SUEDOSTLINK FACHGESPRÄCH ZUM ERHALT DER UNTERSUCHUNGSRAHMEN NACH 20 NABEG FÜR DIE ABSCHNITTE D1 UND D2 - TENNET

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Fachgespräch
zum Erhalt der Untersuchungsrahmen
nach § 20 NABEG für die Abschnitte D1 und D2
06. August 2020
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Agenda

1. Aktueller Verfahrensstand im Abschnitt D1 & D2

2. Inhalte und Bedeutung des Untersuchungsrahmens
   nach § 20 NABEG

3. Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren
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Neue Ansprechpersonen für
die Abschnitte D1 / D2
              Torsten Grampp
                                                                  Johannes Prechtl

                                        Juli           August

             Bürgerreferent D1
                                                                  Bürgerreferent D1
                  (bisher
              kommissarisch)

              Dr. Silke Rendigs                                    Martin Schafhirt

                                       Juni             Juli

             Teilprojektleiterin
                 D2 (bisher                                       Teilprojektleiter D2
              kommissarisch)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                          3
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1. Aktueller Verfahrensstand
   in den Abschnitten D1 & D2
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SuedOstLink auf einen Blick
Projektbeschreibung
• Geplante Gleichstrom-
  Erdkabelleitung von Wolmirstedt bei
  Magdeburg (ST) bis zum Endpunkt
  Isar bei Landshut (BY)
• Gesamtlänge: ca. 520 km
• Spannungsebene: 525 kV
• Übertragungskapazität: 2 GW +
  Leerrohre
• TenneT: verantwortlich für
  bayerischen Leitungsabschnitt;
  50Hertz: verantwortlich für Abschnitte
  in Sachsen-Anhalt und Thüringen

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   5
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Planfeststellungsabschnitte
in Bayern
                                                           C1     Münchenreuth - Marktredwitz

                                                            C2    Marktredwitz - Pfreimd

                                                           D1     Pfreimd - Nittenau

                                                           D2     Nittenau - Pfatter

                                                           D3a    Pfatter – A 92 bei ISAR

                                                           D3b    Konverterbereich ISAR

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                 6
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Aktueller Verfahrensstand
Abschnitt D1
 § 19        Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT
                                                                                   28.02.20
             bei der BNetzA

 § 20        Beteiligungsprozess von BNetzA
             für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                       Q2 2020

             Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der
                                                                                   22.07.20
             Untersuchungen für TenneT fest

             Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte
                                                                                   Q3 2020
             und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest

             Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen                          Q3 2021
 § 21        Feintrassierung durch TenneT

 § 22        Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,                    Q3 2022
             formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin

             Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt
 § 24        gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest                          Q4 2022

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                        7
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Aktueller Verfahrensstand
Abschnitt D2
 § 19        Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT
             bei der BNetzA                                                        17.02.20

 § 20        Beteiligungsprozess von BNetzA
             für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                       Q2 2020

             Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der
             Untersuchungen für TenneT fest                                        22.07.20

             Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte
                                                                                   Q3 2020
             und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest

             Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen                          Q3 2021
 § 21        Feintrassierung durch TenneT

 § 22        Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,                    Q2 2022
             formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin

             Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt
 § 24        gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest                          Q3 2022

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                        8
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Aktueller Verfahrensstand
Die vorläufigen Untersuchungsrahmen für die
Abschnitt D1 und D2 liegen vor

Veröffentlicht am 22. Juli
2020 durch die BNetzA

Einsehbar unter:
https://www.netzausbau.de/
leitungsvorhaben/bbplg/05/
D1/de.html?cms_vhTab=2

https://www.netzausbau.de/
leitungsvorhaben/bbplg/05/
D2/de.html?cms_vhTab=2

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   9
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2. Inhalte und Bedeutung des
   Untersuchungsrahmens
   nach § 20 (3) NABEG
Vorläufiger vs. finaler UR
vorläufiger Untersuchungsrahmen
nicht rechtsverbindlich!

