Sportförderung des Kreises Steinfurt 2014 2018 - Kreis Steinfurt

 
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Sportförderung des Kreises Steinfurt 2014 2018 - Kreis Steinfurt
Sportförderung
des Kreises Steinfurt
         2014 - 2018
Sportförderung des Kreises Steinfurt 2014 2018 - Kreis Steinfurt
Impressum:
Kreis Steinfurt
Schul-, Kultur- und Sportamt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Redaktion: Silke Stockmeier
Layout | Satz: Helga Veltmann
Druckerei | Kreis Steinfurt

Steinfurt, Januar 2014

Fotos:
Bilddatenbank LSB NRW
KSB Steinfurt
Kreis Steinfurt | Dorothea Böing | Silke Stockmeier
Sportförderung des Kreises Steinfurt 2014 2018 - Kreis Steinfurt
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!

Das Jahr 2013 war für den Kreis Steinfurt ein „sportliches Jahr“!

Es wurden ein neuer „Pakt für den Sport“ vereinbart und neue „Sportförderrichtlinien“ beschlossen.

Gemeinsam mit dem Kreissportbund Steinfurt wurde der Pakt für den Sport im Dezember 2013 unterzeichnet.
Dem voraus ging ein längerer Prozess und ein transparentes Verfahren, um von Beginn an Sportvereine, Ver-
bände, Kommunen und Politik in Fachgesprächen zu beteiligen.

Der neue Pakt für den Sport wurde einstimmig vom Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises beschlos-
sen und ist alles andere als ein „Papiertiger“. Er enthält viele konkrete Ziele für die nächsten 5 Jahre, an denen
wir uns messen lassen wollen!

Die Richtlinien zur Förderung des Sports wurden im letzten Jahr auch grundlegend überarbeitet und vom
Kreisausschuss einstimmig beschlossen.

Mit den neuen Sportförderrichtlinien des Kreises gibt es in Zukunft weiterhin eine verlässliche Förderung der
sportlichen Kinder- und Jugendarbeit. So geben wir den Vereinen die nötige Planungssicherheit.

Für die Umsetzung der im Pakt für den Sport vereinbarten Handlungsschwerpunkte wurden zum ersten Mal
Mittel für eine Projektförderung bereitgestellt. Die Förderung des Sportabzeichens und der verschiedenen
Ehrungen bleibt erhalten. Die Ehrungskriterien wurden Bestandteil der Richtlinien.

Im letzten Jahr wurden also die Weichen für den Sport neu gestellt, die nächsten Jahre werden zeigen, ob die
gesteckten Ziele auch erreicht werden können.

Eine konkrete Maßnahme konnte bereits umgesetzt werden:
Ab dem 1. Januar 2014 hat der Kreissportbund die vollständige Abwicklung des Deutschen Sportabzeichens
übernommen. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es einen Ansprechpartner, also das „Sportabzeichen aus
einer Hand“.

Mit dieser Broschüre stellen wir allen Interessierten den Pakt für den Sport und die Richtlinien für die Sport-
förderung vor.

„Grau is alle Theorie – entscheidend is auf‘m Platz“ – diesen oft zitierten Satz des bekannten Fußballtrainers
Adi Preißler nehmen wir zum Anlass, insbesondere den mehr als 4.000 Übungsleiterinnen und Übungsleitern
bzw. Trainerinnen und Trainern im Kreis Steinfurt „Danke“ zu sagen. Sie und die vielen Ehrenamtlichen sorgen
Tag für Tag dafür, dass es im Kreis Steinfurt ein attraktives Bewegungs- und Sportangebot gibt!

Mit sportlichen Grüßen!

             Thomas Kubendorff                                          Dr. Peter Lüttmann
                     Landrat                                         Sozial- und Sportdezernent

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Pakt für den Sports im Kreis Steinfurt
Vorwort           ...........................................................................................................................................................................3

Präambel ...........................................................................................................................................................................9

I. Bewegung, Spiel und Sport für alle Zielgruppen........................................................................................................9
.
   1. Sport im Kindes- und Jugendalter..........................................................................................................................9
		 1.1 Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein..........................................................................................................9
		 1.2 Kindertageseinrichtungen................................................................................................................................10
		 1.3 Schulsport........................................................................................................................................................10
		.
   2. Bewegung und Sport für Erwachsene ................................................................................................................11
		 2.1 Breitensport in den Sportvereinen im Kreis Steinfurt.......................................................................................11
		 2.2 Bewegt gesund bleiben im Kreis Steinfurt.......................................................................................................11
		 2.3 Bewegt älter werden im Kreis Steinfurt............................................................................................................12
.
   3. Inklusion..................................................................................................................................................................12
.
   4. Deutsches Sportabzeichen...................................................................................................................................12

II. Sportentwicklung und Vernetzung.............................................................................................................................13

III. Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterentwicklung im Sport...........................................................................................13
.
     1. Ehrenamt.................................................................................................................................................................13
 		 1.1 Junges Ehrenamt.............................................................................................................................................14
		 1.2 Gewinnung und Bindung älterer Menschen.....................................................................................................14
		 1.3 Anerkennung des Ehrenamtes...........................................................................................................................15
.
     2. Bezahlte Mitarbeit im Sport...................................................................................................................................15

IV. Sportstätten..................................................................................................................................................................15

V. Sport im Kreis – Unterstützung .................................................................................................................................16

Richtlinien für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt
I. Sportpolitische Grundsätze und Ziele der Sportförderung des Kreises Steinfurt.................................................19
.
II. Sportförderung des Kreises Steinfurt........................................................................................................................19
.
    1. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen............................................................................................................19
		 1.1 Förderungsberechtigung..................................................................................................................................19
		 1.2 Antragstellung..................................................................................................................................................19
		 1.3 Höhe der Beihilfe.............................................................................................................................................19
		 1.4 Bewilligung und Auszahlung............................................................................................................................20
		 1.5 Verwendungsnachweis....................................................................................................................................20
		 1.6 Widerruf der Bewilligung..................................................................................................................................20
.
    2. Förderpositionen....................................................................................................................................................20
		 2.1 Förderung der sportlichen Jugendarbeit..........................................................................................................20
		 2.2 Förderung der außersportlichen Jugendarbeit für Vereine mit Sitz im Bezirk des
			         Kreisjugendamtes Steinfurt..............................................................................................................................21
		 2.3 Projektförderung..............................................................................................................................................21
		 2.4 Förderung des Kreissportbundes Steinfurt......................................................................................................21
		 2.5 Förderung des Deutschen Sportabzeichen.....................................................................................................21
		 2.6 Förderung des Schulsports..............................................................................................................................21
.
    3. Weitere Förderung des Sports..............................................................................................................................21

III. Schlussbestimmung....................................................................................................................................................23
.

