ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Suissetec Aargau
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ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm Version 1. März 2021 Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Inhalt
Angebot Seite Private Industrie, Landwirtschaft Schutzobjekte
Gewerbe, und kirchliche
Dienstleistung Gebäude
Energieberatung
energieberatungAARGAU 4
für alle Kundengruppen
Wichtige Hinweise 4
Projektberatung
Grobberatung 5 X X
Beratung zur Eigenstromerzeugung 6 X
Impulsberatung «erneuerbar heizen» 6 X
Beratung für Stockwerkeigentümer-
7 X X
gemeinschaften STWEG
Planungsberatung 8 X X
eratung Schutzobjekte und
B
9 X
kirchliche Gebäude
Beratung in der Landwirtschaft 10 X
Beratung Industrie / Gewerbe /
11 X
Dienstleistung
Initialberatung-KMU 11 X
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus 12 X X
Modernisierungskonzept 13 X X
energo PREMIUM
©
14 X
Studien
Machbarkeitsstudien 15 X
Bauausführung
Realisierungsbegleitung 16
für alle Kundengruppen
MQS Bau (für Minergie-Gebäude) 17
Fortsetzung >
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
2Inhalt
Angebot Seite Private Industrie, Landwirtschaft Schutzobjekte
Gewerbe, und kirchliche
Dienstleistung Gebäude
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Förderungen 19
Förderungen Dritter 19 für alle Kundengruppen
energieberatungAARGAU 19
Gebäudehülle
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und
20
Boden gegen Erdreich (M-01)
für alle Kundengruppen
Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäude-
20
hüllen-Effizienz (M-14)
Minergie
Gesamtmodernisierung mit Minergie-
21
Zertifikat (M-12) für alle Kundengruppen
Ersatzneubau Minergie-P (M-16) 21
Gebäudetechnik – Holzheizungen
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit
22
Tagesbehälter (M-02)
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW
22 für alle Kundengruppen
(M-03)
Automatische Holzfeuerung über 70 kW
22
(M-04)
Gebäudetechnik – Wärmepumpen
Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05) 23
Sole / Wasser-, Wasser / Wasser-Wärmepumpe
23 für alle Kundengruppen
(M-06)
Wärmepumpen-System-Modul 23
Gebäudetechnik – Solarkollektoren
Solarkollektoranlage (M-08) 24 für alle Kundengruppen
Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte
Neubau /Erweiterung Wärmenetz,
Neubau /Erweiterung Wärmeerzeugungs- 24 für alle Kundengruppen
anlage (M-18)
Pilotanlagen
Pilotanlagen 25 für alle Kundengruppen
Anhänge
Anhang A 27 Allg. Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau
Anhang B 29 Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen
Anhang C 30 Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen
3Energieberatung
energieberatungAARGAU Wichtige Hinweise
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen Beratungen
oder Förderungen im Zusammenhang mit Im Namen der energieberatungAARGAU stehen
Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie aktive Energieberaterinnen und -berater im
Antworten zu Vorschriften, Normen oder Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der
Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs-
der energieberatungAARGAU. Diese Dienst- angebote wird direkt an die jeweiligen Energie-
leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder beratenden ausgerichtet.
per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen,
oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Folgeaufträge
Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie Weiterführende Aufträge, welche sich aus der
sich an die energieberatungAARGAU. Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen
werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich
Telefon 062 835 45 40 wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass
E-Mail energieberatung@ag.ch diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie-
beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags
Öffnungszeiten verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
und 13.30 bis 16.30 Uhr
Ingenieursdienstleistungen
Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs-
dienstleistungen im Sinne von Variantenstudien,
Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
4Energieberatung
Projektberatung
Grobberatung
Ziel Ergebnis
Mit der Grobberatung werden einzelne Fragen zur Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
Haustechnik oder zur Gebäudehülle grob analy- tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
siert und beantwortet. Die Beratung erfolgt in der und den Beratungsempfängern abgegeben.
Regel vor Ort.
Kosten
Mögliche Themen sind: Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Gebäudehülle
– Dach, Fassade, Kellerdecke etc.
