Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern - NEUE ...
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Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern 9. März 2021 Verfasser Verein Neue Energie Luzern – NELU als Denkfabrik der Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz Luzernerstrasse 131, 6014 Luzern Kontaktpersonen Raymond Studer, Präsident NELU (praesiden.nelu@aeesuisse.ch) Chris Steffen, Geschäftsstelle NELU (gs.nelu@aeesuisse.ch) Eingabe Offizielles E-Mitwirkungsverfahren mit detaillierten Inhalten Öffentliche Kommunikation mittels vorliegenden Dokuments 1
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Fabian Peter, sehr geehrte Damen und Herren Wir verdanken die Möglichkeit, als Interessenvertretung der Luzerner Wirtschaft eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern mitwirken zu dürfen. Gerne nehmen wir in der folgenden Form Stellung: • In diesem Dokument sind die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme zusammengefasst verfasst. • Die offizielle und detaillierte Stellungnahme werden wir über das e-Mitwirkungsverfahren einreichen. 1 Einleitende Bemerkungen Der Wirtschaftsverband «Neue Energie Luzern» (NELU) nimmt seine Verantwortung als Vertreter der Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz wahr und erarbeitet eine ausführliche Stellungnahme zum Planungsbericht über die kantonale Klima- und Energiepolitik. Die NELU wurde bereits frühzeitig im Mai und Juni 2020 in den Echogruppen-Workshops in den partizipativen Erarbeitungsprozess des Klimaberichts involviert und lancierte im Juli 2020 eine Befragung ihrer über 100 Mitglieder und Partner, um praxis- und forschungsnahe Inputs zum Klimabericht einzuholen. Die Stellungnahme wurde auf Grundlage dieser Mitgliederbefragung, dem Austausch mit unseren Partnern und der AEE-Suisse erarbeitet. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Zusammenfassung. Die detaillierten Inputs können auf dem e-Mitwirkungsportal des Kanton Luzerns eingesehen werden. Die NELU als «Denkfabrik der Luzerner Wirtschaft im Bereich Klimaschutz» bietet dem Kanton Luzern und den für den Klimabericht zuständigen Personen an, dass Knowhow unserer 100 engagierten Mitglieder und Partner zugänglich zu machen. Dadurch soll eine möglichst hohe Praxistauglichkeit bewerkstelligt werden. Unsere Mitglieder sind in folgenden Branchen tätig: • Holzbau • Energieversorger • Gebäudetechnik / HLK / Solar / Wind • Entsorgungsdienstleister • Gebäudeautomation und Monitoring • Logistik und Vertrieb • Energieberatung • Medien und Kommunikation • Architektur • Anwender • Ingenieurbüros / Energieberatung Zusätzlich pflegt die NELU fachliche Partnerschaften mit dem Branchenverband Suissetec Zentralschweiz und der Hochschule Luzern – Technik & Architektur. Weiter hat NELU unter der Leitung von Vorstandsmitglied Thomas Meier eine eigene Parlamentariergruppe im Luzerner Kantonsrat. Die NELU verfügt somit über ein bedeutendes interdisziplinäres Knowhow aus der Praxis und Forschung welches wir in Form unserer Stellungnahme einbringen. Der Einbezug der NELU ist für die Akzeptanz und für die erfolgreiche Umsetzung der Klima- und Energiepolitik im Kanton Luzern unabdingbar. 2
2 Zusammenfassende Stellungnahme Die NELU würdigt, dass der Kanton Luzern mit dem Planungsbericht eine Pionier- und Vorbildrolle in der kantonalen Energiepolitik einnimmt. Mit diesem Instrument legt der Kanton die langfristige Strategie offen dar und schafft Planungssicherheit für die Luzerner Unternehmen. Darüber hinaus sehen wir neue Chancen für innovative und zielführende Geschäftsfelder, welche die lokale Wertschöpfung langfristig erhöht. Beispiele dafür sind Entwicklungen in der Holzwirtschaft oder in der Wasserstofftechnologie. Um das Netto-Null Ziel umfassend zu erreichen, sieht die NELU insbesondere