Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2021 wissenswertes für schülerinnen und schüler - Kultusministerium

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Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2021 wissenswertes für schülerinnen und schüler - Kultusministerium
wissenswertes für Schülerinnen und Schüler

Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe
                      Abitur 2021
Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2021 wissenswertes für schülerinnen und schüler - Kultusministerium
H erau sg eber:                                 Fotos:
    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport        Robert Thiele, Clipdealer
    Baden-Württemberg
    Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart              G e s ta lt u n g :
    Fax 0711 279-2838                               www.part-design.de
    E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de
    www.km-bw.de                                    Druck:
    www.twitter.com/km_bw                           Bonifatius GmbH

                                                    Auflage:
    R edakti o n :                                  80.000
    Verantwortlich:                                 Oktober 2018
    Christian Gerber, Thomas Hindermann,
    Dr. Christian Mellwig, Dr. Veronika Nölle,      Nachbestellungen sind per E-Mail
    Dieter Saile, Michael Siefert,                  (oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de)
    Claudia Stuhrmann, Katja Wachholtz              oder Fax (0711 279-2838) möglich.

    Mitarbeit:                                      Alle eingesetzten beziehungsweise verarbeiteten
    Klaus Behringer, Izlem Dogan, Axel Ferdinand,   Rohstoffe und Materialien entsprechen den zum
    Florian Gleibs, Kai Gräf, Stephan Juchem,       Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen
    Barbara Kenk, Florian Lautenschlager,           beziehungsweise geltenden Bestimmungen und
    Rüdiger Montag, Martin Müller,                  Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
    Dr. Christine Niens, Peter Friedrich Pfeifle,   Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei
    Heiko Schmitt, Dr. Peter Stein,                 Zulieferungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen
    Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung           und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche
    des Landesschülerbeirats                        Verfahren und Erzeugnissen bevorzugt eingesetzt.

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Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2021 wissenswertes für schülerinnen und schüler - Kultusministerium
Liebe Schülerinnen
und Schüler,
auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife sind         Stärker als Sie es bisher kennen, liegt deshalb die
Sie mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe        Verantwortung für Ihren Bildungserfolg von nun an
in die entscheidende Phase eingetreten. Sie bereiten    auch bei Ihnen. Die Kursstufe besteht aus einem
sich damit direkt auf die akademischen Anforderun-      Pflichtbereich und einem Wahlbereich, den Sie in-
gen an einer Hochschule oder die berufspraktischen      dividuell gestalten können. Im Unterschied zur Un-
Ansprüche einer anspruchsvollen Berufsausbildung        ter- und Mittelstufe haben Sie nun die Chance, mit
vor. Die beiden kommenden Jahre werden Sie he-          größerer Freiheit Ihren eigenen Neigungen und In-
rausfordern und Ihnen erhebliche Leistungen und         teressen nachzugehen und dort Leistung zu zeigen.
vollen Einsatz abverlangen. Das Wissen und die
Kompetenzen, die Sie in Ihrer bisherigen Schullauf-     Am Ende Ihrer Schullaufbahn stehen dann die Abi-
bahn erworben haben, können Sie dabei gut verwen-       turprüfungen, die aus mehreren Komponenten be-
den und zugleich ausbauen.                              stehen und auf die Ihre Lehrerinnen und Lehrer Sie
                                                        gut vorbereiten werden. Was sich dahinter genau
Der Erwerb sowohl breiter als auch vertiefter Allge-    verbirgt und wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der
meinbildung mit dem Ziel der allgemeinen Studier-       Kursstufe der gymnasialen Oberstufe erfolgreich ge-
fähigkeit, individuelle Profilbildung und die Motiva-   stalten können – das erläutert der vorliegende Leit-
tion für selbstständiges Denken – das alles bedeutet    faden.
„gymnasiale Oberstufe“. Sie werden dazu auf hohem
Niveau in Sprachen, den Naturwissenschaften, den        Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche und er-
Geisteswissenschaften und im musisch-ästhetischen       folgreiche Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe
Bereich ausgebildet. Dabei lernen Sie vermehrt          und viel Erfolg für das Abitur.
eigen­verantwortlich, Sie werden projektorientiert
arbeiten und interdisziplinär urteilen – und können
zugleich eigene Schwerpunkte setzen.

                                                        Dr. Susanne Eisenmann
                                                        Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
                                                        des Landes Baden-Württemberg

                                                                                                               3
Abitur 2021 · Inhaltsverzeichnis

                                   die gymnasiale oberstufe an allgemein bildenden gymnasien
                                   und Gemeinschaftsschulen                                                        5

                                   1 . 	D i e E i n f ü h r u n g s p h a s e 5
                                       1.1	Allgemeine Hinweise
                                       1.2	Informationen
                                   2 . 	D i e K u r s wa h l e n                                               6
                                       2.1	Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder
                                       2.2	Kursarten                                                           7
                                       2.3	Leistungsfächer
                                       2.4	Basisfächer
                                       2.5 	Regelung zur Belegung der Fremdsprachen an der Gemeinschaftsschule
                                   3 . 	DIE LEISTUNGSMESSUNG	                       8
                                       3.1	Notengebung
                                       3.2 	Klausuren und andere Leistungsnachweise
                                       3.3 Zeugnisse
                                   4 . 	DIE ABITURPRÜFUNG	             9
                                       4.1	Allgemeine Hinweise
                                       4.2	Die schriftlichen Prüfungen
                                       4.3	Die mündlichen Prüfungen
                                       4.4	Wahl der Prüfungsfächer
                                   5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n                                      12
                                       5.1	Übersicht
                                       5.2	Block I
                                       5.3	Block II	                                                              13
                                       5.4	Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl
                                       5.5	Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses                     14
                                   		          bei schriftlicher und mündlicher Prüfung
                                   6. Zeitlicher Überblick                                                        15
                                   7 . 	BESONDERHEITEN	                                                           16
                                       7.1	Besondere Lernleistung
                                       7.1.1	Seminarkurs als besondere Lernleistung
                                       7.1.2	Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum oder gesellschaftliches
                                   		Engagement in Gremien anstelle des Seminarkurses
                                       7.2	Wirtschaft als Leistungsfach
                                       7.3	Religionslehre und Ethik
                                       7.4	Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum                         17
                                   8 . 	MINDESTQUALIFIKATION UND WIEDERHOLUNG                                     19
                                       8.1	Mindestqualifikation
                                       8.2	Wiederholung
                                   9 . 	A n h a n g
                                       9.1	Fachhochschulreife   20
                                       9.2 	Auslandsaufenthalte 21
                                       9.3	Wahlbeispiele        22
                                   die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien                              23
                                   Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium                                 24
                                   1 . 	E i n g a n g s k l a s s e                                               25
                                   2 . 	J a h r g a n g s s t u f e n 1 u n d 2                                   27
                                        2.1	Profilfächer – Kernfächer                                             28
                                        2.2	Kursangebot                                                           29
                                        2.3	Pflichtbelegung                                                       30
                                        2.4	Besondere Lernleistung                                                33
                                   3 . 	D i e A b i t u r p r ü f u n g                                           34
                                       3.1	Die schriftliche Prüfung
                                       3.2	Die mündliche Prüfung
                                   4 . 	L e i s t u n g s b e w e rt u n g                                        42
                                        4.1	Punktesystem und Noten
                                        4.2 	Klausuren und andere Leistungsnachweise
                                        4.3 	Niveaubestätigung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
                                   		           für Sprachen (GER)
                                   5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n              42
                                       5.1	Block I – Leistungen aus den Kursen
                                       5.2	Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung    44
                                       5.3	Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur   45
                                   6 . 	z e i t l i c h e r ü b e r b l i c k                                     46
                                   7 . NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG                                             46

