Vertragswesen, Besteuerung und Fallstricke der Prospektierung von Timber- und Agrarinvestments - SCOPE CIRCLES
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Vertragswesen, Besteuerung und Fallstricke der Prospektierung von Timber- und Agrarinvestments Helmut Rundshagen, Partner Ernst & Young SCOPE CIRCLES Timber- & Agrarinvestments
Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte Helmut Rundshagen RA/StB Partner Ernst & Young AG, Hamburg
Hinweise zu unserer Präsentation Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. 7. Mai 2009 Seite 3 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Agenda 1. Überblick 1.1 Wald und Agrarflächen als Assetklasse 1.2 Investitionsstrategien Waldinvestment 2. Steuerkonzepte von Wald-/ Agrarinvestments 3. Investition über geschlossene Fonds 3.1 Direktinvestment 3.2 Investition über Kapitalgesellschaft 3.3 Beispiele 4. Erbschaftsteuer 5. Praxisbeispiele 5.1 Australien 5.2 Rumänien 5.3 Argentinien 5.4 Brasilien 7. Mai 2009 Seite 4 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Überblick Sehr unterschiedliche Formen der Nutzung von Wäldern und Agrarflächen führen zu eigenständigen Besteuerungsfolgen. Deshalb muss identifiziert werden, durch welche Tätigkeit die Wertschöpfung in dem Fonds erreicht wird.
1. Überblick Wald und Agrar als Assetklasse Kategorie der Alternativen Assets Reale Wirtschaftsgüter Regionale Diversifikation auch in einem Fonds z.B. (siehe hinten) Australien Rumänien Brasilien Regelmäßig Auslandsinvestments Rechtliche Beschränkung der Investitionsform in einzelnen Ländern Unterschiedliche wirtschaftliche Ansätze der Waldnutzung 4 Modelle Unterschiedliche wirtschaftliche Ansätze der Agrarnutzung 4 Modelle Bei Agrarnutzung Unterscheidung nach Assets (Weideland, Getreide, Früchte oder Milchviehwirtschaft) 7. Mai 2009 Seite 6 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Überblick Investitionsstrategien Waldinvestment 1. Kauf von bereits bestehenden Waldflächen Wald kann teilweise schon geerntet werden Erträge aus der Holzernte und aus der Veräußerung des Waldes Bereits ab Kauf des Waldes positiver Cash Flow möglich Hoher Kapitaleinsatz, Bewirtschaftungsaufwand 2. Kauf noch aufzuforstender Waldflächen Wald kann erst nach Wartezeit geerntet werden Erträge aus der Holzernte und aus der Veräußerung des Waldes In den Anfangsjahren negativer Cash Flow, da noch keine Holzernte möglich ist Hoher Kapitaleinsatz, erheblicher Bewirtschaftungsaufwand 3. Bewirtschaftung fremder Waldflächen Zeitlich begrenzte Schlagkonzessionen (i.d.R. 20 Jahre) Erträge ausschließlich aus der Holzernte Holzernte während der Laufzeit möglich Cash-Flow-Modell ohne hohen Kapitaleinsatz 7. Mai 2009 Seite 7 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Überblick Investitionsstrategien 4. Kauf von bereits bestehenden Waldflächen Stehenlassen der Waldflächen Keine Nutzung durch Bewirtschaftung Nur sehr geringe Holzernte Keine oder nur niedrige Erträge aus der Holzernte Erträge aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten Ggf. hoher Investitionsaufwand, niedrige Bewirtschaftungskosten 7. Mai 2009 Seite 8 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Überblick Investitionsstrategien Agrarinvestment 1. Kauf von bereits bestehenden und bewirtschafteten Agrarflächen Erträge können teilweise schon früh durch Ernte werden Erträge aus der Ernte und aus der Veräußerung der Agrarflächen Bereits ab Kauf der Agrarflächen positiver Cash Flow möglich Hoher Kapitaleinsatz, Bewirtschaftungsaufwand 2. Kauf noch zu erschließender bzw. nicht profitabler Agrarflächen Ernte