Sitzung vom 18. November 2020 - Bürgerfragestunde - Mulfingen

Die Seite wird erstellt Linda Kühne
 
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Sitzung vom 18. November 2020
Bürgerfragestunde
Wegen dem Bau eines Funkmastens in Buchenbach fragt ein Bürger, warum es hierzu keine
Infoveranstaltung gegeben habe. Er beruft sich dabei auf die Bundes-emissionsschutzverordnung.
Danach seien die Bürger über die Vorteile und Nachteile eines solchen Mastens, der so nah an der
Ortschaft ist, zu informieren.
Emissionen seien durch das Bauordnungsrecht zu prüfen. Auch weist Bürgermeister Böhnel darauf hin,
dass die Bürger beteiligt wurden. Denn der Ortschaftsrat habe sich in mehreren Sitzungen mit dem
Bauvorhaben beschäftigt. Der Standort sei mit der Telekom abgesprochen, nachdem das Unternehmen
Alternativen abgelehnt habe. Der Bürgermeister weiß, dass die Belange der Ortschaft nicht so
berücksichtigt wurden, wie man es sich gewünscht hätte.
Darauf meint der Zuhörer: die Bürger hätte man durch eine öffentliche Veranstaltung mit ins Boot
nehmen sollen. Und da der Denkmalschutz auch ein Aspekt für die Genehmigung sei, könnte es
Schwierigkeiten geben wegen der Nähe zur Kirche.
Bekanntgaben
Bürgermeister Böhnel hat aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Oktober nichts bekannt zu geben.
Erkenntnis aus dem Bewertungsverfahren und Vorberatung der Maßnahmen für die
Haushaltsplanung 2021 ff
Das Bewertungsverfahren ist abgeschlossen. Es gibt eine Reihenfolge für die anstehenden Investitionen.
Dass an den Investitionstätigkeiten in Höhe von 29,035 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2023 nicht
festgehalten wird, ist Konsens im Gemeinderat. Das Gremium trägt damit der grundlegenden Problematik
Rechnung, dass zu viel in einem zu kurzen Zeitraum angegangen und umgesetzt werden soll. Weil die
Investitionen und die daraus resultierende Verschuldung in den Jahren bis 2023 viel zu hoch gewesen
wäre, hätte es auch von der Kommunal-aufsicht keine Genehmigung gegeben. Da jedoch jede der
bewerteten Maßnahmen ihre Bedeutung für die Gemeinde hat und daher auch umgesetzt werden soll,
müssen sie auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die Verwaltung schlägt einen Zeitraum von 10
Jahren vor. Die Zeitspanne ist dadurch verdoppelt. Die Gemeinde wäre damit wieder im
durchschnittlichen Investitionsvolumen der vergangenen Jahre. „Wir schließen damit keine Investitionen
aus, sondern vergrößern den Zeitraum für deren Umsetzung”, bringt Bürgermeister Böhnel den Beschluss
für die Räte auf den Punkt. Der Betrachtungs-zeitraum für die Investitionen wird bis zum Jahr 2029
verlängert, wird denn auch bei einer Gegenstimme beschlossen.
Betrachtet wird in der Sitzung auch die aktuelle Haus-haltssituation. Die stellvertretende Leiterin
Finanzwesen Franziska Sazinger richtet den Blick auf die wesentlichen Eckdaten. Die
Gewerbesteuererträge gehören dazu.
9 Millionen Euro seien geplant gewesen. 5,82 Millionen Euro werden eingehen. Summa summarum wird
im Gesamtergebnishaushalt 2020 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 17,946 Millionen Euro
gerechnet.
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf
19,386 Millionen Euro. Sie fallen aufgrund von Einsparungen und Kürzungen eine gute Million Euro
niedriger aus. Das Gesamtergebnis bleibt negativ.
1,4 Millionen Euro fehlen. Der Gemeinderat beschließt daher, konsequent an der Verbesserung des
Gesamt-ergebnishaushaltes weiterzuarbeiten. Will heißen: Auf die Entwicklung der laufenden
Aufwendungen und Erträge wird reagiert.
