Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2019 Baden-Württemberg - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

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Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2019 Baden-Württemberg - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
w i s s e n s w e rt e s f ü r S c h ü l e r i n n e n u n d S c h ü l e r

Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe
                                 Abitur 2019

                                                                Baden-Württemberg
                                                             M i n i s t e r i u m f ü r K u lt u s , J u g e n d u n d S p o rt
Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2019 Baden-Württemberg - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2019 Baden-Württemberg - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Liebe Schülerinnen
und Schüler,
mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe haben      thematik und einer Fremdsprache. Im Wahlbereich
Sie auf dem Weg zum Abitur eine entscheidende           dagegen können Sie individuelle Schwerpunkte
Phase erreicht. Die beiden kommenden Jahre wer-         setzen. Im Unterschied zur Unter- und Mittelstufe
den Sie herausfordern und Ihnen hohe Leistungen         haben Sie nun die Chance, mit einer größeren Frei-
abverlangen. Dabei können Sie das Wissen und die        heit Ihren eigenen Neigungen und Interessen nach-
Kompetenzen, die Sie in den vergangenen Schul-          zugehen.
jahren bereits erworben haben, nützlich einsetzen
und zugleich erweitern. Am Ende Ihrer Schullauf-        Während Ihrer Zeit in der Oberstufe werden Sie
bahn stehen dann die Abiturprüfungen in vier            Ihre intellektuellen und sozialen Kompetenzen
schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsfach.        weiterentwickeln und zum Zeitpunkt des Abiturs
Die mündliche Prüfung ist eine Präsentationsprü-        eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreicht
fung und kann durch eine sogenannte besondere           haben. Aufgabe der Oberstufe ist es, Sie als zukünf-
Lernleistung ersetzt werden. Was man darunter im        tige Abiturientinnen und Abiturienten auf die An-
Einzelnen versteht und wie Sie Ihre weitere Schul-      forderungen an einer Hochschule oder in einer an-
zeit in der Kursstufe der gymnasialen Oberstufe er-     spruchsvollen Berufsausbildung vorzubereiten. Über
folgreich gestalten können, erläutert der vorliegende   die einzelnen Fächer hinaus sollen Sie deshalb die
Leitfaden.                                              Fähigkeit zum selbständigen, projektorientierten und
                                                        interdisziplinären Arbeiten und Denken entwickeln.
Stärker als in der Vergangenheit liegt die Verant-
wortung für Ihren Bildungserfolg ab jetzt auch bei​ Ich wünsche Ihnen eine in jeder Hinsicht berei-
Ihnen. Die Kursstufe besteht aus einem feststehen- chernde Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe und
den Pflichtprogramm in den Fächern Deutsch, Ma- viel Erfolg für das Abitur.

                                                        Dr. Susanne Eisenmann
                                                        Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
                                                        des Landes Baden-Württemberg

                                                                                                               3
Abitur 2019 · Inhaltsverzeichnis

                                   die gymnasiale oberstufe an allgemein bildenden gymnasien             5

                                   1 . 	D i e E i n f ü h r u n g s p h a s e 5
                                       1.1	Allgemeine Hinweise
                                       1.2	Informationen

                                   2 . 	D i e K u r s wa h l e n                   6
                                       2.1	Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder
                                       2.2 Kursarten                               7
                                       2.3 Kernfächer
                                       2.4	Weitere Fächer

                                   3 . 	DIE LEISTUNGSMESSUNG	                      8
                                       3.1	Notengebung
                                       3.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise
                                       3.3 Zeugnisse

                                   4 . 	DAS ABITUR	                  9
                                       4.1	Allgemeine Hinweise
                                       4.2	Die schriftliche Prüfung
                                       4.3	Die mündliche Prüfung
                                       4.4	Wahl der Prüfungsfächer  10

                                   5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n                  11
                                       5.1	Übersicht
                                       5.2	Block I	                                           12
                                       5.3	Block II
                                       5.4	Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl              13
                                       5.5	Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses 14
                                   		          bei schriftlicher und mündlicher Prüfung

                                   6 . Z e i t l i c h e r Ü b e r b l i c k	                           15

                                   7 . 	BESONDERHEITEN	                                                 16
                                       7.1	Besondere Lernleistung
                                       7.1.1	Seminarkurs als besondere Lernleistung
                                       7.1.2	Wettbewerb und Schülerstudium als besondere Lernleistung
                                       7.2	Wirtschaft als Kernfach
                                       7.3	Religionslehre und Ethik
                                       7.4	Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum               17

                                   8 . 	NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG                                  19

                                   9 . 	A n h a n g
                                       9.1	Fachhochschulreife                20
                                       9.2 	Auslandsaufenthalte              21
                                       9.3	Übergang ins berufliche Gymnasium 21
                                       9.4	Wahlbeispiele                     22

                                   die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien                    23

                                   1 . 	E i n g a n g s k l a s s e ( b i s h e r K l a s s e 1 1 )     24

                                   2. Jahrgangsstufen 1 und 2                                           26
                                      2.1	Profilfächer – Kernfächer                                     27
                                      2.2 Kursangebot                                                   28
                                      2.3	Pflichtbelegung                                               29
                                      2.4	Besondere Lernleistung                                        31

                                   3 . 	A b i t u r p r ü f u n g                                       32
                                       3.1	Die schriftliche Prüfung
                                       3.2	Die mündliche Prüfung

                                   4 . 	L e i s t u n g s b e w e rt u n g                              40
                                        4.1	Punktesystem und Noten
                                        4.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise

                                   5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n              40
                                       5.1	Block I – Leistungen aus den Kursen
                                       5.2	Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung    42
                                       5.3	Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur   43

                                   6 . 	z e i t l i c h e r ü b e r b l i c k	                          44

                                   7 . NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG                                   44

                                   Sonstiges                                                            45
                                   B e l e g p l a n - Wa h l b o g e n ( M u s t e r )                 46
                                   Zeugnis (Muster)                                                     48

                                   Impressum                                                            50

                    4
Die gymnasiale Oberstufe
    an allgemein bildenden Gymnasien
Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg          Insofern ist dieser Leitfaden lediglich eine Informa-
durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als          tionsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die
Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufenbera-        genannte Verordnung, die im Internet unter folgen-
terin oder dem Oberstufenberater dienen. Dem Leit-        der Adresse eingesehen werden kann:
faden liegt die „Verordnung des Kultusministeriums
über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprü-        www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
fung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien            > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften
in Aufbauform mit Internat“ (NGVO) zu Grunde.

