Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online

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Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online
Steuer*- und Obleute*-
           Lehrgang

                              März 2021

* damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint.
Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online
Übersicht

Teil I
1. Aufgaben und Verantwortung der Ob- und Steuerleute*
2. Bootskunde
3. Steuerkunde/Ruderkommandos
4. Schiffsverkehr, Wind und Wellen
5. Besonderheiten und Gefahrenstellen im Heimatrevier

Teil II
1. Vorfahrt- und Ausweichregeln
2. Verkehrs- und Schallzeichen
3. Besonderheiten auf Wanderfahrten

Teil III
Test & Praktischer Teil

                                                      * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint.

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Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online
Teil I
1. Aufgaben und Verantwortung der Ob- und Steuerleute
                       “Verantwortung im Boot ist nicht teilbar”.

Auf allen Wasserstraßen ist es vorgeschrieben (z.B. Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung),
dass auf allen fahrenden Fahrzeugen – auch Ruderbooten – ein sog. “Schiffsführer” an
Bord ist.

Außer in einem Einer muß der Schiffsführer vor Fahrtantritt bestimmt werden.

Im Rudersport ist das die Bootsobfrau/der Bootsobmann.

Der Obmann hat das Kommando und trägt die Verantwortung an Bord.

Die Anweisungen gelten auch für den Steuermann.

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Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online
Der Obmann kann einem geeigneten Steuermann die Verantwortung übertragen.

Der Name des Obmanns ist im Fahrtenbuch, z.B. durch unterstreichen, kenntlich zu machen.

                          Das Fahrtenbuch hat den Status einer Urkunde !

Die Verkehrsvorschriften besagen, dass Ob- und Steuerleute “geeignet sein müssen”.
Allerdings fehlen Bestimmungen, wie für Muskelkraftboote diese Eignung nachzuweisen ist.

Im Falle eines Fehlverhaltens muss deshalb auf andere Weise dargelegt werden, dass die Eignung für
das Amt vorliegt. Die Eignung umfasst jedenfalls die körperliche und geistige Eignung für diese
verantwortungsvolle Tätigkeit.

Bedenkt bitte:
Jede/r, der/die ein Boot führt, ist für das LEBEN seiner/ihrer Ruderkameraden und Ruderkameradinnen
verantwortlich!!!

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Rudern findet nicht im rechstfreien Raum statt !

Es gilt die 0,5 Promilie Alkoholgrenze für das Führen eines Bootes.

Übermüdung, Krankheit, die Wirkung von Medikamenten und/oder Drogen sind zu beachten.

Amtlich festgestellte Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.                  Führerscheinentzug!!!!

Wird die absolute oder relative Fahruntüchtigkeit festgestellt haftet der Bootsführer mit seinem
Privatvermögen, auch für eventuelle Schäden der Mannschaftsmitglieder.

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Aufgaben des Obmanns bis zum Ablegen
➢   Entscheidung ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist (z.B. Wetterlage, Wasserstand).
➢   Mannschaftseinteilung.
➢   Vollständiger Eintrag ins Fahrtenbuch.
➢   Ruder, Steuer und eventuelles Sonderzubehör zum Steg bringen/bringen lassen.
➢   Boot zum Steg, wasserseitige Bügeldollen vorher öffnen, alle Dollen zeigen zum Heck.
➢   Boot und Zubehör überprüfen, festgestellte Schäden vor Fahrtantritt im Fahrtenbuch notieren
➢   Bei Wellengang Boot vom Steg abhalten.
➢   Bei ungeübten Ruderern prüfen, ob die Ruder richtig eingelegt sind.

Aufgaben des Obmanns nach dem Anlegen
➢   Boot und Zubehör zum Bootsplatz, dort reinigen.
➢   Boot und Zubehör im Bootshaus am bestimmungsgemäßen Ort lagern.
➢   Fahrt im Fahrtenbuch austragen.
➢   Schäden und/oder Unfälle eintragen.
➢   Unfälle unverzüglich, gemäß der Ruderordnung, der Ruderleitung melden.

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2. Bootskunde

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                Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein,
       dass die Sicherheit der Personen an Bord jederzeit gewährleistet ist!

                        Kennzeichnung von Ruderbooten

                  ➢ Name des Eigentümers
                  ➢ Bootsname
                  ➢ Vereinsflagge bei Wanderfahrten
                  ➢ Bei Dunkelheit ein von allen Seiten sichtbares, weißes Licht

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Die Teile des Ruderbootes

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                                                                             Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Arten von Ruderbooten (1)

Zunächst wird zwischen Renn- und Gig-Booten unterschieden.
Die Boote gibt es in folgenden Bootsklassen:
➢ Einer (Skiff) (1x)
➢ Zweier ohne Steuermann (2-)
  Zweier mit Steuermann (2+)
  Doppelzweier (2x)
➢ Vierer ohne Steuermann (4-)
  Vierer mit Steuermann (4+)
  Doppelvierer ohne Steuermann (4x)
  Doppelvierer mit Steuermann (4x+)
➢ Achter (8+)
  Doppelachter (8x+)

Es gibt dann noch eine Reihe von “Spezialbooten”. Die wichtigsten sind:
Doppeldreier (3x), Doppelfünfer (5x) und hauptsächlich für Wanderfahrten, die Barke und/oder das Kirchboot.
Letztere bieten Platz für 10-14 Personen.

