ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau

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ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
ENERGIE
energieberatungAARGAU
Förderprogramm
Version 1. März 2021

Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Inhalt

 Angebot                              Seite Private     Industrie,     Landwirtschaft Schutzobjekte
                                                        Gewerbe,                      und kirchliche
                                                        Dienstleistung                Gebäude
 Energieberatung
 energieberatungAARGAU                 4
                                                            für alle Kundengruppen
 Wichtige Hinweise                     4
 Projektberatung
 Grobberatung                          5          X                                         X
 Beratung zur Eigenstromerzeugung      6          X
 Impulsberatung «erneuerbar heizen»    6          X
 Beratung für Stockwerkeigentümer-
                                       7          X                                         X
 gemeinschaften STWEG
 Planungsberatung                      8          X                                         X
  eratung Schutzobjekte und
 B
                                       9                                                    X
 kirchliche Gebäude
 Beratung in der Landwirtschaft        10                                     X
 Beratung Industrie / Gewerbe /
                                       11                     X
 Dienstleistung
 Initialberatung-KMU                   11                     X
 Gebäudeanalyse
 GEAK® Plus                            12         X                                         X
 Modernisierungskonzept                13         X                                         X
 energo PREMIUM
       ©
                                       14                     X
 Studien
 Machbarkeitsstudien                   15                     X
 Bauausführung
 Realisierungsbegleitung               16
                                                            für alle Kundengruppen
 MQS Bau (für Minergie-Gebäude)        17

                                                                                        Fortsetzung >

 energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
 Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                       2
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Inhalt

 Angebot                                 Seite Private        Industrie,     Landwirtschaft Schutzobjekte
                                                              Gewerbe,                      und kirchliche
                                                              Dienstleistung                Gebäude
 Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
 Förderungen                              18
 Förderungen Dritter                      18                        für alle Kundengruppen
 energieberatungAARGAU                    18
 Der Weg zum Gebäudeprogramm              19
 Gebäudehülle
 Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und
                                          20
 Boden gegen Erdreich (M-01)
                                                                    für alle Kundengruppen
 Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäude-
                                          20
 hüllen-Effizienz (M-14)
 Minergie
 Gesamtmodernisierung mit Minergie-
                                          21
 Zertifikat (M-12)                                                  für alle Kundengruppen
 Ersatzneubau Minergie-P (M-16)           21
 Gebäudetechnik – Holzheizungen
 Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit
                                          22
 Tagesbehälter (M-02)
 Automatische Holzfeuerung bis 70 kW
                                          22                        für alle Kundengruppen
 (M-03)
 Automatische Holzfeuerung über 70 kW
                                          22
 (M-04)
 Gebäudetechnik – Wärmepumpen
 Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)         23
 Sole / Wasser-, Wasser / Wasser-
                                          23                        für alle Kundengruppen
 Wärmepumpe (M-06)
 Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)          23
 Gebäudetechnik – Solarkollektoren
 Solarkollektoranlage (M-08)              24                        für alle Kundengruppen
 Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte
 Neubau /Erweiterung Wärmenetz,
 Neubau /Erweiterung Wärmeerzeugungs-     24                        für alle Kundengruppen
 anlage (M-18)
 Pilotanlagen
 Unterstützung für Pilotprojekte          25                        für alle Kundengruppen
 Anhänge
 Anhang A                                 27   Allg. Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau
 Anhang B                                 29   Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen
 Anhang C                                 30   Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen

                                                                                                               3
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
energieberatungAARGAU                               Wichtige Hinweise
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen        Beratungen
oder Förderungen im Zusammenhang mit                Im Namen der energieberatungAARGAU stehen
Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie          aktive Energieberaterinnen und -berater im
Antworten zu Vorschriften, Normen oder              Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der
Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei    Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs-
der energieberatungAARGAU. Diese Dienst-            angebote wird direkt an die jeweiligen Energie-
leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder     beratenden ausgerichtet.
per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen,
oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine      Folgeaufträge
Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie        Weiterführende Aufträge, welche sich aus der
sich an die energieberatungAARGAU.                  Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen
                                                    werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich
Telefon 062 835 45 40                               wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass
E-Mail energieberatung@ag.ch                        diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie-
                                                    beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags­
Öffnungszeiten                                      verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr             Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
und 13.30 bis 16.30 Uhr
                                                    Ingenieursdienstleistungen
                                                    Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs-
                                                    dienstleistungen im Sinne von Variantenstudien,
                                                    Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen.

