SmartGrundsteuer GRUNDSTEUERWERTERMITTLUNG Die ganzheitliche Software für die - microplan Emsdetten

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SmartGrundsteuer GRUNDSTEUERWERTERMITTLUNG Die ganzheitliche Software für die - microplan Emsdetten
SmartGrundsteuer
Die ganzheitliche Software für die
GRUNDSTEUERWERTERMITTLUNG
SmartGrundsteuer GRUNDSTEUERWERTERMITTLUNG Die ganzheitliche Software für die - microplan Emsdetten
Mühelos zur fertigen
                                  Grundsteuererklärung
                                  Ohne Risiko und gleichzeitig komfortabel mit SmartGrundsteuer
                                  zur Erstellung der Feststellungserklärung für die Ermittlung des
                                  Grundsteuerwerts.

Reform der Grundsteuer
Welche Änderungen kommen auf Sie zu?
      Neue Berechnungsverfahren zur Bewertung des Grundvermögens
       • Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Ausnahme: Land und Forstwirtschaft)
       • Vereinfachtes Sachwertverfahren

      Senkung der Steuermesszahl
        • Grundsätzlich Senkung von 0,35 % auf 0,034 %
        • Abschlag Steuermesszahl um 25 % für besondere Gebäude (z. B. sozialer Wohnungsbau)
        • Als Ausgleich der Wertsteigerung bei einer Neubewertung

      Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen (Aufkommensneutralität)

      Neu: Grundsteuer C verteuert Spekulationen und soll finanzielle Anreize setzen, auf baureifen
      Grundstücken Wohnraum zu schaffen.
      Um den Aufwand und das Verfahren für Sie so komfortabel wie möglich zu halten, setzen
      wir auf SmartGrundsteuer von Taxy.io.
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Zeit zu handeln
Diese Fristen sind für Sie als Kanzlei wichtig
Die Reform der Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Diese bedeutet jedoch nicht,
dass sich Grundstückseigentümer Zeit lassen können. Alle Eigentümer müssen eine
,,Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ gemäß § 228 BewG abgeben.

Für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 01.01.2022 maßgebend. Man spricht
vom Datum des ersten Hauptfeststellungszeitraums.

Damit die Gemeinden ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Hebesätze erhalten, sind
die Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 digital einzureichen.

Doch die elektronische Übermittlung der Erklärung ist voraussichtlich erst ab 01.07.2022
möglich. Das heißt: Es bleibt wenig Zeit zu handeln.

Die Finanzverwaltung wird ab 2023 die Grundsteuerwerte festsetzen und die Gemeinden
informieren. Diese werden in 2024 die Hebesätze neu bestimmen, sodass ab 2025 die
Grundsteuer nach den neuen Wertverhältnissen erhoben werden kann.

             Positionierung
                                                                            Ende
             der Länder zum                                                                                 Anpassung      Erhebung
                                                                       Abgabezeitraum
             Bundes- oder                             Beginn                                 Erklärungs-       der            der
                                                                      Einreichung der
             Landesmodell,         Erste          Abgabezeitraum                             bearbeitung   Grundsteuer-   Grundsteuer
                                                                      Feststellungs-
             Veröffentli-     Hauptfeststellung     Abgabe über                               durch die     hebesätze      nach dem
                                                                    erklärung beim
             chung der                            ELSTER möglich                               FinVerw       durch die       neuen
                                                                     zuständigen
             Formulare                                                                                      Kommunen       Verfahren
                                                                        Finanzamt
             und Erlasse

               2022 - 2021          01.01.2022         01.07.2022        31.10.2022               2023           2024         2025
                                                                      (Je nach Bundesland)
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Gut organisiert in der Kanzlei
Bereiten Sie jetzt schon Ihre Mandanten vor
Zur Abgabe der Erklärung ist in der Regel der Eigentümer des Grundstückes oder des land- und forstwirtschaft-
lichen Betriebes verpflichtet.

