Soziale Sicherheit 2/2015 - CHSS
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Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 Invalidenversicherung Weiterentwicklung der IV – Lancierung eines neuen Reformprojekts Gesundheit Evaluation des Off-Label-Use in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Soziale Sicherheit CHSS2/2015
inhalt Inhalt CHSS 2/2015 März/April Inhaltsverzeichnis Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 Editorial 57 Invalidenversicherung Chronik Februar / März 2015 58 Weiterentwicklung der IV – Lancierung eines neuen Reformprojekts (Patrick Cudré-Mauroux, Bundesamt für Sozialversicherungen)94 Schwerpunkt Preisliche Auswirkungen des Systemwechsels in der Hör Übersicht (Christelle Brügger, Lara Fretz, Bundesamt für geräteversorgung (Patrick Koch, Christoph Hirter, Institut für Sozialversicherungen)63 Wirtschaftsstudien Basel) 99 Finanzierungsfragen (Anna Jost-Bosshardt, Thomas Borek, Bundesamt für Sozialversicherungen) 68 Gesundheit Frauen und Angestellte im Tieflohnbereich (Andrea Stange, Franziska Grob, Bundesamt für Sozialversicherungen) 73 Evaluation des Off-Label-Use in der obligatorischen Kranken pflegeversicherung (Christian Rüefli und Christian Bolliger, Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten der AHV Büro Vatter, Politikforschung & -beratung) 102 (Bernadette Deplazes, Bundesamt für Sozialversicherungen) 77 Spitalklassifizierung: Neuer Algorithmus für den Betriebs- Gleichbehandlung von Selbstständigerwerbenden und vergleich (Kris Haslebacher, Bundesamt für Gesundheit) 107 Unselbstständigerwerbenden in der AHV (Paul Cadotsch, Mylène Hader, Bundesamt für Sozialversicherungen) 81 Institutionelle Massnahmen in der beruflichen Vorsorge Vorsorge (Philipp Rohrbach, Bundesamt für Sozialversicherungen) 84 Rechnungsergebnisse 2014 der AHV, IV und der EO (Aus dem Bereich Mathematik, Bundesamt für Sozialversicherungen) 111 Sozialpolitik Welche Ursachen haben hohe Gesundheitskosten in der Parlament Sozialhilfe? (Felix Wolffers, Sozialamt Stadt Bern und Oliver Parlamentarische Vorstösse 116 Reich, Helsana) 89 Gesetzgebung (Vorlagen des Bundesrats) 119 Daten und Fakten Sozialversicherungsstatistik120 Agenda (Tagungen, Seminare, Lehrgänge) 122 Literatur123 min.ch bsv.ad ter uns un www. n Sie Besuche
editorial Editorial Altersvorsorge 2020: eine ausgewogene, mehrheitsfähige Vorlage Renditen kämpft. Die fragmentierten und partiellen Re- formprojekte der letzten Jahre blieben allesamt erfolglos: Nachdem die erste Version der 11. AHV-Revision 2004 an der Urne deutlich gescheitert war, erlitt die Zweitauflage sechs Jahre später bereits im Nationalrat Schiffbruch. Ge- radezu wuchtig verwarf das Stimmvolk 2010 die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. In der Analyse stellte sich die fehlende Gesamtsicht von Partialreformen als Hauptgrund für die Niederlagen heraus. Isolierte Vor- schläge, die lediglich Teile von Versicherungen oder nur Alain Berset vereinzelte Leistungen betreffen, haben keinerlei Erfolgs- Bundesrat aussichten. Im Zentrum der politischen Überlegungen müssen vielmehr die Versicherten und ihre Bedürfnisse stehen; bei den Rentenversprechen ist grösstmögliche Transparenz angezeigt. Am 19. November 2014 hat der Bundesrat die Botschaft Mit der Reform Altersvorsorge 2020 werden die AHV zur Reform Altersvorsorge 2020 ans Parlament überwie- und die berufliche Vorsorge nun erstmals gemeinsam über- sen – fast auf den Tag genau ein Jahr, nachdem das um- arbeitet. Da die Altersleistungen aus beiden Säulen zusam- fassende Reformvorhaben zur 1. und 2. Säule in die Ver- men errechnet werden, ist eine getrennte Betrachtung nehmlassung geschickt wurde. Die Vorlage stiess auf reges heute nicht mehr sinnvoll. So hat sich die berufliche Vor- Interesse; in der Vernehmlassung gingen 168 Stellungnah- sorge in den letzten dreissig Jahren neben der seit jeher men ein. Sowohl die Notwendigkeit als auch die Ziele des und weithin geschätzten AHV zu einem wichtigen Faktor Projekts – die Erhaltung der Altersrenten auf dem beste- im Rentensystem entwickelt. Dieses soll nun so reformiert henden Niveau und die Sicherung des finanziellen Gleich- werden, dass das Rentenniveau garantiert und die mate gewichts von AHV und beruflicher Vorsorge – stiessen rielle Sicherheit gewährleistet sind – die Schwerpunktar- weitgehend auf Zustimmung. Der Ansatz, beide Säulen in tikel dieser «Sozialen Sicherheit CHSS» werden dies auf- ein und demselben Paket zu reformieren, wurde ebenfalls zeigen. Jede und jeder wird genau wissen, welche Leistun- gut aufgenommen. Daher hat der Bundesrat den allgemei- gen, Herausforderungen und Auswirkungen sie und ihn nen Kurs des Projekts beibehalten. erwarten. Damit wird das Vertrauen der Versicherten in In den vergangenen fünfzehn Jahren stand die Alters- die Reform als ausgewogenes Ganzes gestärkt. Dies ist für vorsorge immer wieder im Zentrum des Interesses. Dass die nachhaltige finanzielle Sicherung des Rentensystems sich die demografische Entwicklung auf unser Vorsorge- und damit auch für das Weiterbestehen der 1. und 2. Säu- system auswirkt und dringender Reformbedarf besteht, ist le zentral. unbestritten. Ab 2020 wird sich die derzeit noch stabile Die Reform Altersvorsorge 2020 berücksichtigt die de- Finanzlage der AHV verschlechtern. Alle demografischen mografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, Szenarien und Konjunkturhypothesen, selbst die optimis- gewährleistet das Gleichgewicht zwischen den beiden Säu- tischsten, gehen davon aus, dass der Renteneintritt der len, den Generationen sowie den Versicherten und stärkt Babyboomer und die demografische Alterung den Gene- das Vertrauen der Bevölkerung in eine sichere und ver- rationenvertrag belasten werden. Dabei fordert die stei- lässliche Altersvorsorge. Damit bringt die Reform die gende Lebenserwartung nicht nur die AHV, sondern auch besten Voraussetzungen mit, in der politischen und öffent- die berufliche Vorsorge, die zusätzlich noch mit tiefen lichen Auseinandersetzung zu bestehen. Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 57
