So prüft das Finanzamt - Vorbereitung, Ablauf und Folgen einer steuerlichen Betriebsprüfung

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Die steuerliche Betriebsprüfung

              So prüft das Finanzamt

             Vorbereitung, Ablauf und Folgen
            einer steuerlichen Betriebsprüfung
Die steuerliche Betriebsprüfung

        Die steuerliche Betriebsprüfung ist eines
        der wichtigsten Ereignisse in den
        Beziehungen eines Steuerpflichtigen
        zum Fiskus.

        Zugleich ist eine solche Prüfung eine
        große Herausforderung an den
        Steuerpflichtigen, dessen Steuerberater
        und natürlich auch für den Betriebsprüfer
        selbst.

        Abgesehen von der fachlichen und
        rechtlichen Herausforderung ist auch der
        richtige Umgang der Beteiligten von
        wesentlicher Bedeutung.
Die steuerliche Betriebsprüfung

Wer wird geprüft?

        Ø Gruppenauswahl

        Bestimmte Branchen

        Ø Zeitauswahl

        Wenn ein Betrieb schon länger nicht mehr
        geprüft wurde steigt die Wahrscheinlichkeit
        einer Betriebsprüfung.
Die steuerliche Betriebsprüfung

        Ø Bedarfsprüfungen

        Aufgrund von Anregungen durch den
        Beamten in der Veranlagung, wenn dieser
        z.B. größere Abweichungen oder Unregel-
        mäßigkeiten in den Steuererklärungen
        feststellt.

        Beispiele: permanente Verluste, keine
        Privatentnahmen, stark sinkende oder stark
        steigende Umsätze, hohe Investitionen,
        Aufgabe des Betriebes, Umgründungen
        usw.

        Ø Auf Bestellung
Die steuerliche Betriebsprüfung

Welcher Zeitraum wird geprüft?

        Ø Üblicherweise die letzten drei
         veranlagten Jahre

        Ø Bei Bedarf kann aber der Zeitraum
         ausgedehnt werden.

        Ø Bei Verdacht auf Hinterziehung kann
         bis zu 10 Jahren ausgedehnt werden.

        Ø Wiederholungsverbot
Die steuerliche Betriebsprüfung

Welcher Zeitraum wird geprüft?

        Ø Die Prüfung von Zeiträumen, die
        bereits einmal geprüft wurden ist nur in
        ganz eingeschränktem Rahmen
        möglich.

        Man kann also davon ausgehen, daß
        bereits einmal geprüfte Zeiträume nicht
        nocheinmal geprüft werden können.

        Ø Achtung auf Aufbewahrung von
        Unterlagen
Die steuerliche Betriebsprüfung

Die Arten der Betriebsprüfung

           Ø Die Buch- und Betriebsprüfung

           Ø Nachschau

           Ø Umsatzsteuersonderprüfung

           Ø Prüfen der Aufzeichnungen bei
            Überschußrechnern

           Ø Lohnsteuerprüfung

           Ø Prüfungsabteilung Strafsachen
            (PAST)
Die steuerliche Betriebsprüfung

Die Arten der Betriebsprüfung

              Ø Hausdurchsuchung

              Ø Betriebsbesichtigung

              Ø Andere Prüfungen

        Kommunalsteuer durch Gemeinde, früher
        Getränkesteuer durch Gemeinde,
        Krankenkassenprüfung, im Baugewerbe
        Schlechtwetterentschädigungen und
        Bauarbeiterkasse.
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Die Aufgaben der Betriebsprüfung

        Ø Erforschung der tatsächlichen
         Verhältnisse

        Die BP hat von Amts wegen die tatsächlichen
        und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die
        für die Abgabepflicht und die Erhebung der
        Abgaben wesentlich sind.

        Rechtsgrundlage ist § 115 BAO.

        Ø Betriebsprüfer als Sachverständiger

        Ø Darf der Betriebsprüfer fiskalisch sein?
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Die Aufgaben der Betriebsprüfung

        Ø Grenzen der Macht des Prüfers

        Ø Prüfung zu Gunsten des
         Abgabepflichtigen

        Der Prüfer ist gesetzlich verpflichtet auch
        zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen.
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Die Aufgaben der Betriebsprüfung

        Ø Gleichmäßigkeit der Besteuerung

        BP ist verpflichtet für Gleichbehandlung aller
        Steuerpflichtigen zu sorgen und Steuerver-
        kürzungen zu bekämpfen.

        Gleichmäßigkeit heißt aber auch, daß keiner
        zu wenig, aber auch keiner zuviel Steuern
        bezahlt. Die Steuerprüfung schützt den
        anständigen Steuerpflichtigen.

        Der Steuerpflichtige kann aus einer BP auch
        Vorteile ziehen, z.B. wie etwas rechtlich richtig
        beurteilt werden kann, oder aber auch
        betriebswirtschaftliche Erkenntnisse gewinnen.
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Die Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

        Permanente Vorbereitung

        1. Ordentliche Führung der Geschäfte.
        2. Abgabe von korrekten
           Steuererklärungen.
        3. Einhalten von Terminen.
        4. Ordnungsgemäße Buchführung

        Wenn diese Punkte erfüllt sind gilt die
        Vermutung der sachlichen Richtigkeit der
        Besteuerungsgrundlagen.
Die steuerliche Betriebsprüfung

Wie wird eine Betriebsprüfung
angekündigt?

