ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2020 - SONJA HÖCHT
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ANV 2020 I Folie Nr.2 WAS IST DIE ANV? Steuerveranlagung von ArbeitnehmerInnen (früher „Lohnsteuerausgleich“) Lohnsteuer wird durch Finanzamt neu berechnet Nur möglich, wenn ausschließlich nichtselbständige Einkünfte bezogen werden Werden noch andere Einkünfte bezogen, dann ersetzt Einkommensteuererklärung die ANV
ANV 2020 I Folie Nr.3 EST- E STATT ANV Steuerpflicht Ab steuerpflichtigen Bezügen (Gewinn) iHv 11.000.- € pro Jahr, wenn keine lohnsteuerpflichtige Bezüge enthalten sind. Ab steuerpflichtigen Bezügen(Lohn oder Gehalt & Gewinn) iHv 12.000.- € pro Jahr, wenn auch lohnsteuerpflichtige Bezüge enthalten sind und der Gewinn über 730.- € liegt. Freier Dienstvertrag Werkvertrag Weisungsfreiheit, keine Einbindung Dauerschuldverhälntis Zielschuldverhältnis Neue Selbstständige Selbstständige ohne Wirtschaftskammermitgliedschaft (GS) zB Vortragende, Journalisten, Künstler Infos unter www.gruenderservice.at
ANV 2020 I Folie Nr.4 PFLICHT- VS. ANTRAGSVERANLAGUNG PFLICHTVERANLAGUNG ANTRAGSVERANLAGUNG AUF ANTRAG ANTRAGSLOS Verpflichtend! Freiwillig! 30.4./30.6. Auf Antrag 5 Jahre 30.9.
ANV 2020 I Folie Nr.5 VERANLAGUNGSPFLICHT Trotz Pflichtveranlagungsgrund besteht erst bei Überschreiten der Einkommensgrenze die Verpflichtung zur ANV bzw. Einkommensteuererklärung. Mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften: Einkommen über 12.000 € Ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte: Einkommen über 11.000 €
ANV 2020 I Folie Nr.6 STEUERTARIF UND GRENZSTEUERSATZ Jahresein- Grenz- Steuertarif kommen bis steuersatz 11.000 € 0 0% 18.000 € (Einkommen – 11.000) x 20 % 20% 31.000 € (Einkommen – 18.000) x 35 % + 1.400 35% 60.000 € (Einkommen – 31.000) x 42 % + 5.950 42% 90.000 € (Einkommen – 60.000) x 48 % + 18.130 48% 1.000.000 € (Einkommen – 90.000) x 50 % + 32.530 50% Darüber (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 487.530 55%
ANV 2020 I Folie Nr.7 PROGRESSIONSGRENZE Innerhalb der Einkommensgrenze gilt immer gleicher Grenzsteuersatz zB: Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 €: 20 % Bei Überschreiten einer Grenze wird nur übersteigender Teil mit höherem Steuersatz versteuert zB: Einkommen 20.000 € 11.000 € x 0 % + 7.000 € x 20 % + 2.000 € x 35 % = 2.100 € Oder Tarifformel: (20.000 – 18.000) x 35 % + 1.400 = 2.100 €
ANV 2020 I Folie Nr.8 FREI- UND ABSETZBETRAG Absetzbetrag: Reduziert die Steuer Wirkt sich idR zu 100% steuermindernd aus zB: Alleinverdienerabsetzbetrag, automatisch: Verkehrsabsetzbetrag Freibetrag: Reduziert die Steuerbemessungsgrundlage Wirkt sich nur im Ausmaß des Grenzsteuersatzes steuermindernd aus zB: Pendlerpauschale
ANV 2020 I Folie Nr.9 ABSCHREIBMÖGLICHKEITEN Vier Kategorien Außer- Sonder- Werbungs- gewöhnliche Familie ausgaben kosten Belastungen
FAMILIE
ANV 2020 I Folie Nr.11 FAMILIE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsleistungen Mehrkindzuschlag Familienbonus
ANV 2020 I Folie Nr.12 ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG (AEAB) Alleinerzieher Mehr als 6 Monate nicht verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebend Mind. ein Kind für das mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird
ANV 2020 I Folie Nr.13 ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG (AVAB) Mehr als 6 Monate verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Alleinverdiener oder in Lebensgemeinschaft lebend Partnereinkommen unter 6.000 € im Kalenderjahr Mind. ein Kind für das mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird
ANV 2020 I Folie Nr.14 HÖHE DES AVAB UND DES AEAB Der AVAB und AEAB sind gleich hoch Der Absetzbetrag beträgt jährlich Mit einem Kind: 494 € Mit zwei Kindern: 669 € Für jedes weitere Kind: + 220 € Ist die Lohnsteuer zu gering, wird der AVAB/AEAB als Negativsteuer ausbezahlt
ANV 2020 I Folie Nr.15 FAMILIE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsleistungen Mehrkindzuschlag Familienbonus/Kinderfreibetrag
ANV 2020 I Folie Nr.16 UNTERHALTSABSETZBETRAG (UAB) Voraussetzungen: Kind lebt nicht im gemeinsamen Haushalt Kind hält sich ständig in Österreich oder der EU/EWR bzw. der Schweiz auf Zumindest der vereinbarte oder gesetzliche Unterhalt (Regelbedarfssätze) wird geleistet Höhe Für das 1. Kind: 29,20 €/Monat Für das 2. Kind: 43,80 €/Monat Für das 3. und jedes weitere Kind: 58,40 €/Monat Der UAB wird nicht als Negativsteuer ausbezahlt.