Anpassungsbedarf in der CO2-Bilanzierungsmethodik des Planungsberichts und der Vorbildfunktion des Kantons. In Anbetracht der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Abbaus von CO2 schlagen wir nebst den 71 eingereichten Anträgen die Anwendung zusätzlicher politische Instrumente vor. Denn zur Erreichung des Netto-Null Ziels ist die ganze Gesellschaft gefragt. Gemäss Einschätzung von NELU geht der Planungsbericht Klima und Energie auf die relevanten Themen ein und vermittelt einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des Klimawandels im Kanton Luzern, die damit verbundenen Herausforderungen und zeigt den Handlungsbedarf unmissverständlich auf. Die aufgezeigte Strategie des Kantons Luzern zum «Klimaschutz1» und «Klimaadaption2» sind grundsätzlich richtig und zielführend. Die Strategien des Kantons berücksichtigen die drei Säulen der Nachhaltigkeit «Umwelt», «Wirtschaft» und «Gesellschaft» in einer ausgeglichenen Weise. CO2-Bilanzierungsmethodik Die im Planungsbericht festgelegten Strategien beziehen sich gemäss dem Territorialprinzip3 auf nur rund 38% der durch den Kanton Luzern verursachten Treibhausgasemissionen. Die übrigen rund 62% der indirekt durch das Konsumverhalten der Luzerner Bevölkerung verursachten Emissionen ausserhalb der Kantonsgrenzen werden kaum berücksichtigt. Dies sind nicht zu vernachlässigende Emissionen, welche beispielsweise durch den Tourismus, den Güter- oder Lebensmittelimport oder durch die Verwendung von CO2 intensiven Baumaterialien (z.B. Zement, Stahl, Glas, usw.) verursacht werden. In Abstimmung mit der nationalen bzw. globalen Klimastrategie sind gemäss Auffassung der NELU die indirekten Treibhausgasemissionen zwingend in der Strategie der Kantone mitzuberücksichtigen. Damit wird verhindert, dass die Kantone Ihre Emissionen auslagern, indem lokale emissionsintensive Gewerbe (nur als Beispiel für solche Betriebe seien die Swiss Steel AG, die Swiss Krono AG oder die Perlen Papier AG genannt) stillgelegt werden und die Nachfrage durch Importe gedeckt wird, wo viel klimaintensiver, vor allem auch unter kleineren ökologischen Auflagen wie weniger strengen Luftreinhalteverordnungen produziert wird. Wir fordern daher den Kanton auf, diesen Aspekt zu überdenken und insbesondere im Gebäudebereich auf umfassendere, bereits etablierte Bilanzierungsmethoden gem. dem SIA Effizienzpfad Energie (2000- Watt Gesellschaft) zu setzen, um die Verwendung von Baumaterialien mit einem möglichst kleinen CO2- Fussabdruck und einer möglichst guten Kreislauffähigkeit zu fördern. Für die übrigen Handlungsfelder sollen qualitative Massnahmen, auch wenn diese ausserhalb des Bilanzperimeters nach dem Territorialprinzip liegen, definiert werden. Dies soll beispielsweise auch den Tourismus betreffen, welcher im Kapitel «Klimaschutz» nicht behandelt wird. Es ist bekannt, dass insbesondere der für die Destination Luzern äusserst wichtige interkontinentale Tourismus eine hohe Klimarelevanz und hohes Kompensationspotenzial aufweist. Es ist deshalb für eine Netto-Null-Klimabilanz des Kantons Luzern unabdingbar, eine auf dieses Ziel ausgerichtete Tourismusstrategie zu entwickeln. Langfristig soll mit den 1 Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kanton Luzern auf «Netto-Null» bis 2050. 2 Anpassungsmassnahmen an die Folgen des Klimawandels zur Reduktion der negativen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt. 3 Umfasst nur die direkten Emissionen sowie die natürlichen und technischen Senken im Kantonsgebiet. 3