                                                                                                                                                                                            5
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Pakt für den Sport
   im Kreis Steinfurt
   Zeitraum: 2014 - 2018

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„Pakt für den Sport im
                                           Kreis Steinfurt“
                                         Zeitraum: 2014 - 2018

Präambel

Der erste Pakt für den Sport wurde im Jahr 2005 zwischen den Vertragspartnern Kreis Steinfurt (Kreis) und
Kreissportbund Steinfurt e. V. (Kreissportbund) geschlossen und betont den Stellenwert des Sports als integ-
ralen Bestandteil der Kreisentwicklung.

Die Vertragspartner wollen diesen Pakt erneuern. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, fanden zwei
Fachkonferenzen statt mit Vertretern der Vereine, Stadt- und Gemeindesportverbände, Fachschaften und
Fachverbände sowie aus Kommunen und Politik. Die Beratungsergebnisse sind in den neuen Pakt für den
Sport eingeflossen. Ziel war es, die Verhandlungen zwischen Kreis und Kreissportbund auf ein möglichst breites
Meinungsbild zu stützen.

Die Vertragspartner sind sich einig, auch künftig die Autonomie des organisierten Sports zu wahren. Mit dem
Ziel, den Stellenwert des Sportes im Kreis Steinfurt noch weiter zu steigern und mehr Menschen für den Sport
zu gewinnen, vereinbaren die Vertragspartner für den Zeitraum 2014 bis 2018 die folgenden Schwerpunkte
mit den entsprechenden konkreten Zielplanungen:

I. Bewegung, Spiel und Sport für alle Zielgruppen

   Die herausragende soziale Funktion des organisierten Sports unterstreicht u. a. der durchschnittliche Orga-
   nisationsgrad von rund 35% im Kreis Steinfurt, d. h. ca. ein Drittel der Kreisbevölkerung ist in mindestens
   einem Sportverein organisiert. Die unterschiedlichen Mitgliederzahlen in den kreisangehörigen Gemeinden
   zwischen 27% und 57% zeigen die differenzierte Dynamik der Vereinsentwicklung und bieten Ansätze für
   entsprechende Unterstützungsmaßnahmen.

   Weit mehr als 4.000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer sorgen für ein
   attraktives, tägliches Bewegungs- und Sportangebot, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Rund
   die Hälfte der über 150.000 Vereinsmitglieder sind Kinder und Jugendliche.

   Unser gemeinsames Ziel ist es, möglichst viele Menschen zur aktiven Teilhabe an Bewegung, Spiel und
   Sport und zu einem lebenslangen Sporttreiben zu motivieren.

   1.   Sport im Kindes- und Jugendalter

   		   Bewegung, Spiel und Sport ist für die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und Bildung im
        Kindes- und Jugendalter von zentraler Bedeutung. Sport kann bestehende motorische Defizite nicht
        alleine ausgleichen, jedoch durch Kooperation der vorschulischen Erziehungseinrichtungen und Schulen
        mit anderen Verantwortlichen, nachhaltig kompensatorisch wirken und die Motivation zum Sporttreiben
        unterstützen. Prävention durch Sport soll verstärkt werden.

         1.1 Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein

         		   Die originäre Aufgabe der Sportvereine ist es, ein vielfältiges, attraktives und sich stetig wei-
              terentwickelndes Angebot im Bereich Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche
              vorzuhalten. Die motorische Grundlagenausbildung, das Erlernen verschiedener Sportarten und
              das leistungsorientierte Üben und Trainieren sind elementare Bausteine der Vereinsarbeit.

         		   Neben der Teilnahme an Turnieren und Wettkämpfen und der Durchführung außersportlicher
              Aktivitäten, bieten Vereine die Chance der Mitbestimmung und Mitgestaltung in eigenständigen
              Jugendabteilungen und Jugendgremien.

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Bildung und Lernen im und durch Sport sind die zentralen Bausteine der Kinder- und Jugendarbeit
               in unseren Vereinen.

          		   Die Grundlagen sind in der Bildungskonzeption der Sportjugend Steinfurt festgelegt.

          		   Die hohen Erwartungen an den Kinder- und Jugendsport im Verein sind nur durch engagierte und
               qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.

          		   Der Kreis unterstützt den Kreissportbund und seine Sportjugend, als größten Jugendverband im
               Kreis Steinfurt, insbesondere bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
               in der Kinder- und Jugendarbeit.

          		   Kreis und Kreissportbund nehmen das Thema Kinderschutz sehr ernst und setzen sich dafür
               ein, dass die durch die Mitgliederversammlung des KSB und den Jugendtag der Sportjugend
               beschlossene Selbstverpflichtung „Verantwortung übernehmen – Flagge zeigen – Wir machen
               Kinder stark!“ durch alle Vereine umgesetzt wird.
          		   Kreissportbund und Kreisjugendamt werden eine gesetzlich verpflichtende Vereinbarung zum
               Kinderschutz schließen, die auch als Maßgabe für alle Mitgliedsvereine gilt.

          		   Die Förderung der außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt nach Maßgabe der geltenden
               Kinder- und Jugendförderpläne.

