Umwelt / Raumordnung 0.90 Verkehr 7.50 Kultur / Öffentliche Freizeit 1.50 Sicherheit 9.60 Finanzen / Steuern 4.50 Gesundheit 16.50 Allgemeine Soziale Verwaltung 5.70 Wohlfahrt 23.40 Volkswirt- schaft 6.60 Bildung 23.80 Die Grafik zeigt, wie viel von 100 Franken, Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle die der Kanton Bern ausgibt, an die verschiedenen Grundlage von Bund, Kanton und Gemeinde Aufgabengebiete gehen. Bildung, soziale zur Erfüllung von vielen öffentlichen Dienst- Wohlfahrt und Gesundheit sind die finanziell leistungen, die sehr oft als selbstverständlich bedeutendsten Aufgabengebiete. wahrgenommen werden. Dass das auch anders sein kann, erlebt man in Ländern, in denen Damit wir gute Schulen, moderne Spitäler, die Gemeinschaft weniger gut funktioniert. einen ausgebauten öffentlichen Verkehr, gut unterhaltene Strassen und vieles mehr Weiterführende Infos zum Thema «Wie viel nutzen können, zahlen wir Steuern. Ein weiterer Geld wofür?» lesen Sie auf der nächsten Seite. Teil fliesst in die öffentliche Ordnung und in die Sicherheit.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 6 Wie viel Geld wofür? Die 10 Aufgabengebiete Umwelt / Raumordnung Raumordnung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, nachhaltige Entwicklung, Wald und Naturgefahren Kultur / Freizeit Sport, Denkmalpflege und Heimatschutz, Museen und bildende Kunst, Bibliotheken, Konzert und Theater, Film und Kino, pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirche und Staat Finanzen / Steuern Steuern und Dienstleistungen, Finanzausgleich Bund–Kanton sowie Kanton– Gemeinden, Finanzpolitik, Dienstleistungen Konzernfinanzen Allgemeine Verwaltung Immobilienmanagement, Informatik und Organisation, Personal, Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat, Geoinformation, Finanzaufsicht, Unterstützung und Aufsicht Gemeinden Volkswirtschaft Land- und Forstwirtschaft, Natur, Energie, Tourismus, Industrie/Gewerbe/Handel Verkehr Strassenverkehr/Infrastruktur, öffentlicher Verkehr Öffentliche Sicherheit Polizei, Freiheitsentzug und Betreuung, Strassenverkehr und Schifffahrt, Bevölkerungsschutz, Migration, Grundbuch und Handelsregister, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Datenschutz Gesundheit Spital- und Psychiatrieversorgung, Kranken-, Alters- und Pflegeheime, Heilmittelsicherheit, Qualitätssicherung, Gesundheitsschutz, Sanitätswesen Soziale Wohlfahrt Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen IV und AHV, Familienzulagen, Kinderschutz und Jugendhilfe/-förderung, Arbeitslosigkeit, Asylwesen, Fürsorge Bildung Volksschule und schulergänzende Angebote, Mittelschulen und Berufsbildung, Hochschulbildung, zentrale Dienstleistungen Mehr Infos zu den Zahlen im Kanton auf www.fin.be.ch > Finanzen des Kantons / Rechnung 2016
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 7 Wussten Sie, dass Weiterbildungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden können?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 8 Steuerarten Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Steuern. Direkte Steuern Indirekte Steuern Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde erheben Indirekte Steuern werden unabhängig von direkte Steuern von allen Steuerpflichtigen. der wirtschaftlichen Situation der durch diese Steuern belasteten Personen erhoben. Dabei werden für die Höhe der Steuern die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Typische indirekte Steuern sind zum Beispiel Person berücksichtigt, d. h. es wird ihrer die Mehrwertsteuer, die Tabak-, die Alkohol- wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder die Mineralölsteuer. Diese so genannten Rechnung getragen. Die Steuerpflichtigen Verbrauchssteuern bemessen sich müssen deshalb regelmässig Auskunft über entsprechend dem Konsum von Gütern und ihr Einkommen und ihr Vermögen geben. Dienstleistungen, in deren Preisen diese Steuern Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus. enthalten sind. Die vorliegende Informationsbroschüre Daneben gibt es Besitz- und Aufwand- behandelt nur die direkten Steuern. steuern wie beispielsweise die kantonale Motorfahrzeugsteuer oder die Hundesteuer der Gemeinde.