Im Finanzhaushalt halbierte sich die Kreditaufnahme von geplanten 4 Millionen Euro auf nur 2 Millionen
Euro. Mit 820 000 Euro in der Rücklage geht die Gemeinde ins neue Jahr. Das reicht nicht lange. Die
Leiterin Finanzwesen Sabine Menikheim-Metzger rechnet damit, dass bereits im Januar ein Kredit über 1
Million Euro aufzunehmen ist. Die Leiterin Finanzwesen weist auch darauf hin, dass die Kämmerei in die
Haushaltsplanung einsteigen will. Sie fragt daher in die Runde am Ratstisch, welche Maßnahmen in den
Jahren 2021 bis 2024 gemacht und wie sie finanziert werden. Die Maßnahmen sind jetzt in die nächsten
Jahre einzutakten. Da aber in den nächsten Jahren der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, ist
alles über Kredite zu finanzieren. Es werde sich daher über das unterhalten, was finanziert wird.
Im Gremium wird folglich alle Bedeutung der Gemeinde-entwicklung für die bewerteten Maßnahmen
diskutiert. Aus den Reihen des Gemeinderats wird beantragt, die Bauplatzermäßigung für Familien mit
Kindern auch in den nächsten Jahren zu gewähren. Denn diese ist bei der Bewertung weit nach unten
gerutscht. Der Antrag wird damit begründet, dass die Bauplatzermäßigung eine positive Wirkung nach
außen habe. Die Gemeinde sollte daher auch stärker damit werben. Die Mehrheit im Gremium sieht das
genauso. Der Antrag das Modell Bau-platzermäßigung auch in den nächsten Jahren fortzu-führen, wird
mehrheitlich beschlossen. Beschlossen wird ebenso, dass die Kämmerei auf der Grundlage des
Bewertungsverfahrens darstellt, wie sich die zeitliche Abwicklung der Maßnahmen gestalten könnte.
Bürgermeister Böhnel verdeutlicht in diesem Kontext, dass der Gemeinderat die Projekte in jedem Jahr
aufs Neue vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation beurteilen müsse. Ans Herz legt der
Bürgermeister dem Gemeinderat, die Erschließung des Wertplatzes über die
L-Bank haushaltsneutral zwischenfinanzieren zu lassen. Nicht anders kann die Erschließung wie bisher
geplant umgesetzt werden. Die stellvertretende Leiterin Finanzwesen Franziska Sazinger erklärt hierzu,
dass dies für Baugebietserschließungen und Grunderwerb möglich ist. Diese Sonderfinanzierung ist eine
Alternative für Kreditaufnahmen. Es braucht hierzu die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die
Sonderfinanzierung ist an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass die gemachten Aufwendungen
zu 100 Prozent über Beiträge zurückgeholt werden. Die Bauplatzpreise müssen somit kostendeckend sein.
Dies beschließt der Gemeinderat einstimmig. Die Erschließung des Wertplatzes hat nämlich für die
Gemeindeentwicklung die höchste Bewertung erhalten. Der Wertplatz kann somit wie bisher geplant
umgesetzt werden. Zumal die Gespräche mit den poten-tiellen Investoren sehr vielversprechend sind.
Eine Zurückstellung des Wertplatzes wäre nur schwer vermittelbar gewesen.
Vergabe der Arbeiten für die Maßnahme Verbesserung der Wasserversorgung Buchenbach und
Eberbach, Gewerk: Rohrleitungsbau
Die Verbesserung der Wasserversorgung Buchenbach und Eberbach startet. Der Gemeinderat vergibt den
Rohr-leitungsbau. Die Firma Anton Bokmeier hat mit
458 241,67 Euro brutto das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Die Räte erteilen einstimmig
dem Bauunternehmen aus Markelsheim den Auftrag. Die Vergabe kurz vor dem Winter nennt Dieter
Göller einen optimalen Zeitpunkt: Das Angebot liegt 120 000 Euro unter der Kostenschätzung. Der Bau
der Rohrleitungen ist ein Teil der Maßnahme, für die es eine 80-prozentige Förderung gibt. Der Bau des
Hochbehälters und die Elektrik sind weitere Gewerke, die demnächst zur Vergabe anstehen.