  Weitere Informationen und mehr zu den Dienstleistungen der energieberatungAARGAU erfahren
  Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energieberatung» und «Das Beratungsgespräch» unter
  www.ag.ch/energieberatung

  Der Weg zur Energieberatung                 Das Beratungsgespräch

                                                                                                       4
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Grobberatung
Ziel                                                 Ergebnis

Mit der Grobberatung werden einzelne Fragen zur      Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
Haustechnik oder zur Gebäudehülle grob analy-        tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
siert und beantwortet. Die Beratung erfolgt in der   und den Beratungsempfängern abgegeben.
Regel vor Ort.
                                                     Kosten

Mögliche Themen sind:                                Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
                                                     Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Gebäudehülle
– Dach, Fassade, Kellerdecke etc.
– Fensterersatz
– Wärmebrücken

Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Mögliche Heizsysteme
– Raumkomfort

Allgemein
–	Tipps zu weiterem Vorgehen (Analyse,
   Nutzungsstrategie, Nutzwertsteigerung)
–	Information zu Fördermitteln und                                    Beachten Sie die Bedingungen
   Steuereinsparungen                                                  in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                       5
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Projektberatung
 Beratung zur Eigenstromerzeugung
 Ziel                                                    Allgemein
                                                         – Planungshilfen
 Mit der Beratung werden grundsätzliche Frage-
                                                         – Information zu Fördermitteln
 stellungen im Bereich der Eigenstromerzeugung
                                                         – Tipps zu weiterem Vorgehen
 analysiert und grob beantwortet. Aussagen zu
 Abhängigkeiten zwischen Solaranlage und                 Ergebnis
 Gebäudehülle werden getroffen. Die Beratung
                                                         Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
 erfolgt in der Regel vor Ort.
                                                         tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
                                                         und den Beratungsempfängern abgegeben.
 Photovoltaikanlage
 – Bestandteile und deren Funktion                       Kosten
 – Planung und Umsetzung
                                                         Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
 – Wirtschaftlichkeitseinflüsse
                                                         Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
 Eigenverbrauchsoptimierung
 – Haustechnik                                                                 Beachten Sie die Bedingungen
 – Elektrogeräte (Waschen/Trocknen)                                            in den Anhängen A und B.
 – Speicherung
 – Elektromobilität
 – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

 Impulsberatung «erneuerbar heizen»*                                In Zusammenarbeit mit

 Ziel                                                    Kosten

 Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen»              Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Impulsberater
 wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden          Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
 durch nachhaltige und ökologische Heizsysteme
                                                        Hinweise:
 ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort.
                                                        – Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist ein
 Ergebnis                                                Angebot von EnergieSchweiz.
                                                        –	Einen Impulsberater finden Sie unter:
 Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-         www.erneuerbarheizen.ch
 tionen werden auf einer Checkliste festgehalten
 und den Beratungsempfängern abgegeben.                                        Beachten Sie die Bedingungen
* ehemals Heizungs-Check                                                       in den Anhängen A und B.

                                                                                                              6
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Beratung für Stockwerkeigentümergemeinschaften STWEG
 Ziel der Beratung
                                                        Aus dieser Beratung sollen unter anderem folgende
 Die Beratung soll der Eigentümergemeinschaft           weiterführende Arbeiten ausgelöst werden können:
 Wege aufzeigen, wie sie Entscheidungsgrund­            –	Variantenvergleich bei Heizungsersatz (Einsatz
 lagen für anstehende Modernisierungen in Bezug            erneuerbarer Energien aufzeigen)
 auf die Haustechnikanlagen oder der Gebäude­           –	GEAK Plus-Beratung
 hülle erarbeiten lassen können. Das Beratungs­         –	Modernisierungskonzept
 angebot ist in Modulen aufgebaut. Die Eigen­
 tümergemeinschaft entscheidet nach Bedarf, wie         Die Eigentümergemeinschaft kann durch den
 viele Module gewünscht sind. Die Begleitung kann       ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung
 nach Abschluss jedes einzelnen Moduls beendet          von Entscheidungsgrundlagen begleitet und
 werden. Die Beratung soll helfen, dass Entschei-       unterstützt werden. Eine Unterstützung mittels
 dungen mit einem langfristigen Horizont gefällt        Mediation ist in jedem Modul möglich. Eine
 werden können, welche sowohl ökonomische wie           Mediation im Umfang von 3 Stunden wird durch
 ökologische Aspekte berücksichtigt.                    den Kanton übernommen.

Die drei STWEG-Module der energieberatungAARGAU

 MODUL 1                              MODUL 2                             MODUL 3
 Beratung und                         Mitarbeit                           Beurteilung Ergebnis –
 Präsentation                         Auftragsformulierung                Empfehlung weiteres
                                                                          Vorgehen
 Augenschein vor Ort zusammen         Unterstützung bei der Formu-
 mit dem Verwalter und / oder einem   lierung eines Auftrages für eine    Unterstützung bei der Beurtei-
 Vertreter der Eigen­tümergemein-     Ingenieurdienstleistung und der     lung des Ergebnisses (Varianten-
 schaft. Erstellung Kurzbericht /     Suche nach möglichen Dienst-        studie / GEAK Plus etc.),
 Präsentation. Teilnahme Aus-         leistern.                           Empfehlung für das weitere
 schusssitzung und /oder Eigen-                                           Vorgehen.
 tümerversammlung.

