Sicherer Sichtflug - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

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Sicherer Sichtflug - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sicherer Sichtflug
  Tipps und Informationen zum
 sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Zur Sicherheit:
Verantwortungsbewusstes Fliegen                                       Inhalt
In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules,
VFR) geflogen werden kann, können Piloten mit sehr unterschied-
lichen Qualifikationen, verschiedenen Luftfahrtgeräten und            Zur Sicherheit:
Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Zudem können dort               Verantwortungsbewusstes Fliegen		          2
gleichermaßen kontrollierte und unkontrollierte Flüge stattfinden.
                                                                      Vor dem Start:
Ein verantwortungsbewusstes Fliegen verlangt unter anderen, dass      Sorgfältige Planung ist ...		              4
Piloten:
 regelmäßig Sprechfunkverfahren üben und die Funkdisziplin          Flugplanaufgabe im Flug:
   beachten,                                                          Air-filed Flight Plan-AFIL		               8
 sich kontinuierlich mit der Luftraumstruktur und möglichen Ände-
   rungen vertraut machen,                                            Richtig vorbereitet:
 eine solide Flugvorbereitung vor jedem Flug vornehmen              AIS-C		 9
   (Navigation, Wetter usw.).                                         Deutscher Wetterdienst		 11

                                                                      Kontrolliert oder unkontrolliert:
Mit dieser Broschüre der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hal-         Die Luftraumstruktur		 12
ten sie einen wichtigen Ratgeber in den Händen, mit dem wir Ihnen
helfen möchten, Ihren Flug im deutschen Luftraum sicherer zu          Service für Sichtflieger:
gestalten und Ihre Freude am Fliegen zu bewahren.                     Der Fluginformationsdienst FIS		 18

                                                                      Professionelle Kommunikation:
                                                                      Sprechfunkverfahren auf FIS-Frequenzen		 20

                                                                      Gezielt informieren:
                                                                      Die wichtigsten Kontakte		 22

                                                                      FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen:   23

2                                                                                                                     3
Sicherer Sichtflug - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Vor dem Start:
Sorgfältige Planung ist ein Garant
für einen sicheren Flug
Wer mit dem Luftfahrzeug abhebt, muss sich vorher genau darüber         Besonderheiten bei der Flugplanung:
im Klaren sein, was er vorhat. Vor allem Überlandflüge bedürfen          Grenzüberschreitendende Flüge
einer sorgfältigen Planung. Vor der eigentlichen Flugplanung ist           AIP VFR ENR 1.21 ff
es nötig zu klären, welche Informationen der Pilot für den Flug
braucht.                                                                In Deutschland muss für folgende VFR-Flüge ein Flugplan beim
                                                                        AIS-C der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgegeben werden:
Folgende Fragen sollte sich der Flugzeugführer stellen:                 1. F ür Flüge über die deutsche Grenze, mit folgenden Ausnahmen:
 Welche Luftraumstruktur (auch Änderungen) und Regeln gelten             Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach
   für die geplante Flugroute?                                             den „Schengen-Staaten” benötigen für das deutsche Hoheitsge-
 Wo muss im Luftraum ‚E‘ und ‚G‘ auch mit Verkehr nach Instrumen-        biet keinen Flugplan, sofern der gesamte Flugverlauf ausschließ-
   tenflugregeln (IFR) gerechnet werden (z.B. in der Nähe von Flughä-      lich das Gebiet oder den Luftraum der Unterzeichnerstaaten des
   fen, besonders im Bereich der verlängerten Anfluggrundlinie)?           Schengener Durchführungsübereinkommens berührt. Für die
 Ist der Transponder verpflichtend einzuschalten, oder ist die Nut-      Teile eines Fluges, die außerhalb des deutschen Luftraums lie-
   zung empfohlen?                                                         gen, sind die Vorschriften des jeweils betroffenen Landes maß-
 Welches Wetter ist während des Fluges zu erwarten?                      geblich.
 Welche Besonderheiten gibt es auf der Flugroute (z.B. Flugbe-
   schränkungsgebiete...)?                                              Achtung: Es gibt keine einheitlichen Regeln dazu in Europa. Jedes
S  ollte oder muss ein Flugplan aufgegeben werden?                    Land hat eigene Verfahren, die in unterschiedlichen Publikationen
 Wie verhalte ich mich in Sonderfällen und Notfällen? Bin ich mit     (z.B. AIP, NOTAM…) veröffentlicht werden und darüber hinaus dyna-
   den notwendigen Verfahren und Maßnahmen vertraut?                    misch sind. Die jeweils geltenden Regeln können beim AIS-C erfragt
                                                                        werden.