                                                   1. Die Einführungsphase
1.1 A llgemeine H inw ei se                               dienorientierung gelangen, um die Ausbildung oder
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine ein-       das Studium erfolgreich absolvieren zu können. Zur
jährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifika-      Klärung der eigenen Interessen und Neigungen
tionsphase. Die Qualifikationsphase wird auch als         dienen das Entscheidungstraining www.bw-best.de
Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) bezeich-      oder der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de.
net und umfasst die Halbjahre 1 bis 4.                    Informationen zu allen Fragen des Studierens – von
Während der Einführungsphase finden Informa­              den Hochschularten und Studiengängen über die
tionsveranstaltungen an der Schule statt, in denen        Studienplatzvergabe und -zulassung bis zum Thema
Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und         Finanzierung – finden sich auf www.studieninfo-
Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten.                          bw.de oder in der Broschüre „Studieren in Baden-
Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurs-          Württemberg“. Individuelle Informations- und Be-
wahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, wel-      ratungsgespräche bieten die Studienberatungen der
che Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen         Hochschulen und die Agentur für Arbeit an. Nutzen
möchten. Für den Übergang von der Einführungs-            Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot Ihrer
phase in die Kursstufe ist die Versetzung erforderlich.   Schule.
Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer
werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife          Präsenzpflicht
mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch       Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom
nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.            21.3.1982 (K. u. U. Seite 387):
                                                          (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und
1.2 Informationen                                         die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schu-
Berufs- und Studienorientierung                           le regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und
Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder           die Schulordnung einzuhalten.
eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der         (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts-
Kurswahl umfassend darüber zu informieren, wie            veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet,
Sie zu einer fundierten, sinnvollen Berufs- und Stu-      als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.

                                                                                                                   5
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

2. Die Kurswahlen

                              Die Kurswahlen finden während der Einführungs-         begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahr-
                              phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse    gangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Un-
                              für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest.            terrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die
                              Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist      Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
                              allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor-
                              handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot           2 . 1 P f l i c h t- / Wa h l b e r e i c h u nd
                              zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht      Aufgabenfelder
                              noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsäch-   Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in
                              lich zustande kommt.                                   einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei
                              Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach    sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte
                              und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die   Wahlmöglichkeiten gegeben.
                              dieses Fach unterrichtet.                              Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich
                              Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse      werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt.
                              oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders

                                     Au fg aben fel d                    Pflichtbereich                           Wa h l b e r e ich

                                                I                              Deutsch                            spätestens in der
                                          sprachlich-                                                           Einführungsphase als
                                          literarisch-
                                      spätestens in Klasse 8                                              Arbeitsgemeinschaft begonnene
                                         künstlerisch
                                    begonnene Fremdsprache:                                                        Fremdsprache:
                                   Englisch, Französisch, Latein,                                         Französisch, Latein, Griechisch,
                                  Griechisch, Russisch, Spanisch,                                         Russisch, Hebräisch, Italienisch,
                              				 Italienisch, Portugiesisch,                                                Spanisch, Portugiesisch,
                              		            Chinesisch                                                    Chinesisch, Japanisch, Türkisch

                                                                        Musik, Bildende Kunst               Literatur, Literatur und Theater

                                              II                       Geschichte, Geographie,                        Philosophie
                                        gesellschafts-                  Gemeinschaftskunde,                           Psychologie
                                       wissenschaftlich                       Wirtschaft
                                                                         Religionslehre/Ethik

                                         III                                 Mathematik                      Vertiefungskurs Mathematik
                                  mathematisch-                                                                Darstellende Geometrie
                               naturwissenschaftlich-                  Biologie, Chemie, Physik                Problemlösen mit einem
                                     technisch                                                                Computer-Algebra-System
                              				                                            Informatik                             Astronomie
                                                                                                                      Informatik
                                                                                                                       Geologie

                                      ohne Zuordnung                            Sport
                                   zu einem Aufgabenfeld

                   6
2.2 K ursarten                                         2. 4 w e i t e r e F ä c h e r
Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase       Im Rahmen des Kursangebots der Schule wählen
umfassen zwei oder vier Stunden pro Woche. Kurse       Sie neben den zwanzig vierstündigen Kursen in den
in den Fremdsprachen sind generell vierstündig (mit    Kernfächern mindestens zwanzig Kurse in weite-
Ausnahme der spät beginnenden Fremdsprachen im         ren Fächern. Insgesamt müssen Sie folgende Fächer
Wahlbereich, die zwei- bis vierstündig unterrichtet    durchgängig über vier Halbjahre hinweg belegen:
werden können). Der Seminarkurs (siehe Ziffer 7.1.1)
wird in der Regel dreistündig angeboten.                             Bildende Kunst oder Musik

2.3 k e rn Fächer                                                             Geschichte
In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im
Umfang von je vier Wochenstunden fünf Kernfächer              Geographie und Gemeinschaftskunde
belegt werden:                                                         (je zwei Halbjahre)

                     Deutsch                                          Religionslehre oder Ethik

                   Mathematik                                        zwei Naturwissenschaften
                                                                     aus Biologie, Chemie, Physik
                  Fremdsprache
                                                                              Sport
      Fremdsprache oder Naturwissenschaft               (sofern nicht aus gesundheitlichen Gründen befreit)
       (Biologie oder Chemie oder Physik)

    ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich           Die zweistündigen Kurse in Geographie und Ge-
                                                       meinschaftskunde werden wie folgt angeboten:

                                                       1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr
                                                       Gemein-     Geographie Geographie Gemein-
                                                       schafts-			schafts-
                                                       kunde			kunde

                                                       Ist das Kernfach Wirtschaft belegt, so ist das Fach
                                                       Gemeinschaftskunde nur im ersten und das Fach
                                                       Geographie nur im dritten Halbjahr zu belegen.
                                                       Wer vom Fach Sport befreit ist, hat stattdessen zu-
                                                       sätzliche Kurse in entsprechender Anzahl in ande-
                                                       ren Fächern zu besuchen.
                                                       Über die Pflichtbelegung hinaus wählen Sie ge-
                                                       gebenenfalls weitere Fächer aus dem Pflicht- und
                                                       Wahlbereich, abhängig vom Angebot der Schule.
                                                       Insgesamt werden pro Halbjahr durchschnittlich
                                                       mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Ar-
                                                       beitsgemeinschaften besucht. Sie haben die Pflicht,
                                                       an den gewählten Kursen und Arbeitsgemeinschaf-
                                                       ten regelmäßig teilzunehmen.

                                                                                                              7
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

3. Die Leistungsmessung

                              3. 1 N o ten g ebu n g
                              In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden
                              die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und
                              mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet.
                              Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach
                              folgender Tabelle einer Note zugeordnet:

                              Note               sehr gut          gut         befriedigend    ausreichend     mangelhaft     ungenügend
                                                + 1 –           + 2 –           + 3 –           + 4 –          + 5 –               6
                              Punkte           15 14 13         12 11 10        9 8 7           6 5 4          3 2 1               0

                              Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht                         unterpunktet
                              werden, gilt als „unterpunktet“.

