Sitzung vom 18. November 2020 - Bürgerfragestunde - Mulfingen
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Sitzung vom 18. November 2020 Bürgerfragestunde Wegen dem Bau eines Funkmastens in Buchenbach fragt ein Bürger, warum es hierzu keine Infoveranstaltung gegeben habe. Er beruft sich dabei auf die Bundes-emissionsschutzverordnung. Danach seien die Bürger über die Vorteile und Nachteile eines solchen Mastens, der so nah an der Ortschaft ist, zu informieren. Emissionen seien durch das Bauordnungsrecht zu prüfen. Auch weist Bürgermeister Böhnel darauf hin, dass die Bürger beteiligt wurden. Denn der Ortschaftsrat habe sich in mehreren Sitzungen mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Der Standort sei mit der Telekom abgesprochen, nachdem das Unternehmen Alternativen abgelehnt habe. Der Bürgermeister weiß, dass die Belange der Ortschaft nicht so berücksichtigt wurden, wie man es sich gewünscht hätte. Darauf meint der Zuhörer: die Bürger hätte man durch eine öffentliche Veranstaltung mit ins Boot nehmen sollen. Und da der Denkmalschutz auch ein Aspekt für die Genehmigung sei, könnte es Schwierigkeiten geben wegen der Nähe zur Kirche. Bekanntgaben Bürgermeister Böhnel hat aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Oktober nichts bekannt zu geben. Erkenntnis aus dem Bewertungsverfahren und Vorberatung der Maßnahmen für die Haushaltsplanung 2021 ff Das Bewertungsverfahren ist abgeschlossen. Es gibt eine Reihenfolge für die anstehenden Investitionen. Dass an den Investitionstätigkeiten in Höhe von 29,035 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2023 nicht festgehalten wird, ist Konsens im Gemeinderat. Das Gremium trägt damit der grundlegenden Problematik Rechnung, dass zu viel in einem zu kurzen Zeitraum angegangen und umgesetzt werden soll. Weil die Investitionen und die daraus resultierende Verschuldung in den Jahren bis 2023 viel zu hoch gewesen wäre, hätte es auch von der Kommunal-aufsicht keine Genehmigung gegeben. Da jedoch jede der bewerteten Maßnahmen ihre Bedeutung für die Gemeinde hat und daher auch umgesetzt werden soll, müssen sie auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die Verwaltung schlägt einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Die Zeitspanne ist dadurch verdoppelt. Die Gemeinde wäre damit wieder im durchschnittlichen Investitionsvolumen der vergangenen Jahre. „Wir schließen damit keine Investitionen aus, sondern vergrößern den Zeitraum für deren Umsetzung”, bringt Bürgermeister Böhnel den Beschluss für die Räte auf den Punkt. Der Betrachtungs-zeitraum für die Investitionen wird bis zum Jahr 2029 verlängert, wird denn auch bei einer Gegenstimme beschlossen. Betrachtet wird in der Sitzung auch die aktuelle Haus-haltssituation. Die stellvertretende Leiterin Finanzwesen Franziska Sazinger richtet den Blick auf die wesentlichen Eckdaten. Die Gewerbesteuererträge gehören dazu. 9 Millionen Euro seien geplant gewesen. 5,82 Millionen Euro werden eingehen. Summa summarum wird im Gesamtergebnishaushalt 2020 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 17,946 Millionen Euro gerechnet. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 19,386 Millionen Euro. Sie fallen aufgrund von Einsparungen und Kürzungen eine gute Million Euro niedriger aus. Das Gesamtergebnis bleibt negativ. 