 Kosten                               Kosten                              Kosten

 Kundenbeteiligung: ab Fr. 250.–      Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–     Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
 Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’250.–    Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–     Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–

                                                                                                            7
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Planungsberatung
Ziel                                               Ergebnis

Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei-   Die im persönlichen Gespräch erteilten
tung respektive zur Ausführung kommt, können       Informationen werden in einem Kurzbericht
Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten,   festgehalten und den Beratungsempfängern
wie Architekten und / oder Haustechnikplanern,     abgegeben.
ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe-
                                                   Kosten
tische Optimierungen und den rationellen und
umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen        Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im       Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.–
Büro der Energieberatenden.

Gebäudehülle
– Dämmperimeter / Dämmkonzept
– Wärmebrücken
– Sommerlicher Wärmeschutz

Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Heizsystem und elektrische Verbraucher
– Raumkomfort / Lufterneuerung
–	Eigenstromproduktion /                                            Beachten Sie die Bedingungen
   Eigenverbrauchsoptimierung                                        in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                    8
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Projektberatung
Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
Ziel                                               Energie- und Haustechnik
                                                   – Wärmeverteilung
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele-
                                                   – Heizungssteuerungen
vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen
                                                   – Einsatz erneuerbarer Energien
bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt
                                                   – elektrische Verbraucher / Beleuchtung
der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende
Objekte können von dem Angebot profitieren:
                                                   Umsetzung
– Denkmalschutzobjekte
                                                   – Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung
– Schützenswerte Bauten
                                                     und Angabe möglicher Förderungen
– Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
                                                   – Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung
– Kirchliche und sakrale Gebäude
                                                     von möglichen Synergien

Grundlagen                                         Ergebnis
– Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und
                                                   Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
  künstlerische Ausstattung
                                                   tionen werden in einem Bericht festgehalten und
– Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen
                                                   dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden
  Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS
                                                   mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im
– Ist-Zustand und Nutzung
                                                   Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
– Gemessene Energieverbrauchsdaten /
  Energiekennzahl                                  Kosten

                                                   Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför-
Betrieb und Nutzung
                                                   dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude
– Betriebsoptimierung, insbesondere bei
                                                   am Standort und pro Körperschaft begutachtet
  temporär belegten Gebäuden
                                                   werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude
– Raumklima / korrektes Lüften
                                                   am selben Standort und derselben Körperschaft
                                                   untersucht, können die Förderbeiträge für maximal
Gebäudemodernisierung
                                                   drei Gebäude kumuliert werden.
– Substanzerhalt und Energieeffizienz
– Möglichkeiten, Grenzen und Risiken
                                                   Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
  der baulichen Anpassung
                                                   Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
– Bauökologie und Bauphysik
  (Feuchte, Schwärzungen, Schimmel)               Hinweis: Wird ein Schutzobjekt analysiert, kann im Rahmen
                                                  der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
                                                  gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher auch
                                                  gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere
                                                  Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
                                                                                                               9
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Beratung in der Landwirtschaft
Ziel                                                  Ergebnis

Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz    Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert,      tionen werden in einem Bericht festgehalten
die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert     und zusammen mit einem Massnahmenkatalog
und die Energiekosten gesenkt werden können.          und Empfehlungen dem Beratungsempfänger
Die Beratung beschränkt sich auf die Innen-           abgegeben.
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude.
                                                      Kosten
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den
Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur           Kundenbeteiligung: Fr. 250.–
Verfügung.                                            Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.–

                                                     Hinweise:
Leistungen                                           – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich
– Analyse des Energieverbrauchs                       ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen-
– Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig     wirtschaft. Für die Wohngebäude empfiehlt sich
  (Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall)       der GEAK Plus, welcher auch gefördert wird
– Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur                 (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten
  Wirtschaftlichkeit                                  bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
– Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer          – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein-
  erneuerbarer Energien                               schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung
– Hinweis zu Förderungen                              Landwirtschaft des Kantons Aargau.

                                                                           Beachten Sie die Bedingungen
                                                                           in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                            10
Bild: energo
Projektberatung
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung
Ziel                                                 Ergebnis

Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst­      Die im persönlichen Gespräch erteilten Infor­ma-
leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz­   tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt      und den Beratungsempfängern abgegeben.
sowie Prozesse und Produktion ermitteln.
                                                     Kosten
Einfache Massnahmen und weitere Planungs-
schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in   Kundenbeteiligung: ab Fr. 500.–
der Regel vor Ort.                                   Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–

Haustechnik
– Betriebsoptimierung
                                                                        Beachten Sie die Bedingungen
– Einsatz erneuerbarer Energien
                                                                        in den Anhängen A und B.

Prozesse / Produktion
– Abwärmenutzung
– Prozesswärme / Prozesskälte
– Druckluft
– Motoren / Steuerung

Initialberatung-KMU
Ziel                                                 Kosten

Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial-         Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
abschätzung und Evaluation eines weiter-             Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise:
PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung,
energoPREMIUM etc.

Ergebnis

Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung
eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen                             Beachten Sie die Bedingungen
für weiterführende Beratungen.                                          in den Anhängen A und B.