                              3. 2 Klau su ren u n d a n d e r e L e i s t u n g s -   Im Laufe der Kursstufe sind Sie zu solchen Leistun-
                              n achw ei se                                             gen in drei Fächern Ihrer Wahl verpflichtet, eine zu-
                              In den vierstündigen Kursen müssen Sie in den ers-       sätzliche GFS können Sie freiwillig in einem weite-
                              ten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren, im     ren Fach erbringen. Dies geschieht in Absprache mit
                              vierten Halbjahr mindestens eine Klausur schreiben.      den Fachlehrkräften und unter Berücksichtigung der
                              Im Fach Sport sind in den vierstündigen Kursen in        schulischen Gepflogenheiten.
                              den ersten beiden Halbjahren zusammen mindestens         Außerdem können überdurchschnittliche Leistungen
                              drei Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens         in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester
                              eine Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr        im Fach Musik und in Schulsportwettbewerben im
                              mindestens je eine Klausur zu schreiben.                 Fach Sport bei der Leistungsbewertung in den Kur-
                              In den zweistündigen Kursen (außer im Fach Sport)        sen auf Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden.
                              ist in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro
                              Fach zu schreiben.                                       3.3 Zeugnisse
                                                                                       Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die
                              Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige Fest-     in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese
                              stellungen von Schülerleistungen (GFS) vorgesehen:       schließen in den ersten beiden Halbjahren auch Be-
                              schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch       wertungen über Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit ein.
                              experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen
                              Bereich), Referate, mündliche Prüfungen oder ander-      Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wird in
                              weitige Präsentationen.                                  den modernen Fremdsprachen eine Niveaubestäti-
                                                                                       gung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenz-
                                                                                       rahmen (GER) ausgebracht.

                   8
4. Das Abitur

4.1 A llgemeine H inw ei se                            4. 3 Di e mü n d l i c h e P r ü f u n g
Die Abiturprüfung findet im vierten Halbjahr statt.    In dem von Ihnen gewählten mündlichen Prüfungs-
Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen     fach absolvieren Sie eine etwa 20-minütige Präsen-
mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfä-    tationsprüfung. Hierfür legen Sie spätestens zehn
cher: vier schriftliche und ein mündliches.            Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im
Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Ab-     Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahr-
iturprüfung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft      gangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft
(siehe §§ 20 und 23 NGVO).                             schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt
                                                       eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Ent-
4.2 D ie schriftlich e P rü fu n g                     scheidung wird Ihnen etwa eine Woche vor der
Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in vier Ihrer   mündlichen Prüfung mitgeteilt.
fünf Kernfächer: Deutsch, Mathematik, einer Fremd-     Die Präsentationsprüfung können Sie unter bestimm-
sprache und einem weiteren Kernfach Ihrer Wahl.        ten Voraussetzungen durch eine besondere Lernleis-
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden vom      tung ersetzen (siehe Ziffer 7.1).
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-
Württemberg zentral gestellt.                          Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli-
                                                       chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig
Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen         gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden
Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil     festgelegt werden.
und einer Kommunikationsprüfung. Die Kommuni-          Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vor-
kationsprüfung wird im vierten Schulhalbjahr von       schlägen der Fachlehrkraft im Rahmen der Bildungs-
der Fachlehrkraft der Schülerin oder des Schülers      und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen gestellt. Sie
und einer weiteren von der Schulleitung bestimm-       werden Ihnen schriftlich vorgelegt, und Sie können
ten Fachlehrkraft abgenommen und dauert etwa 15        sich etwa 20 Minuten unter Aufsicht vorbereiten.
Minuten je Schülerin beziehungsweise je Schüler. Sie   Die Prüfung dauert etwa 20 Minuten.
muss vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schrift-
lichen Prüfung abgeschlossen sein. Die Schülerinnen
und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft.

                                                                                                               9
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

                                   4. 4 Wahl der P rü f u n g s f ä c h e r               Fach des Pflichtbereichs (oder Vertiefungskurs Ma-
                                   Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie           thematik oder Informatik oder Literatur und The-
                                   darauf achten, dass alle drei Aufgabenfelder (siehe    ater oder die spät beginnende Fremdsprache) aus.
                                   Ziffer 2.1) abgedeckt werden.                          Informatik kann als Prüfungsfach nur gewählt wer-
                                                                                          den, wenn entsprechender Unterricht spätestens ab
                                   Für die schriftliche Prüfung wählen Sie vier Ihrer     Klasse 10 besucht wurde.
                                   fünf Kernfächer aus. Darunter müssen Deutsch, Ma-      Allerdings müssen Sie dabei darauf achten, dass auch
                                   thematik und eine Fremdsprache sein. Dadurch sind      das Aufgabenfeld II durch Ihre fünf Prüfungsfächer
                                   die Aufgabenfelder I und III bereits abgedeckt.        abgedeckt ist. Das bedeutet, das 4. schriftliche oder
                                                                                          das mündliche Prüfungsfach muss dem gesellschafts-
                                   Für die mündliche Prüfung wählen Sie ein weiteres      wissenschaftlichen Aufgabenfeld angehören.

       Aus fünf           wählt man vier schriftliche              Abhängig vom                                 wählt man ein
 K e r nfächern            P rü fu n g sfächer.               4 . Pr ü f u n g s fa c h            mü n d l i c h e s P r ü f u n gsfa ch .

     Deutsch                         Deutsch                                                     Fremdsprache (auch aus dem Wahlbereich)
                                                                                                          Bildende Kunst, Musik
   Mathematik                      Mathematik                      Geschichte                                   Geschichte
                                                                   Geographie                                   Geographie
  Fremdsprache                    Fremdsprache                 Gemeinschaftskunde                          Gemeinschaftskunde
                                                                    Wirtschaft                                  Wirtschaft
Fremdsprache oder                                              Religionslehre/Ethik                          Religionslehre/Ethik
Naturwissenschaft                 4. schriftliches                                                       Biologie, Chemie, Physik
                          WAHL     Prüfungsfach                                                            Literatur und Theater
 weiteres Kernfach                                                                                     Vertiefungskurs Mathematik
                                                                                                                 Informatik
                                                                                                                    Sport
                                                                                                         besondere Lernleistung
                                                                       oder
                                                                                                                Geschichte
                                                                   Fremdsprache                                 Geographie
                                                              Biologie, Chemie, Physik                     Gemeinschaftskunde
                                                                     Informatik                                  Wirtschaft
                                                               Bildende Kunst, Musik                        Religionslehre/Ethik
                                                                        Sport                     besondere Lernleistung mit gesellschafts-
                                                                                                     wissenschaftlichem Schwerpunkt

                     10
5. Gesamtqualifikation

5.1 Üb ersicht
Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung
der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird
aus den Leistungen in den Kursen (Block I) und in
der Abiturprüfung (Block II) ermittelt.
Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu
600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300
Punkte erreicht werden.

                                   BLOC K I                                                 BLOC K II
                           Leistungen aus den Kursen                             Leistungen aus der Abiturprüfung
                           1. Hj.      2. Hj.          3. Hj.   4. Hj.

