Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
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Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL Bundesamt für Umwelt BAFU KURZ ERKLÄRT Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen
WICHTIG ZU WISSEN Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel ZIELE DER VTM überhaupt – die Trinkwasserversorgung wird Primäres Ziel der VTM ist die Sicherstellung daher als kritische Infrastruktur eingestuft. einer ausreichenden Versorgung der Bevölke Die Oberaufsicht betreffend der Trinkwasser rung mit Trinkwasser im Fall einer schweren versorgung liegt bei den Kantonen. Die Mangellage. Die Massnahmen, die im Vollzug Versorgung der Bevölkerung ist Aufgabe der der VTM umgesetzt werden, sollen helfen, Gemeinde. Im Fall einer schweren Mangel die schwere Mangellage zu vermeiden oder lage sind es die Kantone, die verantwortlich die Auswirkungen zu bewältigen, unabhängig sind für die Sicherstellung der Trinkwasser davon, durch was die schwere Mangellage versorgung. ausgelöst wird. So kann die Widerstands fähigkeit einer Wasserversorgung gegenüber Bis auf einzelne punktuelle Schwierigkeiten Mangellagen zum Beispiel durch die blieb die Wasserversorgung in der Schweiz Erschliessung zusätzlicher Wasserbezugs- bisher von grösseren Störungen verschont. orte ausserhalb der Gemeinde gestärkt Aufgrund des Klimawandels ist zu erwarten, werden. Dies wird z.B. im Rahmen von regio dass sich regional gewisse Engpässe akzen nalen Planungen oder durch Zusammen tuieren werden. Die Verknappung wird noch schlüsse von Versorgungen erreicht. verschärft durch Nutzungskonflikte und strengere Qualitätsanforderungen. Auch im Wasserschloss Schweiz sind jetzt weitere ZIEL DIESER BROSCHÜRE Anstrengungen zur Sicherstellung einer auch Die VTM ist per 1. Oktober 2020 in Kraft zukünftig ausreichenden und robusten Ver getreten. Mit dieser Broschüre werden die sorgung mit Trinkwasser notwendig. Kantone, Wasserversorger und weitere Organisationen über die wichtigsten Haupt Mit der Verordnung vom 19. August 2020 aussagen der VTM sowie Neuerungen über die Sicherstellung der Trinkwasserver gegenüber früheren Vorgaben informiert. sorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32) werden die Aufgaben und Vor In vielen Gemeinden und Wasserversor- gaben von Bund, Kantonen, Gemeinden gungen wurden bereits wichtige Vorkehr und Dritten in Bezug auf die Versorgung mit ungen dahingehend umgesetzt. Nicht Trinkwasser auf aktuellere Szenarien aus immer wurden die Massnahmen jedoch mit gerichtet und dahingehend neu festgelegt. den relevanten Partnerorganisationen im Detail abgestimmt oder sie stützen sich auf überholte Gefährdungsszenarien. Insbe sondere in kleineren Gemeinden ist in vielen Fällen bisher zu wenig bezüglich der Thematik Notversorgung mit Trinkwasser unternommen worden. Es besteht Hand lungsbedarf. 2
Diese Broschüre soll den politischen und einem Blackout für die Versorgung wichtige fachlichen Verantwortlichen bei Kantonen, Wasservorkommen betreffen kann und Gemeinden und Versorgern Hinweise und dadurch die Trinkwasserversorgung gestört Beispiele zur Umsetzung der VTM geben. In werden könnte (z.B. Überlaufen von un diesem Zusammenhang werden die Vorteile geklärtem Abwasser). Dies gilt insbesondere einer vorausschauenden kommunalen und im Umfeld von regional wichtigen Fass überkommunalen Planung sowie die Not ungen. wendigkeit des vorsorglichen Schutzes der Ressourcen hervorgehoben. MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN Anhand von vier ausgewählten Themen Schwere Mangellagen sind gemäss Landes schwerpunkten werden die wichtigsten versorgungsgesetz (LVG, SR 531) definiert Handlungsfelder zusammen mit Beispielen und können unter anderem ausgelöst werden und Hinweisen zu weiterführenden Doku durch: menten aufgezeigt. oCyberangriffe oSabotage Je nach Situation kann mit verhältnismässig oextreme Wetterereignisse einfachen Massnahmen grosse Wirkung oErdbeben erzielt werden. Alle betroffenen Akteure sind oAusfall des Mobilfunk-Netzes aufgefordert, die Umsetzung der VTM konse oBlackout und Strommangellagen quent und mit Nachdruck anzugehen. ABGRENZUNG ZUM NORMALBETRIEB VIER THEMENSCHWERPUNKTE oDie VTM gilt nur für schwere Mangellagen Für jedes der vier Themen zeigt die Broschüre gemäss LVG. die zentralen Botschaften aus Sicht der oBetriebsstörungen sind eher kurzzeitige VTM auf. Die vier Themenschwerpunkte be Abweichungen vom Normalbetrieb. treffen: Die Wasserversorgungen sollten Betriebs oStärkung der Resilienz der Wasserversor störungen im Rahmen der guten Verfahr gungen gegenüber schweren Mangellagen enspraxis (GVP) und z.B. mit Hilfe der in der oKlärung der Aufgabenteilung