Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern - NEUE ...

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Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern - NEUE ...
Stellungnahme zum
 Vernehmlassungsentwurf Klima- und
Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern

                              9. März 2021

                                Verfasser
                   Verein Neue Energie Luzern – NELU
      als Denkfabrik der Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz
                    Luzernerstrasse 131, 6014 Luzern
                            Kontaktpersonen
     Raymond Studer, Präsident NELU (praesiden.nelu@aeesuisse.ch)
       Chris Steffen, Geschäftsstelle NELU (gs.nelu@aeesuisse.ch)

                                Eingabe
      Offizielles E-Mitwirkungsverfahren mit detaillierten Inhalten
      Öffentliche Kommunikation mittels vorliegenden Dokuments

                                                                      1
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Fabian Peter,
sehr geehrte Damen und Herren

Wir verdanken die Möglichkeit, als Interessenvertretung der Luzerner Wirtschaft eine Stellungnahme
zum Vernehmlassungsentwurf des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik 2021 des
Kantons Luzern mitwirken zu dürfen. Gerne nehmen wir in der folgenden Form Stellung:
   •       In diesem Dokument sind die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme zusammengefasst
           verfasst.
   •       Die offizielle und detaillierte Stellungnahme werden wir über das e-Mitwirkungsverfahren
           einreichen.

1 Einleitende Bemerkungen
Der Wirtschaftsverband «Neue Energie Luzern» (NELU) nimmt seine Verantwortung als Vertreter der
Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz wahr und erarbeitet eine ausführliche Stellungnahme zum
Planungsbericht über die kantonale Klima- und Energiepolitik. Die NELU wurde bereits frühzeitig im Mai
und Juni 2020 in den Echogruppen-Workshops in den partizipativen Erarbeitungsprozess des
Klimaberichts involviert und lancierte im Juli 2020 eine Befragung ihrer über 100 Mitglieder und
Partner, um praxis- und forschungsnahe Inputs zum Klimabericht einzuholen. Die Stellungnahme wurde
auf Grundlage dieser Mitgliederbefragung, dem Austausch mit unseren Partnern und der AEE-Suisse
erarbeitet. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Zusammenfassung. Die detaillierten Inputs
können auf dem e-Mitwirkungsportal des Kanton Luzerns eingesehen werden.
Die NELU als «Denkfabrik der Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz» bietet dem Kanton Luzern und
den für den Klimabericht zuständigen Personen an, dass Knowhow unserer 100 engagierten Mitglieder
und Partner zugänglich zu machen. Dadurch soll eine möglichst hohe Praxistauglichkeit bewerkstelligt
werden. Unsere Mitglieder sind in folgenden Branchen tätig:

       •    Holzbau
                                                          •   Energieversorger
       •    Gebäudetechnik / HLK / Solar / Wind
                                                          •   Entsorgungsdienstleister
       •    Gebäudeautomation und Monitoring
                                                          •   Logistik und Vertrieb
       •    Energieberatung
                                                          •   Medien und Kommunikation
       •    Architektur
                                                          •   Anwender
       •    Ingenieurbüros / Energieberatung

Zusätzlich pflegt die NELU fachliche Partnerschaften mit dem Branchenverband Suissetec Zentralschweiz
und der Hochschule Luzern – Technik & Architektur. Weiter hat NELU unter der Leitung von
Vorstandsmitglied Thomas Meier eine eigene Parlamentariergruppe im Luzerner Kantonsrat.
Die NELU verfügt somit über ein bedeutendes interdisziplinäres Knowhow aus der Praxis und Forschung
welches wir in Form unserer Stellungnahme einbringen. Der Einbezug der NELU ist für die Akzeptanz und
für die erfolgreiche Umsetzung der Klima- und Energiepolitik im Kanton Luzern unabdingbar.