1,4 Millionen Euro fehlen. Der Gemeinderat beschließt daher, konsequent an der Verbesserung des Gesamt-ergebnishaushaltes weiterzuarbeiten. Will heißen: Auf die Entwicklung der laufenden Aufwendungen und Erträge wird reagiert. Im Finanzhaushalt halbierte sich die Kreditaufnahme von geplanten 4 Millionen Euro auf nur 2 Millionen Euro. Mit 820 000 Euro in der Rücklage geht die Gemeinde ins neue Jahr. Das reicht nicht lange. Die Leiterin Finanzwesen Sabine Menikheim-Metzger rechnet damit, dass bereits im Januar ein Kredit über 1 Million Euro aufzunehmen ist. Die Leiterin Finanzwesen weist auch darauf hin, dass die Kämmerei in die Haushaltsplanung einsteigen will. Sie fragt daher in die Runde am Ratstisch, welche Maßnahmen in den Jahren 2021 bis 2024 gemacht und wie sie finanziert werden. Die Maßnahmen sind jetzt in die nächsten
Jahre einzutakten. Da aber in den nächsten Jahren der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, ist alles über Kredite zu finanzieren. Es werde sich daher über das unterhalten, was finanziert wird. Im Gremium wird folglich alle Bedeutung der Gemeinde-entwicklung für die bewerteten Maßnahmen diskutiert. Aus den Reihen des Gemeinderats wird beantragt, die Bauplatzermäßigung für Familien mit Kindern auch in den nächsten Jahren zu gewähren. Denn diese ist bei der Bewertung weit nach unten gerutscht. Der Antrag wird damit begründet, dass die Bauplatzermäßigung eine positive Wirkung nach außen habe. Die Gemeinde sollte daher auch stärker damit werben. Die Mehrheit im Gremium sieht das genauso. Der Antrag das Modell Bau-platzermäßigung auch in den nächsten Jahren fortzu-führen, wird mehrheitlich beschlossen. Beschlossen wird ebenso, dass die Kämmerei auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens darstellt, wie sich die zeitliche Abwicklung der Maßnahmen gestalten könnte. Bürgermeister Böhnel verdeutlicht in diesem Kontext, dass der Gemeinderat die Projekte in jedem Jahr aufs Neue vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation beurteilen müsse. Ans Herz legt der Bürgermeister dem Gemeinderat, die Erschließung des Wertplatzes über die L-Bank haushaltsneutral zwischenfinanzieren zu lassen. Nicht anders kann die Erschließung wie bisher geplant umgesetzt werden. Die stellvertretende Leiterin Finanzwesen Franziska Sazinger erklärt hierzu, dass dies für Baugebietserschließungen und Grunderwerb möglich ist. Diese Sonderfinanzierung ist eine Alternative für Kreditaufnahmen. Es braucht hierzu die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Sonderfinanzierung ist an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass die gemachten Aufwendungen zu 100 Prozent über Beiträge zurückgeholt werden. Die Bauplatzpreise müssen somit kostendeckend sein. Dies beschließt der Gemeinderat einstimmig. Die Erschließung des Wertplatzes hat nämlich für die Gemeindeentwicklung die höchste Bewertung erhalten. Der Wertplatz kann somit wie bisher geplant umgesetzt werden. Zumal die Gespräche mit den poten-tiellen Investoren sehr vielversprechend sind. Eine Zurückstellung des Wertplatzes wäre nur schwer vermittelbar gewesen. Vergabe der Arbeiten für die Maßnahme Verbesserung der Wasserversorgung Buchenbach und Eberbach, Gewerk: Rohrleitungsbau Die Verbesserung der Wasserversorgung Buchenbach und Eberbach startet. Der Gemeinderat vergibt den Rohr-leitungsbau. Die Firma Anton Bokmeier hat mit 458 241,67 Euro brutto das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Die Räte erteilen einstimmig dem Bauunternehmen