und Zu Generellen Wasserversorgungsplanung sammenarbeit zwischen Kanton, Gemein (GWP) aufgezeigten Massnahmen bewäl den, Wasserversorgern und Krisenstab tigen können. So ist die Wasserversorgung oInventar der Wasserversorgung bei Rohrbrüchen oder kurzen Stromaus oFestlegung der Mindestwassermengen fällen mittels betrieblicher Massnahmen zu sichern, wie z.B. durch geeignete Be wirtschaftung des Fliessregimes im Netz INHALTLICHE ABGRENZUNG und der Reservoire. oDie VTM betrifft die Versorgung mit oBetriebsstörungen sind nicht Gegenstand Trinkwasser, das als Lebensmittel an die der VTM. Bevölkerung, an Einrichtungen wie z.B. Spitäler und Heime, an Betriebe, die Ausmass der VTM lebenswichtige Güter herstellen oder Auswirkungen landwirtschaftliche Betriebe (ohne Bewäs Schwere Mangellage serung) abgegeben werden muss. oDie VTM betrifft sämtliche Trinkwasser- versorgungen, die der Öffentlichkeit Betriebs zur Trinkwasserversorgung dienen. Dies störung umfasst öffentliche und auch privat GVP organisierte Trinkwasserversorgungen. oDie VTM betrifft auch Anlagen der Abwas Dauer serbeseitigung, sofern deren Ausfall z.B. in 3
STÄRKUNG DER RESILIENZ Die Kantone bestimmen in den von ihnen VORGABEN GEMÄSS VTM festgelegten Regionen die unverzichtbaren Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen Fassungen und bei Bedarf weitere für die Abs. 2: Die Kantone bezeichnen aufgrund Sicherung der Trinkwasserversorgung not einer Risikoabschätzung die für die wendige Anlagen wie z.B. wichtige Transport Versorgung unverzichtbaren Anlagen. leitungen von regionaler Bedeutung. Dies erfolgt in der Regel auf der Basis von Risiko Art. 12 Bauliche, betriebliche und abschätzungen und anhand regionaler organisatorische Massnahmen oder überregionaler Betrachtungen der Abs. 2 Bst. c: Die Betreiber von Wasserver Situation der Trinkwasserversorgung. Wich sorgungsanlagen sorgen dafür, dass das tige Grundlagen zur Bestimmung unver Versorgungsgebiet über mindestens eine zichtbarer Fassungen sind validierte Wasser weitere hydrologisch unabhängige bilanzen für verschiedene Lastzustände und Bezugsquelle verfügt. Szenarien. Für jede Fassung in der Region wird die Vulnerabilität betrachtet und beur teilt, u.a. hinsichtlich Ergiebigkeit, Bedeutung für die Versorgung der Region, Ausmass WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN von Nutzungskonflikten in Schutzzonen, Roh- Unter dem Begriff Systemresilienz einer Trink- wasserqualität, hydrogeologische Situation wasserversorgung wird die Fähigkeit ver und Konflikte im Zuströmbereich oder auch standen, auf diverse Ereignisse vorbereitet zu Trockenheitsresistenz. Diese Analysen erfolgen sein, bei einem Teilausfall nicht vollständig optimalerweise im Rahmen einer regionalen zu versagen und mehr oder weniger selbst Wasserversorgungsplanung. Diese Analysen ständig rasch wieder in den normalen Be können auch im Rahmen einer GWP auf kom triebsmodus zurückkehren zu können. Mit munaler Ebene durchgeführt werden, sofern der Umsetzung der VTM soll die Resilienz der dort ein regionaler Bezug gemacht wird. Trinkwasserversorgung bereits im Normal betrieb gezielt gestärkt werden. Somit soll Die Kantone haben sicherzustellen, dass auch die Trinkwasserversorgung in die Lage ver die als unverzichtbare Fassungen definierten setzt werden, schwere Mangellagen zu ver- Brunnen und Quellen gemäss Gewässer meiden oder im Fall eines Ereignisses die schutzgesetz geschützt sind (u.a. durch Aus Einschränkung der Versorgung rasch bewäl scheidung und Durchsetzung der Auflagen tigen zu können. in Schutzzonen wie z.B. das Bauverbot in der Schutzzone S2) und alternative Wasser Zur Stärkung der Resilienz spielen die so bezugsorte vorhanden sind. Die Wasserver genannten unverzichtbaren Anlagen eine sorger bezeichnen die weiteren Anlagen, zentrale Rolle. Unverzichtbare Anlagen die neben den Fassungen als unverzichtbare sind all jene Anlagen, deren Ausfall schwer Anlagen für den Betrieb der Wasserversor wiegende Auswirkungen auf die Versorgung gung in einer schweren Mangellage notwen haben. Diese umfassen insbesondere die dig sind. Diese Anlagen sind ebenfalls ent Fassungen, da diese die konkreten Wasser sprechend zu schützen und zu unterhalten. bezugsorte sind. Weiter werden auch jene ausgewählten Reservoire, Transportleitungen Unverzichtbare Anlagen müssen sowohl oder andere Anlagen als unverzichtbare im Normalbetrieb funktionieren, als auch bei Anlagen bezeichnet, die für die sichere Ereignissen, welche zu schweren Mangel Versorgung mittels der unverzichtbaren lagen führen können, selbst wenn andere Fassung notwendig sind. Anlagen ausgefallen sind. Einzelne Anlagen, Leitungen, Systeme oder organisatorische 4
