Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Bundesamt für wirtschaftliche
               Landesversorgung BWL

               Bundesamt für Umwelt BAFU

KURZ ERKLÄRT

Sicherstellung der
Trinkwasser­­versorgung in
schweren Mangellagen
Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
WICHTIG ZU WISSEN
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel     ZIELE DER VTM
überhaupt – die Trinkwasserversorgung wird      Primäres Ziel der VTM ist die Sicherstellung
daher als kritische Infrastruktur eingestuft.   einer ausreichenden Versorgung der Bevölke­
Die Oberaufsicht betreffend der Trinkwasser­    rung mit Trinkwasser im Fall einer schweren
versorgung liegt bei den Kantonen. Die          Mangellage. Die Massnahmen, die im Vollzug
Versorgung der Bevölkerung ist Aufgabe der      der VTM umgesetzt werden, sollen helfen,
Gemeinde. Im Fall einer schweren Mangel­        die schwere Mangellage zu vermeiden oder
lage sind es die Kantone, die verantwortlich    die Auswirkungen zu bewältigen, unab­hängig
sind für die Sicherstellung der Trinkwasser­    davon, durch was die schwere Mangel­lage
versorgung.                                     ausgelöst wird. So kann die Wider­stands­
                                                fähig­­keit einer Wasserversorgung gegenüber
Bis auf einzelne punktuelle Schwierigkeiten     Mangellagen zum Beispiel durch die
blieb die Wasserversorgung in der Schweiz       Erschlies­­sung zusätzlicher Wasserbezugs­-
bisher von grösseren Störungen verschont.       orte ausserhalb der Gemeinde gestärkt
Aufgrund des Klimawandels ist zu erwarten,      werden. Dies wird z.B. im Rahmen von regio­
dass sich regional gewisse Engpässe akzen­      nalen Planungen oder durch Zusammen­
tuieren werden. Die Verknappung wird noch       schlüsse von Versorgungen erreicht.
verschärft durch Nutzungskonflikte und
strengere Qualitätsanforderungen. Auch im
Wasserschloss Schweiz sind jetzt weitere        ZIEL DIESER BROSCHÜRE
An­strengungen zur Sicherstellung einer auch    Die VTM ist per 1. Oktober 2020 in Kraft
zukünftig ausreichenden und robusten Ver­       getreten. Mit dieser Broschüre werden die
sorgung mit Trinkwasser notwendig.              Kantone, Wasserversorger und weitere
                                                Organisationen über die wichtigsten Haupt­
Mit der Verordnung vom 19. August 2020          aussagen der VTM sowie Neuerungen
über die Sicherstellung der Trinkwasserver­     gegenüber früheren Vorgaben informiert.
sorgung in schweren Mangellagen (VTM,
SR 531.32) werden die Auf­ga­ben und Vor­       In vielen Gemeinden und Wasserversor­-
gaben von Bund, Kantonen, Gemeinden             g­ungen wurden bereits wichtige Vorkehr­
und Dritten in Bezug auf die Ver­sorgung mit    ungen dahingehend umgesetzt. Nicht
Trinkwasser auf aktuellere Szenarien aus­       immer wurden die Massnahmen jedoch mit
gerichtet und dahingehend neu festgelegt.       den relevanten Partnerorganisationen im
                                                Detail abge­stimmt oder sie stützen sich auf
                                                überholte Gefährdungsszenarien. Insbe­
                                                sondere in kleineren Gemeinden ist in
                                                vielen Fällen bisher zu wenig bezüglich der
                                                Thematik Notversorgung mit Trinkwasser
                                                unternommen worden. Es besteht Hand­
                                                lungsbedarf.

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Diese Broschüre soll den politischen und          einem Blackout für die Versorgung wichtige
fachlichen Verantwortlichen bei Kantonen,         Wasservorkommen betreffen kann und
Gemeinden und Versorgern Hinweise und             dadurch die Trinkwasserversorgung gestört
Beispiele zur Umsetzung der VTM geben. In         werden könnte (z.B. Überlaufen von un­
diesem Zusammenhang werden die Vorteile           geklärtem Abwasser). Dies gilt insbesondere
einer vorausschauenden kommunalen und             im Umfeld von regional wichtigen Fass­
überkommunalen Planung sowie die Not­             ungen.
wendigkeit des vorsorglichen Schutzes der
Ressourcen hervorgehoben.
                                                 MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN
Anhand von vier ausgewählten Themen­             Schwere Mangellagen sind gemäss Landes­
schwerpunkten werden die wichtigsten             versorgungsgesetz (LVG, SR 531) definiert
Handlungsfelder zusammen mit Beispielen          und können unter anderem ausgelöst werden
und Hinweisen zu weiterführenden Doku­           durch:
menten aufgezeigt.                                oCyberangriffe
                                                  oSabotage
Je nach Situation kann mit verhältnismässig       oextreme Wetterereignisse
einfachen Massnahmen grosse Wirkung               oErdbeben
erzielt werden. Alle betroffenen Akteure sind     oAusfall des Mobilfunk-Netzes
aufgefordert, die Umsetzung der VTM konse­        oBlackout und Strommangellagen
quent und mit Nachdruck anzugehen.