          1.2 Kindertageseinrichtungen

          		   Der Kreis unterstützt den Kreissportbund weiter im Rahmen der Initiative „Kinder in Bewegung“
               und bei konkreten Projekten und Maßnahmen zur Bewegungsförderung.

          		   Gemeinsam mit den verschiedenen Fachämtern des Kreises (Kreisjugendamt, Gesundheitsamt
               u. Schul-, Kultur- und Sportamt) soll der Prävention besondere Bedeutung zugemessen werden.

          		   Ziel soll es sein,

               ■ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen und Sportvereine zu qualifizieren,

               ■ Träger von Kindertageseinrichtungen für das Thema Bewegung, Spiel und Sport verstärkt zu
                 sensibilisieren,

               ■ die Arbeit und die Strukturen in den Sportvereinen weiter zu entwickeln, um dauerhaft die
                 Kooperationsmöglichkeiten zu verbessern und

               ■ in jeder Kommune im Kreis Steinfurt am 31. Dezember 2018 einen zertifizierten Bewegungs-
                 kindergarten (möglichst mit Pluspunkt Ernährung) zu haben.

          1.3 Schulsport

          		   Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen haben sich aufgrund gesellschaftlicher Verän-
               derungen – Beispiele sind der demografische Wandel, Veränderung von Familienstrukturen und
               gravierende Entwicklungen in der Medienlandschaft/-nutzung - stark verändert.

          		   Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf den Schulalltag, so dass in den letzten 10
               Jahren Schulsysteme angepasst und stark verändert wurden.

          		   In diesem Zusammenhang erschweren die Ausweitung des Ganztagsangebotes und die Verän-
               derungen in den Schulstrukturen, dass Kinder und Jugendliche Vereinsangebote wahrnehmen
               können.

          		   Die Vereine hingegen stehen vor der Frage, wann sie für welche Angebote Kinder und Jugendliche
               als Nutzer und Teilnehmer finden.

10
Kooperationsangebote „Schule und Verein“ im Nachmittagsbereich bringen für viele Vereine das
          Problem mit sich, dass zu der Zeit keine geeigneten Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur
          Verfügung stehen oder aber die Sportstätten noch durch den Regelunterricht belegt sind.

     		   Eine besondere Herausforderung im Kreis Steinfurt ist die Koordinierung von Angeboten der Ver-
          eine vor Ort mit den jeweiligen Schulträgern (mehr als 25 Schulträger: 24 Kommunen, der Kreis
          und andere öffentliche und private Träger).

     		   Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen im Kreis Steinfurt
          ist daher insbesondere die Einbeziehung von Vereinsangeboten bei der Gestaltung außerunter-
          richtlicher Sportangebote.

     		   Der Ausschuss für den Schulsport, unter der Leitung der Schulaufsicht, setzt sich intensiv mit der
          Weiterentwicklung der Vernetzung „Schule und Verein“ auseinander.
     		   Mitglieder sind neben dem Kreissportbund, den Beratern für den Schulsport und Lehrkräften der
          verschiedenen Schulformen auch Vertreterinnen und Vertreter der Fachverbände.

     		   Neben der Weiterentwicklung des schulsportlichen Wettkampfwesens und des Angebotes von
          gemeinsamen Schulsportgemeinschaften, hat die Gewinnung von Sporthelferinnen und Sport-
          helfern, als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen besonderen Stellenwert.

     		   Modelle der örtlichen Kooperation von Schulen und Sportvereinen, insbesondere bei der Ge-
          staltung der Ganztagsschule im Bereich Bewegung, Spiel und Sport, sollen in ihrer Entwicklung
          beraten und unterstützt werden. Die Erfahrungen werden Kommunen, Schulträgern, Schulen und
          Sportvereinen regelmäßig vorgestellt.

2.   Bewegung und Sport für Erwachsene

		   Kreis und Kreissportbund werden auch zukünftig den Breitensport besonders begleiten und fördern.
     Der Breitensport ermöglicht vielfältige Bewegungserfahrungen und trägt dazu bei, zivilisationsbedingten
     Krankheiten vorzubeugen. Ziel ist es, eine gemeinsame Breitensportkonzeption zu erarbeiten.

     2.1 Breitensport in den Sportvereinen im Kreis Steinfurt

     		   Die Sportvereine im Kreis Steinfurt bieten den Bürgerinnen und Bürgern vor allem breitensport-
          liche Angebote. Die persönliche Leistungsverbesserung, sich mit anderen zu messen sowie das
          soziale Miteinander und das Knüpfen von Kontakten stehen dabei im Vordergrund. Der Sport
          leistet hier unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse bzw. Nationalität, Sprache, Heimat
          und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen und Behinderungen einen
          wesentlichen Beitrag zur Integration.

     		   Vorrangiges Ziel soll es sein, insbesondere Menschen zu erreichen, die bisher keinen Zugang
          zum Sport gefunden haben.

     		   Der Trend der Individualisierung, bei gleichzeitig steigendem Interesse an neuen (Trend-)Sportar-
          ten, sollte daher durch die Vereine genutzt werden und zu einer Überprüfung und Weiterentwicklung
          der eigenen Sport- und Bewegungsangebote beitragen.

     2.2 Bewegt gesund bleiben im Kreis Steinfurt

     		   Unabhängig von regelmäßigen Trainings- und Übungsstunden in den Vereinen, bieten viele Vereine
          auch gesundheitsorientierte Bewegungsangebote an. Teilweise sind diese Angebote im Bereich
          der Prävention und Rehabilitation zertifiziert und erfahren Anerkennung durch Krankenkassen,
          Ärzteschaft und Apotheken.

     		   Ziel ist es, Vereine zu gewinnen, die entsprechende Angebote in ihrem Vereinsprogramm etablieren.
          Dies soll u.a. gelingen, in dem Qualifizierungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie

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regelmäßige Informationsveranstaltungen für Vorstände und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
               den Vereinen angeboten werden.

          		   Kreis und Kreissportbund werden gemeinsam eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Der
               Kreissportbund arbeitet aktiv in der Gesundheits- und Pflegekonferenz des Kreises mit.