                                                                                                        11
A
                                                       B
                                          heute            C
                                                               D
                                                                   E
                                                                       F
                                          früher                           G

Energieberatung
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus                                                                 (GEAK = GebäudeEnergieAusweis der Kantone)

Ziel                                                                    – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz­
                                                                          steigerung
Mit dem GEAK Plus erhalten Liegenschaftsbesit-
                                                                        – Investitionskostenschätzung und mögliche
zer eine Analyse des energetischen Zustands
                                                                          Fördergelder
und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand
                                                                        – Vorschläge für weiteres Vorgehen
wird auf der Energieetikette in den Klassen A
                                                                        – Persönliche Präsentation und Erklärung des
(sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
                                                                          Beratungsberichtes

Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis                         Ergebnis
drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf­-
                                                                        GEAK Plus
gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie­
effizienz optimiert und modernisiert werden kann.                       Kosten
Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und                              Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie-
Kosten die einzelnen Massnahmen verur­sachen                            beratende beziehungsweise GEAK-Experten
und wie viel Fördergelder beantragt werden                              Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’000.– für Einfamilien-
könnten.                                                                häuser, Fr. 1’500.– für Mehr­familienhäuser und
                                                                        Nichtwohnbauten
Leistungen GEAK Plus
– Objektbegehung und neutrale persönliche                              Hinweis: GEAK-Experten finden Sie auch unter
  Beratung                                                             www.geak.ch

– Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer
  Energieetikette)
– Berichterstellung mit mindestens zwei bis                                                 Beachten Sie die Bedingungen
  drei Modernisierungsvarianten                                                             in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                                             12
A
                                        heute        B
                                                         C
                                                             D
                                                                 E
                                                                     F
                                        früher                           G

Gebäudeanalyse
Modernisierungskonzept
Ziel                                                                  Energie- und Haustechnik
                                                                      – Einsatz erneuerbarer Energien
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn
                                                                      – Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme
der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet
                                                                        bzw. Warmwasseraufbereitungen
werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener-
                                                                      – Raumkomfort
getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden-
                                                                      – Elektrische Verbraucher / Beleuchtung
bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete
Massnahmen getroffen werden, dies unter
                                                                      Finanzierung / Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich
                                                                      – Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit)
optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung
                                                                      – Betriebskosten
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie-
                                                                      – Förderbeiträge
beratung.
                                                                      – Steuerliche Aspekte

Grundlagen
                                                                      Umsetzung
– Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108
                                                                      – Vorgehensempfehlung
– Ist-Zustand
                                                                      – Umsetzungsplan
– Aufgabenstellung / Zielsetzung
– Nutzungsstrategie                                                   Ergebnis
– Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial)
                                                                      Strategisches Modernisierungskonzept

Gebäudemodernisierung                                                 Kosten
– Architektonisches Konzept und Gebäudehülle                          Kundenbeteiligung:
– Strategische Optionen (Sofortmassnahmen /                           gemäss Offerte Konzeptersteller
  gesamte oder etappierte Modernisierung,                             Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’500.–
  Ersatzneubau)
– Schnittstellen bei Etappierung                                     Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet,
– Hinweise auf architektonische und technische                       kann gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher
  Detaillösungen im Bereich von Schichten und                        auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus).
                                                                     Geringere Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
  Anschlüssen
– Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase)

                                                                                           Beachten Sie die Bedingungen
                                                                                           in den Anhängen A und B.

                                                                                                                             13
Energieberatung
Gebäudeanalyse
energo © PREMIUM
Ziel                                              Ergebnis

Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer      energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs­
von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit      bericht
Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse
                                                  Kosten
des energetischen Zustands und der Effizienz.
                                                  Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich
Leistungen energo PREMIUM
                   ©                              nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie
– Objektbegehung und neutrale persönliche         folgt abgestuft:
  Beratung
– Objektbewertung mit Zustandsanalyse der         Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo®
  Anlagen
– Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und      Förderbeitrag Kanton
  Haustechnik                                     Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach)
– Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung   Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel)
– Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs-     Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig)
  zeitpunkts pro Bauteil
– Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden
  bezüglich CO2-Emissionen
– Aufzeigen des möglichen Energieeinspar-
  potenzials unter Berücksichtigung
  der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von
  erneuerbaren Energien
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
– Persönliche Präsentation und Erklärung des                        Beachten Sie die Bedingungen
  Beratungsberichtes                                                in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                   14
Bild: energo
Studien
Machbarkeitsstudien
Ziel                                              Ergebnis

Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für        Machbarkeitsstudie
grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer-
                                                  Kosten
barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser-
wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für      Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent,
die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen.      höchstens Fr. 5’000.–
Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss
auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und
Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz
gelten nicht als Machbarkeitsstudie.

Beilagen Unterstützungsantrag
– Projektbeschrieb
– Kostenaufstellung für Leistungsumfang der                         Beachten Sie die Bedingungen
  Machbarkeitsstudie (Offerte)                                      in den Anhängen A und B.