– Fensterersatz
– Wärmebrücken
Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Mögliche Heizsysteme
– Raumkomfort
Allgemein
– Tipps zu weiterem Vorgehen (Analyse,
Nutzungsstrategie, Nutzwertsteigerung)
– Information zu Fördermitteln und Beachten Sie die Bedingungen
Steuereinsparungen in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
5Projektberatung
Beratung zur Eigenstromerzeugung
Ziel Allgemein
– Planungshilfen
Mit der Beratung werden grundsätzliche Frage-
– Information zu Fördermitteln
stellungen im Bereich der Eigenstromerzeugung
– Tipps zu weiterem Vorgehen
analysiert und grob beantwortet. Aussagen zu
Abhängigkeiten zwischen Solaranlage und Ergebnis
Gebäudehülle werden getroffen. Die Beratung
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
erfolgt in der Regel vor Ort.
tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
und den Beratungsempfängern abgegeben.
Photovoltaikanlage
– Bestandteile und deren Funktion Kosten
– Planung und Umsetzung
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
– Wirtschaftlichkeitseinflüsse
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Eigenverbrauchsoptimierung
– Haustechnik Beachten Sie die Bedingungen
– Elektrogeräte (Waschen/Trocknen) in den Anhängen A und B.
– Speicherung
– Elektromobilität
– Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Impulsberatung «erneuerbar heizen»* In Zusammenarbeit mit
Ziel Kosten
Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Impulsberater
wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
durch nachhaltige und ökologische Heizsysteme
Hinweise:
ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort.
– Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist ein
Ergebnis Angebot von EnergieSchweiz.
– Einen Impulsberater finden Sie unter:
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- www.erneuerbar-heizen.ch
tionen werden auf einer Checkliste festgehalten
und den Beratungsempfängern abgegeben. Beachten Sie die Bedingungen
* ehemals Heizungs-Check in den Anhängen A und B.
6Energieberatung
Projektberatung
Beratung für Stockwerkeigentümergemeinschaften STWEG
Ziel der Beratung
Aus dieser Beratung sollen unter anderem folgende
Die Beratung soll der Eigentümergemeinschaft weiterführende Arbeiten ausgelöst werden können:
Wege aufzeigen, wie sie Entscheidungsgrund – Variantenvergleich bei Heizungsersatz (Einsatz
lagen für anstehende Modernisierungen in Bezug erneuerbarer Energien aufzeigen)
auf die Haustechnikanlagen oder der Gebäude – GEAK Plus-Beratung
hülle erarbeiten lassen können. Das Beratungs – Modernisierungskonzept
angebot ist in Modulen aufgebaut. Die Eigen
tümergemeinschaft entscheidet nach Bedarf, wie Die Eigentümergemeinschaft kann durch den
viele Module gewünscht sind. Die Begleitung kann ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung
nach Abschluss jedes einzelnen Moduls beendet von Entscheidungsgrundlagen begleitet und
werden. Die Beratung soll helfen, dass Entschei- unterstützt werden. Eine Unterstützung mittels
dungen mit einem langfristigen Horizont gefällt Mediation ist in jedem Modul möglich. Eine
werden können, welche sowohl ökonomische wie Mediation im Umfang von 3 Stunden wird durch
ökologische Aspekte berücksichtigt. den Kanton übernommen.
Die drei STWEG-Module der energieberatungAARGAU
MODUL 1 MODUL 2 MODUL 3
Beratung und Mitarbeit Beurteilung Ergebnis –
Präsentation Auftragsformulierung Empfehlung weiteres
Vorgehen
Augenschein vor Ort zusammen Unterstützung bei der Formu-
mit dem Verwalter und / oder einem lierung eines Auftrages für eine Unterstützung bei der Beurtei-
Vertreter der Eigentümergemein- Ingenieurdienstleistung und der lung des Ergebnisses (Varianten-
schaft. Erstellung Kurzbericht / Suche nach möglichen Dienst- studie / GEAK Plus etc.),
Präsentation. Teilnahme Aus- leistern. Empfehlung für das weitere
schusssitzung und /oder Eigen- Vorgehen.
tümerversammlung.
Kosten Kosten Kosten
Kundenbeteiligung: ab Fr. 250.– Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’250.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–
7Energieberatung
Projektberatung
Planungsberatung
Ziel Ergebnis
Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei- Die im persönlichen Gespräch erteilten
tung respektive zur Ausführung kommt, können Informationen werden in einem Kurzbericht
Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, festgehalten und den Beratungsempfängern
wie Architekten und / oder Haustechnikplanern, abgegeben.
ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe-
Kosten
tische Optimierungen und den rationellen und
umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.–
Büro der Energieberatenden.