„Aufgrund der Corona-Pandemie musste die ursprünglich für April 2020 vorgesehene
Antragskonferenz entfallen. Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu ver-
zögern, hat die Bundesnetzagentur trotz der Verschiebung der Antragskonferenz am
22. Juli 2020 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt.“¹

„Vorlage“ für finalen U-Rahmen

finaler Untersuchungsrahmen
rechtsverbindlich

voraussichtlicher Erlass im 3./4. Quartal 2020

ggf. weitere Sachverhalte und/oder weitere Alternativen zur Prüfung

¹ https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D1/de.html?cms_vhTab=2

06.08.2020         SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen              11
Bedeutung des
Untersuchungsrahmens
„Hausaufgabenheft“ für TenneT
§ 20 (3) Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG):
„Die Planfeststellungsbehörde legt auf Grund der Ergebnisse der Antragskonferenz
einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest und bestimmt den
erforderlichen Inhalt der nach § 21 einzureichenden Unterlagen. (…).“

                                                Formelle Beteiligung durch
                                                       die BNetzA
         Antrag auf                                (Antragskonferenz)
      Planfeststellungs-                                                     Unterlagen nach
          beschuss                                                            § 21 NABEG
      Nach § 19 NABEG
                                        Untersuchungsrahmen                  Feintrassierung
        Grobtrassierung                     (§ 20 NABEG)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                12
Inhalte des
 Untersuchungsrahmens
                UVP-Bericht                                                       Landschafts-
  Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen:
                                                                                                    Artenschutz-
                                                                                  pflegerischer
 Mensch; Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ;               Natura-2000-                          rechtlicher
                                                                                   Begleitplan/
   Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und                       Prüfungen                          Fachbeitrag mit
  Landschaft ; Kulturelles Erbe und sonstige                                     Kompensations-
                                                                                                   Kartierkonzept
                  Sachgüter                                                          konzept

                                                                Angaben zu
 Unterlage zur                                                   sonstigen        Gutachten zum
                           Bodenschutz-                                                              Alternativen-
Bodendenkmal-                                                 öffentlichen und     Immissions-
                             konzept                                                                   vergleich
    pflege                                                         privaten           schutz
                                                                  Belangen

 Fachbeitrag                  Hydro-                                         Unterlage zu
Wasserrahmen-               geologische                                                       Unterlage zur
                                                                           Land- und Teich-
  richtlinie               Fachgutachten                                                      Forstwirtschaft
                                                                              wirtschaft
 06.08.2020       SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                            13
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Ziel:
Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den umweltfachlichen Belangen, den so
genannten Schutzgütern (z.B. menschliche Gesundheit, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen,
kulturelles Erbe)

Methode:
• Überprüfung der Auswirkungen durch die Dauer, die Intensität und die räumliche
   Ausdehnung des Vorhabens auf Schutzgüter unter Berücksichtigung der Reversibilität
   bzw. Wiederherstellbarkeit des vollen Funktionsumfangs sowie möglicher Maßnahmen
   zur Vermeidung und Minderung
• Einzelfallspezifische, fachliche Bewertung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der
   Schutzwürdigkeit der Schutzgüter
• Überprüfung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gemäß den Vorgaben nach §
   16 Abs. 4 und 5 Satz 2 Nr. 1

Rechtliche Grundlage:
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                       14
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Schutzgüter

Menschen,
insbesondere die
                                         Tiere, Pflanzen und
menschliche                                                         Flächen und Boden
                                         die biologische Vielfalt
Gesundheit, Luft und
Klima

                                         Kulturelles Erbe und
                                                                    Wechselwirkungen
Wasser                                   sonstige Sachgüter;
                                                                    zwischen den Schutzgütern
                                         Landschaft

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                            15
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Landschaftspflegerischer Begleitplan/Kompensationskonzept
Ziel:
• Erläuterungen zu Ort, Art, Umfang und
    zeitlichem Ablauf des Vorhabens
• Erläuterung der vorgesehenen
    Maßnahmen zur Vermeidung, zum
    Ausgleich und zum Ersatz der
    Beeinträchtigungen von Natur und
    Landschaft

Rechtliche Grundlage:
• § 17 (4), § 13 bis § 15 und § 7 (1) Nr. 2
   Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• Bayerische Kompensationsverordnung
   (BayKompV) einschließlich
   Vollzugshinweise

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   16
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D2
Ziel:
Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“
Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors
Zu prüfende „Natura 2000“:

        1. FFH-Gebiet „Bachtäler im Falkensteiner Vorwald“ (DE 6939-302)
        2. FFH-Gebiet „Trockenhänge am Donaurandbruch“ (DE 6939-371)
        3. FFH-Gebiet „Donau und Altwässer zwischen Regensburg und Straubing“ (DE 7040-
           371)
        4. FFH-Gebiet „Wälder im Donautal“ (DE 7040-302) (Änderung im Vergleich zum Antrag
           nach § 19 NABEG)
        5. EU-VSG „Donau zwischen Regensburg und Straubing“ (DE 7040-471)
        6. EU-VSG „Wälder im Donautal“ (DE 7040-402)

Rechtliche Grundlage:
§ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                              17
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D1
Ziel:
Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“
Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors
Zu prüfende „Natura 2000“:

        1. FFH-Gebiet „Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg“
           (DE 6937-371)
        2. FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“
           (DE 6741-371)

Rechtliche Grundlage:
§ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                            18
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                                                       Ziel: Prüfung, ob der Umsetzung des
                                                       Vorhabens artenschutzrechtliche
                                                       Belange im Wege stehen

                                                       Vorgehen:
                                                       • Untersuchung/Kartierung zu
                                                         geschützten Arten nach FFH-
                                                         Richtlinien
                                                       • Untersuchung/Kartierung zu
                                                         europäischen Vogelarten nach
                                                         Vogelschutz-Richtlinie
                                                       • Untersuchungsraum: max. 500
                                                         Meter beidseits des geplanten
                                                         Trassenverlaufs

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                              19
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Immissionsschutzrechtliche Betrachtung
Ziel:
• Nachweis über die Einhaltung der
   Grenzwerte für magnetische Felder
   im Bereich des Kabels
• Nachweis über Einhaltung der
   Anforderungen des Lärmschutzes
   für die Bauphase
• Betrachtung der Wärmeemissionen
   des Kabels im Betrieb auf Basis
   bestehender Unterlagen
• Bewertung betriebsbedingter
   Emissionen in der
   Umweltunterlagen

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   20
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Bodenschutzkonzept
Ziel:
• Ausarbeitung von Empfehlungen zur Berücksichtigung und Umsetzung der
   (gesetzlich verankerten) bodenschutzrechtlichen Belange
• Festlegung von Maßnahmen als Grundlage für die bodenkundliche
   Baubegleitung (z.B. Bauausführung, Rekultivierung, Folgebewirtschaftung,
   Flächenrückgabe, regelmäßige Begehung der Baumaßnahme,
   Dokumentation)

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen               21
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

                                                    Ziel:
                                                    • Prüfung, ob das geplante Vorhaben
                                                       Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele
                                                       für die betroffenen Wasserkörper hat

                                                    Verfahren:
                                                    • Identifizierung der Oberflächenwasserkörper
                                                      und Grundwasserkörper sowie weiterer
                                                      Schutzgebiete, die durch die Auswirkungen
                                                      betroffen sein können
                                                    • Beschreibung des Ist-Zustands der
                                                      relevanten Wasserkörper
                                                    • Prognose und Bewertung der Auswirkung
                                                      des Vorhabens auf die Qualitätskomponente

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                 22
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Hydrogeologische Fachgutachten
                                                       Ziel:
                                                       • Bewertung von Trinkwasserfassungen
                                                          sowie Bewertung des Vorliegens von
                                                          ausnahme- bzw. befreiungsbedürftigen
                                                          Verbotstatbeständen bei Wasserschutz
                                                          und Wassereinzugsgebieten
                                                       • Bewertung des Einflusses auf
                                                          Eigenwasserversorgungen
                                                       • hydrogeologische Bewertung und
                                                          Prüfung der Betroffenheit von Quellen

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                               23
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Angaben zu öffentlichen und privaten Belangen
Öffentliche Belange:
• Verkehr und sonstige Infrastrukturbelange (Fremdleitungen, Straßen,
   Bahnstrecken)
• Kommunale und wirtschaftliche Belange (bestehende Bauleitpläne und
   Flächennutzungspläne, hinreichend verfestigte Planungen)
• Land- und forstwirtschaftliche Belange
• Ordnungsrechtliche Belange
• Belange der Gewerbeausübung
• Sonstige öffentliche Belange (Belange der Bundeswehr, Belange des
   Bergbaus und der Rohstoffsicherung, andere behördliche Verfahren (z. B.
   Flurbereinigungsverfahren))

Private Belange: insbesondere Eigenwasserversorgung

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen          24
Inhalte des
Untersuchungsrahmens
Vorgaben der BNetzA zur Trassierung

