E-Learning (moodle 2.7.5) Studienrechtliche Aspekte UNIVIS Online-Anmeldesystem - Ergänzender Foliensatz
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e-Learning (moodle 2.7.5) Studienrechtliche Aspekte UNIVIS Online-Anmeldesystem Ergänzender Foliensatz Department für Ernährungswissenschaften Version 3/2015
e-Learning-Plattformen NICHT ident mit UNIVIS!! • Sie müssen sich innerhalb der Anmeldefrist für die jeweilige LV anmelden, um nach Ende der Anmeldefrist automatisch Zugriff auf die entsprechende e-Learning-Plattform (hier: moodle) zu bekommen. • Sie müssen sich einmalig auf der e-learning Plattform Moodle einloggen und die AGBs akzeptieren (nur bei 1. Anmeldung), bevor Sie auf die Daten im Moodle-Kurs Zugriff erhalten. ! • Lehrende können ergänzend andere Anmelde-Methoden für Moodle-Kurse nutzen (ggf. erfolgt eine Info direkt in der LV). http://zid.univie.ac.at/e-learning/ 2
Anmeldung zum moodle-Kurs • Anmeldung zu E-Learning-LV über das UNIVIS- Anmeldesystem / Online-Vorlesungsverzeichnis („Anmeldung zur LV über UNIVIS“) • Anmeldung unbedingt erforderlich! (auch für Vorlesungen) 3
U:net-Account • Voraussetzung, um sich u.a. für e-Learning LV anmelden zu können. • Aktivierung bzw. Verlängerung unter: http://zid.univie.ac.at/services/fuer-studierende/account-e-mail/ mittels selbstgewähltem Passwort aus der Voranmeldung 4
moodle - Login • Die moodle-Freischaltung erfolgt ca. 5 min nach der UNIVIS- Anmeldung. • Login mittels u:account und persönlichem Passwort unter https://moodle.univie.ac.at Ihre persönliche Startseite erscheint Bei Problemen überprüfen Sie zunächst ihre Browsereinstellungen (siehe FAQs), ansonsten wenden Sie sich an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienst 5
moodle - Persönliches Profil • Moodle können Sie jetzt auch mit Ihrem Smartphone nutzen! • Das Format passt sich immer automatisch an, egal ob Sie mit einem PC oder Handy auf Moodle zugreifen •Sind im Header keine Einträge sichtbar, klicken Sie auf ≡ (rechts oben). 6
moodle - Persönliches Profil Martina Muster • Mittels Klick auf Ihr Profil oder auf Ihren Namen können Sie die Einstellungen Ihres Profils bearbeiten („Profil bearbeiten“) 7
moodle - Nachrichtenforum •Sie erhalten Nachrichten über das Nachrichtenforum und können diese auch an Ihre Email-Adresse weiterleiten lassen (über Ihre Profileinstellungen)... 8
Profil bearbeiten, Forum abonnieren Martina Muster Muster Martina a0123456@unet.univie.ac.at 9
Forumsbeiträge zusammenfassen Martina Muster Muster Martina a0123456@unet.univie.ac.at „Vollständig“ = tägliche E-Mail 10
moodle - Logout • Kein Logout-Button! • Um auszuloggen schließen Sie bitte alle Fenster des Browsers 11
Vertiefende Infos • Hintergrundinformationen und Hilfe zu moodle finden Sie im moodle Tutorial: https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=8302 • Inklusive Forum für Studierende für Fragen 12
moodle - Hilfe … erhaltenSie beim Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes (ZID) NIG, Erdgeschoß, Stiege II, Zimmer C0003 1010 Wien, Universitätsstraße 7 E-Mail: helpdesk.zid@univie.ac.at Telefon: 01/ 4277 - 444 Öffnungszeiten & Telefondienst: Mo-Fr 9:00-16:00 h … oder bei unseren E-Learning Tutorinnen: etut.ew@univie.ac.at 13
Was ist neu in Moodle 2.7.5? • MyMoodle (Startseite) Persönliche Startseite kann durch Button "Standard wiederherstellen" in den Ursprungszustand zurückversetzt werden. • Editor Neue Standardeditor „Atto“: Durch Doppelklick auf ein Element, vereinfachte Bild- und Medienbearbeitung. Eingabe von Formeln wurde verbessert. • Wer weiterhin mit dem bisherigen Editor arbeiten will, kann das in seinem persönlichen Profil festlegen. • Weitere Informationen: https://moodle.univie.ac.at/mod/resource/view.php?id=959541 14
Studienrechtliche Aspekte
e-Schriftverkehr E-Mails verpflichtend über U:net Anfragen administrativer Art bitte nur an das SSC. Diese werden bei Bedarf an die SPL/ das Sekretariat weitergeleitet! Bitte senden Sie keine Mails gleichzeitig an mehrere Stellen, dies verzögert nur deren Bearbeitung!!! • Jede/r Studierende hat einen U:net Account: https://studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/ • Aktivierung unter: https://www.univie.ac.at/ZID/unet- aktivierung/ 16