aus Markelsheim den Auftrag. Die Vergabe kurz vor dem Winter nennt Dieter Göller einen optimalen Zeitpunkt: Das Angebot liegt 120 000 Euro unter der Kostenschätzung. Der Bau der Rohrleitungen ist ein Teil der Maßnahme, für die es eine 80-prozentige Förderung gibt. Der Bau des Hochbehälters und die Elektrik sind weitere Gewerke, die demnächst zur Vergabe anstehen. Mieterhöhung für Gemeindegebäude und Gemeindewohnungen Die letzte Mieterhöhung liegt 14 Jahre zurück. Die Mieten für Gemeindegebäude und Gemeindewohnungen anzu-passen, erscheint daher dringend geboten. Auch wird mit der Mietanpassung, so der Bürgermeister, ein weiterer Punkt aus der Klausur beraten, der Gemeindekasse Ein-nahmen zu beschaffen. Und er ergänzt, dass die Mieten sehr günstig seien und daran ändere sich auch durch die Erhöhung nichts. Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Gangarten vor: Den Mietpreis in zwei Schritten um jeweils 10 Prozent oder in einem Schritt um 20 Prozent erhöhen. Die sogenannte Kappungsgrenze gibt dabei vor, dass der Mietzins innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. Die Räte entscheiden sich für die moderate Variante: Ab dem 1. April im nächsten Jahr erhöht sich die Miete für Gemeindegebäude und Gemeindewohnungen um 10 Prozent und um 10 Prozent ab dem 1. April 2022. Vorberatung der Änderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B Auch die Hebesätze der Grundsteuer A und B waren Thema in der Klausur des Gemeinderats. Aktuell liegt der Hebesatz der Grundsteuer A bei 360 vom Hundert und bei 310 vom Hundert für die Grundsteuer B. Wenn sich die Räte ent-schließen, die Grundsteuer zu erhöhen, können sie das mit gutem Gewissen tun, versichert Bürgermeister Böhnel. Allein der Vergleich mit den anderen Gemeinden im Kreis zeige, dass Mulfingen auch mit höheren Hebesätzen immer noch im unteren Bereich ist. Außerdem rechtfertige für den Bürgermeister nicht nur die sehr hohen Investitionen in den Wegebau oder die Versorgung mit
Breitband, die Hebesätze zu erhöhen. Auch von den Investitionen in die Feuerwehr der Gemeinde profitieren die Eigentümer von Sachgütern. Mulfingen mache mehr als andere Gemeinden, bescheinigt denn auch ein Mitglied des Gremiums. Allein schon wegen der Versorgung mit Breitband, das die Bürger kostenlos ins Haus bekommen, hat ein anderer Gemeinde-rat keinen Schmerz, die Hebesätze zu erhöhen. Nicht so bei einem Ratsmitglied, das sich dafür ausspricht, an die Hebe-sätze nicht ranzugehen. Die Bürger würden dadurch direkt belastet werden. Die 16 000 Euro Mehreinnahmen durch die höheren Hebesätze könnten seiner Meinung nach woanders eingespart werden. Über eine Erhöhung der Grundsteuer A und B um jeweils 20%-Punkte ist denn zu beschließen. Danach sind beispielsweise für ein Einfamilienhaus 35,37 Euro mehr zu bezahlen. Die Räte beschließen bei einer Gegenstimme, die Hebesätze ab 1. Januar um 20%-Punkte zu erhöhen. Erhöhung der Bauplatzpreise ab dem 01.01.2021 Was vom Gemeinderat in der Sitzung am 5. Oktober vorberaten wurde, wird in der heutigen Sitzung konkret: Die Bauplatzpreise erhöhen sich ab dem 1. Januar um 20 Prozent. Der Quadratmeter in den Oberen Weinbergen in Buchenbach wird dann mit 77 Euro abgerechnet. Für 59 Euro pro Quadratmeter gibt’s den Bauplatz in den Oberen Gänsäckern in Eberbach. Und den Quadratmeter im Jagstberger Hüttengebiet Tatzenäcker beispielsweise gibt’s für 17 Euro. Einstimmig beschließen