 Deutsch                    15          15              15        15
                                                                                       4 x 15        Deutsch

 Mathematik                 15          15              15        15

 Fremdsprache               15          15              15        15
                                                                                       4 x 15        Mathematik

 weiteres Kernfach          15          15              15        15

 weiteres Kernfach          15          15              15        15
                                                                                       4 x 15        Fremdsprache
 und mindestens
                            15          15              15        15
 20 weitere Kurse

                            15          15              15        15
                                                                                                     4. schriftliches
                                                                                       4 x 15        Prüfungsfach
                            15          15              15        15

                            15          15              15        15

                                                                                       4 x 15        mündliches
                            15          15              15        15                                 Prüfungsfach

 gegebenenfalls
 weitere Kurse

                                             G esam tq u a l i f i k at i o n :
                     Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte)

                                                                                                               11
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

                              5. 2 B lo c k I                                        5 . 3 B l o c k II
                              In diesem Block müssen mindestens 40 Kurse ange-       Im Block II werden die Leistungen der Abitur-
                              rechnet werden. Darunter müssen sein:                  prüfung erfasst. Er umfasst die vier schriftlichen
                              1. die 20 Kurse in den Kernfächern,                    Prüfungsfächer und das mündliche Prüfungsfach
                              2. soweit nicht als Kernfach einzubringen,             (Präsentationsprüfung). In den Fächern Bildende
                                 • 2 Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst        Kunst, Musik und Sport werden die schriftlichen
                                		 oder Musik,                                       oder mündlichen Prüfungen gegebenenfalls durch
                                 • die 4 Kurse in Geschichte,                        fachpraktische Prüfungen ergänzt. In den modernen
                                 • die belegpflichtigen Kurse in Geographie und      Fremdsprachen besteht die schriftliche Abiturprü-
                              		Gemeinschaftskunde,                                  fung aus einem schriftlichen Teil und einer Kommu-
                                 • jeweils 4 Kurse aus zwei der Fächer Physik,       nikationsprüfung.
                              		 Chemie oder Biologie,                               Die Punkte der Abiturprüfung sind wie folgt zu er-
                              3. soweit nicht bereits berücksichtigt,                mitteln:
                                 die Kurse im mündlichen Prüfungsfach.               • Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur
                                                                                        mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung
                              Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse           erreichte Punktzahl vierfach zu werten.
                              entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach Aus-    • In den modernen Fremdsprachen wird die erreichte
                              gabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr; dabei        Punktzahl des schriftlichen Teils zweifach und
                              kann die Gesamtnote der besonderen Lernleistung           die in der Kommunikationsprüfung erreichte
                              in zweifacher Wertung, also mit maximal 30 Punkten,       Punktzahl einfach gewichtet.
                              angerechnet werden und es werden hierfür zwei Kur-     • Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich
                              se zu Grunde gelegt.                                      geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung
                              Wenn Sie mehr als 40 Kurse anrechnen lassen wol-          erreichte Punktzahl zweifach und die in der
                              len, so wird die in Block I erreichte Punktzahl er-       mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach
                              mittelt, indem die Summe der in den angerechneten         gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamtqua-
                              Kursen erreichten Punkte durch die Zahl der ange-         lifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle auf
                              rechneten Kurse dividiert und das Ergebnis mit 40         Seite 14)
                              multipliziert wird.
                                                                                     Die besondere Lernleistung kann nach Wahl statt der
                              Beispiel: Hat man aus 40 Kursen 398 Punkte erreicht,   Anrechnung in Block I das mündliche Prüfungsfach
                              so ergibt sich durch Hinzunahme weiterer 4 Kurse       ersetzen und wird dann in Block II vierfach gewertet.
                              mit je 13 Punkten als Gesamtpunktzahl in Block I:      Allerdings müssen Sie darauf achten, dass mit den
                              (398 + 4 x 13) : 44 x 40 = 409.                        schriftlichen Prüfungsfächern und der besonderen
                              Das Ergebnis ist mathematisch gerundet.                Lernleistung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind.

                                                                 BLOC K I

                                                             max. 600 Punkte                BLOC K II

                                                                                        max. 300 Punkte
                                                             mind. 200 Punkte
                                                                                        mind. 100 Punkte

                                                                   Ge s a mt q u a l i f i k at i o n :
                                                               mindestens 300 bis maximal 900 Punkte

                  12
5.4 D urchschnitts n o te u n d
Ge s a mtpunkt zahl
Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender
Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge-
samtpunktzahl:

    Gesamtpunktzahl          Durchschnittsnote
       900 – 823                    1,0
       822 – 805                    1,1
       804 – 787                    1,2
       786 – 769                    1,3
       768 – 751                    1,4
       750 – 733                    1,5
       732 – 715                    1,6
       714 – 697                    1,7
       696 – 679                    1,8
       678 – 661                    1,9
       660 – 643                    2,0
       642 – 625                    2,1
       624 – 607                    2,2
       606 – 589                    2,3
       588 – 571                    2,4
       570 – 553                    2,5
       552 – 535                    2,6
       534 – 517                    2,7
       516 – 499                    2,8
       498 – 481                    2,9
       480 – 463                    3,0
       462 – 445                    3,1
       444 – 427                    3,2
       426 – 409                    3,3
       408 – 391                    3,4
       390 – 373                    3,5
       372 – 355                    3,6
       354 – 337                    3,7
       336 – 319                    3,8
       318 – 301                    3,9
         300                        4,0

                                                       13
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

                              5. 5 Tabelle fü r di e E r mi t t l u n g d e s
                              P rü fu n g serg ebn i s s e s b e i s c h r i f t l i -
                              cher u n d m ü n dli c h e r P r ü f u n g

                                                                                                     Schriftliche Prüfung

                                                          Noten     6            5              4                3               2              1
                                                                             –        +    –          +      –         +     –        +    –         +

                                                  Noten   Punkte    0        1    2   3    4    5     6      7    8    9    10   11   12   13   14   15
                                                  6          0       0       3    5    8   11   13   16     19   21    24   27   29   32   35   37   40
                                                      –      1       1       4    7    9   12   15   17     20   23    25   28   31   33   36   39   41

                                                                                                                                                          vierfach gewertetes Prüfungsergebnis
                                                  5          2       3       5    8   11   13   16   19     21   24    27   29   32   35   37   40   43
                                                      +      3       4       7    9   12   15   17   20     23   25    28   31   33   36   39   41   44
                                                      –      4       5    8      11   13   16   19   21     24   27    29   32   35   37   40   43   45
                              Mündliche Prüfung

                                                  4          5       7    9      12   15   17   20   23     25   28    31   33   36   39   41   44   47
                                                      +      6       8   11      13   16   19   21   24     27   29    32   35   37   40   43   45   48
                                                      –      7       9   12      15   17   20   23   25     28   31    33   36   39   41   44   47   49
                                                  3          8      11   13      16   19   21   24   27     29   32    35   37   40   43   45   48   51
                                                      +      9      12   15      17   20   23   25   28     31   33    36   39   41   44   47   49   52
                                                      –     10      13   16      19   21   24   27   29     32   35    37   40   43   45   48   51   53
                                                  2         11      15   17      20   23   25   28   31     33   36    39   41   44   47   49   52   55
                                                      +     12      16   19      21   24   27   29   32     35   37    40   43   45   48   51   53   56
                                                      –     13      17   20      23   25   28   31   33     36   39    41   44   47   49   52   55   57
                                                  1         14      19   21      24   27   29   32   35     37   40    43   45   48   51   53   56   59
                                                      +     15      20   23      25   28   31   33   36     39   41    44   47   49   52   55   57   60

                              Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End-                              Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation ein-
                              ergebnisses anwendbare Formel lautet:                                       gehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4 multi-
                                                                                                          pliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von PF wird
                                                                    (2s + m)                              nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 auf ein
                                                             PF =
                                                                         3                                ganzzahliges Ergebnis gerundet, d.h. ab der Dezima-
                              PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach                                  len 5 wird aufgerundet.
                              		    (nicht gerundet)
                              s		 = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach
                              m		 = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach

                  14
6. Zeitlicher Überblick

> 	In der Einführungsphase finden
    • Informationsveranstaltungen der Schule statt;
    • frühestens vier Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen statt.

