SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Ott
 
WEITER LESEN
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
SolarForum Baden-Württemberg

Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und
Erkenntnisse der Netze BW

5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie- und
Wasserstoff- Forschung Baden-Württemberg, Stuttgart

Thomas Fellhauer
Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen

Dezember 2017

Ein Unternehmen der EnBW
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
Erste Erfahrungen und
Erkenntnisse der Netze BW

      1       Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz

      2       Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen

      3       Zusammenfassung

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe   2
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
Erste Erfahrungen und
Erkenntnisse der Netze BW

      1       Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz

      2       Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen

      3       Zusammenfassung

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe   3
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
Im Stromnetz unterscheidet das EnWG 4 Typen

                                                              Netze i. S. des EnWG                                                 Kundenanlagen
                        Energieversorgungs-               Geschlossene Verteilernetze         Energieversorgungsnetze          Energieanlagen zur Abgabe
                        netze der allgemeinen             (§110 EnWG)                         nach §3 Nr. 16 EnWG              von Energie
                        Versorgung                                                                                             (§3 Nr. 24a EnWG)
                        (§3 Nr. 17 EnWG)
Anwendung                                                 Industrie- und
                        Konzessionsgebiet
                                                          Gewerbeareale
                                                                                              Private Wohnareale                               /
Klassifizierungs        Konzessionär                      › Geografisch begrenztes            Keine Kriterien im Gesetz        Keine rechtssicheren
-kriterien                                                  Industrie- oder Gewebegebiet       Ausschlussverfahren            Kriterien
                                                          › Wenige Letztverbraucher;          › Branchenkonsens: >100-150      › Für Wettbewerb unbedeutend;
                                                            Auslegung BNetzA: < 20              Wohneinheiten                    Branchenkonsens:
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
Kurzer Rückblick

                                                     Was bisher geschah!                                                 Ausblick

        1                              2                             3                           4               5                     6

20.12.2016                   02.05.2017                    01.06.2017                      25.07.2017       01.10.2017         Ende 2017 /
                                                                                                                               2018
Festlegung                   Projekt-                      BNetzA                          Verabschiedun    Start
BNetzA für                   initiierung bei               Festlegung zu                   g Mieterstrom-   Anwendung im       Pilot
Identifikatoren              Netze BW                      Identifikatoren                 gesetz           Markt für
in Kunden-                                                 und Kunden-                                      Kundenanlage
anlagen /                                                  anlagen                                          n incl. der
Prozesse in                                                                                .                definierten
10WT ab                                                                                                     Fristen
01.10.17.
Veröffentl.
Ziel:01.06.17

 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                     5
SolarForum Baden-Württemberg - Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie...
Rahmenbedingungen

Erfahrungswerte                                                                  Weitere Entwicklung

  ›     Bisherige Umsetzung erzeugte                                               ›1     Verstärkter Zuwachs von Kundenanlagen
        hohen Planungs- /                                                                 Zuwachs durch die Verabschiedung der
        Abstimmungsaufwand beim NB u.                                                     Bundesregierung vom 25. Juli 2017 zum Gesetz
        Kundenanlagenbetreiber                                                            zur Förderung von Mieterstrom
  ›     Prozesse unter Berücksichtigung
        komplexer Fehlerkonstellationen                                            ›2     Durch BNetzA Festlegungen Juni 2017 ist
        ausgeprägt (unabhängig Mengen)                                                    eine Steigerung der Komplexität gegeben.
  ›     Bisher keine Veränderung                                                   ›      Der Fokus im Markt auf dieses Thema steigt.
        bestehender Strukturen/ Grenzen

                                Werte ausHandlungsbedarf
                                         2016                               bei NETZ ab 1. Oktober 2017

            Juni 2017
                                                                                                               Oktober 2017
       Festlegung BNetzA
                                                                                                           Umsetzung Festlegung
         Identifikatoren
                                                                                                             Identifikatoren in
        Kundenanlagen /
                                                                                                                 InterNetz
       Mieterstromgesetz
Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                  6
Mieterstrommodell in Kundenanlagen
gemäß §3 Nr. 24a EnWG