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 9 Wussten Sie, dass man für das ganze Jahr dort steuerpflichtig ist, wo man am 31. Dezember des jeweiligen Jahres seinen steuerrechtlichen Wohnsitz hat?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 10 Wer nimmt die Steuern ein? Nutzniesser der direkten Steuern sind Bund, Bern leitet und koordiniert sowohl die Steuer- Kantone, Gemeinden sowie die Kirch- veranlagung als auch die Rechnungstellung und gemeinden. Die Steuerverwaltung des Kantons das Inkasso für all diese Instanzen. Die Erträge Die Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten bemessen sich im Kanton Bern wie folgt (Rechnung 2015): Mio. CHF in % Einkommenssteuern (natürliche Personen) 3 599 76.02 Vermögenssteuern (natürliche Personen) 347 7.33 Gewinn- und Kapitalsteuern (juristische Personen) 581 12.27 Grundstückgewinnsteuern 120 2.53 Erbschafts- und Schenkungssteuern 87 1.84 Steuererträge total 4 734 100 Weitere Erträge* 6 175 Erträge total 10 909 *Erklärung der weiteren Erträge –– Anteil Neuer Finanzausgleich (NFA): Der neue Finanzausgleich ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Kantonen und dem Bund, um Kantone stützen zu können, die auf Grund von Ressourcen, geografisch-topografischen und soziodemografischen Unterschieden schlechter gestellt sind. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, die kantonale Finanzautonomie zu stärken, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern und den Lastenausgleich zwischen den Kantonen zu gewährleisten. –– Regalien und Konzessionen: Abgeltungen Dritter für hoheitliche Rechte des Kantons, z. B. Fischereiregal, Jagdregal, Kiesentnahme, Wasserrechtskonzession etc. –– Vermögenserträge: Erträge des Kantons, welche er auf seinem Vermögen erwirtschaftet, z. B. Bankzinsen oder Dividenden auf Aktien von BEKB | BCBE und BKW etc. –– Entgelte: Gebühreneinnahmen für Amtshandlungen wie Geldstrafen, Steuerbussen etc. und Verkäufe der kantonalen Verwaltungen wie Fotokopien etc. –– Rückerstattungen von Gemeinwesen: Rückerstattungen des Bundes im Bereich Asylwesen, Rückerstattungen der Gemeinden / Kantone im Bereich Lehrerbesoldung und Schulgeldabkommen, Rückerstattungen der Gemeinden im Rahmen der Lastenverteilung etc. –– Beiträge für eigene Rechnung: Betriebsbeiträge des Bundes, der anderen Kantone oder Gemeinden etc. –– Durchlaufende Beiträge: Beträge, die der Kanton einkassiert und im gleichen Umfang an Dritte wieder ausbezahlt (mit gleichem Saldo besteht das Gegenkonto «Durchlaufende Beiträge» im Aufwand) –– Entnahmen aus Spezialfinanzierungen: Gegenkonto für die Verbuchung von Entnahmen aus dem Bilanzkonto Spezialfinanzierungen –– Interne Verrechnungen: Verrechnungen von Leistungen unter Amtsstellen (mit gleichem Saldo besteht das Gegenkonto «Interne Verrechnungen» im Aufwand)
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 11 Wer ist steuerpflichtig? Wir unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen. Natürliche Personen sind Menschen aus Eine Steuererklärung muss von allen Fleisch und Blut. Steuerpflichtigen und in jedem Fall ausgefüllt werden, auch wenn kein Einkommen oder Steuerpflichtig im Kanton Bern sind Vermögen vorhanden ist und der Steuerbetrag alle natürlichen Personen, welche am null Franken ist. 