kann u.U. erst nach Wartezeit geerntet werden Erträge aus der Ernte und aus der Veräußerung der Agrarflächen In den Anfangsjahren negativer Cash Flow, da noch keine oder geringe Ernte möglich Hoher Kapitaleinsatz, erheblicher Bewirtschaftungs- und Modernisierungsaufwand 3. Bewirtschaftung fremder Agrarflächen Zeitlich begrenzte Pacht Erträge ausschließlich aus der Ernte Ernte während der Laufzeit möglich Cash-Flow-Modell ohne hohen Kapitaleinsatz 4. Vermietung von Agrarflächen 7. Mai 2009 Seite 9 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Steuerkonzepte von Wald-/ Agrarinvestments Neben der Form der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes und der Agrarflächen entscheidet die Investitionsstruktur über die Besteuerungs- konsequenzen
Steuerkonzepte von Wald-/ Agrarinvestments Möglichkeiten der Anlage in Wald-/Agrarinvestments Direkte Anlage: Eigenständiger Kauf von Wäldern und Agrarflächen durch die Anleger Wald: Investition via Timberland Investment Organisation (TIMO) Managementgesellschaft, die die Auswahl des Kaufobjektes und die spätere Bewirtschaftung übernimmt Agrar: Betreiber vor Ort Charakteristik: Hoher Kapitalbedarf, langer Anlagehorizont und häufig geringere Risikomischung Indirekte Anlage : Aktien oder börsennotierte Fonds Wald: T-REIT Geschlossene Fonds (Direktanlage in Wald und Agrarflächen; evtl. Personengesellschaft) Geschlossene Fonds (Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft) Charakteristik: (Klein-) Anleger mit überschaubarem Anlagehorizont Derivative Anlage: Geschlossener Fonds über Zertifikate oder Genussrechte 7. Mai 2009 Seite 11 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Investition über geschlossene Fonds Die Struktur einer Investitionsform entscheidet darüber, welcher Steuerbelastung der Investor über sämtliche Stufen unterliegt.
Geschlossene Fonds – Direktinvestment Rechtliche Struktur D Treuhand GmbH Emissionshaus Vertrieb Fonds Bank GmbH & Co. KG Ausland Bewirtschafter Alt. 1 Alt. 2 Wald GmbH & Co. KG Agrarfläche 7. Mai 2009 Seite 13 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Vertragsbeziehungen Treuhandvertrag Vermeidung der persönlichen Haftung während der Beitrittsphase Umfassende Betreuung der Investoren Mittelverwendungskontrolle Sicherstellung der zweckgerichteten Verwendung der geleisteten Einlagen Vertriebsvertrag Zwischenfinanzierung, Finanzierungsvermittlung Kaufverträge Evtl. kann Land nur durch Ansässige erworben werden Einschaltung Personen- oder Kapitalgesellschaft Bewirtschaftungsverträge Die operative Bewirtschaftung wird von Dienstleistern übernommen 7. Mai 2009 Seite 14 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Gesellschaftsstruktur Gesellschaftsform GmbH & Co. KG Persönlich haftende Komplementärin ist Geschäftsführerin Treuhandgesellschaft und Gründungsgesellschafter sind Kommanditisten Möglichkeit der direkten Beteiligung der Anleger Treuhandverhältnis Treuhandgesellschaft nimmt Rechte des Anlegers wahr Im Außenverhältnis ist die Treuhänderin Gesellschafterin Im Innenverhältnis tragen Treugeber das Kommanditrisiko Gewinn- und Verlustverteilung Unterschiedliche Ausgestaltung der Bezugsgröße: eingezahltes Kapital oder gezeichnetes Kapital Evtl. Gleichstellungsabrede für die Phase der Einwerbung der Anleger Beachte: Ausschüttungen bestehen i.d.R. aus Liquiditätsüberschüssen, die sowohl aus realisierten Gewinnen als auch Rückzahlungen des Kapitals gespeist werden. Evtl. lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf, wenn die Ausschüttungen auf der Rückzahlung des Kapitals beruhen. 