 Pro
 › Verbesserte Amortisation von Investitionen in                                          ›   Deutlicher Mehraufwand zur Erfüllung der
   Erzeugungsanlagen                                                                          rechtlichen und energiewirtschaftlichen
 › Möglichkeit für eine gemeinsame Kalkulation von                                            Anforderungen, da Energieversorger
   Strom und Wärme, um niedrige Nebenkosten für                                           ›   unternehmerisches Risiko, wenn sich weniger
   Mieter                                                                                     Mieter als kalkuliert am Mieterstrom-Modell als
 › Bei Neubauten ist Energieeinsparungsgesetz bzw.                                            Kunden beteiligen
   Energieeinsparverordnung (EnEV) Treiber zur                                            ›   Zusätzlicher Aufwand für den Reststrombezug und
   Integration Erneuerbare Energien                                                           Risiko bei steigenden Kosten
 › Erschließung neuer Geschäftsfelder, Maßnahme zur                                       ›   Genossenschaften laufen Gefahr das
   Mieterbindung und Steigerung der Mietattraktivität                                         Steuerbefreiungsprivileg zu verlieren, wenn mehr
 › höhere Anzahl an teilnehmenden Mietern als bei                                             als 10% der Einnahmen nicht aus der Vermietung
   Durchführung eines Mieterstromprojekts durch ein                                           stammen
   Energieunternehmen                                                                     ›   Abführung EEG-Umlage und Meldepflicht der
 › Strompreis für Mieter muss nur unterhalb dem des                                           verkauften Strommengen gem. EEG
   günstigsten Anbieters liegen, zusätzlich KWK-                                          ›   Erhöhter Abrechnungsaufwand, da
   Zuschlag auf die gesamte Stromproduktion                                                   Stromrechnungen die Anforderungen des
 › Grundpreis für den Hausanschluss des                                                       Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen müssen
   Mietgebäudes fällt nur am Hauptzähler und nicht an
                                                                                          Contra
   den Unterzählern an

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                          7
Wirtschaftliche Anreize für Mieterstrommodell in
   Kundenanlagen gemäß §3 Nr. 24a EnWG

             ›       Beitrag zur Energiewende
             ›       Kostenersparnis *
                 ›    Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und
                      Konzessionsabgabe entfallen für Eigenerzeugung
                 ›    Hinzu kommt Förderung für jede kWh Mieterstrom (Mieterstromzuschlag
 Anlagen-        ›    Ca. 10-20% Zusatzrendite ggü. Einspeisung aufgrund Mieterstromzuschlag
 betreiber
                 ›    Zzgl. Gewinn durch Anlagenbetrieb

                 *Die Rentabilität eines Mieterstromproduktes hängt immer auch von der Höhe der regional
                 abgerufenen Netzentgelte ab. Wie bei sonstigen Stromtarifen ist ein pauschaler Preis für
                 Mieterstrom für das gesamte Bundesgebiet nicht sinnvoll, da bei der Berechnung von
                 Mieterstromtarifen die eingesparten netzgebundenen Entgelte sowohl beim Arbeitspreis als auch
                 beim Grundpreis je nach Standort und Verteilnetzbetreiber erheblich variieren können

             › Beitrag zur Energiewende
             › Energiekosteneinsparung gegenüber lokaler Grundversorgung von mind. 10% bei
               Mieterstrommodell Grundtarif (ggf. mehr bei aktiver Verhandlung)
             › Für die Nutzung der Kundenanlage innerhalb des Gebiets dürfen keine
               verbrauchsabhängigen Entgelte verlangt werden (z.B. Netzentgelte)
Anschluss
 -nutzer

   Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                       8
Zuwachs erwartet

Zuwachs
Gebäude mit
Mieterstrom-                                                                                                         Erwartung
                                                                                                       6045
modellen im
Netzgebiet
Netze BW
                                                                                            1637
                                                                                   1106
                                                                 594
                                             114