oben genannten Anliegen der NELU die Regionalität des Konsums gesteigert werden, wo dessen Güterproduktion den kantonalen Behörden unterliegen und die Emissionen kontrolliert werden können. Damit wird gewährleistet, dass die lokalen Wertschöpfung im Kanton Luzern aufrechterhalten wird und die regionale Wirtschaft gestärkt wird. Damit werden die hiesigen Unternehmen aber auch bestärkt, ihre Innovationkraft hoch zu halten und die lokalen Bildungs- und Forschungsinstitutionen langfristig zu stärken. Lenkung mit effektiveren politischen Instrumenten Zur Erreichung der Luzerner Klimaziele ist eine wirkungsvolle Sensibilisierung innerhalb der Gesellschaft herbeizuführen, welche anerkennt, dass sich ein sorgfältiger Umgang mit unseren Ressourcen aus ökologischer, ökonomischer, aber auch aus sozialen Aspekten lohnt. Um das Benutzerverhalten zu lenken, sieht NELU die Notwendigkeit, nebst den bestehenden politischen Instrumenten wie Besteuerung, Steuererleichterung, Förderung, Informierung und Vorbildrolle der Behörden auch einschneidendere Instrumente anzuwenden oder die bestehenden Instrumente anzupassen: Ausbau kantonaler Beratungsdienstleitungen: Niederschwellige Beratungs- und Informationsangebote wie „Erneuerbarheizen“ werden als effektiv beurteilt und sollen auf weitere Schwerpunkte angewendet werden. Die Unternehmer benötigen von Seitens Kanton eine stärkere fachliche und proaktive Unterstützung für innovative Leuchtturmprojekte im Energiebereich. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Planung und Realisierung von Wärmeverbünden. Dabei soll eine kompetente Anlaufstelle auf kantonaler Ebene geschaffen werden. Wirksamkeitsbasiertes Fördermodell: Um die energetische Erneuerungsrate des Gebäudeparkes von 1% zu erhöhen reicht es nicht, nur die finanziellen Mittel des Förderprogrammes markant zu erhöhen. Studien der ETH zeigen, dass durch die Sanierung eines Bruchteiles der energetisch schlechtesten Objekte im Gebäudepark der Heizwärmebedarf einer Gemeinde erheblich gesenkt werden kann. Mit unserem bestehenden Förderprogramm im Kanton Luzern werden Gebäude unabhängig vom energetischen Ausgangszustand des Gebäudes mit dem gleichen Betrag gefördert. Durch ein wirksamkeitsbasiertes Fördermodell wie im Kanton Bern (z.B durch GEAK-Klassenaufstieg) werden die finanziellen Mittel zielgerichteter und effektiver eingesetzt. Wir fordern den Kanton daher auf, das Fördermodell des Gebäudeprogramms entsprechend an zu passen. Steuerabzüge für Investitionen in erneuerbare Energien und ressourcen-, klima- und kreislaufoptimierte Bauten: In nahezu allen Kantonen sind Investitionen in erneuerbare Energien Steuerabzugsberechtigt, was sich als effektives Instrument erwiesen hat. Steuerabzugsmöglichkeiten für Investitionen in erneuerbare Energien sollen im Kanton Luzern geprüft werden, um die Attraktivität erneuerbarer Technologien zu erhöhen. Ebenfalls sollen Steuerabzugsmöglichkeiten für ressouren-, klima- und kreislaufoptimierte Bauten geprüft werden, um die Attraktivität und die Weiterentwicklung dieser Technologien zu erhöhen. Verstärker Einsatz kommunaler Planungsinstrumente: In der Siedlungsplanung (Siedlungsleitbilder, BZO und BZR, kommunale Energieplanung) besteht für die Gemeinden die Möglichkeiten, Anforderungen an die Bauten und dessen Energieversorgung zu stellen. Dies sind beispielsweise Anforderungen an die Retention von Wasser, naturnahe Begrünungen zur Reduktion von sommerlichen Hitzeinseln, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Steigerung der Biodiversität. Damit insbesondere in dicht bebauten Gebieten eine fossilfreie Wärmeversorgung möglich ist, ist eine räumliche Koordination unumgänglich. Energieplanungen sollen zu diesem Zweck verstärkt gefördert werden. Ebenfalls sollen ressourcen-, klima- und kreislaufoptimierte Bauweisen im Siedlungsplanungen gefordert werden können. Mit diesen Planungsinstrumenten kann ein Grossteil der im Planungsbericht angestrebten Ziele auf kommunaler Ebene festgehalten werden. Die Gemeinden benötigen bei diesem Aspekt klare Hilfestellungen, Richtlinien und finanzielle Förderungen, welche vom Kanton ausgestellt werden. 4