                                   Sonstiges                                                                      47
                                   B e l e g p l a n - Wa h l b o g e n ( M u s t e r )                           48
                                   Zeugnis (Muster)                                                               50

                    4
Die gymnasiale Oberstufe an
                allgemein bildenden Gymnasien
                     und Gemeinschaftsschulen
Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg         Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informations-
durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als         schrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche
Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufenbe-         Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechtsver-
raterin oder dem Oberstufenberater dienen. Dem           ordnung. Die Verkündung der AGVO ist noch im
Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultusministe-       1. Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 vorgesehen. Im
riums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprü-      Anschluss daran kann die Rechtsverordnung im In-
fung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien           ternet unter folgender Adresse eingesehen werden:
in Aufbauform“ (Abiturverordnung Gymnasien der           www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
Normalform - AGVO) zu Grunde.                            > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

                                                  1. Die Einführungsphase
1.1 Allgemeine Hinw ei se                                dienorientierung gelangen, um die Ausbildung oder
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjäh-   das Studium erfolgreich absolvieren zu können. Zur
rige Einführungsphase (Klasse 10 beziehungsweise         Klärung der eigenen Interessen und Neigungen die-
Klasse 11) und eine zweijährige Qualifikations­phase.    nen das Entscheidungstraining www.bw-best.de oder
Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe          der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de. Infor-
(erste und zweite Jahrgangsstufe oder Jahrgangsstu-      mationen zu allen Fragen des Studierens – von den
fen 11 und 12 beziehungsweise 12 und 13) bezeich-        Hochschularten und Studiengängen über die Studien­
net und umfasst die Schul-/Kurshalbjahre 1 bis 4.        platzvergabe und -zulassung bis zum Thema Finanzie-
Während der Einführungsphase finden Informa-             rung – finden sich auf www.studieninfo-bw.de oder
tionsveranstaltungen an der Schule statt, in denen       in der Broschüre „Studieren in Baden-Württemberg“.
Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und        Individuelle Informations- und Beratungsgespräche
Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten.                         bieten die Studienberatungen der Hochschulen und
Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurs-         die Agentur für Arbeit an. Bitte nutzen Sie das Bera-
wahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche   tungs- und Unterstützungsangebot Ihrer Schule.
Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möch-
ten. Für den Übergang von der Einführungsphase in        Präsenzpflicht
die Kursstufe ist eine Versetzung erforderlich.          Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.
Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer       März 1982 (GBl. Seite 176; K. u. U. Seite 387), zu-
werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife         letzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2009
mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch      (GBl. Seite 229):
nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.           (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und
                                                         die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schu-
1.2 In formationen                                       le regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und
Berufliche Orientierung                                  die Schulordnung einzuhalten. […]
Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder          (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts-
eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der        veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet,
Kurswahl umfassend darüber zu informieren, wie           als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. […]
Sie zu einer fundierten, sinnvollen Berufs- und Stu-

                                                                                                                  5
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

2. Die Kurswahlen
                              Die Kurswahlen finden während der Einführungs-           2 . 1 P f l i c h t- /Wa h l b e r e i c h u nd
                              phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse      Aufgabenfelder
                              für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest.              Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in
                              Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist        einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei
                              allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor-      sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte
                              handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot             Wahlmöglichkeiten gegeben.
                              zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht        Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich
                              noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsäch-     werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt.
                              lich zustande kommt.
                                                                                       2 . 2 K u r s a rt e n
                              Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach      Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase
                              und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die     umfassen zwei, drei, vier oder fünf Stunden pro Wo-
                              dieses Fach unterrichtet.                                che. Der Seminarkurs (siehe Ziffer 7.1.1) wird in der
                                                                                       Regel dreistündig angeboten.
                              Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse
                              oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders        2.3 Leistungsfächer
                              begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahr-           Leistungsfächer werden auf erhöhtem Anforderungs-
                              gangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Un-           niveau unterrichtet, d. h. über die allgemeine Orien-
                              terrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die        tierung im Bereich des Faches und der Sicherung ei-
                              Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.           ner breiten Grundbildung hinaus ist die Vermittlung

                                       A u fg aben fel d                   Pflichtbereich                           Wa h l b e r e ich

                                                  I                              Deutsch                            spätestens in der
                                            sprachlich-                                                           Einführungsphase als
                                            literarisch-
                                      spätestens in Klasse 8                                                Arbeitsgemeinschaft begonnene
                                           künstlerisch
                                    begonnene Fremdsprache:                                                          Fremdsprache:
                                   Englisch, Französisch, Latein,                                           Französisch, Latein, Griechisch,
                                  Griechisch, Russisch, Spanisch,                                           Russisch, Hebräisch, Italienisch,
                              				 Italienisch, Portugiesisch,                                                  Spanisch, Portugiesisch,
                              		           Chinesisch*                                                      Chinesisch, Japanisch, Türkisch

                                                                           Musik, Bildende Kunst                Vertiefungskurs Sprache,
                                                                                                             Literatur, Literatur und Theater

                                                II                        Geschichte, Geographie,                      Philosophie,
                                          gesellschafts-                   Gemeinschaftskunde,                         Psychologie
                                         wissenschaftlich                        Wirtschaft,
                                                                            Religionslehre/Ethik

                                         III                                    Mathematik                      Vertiefungskurs Mathematik,
                                  mathematisch-                                                                   Darstellende Geometrie,
                               naturwissenschaftlich-                     Biologie, Chemie, Physik                Problemlösen mit einem
                                     technisch                                                                   Computer-Algebra-System,
                              				                                              Informatik*                             Astronomie,
                                                                                                                         Informatik,
                                                                                   NwT*                                   Geologie