Schwachstellen, deren Ausfall die gesamte Versorgung gefährdet, sind sogenannte «single points of failure». Zur Behebung von Schwachstellen sind bei diesen Anlagen auf der Basis gezielter Analysen geeignete Massnahmen zur Stärkung der Resilienz umzusetzen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicher heit haben die Kantone in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Wasserversorgern sicherzustellen, dass die Regionen über ver- schiedene Wasserbezugsorte versorgt werden oder mit Nachbarversorgungen ausreichend ten Mittelland müssen solche Lösungen oft vernetzt sind. Allenfalls ist es notwendig, im Rahmen von regionalen Wasserversor neue Wasserbezugsorte zu erschliessen (u.a. gungsplanungen erarbeitet werden. Neben neue Fassungen, Verbindungsleitungen) – grösseren baulichen Vorhaben werden in diese könnten in einer regionalen Studie der Folge häufig Anpassungen an bestehen oder evtl. in einer GWP festgelegt werden. den Wasserlieferverträgen, an betrieblichen Abläufen oder auch organisatorische Zu sammenschlüsse mit Nachbargemeinden BEDEUTUNG DER VORGABEN resp. Versorgungen notwendig. Eine Wasserversorgung und ihre unverzicht baren Fassungen sollten unbedingt auf Nur mit einer geeigneten Festlegung der mehr als nur auf einem Wasservorkommen unverzichtbaren Anlagen kann die Resilienz abgestützt sein, um die Versorgungssicher derart gestärkt werden, dass die Trinkwasser heit im Normalbetrieb aufrecht erhalten versorgung – zusammen mit der Abgabe zu können. Die Bedeutung dieser Voraus der Mindestwassermengen – auch in einer setzung wurde insbesondere in den letzten schweren Mangellage ausreichend Jahren in immer mehr Regionen deutlich. gesichert werden kann. Abnehmende Grundwasserstände und Quellschüttungen, zunehmende Nutzungs konflikte in Schutzzonen, zu hohe Spitzen HINTERGRUND DER VORGABEN bezüge im Sommer oder zu hohe Gehalte Für die Festlegung der unverzichtbaren an langlebigen Substanzen sind nur einige Fassung eignen sich in der Regel regionale Tatsachen, die die Notwendigkeit aufzeigen, oder sogar überregionale Wasserversor dass Gemeinden die Trinkwasserversorgung gungsplanungen. In geeigneten Konstella breiter und widerstandsfähiger aufstellen tionen können unverzichtbare Fassungen sollten. Jede Wasserversorgung – Kleinst auch bereits auf kommunaler Ebene identi wasserversorgungen ausgenommen – sollte fiziert werden. Der Ansatz der GWP (je nach neben dem Hauptbezugsort über mindes Sprachregion werden auch andere Titel tens einen zusätzlichen hydrologisch unab verwendet) hat sich in vielen Kantonen als hängigen Bezugsort verfügen (zweites eine zielführende, stufengerechte Planungs Standbein). Das zweite Standbein oder methodik auf kommunaler Ebene zur neu zu erschliessende Wasserbezugsorte mittelfristigen Abschätzung des Bedarfes sollten so gewählt werden, dass sie ausrei und der Planung ausreichender Kapazitäten chende Wassermengen liefern und dabei bewährt (Zeithorizont ca. 10 bis 15 Jahre). ein anderes Risikoprofil aufweisen als Insbesondere werden mit den GWP auch die die Hauptressource. Immer seltener kann strategische Investitionsplanung und ein zweites unabhängiges Standbein noch die Koordination mit Nachbargemeinden innerhalb des eigenen Gemeindegebietes gestärkt. realisiert werden. Vor allem im dicht genutz 5
Bei den Prognosen sind u.a. der Effekt des BEISPIELE DER UMSETZUNG Klimawandels auf das Wasserdargebot Kanton GR (v.a. Quell-Schüttung) sowie Bedarfsände Kantonales Konzept für TWN: rungen zu berücksichtigen. Die zentrale Interaktives Tool als Hilfestellung für Vorgabe bezüglich Versorgungssicherheit ist, Gemeinden dass bei Ausfall des wichtigsten Standbeins jede Wasserversorgung pro Versorgungs Pflicht für GWP auf Ebene Kanton gebiet zumindest den mittleren Tagesbe Diverse Kantone fordern GWPs (resp. ver darf aus einem zweiten unabhängigen gleichbare Planungen) und bieten GWP- Bezugsort beschaffen kann. Muster-Pflichtenhefte, Wegleitungen und weitere Hilfestellungen an (unter anderem In einer schweren Mangellage können BE, FR, SO oder ZH) mehrere Bezüger auf das Wasser aus einem Bezugsort angewiesen sein. Für eine koor- Weitere Empfehlungen für GWPs dinierte Nutzung solcher überregional unver- KVU-Ost sowie SVGW (W1011) zichtbaren Fassungen in ausgewählten Szenarien, drängen sich gemeindeüber Kantonale Planungen (Beispiele) greifende Abklärungen und Planungen auf. Kanton TG Um bei regionalen Planungen tragfähige Koordinierte Trinkwasserversorgungs Lösungen zu erreichen, sind frühzeitig alle planung von regionaler und über relevanten Akteure einzubinden (u.a. kanton regionaler Bedeutung im Kanton ale Stellen, benachbarte Gemeinden, Ver Thurgau (kantonales Wassernutzungs sorger, Dritte). Es ist die