Steuer*- und Obleute*- Lehrgang - März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint - RRK Online
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Steuer*- und Obleute*- Lehrgang März 2021 * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint.
Übersicht Teil I 1. Aufgaben und Verantwortung der Ob- und Steuerleute* 2. Bootskunde 3. Steuerkunde/Ruderkommandos 4. Schiffsverkehr, Wind und Wellen 5. Besonderheiten und Gefahrenstellen im Heimatrevier Teil II 1. Vorfahrt- und Ausweichregeln 2. Verkehrs- und Schallzeichen 3. Besonderheiten auf Wanderfahrten Teil III Test & Praktischer Teil * damit sind Steuerfrauen und Steuermänner, wie auch Obfrauen und Obmänner gemeint. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 2
Teil I 1. Aufgaben und Verantwortung der Ob- und Steuerleute “Verantwortung im Boot ist nicht teilbar”. Auf allen Wasserstraßen ist es vorgeschrieben (z.B. Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung), dass auf allen fahrenden Fahrzeugen – auch Ruderbooten – ein sog. “Schiffsführer” an Bord ist. Außer in einem Einer muß der Schiffsführer vor Fahrtantritt bestimmt werden. Im Rudersport ist das die Bootsobfrau/der Bootsobmann. Der Obmann hat das Kommando und trägt die Verantwortung an Bord. Die Anweisungen gelten auch für den Steuermann. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 3
Der Obmann kann einem geeigneten Steuermann die Verantwortung übertragen. Der Name des Obmanns ist im Fahrtenbuch, z.B. durch unterstreichen, kenntlich zu machen. Das Fahrtenbuch hat den Status einer Urkunde ! Die Verkehrsvorschriften besagen, dass Ob- und Steuerleute “geeignet sein müssen”. Allerdings fehlen Bestimmungen, wie für Muskelkraftboote diese Eignung nachzuweisen ist. Im Falle eines Fehlverhaltens muss deshalb auf andere Weise dargelegt werden, dass die Eignung für das Amt vorliegt. Die Eignung umfasst jedenfalls die körperliche und geistige Eignung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Bedenkt bitte: Jede/r, der/die ein Boot führt, ist für das LEBEN seiner/ihrer Ruderkameraden und Ruderkameradinnen verantwortlich!!! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 4
Rudern findet nicht im rechstfreien Raum statt ! Es gilt die 0,5 Promilie Alkoholgrenze für das Führen eines Bootes. Übermüdung, Krankheit, die Wirkung von Medikamenten und/oder Drogen sind zu beachten. Amtlich festgestellte Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Führerscheinentzug!!!! Wird die absolute oder relative Fahruntüchtigkeit festgestellt haftet der Bootsführer mit seinem Privatvermögen, auch für eventuelle Schäden der Mannschaftsmitglieder. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 5
Aufgaben des Obmanns bis zum Ablegen ➢ Entscheidung ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist (z.B. Wetterlage, Wasserstand). ➢ Mannschaftseinteilung. ➢ Vollständiger Eintrag ins Fahrtenbuch. ➢ Ruder, Steuer und eventuelles Sonderzubehör zum Steg bringen/bringen lassen. ➢ Boot zum Steg, wasserseitige Bügeldollen vorher öffnen, alle Dollen zeigen zum Heck. ➢ Boot und Zubehör überprüfen, festgestellte Schäden vor Fahrtantritt im Fahrtenbuch notieren ➢ Bei Wellengang Boot vom Steg abhalten. ➢ Bei ungeübten Ruderern prüfen, ob die Ruder richtig eingelegt sind. Aufgaben des Obmanns nach dem Anlegen ➢ Boot und Zubehör zum Bootsplatz, dort reinigen. ➢ Boot und Zubehör im Bootshaus am bestimmungsgemäßen Ort lagern. ➢ Fahrt im Fahrtenbuch austragen. ➢ Schäden und/oder Unfälle eintragen. ➢ Unfälle unverzüglich, gemäß der Ruderordnung, der Ruderleitung melden. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 6
2. Bootskunde Grundsatz Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der Personen an Bord jederzeit gewährleistet ist! Kennzeichnung von Ruderbooten ➢ Name des Eigentümers ➢ Bootsname ➢ Vereinsflagge bei Wanderfahrten ➢ Bei Dunkelheit ein von allen Seiten sichtbares, weißes Licht RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 7