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 VFR bei Nacht                                                        Militärische Tieffluggebiete
Für VFR-Flüge bei Nacht sind folgende zusätzliche Verfahren zu       Tiefflüge mit militärischen Strahl- und Transportflugzeugen werden
 beachten:                                                            überwiegend nach VFR durchgeführt.
 • Flugplanaufgabe erforderlich, für Flüge über die Flugplatzumge-   Sie sind:
   bung hinaus                                                                 – nicht an feste Strecken und Höhen gebunden,
 • Funkkontakt ist herzustellen (Flugverkehrskontrollfrequenz oder            – finden im Allgemeinen an Werktagen statt,
    FIS)                                                                       – finden überwiegend im Luftraum unterhalb 2000 ft GND
                                                                                 statt (sofern Tageszeit und Wetter es zulassen)
 TMZ mit Hörbereitschaft
Auf der ICAO-Karte 1:500.000 sind für alle TMZs konkrete Trans-       Details zu militärischen Tiefflügen in Deutschland finden Sie in der
pondercodes mit zugehörigen Frequenzen veröffentlicht. Für den        AIP VFR ENR 3 (Karte AIP VFR ENR 3).
Aufenthalt in der TMZ wird die Schaltung dieser Transpondercodes,
verbunden mit einer Hörbereitschaft auf der zugehörigen Frequenz,     Sicherheitsempfehlung
dringend empfohlen.                                                   Sofern nach Wetterlage und Tageszeit mit VFR-Flügen militärischer
                                                                      Strahlflugzeuge zu rechnen ist, wird den zivilen Luftfahrzeugfüh-
Wichtig:                                                              rern, die einen Flug nach Sichtflugregeln planen, empfohlen, bei
• nicht aktiv auf Frequenz reinrufen, sondern Frequenz nur rasten    An- und Abflügen zu/von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie
   und abhören (Lotse nimmt bei Bedarf Kontakt auf)                   Geländen auf denen Außenstarts und -landungen mit Hängegleitern
• bei Verlassen der TMZ und der zugehörigen Frequenz den Trans-      und Gleitsegeln stattfinden, das Höhenband 500 bis 2000 ft GND
  ponder wieder auf Code 7000 zurückschalten                          so schnell wie möglich zu durchfliegen.

                                                                       Militärisches Nachttiefflugsystem in Deutschland (NLFS)
                                                                       ED-R 150
                                                                      Vertikale Begrenzung der ED-R 150: 500 ft AGL bis 500 ft oberhalb
                                                                      der im NLFS veröffentlichten ‘Flughöhe für Notfälle‘.
                                                                      Zeitliche Wirksamkeit:
                                                                      Informationen über die Aktivierung der einzelnen Abschnitte des
                                                                      NLFS können im Rahmen des Flugberatungsdienstes beim AIS-C
                                                                      (www.dfs-ais.de) ab 1300 (1200) UTC* Uhr des jeweiligen Tages
                                                                      eingeholt werden. Die Bekanntgabe erfolgt über entsprechende
                                                                      Notam-Veröffentlichungen.
                                                                      Zusätzlich können Aktivierungszeiten und geplante
                                                                      Streckenabschnitte über den Airspace Use Plan (AUP) eingesehen
                                                                      werden, zu finden unter (www.milais.org).
                                                                      Durchflug:
                                                                      Verfahren zum Durchfliegen von ED-Rs sind in der AIP VFR ENR 3
                                                                      beschrieben.
                                                                                                                         *Winterzeit (Sommerzeit)