Gebäudehülle
– Dämmperimeter / Dämmkonzept
– Wärmebrücken
– Sommerlicher Wärmeschutz
Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Heizsystem und elektrische Verbraucher
– Raumkomfort / Lufterneuerung
– Eigenstromproduktion / Beachten Sie die Bedingungen
Eigenverbrauchsoptimierung in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
8Projektberatung
Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
Ziel Energie- und Haustechnik
– Wärmeverteilung
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele-
– Heizungssteuerungen
vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen
– Einsatz erneuerbarer Energien
bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt
– elektrische Verbraucher / Beleuchtung
der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende
Objekte können von dem Angebot profitieren:
Umsetzung
– Denkmalschutzobjekte
– Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung
– Schützenswerte Bauten
und Angabe möglicher Förderungen
– Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
– Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung
– Kirchliche und sakrale Gebäude
von möglichen Synergien
Grundlagen Ergebnis
– Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
künstlerische Ausstattung
tionen werden in einem Bericht festgehalten und
– Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen
dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden
Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS
mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im
– Ist-Zustand und Nutzung
Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
– Gemessene Energieverbrauchsdaten /
Energiekennzahl Kosten
Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför-
Betrieb und Nutzung
dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude
– Betriebsoptimierung, insbesondere bei
am Standort und pro Körperschaft begutachtet
temporär belegten Gebäuden
werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude
– Raumklima / korrektes Lüften
am selben Standort und derselben Körperschaft
untersucht, können die Förderbeiträge für maximal
Gebäudemodernisierung
drei Gebäude kumuliert werden.
– Substanzerhalt und Energieeffizienz
– Möglichkeiten, Grenzen und Risiken
Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
der baulichen Anpassung
Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
– Bauökologie und Bauphysik
(Feuchte, Schwärzungen, Schimmel) Hinweis: Wird ein Schutzobjekt analysiert, kann im Rahmen
der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher auch
gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere
Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
9Energieberatung
Projektberatung
Beratung in der Landwirtschaft
Ziel Ergebnis
Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, tionen werden in einem Bericht festgehalten
die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und zusammen mit einem Massnahmenkatalog
und die Energiekosten gesenkt werden können. und Empfehlungen dem Beratungsempfänger
Die Beratung beschränkt sich auf die Innen- abgegeben.
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude.
Kosten
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den
Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur Kundenbeteiligung: Fr. 250.–
Verfügung. Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.–
Hinweise:
Leistungen – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich
– Analyse des Energieverbrauchs ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen-
– Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig wirtschaft. Für die Wohngebäude empfiehlt sich
(Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall) der GEAK Plus, welcher auch gefördert wird
– Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten
Wirtschaftlichkeit bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
– Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein-
erneuerbarer Energien schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung
– Hinweis zu Förderungen Landwirtschaft des Kantons Aargau.
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
10Bild: energo
Projektberatung
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung
Ziel Ergebnis
Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt und den Beratungsempfängern abgegeben.
sowie Prozesse und Produktion ermitteln.
Kosten
Einfache Massnahmen und weitere Planungs-
schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in Kundenbeteiligung: ab Fr. 500.–
der Regel vor Ort. Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–
Haustechnik
– Betriebsoptimierung
Beachten Sie die Bedingungen
– Einsatz erneuerbarer Energien
in den Anhängen A und B.
Prozesse / Produktion
– Abwärmenutzung
– Prozesswärme / Prozesskälte
– Druckluft
– Motoren / Steuerung
Initialberatung-KMU
Ziel Kosten
Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial- Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
abschätzung und Evaluation eines weiter- Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise:
PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung,
energoPREMIUM etc.
Ergebnis
Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung
eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen Beachten Sie die Bedingungen
für weiterführende Beratungen. in den Anhängen A und B.