                                                 ABGRENZUNG ZUM NORMALBETRIEB
VIER THEMENSCHWERPUNKTE                           oDie VTM gilt nur für schwere Mangellagen
Für jedes der vier Themen zeigt die Broschüre      gemäss LVG.
die zentralen Botschaften aus Sicht der           oBetriebsstörungen sind eher kurzzeitige
VTM auf. Die vier Themenschwerpunkte be­           Abweichungen vom Normalbetrieb.
treffen:                                           Die Wasserversorgungen sollten Betriebs­
  oStärkung der Resilienz der Wasserversor­        störungen im Rahmen der guten Ver­fahr­
   gungen gegenüber schweren Mangellagen           enspraxis (GVP) und z.B. mit Hilfe der in der
  oKlärung der Aufgabenteilung und Zu­             Generellen Wasserversorgungsplanung
   sammenarbeit zwischen Kanton, Gemein­           (GWP) aufgezeigten Massnahmen bewäl­
   den, Wasserversorgern und Krisenstab            tigen können. So ist die Wasserver­sorgung
  oInventar der Wasserversorgung                   bei Rohrbrüchen oder kurzen Stromaus­
  oFestlegung der Mindestwassermengen              fällen mittels betrie­bl­icher Massnahmen
                                                   zu sichern, wie z.B. durch geeignete Be­
                                                   wirtschaftung des Fliessregimes im Netz
INHALTLICHE ABGRENZUNG                             und der Reservoire.
 oDie VTM betrifft die Versorgung mit             oBetriebsstörungen sind nicht Gegenstand
  Trinkwasser, das als Lebensmittel an die         der VTM.
  Bevölkerung, an Einrichtungen wie z.B.
  Spitäler und Heime, an Betriebe, die              Ausmass der         VTM
  lebenswichtige Güter herstellen oder              Auswirkungen
  landwirtschaftliche Betriebe (ohne Bewäs­                                      Schwere
                                                                                Mangellage
  serung) abgegeben werden muss.
 oDie VTM betrifft sämtliche Trinkwasser­-
  ver­sorgungen, die der Öffentlichkeit                   Betriebs­
  zur Trink­wasserversorgung dienen. Dies                  störung
  umfasst öffentliche und auch privat
                                                                        GVP
  organisierte Trinkwasserversorgungen.
 oDie VTM betrifft auch Anlagen der Abwas­                                             Dauer

  serbeseitigung, sofern deren Ausfall z.B. in

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
STÄRKUNG DER RESILIENZ
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VORGABEN GEMÄSS VTM                               fest­gelegten Regionen die unverzichtbaren
Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen                    Fassungen und bei Bedarf weitere für die
Abs. 2: Die Kantone bezeichnen aufgrund           Sicherung der Trinkwasserversorgung not­
einer Risikoabschätzung die für die               wendige Anlagen wie z.B. wichtige Transport­
Ver­sorgung unverzichtbaren Anlagen.              leitungen von regionaler Bedeutung. Dies
                                                  erfolgt in der Regel auf der Basis von Risiko­
Art. 12 Bauliche, betriebliche und                abschätzungen und anhand regionaler
organisatorische Massnahmen                       oder überregionaler Betrachtungen der
Abs. 2 Bst. c: Die Betreiber von Wasserver­       Situa­tion der Trinkwasser­versorgung. Wich­
sorgungsanlagen sorgen dafür, dass das            tige Grundlagen zur Bestim­mung unver­
Versorgungsgebiet über mindestens eine            zichtbarer Fassungen sind validierte Wasser­
weitere hydrologisch unabhängige                  bilanzen für verschiedene Lastzustände und
Bezugsquelle verfügt.                             Szenarien. Für jede Fassung in der Region
                                                  wird die Vulnerabilität betrachtet und beur­
                                                  teilt, u.a. hinsichtlich Ergiebigkeit, Bedeutung
                                                  für die Versorgung der Region, Ausmass
WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN                      von Nutzungskonflikten in Schutzzonen, Roh­-
Unter dem Begriff Systemresilienz einer Trink­-   wasserqualität, hydrogeologische Situa­tion
wasserversorgung wird die Fähigkeit ver­          und Konflikte im Zuströmbereich oder auch
standen, auf diverse Ereignisse vorbereitet zu    Trocken­heits­resistenz. Diese Analysen erfolgen
sein, bei einem Teilausfall nicht vollständig     opti­maler­­­­weise im Rahmen einer regionalen
zu versagen und mehr oder weniger selbst­         Wasserversorgungsplanung. Diese Analysen
ständig rasch wieder in den normalen Be­          können auch im Rahmen einer GWP auf kom­
triebsmodus zurückkehren zu können. Mit           munaler Ebene durchgeführt werden, sofern
der Umsetzung der VTM soll die Resilienz der      dort ein regionaler Bezug gemacht wird.
Trinkwasserversorgung bereits im Normal­
betrieb gezielt gestärkt werden. Somit soll       Die Kantone haben sicherzustellen, dass auch
die Trinkwasserversorgung in die Lage ver­        die als unverzichtbare Fassungen definierten
setzt werden, schwere Mangellagen zu ver­-        Brunnen und Quellen gemäss Gewässer­
meiden oder im Fall eines Ereignisses die         schutzgesetz geschützt sind (u.a. durch Aus­
Einschränkung der Versorgung rasch bewäl­         scheidung und Durchsetzung der Auflagen
tigen zu können.                                  in Schutzzonen wie z.B. das Bauverbot in
                                                  der Schutzzone S2) und alternative Wasser­
Zur Stärkung der Resilienz spielen die so­        bezugsorte vorhanden sind. Die Wasserver­
genannten unverzichtbaren Anlagen eine            sorger bezeichnen die weiteren Anlagen,
zentrale Rolle. Unverzichtbare Anlagen            die neben den Fassungen als unverzichtbare
sind all jene Anlagen, deren Ausfall schwer­      Anlagen für den Betrieb der Wasserversor­
wiegende Auswirkungen auf die Versorgung          gung in einer schweren Mangellage notwen­
haben. Diese umfassen insbesondere die            dig sind. Diese Anlagen sind ebenfalls ent­
Fassungen, da diese die konkreten Wasser­         sprechend zu schützen und zu unterhalten.
bezugsorte sind. Weiter werden auch jene
ausgewählten Reser­voire, Transportleitungen      Unverzichtbare Anlagen müssen sowohl
oder andere Anlagen als unverzicht­bare           im Normalbetrieb funktionieren, als auch bei
Anlagen bezeichnet, die für die sichere           Ereignissen, welche zu schweren Mangel­
Versorgung mittels der unverzichtbaren            lagen führen können, selbst wenn andere
Fassung notwendig sind.                           Anlagen ausgefallen sind. Einzelne Anlagen,
                                                  Leitungen, Systeme oder organisatorische

