Jägerprüfungen im Kanton Zürich - Amt für Landschaft und Natur

Die Seite wird erstellt Stefan-Di Voss
 
WEITER LESEN
Jägerprüfungen im Kanton Zürich - Amt für Landschaft und Natur
Jägerprüfungen im Kanton Zürich
Wegleitung für Interessenten zur Absolvierung der Jägerprüfung im Kanton Zürich

Wo immer für Personen die männliche Form verwendet wird,
sind auch alle entsprechenden weiblichen Personen gemeint.

Wegleitung Jägerprüfung 201909
Seite 2

1.     Einleitung ....................................................................................... 3
2.     Die Jagd im Kanton Zürich ............................................................. 4
3.     Wie wird man im Kanton Zürich Jäger ........................................... 4
     3.1    Allgemeines ............................................................................. 4
     3.2   Gesetzliche Grundlagen ........................................................... 4
       3.2.1. Bundesgesetz und Bundesverordnung ............................... 4
       3.2.2. Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung .................... 5
       3.2.3. Vorschriften über die Jägerprüfung ................................... 5
       3.2.4. Jagdausschlussgründe ...................................................... 6
     3.3    System der Ausbildung ............................................................ 6
     3.4   Anwärterprüfung ...................................................................... 7
       3.4.1. Ausbildungsunterlagen ...................................................... 7
       3.4.2. Theoretische Ausbildungskurse ......................................... 7
       3.4.3. Waffenhandhabung ............................................................. 7
       3.4.4. Bedingungsschiessen / Schiesskurse ................................ 8
     3.5    Jägerprüfung ............................................................................ 9
4.     Jagdaufseher ................................................................................. 9
     4.1    Allgemeines ............................................................................. 9
     4.2    Jagdaufseherprüfung ............................................................... 9
5.     Aktueller Zeitplan ........................................................................ 10
     Praktische Veranstaltungen zur Jägerinnen- /Jägerausbildung ...... 11
6.     JagdZürich „Wer sind wir?“ .......................................................... 11
     Ziele von JagdZürich....................................................................... 11
7.     Allgemeine Empfehlungen ............................................................ 11
8.     Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare ................... 12
Seite 3

1. Einleitung

Sehr geehrte Interessentin an der Zürcher Jägerprüfung
Sehr geehrter Interessent

Früher galt die Jagd als erholsame und exklusive Freizeitbeschäftigung, heute beinhaltet sie
einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche
Aspekte aus Landwirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der gesetzliche Auftrag, sich
nachhaltig für Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung einzusetzen.
Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Die
Eingriffe des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen. Für unsere Wildtiere steht
immer weniger Lebensraum zur Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden Biotope geht
rasend schnell vorwärts. Die Natur wird von immer mehr Menschen und immer stärker
divergierenden Interessensgruppen genutzt.
Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jäger eine zentrale
Bedeutung zu. Die Jäger haben und werden auch künftig dazu beitragen, dass das, was an
Natürlichkeit noch vorhanden ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam mit
den Vollzugsbehörden wieder hergestellt werden kann.
Wildtiere und Menschen sind, um langfristig überleben zu können, darauf angewiesen,
funktionierende Ökosysteme zur Verfügung zu haben. Funktionierende Ökosysteme basieren
auf natürlichen Lebensräumen für Flora, Fauna, Menschen und auf der Artenvielfalt. Das
Überleben vieler Wildtierarten hängt von der Artenvielfalt ab. Geht der Artenverlust so weiter
wie in den vergangenen Jahrzehnten, so werden die für uns existenziell wichtigen Systeme der
Natur ins Wanken geraten. Der Verlust einer einzigen Art kann in einem geschwächten System
kaskadenartig eine grosse Katastrophe auslösen. Damit ist indirekt auch der Mensch von
diesen Entwicklungen betroffen.
Auch der Mensch profitiert enorm von funktionierenden Ökosystemen. Nahrung, Energie oder
Medikamente sind nur einige der Produkte der Natur, welche dem Menschen sehr konkreten
Nutzen generieren.
Intakte Systeme sind biodiverse Systeme und in ihrer Existenz weit sicherer als instabile
Formen. Stabilität im Lebensraum des Menschen (Ökosystem, Biotop) erzeugt eher Sicherheit
und Zufriedenheit und damit auch Motivation zur weiteren nachhaltigen Entwicklung. Wildtiere
sind zentrale Indikatoren eines intakten Lebensraumes.
Die strategischen Zielsetzungen der Jagd sind denn auch genau in diesem Bereich angesetzt
(siehe Bundesgesetz). Die Artenvielfalt und Lebensräume unserer wildlebenden Säugetiere,
Vögel und Fische sind zu erhalten, bedrohte Tierarten müssen geschützt werden, Schäden an
der Umwelt, verursacht durch Ungleichgewichte in den Wildtierbeständen, sind zu vermeiden.
Es freut uns, dass Sie Interesse an der Jägerprüfung des Kantons Zürich zeigen. Denn jagen
heisst nicht nur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Kreatur zu tragen, sondern
unsere Natur im Verbund von Landschaft, Jahreszeit, Witterung und wildlebenden Tieren
besonders intensiv zu erleben.
Die vor Ihnen liegende Unterlage soll Ihnen einerseits aufzeigen, worum es bei der Jagd im
Kanton Zürich geht; andererseits soll sie Ihnen aber auch darstellen, wie Sie vorgehen
müssen, wenn Sie sich entschlossen haben, die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren.