Die Teile des Ruderbootes Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 8
Arten von Ruderbooten (1) Zunächst wird zwischen Renn- und Gig-Booten unterschieden. Die Boote gibt es in folgenden Bootsklassen: ➢ Einer (Skiff) (1x) ➢ Zweier ohne Steuermann (2-) Zweier mit Steuermann (2+) Doppelzweier (2x) ➢ Vierer ohne Steuermann (4-) Vierer mit Steuermann (4+) Doppelvierer ohne Steuermann (4x) Doppelvierer mit Steuermann (4x+) ➢ Achter (8+) Doppelachter (8x+) Es gibt dann noch eine Reihe von “Spezialbooten”. Die wichtigsten sind: Doppeldreier (3x), Doppelfünfer (5x) und hauptsächlich für Wanderfahrten, die Barke und/oder das Kirchboot. Letztere bieten Platz für 10-14 Personen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 9
Die Arten von Ruderbooten (2) Bei den Gig-Booten unterscheidet man: ➢ A-Gig – auch Klinkerboote genannt. Sie sind 1 m breit und haben einen Rumpf aus Holzplanken. ➢ B-Gig – die Bauweise ist wie beim A-Gig, Allerdings ist er nur 78 cm breit. ➢ C-Gig – mit glatten Rumpf aus Holz, 78 cm breit. Heute werden sie aus Glasfaser/Karbon gebaut. ➢ D-Gig – selten gebaut. 1 m – 1,1 m breit. Sehr schwer und langsam, aber gut für Wanderfahrten. ➢ See-Gig – eignet sich zum fahren auf dem Meer. Sehr häufig in Dänemark anzutreffen. ➢ Renn-Gig- auch B-Renn-Gig genannt. Etwas schmaler als der C-Gig. links ein C-Boot, rechts ein B-Boot RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 10
Skulls und Riemen Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 11
3. Steuerkunde und Ruderkommandos Steuerkunde Anlegen und Ablegen (Grundsätzliches) ➢ In fließenden Gewässern wird immer gegen die Strömungsrichtung an- und abgelegt. ➢ Der Steuermann halt die Steuerleine immer in den Händen. ➢ Der Steuer/Obmann gibt klare, laute und deutliche Anweisungen zum Ab- und Anlegen. Achtung! Beim Steuern mit Fuß- oder Handsteuer ist zu beachten, dass man nicht permanent das Steuer einschlägt, sondern immer mit dem Durchzug der Ruderer das Steuer anzieht, da ansonsten das Boot zu stark abgebremst wird. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 12
Die Fahrtrichtung ändern “Steuern heißt, das Boot in seinem Lauf korrigieren!” ➢ Ein Boot kann nur gesteuert werden, wenn es sich in Bewegung befindet. ➢ Beim Steuern wird das Boot abgebremst, deshalb wenig und weich steuern. ➢ Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Richtunhsänderung: 1. Auf Steuerbord oder Backbord stärker ziehen 2. Das Boot aus der Fahrt heraus auf Steuerbord oder Backbord stoppen 3. Die Wende über Steuerbord oder Backbord 4. Das Ziehen an der Steuerleine nach Backbord oder Steuerbord. Achtung! Beim Rückwärtsfahren (Streichen) muß das Steuer gerade und die Steuerleine straff gespannt sein. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 13
Anhalten Beidseitiges Stoppen lässt das Boot schnell zum Stillstand kommen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 14
Verhalten in strömenden Gewässern ➢ Den Bereich der stärksten Strömung nennt man Stromstrich. ➢ Er befindet sich auf gerader Strecke etwa in der Mitte, in Kurven in der Aussenkurve. ➢ Bei Bergfahrt (stromauf) hält man sich am Ufer und der Innenkurve. ➢ Bei der Talfahrt hält man sich im/am Stromstrich und den Aussenkurven. ➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten. ➢ Berufsschifffahrt hat Vorfahrt im Stromstrich. ➢ Bei Steuermanövern Strömung einberechnen. ➢ Die Strömung versetzt das Boot. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 15
Strömung Wenden gegen die Strömung Bug ➢ Bei der Wende immer auf ausreichenden Platz vor und hinter dem Boot achten. ➢ Bei Wenden den Bug in die Hauptströmung richten. ➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten. ➢ Berufsschifffahrt beachten. Fahrtrichtung Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 16