          2.3 Bewegt älter werden im Kreis Steinfurt

          		   Sportgruppen haben als soziale Instanzen einen hohen Stellenwert im Alltagsleben von Seniorinnen
               und Senioren und müssen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter ausgebaut
               werden. Die Sportvereine müssen befähigt werden, ein gesundheitsorientiertes und qualitativ
               hochwertiges Sportangebot auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln.

          		   Ziel ist es auch unter Betrachtung des demografischen Wandels den Organisationsgrad der Se-
               niorinnen und Senioren von 21,2% (Altersgruppe der über 60jährigen) in den Vereinen zu halten.
               Hierzu muss es mehr Angebote in den Sportvereinen geben.

          		   Der Kreis unterstützt den Kreissportbund in seinem Bemühen, die Vereine zu informieren und zu
               sensibilisieren, entsprechende Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu qualifizieren, Bürgerinnen
               und Bürger zum Sporttreiben und zum gleichzeitigen Einsatz für sich und andere zu motivieren
               sowie die Bildung lokaler Netzwerke anzuregen.

          		   Ziel ist es, jährlich eine kreisweite Aktions- und Informationsveranstaltung durchzuführen.

     3.   Inklusion

     		   Im Kreis Steinfurt soll „inklusiver Sport“, also die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten im
          Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, stärker gefördert werden. Ziel muss es sein, soweit wie
          möglich gemeinsame Sportangebote vorzuhalten.

     		   Die Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen in den Vereinen ist
          dabei eine grundlegende Aufgabe.

     		   Kreis und Kreissportbund werden dazu die umfassende Kooperation der Vereine mit kommunalen
          Einrichtungen und gesellschaftlichen Kräften auch außerhalb des Sports fördern.

     		   Damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, setzen Kreis und Kreissportbund auf eine
          verstärkte Beratung, Einbeziehung von Fachstellen und bereits tätigen Akteuren.

     		   Kreis und Kreissportbund streben für eine Verbesserung des inklusiven Sportangebotes an, Modell-
          projekte anzustoßen und bekannt zu machen. Für diesen Zweck sollen auch Projektmittel (Drittmittel)
          eingeworben werden.

     4.   Deutsches Sportabzeichen

     		   Kreis und Kreissportbund wollen die Umsetzung des Programmes „Deutsches Sportabzeichen“ weiter
          vorantreiben. Die Zahl derjenigen, die jährlich das Deutsche Sportabzeichen erwerben, soll weiter
          gesteigert werden.

     		   Bürgerinnen und Bürger sollen zum lebenslangen Sporttreiben motiviert werden und möglichst die
          jährliche Wiederholung des Erwerbs des Deutschen Sportabzeichens als eine Möglichkeit wahrnehmen.
          Das Training und die Abnahme für das Deutsche Sportabzeichen erfordern keine Vereinsmitgliedschaft.

     		   Der Kreissportbund ist für die komplette inhaltliche und organisatorische Durchführung, des Programms
          „Deutsches Sportabzeichen“ im Kreis Steinfurt verantwortlich. Ziel soll es sein, dass auch die Abwick-
          lung und Bearbeitung (inkl. Urkundenerstellung) spätestens ab dem Jahr 2015 „in einer Hand“ beim
          Kreissportbund liegen. Dadurch wird eine klare Struktur für die Vereine, Schulen, Organisationen sowie
          Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

12
Der Kreissportbund wird darüber hinaus ein Kataster erstellen, aus dem hervor geht, wo Training und
       Abnahme möglich ist und wer die Ansprechpersonen in jeder Gemeinde im Kreis Steinfurt sind.

  		   Gleichzeitig soll die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer gesteigert werden. Dazu werden Maßnahmen
       der Information, Schulung und Beratung vom Kreissportbund angeboten.

  		   Der Kreis unterstützt den Kreissportbund bei der Gewinnung von Partnern, die das Programm „Deut-
       sches Sportabzeichen“ (auch) finanziell unterstützen.

  		   Der Kreis übernimmt auch künftig die Kosten für den Erwerb der Kinder-, Jugend- und Schülersport-
       abzeichen.
  		   Der Landrat nimmt jährlich eine Ehrung der Jubilare vor.

II. Sportentwicklung und Vernetzung

   Kreis und Kreissportbund arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen und werden auch künftig gemeinsam
   neue Impulse und Schwerpunkte setzen, um so die Basis für eine zukunftsorientierte Sportentwicklung im
   Kreis Steinfurt, unter enger Einbeziehung des zuständigen Fachausschusses, zu legen.

   Um die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kreissportbund verlässlich festzulegen, wird (zusätzlich zum
   Pakt für den Sport) ein Vertrag geschlossen.

   Der Kreissportbund hat dabei insbesondere die Aufgabe der Interessensvertretung und Koordination der
   Arbeit und Aufgaben der Fachschaften und Fachverbände sowie der Stadt- und Gemeindesportverbände.
   Diese Interessensgemeinschaft dient wiederum der Vertretung der Vereinsinteressen und -entwicklung.

   Die Kernaufgabe des Kreissportbundes sind Information, Beratung und Qualifizierung zur Unterstützung
   der Vereinsarbeit. Dabei versucht er in erster Linie seine Mitgliedsorganisationen vor Ort zu unterstützen,
   um Angebote vor Ort zu initiieren und umzusetzen.

   Um die Belange und Bedürfnisse weiterer Akteure, insbesondere der Städte und Gemeinden im Kreis
   Steinfurt, der Gesundheits- und Bildungsinstitutionen und Interessensvereinigungen zu berücksichtigen,
   soll die Bildung einer regelmäßig tagenden Kreissportkonferenz angestrebt werden. Sie soll ab 2015 zu
   einer weiteren Vernetzung der für den Sport relevanten Akteure beitragen.

