Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
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Gliederung
Teil 1: Der Zensus 2011
1. Die Welt zählt
2. Methoden der Volkszählung
3. Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
4. Die amtliche Einwohnerzahl
Teil 2: Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
1. Das Zensusmodell
2. Das konsolidierte Melderegister
3. Erhebung an Sonderbereichen
4. Die Mehrfachfallprüfung
5. Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (BKU)
6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7. Ergebnisse
Teil 3: Widerspruchsverfahren
2Die Welt zählt
Auszüge aus der internationalen Presseschau
Amerika: führt seit
Russland: nach letzter
Volkszählung 2002 schätzen
220 Jahren alle 10 Jahre
Demographen nun eine
einen Zensus durch
Bevölkerungsreduzierung um
zwei bis drei Mill.
Deutschland:
war überfällig!!!
China: 6,5 Mill.
Interviewer befragen 400
Mill. Haushalte
Brasilien: zählt
2010 mit 225 000
Notebooks und investiert
900 Mill. US-Dollar
Indien: 181 Millionen
Menschen mehr als bei der
Zählung zuvor
Bilderquelle: www.welt-blick.de/staaten-der-erde 4Die Welt zählt
Letzte Volkszählung in Deutschland weit zurück
Letzte Volkszählungen in Deutschland
1981: Volkszählung sowie Gebäude-
und Wohnraumzählung in der
ehemaligen DDR
1987: Volkszählung sowie Gebäude-
und Wohnraumzählung in der
ehemaligen Bundesrepublik
Letzte Volkszählung nach 2005
Letzte Volkszählung 2000 - 2004
Letzte Volkszählung 1995 - 1999
Letzte Volkszählung 1990 - 1994
Letzte Volkszählung 1970 - 1989
5Methoden der Volkszählung
Unterschiede in Europa
Vollerhebung: z.B. in Großbritannien,
Griechenland, Portugal, Italien und Rumänien
Registerauswertung: z.B. Schweden,
Finnland, Schweiz, Österreich
Kombination aus Registerauswertung und
primärstatistischer Erhebung: z.B. Spanien, Polen, die
Niederlande und Deutschland
„Rollierender Zensus“:
Frankreich befragt jedes Jahr nur einen Teil der Bevölkerung
6Methoden der Volkszählung
Vor- und Nachteile
Vollerhebung Registergestützter Zensus
Methode Persönliche Befragung aller Abgleich verschiedener Register (z.B.
Haushalt mittels Interviewer Einwohnermelderegister,
Bundesagentur für Arbeit)
Ergänzende Stichprobenerhebung
Vorteile Registerunabhängige Erhebung Geringerer Aufwand
möglich Geringere Kosten
Schnellere Ergebnisse
Nachteile Hoher Aufwand Komplexes Methodendesign
Hohe Kosten Hohe Qualität der Register nötig
Genauigkeit Fehler schwer quantifizierbar Stichprobenbedingte Zufalls-
aber vorhanden abweichung immer vorhanden
Qualitätsprobleme durch Abweichung ist genau messbar und
− Nicht-Antreffen aller Personen kann im vorhinein begrenzt werden
− hohe Anzahl der Interviewer
− geringere
Kontrollmöglichkeiten
− fehlende Möglichkeiten der
Datenfehlerbereinigung
7Methoden der Volkszählung
Erfassungsprobleme bei Vollerhebungen
Beispiel - Deutschland
Volkszählung 1960
1,0% Unterfassungsrate im Bundesdurchschnitt
0,5% Übererfassungsrate im Bundesdurchschnitt
Volkszählung 1970
1,7% Unterfassungsrate im Bundesdurchschnitt
0,8% Übererfassungsrate im Bundesdurchschnitt
Vergleich: Stichprobenfehler beim registergestützten Zensus: 0,5%
8Methoden der Volkszählung
Erfassungsprobleme bei Vollerhebungen
Beispiele - Ausland
Großbritannien - Zensus 2001
Streuung der Erfassungsraten zw. Bevölkerungsgruppen:
98% bei Frauen im Alter von 75 bis 79 Jahren (GBR)
87% bei Männern im Alter von 20 bis 24 Jahren (GBR)
Streuung der Erfassungsraten zw. Regionen:
78% für die Region „Inner London" (GBR)
96% für die Region „Other non-metropolitan areas„ (GBR)
Kanada - Zensus 2001
Streuung der Erfassungsraten zw. Regionen:
98,1% Provinz "Prince Ed-ward Island" (CAN)
94,6% Provinz "Yukon" (CAN)
Vergleich: Stichprobenfehler beim registergestützten Zensus: 0,5%
9Methoden der Volkszählung
Methodenentscheidung in Deutschland
Registergestützter Zensus