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hier haben, Juristische Personen sind Kapitalgesell- aber auch der auswärtige Eigentümer schaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften einer Liegenschaft (z. B. eines Ferienhauses) mit beschränkter Haftung), Genossenschaften, oder eines Geschäftsbetriebes Vereine oder Stiftungen. im Kanton Bern. Steuerpflichtig sind die juristischen Die Steuerpflicht umfasst somit nicht nur Personen, die im Kanton Bern ihren Sitz haben, Personen mit Lohnausweis, sondern auch aber auch solche mit Sitz ausserhalb des Kantons, selbstständig Erwerbstätige, Studenten, Rentner, wenn sie im Kanton Grundbesitz oder Betriebs- Sozialhilfebezüger etc. stätten aufweisen. Massgebend für die Steuer- pflicht für das ganze Jahr sind die Verhältnisse Das Einkommen und Vermögen minder- am Ende des Geschäftsjahres. jähriger Kinder wird den Eltern zugerechnet. Für Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sind Zusätzlich gibt es so genannte virtuelle Minderjährige jedoch selbstständig steuer- Steuersubjekte wie beispielsweise Erben- pflichtig. Deshalb erhalten Jugendliche bereits gemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften mit 16 Jahren ihre erste Steuererklärung. oder Kollektivgesellschaften. Diese füllen eine eigene Steuererklärung aus, zahlen aber selber keine Steuern. Vielmehr wird ihr Einkommen und Vermögen anteilsmässig bei den einzelnen Erben oder Miteigentümern besteuert.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 12 Wussten Sie, dass auch Lohn aus nebenberuflichen Tätigkeiten versteuert werden muss?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 13 Was wird besteuert? Natürliche Personen versteuern das Einkommen und das Vermögen. Als Einkommen zu deklarieren ist Steuerpflichtige Einkommen stellen im Weiteren jeglicher Lohn, auch ein Naturallohn in Form Zinsen auf Bank- und PC-Kontos und von Kost und Logis oder Trinkgelder. Dividenden auf Aktien dar sowie Lotteriegewinne. Unterhaltsbeiträge für Personen unter Auch der Lehrlingslohn oder ein Lohn 18 Jahren werden vom Elternteil versteuert, aus Ferien- oder Wochenendjobs ist steuer- bei dem sie wohnen. pflichtig. Steuerpflichtige Vermögen sind Guthaben Personen mit selbstständiger Erwerbs- auf Bank- und PC-Kontos, der Steuerwert tätigkeit (z. B. Handwerker, Ärzte, Notare etc.) von Aktien, Obligationen oder Liegenschaften, müssen ihr aus dem Geschäftsbetrieb erzieltes dann auch Autos und Motorräder, Wert- Einkommen und das dem Geschäft dienende gegenstände, Darlehen, Lebensversicherungen Vermögen versteuern. etc., nicht jedoch der Hausrat. Sodann sind auch alle Renten und Pensionen Einkünfte aus Erbschaft und Schenkung zu deklarieren. unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern einer speziellen Erbschafts- und Schen- Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den kungssteuer. Ehepartner und Nachkommen so genannten Eigenmietwert als Einkommen sind von dieser Steuer jedoch befreit. versteuern. Bei Konkubinatspartnern, welche länger als 10 Jahre zusammen wohnten, kommt ein günstigerer Tarif zur Anwendung. Juristische Personen werden für Gewinn und Kapital besteuert. Der Bund besteuert bei den juristischen und Gemeinde, die sowohl eine Gewinn- Personen lediglich den Gewinn, nicht jedoch wie auch Kapitalsteuer erheben. das Kapital. Dies im Gegensatz zu Kanton Was kann man abziehen? Vom gesamten Einkommen kann man u. a. Folgendes abziehen: –– Berufskosten (z. B. Zug- und Busabos, auswärtige Mittagessen, Weiterbildungskosten) –– Schuldzinsen –– Versicherungsprämien –– Zahnarzt- und Arztkosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt und einen bestimmten Betrag übersteigen –– selbst bezahlte Auslagen im Zusammenhang mit einer Behinderung –– Auslagen für die auswärtige Ausbildung von Kindern –– Kosten für die Betreuung der Kinder durch Dritte (z. B. Kinderkrippen etc.) –– Kosten für Unterhalt, Betrieb und Verwaltung von Grundstücken –– Spenden an gemeinnützige Institutionen Die Abzüge sind teilweise auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Abzugsberechtigt sind auch Einzahlungen Vom gesamten Vermögen sind insbesondere in die Pensionskasse und in eine Säule 3 a. die Schulden abzugsberechtigt. Dazu gehören Der Sozialabzug für Kinder wird bei nicht nur Kredite und Darlehen von Banken der Veranlagung von der Steuerverwaltung und anderen Gläubigern, sondern auch automatisch berücksichtigt. am 31. Dezember offene Rechnungen.