                                            2017                2018               2019     2020       2028

Gesamtpotential im Netze BW Gebiet                                              Gesamtpotential in Baden-Württemberg
› 17.952 Gebäude                                                                › 47.242 Gebäude
› Moderater Ausbaupfad: 612 jährlich ab 2020                                    › Moderater Ausbaupfad: 1.610 jährlich ab 2020

  Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                        9
Zuwachs erwartet

Zuwachs
Teilnehmer /
Anschluss-                                                                                                          Erwartung
                                                                                                      64023
nutzer an
Mieterstrom-
modellen im
Netzgebiet                                                                                  17338
                                                                                  11714
Netze BW                                    1207
                                                                6291

                                            2017                2018               2019     2020       2028

Gesamtpotential im Netze BW Gebiet                                              Gesamtpotential in Baden-Württemberg
› 185.691 Anschlussnutzer                                                       › 488.634 Anschlussnutzer
› Moderater Ausbaupfad: 6.481 jährlich ab                                       › Moderater Ausbaupfad: 17.054 jährlich ab 2020
  2020

  Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                         10
Disruption durch Kundenanlagen / Mieterstrommodelle

                 Aktuelle Entwicklung                                                         Auswirkungen auf Netze BW

›     Trend zur Dezentralisierung                                                         ›   Aufwände für Marktprozesse in
                                                                                              Kundenanlagen und Abstimmung bei
›     Steigerung der Anzahl an
                                                                                              Neuanlagen bei Netze BW
      Kundenanlagen durch das
      Mieterstromgesetz                                                                   ›   Steigender Netz- und Messstellenverlust

›     Weitere Steigerung der Komplexität der                                              ›   „Zersplitterung“ des Netzgebiets
      Prozesse durch BNetzA Festlegungen                                                  ›   Erhöhte Kundenanfragen nach
      Juni 2017                                                                               Dienstleistungen über verschiedene
›     Hohe Nachfrage nach techn. und kaufm.                                                   Eingangskanäle
      Unterstützung seitens Anlagenbetreiber
›     Projektentwickler streben Klassifizierung
      als Kundenanlage an

                                                                                                  Heute             Zukünftig
Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                 11
Erste Erfahrungen und
Erkenntnisse der Netze BW

      1       Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz

      2       Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen

      3       Zusammenfassung

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe   12
Anforderung / Umsetzung

                                           Anforderung BNetzA
                                           › Vorgaben Die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der
                                             Energiewende (BK6-16-200) verpflichtet die Betreiber von
                                             Elektrizitätsversorgungsnetzen, ab dem 1. Oktober 2017 die Bereitstellung
Umsetzung
                                             erforderlicher Marktlokationsidentifikatoren)

                                           Begründung
                                           › nach § 20 Abs. 1d EnWG zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels für
                                             die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG
                                             angeschlossenen Haushaltskunden jeweils innerhalb von 10 Werktagen
                                             sicherzustellen.
                                           › Einheitliche Prozessbeschreibung sowie ein einheitliches Excel-Formular
                                             zur Übermittlung der erforderlichen Stammdaten zu entwickeln und zu
                                             veröffentlichen

                                                      Umsetzung der Festlegung durch
                                                    BNetzA zum 1. Juni 2017, Umsetzung
                                                           zum 1. Oktober 2017

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                13
Kommunikation zwischen Kundenanlagenbetreiber
 und Netzbetreiber

Kundenanlagenbetreiber                                                                     Netzbetreiber
                                                                             Austausch

   „Belieferung“ Teilnehmer                                  Identifikator                       Marktprozesse GPKE
                                                                   en

             Messtechnik                                                                          Marktprozesse WiM
                                                                Markt-        Mess-werte
                                                               lokation
                                                                                                    Wechsel in/aus
     Preise für Mieterstrom
                                                                                                    Kundenanlage

    Anschlussnutzer/Mieter                                                                        Marktkommunikation

                                                       Stetige Kommunikation / Austausch
                                                                  notwendig

 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                               14
Verantwortung des Netzbetreibers

                                                                                          Marktprozesse
                                                                                          ›   Wechselprozesse im Messwesen
                                                                                          ›   Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung
                                                                                              mit Elektrizität
                                                                                          ›   Messwertkommunikation und Aufbereitung