7. Mai 2009 Seite 15 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Erwerbsgesellschaften Direkter Erwerb des Waldes / der Agrarflächen durch Fonds KG Häufig rechtlich nicht zulässig Evtl. Einschaltung einer oder mehrerer Personengesellschaft im Zielland Beachte: Evtl. steuerlicher Qualifikationskonflikt PersG / KapG Im deutschen Steuerrecht gilt für Personengesellschaften das Transparenzprinzip und für Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip Danach sind bei Personengesellschaften die Gesellschafter Steuersubjekt und bei Kapitalgesellschaften die Kapitalgesellschaft selber. Ausschüttungen der Kapitalgesellschaft unterliegen auf Ebene des Anlegers erneut der Besteuerung. In einigen Rechtsordnung werden Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften behandelt. Folge: Ausschüttungen stellen aus Sicht des ausländischen Staats Dividenden dar. Aus deutscher Sicht wird den Anleger das Einkommen der Personengesellschaft zu gerechnet. Beide Staaten wenden unterschiedliche Abkommensartikel an. 7. Mai 2009 Seite 16 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Erwerbsgesellschaft – Beispiel Rumänien Investition nur mittels rumänischer Gesellschaft und lokalem Partner möglich PersG sind in Rumänien intransparent GmbH & Co. KG Körperschaftssteuersatz 16% 15% Quellensteuer bei Personen- und Freistellung ggf. ohne Progressionsvorbehalt Kapitalgesellschaften, nicht anrechenbar D in Deutschland RO Besteuerungsrecht nach DBA für 15% Quellensteuer Rumänien Weitere Investoren 16% KSt Daher Freistellung ggf. ohne Gesamtsteuerbelastung 28,6% Progressionsvorbehalt in Deutschland 49% Evtl. Steueranreize für Land- und 51% Personen- gesellschaft Forstwirtschaft verfügbar 7. Mai 2009 Seite 17 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Erwerbsgesellschaft – Beispiel USA Investition mittels US Gesellschaft (L.P.) und lokalem Partner Check-the-box in den USA Kommanditisten/Anleger Privatpersonen Steuersätze von 10% - 35% Zzgl. Bundesstaatensteuer Freistellung mit Progressionsvorbehalt Freibetrag 3.650 USD ab 2009 D Besteuerungsrecht nach DBA für USA USA 0% Quellensteuer Daher Freistellung mit Progressionsvorbehalt in Deutschland 10% - 35% General Partner Einkommensteuersatz Evtl. Behandlung als langfristiger Veräußerungsgewinn (Steuerliche 49% Begünstigung) Limted Partnership 51% Notwendigkeit einer US-Steuererklärung für die Anleger persönlich 7. Mai 2009 Seite 18 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Steuerliche Struktur Steuerliche Aspekte Personengesellschaften Transparenzprinzip der Personengesellschaft in Deutschland Nicht Personengesellschaft Subjekt der Einkommensteuer Sondern der einzelne Anleger als Mitunternehmer Einheitliche und gesonderte Feststellung Beteiligung über mehrere Personengesellschaften Beachte: Abfärbetheorie § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – kann zu Gewerblichkeit führen Grundsätzlich auch bei Obergesellschaft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wenn nur LuF erzielt wird. Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und –ausgaben Z.B. Konzeptionsgebühren, Treuhandvergütungen, Beiratsvergütungen; Finanzierungszinsen Bei Direktinvestment Berücksichtigung bei deutscher Gesellschaft Fraglich bei Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaften Switch Over Regelung § 50d Abs. 9 EStG bzw. § 50d Abs. 10 EStG 7. Mai 2009 Seite 19 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Umqualifizierung Personengesellschaft - Beispiel Tschechien Investition nur mittels tschechischer Gesellschaft und mit lokalem Partner möglich Körperschaftssteuersatz 