Aufgabe der Kanto gesetz, WNG, 1999 ) ne solche regionalen Planungen auszulösen. Einzelne Kantone gewähren eine finanzielle Kanton TI Unterstützung an Gemeinden zur Reali Kantonale Wasserversorgungsplanung sierung von Infrastrukturvorhaben, welche (kantonales Wasserversorgungsgesetz, die Resilienz der Versorgung steigern (z.B. LApprI 1994 ) BE, TI und SO). Kanton ZH Häufig können im Rahmen regionaler oder Kantonaler Trinkwasserverbund überregionaler Planungen diejenigen Quellen -Sicherstellung der künftigen oder Infrastrukturen der Trinkwasserversor Versorgung, AWEL Dez 2013 gung identifiziert werden, die wenig verläss lich sind und somit aufgegeben oder um Überregionale Studien (Beispiele) genutzt werden können. Dadurch können Diverse überregionale Studien zeigen für Betriebskosten gesenkt werden. Dabei muss unterschiedliche Szenarien Lösungsansätze vermieden werden, dass mit der Stilllegung auf zur Vernetzung und Erschliessung von einzelner Teile der Infrastrukturanlagen uner- unabhängigen Wasserbezugsorten, Erhöhung wünschte neue «single points of failure» der Wasserbezugsmenge oder zur Lösung entstehen, die die Versorgung anfälliger von Qualitätsproblemen in der Grundwasser machen. Ebenso sollte vermieden werden, ressource (bei Interesse sind die zuständigen dass unüberlegt wichtige Handlungsoptionen kantonalen Fachstellen der Kantone zu aufgegeben werden, z.B. Quellen, die im kontaktieren, u.a. BE, SO und ZH). Normalbetrieb weniger wichtig sind. WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE BAFU: Module Wasserressourcenmanagement (v.a. zu Klimawandel und Wasserknappheit) 6
AUFGABENTEILUNG UND ZUSAMMENARBEIT WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN VORGABEN GEMÄSS VTM Gemäss VTM sind die Kantone in der Pflicht, Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Abs. 3: Die Kantone bezeichnen die Ge Akteure zur Bewältigung einer schweren meinden, die einzeln oder zusammen mit Mangellage festzulegen, insbesondere für anderen Gemeinden in einem bestimmten die Krisenorganisation des Kantons und der Versorgungsgebiet die Trinkwasserversor Gemeinde, sowie auch die Aufgaben der gung in schweren Mangellagen sicherzustel Wasserversorgung. len haben. Abs. 6: Die Kantone legen die Aufgaben Unter Berücksichtigung von kantonalen teilung zwischen Kanton, Krisenorganisation, Planungen und Gefährdungsszenarien und Gemeinden und Wasserversorgern zur Be nach Absprache mit den Gemeinden be wältigung einer schweren Mangellage fest. zeichnen die Kantone diejenigen Gemeinden, Sie stellen die Information der Bevölkerung deren Wasserversorgungen in einer schweren und die Koordination der Akteure bei der Be Mangellage die Versorgung für andere Ver wältigung der Mangellage sicher. sorger in einer Region sicherstellen müssen. Die Kantone legen die Modalitäten für die sowie Art. 5, 6, 7, 8, 9 und Art. 11 Berechnung der Entschädigungen an Ver sorger fest, die für andere Versorger Sicher heitsleistungen erbringen oder vorhalten. Struktur der Trinkwasserversorgung in Mangellagen (adaptiert aus der W1012 des SVGW) NETZ- EINGESCHRÄNKTE UNTERBROCHENE VERSORGUNG NETZVERSORGUNG NETZVERSORGUNG Vorbeugende obehelfsmässige Lösungen Dispositiv für die Notversorgung Sicherheitsmass- odringende Reparaturen («Überlebensmenge» durch nahmen durch: olaufende Wiedererstellung netzunabhängige Mittel) oPlanung VTM – Ziel: so rasch VTM – Vorgabe: mind. 4L/Tag pro oBau als möglich Normalbetrieb Person ab 4. Tag oBetrieb Wasserversorgung WASSERVERSORGUNG – GEMEINDE Wasserversorgung ZUSAMMENARBEIT Not- Wasserversorgung laufende brunnen ZS Brunnen Vorbereitung GEMEINDE Gemeinde- Feuerwehr Gemeinde- Feuerwehr Behörde behörde Zivilschutz Dritte behörde Zivilschutz Dritte Bis zur Bereitstellung des Dispositivs gilt die Selbstvorsorge 7
Damit eine schwere Mangellage durch alle und Treibstoffe so gestaltet werden, dass die beteiligten Stellen rasch möglichst behoben Abhängigkeit im Fall einer schweren Mangel werden kann, müssen von allen Akteuren lage möglichst reduziert werden kann. im Vorfeld gewisse Aufgaben, Arbeiten und Abläufe erarbeitet oder ausgeführt werden. Der Kanton legt nach Absprache mit Ge Diese vorbeugenden Aufgaben verteilen meinden und Versorgern fest, wer im Fall sich wie folgt: einer schweren Mangellage die Mindest wassermengen bereitstellt (z.B. in Flaschen Der Kanton muss die Information der Be oder in anderen Gefässen). völkerung sicherstellen. Er legt fest, wer im Fall einer schweren Mangellage die Bevöl Die gemäss Subsidiaritätsprinzip zustän kerung betreffend Trinkwasserversorgung digen Führungsorgane von Kanton und konkret informiert (auch im Fall einer Strom Gemeinden (Krisenorganisationen/-stäbe) mangellage mit Ausfall