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Die Arten von Ruderbooten (2)

Bei den Gig-Booten unterscheidet man:
➢ A-Gig – auch Klinkerboote genannt. Sie sind 1 m
   breit und haben einen Rumpf aus Holzplanken.
➢ B-Gig – die Bauweise ist wie beim A-Gig, Allerdings
  ist er nur 78 cm breit.
➢ C-Gig – mit glatten Rumpf aus Holz, 78 cm breit.
  Heute werden sie aus Glasfaser/Karbon gebaut.
➢ D-Gig – selten gebaut. 1 m – 1,1 m breit. Sehr schwer
  und langsam, aber gut für Wanderfahrten.
➢ See-Gig – eignet sich zum fahren auf dem Meer. Sehr
  häufig in Dänemark anzutreffen.
➢ Renn-Gig- auch B-Renn-Gig genannt. Etwas
  schmaler als der C-Gig.
                                                                                   links ein C-Boot, rechts ein B-Boot

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Skulls und Riemen

                                                             Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                     Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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3. Steuerkunde und Ruderkommandos
Steuerkunde
Anlegen und Ablegen (Grundsätzliches)

➢ In fließenden Gewässern wird immer gegen die Strömungsrichtung an- und abgelegt.
➢ Der Steuermann halt die Steuerleine immer in den Händen.
➢ Der Steuer/Obmann gibt klare, laute und deutliche Anweisungen zum Ab- und Anlegen.

                                               Achtung!
               Beim Steuern mit Fuß- oder Handsteuer ist zu beachten, dass man
               nicht permanent das Steuer einschlägt, sondern immer mit dem
               Durchzug der Ruderer das Steuer anzieht, da ansonsten das Boot zu
               stark abgebremst wird.

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Die Fahrtrichtung ändern

“Steuern heißt, das Boot in seinem Lauf korrigieren!”

➢ Ein Boot kann nur gesteuert werden, wenn es sich in Bewegung befindet.
➢ Beim Steuern wird das Boot abgebremst, deshalb wenig und weich steuern.
➢ Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Richtunhsänderung:
   1. Auf Steuerbord oder Backbord stärker ziehen
   2. Das Boot aus der Fahrt heraus auf Steuerbord oder Backbord stoppen
   3. Die Wende über Steuerbord oder Backbord
   4. Das Ziehen an der Steuerleine nach Backbord oder Steuerbord.

                                      Achtung!
         Beim Rückwärtsfahren (Streichen) muß das Steuer gerade und die
                        Steuerleine straff gespannt sein.

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Anhalten

Beidseitiges Stoppen lässt das Boot schnell zum Stillstand kommen.

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Verhalten in strömenden Gewässern

➢ Den Bereich der stärksten Strömung nennt
  man Stromstrich.
➢ Er befindet sich auf gerader Strecke etwa in
  der Mitte, in Kurven in der Aussenkurve.
➢ Bei Bergfahrt (stromauf) hält man sich am
  Ufer und der Innenkurve.
➢ Bei der Talfahrt hält man sich im/am Stromstrich
  und den Aussenkurven.
➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten.
➢ Berufsschifffahrt hat Vorfahrt im Stromstrich.
➢ Bei Steuermanövern Strömung einberechnen.
➢ Die Strömung versetzt das Boot.
                                                                             Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                     Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Strömung
Wenden gegen die Strömung                                                     Bug

➢ Bei der Wende immer auf ausreichenden Platz
  vor und hinter dem Boot achten.
➢ Bei Wenden den Bug in die Hauptströmung
  richten.
➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten.
➢ Berufsschifffahrt beachten.

                                                                                     Fahrtrichtung

                                                                                        Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                                Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Wenden mit der Strömung

➢ Bei der Wende immer auf ausreichenden Platz
  vor und hinter dem Boot achten.
➢ Bei Wenden den Bug aus der Hauptströmung
  halten, wenn dies möglich ist.
➢ Dadurch wird das Heck herumgedrückt und
  unterstützt die Wende.
➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten.
➢ Berufsschifffahrt beachten.

                                                                                    Fahrtrichtung

                                                                       Strömung   Heck

                                                                                         Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                                 Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Es gilt Wendeverbot vor:

➢ Bojen
➢ Brückenpfeilern
➢ Anderen, feststehenden
  Wasserhindernissen.

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                                                                            Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Was ist beim Treiben zu beachten?

