Steuern bezahlen im Kanton Bern Was? Wie? Warum?

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Steuern bezahlen im Kanton Bern Was? Wie? Warum?
Steuern bezahlen im Kanton Bern
Was? Wie? Warum?
Eine praktische Einführung
ins Steuerwesen des Kantons Bern

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern bezahlen im Kanton Bern Was? Wie? Warum?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                       2

Inhaltsverzeichnis

                       Weshalb überhaupt Steuern?                                              4
                       Wofür bezahlen wir Steuern ?                                            5
                       Steuerarten                                                             8
                       Wer nimmt die Steuern ein?                                             10
                       Die Erträge                                                            10
                       Wer ist steuerpflichtig?                                               11
                       Was wird besteuert?                                                    13
                       Was kann man abziehen?                                                 13
                       Wie viel Steuern muss man bezahlen?                                    14
                       Wie läuft der Steuerprozess ab?                                        16
                       Die Steuererklärung                                                    17
                       Die Veranlagung                                                        19
                       Die Steuerrechnung                                                     19
                       Steuerbegriffe von A – Z                                               21
                       Informationsquellen                                                    21
                       Broschüren / Lehr- und Lernmittel                                      21
                       Kontakte / Adressen                                                    23

                   Liebe Leserin, lieber Leser
                   Warum bezahlen wir Steuern? Wofür? Wie funktioniert das Ganze?
                   Was bedeuten spezielle Fachbegriffe? Viele offene Fragen,
                   die wir mit dieser Informationsbroschüre beantworten möchten.
                   Kurz und leicht verständlich haben wir Wichtiges zusammengefasst –
                   als praktischer Leitfaden zum Steuerwesen im Allgemeinen und
                   in unserem Kanton – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
                   Füllen Sie nach dem Lesen dieser Broschüre die Steuererklärung lieber aus?
                   Macht Ihnen das Bezahlen der Steuerrechnung plötzlich sogar Freude?
                   Nein, sicherlich nicht. Aber wenn wir es schaffen, dass Ihnen künftig Einiges
                   verständlicher wird, dass Sie wissen, was Sie wann und wofür bezahlen,
                   dann haben wir bereits viel erreicht. Denn Steuern sind notwendig und machen
                   durchaus Sinn – auch wenn wir das oft nicht wahrhaben wollen.

                   Steuerverwaltung des Kantons Bern

                   Anmerkung:
                   Für eine bessere Lesbarkeit dieser Broschüre wurde bei Personen nur
                   die männliche Geschlechtsbezeichnung gewählt, auch wenn weibliche Personen
                   mit gemeint sind. Danke für Ihr Verständnis.
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Wussten Sie, dass Schenkungen
an direkte Nachkommen nicht steuerpflichtig sind?
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Weshalb überhaupt Steuern?
                   Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle                  Kliniken, Gesundheitsschutz, Sanitätsdienst etc.)
                   Grundlage von Bund, Kanton und Gemeinde                     und Verkehr (Strassenbau und -unterhalt,
                   zur Erfüllung ihrer vom Volk übertragenen                   öffentlicher Verkehr etc.). Diese Bereiche
                   öffentlichen Aufgaben. Beim Kanton sind es                  machen beispielsweise im Kanton Bern mehr
                   insbesondere die Bereiche Bildung                           als zwei Drittel der Ausgaben aus. Bei einer
                   (Kindergärten, Schulen, Hochschulen etc.),                  typischen Gemeinde im Kanton Bern betreffen
                   soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe bedürftiger                  gut drei Viertel der Ausgaben die Bereiche
                   Personen, Einrichtungen für Behinderte                      Bildung, soziale Wohlfahrt, Verwaltung und
                   und Betagte, Vormundschaftswesen, Jugend-                   Verkehr.
                   schutz etc.), Gesundheit (Spitäler und

                                           23,8 %
                                           der Steuereinnahmen fliessen
                                           in die Bildung.

                                           23,4 %
                                           der Steuereinnahmen fliessen
                                           in die soziale Wohlfahrt.

                                          16,5 %
                                          der Steuereinnahmen fliessen
                                          in die Gesundheit.
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Wofür bezahlen wir Steuern ?
                   Von 100 Franken gibt der Kanton Bern aus …

                      Umwelt /
                    Raumordnung                            0.90                   Verkehr                       7.50

                       Kultur /                                                  Öffentliche
                       Freizeit                            1.50                  Sicherheit                     9.60

                      Finanzen /
                       Steuern                             4.50                 Gesundheit                      16.50

                     Allgemeine                                                   Soziale
                     Verwaltung                            5.70                  Wohlfahrt                      23.40

                      Volkswirt-
                        schaft                             6.60                   Bildung                       23.80