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Schwachstellen, deren Ausfall die gesamte
Versorgung gefährdet, sind sogenannte
«single points of failure». Zur Behebung von
Schwachstellen sind bei diesen Anlagen
auf der Basis gezielter Analysen geeignete
Massnahmen zur Stärkung der Resilienz
umzusetzen.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicher­
heit haben die Kantone in Zusammenarbeit
mit den Gemeinden und Wasserversorgern
sicherzustellen, dass die Regionen über ver­-
schiedene Wasserbezugsorte versorgt werden
oder mit Nachbarversorgungen ausreichend        ten Mittelland müssen solche Lösungen oft
vernetzt sind. Allenfalls ist es notwendig,     im Rahmen von regionalen Wasserversor­
neue Wasserbezugsorte zu erschliessen (u.a.     gungsplanungen erarbeitet werden. Neben
neue Fassungen, Verbindungsleitungen) –         grösseren baulichen Vorhaben werden in
diese könnten in einer regionalen Studie        der Folge häufig Anpassungen an bestehen­
oder evtl. in einer GWP festgelegt werden.      den Wasserliefer­verträgen, an betrieblichen
                                                Abläufen oder auch organisatorische Zu­
                                                sammenschlüsse mit Nachbargemeinden
BEDEUTUNG DER VORGABEN                          resp. Versorgungen notwendig.
Eine Wasserversorgung und ihre unverzicht­
baren Fassungen sollten unbedingt auf           Nur mit einer geeigneten Festlegung der
mehr als nur auf einem Wasservorkommen          unverzichtbaren Anlagen kann die Resilienz
ab­gestützt sein, um die Versorgungssicher­     derart gestärkt werden, dass die Trinkwasser­
heit im Normalbetrieb aufrecht erhalten         versorgung – zusammen mit der Abgabe
zu können. Die Bedeutung dieser Voraus­         der Mindestwassermengen – auch in einer
setzung wurde insbesondere in den letzten       schweren Mangellage ausreichend
Jahren in immer mehr Regionen deutlich.         gesichert werden kann.
Abnehmende Grund­wasserstände und
Quellschüttungen, zunehmende Nutzungs­
konflikte in Schutzzonen, zu hohe Spitzen­      HINTERGRUND DER VORGABEN
bezüge im Sommer oder zu hohe Gehalte           Für die Festlegung der unverzichtbaren
an langlebigen Sub­stanzen sind nur einige      Fassung eignen sich in der Regel regionale
Tatsachen, die die Notwendigkeit aufzeigen,     oder sogar überregionale Wasserversor­
dass Gemeinden die Trinkwasserversorgung        gungsplanungen. In geeigneten Konstella­
breiter und widerstandsfähiger aufstellen       tionen können unverzichtbare Fassungen
sollten. Jede Wasser­versorgung – Kleinst­      auch bereits auf kom­munaler Ebene iden­ti­
wasserversorgungen ausgenommen – sollte         fiziert werden. Der Ansatz der GWP (je nach
neben dem Hauptbezugsort über mindes­           Sprach­region werden auch andere Titel
tens einen zusätzlichen hydrologisch unab­      ver­­wendet) hat sich in vielen Kantonen als
hängigen Bezugsort verfügen (zweites            eine ziel­führende, stufengerechte Planungs­
Standbein). Das zweite Standbein oder           methodik auf kommu­naler Ebene zur
neu zu erschlies­sende Wasserbezugsorte         mittel­fristigen Abschätzung des Bedarfes
sollten so gewählt werden, dass sie ausrei­     und der Planung ausreichender Kapazitäten
chende Wasser­mengen liefern und dabei          be­­währt (Zeithorizont ca. 10 bis 15 Jahre).
ein anderes Ri­si­ko­­­profil aufweisen als     Insbesondere werden mit den GWP auch die
die Hauptressource. Immer seltener kann         strategische Investi­tions­planung und
ein zweites un­ab­hängiges Standbein noch       die Koordination mit Nachbargemeinden
innerhalb des eigenen Gemeindegebietes          gestärkt.
realisiert werden. Vor allem im dicht genutz­

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Bei den Prognosen sind u.a. der Effekt des            BEISPIELE DER UMSETZUNG
Klima­wandels auf das Wasserdargebot                      Kanton GR
(v.a. Quell-Schüttung) sowie Bedarfsände­                  Kantonales Konzept für TWN:
r­ungen zu berücksichtigen. Die zentrale                    Interaktives Tool als Hilfestellung für
Vorgabe bezüglich Versorgungssicherheit ist,                Gemeinden
dass bei Ausfall des wichtigsten Standbeins
jede Wasserversorgung pro Versor­gungs­               Pflicht für GWP auf Ebene Kanton
gebiet zumindest den mittleren Tagesbe­               Diverse Kantone fordern GWPs (resp. ver­
darf aus einem zweiten unabhängigen                   gleichbare Planungen) und bieten GWP-
Bezugsort beschaffen kann.                            Muster-Pflichtenhefte, Wegleitungen und
                                                      weitere Hilfestellungen an (unter anderem
 In einer schweren Mangellage können                  BE, FR, SO oder ZH)
 mehrere Bezüger auf das Wasser aus einem
 Bezugsort angewiesen sein. Für eine koor­-           Weitere Empfehlungen für GWPs
 ­di­nierte Nutzung solcher über­re­gional un­­ver-   KVU-Ost sowie SVGW (W1011)
­zichtbaren Fassungen in ausgewählten
 Szenarien, drängen sich gemeinde­über­               Kantonale Planungen (Beispiele)
 greifende Abklärungen und Planungen auf.                 Kanton TG
 Um bei regionalen Planungen tragfähige                    Koordinierte Trinkwasserversorgungs­
 Lösungen zu erreichen, sind frühzeitig alle                planung von regionaler und über­
 relevanten Akteure einzubinden (u.a. kanton­             regionaler Bedeutung im Kanton
 ale Stellen, benachbarte Gemeinden, Ver­                 Thurgau (kantonales Wassernutzungs­
 sorger, Dritte). Es ist die Aufgabe der Kanto­           gesetz, WNG, 1999 )
 ne solche regionalen Planungen auszulösen.
 Einzelne Kantone gewähren eine finanzielle                Kanton TI
 Unterstützung an Gemeinden zur Reali­                      Kantonale Wasserversorgungsplanung
 sierung von Infrastrukturvorhaben, welche                   (kantonales Wasserversorgungs­gesetz,
 die Resilienz der Versorgung steigern (z.B.                 LApprI 1994 )
 BE, TI und SO).
                                                           Kanton ZH
Häufig können im Rahmen regionaler oder                     Kantonaler Trinkwasserverbund
überregionaler Planungen diejenigen Quellen                  -Sicher­stellung der künftigen
oder Infrastrukturen der Trinkwasserver­sor­                 Versorgung, AWEL Dez 2013
gung identifiziert werden, die wenig verläss­
lich sind und somit aufgegeben oder um­               Überregionale Studien (Beispiele)
genutzt werden können. Dadurch können                 Diverse überregionale Studien zeigen für
Betriebskosten gesenkt werden. Dabei muss             unterschiedliche Szenarien Lösungsansätze
vermieden werden, dass mit der Stilllegung            auf zur Vernetzung und Erschliessung von
einzelner Teile der Infrastrukturanlagen un­er-       unabhängigen Wasserbezugsorten, Erhö­hung
wünschte neue «single points of failure»              der Wasserbezugsmenge oder zur Lösung
ent­stehen, die die Versorgung anfälliger             von Qualitätsproblemen in der Grund­wasser­
machen. Ebenso sollte vermieden werden,               ressource (bei Interesse sind die zu­stän­digen
dass un­über­legt wichtige Handlungsoptionen          kantonalen Fachstellen der Kantone zu
auf­ge­geben werden, z.B. Quellen, die im             kontaktieren, u.a. BE, SO und ZH).
Normalbetrieb weniger wichtig sind.

WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE
BAFU: Module Wasserressourcen­management               (v.a. zu Klimawandel und Wasserknappheit)

                                                                                                        6
Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
AUFGABENTEILUNG UND
ZUSAMMENARBEIT
                                                            WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN
VORGABEN GEMÄSS VTM                                         Gemäss VTM sind die Kantone in der Pflicht,
Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen                              die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der
Abs. 3: Die Kantone bezeichnen die Ge­                      Akteure zur Bewältigung einer schweren
meinden, die einzeln oder zusammen mit                      Mangellage festzulegen, insbesondere für
anderen Gemeinden in einem bestimmten                       die Krisenorganisation des Kantons und der
Versorgungsgebiet die Trinkwasserversor­                    Gemeinde, sowie auch die Aufgaben der
gung in schweren Mangellagen sicherzustel­                  Wasserversorgung.
len haben.
Abs. 6: Die Kantone legen die Aufgaben­                     Unter Berücksichtigung von kantonalen
teilung zwischen Kanton, Krisenorganisation,                Planungen und Gefährdungsszenarien und
Gemeinden und Wasserversorgern zur Be­                      nach Absprache mit den Gemeinden be­
wältigung einer schweren Mangellage fest.                   zeichnen die Kantone diejenigen Gemeinden,
Sie stellen die Information der Bevölkerung                 deren Wasserversorgungen in einer schweren
und die Koordination der Akteure bei der Be­                Mangellage die Versorgung für andere Ver­
wältigung der Mangellage sicher.                            sorger in einer Region sicherstellen müssen.
                                                            Die Kantone legen die Modalitäten für die
sowie Art. 5, 6, 7, 8, 9 und Art. 11                        Berechnung der Entschädigungen an Ver­
                                                            sorger fest, die für andere Versorger Sicher­
                                                            heitsleistungen erbringen oder vorhalten.

Struktur der Trinkwasserversorgung in Mangellagen (adaptiert aus der W1012 des SVGW)

           NETZ-              EINGESCHRÄNKTE                        UNTERBROCHENE
           VERSORGUNG         NETZVERSORGUNG                        NETZVERSORGUNG
           Vorbeugende         obehelfsmässige Lösungen             Dispositiv für die Notversorgung
           Sicherheitsmass-    odringende Reparaturen               («Überlebensmenge» durch
           nahmen durch:       olaufende Wiedererstellung           netzunabhängige Mittel)
             oPlanung
                              VTM – Ziel: so rasch                  VTM – Vorgabe: mind. 4L/Tag pro
             oBau
                              als möglich Normalbetrieb             Person ab 4. Tag
             oBetrieb

                                                                              Wasserversorgung
                                                                                                           WASSERVERSORGUNG – GEMEINDE

                                           Wasserversorgung
                                                                                                                 ZUSAMMENARBEIT

                                                                    Not-
           Wasserversorgung                                                           laufende
                                                                    brunnen                        ZS
                                                                                      Brunnen
           Vorbereitung
GEMEINDE

                              Gemeinde-    Feuerwehr                 Gemeinde-      Feuerwehr
                Behörde        ­behörde    Zivilschutz    Dritte      ­behörde      Zivilschutz   Dritte

                                                                      Bis zur Bereitstellung des Dispositivs
                                                                              gilt die Selbstvorsorge