Wenden mit der Strömung ➢ Bei der Wende immer auf ausreichenden Platz vor und hinter dem Boot achten. ➢ Bei Wenden den Bug aus der Hauptströmung halten, wenn dies möglich ist. ➢ Dadurch wird das Heck herumgedrückt und unterstützt die Wende. ➢ Auf Verkehr, Flachstellen und Untiefen achten. ➢ Berufsschifffahrt beachten. Fahrtrichtung Strömung Heck Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 17
Es gilt Wendeverbot vor: ➢ Bojen ➢ Brückenpfeilern ➢ Anderen, feststehenden Wasserhindernissen. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 18
Was ist beim Treiben zu beachten? ➢ Der Steuermann muß noch aufmerksamer sein. ➢ Boot ist nicht steuerbar. ➢ Mindestens ein Mannschaftsmitglied muß sofort ruderbereit sein. ➢ Nicht treiben lassen wenn Seitenströmungen zu erwarten sind. ➢ Nie vor einer Schleuse, Hafeneinfahrt oder Flussmündung treiben. ➢ Nicht quer treiben lassen. ➢ In Aussenkurven den Bug in die Strömung richten. ➢ Berufsschifffahrt beachten. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 19
Anlegen ➢ Immer gegen die Strömung anlegen. ➢ Mit der Bugspitze das obere Ende des Stegs anvisieren. Winkel von ca. 25 – 30 Grad. ➢ Ohne Kraft rudern und ca. 2 Schläge vor dem Steg “Ruder halt” Kommando geben. ➢ An der Stegseite die Ruder anheben und den Bug vom Steg weg absteuern Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 20
Buhnen & Strömungen Buhnen dienen dem Küstenschutz oder dem Flussbau. Es sind wand- oder dammartige Bauwerke, die rechtwinklig vom Ufer ins Wasser ragen. ➢ An Flussengen oder Hindernissen kann dahinter eine Verwirbelung entstehen, die ! das Boot ungewollt in eine andere Richtung zieht. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 21
Buhnen & Strömungen ➢ Buhnen nie überfahren, es drohen schwere Schäden am Boot. ➢ Bei Wanderfahrten unbedingt das Handbuch beachten. Dort wird auf Buhnen hingewiesen. ➢ Bug- und Steuermann müssen besonders aufmerksam sein. ➢ Nicht in Buhnen einfahren wegen des Strömungsbildes. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 22
Ruderkommandos Grundsätzliches: 1. Es wird unterschieden zwischen Ankündigungskommando und Ausführungskommando. 2. Die Kommandos gibt der/die Steuermann/-frau. 3. Wenn es keine/n Steuerfrau/-mann gibt, kommen die Kommandos entweder von Bugfrau/ -mann oder Obfrau/-mann. Ruderkommandos können regional leicht unterschiedlich sein!! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 23
Kommandos (1) Aktion/Situation Ankündigungskommando Ausführungskommando Mannschaft ans Boot Boot hebt an marsch Tragen eines Bootes Boot in die Hände ab rechts und links raustreten los auf die Schulter hoch Boot hebt an Boot in den Böcken aus den Böcken raus Drehen des Bootes Boot dreht Kiel zu Wasser/Land/Ortsbeschreibung Einsetzen des Bootes Boot setzt ein RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 24
Kommandos (2) Aktion/Situation Ankündigungskommando Ausführungskommando Mannschaft fertig machen zum Einsteigen Einsteigen ein (evtl. „Ausleger frei“) (bei "ein" wird sich vom Steg Steigt abgestoßen) Klar zum Ablegen Einsteigen (alternativ) ab (evtl. „Ausleger frei“) bei "ab" wird sich vom Steg legt abgestoßen) Fertigmachen zum Aussteigen Aussteigen steigt aus RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 25
Kommandos (3) Aktion/Situation Ankündigungskommando Ausführungskommando Klarmeldungen (erfolgen vom Einstellen im Boot Bug) Vorwärtsrudern alles vorwärts los Vorwärtsrudern Auslage (alternativ) fertig los halbe Kraft Langsamer fahren ohne Kraft Anhalten Ruder halt (Rudern beenden) Blätter ab Boot stoppen Ruder halt (schnelles Anhalten) Boot stoppen RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 26
Kommandos (4) Aktion/Situation Ankündigungskommando Ausführungskommando Steuerbord/Backbord überziehen/stärker Richtungsänderung Steuerbord/Backbord stoppen fertigmachen zum los rückwärtsrudern Rückwärtsrudern fertigmachen zum streichen los (alternativ) Wende über Backbord/ Wenden los Steuerbord Ruder parallel zum Boot Skull langmachen Wellen hoch abscheren Ruderkommandos frei weg aufheben RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 27