                                       ohne Zuordnung                              Sport
                                    zu einem Aufgabenfeld

                               * Angebot im Rahmen eines Schulversuches
                   6
erweiterter und exemplarisch vertiefter Kenntnisse        Die zweistündigen Kurse in Geographie und Gemein-
und Kompetenzen Kennzeichen des Leistungsfachs.           schaftskunde werden in der Regel wie folgt angebo-
In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im            ten, soweit die Schule von der Bindung der Kurse an
Umfang von je fünf Wochenstunden drei Leistungs-          die Schulhalbjahre nicht abweicht:
fächer aus dem Pflichtbereich belegt werden.
Bei der Wahl der Kurse in den Leistungsfächern ist        1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr
Folgendes zu beachten:                                    Gemein-     Geographie Geographie Gemein-
1. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer          schafts-			schafts-
   Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache                 kunde			kunde
   (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine
   Naturwissenschaft.                                     Ist das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so muss das
2. In der schriftlichen und mündlichen Abitur-            Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das
   prüfung müssen insgesamt alle drei Aufgaben-           Fach Geographie nur im dritten Halbjahr belegt wer-
   felder abgedeckt sein. Zudem müssen Deutsch            den. Weicht eine Schule von der oben angegebenen
   und Mathematik Gegenstand der schriftlichen            Reihenfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde das
   oder mündlichen Abiturprüfung sein.                    erste unterrichtete und im Fach Geographie das zwei-
Das heißt, wenn Sie weder Deutsch noch Mathe-             te unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen.
matik als Leistungsfach wählen, muss das dritte
Leistungsfach ein Fach aus dem gesellschaftswissen-       Wer aus gesundheitlichen Gründen vom Fach Sport
schaftlichem Aufgabenfeld sein.                           befreit ist, hat stattdessen zusätzliche Kurse in ent-
                                                          sprechender Anzahl in anderen Basisfächern (auch
2.4 Ba sisfächer                                          des Wahlbereichs) zu besuchen.
Basisfächer werden auf grundlegendem Anforderungs-
niveau unterrichtet, d. h. sie sind auf eine allgemeine   Über die Pflichtbelegung hinaus wählen Sie gegebe-
Orientierung im Bereich des Faches und die Sicherung      nenfalls weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahlbe-
einer breiten Grundbildung ausgerichtet. Im Rahmen        reich, abhängig vom Angebot der Schule. Insgesamt
des Kursangebots der Schule wählen Sie neben den          werden pro Halbjahr durchschnittlich mindestens 32
zwölf fünfstündigen Kursen in den Leistungsfächern        Wochenstunden besucht. Sie haben die Pflicht, an
mindestens 30 Kurse in weiteren Fächern, wobei der        den gewählten Kursen und Arbeitsgemeinschaften
Seminarkurs im Umfang von 2 Kursen berücksichtigt         regelmäßig teilzunehmen.
werden kann.
Insgesamt müssen Sie folgende Fächer durchgängig          2.5 Regelung zur Belegung der Fremd-
über vier Halbjahre hinweg belegen, soweit nicht          sprachen an der Gemeinschaftsschule
bereits als Leistungsfach belegt:                         Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 11 entwe-
                                                          der Französisch oder Spanisch neu begonnen haben,
                       Deutsch                            müssen diese neu beginnende Fremdsprache in bei-
                    Mathematik                            den Jahrgangsstufen im Umfang von jeweils vier Wo-
                eine Fremdsprache
                                                          chenstunden fortführen.
         (spätestens ab Klasse 8 begonnen)
              eine Naturwissenschaft
        (Biologie oder Chemie oder Physik)
            eine weitere Fremdsprache
         (spätestens ab Klasse 8 begonnen)
       oder eine weitere Naturwissenschaft
        (Biologie oder Chemie oder Physik)
                     Geschichte
       Geographie und Gemeinschaftskunde
              Religionslehre oder Ethik
            Bildende Kunst oder Musik
                        Sport

                                                                                                                   7
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3. Die Leistungsmessung

                              3. 1 N o ten g ebu n g
                              In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden
                              die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und
                              mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet.
                              Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach
                              folgender Tabelle einer Note zugeordnet:

                              Note                sehr gut         gut          befriedigend   ausreichend     mangelhaft     ungenügend
                                                 + 1 –          + 2 –            + 3 –          + 4 –          + 5 –               6
                              Punkte            15 14 13        12 11 10         9 8 7          6 5 4          3 2 1               0

                              Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht                          unterpunktet
                              werden, gilt als „unterpunktet“.

                              3. 2 K lau su ren u n d a n d e r e L e i s t u n g s -
                              n achw ei se
                              In den Leistungsfächern müssen Sie in den ersten          Außerdem können besondere Leistungen in den
                              drei Halbjahren jeweils mindestens je zwei Klausu-        Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im Fach
                              ren, im vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur       Musik und im Rahmen der Schulsportwettbewerbe
                              schreiben. Im Leistungsfach Sport sind in den ers-        „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert
                              ten beiden Halbjahren zusammen mindestens drei            für Paralympics“ im Fach Sport (unter Maßgabe der
                              Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine          Anforderungen der fachpraktischen Prüfung im Fach
                              Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr je-          Sport) bei der Leistungsbewertung in den Kursen
                              weils mindestens eine Klausur zu schreiben.               auf Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden.
                              In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in je-
                              dem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu          3.3 Zeugnisse
                              schreiben.                                                Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die
                                                                                        in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Die-
                              Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige Fest-      se schließen auch Bewertungen über Ihr Verhalten
                              stellungen von Schülerleistungen (GFS) vorgesehen:        und Ihre Mitarbeit ein.
                              schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch
                              experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen        Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wird in
                              Bereich), Referate, mündliche Prüfungen oder an-          den modernen Fremdsprachen eine Niveaubestäti-
                              derweitige Präsentationen. Diese Leistungen sind          gung nach dem Gemeinsamen Europäischen Refe-
                              von Ihnen in den ersten drei Schulhalbjahren in drei      renzrahmen (GER) ausgebracht.
                              zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl der
                              Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs Wo-
                              chen nach Beginn des Unterrichts im ersten Schul-
                              halbjahr.

                              Eine zusätzliche GFS können Sie freiwillig in einem
                              weiteren Fach erbringen. Die Wahl des Fachs erfolgt
                              spätestens mit dem Eintritt in das vierte Schulhalb-
                              jahr.