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Flugplanaufgabe im Flug:                                              Diese umfassen z.B. folgende Angaben:
Air-filed Flight Plan – AFIL                                           Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen
                                                                       Luftfahrzeugmuster
Der Luftfahrzeugführer kann während des Fluges einen Flugplan          Geplanter Flugabschnitt
aufgeben. Hierbei nimmt der Flugverkehrskontrolldienst die kom-        Beabsichtigte Flughöhe
pletten Flugplandaten auf den festgelegten Funkfrequenzen zur          Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten
Weiterleitung an das AIS-C entgegen.
                                                                      Richtig vorbereitet:
Wir empfehlen jedem Luftraumnutzer, vor dem Start schon einen         AIS-C und Deutscher Wetterdienst
möglichen Z- oder VFR-N-Flugplan aufzugeben, auf den während
des Fluges jederzeit zugegriffen werden kann. Sollte dieser Flug-     Nach der Flugplanung folgt die Flugvorbereitung. Wichtige Informa-
plan nicht benötigt werden, so kann er über Funk jederzeit aufge-     tionen dazu finden Piloten in Luftraumpublikationen der DFS, wie
hoben werden. Somit ist man z.B. auf eine schlechte Wettersitua-      der AIP VFR, den ICAO-Karten, den Luftraumfächer oder dem Luft-
tion besser vorbereitet und kann auch dann, mit dem Flugplan, den     raumstrukturposter.
Flug grenzüberschreitend fortsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, in die
Nacht hineinzukommen, sollte Grund genug sein, hier ebenfalls vor-    AIS-C
ausschauend einen VFR-N-Flugplan aufzugeben.                          Weitergehende Informationen erhalten die Flugzeugführer vom
                                                                      Aeronautical Information Service Centre (AIS-C). Es stellt NOTAM
Davon zu unterscheiden sind Flugpläne mit beschränkten, nur per       und Preflight Information Bulletins (PIBs) zur Verfügung, die Pilo-
Sprechfunk zu transferierenden Informationen, die ausschließlich      ten über Besonderheiten an Flugplätzen (zum Beispiel Bauarbeiten)
dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind,     oder auf der Flugstrecke (zum Beispiel aktive Flugbeschränkungs-
um eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise      gebiete) hinweisen. Außerdem können im AIS-C Flugpläne aufgege-
für das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf    ben werden. Die Flugberater im AIS-C prüfen diese und leiten sie an
einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten.                          alle betroffenen Tower- und FIS-Stellen weiter. Grundsätzlich kann
                                                                      für jeden Überlandflug ein Flugplan aufgegeben werden.

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Der Vorteil: Das AIS-C überwacht die zeitgerechte Landung und             Deutscher Wetterdienst (DWD)
kann im Notfall sowohl den Flugalarmdienst als auch den Such- und         Zum sicheren Fliegen gehört auch ein umfassendes Bild über die
Rettungsdienst unterstützen.                                              Wetterlage und das Wettergeschehen.
                                                                          Jeder Pilot hat sich nach den geltenden SERA-Richtlinien über alle
Ein Flugplan für VFR-Flüge muss aufgegeben werden:                        verfügbaren Wetterberichte und -vorhersagen, die für den beab-
■ für Flüge, die nachts stattfinden und über die Umgebung des Flug-   sichtigten Flug von Belang sind, ausreichend zu informieren. Dies
  platzes hinausführen                                                    gilt für jeden Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hin-
■ für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen         ausführt, aber auch für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln. Der
   mit Flugverkehrskontrolle                                              DWD bietet den Piloten verschiedene Möglichkeiten einer SERA-
■ für Flüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen, soweit dies aus-          konformen Flugvorbereitung an.
  drücklich bei der Festlegung der Gebiete angeordnet ist                 Über das Selfbriefingsystem pc_met Internet Service (www.flug-
■ für Flüge aus der Bundesrepublik Deutschland oder in die Bun-          wetter.de) stehen alle wichtigen Flugwetterinformationen rund um
  desrepublik Deutschland, sofern die betroffenen Staaten keine           die Uhr zur Verfügung. Ein Flugwetterbriefing ist damit auch über
  andere Regelung haben                                                   mobile Endgeräte jederzeit möglich.
                                                                          Alternativ dazu oder aber auch als Ergänzung zum Selfbriefing bie-
Ein einmal aufgegebener VFR-Flugplan wird vom AIS-C bearbeitet,           tet der DWD an den Luftfahrtberatungszentralen individuelle Flug-
an alle vom Flug betroffenen Flugsicherungsstellen verteilt und in        wetterberatungen per Telefon an.
deren Flugplanverarbeitungssystemen gespeichert. Flugpläne für
VFR-Flüge werden zudem im Rahmen des Flugalarmdienstes vom                Weitere Informationen:
AIS-C mit Hilfe eines speziellen Landeplatzüberwachungssystems             www.dwd.de/luftfahrt
überwacht. D.h., wenn keine Start-, Verspätungs-, oder Aufhebungs-         Luftfahrt@dwd.de
meldung beim AIS-C eingeht, besteht Unklarheit über den Status
des Fluges. In diesem Fall ist das AIS-C angehalten nachzuforschen
und den Status des Fluges beim Flugplanaufgeber, FIS oder dem
Startflugplatz zu erfragen.