des Mobilfunk- sorgen an geeigneten, von ihnen bezeich Netzes), wo dies erfolgen soll und wer die neten Verteilplätzen für die Abgabe der dafür nötigen Informationsmaterialien Trinkwassermindestmengen an die Bevöl erarbeitet und aktualisiert. kerung und Betriebe. Ebenfalls sorgen sie für die Trinkwasserverteilung an besondere Soweit möglich, v.a. im Fall von Primär Einrichtungen und Personen, bei denen versorgern, unterstützen die Wasserver das Holprinzip nicht anwendbar ist (z.B. sorger den Krisenstab bei der Erstellung der Spitäler). Der Krisenstab resp. die Gemein Informationsinhalte. den sind federführend bei der operativen Umsetzung der Information. Der Kanton entscheidet, ob und welches schwere Material er beschafft, wie z.B. Not Können die Aufgaben nur durch eine inter stromgruppen oder mobile Aufbereitungs kantonale Zusammenarbeit sinnvoll gelöst anlagen, wer dieses Material wartet und wo werden, kann es notwendig sein, die Grund es geschützt gelagert wird. sätze und Rahmenbedingungen vorab in einem Vertrag zwischen den Kantonen Die Bereitstellung ausreichender Mengen an festzulegen. Bei gewissen Szenarien (z.B. Betriebsmitteln und Treibstoffen kann in A-Ereignisse wie Reaktorunfälle) kann der einer schweren Mangellage zu einer beson Bund über die Nationale Alarmzentrale NAZ ders grossen Herausforderung werden. Daher die Führung übernehmen und auch über sollte in «Normalzeiten» die Auswahl der die Zusammenarbeit zwischen den Kanto benötigten Geräte sowie der Betriebsmittel nen bestimmen. 8
Die Wasserversorger planen und treffen die wiederhergestellt werden kann. Es sind v.a. zur Vermeidung der schweren Mangellage die kleineren Versorger, die auf eine solche erforderlichen Massnahmen. fachliche Unterstützung der kantonalen Labors angewiesen sein dürften. Im Rahmen des Konzeptes (Art. 7 VTM) werden die erforderlichen Massnahmen und die dem Konzept zugrunde gelegten An BEDEUTUNG DER VORGABEN nahmen und Abgrenzungen beschrieben. Im Die konkrete Aufteilung und Zuweisung der Rahmen der Dokumentation (Art. 8 VTM) Aufgaben und Kompetenzen in Zusammen werden operative Abläufe und Informationen hang mit der Umsetzung der VTM sowie die festgehalten und zusammengefasst, u.a. die Form der Umsetzung in der Praxis werden konkreten Einsatzpläne und Kontaktdaten. auch weiterhin von Kanton zu Kanton unter Zudem wird darin festgelegt, welches Re schiedlich geregelt sein. serve- und Reparaturmaterial beschafft und wie es geschützt gelagert wird. Klare Zuständigkeiten für alle VTM-rele vanten Bereiche sind festzulegen, u.a. für: Die primäre Aufgabe der Wasserversorgung oInformation der Bevölkerung im Fall einer schweren Mangellage ist die oBesammlungsorte für die Abgabe von möglichst rasche Wiederherstellung der Wasser an die Bevölkerung sicheren Versorgung. Die Versorger sind v.a. oBereitstellung und Verteilung von Was anfangs der Mangellage damit beschäftigt, ser an Spitäler, Heime und Betriebe, die das Versorgungssystem wiederherzustellen. lebenswichtige Produkte herstellen Die internen Prozesse sind bei den Versorgern oLagerung von schwerem Material (auch entsprechend vorzusehen und einzurichten Risiko durch Ausfall Abwasserbehandlung (Stichwort: Business Continuity Manage beachten, sofern nötig) ment, BCM). Zur Bewältigung der Aufgaben oVorratshaltung von Betriebsmitteln gemäss VTM sollen sich Gemeinden und (Chlor, Diesel etc.) für Aufbereitungsanlagen Versorger gegenseitig unterstützen. und Pumpen/Aggregate oDurchführung von Übungen u.a. an Für die Qualität des Trinkwassers ist zu schweren Geräten, u.a. Einspeisung mit jedem Zeitpunkt der Wasserversorger ver Notstromaggregaten, oder Zusammen antwortlich. In einer schweren Mangellage arbeit und Koordination von Wasser können die Versorger zusätzlich zu ihren versorgungen Labors die kantonalen Laboratorien für fachliche Fragen beiziehen, um z.B. Massnahmen zu evaluieren, mit denen eine ausreichende Trinkwasserqualität 9
Insbesondere für kleinere Gemeinden oder Die zuständigen Akteure vertiefen ihre Wasserversorgungsgenossenschaften sind Kenntnisse zu Strukturen, Aufgaben und die Aufgaben oft nur durch eine gemeinde Abläufe im Rahmen von Übungen – dies übergreifende Zusammenarbeit und mit sowohl bei grossen als auch bei kleinen Ver gegenseitiger Hilfe zu bewältigen. Die ge- sorgungsstrukturen. Dabei berücksichtigen nauen Vorgaben zur Aufgabenteilung müssen sie auch plötzlich auftretende kurzfristige durch die Kantone konkretisiert und geeignet Ereignisse, die zu schweren Mangellagen dokumentiert werden. Nur mit der klaren führen können. Zuteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Gemeinden und Wasserversorgungen kann auf die technischen und sozialen Heraus HINTERGRUND DER VORGABEN forderungen einer schweren Mangellage Mit diesem Vorgehen bleibt die kantonale professionell reagiert werden. Hoheit betreffend Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unangetastet. In den kantonalen Vorgaben zu GWP und regionalen Versorgungsplanungen können Die Kantone bleiben in der Pflicht, die die Mindestangaben zur Dokumentation Vorgaben und Aufgaben auf die jeweiligen des Teilkonzeptes «Notversorgung» ent Bedürfnisse und Möglichkeiten hin zu sprechend ergänzt und deren Umsetzung im konkretisieren und festzulegen sowie deren Rahmen der Vorprüfung festgelegt und über Umsetzung sicherzustellen. prüft werden. 10