                   8
4. Die Abiturprüfung

4.1 Allgemeine Hinw ei se                             Eine der zwei mündlichen Prüfungen können Sie
Die Abiturprüfung findet im vierten Halbjahr statt.   unter bestimmten Voraussetzungen durch eine be-
Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen    sondere Lernleistung ersetzen (siehe Ziffer 7.1).
mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfä-
cher: drei schriftliche und zwei mündliche.           Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli-
Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen        chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig
Abi­turprüfung kann nur dann erfolgen, wenn zu die-   gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden
sem Zeitpunkt das Bestehen des Abiturs noch mög-      festgelegt werden.
lich ist (vgl. Ziffer 8.1).
                                                      4. 4 Wa h l d e r P r ü f u n g s f ä c h e r
4.2 Die schriftlich en P rü fu n g en                 Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie darauf
Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in den drei    achten, dass Deutsch und Mathematik Prüfungsfä-
Leistungsfächern.                                     cher sind, alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1)
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden vom     abgedeckt werden und nicht mehr als 40 Kurse an-
Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.         rechnungspflichtig werden.

Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen        Die schriftliche Prüfung legen Sie in Ihren Leistungs-
Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil    fächern ab.
und einer Kommunikationsprüfung. Die erreichte
Punktzahl des schriftlichen Teils wird dreifach und   Die Fächer für die mündlichen Prüfungen wählen
die in der Kommunikationsprüfung erreichte Punkt-     Sie aus den Basisfächern des Pflichtbereichs oder aus
zahl einfach gewichtet.                               folgenden Fächern des Wahlbereichs:
Die Kommunikationsprüfung wird im vierten Schul-      - Vertiefungskurs Mathematik,
halbjahr von Ihrer Fachlehrkraft und einer weiteren   - Vertiefungskurs Sprache,
von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft ab-     - Informatik (nur möglich, wenn entsprechender
genommen und dauert etwa 15 Minuten je Schülerin        Unterricht – Arbeitsgemeinschaft spätestens ab
beziehungsweise je Schüler. Sie muss vor der Be-        Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 – besucht
kanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung      wurde),
abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler      - Literatur und Theater,
werden einzeln oder zu zweit geprüft.                 - die spät beginnende Fremdsprache (nur möglich,
                                                        wenn entsprechender Unterricht ab Klasse 10
Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende        beziehungsweise Klasse 11 besucht wurde).
Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schrift-     Die beiden Basisfächer Gemeinschaftskunde und
lichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich     Geographie werden gemeinsam in einer Kombina-
gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor    tionsprüfung mündlich geprüft.
der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen
Prüfung abgeschlossen sein.                           Eine der beiden mündlichen Prüfungen, nicht je-
                                                      doch in den Fächern Deutsch und Mathematik, kann
4.3 Die mündlichen P rü fu n g en                     durch eine besondere Lernleistung (BLL) ersetzt
Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfun-       werden, sofern insgesamt alle drei Aufgabenfelder
gen werden aufgrund von Vorschlägen der Fach-         (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt sind.
lehrkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne
für die Jahrgangsstufen gestellt. Sie werden Ihnen
schriftlich vorgelegt, und Sie können sich etwa
20 Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung
dauert etwa 20 Minuten.

                                                                                                               9
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              Wahlm ö g li chkei te n f ü r d i e A b i t u r p r ü f u n g

                                                 Schriftliche Prüfungsfächer                               Mündliche Prüfungsfächer
                                                      (Leistungsfächer)                             (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs)

                                                                            Fremdsprache           Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                          Naturwissenschaft        Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                                      Mathematik
                                                                       Gesellschaftswissenschaft             FREI                        FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport      Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                               Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft
                                  D e ut sch

                                                     Fremdsprache         Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                               Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                   Naturwissenschaft      Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                            Fremdsprache           Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                          Naturwissenschaft        Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                                       Deutsch
                                                                       Gesellschaftswissenschaft             FREI                        FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport      Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                                Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                  M ath ematik

                                                                            Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                     Fremdsprache         Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                                Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                   Naturwissenschaft      Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                  10
Schriftliche Prüfungsfächer                               Mündliche Prüfungsfächer
                              (Leistungsfächer)                             (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs)

                                                       Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                               Deutsch            Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft
F r e md sp ra ch e

                                                        Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                              Mathematik          Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch                  Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                           Naturwissenschaft           Mathematik                  Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                   Mathematik

                                                       Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                               Deutsch            Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI
Naturwiss en sch a f t

                                                  Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                              Mathematik          Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch                  Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                             Fremdsprache              Mathematik                  Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                   Mathematik

                                                                                                                                   11
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

5. Gesamtqualifikation
                               5. 1 Ü bersi cht
                               Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung          Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu
                               der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird        600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300
                               aus den Leistungen in den Kursen (Block I) und in         Punkte erreicht werden.
                               der Abiturprüfung (Block II) ermittelt.

                                                BLOCK I                                                                BLOCK II
                                        Leistungen aus den Kursen                                           Leistungen aus der Abiturprüfung
                                        1. Hj.         2. Hj.        3. Hj.        4. Hj.
               Leistungsfach                                                                                                    schriftliches
                                         15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

               Leistungsfach                                                                                                    schriftliches
                                         15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

                                                                                                                                schriftliches
               Leistungsfach             15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

               28 weitere Kurse          15             15            15            15                                          mündliches
                                                                                                                 4 x 15
                                                                                                                                Prüfungsfach

                                         15             15            15            15                                          mündliches
                                                                                                                 4 x 15
                                                                                                                                Prüfungsfach

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                                          G e s a mt q u a l i f i k at i o n :
                                  Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte)

                                                                                         5.2 Block I
                                                                                         In diesem Block müssen genau 40 Kurse angerech-
                                       BLOCK I
                                                                                         net werden. Zwei Leistungsfächer Ihrer Wahl wer-
                                                                                         den doppelt gewichtet. Somit ergibt sich folgende
                                                                                         Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl
                                                                   BLOCK II              in Block I, wobei in üblicher Weise auf eine volle
                                    max. 600 Punkte
                                                                                         Punktzahl gerundet wird:
                                                                max. 300 Punkte
                                    mind. 200 Punkte                                        E I	 = P x 40
                                                                mind. 100 Punkte            		      48

                                                                                            E I	 = (Gesamt-)Ergebnis Block I
                                         G esam tq u a l i f i k at i o n :                 P = Summe der Punkte in den eingebrachten
                                     mindestens 300 bis maximal 900 Punkte                  		 Fächern in vier Kurshalbjahren