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2 Zusammenfassende Stellungnahme
Die NELU würdigt, dass der Kanton Luzern mit dem Planungsbericht eine Pionier- und Vorbildrolle in
der kantonalen Energiepolitik einnimmt. Mit diesem Instrument legt der Kanton die langfristige
Strategie offen dar und schafft Planungssicherheit für die Luzerner Unternehmen. Darüber hinaus sehen
wir neue Chancen für innovative und zielführende Geschäftsfelder, welche die lokale Wertschöpfung
langfristig erhöht. Beispiele dafür sind Entwicklungen in der Holzwirtschaft oder in der
Wasserstofftechnologie. Um das Netto-Null Ziel umfassend zu erreichen, sieht die NELU insbesondere
Anpassungsbedarf in der CO2-Bilanzierungsmethodik des Planungsberichts und der Vorbildfunktion des
Kantons. In Anbetracht der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Abbaus von CO2 schlagen wir nebst den
71 eingereichten Anträgen die Anwendung zusätzlicher politische Instrumente vor. Denn zur Erreichung
des Netto-Null Ziels ist die ganze Gesellschaft gefragt.
Gemäss Einschätzung von NELU geht der Planungsbericht Klima und Energie auf die relevanten Themen
ein und vermittelt einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des Klimawandels im Kanton
Luzern, die damit verbundenen Herausforderungen und zeigt den Handlungsbedarf unmissverständlich
auf. Die aufgezeigte Strategie des Kantons Luzern zum «Klimaschutz1» und «Klimaadaption2» sind
grundsätzlich richtig und zielführend. Die Strategien des Kantons berücksichtigen die drei Säulen der
Nachhaltigkeit «Umwelt», «Wirtschaft» und «Gesellschaft» in einer ausgeglichenen Weise.

CO2-Bilanzierungsmethodik
Die im Planungsbericht festgelegten Strategien beziehen sich gemäss dem Territorialprinzip3 auf nur rund
38% der durch den Kanton Luzern verursachten Treibhausgasemissionen. Die übrigen rund 62% der
indirekt durch das Konsumverhalten der Luzerner Bevölkerung verursachten Emissionen ausserhalb der
Kantonsgrenzen werden kaum berücksichtigt. Dies sind nicht zu vernachlässigende Emissionen, welche
beispielsweise durch den Tourismus, den Güter- oder Lebensmittelimport oder durch die Verwendung
von CO2 intensiven Baumaterialien (z.B. Zement, Stahl, Glas, usw.) verursacht werden. In Abstimmung
mit der nationalen bzw. globalen Klimastrategie sind gemäss Auffassung der NELU die indirekten
Treibhausgasemissionen zwingend in der Strategie der Kantone mitzuberücksichtigen. Damit wird
verhindert, dass die Kantone Ihre Emissionen auslagern, indem lokale emissionsintensive Gewerbe (nur
als Beispiel für solche Betriebe seien die Swiss Steel AG, die Swiss Krono AG oder die Perlen Papier AG
genannt) stillgelegt werden und die Nachfrage durch Importe gedeckt wird, wo viel klimaintensiver, vor
allem auch unter kleineren ökologischen Auflagen wie weniger strengen Luftreinhalteverordnungen
produziert wird.
Wir fordern daher den Kanton auf, diesen Aspekt zu überdenken und insbesondere im Gebäudebereich
auf umfassendere, bereits etablierte Bilanzierungsmethoden gem. dem SIA Effizienzpfad Energie (2000-
Watt Gesellschaft) zu setzen, um die Verwendung von Baumaterialien mit einem möglichst kleinen CO2-
Fussabdruck und einer möglichst guten Kreislauffähigkeit zu fördern. Für die übrigen Handlungsfelder
sollen qualitative Massnahmen, auch wenn diese ausserhalb des Bilanzperimeters nach dem
Territorialprinzip liegen, definiert werden. Dies soll beispielsweise auch den Tourismus betreffen, welcher
im Kapitel «Klimaschutz» nicht behandelt wird. Es ist bekannt, dass insbesondere der für die Destination
Luzern äusserst wichtige interkontinentale Tourismus eine hohe Klimarelevanz und hohes
Kompensationspotenzial aufweist. Es ist deshalb für eine Netto-Null-Klimabilanz des Kantons Luzern
unabdingbar, eine auf dieses Ziel ausgerichtete Tourismusstrategie zu entwickeln. Langfristig soll mit den

1
  Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kanton Luzern auf «Netto-Null» bis 2050.
2
  Anpassungsmassnahmen an die Folgen des Klimawandels zur Reduktion der negativen Auswirkungen auf den
Menschen und seine Umwelt.
3
  Umfasst nur die direkten Emissionen sowie die natürlichen und technischen Senken im Kantonsgebiet.

