Soli-Abschaffung 2021: Das Wichtigste für Unternehmer
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Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Soli-Abschaffung 2021: Das Wichtigste für Unternehmer Von Jörgen Erichsen Aktualisiert am: 16.12.2020 Der Solidaritätszuschlag wird zum 1. Januar 2021 weitgehend abgeschafft – mit einer Verspätung von knapp 30 Jahren. Ab diesem Datum gibt es für die Masse der Steuerzahler, Privatpersonen und Unternehmer deutliche Entlastungen – in der Spitze bis gut 1.800 Euro pro Jahr. Was Unternehmer zur Soli-Abschaffung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Durch den Solidaritätszuschlag sollten 1991 vor allem die Kosten der deutschen Einheit aber auch die Belastungen durch den Golfkrieg finanziert werden. Er sollte befristet für ein Jahr erhoben werden. 1993 und 1994 gab es dann auch tatsächlich keinen Soli. Seit 1995 wurde er allerdings unbefristet wiedereingeführt. Hauptgrund hierfür war, dass die Kosten der deutschen https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 1 von 6
Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Einheit nach wie vor hoch waren und finanziert werden mussten. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, ein Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, und muss von den meisten Steuerzahlern ab einer bestimmten Einkommensgrenze entrichtet werden. Die Freigrenze, ab der der Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, liegt aktuell bei 972 Euro (Einzelveranlagung) bzw. bei 1.944 Euro (Zusammenveranlagung). Bemessungsgrundlage des Solis ist die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer nach Berücksichtigung von Freibeträgen, etwa dem Kinderfreibetrag. Beim Steuerabzug bei Arbeitnehmern vom Arbeitslohn ist die Bemessungsgrundlage die um Freibeträge verminderte Lohnsteuer. Zu Beginn betrug der Soli 7,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 1998 müssen alle Steuerzahler, deren Einkommensteuer über der Freigrenze liegt, einen Solidaritätszuschlag abgeben. Er beträgt aktuell 5,5 Prozent. Beim Lohnsteuerabzugsverfahren führen Arbeitgeber den Soli bisher mit der Lohnsteuer ab. Dabei wurde für sonstige Bezüge, z. B. Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen, keine Freigrenze berücksichtigt. Arbeitgeber haben unabhängig davon, ob das Einkommen der Arbeitnehmer die jährliche Freigrenze überschritten hat oder nicht, Teile des Gehalts einbehalten. Das ändert sich ab 2021. Arbeitgeber behalten künftig von Arbeitnehmern mit geringem oder mittlerem Einkommen keinen unterjährigen Solidaritätszuschlag mehr ein und müssen die jährliche Freigrenze beachten. Arbeitnehmer brauchen dann keine Steuererklärung mehr abgeben, nur um den abgeführten Solidaritätszuschlag zurückzuerhalten. Einige Steuerzahler und Unternehmer werden vom Soli weniger belastet, weil es eine sogenannte Freigrenze mit Gleitzone, die Milderungszone, gibt. Die bisherige Regelung sieht vor, dass für Bruttoeinkommen bis 1.522 Euro pro Monat (Lohnsteuerklasse I) bzw. 2.878 Euro (Lohnsteuerklasse III) kein https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 2 von 6
Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Solidaritätszuschlag erhoben wird. Die Milderungszone verhindert, dass Steuerpflichtige, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze liegt, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe zahlen müssen. Der Bundestag hat am 14. November 2019 im „Gesetz zur Rückführung des Das ändert sich 2021! Solidaritätszuschlags“ beschlossen, den Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen vollständig abzuschaffen. Weitere etwa 6,5 Prozent der Steuerzahler sollen den Soli nur noch teilweise bezahlen. Die restlichen Steuerzahler, die Topverdiener, müssen den Soli wie bisher in voller Höhe entrichten. Schulungsvideo: Steueränderungen zum Die Freigrenze, bis zu der ab 2021 kein Jahreswechsel Solidaritätszuschlag mehr anfällt, wird 49,95 € bei Alleinstehenden von aktuell 972 (exkl. MwSt.) Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben. Das Zur Schulung bedeutet, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 61.700 Euro (hier werden die 16.956 Euro Einkommensteuer fällig) kein Solidaritätszuschlag mehr gezahlt werden muss. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag. An diese Freigrenze schließt sich die neue Milderungszone an. Sie verhindert wie bisher, dass der Soli in voller Höhe erhoben wird, wenn das Einkommen nur geringfügig über der Freigrenze liegt. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis gut 96.400 Euro. Für Ehepartner verdoppelt sich der Betrag. Steuerpflichtige mit höheren Einkommen müssen den Soli weiter in voller Höhe bezahlen. Der Steuersatz von 5,5 Prozent bleibt bestehen. https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 3 von 6
Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Die Anhebung von Freigrenze und Milderungszone geschieht aus sozialen Gründen. Höhere Einkommen sollen einer stärkeren Steuerbelastung unterliegen als niedrigere Einkommen. Nach Ansicht der Regierungsparteien sind die Kosten der Wiedervereinigung weitgehend „gestemmt“, daher wird der Soli nicht mehr bzw. nur noch in geringerem Umfang benötigt. Neben Privatpersonen profitieren auch Unternehmer, Arbeitgeber und Selbstständige von der (teilweisen) Abschaffung des Solis, soweit es sich um Einzelunternehmer oder Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Die Tabelle zeigt, für wen sich Vorteile ergeben: Brutto-Jahreseinkommen Solidaritätszuschlag ab 2021 Bis 73.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 151.000 Euro (Verheiratete) Entfällt vollständig Zwischen rund 73.000 Euro und 109.000 Euro bzw. rund 151.000 Euro und 221.000 Euro Entfällt teilweise (Milderungszone) Mehr als 109.000 Euro bzw. 221.000 Euro Der Soli muss auch 2021 in voller Höhe entrichtet werden. Je nach Einkommen und Familienstand beträgt die Steuerentlastung bis über 1.800 Euro pro Jahr (hier Ehepaar mit Kindern). Geht man von einem durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn von etwa 3.770 Euro pro Monat aus, zahlt ein alleinstehender Single knapp 410 Euro weniger Steuern. https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 4 von 6
Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Wie viel Steuern der Einzelne genau sparen kann, lässt sich mit sogenannten Soli-Rechnern ermitteln. Einen solchen Rechner finden Sie beispielsweise unter www.steuern.de/soli-abschaffung. Grundlage für die Berechnungen ist in der Regel das zu versteuernde Einkommen, das sich z. B. aus der letzten Steuererklärung entnehmen lässt. Hinweis: Kapitaleinkünfte, für die bereits die Abgeltungssteuer bezahlt worden ist, bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Viele Unternehmer und Selbstständige, die heute noch den Soli zahlen, können sich ab 2021 über eine Entlastung bei den Steuern freuen. Sie müssen dann den Zuschlag nicht oder nur anteilig zahlen, zumindest wenn es sich um Einzelunternehmer oder Personengesellschaften handelt und sie mit ihrem Einkommen bzw. ihren Gewinnen unter den genannten Freigrenzen liegen bzw. sich in der Milderungszone befinden. Auch sie können die Einsparungen mit den genannten Soli-Rechnern ermitteln. Der Soli wird 2021 in voller Höhe auf die Körperschaftsteuer erhoben. Das betrifft u. a. Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Steuerlich kann es sich lohnen, die Rechtsform zu wechseln. Man muss aber zahlreiche Punkte bedenken, u. a. hat man bei Personengesellschaften meist höhere zivilrechtliche Haftungsrisiken, man muss alle Geschäftspartner informieren, bei mehreren Gesellschaftern sind Zustimmungen erforderlich, es sind zahlreiche Verträge anzupassen und in der Regel müssen kostenpflichtige Änderungen im Handelsregister vorgenommen werden. Oft sind die Kosten für eine Umwandlung der Rechtsform allerdings so hoch, dass sie die möglichen Einsparungen übertreffen. Und verdient man dann z. B. als Einzelunternehmer so viel, dass man sich in oder sogar oberhalb der Milderungszone befindet, gibt es kaum noch oder gar keine Einsparungen mehr. Aufgrund der Komplexität des Themas sollte man sich vor einer Entscheidung von einem Fachmann, z. B. seinem Steuerberater, beraten lassen. https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 5 von 6
Soli-Abschaffung 2021 | Lexware 16.12.20, 10:31 Werden nur 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig, wird der Soli auch ab 2021 weiter in vollem Umfang erhoben. Ihr Lexware Newsletter ! Topaktuell: Unternehmerwissen zu Buchhaltung & Finanzen, Mitarbeitern & Gehalt etc. ! Praxisnah: Online-Schulungen, Werkzeuge und eBooks ! Unterstützend: Tipps & Tricks rund um Ihr Lexware Programm Jetzt mehr erfahren und anmelden " Bewerten Sie diesen Artikel: $# # $# $#$# $ (3 Bewertungen) https://www.lexware.de/artikel/soli-abschaffung-2021-das-mue…ng%2F2020-12-16&em_src=nl&ecmId=5278%2F14743&ecmUid=5234402 Seite 6 von 6
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