➢ Der Steuermann muß noch aufmerksamer sein.
➢ Boot ist nicht steuerbar.
➢ Mindestens ein Mannschaftsmitglied muß sofort ruderbereit sein.
➢ Nicht treiben lassen wenn Seitenströmungen zu erwarten sind.
➢ Nie vor einer Schleuse, Hafeneinfahrt oder Flussmündung treiben.
➢ Nicht quer treiben lassen.
➢ In Aussenkurven den Bug in die Strömung richten.
➢ Berufsschifffahrt beachten.

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Anlegen

➢ Immer gegen die Strömung anlegen.
➢ Mit der Bugspitze das obere Ende des Stegs
  anvisieren. Winkel von ca. 25 – 30 Grad.
➢ Ohne Kraft rudern und ca. 2 Schläge vor
  dem Steg “Ruder halt” Kommando geben.
➢ An der Stegseite die Ruder anheben und
  den Bug vom Steg weg absteuern

                                                                              Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                      Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Buhnen & Strömungen

Buhnen dienen dem Küstenschutz oder dem
Flussbau. Es sind wand- oder dammartige
Bauwerke, die rechtwinklig vom Ufer ins
Wasser ragen.

➢ An Flussengen oder Hindernissen kann
  dahinter eine Verwirbelung entstehen, die                                                       !
  das Boot ungewollt in eine andere
  Richtung zieht.

                                                                              Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                      Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

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Buhnen & Strömungen

➢ Buhnen nie überfahren, es drohen schwere
  Schäden am Boot.
➢ Bei Wanderfahrten unbedingt das Handbuch
  beachten. Dort wird auf Buhnen
  hingewiesen.
➢ Bug- und Steuermann müssen besonders
  aufmerksam sein.
➢ Nicht in Buhnen einfahren wegen des
  Strömungsbildes.                                                        Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                  Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                  22
Ruderkommandos
Grundsätzliches:

1. Es wird unterschieden zwischen Ankündigungskommando und Ausführungskommando.
2. Die Kommandos gibt der/die Steuermann/-frau.
3. Wenn es keine/n Steuerfrau/-mann gibt, kommen die Kommandos entweder von Bugfrau/
   -mann oder Obfrau/-mann.

                                                                             Ruderkommandos können regional leicht
                                                                                     unterschiedlich sein!!

                                  RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                 23
Kommandos (1)

  Aktion/Situation       Ankündigungskommando                            Ausführungskommando
                       Mannschaft ans Boot
                       Boot hebt                                  an
                                                                  marsch
Tragen eines Bootes
                       Boot in die Hände                          ab
                       rechts und links raustreten                los
                       auf die Schulter                           hoch
                       Boot hebt                                  an
Boot in den Böcken
                       aus den Böcken                             raus
 Drehen des Bootes     Boot dreht Kiel zu                         Wasser/Land/Ortsbeschreibung
Einsetzen des Bootes   Boot setzt                                 ein

                             RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                            24
Kommandos (2)
Aktion/Situation   Ankündigungskommando                         Ausführungskommando

                   Mannschaft fertig machen
                   zum Einsteigen
  Einsteigen                                                    ein
                   (evtl. „Ausleger frei“)
                                                                (bei "ein" wird sich vom Steg
                   Steigt
                                                                abgestoßen)

                   Klar zum Ablegen
  Einsteigen
  (alternativ)                                                  ab
                   (evtl. „Ausleger frei“)
                                                                bei "ab" wird sich vom Steg
                   legt
                                                                abgestoßen)

                   Fertigmachen zum Aussteigen
  Aussteigen
                   steigt                                       aus

                            RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                            25
Kommandos (3)
 Aktion/Situation      Ankündigungskommando                        Ausführungskommando
                       Klarmeldungen (erfolgen vom
Einstellen im Boot
                       Bug)
 Vorwärtsrudern        alles vorwärts                              los

 Vorwärtsrudern        Auslage
   (alternativ)
                       fertig                                      los
                                                                   halbe Kraft
Langsamer fahren
                                                                   ohne Kraft

     Anhalten          Ruder                                       halt
 (Rudern beenden)      Blätter                                     ab
   Boot stoppen        Ruder                                       halt
(schnelles Anhalten)   Boot                                        stoppen
                            RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                     26
Kommandos (4)

   Aktion/Situation     Ankündigungskommando Ausführungskommando
                                                                 Steuerbord/Backbord
                                                                 überziehen/stärker
  Richtungsänderung
                                                                 Steuerbord/Backbord
                                                                 stoppen
                        fertigmachen zum
                                                                 los
                        rückwärtsrudern
   Rückwärtsrudern
                        fertigmachen zum streichen
                                                   los
                        (alternativ)
                        Wende über Backbord/
       Wenden                                                    los
                        Steuerbord
Ruder parallel zum Boot Skull                                    langmachen
        Wellen                                                   hoch abscheren
  Ruderkommandos
                                                                 frei weg
     aufheben
                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                     27
Kommandos (5)
    Aktion/Situation       Ankündigungskommando                       Ausführungskommando
    Rudern bei hohem                                                  alle vorrollen
       Wellengang                                                     (entlastet den Bug)
    Rudern bei hohem                                                  Wellenannehmen von
       Wellengang                                                     Backbord/Steuerbord