die Räte auch, dass für verbindliche Bauplatzzusagen beziehungsweise Erwerbsanträge bis zum 31. Dezember noch die bisherigen Bauplatzpreise gelten. Das Gremium beriet in der Sitzung im Oktober auch über eine Reservierungsgebühr. Dies ist, so Bürgermeister Böhnel, in vielen Gemeinden unter anderem auch in den Nachbargemeinden schon gängige Praxis. Es wird vorge-schlagen, ab sofort eine Gebühr in Höhe von 1 000 Euro für die Reservierung eines Bauplatzes zu verlangen. Beim Kauf des Bauplatzes wird die Gebühr mit dem Kaufpreis verrechnet. Es bleibt bei einer Reservierungsdauer von 6 Monaten. Die Gebühr gibt es zurück, wenn der Bauplatz im Reservierungszeitraum anderweitig verkauft wird, weil sich der Reservierende dann nicht innerhalb von 4 Wochen für einen Kauf entschieden hat. Hauptamtsleiter Benjamin Czernin weist darauf hin, dass die Gemeinde die Gebühr nicht zurückerstattet, wenn ein Bauplatz nicht innerhalb von 6 Monaten gekauft wird. Es gibt natürlich die Option, die Reservierung zu verlängern. Das bringt allerdings mit sich, dass die Gebühr noch einmal anfällt. Nachdem sich aus den Reihen des Gremiums erkundigt wird, wie viel die Nachbarkommunen erheben, beschließen die Räte bei einer Enthaltung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 Euro. Einig ist man sich im Gremium, für die Reservierung eines Bauplatzes in einem Hüttengebiet die Gebühr mit 250 Euro festzulegen. Verlegung Spielplatz am Wertplatz Der Spielplatz am Wertplatz zieht um. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Spielplatz zum Badeplatz zu verlegen. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die mit dem endgültigen Spielplatz wenig zu tun hat. Die Übergangslösung braucht es, weil am Standort des Spielplatzes der neue Kindergarten gebaut wird. Künftig wird daher beim Badeplatz Spielen angesagt sein. Die Spielgeräte werden auf dem Areal am alten Sportplatz aufgebaut. Die vorhandenen Spielgeräte, so Dieter Göller, können zum großen Teil weiter benutzt werden. Allerdings, Bodenarbeiten und Befestigungsarbeiten sind am neuen Standort zu machen. Dieter Göller informiert in diesem Zusammenhang: Auch der bestehende Weg zum Badeplatz wird ausgebessert. Die Verlegung des Spielplatzes wird 30 000 Euro kosten. Der Spielplatz am Badeplatz soll fertig sein, bevor mit dem Bau des Kindergartens begonnen wird. Die Maßnahme ist für den Mulfinger Ortsvorsteher vernünftig und vorausschauend. Baugesuche - Funkmast in Buchenbach 40 Meter hoch und aus Beton will die Telekom den Funkmast in Buchenbach bauen. Nicht nur den Abstand zur Wohnbebauung wertet der Buchenbacher Ortsvor-steher als zu gering: „Der Funkmast ist bei uns im Wohnzimmer.” Auch werde der Denkmalschutz nicht gewahrt. Denn der Mast steht in Konkurrenz mit der Kirche und der Burg. 80 Meter ist er von der Kirche entfernt. Der Ortsvorsteher führt weiter an,
dass der Standort im Natur- und Landschaftsschutzgebiet ist. Der Funkmast beeinträch-tige das Ortsbild. Ortsvorsteher Baumann stellt klar: Wir sind nicht gegen den Funkmast, wir sind gegen den Standort. Darauf merkt ein Mitglied des Gemeinderats an, dass mit den Konsequenzen gelebt werden muss, wenn der Funkmast nicht gebaut wird. Die Konsequenzen schildert die Ortsvorsteherin von Eberbach: Nur an ein paar Stellen in Eberbach ist Handyempfang. Die Ortschaft habe nicht den Empfang wie Buchenbach. „Ich verstehe die Buchen-bächer”, sagt sie. Gleichzeitig macht