BEISPIELE DER UMSETZUNG Kantone SO, AG, SH, NW und Stadt Zug Einige Kantone haben für die Umsetzung Festlegung von Besammlungsorten für die der bisher geltenden Vorgaben konkrete Bevölkerung v.a. im Fall von Evakuationen. Im Vorgaben zur Aufgabenteilung und Kanton SO würden diese Notfalltreffpunkte Zusammenarbeit vorgenommen und auch im Fall von grösseren Unterbrüchen der auch öffentlich publiziert. Trinkwasserversorgung genutzt, evtl. auch zur Abgabe von Trinkwasser an die Bevölke Kanton GR rung. oAlarmorganisation und Ablaufplan mit klaren Zuständigkeiten zur Wieder Kanton BE herstellung der Versorgung bei unter Das jeweilige Gemeindeführungsorgan schiedlichen Szenarien (GFO) bzw. regionale Führungsorgan oKontrolle der Trinkwasserqualität im (RFO) übernimmt die Koordination und Fall einer schweren Mangellage Kommunikation zwischen Gemeinde, (Zusammen mit Amt für Lebensmittel der Wasserversorgung, den Nachbar sicherheit und Tiergesundheit) gemeinden, allfälligen Gruppen-Was serversorgungen und dem Kantonalen anton ZH K Führungsorgan (KFO). Die Aufgaben und Aufgabenteilung von oAufgabenteilung Kanton und Gemeinde resp. Wasser oKommunikation und Information versorgung sind im Wasserwirtschafts oNotfalltreffpunkte inkl. Notstrom gesetz des Kantons Zürich (siehe Art. 27 und Art. 30) geregelt. oAufgabenteilung und -beschrieb: für Bevölkerung (Notvorrat), Gemeinde/ Wasserversorgung, Kanton und Bund, insbesondere für AWEL, Kantons polizei, Kantonales Labor, Zivilschutz, Feuerwehr, Stromversorger und Re gierungsrat oFührungsorganisation in Abhängigkeit von der Schwere der Notlage WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE oNationale Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen des BABS: Grundlagen für vorsorgliche Planung und Ereignisvorbereitung oLeitfaden Schutz kritischer Infrastrukturen : Der Leitfaden Schutz kritischer Infrastrukturen zeigt auf, wie die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von kritischen Infrastrukturen überprüft und gestärkt werden kann. 11
INVENTAR WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN VORGABEN GEMÄSS VTM Die Kantone sind verpflichtet ein digitales Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen Inventar zur Trinkwasserinfrastruktur inkl. Abs. 1: Die Kantone erstellen ein elektro geeigneter Grundwasservorkommen und nisches Inventar der Wasserversorgungs Quellen aufzubauen und aktuell zu halten. anlagen, Grundwasservorkommen und Inhaltlich beinhaltet das Inventar alle ge Quellen, die sich für die Sicherstellung der mäss dem Geodatenmodell ID66 geforder Trinkwasserversorgung eignen. Es muss ten Anlagen, wobei die unverzichtbaren insbesondere Angaben enthalten über: Fassungen der Trinkwasserversorgung ex a. Ergiebigkeit und Qualität der Grundwasser plizit zu bezeichnen sind. vorkommen; b. See- und Flusswasserfassungen; Das Geodatenmodell ID66 wird c. G rundwasserbrunnen und Quellfassungen; entsprechend angepasst. d. R eservoire und Pumpwerke; e. Leitungsnetze und Brunnen mit Die Vertraulichkeit ist für das Inventar und die fliessendem Trinkwasser; digitalen Karten selbst dann zu gewähr f. G rundwassernotbrunnen und leisten, wenn ausgewählte Elemente in kan -aufschlussbohrungen. tonalen oder nationalen Leitungskatastern Abs. 2: Die Kantone bezeichnen aufgrund öffentlich zugänglich sind. Die sicherheitsre einer Risikoabschätzung die für die Ver levanten Informationen sind als «vertraulich» sorgung unverzichtbaren Anlagen. zu klassifizieren. Abs. 5: Das Inventar und die digitalen Karten werden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe Technisch ist der Zugriff auf die relevanten d der Informationsschutzverordnung Daten derart vorzusehen, dass befugte vom 4. Juli 2007 (ISchV) als VERTRAULICH Personen der Interventionsdienste auch zum klassifiziert. Beispiel bei einem Blackout Zugriff auf die relevanten Informationen haben (zum Beispiel ausgedruckte Pläne). BEDEUTUNG DER VORGABEN Das Geodatenbasismodell ID66 umfasst alle Angaben (v.a. zu Infrastrukturen, zur Nutzung inkl. Bezeichnung der unver zichtbaren Fassungen), die für die VTM massgeblich sind. Die Festlegung und der passende Schutz (gemäss Gewässerschutzgesetzgebung) der strategisch wichtigen Wasserfassungen stellen die Basis einer regionalen Wasser versorgungsplanung dar. Im ID66 sind auch Daten aus anderen Geodatenmodellen enthalten, unter anderem zu Grundwasservorkommen und Oberflächenfassungen (v.a. Quell- und Seewasser). 12
