Corona-Schutzimpfung: Informationen - Stand: 26.01.2021 - Betriebsrat Volkshilfe ...

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Corona-Schutzimpfung:
Informationen
Stand: 26.01.2021
Warum soll ich mich impfen lassen?

Die Corona-Schutzimpfung schützt vor COVID-19 und schweren Krankheitsverläufen, die
tödlich ausgehen können. COVID-19 kann zudem Langzeitfolgen haben und die Impfung
ist der beste Schutz. Die Wirksamkeit und die Sicherheit der Impfstoffe sind an mehreren
tausenden Personen geprüft und belegt. Die Impfung ist kostenfrei und freiwillig.

Soll ich trotzdem geimpft werden, auch wenn ich bereits eine Corona-Infektion hatte?

Ja. Es wird davon ausgegangen, dass die Impfung gleich gut vertragen wird, unabhängig
davon, ob eine Person bereits eine Corona-Infektion hatte. Da aktuell nicht ausreichend
bekannt ist, ob und wie lange nach einer durchgemachten Corona-Infektion Immunität
und damit Schutz vor einer neuerlichen Infektion besteht, wird empfohlen, allen Personen
eine Impfung anzubieten, auch wenn bereits eine Infektion durchgemacht wurde. In
diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass es zu einer Auffrischung der vorbestehenden
Immunität und damit zu einer Schutzverlängerung kommt.

Ein Antikörpertest soll vor einer Impfung nicht durchgeführt werden. Nach Beendigung
der Quarantäne von 10 Tagen bzw. nach sicherer Ausheilung ist bereits eine Impfung
möglich.

Kann ich mich durch die Impfung mit dem Coronavirus anstecken?

Nein. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus ist durch eine Impfung nicht möglich. Deshalb
ist eine Übertragung auf ungeimpfte Personen auch nicht möglich.

Gelten nach erhaltener Corona-Schutzimpfung die Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht,
Abstandregel, Hygiene…) weiter?

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer Maske und
Hände waschen müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.
Wann konkret eine Lockerung der Schutzmaßnahmen erfolgen kann, muss unter
Berücksichtigung zahlreicher Faktoren entschieden werden und kann derzeit zeitlich noch
nicht näher eingegrenzt werden.
Können sich AllergikerInnen bedenkenlos impfen lassen?

Personen mit bekannten Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen oder
Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien ist dies mit der
behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorab zu besprechen. In jedem Fall
werden im Aufklärungsgespräch der Corona-Schutzimpfung mit der Ärztin oder dem Arzt
etwaige Allergien angesprochen. Zu einer Impfung sollte darum der Allergie-Ausweis (falls
vorhanden) mitgebracht werden. Eine Information zu möglichen Allergenen enthält die
Fachinformation (Zusammensetzung des entsprechenden Impfstoffes). Bei Impfung von
Allergikerinnen und Allergikern wird die Nachbeobachtungszeit nach der Impfung bis zu 30
Minuten verlängert.

Können sich Menschen mit Autoimmunerkrankungen bedenkenlos impfen lassen?

Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit
einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen zu
folgenden Erkrankungen vor: HIV (unter Therapie und mit CD4>500), stabilen
Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich
Chemotherapie), Diabetes, kardiovaskuläre und chronische Lungenerkrankungen. In all
diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit
verzeichnet. Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch keine Daten, weshalb
jedenfalls eine Konsultation durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt
durchgeführt werden sollte. Die finale Entscheidung über die Impfung sollte immer in
einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient/in und behandelndem
Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und
Erkrankungssituation getroffen werden.

Gibt es Impfreaktionen? Nebenwirkungen?

Die Impfung kann in manchen Fällen unangenehme Reaktionen oder Nebenwirkungen
hervorrufen, die jedoch in wenigen Tagen wieder vergehen. Bitte rechnen Sie damit, dass
es zu einer leichten, vorübergehenden Beeinträchtigung kommen kann. Sie kennen
Impfreaktionen vermutlich von anderen Impfungen: An der Einstichstelle (meist am
Oberarm) können zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, eine Erwärmung der Haut oder
leichte Schmerzen auftreten. Außerdem können Beschwerden wie Kopfschmerzen,
Mattigkeit und leichtes Fieber auftreten. Diese Impfreaktionen sind ungefährlich und
vergehen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst. Sie zeigen, dass der Körper auf

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die Impfung reagiert und sind jedenfalls deutlich harmloser als die Erkrankung und
mögliche Folgen einer Erkrankung durch das Coronavirus.