                                                                                                                                         7
Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Damit eine schwere Mangellage durch alle        und Treibstoffe so gestaltet werden, dass die
beteiligten Stellen rasch möglichst behoben     Abhängigkeit im Fall einer schweren Mangel­
werden kann, müssen von allen Akteuren          lage möglichst reduziert werden kann.
im Vorfeld gewisse Aufgaben, Arbeiten und
Abläufe erarbeitet oder ausgeführt werden.      Der Kanton legt nach Absprache mit Ge­
Diese vorbeugenden Aufgaben verteilen           meinden und Versorgern fest, wer im Fall
sich wie folgt:                                 einer schweren Mangellage die Mindest­
                                                wassermengen bereitstellt (z.B. in Flaschen
Der Kanton muss die Information der Be­         oder in anderen Gefässen).
völkerung sicherstellen. Er legt fest, wer im
Fall einer schweren Mangellage die Bevöl­       Die gemäss Subsidiaritätsprinzip zustän­
kerung betreffend Trinkwasserversorgung         digen Führungsorgane von Kanton und
konkret informiert (auch im Fall einer Strom­   Gemeinden (Krisenorganisationen/-stäbe)
mangellage mit Ausfall des Mobilfunk-           sorgen an geeigneten, von ihnen bezeich­
Netzes), wo dies erfolgen soll und wer die      neten Verteil­plätzen für die Abgabe der
dafür nötigen Informationsmaterialien           Trink­wassermindestmengen an die Bevöl­
erarbeitet und aktualisiert.                    kerung und Betriebe. Ebenfalls sorgen sie
                                                für die Trink­wasser­ver­teilung an besondere
Soweit möglich, v.a. im Fall von Primär­        Einrichtungen und Personen, bei denen
versorgern, unter­stützen die Wasserver­        das Hol­prinzip nicht anwendbar ist (z.B.
sorger den Krisenstab bei der Erstellung der    Spitäler). Der Krisenstab resp. die Gemein­
Informationsinhalte.                            den sind federführend bei der operativen
                                                Um­setzung der Information.
Der Kanton entscheidet, ob und welches
schwere Material er beschafft, wie z.B. Not­    Können die Aufgaben nur durch eine inter­
stromgruppen oder mobile Aufbereitungs­         kantonale Zusammenarbeit sinnvoll gelöst
anlagen, wer dieses Material wartet und wo      werden, kann es notwendig sein, die Grund­
es geschützt gelagert wird.                     sätze und Rahmenbedingungen vorab
                                                in einem Vertrag zwischen den Kantonen
Die Bereitstellung ausreichender Mengen an      festzulegen. Bei gewissen Szenarien (z.B.
Betriebsmitteln und Treibstoffen kann in        A-Ereignisse wie Reaktorun­fälle) kann der
einer schweren Mangellage zu einer beson­       Bund über die Nationale Alarmzentrale NAZ
ders grossen Herausforderung werden. Daher      die Führung übernehmen und auch über
sollte in «Normalzeiten» die Auswahl der        die Zusammenarbeit zwischen den Kanto­
benötigten Geräte sowie der Betriebsmittel      nen bestimmen.

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Sicherstellung der Trinkwasser versorgung in schweren Mangellagen - KURZ ERKLÄRT
Die Wasserversorger planen und treffen die      wiederher­gestellt werden kann. Es sind v.a.
zur Vermeidung der schweren Mangellage          die kleineren Versorger, die auf eine solche
erforderlichen Massnahmen.                      fachliche Unterstützung der kantonalen
                                                Labors angewiesen sein dürften.
Im Rahmen des Konzeptes (Art. 7 VTM)
werden die erforderlichen Massnahmen und
die dem Konzept zugrunde gelegten An­           BEDEUTUNG DER VORGABEN
nahmen und Abgrenzungen beschrieben. Im         Die konkrete Aufteilung und Zu­weisung der
Rahmen der Dokumentation (Art. 8 VTM)           Aufgaben und Kompetenzen in Zusammen­
werden operative Abläufe und Informationen      hang mit der Umsetzung der VTM sowie die
festgehalten und zusammengefasst, u.a. die      Form der Umsetzung in der Praxis werden
konkreten Einsatzpläne und Kontaktdaten.        auch weiterhin von Kanton zu Kanton unter­
Zudem wird darin festgelegt, welches Re­        schiedlich geregelt sein.
serve- und Reparaturmaterial beschafft und
wie es geschützt gelagert wird.                 Klare Zuständigkeiten für alle VTM-rele­
                                                vanten Bereiche sind festzulegen, u.a. für:
Die primäre Aufgabe der Wasserversorgung         oInformation der Bevölkerung
im Fall einer schweren Mangellage ist die        oBesammlungsorte für die Abgabe von
möglichst rasche Wiederherstellung der            Wasser an die Bevölkerung
sicheren Versorgung. Die Versorger sind v.a.     oBereitstellung und Verteilung von Was­
anfangs der Mangellage damit beschäftigt,         ser an Spitäler, Heime und Betriebe, die
das Versorgungssystem wiederherzustellen.         lebenswichtige Produkte herstellen
Die internen Prozesse sind bei den Versorgern    oLagerung von schwerem Material (auch
entsprechend vorzusehen und ein­zu­richten        Risiko durch Ausfall Abwasserbehandlung
(Stichwort: Business Continuity Manage­           beachten, sofern nötig)
ment, BCM). Zur Bewältigung der Aufgaben         oVorratshaltung von Betriebsmitteln
gemäss VTM sollen sich Gemeinden und              (Chlor, Diesel etc.) für Aufbereitungsanlagen
Versorger gegenseitig unterstützen.               und Pumpen/Aggregate
                                                 oDurchführung von Übungen u.a. an
Für die Qualität des Trinkwassers ist zu          schweren Geräten, u.a. Einspeisung mit
jedem Zeitpunkt der Wasserversorger ver­          Notstromaggregaten, oder Zusammen­
antwortlich. In einer schweren Mangellage         arbeit und Koordination von Wasser­
können die Versorger zusätzlich zu ihren          versorgungen
Labors die kantonalen Laboratorien
für fachliche Fragen beiziehen, um z.B.
Massnahmen zu evaluieren, mit denen
eine ausreichende Trinkwasserqualität

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Insbesondere für kleinere Gemeinden oder       Die zuständigen Akteure vertiefen ihre
Wasserversorgungsgenossenschaften sind         Kenntnisse zu Strukturen, Aufgaben und
die Aufgaben oft nur durch eine gemeinde­      Ab­läufe im Rahmen von Übungen – dies
übergreifende Zusammenarbeit und mit           sowohl bei grossen als auch bei kleinen Ver­
gegenseitiger Hilfe zu bewältigen. Die ge­-    sorgungsstrukturen. Dabei berücksichtigen
nauen Vorgaben zur Aufgabenteilung müssen      sie auch plötzlich auftretende kurzfristige
durch die Kantone konkretisiert und geeignet   Ereignisse, die zu schweren Mangellagen
dokumentiert werden. Nur mit der klaren        führen können.
Zuteilung der Verantwortlichkeiten zwischen
Gemeinden und Wasserversorgungen kann
auf die technischen und sozialen Heraus­       HINTERGRUND DER VORGABEN
forderungen einer schweren Mangellage          Mit diesem Vorgehen bleibt die kantonale
professionell reagiert werden.                 Hoheit betreffend Festlegung der Aufgaben
                                               und Verantwortlichkeiten unangetastet.
In den kantonalen Vorgaben zu GWP und
regionalen Versorgungsplanungen können         Die Kantone bleiben in der Pflicht, die
die Mindestangaben zur Dokumentation           Vorgaben und Aufgaben auf die jeweiligen
des Teilkonzeptes «Notversorgung» ent­         Bedürfnisse und Möglichkeiten hin zu
sprechend ergänzt und deren Umsetzung im       konkretisieren und festzulegen sowie deren
Rahmen der Vorprüfung festgelegt und über      Umsetzung sicherzustellen.
prüft werden.