                   Die Grafik zeigt, wie viel von 100 Franken,                 Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle
                   die der Kanton Bern ausgibt, an die verschiedenen           Grundlage von Bund, Kanton und Gemeinde
                   Aufgabengebiete gehen. Bildung, soziale                     zur Erfüllung von vielen öffentlichen Dienst-
                   Wohlfahrt und Gesundheit sind die finanziell                leistungen, die sehr oft als selbstverständlich
                   bedeutendsten Aufgabengebiete.                              wahrgenommen werden. Dass das auch anders
                                                                               sein kann, erlebt man in Ländern, in denen
                   Damit wir gute Schulen, moderne Spitäler,                   die Gemeinschaft weniger gut funktioniert.
                   einen ausgebauten öffentlichen Verkehr,
                   gut unterhaltene Strassen und vieles mehr                   Weiterführende Infos zum Thema «Wie viel
                   nutzen können, zahlen wir Steuern. Ein weiterer             Geld wofür?» lesen Sie auf der nächsten Seite.
                   Teil fliesst in die öffentliche Ordnung und
                   in die Sicherheit.
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Wie viel Geld wofür? Die 10 Aufgabengebiete

                                       Umwelt / Raumordnung
                                       Raumordnung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, nachhaltige Entwicklung,
                                       Wald und Naturgefahren

                                       Kultur / Freizeit
                                       Sport, Denkmalpflege und Heimatschutz, Museen und bildende Kunst,
                                       Bibliotheken, Konzert und Theater, Film und Kino, pfarramtliche Versorgung
                                       der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirche und Staat

                                       Finanzen / Steuern
                                       Steuern und Dienstleistungen, Finanzausgleich Bund–Kanton sowie
                                       Kanton– Gemeinden, Finanzpolitik, Dienstleistungen Konzernfinanzen

                                       Allgemeine Verwaltung
                                       Immobilienmanagement, Informatik und Organisation, Personal,
                                       Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat, Geoinformation,
                                       Finanzaufsicht, Unterstützung und Aufsicht Gemeinden

                                       Volkswirtschaft
                                       Land- und Forstwirtschaft, Natur, Energie, Tourismus,
                                       Industrie/Gewerbe/Handel

                                       Verkehr
                                       Strassenverkehr/Infrastruktur, öffentlicher Verkehr

                                       Öffentliche Sicherheit
                                       Polizei, Freiheitsentzug und Betreuung, Strassenverkehr und Schifffahrt,
                                       Bevölkerungsschutz, Migration, Grundbuch und Handelsregister,
                                       Verwaltungsgerichtsbarkeit, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Datenschutz

                                       Gesundheit
                                       Spital- und Psychiatrieversorgung, Kranken-, Alters- und Pflegeheime,
                                       Heilmittelsicherheit, Qualitätssicherung, Gesundheitsschutz, Sanitätswesen

                                       Soziale Wohlfahrt
                                       Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen IV und AHV, Familienzulagen,
                                       Kinderschutz und Jugendhilfe/-förderung, Arbeitslosigkeit, Asylwesen, Fürsorge

                                       Bildung
                                       Volksschule und schulergänzende Angebote, Mittelschulen und Berufsbildung,
                                       Hochschulbildung, zentrale Dienstleistungen

                   Mehr Infos zu den Zahlen im Kanton auf www.fin.be.ch > Finanzen des Kantons / Rechnung 2016
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Wussten Sie, dass Weiterbildungskosten
in der Steuererklärung abgezogen werden können?
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Steuerarten
                   Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Steuern.

                   Direkte Steuern                                             Indirekte Steuern
                   Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde erheben                   Indirekte Steuern werden unabhängig von
                   direkte Steuern von allen Steuerpflichtigen.                der wirtschaftlichen Situation der durch
                                                                               diese Steuern belasteten Personen erhoben.
                   Dabei werden für die Höhe der Steuern
                   die finanziellen Verhältnisse der besteuerten               Typische indirekte Steuern sind zum Beispiel
                   Person berücksichtigt, d. h. es wird ihrer                  die Mehrwertsteuer, die Tabak-, die Alkohol-
                   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit                         oder die Mineralölsteuer. Diese so genannten
                   Rechnung getragen. Die Steuerpflichtigen                    Verbrauchssteuern bemessen sich
                   müssen deshalb regelmässig Auskunft über                    entsprechend dem Konsum von Gütern und
                   ihr Einkommen und ihr Vermögen geben.                       Dienstleistungen, in deren Preisen diese Steuern
                   Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus.                   enthalten sind.