Nutzung der Daten der Melderegister als Ausgangslage
Statistische Korrektur durch primärstatistische Erhebungen
Methode wurde durch den Zensustest 2001 erprobt
Methoden- und Gesetzesentwicklung wurde von der
Zensuskommission unter Beteiligung der kommunalen
Spitzenverbände begleitet
Städtestatistik im Lenkungsausschuss Zensus und in weiteren
Arbeitsgruppen beteiligt
Fixierung der Methode im Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
ZensG 2011 verabschiedet von Bundestag/Bundesrat
10Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
Überblick
Gesetze zum Zensus 2011
EU-Verordnung 763/2008
Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des ZensG (ThürAGZensG2011)
Beteiligte am Gesetzgebungsverfahren
Amtliche Statistik (Bundes-, Landes und Kommunalstatistik)
Wissenschaft und Forschung (Zensuskommission)
Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte
Kommunale Spitzenverbände
Politik (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente)
Ergänzender gesetzlicher Rahmen
Bundestatistikgesetz (BStatG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)
11Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
EU-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen
Inhalt:
verpflichtet die Mitgliedsländer zur Durchführung eines Zensus im Jahr
2011
legt einen anschließenden Turnus von 10 Jahren fest
Ziele:
Erhebung und Erstellung vergleichbarer und umfassender
gemeinschaftsweiter Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken
gemeinsame statistische Merkmale und Qualitätsanforderungen
Transparenz der Methodik auf der Ebene der Mitgliedsstaaten
12Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
(Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)vom 8. Juli 2009
Inhalt:
Begriffsbestimmungen, u.a. Definition „Amtliche Einwohnerzahl“
Festlegung zu Erhebung und Zusammenführung der Daten
Qualitätsvorgaben (z.B. Stichprobenfehler)
Organisationsstruktur des Zensus 2011
Verpflichtung der Befragten zur Auskunft (Auskunftspflicht)
Ziele:
Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und
Gemeinden
Gewinnung von Strukturdaten über die Bevölkerung als Datengrundlage
insbesondere für politische Entscheidungen
Erfüllung der Berichtspflichten entsprechend der EU-Verordnung
(EG) Nr. 763/2008
13Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
Thüringer Ausführungsgesetz
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
(ThürAGZensG 2011) vom 26. Juni 2010
Inhalt:
Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) ist zuständige Behörde für
Zensus 2011 in Thüringen; dem TLS obliegt die oberste Fachaufsicht
örtliche Durchführung des Zensus 2011 obliegt als örtlichen
Erhebungsstellen den kreisfreien Städten und Landkreisen
Regeln für die Bestellung der Erhebungsbeauftragten (Interviewer)
Übernahme der kommunalen Mehraufwände durch den Freistaat
Thüringen (Konnexitätsprinzip)
Ziele:
Ausführung des ZensG 2011 in Thüringen
Organisation und Finanzierung der Erhebung in Thüringen
14Die amtliche Einwohnerzahl
Ziele des Zensus 2011
Ziel 1:
Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
(Kommune, Land, Bund)
Ziel 2:
Ermittlung demografischer und sozio-ökonomischer
Strukturdaten
15Die amtliche Einwohnerzahl
Inhalt des Gesetzes
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2
„(2) Die amtliche Einwohnerzahl einer Gemeinde ist die Gesamtzahl der
Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben. Der
übliche Aufenthaltsort einer Person ist der Ort, an dem sie nach den
melderechtlichen Vorschriften mit nur einer alleinigen Wohnung oder mit
ihrer Hauptwohnung gemeldet sein sollte. Bei den im Ausland tätigen
Angehörigen der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen
Dienstes sowie ihrer dort ansässigen Familien ist anstelle des
Aufenthaltsortes der Staat des Aufenthaltes anzugeben.“
(Herv. K.K.)