e-Schriftverkehr E-Mails verpflichtend über U:net Der gesamte elektronische Schriftverkehr mit der Universität muss aus Datenschutzgründen über die U:net-Adressen geführt werden – E-Mails werden andernfalls nicht bearbeitet!!!!! • Mailversand an Ihre U:net-Adresse (Aktivierung von U:net notwendig) Sehr wichtige Informationen werden via E-Mail an die U:net- Adressen aller Studierenden gesandt! Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Postfach!!! Bei Weiterleitung ist der Verlust einzelner Nachrichten möglich! 17
e-Schriftverkehr E-Mails: Was schreibe ich … • Bitte nutzen Sie als erste Informationsquelle die Internetseiten von Department, SSC etc. Sollten Sie dort keine entsprechende Antwort zu Ihrer Frage finden, wenden Sie sich bitte an SSC, Sekretariat bzw. die SPL. • Bitte keine E-Mails an mehrere Stellen gleichzeitig senden!! (Dies führt zur Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage!) 18
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen • Die Anmeldung zu Vorlesungen (nicht prüfungsimmanent) dient zur Registrierung und um Zugriff zu den Lernplattformen zu erhalten. • Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (SE, UE, PR, VO+SE, VO+UE) ist die Anmeldung verpflichtend, da sie gleichzeitig auch die Anmeldung zur Beurteilung ist. bei erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend!! Abmeldungen sind nur innerhalb der vorgegebenen Fristen möglich (danach nur mit Nachweis eines triftigen Grundes) weitere Details unter „UNIVIS – Online-Anmeldesystem“ 19
Anmeldung: rechtl. Grundlage Verpflichtungen der Studierenden laut Satzung der Universität Wien (http://satzung.univie.ac.at/studienrecht): • Anmeldung zu Prüfungen: Teilnahme ist nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung möglich, da Teilnahmevoraussetzungen vom System geprüft werden. (innerhalb der Anmeldefrist) • Bitte achten Sie bei Prüfungsanmeldungen die im UNIVIS und Prüfungskalender eingetragenen Anmerkungen und Stoffsemester der Lehrveranstaltung! >> Bei einigen Prüfungen werden für die jeweiligen Versionen separate Anmeldefenster angeboten werden! 20
Abmeldung: rechtl. Grundlage Verpflichtungen der Studierenden laut Satzung der Universität Wien (http://satzung.univie.ac.at/studienrecht): • Abmeldung von Prüfungen: Bei Verhinderung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb der im UNIVIS-System ersichtlichen Abmeldefrist von der Prüfung abzumelden. In der Regel endet die Abmeldefrist 2 Tage vor der Prüfung. ABER: bei StEOP-LVen endet die Abmeldefrist 1 Woche vor der Prüfung (Raum- und Personal- ressourcen müssen rechtzeitig abgestimmt werden) 21
Abmeldung: rechtl. Grundlage Verpflichtungen der Studierenden laut Satzung der Universität Wien (http://satzung.univie.ac.at/studienrecht): • Nachträgliche Abmeldung Nur in einzelnen Fällen (z.B. Krankheit und familiärer Todesfall) kann eine nachträgliche Abmeldung erfolgen. Ist nur mit entsprechender (ärztl.) Bestätigung möglich. Diese muss ehestmöglich direkt beim SSC eingereicht werden. 22
Versäumte Abmeldung: Konsequenzen Konsequenzen versäumter Abmeldungen: • Im System wird das unentschuldigte Nichterscheinen vermerkt. • Die gesetzten Punkte verfallen. • Die Anmeldung bleibt weiterhin im System eingetragen und es kann eine weitere Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt vom System blockiert werden. • Keine Zulassung zu weiteren Terminen dieser LV-Prüfung innerhalb von einer Frist von 8 Wochen (ohne VO-freie Zeit). 23
Studienrechtliche Aspekte Wer beim Einsatz „unerlaubter Hilfsmittel“ erwischt wird: • Benotung der Prüfung mit „geschummelt/erschlichen“ • Schummeln auch im Sammelzeugnis ersichtlich!! • Meldung an die SPL • Die gesetzten Punkte verfallen! • Der Prüfungstermin wird als Antritt gezählt! • Weitere Auswirkungen siehe: http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html 24