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oben genannten Anliegen der NELU die Regionalität des Konsums gesteigert werden, wo dessen
Güterproduktion den kantonalen Behörden unterliegen und die Emissionen kontrolliert werden können.
Damit wird gewährleistet, dass die lokalen Wertschöpfung im Kanton Luzern aufrechterhalten wird und
die regionale Wirtschaft gestärkt wird. Damit werden die hiesigen Unternehmen aber auch bestärkt, ihre
Innovationkraft hoch zu halten und die lokalen Bildungs- und Forschungsinstitutionen langfristig zu
stärken.

Lenkung mit effektiveren politischen Instrumenten
Zur Erreichung der Luzerner Klimaziele ist eine wirkungsvolle Sensibilisierung innerhalb der Gesellschaft
herbeizuführen, welche anerkennt, dass sich ein sorgfältiger Umgang mit unseren Ressourcen aus
ökologischer, ökonomischer, aber auch aus sozialen Aspekten lohnt. Um das Benutzerverhalten zu lenken,
sieht NELU die Notwendigkeit, nebst den bestehenden politischen Instrumenten wie Besteuerung,
Steuererleichterung, Förderung, Informierung und Vorbildrolle der Behörden auch einschneidendere
Instrumente anzuwenden oder die bestehenden Instrumente anzupassen:
Ausbau kantonaler Beratungsdienstleitungen: Niederschwellige Beratungs- und Informationsangebote
wie „Erneuerbarheizen“ werden als effektiv beurteilt und sollen auf weitere Schwerpunkte angewendet
werden. Die Unternehmer benötigen von Seitens Kanton eine stärkere fachliche und proaktive
Unterstützung für innovative Leuchtturmprojekte im Energiebereich. Handlungsbedarf besteht
insbesondere bei der Planung und Realisierung von Wärmeverbünden. Dabei soll eine kompetente
Anlaufstelle auf kantonaler Ebene geschaffen werden.
Wirksamkeitsbasiertes Fördermodell: Um die energetische Erneuerungsrate des Gebäudeparkes von 1%
zu erhöhen reicht es nicht, nur die finanziellen Mittel des Förderprogrammes markant zu erhöhen.
Studien der ETH zeigen, dass durch die Sanierung eines Bruchteiles der energetisch schlechtesten Objekte
im Gebäudepark der Heizwärmebedarf einer Gemeinde erheblich gesenkt werden kann. Mit unserem
bestehenden Förderprogramm im Kanton Luzern werden Gebäude unabhängig vom energetischen
Ausgangszustand des Gebäudes mit dem gleichen Betrag gefördert. Durch ein wirksamkeitsbasiertes
Fördermodell wie im Kanton Bern (z.B durch GEAK-Klassenaufstieg) werden die finanziellen Mittel
zielgerichteter und effektiver eingesetzt. Wir fordern den Kanton daher auf, das Fördermodell des
Gebäudeprogramms entsprechend an zu passen.
Steuerabzüge für Investitionen in erneuerbare Energien und ressourcen-, klima- und kreislaufoptimierte
Bauten: In nahezu allen Kantonen sind Investitionen in erneuerbare Energien Steuerabzugsberechtigt,
was sich als effektives Instrument erwiesen hat. Steuerabzugsmöglichkeiten für Investitionen in
erneuerbare Energien sollen im Kanton Luzern geprüft werden, um die Attraktivität erneuerbarer
Technologien zu erhöhen. Ebenfalls sollen Steuerabzugsmöglichkeiten für ressouren-, klima- und
kreislaufoptimierte Bauten geprüft werden, um die Attraktivität und die Weiterentwicklung dieser
Technologien zu erhöhen.
Verstärker Einsatz kommunaler Planungsinstrumente: In der Siedlungsplanung (Siedlungsleitbilder, BZO
und BZR, kommunale Energieplanung) besteht für die Gemeinden die Möglichkeiten, Anforderungen an
die Bauten und dessen Energieversorgung zu stellen. Dies sind beispielsweise Anforderungen an die
Retention von Wasser, naturnahe Begrünungen zur Reduktion von sommerlichen Hitzeinseln, zur
Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Steigerung der Biodiversität. Damit insbesondere in dicht
bebauten Gebieten eine fossilfreie Wärmeversorgung möglich ist, ist eine räumliche Koordination
unumgänglich. Energieplanungen sollen zu diesem Zweck verstärkt gefördert werden. Ebenfalls sollen
ressourcen-, klima- und kreislaufoptimierte Bauweisen im Siedlungsplanungen gefordert werden können.
Mit diesen Planungsinstrumenten kann ein Grossteil der im Planungsbericht angestrebten Ziele auf
kommunaler Ebene festgehalten werden. Die Gemeinden benötigen bei diesem Aspekt klare
Hilfestellungen, Richtlinien und finanzielle Förderungen, welche vom Kanton ausgestellt werden.

