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SolarForum Baden-Württemberg Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff- Forschung Baden-Württemberg, Stuttgart Thomas Fellhauer Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen Dezember 2017 Ein Unternehmen der EnBW
Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 1 Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz 2 Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen 3 Zusammenfassung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 2
Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 1 Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz 2 Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen 3 Zusammenfassung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 3
Im Stromnetz unterscheidet das EnWG 4 Typen Netze i. S. des EnWG Kundenanlagen Energieversorgungs- Geschlossene Verteilernetze Energieversorgungsnetze Energieanlagen zur Abgabe netze der allgemeinen (§110 EnWG) nach §3 Nr. 16 EnWG von Energie Versorgung (§3 Nr. 24a EnWG) (§3 Nr. 17 EnWG) Anwendung Industrie- und Konzessionsgebiet Gewerbeareale Private Wohnareale / Klassifizierungs Konzessionär › Geografisch begrenztes Keine Kriterien im Gesetz Keine rechtssicheren -kriterien Industrie- oder Gewebegebiet Ausschlussverfahren Kriterien › Wenige Letztverbraucher; › Branchenkonsens: >100-150 › Für Wettbewerb unbedeutend; Auslegung BNetzA: < 20 Wohneinheiten Branchenkonsens:
Kurzer Rückblick Was bisher geschah! Ausblick 1 2 3 4 5 6 20.12.2016 02.05.2017 01.06.2017 25.07.2017 01.10.2017 Ende 2017 / 2018 Festlegung Projekt- BNetzA Verabschiedun Start BNetzA für initiierung bei Festlegung zu g Mieterstrom- Anwendung im Pilot Identifikatoren Netze BW Identifikatoren gesetz Markt für in Kunden- und Kunden- Kundenanlage anlagen / anlagen n incl. der Prozesse in . definierten 10WT ab Fristen 01.10.17. Veröffentl. Ziel:01.06.17 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 5
Rahmenbedingungen Erfahrungswerte Weitere Entwicklung › Bisherige Umsetzung erzeugte ›1 Verstärkter Zuwachs von Kundenanlagen hohen Planungs- / Zuwachs durch die Verabschiedung der Abstimmungsaufwand beim NB u. Bundesregierung vom 25. Juli 2017 zum Gesetz Kundenanlagenbetreiber zur Förderung von Mieterstrom › Prozesse unter Berücksichtigung komplexer Fehlerkonstellationen ›2 Durch BNetzA Festlegungen Juni 2017 ist ausgeprägt (unabhängig Mengen) eine Steigerung der Komplexität gegeben. › Bisher keine Veränderung › Der Fokus im Markt auf dieses Thema steigt. bestehender Strukturen/ Grenzen Werte ausHandlungsbedarf 2016 bei NETZ ab 1. Oktober 2017 Juni 2017 Oktober 2017 Festlegung BNetzA Umsetzung Festlegung Identifikatoren Identifikatoren in Kundenanlagen / InterNetz Mieterstromgesetz Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 6
Mieterstrommodell in Kundenanlagen gemäß §3 Nr. 24a EnWG Pro › Verbesserte Amortisation von Investitionen in › Deutlicher Mehraufwand zur Erfüllung der Erzeugungsanlagen rechtlichen und energiewirtschaftlichen › Möglichkeit für eine gemeinsame Kalkulation von Anforderungen, da Energieversorger Strom und Wärme, um niedrige Nebenkosten für › unternehmerisches Risiko, wenn sich weniger Mieter Mieter als kalkuliert am Mieterstrom-Modell als › Bei Neubauten ist Energieeinsparungsgesetz bzw. Kunden beteiligen Energieeinsparverordnung (EnEV) Treiber zur › Zusätzlicher Aufwand für den Reststrombezug und Integration Erneuerbare Energien Risiko bei steigenden Kosten › Erschließung neuer Geschäftsfelder, Maßnahme zur › Genossenschaften laufen Gefahr das Mieterbindung und