Wahlpflichtmodule Für die Wahlpflichtmodule im Bachelorstudium dürfen KEINE Master-Lehrveranstaltungen absolviert werden, da die Voraussetzung dafür ein ABGESCHLOSSENES Bachelorstudium ist. Für Prüfungen nach dem Umstieg zum Masterstudium ist zu beachten, dass im Stoffsemester der Prüfung bereits eine Zulassung zum Masterstudium bestehen muss. 25
Prüfungen an anderen Universitäten Grundsätzlich dürfen Studierende nur an jener Universität Prüfungen ablegen, an der sie auch zugelassen sind. Ausnahmen: § 63 Abs. 9 UG erlaubt jedoch ausnahmsweise die Ablegung von Prüfungen an einer anderen Universität als der der Zulassung unter gewissen Voraussetzungen: (2)...der/die SPL genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist; in diesem Fall kann der/die Studierende an der anderen Universität für dieselbe Studienrichtung gar nicht zugelassen sein, da gem. § 63 Abs. 8 UG die Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität in Österreich unzulässig ist. Die Genehmigung muss zwingend im Voraus erfolgen, absolviert ein/e Studierende/r die Prüfung ohne Voraus-Genehmigung, kommt eine Anrechnung für das betreffende Studium nicht in Frage. 26
Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Vorsprache beim Studienprogrammleiter in der stattfindenden Sprechstunde für Anerkennungen erforderlich. • Studienprogrammleitung: – Sprechstunde für Anerkennungen: Di 10:00–11:00 Uhr (ohne Voranmeldung; im Seminarraum im Sekretariatsbereich) • StudienServiceCenter: http://ssc-lebenswissenschaften.univie.ac.at/studienrichtungen/ ernaehrungswissenschaften/anerkennungen/ • kurzfristige Änderungen werden auf der IfEW-Homepage unter Studium & Lehre veröffentlicht 27
UNIVIS Online-Anmeldesystem
Allgemeines Die Anmeldung zu sämtlichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der SPL Ernährungswissenschaften muss über das UNIVIS-Anmeldesystem erfolgen. http://univis.univie.ac.at 29
Online-Anmeldesystem • Informationen zum Anmeldesystem http://studentpoint.univie.ac.at/durchs- studium/anmeldesystem/ http://zid.univie.ac.at/services/fuer-studierende/univis- verwaltung/univisonline/ WICHTIG: Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitsraums ist für die Vergabe der Plätze nicht relevant! • Punktesystem - KEIN „First Come First Serve“ 30
Punktesystem 1000 Punkte pro SPL pro Semester für Prüfungen 1000 Punkte pro SPL pro Semester für LVs • Die Platzvergabe richtet sich nur nach der Höhe der gesetzten Punkte! • Sie können nicht verbrauchte Punkte nicht in das folgende Semester mitnehmen. Ausnahme: Haben Sie bei einer LV nur einen Platz auf der Warteliste, werden Ihnen bei einer Anmeldung zur gleichen LV im darauffolgenden Semester (in welchem die LV angeboten wird), als Bonus zu den gesetzten Punkten, die Punkte beim Zuteilungslauf angerechnet. (Dies ist jedoch erst nach dem Zuteilungslauf ersichtlich!) 31
Punktesystem • Punkte sollten nur gesetzt werden, wenn zum Ende der Anmeldefrist mehr Interessenten als vorhanden Plätze aufscheinen... d.h. sie können sich auch mit 0 Punkten vormerken!! • Bitte beachten Sie diese Vorgehensweise, da Ihnen im gesamten Semester nur 1000 Punkte für die Anmeldung zu Prüfungen zur Verfügung stehen! • Sie können gesetzte Punkte bis zum Ende der Anmeldefrist korrigieren. Bitte verfolgen Sie die Notwendigkeit der Vergabe von Punkten. 32
Punktesystem Vorlesungen (= „nicht prüfungsimmanente“ LVen) • für alle VO ohne begrenzter Raumkapazität keine Vergabe von Punkten erforderlich! Die Registrierung zur LV wird dringend empfohlen, um Zugang zur e-Learning Plattform zu bekommen! • für VO mit begrenzter Raumkapazität ist eine Anmeldung notwendig! (bei einigen wenigen VO) • Bei VO wird die Leistung der im Anschluss an die Lehrveranstaltung stattfindenden Prüfung bewertet. Hierzu ist eine separate Anmeldung erforderlich. 33