>	Im dritten Halbjahr der Kursstufe bestimmen Sie
   • spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts Ihre vier schriftlichen Prüfungsfächer;
   • spätestens bis zu den Herbstferien legen Sie verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung
		 als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen.

> 	Im vierten Halbjahr legen Sie
    • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihr mündliches
		 Prüfungsfach fest;
    • spätestens zehn Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung in Ihrem mündlichen Prüfungsfach
		 vier Themen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft vor.

> 	Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres erfahren Sie
   • Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung;
   • welches Thema der Fachausschussvorsitzende für Ihre mündliche Abiturprüfung ausgewählt hat;
   • ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen
		 Prüfungsfächern der Prüfungsvorsitzende für Sie festgelegt hat.

> 	Spätestens einen Schultag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen
	Abiturprüfung entscheiden Sie
   • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
   • ob Sie das mündliche Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
   • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern.

                                                                                                        15
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

7. Besonderheiten

                              7. 1 B eso n dere L er n l e i s t u n g                 der Schule. Arbeiten aus Wettbewerben oder einem
                              Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs          Schülerstudium müssen folgende Bedingungen er-
                              oder eine dem oberstufen- und abiturgerechten An-        füllen:
                              forderungsprofil entsprechende, geeignete Arbeit         • oberstufen- und abiturgerechtes Niveau;
                              aus einem Wettbewerb oder einem Schülerstudium           • studienvorbereitende Arbeitsweisen;
                              sein. Die Schule ordnet Ihre besondere Lernleistung      • schriftliche Dokumentation;
                              einem der drei Aufgabenfelder zu. Sie haben die          • zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze
                              Möglichkeit, die besondere Lernleistung entweder in        müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen;
                              zweifacher Wertung in Block I oder – sofern dann         • Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines
                              alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – in vierfacher         Kolloquiums;
                              Wertung in Block II einzubringen. Bei der Berech-        • bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der
                              nung der durchschnittlich zu besuchenden 32 Wo-            individuellen Schülerleistung.
                              chenstunden kann der Seminarkurs berücksichtigt
                              werden. Dies gilt nicht für die Teilnahme an einem       7 . 2 WIRTSCHAFT ALS K ERNFACH
                              Schülerwettbewerb oder Schülerstudium.                   Haben Sie das Kernfach Wirtschaft belegt, so ist das
                              Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu doku-      Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das
                              mentieren.                                               Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu bele-
                              In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ih-       gen. Sie können die beiden anderen Kurse freiwillig
                              rer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und     belegen, wenn es stundenplantechnisch möglich ist,
                              antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen meh-        und sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen.
                              rere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die   Eine etwaige mündliche Prüfung in Geographie oder
                              Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.       Gemeinschaftskunde erstreckt sich in jedem Fall auf
                                                                                       den gesamten Inhalt des jeweiligen Faches.
                              7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung
                              Bewertung der Leistungen im Seminarkurs                  7 . 3 RELIGION s l e h r e UND ETHI K
                              Bei der Gesamtbewertung werden die Punkte für            Religionslehre kann als Kernfach nur gewählt wer-
                              die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das Kollo-     den, wenn in Klasse 10 Unterricht in Religionslehre
                              quium und die Dokumentation zu je einem Viertel          besucht wurde. Die gleiche Regel gilt für das Fach
                              gewertet.                                                Ethik: Es kann nur dann als Kernfach gewählt wer-
                              Seminarkursthemen                                        den, wenn es in Klasse 10 besucht wurde.
                              Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die            Ebenfalls setzt die Wahl als mündliches Prüfungs-
                              gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor-        fach voraus, dass das jeweilige Fach bereits in Klasse
                              derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung     10 besucht wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht
                              der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit,     vor, ist die Wahl als mündliches Prüfungsfach aber
                              neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben          dennoch möglich, wenn mit einer Überprüfung zu
                              oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzu-     Beginn des ersten Schulhalbjahres durch die Fach-
                              führen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der      lehrkraft des Kurses entsprechende Fachkenntnisse
                              Themenfindung einbezogen werden.                         nachgewiesen wurden.
                                                                                       Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions-
                              7.1.2 Wettbewerb und Schülerstudium als                  lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören.
                              besondere Lernleistung                                   Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder
                              Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise       wird an der besuchten Schule in dem betreffenden
                              umfassende Beiträge aus einem Wettbewerb oder            Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Re-
                              einem Schülerstudium an einer Universität oder           ligionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch von
                              Fachhochschule als besondere Lernleistung einzu-         Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der hier-
                              bringen. Die Bewertung erfolgt durch Fachlehrkräfte      für verantwortlichen Religionsgemeinschaft möglich.

                  16
Werden Kurse in Religionslehre Ihrer eigenen Reli-      Latinum
gionsgemeinschaft angeboten, können Sie im Verlauf      Latein ab Klasse 5
der beiden Jahrgangsstufen höchstens zwei Kurse in      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft      gang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in der
besuchen, soweit Sie nicht bereits in der Einfüh-       Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“.
rungsphase den Unterricht in Religionslehre einer
anderen Religionsgemeinschaft besucht haben.            Latein ab Klasse 6
Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen sowie      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
der Religionsgemeinschaft, welche für die Kurse, die    gang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse
besucht werden sollen, verantwortlich ist. Unter die-   10 mindestens die Note „ausreichend“.
ser Voraussetzung können im Übrigen in Härtefällen
auch Kurse in Religionslehre einer anderen Religi-      Latein als dritte Fremdsprache
onsgemeinschaft besucht werden.                         Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs-
                                                        gang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergänzungsprüfung.
7.4 Latinum, gro SS es L ati n u m ,
Gr a e cum und H ebr ai cu m                            Latein als spät beginnende Fremdsprache
Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse der        Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in
lateinischen Sprache. Vergleichen Sie hierzu die Fä-    Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens in
cherliste des Deutschen Altphilologenverbandes un-      Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in den Jahr-
ter www.altphilologenverband.de (> Latein > Latein      gangsstufen (vierstündig im Wahlbereich) und einer
als Studienvoraussetzung). Die Zahl derjenigen Stu-     Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der
dierenden, die ohne ausreichende Lateinkenntnisse       Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung).
ihr Studium beginnen, hat in letzter Zeit deutlich
zugenommen. Deshalb empfehlen wir allen Schüle-         Latein als Arbeitsgemeinschaft
rinnen und Schülern dringend, sich frühzeitig über      Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von min-
die besonderen sprachlichen Anforderungen eines         destens neun Jahreswochenstunden und eine Ergän-
angestrebten Studienfaches zu informieren und sich      zungsprüfung.
in der Schulzeit die erforderlichen Lateinkenntnisse
anzueignen. Wer die erforderlichen Lateinkenntnisse
nachholen muss, sollte sich in jedem Fall rechtzeitig
bei dem zuständigen Prüfungsamt oder -ausschuss
vergewissern, ob der ins Auge gefasste Kurs und des-
sen Abschluss anerkannt werden.
Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus-
setzungen wird die jeweils angegebene Qualifikation
erworben:

                                                                                                                17
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

                              Großes Latinum                                          Hebraicum
                              Latein als vierstündiger Kurs im Pflichtbereich der     Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der fol-
                              Jahrgangsstufen mit einem Durchschnittswert von         genden Voraussetzungen erfüllt ist:
                              mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprüfung mit        • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im achtjährigen
                              mindestens 5 Punkten.                                     Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin-
                                                                                        dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe-
                              Graecum                                                   reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung
                              Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen-          (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi-
                              den Voraussetzungen erfüllt ist:                          turprüfung oder Ergänzungsprüfung).
                              • Pflichtunterricht in Griechisch im achtjährigen       • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang
                                Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän­-       von mindestens neun Jahreswochenstunden und
                                zungsprüfung.                                           eine Ergänzungsprüfung.
                              • Griechisch als vierstündiger Kurs im Pflichtbereich
                                der Jahrgangsstufen mit einem Durchschnitts-		        Prüfungsnoten
                                wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur-       Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän-
                                prüfung mit mindestens 5 Punkten.                     zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation
                              • Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in        mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) er-
                                Griechisch im achtjährigen Bildungsgang spätes-       forderlich.
                                tens in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen       Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus
                                (vierstündig im Wahlbereich) in den Jahrgangs-        den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re-
                                stufen und einer Prüfung (mündliches Prüfungs-        gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili-
                                fach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergän -         gen Qualifikation zuständig.
                                zungsprüfung).
                              • Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang
                                von mindestens neun Jahreswochenstunden und           Der rechtliche verbindliche Text zum Erwerb des Lati-
                                eine Ergänzungsprüfung.                               nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums
                                                                                      kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen
                                                                                      werden:
                                                                                      www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
                                                                                      > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

                  18
8. Nichtbestehen und
                                                                  Wiederholung
Mindestqualifikationen                                  (3) Schüler, denen die allgemeine Hochschulreife
Nur wenn Sie folgende Voraussetzungen (Mindest-         zum ersten Mal nicht zuerkannt wurde, können ein-
qualifikationen) erfüllen, kann Ihnen die Allgemeine    mal wiederholen, und zwar
Hochschulreife zuerkannt werden:                        1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung
                                                          (§ 20, Absatz 3):
Block I                                                   a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder
• Sie müssen insgesamt mindestens 200 Punkte              b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite-
  erreichen.                                            		 rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum
• Höchstens 20 % Ihrer angerechneten Kurse dürfen       		 Ende des Schuljahres oder
  mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein.        c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter-
• Unter den belegpflichtigen Kursen darf keiner mit 		 brechung des Schulbesuchs;
  0 Punkten bewertet sein.                              2.		in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul-
                                                        		halbjahr.
Block II
• In Ihren fünf Prüfungsfächern müssen Sie zusam-       (4) Schüler des vierten Schulhalbjahres, bei denen
  men mindestens 100 Punkte erreichen.                  zu erwarten ist, dass sie zum Ende des Schulhalb-
• In drei Ihrer fünf Prüfungsfächer müssen Sie je-      jahres die im ersten Block der Gesamtqualifikation
  weils mindestens 20 Punkte (in vierfacher 		          erforderlichen Leistungen nicht erbringen werden,
  Wertung) erreichen.                                   können auf Antrag mit Zustimmung des Schulleiters
                                                        nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederholen. Dies gilt als
Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht            Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife.
möglich.
                                                        (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist
Wiederholung                                            nicht zulässig.
Zum Absatz „Wiederholung und Entlassung“ beach-
ten Sie § 29 der NGVO (identisch mit § 29 BGVO):        (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulrei-
                                                        fe ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch
(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen      eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.
der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden.

(2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wiederholt
werden, wenn nicht bereits die vorangehende Klasse
wiederholt worden ist und der Schüler eine entspre-
chende schriftliche Erklärung innerhalb einer Woche
nach Erhalt des Zeugnisses für das 2. Halbjahr der
ersten Jahrgangsstufe abgibt.