                           Achtung
   Passieren niedriger     (es empfiehlt sich die Mannschaft
        Hindernisse        vorher zu warnen. Falls           alle hinlegen
  (z.B. Brücken, Bäume)    erforderlich vorher Flagge
                           einholen)

                            Ruder
                                                                      lang
    Passieren schmaler      (es empfiehlt sich die Mannschaft
                                                                      (oftmals genügt es nur
        Hindernisse         vorher zu warnen. Falls
                                                                      Steuerbord oder Backbord
(z.B. enge Brücken, Kanäle) erforderlich vorher Flagge
                                                                      "Ruder lang" zu machen)
                            einholen)

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                        28
4. Schiffsverkehr, Wind und Wellen
Niemals die Sogwirkung von Schiffen, Einlaufgittern oder Brückenpfeilern unterschätzen!

Sogwirkung von Schiffen (1)

➢ Beim Vorbeifahren eines Schiffes wird das Boot vom Schiff angezogen.
➢ Je größer das Schiff, desto größer der Sog.
➢ Deshalb muß ausreichend Abstand gehalten werden.

                                                                                  Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                          Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

                                       RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                        29
Sogwirkung von Schiffen (2)

➢ Die größte Gefahr geht von vom Sog der Schiffsschrauben unter Wasser aus.
➢ Hier muß zwingend Abstand gehalten warden.
➢ Mindestabstand ist 15 m !
➢ Achtung in Ufernähe!
                                                                                          Sogwirkung
                                                               Heckwelle

                                                                                                             Bugwelle

                                                                              Heckwelle   Sogwirkung

                                                                                               Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                                       Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014
      https://youtu.be/8kLu5pAejyc
                           Bei ca. 10:00 starten

                                            RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                                    30
Wind

➢ Bei starkem Wind unter Land, im Windschatten fahren.
➢ Wenn der Wind zu stark ist, Fahrt abbrechen.
➢ Der Wind ist zu stark ab Windstärke 4-5.
➢ Der Wind ist auch zu stark, wenn sich Schaumkronen bilden.
➢ Die Sicherheit der Mannschaft geht vor!

                                                                             Quelle: Rowperfect, Rudern bei Wind und Schaumkronen
                                                                                  VERÖFFENTLICHT AM AUGUST 15, 2019 VON TOM WALL

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                                    31
Wellen (1)

Bei starken Wellen gilt:

➢ Boot parallel zu den Wellen legen.
➢ Blätter aufs Wasser legen.
➢ Wellen abreiten.

                                                                           Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                   Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

                                  RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                         32
Wellen (2)

Bei kleineren Wellen gilt:

➢ Frontal mit dem Bug nehmen.
➢ Unter Umständen reicht auch das Kommando “halbe Kraft”.

                                                                          Quelle: TRENDSPORT RUDERN: Komm her, Welle
                                                                          JÖRG NIENDORF AKTUALISIERT AM 11.07.2017

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                                33
Hochwasser

➢ Vor Fahrtantritt ist zu prüfen, ob die Wasserstraße
  nicht bereits für die Schifffahrt gesperrt ist.
➢ Homepage WSA-Link
➢ Die starke Strömung birgt auch für erfahrene
  Ruderer Gefahren.
➢ Treibgut (z.B. Äste, Bäume) sind oft Umfang/Größe
  nur schwer erkennbar.
➢ Treibgut kann massive Schäden am Boot
  verursachen.

                                                                               Hochwasser April 2006

                                      RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                           34
Niedrigwasser

➢ Niedrigwasser ist in unserem Revier, bedingt durch die Staustufen, eher selten.
➢ Auf Untiefen und Steine achten.
➢ Zur Flussmitte/Stromstrich orientieren. Berufsschifffahrt beachten.
➢ Innenkurven meiden.
➢ Aufmerksam den Wasserstand prüfen.

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP          35
…. und was noch??

➢ In Engstellen muß das Boot steuerbar bleiben.
➢ Mit Einbruch der Dämmerung ist der Ruderbetrieb einzustellen und die Fahrt abzubrechen.
➢ Bei Gewitter ist die Fahrt sofort abzubrechen und an Land zu gehen.
➢ Bei Sturm wird nicht gerudert (ab Windstärke 4-5).
➢ Bei Nebel wird nicht gerudert (z.B. wenn vom Steg die Opelbrücke nicht zu sehen ist).