Punktesystem UE, SE etc. (= „prüfungsimmanente“ LVen) • Für UE und SE (= mit Anwesenheitspflicht) ist eine Anmeldung verpflichtend! Es können nur angemeldete Studierende zur Benotung übernommen werden, da die ges. Teilnahme an der LV bewertet wird. Ohne Anmeldung erfolgt somit kein Noteneintrag. • Sollten Sie die Teilnahme aus triftigen Gründen abbrechen müssen, müssen Sie mit Einverständnis der LV-Leiterin/ des LV- Leiters abgemeldet werden. Es ist andernfalls keine Anmeldung in einem späteren Semester möglich! 34
Status von Anmeldungen Vorgemerkt Erst nach Ablauf der Anmeldefrist entscheidet sich, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Angemeldet Sie sind bestätigt angemeldet (zusätzlich erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail). Angelegt bedeutet nicht angemeldet. Es werden Es sind noch weitere Statusmeldungen möglich. daher die in diesem Status Informationen hierzu finden Sie unter: eingesetzten Punkte auch https://studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/anmeldesystem/basics-anmeldesystem/ NICHT ABGEBUCHT. 35
Status von Anmeldungen abgemeldet Sie wurden von der Lehrveranstaltung abgemeldet (zB fehlende Voraussetzung) oder haben auf Warteliste sich selbstständig abgemeldet. auf Warteliste Dieser Status tritt auf, wenn Sie keinen fixen Platz in der abgeschlossen Lehrveranstaltung erhalten Am Ende des haben. Falls sich andere Semesters werden Studierende abmelden, ist es alle Anmeldungen möglich, dass Sie abgeschlossen. "nachrücken„. Dies hat für Sie Nur bei „auf Warteliste“ und keine Auswirkungen. „Warteliste abgelaufen“ nehmen Sie Ihre Punkte ins Folgesemester mit. 36
Prüfungen ACHTUNG – Prüfungen: Sie müssen sowohl im Stoffsemester, in dem die LV angeboten wurde, als auch im Semester des Prüfungstermines inskribiert gewesen sein. v.a. für SemesterbeginnerInnen wichtig: Sie dürfen im Semester einer laufenden LV erst am Ende der LV die Prüfung ablegen!! 37
Prüfungstermine Alle Prüfungstermine finden Sie im Prüfungskalender Prüfungstermine im UNIVIS • Anmeldung ist ERST mit Beginn d. Anmeldezeitraums möglich (im Normalfall 4 Wochen vor den Prüfungen) • Nach Ablauf des Anmeldezeitraums erfolgt der Zuteilungslauf. Außerhalb der angegebenen Zeiträume können Sie sich selbst weder an- noch abmelden. Nach Ende der Abmeldefrist stehen den PrüferInnen die Teilnehmerlisten zur Verfügung, daher können Abmeldungen vom SSC nicht mehr in Eigenregie vorgenommen werden. 38
Studienplanpunkt ACHTUNG: • Alle Bachelorstudierenden müssen die Anmeldungen einem Studienplanpunkt des elektronischen Prüfungspasses zuordnen. • Der Studienplanpunkt entspricht im Wesentlichen dem Modul, in welchem die Lehrveranstaltung im Curriculum eingetragen ist. • Dieser hat in der Regel die gleiche Bezeichnung wie der Titel der Lehrveranstaltung. 39
Studienplanpunkt ACHTUNG: • Sollte der richtige Studienplanpunkt eines Pflichtfachs nicht vom System zur Auswahl erscheinen, liegen die Voraussetzungen zur Anmeldung nicht vor! (Sollte dies für Sie nicht nachvollziehbar sein, kontaktieren Sie bitte das SSC). • Wahlmodule: Diesen Modulen dürfen nur Anmeldungen zugeordnet werden, die tatsächlich für die Wahlpflichtmodule verwendet werden sollen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/index.php 40
Kommissionelle Wiederholungsprüfung • Anmeldung zu kommissionellen Wiederholungsprüfungen – von Studierenden vorab zu erledigen... 1. LV-LeiterIn kontaktieren (erste/r PrüferIn) 2. Prüfungssenat festlegen (ZweitprüferIn, Vorsitzende/r) 3. Termin festlegen 4. Meldung im SSC (eigene Drucksorte) • Die Studierenden können zwischen einer mündlichen, einer schriftlichen und einer kombinierten Form der Wiederholungsprüfung wählen. 41
Weiterführende Links • Informationen zum UNIVIS-Anmeldesystem finden Sie unter: http://zid.univie.ac.at/services/fuer- studierende/univis-verwaltung/univisonline/ • Bei Problemen (mit UNIVIS, moodle etc.) wenden Sie sich bitte an den ZID-Helpdesk der Universität Wien: http://zid.univie.ac.at/helpdesk/ helpdesk.zid@univie.ac.at bzw. unter Tel.: 01/ 4277-444 42
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