ALN Amt für
Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
Seite 4

2. Die Jagd im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 171 Pachtgesellschaften
bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den
Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen
Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird. Jäger, welche im Rahmen
der im Kanton Zürich üblichen Versteigerung den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind
berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses an den Kanton, im
betreffenden Gebiet zu jagen. Die Pächter verpflichten sich aber durch die Übernahme einer
Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Jagd im dicht besiedelten Kanton Zürich erfordert heute seitens der Jägerschaft besondere
Eigenschaften. Der Jäger muss damit umgehen können, dass die Forderungen und Ansprüche
aller anderen, naturnutzenden Interessensgruppen ständig wachsen. Er muss bereit sein,
neben all den jagdlichen Problemen die es zu lösen gilt, sich auch mit ökologischen- und
Kommunikationsfragen auseinander zu setzen. Die Jäger tragen zudem die
Hauptverantwortung für Verhütung und Vergütung von Wildschäden. Und gerade diese
Problematik hat im Zusammenhang mit dem Schwarzwild in den vergangenen Jahren für
Spannungen und Zündstoff zwischen Jagd und Landwirtschaft geführt.
Die Zeiten der isolierten, individuellen und teilweise verherrlichten Jagd sind in unserer Region
wohl endgültig vorbei. Die Jagd und damit viele der Jäger stehen unter grossem öffentlichem
Druck. Das Image der Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nur unwesentlich
verändert – hat aber heute, im Gegensatz zu früher, für das Weiterbestehen der bei uns noch
praktizierten, freiheitlichen Jagdausübung existenzielle Bedeutung. Ein Jäger braucht demnach
neben der Fähigkeit, einen sicheren Schuss auf ein Wildtier anbringen zu können, auch die
Gabe, die Jagd so auszuüben, dass ein vernünftiges Nebeneinander aller legitimen
Nutzungsansprüche des Lebensraumes der Wildtiere möglich ist bzw. bleibt. Ein Jäger
benötigt auch Zeit, um all diese Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, viel Zeit! Sind Sie
sich bewusst, dass diese Zeit irgendwo anders abgeht!

3. Wie wird man im Kanton Zürich Jäger

Allgemeines
Im Jahre 2003 wurde im Kanton Zürich von der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) in
Zusammenarbeit mit der kantonalen Jagdkommission die neue Jägerprüfung entwickelt und
eingeführt. Ziel der neuen Jägerprüfung war und ist es nach wie vor, potenziellen
Interessenten den Einstieg in die Jagd mit vernünftigem zeitlichem Aufwand zu ermöglichen.
Obwohl es heute im Kanton Zürich möglich ist, die Anwärterprüfung (theoretischer Teil) ohne
jeden Kontakt zu praktizierenden Jägern oder einer Pachtgesellschaft erfolgreich zu
absolvieren, raten wir Ihnen dringend, eben diesen Kontakt lange vor den ersten Prüfungen zu
suchen. Nur Praktiker können Ihnen ein realistisches Bild der heutigen Jagd vermitteln. Dieses
Bild muss Ihnen als Grundlage für Ihren wegweisenden Entscheid dienen, Jäger werden zu
wollen. Jagd ist Anwendung, nicht Lehrbuchtheorie. Diese Anwendung müssen Sie selbst
erleben.