11A
B
heute C
D
E
F
früher G
Energieberatung
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus (GEAK = GebäudeEnergieAusweis der Kantone)
Ziel – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz
steigerung
Mit dem GEAK Plus erhalten Liegenschaftsbesit-
– Investitionskostenschätzung und mögliche
zer eine Analyse des energetischen Zustands
Fördergelder
und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
wird auf der Energieetikette in den Klassen A
– Persönliche Präsentation und Erklärung des
(sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
Beratungsberichtes
Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis Ergebnis
drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf-
GEAK Plus
gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie
effizienz optimiert und modernisiert werden kann. Kosten
Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie-
Kosten die einzelnen Massnahmen verursachen beratende beziehungsweise GEAK-Experten
und wie viel Fördergelder beantragt werden Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’000.– für Einfamilien-
könnten. häuser, Fr. 1’500.– für Mehrfamilienhäuser und
Nichtwohnbauten
Leistungen GEAK Plus
– Objektbegehung und neutrale persönliche Hinweis: GEAK-Experten finden Sie auch unter
Beratung www.geak.ch
– Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer
Energieetikette)
– Berichterstellung mit mindestens zwei bis Beachten Sie die Bedingungen
drei Modernisierungsvarianten in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
12A
heute B
C
D
E
F
früher G
Gebäudeanalyse
Modernisierungskonzept
Ziel Energie- und Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn
– Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme
der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet
bzw. Warmwasseraufbereitungen
werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener-
– Raumkomfort
getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden-
– Elektrische Verbraucher / Beleuchtung
bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete
Massnahmen getroffen werden, dies unter
Finanzierung / Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich
– Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit)
optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung
– Betriebskosten
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie-
– Förderbeiträge
beratung.
– Steuerliche Aspekte
Grundlagen
Umsetzung
– Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108
– Vorgehensempfehlung
– Ist-Zustand
– Umsetzungsplan
– Aufgabenstellung / Zielsetzung
– Nutzungsstrategie Ergebnis
– Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial)
Strategisches Modernisierungskonzept
Gebäudemodernisierung Kosten
– Architektonisches Konzept und Gebäudehülle Kundenbeteiligung:
– Strategische Optionen (Sofortmassnahmen / gemäss Offerte Konzeptersteller
gesamte oder etappierte Modernisierung, Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’500.–
Ersatzneubau)
– Schnittstellen bei Etappierung Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet,
– Hinweise auf architektonische und technische kann gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher
Detaillösungen im Bereich von Schichten und auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus).
Geringere Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
Anschlüssen
– Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase)
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und B.
13Energieberatung
Gebäudeanalyse
energo © PREMIUM
Ziel Ergebnis
Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs
von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit bericht
Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse
Kosten
des energetischen Zustands und der Effizienz.
Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich
Leistungen energo PREMIUM
© nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie
– Objektbegehung und neutrale persönliche folgt abgestuft:
Beratung
– Objektbewertung mit Zustandsanalyse der Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo®
Anlagen
– Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und Förderbeitrag Kanton
Haustechnik Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach)
– Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel)
– Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs- Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig)
zeitpunkts pro Bauteil
– Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden
bezüglich CO2-Emissionen
– Aufzeigen des möglichen Energieeinspar-
potenzials unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von
erneuerbaren Energien
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
– Persönliche Präsentation und Erklärung des Beachten Sie die Bedingungen
Beratungsberichtes in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
14Bild: energo
Studien
Machbarkeitsstudien
Ziel Ergebnis
Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für Machbarkeitsstudie
grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer-
Kosten
barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser-
wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent,
die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. höchstens Fr. 5’000.–
Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss
auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und
Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz
gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Beilagen Unterstützungsantrag
– Projektbeschrieb
– Kostenaufstellung für Leistungsumfang der Beachten Sie die Bedingungen
Machbarkeitsstudie (Offerte) in den Anhängen A und B.
15Energieberatung
Bauausführung QS
Realisierungsbegleitung
Ziel Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine
Beratung der energieberatungAARGAU durch
Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umset-
geführt worden sein. Die Impulsberatung
zung der geplanten Massnahmen, damit
«erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsse
effektiv einhalten und so auch die ökonomischen Ergebnis
und ökologischen Ziele erfüllen werden.
Die erbrachten Leistungen werden in einem
Dies sind:
Arbeitsrapport und einem Kurzbericht zusammen-
– Sicherstellung der in der Planungsphase
gefasst.
definierten Ziele.