21% (Senkung GmbH & Co. KG ab 2009 auf 20%; ab 2010 auf 19%) Freistellung ohne Eingeschränktes Transparenzprinzip Progressionsvorbehalt D hinsichtlich PersG in Tschechien Quellensteuer bei Kommanditisten und CZ 15% Quellensteuer* Kapitalgesellschaften (15%, ab 2009 12,5%), nicht anrechenbar in Deutschland Weitere Investoren 21% KSt* Besteuerungsrecht nach DBA für Gesamtsteuerbelastung* 32,85% Tschechien 49% Daher Freistellung ggf. ohne Personen- 51% gesellschaft Progressionsvorbehalt in Deutschland Landwirtschaftlich genutzter Grund & *2009: 12,5% Quellensteuer, 20% Körperschaftssteuer, 30% Gesamtsteuerbelastung Boden ist in Tschechien für 5 Jahre von 2010: 12,5% Quellensteuer, 19% Körperschaftssteuer, 29,13% Gesamtsteuerbelastung der Grundsteuer ausgenommen 7. Mai 2009 Seite 20 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Steuerliche Struktur Anschaffungskosten und Abschreibung Aktivierung von Anlaufkosten (5. Bauherrenerlass) Fraglich ob Aktivierung bei der deutschen Fondsgesellschaft oder im Ausland bei der Zielgesellschaft Deutsche Fondsgesellschaft bilanziert in der Regel lediglich die Wirtschaftsgüter der Zielgesellschaft (Spiegelbildtheorie) Assets werden im Ausland bilanziert Rechtsprechung FG Hamburg (FG Hamburg, Urteil v. 15. Oktober 2008., 2 K 210/06) : 5. Bauherrenerlass betrifft nur Immobilienfonds Fraglich, ob auf andere Fonds anwendbar Abschreibungsdauer (Auffassung FinVerw: Betriebskonzept); Problem: Keine endgültige Klärung, ob und wie Wald abgeschrieben wird BFH Urteil vom 6. Juni 2008, DStRE 2008, 1305: Gesamte Waldfläche (Bestockung) gilt als ein Wirtschaftsgut. Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang Bestockung regeneriert sich fortlaufend, sofern kein Kahlschlag erfolgt ist Folglich nicht abnutzbares Wirtschaftsgut Abweichende Auffassung in der Literatur 7. Mai 2009 Seite 21 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Steuerliche Struktur Abschreibungsdauer (Auffassung FinVerw: Betriebskonzept); Problem: Keine endgültige Klärung, ob und wie Wald abgeschrieben wird BFH Urteil vom 6. Juni 2008, DStRE 2008, 1305: Gesamte Waldfläche (Bestockung) gilt als ein Wirtschaftsgut. Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang Bestockung regeneriert sich fortlaufend, sofern kein Kahlschlag erfolgt ist Folglich nicht abnutzbares Wirtschaftsgut Abweichende Auffassung in der Literatur Agrarfläche: deutsche Auffassung Unterscheidung einjährige Fruchtfolge und Dauerkulturen Dauerkulturen (z.B. Obst- und andere Fruchtplantagen, Nuss- und Olivenplantagen) Aktivierung der Erstanlagekosten AfA z.B. Himbeeren 6 Jahre; Erdbeeren 2 Jahre; Baumobst zwischen 8 und 15 Jahre) 7. Mai 2009 Seite 22 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds - Direktinvestment Steuerliche Struktur Einkünftequalifikation Grundsätzlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Überschreitung bei produktiver Tätigkeit z.B. Holzverarbeitung oder gewerbl. Tierzucht Handel mit Emissionszertifikaten kann zu einer gewerblichen Tätigkeit führen (BMF Schreiben 6. Dezember 2005) Doppelbesteuerung Bei Vorliegen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Besteuerung im Zielland Grundsätzlich Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt Im EU-Fall kein Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus LuF SBE/SBA sind grundsätzlich auch freigestellt aber: Switch Over Bei Nichtvorliegen DBA Besteuerung im Zielland Anrechnung nach nationalem deutschen Steuerrecht Heraufschleusen auf deutsches Steuerniveau Persönlicher Steuersatz der Anleger (Regelbesteuerung) 7. Mai 2009 