Gesetzliche Grundlagen

3.1.1. Bundesgesetz und Bundesverordnung
Gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere
und Vögel vom 20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG, siehe Anhang 1] bestimmen die Kantone die
Voraussetzungen für die Jagdberechtigung, sie legen das Jagdsystem und die Jagdgebiete
fest und sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht.
Art. 4 JSG legt fest, dass wer jagen will eine kantonale Jagdberechtigung benötigt und dass
die Jagdberechtigung jenen erteilt wird, die in einer vom Kanton festgelegten Prüfung
nachgewiesen haben, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Seite 5

Die Verordnung über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel
[Jagdverordnung, JSV, siehe Anhang 2] vom 29. Februar 1988 weist in Art. 15 den Vollzug des
Gesetzes den Kantonen zu. Die Kantone haben also entsprechende
Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

3.1.2. Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung
Im § 11 des Gesetzes über die Jagd und Vogelschutz [Jagdgesetz, JG, siehe Anhang 3] vom
12. Mai 1929 wird geregelt, wer im Kanton Zürich davon ausgeschlossen ist, einen Jagdpass
zu erwerben. In diesem Artikel unter Punkt g) wird denn auch indirekt festgehalten, dass man
sich über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten auszuweisen hat, andernfalls man keinen
Pass erwerben kann.
§ 14bis JG schreibt vor, dass der Ausweis über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten
gemäss vorher erwähntem § 11 lit. g durch das Bestehen einer Jägerprüfung erbracht werden
muss. Diese Prüfung hat neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch die praktische
Seite der Jagd zu berücksichtigen.
Ebenfalls in § 14bis JG ist erwähnt, dass der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu
erlassen hat und eine Prüfungskommission bestellt.
Personen, welche bereits in einem anderen Kanton eine Jagdprüfung absolviert haben,
können von den heute bestehenden Gegenrechtserklärungen (AG, BE, BL, FR, GL, LU, SG,
SH, SO, SZ, TG, ZG) profitieren. Die Prüfungen dieser Kantone, von Baden-Württemberg und
Niedersachsen sind im Kanton Zürich anerkannt, es muss daher keine Prüfung im Kanton
Zürich absolviert werden, um hier jagen zu können. Dabei gilt bei der gegenseitigen
Anerkennung von Jägerprüfungen das Wohnortsprinzip. Jägerprüfungen, die unter Umgehung
des Wohnortsprinzips erworben worden sind, werden nicht anerkannt. Wenn eine im Kanton
Zürich wohnhafte Person die Jägerprüfung in einem Gegenrechtskanton oder im Ausland
absolvieren will, muss sie vor der Prüfung von der FJV eine entsprechende Zustimmung
einholen. Eine solche Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe geltend
gemacht werden können, die eine Abweichung vom Wohnortsprinzip zu begründen vermögen.
Die Jagdverordnung (Fassung vom 3. Juni 2015) [Jagdverordnung, JV, siehe Anhang 4]
schreibt in § 1, dass nur Inhaber eines Zürcher oder eines vom Kanton Zürich anerkannten
ausserkantonalen Jagdpasses überhaupt jagdberechtigt seien. Mehrere gesetzliche und
vertragliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit von den Behörden ein derartiger Pass
ausgehändigt werden kann.
   Schriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen
   Versicherungsnachweis
   Bestandene Jägerprüfung (oder Jägerprüfung aus Gegenrechtskanton)
   Nachweis der periodischen Schiessprüfung

3.1.3. Vorschriften über die Jägerprüfung
Gemäss § 14bis JG hat der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu erlassen und eine
Prüfungskommission zu bestellen. In der Verordnung über die Jägerprüfung vom 10.
September 2003 [Verordnung über die Jägerprüfung, siehe Anhang 5] und dem
[Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März 2013 siehe Anhang 5.1] sind alle
Vorschriften rund um die Prüfung zusammengefasst.
Seite 6