ANV 2020 I Folie Nr.17 FAMILIE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsleistungen Mehrkindzuschlag Familienbonus
ANV 2020 I Folie Nr.18 FAMILIE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsleistungen Mehrkindzuschlag Familienbonus
ANV 2020 I Folie Nr.19 FAMILIENBONUS (AB 2019) ACHTUNG: gilt erst ab 2019! Anders als der Kinderfreibetrag (bis 2018) ist der Familienbonus ein Steuerabsetzbetrag Höhe des Familienbonus: Für Kinder bis zum 18. LJ: 125,00 €/Monat und Kind Für Kinder ab dem 18. LJ: 41,68 €/Monat und Kind Der Familienbonus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag entfällt! Beantragung 1x jährlich mit ANV oder monatlich in der Lohnverrechnung
ANV 2020 I Folie Nr.20 AUFTEILUNG BEI GETRENNTLEBENDEN ELTERN Unterhaltsverpflichteter Elternteil: Anspruch auf Familienbonus für jene Monate, in denen der volle gesetzliche Unterhalt geleistet wird (Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag) Grundsätzlich Anspruch auf den halben Bonus Im Einvernehmen mit anderem Elternteil kann aber voller Familienbonus geltend gemacht werden. Neuer Partner kann Anspruch des unterhaltsverpflichteten Elternteil nicht übernehmen, wenn Unterhalt geleistet wird
SONDERAUSGABEN
ANV 2020 I Folie Nr.22 SONDERAUSGABEN MIT UND OHNE HÖCHSTBETRAG, TOPFSONDERAUSGABEN mit Höchstbetrag Spenden mit 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte Kirchenbeiträge mit 400 € im Kalenderjahr Automatische Meldung für Zahlungen ab 2017 ohne Höchstbetrag zB. Nachkauf von Schulzeiten, Renten und dauernde Lasten, Steuerberatungskosten Topfsonderausgaben Pauschale von 60 €/ Jahr; Höchstbetrag 2.920 € (5840 € bei AVAB/AEAB) Letztmalig bei ANV 2020 Private Personenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumschaffung und Sanierung vor 1.1.2016
WERBUNGSKOSTEN
ANV 2020 I Folie Nr.24 WERBUNGSKOSTEN Werbungskostenpauschalen Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Pauschale Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale
ANV 2020 I Folie Nr.25 WERBUNGSKOSTENPAUSCHALEN Allgemeines Pauschale: 132 € jährlich Fixbetrag Wird in Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt Steht unabhängig von tatsächlichen Aufwendungen zu Pauschalen für bestimmt Berufsgruppen zB Hausbesorgerpauschale, Vertreterpauschale
ANV 2020 I Folie Nr.26 WERBUNGSKOSTEN Werbungskostenpauschalen Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Pauschale Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale
ANV 2020 I Folie Nr.27 WERBUNGSKOSTEN OHNE ANRECHNUNG Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Interessensvertretungen und Berufsverbänden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung oder für mitversicherte Angehörige Pendlerpauschale
ANV 2020 I Folie Nr.28 PENDLERPAUSCHALE UND PENDLEREURO Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten Unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich: Pendlerpauschale: reduziert die Bemessungsgrundlage (Freibetrag) Höhe abhängig von Länge der Wegstrecke und Zumutbarkeit des öffentl. Verkehrsmittels Pendlereuro: Automatischer Anspruch wenn Anspruch auf Pendlerpauschale reduziert die Steuer (Absetzbetrag) Beträgt 2 € jährlich pro KM der einfachen Wegstrecke Ermittlung mittels Pendlerrechner des BMF