                                                                                                                 19
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

 9. Anhang

                              9. 1 Fachho chschu l r e i f e                             - Biologie, Chemie, Physik, Agrarbiologie, Biotech-
                              Wer das Gymnasium frühestens nach Abschluss des              nologie oder Ernährungslehre mit Chemie.
                              zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des           Aus weiteren Fächern können jeweils höchstens zwei
                              Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei Erreichen        Halbjahreskurse angerechnet werden. Die Wahl trifft
                              bestimmter Mindestleistungen den schulischen Teil          die Schülerin oder der Schüler.
                              der Fachhochschulreife ohne besondere Prüfung
                              erworben. Wer die Voraussetzungen für den schuli-          Alle Kurse werden einfach gewichtet. Das Ender-
                              schen Teil erfüllt, kann hierüber auf Antrag von sei-      gebnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife
                              ner Schule eine Bescheinigung erhalten. Mit dieser         ergibt sich nicht allein durch die Addition der in den
                              ist aber noch keine Studienberechtigung verbunden.         einzelnen Kursen erzielten Punkte, sondern muss
                              Das Zeugnis der Fachhochschulreife, mit dem                mit Hilfe einer von der Kultusministerkonferenz
                              dann die Berechtigung für ein Studium an Fach-             vorgegebenen Formel ermittelt werden. Hierbei wer-
                              hochschulen verbunden ist, erhält, wer neben den           den die Punkte, die in den einzelnen Kursen erzielt
                              Voraussetzungen für den schulischen Teil auch die          wurden, addiert. Die sich hiernach ergebende Sum-
                              Voraussetzungen für den berufsbezogenen Teil der           me wird durch die Anzahl der eingebrachten Kurse
                              Fachhochschulreife erfüllt.                                (also durch 15) dividiert und das hiernach erzielte
                                                                                         Ergebnis mit 19 multipliziert. Diese Umrechnung ist
                              Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife sind       erforderlich, weil es in den einzelnen Ländern unter-
                              folgende Leistungen zu erbringen:                          schiedliche Modelle bei der Gewichtung der Kurse
                              1. In zwei Kernfächern, darunter im allgemein bil-         gibt. Durch die Anwendung der Formel ist die rech-
                              denden Gymnasium mindestens einem Pflichtkern-             nerische Vergleichbarkeit der in verschiedenen Län-
                              fach und im beruflichen Gymnasium dem Profilfach,          dern erzielten Ergebnisse des schulischen Teils der
                              müssen je zwei Kurse belegt und bei einfacher Wer-         Fachhochschulreife gewährleistet.
                              tung mindestens 20 Punkte erreicht sein.
                              Zwei der vier anzurechnenden Kurse müssen bei              Für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulrei-
                              einfacher Wertung mit mindestens 5 Punkten abge-           fe ist nachzuweisen:
                              schlossen sein.                                            • Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in
                              2. In weiteren Fächern müssen elf Kurse belegt und           einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem
                              bei einfacher Wertung zusammen mindestens 55                 Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
                              Punkte erreicht sein. Sieben der elf anzurechnenden          oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungs-
                              Kurse müssen bei einfacher Wertung mit jeweils               beruf oder
                              mindestens 5 Punkten abgeschlossen sein.                   • eine mindestens zweijährige schulische Berufsaus-
                              3. Es werden nur Kurse angerechnet, die ausschließ-          bildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem
                              lich in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjah-             Berufspraktikum oder
                              ren besucht wurden. Mit der Note „ungenügend”              • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in
                              (0 Punkte) bewertete Kurse können nicht einge-               einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
                              bracht werden. Themen- oder inhaltsgleiche Kurse           • ein mindestens einjähriges Praktikum in einem Be-
                              können nur einmal berücksichtigt werden.                     trieb der Wirtschaft oder einer vergleichbaren Ein-
                              4. Unter den anzurechnenden Kursen müssen fol-               richtung (zum Beispiel Kindergarten, Altenheim)
                              gende Fächer oder Fächergruppen mit je zwei Halb-            oder
                              jahreskursen aus einem Fach enthalten sein:                • ein abgeleistetes freiwilliges soziales oder ökolo­-
                              - Deutsch;                                                   gi­s ches Jahr, der Wehr- oder Wehrersatzdienst
                              - Englisch, Französisch, Latein oder eine andere Fremd-      oder der Bundesfreiwilligendienst (mindestens
                                 sprache; die Kurse müssen zur Erfüllung der Mindest -     einjährig). Abgeleistete Dienste im Rahmen eines
                                 verpflichtung in der Fremdsprache dienen können;          freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres,
                              - Mathematik;                                                des Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder des Bun-
                              - Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geschichte             desfreiwilligendienstes von unter einem Jahr wer-
                                 als Kombinationsfach;                                     den auf die Dauer des Praktikums angerechnet.
                  20
Das einjährige Praktikum wird in einem Betrieb der      möglich. Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase
Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschuli-    müssen belegt werden.
schen Einrichtung (z. B. einem Krankenhaus, einem
Kindergarten oder einer anderen sozialen Einrich-       Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler des Gym-
tung) durchgeführt. Es dient dem Kennenlernen           nasiums, die in die erste Jahrgangsstufe versetzt
der Arbeitswelt und hat Ausbildungscharakter. Die       wurden, haben einen dem Realschulabschluss gleich-
Praktikantinnen und Praktikanten sollen in ihrem        wertigen Bildungsstand. Schülerinnen und Schüler
Praktikum einen möglichst umfassenden Überblick         des Gymnasiums, die nach Teilnahme an einem
über betriebliche Abläufe erhalten und mit den An-      längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Aus-
forderungen der Arbeitswelt in einem Beruf vertraut     land ohne Versetzungsentscheidung in die Kursstufe
gemacht werden. Sie sollen in verschiedene Arbeits-     aufgenommen worden sind, erwerben einen dem
bereiche des Betriebs, in dessen Aufbau und Organi-     Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
sation sowie in Personal- und Sozialfragen eingeführt   wenn am Ende der 1. Jahrgangsstufe nicht mehr als
werden. Die Durchführung des Praktikums ist der         20 Prozent der angerechneten Kurse mit weniger als
Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder       5 Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.
der Einrichtung nachzuweisen. Aus der Bescheini-        Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslandsauf-
gung müssen die Dauer der Beschäftigung, der zu-        enthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen.
gewiesene Aufgabenbereich oder die zugewiesenen
Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen. Da       9. 3 Ü b e r g a n g i n s b e r u f l i c h e
die Schule über die Anerkennung eines Praktikums        G ymn a s i u m
entscheidet, empfiehlt sich eine Abstimmung mit         Wenn Sie von einem allgemein bildenden Gymnasi-
der Schule, bevor das Praktikum aufgenommen wird.       um auf ein berufliches Gymnasium wechseln möch-
                                                        ten, gibt es entweder einen achtjährigen oder einen
Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von dem         neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zur allgemei-
Gymnasium ausgestellt, an dem der schulische Teil der   nen Hochschulreife. Im Rahmen der am beruflichen
Fachhochschulreife erworben wurde. Die auf diesem       Gymnasium zur Verfügung stehenden Kapazitäten be-
Weg erworbene Fachhochschulreife ist über Baden-        stehen für Sie die folgenden beiden Möglichkeiten:
Württemberg hinaus in folgenden Bundesländern           1. Sie besuchen die Klasse 9 des allgemein bildenden
anerkannt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,        Gymnasiums und wechseln nach der Versetzung in
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,          die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums. Sie
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,         haben allerdings in diesen Fällen bei Eintritt in das be-
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.       rufliche Gymnasium noch keinen Mittleren Bildungs-
                                                        abschluss; er wird ihnen erst dann zuerkannt, wenn Sie
9.2 Ausl andsaufen thalte                               am beruflichen Gymnasium in die erste Jahrgangsstufe
Die Dauer von Auslandaufenthalten kann bis zu ei-       versetzt worden sind. Dieser gymnasiale Bildungsgang
nem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine      zum Abitur umfasst insgesamt acht Jahre.
und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei der    2. Sie besuchen am allgemein bildenden Gymnasi-
Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsauf-        um auch die Klasse 10 und erwerben dort mit dem
enthaltes in Anspruch nehmen können.                    erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den Mittleren
Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum       Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln Sie
Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen          auf das berufliche Gymnasium. Der Besuch der Ein-
diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt-      gangsklasse des beruflichen Gymnasiums gilt in die-
temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen       sen Fällen nicht als Wiederholung der Klasse. Dieser
das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung dafür    gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insge-
ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüleraus-     samt neun Jahre.
tausch teilgenommen und dort die Schule besucht         Ein Wechsel aus der Jahrgangsstufe 1 oder 2 des all-
haben. Eine Anrechnung der im Ausland erreich-          gemein bildenden Gymnasiums an ein berufliches
ten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist nicht    Gymnasium ist nicht möglich.
                                                                                                                    21
Abitur 2019 · Allgemein bildende Gymnasien