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 14 Wie viel Steuern muss man bezahlen? Steuerprogression einkommen bzw. Gesamtvermögen minus Die zu entrichtende Steuer steigt nicht linear sämtliche Abzüge). Auf diesen beiden Beträgen zum Einkommen und zum Vermögen, wird aufgrund des im Gesetz verankerten Steuer- sondern progressiv, also überproportional. tarifes die so genannte einfache Steuer berechnet. Die einfache Steuer wird als- dann mit einer Zahl (Multiplikator) vervielfacht, die im Kanton Bern mit Steueranlage bezeichnet wird. Einfache Steuer mal Steueranlage des Kantons ergibt die Kantonssteuer. Sie gilt für das Steuerbelastung ganze Gebiet des Kantons. Einfache Steuer mal Anlage der Gemeinde ergibt die Gemeinde- steuer. Einfache Steuer mal Anlage der Kirchgemeinde ergibt die Kirchensteuer. Einkommen Die unterschiedlichen Anlagen der Gemeinden führen dazu, dass die geschuldete Steuer Je höher das zu versteuernde Einkommen und je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt. Vermögen ist, desto höher ist die prozentuale Abgabe an das Gemeinwesen. Die direkte Bundessteuer besteuert einzig das Einkommen. Hier entspricht Aus der Steuererklärung ergibt sich das steuer- die einfache Steuer bereits der definitiven bare Einkommen und Vermögen (Gesamt- Steuer. Berechnungsbeispiel für zu bezahlende Steuern Annahme: Tarif Alleinstehende (für Tarifansätze siehe Wegleitung) Steuerbares Einkommen CHF 54 200.– Steuerbares Vermögen CHF 259 000.– Steueranlagen (Annahmen) Kanton 3,06 – Gemeinde 1,74 – Kirche 0,2 Steuerbares Einkommen CHF 50 000.– einfache Steuer CHF 1 973.35 Für die weiteren CHF 4 200.– 42 x CHF 4.45 CHF 186.90 Total einfache Steuer CHF 2 160.25 Kantonssteuer Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 3,06 CHF 6 610.35 Gemeindesteuer Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 1,74 CHF 3 758.85 Kirchensteuer Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 0,2 CHF432.05 Total Einkommenssteuern Kanton, Gemeinde und Kirche CHF 10 801.25 Steuerbares Vermögen CHF 210 000.– einfache Steuer CHF 110.50 Für die weiteren CHF 49 000.– 49 x CHF –.80 CHF 39.20 Total einfache Steuer CHF 149.70 Kantonssteuer Einfache Steuer CHF 149.70 x 3,06 CHF 458.10 Gemeindesteuer Einfache Steuer CHF 149.70 x 1,74 CHF 260.50 Kirchensteuer Einfache Steuer CHF 149.70 x 0,2 CHF 29.95 Total Vermögenssteuern Kanton, Gemeinde und Kirche CHF 748.55 Total zu bezahlende Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern)* CHF 11 549.80 * zuzüglich direkte Bundessteuer auf Einkommen
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 15 Wussten Sie, dass Altersrenten aus 1. und 2. Säule (AHV und BVG) als Einkommen zu versteuern sind?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 16 Wie läuft der Steuerprozess ab? Seit dem Jahr 2001 gilt im Kanton Bern für das Steuerjahr jeweils erst im Folgejahr das System der Gegenwartsbesteuerung. statt. Damit dem Kanton und den Gemeinden Gegenwartsbesteuerung bedeutet, dass trotz dieser zeitlichen Verzögerung die Geldmittel die Einkommenssteuer für das Jahr geschuldet für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung ist, in dem das Einkommen erzielt wird. stehen, leisten die Steuerzahler im Kanton Bern Dieses Jahr nennt man Steuerjahr oder in Form von drei Steuerraten eine Art Steuerperiode. Akonto- bzw. Teilzahlung für ihre voraussicht- liche Steuerschuld. Sobald die Veranlagung Von der Steuererklärung Da sich die Höhe des Einkommens erst nach Ablauf des Steuerjahres feststellen lässt, des Steuerjahres erfolgt ist, wird die Schluss- abrechnung erstellt und die tatsächlich findet der Versand der Steuererklärung geschuldete Steuer mit den bezahlten Raten bis zum Bezahlen sowie die Veranlagung und Abrechnung verrechnet. 