3.1.4. Jagdausschlussgründe
Gemäss § 11 des [JG, siehe Anhang 3] sind von der Pacht eines Jagdreviers und vom Besitz
eines Jagdpasses ausgeschlossen.
   Minderjährige und Verbeiständete;
   Personen, die für sich oder ihre Angehörigen öffentliche Unterstützung beziehen oder eine
    solche nicht zurückerstattet haben;
   Personen, auf welche infolge Konkurses oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine
    bestehen, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, dass diese durch Zahlung, Nachlass
    oder Verzicht der Gläubiger hinfällig geworden sind, sowie Personen, gegen die der
    Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden ist;
   Personen, die mit der Bezahlung von Steuern im Verzug sind;
   Personen, die durch rechtskräftiges Urteil von der Jagdberechtigung ausgeschlossen sind;
   Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinne von § 19
    nachweisen;
   Personen, die sich nicht über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten ausweisen können;
   Personen, die durch ihr Verhalten bewiesen haben, dass sie die Schusswaffe unvorsichtig
    führen;
   Personen, die einmal wegen schwerer oder mehrmals wegen leichter Verletzung der Jagd-
    und Fischereivorschriften oder wegen Missachtung von jagdlichen Vorschriften im
    Zusammenhang mit seuchenpolizeilichen Massnahmen bestraft worden sind;
   Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines vorsätzlich begangenen
    Vergehens* zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind; (*z.B. Fahren in angetrunkenem
    Zustand (FiaZ))
Der Prüfungsanmeldung sind ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister [Gesuch um
Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister, siehe Anhang 6] und ein Zeugnis der
Wohnortsgemeinde für die Zulassung zur theoretischen Anwärterprüfung. [Zeugnis für den
Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie von auswärtigen Jagdpässen, siehe Anhang
7] beizulegen.

System der Ausbildung
Die Jägerprüfung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:
Im ersten Abschnitt befasst sich der Kandidat vor allem mit den jagdtheoretischen
Grundlagen und der Schiessfertigkeit. In der Regel werden begleitend zum Selbststudium des
Lehrmittels für die Zürcher Jägerprüfung der Ausbildungskurs von JagdZürich oder Kurse von
privaten Anbietern besucht. Nach dieser ca. sechs Monate dauernden Lernphase und dem
erfolgreichen Absolvieren der Anwärterprüfung ist der Kandidat berechtigt, während maximal
sechs Jahren als Jahresgast im Kanton Zürich zu jagen (= Anwärterstatus).
Der zweite Abschnitt der Ausbildung basiert auf den auf die Anwärterprüfung folgenden zwei
bis sechs Jahren. Während dieser Zeit soll sich der Kandidat die für einen Jagdpächter
notwendigen jagdpraktischen Erfahrungen aneignen. Diese Ausbildung wird mit der
eigentlichen Jägerprüfung, welche frühestens zwei Jahre nach dem Bestehen der
Anwärterprüfung absolviert werden kann, anlässlich einer vor allem praktischen Prüfung in
einem Zürcher Jagdrevier abgeschlossen. Wenn diese praktische Prüfung nicht innerhalb von
sechs Jahren nach der Anwärterprüfung abgelegt wird, verfallen der Anwärterstatus und damit
die entsprechende Jagdberechtigung.
Seite 7

Anwärterprüfung
Die Anwärterprüfung besteht aus einer Theorieprüfung, in welcher die Fragen grösstenteils
nach dem Multiple-Choice-Verfahren schriftlich zu beantworten sind, sowie einer
Schiessprüfung. Zur Theorieprüfung wird zugelassen, wer nachweist, dass keine
Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen. Stark gewichtet wird an der Schiessprüfung der
Umgang mit der Waffe, die Waffenhandhabung. Verlangt ist die sichere Handhabung der
verwendeten Kugel-, Schrot- und Faustfeuerwaffe, einschliesslich Zielvorrichtungen.
An der Schiessprüfung selbst muss der Kandidat sein Können im Schrotschiessen und
Kugelschiessen unter Beweis stellen.
Der theoretische Teil der Anwärterprüfung wird einmal im Jahr (Januar) durchgeführt, die
Schiessprüfung zweimal im Jahr (Frühling und Herbst).

Formulare
Anmeldeformular Anwärterprüfung [Anmeldung zur Anwärterprüfung siehe Anhang 8],
[Formular „Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister“ siehe Anhang 6]

3.1.5. Ausbildungsunterlagen
Das Lehrmittel „Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung“ enthält den
gesamten prüfungsrelevanten Stoff des theoretischen Teils der Anwärterprüfung des Kantons
Zürich (siehe auch http://www.jageninderschweiz.ch).
Mit Hilfe dieser Unterlage sollte es Ihnen grundsätzlich möglich sein, sich das theoretische
Prüfungswissen im Selbststudium anzueignen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen aber einen der
angebotenen, begleitenden Kurse zur Theorie zu besuchen (siehe Seite 7).
Das Werk „Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung“, welches auch für
anderweitige Naturfreunde interessant ist, kann zum Preis von Fr. 86.- bei der FJV bezogen
werden Bestellformular "Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung", siehe
Anhang 9].