Um überflüssige und zeitaufwendige Nachforschungen zu vermei-
den, ist es im Sinne aller Betroffenen wichtig, dass bei Nichtan-
tritt bzw. verspätetem Antritt eines Fluges eine Aufhebungs- (CNL)
bzw. Verspätungsmeldung (DLA) an das AIS-C übermittelt wird. Ein
entsprechender Hinweis findet sich auch in der AIP VFR ENR 1-47,
Kapitel V (Aufhebung des Flugplanes).

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Kontrolliert oder unkontrolliert:
Die Luftraumstruktur
Im deutschen Luftraum gibt es verschiedene Luftraumklassen, die
sich durch die darin vorgeschriebenen Flugregeln unterscheiden.
Ziel der Klassifizierung ist es, eine sicherere gemeinsame Nutzung
des Luftraums aller Luftraumgruppen (Gewerbliche Luftfahrt, Allge-
meine Luftfahrt und Militärische Luftfahrt) zu gewährleisten. Dabei
gilt es, die unterschiedlichen Anforderungen an die Luftraumstruk-
tur ohne zu große Einschränkungen für einzelne Luftraumnutzer so
weit wie möglich zu berücksichtigen.

Die Luftraumklassen im Überblick:

12                                                                    13
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Die Luftraumklassen von C bis G
                     Kontrollierter Luftraum                                                                           Kontrollierter Luftraum        Kontrollfreigabe:
                                                          Kontrollfreigabe: erforderlich                                                               nicht erforderlich
     Hörbereitschaft:             Ja                                                                      Hörbereitschaft:       nicht erforderlich
     Höchstgeschwindigkeit:                               VMC Minima:                                     Höchstgeschwindigkeit:                      VMC Minima:
     VFR 250 kt unterhalb FL 100                           Flugsicht:                                     250 kt unterhalb FL 100                       Flugsicht:
                                                           8 km in/oberhalb FL 100                                                                      8 km in/oberhalb FL 100
                                                           5 km unterhalb FL 100                                                                        5 km unterhalb FL 100
                    8 km                                                                                              8 km

                                 1000 ft                   Abstand von Wolken:                                                 1000 ft                  Abstand von Wolken:
   FL 100                                                                                                 FL 100
                                                           vertikal 1000 Fuß
                                                                                                                                                        vertikal 1000 Fuß
      5 km                                                 horizontal 1500 m                                5 km
                                 1500 m                                                                                         1500 m                  horizontal 1500 m
                                             1000 ft      Umfang der Dienste:                                                            1000 ft
         Freigabe erforderlich                             1. Flugverkehrskontrolle                                                                   Umfang der Dienste:
                                                           2. Verkehrsinformation VFR zu VFR                                                           Verkehrsinformation soweit möglich
                                                           (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
                                                                                                                                                      Staffelung:
                                                          Staffelung:                                                                                   entfällt
                                                            VFR von IFR

