Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet
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Behörde für Inneres und Sport Coronavirus Sportstätten für Individualsport im Freien ab 6. Mai wieder geöffnet 5. Mai 2020 15:00 Uhr Auf die Plätze, fertig, los: Der Senat hat erste Lockerungen im Bereich des Sports beschlossen. Demnach ist Individualsport im Freien wie Leichtathletik, Rudern oder Tennis ab dem 6. Mai unter Auflagen wieder möglich. Bild: © Colourbox Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13899226/2020-05-05- rechtsverordnung/)beschlossen, die auch erste Lockerungen im Bereich des Sports beinhaltet. Demnach werden öffentliche und private Sportstätten in Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, ab dem 6. Mai wieder geöffnet. Insbesondere nachfolgende Sportarten gelten als auf allen öffentlichen und staatlichen Sportanlagen im Freien zulässige Individualsportarten, sofern sie unter Wahrung des erforderlichen Abstands (s. unten) ausgeübt werden. Diese Liste gilt auch für alle Parasportarten (Behindertensport) entsprechend (Änderungen vorbehalten). /
Parcour (outdoor) Tennis Segeln / Motorbootfahren Kanu / Kajak Rudern SUP Surfen Freiwasserschwimmen Golf Leichtathletik Reitsport Schießsport (u.a. Bogenschießen) Triathlon (Schwimmen nur in freien Gewässern) Skaten, Skateboarden, Rollerfahren Radsport Wandern /Nordic Walking Freiwassertauchen Luftsport (u.a. Modellflug) Angelsport Boule Bocchia Bouldern / Klettern Frisbee / Disc-Golf Trampolin Tischtennis (outdoor) Gymnastik, Yoga, etc. (Chi Gong; Tai Chi etc.) Fitness (outdoor) Parksport Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome /
einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt. Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/ (https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13899226/2020-05-05- rechtsverordnung/) Sportsenator Andy Grote: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den Individualsport kommt die Active City jetzt wieder in Bewegung. Gerade für eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und kreative Lösungen entwickelt haben, um Sport und Bewegung trotzdem möglich zu machen, wo es geht. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg zurück in eine sportliche Normalität wagen. Ich hoffe sehr, dass weitere Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“ Weitere Informationen finden Sie auch unter hamburg.de/Corona (https://www.hamburg.de/coronavirus/). (Aktualisiert am 6. Mai, 19:40 Uhr) Rückfragen der Medien Behörde für Inneres und Sport Pressestelle Telefon: 040 42839 2673 E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de 5. Mai 2020 /
Kontakt Behörde für Inneres und Sport Hauptgebäude und Postanschrift Johanniswall 4 20095 Hamburg Fax: 040 4 28 39 19 08 TEL. (tel… E-MAIL-… WEB (ht… Übersicht Unsere Internet-Angebote (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/auftritte/) Auf einen Blick Unser Organigramm (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/organigramm- innenbehoerde/) /
DSGVO in der BIS Datenschutzerklärung und allgemeines Informationsblatt (/contentblob/11745450/79e8a4310fbe6f06ce375b95bc6 92f2e/data/datenschutzerklaerung-und-allgemeine- informationen-zur-umsetzung-der-datenschutzrechtlichen- vorgaben-der-artikel-12-bis-14-der-ds-gvo-bis.pdf) Ausgewählte Startseiten Sicherheit und Ordnung Polizei Hamburg (https://www.hamburg.de/polizei/) Rettung und Brandbekämpfung Feuerwehr Hamburg (https://www.hamburg.de/feuerwehr/) /
Beobachtung und Beratung Verfassungsschutz (https://www.hamburg.de/verfassungsschutz/) Ausländerrecht und Bußgeldstelle Einwohner-Zentralamt (https://www.hamburg.de/eza/) Fahrzeug und Führerschein Landesbetrieb Verkehr (https://www.hamburg.de/lbv/) Breiten- und Spitzensport Sportservice (https://www.hamburg.de/sportverwaltung/) Weitere Einstiegsseiten: Inneres und Sport /
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Senat Reden des Ersten Bürgermeisters (https://www.hamburg.de/buergermeister-reden/) Urheber der Bilder Individualsport: © Colourbox (#) , Netzwerk: © Salman Ali Ehsan, Graphican.com (#) , Organigramm der Behörde für Inneres und Sport: © Innenbehörde (#) , Button_Blau_DSGVO_Outline_Kreis: ©vanillya - fotolia (#) , Logo Polizei Hamburg: © Innenbehörde (#) , Logo Feuerwehr Hamburg: © Innenbehörde (#) , Teaser Logo LfV Hamburg kurz: © LfV Hamburg (#) , /
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