   Der Kreis wird die Aufgabe der Vernetzung innerhalb der Kreisverwaltung (verschiedene Fachämter und
   Ausschüsse) und zu den Kommunen verstärkt wahrnehmen.

III. Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterentwicklung im Sport

   Die vielfältigen Angebote im Bereich Bewegung, Spiel und Sport und die erforderlichen Veränderungen
   stellen die Vereine immer mehr vor die Frage, wer diese verantwortlich in den Abteilungen und Vorständen
   organisieren und durchführen soll.

   Die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterentwicklung im Sport ist daher ein zentrales Vorhaben und wird in den
   nächsten Jahren verstärkt in den Blick genommen, um Handlungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

   Dem Wunsch der Vereine, eine besondere Qualifizierung von Vorstandsmitgliedern zu fördern, wird dadurch
   Rechnung getragen, dass der Kreissportbund die Instrumente des Vereins-, Informations-, Beratungs- und
   Schulungssystems im Sinne dieser Zielsetzung nutzt.

  1.   Ehrenamt

  		    Die Sicherung, Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes im Sport wird dabei eine zentrale Aufgabe
        für alle Beteiligten bleiben. Nur wenn es weiter gelingt, Ehrenamtliche zu gewinnen, zu informieren,
        zu beraten und zu qualifizieren, wird auf Dauer das Angebot der Vereine erhalten und den neuen
        Herausforderungen angepasst werden können.

  		    Dabei sind insbesondere Frauen an Führungsfunktionen im Sport heranzuführen.

                                                                                                           13
Damit eine Stärkung des Ehrenamtes erreicht wird, müssen zielgruppenspezifische und vielfältige
          Angebote entwickelt werden.

          1.1 Junges Ehrenamt

          		   Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist für die nachhaltige
               Vereins-/Sportentwicklung von zentraler Bedeutung. Daher unterstützen wir Angebote in diesem
               Bereich wie u. a. Jugendsprecherinnen und -sprecher, Juniormanagerinnen und -manager, J-
               Teams, Jugendgremien etc. in den eigenständigen Jugendabteilungen der Vereine.

          		   Bereits seit Jahren gibt es die Möglichkeit, Jugendliche ab 13 Jahre zu Gruppenhelferinnen und
               -helfern bzw. Übungsleiterassistentinnen und -assistenten über die Fachverbände und Bünde
               auszubilden.

          		   Die Sportjugend im Kreissportbund bietet hier jährlich vielfältige Maßnahmen an und nimmt damit
               eine führende Position auf Landesebene ein.

          		   Neben der Ausbildung von Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfern für die Arbeit in Vereinen,
               gibt es den Ausbildungsweg für Sporthelferinnen und Sporthelfer (s. Ziffer I. 1.3) an Schulen.

          		   Diese Ausbildungen sind der Einstieg in das Qualifizierungssystem des organisierten Sports.

          		   Die verschiedenen Ausbildungswege und Möglichkeiten der Weiterbildung müssen durch die
               verstärkte Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Schulen deutlicher aufgezeigt werden.

          		   Der Ausschuss für den Schulsport unterstützt die Ausbildung von Sporthelferinnen und -helfern
               an den weiterführenden Schulen im Kreis Steinfurt. Jährlich sollen mindestens 10 Ausbildungen
               angeboten werden.

          		   Unter der Federführung der Sportjugend im Kreissportbund und der Berater für den Schulsport wird
               die Netzwerkbildung der verantwortlichen Lehrkräfte und der Ansprechpersonen in den Vereinen
               gefördert. Es findet ein jährliches Netzwerktreffen statt.

          		   Über die Kooperation mit den Fachschaften/Fachverbänden und Vereinen werden Möglichkeiten
               zur Hospitation für die Sporthelferinnen und -helfer geschaffen.

          		   Der Ausschuss für den Schulsport erprobt Kooperationsmodelle mit Fachverbänden, so dass eine
               Aus- und Fortbildung von Helferinnen und Helfern sowie Kampfrichterinnen und Kampfrichtern
               für den Einsatz im schulischen und außerschulischen Wettkampfwesen ermöglicht wird. Ziel ist
               es, dass Jugendliche eine Lizenz erwerben, die auf allen Ebenen Anerkennung findet.

          		   Qualifikationen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schule erworben haben, sollten
               künftig verstärkt als besonderes Engagement im Zeugnis vermerkt werden. Absprachen mit den
               Schulen und der Schulaufsicht werden angestrebt.

          		   Bewährt haben sich Kooperationen mit den Berufskollegs in verschiedenen Ausbildungsgängen,
               die den Erwerb der ÜL-C Lizenz ermöglichen. Ziel ist es die Kooperation auszubauen und Lehr-
               kräfte für die Ausbildungsleitung zu qualifizieren.

          		   Kreis und Kreissportbund starten eine Initiative „Talente im Sport – Führungskräfte von morgen“
               und werben u.a. bei Wirtschaftspartnern für die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit und der
               im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen.

          1.2 Gewinnung und Bindung älterer Menschen

          		   Kreis und Kreissportbund gründen ein Netzwerk aus Senior-Expertinnen und -Experten aus ver-
               schiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen, die bereit sind, als Unterstützerin-
               nen und Unterstützer für Ehrenamtliche zur Verfügung zu stehen, um somit zu einer praxisnahen
               persönlichen Weiterentwicklung beizutragen.

14
Der Kreissportbund bietet in Kooperation mit den Stadt- und Gemeindesportverbänden und
             Fachschaften/Fachverbänden jährlich eine niedrigschwellige Fortbildung für ältere Menschen an,
             die entweder nach der aktiven Berufsphase wieder in das Ehrenamt einsteigen möchten oder
             im Sinne der Bewegung „Ältere für Ältere“ zu einer Weiterentwicklung des zielgruppengerechten
             Sportangebotes beitragen möchten.

        1.3 Anerkennung des Ehrenamtes

        		   Der Kreis unterstützt weiter das ehrenamtliche Engagement seiner Bediensteten und gewährt
             Sonderurlaub für die aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen und zur Betreuung von Fahrten
             und Wettkämpfen von Kinder- und Jugendgruppen (lt. Freistellungs- und Urlaubsverordnung) und
             bleibt damit Vorbild.