                                                                                                   15
Energieberatung
Bauausführung                                                                                     QS
Realisierungsbegleitung
Ziel                                                 Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine
                                                     Beratung der energieberatungAARGAU durch­
Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umset-
                                                     geführt worden sein. Die Impulsberatung
zung der geplanten Massnahmen, damit
                                                     «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
­Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsse
 effektiv einhalten und so auch die ökonomischen     Ergebnis
 und ökologischen Ziele erfüllen werden.
                                                     Die erbrachten Leistungen werden in einem
 Dies sind:
                                                     Arbeitsrapport und einem Kurzbericht zusammen-
 –	Sicherstellung der in der Planungsphase
                                                     gefasst.
    definierten Ziele.
 –	Steigerung der Ausführungsqualität durch         Kosten
    unabhängige Baukontrollen.                       Kundenbeteiligung:
 –	Fachtechnische Unterstützung der Bauherr-        Differenz zum Stundenhonorar
    schaft im Bereich der Energieeffizienz während   Förderbeitrag Kanton: Fr. 100.– pro Stunde
    der Bauphase.                                    (max. 50 Stunden pro Fall)

Leistungen
– Ausführungskontrolle der Wärmedämmung
  (Schichtaufbau, Wärmebrücken, Anschlüsse)
  bei der Gebäudehülle und bei Leitungen
– Ausführungskontrolle der Umsetzung des
  Feuchteschutzes
– Kontrolle der Einregulierung und Inbetrieb-
  nahme der Haustechnik
– Einhaltung der Bedingungen für laufende
  Fördergesuche
– Ratschlag bei Abnahmen oder Kontrollen

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                      16
Bild: energo
Bauausführung                                                                                                         QS
Minergie MQS Bau
Ziel                                                       Umsetzung

Mit dem standardisierten Prüfverfahren mit                  MQS Bau Check                      MQS Bau Selection
                                                            (Wohnbauten)                       (Komplexe Wohnbauten,
zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungen                                                  Verwaltung, Schulen,
werden allfällige Abweichungen für die Erreichung                                              Mischnutzungen)

der Minergie-Anforderungen laufend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungs-              Architekt / Bauleiter prüft Bau-   Unabhängiger MQS Bau-
                                                            ausführung anhand projektspezi-    Experte begleitet Bauprojekt,
und Abnahmephase festgestellt.                              fischer MQS Bau-Prüfberichte*      prüft und dokumentiert
                                                                                               fortlaufend

Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zertifizierte          Minergie-Zertifizierungs-
                                                            stelle prüft MQS Bau-Doku-
Gebäude und richtet sich somit an Neubauten
                                                            mentation
oder Gesamtmodernisierungen.
                                                                      Auszeichnung «MQS Bau-geprüft»
Leistungen
                                                           Ergebnis
– frühzeitiges Erkennen von Planabweichungen
  selbst bei komplexen Bauvorhaben                         Fällt die Prüfung der MQS Bau-Dokumentation
– strukturierte Dokumentation des Bauprozesses             positiv aus, so kann die Zertifizierungsstelle die
  bringt Transparenz und stellt sicher, dass die           Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» erstellen.
  Bauherrschaft die Informationen zur richtigen
  Nutzung und Wartung der Minergie-relevante               Die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» kann aller-
  Bauelemente erhält.                                      dings nur dann ausgestellt werden, wenn mindes-
– Die Qualitätssicherung der Bauarbeiten reduziert         tens gleichzeitig das definitive Minergie-Zertifikat
  Bauschäden und erhöht den Wert der Immobilie.            vergeben werden kann.

Kosten
Standard                 Gebäudekategorie            EBF                                       Förderbeiträge
MQS Bau Check            I und II                    ≤ 250 m2
                                                                                               Fr. 2’200.–
                                                     > 250 m2 und ≤ 1’000 m2                   Fr. 2’600.–
                                                     > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2                 Fr. 3’400.–
                                                     > 2’000 m2                                Auf Anfrage
MQS Bau Selection        alle Kategorien             ≤ 250 m2                                  Fr. 4’200.–
                         (I bis XII)                 > 250 m2 und ≤ 1’000 m2                   Fr. 4’600.–
                                                     > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2                 Fr. 5’400.–
                                                     > 2’000 m2                                Auf Anfrage

                                                                                                                               17
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Förderungen                                         Förderungen Dritter

Modernisieren und profitieren                       Energiefranken
Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr-           Neben den Kantonen gibt es von Bund,
familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude:     Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen
Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich!    weitere Förderprogramme.
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig   Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts
auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten    erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder-
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.            programme.
                                                    Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel-
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge          fällen kumuliert werden, manchmal schliessen
«Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton             sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr
Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme-      Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten
gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach,                Programme verlangen das Gesuch vor Beginn
Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie-        der Realisierung.
Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den
Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro-       Hier finden Sie die aktuelle Übersicht
gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die       der Förderprogramme:
auf fossile Energieträger erhoben wird.             www.energiefranken.ch

Kontakt für allgemeine Fragen:                      energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU                               Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs-
Telefon 062 835 45 40                               projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe-
E-Mail energieberatung@ag.ch                        reitung sowie eine gute Ausführungsqualität.
                                                    Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig-
Fragen zum Fördergesuch:
                                                    keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit
«Das Gebäudeprogramm»
                                                    können Kosten reduziert und ein verbesserter
Telefon 062 835 45 35
                                                    Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden.