Das Inventar in Kombination mit Angaben Sensible Daten sollten nur in zwingenden und Daten zu wichtigen funktionalen Fällen, mit entsprechender Berechtigung, Zusammenhängen der Wasserversorgung und nach gründlicher Prüfung der Anfrage ist zu schützen, d.h. auch diese Informa an Berechtigte weitergeben werden. Die tionen dürfen nur an Befugte weitergege Herausgabe von Daten muss transparent ben werden. Einzelne Datensätzen können, und nachvollziehbar dokumentiert sein. sofern eine entsprechende kantonale Ge Beim Empfänger sind die Daten unter Ver setzesgrundlage besteht und nach entspre schluss zu halten. Auch weiterhin gilt die chender Prüfung der Berechtigung, auch Regel: Kenntnis nur dort wo nötig! an einen erweiterten Personenkreis abge geben werden. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, die nötige Zurückhaltung und Vorsicht beim Zurverfügungstellen von sensiblen Informa HINTERGRUND DER VORGABEN tionen anzuwenden. Die Trinkwasserversorgung ist eine kritische Infrastruktur. Werden Cyberangriffe auf kritische Infra strukturen festgestellt, sollten diese dem Die Sicherheit der Anlagen und der Betriebs Bund gemeldet werden. fähigkeit ist neben physischen Angriffen auch gegen die zunehmenden Cyberangriffe Um den Schutz sensibler Daten zur Trink zu schützen. Je mehr sensible Daten öffent wasserversorgung zu gewährleisten, lich verfügbar gemacht werden, desto sind periodisch risikobasierte Massnahmen zahlreicher werden mögliche Eintrittspfor zum besseren Schutz der Daten umzu ten für unberechtigte Zugriffe. setzen. Bereits heute schon sind zahlreiche sensible Daten oder Informationen öffentlich zugän glich und werden unbewusst zur Verfügung gestellt, zum Beispiel im Rahmen von virtu ellen Rundgängen in Infrastrukturen. WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE Die publizierte kantonale Strategie zur Trinkwasserversorgung des Kantons Zürich zeigt nur übergeordnete technische Lösungen auf. Die detaillierten Pläne und Angaben sind vertraulich und der Öffent lichkeit nicht zugänglich (siehe Kantonaler Trinkwasserverbund – Sicherstellung der künftigen Versorgung, AWEL Dez 2013 ). Basierend auf einem allgemeinen IKT-Minimalstandard wurde für den Bereich Trinkwasserversorgung vom BWL und vom SVGW (W1018) ein branchenspezifischer IKT-Minimalstandard entwickelt, der allen Versorgungen kostenlos zur Verfügung steht. Dieser IKT-Minimal standard ist die anerkannte Basis für massgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Cybersecurity sowohl für kleinere als auch für grössere Trinkwasserversorgungen. 13
MINDESTWASSERMENGEN oFür Spitäler und Heime gilt keine Holpflicht. VORGABEN GEMÄSS VTM oFür das Kochen oder die Hygiene muss Art. 2 Mindestmengen zusätzlich Wasser zur Verfügung gestellt Abs. 1: In einer schweren Mangellage muss werden. Die Kantone resp. Krisenorga jederzeit folgende Trinkwassermenge ver nisationen sorgen in Absprache mit den fügbar sein, bis zum dritten Tag so viel wie Gemeinden dafür, dass das zusätzlich möglich; ab dem 4.Tag für private Haushalte benötigte Wasser für die tägliche Hygiene mindestens vier Liter pro Person und Tag. und andere wichtige Bedürfnisse in ausrei Für Einrichtungen wie Spitäler, Heime, Ge chender Menge zur Verfügung steht. fängnisse, Schulen, Landwirtschaftsbetriebe oDie Wasserversorger sind verpflichtet, die sowie Betriebe, die lebenswichtige Güter Qualität des Trinkwassers zu überprüfen, herstellen, mindestens die vom Kanton be das sie abgeben. Die kantonalen Behörden stimmte Menge. für die Kontrolle der Lebensmittelsicher Abs. 2: Die Kantone können die Bereit heit sind dabei einzubeziehen. stellung zusätzlicher Trinkwassermengen oDie Trinkwasserqualität muss zumindest be- vorschreiben. treffend mikrobiologischer Anforderungen Abs. 3: Als Grundlage für die Berechnung der gemäss TBDV (Verordnung des EDI über Trinkwassermenge, die insgesamt verfügbar Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich sein muss, dienen für das jeweilige Versor zugänglichen Bädern und Duschanlagen) gungsgebiet die aktuell verfügbaren Daten zu jedem Zeitpunkt einwandfrei sein. über die Bevölkerungszahl, die Anzahl Land Sobald als möglich müssen auch die an wirtschaftsbetriebe und die Anzahl Betriebe, deren Qualitätsvorgaben gemäss TBDV die lebenswichtige Güter herstellen. eingehalten