SUEDOSTLINK FACHGESPRÄCH ZUM ERHALT DER UNTERSUCHUNGSRAHMEN NACH 20 NABEG FÜR DIE ABSCHNITTE D1 UND D2 - TENNET
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SuedOstLink Fachgespräch zum Erhalt der Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG für die Abschnitte D1 und D2 06. August 2020
Agenda 1. Aktueller Verfahrensstand im Abschnitt D1 & D2 2. Inhalte und Bedeutung des Untersuchungsrahmens nach § 20 NABEG 3. Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren
Neue Ansprechpersonen für die Abschnitte D1 / D2 Torsten Grampp Johannes Prechtl Juli August Bürgerreferent D1 Bürgerreferent D1 (bisher kommissarisch) Dr. Silke Rendigs Martin Schafhirt Juni Juli Teilprojektleiterin D2 (bisher Teilprojektleiter D2 kommissarisch) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 3
SuedOstLink auf einen Blick Projektbeschreibung • Geplante Gleichstrom- Erdkabelleitung von Wolmirstedt bei Magdeburg (ST) bis zum Endpunkt Isar bei Landshut (BY) • Gesamtlänge: ca. 520 km • Spannungsebene: 525 kV • Übertragungskapazität: 2 GW + Leerrohre • TenneT: verantwortlich für bayerischen Leitungsabschnitt; 50Hertz: verantwortlich für Abschnitte in Sachsen-Anhalt und Thüringen 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 5
Planfeststellungsabschnitte in Bayern C1 Münchenreuth - Marktredwitz C2 Marktredwitz - Pfreimd D1 Pfreimd - Nittenau D2 Nittenau - Pfatter D3a Pfatter – A 92 bei ISAR D3b Konverterbereich ISAR 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 6
Aktueller Verfahrensstand Abschnitt D1 § 19 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT 28.02.20 bei der BNetzA § 20 Beteiligungsprozess von BNetzA für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der 22.07.20 Untersuchungen für TenneT fest Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte Q3 2020 und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen Q3 2021 § 21 Feintrassierung durch TenneT § 22 Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q3 2022 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest Q4 2022 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 7
Aktueller Verfahrensstand Abschnitt D2 § 19 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT bei der BNetzA 17.02.20 § 20 Beteiligungsprozess von BNetzA für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der Untersuchungen für TenneT fest 22.07.20 Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte Q3 2020 und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen Q3 2021 § 21 Feintrassierung durch TenneT § 22 Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q2 2022 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest Q3 2022 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 8
Aktueller Verfahrensstand Die vorläufigen Untersuchungsrahmen für die Abschnitt D1 und D2 liegen vor Veröffentlicht am 22. Juli 2020 durch die BNetzA Einsehbar unter: https://www.netzausbau.de/ leitungsvorhaben/bbplg/05/ D1/de.html?cms_vhTab=2 https://www.netzausbau.de/ leitungsvorhaben/bbplg/05/ D2/de.html?cms_vhTab=2 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 9
Vorläufiger vs. finaler UR vorläufiger Untersuchungsrahmen nicht rechtsverbindlich! „Aufgrund der Corona-Pandemie musste die ursprünglich für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz entfallen. Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu ver- zögern, hat die Bundesnetzagentur trotz der Verschiebung der Antragskonferenz am 22. Juli 2020 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt.“¹ „Vorlage“ für finalen U-Rahmen finaler Untersuchungsrahmen rechtsverbindlich voraussichtlicher Erlass im 3./4. Quartal 2020 ggf. weitere Sachverhalte und/oder weitere Alternativen zur Prüfung ¹ https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D1/de.html?cms_vhTab=2 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 11
Bedeutung des Untersuchungsrahmens „Hausaufgabenheft“ für TenneT § 20 (3) Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG): „Die Planfeststellungsbehörde legt auf Grund der Ergebnisse der Antragskonferenz einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 einzureichenden Unterlagen. (…).“ Formelle Beteiligung durch die BNetzA Antrag auf (Antragskonferenz) Planfeststellungs- Unterlagen nach beschuss § 21 NABEG Nach § 19 NABEG Untersuchungsrahmen Feintrassierung Grobtrassierung (§ 20 NABEG) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 12
Inhalte des Untersuchungsrahmens UVP-Bericht Landschafts- Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen: Artenschutz- pflegerischer Mensch; Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ; Natura-2000- rechtlicher Begleitplan/ Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Prüfungen Fachbeitrag mit Landschaft ; Kulturelles Erbe und sonstige Kompensations- Kartierkonzept Sachgüter konzept Angaben zu Unterlage zur sonstigen Gutachten zum Bodenschutz- Alternativen- Bodendenkmal- öffentlichen und Immissions- konzept vergleich pflege privaten schutz Belangen Fachbeitrag Hydro- Unterlage zu Wasserrahmen- geologische Unterlage zur Land- und Teich- richtlinie Fachgutachten Forstwirtschaft wirtschaft 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 13