3.1.6. Theoretischer Ausbildungskurs
Der Kurs vermittelt den prüfungsrelevanten Stoff in Form von professionellen Vorlesungen
diverser, erfahrener Dozenten. Sie haben im Rahmen des Kurses auch die Möglichkeit, an
einer Testprüfung teilzunehmen.
Ebenfalls wichtig sind die Kontakte, welche an diesen Veranstaltungen geknüpft werden
können und natürlich die jederzeit aktuellen Informationen.
JagdZürich bietet den angehenden Jägern folgenden Theoriekus an:
Der Theoriekurs wird einmal jährlich durchgeführt. Er beginnt im September und dauert bis
mitte Dezember.
Kosten Theoriekurs:   CHF 250
Kosten Praxisteil:    CHF 360 (die Kurse können auch einzeln gebucht werden)
Nächster Kurs: Strickhofkurs für Anwärter Jägerprüfung 2019/20
Beginn: 19. September 2019
[Anmeldung Ausbildungskurs 2019], siehe Anhang 10]

3.1.7. Waffenhandhabung
Das Fach Waffenhandhabung wird vorgängig zur Schiessausbildung instruiert.
Anlässlich der Schiessprüfung wird vorab die Waffenhandhabung gleichwertig wie das
eigentliche Schiessprogramm geprüft. Das Bestehen der Prüfung Waffenhandhabung ist
Voraussetzung für die Zulassung zur Schiessprüfung.
Seite 8

Der Besuch des von JagdZürich angebotenen Kurses ist zwar nicht obligatorische
Voraussetzung der Zulassung zur Prüfung, er wird aber dringend empfohlen.

In der Kursgebühr Waffenhandhabung (CHF 50) ist der Besuch der
Übungsschiessen (Termine siehe Seite 8) inbegriffen.

Nächste Kurse
16. März 2019       07.00 - 10.00 Uhr          Jagdschiessanlage Embrach (Anmeldeformular)
15. Juni 2019       07.00 - 10.00 Uhr          Jagdschiessanlage Embrach (Anmeldeformular)

Wichtige zusätzliche Unterlagen
   Jungjäger: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen. [Jungjäger: Ausbildung
    Waffenhandhabung und Schiessen, siehe Anhang 13]
   Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung [Leitfaden
    Waffenhandhabung, siehe Anhang 14]

3.1.8. Bedingungsschiessen / Schiesskurse
Als Vorbereitung auf die Schiessprüfung werden praktische Schiessübungen und
Ausbildungskurse angeboten. Diese werden in der Jagdschiessanlage Embrach durchgeführt.
Anlässlich dieser Schiessübungen wird jeder teilnehmende Schütze durch die anwesenden
Instruktoren bezüglich Standsicherheit/Waffenhandhabung überprüft, dies wird auf dem
offiziellen, persönlichen Standblatt bestätigt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle Schützen,
welche mit einer Waffe den Schiessstand betreten, über die Sicherheitsvorschriften und das
richtige Verhalten im Schiessstand informiert sind.
Diese Übungstage dienen Ihnen auch dazu, das zur Prüfungszulassung obligatorische
Bedingungsschiessen rechtzeitig zu absolvieren. Das Bedingungsschiessen kann als
Testprüfung betrachtet werden: Sie schiessen das Prüfungsprogramm unter prüfungsähnlichen
Bedingungen, bzw. belegen im praktischen Test, dass Sie fähig sind die Schiessprüfung auch
zu bestehen.

Nächste Daten Übungs- und Bedingungsschiessen, Jagdschiessanlage
Embrach, jeweils 08.00 – 10.00 Uhr

24. August 2019           08.00 – 10.00 Uhr
31. August 2019           08.00 – 10.00 Uhr
07. September 2019        08.00 – 10.00 Uhr
14. September 2019        08.00 – 10.00 Uhr

Das Bedingungsschiessen kann nur an diesen Daten absolviert werden!