chronik Chronik Februar/März 2015 – Wirtschaftliche und soziale Situati- Studien- und Lebensbedingungen Arbeit on der Bevölkerung ➞ Lebensstan- an Schweizer Hochschulen: Hohe dard, soziale Situation und Armut). Erwerbstätigkeit der Studierenden Beschäftigungsbarometer im Drei Viertel der Studierenden ge- 4. Quartal 2014: Zunahme der Grenzgängerstatistik 2014: hen neben dem Studium einer Er- Beschäftigung, hauptsächlich im Wachstum der Anzahl Grenz werbstätigkeit nach. Im Durchschnitt dritten Sektor gänger/innen etwas gedämpft machen die Einkünfte aus Erwerbs- Gemäss dem Bundesamt für Statis- Die Anzahl der in der Schweiz tä- tätigkeit knapp 40 Prozent der Ein- tik (BFS) zeigen die vierteljährlichen tigen ausländischen Grenzgängerin- nahmen aus. Die Studierenden verfü- Indikatoren des Beschäftigungsbaro- nen und Grenzgänger hat im Jahr gen im Jahr 2013 über ein Median- meters im 4. Quartal 2014 im Ver- 2014 um 8 600 Personen (+3,1%) zu- Einkommen von 2 000 Franken pro gleich zum Vorjahresquartal ein Be- genommen. Etwas mehr als die Hälf- Monat. Ihre durchschnittlichen Stu- schäftigungswachstum von 1,0 Pro- te der Grenzgänger/innen (52,4%) hat dienkosten betragen 1 321 Franken zent. Das Wachstum ist hauptsächlich den Wohnsitz in Frankreich, rund ein pro Semester im Jahr 2013. Mehr als im tertiären Sektor (+1,3%) zu beob- Viertel (23,7%) in Italien und ein die Hälfte der Studierenden, die einen achten. Die Anzahl der offenen Stel- Fünftel in Deutschland (20,4%). Im Mobilitätsaufenthalt im Ausland ab- len (–0,4%) und der Indikator der Tessin ist der Anteil der Grenzgänger solvierten, haben hierfür ein EU- Beschäftigungsaussichten (–0,4%) an allen Erwerbstätigen mit 26,2 Pro- Programm wie beispielsweise Eras- haben leicht abgenommen, während zent am höchsten. Dies zeigen die mus genutzt. Dies sind Ergebnisse der die Schwierigkeiten bei der Personal- Ergebnisse der vierteljährlich durch- Erhebung 2013 zur sozialen und wirt- rekrutierung (+1,2%) gegenüber dem geführten Grenzgängerstatistik des schaftlichen Lage der Studierenden, Vorjahresquartal angestiegen sind Bundesamtes für Statistik (BFS) die nach 2005 und 2009 zum dritten (www.statistik.admin.ch ➞ Themen (www.statistik.admin.ch ➞ Themen Mal vom Bundesamt für Statistik ➞ 03 – Arbeit und Erwerb). ➞ 03 – Arbeit und Erwerb). (BFS) durchgeführt wurde (www.sta- tistik.admin.ch ➞ Themen ➞ 15 – Bil- Dialog über Arbeits- und Beschäfti Lage auf dem Arbeitsmarkt im dung, Wissenschaft). gungsfragen zwischen der Schweiz Februar 2015 und China Gemäss den Erhebungen des Eine tripartite Delegation aus So- Staatssekretariats für Wirtschaft (SE- zialpartnern und des Leiters der Di- CO) waren Ende Februar 2015 149 Berufliche Vorsorge rektion für Arbeit des Staatssekreta- 921 Arbeitslose bei den Regionalen riats für Wirtschaft hat sich vom 9. bis Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Versicherte sollen das Risiko ihrer 15. März 2015 zu einem Arbeitsbesuch eingeschrieben, 1 025 weniger als im frei gewählten Anlagestrategie in China aufgehalten. Die Schweiz Vormonat. Die Arbeitslosenquote selber tragen und China haben damit ihren Dialog verharrte bei 3,5 Prozent im Berichts- Der Bundesrat hat die Botschaft über Arbeits- und Beschäftigungsfra- monat. Gegenüber dem Vorjahresmo- zur Anpassung des Freizügigkeitsge- gen vertieft (www.seco.admin.ch). nat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit setzes ans Parlament überwiesen. Neu um 662 Personen (+0,4%) (www.seco. sollen Versicherte in der 2. Säule, wel- Entwicklung der mittleren Einkom admin.ch). che für den überobligatorischen Teil mensgruppen in der Schweiz: ihres Vorsorgekapitals die Anlage- aktualisierte Indikatoren Personenfreizügigkeit: Klare Regeln strategie selber wählen können, in Insgesamt betrachtet blieb der Be- für Kurzaufenthalter auf Stellensuche jedem Fall nur den effektiven Wert völkerungsanteil in der mittleren Ein- Ausländische Personen, die eine des Vorsorgeguthabens erhalten. Dies kommensgruppe von 1998 bis 2012 Kurzaufenthaltsbewilligung zum gilt auch für den Fall, wenn zum Zeit- weitgehend stabil. Anteilmässig am Zweck der Stellensuche in der punkt des Austritts aus der Vorsorge- stärksten vertreten war sie 2009 mit Schweiz beantragen, müssen über einrichtung ein Anlageverlust resul- 61,3 Prozent der Bevölkerung, am ausreichende finanzielle Mittel verfü- tiert (www.bsv.admin.ch). schwächsten 1998 mit 57,0 Prozent der gen, um ihren Lebensunterhalt zu Bevölkerung. 2012 erreicht der Anteil bestreiten. Die entsprechende Ände- Studie untersucht der mittleren Einkommensgruppe mit rung der Verordnung über die Ein- Pensionierungsverluste 57,1 Prozent der Bevölkerung knapp führung des freien Personenverkehrs Der gesetzlich vorgeschriebene wieder den Stand von 1998 (www. (VEP) ist am 1. April 2015 in Kraft Mindestumwandlungssatz von 6,8 statistik.admin.ch ➞ Themen ➞ 20 getreten (www.ejpd.admin.ch). Prozent in der obligatorischen beruf- 58 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
Chronik Februar/März 2015 lichen Vorsorge verursacht den Vor- sorgeeinrichtungen wegen der stei- Demografie Gesundheit genden Lebenserwartung und den tiefen Anlagerenditen erhebliche Auslandschweizergemeinde Gesundheit2020: zehn Prioritäten Pensionierungsverluste. Diese führen wächst weiter für 2015 zu einer systemfremden Umvertei- Immer mehr Schweizerinnen und Alain Berset hat den Bundesrat lung in der 2. Säule. Das zeigt exem- Schweizer wohnen im Ausland. 2014 über die Fortschritte in der gesund- plarisch eine Studie im Auftrag des ist die Zahl der Auslandschweizerin- heitspolitischen Agenda Gesund- Bundesamtes für Sozialversicherun- nen und Auslandschweizer gegenüber heit2020 informiert. 2014 wurden die gen, in der die Mechanismen und dem Vorjahr um 14 726 auf 746 885 zwölf prioritären Projekte umgesetzt Auswirkungen der Pensionierungs- Personen angestiegen, was einer Zu- oder auf den Weg gebracht. Für das verluste bei 27 ausgewählten Pensi- nahme von rund 2 Prozent entspricht. Jahr 2015 hat das Eidgenössische De- onskassen untersucht wurden (www. Dies geht aus der neusten Ausland- partement des Innern EDI zehn Pri- bsv.admin.ch). schweizerstatistik des Eidgenössi- oritäten bestimmt. Unter anderem schen Departements für auswärtige sollen ein Bericht zur Stärkung der Angelegenheiten (EDA) hervor. Die Patientenrechte sowie Gesetzesvor- Statistik erfasst jährlich alle Lands- lagen zu den Tabakprodukten und zur Bundesrat leute, die bei einer Botschaft oder Stärkung von Qualität und Wirt- einem Generalkonsulat im Ausland schaftlichkeit vorgelegt werden (www. Bundesrat Alain Berset ruft dazu angemeldet sind. Sie leben in 200 Län- bag.admin.ch). auf, die gesellschaftliche Kohäsion dern und Gebieten rund um den Glo- weiter zu stärken bus (www.eda.admin.ch). Krebsimpfung für Knaben und Bundesrat Alain Berset hat am 2. junge Männer empfohlen März 2015 den «Rat der Religionen» Familien und Generationen 2013: Die Impfung gegen sexuell über- in Bern getroffen. Er versicherte den Kinderwunsch bleibt hoch im Kurs tragbare humane Papillomaviren wird Religionsgemeinschaften, der Bun- Fast zwei Drittel (63%) der kinder- Mädchen und jungen Frauen seit Jah- desrat teile ihre Besorgnis über die losen Frauen und Männer im Alter von ren empfohlen. Nun weitet das Bun- zunehmende Aggressivität gegen 20 bis 29 Jahren wünschen sich zwei desamt für Gesundheit die Empfeh- Muslime und Juden in Europa. In der Kinder. Ein Viertel (28%) gibt drei lung auf Knaben und junge Männer kulturell heterogenen Schweiz