16Die amtliche Einwohnerzahl
Hauptwohnung
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2
knüpft an die Regelungen des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur
Meldepflicht (§§ 11) an
geht von einem objektiven Hauptwohnungsbegriff nach § 12 MRRG aus
MRRG-Definition durch ständige Rechtsprechung der
Verwaltungsgerichte hinreichend bestätigt und in der Meldepraxis
allgemein bewährt
17Die amtliche Einwohnerzahl
Intention des Gesetzgebers
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2
§ 7 Absatz 1: Die Haushaltsstichprobe dient (in großen Gemeinden)
„der Feststellung, ob Personen, die im Melderegister verzeichnet sind,
an der angegebenen Anschrift wohnen oder ob an einer Wohnanschrift
Personen wohnen, die nicht im Melderegister verzeichnet sind.“
§ 15 „Mit dem Ergebnis der Befragung (Mehrfachfallprüfung) werden
die entsprechenden Erhebungsmerkmale aus den Übermittlungen der
Meldebehörden ersetzt.“
Erhebungen dienen der statistischen Korrektur der Melderegister
aber: § 15 Absatz 2:„Eine Rückmeldung an die Meldebehörden ist
unzulässig.“ (Rückspielverbot existiert seit „Volkszählungsurteil“
des BVfG vom 15.Dezember 1983)
18Die amtliche Einwohnerzahl
Ungenauigkeiten in den Melderegistern
Defizite im Meldeverhalten der Bürgern z.B. durch:
fehlende Abmeldung beim Umzug ins Ausland
keine Anmeldung am Studienort
keine Anmeldung beim Umzug ins Pflegeheim
fehlende Anmeldung am neuem Arbeitsort in der Probezeit
Weitere Fehlerquellen können z.B. sein:
Fehlende Rückmeldung bei Neuanmeldungen(Automatisierung erst seit
2006)
Defizite im Verwaltungsvollzug
Änderungen bei Straßennamen und Hausnummern
Effekte der Nebenwohnsitzsteuer
Verwendung unterschiedlicher Softwareprodukte verwendet
(deutschlandweit ca. 100 unterschiedliche Programme im Einsatz)
fehlerhafte Eingaben in der Meldebehörde
19Die amtliche Einwohnerzahl
Ungenauigkeiten in den Melderegistern
bereits zur Volkszählung 1987 fand keine Bereinigung der
Melderegister statt, so das Fehler in den Melderegistern schon
Jahrzehnte zurückliegen können
Unstimmigkeiten wurden auch im Rahmen der Einführung der
Steueridentifikationsnummer im Jahr 2007 nicht ausreichend
bereinigt, so dass es vorkommen kann, dass ein- und dieselbe Person
mehrere Steueridentifikationsnummern (IdNr) erhält
(Mehrfachvergabe)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt dazu die folgenden
Erklärungen an:
„Die Fehlerquellen sind vielfältig. Es können veraltete,
unvollständige oder leicht abweichende Daten einer Person
oder Bearbeitungsfehler im Datenaustausch zwischen dem BZSt
und den Meldebehörden zu einer Mehrfachvergabe
von IdNrn führen.“
20TEIL 2
Die Ermittlung der amtlichen
Einwohnerzahl
21Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Das Zensusmodell 2. Das konsolidierte Melderegister 3. Erhebung an Sonderbereichen 4. Die Mehrfachfallprüfung 5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU) 6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Das Zensusmodell
Bestandteile des Zensusmodells
909 Gemeinden 33 Gemeinden
23Das Zensusmodell Datenblatt für Gemeinden
Das Zensusmodell
Datenblatt für Gemeinden ≥10.000 EW
Bestandteile des
Datenblattes
Konsolidierter
Melderegisterbestand
Mehrfachfallprüfung
Erhebung an
Sonderbereichen
Hochrechnung aus
Haushaltebefragung
Amtliche Einwohnerzahl
Vergleich Fortschreibungs-
ergebnisse (31.12.2011)
25Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Das Zensusmodell 2. Das konsolidierte Melderegister 3. Erhebung an Sonderbereichen 4. Die Mehrfachfallprüfung 5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU) 6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Das konsolidierte Melderegister
Ausgewiesene Personen im Datenblatt
Relevant für die Ermittlung der Einwohnerzahl im Zensus sind nur
Personen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung
Bevölkerung zum 9. Mai 2011
Gemeldete Personen gemäß Melderegisterbestand auf Grundlage der Datenübermittlungen der
Meldebehörden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011 (ohne freiwillig gemeldete Personen)
davon mit Nebenwohnung 250
davon mit alleiniger bzw. Hauptwohnung 12.140
Personen mit Nebenwohnung sind nicht zensusrelevant
27Das konsolidierte Melderegister
Lieferung der Melderegisterbestände
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011
Melderegisterbestand Melderegisterbestand
9. Mai 2011 9. August 2011
konsolidierter
Melderegisterbestand
es werden zwei Datenlieferungen zusammengespielt
in der Lieferung zum Stichtag 9. Mai 2011 sind noch nicht alle aktuellen
stichtagsrelevanten Vorgänge im Melderegisterbestand, die die
Einwohnerzahl beeinflussen (Geburten, Sterbefälle, Zuzüge, Fortzüge)
verarbeitet
28Das konsolidierte Melderegister
Verarbeitung der Melderegisterbestände
Konsolidierter Melderegisterbestand
=
Genaue Abbildung des Stichtags 9. Mai 2011
Meldung am 10. Mai über einen Umzug am 8. Mai wird berücksichtigt.