Mieterhöhung für Gemeindegebäude und Gemeindewohnungen
Die letzte Mieterhöhung liegt 14 Jahre zurück. Die Mieten für Gemeindegebäude und
Gemeindewohnungen anzu-passen, erscheint daher dringend geboten. Auch wird mit der Mietanpassung,
so der Bürgermeister, ein weiterer Punkt aus der Klausur beraten, der Gemeindekasse Ein-nahmen zu
beschaffen. Und er ergänzt, dass die Mieten sehr günstig seien und daran ändere sich auch durch die
Erhöhung nichts. Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Gangarten vor: Den Mietpreis in zwei Schritten
um jeweils 10 Prozent oder in einem Schritt um 20 Prozent erhöhen. Die sogenannte Kappungsgrenze
gibt dabei vor, dass der Mietzins innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden
darf.
Die Räte entscheiden sich für die moderate Variante: Ab dem 1. April im nächsten Jahr erhöht sich die
Miete für Gemeindegebäude und Gemeindewohnungen um
10 Prozent und um 10 Prozent ab dem 1. April 2022.
Vorberatung der Änderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B
Auch die Hebesätze der Grundsteuer A und B waren Thema in der Klausur des Gemeinderats. Aktuell liegt
der Hebesatz der Grundsteuer A bei 360 vom Hundert und bei 310 vom Hundert für die Grundsteuer B.
Wenn sich die Räte ent-schließen, die Grundsteuer zu erhöhen, können sie das mit gutem Gewissen tun,
versichert Bürgermeister Böhnel. Allein der Vergleich mit den anderen Gemeinden im Kreis zeige, dass
Mulfingen auch mit höheren Hebesätzen immer noch im unteren Bereich ist. Außerdem rechtfertige für
den Bürgermeister nicht nur die sehr hohen Investitionen in den Wegebau oder die Versorgung mit
Breitband, die Hebesätze zu erhöhen. Auch von den Investitionen in die Feuerwehr der Gemeinde
profitieren die Eigentümer von Sachgütern. Mulfingen mache mehr als andere Gemeinden, bescheinigt
denn auch ein Mitglied des Gremiums. Allein schon wegen der Versorgung mit Breitband, das die Bürger
kostenlos ins Haus bekommen, hat ein anderer Gemeinde-rat keinen Schmerz, die Hebesätze zu erhöhen.
Nicht so bei einem Ratsmitglied, das sich dafür ausspricht, an die Hebe-sätze nicht ranzugehen. Die
Bürger würden dadurch direkt belastet werden. Die 16 000 Euro Mehreinnahmen durch die höheren
Hebesätze könnten seiner Meinung nach woanders eingespart werden. Über eine Erhöhung der
Grundsteuer A und B um jeweils 20%-Punkte ist denn zu beschließen. Danach sind beispielsweise für ein
Einfamilienhaus 35,37 Euro mehr zu bezahlen.
Die Räte beschließen bei einer Gegenstimme, die Hebesätze ab 1. Januar um 20%-Punkte zu erhöhen.
Erhöhung der Bauplatzpreise ab dem 01.01.2021
Was vom Gemeinderat in der Sitzung am 5. Oktober vorberaten wurde, wird in der heutigen Sitzung
konkret: Die Bauplatzpreise erhöhen sich ab dem 1. Januar um
20 Prozent. Der Quadratmeter in den Oberen Weinbergen in Buchenbach wird dann mit 77 Euro
abgerechnet.
Für 59 Euro pro Quadratmeter gibt’s den Bauplatz in den Oberen Gänsäckern in Eberbach. Und den
Quadratmeter im Jagstberger Hüttengebiet Tatzenäcker beispielsweise gibt’s für 17 Euro. Einstimmig
beschließen die Räte auch, dass für verbindliche Bauplatzzusagen beziehungsweise Erwerbsanträge bis
zum 31. Dezember noch die bisherigen Bauplatzpreise gelten.