sei das oder mehr Kinder als persönliches Ide- aus. Eine solche Impfung könne Pe- friedliche Zusammenleben eine stän- al an. Am häufigsten bleiben Frauen nis- und Analkrebserkrankungen dige, kollektive Aufgabe (www.edi. mit einem Tertiärabschluss kinderlos eindämmen. Knaben und junge Män- admin.ch). (30%). Die Akzeptanz der Berufstätig- ner sollten sich gemäss der Empfeh- keit von Müttern mit kleinen Kindern lung im Alter zwischen zwölf und 26 Geschäftsbericht 2014 des hat seit den 90er-Jahren deutlich zuge- Jahren, vorzugsweise zwischen elf und Bundesrates verabschiedet nommen. Das zeigen die ersten Ergeb- 14 Jahren – vor Beginn der sexuellen Der Bundesrat hat seinen Ge- nisse der Erhebung zu Familien und Aktivität – impfen lassen (NZZ, 3. schäftsbericht 2014 verabschiedet. Generationen 2013 des Bundesamts für März 2015). Dieser gibt Auskunft über die Erfül- Statistik (BFS) (www.statistik.admin. lung angestrebter Ziele, geht aber ch ➞ Themen ➞ 01 – Bevölkerung). auch auf die Bewältigung unvorher- gesehener Ereignisse ein. Im Vorder- Provisorische Ergebnisse zur Gleichstellung grund standen 2014 Strukturen und natürlichen Bevölkerungs Regulierungen in der internationalen bewegung 2014 EKF und Frauenorganisationen Finanzpolitik, Weichenstellungen in Das Jahr 2014 war von einem An- fordern: mehr Frauen ins der Sicherheit und grenzüberschrei- stieg der Geburten, der Eheschlies- Parlament! tenden Zusammenarbeit in der Mig- sungen und der neu eingetragenen Die Eidgenössische Kommission ration, der OSZE-Vorsitz und die Partnerschaften geprägt. Die Zahl der für Frauenfragen EKF und eine brei- Europapolitik, das Grossprojekt Al- Scheidungen und der Todesfälle ging te Koalition von Frauenorganisatio- tersvorsorge, die koordinierte Pla- zurück. Dies sind die provisorischen nen engagieren sich dafür, dass am 18. nung von Siedlung, Landschaft und Ergebnisse der Statistik der natürli- Oktober 2015 mehr Frauen ins Parla- Verkehr sowie eine Stärkung der chen Bevölkerungsbewegung des ment gewählt werden. Auf der Web- Berufsbildung (www.admin.ch ➞ Der Bundesamtes für Statistik (BFS) site «Frauen wählen! – Votez femmes! Bundesrat ➞ Dokumentation ➞ Pu- (www.statistik.admin.ch ➞ Themen – Votate donne!» sagen prominente blikationen). ➞ 01 – Bevölkerung). Politikerinnen, warum dies dringend Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 59
Chronik Februar/März 2015 nötig ist. Eine gemeinsam von EKF, analysiert. Die Versicherungen emp- tik (BFS) zum Migrationsstatus der BAKOM und SRG/SSR bei der Uni- fehlen neu angemeldeten Personen ständigen Wohnbevölkerung hervor versität Fribourg in Auftrag gegebene mit Hörproblemen weiterhin, ver- (www.statistik.admin.ch ➞ Themen Studie wird zudem im Wahlkampf schiedene Anbieter und Angebote zu ➞ 01 – Bevölkerung). 2015 die Medienpräsenz von kandi- vergleichen (www.bsv.admin.ch).1 dierenden Frauen und Männern un- Erleichterte Einbürgerung für junge tersuchen (www.ekf.admin.ch). Weiterentwicklung der IV: Bessere Ausländerinnen und Ausländer Eingliederung durch koordinierte Der Bundesrat befürwortete am 21. 20 Jahre nach der 4. Weltfrauen Förderung Januar 2015 in einer Stellungnahme konferenz: Schweiz zieht an UNO- Die Invalidenversicherung ist dank die parlamentarische Initiative «Die Session Bilanz der Revisionen seit 2004 deutlich er- Schweiz muss ihre Kinder anerken- Am 9. März 2015 hat in New York folgreicher geworden bei der berufli- nen». Die Initiative verlangt, dass die 59. Sitzung der Kommission für die chen Eingliederung von Menschen Ausländerinnen und Ausländer der Stellung der Frau (CSW) des UNO- mit Behinderung. Handlungsbedarf dritten Generation, die in der Schweiz Wirtschafts- und Sozialrats (ECO- besteht aber bei Kindern und Jugend- geboren und aufgewachsen sind, in SOC) stattgefunden. Im Zentrum lichen mit Gesundheitsproblemen einem erleichterten Verfahren einge- stand die sogenannte «Beijing Dekla- und für psychisch Kranke. Die Beglei- bürgert werden können (www.bfm. ration/Aktionsplattform», die 1995 tung und die Zusammenarbeit der admin.ch). anlässlich der 4. Weltfrauenkonferenz beteiligten Akteure müssen verbes- in Peking verabschiedet worden war. sert werden. Der Bundesrat hat die Potenzial der Migrations An der diesjährigen Session wurde Leitlinien für den nächsten Reform- bevölkerung nutzen und fördern: Bilanz gezogen, ob und wie sich die schritt, die Weiterentwicklung der IV, positive Zwischenbilanz Stellung der Frauen in der Gesellschaft abgesprochen und hat dem Departe- Die Partner im TAK-Integrations- seither verbessert hat. Die Schweiz als ment des Innern EDI den Auftrag dialog «Arbeiten – Chancen geben, stimmberechtigtes Mitglied dieser erteilt, ihm bis im Herbst eine Ver- Chancen nutzen» haben am 26. Janu- UNO-Kommission hat u.a. eine Bilanz nehmlassungsvorlage vorzulegen ar 2015 eine positive Zwischenbilanz ihrer Bemühungen im Inland präsen- (www.edi.admin.ch).2 gezogen. Seit dem Start des Dialogs tiert und verschiedene Anlässe veran- durch die tripartite Agglomerations- staltet (www.eda.admin.ch). konferenz (TAK) im Oktober 2012 haben Staat, Arbeitgeberverbände Migration und die Sozialpartner mehrerer Bran- chen verschiedene Projekte in Angriff Invalidenversicherung Bevölkerung nach Migrations genommen, um das Potenzial der hier status: Ein Drittel der Bevölkerung lebenden Migrantinnen und Migran- Hörgerätemarkt: grössere Auswahl, hat einen Migrationshintergrund ten besser zu nutzen und deren Inte- aber wenig Druck der Versicherten Im Jahr 2013 hatten 2,4 Millionen gration am Arbeitsplatz zu fördern auf Anbieter der 6,8 Millionen in der Schweiz le- (www.bfm.admin.ch). Eine neue Studie über die Preise benden Personen ab 15 Jahren einen der Hörgeräteversorgung stellt einen Migrationshintergrund. Vier Fünftel leicht gesteigerten Wettbewerb unter davon kamen im Ausland zur Welt, den Anbietern und etwas tiefere Hör- während ein Fünftel in der Schweiz gerätekosten für die IV- und AHV- geboren wurde, jedoch im Ausland Versicherten fest. Gleichzeitig ist aber geborene Eltern hat. Ein gutes Drittel auch die Bereitschaft der Hörbehin- (35%) besass den Schweizer Pass. Die derten gestiegen, aus der eigenen Bevölkerung mit Migrationshinter- Tasche an ein teures Hörgerät zu be- grund ist jünger und verlangsamt die 1 Dazu Koch, Patrick und Christoph Hirter, «Preis- liche Auswirkungen des Systemwechsels in der zahlen. Die Studie hat die Preissitua- Alterung der ständigen Wohnbevöl- Hörgeräteversorgung», in dieser Sozialen Si- tion vor und nach dem Wechsel von kerung in der Schweiz. Diese und cherheit CHSS 2 Dazu Cudré-Mauroux, Patrick, «Weiterentwick- IV und AHV zur Ausrichtung von weitere Ergebnisse gehen aus einer lung der IV – Lancierung eines neuen Reform- Pauschalbeiträgen an die Versicherten Analyse des Bundesamtes für Statis- projekts», in dieser Sozialen Sicherheit CHSS 60 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