Fortzug zum 10. Mai wird nicht berücksichtigt.
Das Melderegister hat diesen Stand zu keinem Zeitpunkt !
29Das konsolidierte Melderegister
Verarbeitung der Melderegisterbestände
Konsolidierter Melderegisterbestand ist überzeichnet.
Überzeichnung entsteht durch temporäre Dubletten.
Temporäre Dubletten können entstehen durch:
Umzüge innerhalb der Gemeinde
Personen, bei denen sich Grundmerkmale geändert haben (z.B.
Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder Geburtsort)
Aber: Änderungen des Familienstandes bzw. Änderungen der Zahl der
Kinder führen nicht zu vorläufigen Doppelungen
30Das konsolidierte Melderegister
Verarbeitung der Melderegisterbestände
Konsolidierter Melderegisterbestand – Beispiel
Lieferung Ereignis Lieferung Konsolidierter Mehrfach-
9.Mai 2011 9. August 2011 Bestand fallprüfung
104 Datensätze 104 Datensätze 107 Datensätze 104 Datensätze
1 – Max F. 1 – Max F. 1 – Max F. 1 – Max F.
…. …. …. ….
… …. …. ….
…. …. …. ….
100 – Moritz W. 100 – Moritz W. 100 – Moritz W. 100 – Moritz W.
101 – Josef F. Verstorben am 30.06 101 – Josef F 101 – Josef F.
102 – Maria F. Fortzug am 07.05 102 – Maria F.. 102 – Maria F.
Geboren am 11.05. 10X Wendy K.
Einzug am 11.04. 10X Peter P. 105 Peter P. 105 Peter P.
103 Sissi R. (AA-Str.) Umzug innerorts 103 Sissi R. (BB-Str.) 103 Sissi R. (AA-Str.) 103 Sissi R. (AA-Str.)
104 Franz Uwe R. Zweitname 104 Franz R. 106 Sissi R. (BB-Str.) 106 Sissi R. (BB-Str.)
104 Franz Uwe R. 104 Franz Uwe R.
107 Franz R 107 Franz R
31Das konsolidierte Melderegister
Fazit
der im Datenblatt ausgewiesene Melderegisterbestand ist höher oder
gleich als der gelieferte Melderegisterbestand vom 9. Mai 2011
infolge dessen müssen im Rahmen der Mehrfachfallprüfung im
statistischen Verfahren (konsolidierter Melderegisterbestand)
entstandene Dubletten wieder abgezogen werden
32Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Das Zensusmodell 2. Das konsolidierte Melderegister 3. Erhebung an Sonderbereichen 4. Die Mehrfachfallprüfung 5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU) 6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Erhebung an Sonderbereichen
Allgemein
Sonderbereiche sind Anschriften mit Gemeinschaftsunterkünften und
Anstalten
hohe Fluktuation und schlechtes Meldeverhalten (Zensustest), daher
Durchführung einer Vollerhebung, d.h. alle Bewohner werden erfasst
Sensible Sonderanschriften Nicht-sensible Sonderanschriften
Befragung der
Befragung der Bewohner
Einrichtungsleitungen
Erhebung durch Interview durch
Erhebungsstellenmitarbeiter Erhebungsbeauftragte
Bsp: Psychiatrische Anstalten, Bsp: Studentenwohnheime,
Justizvollzugsanstalten Arbeiterwohnheime
34Erhebung an Sonderbereichen
Sonderanschriften im Datenblatt
Übererfassung – Karteileiche
Person ist im Melderegister, aber an der Sonderanschrift wurde kein
Hauptwohnsitz festgestellt.
… Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
gemäß § 8 ZensG 2011
und zwar:
Übererfassungen – 40
Untererfassungen + 60
Saldo 20
Untererfassung – Fehlbestand
Person ist nicht im Melderegister, aber die Sonderbereichserhebung stellte
eine existente Person mit Hauptwohnsitz fest.
35Erhebung an Sonderbereichen
Fazit
das prognostizierte Meldeverhalten traf ein – es waren häufig Änderungen
am Wohnstatus notwendig
jeder Fehlbestand führte zu einer temporären Dublette
Personen, die im Zensus mit Hauptwohnsitz am Sonderbereich gezählt
wurden, führten durch die Mehrfachfallprüfung in der Gemeinde mit dem
gemeldeten Hauptwohnsitz zu Streichung
36Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Das Zensusmodell 2. Das konsolidierte Melderegister 3. Erhebung an Sonderbereichen 4. Die Mehrfachfallprüfung 5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU) 6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Mehrfachfallprüfung
Wohnstatus
Ermittelte statistische Korrekturen von Über- und Untererfassungen von Personen mit alleinigem
oder Hauptwohnsitz in den Melderegisterbeständen auf der Grundlage der ...