                   Die vorliegende Informationsbroschüre                       Daneben gibt es Besitz- und Aufwand-
                   behandelt nur die direkten Steuern.                         steuern wie beispielsweise die kantonale
                                                                               Motorfahrzeugsteuer oder die Hundesteuer
                                                                               der Gemeinde.
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Wussten Sie, dass man für das ganze Jahr dort
steuerpflichtig ist, wo man am 31. Dezember des jeweiligen
Jahres seinen steuerrechtlichen Wohnsitz hat?
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Wer nimmt die Steuern ein?
                   Nutzniesser der direkten Steuern sind Bund,                 Bern leitet und koordiniert sowohl die Steuer-
                   Kantone, Gemeinden sowie die Kirch-                         veranlagung als auch die Rechnungstellung und
                   gemeinden. Die Steuerverwaltung des Kantons                 das Inkasso für all diese Instanzen.

Die Erträge
                   Die Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten bemessen sich
                   im Kanton Bern wie folgt (Rechnung 2015):

                                                                                                  Mio. CHF            in %
                       Einkommenssteuern (natürliche Personen)                                         3 599         76.02
                       Vermögenssteuern (natürliche Personen)                                            347           7.33
                       Gewinn- und Kapitalsteuern (juristische Personen)                                 581         12.27
                       Grundstückgewinnsteuern                                                           120          2.53
                       Erbschafts- und Schenkungssteuern                                                  87          1.84
                       Steuererträge total                                                            4 734            100
                       Weitere Erträge*                                                                6 175
                       Erträge total                                                                  10 909

                   *Erklärung der weiteren Erträge
                   –– Anteil Neuer Finanzausgleich (NFA): Der neue Finanzausgleich ist ein Ausgleich zwischen
                      den einzelnen Kantonen und dem Bund, um Kantone stützen zu können, die auf Grund
                      von Ressourcen, geografisch-topografischen und sozio­demografischen Unterschieden
                      schlechter gestellt sind. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, die kantonale Finanzautonomie
                      zu stärken, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern
                      und den Lastenausgleich zwischen den Kantonen zu gewährleisten.
                   –– Regalien und Konzessionen: Abgeltungen Dritter für hoheitliche Rechte des Kantons,
                      z. B. Fischereiregal, Jagdregal, Kiesentnahme, Wasserrechtskonzession etc.
                   –– Vermögenserträge: Erträge des Kantons, welche er auf seinem Vermögen erwirtschaftet,
                      z. B. Bankzinsen oder Dividenden auf Aktien von BEKB | BCBE und BKW etc.
                   –– Entgelte: Gebühreneinnahmen für Amtshandlungen wie Geldstrafen, Steuerbussen etc.
                      und Verkäufe der kantonalen Verwaltungen wie Fotokopien etc.
                   –– Rückerstattungen von Gemeinwesen: Rückerstattungen des Bundes im Bereich
                      Asylwesen, Rückerstattungen der Gemeinden / Kantone im Bereich Lehrerbesoldung und
                      Schulgeldabkommen, Rückerstattungen der Gemeinden im Rahmen der Lastenverteilung etc.
                   –– Beiträge für eigene Rechnung: Betriebsbeiträge des Bundes, der anderen Kantone
                      oder Gemeinden etc.
                   –– Durchlaufende Beiträge: Beträge, die der Kanton einkassiert und im gleichen Umfang
                      an Dritte wieder ausbezahlt (mit gleichem Saldo besteht das Gegenkonto «Durchlaufende
                      Beiträge» im Aufwand)
                   –– Entnahmen aus Spezialfinanzierungen: Gegenkonto für die Verbuchung von Entnahmen
                      aus dem Bilanzkonto Spezialfinanzierungen
                   –– Interne Verrechnungen: Verrechnungen von Leistungen unter Amtsstellen
                      (mit gleichem Saldo besteht das Gegenkonto «Interne Verrechnungen» im Aufwand)
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                                       11

Wer ist steuerpflichtig?
                   Wir unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.