2017 2018 2019 Steuererklärung Vorerfassung, automatische Vorarbeiten, Veranlagung 2016 (Grundlage für Ratenberechnung 2017) evtl. prov. Schluss- Abrechnung abrechnung Steuerrechnung 2017 Akontozahlungen auf Basis Vorjahre Steuererklärung Vorerfassung, automatische Vorarbeiten, … 1. Rate 40 % 2017 (Grundlage für Ratenberechnung 2018) 2. Rate 70 % minus Zahlung 1. Rate 3. Rate 100 % minus Zahlungen 1. + 2. Rate evtl. prov. Schluss- Abrechnung abrechnung Steuerrechnung 2018 Akontozahlungen auf Basis Vorjahre 1. Rate 40 % 2. Rate 70 % minus Zahlung 1. Rate Vorauszahlungen sind während des ganzen Jahres möglich. 3. Rate 100 % minus Zahlungen 1. + 2. Rate Die wichtigsten Schritte im Überblick –– Zu Beginn des Jahres erhalten alle Steuerpflichtigen von der Steuerverwaltung des Kantons Bern die Unterlagen zur Steuererklärung zum Steuerjahr (dem verflossenen Kalenderjahr) mit der Aufforderung, diese per Post oder elektronisch einzureichen. –– Ausfüllen der Steuererklärung und Einreichung spätestens bis zum 15. März (selbstständig Erwerbstätige: 15. Mai). Falls nötig noch innerhalb dieser Frist schriftliche Einrei- chung eines Fristverlängerungsgesuches; dafür wird eine Gebühr erhoben. Kostenlos ist hingegen die Fristverlängerung bis 15. September, wenn sie online auf www.taxme.ch erfasst wird. Die Online-Fristverlängerung bis maximal 15. November kostet CHF 10.–. –– Die Steuerverwaltung erfasst die eingereichten Daten im System, kontrolliert die Angaben und Belege der Steuererklärung und nimmt allenfalls Korrekturen vor. Danach schickt sie dem Steuerpflichtigen eine detaillierte Veranlagungsverfügung samt Schlussabrechnung über die geschuldeten Steuern des Vorjahres. –– Auf der Basis der letzten Veranlagung oder der aktuellsten bekannten Angaben erhält der Steuerpflichtige die Steuerrechnungen für die drei Raten des laufenden Steuerjahres. Der Versand erfolgt auf die Fälligkeitstermine vom 20. Mai, 20. August und 20. November hin. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins verrechnet.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 17 Die Steuererklärung Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bereitet Wer eine erhaltene Steuererklärung trotz jährlich über 600 000 Steuererklärungs- Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst. dokumente auf. Der Versand erfolgt gestaffelt Die Veranlagung erfolgt dann nach Ermessen von Januar bis Mitte Februar. der Steuerbehörde. Persönliche Daten, die bekannt sind, Wer in seiner Steuererklärung falsche sind schon eingetragen. Im Begleitbrief ist die Angaben macht oder wesentliche Tatsachen individuelle Erkennungsnummer (ZPV = Zentrale verschweigt, kann gebüsst bzw. steuer- Personenverwaltung) des Steuerpflichtigen strafrechtlich verfolgt werden. eingetragen, zudem auch ein Passwort für den Fall, dass die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt wird. Für spezielle Steuersituationen stehen Merk- blätter zur Verfügung (beispielsweise Wohn- sitzwechsel, Todesfall, Trennung / Scheidung / Konkubinat). Die Wegleitungen und Merkblätter finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung unter www.be.ch/steuern. Vorbereitung Für ein rasches und unkompliziertes –– Einzahlungen in die Säule 3 a Ausfüllen der Steuererklärung ist es von –– Zusammenstellung der Berufskosten Vorteil, vor Beginn bzw. während des –– Spendenbelege Jahres insbesondere folgende Unterlagen –– Dokumente zur eigenen Liegenschaft zu sammeln und bereit zu halten: (Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen, –– Lohnausweis Rechnungen zu Unterhaltsarbeiten, –– Bank- oder PC-Kontoauszug Betriebs- und Verwaltungskosten etc.) –– Belege zu den Wertschriften