                                   Netz-                                                  Anforderungen für Marktteilnehmer
                                 betreiber                                                › Messstellenbetreiber und –vertrag vorhanden
                                                                                          › Lieferant und –vertrag vorhanden

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                 15
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber

                                                                        Hand in Hand

                                    Kundenanlagen-                                            Netzbetreiber
                                       betreiber                                                Netze BW

                                            Verträge                                         Identifikatoren        Markt-
     Mieter /                                                              Kommunikation
                                         Messtechnik                                         Marktprozesse       teilnehmer /
    Anschluss-
                                                                               Austausch                         Anschluss-
      nutzer                                  Preise
                                                                                                                    nutzer
                                   Datenbereitstellung                                     Datenbereitstellung

                                      Messlokation                                              Messlokation
                                      Marktlokation                                             Marktlokation

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                     16
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber

                                                                                          Warum?
                                Identifi                                                  › Erfahrung in der Abwicklung
                                katore                                                      von Kundennetzen
                                                                   Zusammenarbeit
                                   n                                                      › Kernkompetenzen
                     Mess-                                                                  (Netzplanung, -bau, -betrieb,
                     werte                                                                  zertifizierter MSB)
                                                                                          › Prozesserfahrung/-experten
   Mess-                                                                                    um Prozesse effizient
  technik                                                                                   auszugestalten

                  Mess-                                                                   › Vollumfänglich ausgeprägte
                                                                                            Marktprozesse (in der Rolle
                  lokatio
                                                                                            NB und MSB)
  Preise             n
                                                                                          › Erfahrung Kundenportale zur
                                                                                            Aufwandsreduzierung in der
                                                                                            Kommunikation / im
                                                                                            Austausch

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                     17
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber

      Netze BW unterstützt die Kunden-                                       Möglichkeiten
      anlagenbetreiber und steht als                                         › Bereitstellung Messtechnik inkl. Wartung,
      Partner gerne zur Verfügung, sowohl                                      Betrieb und Messwertbereitstellung
      innerhalb als auch außerhalb Ihres                                     › Bereitstellung kaufmännische Messprozesse
      Netzgebietes!
                                                                             › Kaufmännischer Betrieb inkl.
                                                                               Energiedatenbereitstellung, Marktprozesse
                                                                               und Erfüllung der gesetzlichen
                                                                               Anforderungen
                                                                             › Mehrwertdienste
                                                                             › …

                                                                             Status
                                                                             › Entwicklung Prototypen mit den
                                                                               Anforderungen aus Kundensicht
                                                                             › …

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                    18
Erste Erfahrungen und
Erkenntnisse der Netze BW

      1       Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz

      2       Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen

      3       Zusammenfassung

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe   19
Zusammenfassung

   › Mieterstrommodelle: Interessantes Modell für
     Anlagenbetreiber, aber auch für
     Anschlussnutzer / Mieter

   › Kundenanlagen: Verstärkter Zuwachs von
     Kundenanlagen Zuwachs durch die
     Verabschiedung der Bundesregierung vom 25.
     Juli 2017 zum Gesetz zur Förderung von
     Mieterstrom

   › Ausblick: Steigende Komplexität mit der
     Ausgestaltung des Zielmodells erwartet.

   › Netze BW: Ist Ihr Partner für Kundenanlagen,
     Anlagenbetreiber und steht gerne als Partner
     zur Unterstützung bereit..

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe   20
SolarForum Baden-
            Württemberg

       Vielen Dank für die
         Aufmerksamkeit!

Thomas Fellhauer
Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen

Dezember 2017

Ein Unternehmen der EnBW

                                           21
Backup

Thomas Fellhauer
Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen

Dezember 2017

Ein Unternehmen der EnBW
Herausforderung für
   Kundenanlagenbetreiber und Netze BW

                        Szenario 1: Alle AN werden durch den Kundenanlagenbetreiber beliefert.
    Der NB verwaltet u.a. die Übergabemessung und kennt                                      Der Kundenanlagenbetreiber kennt jeden von ihm
    die techn. und kaufm. Stammdaten der EE-Anlage                                           versorgten AN

Wählt ein AN nun einen anderen LF / MSB, so erhöht sich die Komplexität für NB und Kundenanlagenbetreiber.