Inhalte des Untersuchungsrahmens Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ziel: Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den umweltfachlichen Belangen, den so genannten Schutzgütern (z.B. menschliche Gesundheit, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, kulturelles Erbe) Methode: • Überprüfung der Auswirkungen durch die Dauer, die Intensität und die räumliche Ausdehnung des Vorhabens auf Schutzgüter unter Berücksichtigung der Reversibilität bzw. Wiederherstellbarkeit des vollen Funktionsumfangs sowie möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung • Einzelfallspezifische, fachliche Bewertung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Schutzgüter • Überprüfung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gemäß den Vorgaben nach § 16 Abs. 4 und 5 Satz 2 Nr. 1 Rechtliche Grundlage: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 14
Inhalte des Untersuchungsrahmens Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Schutzgüter Menschen, insbesondere die Tiere, Pflanzen und menschliche Flächen und Boden die biologische Vielfalt Gesundheit, Luft und Klima Kulturelles Erbe und Wechselwirkungen Wasser sonstige Sachgüter; zwischen den Schutzgütern Landschaft 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 15
Inhalte des Untersuchungsrahmens Landschaftspflegerischer Begleitplan/Kompensationskonzept Ziel: • Erläuterungen zu Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Vorhabens • Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Rechtliche Grundlage: • § 17 (4), § 13 bis § 15 und § 7 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) einschließlich Vollzugshinweise 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 16
Inhalte des Untersuchungsrahmens Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D2 Ziel: Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors Zu prüfende „Natura 2000“: 1. FFH-Gebiet „Bachtäler im Falkensteiner Vorwald“ (DE 6939-302) 2. FFH-Gebiet „Trockenhänge am Donaurandbruch“ (DE 6939-371) 3. FFH-Gebiet „Donau und Altwässer zwischen Regensburg und Straubing“ (DE 7040- 371) 4. FFH-Gebiet „Wälder im Donautal“ (DE 7040-302) (Änderung im Vergleich zum Antrag nach § 19 NABEG) 5. EU-VSG „Donau zwischen Regensburg und Straubing“ (DE 7040-471) 6. EU-VSG „Wälder im Donautal“ (DE 7040-402) Rechtliche Grundlage: § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 17
Inhalte des Untersuchungsrahmens Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D1 Ziel: Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors Zu prüfende „Natura 2000“: 1. FFH-Gebiet „Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg“ (DE 6937-371) 2. FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ (DE 6741-371) Rechtliche Grundlage: § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 18
Inhalte des Untersuchungsrahmens Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ziel: Prüfung, ob der Umsetzung des Vorhabens artenschutzrechtliche Belange im Wege stehen Vorgehen: • Untersuchung/Kartierung zu geschützten Arten nach FFH- Richtlinien • Untersuchung/Kartierung zu europäischen Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie • Untersuchungsraum: max. 500 Meter beidseits des geplanten Trassenverlaufs 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 19
Inhalte des Untersuchungsrahmens Immissionsschutzrechtliche Betrachtung Ziel: • Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für magnetische Felder im Bereich des Kabels • Nachweis über Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes für die Bauphase • Betrachtung der Wärmeemissionen des Kabels im Betrieb auf Basis bestehender Unterlagen • Bewertung betriebsbedingter Emissionen in der Umweltunterlagen 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 20
Inhalte des Untersuchungsrahmens Bodenschutzkonzept Ziel: • Ausarbeitung von Empfehlungen zur Berücksichtigung und Umsetzung der (gesetzlich verankerten) bodenschutzrechtlichen Belange • Festlegung von Maßnahmen als Grundlage für die bodenkundliche Baubegleitung (z.B. Bauausführung, Rekultivierung, Folgebewirtschaftung, Flächenrückgabe, regelmäßige Begehung der Baumaßnahme, Dokumentation) 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 21
Inhalte des Untersuchungsrahmens Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Ziel: • Prüfung, ob das geplante Vorhaben Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele für die betroffenen Wasserkörper hat Verfahren: • Identifizierung der Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper sowie weiterer Schutzgebiete, die durch die Auswirkungen betroffen sein können • Beschreibung des Ist-Zustands der relevanten Wasserkörper • Prognose und Bewertung der Auswirkung des Vorhabens auf die Qualitätskomponente 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 22
Inhalte des Untersuchungsrahmens Hydrogeologische Fachgutachten Ziel: • Bewertung von Trinkwasserfassungen sowie Bewertung des Vorliegens von ausnahme- bzw. befreiungsbedürftigen Verbotstatbeständen bei Wasserschutz und Wassereinzugsgebieten • Bewertung des Einflusses auf Eigenwasserversorgungen • hydrogeologische Bewertung und Prüfung der Betroffenheit von Quellen 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 23