                   Natürliche Personen sind Menschen aus                       Eine Steuererklärung muss von allen
                   Fleisch und Blut.                                           Steuerpflichtigen und in jedem Fall ausgefüllt
                                                                               werden, auch wenn kein Einkommen oder
                   Steuerpflichtig im Kanton Bern sind                         Vermögen vorhanden ist und der Steuerbetrag
                   alle natürlichen Personen, welche am                        null Franken ist.
                   31. Dezember des jeweiligen Jahres
                   ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hier haben,                Juristische Personen sind Kapitalgesell-
                   aber auch der auswärtige Eigentümer                         schaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften
                   einer Liegenschaft (z. B. eines Ferienhauses)               mit beschränkter Haftung), Genossenschaften,
                   oder eines Geschäftsbetriebes                               Vereine oder Stiftungen.
                   im Kanton Bern.
                                                                               Steuerpflichtig sind die juristischen
                   Die Steuerpflicht umfasst somit nicht nur                   Personen, die im Kanton Bern ihren Sitz haben,
                   Personen mit Lohnausweis, sondern auch                      aber auch solche mit Sitz ausserhalb des Kantons,
                   selbstständig Erwerbstätige, Studenten, Rentner,            wenn sie im Kanton Grundbesitz oder Betriebs-
                   Sozialhilfebezüger etc.                                     stätten aufweisen. Massgebend für die Steuer-
                                                                               pflicht für das ganze Jahr sind die Verhältnisse
                   Das Einkommen und Vermögen minder-                          am Ende des Geschäftsjahres.
                   jähriger Kinder wird den Eltern zugerechnet.
                   Für Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sind               Zusätzlich gibt es so genannte virtuelle
                   Minderjährige jedoch selbstständig steuer-                  Steuersubjekte wie beispielsweise Erben-
                   pflichtig. Deshalb erhalten Jugendliche bereits             gemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften
                   mit 16 Jahren ihre erste Steuererklärung.                   oder Kollektivgesellschaften. Diese füllen
                                                                               eine eigene Steuererklärung aus, zahlen aber
                                                                               selber keine Steuern. Vielmehr wird ihr
                                                                               Ein­kommen und Vermögen anteilsmässig
                                                                               bei den einzelnen Erben oder Miteigentümern
                                                                               besteuert.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen   12

Wussten Sie, dass auch Lohn aus nebenberuflichen
Tätigkeiten versteuert werden muss?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                                      13

Was wird besteuert?
                   Natürliche Personen versteuern das Einkommen und das Vermögen.

                   Als Einkommen zu deklarieren ist                            Steuerpflichtige Einkommen stellen im Weiteren
                   jeglicher Lohn, auch ein Naturallohn in Form                Zinsen auf Bank- und PC-Kontos und
                   von Kost und Logis oder Trinkgelder.                        Dividenden auf Aktien dar sowie Lotteriegewinne.
                                                                               Unterhaltsbeiträge für Personen unter
                   Auch der Lehrlingslohn oder ein Lohn                        18 Jahren werden vom Elternteil versteuert,
                   aus Ferien- oder Wochenendjobs ist steuer-                  bei dem sie wohnen.
                   pflichtig.
                                                                               Steuerpflichtige Vermögen sind Guthaben
                   Personen mit selbstständiger Erwerbs-                       auf Bank- und PC-Kontos, der Steuerwert
                   tätigkeit (z. B. Handwerker, Ärzte, Notare etc.)            von Aktien, Obligationen oder Liegenschaften,
                   müssen ihr aus dem Geschäftsbetrieb erzieltes               dann auch Autos und Motorräder, Wert-
                   Einkommen und das dem Geschäft dienende                     gegenstände, Darlehen, Lebensversicherungen
                   Vermögen versteuern.                                        etc., nicht jedoch der Hausrat.

                   Sodann sind auch alle Renten und Pensionen                  Einkünfte aus Erbschaft und Schenkung
                   zu deklarieren.                                             unterliegen nicht der Einkommenssteuer,
                                                                               sondern einer speziellen Erbschafts- und Schen-
                   Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den                         kungssteuer. Ehepartner und Nachkommen
                   so genannten Eigenmietwert als Einkommen                    sind von dieser Steuer jedoch befreit.
                   versteuern.                                                 Bei Konkubinatspartnern, welche länger
                                                                               als 10 Jahre zusammen wohnten,
                                                                               kommt ein günstigerer Tarif zur Anwendung.

                   Juristische Personen werden für Gewinn und Kapital besteuert.

                   Der Bund besteuert bei den juristischen                     und Gemeinde, die sowohl eine Gewinn-
                   Personen lediglich den Gewinn, nicht jedoch                 wie auch Kapitalsteuer erheben.
                   das Kapital. Dies im Gegensatz zu Kanton

Was kann man abziehen?
                   Vom gesamten Einkommen kann man u. a. Folgendes abziehen:

                   –– Berufskosten (z. B. Zug- und Busabos, auswärtige Mittagessen, Weiterbildungskosten)
                   –– Schuldzinsen
                   –– Versicherungsprämien
                   –– Zahnarzt- und Arztkosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt und
                      einen bestimmten Betrag übersteigen
                   –– selbst bezahlte Auslagen im Zusammenhang mit einer Behinderung
                   –– Auslagen für die auswärtige Ausbildung von Kindern
                   –– Kosten für die Betreuung der Kinder durch Dritte (z. B. Kinderkrippen etc.)
                   –– Kosten für Unterhalt, Betrieb und Verwaltung von Grundstücken
                   –– Spenden an gemeinnützige Institutionen

                   Die Abzüge sind teilweise auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