Das Gremium beriet in der Sitzung im Oktober auch über eine Reservierungsgebühr. Dies ist, so
Bürgermeister Böhnel, in vielen Gemeinden unter anderem auch in den Nachbargemeinden schon
gängige Praxis. Es wird vorge-schlagen, ab sofort eine Gebühr in Höhe von 1 000 Euro für die
Reservierung eines Bauplatzes zu verlangen. Beim Kauf des Bauplatzes wird die Gebühr mit dem
Kaufpreis verrechnet. Es bleibt bei einer Reservierungsdauer von
6 Monaten. Die Gebühr gibt es zurück, wenn der Bauplatz im Reservierungszeitraum anderweitig
verkauft wird, weil sich der Reservierende dann nicht innerhalb von 4 Wochen für einen Kauf
entschieden hat. Hauptamtsleiter Benjamin Czernin weist darauf hin, dass die Gemeinde die Gebühr
nicht zurückerstattet, wenn ein Bauplatz nicht innerhalb von 6 Monaten gekauft wird. Es gibt natürlich
die Option, die Reservierung zu verlängern. Das bringt allerdings mit sich, dass die Gebühr noch einmal
anfällt. Nachdem sich aus den Reihen des Gremiums erkundigt wird, wie viel die Nachbarkommunen
erheben, beschließen die Räte bei einer Enthaltung eine Reservierungsgebühr in Höhe von
500 Euro. Einig ist man sich im Gremium, für die Reservierung eines Bauplatzes in einem Hüttengebiet
die Gebühr mit 250 Euro festzulegen.
Verlegung Spielplatz am Wertplatz
Der Spielplatz am Wertplatz zieht um. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Spielplatz zum
Badeplatz zu verlegen. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die mit dem endgültigen Spielplatz wenig
zu tun hat. Die Übergangslösung braucht es, weil am Standort des Spielplatzes der neue Kindergarten
gebaut wird. Künftig wird daher beim Badeplatz Spielen angesagt sein. Die Spielgeräte werden auf dem
Areal am alten Sportplatz aufgebaut. Die vorhandenen Spielgeräte, so Dieter Göller, können zum großen
Teil weiter benutzt werden. Allerdings, Bodenarbeiten und Befestigungsarbeiten sind am neuen Standort
zu machen. Dieter Göller informiert in diesem Zusammenhang: Auch der bestehende Weg zum Badeplatz
wird ausgebessert. Die Verlegung des Spielplatzes wird
30 000 Euro kosten. Der Spielplatz am Badeplatz soll fertig sein, bevor mit dem Bau des Kindergartens
begonnen wird. Die Maßnahme ist für den Mulfinger Ortsvorsteher vernünftig und vorausschauend.
Baugesuche
- Funkmast in Buchenbach
40 Meter hoch und aus Beton will die Telekom den Funkmast in Buchenbach bauen. Nicht nur den
Abstand zur Wohnbebauung wertet der Buchenbacher Ortsvor-steher als zu gering: „Der Funkmast ist bei
uns im Wohnzimmer.” Auch werde der Denkmalschutz nicht gewahrt. Denn der Mast steht in Konkurrenz
mit der Kirche und der Burg. 80 Meter ist er von der Kirche entfernt. Der Ortsvorsteher führt weiter an,
dass der Standort im Natur- und Landschaftsschutzgebiet ist. Der Funkmast beeinträch-tige das Ortsbild.
Ortsvorsteher Baumann stellt klar: Wir sind nicht gegen den Funkmast, wir sind gegen den Standort.
Darauf merkt ein Mitglied des Gemeinderats an, dass mit den Konsequenzen gelebt werden muss, wenn
der Funkmast nicht gebaut wird. Die Konsequenzen schildert die Ortsvorsteherin von Eberbach: Nur an
ein paar Stellen in Eberbach ist Handyempfang. Die Ortschaft habe nicht den Empfang wie Buchenbach.