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Ein Emissionshandelssystem zwischen den Gemeinden oder Kantonen wird - analog zum Finanzausgleich
- als weiteres zielführenden Lenkungsinstrument betrachtet, welches im Planungsbericht nicht aufgeführt
ist. Nicht alle Gemeinden haben die gleiche standortbedingte Ausgangslage bezüglich CO2-Ausstoss und
den damit verbundenen CO2-Reduktionskosten. Durch den Emissionshandel wird die Verbindlichkeit der
Reduktionsziele den Gemeinden klargestellt und die Motivation, die Treibhausgasemission in der eigenen
Gemeinde zu reduzieren, erheblich erhöht. Die NELU erachtet ein solches System als effektives Mittel zur
Zielerreichung unserer Energie- und Klimastrategie und bitten den Kanton die Implementierung zu prüfen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bereits die im Planungsbericht aufgeführten marktwirtschaftlichen
Anreize die volkswirtschaftlichen Geldflüsse stark verändern. Der Kanton muss sich auf die
entsprechenden Systemveränderungen vorbereiten.

Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Gebäude»
Die bisherigen Energievorschriften beziehen sich stark auf die Betriebsenergie von Gebäuden. Künftig soll
die in der Bausubstanz enthaltene graue Energie ebenfalls in den gängigen
Gebäudeenergieberechnungsverfahren (GEAK, Energienachweis) berücksichtigt werden. Die
vorgesehenen Massnahmen im Planungsbericht werden als nicht ausreichend beurteilt. Die gesetzlichen
Vorschriften sollen somit künftig auf Energie- und Emissionskennzahlen über die gesamte Lebensdauer
eines Gebäudes erweitert werden. Die Grundlagen (KBOB, SIA2032) für den entsprechenden Vollzug
existieren bereits. In diesem Zusammenhang sollen Holzbauten von den kantonalen Behörden als CO2-
Senken anerkannt und Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Sicherstellung einer nachhaltige
Waldbewirtschaftung geschaffen werden. Insbesondere soll der Kanton bei den eigenen Bauten eine
Vorbildrolle übernehmen und wo statisch und konstruktiv sinnvoll mit Holz – noch besser mit Luzerner
Holz bauen. Die Holzbauweise ermöglicht eine modulare und adaptive Bauweise, welche gleichzeitig die
Anwendung des „Cradle to Cradle4“ Ansatzes ermöglicht. Wir bitten den Kanton, den vorgesehenen
Absenkpfad im Kapitel „Entsorgung und Recycling“ zu überdenken, welcher gemäss Auffassung von NELU
das Potential zur Reduktion der Bauabfälle klar unterschätzt. Als weiterer Punkt wird im Planungsbericht
der „Effizienzsteigerung durch optimierten Betrieb in Neubauten und bestehenden Gebäuden“ wenig
Beachtung geschenkt. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ohne Monitoring der Energieverbräuche
nimmt stetig zu. Grund dafür sind defekte Gebäudetechnikelemente, Fehlfunktionen, menschliches
Versagen in den Einstellungen und Unwissen. Die gesetzliche Umsetzung des Modul 5 «Ausrüstungspflicht
Gebäudeautomation bei Neubauten» und Modul 8 «Betriebsoptimierung» der MuKEn14 im Kanton
Luzern sind angesichts der heutigen Situation und den neuen technischen Möglichkeiten zu prüfen und
ins KEnV aufzunehmen.

Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Mobilität»

Die Unternehmer der NELU befürchten, dass die Entwicklungen in der Elektromobilität unterschätzt wird.
Die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der „Ladeinfrastruktur für Elektromobilität“ wird
angesichts der langen Lebensdauer eines Gebäudes und der niedrigen Sanierungsrate als nicht
ausreichend beurteilt. Die Integration der empfohlenen Ausbaustufen gemäss SIA 2060
«Ladeinfrastruktur für Elektromobilität» bei Neubauten sind in den Kantonalen Energievorschriften
(KEnV) verbindlich zu verankern. Bei Bestandesbauten kann eine Förderung ausreichend sein. Bei
Verordnungen zu Parkplätzen ist ein Mindestanteil von Ladeinfrastrukturen vorzuschreiben.