                                                    Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie
                                                    gerne bei Ihren Vorhaben.

                                                    energieberatungAARGAU
                                                    Telefon 062 835 45 40
                                                    E-Mail energieberatung@ag.ch

                                                                                                         18
Der Weg zum Gebäudeprogramm

So gelangen Sie direkt                            Das Erklärvideo
zum Gesuchsportal                                «Das Gebäudeprogramm»

 Mit wenigen Klicks erreichen Sie das Gesuchs-    Auf www.ag.ch/energie > Förderungen finden Sie
 portal auf der Website «Das Gebäudeprogramm»     das Erklärvideo und weitere Informationen

 1. Auf den Link klicken oder den QR-Code        1. Auf den Link klicken oder den QR-Code
     mit Ihrem Smartphone scannen:                    mit Ihrem Smartphone scannen:

   www.dasgebaeudeprogramm.ch                       www.ag.ch /energie > Förderungen

 2. Den Kanton Aargau auswählen

                                                       Erklärvideo «Das Gebäudeprogramm»

 3. Schaltfläche «Zum Gesuchsportal» klicken     2. Unterhalb des Videos finden Sie einen Link,
                                                      um zum Gesuchsportal zu gelangen

                                                                                                    19
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle:

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden
gegen Erdreich (M-01)
Massnahme                       Bedingungen                            Förderbeiträge

Gebäudehülle                    U-Wert ≤ 0.20 W/(m2 ·K)                Fr. 40.– pro m2
                                Wand und Boden mehr als 2 m
                                im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/(m2 ·K)

Aktion 2021                                                            Fr. 20.– pro m2
zusätzlich für Aussenwand
gegen Aussenklima

Gesamtmodernisierung,
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)
Massnahme                       Bedingungen                            Förderbeiträge

Bonus Gesamtmodernisierung      Ergänzung zur Massnahme M-01,          Fr. 20.– pro m2
                                sofern diese mindestens 90 % der
                                Hauptflächen gegen Aussenklima
                                (Fassade, Dach) umfasst.

                                                                       Beachten Sie die Bedingungen
                                                                       in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                      20
Minergie:

Gesamtmodernisierung mit
Minergie-Zertifikat (M-12)
Standard                        Gebäudekategorie                   Förderbeiträge

Minergie(-A)                    Einfamilienhaus                    Fr. 100.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 60.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 40.– pro m2 EBF

Minergie-P(-A)                  Einfamilienhaus                    Fr. 155.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 90.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 65.– pro m2 EBF

Ersatzneubau
Minergie-P (M-16)
Standard                        Gebäudekategorie                   Förderbeiträge

Minergie-P(-A)                  Einfamilienhaus                    Fr. 75.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 40.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 30.– pro m2 EBF

                                                                   Beachten Sie die Bedingungen
                                                                   in den Anhängen A und C.

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www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                  21
Gebäudetechnik – Holzheizungen:

Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 3’000.– pro Anlage

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 3’600.–

Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 3’000.– plus 50.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 180.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

                                                                     Beachten Sie die Bedingungen
                                                                     in den Anhängen A und C.

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                                                                                                    22
Gebäudetechnik – Wärmepumpen:

Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                                   Fr. 4’000.– plus 60.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem        Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Sole / Wasser-, Wasser/ Wasser-Wärmepumpe (M-06)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                                   Fr. 6’000.– plus 180.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem        Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)                                                                    QS
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe bis ca. 15 kW

Rückvergütung                                             Fr. 380.–

Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) garantiert der Bauherrschaft, dass eine energieeffiziente und
betriebssichere Wärmepumpen-Heizungsanlage mit ihren Komponenten, deren Zusammenstellung,
Auslegung und Regelung sowie den Prozessen Planung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und
Betriebskontrolle installiert wird. Es werden qualitativ hochstehende Produkte zugelassen, die fordernde
Mindestwerte erfüllen müssen. Die Bauherrschaft erhält nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ein
Zertifikat, welches ihr garantiert, dass ihre Anlage nach dem WPSM-Standard erstellt, kontrolliert und
geprüft wurde. Die Gebühr für dieses Zertifikat wird dem Gebäudeeigentümer mit der Auszahlung des
Förderbeitrags für die Wärmepumpe automatisch rückvergütet.

Weitere Dokumente und Informationen:                                      Beachten Sie die Bedingungen
www.wp-systemmodul.ch > Hauseigentümer                                    in den Anhängen A und C.

                                                                                                           23
Gebäudetechnik – Solarkollektoren:

Solarkollektoranlage (M-08)
Neuanlage oder Anlagenerweiterung auf bestehenden Gebäuden

Beitrag                                              Fr. 1’200.– plus 500.– pro kWth

Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte:

Neubau/Erweiterung Wärmenetz,
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18)
Wärmelieferung erneuerbarer Energien an bestehende Bauten

Neubau/Erweiterung Wärme- /Anergienetz               Fr. 150.– (MWh pro Jahr)

Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage             Fr. 130.– (MWh pro Jahr)

                                                                    Beachten Sie die Bedingungen
                                                                    in den Anhängen A und C.