Chronik Februar/März 2015 nandersetzung über unterschiedliche gut ein Drittel lebt in Familienhaus- Öffentliche Finanzen Auffassungen von Rechtsstaatlichkeit halten mit Kindern. Das sind die neu- und Strafjustiz sowie über internati- en Ergebnisse aus der Schweizerischen Öffentliche Finanzen 2013–2015: onale Menschenrechtskooperation Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbe- steigende Verschuldung der und den Einbezug der Zivilgesell- reich des Bundesamtes für Statistik Kantone schaft (www.eda.admin.ch). (BFS) (www.statistik.admin.ch ➞ The- Die öffentlichen Finanzen 2013 dürf- men ➞ 13 – Soziale Sicherheit). ten mit einem leichten Defizit schlies- EKR: Die Schweiz engagiert sich im sen. Bund, Kantone und Gemeinden Kampf gegen Rassismus Syrienkonflikt: Bundesrat liegen im defizitären Bereich, während Der von der UNO ausgerufene in- beschliesst zusätzliche die Sozialversicherungen Überschüsse ternationale Tag gegen Rassismus, der Massnahmen für die Opfer ausweisen. 2014 dürfte sich die Lage 21. März, war 2015 für die Schweiz Der Bundesrat hat am 6. März 2015 für die öffentlichen Haushalte ähnlich von besonderer Bedeutung, denn vor Massnahmen zur weiteren Unterstüt- präsentieren. Die Kantone müssen 20 Jahren nahm das Volk die Straf- zung der Opfer aus dem Syrienkon- aufgrund von diversen Pensionskas- norm gegen Rassendiskriminierung flikt beschlossen. Zusätzlich zu den sensanierungen mit einer Verschlech- an, trat unser Land dem Internatio- bereits getätigten Anstrengungen von terung der Rechnungsergebnisse rech- nalen Übereinkommen zur Beseiti- 128 Millionen Franken seit Ausbruch nen. Die Schuldenquote der Kantone gung jeder Form von Rassendiskri- des Konflikts soll die Hilfe vor Ort steigt 2013 an, dürfte sich in den kom- minierung bei und setzte der Bundes- um weitere 50 Mio. Franken verstärkt menden Jahren jedoch stabilisieren. rat die Eidgenössische Kommission werden. Zudem will der Bundesrat in Dies zeigen die neuen Zahlen der Fi- gegen Rassismus EKR ein (www.edi. den nächsten drei Jahren im Grund- nanzstatistik (www.efv.admin.ch). admin.ch ➞ Themen ➞ EKR). satz zusätzlich 3 000 schutzbedürftige Personen aus der Krisenregion die Sozialhilfe: Bundesrat analysiert Einreise in die Schweiz ermöglichen den Handlungsbedarf (www.eda.admin.ch). Sozialpolitik Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 einen Bericht zur Ausgestaltung Zuwanderer erhalten keine Asylstatistik Februar 2015 der Sozialhilfe und der kantonalen Sozialhilfe Im Februar 2015 wurden in der Bedarfsleistungen verabschiedet. EU-Bürger, die sich zur Stellensu- Schweiz 1 424 Asylgesuche eingereicht, Dieser analysiert den Handlungsbe- che in der Schweiz befinden, müssen das entspricht einer Abnahme von 9 darf und zeigt auf, wo heute in der über ausreichende finanzielle Mittel Prozent im Vergleich zum Vormonat Sozialhilfe Koordinationsbedarf be- verfügen. Diesen Grundsatz, der ei- (1 565 Gesuche) und einem Rückgang steht. Da sich die Kantone gegen ein gentlich bereits heute gilt, hat der um 3 Prozent im Vergleich zum Feb- Rahmengesetz des Bundes für die Bundesrat nun explizit in einer Ver- ruar 2014. Die Zahl der Gesuche sri- Sozialhilfe ausgesprochen haben, ordnung festgehalten. Das Bundesge- lankischer und kosovarischer Staats- überlässt es der Bundesrat ihnen, den richt folgt ihm schon länger. In der angehöriger ging zurück, während die notwendigen verbindlichen Rahmen Vernehmlassung war die Verschär- Zahl der Asylgesuche eritreischer und für die Sozialhilfe zu definieren (www. fung positiv aufgenommen worden. syrischer Staatsangehöriger leicht edi.admin.ch). Kurz vor der Abstimmung über die zunahm (www.bfm.admin.ch). Zuwanderungsinitiative war bekannt Sozialhilfestatistik im geworden, dass die Kantone Grund- China und die Schweiz im Dialog Flüchtlingsbereich 2013 sätze des Freizügigkeitsabkommens über Menschenrechte 2013 wurden in der Schweiz 13 567 unterschiedlich anwenden. So zahlten Vom 3. bis 4. März 2015 haben sich Personen im Flüchtlingsbereich mit einige Kantone Sozialhilfe an Perso- Delegationen der Schweiz und Chi- Sozialhilfe unterstützt. Zwei Drittel nen, die sich zur Stellensuche in der nas in Bern zur 13. Runde des bilate- der Sozialhilfebeziehenden im Flücht- Schweiz aufhielten, obwohl das Ab- ralen Menschenrechtsdialogs getrof- lingsbereich sind Kinder oder Jugend- kommen keinen Sozialhilfeanspruch fen. Die konstruktive Atmosphäre liche und jüngere Personen im Alter für Stellensuchende vorsieht (NZZ, und der vertrauliche Rahmen erlaub- zwischen 26 und 35 Jahren. Ein Fünftel 14. März 2015). ten eine offene und kritische Ausei- aller Beziehenden ist erwerbstätig und Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 61
schwerpunkt Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 Reform Altersvorsorge 2020 Bundesrat Alain Berset stellt die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 vor. © Keystone / Marcel Bieri Anderthalb Jahre sind es her, seit wir Ihnen hier die Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020 vorgestellt haben. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die einzelnen Punkte der Paketlösung in eine sorgfältig austarierte Botschaft gegossen, die mittlerweile in den Kommissionen zur Beratung angelangt ist. Dass es sich beim Reformvorhaben um kein Planspiel handelt und unmittelbares, aber bedachtes Handeln gefordert ist, legt die Tatsache nahe, dass das Umlageergebnis der AHV für 2014 erstmals seit der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre negativ ausfällt. Neben einer Übersicht über das Gesamtpaket und seine finanzielle Tragweite greifen unsere Schwer- punktartikel zentrale Punkte der Reform heraus. Dabei gehen sie auf die rentenstärkenden Massnahmen für Angestellte im Tieflohnbereich – häufig Frauen – ein. Sie erörtern die zielgerichteten Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten und legen dar, weshalb und wie Selbstständige den Unselbstständigen in der AHV gleichgestellt werden sollen. Schliesslich hält ein Beitrag die institutionellen Massnahmen in der 2. Säule fest, welche die angemessene Einbindung der Lebensversicherer in die Sicherung der Alters- und Hinterlassenenvorsorge sicherstellen. Die Reform gibt es nicht im Baukastensystem: Isoliert voneinander umgesetzt, würden die einzelnen Reformansätze nur punktuell greifen. Erst durch ihre gegenseitige Verknüpfung werden sie zum tragfähi- gen Ganzen, das die anstehenden demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in ihrer gesamten Tragweite, als ineinandergreifendes Netz der staatlich getragenen und eigenverantworteten sozialen Sicherung aufzufangen vermag. 62 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