Kommandos (5) Aktion/Situation Ankündigungskommando Ausführungskommando Rudern bei hohem alle vorrollen Wellengang (entlastet den Bug) Rudern bei hohem Wellenannehmen von Wellengang Backbord/Steuerbord Achtung Passieren niedriger (es empfiehlt sich die Mannschaft Hindernisse vorher zu warnen. Falls alle hinlegen (z.B. Brücken, Bäume) erforderlich vorher Flagge einholen) Ruder lang Passieren schmaler (es empfiehlt sich die Mannschaft (oftmals genügt es nur Hindernisse vorher zu warnen. Falls Steuerbord oder Backbord (z.B. enge Brücken, Kanäle) erforderlich vorher Flagge "Ruder lang" zu machen) einholen) RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 28
4. Schiffsverkehr, Wind und Wellen Niemals die Sogwirkung von Schiffen, Einlaufgittern oder Brückenpfeilern unterschätzen! Sogwirkung von Schiffen (1) ➢ Beim Vorbeifahren eines Schiffes wird das Boot vom Schiff angezogen. ➢ Je größer das Schiff, desto größer der Sog. ➢ Deshalb muß ausreichend Abstand gehalten werden. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 29
Sogwirkung von Schiffen (2) ➢ Die größte Gefahr geht von vom Sog der Schiffsschrauben unter Wasser aus. ➢ Hier muß zwingend Abstand gehalten warden. ➢ Mindestabstand ist 15 m ! ➢ Achtung in Ufernähe! Sogwirkung Heckwelle Bugwelle Heckwelle Sogwirkung Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 https://youtu.be/8kLu5pAejyc Bei ca. 10:00 starten RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 30
Wind ➢ Bei starkem Wind unter Land, im Windschatten fahren. ➢ Wenn der Wind zu stark ist, Fahrt abbrechen. ➢ Der Wind ist zu stark ab Windstärke 4-5. ➢ Der Wind ist auch zu stark, wenn sich Schaumkronen bilden. ➢ Die Sicherheit der Mannschaft geht vor! Quelle: Rowperfect, Rudern bei Wind und Schaumkronen VERÖFFENTLICHT AM AUGUST 15, 2019 VON TOM WALL RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 31
Wellen (1) Bei starken Wellen gilt: ➢ Boot parallel zu den Wellen legen. ➢ Blätter aufs Wasser legen. ➢ Wellen abreiten. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 32
Wellen (2) Bei kleineren Wellen gilt: ➢ Frontal mit dem Bug nehmen. ➢ Unter Umständen reicht auch das Kommando “halbe Kraft”. Quelle: TRENDSPORT RUDERN: Komm her, Welle JÖRG NIENDORF AKTUALISIERT AM 11.07.2017 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 33
Hochwasser ➢ Vor Fahrtantritt ist zu prüfen, ob die Wasserstraße nicht bereits für die Schifffahrt gesperrt ist. ➢ Homepage WSA-Link ➢ Die starke Strömung birgt auch für erfahrene Ruderer Gefahren. ➢ Treibgut (z.B. Äste, Bäume) sind oft Umfang/Größe nur schwer erkennbar. ➢ Treibgut kann massive Schäden am Boot verursachen. Hochwasser April 2006 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 34
Niedrigwasser ➢ Niedrigwasser ist in unserem Revier, bedingt durch die Staustufen, eher selten. ➢ Auf Untiefen und Steine achten. ➢ Zur Flussmitte/Stromstrich orientieren. Berufsschifffahrt beachten. ➢ Innenkurven meiden. ➢ Aufmerksam den Wasserstand prüfen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 35
…. und was noch?? ➢ In Engstellen muß das Boot steuerbar bleiben. ➢ Mit Einbruch der Dämmerung ist der Ruderbetrieb einzustellen und die Fahrt abzubrechen. ➢ Bei Gewitter ist die Fahrt sofort abzubrechen und an Land zu gehen. ➢ Bei Sturm wird nicht gerudert (ab Windstärke 4-5). ➢ Bei Nebel wird nicht gerudert (z.B. wenn vom Steg die Opelbrücke nicht zu sehen ist). RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 36
5. Besonderheiten und Gefahrenstellen im Heimatrevier Fahrordnung ➢ Mit dem WSA und dem Flörsheimer Ruderverein wurde für unser Revier ein Fahrordnung bestimmt. Sie ist für alle FRVler und RRKler verbindlich. Schwarzes Brett/Fahrtenbuch Bewuchs am Ufer ➢ Durch den starken Bewuchs am Ufer sind “Buchten” entstanden, die schwer einsehbar sind. Hafenausfahrt Tanklager ➢ Fluss schwer einsehrbar für Beruffsschifffahrt. Auf Schallzeichen achten! Fahrordnung RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 37