Informieren Sie Ihre Mandanten bereits jetzt über die bevorstehende Pflicht zur Erstellung der Feststellungserklä-
rung. Denn nicht alle Eigentümer*innen werden eine persönliche Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung von
Finanzamt oder der Gemeinde erhalten. Manche Bundesländer begnügen sich mit öffentlichen Bekanntmachun-
gen, andere stellen detaillierte Informationen zur Verfügung. Leider handeln die Bundesländer an dieser Stelle
nicht einheitlich.

Für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen Sie Daten und Dokumente, die Ihnen im Moment noch
nicht in der Kanzlei vorliegen. Ihre Mandanten müssen Daten heraussuchen, die sich insbesondere in Einheits-
wertbescheiden, Flurkarten und Grundbuchauszügen befinden. Hier bedarf es eventuell an Vorlaufzeiten bei
Ihren Mandanten.

Wir von microPLAN empfehlen die innovative Software „SmartGrundsteuer“ von der Taxy.io GmbH.
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KENNEN SIE BEREITS JEDEN GRUNDBESITZ
IHRER MANDANTEN, DER VON DER
GRUNDSTEUERREFORM BETROFFEN IST?

Die Grundsteuerreform betrifft ALLE Eigentü-
mer*innen von Grundbesitz, unabhängig ob                           Einige der Grundstücke werden Ihnen als
Grundstücke privat oder gewerblich genutzt                         Kanzlei bekannt sein, weil damit Einkünfte im
werden, es sich um Wohneigentum oder um                            Bereich Vermietung und Verpachtung erzielt
einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb                      werden. ln vielerlei Fällen wird es allerdings
handelt.                                                           so sein, dass Ihre Mandanten Grundstücke
                                                                   ohne Einkunftserzielungsabsicht im Privatver-
                                                                   mögen halten, deren Existenz Ihnen eventuell
                                                                   bisher noch nicht bekannt ist.

                   Wir empfehlen aktiv auf Ihre Mandanten zu-
                   zugehen und nicht darauf zu warten, bis diese
                   von den Kommunen und Gemeinden eventuell
                   angeschrieben werden.
                   Bereiten Sie sich heute schon vor, sodass die
                   Grundsteuerreform nicht zur Überbrückungs-
                   hilfe 2.0 für die Kanzlei wird.
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Wie können Sie sich und
Ihre Kanzlei vorbereiten?
Die große Fragestellung für viele Kanzleien wird sein, wie es mög-
lich ist, diese Herausforderung innerhalb der Kanzlei umzuset-
zen. Fachkräftemangel, unterschiedliche Ländermodelle und neu
zu definierende Prozesse machen es nicht einfacher.

Als zertifizierter Taxy.io Partner und DATEV Solution Partner hel-
fen wir Ihnen bei der Umsetzung und Implementierung in Ihrer
Kanzlei.

                                                                 Service
                                                            Kompetenter
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MIT DIESEN ERSTEN SCHRITTEN
                                          KÖNNTEN SIE BEGINNEN:
    Klären Sie die Vorgehensweise. Beschäftigten Sie sich mit der Frage, ob Sie Mandantentermine machen möchten
1   und wie die Unterlagen bei z. B. analogen Mandanten in Ihre Kanzlei kommen sollen.

    Bilden Sie ein Team und klären Sie die Arbeitsverteilung. Das Team kann durchaus auch fachfremd sein und sogar
2   aus Werkstudenten und Office-Kräften bestehen. Schulen Sie die entsprechenden Mitarbeiter. Auf der Plattform
    www.beachtalk.de finden Sie eine Schulung zur Grundsteuerreform, die dafür geeignet ist, fachfremdes Personal
    in die Grundzüge der Reform einzuführen.

    Informieren Sie Ihre Mandanten über die bevorstehende Grundsteuerreform. Unterscheiden Sie hier zwischen
3   digitalen und analogen Mandanten und schließen Sie eine Auftrags- sowie Honorarvereinbarung ab.

    Beachten Sie, dass Sie in der Regel keine Vollmacht haben, da die Vollmachtsdatenbank die Einheitswert-Akten-
4   zeichen nicht kennt. Die Vollmacht kann von Ihnen im Tool gewählt und damit angezeigt werden. Im Vorfeld ist
    nichts zu veranlassen.