  C                                                                                             C        E                                                                                       E
                     Kontrollierter Luftraum                                                                        Unkontrollierter Luftraum         Kontrollfreigabe:
                                                          Kontrollfreigabe: erforderlich                                                                nicht erforderlich
     Hörbereitschaft:             Ja                                                                      Hörbereitschaft:       nicht erforderlich
                                                                                                                                                      VMC Minima:
     Höchstgeschwindigkeit:                               VMC Minima:                                     Höchstgeschwindigkeit:                       Flugsicht:
     250 kt unterhalb FL 100                                Flugsicht:                                    250 kt                                        oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                            8 km in/oberhalb FL 100                                                                     5 km
                        8 km                                5 km unterhalb FL 100
                                                                                                            5 km                                        in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                                                                                               1500 m
     FL 100                       1000 ft                                                                                                               1,5 km, falls IAS max. 140 kt
                                                            Abstand von Wolken:                          Oberhalb 3000 AMSL                             800 m für Drehflügler
                                                            vertikal 1000 Fuß                            oder 1000 AGL **                  1000 ft
      5 km                                                                                                                                              Erdsicht
                                 1500 m                     horizontal 1500 m
                                             1000 ft                                                               1,5 km*                              Abstand von Wolken:
                                                                                                                                                        oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                          Umfang der Dienste:                                  Frei von
     Freigabe erforderlich                                                                                     Wolken                                   vertikal 1000 Fuß
                                                           Verkehrsinformation                                  800 m                                   horizontal 1500 m
                                                           (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
                                                                                                                              Erdsicht                  in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                                                                                                                        frei von Wolken
                                                          Staffelung:
                                                            entfällt                                                                                  Umfang der Dienste:

                                                                                               D
                                                                                                                   *falls IAS max. 140 kt

  D
                                                                                                                                                        Fluginformationsdienst auf Anforderung

 (nicht CTR)
                                                                                           (nicht CTR)
                                                                                                         G
                                                                                                                   **der höhere Wert ist maßgeblich
                                                                                                                                                      Staffelung:
                                                                                                                                                        entfällt
                                                                                                                                                                                                 G

                     Kontrollierter Luftraum              Kontrollfreigabe: erforderlich                              Transponderregelungen           Transponderregelungen
     Hörbereitschaft:             Ja                                                                                                                   Mode-S Transponderverpflichtung
                                                          VMC Minima:                                     TMZ                                          Flüge im Luftraum C und D (nicht CTR)
     Höchstgeschwindigkeit:
                                                            Flugsicht:                                    (Transponder Mandatory Zone)                 Flüge in TMZ
     250 kt                                                 5 km                                                                                       Flüge bei Nacht im kontrollierten
                                                                                                                                                       Luftraum
                                    1500 m                  Abstand von Wolken:                             Mode-S Transponderverpflichtung
                                                            vertikal 1000 Fuß                                                                          Mode-S Transponderschaltung für
                                                1000 ft                                                     für alle VFR-Flüge
      5 km                   Freigabe erforderlich
                                                            horizontal 1500 m                                                                          motorgetriebene VFR-Flüge:
                                                                                                                                                       Flüge oberhalb 5000 ft MSL
                                                            Bodensicht:                                              Code 7000                         (bzw. 3500 ft AGL):
                                       CTR                  5 km
                                                                                                         Zusätzlich dringende Empfehlung:              Verpflichtung:
   Hauptwolken-
   untergrenze                               Bodensicht     Hauptwolkenuntergrenze:                      Hörbereitschaft                               Transponderschaltung Code 7000
   1500 ft                                   5 km           1500 Fuß                                     (individueller TMZ-Squawk und Monitor-
                                                                                                         Frequenz rasten, siehe AIP VFR ENR 1-18       Flüge in/unterhalb 5000 ft MSL
                                                          Umfang der Dienste:                            und ICAO-Karten 1:500 000)                    (bzw. 3500 ft AGL)*:
                                                           Verkehrsinformation                                                                         Empfehlung:

                                                                                                D
                                                           (Ausweichempfehlung auf Anfrage)                                                            Transponderschaltung Code 7000
 D
 (CTR)
                                                          Staffelung:
                                                            entfällt
                                                                                                (CTR)
                                                                                                         TMZ
                                                                                                                                                       *Das Mitführen eines Transponders ist
                                                                                                                                                         jedoch nicht vorgeschrieben

14                                                                                                                                                                                               15
Zusätzliche Besonderheiten im Luftraum „E“
                    Gebiet mit Funk-                Gebiet mit
                kommunikationspflicht               Funkkommunikationspflicht
                                                                                                            VFR-Verkehr steht auch bei Funkkontakt nicht unter Kontrolle und
                                                                                                          
 RMZ                                                • Vor Einflug in RMZ Erstmeldung
 (Radio Mandatory Zone)                                auf der festgelegten Frequenz                        wird nicht gestaffelt
                                                      mit Angaben zu:
                                                                                                           Auch bei Transpondernutzung steht der VFR-Verkehr nicht unter
     Funkkommunikationspflicht
     für alle VFR-Flüge
                                                     – Kennung der gerufenen Station
                                                     – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
                                                                                                             Kontrolle und wird nicht gestaffelt (Transpondernutzung immer
                                                     – Standort, Flughöhe und Flugabsichten
                                                                                                             empfohlen)
                                                    • Dauernde Hörbereitschaft                            Bei Tag: Funkkontakt für VFR nicht vorgeschrieben (aber empfoh-
                                                       aufrechterhalten
                                                                                                             len)
                                                    • Ausflug aus RMZ melden                              Keine Staffelung zwischen IFR und VFR
                                                                                                           Die Einhaltung der Wetterminima liegt in der Verantwortung des
                                                                                                             Piloten
 RMZ

                                                                               Lufträume mit
                                                                          Kennzeichnung “HX“
     Lufträume mit
     Kennzeichnung “HX“                             Betroffene Lufträume: D (HX)*

     Lufträume mit             E
                                                    Besonderheit: Lufträume nicht ständig
            E  D(HX)                    2500 AGL                  aktiv
     Kennzeichnung
       G
               CTR “HX“        G
                             1000 AGL
                                        GND
                                                    Verhalten bei VFR-Überlandflügen:
                 D(HX)         E
      E     E
                               E
                                        2500 AGL    - Anfrage über Status dieser Lufträume
                 CTR           G
      G            E
                                   2500 AGL
                                                       bei FIS oder Flugplatzinformations-
                             1000
                              G AGL
       G                     1000 AGL GND              dienst (INFO) oder TWR (für Kontroll-
                                        GND            zonen)
      E                        E         2500 AGL
                   E                                - B
                                                       ei Verzicht auf Anfrage Luftraum als
                               G
      G                      1000 AGL
                                                      aktiv betrachten
                                        GND

                                                    Hörbereitschaft erforderlich bei
                                                    - Nutzung von deaktiviertem Luftraum D

                                                    *kann optional auch auf Luftraum C Anwendung finden

                                                                       Gebiet mit Funk-
                             Zusätzliche                           kommunikationspflicht
                    Verfahren bei Nacht“
                                                    ATZ
 Flugplan:
 erforderlich für alle Flüge über die              (Flugplatzverkehrszone)
  Flugplatzumgebung hinaus
                                                     Einflug/Ausflug unter
 Kontrollfreigabe:                                  festgelgten Voraussetzungen
 nicht erforderlich                                • Einflug in ATZ nur zur Landung
                                                    • Voraussetzungen für Ein- und
 Funkkontakt:                                         Ausflug für jede ATZ festgelegt
 erforderlich                                       • Einflug in ATZ und Ausflug aus
                                                      ATZ bedürfen Genehmigung
 Staffelung:                                        • Genehmigung gilt als erteilt bei
                                                      Einhaltung der jeweils festgelegten
                                                                                                                                                    *es wurden nur die größten Regionalflughäfen berücksichtigt
 VFR von IFR in Luftraumklasse C
 keine Staffelung zum Nachttiefflugsystem             Voraussetzungen
                                                                                                                Die rot unterlegten Flughäfen besitzen nur eine Kontrollzone (Luftraum D CTR), d.h. VFR Verkehr kann
                                                                                                                bis zur seitlichen bzw. oberen Begrenzung der Kontrollzone heranfliegen. Die Flughäfen Niederrhein,
                                                                                                                Memmingen und Friedrichshafen sind mit einer TMZ versehen.
                                                    ATZ
                                                                                                          	