– Steigerung der Ausführungsqualität durch Kosten
unabhängige Baukontrollen. Kundenbeteiligung:
– Fachtechnische Unterstützung der Bauherr- Differenz zum Stundenhonorar
schaft im Bereich der Energieeffizienz während Förderbeitrag Kanton: Fr. 100.– pro Stunde
der Bauphase. (max. 50 Stunden pro Fall)
Leistungen
– Ausführungskontrolle der Wärmedämmung
(Schichtaufbau, Wärmebrücken, Anschlüsse)
bei der Gebäudehülle und bei Leitungen
– Ausführungskontrolle der Umsetzung des
Feuchteschutzes
– Kontrolle der Einregulierung und Inbetrieb-
nahme der Haustechnik
– Einhaltung der Bedingungen für laufende
Fördergesuche
– Ratschlag bei Abnahmen oder Kontrollen
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung
16Bild: energo
Bauausführung QS
Minergie MQS Bau
Ziel Umsetzung
Mit dem standardisierten Prüfverfahren mit MQS Bau Check MQS Bau Selection
(Wohnbauten) (Komplexe Wohnbauten,
zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungen Verwaltung, Schulen,
werden allfällige Abweichungen für die Erreichung Mischnutzungen)
der Minergie-Anforderungen laufend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungs- Architekt / Bauleiter prüft Bau- Unabhängiger MQS Bau-
ausführung anhand projektspezi- Experte begleitet Bauprojekt,
und Abnahmephase festgestellt. fischer MQS Bau-Prüfberichte* prüft und dokumentiert
fortlaufend
Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zertifizierte Minergie-Zertifizierungs-
stelle prüft MQS Bau-Doku-
Gebäude und richtet sich somit an Neubauten
mentation
oder Gesamtmodernisierungen.
Auszeichnung «MQS Bau-geprüft»
Leistungen
Ergebnis
– frühzeitiges Erkennen von Planabweichungen
selbst bei komplexen Bauvorhaben Fällt die Prüfung der MQS Bau-Dokumentation
– strukturierte Dokumentation des Bauprozesses positiv aus, so kann die Zertifizierungsstelle die
bringt Transparenz und stellt sicher, dass die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» erstellen.
Bauherrschaft die Informationen zur richtigen
Nutzung und Wartung der Minergie-relevante Die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» kann aller-
Bauelemente erhält. dings nur dann ausgestellt werden, wenn mindes-
– Die Qualitätssicherung der Bauarbeiten reduziert tens gleichzeitig das definitive Minergie-Zertifikat
Bauschäden und erhöht den Wert der Immobilie. vergeben werden kann.
Kosten
Standard Gebäudekategorie EBF Förderbeiträge
MQS Bau Check I und II ≤ 250 m2
Fr. 2’200.–
> 250 m2 und ≤ 1’000 m2 Fr. 2’600.–
> 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2 Fr. 3’400.–
> 2’000 m2 Auf Anfrage
MQS Bau Selection alle Kategorien ≤ 250 m2 Fr. 4’200.–
(I bis XII) > 250 m2 und ≤ 1’000 m2 Fr. 4’600.–
> 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2 Fr. 5’400.–
> 2’000 m2 Auf Anfrage
17Weitere Informationen und mehr zu den Dienst-
leistungen der energieberatungAARGAU erfahren
Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energie-
beratung» und «Das Beratungsgespräch» unter
www.ag.ch/energieberatung
18Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Förderungen Förderungen Dritter
Modernisieren und profitieren Energiefranken
Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr- Neben den Kantonen gibt es von Bund,
familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude: Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen
Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! weitere Förderprogramme.
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts
auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder-
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. programme.
Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel-
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge fällen kumuliert werden, manchmal schliessen
«Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr
Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme- Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten
gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach, Programme verlangen das Gesuch vor Beginn
Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie- der Realisierung.
Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den
Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro- Hier finden Sie die aktuelle Übersicht
gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die der Förderprogramme:
auf fossile Energieträger erhoben wird. www.energiefranken.ch
Kontakt für allgemeine Fragen: energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs-
Telefon 062 835 45 40 projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe-
E-Mail energieberatung@ag.ch reitung sowie eine gute Ausführungsqualität.
Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig-
Fragen zum Fördergesuch:
keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit
«Das Gebäudeprogramm»
können Kosten reduziert und ein verbesserter
Telefon 062 835 45 35
Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden.
Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie
gerne bei Ihren Vorhaben.
energieberatungAARGAU
Telefon 062 835 45 40
E-Mail energieberatung@ag.ch
19Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Gebäudehülle:
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden
gegen Erdreich (M-01)
Massnahme Bedingungen Förderbeiträge
Gebäudehülle U-Wert ≤ 0.20 W/(m2 ·K) Fr. 40.– pro m2
Wand und Boden mehr als 2 m
im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/(m2 ·K)
Aktion 2021 Fr. 20.– pro m2
zusätzlich für Aussenwand
gegen Aussenklima
Gesamtmodernisierung,
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)
Massnahme Bedingungen Förderbeiträge
Bonus Gesamtmodernisierung Ergänzung zur Massnahme M-01, Fr. 20.– pro m2
sofern diese mindestens 90 % der
Hauptflächen gegen Aussenklima
(Fassade, Dach) umfasst.