Steigerung der Mietattraktivität Steuerbefreiungsprivileg zu verlieren, wenn mehr › höhere Anzahl an teilnehmenden Mietern als bei als 10% der Einnahmen nicht aus der Vermietung Durchführung eines Mieterstromprojekts durch ein stammen Energieunternehmen › Abführung EEG-Umlage und Meldepflicht der › Strompreis für Mieter muss nur unterhalb dem des verkauften Strommengen gem. EEG günstigsten Anbieters liegen, zusätzlich KWK- › Erhöhter Abrechnungsaufwand, da Zuschlag auf die gesamte Stromproduktion Stromrechnungen die Anforderungen des › Grundpreis für den Hausanschluss des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen müssen Mietgebäudes fällt nur am Hauptzähler und nicht an Contra den Unterzählern an Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 7
Wirtschaftliche Anreize für Mieterstrommodell in Kundenanlagen gemäß §3 Nr. 24a EnWG › Beitrag zur Energiewende › Kostenersparnis * › Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe entfallen für Eigenerzeugung › Hinzu kommt Förderung für jede kWh Mieterstrom (Mieterstromzuschlag Anlagen- › Ca. 10-20% Zusatzrendite ggü. Einspeisung aufgrund Mieterstromzuschlag betreiber › Zzgl. Gewinn durch Anlagenbetrieb *Die Rentabilität eines Mieterstromproduktes hängt immer auch von der Höhe der regional abgerufenen Netzentgelte ab. Wie bei sonstigen Stromtarifen ist ein pauschaler Preis für Mieterstrom für das gesamte Bundesgebiet nicht sinnvoll, da bei der Berechnung von Mieterstromtarifen die eingesparten netzgebundenen Entgelte sowohl beim Arbeitspreis als auch beim Grundpreis je nach Standort und Verteilnetzbetreiber erheblich variieren können › Beitrag zur Energiewende › Energiekosteneinsparung gegenüber lokaler Grundversorgung von mind. 10% bei Mieterstrommodell Grundtarif (ggf. mehr bei aktiver Verhandlung) › Für die Nutzung der Kundenanlage innerhalb des Gebiets dürfen keine verbrauchsabhängigen Entgelte verlangt werden (z.B. Netzentgelte) Anschluss -nutzer Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 8
Zuwachs erwartet Zuwachs Gebäude mit Mieterstrom- Erwartung 6045 modellen im Netzgebiet Netze BW 1637 1106 594 114 2017 2018 2019 2020 2028 Gesamtpotential im Netze BW Gebiet Gesamtpotential in Baden-Württemberg › 17.952 Gebäude › 47.242 Gebäude › Moderater Ausbaupfad: 612 jährlich ab 2020 › Moderater Ausbaupfad: 1.610 jährlich ab 2020 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 9
Zuwachs erwartet Zuwachs Teilnehmer / Anschluss- Erwartung 64023 nutzer an Mieterstrom- modellen im Netzgebiet 17338 11714 Netze BW 1207 6291 2017 2018 2019 2020 2028 Gesamtpotential im Netze BW Gebiet Gesamtpotential in Baden-Württemberg › 185.691 Anschlussnutzer › 488.634 Anschlussnutzer › Moderater Ausbaupfad: 6.481 jährlich ab › Moderater Ausbaupfad: 17.054 jährlich ab 2020 2020 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 10
Disruption durch Kundenanlagen / Mieterstrommodelle Aktuelle Entwicklung Auswirkungen auf Netze BW › Trend zur Dezentralisierung › Aufwände für Marktprozesse in Kundenanlagen und Abstimmung bei › Steigerung der Anzahl an Neuanlagen bei Netze BW Kundenanlagen durch das Mieterstromgesetz › Steigender Netz- und Messstellenverlust › Weitere Steigerung der Komplexität der › „Zersplitterung“ des Netzgebiets Prozesse durch BNetzA Festlegungen › Erhöhte Kundenanfragen nach Juni 2017 Dienstleistungen über verschiedene › Hohe Nachfrage nach techn. und kaufm. Eingangskanäle Unterstützung seitens Anlagenbetreiber › Projektentwickler streben Klassifizierung als Kundenanlage an Heute Zukünftig Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 11
Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 1 Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz 2 Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen 3 Zusammenfassung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 12
Anforderung / Umsetzung Anforderung BNetzA › Vorgaben Die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-16-200) verpflichtet die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, ab dem 1. Oktober 2017 die Bereitstellung Umsetzung erforderlicher Marktlokationsidentifikatoren) Begründung › nach § 20 Abs. 1d EnWG zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels für die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushaltskunden jeweils innerhalb von 10 Werktagen sicherzustellen. › Einheitliche Prozessbeschreibung sowie ein einheitliches Excel-Formular zur Übermittlung der erforderlichen Stammdaten zu entwickeln und zu veröffentlichen Umsetzung der Festlegung durch BNetzA zum 1. Juni 2017, Umsetzung zum 1. Oktober 2017 Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 13
Kommunikation zwischen Kundenanlagenbetreiber und Netzbetreiber Kundenanlagenbetreiber Netzbetreiber Austausch „Belieferung“ Teilnehmer Identifikator Marktprozesse GPKE en Messtechnik Marktprozesse WiM Markt- Mess-werte lokation Wechsel in/aus Preise für Mieterstrom Kundenanlage Anschlussnutzer/Mieter Marktkommunikation Stetige Kommunikation / Austausch notwendig Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 14
Verantwortung des Netzbetreibers Marktprozesse › Wechselprozesse im Messwesen › Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität › Messwertkommunikation und Aufbereitung Netz- Anforderungen für Marktteilnehmer betreiber › Messstellenbetreiber und –vertrag vorhanden › Lieferant und –vertrag vorhanden Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 15
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber Hand in Hand Kundenanlagen- Netzbetreiber betreiber Netze BW Verträge Identifikatoren Markt- Mieter / Kommunikation Messtechnik Marktprozesse teilnehmer / Anschluss- Austausch Anschluss- nutzer Preise nutzer Datenbereitstellung Datenbereitstellung Messlokation Messlokation Marktlokation Marktlokation Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 16
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber Warum? Identifi › Erfahrung in der Abwicklung katore von Kundennetzen Zusammenarbeit n › Kernkompetenzen Mess- (Netzplanung, -bau, -betrieb, werte zertifizierter MSB) › Prozesserfahrung/-experten Mess- um Prozesse effizient technik auszugestalten Mess- › Vollumfänglich ausgeprägte Marktprozesse (in der Rolle lokatio NB und MSB) Preise n › Erfahrung Kundenportale zur Aufwandsreduzierung in der Kommunikation / im Austausch Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 17
Netze BW und Kundenanlagenbetreiber Netze BW unterstützt die Kunden- Möglichkeiten anlagenbetreiber und steht als › Bereitstellung Messtechnik inkl. Wartung, Partner gerne zur Verfügung, sowohl Betrieb und Messwertbereitstellung innerhalb als auch außerhalb Ihres › Bereitstellung kaufmännische Messprozesse Netzgebietes! › Kaufmännischer Betrieb inkl. Energiedatenbereitstellung, Marktprozesse und Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen › Mehrwertdienste › … Status › Entwicklung Prototypen mit den Anforderungen aus Kundensicht › … Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 18
Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 1 Erkenntnisse und Erwartungen aus dem Mieterstromgesetz 2 Erkenntnisse und Erfahrungen zu Kundenanlagen 3 Zusammenfassung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 19