4
    «vom Ursprung zum Ursprung»: Ein Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft.

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Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Energieversorgung»
Die Ausrüstungspflicht der Stromzähler mit «Smart-Meter» birgt grosse Chancen für das Lastmanagement
und Smart-Grids. Die dadurch zugänglich gemachten Daten bergen grosses Potential für das
Gebäudemonitoring oder kommunale Energieplanungen. Die Nutzbarkeit der Daten muss
vorausschauend      für    übergeordnete     Verwendungszwecke        durch    kantonale    rechtliche
Rahmenbedingungen und einen einheitlichen Datenstandard sichergestellt werden (vgl. Negativbeispiel
VSA-DSS im Kanalisationskatasterdaten). Eine entsprechende Zusammenarbeit mit den lokalen
Energieversorgern ist notwendig. Zudem sind rechtliche Grundlagen zu schaffen, welche die
Leitungsführung von Anergienetzen im Richtplan vorsehen oder gar das Durchleitungsrecht auf privaten
Parzellen unter bestimmten Bedingungen ohne die aktive Zustimmung des Eigentümers ermöglicht. Bei
der Planung der Leitungsführung von Anergienetzen stösst man oftmals auf Widerstand der
Grundeigentümer der für die Durchleitung benötigten Grundes. Diese Rechtsstreitigkeiten hindern die
Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen im Planungsbericht des Kantons und sollen vorausschauend
beseitigt werden.

Relevanz des CO2- Gesetzes
Zur Finanzierung von Klimamassnahmen sieht das totalrevidierte CO2-Gesetz des Bundes einen
Klimafonds vor, der auch für die Finanzierung der Massnahmen im Kanton Luzern genutzt werden soll.
Eine Allianz aus Erdöl- und Autoindustrie hat das Referendum gegen das CO2-Gesetz ergriffen. Damit wird
die Schweiz am 13. Juni 2021 über die Vorlage abstimmen. Die NELU setzt sich federführend, für ein
Luzerner Komitee für das CO2-Gesetz ein. Wir verfolgen das Ziel, einen mindestens 60%-JA-Anteil im
Kanton Luzern zu erreichen. Sollte das CO2-Gesetz abgelehnt werden, steht der Kanton in der Pflicht, die
Finanzierung der im Bericht definierten Massnahmen anderweitig sicherzustellen. Die im Klimabericht
festgelegten Strategien sollen nicht von der Finanzierung aus dem CO2-Gesetz abhängig sein.

Weitere 71 Anträge von NELU
Die oben aufgeführte Stellungnahme ist als Zusammenfassung der Wichtigsten Anträge zu verstehen.
Insgesamt wurde über das e-Mitwirkungsportal des Kanton Luzern weitere 71 detaillierte Anträge zu dem
weiteren Kapitel von der NELU eingegeben. Diese können online eingesehen und bei Einverständnis von
privaten oder Unternehmen teilweise oder vollständig anerkannt werden.

Wir hoffen mit unserer Stellungnahme einen konstruktiven Beitrag zum Vernehmlassungsentwurf zu
geben. Gerne stehen wir Ihnen für die weiteren Projektphasen mir Rat und Tat zur Verfügung.

Freundliche Grüsse,
Im Namen des Vorstandes und des Vereins NELU

Raymond Studer                                 Chris Steffen
Präsident                                      Leiter Geschäftsstelle