„Zu prüfen sind die im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19
NABEG zur Untersuchung vorgeschlagene Trasse sowie die hierzu in
Frage kommenden Alternativen. (…)
Zusätzlich zu den im Antrag des Vorhabenträgers als weiter in Frage
kommend bezeichneten Alternativen sind im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung durch TenneT sowie aufgrund von
Stellungnahmen weitere alternative Verläufe vorgetragen worden.“

Kap. 2.2, S. 6 des vorläufigen Untersuchungsrahmens für D1
Kap. 2.2, S. 6 des vorläufigen Untersuchungsrahmens für D2

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen          25
Inhalte des
Untersuchungsrahmens

Alternativen-
betrachtung

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   26
SuedOstLink

3. Ausblick und nächste Schritte
   im Genehmigungsverfahren
Nächste Verfahrensschritte
Abschnitt D1
 § 19        Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT
                                                                                   28.02.20
             bei der BNetzA

 § 20        Beteiligungsprozess von BNetzA
             für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                       Q2 2020

             Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der
                                                                                   22.07.20
             Untersuchungen für TenneT fest

             Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte
                                                                                   Q3 2020
             und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest

             Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen                          Q3 2021
 § 21        Feintrassierung durch TenneT

 § 22        Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,                    Q3 2022
             formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin

             Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt
 § 24        gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest                          Q4 2022

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                       28
Nächste Verfahrensschritte
Abschnitt D2
 § 19        Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT
             bei der BNetzA                                                        17.02.20

 § 20        Beteiligungsprozess von BNetzA
             für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                       Q2 2020

             Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der
             Untersuchungen für TenneT fest                                        22.07.20

             Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte
                                                                                   Q3 2020
             und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest

             Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen                          Q3 2021
 § 21        Feintrassierung durch TenneT

 § 22        Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,                    Q2 2022
             formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin

             Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt
 § 24        gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest                          Q3 2022

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                       29
Nächste Schritte: Dialog &
Beteiligung
•    22. Juli 2020: Veröffentlichung der
     Untersuchungsrahmen D1 und D2

•    Heute Vormittag: Informationsgespräch
     mit der Kommunalpolitik

•    Heute Nachmittag: Fachgespräch mit
     Vertretern der Behörden und Verbände

•    Heute Abend: Informationsgespräch mit
     Bürgerinitiativen

•    vsl. Q4/2020: Einzelgespräche mit
     voraussichtlich betroffenen Flurstücks-
     Eigentümern im Abschnitt D1 und D2

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   30
Ausblick: Dialog &
informelle Beteiligung
Mit Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG kommen
wir wieder auf Sie zu!
•    Informationsgespräch mit der
     Kommunalpolitik

•    Fachgespräch: fachlich spezifische
     Informationen für Vertreter von Behörden und
     Verbänden auf Landes-, Bezirks- und
     Landkreisebene

•    Informationsgespräch mit Bürgerinitiativen

•    Bürgerforen: allgemeinverständliche
     Information über das Vorhaben für breite
     Öffentlichkeit, Aufnahme von Hinweisen zur
     Überprüfung und Verbesserung der
     Trassenkorridorplanung

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen   31
Ausblick: Beteiligung im
formellen Verfahren
Anhörungsverfahren der BNetzA nach § 22 NABEG
                                                    •   § 21 - Einreichung des Plans und der Unterlagen

                                                    •   § 22 - Übermittlung der Unterlagen durch die BNetzA an
                                                        Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen schriftlich /
                                                        elektronisch

                                                    •   Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung auf der
                                                        Internetseite der BNetzA

                                                    •    § 22 (6) NABEG: Jede Person, deren Belange durch das
                                                         Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von einem Monat
                                                         nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch
                                                         bei der Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen
                                                         den Plan erheben.

                                                    •    § 22 (7) NABEG: Die Behörde führt einen
                                                         Erörterungstermin durch. Hier können alle rechtzeitig
                                                         erhobenen Stellungnahmen diskutiert werden.

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                                          32
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                                                                  Planungsabschnitt D1
                                                                     Markus Wiesel      Johannes Prechtl

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                                                                  E-Mail: suedostlink@tennet.eu

06.08.2020   SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen                                             33
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                                                                    Martin Schafhirt     Nasser Ahmed

                                                                                          Referent für
                                                                    Teilprojektleiter   Bürgerbeteiligung

                                                                     Ihr Team von SuedOstLink
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