                              9. 4 wahlbei spi ele

                                                     JAN   HANNA   LEONIE

                  22
Die gymnasiale Oberstufe
                                        an beruflichen Gymnasien
Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kul-          Das berufliche Gymnasium ist ein Gymnasium der
tusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie           Aufbauform. Es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit
über die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium          der Eingangsklasse und den Jahrgangsstufen 1 und 2.
(BGVO)“ zugrunde.                                        Das an 20 öffentlichen Schulen des Landes eingerich-
                                                         tete berufliche Gymnasium der sechsjährigen Auf­
Der vorliegende Leitfaden ist lediglich eine Informa-    bauform beginnt bereits in Klasse 8 und umfasst in
tionsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die    Baden-Württemberg folgende Richtungen:
oben genannte Verordnung, die im Internet unter          • ernährungs- bzw. sozial- und gesundheitswissen-
folgender Adresse eingesehen werden kann:                  schaftliche Richtung (6 ESG)
www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen >        • technische Richtung (6 TG)
Verordnungen / Verwaltungsvorschriften                   • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (6 WG)

Das berufliche Gymnasium bereitet auf das Studium        Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden:
an einer Hochschule und in besonderer Weise auf          • die allgemeine Hochschulreife
die Berufswelt vor. Es ist daher in verschiedene Rich-     (mit zwei Fremdsprachen) oder
tungen gegliedert. Sie zeichnen sich jeweils durch       • der schulische Teil der Fachhochschulreife unter
einen berufsbezogenen Fächerkanon aus.                     bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der
                                                           Jahrgangsstufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschul-
Das berufliche Gymnasium umfasst in Baden-Würt-            reife siehe im Übrigen Seite 20).
temberg folgende Richtungen:
• agrarwissenschaftliche Richtung (AG),
• biotechnologische Richtung (BTG),                      Präsenzpflicht
• ernährungswissenschaftliche Richtung (EG),             Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982
• sozial- und gesundheitswissenschaftliche               (K. u. U. Seite 387):
  Richtung (SGG),
• technische Richtung (TG),                              (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und
• wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG),            die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schu-
 darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell.              le regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und
                                                         die Schulordnung einzuhalten.

                                                         (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts-
                                                         veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet,
                                                         als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.

                                                                                                                  23
Abitur 2019 · Berufliche Gymnasien

1. Eingangsklasse

                              Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü-     Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich
                              lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten      sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich
                              werden in den herkömmlichen Notenstufen eins bis       entsprechend dem Schulangebot. Bei den Wahl-
                              sechs erteilt.                                         pflicht- und den Wahlfächern ist zu beachten, dass
                                                                                     die Wahl als Kursfach in den Jahrgangsstufen 1 und
                              Der Eingangsklasse (bisher Klasse 11) an den be-       2 davon abhängt, ob Sie bereits in der Eingangsklasse
                              ruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform        am Unterricht teilgenommen haben.
                              wächst eine erweiterte Aufgabe zu. Die Schülerinnen
                              und Schüler kommen aus verschiedenen Schularten        Für alle die Oberstufe betreffenden Fragen stehen Ih-
                              in das berufliche Gymnasium. Daher muss zunächst       nen Oberstufenberaterinnen und Oberstufenberater
                              ihr Wissensstand angeglichen werden („Gelenkfunk-      beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung.
                              tion”). Darüber hinaus bereitet die Eingangsklasse
                              auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 vor. In besonderen     Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das Ver-
                              Informationsveranstaltungen werden Sie mit dem         setzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse erfor-
                              Aufbau, den Anforderungen und den Lehrplänen           derlich.
                              der Oberstufe vertraut gemacht. Ihnen werden die
                              Wahlmöglichkeiten und die zu beachtenden Bedin-        Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer
                              gungen eingehend erläutert, vor allem werden Sie in    sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern
                              die Arbeitsweise in den Kursen eingeführt.             erreichten Noten werden im Zeugnis der Allgemei-
                                                                                     nen Hochschulreife aufgeführt (ohne Anrechnung
                              Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren Sie   auf die Gesamtqualifikation).
                              die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen Hoch-
                              schulreife. Diese Bedingungen sind unter­schied­
                              lich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in einer
                              zweiten Fremdsprache mitbringen.

                  24
Informationen zum Unterrichtsbesuch einer zweiten Fremdsprache am beruflichen Gymnasium zum Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife aus dem Angebot der Schule

                         Schüler/in                                   Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache*
                                                                      (in der Eingangsklasse versetzungsrelevant)
 Herkunft              Vorkenntnisse in der                           Niveau A: weitergeführte Fremdsprache
                       zweiten Fremdsprache                           Niveau B: neu beginnende Fremdsprache

 Realschule            Wahlpflichtfach Französisch mit
                       Unterricht in vier aufeinander                 Freiwilliger Besuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
                       folgenden Schuljahren: Mit der
                       zweiten Pflichtfremdsprache in                                                               oder
                       vier aufeinander folgenden Schul-
                       jahren sind die Voraussetzungen                freiwilliger Besuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache
                       zum Erwerb der allgemeinen                     (Italienisch, Spanisch, Russisch).
                       Hochschulreife erfüllt.

                       Wahlpflichtfach Englisch mit
                       Unterricht in vier aufeinander
                       folgenden Schuljahren: Mit der                 Freiwilliger Besuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
                       zweiten Pflichtfremdsprache in
                       vier aufeinander folgenden Schul-                                                            oder
                       jahren sind die Voraussetzungen
                       zum Erwerb der allgemeinen                     freiwilliger Besuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache
                       Hochschulreife erfüllt.                        (Italienisch, Spanisch, Russisch).

                       Kein oder kein ausreichender                   Niveau B wahlweise Französisch (bei Englisch als Pflichtfremdsprache an
                       Unterricht in einer zweiten Fremd-             der Realschule), Italienisch, Russisch, Spanisch in der Eingangsklasse und
                       sprache (zum Beispiel Arbeitsge-               in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
                       meinschaft).

 Berufsfach-           Kein oder kein ausreichender                   Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in der
 oder Berufsauf-       Unterricht in einer zweiten                    Eingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
 bauschule oder        Fremdsprache (zum Beispiel
 Werkrealschule        Arbeitsgemeinschaft).

 Sechsjähriges         Unterricht in Französisch oder                 Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprache
 berufliches           Spanisch als zweite Pflichtfremd-              in Niveau A in der Eingangsklasse.
 Gymnasium             sprache.

 Gymnasium             Unterricht in Französisch als                  Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprache
 in Aufbauform         zweite Pflichtfremdsprache.                    in Niveau A in der Eingangsklasse.
 mit Heim
 (sechsjähriger        Unterricht in Latein als zweite                Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in der
 Aufbauzug)            Pflichtfremdsprache.                           Eingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

 Gymnasium             Mit Unterricht in einer zweiten
                       Pflichtfremdsprache in vier aufein-            Freiwilliger Besuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
                       ander folgenden Schuljahren sind
                       die Voraussetzungen                                                                  oder
                       zum Erwerb der allgemeinen                     freiwilliger Besuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache
                       Hochschulreife erfüllt.                        (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch).

* Die Zuweisung in Niveau A (weitergeführte Fremdsprache) und Niveau B (neu beginnende Fremdsprache) erfolgt durch die Schule entsprechend den Vorkenntnissen
  der Schülerin oder des Schülers. Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen in vier aufeinander folgenden Schuljahren der Realschule oder des Gymnasiums können nur
  auf Niveau A weitergeführt werden.

                                                                                                                                                        25
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