Inhalte des Untersuchungsrahmens Angaben zu öffentlichen und privaten Belangen Öffentliche Belange: • Verkehr und sonstige Infrastrukturbelange (Fremdleitungen, Straßen, Bahnstrecken) • Kommunale und wirtschaftliche Belange (bestehende Bauleitpläne und Flächennutzungspläne, hinreichend verfestigte Planungen) • Land- und forstwirtschaftliche Belange • Ordnungsrechtliche Belange • Belange der Gewerbeausübung • Sonstige öffentliche Belange (Belange der Bundeswehr, Belange des Bergbaus und der Rohstoffsicherung, andere behördliche Verfahren (z. B. Flurbereinigungsverfahren)) Private Belange: insbesondere Eigenwasserversorgung 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 24
Inhalte des Untersuchungsrahmens Vorgaben der BNetzA zur Trassierung „Zu prüfen sind die im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur Untersuchung vorgeschlagene Trasse sowie die hierzu in Frage kommenden Alternativen. (…) Zusätzlich zu den im Antrag des Vorhabenträgers als weiter in Frage kommend bezeichneten Alternativen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch TenneT sowie aufgrund von Stellungnahmen weitere alternative Verläufe vorgetragen worden.“ Kap. 2.2, S. 6 des vorläufigen Untersuchungsrahmens für D1 Kap. 2.2, S. 6 des vorläufigen Untersuchungsrahmens für D2 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 25
Inhalte des Untersuchungsrahmens Alternativen- betrachtung 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 26
SuedOstLink 3. Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren
Nächste Verfahrensschritte Abschnitt D1 § 19 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT 28.02.20 bei der BNetzA § 20 Beteiligungsprozess von BNetzA für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der 22.07.20 Untersuchungen für TenneT fest Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte Q3 2020 und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen Q3 2021 § 21 Feintrassierung durch TenneT § 22 Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q3 2022 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest Q4 2022 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 28
Nächste Verfahrensschritte Abschnitt D2 § 19 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT bei der BNetzA 17.02.20 § 20 Beteiligungsprozess von BNetzA für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der Untersuchungen für TenneT fest 22.07.20 Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte Q3 2020 und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen Q3 2021 § 21 Feintrassierung durch TenneT § 22 Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q2 2022 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest Q3 2022 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 29
Nächste Schritte: Dialog & Beteiligung • 22. Juli 2020: Veröffentlichung der Untersuchungsrahmen D1 und D2 • Heute Vormittag: Informationsgespräch mit der Kommunalpolitik • Heute Nachmittag: Fachgespräch mit Vertretern der Behörden und Verbände • Heute Abend: Informationsgespräch mit Bürgerinitiativen • vsl. Q4/2020: Einzelgespräche mit voraussichtlich betroffenen Flurstücks- Eigentümern im Abschnitt D1 und D2 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 30
Ausblick: Dialog & informelle Beteiligung Mit Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG kommen wir wieder auf Sie zu! • Informationsgespräch mit der Kommunalpolitik • Fachgespräch: fachlich spezifische Informationen für Vertreter von Behörden und Verbänden auf Landes-, Bezirks- und Landkreisebene • Informationsgespräch mit Bürgerinitiativen • Bürgerforen: allgemeinverständliche Information über das Vorhaben für breite Öffentlichkeit, Aufnahme von Hinweisen zur Überprüfung und Verbesserung der Trassenkorridorplanung 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 31
Ausblick: Beteiligung im formellen Verfahren Anhörungsverfahren der BNetzA nach § 22 NABEG • § 21 - Einreichung des Plans und der Unterlagen • § 22 - Übermittlung der Unterlagen durch die BNetzA an Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen schriftlich / elektronisch • Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung auf der Internetseite der BNetzA • § 22 (6) NABEG: Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben. • § 22 (7) NABEG: Die Behörde führt einen Erörterungstermin durch. Hier können alle rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen diskutiert werden. 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 32
Ihre Ansprechpartner Planungsabschnitt D1 Markus Wiesel Johannes Prechtl Referent für Teilprojektleiter Bürgerbeteiligung Ihr Team von SuedOstLink Telefon: +49 (0) 921 50740 - 4006 E-Mail: suedostlink@tennet.eu 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 33
Ihre Ansprechpartner Planungsabschnitt D2 Martin Schafhirt Nasser Ahmed Referent für Teilprojektleiter Bürgerbeteiligung Ihr Team von SuedOstLink Telefon: +49 (0) 921 50740 - 4006 E-Mail: suedostlink@tennet.eu 06.08.2020 SuedOstLink – Fachgespräch zum Untersuchungsrahmen 34
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