Langzeitfolgen?

Um möglichst alle eventuellen Langzeitnebenwirkungen erfassen zu können, müsste man
sehr große Studien über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte durchführen. In dieser Zeit
würde jedoch ein wirksames Medikament der Allgemeinheit vorenthalten werden, was zu
Schäden der öffentlichen Gesundheit bis hin zum Tod führen kann. Man legt daher zur
Erfassung möglicher Langzeitnebenwirkungen großes Augenmerk auf Informationen aus
den vorgelegten Studien.

Was unterscheidet mRNA-Impfstoffe von anderen Impfstoffen?

mRNA-Impfstoffe aktivieren das Immunsystem sehr gut und sind daher „reaktogener“, das
heißt, dass mit stärkeren Impfreaktionen gerechnet werden muss. Impfreaktionen sind
leichte, unangenehme Reaktionen, die in wenigen Tagen wieder von alleine vergehen. Sie
kennen Impfreaktionen vermutlich von anderen Impfungen: An der Einstichstelle können
zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, eine Erwärmung der Haut oder leichte Schmerzen
auftreten. Außerdem können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Mattigkeit und leichtes
Fieber auftreten. Diese können zwar unangenehm sein, sind aber grundsätzlich nicht
gefährlich und ein Zeichen der normalen Reaktion des Immunsystems.

Verändert die Impfung mein Erbgut? Soll ich mich bei Kinderwunsch oder in der
Schwangerschaft impfen lassen?

Auf das menschliche Erbgut, das aus DNA besteht, kann der Impfstoff keinen Einfluss
nehmen. Die Corona-Schutzimpfung verändert nicht das Erbgut und hat keinen Einfluss
auf die Fruchtbarkeit. Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung
in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Absprache mit dem
behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin und einer Risiko-Nutzen-Abwägung
empfohlen.

Können sich Kinder & Jugendliche impfen lassen?

Zunächst gilt es diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken und
das sind in erster Linie Erwachsene und insbesondere Personen höheren Alters. Deshalb

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gibt es für Kinder derzeit keine Impfung. Wenn ausreichend Daten zu Sicherheit und
Wirksamkeit der Impfstoffe bei Erwachsenen zur Verfügung stehen, so werden weitere
Studien geplant werden, in die auch Kinder eingeschlossen werden. Aktuell ist für Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren noch kein Impfstoff zugelassen.

Warum ging die Entwicklung der Corona-Impfstoffe so schnell?

Die hohe Bedeutung für die weltweite Gesundheit führte zu einer beispiellosen
Anstrengung und wissenschaftlichen, technischen und behördlichen Kooperation, die eine
rasche Impfstoffentwicklung ermöglicht hat. Normalerweise laufen Zulassungsstudien
nacheinander ab. Um Zeit zu sparen, werden derzeit jedoch zahlreiche Studien parallel
durchgeführt. Gleichzeitig können die Impfstoffhersteller bereits vor der Einreichung zur
Zulassung laufend Daten von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) analysieren
und bewerten lassen, man bezeichnet dies als „Rolling Review"-Prozess. Das
nachfolgende, eigentliche Zulassungsverfahren kann dadurch zeitlich stark verkürzt
ablaufen, da wesentliche Teile der Studiendaten bereits im Detail begutachtet wurden.
Die Anforderungen an den Impfstoff bezüglich Qualität und Sicherheit bleiben jedoch
dadurch unverändert. Alle COVID-19-Impfstoffe werden in umfangreichen Studien mit
mehreren zehntausenden Probandinnen und Probanden auf Sicherheit und Wirksamkeit
getestet.

Wie oft muss man sich impfen lassen?

Sowohl der BioNTech/Pfizer- als auch der Moderna-Impfstoff erfordern zwei
Verabreichungen. Bei BioNTech/Pfizer bekommt der Patient im Abstand von 21 Tage
jeweils eine Dosis. Beim Produkt von Moderna beträgt der Abstand zwischen den beiden
Teilimpfungen 28 Tage.

Wie lange ist man immun?

Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft geht man davon aus, dass Menschen nach
der Impfung mindestens 6 Monate lang immun sind. Da jedoch der Beobachtungs-
Zeitraum seit der Entwicklung und großflächigen Anwendung der Impfstoffe noch zu kurz
ist, wird daran noch intensiv geforscht.

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Zeitplan für die Impfung in Österreich? Wann werden einzelne Berufsgruppen geimpft?
Verteilung und Verfügbarkeit der Impfstoffe?

Alle Informationen zum Zeitplan der Corona-Schutzimpfung sind hier abrufbar:

Corona-Schutzimpfung – Durchführung und Organisation (sozialministerium.at)
https://www.österreich-impft.at/impfplan/

In Kürze wird der aktualisierte Impfplan mit weiteren Details auf der Website zu finden
sein.

Nachdem anfangs nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, um alle Menschen
gleichzeitig zu impfen, werden zuerst Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und
Pflegeheimen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft. Dort ist das Risiko, an
einer COVID-Infektion schwer zu erkranken, am größten. Diese Entscheidung basiert auf
medizinisch-fachlichen Überlegungen des Nationalen Impfgremiums. Abhängigkeit von
der Verfügbarkeit von Impfstoffen werden auch die anderen Personengruppen geimpft
werden. Sobald dies der Fall ist, werden diese über entsprechende Kanäle informiert – die
Koordinierung der Impfdosen sowie die Kontaktaufnahme erfolgt durch das jeweilige
Bundesland.

Wann wird es im Behindertenbereich zur Impfung kommen?

Menschen mit Behinderungen, die von der Behindertenhilfe begleitet werden, sowie jene
mit persönlicher Assistenz werden ab Phase 1 geimpft.

Wann wird das Personal der mobilen Pflege geimpft?

Auch Personal, das Menschen direkt unterstützt (z.B. mobile Pflege, Krankenpflege,
persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen), soll ab Phase 1 geimpft werden.

Für weitere Risiko- und Berufsgruppen können erst genauere Angaben zum Zeitpunkt der
Impfung gemacht werden, sobald eine entsprechende Menge an Impfdosen gesichert ist.

Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Die genaue Verteilung der vorhandenen Impfstoffe liegt im Bereich der Bundesländer.
Sobald die Impfung Ihrer Personengruppe vorgesehen ist, werden die notwendigen

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Informationen über entsprechende Kanäle (wie die unten genannten Websites, oder aber
direkt über die Hausärztin/den Hausarzt) erfolgen. Eine Vormerkung zur Impfung ist
derzeit an ausgewählten Stellen möglich. Laut derzeitigem Stand ist die Vormerkung
aktuell auf folgenden Seiten oder unter folgenden Nummern je nach Bundesland möglich:

Übersicht Anmeldeplattformen Länder:

Wien: https://impfservice.wien/

In Wien können Sie sich auf der Homepage des Impfservice Wien für eine Corona-
Schutzimpfung vormerken lassen: https://impfservice.wien/

Burgenland: https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/

Die Voranmeldung ist in Burgenland erfolgt über die Homepage des Landes:
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/

Niederösterreich: https://www.impfung.at/vorregistrierung/

In Niederösterreich können Sie sich hier vormerken: :
https://www.impfung.at/vorregistrierung/

Oberösterreich: Personen über 80 Jahre, geboren vor dem 29. Jänner 1941 und nicht in
einem Alten- und Pflegeheim wohnenden: https://www.land-
oberoesterreich.gv.at/files/covid19impfung/#/online-terminvereinbarung

In Oberösterreich können sich hier vormerken: https://www.land-
oberoesterreich.gv.at/files/covid19impfung/#/online-terminvereinbarung

Salzburg: ab 1. Februar: https://www.salzburg-impft.at/

In Salzburg ist die Vormerkung für Personen über 80 Jahre, die zu Hause wohnen ab 1.
Februar möglich: https://www.salzburg-impft.at/

Tirol: ab 1. Februar: https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-
covid-19-informationen/tirol-impft/

Corona-Schutzimpfung: Informationen                                                     Seite 7
In Tirol ist die Voranmeldung ebenso ab 1. Februar unter folgenden Link möglich:
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-
informationen/tirol-impft/

Vorarlberg: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-
/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/artikel-covidimpfungen-vormerkung-
anmeldung?article_id=764511