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www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                   24
Pilotanlagen:

Unterstützung für Pilotprojekte
Die technische Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit. Deshalb
sollen Pilotprojekte in Einzelfällen unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um innovative
und effiziente Technologien und deren Anwendungen handelt und sie das Potenzial haben, in Zukunft einen
Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Damit können in der Praxis Erfahrungen gesammelt werden, die
für eine mittelfristige Marktreife von neuen Technologien wichtig sind. Die Beurteilung sowie die Bemessung
der Beitragshöhe für eine Unterstützung erfolgt fallweise. Für eine Anfrage betreffend Unterstützung
melden Sie sich bei der energieberatungAARGAU: Telefon 062 835 45 40

                                                                             Beachten Sie die Bedingungen
                                                                             in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                               25
Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen
zum Förderprogramm des Kantons Aargau

Version 1. März 2021

Fördersätze und Bedingungen                                     Weitere Bedingungen

– Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die Förder-       – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes-
  bedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabedatum.              sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich.
– Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen       – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder-
  zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt           entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der
  der Zeitpunkt des Beratungstermins.                             Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden.
– Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder-           – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in
  programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi-           die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten
  onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem           zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten
  Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen.                         und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert
– Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit      einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und
  und den verfügbaren Fördermitteln.                              Anlagen.
– Förderbeiträge werden nicht verzinst.                         – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die
                                                                  gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton
                                                                  abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen
Einreichen des Fördergesuchs                                      dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung
                                                                  Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf
Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss             von CO2-Zertifikaten ist unzulässig.
unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per         – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung
Post an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch)     eines Förderentscheids entbinden die Bauherrschaft
eingereicht werden. Das Gesuch gilt erst als eingereicht,         nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw.
wenn die unterzeichneten Dokumente bei der Bearbeitungs-          Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder
stelle vorliegen.                                                 Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften
                                                                  einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheids
Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft          bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben
zurückgeschickt.                                                  massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig
                                                                  relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft
Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig,        und bewilligt sind.
da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt
werden.
                                                                Haftung

Bearbeitung des Fördergesuchs                                   – Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie,
                                                                  haftet nicht für Schäden, die:
Die Fördergesuche werden innert vier bis sechs Wochen             – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der
nach Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt.                 geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit
                                                                     zusammenhängenden Arbeiten entstehen;
                                                                  − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen
Zustellung der Förderzusicherung                                     stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU
                                                                     von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht
Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr-             wurden;
schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per        − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien
Post zugestellt.                                                     bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung
                                                                     bei Bauten entstehen.
                                                                – Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags-
Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist                               verhältnis zwischen den Energieberatenden und den
                                                                  Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur.
Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage
­gültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf
 dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss-
 formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich,
 wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf
 Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel).
                                                                                                                          27
Auszahlung von Förderbeiträgen                                   Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung

Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist,        – F
                                                                    örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest-
dass die erforderlichen Abrechnungsunterlagen vor Ablauf           legung der Liegenschaftsunterhaltskosten berücksichtigt
der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle          und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen
(siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum         werden.
des Poststempels.                                                – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren
                                                                   Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt
–	Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt-            wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt
   abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht         in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt
   werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid     keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom-
   aufgeführt.                                                     mensverwendung und können nicht als Liegenschafts­
–	Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel         unterhalt in Abzug gebracht werden (siehe Merkblatt
   30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs-           Liegenschaftsunterhalt (LUK) www.ag.ch /steuern >
   unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte        natürliche Personen > Merkblätter /Arbeitshilfen).
   Förderung).
–	Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Been-
   digung durch die Leistungserbringenden den Beratenen in       Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten
   Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete
   Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen       Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die
   und in Abzug gebracht (indirekte Förderung).                  Investitionen zu einer Mietzins- / Pachtzinserhöhung, muss
– Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen.     der Förderbeitrag vom mieter- / pächterseitig zu tragenden
                                                                 Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags-
                                                                 empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über
Anspruch auf Förderbeiträge                                      die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge.
Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt,      Datenschutz
dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte
Mittel zur Verfügung stehen.                                     Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind
                                                                 ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen
Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf          Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe-
Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen          zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in
erfüllt sind.                                                    Kenntnis gesetzt werden können und dass Personendaten
                                                                 auch an ausserkantonale öffentliche Organe weitergegeben
Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das        werden dürfen.
betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche
weiteren Bedingungen erfüllt sind.                               Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei-
                                                                 trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber
                                                                 Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin
Rechtliche Grundlagen                                            zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gegebenen-
                                                                 falls entsprechende Unterlagen auszuhändigen.
Bund
Art. 51 ff. des Energiegesetzes des Bundes vom
30. September 2016 (EnG, SR 730.0);                              Rechte an Beratungsergebnissen
Art. 55 ff. der Energieverordnung des Bundes vom
1. November 2017 (EnV, SR 730.01).                               Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU
                                                                 erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei
Kanton                                                           verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser
§ 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom           Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung
17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200);                         weiterverwenden.
§ 38 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom
4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211).