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BEISPIELE DER UMSETZUNG                          Kantone SO, AG, SH, NW und Stadt Zug
Einige Kantone haben für die Umsetzung           Festlegung von Besammlungsorten für die
der bisher geltenden Vorgaben konkrete           Bevölkerung v.a. im Fall von Evakuationen. Im
Vorgaben zur Aufgabenteilung und                 Kanton SO würden diese Notfalltreffpunkte
Zusammenarbeit vorgenommen und                   auch im Fall von grösseren Unterbrüchen der
auch öffentlich publiziert.                      Trinkwasserversorgung genutzt, evtl. auch
                                                 zur Abgabe von Trinkwasser an die Bevölke­
    Kanton GR                                   rung.
      oAlarmorganisation und Ablaufplan mit
        klaren Zuständigkeiten zur Wieder­           Kanton BE
        herstellung der Versorgung bei unter­         Das jeweilige Gemeindeführungsorgan
        schiedlichen Szenarien                         (GFO) bzw. regionale Führungsorgan
      oKontrolle der Trinkwasserqualität im            (RFO) übernimmt die Koordination und
        Fall einer schweren Mangellage                 Kommunikation zwischen Gemeinde,
        (Zusammen mit Amt für Lebensmittel­            der Wasserversorgung, den Nachbar­
        sicherheit und Tiergesundheit)                 gemeinden, allfälligen Gruppen-Was­
                                                     serversorgungen und dem Kantonalen
     anton ZH
    K                                                Führungsorgan (KFO).
    Die Aufgaben und Aufgabenteilung von                oAufgabenteilung
     Kanton und Gemeinde resp. Wasser­                  oKommunikation und Information
     versorgung sind im Wasserwirtschafts­              oNotfalltreffpunkte inkl. Notstrom
     gesetz des Kantons Zürich (siehe Art. 27
     und Art. 30) geregelt.
      oAufgabenteilung und -beschrieb: für
       Bevölkerung (Notvorrat), Gemeinde/
       Wasserversorgung, Kanton und Bund,
       insbesondere für AWEL, Kantons­
       polizei, Kantonales Labor, Zivilschutz,
       Feuerwehr, Stromversorger und Re­
       gierungsrat
      oFührungsorganisation in Abhängigkeit
       von der Schwere der Notlage

WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE
 oNationale Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen des BABS:
  Grundlagen für vorsorgliche Planung und Ereignisvorbereitung
 oLeitfaden Schutz kritischer Infrastrukturen : Der Leitfaden Schutz
  kritischer Infrastrukturen zeigt auf, wie die Widerstandsfähigkeit
  (Resilienz) von kritischen Infrastrukturen überprüft und gestärkt
  werden kann.

                                                                                                 11
INVENTAR
                                                 WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN
VORGABEN GEMÄSS VTM                              Die Kantone sind verpflichtet ein digitales
Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen                   Inventar zur Trinkwasserinfrastruktur inkl.
Abs. 1: Die Kantone erstellen ein elektro­       geeigneter Grundwasservorkommen und
nisches Inventar der Wasserversorgungs­          Quellen aufzubauen und aktuell zu halten.
anlagen, Grundwasservorkommen und                Inhaltlich beinhaltet das Inventar alle ge­
Quellen, die sich für die Sicherstellung der     mäss dem Geodatenmodell ID66 geforder­
Trinkwasserversorgung eignen. Es muss            ten Anlagen, wobei die unverzichtbaren
insbesondere Angaben enthalten über:             Fassungen der Trinkwasserversorgung ex­
a. Ergiebigkeit und Qualität der Grundwasser­   plizit zu bezeichnen sind.
    vorkommen;
b. See- und Flusswasserfassungen;               Das Geodatenmodell ID66        wird
c. G rundwasserbrunnen und Quellfassungen;      entsprech­end angepasst.
d. R eservoire und Pumpwerke;
e. Leitungsnetze und Brunnen mit                Die Vertraulichkeit ist für das Inventar und die
    fliessendem Trinkwasser;                     digitalen Karten selbst dann zu gewähr­
f. G
    rundwassernotbrunnen und                    leisten, wenn ausgewählte Elemente in kan­
   -aufschlussbohrungen.                         tonalen oder nationalen Leitungskatastern
Abs. 2: Die Kantone bezeichnen aufgrund          öffentlich zugänglich sind. Die sicherheitsre­
einer Risikoabschätzung die für die Ver­         levanten Informationen sind als «vertraulich»
sorgung unverzichtbaren Anlagen.                 zu klassifizieren.
Abs. 5: Das Inventar und die digitalen Karten
werden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe         Technisch ist der Zugriff auf die relevanten
d der Informationsschutzverordnung               Daten derart vorzusehen, dass befugte
vom 4. Juli 2007 (ISchV) als VERTRAULICH         Personen der Interventionsdienste auch zum
klassifiziert.                                   Beispiel bei einem Blackout Zugriff auf
                                                 die relevanten Informationen haben (zum
                                                 Beispiel ausgedruckte Pläne).

                                                 BEDEUTUNG DER VORGABEN
                                                 Das Geodatenbasismodell ID66 umfasst
                                                 alle Angaben (v.a. zu Infrastrukturen,
                                                 zur Nutzung inkl. Bezeichnung der unver­
                                                 zichtbaren Fassungen), die für die VTM
                                                 mass­ge­blich sind.