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch
20Minergie:
Gesamtmodernisierung mit
Minergie-Zertifikat (M-12)
Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge
Minergie(-A) Einfamilienhaus Fr. 100.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 60.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 40.– pro m2 EBF
Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 155.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 90.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 65.– pro m2 EBF
Ersatzneubau
Minergie-P (M-16)
Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge
Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 75.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 40.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 30.– pro m2 EBF
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch
21Gebäudetechnik – Holzheizungen:
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Beitrag Fr. 3’000.– pro Anlage
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 3’600.–
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Beitrag Fr. 3’000.– plus 50.– pro kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth
Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Beitrag Fr. 180.– pro kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch
22Gebäudetechnik – Wärmepumpen:
Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Beitrag Fr. 4’000.– plus 60.– pro kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth
Sole / Wasser-, Wasser/ Wasser-Wärmepumpe (M-06)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Beitrag Fr. 6’000.– plus 180.– pro kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth
QS
Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe bis ca. 15 kW
Beitrag Fr. 380.–
Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) garantiert der Bauherrschaft, dass eine energieeffiziente und
betriebssichere Wärmepumpen-Heizungsanlage mit ihren Komponenten, deren Zusammenstellung,
Auslegung und Regelung sowie den Prozessen Planung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und
Betriebskontrolle installiert wird. Es werden qualitativ hochstehende Produkte zugelassen, die fordernde
Mindestwerte erfüllen müssen. Die Bauherrschaft erhält nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ein
Zertifikat, welches ihr garantiert, dass ihre Anlage nach dem WPSM-Standard erstellt, kontrolliert und
geprüft wurde.
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
23Gebäudetechnik – Solarkollektoren:
Solarkollektoranlage (M-08)
Neuanlage oder Anlagenerweiterung auf bestehenden Gebäuden
Beitrag Fr. 1’200.– plus 500.– pro kWth
Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte:
Neubau/Erweiterung Wärmenetz,
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18)
Wärmelieferung erneuerbarer Energien an bestehende Bauten
Neubau/Erweiterung Wärme- /Anergienetz Fr. 150.– (MWh pro Jahr)
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage Fr. 130.– (MWh pro Jahr)
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch
24Pilotanlagen:
Unterstützung für Pilotprojekte
Die technische Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit. Deshalb
sollen Pilotprojekte in Einzelfällen unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um innovative
und effiziente Technologien und deren Anwendungen handelt und sie das Potenzial haben, in Zukunft einen
Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Damit können in der Praxis Erfahrungen gesammelt werden, die
für eine mittelfristige Marktreife von neuen Technologien wichtig sind. Die Beurteilung sowie die Bemessung
der Beitragshöhe für eine Unterstützung erfolgt fallweise. Für eine Anfrage betreffend Unterstützung
melden Sie sich bei der energieberatungAARGAU: Telefon 062 835 45 40
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35,
www.dasgebaeudeprogramm.ch
25Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen
zum Förderprogramm des Kantons Aargau
Version 1. März 2021
Fördersätze und Bedingungen Weitere Bedingungen
– Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die Förder- – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes-
bedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabedatum. sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich.
– Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder-
zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der
der Zeitpunkt des Beratungstermins. Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden.
– Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder- – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in
programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi- die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten
onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten
Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen. und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert
– Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und
und den verfügbaren Fördermitteln. Anlagen.
– Förderbeiträge werden nicht verzinst. – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die
gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton
abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen
Einreichen des Fördergesuchs dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung
Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf
Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss von CO2-Zertifikaten ist unzulässig.
unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung
Post an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch) eines Förderentscheids entbinden die Bauherrschaft
eingereicht werden. Das Gesuch gilt erst als eingereicht, nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw.
wenn die unterzeichneten Dokumente bei der Bearbeitungs- Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder
stelle vorliegen. Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften
einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheids
Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben
zurückgeschickt. massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig
relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft
Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig, und bewilligt sind.
da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt
werden.