schwerpunkt Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 Übersicht Der Bundesrat hat am 19. November 2014 die Bot Bisher konnten die Auswirkungen der steigenden Le- schaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 ans Parla- benserwartung und der niedrigen Geburtenrate auf die finanzielle Lage der AHV grösstenteils durch die positi- ment überwiesen. Die Reform sichert mit einem ven Folgen der bilateralen Abkommen, die qualifizierte umfassenden Ansatz und mit Fokus auf das Interesse Arbeitskräfte in die Schweiz brachten, ausgeglichen wer- der Versicherten die Erhaltung des Leistungsniveaus in den. Die geburtenstarken Jahrgänge, zu denen die in den der Altersvorsorge. Durch die Möglichkeit, den Alters- 1960er-Jahren geborenen Personen zählen, sind immer rücktritt flexibel zu gestalten, wird den individuellen noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv. Noch hat sich das Ver- hältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten (Al- Bedürfnissen der Arbeitnehmenden und den Arbeits- tersquotient) nicht verschoben. Zwischen 2020 und 2030, markttendenzen Rechnung getragen. wenn die geburtenstarke Generation ins Rentenalter kommt, wird sich allerdings ein Ungleichgewicht einstel- len. Der Altersquotient wird ansteigen und dazu führen, dass die Ausgaben der AHV schneller zunehmen als die Einnahmen – und dies selbst bei gleich bleibendem Wan- derungssaldo. Zudem gefährdet die Zunahme der Le- benserwartung die Finanzierung der beruflichen Vorsor- ge. In Kombination mit den seit mehreren Jahren nied- rigen Kapitalerträgen auf den Finanzmärkten ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen den zu erbringenden Leistungen und deren langfristiger Finanzierung. Lara Fretz Christelle Brügger Botschaft vom 19. November zur Reform Bundesamt für Sozialversicherungen der Altersvorsorge 2020 www.admin.ch ➞ Bundesrecht ➞ Bundesblatt Ausgangslage ➞ BBl 2015, 1 www.parlament.ch ➞ Curia Vista ➞ 14.088 Die Gesellschaft ist im Wandel, die Menschen leben länger und die Kapitalerträge der vergangenen Jahre verändern das wirtschaftliche Umfeld zusehends. All diese Veränderungen stellen unser Altersvorsorgesystem vor grosse Herausforderungen. Obwohl die Problematik Um in den kommenden Jahrzehnten die finanzielle seit Langem bekannt ist, konnten die AHV und die be- Stabilität unseres Altersvorsorgesystems nicht aufs Spiel rufliche Vorsorge bisher noch nicht an die neuen Gege- zu setzen und um allen Pensionierten eine angemessene benheiten angepasst werden. Seit Inkrafttreten der 10. Lebenshaltung gewährleisten zu können, ist eine Reform AHV-Revision im Jahr 1997 und der letzten Etappe der notwendig, die sich sowohl der demografischen als auch 1. BVG-Revision im Jahr 2006 wurden lediglich punktu- der wirtschaftlichen Herausforderungen annimmt. Des- elle Revisionen für technische und strukturelle Ände- halb schickte der Bundesrat am 20. November 2013 einen rungen oder – im Falle der AHV – für den Finanzierungs- Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge in die Ver- ausbau vorgenommen. Alle Revisionsvorhaben, die den nehmlassung. Darin schlägt er Massnahmen vor, die das demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen Leistungsniveau der Altersvorsorge sichern und das fi- gerecht geworden wären, sind gescheitert, weil sie die nanzielle Gleichgewicht der AHV sowie der beruflichen Interessen der Versicherten nicht genügend berücksich- Vorsorge gewährleisten. Gleichzeitig trägt die Reform tigten oder weil sich kein politischer Konsens fand. der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung, indem der Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 63
Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 Versicherungsschutz an die Gegebenheiten auf dem Ar- Vorsorgeeinrichtungen neu, in einigen Reglementen beitsmarkt (Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung) und wurde das reglementarische Rentenalter bereits ge- die Leistungen an die heutigen Rahmenbedingungen schlechtsunabhängig auf 65 Jahre festgesetzt. 2 Damit angepasst werden. Zusätzlich soll das Vertrauen der Ver- der Wechsel nicht abrupt erfolgt, wird das Referenzalter sicherten ins Geschäft der beruflichen Vorsorge gestärkt der Frauen im Rahmen der Übergangsbestimmungen werden, indem mehr Transparenz geschaffen wird und über einen Zeitraum von sechs Jahren schrittweise ange- die erzielten Erträge fair zwischen den Versicherten und hoben. Auch wenn bestimmte Kreise für eine generelle den Versicherern verteilt werden. Eine überwiegende Erhöhung des Referenzalters auf über 65 Jahre sind, er- Mehrheit begrüsste die Stossrichtung der Reform, wobei achtet der Bundesrat diese Möglichkeit angesichts der über die zu ergreifenden Massnahmen unterschiedliche derzeitigen Arbeitsmarktlage als ungünstig. Es sind nur Auffassungen bestehen.1 Nachdem er einige während des wenige Arbeitgeber bereit, ältere Arbeitnehmende zu Vernehmlassungsverfahrens vorgebrachte kritische beschäftigen.3 Unter diesen Umständen wäre eine Anhe- Rückmeldungen berücksichtigt hatte, verabschiedete der bung des Referenzalters auf über 65 Jahre rein theoreti- Bundesrat am 19. November 2014 die Botschaft zur Re- scher Natur und würde zu einer Verlagerung der Kosten form der Altersvorsorge. auf andere Sozialversicherungen wie der Arbeitslosen- Das Reformvorhaben macht die Änderung verschie- versicherung, der IV oder sogar der Sozialhilfe führen. dener Gesetze notwendig, erfordert aber auch einen separaten Bundesbeschluss für die Erhöhung der Mehr- wertsteuersätze, die in der Verfassung verankert sind. Mehr Flexibilität beim Rentenbezug Damit der gesamtheitliche Ansatz der Reform gewahrt bleibt, fasst der Bundesrat alle Gesetzesänderungen in Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Bedingungen einen Mantelerlass und verbindet diesen mit der Verfas- für einen flexiblen Bezug der Altersleistungen sowohl in sungsänderung. Dabei kann der Bundesbeschluss zur der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge deutlich Zusatzfinanzierung der AHV nur in Kraft treten, wenn verbessert. Alle Versicherten können frei entscheiden, die Grundsätze der Vereinheitlichung des Referenzalters ab wann zwischen 62 und 70 Jahren4 sie ihre Altersrente von Frauen und Männern sowie einer Beschränkung des beziehen möchten. In der beruflichen Vorsorge wird das Anspruchs auf Witwen- und Witwerrenten auf Personen, Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen somit welche Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben wahrneh- von 58 auf 62 Jahre erhöht, wobei Ausnahmen nach wie men, im Gesetz verankert sind. Damit wird verhindert, vor möglich sein werden, so beispielsweise aufgrund der dass das Gesetz geändert, seine Finanzierung jedoch öffentlichen Sicherheit oder bei betrieblichen Restruk- abgelehnt wird oder umgekehrt die Reformen