                                     RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                 36
5. Besonderheiten und Gefahrenstellen im Heimatrevier

Fahrordnung
➢ Mit dem WSA und dem Flörsheimer Ruderverein wurde für unser Revier ein Fahrordnung
  bestimmt. Sie ist für alle FRVler und RRKler verbindlich. Schwarzes Brett/Fahrtenbuch

Bewuchs am Ufer
➢ Durch den starken Bewuchs am Ufer sind “Buchten” entstanden, die schwer einsehbar sind.

Hafenausfahrt Tanklager
➢ Fluss schwer einsehrbar für Beruffsschifffahrt. Auf Schallzeichen achten!

                                                                                    Fahrordnung
                                        RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                    37
Ruder halt !!

  RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   38
Teil II

1. Vorfahrt- und Ausweichregeln

Grundsätzliches (1)

           Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Wasser so zu verhalten,
                 dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist, und
                   dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr
                         als nach den Umständen unvermeidbar
                              behindert oder belästigt wird.

                                RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP         39
Grundsätzliches (2)
Was ist Berufsschiffahrt ?
➢ Frachtschiffe
➢ Schubverbände
➢ Personenschiffe (Ausflugsdampfer, Flusskreuzfahrer)
➢ Fähren (frei fahrend, mit Längs- oder Querseil

Was sind Kleinfahrzeuge ?
➢ Sportmotorboote, Yachten, Motorboote, etc.
➢ Segelboote, Segelyachten
➢ Ruderboote, Paddelboote

                              RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   40
Vorfahrt

➢ Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt !! *

➢ Danach haben Segelboote und Yachten unter Segel immer Vorfahrt.

➢ Danach haben durch Muskelkraft betriebene Kleinboote Vorfahrt (Ruderer, Paddler).

                                       Beruf vor Freizeit
                        Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft

             * Das heißt nicht, dass sich die Berufsschiffahrt über Gesetze und Vorschriften
                     hinwegsetzten kann und Sportboote keinerlei Rechte haben.

                                      RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                 41
Gut zu wissen ……..

➢   Für die Berufsschiffahrt gilt kein grundsätzliches Rechtsfahrgebot.
➢   Trotzdem wird überwiegend rechst gefahren.
➢   Auf Flüssen fahren Schiffe meist in der Strommitte (Strich), von Außenkurve zu Außenkurve.
➢   Ruderboote weichen deshalb zur nächsten Innenkurve aus.
➢   Ruderboote sollen frühzeitig ausweichen und dem Rudergänger klar den Kurs anzeigen.

                                                                               Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                       Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                                42
Toter Sichtwinkel

➢ Containerschiffe und Schubverbände haben einen mehrere hundert Meter langen
  toten Sichtwinkel.
➢ Die Geschwindigkeit des Schiffes darf nicht unterschätzt werden.
➢ Die Ausweichgeschwindigkeit der Ruderbootes darf nicht überschätzt werden.
➢ Nie in den toten Winkel vor dem Bug eines Schiffes einfahren.

                                      Toter Winkel

                       Toter Winkel

                                                                                    Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                            Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014
                                         RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                                43
Vorfahrtsregeln bei Kleinfahrzeugen untereinander

➢ Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne
  Maschinenantrieb ausweichen.

➢ Kleinfahrzeuge von gleichem Rang müssen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord
  anzeigen/ausrichten.

                                                                           Quelle: Mainzer Rudergesellschaft
                                                                                   Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014

                                  RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                                44
Überholen von Kleinfahrzeugen

➢ Kleinfahrzeuge dürfen nur überholt werden, wenn das Manöver ohne Gefahr ausgeführt
  werden kann.

➢ Der Vorausfahrende muss, wenn möglich und notwendig, das Überholen erleichtern.

➢ Wenn Kleinfahrzeuge kreuzen, muss das Fahrzeug ausweichen, dass das andere
  Fahrzeuge an seiner Steuerbordseite hat. Rechts vor links!

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP              45
…. und wenn doch etwas passiert ist

Es gilt folgende Reihenfolge:

1. Rettung der Mannschaft und von Menschenleben.
2. Bergung des Bootes, der Ruder und des Gepäcks.

➢ Der Obmann entscheidet und führt das Kommando, was strikt zu befolgen ist.
➢ Unbedingt versuchen am Boot zu bleiben, das schwimmt immer.
➢ Gefährdete oder verletzte Personen zwischen zwei Skulls schwimmen lassen und unterstützen.