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3 Anhang: Kontext und Inhalt Klima- und Energiebericht
Gemäss der Medienmitteilung des Kantons Luzerns vom 11. Januar 2021: Der Klimawandel ist eine
globale Herausforderung, die nur gemeinsam gemeistert werden kann. An der Klima-Sondersession
vom 24. Juni 2019 hat der Luzerner Kantonsrat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Planungsbericht
über die kantonale Klima- und Energiepolitik zu erstellen. Der Entwurf dieses Berichts ging in eine breite
Vernehmlassung. Parteien, Interessenverbände sowie die Bevölkerung sind eingeladen, sich über das
Online-Tool «E-Mitwirkung» einzubringen. Die Vernehmlassung startete am 11. Januar, und dauert bis
am 7. Mai 2021.
Die Auswirkungen des durch den Menschen verursachten Klimawandels sind für uns alle bereits heute
deutlich spürbar: Die Durchschnittstemperatur der Schweiz ist seit Messbeginn 1871 bereits um 2 Grad
Celsius gestiegen. Die damit verbundenen Änderungen des Klimas betreffen auch den Kanton Luzern.
Trockenere Sommer, mehr Hitzetage, heftigere Niederschläge und schneeärmere Winter treten in
Zukunft vermehrt auf.
An der Klima-Sondersession vom 24. Juni 2019 sprach sich der Luzerner Kantonsrat für die Ausarbeitung
eines Planungsberichts über die kantonale Klima- und Energiepolitik aus. Dieser liegt nun im Entwurf vor.
Darin zeigt der Luzerner Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton
die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren
koordiniert angehen will. Insbesondere wird im Planungsbericht aufgezeigt, wie das vom Luzerner
Kantonsrat festgelegte Ziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» erreicht werden kann. Das
Klimaziel wird in der kantonalen Politik in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Bundes und des
Klimaabkommens von Paris verfolgt. Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-,
Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, betont: «Wir haben eine Verantwortung gegenüber der nächsten
Generation. Ein Blick auf die Gletscher reicht, um zu erkennen, dass zuwarten keine Option ist. Wir
müssen jetzt handeln.»
Der Kanton verfolgt mit seiner Klimapolitik eine Doppelstrategie
Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel umfasst der Bericht eine Analyse zu den Klimafolgen im
Kanton Luzern. Durch Anpassungsmassnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern wird
sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt minimiert und – wo
möglich – Chancen genutzt werden können. Im Bereich Klimaschutz zeigt der Bericht auf, wie das Ziel
«Netto null 2050» auf kantonaler Ebene erreicht werden kann und welche Massnahmen dafür in
verschiedenen Bereichen notwendig sind. Im Verkehrsbereich, bei den Gebäuden sowie in der Industrie
sollen im Kanton Luzern bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden, was die Nutzung von
technischen Möglichkeiten voraussetzt. Im Bereich der Landwirtschaft wird eine Senkung um die Hälfte
und im Bereich der Abfallverbrennung eine Senkung um einen Viertel der heutigen
Treibhausgasemissionen auf Kantonsgebiet angestrebt. Die verbleibenden Emissionen müssen mit Hilfe
von technischen Instrumenten kompensiert werden. Auch Massnahmen im Bereich der Bildung, der
Kommunikation und der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Dritten sollen dazu beitragen, die
Klimaziele zu erreichen.
In ihrer Strategie setzt die Regierung auf die Innovationskraft der Unternehmen, auf Fördermassnahmen
und erlässt wo notwendig Vorschriften. «Wenn wir mutig und entschlossen handeln, sind mit den
Massnahmen zum Klimaschutz mehr Chancen als Risiken verbunden, insbesondere für die Luzerner
Wirtschaft», ist Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter überzeugt. Die gesetzten Klimaziele in den
verschiedenen Bereichen können erreicht werden, wenn sie von den Luzernerinnen und Luzernern
mitgetragen werden und alle ihren Teil dazu beitragen. Mit einer breiten Vernehmlassung will die
Regierung sicherstellen, dass der Planungsbericht Klima und Energie möglichst gut abgestützt ist.
Parteien, Gemeinden, Interessenverbände sowie die Bevölkerung sind eingeladen, sich bei der
Mitwirkung zu beteiligen.

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4 Anhang: Ressourcen und Unterlagen zum Klimabericht
Der vollständige Vernehmlassungsentwurf, eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und die
Videobotschaft von Regierungsrat Fabian Peter kann auf der kantonalen Homepage unter folgendem
Link eingesehen werden: www.klima.lu.ch
Die breite Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Damit bietet
der Kanton Luzern interessierten Personen, Organisationen und Behörden einen benutzerfreundlichen
Weg, sich zum Entwurf des Planungsberichts zu äussern. Gleichzeitig erlaubt dies eine effiziente
Auswertung der eingereichten Stellungnahmen. Die detaillierten Anträge der NELU-Stellungnahme
können auf der «E-Mitwirkung» eingesehen werden: www.klima.lu.ch/mitwirkung.

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