Seite 23 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Rechtliche Struktur D Treuhand GmbH Emissionshaus Vertrieb Bank GmbH & Co. KG Z.B. LUX Ausland Alt. 1 Alt. 2 Bewirtschafter LuxCo Zielgesellschaft 7. Mai 2009 Seite 24 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Beteiligungsmodelle Alternative 1: Anleger beteiligen sich an deutscher vermögensverwaltender GmbH & Co. KG. Diese ist an einer Luxemburgischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Evtl. (zusätzliche) Beteiligung über Genussrecht Die Luxemburger Kapitalgesellschaft ist an den Zielkapitalgesellschaften signifikant beteiligt. Die Voraussetzungen des Luxemburger Schachtelprivilegs werden erfüllt Anschaffungskosten € 1,2 Mio. (Dividenden) bzw € 6 Mio. (Veräußerung) oder Beteiligungshöhe 10%) Alternative 2: Anleger beteiligen sich an deutscher vermögensverwaltender GmbH & Co. KG. Diese beteiligt sich direkt an Zielgesellschaften in den Investitionsländern Evtl. über Genussrechte 7. Mai 2009 Seite 25 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Steuerliche Struktur Alternative 1 Die Zielgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer im jeweiligen Zielland Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne unterliegen evtl. der Quellensteuer in den Zielländern, abhängig davon, ob DBA besteht. In Luxemburg erfolgt keine erneute Besteuerung, da die Voraussetzungen des nationalen Schachtelprivilegs erfüllt werden. Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer Luxemburg erhebt auf die Ausschüttungen an die deutsche GmbH & Co. KG nach nationalem Recht derzeit keine Quellensteuer 7. Mai 2009 Seite 26 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Steuerliche Struktur Alternative 1 In Deutschland unterliegen die Dividenden aus der Kapitalgesellschaft in „Luxemburg“ als Einkünfte aus Kapitalvermögen den Regelungen zur Abgeltungsteuer, unabhängig davon, was die deutsche Personengesellschaft ausschüttet. Beachten der Regelungen des AStG und des InvStG Nachteil: Quellensteuer in Zielländern geht evtl. „verloren“, weil sie durch die Anleger nicht angerechnet werden kann. Vorteil: Ausnutzung von DBA Vorteilen zwischen Lux und Zielland 7. Mai 2009 Seite 27 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Beispiel Chile D 61 zusätzliche deutsche Abgeltungsssteuer 4% KG (25% + 5,5% SolZ) = 26,375% Ausschüttung 65 RCH Quellensteuer Chile 18% Körperschaftsteuer Chile 17% Chile Co. Bemessungsgrundlage Quellensteuern Deutschland + Chile: 83 Gesamtbelastung 39% 7. Mai 2009 Seite 28 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Steuerliche Struktur Alternative 2 Die Zielgesellschaften unterliegen auch hier der Körperschaftsteuer im jeweiligen Zielland Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne unterliegen evtl. der Quellensteuer im Zielland Die Ausschüttungen an die deutsche GmbH & Co. KG bzw. an die Anleger unterliegt ebenfalls der Quellenbesteuerung; diese kann jedoch im Rahmen der Pauschalbesteuerung angerechnet werden. In Deutschland unterliegen die Dividendenerträge den Regelungen zur Abgeltungsteuer Beachten der Regelungen des AStG und des InvStG Evtl. Anrechnung der ausländischen Quellensteuer 7. Mai 2009 Seite 29 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Geschlossene Fonds – Investition in KapG Beispiel Chile D KG Deutsche Abgeltungsteuer 17,14% Keine Anrechnung Quellensteuer 65 Chile L Steuer in Luxemburg 0% LuxCo. RCH 65 Quellensteuer Chile 18% Körperschaftsteuer Chile 17% Chile Co. Gesamtbelastung 52,14% 7. Mai 2009 Seite 30 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Erbschaftsteuer Neues Recht Kurzvergleich Bewertungsabschlag – Optionsmodell Auswirkung auf geschlossene Fonds Begünstigte gewerbliche Fonds Begünstigung dem Grunde nach Verwaltungsvermögenstest Lohnsumme Betriebsfortführung