sie jedoch klar, dass Buchenbach als Standort für den Funkmast schon wichtig wäre. Das sehen auch die meisten Gemeinderäte so. Mit 9 Ja- Stimmen, einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen wird dem Baugesuch das Einvernehmen erteilt. Zu den folgenden Baugesuchen hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt: Buchenbach Flst. 190/1, Neubau eines 33,95 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte Buchenbacher Straße 23, Flst. 84, Änderung der Dachform auf der bestehenden Remise Hollenbach Amtstraße 85, Flst. 432/1, Neubau Erprobungszentrum (geplante geänderte Ausführung) Jagstberg Heßlachshofer Straße, Flst. 1694, Neubau eines Einfamilienwohnhauses Mulfingen Bachgasse 25, Flst. 146/1, Erweiterung des Zwerchgiebels zur Schaffung eines Kinderzimmers Verschiedenes - Situation im Altenpflegeheim Berndshofen und im Zwergenland Bürgermeister Böhnel informiert über Corona-Infektionen im Altenpflegeheim in Berndshofen. Die Situation sei kritisch aber unter Kontrolle. Eine positive Testung habe es im Umfeld des Zwergenlands gegeben. Das Zwergenland wurde deswegen vorübergehend geschlossen. Bei allen Betroffenen, so der Bürgermeister, sei die Bereitschaft da, sich testen zu lassen. Die Infektionskette soll erkannt und unterbrochen werden. Bürgermeister Böhnel teilt auch mit, dass das Infektionsgeschehen keinen Anlass für weitere Schließungen gebe. Mit dem Gesundheitsamt findet eine enge und sachgerechte Abstimmung statt. - Termine Einiges an Terminen steht noch im Kalender 2020. Der Sanierungsausschuss trifft sich am 26. November. Am 2. Dezember ist eine Sitzung des Waldausschusses terminiert. Eine Waldbegehung gibt es wegen Corona jedoch nicht. Der Zweckverband Breitband trifft sich am 4. Dezember 2020. Am 11. Dezember wird die Verpflegungskonzeption Mensa und Kindergarten vorgestellt. Und mit Blick ins neue Jahr gibt’s die Termine für die Gemeinderatssitzungen 2021. - Gemeindeverwaltungsverband Krautheim-Dörzbach-Mulfingen Bürgermeister Böhnel kann Positives zum Thema „Penny-Markt” vermelden. Bürgermeister Köhler und Bürgermeister Kümmerle sind zu Gesprächen bereit. Eine Lösung für die Ansiedlung des Penny-Markts komme. - HZ-Redakteur verabschiedet sich Für Thomas Zimmermann, den für Mulfingen zuständigen Redakteur der Hohenloher Zeitung, ist es die letzte Gemeinderatssitzung in der Jagsttalgemeinde. Der Redakteur wechselt zum 1. Dezember in die Redaktion Heilbronn.
Erhöhung der Bauplatzpreise ab dem 01.01.2021 / Einführung einer Reservierungsgebühr Der Gemeinderat der Gemeinde Mulfingen hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 beschlossen, die Bauplatzpreise der nachfolgenden Baugebiete und Hüttengebiete zu erhöhen. Sofern ein Erwerbsantrag eines Bauplatzes bis zum 31.12.2020 schriftlich bei der Gemeinde gestellt wird, gilt noch der bisherige Bauplatzpreis pro m². Für alle Erwerbs-anträge ab dem 01.01.2021 gelten dann die neuen Bau-platzpreise. Des Weiteren wurde beschlossen, ab sofort eine Gebühr für die Reservierung von Bauplätzen einführen. Diese beläuft sich bei Baugebieten auf 500,00 € und bei Hüttengebieten auf 250,00 € und wird beim Erwerb des Bauplatzes mit dem Kaufpreis verrechnet. Sollten hierzu Rückfragen bestehen, dürfen Sie sich gerne an Herrn Hauptamtsleiter Benjamin Czernin (Tel.: 07938/9040-20, E-Mail: benjamin.czernin@mulfingen.de) wenden.
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