Ruder halt !! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 38
Teil II 1. Vorfahrt- und Ausweichregeln Grundsätzliches (1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Wasser so zu verhalten, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist, und dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 39
Grundsätzliches (2) Was ist Berufsschiffahrt ? ➢ Frachtschiffe ➢ Schubverbände ➢ Personenschiffe (Ausflugsdampfer, Flusskreuzfahrer) ➢ Fähren (frei fahrend, mit Längs- oder Querseil Was sind Kleinfahrzeuge ? ➢ Sportmotorboote, Yachten, Motorboote, etc. ➢ Segelboote, Segelyachten ➢ Ruderboote, Paddelboote RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 40
Vorfahrt ➢ Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt !! * ➢ Danach haben Segelboote und Yachten unter Segel immer Vorfahrt. ➢ Danach haben durch Muskelkraft betriebene Kleinboote Vorfahrt (Ruderer, Paddler). Beruf vor Freizeit Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft * Das heißt nicht, dass sich die Berufsschiffahrt über Gesetze und Vorschriften hinwegsetzten kann und Sportboote keinerlei Rechte haben. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 41
Gut zu wissen …….. ➢ Für die Berufsschiffahrt gilt kein grundsätzliches Rechtsfahrgebot. ➢ Trotzdem wird überwiegend rechst gefahren. ➢ Auf Flüssen fahren Schiffe meist in der Strommitte (Strich), von Außenkurve zu Außenkurve. ➢ Ruderboote weichen deshalb zur nächsten Innenkurve aus. ➢ Ruderboote sollen frühzeitig ausweichen und dem Rudergänger klar den Kurs anzeigen. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 42
Toter Sichtwinkel ➢ Containerschiffe und Schubverbände haben einen mehrere hundert Meter langen toten Sichtwinkel. ➢ Die Geschwindigkeit des Schiffes darf nicht unterschätzt werden. ➢ Die Ausweichgeschwindigkeit der Ruderbootes darf nicht überschätzt werden. ➢ Nie in den toten Winkel vor dem Bug eines Schiffes einfahren. Toter Winkel Toter Winkel Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 43
Vorfahrtsregeln bei Kleinfahrzeugen untereinander ➢ Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen. ➢ Kleinfahrzeuge von gleichem Rang müssen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord anzeigen/ausrichten. Quelle: Mainzer Rudergesellschaft Steuermann/frau-Kurs, Obleute 2014 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 44
Überholen von Kleinfahrzeugen ➢ Kleinfahrzeuge dürfen nur überholt werden, wenn das Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann. ➢ Der Vorausfahrende muss, wenn möglich und notwendig, das Überholen erleichtern. ➢ Wenn Kleinfahrzeuge kreuzen, muss das Fahrzeug ausweichen, dass das andere Fahrzeuge an seiner Steuerbordseite hat. Rechts vor links! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 45
…. und wenn doch etwas passiert ist Es gilt folgende Reihenfolge: 1. Rettung der Mannschaft und von Menschenleben. 2. Bergung des Bootes, der Ruder und des Gepäcks. ➢ Der Obmann entscheidet und führt das Kommando, was strikt zu befolgen ist. ➢ Unbedingt versuchen am Boot zu bleiben, das schwimmt immer. ➢ Gefährdete oder verletzte Personen zwischen zwei Skulls schwimmen lassen und unterstützen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 46
2. Verkehrs- und Schallzeichen Schifffahrtszeichen (1) Blau, gelb oder grün sind Hinweis- und Empfehlungszeichen Rot sind Gebots- oder Verbotszeichen Verbote und Gebote für Ruderboote: Verbotszeichen A.1 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt 2 Lichter oder Flaggen übereinander: Langandauerndes Verbot RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 47