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                46
2. Verkehrs- und Schallzeichen
Schifffahrtszeichen (1)

Blau, gelb oder grün sind Hinweis- und Empfehlungszeichen
Rot sind Gebots- oder Verbotszeichen

Verbote und Gebote für Ruderboote:

                     Verbotszeichen A.1
                     Verbot der Durchfahrt und
                     Sperrung der Schifffahrt

                     2 Lichter oder Flaggen übereinander:
                     Langandauerndes Verbot

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   47
Schifffahrtszeichen (2) – Verbote und Gebote für Ruderboote

                Verbot der Einfahrt,
                Vorbereitung zur Fahrtfortsetzung treffen

               Fahrverbot für Sportboote

                Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit
                Maschinenantrieb noch unter Segeln fahren

                Weiterfahrt nur in die angegebene Richtung

                Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten

               Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

                                         RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   48
Schifffahrtszeichen (3) - Verbote und Gebote für Ruderboote
             Gesperrte Wasserfläche,
             jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb befahrbar

             Überholverbot, allgemein

             Überholverbot, allgemein

            Stillliegeverbot auf der Seite des Zeichens

            Stillliegeverbot im Umkreis von 30 m um das Schild

            Ankerverbot auf der Seite des Zeichens

                                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   49
Schifffahrtszeichen (4) - Verbote und Gebote für Ruderboote

           Festmachverbot auf der Seite des Zeichens

           Wendeverbot

           Verbot des Segelsurfens

           Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

           Verbot des Wasserskilaufens

           Fahrverbot für Segelfahrzeuge

           Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkung

               Gebot auf die Back-/Steuerbordseite
               zu fahren
                                           RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   50
Schifffahrtszeichen (5) - Verbote und Gebote für Ruderboote

              Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Back-/
              Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

              Gebot, das Fahrwasser, nach Back-/Steuerbord zu
              überqueren

              Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße haben Vorfahrt

              Zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer

              Fahrwasser am Ufer eingeengt; Mindestabstand in Metern vom
              Tafelzeichen einhalten

              Wassertiefe oder lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt

              Breite der Durchfahrtsöffnung/des Fahrwassers ist begrenzt

              Schallsignal geben
                                       RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   51
Schifffahrtszeichen (6) – Hinweise und Empfehlungen

                 Erlaubnis zur Durchfahrt

                 Kreuzung einer Hochspannungsleitung                                   Nicht freifahrende Fähre

                 Empfehlung in die Richtung des Pfeils zu fahren                       Freifahrende Fähre

                                                                                       Zeichen können auch mit
          Hinweis auf ein Wehr                                                         Entfernungsangaben
                                                                                       versehen sein

                     Einmündende Wasserstraßen gelten als Nebenwasserstraßen

              Die benutzte Wasserstraße gilt als Nebenwasserstraße der einmündenden

                                            RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                              52
Schifffahrtszeichen (7) – Hinweise und Empfehlungen

         Erlaubnis zum Stillliegen auf dieser Seite der Wasserstraße

         Erlaubnis zum Ankern auf dieser Seite der Wasserstraße

         Erlaubnis zum Festmachen
                                                                                    Erlaubnis für: Wasserski, Fahrzeuge
         Hinweis auf eine Wendestelle                                               ohne Maschinenantrieb, Segelboote
                                                                                    und Segelsurfen

         Trinkwasserzapfstelle

         Ende des Verbots oder eines Gebots, das nur in einer
         Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung

         Hinweis auf nautischen Verkehrsfunk. Hier: UKW Kanal 18

                                           RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                                         53
Schifffahrtszeichen (8/1) – Kennzeichnung von Brückenöffnungen

             Durchfahrt, auch für Ruderboote, gesperrt

             Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren

             Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten

                 Empfohlene Durchfahrtsöffnung in beiden Richtungen

                  Empfohlene Durchfahrtsöffnung, für Verkehr nur in der Richtung, in
                  der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung verboten)

                                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP     54
Schifffahrtszeichen (8/2) – Kennzeichnung von Brückenöffnungen

Hier sollten nur
Ortskundige durchfahren.
Evtl. flaches Wasser!!

                                                                                            Hier sollten nur Ortskundige durchfahren.
                                                                                            Evtl. flaches Wasser!!

                                                                                       Alte Saarbrücke/Saarbrücken

                                            RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                       55
Schifffahrtszeichen (9) – Fahrwasserbezeichnungen

                                Rechte Seite (stromab/Talfahrt). Form: Stumpftonne, Tonne mit
                                Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

                                Linke Seite (stromab/Talfahrt). Form: Spitztonne, Tonne mit
                                Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

              Fahrrinnenspaltung

                      Abzweigung,
                      Einmündung,
                      Hafeneinfahrt
                      (nicht auf dem Bild abgebildet)

                                                             Bergfahrer (stromauf) hat die
                                                             Backbordboje auf Backbord
                                                        RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   56
Schifffahrtszeichen (10/1) – Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen

         Feste Zeichen: Hindernisse im Wasser/
         Ufersicherung, rechte Seite (stromab)                                       Beispiel der Markierungen

          Feste Zeichen: Hindernisse im Wasser/
          Ufersicherung, linke Seite (stromab)

         Feste Zeichen bei Spaltung: Hindernisse
         im Wasser/ Ufersicherung, rechte Seite
         (stromab)