ANV 2020 I Folie Nr.29 PENDLERPAUSCHALE WÄHREND CORONA Wenn aufgrund von coronabedingtem Homeoffice seltener pro Monat die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zurückgelegt wurde, besteht der Anspruch auf Pendlerpauschale weiterhin keine Aliquotierung
ANV 2020 I Folie Nr.30 WERBUNGSKOSTEN Werbungskostenpauschalen Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Pauschale Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale
ANV 2020 I Folie Nr.31 WERBUNGSKOSTEN MIT ANRECHNUNG Fachliteratur, Fachzeitungen und –zeitschriften ACHTUNG: keine allgemeinbildenden Nachschlagewerke (Lexika), Wirtschaftsmagazine oder Tageszeitungen Sonstige Werbungskosten zB Betriebsratsumlage, Umzugskosten, Bewerbungskosten Arbeitsmittel Reisekosten Fort-, Ausbildungs-, Umschulungskosten Doppelte Haushaltsführung/Familienheimfahrten
ANV 2020 I Folie Nr.32 ARBEITSMITTEL Gegenstände bzw. Dienstleistungen, die für die Verrichtung der Arbeit benötigt werden Beispiele: Werkzeuge, Computer, Internet, Arbeitszimmer Wenn Anschaffungskosten über 800 € (bis 2019: 400 €), dann Abschreibung über gewöhnliche Nutzungsdauer des Gutes (AfA) (zB: Gewöhnliche Nutzungsdauer eines PC: 3 Jahre) Bei Anschaffung in 2. Jahreshälfte im ersten Jahr nur Halbjahres-AfA zulässig! Beim Computer gibt es kein Aufteilungsverbot! Anteil der Privatnutzung muss ausgeschieden werden. Dieser beträgt idR 40 %.
ANV 2020 I Folie Nr.33 BEISPIEL: COMPUTER Anschaffungskosten des Computers: 1.000 € davon beruflicher Anteil: 60 % Insgesamt absetzbar: 60 % von 1.000 € = 600 € Gekauft 13. Mai 2020 Gekauft 6. August 2020 Absetzbar in 2020 1/3 = 200 € 1/6 = 100 € Absetzbar in 2021 1/3 = 200 € 1/3 = 200 € Absetzbar in 2022 1/3 = 200 € 1/3 = 200 € Absetzbar in 2023 ─ 1/6 = 100 €
ANV 2020 I Folie Nr.34 ARBEITSZIMMER Voraussetzungen: Eigener Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird Das Arbeitszimmer muss unbedingt notwendig sein Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit muss im Arbeitszimmer liegen zB absetzbar bei Teleworkern ohne auswärtigem Büro idR nicht absetzbar: Für Außendienstmitarbeitern, Lehrern Bei vorübergehendem Homeoffice, wenn auswärtiges Büro vorhanden ist Absetzbar iZm dem Arbeitszimmer: Anteilige Miete bzw. AfA und Betriebskosten Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bürostuhl, etc (ggf mittels AfA)
ANV 2020 I Folie Nr.35 NEUE REGELUNG 2021-2023 Gesetzestext noch nicht im BGBl veröffentlicht Pauschal 3€/Tag für Homeoffice (maximal 300€/Jahr) Deckt Mehrkosten für Strom, Heizung, anteilige Miete, elektronische Arbeitsmittel Bei anerkanntem Arbeitszimmer auch tatsächliche Kosten möglich Büromöbel Bis zu 300€/ Jahr Bei AfA Verteilung auf Nutzungsdauer Zusätzlich zum Pauschale
ANV 2020 I Folie Nr.36 HOMEOFFICE UND ANV 2020 Arbeitszimmerregelung bleibt für 2020- Pauschale erst ab 2021 Keine Absetzbarkeit bei Corona- Homeoffice Büromöbel Neuregelung soll auch Anschaffungen aus 2020 abdecken 300€ für Anschaffungen 2020+ 2021 Zusätzliches Formular ab April 2021 verfügbar Elektronische Geräte, Internet und Handy Wie bisher abschreibbar
ANV 2020 I Folie Nr.37 ABZUGSBERECHTIGUNGEN Persönliche Abzugsberechtigung Werbungskosten nur vom Steuerpflichtigen selbst abzugsfähig. Nicht jene von Kindern oder Partner Zeitliche Abzugsberechtigung In dem Kalenderjahr abzugsfähig, in dem die Zahlungsverpflichtung eintritt und die Zahlung stattfand. Kredite für Werbungskosten sind nicht absetzbar.
AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
ANV 2020 I Folie Nr.39 AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
ANV 2020 I Folie Nr.40 AGB MIT SELBSTBEHALT Kosten eines ortsüblichen Begräbnisses und des Grabsteins Insgesamt maximal 10.000 € Nur wenn Aktivwerte des Verstorbenen überschritten werden Voraussetzung: Nachlassurteil oder Einantwortungsurkunde Kosten einer In-Vitro-Fertilisation oder Adoption Krankheitskosten Kosten einer medizinisch notwendigen Kur Außergewöhnliche Belastungen für unterhaltsberechtigte Personen (zB Pflege von Angehörigen)
ANV 2020 I Folie Nr.41 KRANKHEITSKOSTEN (OHNE BEHINDERUNG) Maßnahmen zur Linderung oder Heilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (=Krankheit) Keine vorbeugenden Maßnahmen (zB Impfungen, Mundhygiene, Vorsorgeuntersuchungen, Sportmaßnahmen) Absetzbare Aufwendungen: Arzt- und Krankenhaushonorare Medikamente und Heilbehandlungen inkl. ärztlich verordneter homöopathische Präparate, TCM, Selbstbehalte, Akupunktur, Psychotherapie oder Physiotherapie Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten Fahrtkosten zum Arzt bzw. ins Spital Fahrkosten für den Spitalbesuchs eines erkrankten Angehörigen Kosten für im Spital untergebrachte Begleitperson bei Kindern
ANV 2020 I Folie Nr.42 AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
ANV 2020 I Folie Nr.43 AGB OHNE SELBSTBEHALT Beseitigung von Katastrophenschäden Kinderbetreuungskosten bis 2018 Zwangsläufig auswärtige Berufsausbildung von Kindern Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung (zB Krankheitskosten)
ANV 2020 I Folie Nr.44 AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
ANV 2020 I Folie Nr.45 BEHINDERUNG Behinderung: Krankheit, für die Grad der Erwerbsminderung mind. 25 % beträgt Nachweis: Bescheid des Sozialministeriumservice Bezug von Pflegegeld Ohne Selbstbehalt absetzbar für Sich selbst Partner, wenn Verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft Einkommen des Partners höchstens 6.000 € (wie AVAB) Kinder, wenn Mehr als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe Mehr als 6 Monate Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag
ANV 2020 I Folie Nr.46 KOSTEN DER BEHINDERUNG Pauschale Freibeträge für die Behinderung Pauschale Freibeträge für eine notwendige Diätverpflegung Freibetrag für ein notwendiges Kraftfahrzeug oder Taxikosten Hilfsmittel und Heilbehandlungen
ANV 2020 I Folie Nr.47 KINDER MIT MEHR ALS 50 % BEHINDERUNG Pauschaler Freibetrag von 262 € monatlich Voraussetzung: Bezug von erhöhter Familienbeihilfe Tatsächliche Kosten können anstelle des Freibetrags geltend gemacht werden Pflegegeld ist gegenzurechnen Zusätzlich und ohne Gegenrechnung mit Pflegegeld abschreibbar: Kosten für Sonderschule bzw. Behindertenwerkstätte Kosten für Heilbehandlungen und Hilfsmittel abzugsfähig Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebensjahr (max. 2.300 € jährlich, nur bis 2018) Diät- und KFZ-Freibetrag stehen nicht zu
ANV 2020 I Folie Nr.48 ABZUGSBERECHTIGUNGEN Persönliche Abzugsberechtigung Nur von dem abzusetzen, der die außergewöhnliche Belastung trägt und der sich der Zahlung aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann (Unterhaltsverpflichtung!) Zeitliche Abzugsberechtigung Bei Eigenfinanzierung sind außergewöhnliche Belastungen in dem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Bei Fremdfinanzierung ist die Kredittilgung inklusive Zinsen im Jahr der Zahlung absetzbar. Der Selbstbehalt ist in jedem Jahr gesondert anzusetzen.
HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Rückfragen Abteilung Steuerrecht: 01/50165 1207 youtube.com /AKoesterreich twitter.com /arbeiterkammer facebook.com /arbeiterkammer @ich.bin.die.gerechtigkeit ARBEITERKAMMER.AT/100
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