werden. Art. 9: Prüfung der Trinkwasserqualität BEDEUTUNG DER VORGABEN Zusätzlich zu den 4 Litern gemäss VTM wird WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN für die Hygiene die zusätzliche Wassermenge oDie Bevölkerung muss sich in den ersten von ca. 5 bis 10 Litern pro Person und Tag drei Tagen selbstständig mit Trinkwasser empfohlen (siehe Empfehlung der Katastro versorgen können. (Selbstversorgung phendienste und WHO ). Der Bedarf in mit Notvorrat . Empfehlung für Notvorrat: Spitälern ist sehr stark abhängig von der in den ersten 3 Tagen sollten pro Person konkreten Situation, u.a. werden bei Ge mindestens 9 Liter Trinkwasser zur Ver burtsabteilungen mindestens 100 Liter pro fügung stehen). Geburt empfohlen. oDie Bevölkerung erhält ab dem 4. Tag mindestens 4 Liter/Tag und Person. Die massive Reduktion der Wassermenge im oDie Notversorgung ab dem 4. Tag wird über Fall einer schweren Mangellage gegenüber die Krisenorganisation der Gemeinde be normalen Zeiten kann im Abwassersystem zu trieben und zwar solange, bis die Wasser Folgeproblemen in der Entwässerung führen. versorgung wieder funktionstüchtig und Für den Fall dieser Ausnahmesituationen die Versorgung mit sauberem Trinkwasser müssen für Kanalisationen, Regenklärbecken, über das Netz sichergestellt sind. Pumpwerke und Abwasserreinigungsanlagen oDie Krisenorganisation benennt die Orte, adäquate Massnahmen vorbereitet sein. an denen das Wasser abgegeben wird, und informiert über das weitere Vorgehen. 14
HINTERGRUND DER VORGABEN Einige Kantone haben im Rahmen der Um Aufgrund sehr unterschiedlicher Strukturen setzung der bisherigen Verordnung (VTN) können die Bedürfnisse an Trinkwasser in konkrete Mengenangaben für ausgewählte einer schweren Mangellage regional und Betriebszustände sowie sensible Nutzungen zeitlich sehr unterschiedlich sein. Gleichzeitig wie z.B. für Spitäler und Nutztiere publiziert. kann die zur Verfügung stehende Wasser menge regional stark differieren. Kanton FR: in Notlagen Mit der Beschränkung der Mindestmenge oab 4. Tag: mind. 4 L/Tag pro Person, auf die absolut minimal notwendige Menge 60 L/Tag und Grossvieheinheit und erhalten die Kantone und Gemeinden maxi 30 L/Tag und Kleinvieheinheit malen Handlungsspielraum für die Gestal oab 6. Tag: mind. 15 L/Tag und Person tung spezifischer Vorgaben zur Verteilung von und und 100 L/Tag pro Bett für Spitäler zusätzlich zur Verfügung stehendem Trink und medizinisch betreute Heime wasser u.a. für die Hygiene. Kanton ZH: In jedem Fall muss die Mindestwassermenge oBei Zustand E (Eingeschränkte Netz für die Trinkwasserversorgung der Bevölke versorgung): pro Person ca. 100 bis rung und der sensiblen Betriebe und Einrich 150 L/Tag tungen wie Spitäler jederzeit zur Verfügung oBei Zustand U (Unterbrochene Netz gestellt werden können. versorgung): möglichst rasch pro Person 15 L/Tag BEISPIELE DER UMSETZUNG Kanton GR Einheitliche oder empirisch abgestützte oFür Spitäler sind eigene Notwasser Berechnungsansätze zur Bestimmung der konzepte zu erarbeiten, so dass die Mindestwassermengen, z.B. für Spitäler Versorgung auch bei Notbetrieb weit oder andere sensible Nutzungen, bestehen gehend aufrecht erhalten werden kann nicht. oVersorgung von Nutztieren über natürliche Quellen oder Tanks WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE BWL: Kluger Rat – Notvorrat 15
IMPRESSUM Herausgeber: Begleitgruppe (BG): Bundesamt für wirtschaftliche oRuth Merki Landesversorgung BWL Amt für Umwelt AfU, Kanton Freiburg 3003 Bern oDaniela Mangiarratti 058 462 21 71 Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und info@bwl.admin.ch Militär BSM, Kanton Bern bwl.admin.ch oPaul Ruckstuhl Amt für Abfall, Wasser, Energie und Bundesamt für Umwelt BAFU Luft AWEL, Kanton Zürich 3003 Bern oChristian Crinari bafu.admin.ch Ufficio della protezione delle acque e dell'approvvigionamento idrico, Projektleitung (PL): Kanton Tessin oPatrick Rötheli oStefan Schluep Bundesamt für wirtschaftliche Amt für Umwelt AfU, Kanton Solothurn Landesversorgung BWL oThomas Meier oMargot Wiprächtiger Industrielle Werke Basel IWB Bundesamt für wirtschaftliche oRolf Meier Landesversorgung BWL Schweizerischer Verein des Gas- und oMichael Schärer Wasserfaches SVGW Bundesamt für Umwelt BAFU oFrédéric Guhl Redaktion: Bundesamt für Umwelt BAFU André Olschewski oAndreas Peter HOLINGER AG, Bern Leiter Abteilung Trinkwasser der wirtschaftlichen Landesversorgung Gestaltung: ATW typisch.ch, Bern/Biel Fotos: Seite 1: IWB | Seite 2: RegioEnergie | Seite 5: IWB | Seite 8: AfU Kanton SO | Seite 9: WVZ | Seite 10: ewb | Seite 12: typisch.ch | Seite 15: adobe | Seite 16: AfU Kanton SO August 2021
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