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 18 Wussten Sie, dass Renovationskosten steuerlich als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden können?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 19 Die Veranlagung Sämtliche eingereichten Steuererklärungen hat und mit denen die steuerpflichtige Person und Belege werden von mehreren Erfassungs- nicht einverstanden ist. Es gilt also, die Veran- zentren im kantonalen Veranlagungssystem elek- lagungsverfügung möglichst genau und tronisch erfasst. Nach deren Eingang werden rechtzeitig zu prüfen! Wird die Einsprachefrist sie in den Regionen bearbeitet, d. h. überprüft nicht genutzt, wird die neue Veranlagung und allenfalls korrigiert (wenn nötig nach Rück rechtskräftig. fragen bei den Steuerpflichtigen). Eine allfällige, zu begründende schriftliche Die Überprüfung auf Plausibilität Einsprache auf die Veranlagung an die zu erfolgt teilweise schon automatisch durch ständige Region ist kostenlos. Weist die Steuer das Veranlagungssystem. Sobald die Veran- verwaltung die Einsprache ab, kann bei lagung abgeschlossen ist, versendet der kantonalen Steuerrekurskommission wieder- die Steuerverwaltung die Veranlagung um innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden, samt Schlussabrechnung an die steuer- was jedoch kostenpflichtig ist. pflichtige Person. Die nächsten möglichen rechtlichen Ab Erhalt der Veranlagungsverfügung läuft Schritte sind eine Beschwerde beim Verwal- die Einsprachefrist von 30 Tagen. Diese gilt tungsgericht oder dann beim Bundesgericht. sowohl für Fehler, die möglicherweise beim Ausfüllen der Steuererklärung durch den Steuer- Wenn sich die Veranlagung verzögert, pflichtigen passiert sind als auch für Korrekturen, kann die Steuerverwaltung eine provisorische welche die Steuerverwaltung vorgenommen Veranlagung versenden. Die Steuerrechnung Die Rechnungsstellung erfolgt zunächst in drei Der Steuerpflichtige muss allenfalls noch Steuerraten (Akonto-Rechnungen), die 40 %, einen Restbetrag, der über die Ratenbeträge 70 % und 100 % des voraussichtlich geschul- hinaus geht, nachbezahlen, oder er erhält zu deten Rechnungsbetrages ausmachen, abzüg- viel in Rechnung gestellte und bezahlte Beträge lich bisher geleistete Zahlungen. Basis ist eine inklusive eines gesetzlichen Vergütungszinses frühere Veranlagung, eine Selbstschatzung oder zurückerstattet. Wird für Nachzahlungen eine provisorische Veranlagung. Wird eine die Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung Steuerrate nicht bezahlt, erhöht sich die nächste überschritten, wird ein Verzugszins verrechnet. Rate um den Betrag der vorgängigen Rate. Die Steuerratenbeträge sind nicht anfechtbar, erst die Schlussabrechnung. Die Zahlungsfrist Vorauszahlungen beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins belastet. Die voraussichtlich geschuldeten Steuern können auch mittels Vorauszahlung Mit der Veranlagung erhält der Steuerpflichtige beglichen werden (z. B. monatlich oder auch die Schlussabrechnung, als einmaliger Betrag). Wer Vorauszahlungen die den definitiven Steuerbetrag darstellt. leisten möchte, benötigt dafür separate Die Schlussabrechnung erfolgt getrennt Einzahlungsscheine. Diese können für die Kantons- und Gemeindesteuern und für im Internet über das Kontaktformular oder die direkte Bundessteuer. In ersterer wird telefonisch bzw. schriftlich bestellt das Guthaben der zurückbehaltenen Verrech- werden. nungssteuer berücksichtigt.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 20 Wussten Sie, dass junge Erwachsene bereits ab dem 16. Altersjahr eine Steuererklärung ausfüllen müssen – auch wenn sie noch kein Erwerbseinkommen haben?