Erbschaftsteuer Altes Recht Neues Recht Bewertung KapG: KapG & PersG: 1.Börsenkurs 1. Börsenkurs 2.Kaufpreis (1 Jahr) 2. Kaufpreis (1 Jahr) 3.Stuttgarter Verfahren 3. Ertragswert bzw. andere übliche Verfahren (Substanz- & Ertragswert) 4. Mindestenwert = Substanzwert PersG: Substanzwert (Steuerbilanzwerte) Begünsti- Freibetrag 225.000 Euro Regelverschonung: 85 % (Option: 100 %) gungen Abschlag von 35 % Freibetrag 150.000 Euro – Minderung gegen 0 Steuersatz der Steuerklasse I Entlastungsbetrag für Steuerklasse II und III (Entlastungsbetrag zu 88 %) (à Ergebnis: Steuersatz der Steuerklasse I) Voraus- Mitunternehmeranteile oder Mitunternehmeranteile oder Anteile an KapG > 25 % setzungen bei Anteile an KapG > 25 % (ggf. durch Stimmrechtsvertrag) Übertragung (Beteiligung Erblasser/Schenker) Nicht mehr als 50 % Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen mindestens 2 Jahre im Betriebsvermögen Voraus- 5 Jahre Behaltefrist Behaltens- bzw. Lohnsummenfrist: 7 Jahre setzungen nach (bei Option: 10 Jahre) Übertragung Mindestlohnsumme 650 % (bei Option: 1.000%) Verwaltungsvermögen max: 50% (bei Option max. 10%) 7. Mai 2009 Seite 32 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Erbschaftsteuer Begünstigte Wald-/ Agrarfonds Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, dass einer Betriebstätte in der EU/EWR dient Nicht mehr als 50%/10% Verwaltungsvermögen Mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit des Verwaltungsvermögens Behaltensfrist 7 oder 10 Jahre Direkt gehaltene Anteile an PersG (EU/EWR) sind begünstigt Verwaltungsvermögen Anteile an KapGes < 25% Wertpapiere etc. Nicht: Vercharterte oder vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter, Betriebsgrundstücke Lohnsumme 650% oder 1.000% der Ausgangslohnsumme Lohnsumme gilt nicht: Ausgangslohnsumme 0; Unternehmer ohne Arbeitnehmer; Unternehmer mit nicht mehr als 10 Beschäftigten 7. Mai 2009 Seite 33 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Erbschaftsteuer Nachversteuerungspflicht Veräußerung oder Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebs Teilbetriebs Mitunternehmeranteils Veräußerung von Fondsanteilen Überentnahmen (zulässig: Gewinn + 150.000 €) Anforderung an Gestaltung des Fonds Betriebsvermögen strukturieren Option Bewertungsabschlag definieren Verwaltungsvermögen festlegen Behaltensvorschriften beachten und Exit planen Lohnsumme planen und steuern Entnahmen/Ausschüttungen planen 7. Mai 2009 Seite 34 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Praxisbeispiele Australien Rumänien Argentinien Brasilien
Praxisbeispiele Australien Körperschaftsteuersatz 30% Dividenden unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer in Höhe von 30%. Sofern die ausgeschütteten Einkommensteile jedoch bereits der australischen Steuer unterlegen haben, wird keine Quellensteuer erhoben. Veräußerungsgewinne unterliegen der Besteuerung in Höhe von 30%. Mögliche Rechtsformen der Investition: Australische Kapitalgesellschaft Evtl. Einschaltung eines Trusts. Kann zur Reduzierung der Steuerlast führen. 