                   Abzugsberechtigt sind auch Einzahlungen                     Vom gesamten Vermögen sind insbesondere
                   in die Pensionskasse und in eine Säule 3 a.                 die Schulden abzugsberechtigt. Dazu gehören
                   Der Sozialabzug für Kinder wird bei                         nicht nur Kredite und Darlehen von Banken
                   der Veranlagung von der Steuerverwaltung                    und anderen Gläubigern, sondern auch
                   automatisch berücksichtigt.                                 am 31. Dezember offene Rechnungen.
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Wie viel Steuern muss man bezahlen?
                   Steuerprogression                                              einkommen bzw. Gesamtvermögen minus
                   Die zu entrichtende Steuer steigt nicht linear                 sämtliche Abzüge). Auf diesen beiden Beträgen
                   zum Einkommen und zum Vermögen,                                wird aufgrund des im Gesetz verankerten Steuer-
                   sondern progressiv, also überproportional.                     tarifes die so genannte einfache Steuer
                                                                                  berechnet. Die einfache Steuer wird als-
                                                                                  dann mit einer Zahl (Multiplikator) vervielfacht,
                                                                                  die im Kanton Bern mit Steueranlage
                                                                                  bezeichnet wird.

                                                                                 Einfache Steuer mal Steueranlage des Kantons
                                                                                 ergibt die Kantonssteuer. Sie gilt für das
                     Steuerbelastung

                                                                                 ganze Gebiet des Kantons. Einfache Steuer mal
                                                                                 Anlage der Gemeinde ergibt die Gemeinde-
                                                                                 steuer. Einfache Steuer mal Anlage
                                                                                 der Kirchgemeinde ergibt die Kirchensteuer.
                                       Einkommen                                 Die unterschiedlichen Anlagen der Gemeinden
                                                                                 führen dazu, dass die geschuldete Steuer
                   Je höher das zu versteuernde Einkommen und                    je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.
                   Vermögen ist, desto höher ist die prozentuale
                   Abgabe an das Gemeinwesen.                                     Die direkte Bundessteuer besteuert
                                                                                  einzig das Einkommen. Hier entspricht
                   Aus der Steuererklärung ergibt sich das steuer-                die einfache Steuer bereits der definitiven
                   bare Einkommen und Vermögen (Gesamt-                           Steuer.

                                 Berechnungsbeispiel für zu bezahlende Steuern
                                 Annahme: Tarif Alleinstehende (für Tarifansätze siehe Wegleitung)

                                  Steuerbares Einkommen         CHF 54 200.–
                                  Steuerbares Vermögen          CHF 259 000.–
                                  Steueranlagen (Annahmen)      Kanton 3,06 – Gemeinde 1,74 – Kirche 0,2

                                  Steuerbares Einkommen         CHF 50 000.–         einfache Steuer       CHF          1 973.35
                                  Für die weiteren              CHF  4 200.–         42 x CHF 4.45         CHF            186.90
                                                                                      Total einfache Steuer CHF          2 160.25

                                  Kantonssteuer                 Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 3,06            CHF 6 610.35
                                  Gemeindesteuer                Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 1,74            CHF 3 758.85
                                  Kirchensteuer                 Einfache Steuer CHF 2 160.25 x 0,2             CHF432.05

                                 Total Einkommenssteuern Kanton, Gemeinde und Kirche                           CHF 10 801.25

                                  Steuerbares Vermögen          CHF 210 000.–        einfache Steuer       CHF           110.50
                                  Für die weiteren              CHF 49 000.–         49 x CHF –.80         CHF            39.20
                                                                                     Total einfache Steuer CHF           149.70

                                  Kantonssteuer                 Einfache Steuer CHF 149.70 x 3,06              CHF       458.10
                                  Gemeindesteuer                Einfache Steuer CHF 149.70 x 1,74              CHF       260.50
                                  Kirchensteuer                 Einfache Steuer CHF 149.70 x 0,2               CHF        29.95

                                 Total Vermögenssteuern Kanton, Gemeinde und Kirche                             CHF      748.55

                                 Total zu bezahlende Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern)*                CHF 11 549.80

                   * zuzüglich direkte Bundessteuer auf Einkommen
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen   15

Wussten Sie, dass Altersrenten
aus 1. und 2. Säule (AHV und BVG) als Einkommen
zu versteuern sind?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                                              16

Wie läuft der Steuerprozess ab?
                     Seit dem Jahr 2001 gilt im Kanton Bern                       für das Steuerjahr jeweils erst im Folgejahr
                     das System der Gegenwartsbesteuerung.                        statt. Damit dem Kanton und den Gemeinden
                     Gegenwartsbesteuerung bedeutet, dass                         trotz dieser zeitlichen Verzögerung die Geldmittel
                     die Einkommenssteuer für das Jahr geschuldet                 für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung
                     ist, in dem das Einkommen erzielt wird.                      stehen, leisten die Steuerzahler im Kanton Bern
                     Dieses Jahr nennt man Steuerjahr oder                        in Form von drei Steuerraten eine Art
                     Steuerperiode.                                               Akonto- bzw. Teilzahlung für ihre voraussicht-
                                                                                  liche Steuerschuld. Sobald die Veranlagung

Von der Steuererklärung
                     Da sich die Höhe des Einkommens erst nach
                     Ablauf des Steuerjahres feststellen lässt,
                                                                                  des Steuerjahres erfolgt ist, wird die Schluss-
                                                                                  abrechnung erstellt und die tatsächlich
                     findet der Versand der Steuererklärung                       geschuldete Steuer mit den bezahlten Raten
bis zum Bezahlen     sowie die Veranlagung und Abrechnung                         verrechnet.