                  12
Unter den 40 Kursen müssen sein:                                   • Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich
                                                                     geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung
1. die 12 Kurse in den Leistungsfächern, wobei 		                    erreichte Punktzahl zweifach und die in der
   die Ergebnisse der Kurse in zwei Leistungs-                       mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach
   fächern doppelt gewichtet werden,                                 gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamtqua-
                                                                     lifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle
2. soweit nicht als Leistungsfach einzubringen,                      Seite 14)
   • die 4 Kurse in Deutsch,
   • die 4 Kurse in Mathematik,                                    5. 4 D u r c h s c h n i t t s n o t e u n d
   • mindestens* 4 Kurse in einer Fremdsprache,                    G es a mt p u n k t z a h l
		 die jeweils mindestens Pflichtunterricht ab                     Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender
		 Klasse 8 voraussetzt,                                           Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge-
   • mindestens* 4 Kurse in einer Naturwissenschaft,               samtpunktzahl:
   • die 4 Kurse in Geschichte,
   • die belegpflichtigen Kurse in Geographie und                      Gesamtpunktzahl              Durchschnittsnote
		Gemeinschaftskunde,                                                     900 – 823                        1,0
   • 2 Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst                           822 – 805                        1,1
		 oder Musik,                                                            804 – 787                        1,2
                                                                          786 – 769                        1,3
  * Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen
		 oder in zwei Naturwissenschaften jeweils vier Kurse befinden.          768 – 751                        1,4
                                                                          750 – 733                        1,5
3. die Kurse in den mündlichen Prüfungsfächern,                           732 – 715                        1,6
   soweit nicht bereits berücksichtigt.                                   714 – 697                        1,7
                                                                          696 – 679                        1,8
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftschule,                          678 – 661                        1,9
die in Klasse 11 entweder Französisch oder Spanisch                       660 – 643                        2,0
neu begonnen haben, müssen in den Jahrgangsstu-                           642 – 625                        2,1
fen die Ergebnisse von zwei der insgesamt vier be-                        624 – 607                        2,2
legten Kurse in die Gesamtqualifikation einbringen.                       606 – 589                        2,3
                                                                          588 – 571                        2,4
Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse                           570 – 553                        2,5
entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach Aus-                       552 – 535                        2,6
gabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr; dabei                        534 – 517                        2,7
kann die Gesamtnote der besonderen Lernleistung                           516 – 499                        2,8
in zweifacher Wertung, also mit maximal 30 Punk-                          498 – 481                        2,9
ten, angerechnet werden und es werden hierfür zwei                        480 – 463                        3,0
Kurse zu Grunde gelegt.                                                   462 – 445                        3,1
                                                                          444 – 427                        3,2
5.3 Block II                                                              426 – 409                        3,3
Im Block II werden die Leistungen der Abiturprüfung                       408 – 391                        3,4
erfasst. Er umfasst die drei schriftlichen und die zwei                   390 – 373                        3,5
mündlichen Prüfungsfächer. Die Punkte der Abitur-                         372 – 355                        3,6
prüfung sind wie folgt zu ermitteln:                                      354 – 337                        3,7
• Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur                            336 – 319                        3,8
   mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung                            318 – 301                        3,9
   erreichte Punktzahl vierfach zu werten.                                  300                            4,0

                                                                                                                          13
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              5. 5 Tabelle fü r di e E r mi t t l u n g d e s P r ü f u n g s e r g e b n i s s e s b e i s c h r if tl ich er
                              u n d m ü n dli cher P r ü f u n g

                                                                                                      Schriftliche Prüfung

                                                           Noten     6            5              4                3               2              1
                                                                              –        +    –          +      –         +     –         +    –         +

                                                   Noten   Punkte    0        1    2   3    4    5     6      7    8    9    10   11   12   13   14   15
                                                   6          0       0       3    5    8   11   13   16     19   21    24   27   29   32   35   37    40
                                                       –      1       1       4    7    9   12   15   17     20   23    25   28   31   33   36   39    41

                                                                                                                                                            vierfach gewertetes Prüfungsergebnis
                                                   5          2       3       5    8   11   13   16   19     21   24    27   29   32   35   37   40    43
                                                       +      3       4       7    9   12   15   17   20     23   25    28   31   33   36   39   41    44
                                                       –      4       5    8      11   13   16   19   21     24   27    29   32   35   37   40   43    45
                               Mündliche Prüfung

                                                   4          5       7    9      12   15   17   20   23     25   28    31   33   36   39   41   44    47
                                                       +      6       8   11      13   16   19   21   24     27   29    32   35   37   40   43   45    48
                                                       –      7       9   12      15   17   20   23   25     28   31    33   36   39   41   44   47    49
                                                   3          8      11   13      16   19   21   24   27     29   32    35   37   40   43   45   48    51
                                                       +      9      12   15      17   20   23   25   28     31   33    36   39   41   44   47   49    52
                                                       –     10      13   16      19   21   24   27   29     32   35    37   40   43   45   48   51    53
                                                   2         11      15   17      20   23   25   28   31     33   36    39   41   44   47   49   52    55
                                                       +     12      16   19      21   24   27   29   32     35   37    40   43   45   48   51   53    56
                                                       –     13      17   20      23   25   28   31   33     36   39    41   44   47   49   52   55    57
                                                   1         14      19   21      24   27   29   32   35     37   40    43   45   48   51   53   56    59
                                                       +     15      20   23      25   28   31   33   36     39   41    44   47   49   52   55   57    60

                              Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End-                               Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation ein-
                              ergebnisses anwendbare Formel lautet:                                        gehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4 multi-
                                                                                                           pliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von PF wird
                                                                     (2s + m)                              nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 auf ein
                                                              PF =
                                                                          3                                ganzzahliges Ergebnis gerundet, d. h. ab der Dezima-
                              PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach                                   len 5 wird aufgerundet.
                              		    (nicht gerundet)
                              s		 = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach
                              m		 = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach

                  14
6. Zeitlicher Überblick

> 	In der Einführungsphase finden
    •	Informationsveranstaltungen der Schule statt;
    • frühestens acht Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen und eine vorläufige Wahl der
		 mündlichen Fächer der Abiturprüfung statt (siehe Ziffer 4.4).

>	Innerhalb der ersten sechs Wochen des ersten Halbjahres legen Sie
   • die drei verpflichtenden GFS fest.

>	Spätestens bis zu den Herbstferien des dritten Halbjahres legen Sie
  • verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen.

> 	Im vierten Halbjahr legen Sie
    • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen
		 Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest.

> 	Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres
   • erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung;
   • erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen
		 Prüfungsfächern das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für Sie festgelegt hat.

> 	Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise
   der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie
   • welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen;
   • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
   • ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
   • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern.