              Schwimmende Zeichen nur zur
              Bezeichnung eines Hindernisses
              (nicht abgebildet)

                                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                               57
Beispiele für Ufersicherungen

                                RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   58
Schifffahrtszeichen (10/2) – Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen

                             Vorbeifahrt auf der freien Seite ohne
                             Geschwindigkeitsreduzierung

                                                                     Gesperrte Seite
               Vorbeifahrt auf der freien Seite mit
               Geschwindigkeitsreduzierung
                                                                     Freie Seite

                     Zeichen für die Radarschifffahrt

                                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP     59
Schifffahrtszeichen (11) – Lage der Fahrrine zum Ufer

    oder        Rechte Seite fahren

    oder        Linke Seite fahren

                                                                     Linke Seite fahren

                Übergang der Fahrrinne,
    oder
                Markierung auf der rechten Seite

    oder
                Übergang der Fahrrinne,
                Markierung auf der linken Seite

                                                                                          Rechte Seite fahren
                                          RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                              60
Schallzeichen

       lang
       kurz

                RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   61
3. Besonderheiten beim Wanderrudern

Vor der Fahrt

1. Ruderrevier und Tagesetappen entsprechend dem
   Können und Trainingszustand der Teilnehmer auswählen.

2.   Fahrt schriftlich, mit Strecke, Namen der Teilnehmer und
     Namen der Boote, bei der Ruderleitung anmelden. Eintrag
     ins Fahrtenbuch nicht vergessen!!!

3.   Rudervereine, bei denen eine Station (Übernachtung,
     Bootslagerung) geplant ist, zeitig anschreiben.

4.   Boote und Ruder überprüfen.

5.   Eine Vortour der Organisatoren empfiehlt sich und hilft
     Überraschungen zu vermeiden.
                                     RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   62
Auf Wanderfahrt

➢ Staustufen sind Wasserhindernisse, die nicht unterschätzt werden dürfen.
➢ Sie unterbrechen den Ruderfluß, bringen aber auch (ersehnte) Pausen.
➢ Staustufen erfordern:
  - Umtragen                                                                   Hinweis auf ein Wehr
  - Nutzung einer Bootsschleppe
  - Nutzung einer Bootsgasse                                                   Hinter diesem Schild droht
                                                                               Lebensgefahr!!!!
  - Nutzung einer Sportbootschleuse
  - Nutzung der Schifffahrtsschleuse
                                                                               Häufig gibt es ein Zusatzschild
➢ Auf die Beschilderung achten.                                                „Sportboote“ oder „Bootschleuse“
➢ Ansagen der Schleusenwärter folgen.
➢ In manchen Schleusen sind Rettungswesten Pflicht (z.B. Weilburg/Lahn).

                       Alle Beschreibungen erfolgen aus der Sicht der
                                 Anfahrt vom Oberwasser!!

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                63
Umtragen

➢ Das ist die unbequemste Art der Überwindung
  einer Staustufe.
➢ Geeignete Anlegestelle erkunden.
➢ Nach dem Anlegen, geeignete Einsatzstelle und
  Weg erkunden.
➢ Manchmal gibt es Bootswagen oder kleine
  Loren.
➢ Zunächst Ruder, Steuer und Gepäck zur
  Einsatzstelle bringen, dann das Boot.
➢ Boot einsetzen, beladen und weiter geht die
  Fahrt.

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   64
Bootschleppe

➢ Anlegen, Ruder aus den Dollen, Boot an der Leine
  halten.
➢ Breite von Bootswagen/Lore prüfen. Bootshaut darf
  nicht eingedrückt werden.
➢ Wenn der Wagen zu schmal ist, nur den Bug
  einschwimmen, Heck tragen.
➢ Wagen an Kette ins Wasser rollen, Boot auf Mitte Wagen
  einschwimmen.
➢ Kette und Bugleine gleichzeitig ziehen.
➢ Am Scheitelpunkt der Strecke, Kette nach hinten
  nehmen und bremsen.
➢ Wagen und Boot an Kette und Heckleine ins Wasser bis
  Boot schwimmt.
➢ Wagen herausziehen und zum Abstellplatz bringen.

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   65
Bootsgasse (1)

➢ Die Bootsgasse ist ein schmaler Betonkanal mit großem Gefälle
  und Schikanen.
➢ Die Schikanen am Boden erzeugen eine Wasserwalze je links
  und rechts vom Boot.
➢ Damit ist das Boot stabil und kann mit der Mannschaft
  talwärts befahren werden.
➢ Das Boot erreicht bis zu 20 km/h.
➢ Die Bootsgasse gibt es offen (Dauerbetrieb) oder geschlossen
  (mit Schütz).
➢ Die Bootsgasse kann durch Treideln auch bergauf (ohne
  Mannschaft) benutzt werden.
➢ Für Ruderboote ist die Universalgasse mit 2,30 m geeignet.
➢ Boote die schmaler als 90 cm sind müssen getreidelt werden.