        		   Der Kreissportbund und die Sportjugend informieren schwerpunktmäßig die Jugendabteilungen
             und die Vereinsvorstände zu bestehenden und zu entwickelnden Modellen der Förderung des
             Ehrenamtes. Sie tragen somit zur Entstehung einer Ehrenamtskultur bei.

        		   Bis zum Jahr 2018 sollten die Vereine im Kreis Steinfurt jeweils möglichst eine Ansprechperson
             (sogen. „Ehrenamtsbeauftragte/r“) benennen, die für die Gewinnung und Bindung ehrenamtlich
             Tätiger zuständig ist.

   2.   Bezahlte Mitarbeit im Sport

  		    Vor dem Hintergrund des Wandels in der Vereinsentwicklung nimmt der Bedarf an Informations- und
        Beratungsleistungen für die Mitgliedsvereine weiter zu.

  		    Die Veränderungen werden zukünftig nicht alleine durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        getragen werden können.

  		    Kreis und Kreissportbund werden den Vereinen die verschiedenen Modelle zur „Bezahlten Mitarbeit
        im Sport“ und dem damit verbundenen Einsatz von haupt- oder neben-, oder freiberuflichen Mitar-
        beiterinnen und Mitarbeitern, über geeignete Beratungsveranstaltungen nahebringen und Wege zur
        Personalentwicklung im Sportverein aufzeigen.

  		    Jährlich soll ein kreisweites Netzwerktreffen der bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen
        stattfinden, um den gegenseitigen Austausch zu fördern und somit zur Weiterentwicklung der Verein-
        sangebote vor Ort beizutragen.

IV. Sportstätten

   Im Kreis Steinfurt besteht weiter ein zunehmender Bedarf an Sportstätten. Dabei handelt es sich nicht
   immer zwingend um genormte Sportstätten.

   Aufgrund der Ausweitung der Nutzungszeiten der Sportstätten durch die Schulen, benötigen die Vereine
   andere Bewegungsräume für ihre Angebote.

   Der Kreis und der Kreissportbund bieten gemeinsam Beratung und Hilfeleistung bei der Entwicklung von
   neuen, dem Sport- und Bewegungsbedarf angepassten Sporträumen in den Kommunen an.

   Verstärkt soll dabei die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden vor Ort
   angeregt werden.
   Eine investive Förderung durch den Kreis Steinfurt ist nicht vorgesehen.

   Der Kreissportbund wird sich gegenüber seinen Mitgliedern dafür stark machen, alle sachgerechten Modelle
   bürgerschaftlicher Mitverantwortung für die Pflege, den Unterhalt und den Erhalt von Sporteinrichtungen
   einzusetzen, die dazu geeignet sind, die Kommunen zu entlasten.

                                                                                                          15
Der Kreis und der Kreissportbund setzen sich gemeinsam dafür ein, im Rahmen des „Masterplan 100%
     Klimaschutz“, ein Programm „Öko-Check und energetische Sanierung“ insbesondere für vereinseigene
     Anlagen anzustoßen und durchzuführen.

V. Sport im Kreis – Unterstützung

     Der Kreis Steinfurt wird weiter im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Sportförderung unterstützen.
     Die Richtlinien zur Förderung des Sports dienen auch weiterhin als ein Förderinstrument. Eine politische
     Beschlussfassung über die Neufassung der Richtlinien zum 1. Januar 2014 ist erfolgt.

     Kreis und Kreissportbund wollen weitere Unterstützer für den Sport gewinnen. Konkret wird geprüft, ob die
     Möglichkeit zur Errichtung einer Sportstiftung für den Kreis Steinfurt besteht.

     Der Kreis Steinfurt und der Kreissportbund stellen einen regelmäßigen Informationsaustausch über aktu-
     elle Entwicklungen im Sport sicher, um gemeinsam die Fortschreibung dieses „Paktes für den Sport“ zu
     ermöglichen.

     Sie werden die Entwicklungen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Vereinen, Fachverbänden,
     Stadt- und Gemeindesportverbänden in regelmäßigen Abständen beraten. Nach der Hälfte der Laufzeit
     wird eine Zwischenbilanz gezogen und vorgelegt.

Steinfurt, 13. Dezember 2013

Für den Kreis Steinfurt				                                Für den Kreissportbund Steinfurt e.V.

………………………………….................			………………………………….................
Thomas Kubendorff					Max Gehrke
Landrat						Präsident

………………………………….................			………………………………….................
Dr. Peter Lüttmann					Ulrich Fischer
Sozialdezernent		 			Vorstandsvorsitzender

16
Richtlinien für die
Förderung des Sports
       im Kreis Steinfurt

                        17
18
Richtlinien
                für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt

I. Sportpolitische Grundsätze und Ziele der Sportförderung des Kreises Steinfurt

  Die Sportpolitischen Grundsätze und Ziele der Sportförderung des Kreises Steinfurt sind gemeinsam mit
  dem Kreissportbund Steinfurt im Pakt für den Sport ausgehandelt und vereinbart worden.

  Die Sportförderung des Kreises Steinfurt erfolgt nur im Rahmen der jährlich im Haushalt des Kreises be-
  reitgestellten Mittel.

II. Sportförderung des Kreises Steinfurt

  1.   Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

       1.1 Förderungsberechtigung

           1.1.1   Der Kreissportbund Steinfurt, die Stadt- und Gemeindesportverbände aus dem Kreis
                   Steinfurt sowie die Fachverbände und Fachschaften sind förderungsberechtigt, wenn sie
                   Mitglied
           		      - des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen oder
           		      - des Kreissportbundes Steinfurt sind.