                                                 Die Festlegung und der passende Schutz
                                                 (gemäss Gewässerschutzgesetzgebung)
                                                 der strategisch wichtigen Wasserfassungen
                                                 stellen die Basis einer regionalen Wasser­
                                                 versorgungsplanung dar.

                                                 Im ID66 sind auch Daten aus anderen
                                                 Geodatenmodellen enthalten, unter
                                                 anderem zu Grundwasservorkommen und
                                                 Oberflächenfassungen (v.a. Quell- und
                                                 Seewasser).

                                                                                                    12
Das Inventar in Kombination mit Angaben        Sensible Daten sollten nur in zwingenden
und Daten zu wichtigen funktionalen            Fällen, mit entsprechender Berechtigung,
Zusammenhängen der Wasserversorgung            und nach gründlicher Prüfung der Anfrage
ist zu schützen, d.h. auch diese Informa­      an Berechtigte weitergeben werden. Die
tionen dürfen nur an Befugte weitergege­       Herausgabe von Daten muss transparent
ben werden. Einzelne Datensätzen können,       und nachvollziehbar dokumentiert sein.
sofern eine entsprechende kantonale Ge­        Beim Empfänger sind die Daten unter Ver­
setzesgrundlage besteht und nach entspre­      schluss zu halten. Auch weiterhin gilt die
chender Prüfung der Berechtigung, auch         Regel: Kenntnis nur dort wo nötig!
an einen erweiterten Personenkreis abge­
geben werden.                                  Die Verantwortlichen sind aufgefordert, die
                                               nötige Zurückhaltung und Vorsicht beim
                                               Zurverfügungstellen von sensiblen Informa­
HINTERGRUND DER VORGABEN                       tionen anzuwenden.
Die Trinkwasserversorgung ist eine kritische
Infrastruktur.                                 Werden Cyberangriffe auf kritische Infra­
                                               strukturen festgestellt, sollten diese dem
Die Sicherheit der Anlagen und der Betriebs­   Bund ge­meldet werden.
fähigkeit ist neben physischen Angriffen
auch gegen die zunehmenden Cyberangriffe       Um den Schutz sensibler Daten zur Trink­
zu schützen. Je mehr sensible Daten öffent­    wasserversorgung zu gewährleisten,
lich verfügbar gemacht werden, desto           sind periodisch risikobasierte Massnahmen
zahl­reicher werden mögliche Eintrittspfor­    zum besseren Schutz der Daten umzu­
ten für unberechtigte Zugriffe.                setzen.

Bereits heute schon sind zahlreiche sensible
Daten oder Informationen öffentlich zugän­
glich und werden unbewusst zur Verfügung
gestellt, zum Beispiel im Rahmen von virtu­
ellen Rundgängen in Infrastrukturen.

WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE
Die publizierte kantonale Strategie zur Trink­wasserversorgung des
Kantons Zürich zeigt nur übergeordnete technische Lösungen auf.
Die detaillierten Pläne und Angaben sind vertraulich und der Öffent­
lichkeit nicht zugänglich (siehe Kantonaler Trinkwasserverbund –
Sicherstellung der künftigen Versorgung, AWEL Dez 2013 ).

Basierend auf einem allgemeinen IKT-Mini­malstandard wurde für den
Bereich Trinkwasserversorgung vom BWL und vom SVGW (W1018)
ein branchenspezifischer IKT-Minimalstandard entwickelt, der allen
Versorgungen kostenlos zur Verfügung steht. Dieser IKT-Minimal­
standard ist die anerkannte Basis für massgeschneiderte Lösungen
zur Verbesserung der Cybersecurity sowohl für kleinere als auch für
grössere Trinkwasserversorgungen.

                                                                                             13
MINDESTWASSERMENGEN
                                                oFür Spitäler und Heime gilt keine Holpflicht.
VORGABEN GEMÄSS VTM                             oFür das Kochen oder die Hygiene muss
Art. 2 Mindestmengen                             zusätzlich Wasser zur Verfügung gestellt
Abs. 1: In einer schweren Mangellage muss        werden. Die Kantone resp. Krisenorga­
jederzeit folgende Trinkwassermenge ver­         nisationen sorgen in Absprache mit den
fügbar sein, bis zum dritten Tag so viel wie     Gemeinden dafür, dass das zusätzlich
möglich; ab dem 4.Tag für private Haushalte      benötigte Wasser für die tägliche Hygiene
mindestens vier Liter pro Person und Tag.        und andere wichtige Bedürfnisse in ausrei­
Für Einrichtungen wie Spitäler, Heime, Ge­       chender Menge zur Verfügung steht.
fängnisse, Schulen, Landwirtschaftsbetriebe     oDie Wasserversorger sind verpflichtet, die
sowie Betriebe, die lebenswichtige Güter         Qualität des Trinkwassers zu überprüfen,
herstellen, mindestens die vom Kanton be­        das sie abgeben. Die kantonalen Behörden
stimmte Menge.                                   für die Kontrolle der Lebensmittelsicher­
Abs. 2: Die Kantone können die Bereit­           heit sind dabei einzubeziehen.
stellung zusätzlicher Trinkwassermengen         oDie Trinkwasserqualität muss zumindest be-
vorschreiben.                                    treffend mikrobiologischer Anforderungen
Abs. 3: Als Grundlage für die Berechnung der     gemäss TBDV (Verordnung des EDI über
Trinkwassermenge, die insgesamt verfügbar        Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich
sein muss, dienen für das jeweilige Versor­      zugänglichen Bädern und Duschanlagen)
gungsgebiet die aktuell verfügbaren Daten        zu jedem Zeitpunkt einwandfrei sein.
über die Bevölkerungszahl, die Anzahl Land­      Sobald als möglich müssen auch die an­
wirtschaftsbetriebe und die Anzahl Betriebe,     deren Qualitätsvor­gaben gemäss TBDV
die lebenswichtige Güter herstellen.             eingehalten werden.
Art. 9: Prüfung der Trinkwasserqualität