                           2017                                                         2018                                       2019

Steuererklärung          Vorerfassung, automatische Vorarbeiten, Veranlagung
2016                     (Grundlage für Ratenberechnung 2017)

                                      evtl. prov.          Schluss-
                                      Abrechnung           abrechnung

Steuerrechnung 2017

    Akontozahlungen auf Basis Vorjahre                         Steuererklärung         Vorerfassung, automatische Vorarbeiten, …
     1. Rate 40 %                                              2017                    (Grundlage für Ratenberechnung 2018)
     2. Rate 70 % minus Zahlung 1. Rate
     3. Rate 100 % minus Zahlungen 1. + 2. Rate                                                     evtl. prov.         Schluss-
                                                                                                    Abrechnung          abrechnung

                                                                Steuerrechnung 2018
                                                                   Akontozahlungen auf Basis Vorjahre
                                                                   1. Rate 40 %
                                                                   2. Rate 70 % minus Zahlung 1. Rate
Vorauszahlungen sind während
des ganzen Jahres möglich.                                         3. Rate 100 % minus Zahlungen 1. + 2. Rate

                     Die wichtigsten Schritte im Überblick

                     –– Zu Beginn des Jahres erhalten alle Steuerpflichtigen von der Steuerverwaltung des Kantons
                        Bern die Unterlagen zur Steuererklärung zum Steuerjahr (dem verflossenen Kalenderjahr)
                        mit der Aufforderung, diese per Post oder elektronisch einzureichen.
                     –– Ausfüllen der Steuererklärung und Einreichung spätestens bis zum 15. März
                        (selbstständig Erwerbstätige: 15. Mai). Falls nötig noch innerhalb dieser Frist schriftliche Einrei-
                        chung eines Fristverlängerungsgesuches; dafür wird eine Gebühr erhoben. Kostenlos ist hingegen
                        die Fristverlängerung bis 15. September, wenn sie online auf www.taxme.ch erfasst wird.
                        Die Online-Fristverlängerung bis maximal 15. November kostet CHF 10.–.
                     –– Die Steuerverwaltung erfasst die eingereichten Daten im System, kontrolliert die Angaben
                        und Belege der Steuererklärung und nimmt allenfalls Korrekturen vor. Danach schickt sie
                        dem Steuerpflichtigen eine detaillierte Veranlagungsverfügung samt Schlussabrechnung
                        über die geschuldeten Steuern des Vorjahres.
                     –– Auf der Basis der letzten Veranlagung oder der aktuellsten bekannten Angaben erhält
                        der Steuerpflichtige die Steuerrechnungen für die drei Raten des laufenden Steuerjahres.
                        Der Versand erfolgt auf die Fälligkeitstermine vom 20. Mai, 20. August und 20. November hin.
                        Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins verrechnet.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                                17

Die Steuererklärung
                   Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bereitet              Wer eine erhaltene Steuererklärung trotz
                   jährlich über 600 000 Steuererklärungs-                     Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst.
                   dokumente auf. Der Versand erfolgt gestaffelt               Die Veranlagung erfolgt dann nach Ermessen
                   von Januar bis Mitte Februar.                               der Steuerbehörde.

                   Persönliche Daten, die bekannt sind,                        Wer in seiner Steuererklärung falsche
                   sind schon eingetragen. Im Begleitbrief ist die             Angaben macht oder wesentliche Tatsachen
                   individuelle Erkennungsnummer (ZPV = Zentrale               verschweigt, kann gebüsst bzw. steuer-
                   Personenverwaltung) des Steuerpflichtigen                   strafrechtlich verfolgt werden.
                   eingetragen, zudem auch ein Passwort für
                   den Fall, dass die Steuererklärung elektronisch
                   ausgefüllt wird.

                   Für spezielle Steuersituationen stehen Merk-
                   blätter zur Verfügung (beispielsweise Wohn-
                   sitzwechsel, Todesfall, Trennung / Scheidung /
                   Konkubinat). Die Wegleitungen und Merkblätter
                   finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung
                   unter www.be.ch/steuern.