Ein Emissionshandelssystem zwischen den Gemeinden oder Kantonen wird - analog zum Finanzausgleich - als weiteres zielführenden Lenkungsinstrument betrachtet, welches im Planungsbericht nicht aufgeführt ist. Nicht alle Gemeinden haben die gleiche standortbedingte Ausgangslage bezüglich CO2-Ausstoss und den damit verbundenen CO2-Reduktionskosten. Durch den Emissionshandel wird die Verbindlichkeit der Reduktionsziele den Gemeinden klargestellt und die Motivation, die Treibhausgasemission in der eigenen Gemeinde zu reduzieren, erheblich erhöht. Die NELU erachtet ein solches System als effektives Mittel zur Zielerreichung unserer Energie- und Klimastrategie und bitten den Kanton die Implementierung zu prüfen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bereits die im Planungsbericht aufgeführten marktwirtschaftlichen Anreize die volkswirtschaftlichen Geldflüsse stark verändern. Der Kanton muss sich auf die entsprechenden Systemveränderungen vorbereiten. Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Gebäude» Die bisherigen Energievorschriften beziehen sich stark auf die Betriebsenergie von Gebäuden. Künftig soll die in der Bausubstanz enthaltene graue Energie ebenfalls in den gängigen Gebäudeenergieberechnungsverfahren (GEAK, Energienachweis) berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Massnahmen im Planungsbericht werden als nicht ausreichend beurteilt. Die gesetzlichen Vorschriften sollen somit künftig auf Energie- und Emissionskennzahlen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes erweitert werden. Die Grundlagen (KBOB, SIA2032) für den entsprechenden Vollzug existieren bereits. In diesem Zusammenhang sollen Holzbauten von den kantonalen Behörden als CO2- Senken anerkannt und Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Sicherstellung einer nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen werden. Insbesondere soll der Kanton bei den eigenen Bauten eine Vorbildrolle übernehmen und wo statisch und konstruktiv sinnvoll mit Holz – noch besser mit Luzerner Holz bauen. Die Holzbauweise ermöglicht eine modulare und adaptive Bauweise, welche gleichzeitig die Anwendung des „Cradle to Cradle4“ Ansatzes ermöglicht. Wir bitten den Kanton, den vorgesehenen Absenkpfad im Kapitel „Entsorgung und Recycling“ zu überdenken, welcher gemäss Auffassung von NELU das Potential zur Reduktion der Bauabfälle klar unterschätzt. Als weiterer Punkt wird im Planungsbericht der „Effizienzsteigerung durch optimierten Betrieb in Neubauten und bestehenden Gebäuden“ wenig Beachtung geschenkt. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ohne Monitoring der Energieverbräuche nimmt stetig zu. Grund dafür sind defekte Gebäudetechnikelemente, Fehlfunktionen, menschliches Versagen in den Einstellungen und Unwissen. Die gesetzliche Umsetzung des Modul 5 «Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten» und Modul 8 «Betriebsoptimierung» der MuKEn14 im Kanton Luzern sind angesichts der heutigen Situation und den neuen technischen Möglichkeiten zu prüfen und ins KEnV aufzunehmen. Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Mobilität» Die Unternehmer der NELU befürchten, dass die Entwicklungen in der Elektromobilität unterschätzt wird. Die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der „Ladeinfrastruktur für Elektromobilität“ wird angesichts der langen Lebensdauer eines Gebäudes und der niedrigen Sanierungsrate als nicht ausreichend beurteilt. Die Integration der empfohlenen Ausbaustufen gemäss SIA 2060 «Ladeinfrastruktur für Elektromobilität» bei Neubauten sind in den Kantonalen Energievorschriften (KEnV) verbindlich zu verankern. Bei Bestandesbauten kann eine Förderung ausreichend sein. Bei Verordnungen zu Parkplätzen ist ein Mindestanteil von Ladeinfrastrukturen vorzuschreiben. 4 «vom Ursprung zum Ursprung»: Ein Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft. 5