7. Mai 2009 Seite 36 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Praxisbeispiel Rumänien Personengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften besteuert. Der Körperschaftsteuersatz in Rumänien beträgt 16%. Hierauf wird eine zusätzliche Quellensteuer erhoben i.H.v. 15% Effektive Besteuerung in Rumänien gesamt: 28,60% Veräußerung der Anteile an der rumänischen Gesellschaft unterliegt der Besteuerung in Rumänien. Bestehendes DBA von 1973 weist Rumänien das Besteuerungsrecht aus unbeweglichem Vermögen zu. z.B. Nordcapital Waldfonds 1 Beteiligung über deutsche GmbH & Co. KG an rumänischer Personengesellschaft Aus rechtlichen Gründen kauft die rumänische Personengesellschaft die Wälder 7. Mai 2009 Seite 37 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Praxisbeispiel Argentinien Die Einkünfte unterliegen in Argentinien der Körperschaftsteuer in Höhe von 35%. Mindestbesteuerung in Höhe von 1% des Betriebsvermögens Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird die Höhe der Steuerbelastung für 30 Jahre festgeschrieben. Grundsätzlich keine Quellensteuer auf Ausschüttungen Ausnahme: Ausgeschüttete Dividende übersteigt Einkommen 7. Mai 2009 Seite 38 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Praxisbeispiel Brasilien Der Körperschaftsteuersatz in Brasilien beträgt 15% zzgl. 10% Zuschlagsteuer und 9% Sozialversicherung. Gewinnermittlung kann anhand des tatsächlichen Gewinns oder auf der Basis fiktiver Einkünfte erfolgen. Dividendenausschüttungen unterliegen keiner Quellenbesteuerung. Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen unterliegen grundsätzlich der Besteuerung in Höhe von 15%. Ausnahme gem. der Resolution 2.689 Evtl. Einrichtung eines Investmentvehikels (FIP) Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen Es besteht derzeit kein DBA zwischen Deutschland und Brasilien Z.B. Aquila WaldINVEST I Beteiligung über Eigenkapital und Genussrechtskapital an Luxemburger Kapitalgesellschaft Diese beteiligt sich an Zielgesellschaften in Brasilien 7. Mai 2009 Seite 39 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Praxisbeispiel Aktuelle Wald- und Agrarfonds (Auswahl) Aquila AgrarINVEST I (Brasilien; Australien; Neuseeland; Chile) Aquila WaldINVEST I (Brasilien) BaumInvest (Costa Rica) DFH Beteiligungsgebot 88 (USA - REIT) DWS Access Global Timber (USA) GVA Waldfonds Global-Wood-Invest AG & Co. KG (Uganda, Paraguy, Deutschland) Jamestown Timber 1 (USA) KGAL Timber Class 1 (USA) Macquarie 9: Agrar Direktinvest (Australien) Macquarie 10: Lifestock Farming (Australien) Nordcapital Waldinvest I (Rumänien) 7. Mai 2009 Seite 40 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Danke!
Ansprechpartner Helmut Rundshagen Rechtsanwalt Steuerberater Partner Tax Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg Telefon +49 40 36132 12565 Fax +49 181 3943 12565 Mobil +49 160 939 12565 helmut.rundshagen@de.ey.com 7. Mai 2009 Seite 42 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
Die Leistungen von Ernst & Young Beratung beim Erwerb von Fondskonzepte und Immobilien, EE- Fondsstrukturen für Anlagen und In- und Ausland Unternehmens- Steuerliche Beratung beteiligungen Objektankauf Fonds- Emissionsprospekt Due Diligence und Objektverkauf Konzeption Steuergutachten Bewertung von Anlage-Objekten Prospektprüfung Emissionshaus Fondsvertrieb in Jahresabschluss- anderen Ländern und Konzernprüfung Steueroptimierung Emission und Betreuung Fonds (HGB und IFRS) des Vertriebs von Vertrieb und Anleger Umfassende Fonds laufende steuerliche Steuerliche Behand- Beratung lung besonderer Auslandssteuerer- Anlegergruppen klärungen für Anleger 7. Mai 2009 Seite 43 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
SCOPE CIRCLES Timber- & Agrarinvestments 30. April 2009 7. Mai 2009 Seite 44 Timber und Agrar – Investments Steuerliche Aspekte
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