                                                                                                                              28
Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für
Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen)

Version 1. März 2021

Grobberatung                                                   energo© PREMIUM

Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung,                 Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen,
wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen              die durch Energieberatende erstellt werden, welche über
einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird.         einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.

                                                               Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung                  Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren
                                                               Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren
Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt        kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer
nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung             energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden.
des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht
sinnvoll erachtet wird.
                                                               Machbarkeitsstudie

Planungsberatung                                               Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien, die
                                                               durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden.
Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein               Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss
Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen.         mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förder-
Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für            programm eingereicht werden.
Modernisierungen.
                                                               Kanton Aargau
                                                               Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
Beratung in der Landwirtschaft                                 Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau

Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei               Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung.                    Beitragsempfänger ist der Auftraggeber der Studie.
Für reine Ackerbaubetriebe gilt das Förderangebot nicht.

                                                               Realisierungsbegleitung
GEAK® Plus
                                                               Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung
Gefördert wird ein GEAK Plus für Gebäude, deren                der energieberatungAARGAU durchgeführt worden sein.
Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit         Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des
GEAK Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für           Minergie-Gebäude sind von der Beratung ausgeschlossen,
die Ausarbeitung beantragt werden.                             da für diese MQS Bau unterstützt wird.

Der GEAK Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer             Die Beratungsfachperson darf weder Ingenieursleistungen
in Auftrag gegeben werden.                                     noch andere Leistungen, die nicht den Zielen des Produktes
                                                               oder dem Zweck der energieberatungAARGAU entsprechen,
                                                               erbringen.
Modernisierungskonzept

Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die         MQS Bau
durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche
über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.             Ein Antrag fur MQS Bau-Check kann nur dann gestellt
                                                               werden, wenn mindestens gleichzeitig ein Minergie-Antrag
Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs-          fur das gleiche Gebaude gestellt worden ist.
konzepts werden für Gebäude gewährt, die mindestens
15 Jahre alt sind. Frühestens nach 10 Jahren kann eine         Der Antrag fur MQS Bau ist mindestens 3 Monate vor
erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder-      Baubeginn (Start Baumeister) des Gebaudes einzureichen.
nisierungskonzepts beantragt werden.

                                                                                                                          29
Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine
Massnahmen (direkte Förderungen)

Version 1. März 2021

Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle                                                      tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf-
                                                                  ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über
Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand                              einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der
und Boden gegen Erdreich (M-01)                                   Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
                                                                  Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr         – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  vor 2000.                                                       Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand
  beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie
  Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.                    Gesamtmodernisierung,
– Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile:                   Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14)
  U ≤ 0,20 W/(m2 ·K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr
  als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/(m2 ·K)).                     – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach
– Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss               exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes
  mindestens 0,07 W/(m2 ·K) betragen.                             sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01
– Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen              wärmegedämmt.
  Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar
  sind, Erleichterungen gewährt werden.                         –	Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder-
  «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des             gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche
  Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen             bereits früher modernisiert wurden, können nicht
  als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung             mehr angerechnet werden.
  eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde
  als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt-
  bildkommissionen, etc.).
– GEAK Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit
  Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab
  Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag.
– Die oben erwähnte GEAK Plus-Pflicht für Massnahmen
  M-01 darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein
  Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche
  Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag
  behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch
  wird nur ein Antrag berücksichtigt.
– Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht
  dem maximalen Beitrag.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
  der Kanton fallweise.
– Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet.
  Ausnahme Dach: Wird die gesamte Dachfläche moderni-
  siert, werden auch kleinere Beiträge ausgerichtet.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
  Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
  parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit)
  direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
  barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-

                                                                                                                           30
Minergie                                                               nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institutionen
                                                                       (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaften,
Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12)                    Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen
                                                                       Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regie-
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr                rungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
  vor 2000.                                                            Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder                  –   Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  Minergie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung          Bundes, sind nicht förderberechtigt.
  «Eco», mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A).      –   Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
– Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01)             familienhäuser.
  nicht möglich.                                                   –   Ein Ersatzneubau liegt vor, wenn auf der Parzelle (inner-
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf                  halb des zu überbauenden Perimeters) mindestens ein
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet           beheiztes Gebäude mit der gleichen Hauptnutzung rück­
  der Kanton fallweise.                                                gebaut wird.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der               –   Bei Gebäuden mit Mischnutzung richtet sich der Förder­
  Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-                  beitrag nach der Nutzung mit der grössten beheizten
  parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit)          Fläche EBF.
  direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
  barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
  tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesell-
  schaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton
  über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit
  der Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen
  direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
  familienhäuser.

Ersatzneubau Minergie-P (M-16)

– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert
   (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne
   Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
  der Kanton fallweise.
– Es werden Ersatzneubauten, nicht aber Neubauten
  ­gefördert.
– Förderberechtigt ist die Energiebezugsfläche des Ersatz-
   neubaus.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
   Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparla-
   ment über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit) direkt
   beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Vereinbarung

                                                                                                                               31
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