Schifffahrtszeichen (2) – Verbote und Gebote für Ruderboote Verbot der Einfahrt, Vorbereitung zur Fahrtfortsetzung treffen Fahrverbot für Sportboote Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segeln fahren Weiterfahrt nur in die angegebene Richtung Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 48
Schifffahrtszeichen (3) - Verbote und Gebote für Ruderboote Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb befahrbar Überholverbot, allgemein Überholverbot, allgemein Stillliegeverbot auf der Seite des Zeichens Stillliegeverbot im Umkreis von 30 m um das Schild Ankerverbot auf der Seite des Zeichens RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 49
Schifffahrtszeichen (4) - Verbote und Gebote für Ruderboote Festmachverbot auf der Seite des Zeichens Wendeverbot Verbot des Segelsurfens Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Verbot des Wasserskilaufens Fahrverbot für Segelfahrzeuge Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkung Gebot auf die Back-/Steuerbordseite zu fahren RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 50
Schifffahrtszeichen (5) - Verbote und Gebote für Ruderboote Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Back-/ Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt Gebot, das Fahrwasser, nach Back-/Steuerbord zu überqueren Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße haben Vorfahrt Zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer Fahrwasser am Ufer eingeengt; Mindestabstand in Metern vom Tafelzeichen einhalten Wassertiefe oder lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt Breite der Durchfahrtsöffnung/des Fahrwassers ist begrenzt Schallsignal geben RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 51
Schifffahrtszeichen (6) – Hinweise und Empfehlungen Erlaubnis zur Durchfahrt Kreuzung einer Hochspannungsleitung Nicht freifahrende Fähre Empfehlung in die Richtung des Pfeils zu fahren Freifahrende Fähre Zeichen können auch mit Hinweis auf ein Wehr Entfernungsangaben versehen sein Einmündende Wasserstraßen gelten als Nebenwasserstraßen Die benutzte Wasserstraße gilt als Nebenwasserstraße der einmündenden RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 52
Schifffahrtszeichen (7) – Hinweise und Empfehlungen Erlaubnis zum Stillliegen auf dieser Seite der Wasserstraße Erlaubnis zum Ankern auf dieser Seite der Wasserstraße Erlaubnis zum Festmachen Erlaubnis für: Wasserski, Fahrzeuge Hinweis auf eine Wendestelle ohne Maschinenantrieb, Segelboote und Segelsurfen Trinkwasserzapfstelle Ende des Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung Hinweis auf nautischen Verkehrsfunk. Hier: UKW Kanal 18 RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 53
Schifffahrtszeichen (8/1) – Kennzeichnung von Brückenöffnungen Durchfahrt, auch für Ruderboote, gesperrt Verbot außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten Empfohlene Durchfahrtsöffnung in beiden Richtungen Empfohlene Durchfahrtsöffnung, für Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung verboten) RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 54
Schifffahrtszeichen (8/2) – Kennzeichnung von Brückenöffnungen Hier sollten nur Ortskundige durchfahren. Evtl. flaches Wasser!! Hier sollten nur Ortskundige durchfahren. Evtl. flaches Wasser!! Alte Saarbrücke/Saarbrücken RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 55
Schifffahrtszeichen (9) – Fahrwasserbezeichnungen Rechte Seite (stromab/Talfahrt). Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Linke Seite (stromab/Talfahrt). Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Fahrrinnenspaltung Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt (nicht auf dem Bild abgebildet) Bergfahrer (stromauf) hat die Backbordboje auf Backbord RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 56