                       Vorbereitung

                       Für ein rasches und unkompliziertes                     –– Einzahlungen in die Säule 3 a
                       Ausfüllen der Steuererklärung ist es von                –– Zusammenstellung der Berufskosten
                       Vorteil, vor Beginn bzw. während des                    –– Spendenbelege
                       Jahres insbesondere folgende Unterlagen                 –– Dokumente zur eigenen Liegenschaft
                       zu sammeln und bereit zu halten:                            (Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen,
                       –– Lohnausweis                                              Rechnungen zu Unterhaltsarbeiten,
                       –– Bank- oder PC-Kontoauszug                                Betriebs- und Verwaltungskosten etc.)
                       –– Belege zu den Wertschriften
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen   18

Wussten Sie, dass Renovationskosten steuerlich
als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden können?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                                       19

Die Veranlagung
                   Sämtliche eingereichten Steuererklärungen                   hat und mit denen die steuerpflichtige Person
                   und Belege werden von mehreren Erfassungs-                  nicht einverstanden ist. Es gilt also, die Veran-
                   zentren im kantonalen Veranlagungssystem elek-              lagungsverfügung möglichst genau und
                   tronisch erfasst. Nach deren Eingang werden                 rechtzeitig zu prüfen! Wird die Einsprachefrist
                   sie in den Regionen bearbeitet, d. h. überprüft             nicht genutzt, wird die neue Veranlagung
                   und allenfalls korrigiert (wenn nötig nach Rück­            rechtskräftig.
                   fragen bei den Steuerpflichtigen).
                                                                               Eine allfällige, zu begründende schriftliche
                   Die Überprüfung auf Plausibilität                           Einsprache auf die Veranlagung an die zu­
                   erfolgt teilweise schon automatisch durch                   ständige Region ist kostenlos. Weist die Steuer­
                   das Veranlagungssystem. Sobald die Veran-                   verwaltung die Einsprache ab, kann bei
                   lagung abgeschlossen ist, versendet                         der kantonalen Steuerrekurskommission wieder-
                   die Steuerverwaltung die Veran­lagung                       um innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden,
                   samt Schlussabrechnung an die steuer-                       was jedoch kostenpflichtig ist.
                   pflichtige Person.
                                                                               Die nächsten möglichen rechtlichen
                   Ab Erhalt der Veranlagungsverfügung läuft                   Schritte sind eine Beschwerde beim Verwal-
                   die Einsprachefrist von 30 Tagen. Diese gilt                tungsgericht oder dann beim Bundesgericht.
                   sowohl für Fehler, die möglicherweise beim
                   Ausfüllen der Steuererklärung durch den Steuer-             Wenn sich die Veranlagung verzögert,
                   pflichtigen passiert sind als auch für Korrekturen,         kann die Steuerverwaltung eine provisorische
                   welche die Steuerverwaltung vorgenommen                     Veranlagung versenden.

Die Steuerrechnung
                   Die Rechnungsstellung erfolgt zunächst in drei              Der Steuerpflichtige muss allenfalls noch
                   Steuerraten (Akonto-Rechnungen), die 40 %,                  einen Restbetrag, der über die Ratenbeträge
                   70 % und 100 % des voraussichtlich geschul-                 hinaus geht, nachbezahlen, oder er erhält zu
                   deten Rechnungsbetrages ausmachen, abzüg-                   viel in Rechnung gestellte und bezahlte Beträge
                   lich bisher geleistete Zahlungen. Basis ist eine            inklusive eines gesetzlichen Vergütungszinses
                   frühere Veranlagung, eine Selbstschatzung oder              zurückerstattet. Wird für Nachzahlungen
                   eine provisorische Veranlagung. Wird eine                   die Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
                   Steuerrate nicht bezahlt, erhöht sich die nächste           überschritten, wird ein Verzugszins verrechnet.
                   Rate um den Betrag der vorgängigen Rate.

                   Die Steuerratenbeträge sind nicht anfechtbar,
                   erst die Schlussabrechnung. Die Zahlungsfrist                  Vorauszahlungen
                   beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug wird
                   ein Verzugszins belastet.                                      Die voraussichtlich geschuldeten Steuern
                                                                                  können auch mittels Vorauszahlung
                   Mit der Veranlagung erhält der Steuerpflichtige                be­glichen werden (z. B. monatlich oder
                   auch die Schlussabrechnung,                                    als einmaliger Betrag). Wer Vorauszahlungen
                   die den definitiven Steuerbetrag darstellt.                    leisten möchte, benötigt dafür separate
                   Die Schlussabrechnung erfolgt getrennt                         Einzahlungsscheine. Diese können
                   für die Kantons- und Gemeindesteuern und für                   im Internet über das Kontaktformular oder
                   die direkte Bundessteuer. In ersterer wird                     telefonisch bzw. schriftlich bestellt
                   das Guthaben der zurückbehaltenen Verrech-                     werden.
                   nungssteuer berücksichtigt.
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen   20

