SmartGrundsteuer GRUNDSTEUERWERTERMITTLUNG Die ganzheitliche Software für die - microplan Emsdetten
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Mühelos zur fertigen Grundsteuererklärung Ohne Risiko und gleichzeitig komfortabel mit SmartGrundsteuer zur Erstellung der Feststellungserklärung für die Ermittlung des Grundsteuerwerts. Reform der Grundsteuer Welche Änderungen kommen auf Sie zu? Neue Berechnungsverfahren zur Bewertung des Grundvermögens • Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Ausnahme: Land und Forstwirtschaft) • Vereinfachtes Sachwertverfahren Senkung der Steuermesszahl • Grundsätzlich Senkung von 0,35 % auf 0,034 % • Abschlag Steuermesszahl um 25 % für besondere Gebäude (z. B. sozialer Wohnungsbau) • Als Ausgleich der Wertsteigerung bei einer Neubewertung Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen (Aufkommensneutralität) Neu: Grundsteuer C verteuert Spekulationen und soll finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Um den Aufwand und das Verfahren für Sie so komfortabel wie möglich zu halten, setzen wir auf SmartGrundsteuer von Taxy.io.
Zeit zu handeln Diese Fristen sind für Sie als Kanzlei wichtig Die Reform der Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Diese bedeutet jedoch nicht, dass sich Grundstückseigentümer Zeit lassen können. Alle Eigentümer müssen eine ,,Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ gemäß § 228 BewG abgeben. Für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 01.01.2022 maßgebend. Man spricht vom Datum des ersten Hauptfeststellungszeitraums. Damit die Gemeinden ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Hebesätze erhalten, sind die Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 digital einzureichen. Doch die elektronische Übermittlung der Erklärung ist voraussichtlich erst ab 01.07.2022 möglich. Das heißt: Es bleibt wenig Zeit zu handeln. Die Finanzverwaltung wird ab 2023 die Grundsteuerwerte festsetzen und die Gemeinden informieren. Diese werden in 2024 die Hebesätze neu bestimmen, sodass ab 2025 die Grundsteuer nach den neuen Wertverhältnissen erhoben werden kann. Positionierung Ende der Länder zum Anpassung Erhebung Abgabezeitraum Bundes- oder Beginn Erklärungs- der der Einreichung der Landesmodell, Erste Abgabezeitraum bearbeitung Grundsteuer- Grundsteuer Feststellungs- Veröffentli- Hauptfeststellung Abgabe über durch die hebesätze nach dem erklärung beim chung der ELSTER möglich FinVerw durch die neuen zuständigen Formulare Kommunen Verfahren Finanzamt und Erlasse 2022 - 2021 01.01.2022 01.07.2022 31.10.2022 2023 2024 2025 (Je nach Bundesland)
Gut organisiert in der Kanzlei Bereiten Sie jetzt schon Ihre Mandanten vor Zur Abgabe der Erklärung ist in der Regel der Eigentümer des Grundstückes oder des land- und forstwirtschaft- lichen Betriebes verpflichtet. Informieren Sie Ihre Mandanten bereits jetzt über die bevorstehende Pflicht zur Erstellung der Feststellungserklä- rung. Denn nicht alle Eigentümer*innen werden eine persönliche Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung von Finanzamt oder der Gemeinde erhalten. Manche Bundesländer begnügen sich mit öffentlichen Bekanntmachun- gen, andere stellen detaillierte Informationen zur Verfügung. Leider handeln die Bundesländer an dieser Stelle nicht einheitlich. Für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen Sie Daten und Dokumente, die Ihnen im Moment noch nicht in der Kanzlei vorliegen. Ihre Mandanten müssen Daten heraussuchen, die sich insbesondere in Einheits- wertbescheiden, Flurkarten und Grundbuchauszügen befinden. Hier bedarf es eventuell an Vorlaufzeiten bei Ihren Mandanten. Wir von microPLAN empfehlen die innovative Software „SmartGrundsteuer“ von der Taxy.io GmbH.
KENNEN SIE BEREITS JEDEN GRUNDBESITZ IHRER MANDANTEN, DER VON DER GRUNDSTEUERREFORM BETROFFEN IST? Die Grundsteuerreform betrifft ALLE Eigentü- mer*innen von Grundbesitz, unabhängig ob Einige der Grundstücke werden Ihnen als Grundstücke privat oder gewerblich genutzt Kanzlei bekannt sein, weil damit Einkünfte im werden, es sich um Wohneigentum oder um Bereich Vermietung und Verpachtung erzielt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb werden. ln vielerlei Fällen wird es allerdings handelt. so sein, dass Ihre Mandanten Grundstücke ohne Einkunftserzielungsabsicht im Privatver- mögen halten, deren Existenz Ihnen eventuell bisher noch nicht bekannt ist. Wir empfehlen aktiv auf Ihre Mandanten zu- zugehen und nicht darauf zu warten, bis diese von den Kommunen und Gemeinden eventuell angeschrieben werden. Bereiten Sie sich heute schon vor, sodass die Grundsteuerreform nicht zur Überbrückungs- hilfe 2.0 für die Kanzlei wird.