In der Kursgebühr Waffenhandhabung ist der Besuch der Übungsschiessen
inbegriffen.

Beginnen Sie mit dem Schiessen so früh wie möglich. Auch wenn Sie erst im Frühling zur
Schiessprüfung antreten, steht Ihnen der Waffenhandhabungskurs vom Juli mit den
begleiteten Schiessen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Formular:       Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die Waffenhandhabung
                [Standblatt Vorschiessen, siehe Anhang 15]

Weitere Informationen zur Waffenhandhabung und der Schiessausbildung erhalten Sie bei der
FJV.
Seite 9

4. Jägerprüfung

Mindestens zwei und maximal sechs Jahre nach der Anwärterprüfung kann der Kandidat zur
eigentlichen Jägerprüfung antreten, welche ihn - nach erfolgreichem Abschluss mit dem
Fähigkeitsausweis - schlussendlich zum Pachten von Jagdrevieren befähigt. Diese Prüfung
wird in einem Zürcher Jagdrevier durchgeführt, wobei sich der Kandidat über eine solide
Jagdpraxis ausweisen muss. Der Prüfungsstoff umfasst sämtliche praktischen Aspekte der
Jagdausübung als Jagdpächter und Jagdgast.
Kenntnisse des Prüfungsstoffes der Anwärterprüfung werden dabei vorausgesetzt. Der
Kandidat wird innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung in Abhängigkeit der
Jahreszeit und den entsprechenden jagdlichen Möglichkeiten zur Prüfung aufgeboten.
Allein mit theoretischen Vorbereitungen ist die Chance auf ein erfolgreiches Bestehen der
Jägerprüfung minimal – jagdpraktische Erfahrungen als Gast in einem zürcherischen Revier
sind also unerlässlich. Engagieren Sie sich unbedingt aktiv um den Anschluss an eines der
zürcherischen Jagdreviere [Anmeldung zur Jägerprüfung, siehe Anhang 16].

5. Jagdaufseher

Allgemeines
Der Jagdaufseher übt neben seinen jagdpolizeilichen Aufgaben in der Regel viele zusätzliche
Funktionen im Revier aus. Grundsätzlich kann ein Jagdpächter in seinem Revier mit
bestandener Jagdaufseherprüfung die Funktion des Aufsehers ausüben.
Die Revierpächter sind berechtigt, einen externen Jagdaufseher anzustellen. Dazu benötigt
dieser das Jagdfähigkeitszeugnis als Jagdaufsehers sowie die Zustimmung des für das Revier
zuständige Gemeinderates. Überdies muss er vom Statthalter vereidigt worden sein.

Jagdaufseherprüfung
Zur Jagdaufseherprüfung wird zugelassen, wer die Jägerprüfung vor mindestens 2 Jahren
bestanden hat.
Personen mit einem Jagdfähigkeitsausweis eines Gegenrechtskantons werden zugelassen,
wenn sie zudem eine Prüfung im Fach Jagdrecht bestanden haben.
Kandidaten für die Jagdaufseherprüfung müssen sich neben dem Stoff der Anwärter- und
Jägerprüfung über zusätzliche Fachkenntnisse ausweisen [Anmeldung zur
Aufseherprüfung, siehe Anhang 17].
Seite 10

6. Aktueller Zeitplan

Theoriekurs JagdZürich 2019   Einführung / Öffentlichkeitsarbeit   19. September 2019
                              Jagdrecht                            26. September 2019
Strickhof Lindau,
                              Jagdhunde                            03. Oktober 2019
19.00 – 21.00 Uhr             Wildkunde 1                          10. Oktober 2019
                              Wildkunde 2                          17. Oktober 2019
                              Wildkunde 3                          24. Oktober 2019
                              Wildkunde 4                          31. Oktober 2019
                              Wald                                 07. November 2019
                              Waffenkunde                          14. November 2019
                              Lebensraum Feld / Wildschaden        21. November 2019
                              Jagdkunde 1                          28. November 2019
                              Jagdkunde 2                          12. Dezember 2019

Testprüfung                   Testprüfung 2019                     19. Dezember 2019

                              Waffenhandhabung I / 2019            16. März 2019
Ausbildung Waffenhandhabung   Anmeldeschluss Kurs I / 2019         22. Februar 2019

                              Waffenhandhabung II / 2019           15. Juni 2019
                              Anmeldeschluss Kurs II / 2019        31. Mai 2019

                              Embrach                              22. Juni 2019
Betreute Schiessen/
                              (08.00 - 10.00 Uhr)                  29. Juni 2019
Bedingungsschiessen                                                24. August 2019
                                                                   31. August 2019
                                                                   07. September 2019
                                                                   14. September 2019

Theorieprüfung (Anwärter)     Theorieprüfung 2020                  30. Januar 2020

                              Anmeldeschluss:                      1 Monat vor Prüfung!