                                                                                                              15
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

7. Besonderheiten

                              7. 1 B eso n dere L er n l e i s t u n g                • oberstufen- und abiturgerechtes Niveau;
                              Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs         • studienvorbereitende Arbeitsweisen;
                              (siehe Ziffer 7.1.1) oder eine dem oberstufen- und      • zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze
                              abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechen-           müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen;
                              de, geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb, einem        • bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der
                              Schülerstudium, einem Praktikum oder einem gesell-        individuellen Schülerleistung.
                              schaftlichen Engagement in Gremien, z. B. in einem
                              Jugendgemeinderat oder im Landeschülerbeirat,           Für die Gesamtnote der besonderen Lernleistung
                              sein (siehe Ziffer 7.1.2). Die Schule ordnet Ihre be-   werden die eingebrachte Arbeit zur Hälfte, das
                              sondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder      Kolloquium und die Dokumentation zu je einem
                              zu. Je nach Fächerwahl haben Sie die Möglichkeit,       Viertel gewertet. Die Bewertung aller Bestandteile
                              die besondere Lernleistung entweder in zweifacher       erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule.
                              Wertung in Block I oder – sofern dann alle Aufga-
                              benfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in     7 . 2 WIRTSCHAFT ALS L e i s t u n gsfa ch
                              Block II einzubringen.                                  Haben Sie das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist
                                                                                      das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das
                              Jede besondere Lernleistung umfasst eine schriftliche   Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu belegen.
                              Dokumentation und ein Kolloquium, in dem Sie die        Weicht eine Schule von der oben angegebenen Rei-
                              Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung darstellen,    henfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde das ers-
                              erläutern und Fragen beantworten. Bei Arbeiten, an      te unterrichtete und im Fach Geographie das zweite
                              denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt        unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. Sie können
                              waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung     die beiden anderen Kurse freiwillig belegen, wenn
                              erforderlich.                                           es stundenplantechnisch möglich ist, und sich die
                                                                                      Leistungen in Block I anrechnen lassen. Eine etwai-
                              7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung            ge mündliche Kombinations­prüfung in Geographie
                              Bewertung der Leistungen im Seminarkurs                 und Gemeinschaftskunde erstreckt sich in jedem
                              Für die Gesamtnote werden die beiden halbjährigen       Fall auf den gesamten Inhalt der beiden Fächer der
                              Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die Doku-          vier Halbjahre.
                              mentation zu je einem Viertel gewertet.
                                                                                      7 . 3 RELIGION s l e h r e UND ETHIK
                              Seminarkursthemen                                       Religionslehre kann als Leistungsfach nur gewählt
                              Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die           werden, wenn in Klasse 10 Unterricht in Religions-
                              gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor-       lehre im Umfang von mindestens einem Halbjahr be-
                              derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung    sucht wurde. Die gleiche Regel gilt für das Fach Ethik.
                              der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit,    Ebenfalls setzt die Wahl als mündliches Prüfungsfach
                              neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben         voraus, dass das jeweilige Fach bereits in Klasse 10
                              oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzu-    im Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht
                              führen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der     wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die
                              Themenfindung einbezogen werden.                        Wahl als mündliches Prüfungsfach aber dennoch
                                                                                      möglich, wenn mit einer Überprüfung zu Beginn des
                              7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum             ersten Schulhalbjahres durch die Fachlehrkraft des
                              oder gesellschaftliches Engagement in Gremien           Kurses entsprechende Fachkenntnisse nachgewie-
                              anstelle des Seminarkurses                              sen wurden.
                              Diese Form der besonderen Lernleistung besteht
                              aus einer eingebrachten Arbeit, einer schriftlichen     Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions-
                              Dokumentation sowie einem Kolloquium und muss           lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören.
                              folgenden Anforderungen gerecht werden:                 Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder
                  16
wird an der besuchten Schule in dem betreffenden       Latinum
Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen       Latein ab Klasse 5
Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch     Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der        gang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in der
hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft         Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“.
möglich.
                                                       Latein ab Klasse 6
Werden Kurse im Basisfach Religionslehre Ihrer         Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können        gang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klas-
Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchs-       se 10 mindestens die Note „ausreichend“.
tens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen
Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht       Latein als dritte Fremdsprache
bereits in der Einführungsphase den Unterricht in      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft     gang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergänzungsprü-
besucht haben.                                         fung.
Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen so-
wie der Religionsgemeinschaft, welche für die Kur-     Latein als spät beginnende Fremdsprache
se, die besucht werden sollen, verantwortlich ist.     Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in
Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen in        Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens in
Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer ande-   Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in den Jahr-
ren Religionsgemeinschaft besucht werden.              gangsstufen (vierstündig im Wahlbereich) und einer
                                                       Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der
7.4 Latinum, groSS es L ati n u m ,                    Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung).
Gr a e cum und Hebr ai cu m
Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse der       Latein als Arbeitsgemeinschaft
lateinischen Sprache. Deshalb empfehlen wir allen      Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von min-
Schülerinnen und Schülern dringend, sich frühzeitig    destens neun Jahreswochenstunden und eine Ergän-
über die besonderen sprachlichen Anforderungen         zungsprüfung.
eines angestrebten Studienfaches zu informieren
und sich in der Schulzeit die erforderlichen Latein-
kenntnisse anzueignen. Wer die erforderlichen La-
teinkenntnisse nachholen muss, sollte sich in jedem
Fall rechtzeitig bei dem zuständigen Prüfungsamt
oder -ausschuss vergewissern, ob der ins Auge ge-
fasste Kurs und dessen Abschluss anerkannt werden.

Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus-
setzungen wird die jeweils angegebene Qualifikation
erworben:

                                                                                                               17
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              Großes Latinum                                        Hebraicum
                              Das Große Latinum wird erworben, wenn eine der        Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der
                              folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:                folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
                              • Latein als Leistungsfach mit einem Durchschnitts-   • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im achtjährigen
                                wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur-       Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin-
                                prüfung mit mindestens 5 Punkten.                     dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe-
                              • Latein als Basisfach im Pflichtbereich im Umfang      reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung
                                von vier Halbjahren mit einem Durchschnittswert       (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi-
                                von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprü-         turprüfung oder Ergänzungsprüfung).
                                fung mit mindestens 5 Punkten.                      • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang
                                                                                      von mindestens neun Jahreswochenstunden und
                              Graecum                                                 eine Ergänzungsprüfung.
                              Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen-
                              den Voraussetzungen erfüllt ist:                      Prüfungsnoten
                              • Pflichtunterricht in Griechisch im achtjährigen     Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän-
                                Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän­-   zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation
                                zungsprüfung.                                       mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) er-
                              • Griechisch als Leistungsfach mit einem Durch-       forderlich.
                                schnittswert von mindestens 5 Punkten oder          Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus
                                eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten.        den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re-
                              • Griechisch als Basisfach im Pflichtbereich im       gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili-
                                Umfang von vier Halbjahren mit einem Durch-		       gen Qualifikation zuständig.
                                schnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine
                                Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten.
                              • Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft         Der rechtliche verbindliche Text zum Erwerb des Lati-
                                in Griechisch im achtjährigen Bildungsgang          nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums
                                spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier      kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen
                                Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den          werden:
                                Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches       www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
                                Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder       > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften
                                Ergänzungsprüfung).
                              • Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang von
                                mindestens neun Jahreswochenstunden und eine
                                Ergänzungsprüfung.