Wussten Sie, dass junge Erwachsene
bereits ab dem 16. Altersjahr eine Steuererklärung
ausfüllen müssen – auch wenn sie noch kein
Erwerbseinkommen haben?
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen                                        21

Steuerbegriffe von A – Z
                   Die wichtigsten Steuerbegriffe von A – Z finden Sie auf www.be.ch/steuern > Ratgeber > Glossar

Informationsquellen
                   Steuerverwaltung des Kantons Bern
                   –– Infos zu Steuerarten und speziellen Steuersituationen
                   –– Online-Steuerberechnungen
                   –– TaxInfo (Steuerpraxis)
                   –– etc.
                   www.taxme.ch oder www.be.ch/steuern

                   «10 Minuten – Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung»
                   Elektronischen Newsletter abonnieren www.be.ch/10minuten

                   TaxMe-Online, TaxMe-Offline, BE-Login Steuern, TaxMe-Online Tour www.taxme.ch

                   Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

                   Schweizerisches Steuerrecht www.swiss-tax.ch

                   Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.steuerkonferenz.ch

Broschüren / Lehr- und Lernmittel
                   Von der Steuererklärung zu den Steuern
                   In einer schematischen Darstellung zeigen wir Ihnen den Ablauf vom Versand der Steuererklärung
                   bis zur Schlussabrechnung

                   www.steuern-easy.ch
                   Informationsplattform der Schweizerischen Steuerkonferenz

                   Das Schweizerische Steuersystem
                   Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige
                   Zu beziehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern
                   ist@estv.admin.ch

                   www.postfinance-eventmanager.ch
                   Onlinelernspiel für Jugendliche von PostFinance zum Thema «Umgang mit Geld»
Steuern bezahlen im Kanton Bern – Eine praktische Einführung ins Steuerwesen   22

Wussten Sie, dass Kosten für die Drittbetreuung
von Kindern teilweise abziehbar sind?
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Kontakte / Adressen
                   Bei Steuerfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

                   –– Steuerbüro bzw. Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde
                   –– Infolinie der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Telefon +41 31 633 60 01
                   –– zuständige Region in Bern, Biel, Burgdorf, Moutier oder Thun
                   –– Kontaktformular der Steuerverwaltung des Kantons Bern:
                      www.taxme.ch oder www.be.ch/steuern > Über uns > Kontakt
                   –– steuerrechtliche Fachinformationen der Steuerverwaltung des Kantons Bern:
                      www.be.ch/taxinfo

                       Die Steuerverwaltung des Kantons Bern sowie ihre fünf Regionen
                       (Bern, Biel, Burgdorf, Moutier und Thun) sind über folgende zentrale Telefonnummer erreichbar:
                       Telefon +41 31 633 60 01, Montag bis Freitag 8 – 12 und 13 – 16.30 Uhr
                       www.be.ch/steuern bzw. www.taxme.ch

                   Postadresse: Postfach, 3001 Bern
                   Standortadresse: Brünnenstrasse 66, 3018 Bern (Montag bis Freitag 8 – 12 und 13 – 16.30 Uhr)

                   Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen wenn möglich Ihre AHV- oder ZPV-Nummer bereit.

                   Regionen
                   Bern-Mittelland: Postfach, 3001 Bern bzw. Brünnenstrasse 66, 3018 Bern
                   Telefon +41 31 633 60 01, region.bemi@fin.be.ch

                   Emmental-Oberaargau: Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf
                   Telefon +41 31 633 60 01, region.eo@fin.be.ch

                   Jura bernois: Rue du Château 30c, 2740 Moutier
                   Telefon +41 31 633 60 01, region.jb@fin.be.ch

                   Oberland: Allmendstrasse 18, 3602 Thun
                   Telefon +41 31 633 60 01, region.ol@fin.be.ch

                   Seeland: Bahnhofplatz 10, 2501 Biel
                   Telefon +41 31 633 60 01, region.sl@fin.be.ch

                   Städtische Steuerverwaltungen
                   Bern: Bundesgasse 33, 3011 Bern
                   Telefon +41 31 321 61 11, steuerverwaltung@bern.ch

                   Biel: Rüschlistrasse 14, 2501 Biel
                   Telefon +41 32 326 23 23, steuerverwaltung@biel-bienne.ch

                   Thun: Hofstettenstrasse 14, Postfach 145, 3600 Thun
                   Telefon +41 33 225 82 01, steuern.inkasso@thun.ch

                   Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
                   Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon +41 31 322 71 06
                   www.estv.admin.ch
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Impressum

Herausgeberin:
Steuerverwaltung des Kantons Bern (Kommunikation)
3. gekürzte Version / Mai 2017

Fotos:
Edouard Rieben, Biel

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der Quelle erwünscht und gestattet.
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