abgelehnt, turierungen. Neu sollen auch kollektiv finanzierte Rück- aber zusätzliche Mittel eingestellt werden. tritte dazugehören. Durch die Einführung der Teilpensi- onierung kann der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt Vom ordentlichen Rentenalter zum werden. Der Rentenanteil ist zwischen 20 und 80 Prozent Referenzalter frei wählbar. Der Bezug ist in drei Etappen möglich, wobei in der beruflichen Vorsorge für den Rentenbezug Aus der Notwendigkeit heraus, die Voraussetzungen je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtungen auch mehr für den Altersrücktritt zu flexibilisieren, gleichzeitig aber Etappen zur Verfügung stehen werden. Ausserdem be- einen Referenzpunkt für die Berechnung der Altersren- steht die Möglichkeit, einen Rententeil vorzubeziehen te und für die Koordination mit den Leistungen anderer und den anderen aufzuschieben. In der beruflichen Vor- Sozialversicherungen beizubehalten, wird der aktuelle sorge setzt der Vorbezug voraus, dass die Erwerbstätigkeit Begriff «ordentliches Rentenalter» durch «Referenzalter» im entsprechenden Umfang reduziert wird. Der Aufschub ersetzt. Das Referenzalter bezieht sich auf den Zeitpunkt, ist möglich, sofern die Erwerbstätigkeit im entsprechen- zu dem die Altersleistungen ohne Abzüge oder Zuschlä- den Umfang weitergeführt wird. Des Weiteren können ge ausgerichtet werden. Damit ist der Begriff kein Syn- onym für den Rückzug aus dem Arbeitsmarkt. Das Re- 1 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse: www.bsv.admin.ch ferenzalter ist für Frauen und für Männer einheitlich bei ➞ Altersvorsorge 2020 ➞ Aktuell ➞ Altersvorsorge 2020: Vernehm- 65 Jahren festgesetzt, sowohl für die AHV als auch für lassung bestätigt Notwendigkeit und Zielsetzung der grossen Reform die berufliche Vorsorge. Für Frauen bedeutet dies ein 2 Aktuell betrifft dies rund 18 Prozent der in der beruflichen Vorsorge versicherten Frauen. Beitragsjahr mehr, um in der AHV eine ungekürzte Voll- 3 Trageser, Judith et al., Altersrücktritt im Kontext der demografischen rente zu erhalten. Bei der beruflichen Vorsorge führt Entwicklung. Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. diese Harmonisierung zu einer Zunahme des Altersgut- 11/12, Bern. habens der Frauen und verbessert damit ihre Leistungen 4 Der Aufschub ist während höchsten fünf Jahren möglich. Solange das Referenzalter der Frauen nicht bei 65 Jahren liegt, gelten für den Aufschub um 4 bis 5 Prozent. Diese Massnahme ist nicht für alle ihrer Renten die Regeln der Übergangsbestimmungen zum Referenzalter. 64 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 die Witwen- und Witwerrenten der AHV sowie die IV- geltende Mindestumwandlungssatz beruht auf der An- Teilrenten unter bestimmten Voraussetzungen mit einem nahme einer erforderlichen Rendite von 5 Prozent. Das anteiligen Vorbezug der AHV-Altersrente kumuliert BSV hat in diesem Zusammenhang eine Studie mit ma- werden. Wie bereits heute führt der Vorbezug der Alters- kroökonomisch fundierten Szenarien erstellen lassen.5 rente zu einer nach versicherungstechnischen Grundsät- Gemäss Schätzungen für ein dem Pictet-Index-25 plus zen berechneten Reduktion der Rente. Im umgekehrten angelehntes Portfolio liegt die zu erwartende Rendite im Fall bewirkt der Aufschub des Rentenbezugs eine Erhö- wahrscheinlichsten Szenario «Normalisierung» langfris- hung der Altersleistungen. Nichterwerbstätige, welche tig bei 3,6 Prozent. Berücksichtigt man dabei, dass die die ganze AHV-Altersrente vorbeziehen, sind mit dem Lebenserwartung weiter ansteigen wird, erscheint eine Vorbezug nicht mehr AHV-beitragspflichtig. Bei der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes als unum- Rentenberechnung werden diese fehlenden Beitragsjah- gänglich, um die finanzielle Stabilität der 2. Säule zu er- re als Beitragslücken betrachtet, damit die weiterhin halten und zu stärken. beitragspflichtigen Personen nicht benachteiligt werden. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge wird des- Für Personen, die nach wie vor einer Erwerbstätigkeit halb vorgeschlagen, den Mindestumwandlungssatz in- nachgehen, bestehen neue Möglichkeiten zum Auffüllen nerhalb von vier Jahren um jährlich 0,2 Prozentpunkte der Beitragslücken und zur Verbesserung ihres AHV- von aktuell 6,8 Prozent auf 6 Prozent zu reduzieren. Rentenbetrags. Die Beitragspflicht für die berufliche Zusätzlich soll der Mindestumwandlungssatz als zen- Vorsorge endet mit Erreichen des Referenzalters. Die trale Grösse der beruflichen Vorsorge häufiger als bisher Vorsorgeeinrichtungen können in ihren Reglementen – alle fünf statt alle zehn Jahre – überprüft werden. Zudem allerdings die Möglichkeit der Beitragsentrichtung auch erhält das Bundesamt für Statistik den Auftrag, gezielte nach vollendetem 65. Altersjahr vorsehen. versicherungstechnische Grundlagen zu erstellen, damit Ausserdem sieht das Reformprojekt ein Modell zum die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes transpa- Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit langer Bei- renter erfolgen kann. Um auch die Transparenz im Spar- tragsdauer, die ihr gesamtes Erwerbsleben lang ein nied- prozess zu erhöhen und die ungewünschte Quersubven- riges Einkommen erzielt haben, vor. Diese Massnahme tionierung zwischen Spar- und Risikoprozess zu vermei- wird im Artikel «Frauen und Angestellte im Tieflohnbe- den, wird eine neue Prämie zur Finanzierung des reich» genauer erläutert. Ausgleichs von Rentenumwandlungsverlusten eingeführt. Erhebt die Vorsorgeeinrichtungen einen entsprechenden Beitrag, kann dieser von der Austrittsleistung des Versi- Der Weg zurück zum Kapitaldeckungsverfahren cherten abgezogen werden. Die Altersvorsorge der 2. Säule beruht auf dem Kapi- taldeckungsverfahren. Für die Auszahlung einer Leistung Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des in Rentenform muss somit ein entsprechendes Kapital Leistungsniveaus in der obligatorischen vorhanden sein. In der obligatorischen beruflichen Vor- beruflichen Vorsorge sorge gilt für die Umrechnung des Kapitals in eine Ren- te ein Mindestumwandlungssatz. Dieser muss so festge- Durch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes legt werden, dass unter Berücksichtigung der Lebens sinkt das Leistungsniveau um ca. 12 Prozent. Um dies zu erwartung und der zu erwartenden Rendite eine verhindern, müssen entsprechende Ausgleichsmassnah- ausreichende Finanzierung sichergestellt ist. Der aktuell men ergriffen werden. Dies soll langfristig durch einen Ausbau des Sparprozesses erfolgen. Während im Vorentwurf des Bundesrates noch vorge- 5 Eichler, Martin et al., Gesamtwirtschaftliche Entwicklungsszenarien bis 2035 sowie Auswirkungen auf Finanzmärkte und Anlagerendite; Beiträ- schlagen wurde, den Koordinationsabzug von aktuell 7⁄8 ge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 7/14, Bern der maximalen AHV-Rente auf 25 Prozent des jährlichen Ausgleichsmassnahmen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge T1 Altersgruppe Geltende Regelung Vernehmlassung Botschaft Koordinationsabzug 7 ⁄8 der max. AHV-Rente 1 ⁄4 des AHV-Lohns keinen Altersgutschriftensätze 25 – 34 7% 7% 5% 35 – 44 10% 11,5% 9% 45 – 54 15% 17,5% 13% 55 – Referenzalter 18% 17,5% 13% Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 65
Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 AHV-Lohnes festzusetzen und die Altersgutschriften- nomie der Vorsorgeeinrichtungen zu überlassen. Dies sätze zu erhöhen, sieht die Botschaft die gänzliche Ab- hätte jedoch dazu geführt, dass nur Vorsorgeeinrichtun- schaffung des Koordinationsabzuges vor. Im Gegenzug gen, deren Vorsorgepläne sich im BVG-Minimalbereich werden die Altersgutschriftensätze entsprechend gesenkt. befinden, finanziell belastet worden wären. Diese Ein- Im Grundsatz bleibt das Konzept unverändert, jedoch richtungen sind oft nicht in der Lage, die Kosten autonom mit dem Vorteil, dass dadurch eine wesentliche Verein- zu tragen – sei es, weil sie eine ungünstige Altersstruktur fachung der beruflichen Vorsorge erreicht wird: Durch aufweisen (Verhältnis Aktive/Rentner) oder weil die den Wegfall des Koordinationsabzuges entspricht der Arbeitgeber nicht über die notwendigen finanziellen versicherte Lohn dem AHV-pflichtigen Lohn (max. obe- Mittel verfügen, um entsprechende Zuwendungen zu rer Grenzbetrag). entrichten. Nur eine zentralisierte, solidarische Lösung Mit der neuen Staffelung der Altersgutschriftensätze vermag dieser Aufgabe gerecht zu werden. erfolgt ab Alter 45 keine Erhöhung mehr, wodurch auch die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden begünstigt werden soll. Weitere Massnahmen der Altersvorsorge 2020 Mit der vorgeschlagenen Verstärkung des Sparprozes- ses wird bei einer vollständigen Erwerbskarriere von 40 • Leistungs- und beitragsseitige Massnahmen: Jahren trotz Anpassung des Mindestumwandlungssatzes – Anpassung der Hinterlassenenrenten in der AHV6 bei Erreichen des Referenzalters dasselbe Niveau der – Anpassung der Bestimmungen zu den AHV-Beiträ- Altersrente erreicht wie heute. gen: insbesondere Massnahmen zur Gleichbehand- Von diesen Massnahmen profitieren insbesondere jun- lung aller Erwerbstätigen im Bereich der AHV- ge Versicherte sowie Personen mit relativ niedrigem Beiträge7 und Aufhebung des Freibeitrags für er- Einkommen, deren versicherter Lohn sich durch den werbstätige Altersrentnerinnen und -rentner an die Verzicht auf den Koordinationsabzug wesentlich erhöht. AHV/IV/EO. Für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Reform 40 Jah- – Herabsetzung der BVG-Eintrittsschwelle.8 re oder älter sind (sog. Übergangsgeneration) braucht es – Massnahmen für ältere Arbeitslose: Personen, die jedoch eine zusätzliche Massnahme: Alle Vorsorgeein- vor dem frühestmöglichen Alter für den Bezug von richtungen, welche die obligatorische berufliche Vorsor- Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge aus- ge durchführen (sog. registrierte Vorsorgeeinrichtungen), scheiden, sollen vorhandenes Freizügigkeitsguthaben müssen die BVG-Minimalleistungen, berechnet nach den in Rentenform beziehen können, deren Auszahlung heute geltenden Bestimmungen, garantieren. Für die die Stiftung Auffangeinrichtung übernimmt. Zusätz- Altersleistungen besteht eine nominale Garantie nur lich soll sichergestellt werden, dass Personen, die beim Bezug der Altersrente im Referenzalter oder später. nach Vollendung des 58. Altersjahres entlassen wer- Beim Bezug des Alterskapitals hingegen besteht keine den, die Beiträge an die freiwillige Versicherung bis Garantie, da in diesem Fall der Mindestumwandlungssatz zum Erreichen des Mindestalters für den Bezug von nicht zum Tragen kommt. Zur Berechnung dieser Garan- Altersleistungen steuerlich in Abzug bringen können. tie muss eine doppelte Schattenrechnung geführt werden: • Zusatzfinanzierung für die AHV mittels Erhöhung der einerseits auf der Grundlage des neu mit der Reform Mehrwertsteuersätze.9 definierten Sparprozesses und andererseits auf der Grund- • Einführung eines zweistufigen Interventionsmechanis- lage des Sparprozesses vor Inkrafttreten der Reform. Im mus in der AHV: Die erste Stufe verpflichtet den Bun- Leistungsfall ist jeweils die BVG-Leistung auf der Grund- desrat, Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, lage des Sparprozesses vor der Reform (garantierte Ren- wenn absehbar ist, dass der AHV-Ausgleichsfonds te) mit der gemäss neuer Regelung auszurichtenden innerhalb von drei Jahren unter den Betrag von 70 Rente zu vergleichen. Ist die garantierte Rente höher, ist Prozent einer Jahresausgabe der Versicherung sinkt. diese auszurichten. Auf der 2. Stufe werden automatische Massnahmen Für die zu garantierenden Todesfall- und Invaliditäts- ausgelöst, sobald die Schwelle von 70 Prozent tatsäch- leistungen haben die Vorsorgeeinrichtungen die Finan- lich unterschritten wird und das Umlagedefizit während zierung selbst zu regeln, indem sie angemessene Risi- kobeiträge festlegen. In Bezug auf die Altersleistungen hingegen erhalten Vorsorgeeinrichtungen, sofern sie eine 6 Deplazes, Bernadette, «Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten der zu garantierende Rente ausrichten müssen, eine Finanz- AHV», in der vorliegenden Sozialen Sicherheit CHSS 7 Cadotsch, Paul und Mylène Hader, «Gleichbehandlung von Selbststän- spritze des Sicherheitsfonds. Diese Einmalzahlungen digerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden in der AHV», in der werden mittels Beiträgen aller registrierten Vorsorgeein- vorliegenden Sozialen Sicherheit CHSS richtungen finanziert, auch von jenen, die weit höhere 8 Stange, Andrea und Franziska Grob, «Frauen und Angestellte im Tief- lohnbereich», in der vorliegenden Sozialen Sicherheit CHSS Leistungen als gesetzlich vorgeschrieben versichern. Es 9 Jost, Anna und Thomas Borek, «Finanzierungsfragen», in der vorliegen- wäre auch denkbar gewesen, die Finanzierung der Auto- den Sozialen Sicherheit CHSS 66 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als drei Pro- plus: für eine starke AHV» festgestellt.13 Die Initiative zent der Ausgaben beträgt. Diese Massnahmen sehen fordert eine Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10 einerseits eine Erhöhung der Lohnbeiträge und ande- Prozent. Die Initianten sind der Ansicht, dass mit diesem rerseits eine begrenzte Einschränkung der Rentenan- Rentenzuschlag der allgemeine Lebensbedarf der Rent- passungen vor. nerinnen und Rentner, die während ihres Erwerbslebens • Vereinfachung der Zahlungsflüsse zwischen Bund und ein niedriges Einkommen erzielt haben, besser abgedeckt AHV.10 werden könnte. Ausserdem sei eine Anpassung