                                    RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   66
Bootsgasse (2)

Beim Befahren der Bootsgasse gilt:
1. Anlegen, Bootsgasse ansehen, eventuelle Beschreibung
   lessen.
2. Bootsgasse abgehen, Auslauf von Treibgut befreien.
3. Wenn es problematisch erscheint, besser treideln.
4. Bei Bootsgassen mit Schütz, den Ablauf einmal ohne Boot
   ausprobieren.
5. Einfahrt: (mit Schütz: erst wenn Ampel grün!!) Boot in
   Fluchtlinie zur Gasseneinfahrt, Skull/Riemen lang am
   Innenhebel halten.
6. Durchfahrt: Ausbalanciert sitzen bleiben. Ruder festhalten,
   nicht umdrehen. Nicht steuern!
7. Ausfahrt: Vom Bug beginnend die Ruder vornehmen lassen.
8. Immer nur ein Boot in der Bootsgasse.

                                   RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   67
Sportbootschleuse (1)

Es gibt hier jeweils zwei Möglichkeiten:
➢ Schleusenmeister oder Selbstbedienung.
➢ Elektromotor oder Handbetrieb.
➢ Automatikablauf oder Fernsteuerung.

                                                                          Stabilität im Boot bewahren.

                          Selbstbedienung, Elektromotor

                                           RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP                        68
Sportbootschleuse (2)

1.   Anlegen, Schleuse und Unterwasser inspizieren.
2.   Bedienungsanleitung lesen. Es gibt Unterschiede!!
3.   Einfahren über die gelbe Markierung hinweg.
     Dahinter können beim Absinken Drempel
     auftauchen.
4.   Boot sichern mit Hand, Bootshaken, oder Leine.
5.   Bug und Schlag bleiben mindestens besetzt.
6.   Wenn möglich bei der Einfahrt lang genommene
     Ruder sofort vom Bug beginnend wieder
     vornehmen.

                                     RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP   69
Schifffahrtsschleuse (1)

1. Warten vor der Schleuse!             Ohne Aufforderung nicht über dieses
                                        Schild hinausfahren.
2. Einfahren in die Schleuse:
                                                                                                         Lichtzeichen
         Keine Einfahrt. Schleuse außer Betrieb.                      Sperrzeichen

         Keine Einfahrt. Schleuse geschlossen.

         Bis zur Einweisung warten.

         Noch keine Einfahrt, Schleusung wird
         vorbereitet.

             Einfahrt, Anweisungen des
             Schleusenpersonals
             (über Lautsprecher) beachten.
                                                    Nur hinter, nicht neben oder vor die Schifffahrt legen.

                                             RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP                                   70
Schifffahrtsschleuse (2)

    Drempel-Markierung
    beachten.

                                        Achtung!! Nicht mit dem Ausleger oder
                                        Dollenstift in Leitern oder Nischen
                                        verhaken.

                           RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP               71
Schifffahrtsschleuse (3)

➢ Ausfahrt aus der Schleuse erst, wenn die Ampel grün
  zeigt.

➢ Gefahr, wenn vor dem Ruderboot liegende Schiffe
  anfahren.

➢ Auf die Strömung des Wehrs achten!

                                   RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   72
➢ Naturschutz

➢ Meide Schilf und bewachsenes Ufer ! Abstand halten !
➢ Meide Rast- und Brutplätze von Wasservögeln !
➢ Nimm Deine Abfälle mit ! Halte das Wasser sauber !
➢ Informiere Dich über Einschränkungen und Regeln !
➢ Beachte die Einschränkungen und befolge die Regeln
  in Naturschutzgebieten !

                                 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   73
Teil III
Test & Praktischer Teil
Test
➢ Innerhalb von 20 Minuten sind 40 Fragen zu den im Lehrgang behandelten Themen zu
   beantworten. Um den Test erfolgreich zu absolvieren dürfen nicht mehr als 10 Fehler
   gemacht werden.
➢ Als Fehler werden falsche und fehlende Kreuze gewertet. Wer zwischen 10 und 20
   Fehler macht, kann ausreichende Kenntnisse anschließend in einem Gespräch
   nachweisen.
➢ Bei mehr als 20 Fehlern ist der Test nicht bestanden.
➢ Er kann beliebig oft wiederholt werden.
Praktischer Teil
Es geht aufs Wasser!! Ohne Steuer, alleine durch Ruderkommandos ist das Boot zu
lenken. Es kommt darauf an, dass die Mannschaft das tut, was der Steuermann/die
Steuerfrau sagt (und als Ruderer das auch macht, was gesagt wird, obwohl man es in
dem Moment eigentlich besser weiß!)
                                   RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP              74
Vielen Dank für Eure
 Aufmerksamkeit !

Viel Erfolg im Teil III.

        RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP   75
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