Schiessprüfung und Prüfung
                              Schiessprüfung I / 2019              25. Mai 2019 (Embrach)
Waffenhandhabung (Anwärter)
                              Schiessprüfung II / 201              21. September 2019 (Embrach)

                              Schiessprüfung I / 2020              16. Mai 2020 (Embrach)
                              Schiessprüfung II / 2020             19. September 2020 (Embrach)

                              Anmeldeschluss:                      1 Monat vor Prüfung!

Jägerprüfung                  Jägerprüfung 2019                    12. / 13. September 2019
                              Jägerprüfung 2020                    10./11. September 2020

Achtung: Anmeldeschluss       Jägerprüfung 2019                    01. Juli 2019
                              Jägerprüfung 2020                    01. Juli 2020

Jagdaufseherprüfung           Jagdaufseherprüfung 2019             3. / 4. Oktober 2019
                              Jagdaufseherprüfung 2020             1./2. Oktober 2020

Achtung: Anmeldeschluss       Jagdaufseherprüfung 2019             30. Juni 2019
                              Jagdaufseherprüfung 2020             30. Juni 2020
Seite 11

Praktische Veranstaltungen zur Jägerinnen- /Jägerausbildung
Als Unterstützung zur Ausbildung der Jungjäger und als Vorbereitung auf die Jägerprüfung
bietet JagdZürich praktische Demonstrationen und Kurse an. Wir empfehlen Ihnen dringend,
diese zu besuchen.
Alle Demonstrationen und Kurse werden im Veranstaltungsprogramm von JagdZürich
ausgeschrieben.

Grafische Darstellung der Prüfungstermine und Kursblöcke [Prüfungstermine und
Kursblöcke, siehe Anhang 18]

7. JagdZürich „Wer sind wir?“

   Verein im Sinne des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
   Gegründet 1883, als Verein zum Schutze des Wildes und der Jäger insbesondere gegen
    die Wilddieberei (die Zeiten haben sich geändert!).
   Namensänderung 2008 zum 125. Jubiläum (von Zürcher Jagdschutzverein zu JagdZürich)
   Heute der grösste der drei Jägervereine im Kanton Zürich mit rund 750 Mitgliedern, neben
    dem Verein der Zürcher Jagdaufseher und dem Zürcher Jagdclub.
   Enge personelle und sachliche Zusammenarbeit mit der Kant. Verwaltung und anderen
    Organisationen im Bereich.
   Herausgeber von Drucksachen wie "Informationen für Zürcher Jäger", Handbuch der
    Gemeinschaftsjagd, etc.

    Ziele von JagdZürich

   Wir wollen die Zukunft der Jagd selber gestalten und mitbestimmen
   Wir wollen die Schlagkraft und den Einfluss aller, die im Kanton Zürich die Jagd ausüben,
    auf der politischen Bühne und bei der kantonalen Verwaltung erhöhen. Die zunehmend
    verstädterten Stimmbürger müssen unsere Jagd verstehen und besser zur Kenntnis
    nehmen.
   Wir wollen die Aktivitäten an der Basis ausbauen und, wo nötig, unterstützen.
   Wir wollen die Arbeit im Vorstand rationalisieren und zentrale Aufgaben mit wenigen
    Spezialisten effizient und transparent erledigen, d.h. unsere personellen und finanziellen
    Mittel bündeln und gezielt einsetzen.
   JagdZürich berät und unterstützt angehende Jäger und Jägerinnen auf ihrem Weg zum
    jagdlichen Fähigkeitsausweis.
   Wir betreiben zudem Fort- und Weiterbildung für die bestandenen Jäger und engagieren
    uns zusammen mit unseren Mitgliedern stark in der Öffentlichkeitsarbeit. Vom Jahresbeitrag
    von Fr. 100.00 ist die Hälfte zweckgebunden für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt
    Beitrittsformular JagdZürich.