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 21 Steuerbegriffe von A – Z Die wichtigsten Steuerbegriffe von A – Z finden Sie auf www.be.ch/steuern > Ratgeber > Glossar Informationsquellen Steuerverwaltung des Kantons Bern –– Infos zu Steuerarten und speziellen Steuersituationen –– Online-Steuerberechnungen –– TaxInfo (Steuerpraxis) –– etc. www.taxme.ch oder www.be.ch/steuern «10 Minuten – Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung» Elektronischen Newsletter abonnieren www.be.ch/10minuten TaxMe-Online, TaxMe-Offline, BE-Login Steuern, TaxMe-Online Tour www.taxme.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch Schweizerisches Steuerrecht www.swiss-tax.ch Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.steuerkonferenz.ch Broschüren / Lehr- und Lernmittel Von der Steuererklärung zu den Steuern In einer schematischen Darstellung zeigen wir Ihnen den Ablauf vom Versand der Steuererklärung bis zur Schlussabrechnung www.steuern-easy.ch Informationsplattform der Schweizerischen Steuerkonferenz Das Schweizerische Steuersystem Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige Zu beziehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern ist@estv.admin.ch www.postfinance-eventmanager.ch Onlinelernspiel für Jugendliche von PostFinance zum Thema «Umgang mit Geld»
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 22 Wussten Sie, dass Kosten für die Drittbetreuung von Kindern teilweise abziehbar sind?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 23 Kontakte / Adressen Bei Steuerfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: –– Steuerbüro bzw. Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde –– Infolinie der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Telefon +41 31 633 60 01 –– zuständige Region in Bern, Biel, Burgdorf, Moutier oder Thun –– Kontaktformular der Steuerverwaltung des Kantons Bern: www.taxme.ch oder www.be.ch/steuern > Über uns > Kontakt –– steuerrechtliche Fachinformationen der Steuerverwaltung des Kantons Bern: www.be.ch/taxinfo Die Steuerverwaltung des Kantons Bern sowie ihre fünf Regionen (Bern, Biel, Burgdorf, Moutier und Thun) sind über folgende zentrale Telefonnummer erreichbar: Telefon +41 31 633 60 01, Montag bis Freitag 8 – 12 und 13 – 16.30 Uhr www.be.ch/steuern bzw. www.taxme.ch Postadresse: Postfach, 3001 Bern Standortadresse: Brünnenstrasse 66, 3018 Bern (Montag bis Freitag 8 – 12 und 13 – 16.30 Uhr) Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen wenn möglich Ihre AHV- oder ZPV-Nummer bereit. Regionen Bern-Mittelland: Postfach, 3001 Bern bzw. Brünnenstrasse 66, 3018 Bern Telefon +41 31 633 60 01, region.bemi@fin.be.ch Emmental-Oberaargau: Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf Telefon +41 31 633 60 01, region.eo@fin.be.ch Jura bernois: Rue du Château 30c, 2740 Moutier Telefon +41 31 633 60 01, region.jb@fin.be.ch Oberland: Allmendstrasse 18, 3602 Thun Telefon +41 31 633 60 01, region.ol@fin.be.ch Seeland: Bahnhofplatz 10, 2501 Biel Telefon +41 31 633 60 01, region.sl@fin.be.ch Städtische Steuerverwaltungen Bern: Bundesgasse 33, 3011 Bern Telefon +41 31 321 61 11, steuerverwaltung@bern.ch Biel: Rüschlistrasse 14, 2501 Biel Telefon +41 32 326 23 23, steuerverwaltung@biel-bienne.ch Thun: Hofstettenstrasse 14, Postfach 145, 3600 Thun Telefon +41 33 225 82 01, steuern.inkasso@thun.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon +41 31 322 71 06 www.estv.admin.ch
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen 24 Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern (Kommunikation) 3. gekürzte Version / Mai 2017 Fotos: Edouard Rieben, Biel © Die Weiterverwendung der Inhalte / des Textes ist unter Angabe der Quelle erwünscht und gestattet.
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