        Ø Eine BP sollte tunlichst eine Woche vor
        Beginn der Prüfung angekündigt werden,
        wenn der Zweck der Prüfung dadurch
        nicht vereitelt wird.

        Ø Es gibt also keine Verpflichtung, nur
        eine Empfehlung.

        Ø Es ist aber üblich, daß sich der BP
        entweder telefonisch oder schriftlich
        ankündigt.
Die steuerliche Betriebsprüfung

Wie wird eine Betriebsprüfung
angekündigt?

        Ø Nur bei Verdacht auf Steuerhinter-
        ziehung wird sich der Prüfer nicht
        anmelden.

        Ø Oft kann auch ein Prüfungstermin
        vereinbart werden, ebenso kann der
        Prüfungsort vereinbart werden.
Die steuerliche Betriebsprüfung

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

        Verständigung des Steuerberaters

        Ø Bereithalten eines geeigneten
         Arbeitszimmers

        Ø Bereitstellung der Unterlagen

        Ø Bestimmung von Auskunftspersonen
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Welche Maßnahmen sind erforderlich?

        Ø Vorbereitung und Durchsicht aller
        Unterlagen zusammen mit dem
        Steuerberater, Besprechung von
        “heiklen” Punkten und zurechtlegen von
        Argumenten.

        Ø Überlegen ob eine Selbstanzeige
        sinnvoll ist.
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Die richtige Einstellung zum Prüfer

        Ø Respekt vor der Person des Prüfers

        Ø Prüfer ist gut ausgebildeter Fachmann

        Ø Prüfer entscheidet darüber, ob ein
        Tatbestand als erwiesen anzusehen ist, oder
        nicht.

        Ø Arbeit des Prüfers sollte nicht unnötig
        erschwert werden, etwa durch Auskunfts-
        verweigerung, zögernde Herausgabe von
        Unterlagen, schlechte Arbeitsbedingungen usw.

        Ø Gegenseitige Achtung verbessert das Klima
        und kann Auswirkungen auf das Ergebnis der
        Prüfung haben.
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Rechte und Pflichten des
Steuerpflichtigen

        Ø Offenlegungs-und Wahrheitspflicht

        Der Steuerpflichtige hat abgabenrechtlich
        relevante Sachverhalte offenzulegen. Die
        Offenlegung muß vollständig und wahrheits-
        gemäß erfolgen. Er ist verpflichtet, bei der
        Sachverhaltsermittlung mitzuhelfen.

        Wenn der Abgabepflichtige nicht mitwirkt, ist
        auch die Behörde nicht zur Erforschung des
        Sachverhaltes verpflichtet, vielmehr ist der
        Prüfer berechtigt, das anzunehmen, was er für
        wahrscheinlich hält.
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Rechte und Pflichten des
Steuerpflichtigen

        Eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuer-
        pflichtigen gibt es bei Auslandssachverhalten.

        Ø Verweigerung der Aussage

        In Ausnahmefällen kann die Aussage von
        einer Auskunftsperson oder einem Zeugen
        verweigert werden.

            1. Nahe Angehörige
            2. Bei finanzstrafrechtlichen
               Konsequenzen
            3. Bei Personen die einer beruflichen
               Schweigepflicht unterliegen, wie z.B.
               Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und
               Steuerberater.
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Rechte und Pflichten des
Steuerpflichtigen

        Ø Das Recht auf Parteiengehör

        Dem Abgabepflichtigen ist die Gelegenheit zu
        geben, seine Rechte geltend zu machen. Das
        wird in der Praxis anhand von Besprechungen
        über die Feststellungen des BP, sogenannte
        Vorbesprechungen, wahrgenommen. Der
        Grundsatz des Parteiengehörs besagt, daß
        einem Abgabenpflichtigen stets genügend
        Gelegenheit gegeben werden muß, um zu den
        Feststellungen der BP Stellung zu nehmen.
Die steuerliche Betriebsprüfung

Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte

        Ø Zuerst wird die formelle Ordnungsmäßigkeit der
        Buchführung und der Aufzeichnungen geprüft.

        Ø Grundaufzeichnungen wie Kassabuch,
        Inventuren, korrekte zeitnahe Verbuchung der
        Geschäftsfälle, Buchabschluß, Bilanzvortrag.

        Ø Formell richtige Bücher haben die gesetzliche
        Vermutung, daß auch materiell alles in Ordnung
        ist, daher sind ordentliche Grundauf-zeichnungen
        besonders wichtig.

        Ø Im Gegensatz zur formellen Richtigkeit der
        Bücher ist die inhaltliche (materielle) Richtigkeit
        weit schwieriger zu prüfen. Dazu sollen folgende
        Beispeile dienen:
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Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte

        ØRohaufschlagsabweichungen

        ØVerprobung von Stundensätzen

        ØMengenrechnungen

        ØBetriebsvergleiche

        ØVermögensrechung

        ØInstandhaltungsaufwand

        ØAnlagenabschreibung

        ØPKW
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Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte

        ØFingierte Darlehen

        ØSpenden, Repräsentation

        ØReisekosten

        ØAngestellte Ehegattin und Verwandte

        ØVerdeckte Gewinnausschüttungen

        ØAuslandsbeziehungen
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Abschluss der Betriebsprüfung

        ØVorbesprechung

        ØSchlußbesprechung

        ØBetriebsprüfungsbericht

        ØWiederaufnahme des Verfahrens /
         neue Steuerbescheide

        ØRechtsmittel
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