                                               BEDEUTUNG DER VORGABEN
                                               Zusätzlich zu den 4 Litern gemäss VTM wird
WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN                   für die Hygiene die zusätzliche Wassermenge
 oDie Bevölkerung muss sich in den ersten      von ca. 5 bis 10 Litern pro Person und Tag
  drei Tagen selbstständig mit Trinkwasser     empfohlen (siehe Empfehlung der Katastro­
  versorgen können. (Selbstversorgung          phendienste und WHO ). Der Bedarf in
  mit Notvorrat . Empfehlung für Notvor­rat:   Spitälern ist sehr stark abhängig von der
  in den ersten 3 Tagen sollten pro Person     konkreten Situation, u.a. werden bei Ge­
  mindestens 9 Liter Trinkwasser zur Ver­      burtsabteilungen mindestens 100 Liter pro
  fügung stehen).                              Geburt empfohlen.
 oDie Bevölkerung erhält ab dem 4. Tag
  mindestens 4 Liter/Tag und Person.           Die massive Reduktion der Wassermenge im
 oDie Notversorgung ab dem 4. Tag wird über    Fall einer schweren Mangellage gegenüber
  die Krisenorganisation der Gemeinde be­      normalen Zeiten kann im Abwassersystem zu
  trieben und zwar solange, bis die Wasser­    Folgeproblemen in der Entwässerung führen.
  versorgung wieder funktionstüchtig und       Für den Fall dieser Ausnahmesituationen
  die Versorgung mit sauberem Trinkwasser      müssen für Kanalisationen, Regenklärbecken,
  über das Netz sichergestellt sind.           Pumpwerke und Abwasserreinigungsan­lagen
 oDie Krisenorganisation benennt die Orte,     adäquate Massnahmen vorbereitet sein.
  an denen das Wasser abgegeben wird,
  und informiert über das weitere Vorgehen.

                                                                                                 14
HINTERGRUND DER VORGABEN                           Einige Kantone haben im Rahmen der Um­
Aufgrund sehr unterschiedlicher Strukturen         setzung der bisherigen Verordnung (VTN)
können die Bedürfnisse an Trinkwasser in           konkrete Mengenangaben für ausgewählte
einer schweren Mangellage regional und             Betriebszustände sowie sensible Nutzungen
zeitlich sehr unterschiedlich sein. Gleichzeitig   wie z.B. für Spitäler und Nutztiere publiziert.
kann die zur Verfügung stehende Wasser­
menge regional stark differieren.                       Kanton FR:
                                                       in Notlagen
Mit der Beschränkung der Mindestmenge                      oab 4. Tag: mind. 4 L/Tag pro Person,
auf die absolut minimal notwendige Menge                    60 L/Tag und Grossvieheinheit und
erhalten die Kantone und Gemeinden maxi­                    30 L/Tag und Kleinvieheinheit
malen Handlungsspielraum für die Gestal­                   oab 6. Tag: mind. 15 L/Tag und Person
tung spezifischer Vorgaben zur Verteilung von               und und 100 L/Tag pro Bett für Spitäler
zusätzlich zur Verfügung stehendem Trink­                   und medizinisch betreute Heime
wasser u.a. für die Hygiene.
                                                       Kanton ZH:
In jedem Fall muss die Mindestwassermenge                 oBei Zustand E (Eingeschränkte Netz­
für die Trinkwasserversorgung der Bevölke­                  versorgung): pro Person ca. 100 bis
rung und der sensiblen Betriebe und Einrich­                150 L/Tag
tungen wie Spitäler jederzeit zur Verfügung               oBei Zustand U (Unterbrochene Netz­
gestellt werden können.                                    versorgung): möglichst rasch pro
                                                           Person 15 L/Tag

BEISPIELE DER UMSETZUNG                                Kanton GR
Einheitliche oder empirisch abgestützte                   oFür Spitäler sind eigene Notwasser­
Berechnungsansätze zur Bestimmung der                       konzepte zu erarbeiten, so dass die
Mindestwassermengen, z.B. für Spitäler                      Versorgung auch bei Notbetrieb weit­
oder andere sensible Nutzungen, bestehen                    gehend aufrecht erhalten werden kann
nicht.                                                    oVersorgung von Nutztieren über
                                                            natürliche Quellen oder Tanks

WEITERFÜHRENDE DOKUMENTE
BWL: Kluger Rat – Notvorrat

                                                                                                      15
IMPRESSUM

Herausgeber:                          Begleitgruppe (BG):
Bundesamt für wirtschaftliche          oRuth Merki
Landesversorgung BWL                    Amt für Umwelt AfU, Kanton Freiburg
3003 Bern                              oDaniela Mangiarratti
058 462 21 71                           Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und
info@bwl.admin.ch                       Militär BSM, Kanton Bern
bwl.admin.ch                           oPaul Ruckstuhl
                                        Amt für Abfall, Wasser, Energie und
Bundesamt für Umwelt BAFU               Luft AWEL, Kanton Zürich
3003 Bern                              oChristian Crinari
bafu.admin.ch                           Ufficio della protezione delle acque
                                        e dell'approvvigionamento idrico,
Projektleitung (PL):                    Kanton Tessin
 oPatrick Rötheli                      oStefan Schluep
  Bundesamt für wirtschaftliche         Amt für Umwelt AfU, Kanton Solothurn
  Landesversorgung BWL                 oThomas Meier
 oMargot Wiprächtiger                   Industrielle Werke Basel IWB
  Bundesamt für wirtschaftliche        oRolf Meier
  Landesversorgung BWL                  Schweizerischer Verein des Gas- und
 oMichael Schärer                       Wasserfaches SVGW
  Bundesamt für Umwelt BAFU
 oFrédéric Guhl                       Redaktion:
  Bundesamt für Umwelt BAFU           André Olschewski
 oAndreas Peter                       HOLINGER AG, Bern
  Leiter Abteilung Trinkwasser der
  wirtschaftlichen Landesversorgung   Gestaltung:
  ATW                                 typisch.ch, Bern/Biel

                                      Fotos:
                                      Seite 1: IWB | Seite 2: RegioEnergie | Seite 5: IWB |
                                      Seite 8: AfU Kanton SO | Seite 9: WVZ |
                                      Seite 10: ewb | Seite 12: typisch.ch |
                                      Seite 15: adobe | Seite 16: AfU Kanton SO

                                      August 2021
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