                                                                                                           Die gelb unterlegten Flughäfen sind durch weitergehende Luftraummaßnahmen für den VFR Verkehr
                                                                                                           eingeschränkt (Luftraum C und/oder D (nicht CTR) in Höhen oberhalb der CTR, jedoch nicht bis
                                                                                                           FL100).

                                                                                                          	
                                                                                                           Die grau unterlegten Flughäfen sind durch Luftraummaßnahmen (Luftraum C und/oder D (nicht CTR))
                                                                                                           von der CTR bis FL100 für VFR Verkehr eingeschränkt.

16                                                                                                                                                                                                              17
Service für Sichtflieger:
Der Fluginformationsdienst FIS
Mit dem Fluginformationsdienst FIS stellt die DFS Informationen         Bitte beachten Sie:
und Hinweise für Piloten während des Fluges bereit. Die Informati-       FIS stellt keine Staffelung her.
onen sollen gewährleisten, dass Flüge sicher, geordnet und flüssig       Es gibt keine Garantie für FIS-Unterstützung – alle Unterstützung
ablaufen. FIS ist im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum auf     erfolgt nur, wenn dies möglich ist. Verantwortlich bleibt der Pilot.
bestimmten Sprechfunkfrequenzen zu erreichen. Die zuständigen            FIS leistet keine permanente Flugwegverfolgung.
Kontrollzentralen sind Bremen, Langen und München.                       FIS kann eine sorgfältige Flugvorbereitung nicht ersetzen.

Die FIS-„Lotsen“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im      Zum Fluginformationsdienst gehört auch der Flugrundfunkdienst.
Luftraum.                                                               Auf besonderen Funkfrequenzen werden die Informationen SIGMET
                                                                        (signifikante meteorologische Erscheinungen), AIRMET (Wetterwar-
Zu den Aufgaben zählen:                                                 nungen), VOLMET (Wetterrundfunk) und ATIS (Automatic Terminal
 Die Ausstrahlung von Informationen, zum Beispiel über Luftnot-    Information Service) ausgestrahlt.
  fälle oder Treibstoffschnellablässe.
 Gezielte Informationen an Piloten, die sich über die Frequenz     Innerhalb militärischer Zuständigkeitsbereiche in der Nähe von mili-
  gemeldet haben. Diese Infos können zum Beispiel das Wetter            tärischen Flugplätzen der Bundeswehr steht zivilen Nutzern der FIS-
  oder die Luftraumnutzung betreffen.                                   Service der Flugsicherungsstellen der Bundeswehr zur Verfügung.
 Die Entgegennahme und das Weiterleiten von im Flug aufgege-
  benen Flugplänen (AFIL) und Flugplanfolgemeldungen. Auch Pilot           Nutzen Sie wann immer möglich den

                                                                                                                                
  Weather Reports (PIREPs) über unerwartete Wetterereignisse               Fluginformationsdienst FIS
  nimmt FIS über Funk an und leitet sie weiter.
 Unterstützung bei der Navigation.                                    Achtung:
 Erteilung von Verkehrsinformationen auch mittels Radar, soweit       Abmelden von der Frequenz nicht vergessen
  technisch und betrieblich möglich (z.B. Arbeitslast beim Lotsen).