Zusammenfassung › Mieterstrommodelle: Interessantes Modell für Anlagenbetreiber, aber auch für Anschlussnutzer / Mieter › Kundenanlagen: Verstärkter Zuwachs von Kundenanlagen Zuwachs durch die Verabschiedung der Bundesregierung vom 25. Juli 2017 zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom › Ausblick: Steigende Komplexität mit der Ausgestaltung des Zielmodells erwartet. › Netze BW: Ist Ihr Partner für Kundenanlagen, Anlagenbetreiber und steht gerne als Partner zur Unterstützung bereit.. Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 20
SolarForum Baden- Württemberg Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Thomas Fellhauer Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen Dezember 2017 Ein Unternehmen der EnBW 21
Backup Thomas Fellhauer Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen Dezember 2017 Ein Unternehmen der EnBW
Herausforderung für Kundenanlagenbetreiber und Netze BW Szenario 1: Alle AN werden durch den Kundenanlagenbetreiber beliefert. Der NB verwaltet u.a. die Übergabemessung und kennt Der Kundenanlagenbetreiber kennt jeden von ihm die techn. und kaufm. Stammdaten der EE-Anlage versorgten AN Wählt ein AN nun einen anderen LF / MSB, so erhöht sich die Komplexität für NB und Kundenanlagenbetreiber. Szenario 2: Nicht alle AN werden durch den Kundenanlagenbetreiber beliefert. Die Verwaltung und Vergabe der Identifikatoren für die Mess-/Marktlokation dieses AN geht zu diesem Zeitpunkt vom Kundenanlagenbetreiber an den NB des vorgelagerten Netzes (öffentliches Netz der allgemeinen Versorgung) über. Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 23
Ausgangssituation (exemplarisch) Heutiges Szenario wenn alle Anschlussnutzer durch das Mieterstrommodell versorgt sind Lieferung Kundenanlage LF AN1 Messun Whg. 1 g Ablesung & LF AN2 Messun Abrechnung KAB NB g LF Whg. 2 Ablesung & Abrechnung MSB AN3 LF Messun Whg. 3 g Messun EEG LF g Messung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 24
Herausforderung für Kundenanlagenbetreiber und Netze BW (exemplarisch) Heutiges Szenario wenn nicht alle Anschlussnutzer durch das Mieterstrommodell versorgt sind Abrechnung Lieferung NB Kundenanlage LF AN1 Messun Whg. 1 g Ablesung & LF AN2 Messun Abrechnung KAB g LF Whg. 2 Ablesung & Abrechnung Lieferung AN3 Messun AN3 LF Messun LF Whg. 3 LF g Whg. 3 g Messun EEG LF g (g)MSB Messung Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 25
Interimsmodell Messwertübermittlung von kME und mME Fristen Messwert- Fristen Messwert- Mess- Messung Netz- technik MSB übermittlung übermittlung Lieferant betreiber Umwandlun Unverzüglich, Unverzüglich, Tägliche g Werktags Werktags iMS Übermittlung von ZSG in spätestens 6:00 spätestens 12:00 ZSG Lastgang für Vortag(e) für Vortag(e) Ggf. Aufbereitung Turnusablesung / Unverzüglich, mME Ableseereignis Unverzüglich, jedoch der jedoch spätestens spätestens bis zum Messwerte (Plausibili- bis zum Ablauf Ablauf des 10. sierung, ggf. des 28. Tages Werktages nach kME Turnusablesetermin / Ersatzwert- nach Turnusablesung / bildung und Sollablesetermin / ohne Ableseereignis Ereignis. Ereignis. Archivierung RLM ) kME Tägliche Unverzüglich, Unverzüglich, Werktags mit Übermittlung Werktags spätestens spätestens 12:00 Lastgang 6:00 für Vortag(e) RLM für Vortag(e) Abhängig von Messtechnik und Prozessauslösung gelten unterschiedliche Fristen und Prozessabläufe! Dezember 2017 · Kaufmännische Netzprozesse Spezialthemen · Thomas Fellhauer · Karlsruhe 26
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