                  18
8. Mindestqualifikation
                                                         und Wiederholung
8.1 Mindestqualif i kati o n                              8. 2 W i e d e r h o l u n g
Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Min-         Die AGVO bestimmt hierzu in § 31:
destqualifikation) wird Ihnen die allgemeine Hoch-        „(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen
schulreife zuerkannt:                                     der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden.

Block I                                                   (2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wieder-
• Sie müssen insgesamt mindestens 200 Punkte              holen, wer nicht bereits die vorangehende Klasse
  erreichen.                                              wiederholt hat und eine entsprechende schriftliche
• Höchstens acht Ihrer angerechneten Kurse dürfen         Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt des
  mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein,        Zeugnisses für das 2. Halbjahr der ersten Jahrgangs-
  darunter höchstens drei Kurse in den Leistungs-         stufe abgibt.
  fächern.
• Unter den belegpflichtigen Kursen darf keiner           (3) Wem die allgemeine Hochschulreife zum ersten
  mit 0 Punkten bewertet sein.                            Mal nicht zuerkannt wurde, kann einmal wiederho-
                                                          len, und zwar
Block II                                                  1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:
• In Ihren fünf Prüfungsfächern müssen Sie zusam-            a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder
  men mindestens 100 Punkte (in vierfacher Wer-              b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite-
  tung) erreichen.                                        		 rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum
• In drei Ihrer fünf Prüfungsfächer, darunter zwei        		 Ende des Schuljahres oder
  Leistungsfächer, müssen Sie jeweils mindestens             c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter-
  20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreichen.            		 brechung des Schulbesuchs;
• In jedem Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie                2.		in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul-
  mindestens 4 Punkte (in vierfacher Wertung)             		halbjahr.
  erreichen (sog. „Null-Punkte-Regelung“).
                                                          (4) Wer das vierte Schulhalbjahr besucht und bei der
Die zuletzt genannte Bedingung bedeutet konkret:          oder dem zu erwarten ist, dass zum Ende des Schul-
• Bei 0 Notenpunkten in einer schriftlichen Prü-          halbjahres die im ersten Block der Gesamtqualifikati-
  fung müssten Sie mindestens 3 Notenpunkte in            on erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden,
  einer zusätzlichen mündlichen Prüfung erreichen.        kann auf Antrag mit Zustimmung der Schulleitung
• In Ihren mündlichen Prüfungsfächern müssen Sie          nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederholen. Dies gilt als
  jeweils mindestens 1 Notenpunkt erreichen.              Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife.

Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht              (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist
möglich.                                                  nicht zulässig.

                                                          (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulrei-
                                                          fe ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch
                                                          eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.“

                                                                                                                    19
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

 9. Anhang

                              9. 1 Fachho chschul r e i f e                            Unter den anzurechnenden Kursen müssen folgende
                              Wer die gymnasiale Oberstufe frühestens nach Ab-         Fächer oder Fächergruppen mit je zwei Halbjahres-
                              schluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangs-     kursen aus einem Fach enthalten sein:
                              stufe des Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei      1. Deutsch;
                              Erreichen bestimmter Mindestleistungen den schu-         2. Englisch, Französisch, Latein oder eine andere
                              lischen Teil der Fachhochschulreife ohne besondere          Fremdsprache; die Kurse müssen zur Erfüllung
                              Prüfung erworben. Wer die Voraussetzungen für den           der Mindestverpflichtung in der Fremdsprache
                              schulischen Teil erfüllt, kann hierüber auf Antrag von      dienen können;
                              seiner Schule eine Bescheinigung erhalten. Mit dieser    3. Mathematik;
                              ist aber noch keine Studienberechtigung verbunden.       4. Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geschichte
                              Das Zeugnis der Fachhochschulreife, mit dem dann            als Kombinationsfach;
                              die Berechtigung für ein Studium an Hochschulen          5. Biologie, Chemie oder Physik.
                              für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen)          Außer den unter Punkt 1 bis 5 genannten Fächern
                              verbunden ist, erhält, wer neben den Voraussetzun-       und Kursen können nach Wahl aus weiteren Fächern
                              gen für den schulischen Teil auch die Voraussetzun-      höchstens je zwei Halbjahreskurse angerechnet werden.
                              gen für den berufsbezogenen Teil der Fachhoch-
                              schulreife erfüllt.                                      Es werden nur Kurse angerechnet, die ausschließlich
                                                                                       in zwei aufeinander folgenden – einheitlich festgeleg-
                              Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife sind     ten – Schulhalbjahren besucht wurden. Mit der Note
                              folgende Leistungen zu erbringen:                        „ungenügend” (0 Punkte) bewertete Kurse können
                                                                                       nicht eingebracht werden. Themen- oder inhaltsglei-
                              1. Im allgemein bildenden Gymnasium und der              che Kurse können nur einmal berücksichtigt werden.
                                 gymnasialen Oberstufe einer Gemeinschaftsschu-        Die Wahl trifft die Schülerin oder der Schüler.
                                 le müssen                                             Die einzubringenden Kurse sind mit Ausnahme der
                                 a) in zwei Leistungsfächern, darunter mindestens      Kurse in zwei Leistungsfächern an den allgemein bil-
                                    in einem der Fächer Deutsch, Mathematik            denden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen,
                                    oder einer Fremdsprache, je zwei Kurse belegt      die doppelt gewichtet werden, einfach zu werten.
                                    und bei einfacher Wertung mindestens               Welche beiden Leistungsfächer doppelt gewichtet
                                    20 Punkte erreicht sein,                           werden sollen, entscheidet die Schülerin oder der
                                 b) in weiteren Fächern elf Kurse belegt sein und      Schüler.
                                 c) in mindestens 60 Prozent der insgesamt
                                    anzurechnenden Kurse mindestens jeweils            Das Endergebnis des schulischen Teils der Fachhoch-
                                    5 Punkte erreicht sein, hierunter zwei Kurse       schulreife ergibt sich nicht allein durch die Addition
                                    aus Leistungsfächern.                              der in den einzelnen Kursen erzielten Punkte, son-
                                                                                       dern muss mit Hilfe einer von der Kultusminister-
                              2. Im beruflichen Gymnasium müssen                       konferenz vorgegebenen Formel ermittelt werden.
                                a) in zwei Kernfächern, darunter dem Profilfach,
                                   je zwei Kurse belegt und bei einfacher              Für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife
                                   Wertung mindestens 20 Punkte erreicht sein,         ist nachzuweisen:
                                   wobei zwei der vier anzurechnenden Kurse            1. Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
                                   bei einfacher Wertung mit mindestens                   in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach
                                   5 Punkten abzuschließen sind, und                      dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerks-
                                b) in weiteren Fächern elf Kurse belegt und 		            ordnung oder in einem gleichwertig geregelten
                                   bei einfacher Wertung zusammen mindestens              Ausbildungsberuf oder
                                   55 Punkte erreicht sein, wobei sieben der elf       2. eine mindestens zweijährige schulische Berufs-
                                   anzurechnenden Kurse bei einfacher Wertung             ausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit
                                   mit jeweils 5 Punkten abzuschließen sind.              einem Berufspraktikum oder