           1.1.2 Vereine sind förderungsberechtigt, wenn sie
           		    - mindestens seit einem Jahr Mitglied im Kreissportbund Steinfurt
           		    - und mindestens n einem Fachverband, der wiederum Mitglied im Landessportbund
           				 Nordrhein-Westfalen ist, sind und
           		    - ihren Vereinssitz im Kreis Steinfurt haben.

           1.1.3   Vereine und Verbände müssen beim Amtsgericht eingetragen und gem. §§ 51-68 Abga-
                   benordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sein.

       1.2 Antragstellung

           1.2.1   In den einzelnen Förderpositionen (s. Ziffer 2) ist festgelegt, wie die Antragstellung vor-
                   zunehmen ist und welche Unterlagen beizufügen sind.

           1.2.2   Anträge sind schriftlich an den

           		      Kreis Steinfurt
           		      Schul-, Kultur- und Sportamt
           		      Sportförderung
           		      Tecklenburger Str. 10
           		      48565 Steinfurt

           		      zu richten, es sei denn, eine Antragstellung ist nach diesen Richtlinien nicht erforderlich.

       1.3 Höhe der Beihilfe

           1.3.1   Die jeweilige Förderposition bestimmt die Form und die Höhe der Beihilfe.

                                                                                                            19
1.3.2   Der Verein/Verband soll mögliche Fördermittel Dritter (z. B. Bundesmittel, Landesmittel,
                      Mittel der Dachorganisation) in Anspruch nehmen.

          1.4 Bewilligung und Auszahlung

              1.4.1   Die Bewilligung der Beihilfe erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

              1.4.2   Die Auszahlung erfolgt auf ein Vereinskonto. Die Überweisung von Fördermitteln auf
                      Privatkonten ist ausgeschlossen.

              1.4.3   Beträge unter 25,00 EURO werden nicht bewilligt.

          1.5 Verwendungsnachweis

              1.5.1   Im Bewilligungsbescheid wird bestimmt, wie die Nachweisführung zu erfolgen hat.

              1.5.2   Der Empfänger der Fördermittel ist grundsätzlich verpflichtet, dem Kreis Steinfurt für die
                      Dauer von 5 Jahren, gerechnet vom Kalendertag des Antragseingangs, ein Prüfungsrecht
                      und Einsichtnahme in Bücher, Belege und Inventarlisten einzuräumen und Auskünfte zu
                      erteilen.

          1.6 Widerruf der Bewilligung

              1.6.1   Überzahlte oder zu Unrecht empfangene Fördermittel sind unverzüglich zurück zu zahlen.

              1.6.2   Die Bewilligung der Beihilfe kann jederzeit widerrufen und unverzüglich zurückgefordert
                      werden, wenn der Empfänger

                      -   die Mittel unberechtigt erhalten hat,
              		      -   sie nicht zweckentsprechend bzw.
              		      -   unwirtschaftlich verwendet hat oder
              		      -   der geforderte Verwendungsnachweis nicht vorgelegt wurde.

     2.   Förderpositionen

          2.1 Förderung der sportlichen Jugendarbeit

              2.1.1   Der Kreis Steinfurt gewährt den Sportvereinen (i. S. v. Ziffer 1.1.2) jährlich eine Beihilfe
                      für die Förderung der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit.

              2.1.2   Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Anteil der jugendlichen Vereinsmitglieder min-
                      destens 10% der Gesamtmitgliederzahl beträgt und der Verein mindestens eine Übungs-
                      leiterin/einen Übungsleiter regelmäßig in Kinder- und Jugendsportgruppen einsetzt.

              2.1.3   Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre in
                      den Sportvereinen auf der Grundlage der Bestandserhebung des Landessportbun-
                      des Nordrhein-Westfalen des Vorjahres. Die Beihilfe pro Mitglied unter 18 Jahren
                      beträgt in der Regel 2 EURO. Vereine, die sich nicht an der Bestandserhebung des
                      Landessportbundes NRW beteiligen, sind von der Kreisförderung ausgeschlossen.

              2.1.4   Eine jährliche Antragstellung ist nicht erforderlich.

20
2.1.5    Die Vereine verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass die für den Verein tätigen
                 Personen den Vorgaben des gesetzlichen Kinderschutzes entsprechend qualifiziert
                 und geeignet sind. Nachweise gem. den Vorgaben des Bundeskinderschutzgeset-
                 zes und des § 72a Kinder- und Jugendhilfegesetz sind bei Aufforderung vorzulegen.

     2.2 Förderung der außersportlichen Jugendarbeit für Vereine mit Sitz im Bezirk des Kreisju-
         gendamtes Steinfurt

        Der Kreis Steinfurt fördert die außersportliche Jugendarbeit in den Sportvereinen und Sportver-
        bänden nicht nach diesen Richtlinien, sondern nach dem Förderverfahren des jeweils gültigen
        Kinder- und Jugendförderplans des Kreises Steinfurt.

     2.3 Projektförderung

         2.3.1   Zur Umsetzung zentraler Aufgaben kann eine Projektförderung erfolgen. Durch
                 diese sollen insbesondere im Pakt für den Sport festgelegte Ziele erreicht werden.

        2.3.2    Die zentralen Aufgaben, für die eine Projektförderung geplant ist, werden in der Regel
                 zwischen dem Schul-, Kultur- und Sportamt und dem Kreissportbund Steinfurt jeweils im
                 dritten Quartal des Kalenderjahres für das darauf folgende Kalenderjahr festgelegt.

        2.3.3    Dabei werden auch die Modalitäten für die Beantragung der Projekte festgelegt.
                 Sollten Vereine Nutzer der Ausschreibung sein, wird die Ausschreibung allen Verei-
                 nen mitgeteilt. Die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Projektanträ-
                 ge erfolgt durch die Verwaltung unter Beteiligung des Kreissportbundes Steinfurt.

     2.4 Förderung des Kreissportbundes Steinfurt

        Zur Wahrung seiner Aufgaben und der Absprachen im Pakt für den Sport erhält der Kreis-
        sportbund Steinfurt eine finanzielle Förderung. Sie wird gesondert vertraglich geregelt.