In Vorarlberg geht die Voranmeldung unter diesem Link: https://vorarlberg.at/web/land-
vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/artikel-
covidimpfungen-vormerkung-anmeldung?article_id=764511

Steiermark: Personen über 80 Jahre, können sich hier anmelden: Impfhotline 0800
555621 - Land Steiermark News Portal sowie https://anmeldung.steiermark-impft.at/
Ab 1. Februar für alle Steirerinnen und Steirer 01.01.1942 und jünger:
https://anmeldung.steiermark-impft.at/

Kärnten: Personen über 80 Jahre, oder Personen, die in einer Covid-Station der Kärntner
Krankenhäuser arbeiten, können sich für eine Schutzimpfung anmelden. Für
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist dies ebenso bereits möglich, mehr dazu hier:
https://coronainfo.ktn.gv.at/corona-impfung

Anlaufstellen der Bundesländer für Anfragen zur Corona-Schutzimpfung:

     •    Anfragen von Hochrisikogruppen, Angehörigen der Altersklasse 80+ bezüglich der
          Durchführung oder der Anmeldungen zur Impfung etc. können auf diese Email-
          Adressen verwiesen/weitergeleitet werden (jedoch nicht zur Einstufung als
          kritische Infrastruktur)
     •    Wien                        cov19.impfung@ma15.wien.gv.at
     •    Burgenland                  coronaimpfung@bgld.gv.at
     •    Niederösterreich            impfung@notrufnoe.at
     •    Oberösterreich              buergerservice@ooe.gv.at
     •    Salzburg                    sandion@salzburg.gv.at
     •    Tirol                       post@tirol.gv.at
     •    Vorarlberg                  covidimpfung@vorarlberg.at
     •    Steiermark                  post@stmk.gv.at
     •    Kärnten                     Telefon: 050 536-10201

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Für medizinische Fragen sowie Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe
wurde eine Impf-Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 eingerichtet, die sieben
Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr erreichbar ist.

Informationen zur Aktualisierungen der Situation finden Sie jedenfalls auch auf:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/COVID-19-
Impfung.html

Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich für meine Impfung?

Zum vereinbarten Impftermin sind folgende Dokumente mitzubringen:

•    Sozialversicherungsnummer (E-Card)
•    Impfpass (falls vorhanden)
•    Allergiepass (falls vorhanden)
•    Optional1: ‚Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Schutzimpfung COVID-19‘
•    Zu finden auf: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-
     Coronavirus/COVID-19-Impfung.html
Alle Informationen zum elektronischen Impfpass und dem Schutz Ihrer Gesundheitsdaten
finden Sie unter: https://www.gesundheit.gv.at/elga/was-ist-elga/elektronischer-impfpass

Wer haftet für Impfschäden?

Gesundheitsschädigungen, die mit Impfungen in Zusammenhang gebracht werden,
werden in Österreich im Impfschadensgesetz geregelt. Für nachgewiesen Impfschäden
haftet bei empfohlenen Impfungen die Republik. An der Aufnahme der Corona-
Schutzimpfung in dieses Gesetz wird derzeit gearbeitet.

Aufklärungsbogen

Die Corona-Schutzimpfung ist von der Impfstelle zu dokumentieren. Zur Aufklärung und
Dokumentation wird empfohlen, den ‚Aufklärungs- und Dokumentationsbogen
Schutzimpfung COVID-19‘ zu verwenden, welchen Sie online unter:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---
Durchfuehrung-und-Organisation.html finden. Es ist vorgesehen, dass die verabreichten

Corona-Schutzimpfung: Informationen                                                  Seite 9
Impfungen im nationalen Impfregister („elektronischer Impfpass“) erfasst werden. Alle
Informationen zum elektronischen Impfpass und dem Schutz Ihrer Gesundheitsdaten
finden Sie unter: https://www.gesundheit.gv.at/elga/was-ist-elga/elektronischer-
impfpass.

      Weitere Details zu COVID-19-Impfungen sowie Antworten auf die häufigsten
      Fragen sind unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-
      Coronavirus/COVID-19-Impfung.html verfügbar und werden laufend erweitert.

      Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder
      rufen Sie die Coronavirus-Hotline unter 0800 555 621 kostenlos von 0-24 Uhr an.

Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00-0
sozialministerium.at

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