Wie können Sie sich und Ihre Kanzlei vorbereiten? Die große Fragestellung für viele Kanzleien wird sein, wie es mög- lich ist, diese Herausforderung innerhalb der Kanzlei umzuset- zen. Fachkräftemangel, unterschiedliche Ländermodelle und neu zu definierende Prozesse machen es nicht einfacher. Als zertifizierter Taxy.io Partner und DATEV Solution Partner hel- fen wir Ihnen bei der Umsetzung und Implementierung in Ihrer Kanzlei. Service Kompetenter Kompetente Kundenbetreuung Kompetente Kommunikationspartner
MIT DIESEN ERSTEN SCHRITTEN KÖNNTEN SIE BEGINNEN: Klären Sie die Vorgehensweise. Beschäftigten Sie sich mit der Frage, ob Sie Mandantentermine machen möchten 1 und wie die Unterlagen bei z. B. analogen Mandanten in Ihre Kanzlei kommen sollen. Bilden Sie ein Team und klären Sie die Arbeitsverteilung. Das Team kann durchaus auch fachfremd sein und sogar 2 aus Werkstudenten und Office-Kräften bestehen. Schulen Sie die entsprechenden Mitarbeiter. Auf der Plattform www.beachtalk.de finden Sie eine Schulung zur Grundsteuerreform, die dafür geeignet ist, fachfremdes Personal in die Grundzüge der Reform einzuführen. Informieren Sie Ihre Mandanten über die bevorstehende Grundsteuerreform. Unterscheiden Sie hier zwischen 3 digitalen und analogen Mandanten und schließen Sie eine Auftrags- sowie Honorarvereinbarung ab. Beachten Sie, dass Sie in der Regel keine Vollmacht haben, da die Vollmachtsdatenbank die Einheitswert-Akten- 4 zeichen nicht kennt. Die Vollmacht kann von Ihnen im Tool gewählt und damit angezeigt werden. Im Vorfeld ist nichts zu veranlassen. Lassen Sie die Assistenz der Kanzlei, Auszubildende und Office-Kräfte bereits Vorbereitungen z. B. über eine 5 Excel-Liste treffen. Diese Excel können Sie komfortabel in SmartGrundsteuer importieren. Laden Sie im Anschluss daran Ihren Mandanten aus SmartGrundsteuer ein, die fehlenden Daten online über das 6 Mandantenportal von SmartGrundsteuer zu ergänzen. Übermitteln Sie ab dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuer- 7 werts über SmartGrundsteuer elektronisch per ELSTER an das Finanzamt.
Details der Grundsteuerreform Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz Eine der größten Herausforderungen ist das Berechnungsmodell. Doch sicherlich nicht wegen der Kom- plexität der Berechnung, sondern aufgrund der unterschiedlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Der Einheitswert wird im Rahmen der Grundsteuerreform nun ersetzt, und zwar durch den Grundsteuer- wert. Das bisherige 3-stufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wurde beibehalten: Schritt 1: Ermittlung des Grundsteuerwerts durch Abgabe einer digitalen Feststellungserklärung Schritt 2: Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl Schritt 3: Anwendung des Hebesatz und Festsetzung der Grundsteuer Ziel der Reform ist es seitens des Gesetzgebers nicht, die Grundsteuer zu erhöhen. Vielmehr soll erreicht werden, dass für Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe auch die gleiche Grundsteuer festge- setzt wird.
Gemeinsam durch die Grundsteuerreform Einfache Abwicklung mit SmartGrundsteuer Mit SmartGrundsteuer erstellen Sie die Erklärung über Assistenten. Sie ersparen sich damit das mühsame Einarbeiten in Formulare und unterschiedliche Rechtslagen und können entspannt ein neues und lukratives Geschäftsfeld etablieren. IN IHRER KANZLEI: Importieren Sie aus DATEV und laden Sie den Mandanten bequem per Mail aus dem System ein. Bis hin zur Übermittlung an ELSTER und einer Fristenüberwachung unter- stützt Sie SmartGrundsteuer mit sämtlichen Gesetzeslagen in petto. Das erspart Ihnen den Einarbeitungsaufwand und macht es möglich, jede*n Mitarbei- ter*in in der Kanzlei mit einer kurzen Einweisung mit der Erstellung der Erklärung zu betrauen. ALS MANDANT: Im Mandantenportal ergänzen Mandate eigenständig Daten und Dokumente. Mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung ist die Identität sichergestellt und auch die Freigabe an die Kanzlei sowie die anschließende Übermittlung erfolgt rein digital. Die fertigen Erklärungen erhält der Mandant bequem zum Download ebenfalls im Portal.
SmartGrundsteuer Alles im Überblick SMARTGRUNDSTEUER DIE SOFTWARE SMARTGRUNDSTEUER • Kanzleidashboard • Mandantendashboard DER VORGANG • ELSTER Schnittstelle • Anlage der zu bewertenden Objekte via Import • Gesetzeslagen der unterschiedlichen Bundesländer (oder manueller Anlage) durch die Kanzlei • Einladung des Mandats: Eigener Mandantenzugang inklusive Mandantendashboard mit allen Objekten • Freigabeprozess durch den Mandanten • Grundstücksdaten einsehen • Berechnungen prüfen und Grundsteuererklärung erstellen durch die Kanzlei • Elektronische Freigabe durch den Mandanten • Fertige Erklärung via Elster Schnittstelle übermitteln SMARTGRUNDSTEUER DAS VERSPRECHEN Mit dem richtigen Partner von der Reform profitieren und Kosten sparen: Mit SmartGrundsteuer als die ef- fiziente Softwarelösung und microPLAN als IT-Spezia- listen können Sie den Grundsteuerwert komfortabel ermitteln. Alles in einem Softwareworkflow vereint!
Setzen auch Sie auf SmartGrundsteuer von Taxy.io microPLAN unterstützt Sie bei der Einrichtung in Ihrer Kanzlei Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung: Tel.: 02572 / 9365 – 300 Fax: 02572 / 9365 – 9300 E-Mail: datev@microplan.de IHRE microPLAN ANSPRECHPARTNER DER FACHABTEILUNG DATEV
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