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Professionelle Kommunikation:                                         Ein Beispiel:
Sprechfunkverhalten auf FIS-Frequenzen
                                                                      Pilot: Langen Information, Delta Echo...
Die FIS-Frequenz dient der Information und Sicherheit. Der Pilot
bleibt aber zu jeder Zeit selbst verantwortlich für den Flug. Zum     FIS: Delta Echo..., Langen Information.
verantwortungsbewussten Fliegen gehört, die FIS-Frequenz nicht
unnötig zu belasten. Oft reicht es, hörbereit zu sein. Schließlich    Pilot: Delta Echo..., Cessna 172, VFR von Worms nach Sylt, Position
sollen die FIS-„Lotsen“ vor allem in schwierigen Situationen Hilfe            Michelstadt, 3000 Fuß, erbitte Verkehrsinformation.
leisten, etwa, wenn ein Pilot die Orientierung verloren hat.
                                                                      Nachdem der Pilot die gewünschten Informationen erhalten hat,
Bevor der Pilot einen Funkspruch an FIS absetzt, sollten folgende     kann er in Hörbereitschaft bleiben oder sich von der Frequenz
Fragen geklärt sein:                                                  abmelden. Die korrekte Form für das Abmelden:

 Welcher FIS-Sektor soll gerufen werden?                             Pilot: Langen Information, Delta Echo … Verlasse Ihre Frequenz.
 Ist die richtige Frequenz gerastet?
 Wie lautet das eigene Rufzeichen?                                   FIS: Delta Echo... Verlassen der Frequenz genehmigt.
 Was genau will ich sagen?
                                                                      Das Abmelden von der Frequenz ist wichtig und sollte nicht verges-
Der Einleitungsruf soll erst dann beginnen, wenn andere Funk-         sen werden.
sprüche beendet sind. Zuerst wird das Rufzeichen der anzu-
sprechenden Funkstelle genannt (zum Beispiel Bremen Information)      Sicheres Fliegen setzt professionellen Flugfunk voraus. Bitte halten
und dann das eigene Kennzeichen (zum Beispiel Delta Echo …).          Sie sich deshalb an die Regeln!
Dann wartet der Pilot die Reaktion von FIS ab. Erst danach kann die
eigentliche Meldung abgesetzt werden, beginnend wieder mit dem        Besondere Hinweise für RMZ:
eigenen Rufzeichen, dem Luftfahrzeugmuster und der Flugregel           Vor Einflug in die RMZ Erstmeldung mit Angaben zu:
(VFR oder IFR). Des Weiteren sollten genannt werden: die Position,           – Kennung der gerufenen Station
die Flughöhe, die beabsichtigte Flugstrecke.                                 – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
                                                                             – Standort, Flughöhe und Flugabsichten
                                                                       Dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten
                                                                       Ausflug aus RMZ melden
                                                                       Bei Nichtkontakt zur Flugsicherung alle Meldungen dennoch
                                                                         absetzen

20                                                                                                                                      21
Die wichtigsten Kontakte                                           FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen

AIS/ARO:
Telefon: 06103 707-5500
Telefax: 06103 707-5505
Internet: www.dfs-ais.de

                                                               Bremen Information
Landeplatzüberwachung (LPÜ):                                       125.100
Annahme von Start- und Landemeldungen
Langen FIR: 06103 707-5511 oder -5512                                                           Bremen Information
Telefax: 06103 707-5513                                                                             132.650

                                                                     Bremen Information
NOTAM-Office:                                                            119.825
Telefon: 06103 707-5555
Telefax: 06103 707-5556
                                                      Langen Information
E-Mail: notam.office@dfs.de
                                                          129.875

Luftfahrtpublikationen und -produkte:                                                          Langen Information
www.eisenschmidt.aero                                                                              125.800
                                                                          Langen Information
                                                                              119.150
                                                     Langen Information
Deutscher Wetterdienst                                   123.525
Tel: 069 8062-2695
E-Mail: Luftfahrt@dwd.de
www.flugwetter.de

                                                                                            Langen Information
                                                                   Langen Information           120.650
Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr:                               128.950
SAR Leitstelle Münster (RCC Münster)
Für Suchfälle BRD (Land) 24h/7: 0251-135757
                                                                                         Langen Information
SAR Leitstelle Glücksburg (RCC Glücksburg)                                                   126.950
Für Suchfälle Nord- und Ostsee, Schleswig Holstein
und Hamburg 24h/7: 04631 6013

22                                                                                                                   23
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Stand Oktober 2018
                                                                  3047
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