                   Szenario 2: Nicht alle AN werden durch den Kundenanlagenbetreiber beliefert.
    Die Verwaltung und Vergabe der Identifikatoren für die Mess-/Marktlokation dieses AN geht zu diesem Zeitpunkt
    vom Kundenanlagenbetreiber an den NB des vorgelagerten Netzes (öffentliches Netz der allgemeinen Versorgung)
    über.

   Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                                    23
Ausgangssituation (exemplarisch)

Heutiges Szenario wenn alle Anschlussnutzer durch das Mieterstrommodell versorgt sind

                                                                                                     Lieferung
                                                                          Kundenanlage                           LF

                                                                          AN1             Messun
                                                                        Whg. 1              g
                                                                                                   Ablesung &    LF
                                                                          AN2             Messun   Abrechnung
                                                                                                                            KAB
  NB                                                                                        g                          LF
                                                                        Whg. 2                     Ablesung &
                                                                                                   Abrechnung    MSB
                                                                          AN3     LF Messun
                                                                        Whg. 3              g

                                                                                          Messun
                                                                          EEG     LF        g

                                                                              Messung

Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                           24
Herausforderung für
 Kundenanlagenbetreiber und Netze BW
 (exemplarisch)

 Heutiges Szenario wenn nicht alle Anschlussnutzer durch das Mieterstrommodell versorgt
 sind
           Abrechnung                                                                                      Lieferung
NB                                                         Kundenanlage                                                LF

                                                                                 AN1            Messun
                                                                               Whg. 1             g
                                                                                                         Ablesung &    LF
                                                                                 AN2            Messun   Abrechnung
                                                                                                                                 KAB
                                                                                                  g                         LF
                                                                               Whg. 2                    Ablesung &
                                                                                                         Abrechnung
           Lieferung                 AN3             Messun                      AN3       LF Messun
 LF
                                  Whg. 3
                                        LF             g                       Whg. 3             g

                                                                                                Messun
                                                                                 EEG       LF     g
(g)MSB
                                                                                     Messung

 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                          25
Interimsmodell
 Messwertübermittlung von kME und mME

                                                                       Fristen Messwert-                   Fristen Messwert-
 Mess-                Messung                                                                Netz-
technik
                                                  MSB                     übermittlung                        übermittlung      Lieferant
                                                                                           betreiber

                                               Umwandlun               Unverzüglich,                        Unverzüglich,
                   Tägliche
                                                    g                    Werktags                              Werktags
  iMS            Übermittlung
                                               von ZSG in             spätestens 6:00                      spätestens 12:00
                     ZSG
                                                Lastgang               für Vortag(e)                         für Vortag(e)
                                                                                               Ggf.
                                                                                           Aufbereitung
                  Turnusablesung /                                                                           Unverzüglich,
 mME               Ableseereignis
                                                               Unverzüglich, jedoch             der
                                                                                                           jedoch spätestens
                                                                spätestens bis zum          Messwerte
                                                                                            (Plausibili-     bis zum Ablauf
                                                                  Ablauf des 10.
                                                                                           sierung, ggf.     des 28. Tages
                                                                 Werktages nach
 kME                                                           Turnusablesetermin /         Ersatzwert-           nach
                  Turnusablesung /                                                         bildung und     Sollablesetermin /
 ohne              Ableseereignis
                                                                     Ereignis.
                                                                                                                Ereignis.
                                                                                           Archivierung
 RLM                                                                                             )

 kME                   Tägliche                                   Unverzüglich,
                                                                                                            Unverzüglich,
                                                                                                               Werktags
  mit                Übermittlung                              Werktags spätestens
                                                                                                           spätestens 12:00
                      Lastgang                                  6:00 für Vortag(e)
 RLM                                                                                                         für Vortag(e)

                  Abhängig von Messtechnik und Prozessauslösung gelten unterschiedliche Fristen
                  und Prozessabläufe!
 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe                                             26
Sie können auch lesen