    Lassen Sie die Assistenz der Kanzlei, Auszubildende und Office-Kräfte bereits Vorbereitungen z. B. über eine
5   Excel-Liste treffen. Diese Excel können Sie komfortabel in SmartGrundsteuer importieren.

    Laden Sie im Anschluss daran Ihren Mandanten aus SmartGrundsteuer ein, die fehlenden Daten online über das
6   Mandantenportal von SmartGrundsteuer zu ergänzen.

    Übermitteln Sie ab dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuer-
7   werts über SmartGrundsteuer elektronisch per ELSTER an das Finanzamt.
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Details der Grundsteuerreform
Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz
Eine der größten Herausforderungen ist das Berechnungsmodell. Doch sicherlich nicht wegen der Kom-
plexität der Berechnung, sondern aufgrund der unterschiedlichen Regelungen einzelner Bundesländer.

Der Einheitswert wird im Rahmen der Grundsteuerreform nun ersetzt, und zwar durch den Grundsteuer-
wert.

Das bisherige 3-stufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wurde beibehalten:

Schritt 1: Ermittlung des Grundsteuerwerts durch Abgabe einer digitalen Feststellungserklärung

Schritt 2: Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl

Schritt 3: Anwendung des Hebesatz und Festsetzung der Grundsteuer

Ziel der Reform ist es seitens des Gesetzgebers nicht, die Grundsteuer zu erhöhen. Vielmehr soll erreicht
werden, dass für Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe auch die gleiche Grundsteuer festge-
setzt wird.
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Gemeinsam durch die Grundsteuerreform
Einfache Abwicklung mit SmartGrundsteuer
                    Mit SmartGrundsteuer erstellen Sie die Erklärung über Assistenten. Sie ersparen sich
                    damit das mühsame Einarbeiten in Formulare und unterschiedliche Rechtslagen und
                    können entspannt ein neues und lukratives Geschäftsfeld etablieren.

                    IN IHRER KANZLEI:

                    Importieren Sie aus DATEV und laden Sie den Mandanten bequem per Mail aus dem
                    System ein. Bis hin zur Übermittlung an ELSTER und einer Fristenüberwachung unter-
                    stützt Sie SmartGrundsteuer mit sämtlichen Gesetzeslagen in petto.
                    Das erspart Ihnen den Einarbeitungsaufwand und macht es möglich, jede*n Mitarbei-
                    ter*in in der Kanzlei mit einer kurzen Einweisung mit der Erstellung der Erklärung zu
                    betrauen.

                    ALS MANDANT:

                    Im Mandantenportal ergänzen Mandate eigenständig Daten und Dokumente.
                    Mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung ist die Identität sichergestellt und auch die
                    Freigabe an die Kanzlei sowie die anschließende Übermittlung erfolgt rein digital. Die
                    fertigen Erklärungen erhält der Mandant bequem zum Download ebenfalls im Portal.
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SmartGrundsteuer
Alles im Überblick

         SMARTGRUNDSTEUER
             DIE SOFTWARE                                               SMARTGRUNDSTEUER
 • Kanzleidashboard
 • Mandantendashboard
                                                                             DER VORGANG
 • ELSTER Schnittstelle                                        • Anlage der zu bewertenden Objekte via Import
 • Gesetzeslagen der unterschiedlichen Bundesländer             (oder manueller Anlage) durch die Kanzlei
                                                               • Einladung des Mandats: Eigener Mandantenzugang
                                                                inklusive Mandantendashboard mit allen Objekten
                                                               • Freigabeprozess durch den Mandanten
                                                               • Grundstücksdaten einsehen
                                                               • Berechnungen prüfen und Grundsteuererklärung
                                                                erstellen durch die Kanzlei
                                                               • Elektronische Freigabe durch den Mandanten
                                                               • Fertige Erklärung via Elster Schnittstelle übermitteln

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                                         Tel.:   02572 / 9365 – 300
                                         Fax:    02572 / 9365 – 9300
                                         E-Mail: datev@microplan.de

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