Wesentliche Ergänzungen zum Bereich «Energieversorgung» Die Ausrüstungspflicht der Stromzähler mit «Smart-Meter» birgt grosse Chancen für das Lastmanagement und Smart-Grids. Die dadurch zugänglich gemachten Daten bergen grosses Potential für das Gebäudemonitoring oder kommunale Energieplanungen. Die Nutzbarkeit der Daten muss vorausschauend für übergeordnete Verwendungszwecke durch kantonale rechtliche Rahmenbedingungen und einen einheitlichen Datenstandard sichergestellt werden (vgl. Negativbeispiel VSA-DSS im Kanalisationskatasterdaten). Eine entsprechende Zusammenarbeit mit den lokalen Energieversorgern ist notwendig. Zudem sind rechtliche Grundlagen zu schaffen, welche die Leitungsführung von Anergienetzen im Richtplan vorsehen oder gar das Durchleitungsrecht auf privaten Parzellen unter bestimmten Bedingungen ohne die aktive Zustimmung des Eigentümers ermöglicht. Bei der Planung der Leitungsführung von Anergienetzen stösst man oftmals auf Widerstand der Grundeigentümer der für die Durchleitung benötigten Grundes. Diese Rechtsstreitigkeiten hindern die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen im Planungsbericht des Kantons und sollen vorausschauend beseitigt werden. Relevanz des CO2- Gesetzes Zur Finanzierung von Klimamassnahmen sieht das totalrevidierte CO2-Gesetz des Bundes einen Klimafonds vor, der auch für die Finanzierung der Massnahmen im Kanton Luzern genutzt werden soll. Eine Allianz aus Erdöl- und Autoindustrie hat das Referendum gegen das CO2-Gesetz ergriffen. Damit wird die Schweiz am 13. Juni 2021 über die Vorlage abstimmen. Die NELU setzt sich federführend, für ein Luzerner Komitee für das CO2-Gesetz ein. Wir verfolgen das Ziel, einen mindestens 60%-JA-Anteil im Kanton Luzern zu erreichen. Sollte das CO2-Gesetz abgelehnt werden, steht der Kanton in der Pflicht, die Finanzierung der im Bericht definierten Massnahmen anderweitig sicherzustellen. Die im Klimabericht festgelegten Strategien sollen nicht von der Finanzierung aus dem CO2-Gesetz abhängig sein. Weitere 71 Anträge von NELU Die oben aufgeführte Stellungnahme ist als Zusammenfassung der Wichtigsten Anträge zu verstehen. Insgesamt wurde über das e-Mitwirkungsportal des Kanton Luzern weitere 71 detaillierte Anträge zu dem weiteren Kapitel von der NELU eingegeben. Diese können online eingesehen und bei Einverständnis von privaten oder Unternehmen teilweise oder vollständig anerkannt werden. Wir hoffen mit unserer Stellungnahme einen konstruktiven Beitrag zum Vernehmlassungsentwurf zu geben. Gerne stehen wir Ihnen für die weiteren Projektphasen mir Rat und Tat zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Im Namen des Vorstandes und des Vereins NELU Raymond Studer Chris Steffen Präsident Leiter Geschäftsstelle 6
3 Anhang: Kontext und Inhalt Klima- und Energiebericht Gemäss der Medienmitteilung des Kantons Luzerns vom 11. Januar 2021: Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, die nur gemeinsam gemeistert werden kann. An der Klima-Sondersession vom 24. Juni 2019 hat der Luzerner Kantonsrat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Planungsbericht über die kantonale Klima- und Energiepolitik zu erstellen. Der Entwurf dieses Berichts ging in eine breite Vernehmlassung. Parteien, Interessenverbände sowie die Bevölkerung sind eingeladen, sich über das Online-Tool «E-Mitwirkung» einzubringen. Die Vernehmlassung startete am 11. Januar, und dauert bis am 7. Mai 2021. Die Auswirkungen des durch den Menschen verursachten Klimawandels sind für uns alle bereits heute deutlich spürbar: Die Durchschnittstemperatur der Schweiz ist seit Messbeginn 1871 bereits um 2 Grad Celsius gestiegen. Die damit verbundenen Änderungen des Klimas betreffen auch den Kanton Luzern. Trockenere Sommer, mehr Hitzetage, heftigere