Schifffahrtszeichen (10/1) – Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen Feste Zeichen: Hindernisse im Wasser/ Ufersicherung, rechte Seite (stromab) Beispiel der Markierungen Feste Zeichen: Hindernisse im Wasser/ Ufersicherung, linke Seite (stromab) Feste Zeichen bei Spaltung: Hindernisse im Wasser/ Ufersicherung, rechte Seite (stromab) Schwimmende Zeichen nur zur Bezeichnung eines Hindernisses (nicht abgebildet) RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 57
Beispiele für Ufersicherungen RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 58
Schifffahrtszeichen (10/2) – Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen Vorbeifahrt auf der freien Seite ohne Geschwindigkeitsreduzierung Gesperrte Seite Vorbeifahrt auf der freien Seite mit Geschwindigkeitsreduzierung Freie Seite Zeichen für die Radarschifffahrt RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 59
Schifffahrtszeichen (11) – Lage der Fahrrine zum Ufer oder Rechte Seite fahren oder Linke Seite fahren Linke Seite fahren Übergang der Fahrrinne, oder Markierung auf der rechten Seite oder Übergang der Fahrrinne, Markierung auf der linken Seite Rechte Seite fahren RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 60
Schallzeichen lang kurz RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 61
3. Besonderheiten beim Wanderrudern Vor der Fahrt 1. Ruderrevier und Tagesetappen entsprechend dem Können und Trainingszustand der Teilnehmer auswählen. 2. Fahrt schriftlich, mit Strecke, Namen der Teilnehmer und Namen der Boote, bei der Ruderleitung anmelden. Eintrag ins Fahrtenbuch nicht vergessen!!! 3. Rudervereine, bei denen eine Station (Übernachtung, Bootslagerung) geplant ist, zeitig anschreiben. 4. Boote und Ruder überprüfen. 5. Eine Vortour der Organisatoren empfiehlt sich und hilft Überraschungen zu vermeiden. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 62
Auf Wanderfahrt ➢ Staustufen sind Wasserhindernisse, die nicht unterschätzt werden dürfen. ➢ Sie unterbrechen den Ruderfluß, bringen aber auch (ersehnte) Pausen. ➢ Staustufen erfordern: - Umtragen Hinweis auf ein Wehr - Nutzung einer Bootsschleppe - Nutzung einer Bootsgasse Hinter diesem Schild droht Lebensgefahr!!!! - Nutzung einer Sportbootschleuse - Nutzung der Schifffahrtsschleuse Häufig gibt es ein Zusatzschild ➢ Auf die Beschilderung achten. „Sportboote“ oder „Bootschleuse“ ➢ Ansagen der Schleusenwärter folgen. ➢ In manchen Schleusen sind Rettungswesten Pflicht (z.B. Weilburg/Lahn). Alle Beschreibungen erfolgen aus der Sicht der Anfahrt vom Oberwasser!! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 63
Umtragen ➢ Das ist die unbequemste Art der Überwindung einer Staustufe. ➢ Geeignete Anlegestelle erkunden. ➢ Nach dem Anlegen, geeignete Einsatzstelle und Weg erkunden. ➢ Manchmal gibt es Bootswagen oder kleine Loren. ➢ Zunächst Ruder, Steuer und Gepäck zur Einsatzstelle bringen, dann das Boot. ➢ Boot einsetzen, beladen und weiter geht die Fahrt. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 64
Bootschleppe ➢ Anlegen, Ruder aus den Dollen, Boot an der Leine halten. ➢ Breite von Bootswagen/Lore prüfen. Bootshaut darf nicht eingedrückt werden. ➢ Wenn der Wagen zu schmal ist, nur den Bug einschwimmen, Heck tragen. ➢ Wagen an Kette ins Wasser rollen, Boot auf Mitte Wagen einschwimmen. ➢ Kette und Bugleine gleichzeitig ziehen. ➢ Am Scheitelpunkt der Strecke, Kette nach hinten nehmen und bremsen. ➢ Wagen und Boot an Kette und Heckleine ins Wasser bis Boot schwimmt. ➢ Wagen herausziehen und zum Abstellplatz bringen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 65
Bootsgasse (1) ➢ Die Bootsgasse ist ein schmaler Betonkanal mit großem Gefälle und Schikanen. ➢ Die Schikanen am Boden erzeugen eine Wasserwalze je links und rechts vom Boot. ➢ Damit ist das Boot stabil und kann mit der Mannschaft talwärts befahren werden. ➢ Das Boot erreicht bis zu 20 km/h. ➢ Die Bootsgasse gibt es offen (Dauerbetrieb) oder geschlossen (mit Schütz). ➢ Die Bootsgasse kann durch Treideln auch bergauf (ohne Mannschaft) benutzt werden. ➢ Für Ruderboote ist die Universalgasse mit 2,30 m geeignet. ➢ Boote die schmaler als 90 cm sind müssen getreidelt werden. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 66