                  20
3. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in      9. 2 A u s l a n d s a u f e n t h a lt e
   einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis 		     Die Dauer von Auslandsaufenthalten kann bis zu ei-
   oder                                                 nem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine
4. ein mindestens einjähriges Praktikum in einem        und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei der
   Betrieb oder Unternehmen der Wirtschaft oder in      Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsauf-
   einer vergleichbaren außerschulischen Einrich-		     enthaltes in Anspruch nehmen können.
   tung (zum Beispiel Kindertagesstätte, Altenheim-/    Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum
   Pflegeheim, Krankenhaus) oder                        Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen
5. ein freiwillig abgeleistestes soziales oder ökolo-   diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt-
   gisches Jahr, der Wehr- oder Wehrersatzdienst 		     temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen
   oder der Bundesfreiwilligendienst (mindestens        das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung dafür
   einjährig).                                          ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüleraus-
                                                        tausch teilgenommen und dort die Schule besucht
Dem Praktikum nach Nummer 4 ist eine einjährige         haben. Eine Anrechnung der im Ausland erreich-
durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung        ten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist nicht
nach den Nummern 1 bis 3 gleichgestellt. Abgeleis-      möglich. Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase
tete Dienste im Rahmen eines freiwilligen sozialen      müssen belegt werden.
oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrer-
satzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von    Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler der gym-
unter einem Jahr werden auf die Dauer des Prakti-       nasialen Oberstufe, die in die erste Jahrgangsstufe
kums nach Nummer 4 angerechnet.                         versetzt wurden, haben einen dem Realschulab-
Das einjährige Praktikum nach Nummer 4 dient dem        schluss gleichwertigen Bildungsstand. Schülerinnen
Kennenlernen der Arbeitswelt und hat Ausbildungs-       und Schüler des Gymnasiums, die nach Teilnahme
charakter. Die Praktikantinnen und Praktikanten         an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit
sollen in ihrem Praktikum einen möglichst umfas-        dem Ausland ohne Versetzungsentscheidung in die
senden Überblick über betriebliche Abläufe erhal-       Kursstufe aufgenommen worden sind, erwerben
ten und mit den Anforderungen der Arbeitswelt in        einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bil-
einem Beruf vertraut gemacht werden. Sie sollen in      dungsstand, wenn am Ende der 1. Jahrgangsstufe
verschiedene Arbeitsbereiche des Betriebs, in dessen    nicht mehr als 20 Prozent der anzurechnenden Kur-
Aufbau und Organisation sowie in Personal- und So-      se mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung
zialfragen eingeführt werden. Die Durchführung des      bewertet sind.
Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung      Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslandsauf-
des Betriebs oder der Einrichtung nachzuweisen. Aus     enthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen.
der Bescheinigung müssen die Dauer der Beschäf-
tigung, der zugewiesene Aufgabenbereich oder die
zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage
hervorgehen. Da die Schule über die Anerkennung
eines Praktikums entscheidet, empfiehlt sich eine
Abstimmung mit der Schule, bevor das Praktikum
aufgenommen wird.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der
Schule ausgestellt, an dem der schulische Teil der
Fachhochschulreife erworben wurde. Die auf diesem
Weg erworbene Fachhochschulreife ist – mit Aus-
nahme von Bayern und Sachsen – in allen Bundes-
ländern anerkannt.

                                                                                                               21
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                             9. 3 wahlbei spi ele

             Name                    JAN                  hanna                Yusuf                 Leonie            leila               hannes
                                                                                                                                            (GMS)

        Leistungsfächer            Deutsch            Mathematik               Deutsch              Englisch       Mathematik              Deutsch
          (5-stündig)          Mathematik                 Physik               Englisch              Chemie           Biologie             Chemie
                                    Latein                Biologie          Französisch             Wirtschaft         Sport           Geschichte

           Basisfächer            Griechisch              Deutsch           Mathematik              Deutsch           Deutsch          Mathematik
           (3-stündig)             Chemie                 Englisch             Biologie         Mathematik            Englisch             Englisch
                                                                                                     Physik           Chemie               Biologie

           Basisfächer          Geschichte            Geschichte             Geschichte         Geschichte         Geschichte
           (2-stündig)       GK      Geo        GK   GK     Geo      GK   GK     Geo      GK   GK        Geo     GK     Geo      GK   GK     Geo      GK
                                   Religion                Ethik               Religion               Ethik            Ethik               Religion
                                  Bild. Kunst              Musik                Musik           Bild. Kunst            Musik           Bild. Kunst
                                    Sport                  Sport                Sport                 Sport                                 Sport

          Wahlbereich           VK Sprache           VK Mathematik               LuT                             Psycho-                   Spanisch
                                                                                                                  logie               (neu beginnend,
                                                                                                                                         4-stündig)

           Besondere                                                      Seminar-
          Lernleistung                                                      kurs

           Arbeits-            Chor
        gemeinschaften

        Gesamtstunden-
        anzahl / Halbjahr     35 35 33 33            33 33 33 33           36 36 33 33         34 32 34 32       34 34 32 32          36 36 36 36

           Anzahl der
         belegten Kurse               44                    44                   46                    42               42                   44

      Kursiv gedruckte Fächer sind mündliche Prüfungsfächer

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