Niederschläge und schneeärmere Winter treten in Zukunft vermehrt auf. An der Klima-Sondersession vom 24. Juni 2019 sprach sich der Luzerner Kantonsrat für die Ausarbeitung eines Planungsberichts über die kantonale Klima- und Energiepolitik aus. Dieser liegt nun im Entwurf vor. Darin zeigt der Luzerner Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren koordiniert angehen will. Insbesondere wird im Planungsbericht aufgezeigt, wie das vom Luzerner Kantonsrat festgelegte Ziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» erreicht werden kann. Das Klimaziel wird in der kantonalen Politik in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Bundes und des Klimaabkommens von Paris verfolgt. Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, betont: «Wir haben eine Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Ein Blick auf die Gletscher reicht, um zu erkennen, dass zuwarten keine Option ist. Wir müssen jetzt handeln.» Der Kanton verfolgt mit seiner Klimapolitik eine Doppelstrategie Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel umfasst der Bericht eine Analyse zu den Klimafolgen im Kanton Luzern. Durch Anpassungsmassnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern wird sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt minimiert und – wo möglich – Chancen genutzt werden können. Im Bereich Klimaschutz zeigt der Bericht auf, wie das Ziel «Netto null 2050» auf kantonaler Ebene erreicht werden kann und welche Massnahmen dafür in verschiedenen Bereichen notwendig sind. Im Verkehrsbereich, bei den Gebäuden sowie in der Industrie sollen im Kanton Luzern bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden, was die Nutzung von technischen Möglichkeiten voraussetzt. Im Bereich der Landwirtschaft wird eine Senkung um die Hälfte und im Bereich der Abfallverbrennung eine Senkung um einen Viertel der heutigen Treibhausgasemissionen auf Kantonsgebiet angestrebt. Die verbleibenden Emissionen müssen mit Hilfe von technischen Instrumenten kompensiert werden. Auch Massnahmen im Bereich der Bildung, der Kommunikation und der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Dritten sollen dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. In ihrer Strategie setzt die Regierung auf die Innovationskraft der Unternehmen, auf Fördermassnahmen und erlässt wo notwendig Vorschriften. «Wenn wir mutig und entschlossen handeln, sind mit den Massnahmen zum Klimaschutz mehr Chancen als Risiken verbunden, insbesondere für die Luzerner Wirtschaft», ist Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter überzeugt. Die gesetzten Klimaziele in den verschiedenen Bereichen können erreicht werden, wenn sie von den Luzernerinnen und Luzernern mitgetragen werden und alle ihren Teil dazu beitragen. Mit einer breiten Vernehmlassung will die Regierung sicherstellen, dass der Planungsbericht Klima und Energie möglichst gut abgestützt ist. Parteien, Gemeinden, Interessenverbände sowie die Bevölkerung sind eingeladen, sich bei der Mitwirkung zu beteiligen. 7
4 Anhang: Ressourcen und Unterlagen zum Klimabericht Der vollständige Vernehmlassungsentwurf, eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und die Videobotschaft von Regierungsrat Fabian Peter kann auf der kantonalen Homepage unter folgendem Link eingesehen werden: www.klima.lu.ch Die breite Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Damit bietet der Kanton Luzern interessierten Personen, Organisationen und Behörden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zum Entwurf des Planungsberichts zu äussern. Gleichzeitig erlaubt dies eine effiziente Auswertung der eingereichten Stellungnahmen. Die detaillierten Anträge der NELU-Stellungnahme können auf der «E-Mitwirkung» eingesehen werden: www.klima.lu.ch/mitwirkung. 8
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