Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet

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Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet
Behörde für Inneres und Sport
Coronavirus
Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder
geöffnet
5. Mai 2020 15:00 Uhr

Auf die Plätze, fertig, los: Der Senat hat erste Lockerungen im Bereich des Sports
beschlossen. Demnach ist Individualsport im Freien wie Leichtathletik, Rudern oder Tennis ab
dem 6. Mai unter Auflagen wieder möglich.

 Bild: © Colourbox

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Änderung der Hamburgischen
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
(https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13899226/2020-05-05-
rechtsverordnung/)beschlossen, die auch erste Lockerungen im Bereich des
Sports beinhaltet. Demnach werden öffentliche und private Sportstätten in
Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der
die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern
zueinander einhalten, ab dem 6. Mai wieder geöffnet.

Insbesondere nachfolgende Sportarten gelten als auf allen öffentlichen und
staatlichen Sportanlagen im Freien zulässige Individualsportarten, sofern sie
unter Wahrung des erforderlichen Abstands (s. unten) ausgeübt werden. Diese
Liste gilt auch für alle Parasportarten (Behindertensport) entsprechend
(Änderungen vorbehalten).

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Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet
Parcour (outdoor)
Tennis
Segeln / Motorbootfahren
Kanu / Kajak
Rudern
SUP
Surfen
Freiwasserschwimmen
Golf
Leichtathletik
Reitsport
Schießsport (u.a. Bogenschießen)
Triathlon (Schwimmen nur in freien Gewässern)
Skaten, Skateboarden, Rollerfahren
Radsport
Wandern /Nordic Walking
Freiwassertauchen
Luftsport (u.a. Modellflug)
Angelsport
Boule
Bocchia
Bouldern / Klettern
Frisbee / Disc-Golf
Trampolin
Tischtennis (outdoor)
Gymnastik, Yoga, etc. (Chi Gong; Tai Chi etc.)
Fitness (outdoor)
Parksport

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der
Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische
Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu
gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern
zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen.
Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf
die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Eine Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome
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Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet
einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch
weiterhin nicht betreten.

Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände,
die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von
Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin
untersagt.

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-
Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem
Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
(https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13899226/2020-05-05-
rechtsverordnung/)

Sportsenator Andy Grote: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den
Individualsport kommt die Active City jetzt wieder in Bewegung. Gerade für
eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum
Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise
besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die
notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und
kreative Lösungen entwickelt haben, um Sport und Bewegung trotzdem
möglich zu machen, wo es geht. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg
zurück in eine sportliche Normalität wagen. Ich hoffe sehr, dass weitere
Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“

Weitere Informationen finden Sie auch unter hamburg.de/Corona
(https://www.hamburg.de/coronavirus/).

(Aktualisiert am 6. Mai, 19:40 Uhr)

Rückfragen der Medien
Behörde für Inneres und Sport
Pressestelle
Telefon: 040 42839 2673
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

5. Mai 2020

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