der Ren- • Institutionelle Massnahmen in der beruflichen Vorsor- ten alle zwei Jahre nicht ausreichend, um das Verhältnis ge: Mindestquote, Transparenz- und Aufsichtsmassnah- zwischen AHV-Rente und letztem Lohn (AHV-Ersatz- men.11 quote) zu erhalten. • Parität: Zur Verbesserung der Umsetzung der paritä- Natürlich würden höhere AHV-Leistungen das Ein- tischen Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen soll kommen der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger steigern sichergestellt werden, dass alle versicherten Arbeit- und die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die auf nehmenden das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen sind, senken. • Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Selbststän- Bei einem Grossteil der Personen, auf welche die Initia- digerwerbende ohne Personal.12 tive ausgelegt ist, würde sich die finanzielle Situation • Einkauf ins BVG-Altersguthaben: Das Recht zum jedoch nicht wesentlich verändern. Für Rentnerinnen Einkauf in die reglementarischen Leistungen wird neu und Rentner, die Ergänzungsleitungen beziehen, hätte explizit im Gesetz verankert, wobei vorgängig Lücken eine Erhöhung der AHV-Rente gar eine entsprechende im BVG-Altersguthaben zu füllen sind. Reduktion der Ergänzungsleitungen zur Folge. Bei eini- • Teilliquidation: Vorsorgeeinrichtungen sollen in Fällen gen dieser Personen könnte aufgrund der Schwellenef- unverhältnismässigen Aufwandes von der Durchfüh- fekte und der Besteuerung der AHV-Rente, die im Ge- rung einer Teilliquidation absehen können. gensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht steuerbefreit • Risikobeiträge: Festlegung der Risikobeiträge nach ist, unter dem Strich sogar weniger Geld übrig bleiben. kollektiven Grundsätzen. Ausserdem würde die Initiative das finanzielle Gleich- • Gründungsvoraussetzungen für Freizügigkeitseinrich- gewicht der AHV gefährden. Würde die Initiative 2018 tungen: Wie bereits für Sammel- und Gemeinschafts in Kraft treten, hätte dies zusätzliche AHV-Ausgaben einrichtungen, sollen auch für Freizügigkeitseinrich- von etwa 4,1 Milliarden Franken pro Jahr zur Folge. Zur tungen spezielle Gründungsvoraussetzungen gelten. Finanzierung wäre eine Erhöhung der Arbeitgeber- und • Verschiedene Anpassungen betreffend Versicherungs- der Arbeitnehmerbeiträge von je rund 0,42 Prozentpunk- unterstellung in der AHV: Systematische Neuordnung ten nötig. Dies wäre mit einer grossen Belastung für die der Versicherungsunterstellung, Aufhebung des Wohn- Wirtschaft und mit deutlichen Lohneinbussen verbunden. sitzprinzips für Personen ohne Erwerbstätigkeit, An- Zudem würde sich die Initiative direkt auf den Bundes- passung des Versicherungsobligatoriums für Spezial- haushalt auswirken, da der Bund aktuell 19,55 Prozent kategorien und Neuregelung der weiterführenden der AHV-Ausgaben trägt. Für den Bund würde dies eine Versicherungen. Zunahme des Bundesbeitrags um 800 Millionen Franken • Einschränkung der Barauszahlungsmöglichkeit der im Jahr 2018 bedeuten. Freizügigkeitsleistung bei Geringfügigkeit. Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvor- schlag ab, da er der Ansicht ist, dass die Altersvorsorge 2020 eine ausgewogene Lösung darstellt.14 Mit der Al- tersvorsorge 2020 werden das Leistungsniveau erhalten Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» und die Altersvorsorge der Versichertenkategorien, die es am nötigsten haben, verbessert. Gleichzeitig ist auch Die Bundeskanzlei hat mit Verfügung vom 15. Januar die Finanzierung der 1. und der 2. Säule gesichert. 2014 das Zustandekommen der Volksinitiative «AHV- Christelle Brügger, MLaw, Juristin, Leistungen AHV/EO/EL, 10 Jost, Anna und Thomas Borek, «Finanzierungsfragen», in der vorliegen- Geschäftsfeld AHV, berufliche Vorsorge und EL, BSV den Sozialen Sicherheit CHSS 11 Rohrbach, Philipp, «Institutionelle Massnahmen in der beruflichen Vor- E-Mail: christelle.bruegger@bsv.admin.ch sorge», in der vorliegenden Sozialen Sicherheit CHSS 12 Cadotsch, Paul und Mylène Hader, «Gleichbehandlung von Selbststän- digerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden in der AHV», in der vorliegenden Sozialen Sicherheit CHSS Lara Fretz, MLaw, Juristin, Bereich Recht berufliche Vorsorge, 13 BBI 2014 961 Geschäftsfeld AHV, berufliche Vorsorge und EL, BSV 14 BBI 2014 9281 E-Mail: lara.fretz@bsv.admin.ch Soziale Sicherheit CHSS 2/2015 67
Schwerpunkt Reform Altersvorsorge 2020 Finanzierungsfragen Die Schweiz verfügt über eine solide Altersvorsorge. sionierten. Demzufolge reagiert sie sehr empfindlich auf Trotzdem weisen 1. und 2. Säule aufgrund der Bevöl- Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung. Mit der geltenden Ordnung wird das jährliche Umlageergeb- kerungsentwicklung Konsolidierungsbedarf aus. So nis (Einnahmen ohne Anlageertrag minus Ausgaben) der erschwert der demografische Wandel die Umlagefinan- AHV voraussichtlich auf –8,3 Mrd. Franken im Jahr 2030 zierung der AHV, während die steigende Lebenserwar- sinken (vgl. Grafik G1). Als Ursache ist vor allem die tung und ungenügende Anlagerenditen der berufli- demografische Entwicklung zu nennen: Die Lebenser- chen Vorsorge zusetzen. Mit der Reform AV 2020 soll wartung steigt, während die Geburtenrate auf tiefem Niveau verharrt. Die daraus resultierende Zusatzbelas- das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten tung konnte bisher durch den positiven Wanderungssal- bleiben und das finanzielle Gleichgewicht beider do aufgefangen werden; er vermag aber den weiterhin Säulen gesichert werden. steigenden Altersquotienten nicht mehr zu kompensie- ren (vgl. Grafik G2). Vielmehr wird dieser bis ins Jahr 2030 von aktuell rund 28 auf 40 Prozent wachsen. Das bedeutet, dass dannzumal rund zweieinhalb Personen im Erwerbsalter die Rente einer Person finanzieren müssten. Anna Jost-Bosshardt Thomas Borek Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzielle Folgen der leistungs- und beitragsseitigen Massnahmen Handlungsbedarf in der 1. Säule Die Reform sieht sowohl ausgaben- als auch beitrags- seitige Massnahmen zur Entlastung und Stärkung der Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) AHV-Rechnung vor. In Tabelle T1 ist die Entwicklung wird im Umlageverfahren finanziert. Dabei finanzieren der erwarteten finanziellen Auswirkungen der vorge- die jüngeren, aktiven Generationen die Renten der Pen- schlagenen Massnahmen bis 2035 zusammengestellt. Im Umlageergebnis der AHV (in Mio. Franken) G1 4000 2000 0 – 2000 – 4000 – 6000 – 8000 – 10000 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 In der geltenden Ordnung Mit der Reform Altersvorsorge 2020 Quelle: Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020, eigene Darstellung 68 Soziale Sicherheit CHSS 2/2015
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