Bootsgasse (2) Beim Befahren der Bootsgasse gilt: 1. Anlegen, Bootsgasse ansehen, eventuelle Beschreibung lessen. 2. Bootsgasse abgehen, Auslauf von Treibgut befreien. 3. Wenn es problematisch erscheint, besser treideln. 4. Bei Bootsgassen mit Schütz, den Ablauf einmal ohne Boot ausprobieren. 5. Einfahrt: (mit Schütz: erst wenn Ampel grün!!) Boot in Fluchtlinie zur Gasseneinfahrt, Skull/Riemen lang am Innenhebel halten. 6. Durchfahrt: Ausbalanciert sitzen bleiben. Ruder festhalten, nicht umdrehen. Nicht steuern! 7. Ausfahrt: Vom Bug beginnend die Ruder vornehmen lassen. 8. Immer nur ein Boot in der Bootsgasse. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 67
Sportbootschleuse (1) Es gibt hier jeweils zwei Möglichkeiten: ➢ Schleusenmeister oder Selbstbedienung. ➢ Elektromotor oder Handbetrieb. ➢ Automatikablauf oder Fernsteuerung. Stabilität im Boot bewahren. Selbstbedienung, Elektromotor RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 68
Sportbootschleuse (2) 1. Anlegen, Schleuse und Unterwasser inspizieren. 2. Bedienungsanleitung lesen. Es gibt Unterschiede!! 3. Einfahren über die gelbe Markierung hinweg. Dahinter können beim Absinken Drempel auftauchen. 4. Boot sichern mit Hand, Bootshaken, oder Leine. 5. Bug und Schlag bleiben mindestens besetzt. 6. Wenn möglich bei der Einfahrt lang genommene Ruder sofort vom Bug beginnend wieder vornehmen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 69
Schifffahrtsschleuse (1) 1. Warten vor der Schleuse! Ohne Aufforderung nicht über dieses Schild hinausfahren. 2. Einfahren in die Schleuse: Lichtzeichen Keine Einfahrt. Schleuse außer Betrieb. Sperrzeichen Keine Einfahrt. Schleuse geschlossen. Bis zur Einweisung warten. Noch keine Einfahrt, Schleusung wird vorbereitet. Einfahrt, Anweisungen des Schleusenpersonals (über Lautsprecher) beachten. Nur hinter, nicht neben oder vor die Schifffahrt legen. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 70
Schifffahrtsschleuse (2) Drempel-Markierung beachten. Achtung!! Nicht mit dem Ausleger oder Dollenstift in Leitern oder Nischen verhaken. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 71
Schifffahrtsschleuse (3) ➢ Ausfahrt aus der Schleuse erst, wenn die Ampel grün zeigt. ➢ Gefahr, wenn vor dem Ruderboot liegende Schiffe anfahren. ➢ Auf die Strömung des Wehrs achten! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 72
➢ Naturschutz ➢ Meide Schilf und bewachsenes Ufer ! Abstand halten ! ➢ Meide Rast- und Brutplätze von Wasservögeln ! ➢ Nimm Deine Abfälle mit ! Halte das Wasser sauber ! ➢ Informiere Dich über Einschränkungen und Regeln ! ➢ Beachte die Einschränkungen und befolge die Regeln in Naturschutzgebieten ! RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 73
Teil III Test & Praktischer Teil Test ➢ Innerhalb von 20 Minuten sind 40 Fragen zu den im Lehrgang behandelten Themen zu beantworten. Um den Test erfolgreich zu absolvieren dürfen nicht mehr als 10 Fehler gemacht werden. ➢ Als Fehler werden falsche und fehlende Kreuze gewertet. Wer zwischen 10 und 20 Fehler macht, kann ausreichende Kenntnisse anschließend in einem Gespräch nachweisen. ➢ Bei mehr als 20 Fehlern ist der Test nicht bestanden. ➢ Er kann beliebig oft wiederholt werden. Praktischer Teil Es geht aufs Wasser!! Ohne Steuer, alleine durch Ruderkommandos ist das Boot zu lenken. Es kommt darauf an, dass die Mannschaft das tut, was der Steuermann/die Steuerfrau sagt (und als Ruderer das auch macht, was gesagt wird, obwohl man es in dem Moment eigentlich besser weiß!) RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2021/3 GP 74
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit ! Viel Erfolg im Teil III. RRK - Steuer-/Obleute Lehrgang 2020 GP 75
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