„Ich verstehe die Buchen-bächer”, sagt sie. Gleichzeitig macht sie jedoch klar, dass Buchenbach als
Standort für den Funkmast schon wichtig wäre. Das sehen auch die meisten Gemeinderäte so. Mit 9 Ja-
Stimmen, einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen wird dem Baugesuch das Einvernehmen erteilt.
Zu den folgenden Baugesuchen hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
Buchenbach
Flst. 190/1, Neubau eines 33,95 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf
Fundamentplatte
Buchenbacher Straße 23, Flst. 84, Änderung der Dachform auf der bestehenden Remise
Hollenbach
Amtstraße 85, Flst. 432/1, Neubau Erprobungszentrum (geplante geänderte Ausführung)
Jagstberg
Heßlachshofer Straße, Flst. 1694, Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Mulfingen
Bachgasse 25, Flst. 146/1, Erweiterung des Zwerchgiebels zur Schaffung eines Kinderzimmers
Verschiedenes
- Situation im Altenpflegeheim Berndshofen und im Zwergenland
Bürgermeister Böhnel informiert über Corona-Infektionen im Altenpflegeheim in Berndshofen. Die
Situation sei kritisch aber unter Kontrolle. Eine positive Testung habe es im Umfeld des Zwergenlands
gegeben. Das Zwergenland wurde deswegen vorübergehend geschlossen. Bei allen Betroffenen, so der
Bürgermeister, sei die Bereitschaft da, sich testen zu lassen. Die Infektionskette soll erkannt und
unterbrochen werden. Bürgermeister Böhnel teilt auch mit, dass das Infektionsgeschehen keinen Anlass
für weitere Schließungen gebe. Mit dem Gesundheitsamt findet eine enge und sachgerechte Abstimmung
statt.
- Termine
Einiges an Terminen steht noch im Kalender 2020.
Der Sanierungsausschuss trifft sich am 26. November.
Am 2. Dezember ist eine Sitzung des Waldausschusses terminiert. Eine Waldbegehung gibt es wegen
Corona jedoch nicht. Der Zweckverband Breitband trifft sich
am 4. Dezember 2020. Am 11. Dezember wird die Verpflegungskonzeption Mensa und Kindergarten
vorgestellt. Und mit Blick ins neue Jahr gibt’s die Termine für die Gemeinderatssitzungen 2021.
- Gemeindeverwaltungsverband Krautheim-Dörzbach-Mulfingen
Bürgermeister Böhnel kann Positives zum Thema „Penny-Markt” vermelden. Bürgermeister Köhler und
Bürgermeister Kümmerle sind zu Gesprächen bereit. Eine Lösung für die Ansiedlung des Penny-Markts
komme.
- HZ-Redakteur verabschiedet sich
Für Thomas Zimmermann, den für Mulfingen zuständigen Redakteur der Hohenloher Zeitung, ist es die
letzte Gemeinderatssitzung in der Jagsttalgemeinde. Der Redakteur wechselt zum 1. Dezember in die
Redaktion Heilbronn.
Erhöhung der Bauplatzpreise ab dem 01.01.2021 / Einführung einer Reservierungsgebühr
Der Gemeinderat der Gemeinde Mulfingen hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 beschlossen, die
Bauplatzpreise der nachfolgenden Baugebiete und Hüttengebiete zu erhöhen.

Sofern ein Erwerbsantrag eines Bauplatzes bis zum 31.12.2020 schriftlich bei der Gemeinde gestellt wird,
gilt noch der bisherige Bauplatzpreis pro m². Für alle Erwerbs-anträge ab dem 01.01.2021 gelten dann
die neuen Bau-platzpreise.
Des Weiteren wurde beschlossen, ab sofort eine Gebühr für die Reservierung von Bauplätzen einführen.
Diese beläuft sich bei Baugebieten auf 500,00 € und bei Hüttengebieten auf 250,00 € und wird beim
Erwerb des Bauplatzes mit dem Kaufpreis verrechnet.
Sollten hierzu Rückfragen bestehen, dürfen Sie sich gerne an Herrn Hauptamtsleiter Benjamin Czernin
(Tel.: 07938/9040-20, E-Mail: benjamin.czernin@mulfingen.de) wenden.
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