     2.5 Förderung des Deutschen Sportabzeichen

         2.5.1   Der Kreis Steinfurt fördert den Breitensport durch Unterstützung des Programmes „Deut-
                 sches Sportabzeichen“.

        2.5.2    Der Kreis Steinfurt übernimmt auf Antrag des Kreissportbundes Steinfurt für jedes erworbene
                 Kinder-, Jugend- und Schülersportabzeichen, einschließlich der Wiederholung, die Kosten.

     2.6 Förderung des Schulsports

        Der Ausschuss für den Schulsport ist für die Umsetzung der Aktivitäten im außerunterrichtlichen
        Schulsport verantwortlich und setzt die Aufgaben nach Vorgabe des Erlasses des Landes NRW
        um.

3.   Weitere Förderung des Sports

     3.1 Sportlerehrung des Kreises Steinfurt

         3.1.1   Der Landrat des Kreises Steinfurt ehrt jährlich aktive Sportlerinnen und Sport-
                 ler (Einzel- und Mannschaftskämpfer), die bei den Meisterschaften der Fachver-
                 bände erfolgreich waren in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen.

                                                                                                         21
3.1.2   Die Sportfachverbände, Stadt- und Gemeindesportverbände und Vereine im Kreis Steinfurt
                      benennen bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bzw. auf Anforderung des Kreises Stein-
                      furt, schriftlich auf dem vorgegebenen Vordruck, die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler.

              3.1.3   Zur Ehrung gelangen in der Regel folgende Sportlerinnen und Sportler:

                 -           Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Olympischen Spielen,
              			-           Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Welt- und Europameisterschaften
              		 -           Europa- und Weltrekordhalterinnen und –halter,
              		 -           die Ersten bis Dritten der Deutschen Meisterschaften,
              		 -           Deutsche Rekordhalterinnen und –halter,
              		 -           Westdeutsche, Norddeutsche bzw. NRW-Meisterinnen und –meister,
              		 -           Mitglieder der Nationalmannschaften der Fachverbände.

              3.1.4   Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:

              		      Die Sportlerinnen und Sportler
              		      - haben ihren Wohnsitz im Kreis Steinfurt und/oder
              		      - gehören einem Sportverein im Kreis Steinfurt an.

              		  Gewertet werden nur
              		  - Leistungen in olympischen Sportarten,
              		  -		 Leistungen, die bei offiziellen Meisterschaften in den zuständigen ordentlichen
              					 Fachverbänden erzielt und anerkannt wurden und
              		  -		 an denen mindestens 4 Aktive bzw. Mannschaften teilgenommen und
              					 den Wettbewerb beendet haben.

              		      Leistungen, die in Senioren-Altersklassen erzielt wurden, werden bei der Sportlerehrung
                      nicht berücksichtigt.

              3.1.5   Die Sportlerinnen und Sportler werden durch die Sportmedaille des Kreises geehrt.

                      Die Sportmedaille in Gold wird durch den Landrat für folgende Leistungen verliehen

              		      -		    für die Teilnahme an Olympischen Spielen,
              		      -		    für die Erringung des 1. bis 6. Platzes bei den Welt- und Europameisterschaften,
              		      - 		   für die Erringung des 1. bis 3. Platzes bei den Deutschen Meisterschaften,
              		      - 		   für die Erringung von Welt- und Europarekorden.

              			Die Sportmedaille in Silber wird durch den Landrat für folgende Leistungen verliehen

              			- für die Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften,
              		 -		 für die aktive Teilnahme in der Nationalmannschaft eines Fachverbandes,
              		 - 		 für die Erringung eines Deutschen Rekords,
              		 - 		 für die Erringung einer Westdeutschen- bzw. Norddeutschen Meisterschaft.

                      Die Sportmedaille in Bronze wird durch den Landrat für folgende Leistungen verliehen
              		      -		 für die Erringung einer Westfalenmeisterschaft bzw. einer Niedersachsenmeisterschaft.

          3.2 Silberne Sportplakette des Kreises Steinfurt

              3.2.1   Der Landrat des Kreises Steinfurt zeichnet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Sportver-
                      einen/Verbänden, die sich besondere Verdienste um den Sport im Kreis Steinfurt erworben
                      haben, mit der Silbernen Sportplakette des Kreises Steinfurt aus.

              3.2.2   Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich über die Tätigkeiten in ihrem Verein hinaus
                      besonders engagiert haben und noch tätig sein. Das Engagement der ehrenamtlichen
                      Mitarbeiterin/des ehrenamtlichen Mitarbeiters soll den Sport im Kreis Steinfurt und darü-
                      berhinaus besonders bereichert, geprägt und bekannt gemacht haben.

22
3.2.3   Der Kreissportbund Steinfurt, die Stadt- und Gemeindesportverbände, die Fachverbände
                   bzw. Fachschaften, die Vereine und die Kommunen können Vorschläge einreichen.

           3.2.4   Die Auswahl obliegt dem Landrat.

       3.3 Nutzung der kreiseigenen Sportstätten

           Der Kreis Steinfurt stellt in der Regel die kreiseigenen Schulsporthallen sowie Sportaußen-
           anlagen außerhalb der schulsportlichen Nutzung den Sportvereinen und –verbänden für die
           Sportausübung über die Kommunen, in denen sich die Sportstätten befinden, zur Verfügung.
           Durch diese Maßnahme wird nicht nur eine vollständige Ausnutzung der Sportanlagen angestrebt,
           sondern zeitgleich eine Förderungsleistung erbracht, die sowohl dem Breiten- als auch dem Frei-
           zeitsport in großem Umfang zugute kommt.

           Die Benutzungsordnungen der Kommunen für die Sporthallen und Sportaußenanlagen des Kreises
           Steinfurt finden Anwendung.

III. Schlussbestimmung

  Diese Sportförderrichtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft.

  Gleichzeitig treten die seit dem 01.01.1985 geltenden und zuletzt am 18.03.2003 geänderten Richtlinien
  außer Kraft.
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