Haftung
Bearbeitung des Fördergesuchs – Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie,
haftet nicht für Schäden, die:
Die Fördergesuche werden innert vier bis sechs Wochen – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der
nach Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt. geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit
zusammenhängenden Arbeiten entstehen;
− im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen
Zustellung der Förderzusicherung stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU
von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht
Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr- wurden;
schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien
Post zugestellt. bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung
bei Bauten entstehen.
– Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags-
Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist verhältnis zwischen den Energieberatenden und den
Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur.
Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage
gültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf
dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss-
formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich,
wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf
Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel).
27Auszahlung von Förderbeiträgen Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung
Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist, – F
örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest-
dass die erforderlichen Abrechnungsunterlagen vor Ablauf legung der Liegenschaftsunterhaltskosten berücksichtigt
der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen
(siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum werden.
des Poststempels. – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren
Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt
– Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt- wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt
abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt
werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom-
aufgeführt. mensverwendung und können nicht als Liegenschafts
– Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel unterhalt in Abzug gebracht werden (siehe Merkblatt
30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs- Liegenschaftsunterhalt (LUK) www.ag.ch /steuern >
unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte natürliche Personen > Merkblätter /Arbeitshilfen).
Förderung).
– Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Been-
digung durch die Leistungserbringenden den Beratenen in Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten
Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete
Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die
und in Abzug gebracht (indirekte Förderung). Investitionen zu einer Mietzins- / Pachtzinserhöhung, muss
– Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen. der Förderbeitrag vom mieter- / pächterseitig zu tragenden
Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags-
empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über
Anspruch auf Förderbeiträge die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge.
Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt, Datenschutz
dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte
Mittel zur Verfügung stehen. Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind
ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen
Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe-
Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in
erfüllt sind. Kenntnis gesetzt werden können und dass Personendaten
auch an ausserkantonale öffentliche Organe weitergegeben
Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das werden dürfen.
betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche
weiteren Bedingungen erfüllt sind. Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei-
trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber
Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin
Rechtliche Grundlagen zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gegebenen-
falls entsprechende Unterlagen auszuhändigen.
Bund
Art. 51 ff. des Energiegesetzes des Bundes vom
30. September 2016 (EnG, SR 730.0); Rechte an Beratungsergebnissen
Art. 55 ff. der Energieverordnung des Bundes vom
1. November 2017 (EnV, SR 730.01). Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU
erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei
Kanton verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser
§ 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung
17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200); weiterverwenden.
§ 38 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom
4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211).
28Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für
Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen)
Version 1. März 2021
Grobberatung energo© PREMIUM
Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung, Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen,
wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen die durch Energieberatende erstellt werden, welche über
einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird. einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.
Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren
Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren
Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer
nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden.
des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht
sinnvoll erachtet wird.
Machbarkeitsstudie
Planungsberatung Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien, die
durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden.
Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss
Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen. mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förder-
Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für programm eingereicht werden.
Modernisierungen.
Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
Beratung in der Landwirtschaft Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau
Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung. Beitragsempfänger ist der Auftraggeber der Studie.
Für reine Ackerbaubetriebe gilt das Förderangebot nicht.
Realisierungsbegleitung
GEAK® Plus
Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung
Gefördert wird ein GEAK Plus für Gebäude, deren der energieberatungAARGAU durchgeführt worden sein.
Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des
GEAK Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für Minergie-Gebäude sind von der Beratung ausgeschlossen,
die Ausarbeitung beantragt werden. da für diese MQS Bau unterstützt wird.
Der GEAK Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer Die Beratungsfachperson darf weder Ingenieursleistungen
in Auftrag gegeben werden. noch andere Leistungen, die nicht den Zielen des Produktes
oder dem Zweck der energieberatungAARGAU entsprechen,
erbringen.
Modernisierungskonzept
Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die MQS Bau
durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche
über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen. Ein Antrag fur MQS Bau-Check kann nur dann gestellt
werden, wenn mindestens gleichzeitig ein Minergie-Antrag
Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs- fur das gleiche Gebaude gestellt worden ist.
konzepts werden für Gebäude gewährt, die mindestens
15 Jahre alt sind. Frühestens nach 10 Jahren kann eine Der Antrag fur MQS Bau ist mindestens 3 Monate vor
erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder- Baubeginn (Start Baumeister) des Gebaudes einzureichen.
nisierungskonzepts beantragt werden.
29Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine
Massnahmen (direkte Förderungen)
Version 1. März 2021
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Gebäudehülle tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf-
ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über
Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der
und Boden gegen Erdreich (M-01) Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
vor 2000. Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand
beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie
Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. Gesamtmodernisierung,
– Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile: Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14)
U ≤ 0,20 W/(m2 ·K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr
als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/(m2 ·K)). – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach
– Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes
mindestens 0,07 W/(m2 ·K) betragen. sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01
– Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen wärmegedämmt.
Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar
sind, Erleichterungen gewährt werden. – Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder-
«Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche
Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen bereits früher modernisiert wurden, können nicht
als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung mehr angerechnet werden.
eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde
als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt-
bildkommissionen, etc.).
– GEAK Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit
Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab
Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag.
– Die oben erwähnte GEAK Plus-Pflicht für Massnahmen
M-01 darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein
Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche
Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag
behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch
wird nur ein Antrag berücksichtigt.
– Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht
dem maximalen Beitrag.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
der Kanton fallweise.
– Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet.
Ausnahme Dach: Wird die gesamte Dachfläche moderni-
siert, werden auch kleinere Beiträge ausgerichtet.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit)
direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
30Minergie nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institutionen
(öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaften,
Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12) Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen
Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regie-
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr rungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
vor 2000. Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
Minergie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Bundes, sind nicht förderberechtigt.
«Eco», mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A). – Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
– Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01) familienhäuser.
nicht möglich. – Ein Ersatzneubau liegt vor, wenn auf der Parzelle (inner-
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf halb des zu überbauenden Perimeters) mindestens ein
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet beheiztes Gebäude mit der gleichen Hauptnutzung rück
der Kanton fallweise. gebaut wird.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der – Bei Gebäuden mit Mischnutzung richtet sich der Förder
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons- beitrag nach der Nutzung mit der grössten beheizten
parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit) Fläche EBF.
direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesell-
schaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton
über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit
der Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen
direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
familienhäuser.
Ersatzneubau Minergie-P (M-16)
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert
(mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne
Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
der Kanton fallweise.
– Es werden Ersatzneubauten, nicht aber Neubauten
gefördert.
– Förderberechtigt ist die Energiebezugsfläche des Ersatz-
neubaus.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparla-
ment über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit) direkt
beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Vereinbarung
31Gebäudetechnik – Holzheizungen Gebäudetechnik – Wärmepumpen
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)
(M-02)
– Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-
– Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt Wärmepumpen
werden – Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
– Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung – Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
– Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder – Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für
gleichwertig installierte thermische Nennleistung anwendbar
– Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz (bis ca. 15 kWth)
– In der Schweiz gültiges internationales oder nationales
Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM möglich)
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03) – Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
(falls kein WPSM möglich)
– Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden – Ab 100 kWth: Fachgerechte Strom- und Wärmemessung
– Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung vorausgesetzt.
– Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder
gleichwertig
– Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz Sole / Wasser-, Wasser / Wasser-Wärmepumpe (M-06)
– Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-
Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04) Wärmepumpen
– Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht
– Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer
beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer thermischen Nennleistung bis 200 kWth (Anlagen mit
Feuerungswärmeleistung bis 300 kWFL (Anlagen mit Wärmenetz über 200 kWth sind mit Massnahme
Wärmenetz über 300 kWFL sind mit Massnahme M-18 zu fördern)
M-18 zu fördern) – Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
– Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung – Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
– Vollständige, termingerechte Anwendung von QM Holz- – Anlage nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als
heizwerke ist nachzuweisen Aussenluft (Umweltwärme aus dem Untergrund,
– Für welche Anlagengrösse ein QM mini, QM vereinfacht Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.)
oder QM Standard umzusetzen ist, ist definiert unter – Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für
www.qmholzheizwerke.ch > QM Holzheizwerke > installierte thermische Nennleistung anwendbar
Zuordnung der Projekte (bis ca. 15 kWth)
– Anlagen mit Kostendeckender Einspeisevergütung KEV: – In der Schweiz gültiges internationales oder nationales
Förderberechtigt ist ausschliesslich die Wärmeproduk- Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM möglich)
tion aus Anlagen mit Stromproduktion, die über die – Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-
energetischen Mindestanforderungen der KEV hinaus- Bohrfirmen
geht (projektspezifisch nachzuweisen). – Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
(falls kein WPSM)
– Ab 100 kWth: Fachgerechte Strom- und Wärmemessung
vorausgesetzt.
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