8. Allgemeine Empfehlungen

Im Folgenden listen wir Ihnen einige Empfehlungen auf. Diese basieren auf den in den letzten
Jahren am häufigsten gemachten Fehler derjenigen, welche sich für die Jagd interessieren
bzw. entschieden haben, die Ausbildung anzugehen.
   Lesen Sie die von den Verbänden und der FJV veröffentlichten Dokumentationen und
    Rundschreiben genau – sie enthalten viele wertvolle Informationen zur und rund um die
    Jagd.
   Werden Sie Mitglied in einem der Verbände. Sie können viele interessante Kontakte
    knüpfen und vom riesigen Erfahrungsschatz der Jagenden profitieren.
   Nehmen Sie möglichst früh an den Veranstaltungen des Verbandes teil.
Seite 12

   Beginnen Sie mit dem Schiessen möglichst bald nach Ihrem Entscheid, dass Sie die
    Anwärterprüfung absolvieren wollen. Einige Wochen vor der Prüfung mit dem Training zu
    beginnen reicht keinesfalls – beginnen Sie noch heute!
   Beachten Sie die diversen Anmeldefristen genau – Sie verlieren sonst viel Zeit.
   Suchen Sie so schnell wie möglich den Kontakt zu den Pachtgesellschaften in Ihrer
    Umgebung.
   Nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, mit den örtlichen Jägern zu sprechen. Offerieren Sie
    Ihre Mithilfe bei Revierarbeiten oder als Treiber auf der Gesellschaftsjagd.
   Lassen Sie sich gut beraten bezüglich der jagdlichen Ausrüstung, welche bereits vor der
    Anwärterprüfung benötigt wird. Es macht absolut keinen Sinn, sich vor der Prüfung bereits
    mit diversen teuren Jagdwaffen auszustatten. Eine durchschnittliche Doppel- oder
    Bockdoppelflinte genügt für das Schrotschiessen.
   Versuchen Sie, die Waffen zu mieten oder zu entlehnen. Welche Waffe für die Kandidaten
    die richtige ist, kann häufig erst entschieden werden, wenn klar ist in welchem Gebiet dann
    schlussendlich auch gejagt wird.
   Das Schiessen mit der Kugel sollte von Anfang an mit einem jagdlichen Kaliber geübt
    werden.
   Kombinierte Waffen sind für die Ausbildung und das Prüfungsschiessen nicht zu empfehlen

9. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare

                Beschreibung                                                      Bestellung Hardcopy /
                                                                                  Kontakt
    Anhang 1    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender           http://www.fjv.zh.ch/
                Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG]
    Anhang 2    Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere   http://www.fjv.zh.ch/
                und Vögel vom 29. Februar 1988 [Jagdverordnung, JSV]
    Anhang 3    Kantonales Jagdgesetz                                             http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 4    Kantonale Jagdverordnung (Fassung vom 3.Juni 2015)                http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 5    Verordnung über die Jägerprüfung (Ausgabe 2003)                   http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 5.1 Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März 2013                 http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 6    Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister            http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 7    Zeugnis für den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie von      http://www.fjv.zh.ch/
                auswärtigen Jagdpässen
    Anhang 8    Anmeldung zur Anwärterprüfung                                     http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 9    Bestellformular „Jagen in der Schweiz“                            http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 10   Anmeldung Ausbildungskurs Anwärterprüfung 2019                    http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang      Anmeldung Kurs Waffenhandhabung I/2019                            http://www.fjv.zh.ch/
    11a
    Anhang      Anmeldung Kurs Waffenhandhabung II/2019                           http://www.fjv.zh.ch/
    11b
    Anhang 13   Jungjäger: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen              http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 14   Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung          http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 15   Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die         http://www.fjv.zh.ch/
                Waffenhandhabung
    Anhang 16   Anmeldeformular für die Jägerprüfung                              http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 17   Anmeldeformular für die Jagdaufseherprüfung                       http://www.fjv.zh.ch/
    Anhang 18   Prüfungstermine und Kursblöcke
    Anhang      Erläuterungen zu Prüfungsterminen und Kursblöcken                 http://www.fjv.zh.ch/
    18a
Seite 13

Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
Postfach
8090 Zürich
Tel. + 41 43 257 97 97          Lindau, im Juli 2019
fjv@bd.zh.ch
http://www.fjv.zh.ch/
Sie können auch lesen