… Mehrfachfalluntersuchung
gemäß § 15 ZensG 2011
und zwar:
Übererfassungen – 240
Untererfassungen + 20
Saldo -220
Personen nur mit
Personen mit mehr als einer alleinigen
Nebenwohnung
Wohnung/Hauptwohnung gemeldet
gemeldet
große kleine
Gemeinden Gemeinden
schriftliche
maschinell, Schriftliche Befragung zur
Befragung zur
Entscheidungskriterium Feststellung des
Feststellung des
Zuzugsdatum Wohnstatus
Wohnstatus
38Mehrfachfallprüfung
Unter- und Übererfassungen
Übererfassung Untererfassung
Bereinigung Mehrfallprüfung Bereinigung von Bei Personen,
temporärer im engeren Dubletten, die im die nur mit
Dubletten im Sinne: Rahmen der Neben-
konsolidierten Bereinigung von Wohnstatus- wohnsitz
Melderegister- mehrfach festlegung der gemeldet sind,
bestand; gemeldeten Sonderbereichs wurde als
(keine Dubletten Personen -erhebung Wohnstatus
im Melderegister- (Dubletten ermittelt wurden alleinige
bestand der in den (Umwandlung in Wohnung bzw.
Kommunen) Melderegistern) Nebenwohnsitz) Hauptwohnsitz
ermittelt
39Mehrfachfallprüfung
Unter- und Übererfassungen - Beispiele
Beispiele Melderegister Zensus
Nichtangemeldeter Student
Heimatgemeinde: HW NW
Studienort keine Anmeldung HW
Umzug ins Altersheim
Heimatgemeinde HW NW
Ort des Altenheims NW HW
Neuer Arbeitsort
Heimatgemeinde: HW NW
Arbeitsort: keine Anmeldung HW
40Mehrfachfallprüfung
Fazit
Ein großer Teil der Dubletten lässt sich erklären durch:
temporäre Dubletten, die durch die Erzeugung des Stichtags im
konsolidierten Melderegisterbestand entstehen
den Statuswechsel auf Grund der Vollerhebung in Sonderbereichen.
41Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl
1. Das Zensusmodell
2. Das konsolidierte Melderegister
3. Erhebung an Sonderbereichen
4. Die Mehrfachfallprüfung
5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes
(BKU)
6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7. Ergebnis: die amtliche EinwohnerzahlBefragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
Allgemein
BKU – Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (§16)
nur in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern
an Adressen mit einer bewohnten Wohnung
bei Abweichung von Melderegister und Ergebnisse der GWZ
Vollerhebung durch Interviewer der kommunalen Erhebungsstellen
43Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
Gemeinden < 10.000 Einwohner
Melderegister Zensus
Sonderbereiche Vollerhebung
+ -
Wichtig:
Keine Stichprobe
Normalbereich
Unverändert
Keine Hochrechnung
Befragung zur
Klärung von
Vollerhebung
Unstimmig-
keiten
+
Fehlbestände
-
Karteileichen
(BKU) (BKU)
44Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl
1. Das Zensusmodell
2. Das konsolidierte Melderegister
3. Erhebung an Sonderbereichen
4. Die Mehrfachfallprüfung
5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6. Haushaltebefragung auf
Stichprobenbasis
7. Ergebnis: die amtliche EinwohnerzahlHaushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Stichprobenziehung
maximaler bundesweiter Stichprobenumfang war nach § 7 ZensG 2011
auf 9,6 Prozent der Bevölkerung festgelegt
für Thüringen ergab sich eine Anzahl von rund 48.000 Anschriften
unterschiedliche Auswahlsätze je Stadt
je näher bei 10 000 Einwohnern, desto höher der Auswahlsatz
bei größeren Städten ist ein geringerer Auswahlsatz
ausreichend
46Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Stichprobenziehung
nur in Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern
Stichprobenziehung ist Anschriftenweise
Aufteilung der Grundgesamtheit in 8 Schichten
nach Größe der Anschrift (gemeldete Personen)
je Schicht annähernd gleiche Zahl an gemeldeten Personen
47Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Stichprobenkonzept des StaBA
Beispiel: Gemeinde mit 80.000 gemeldeten Personen
Anzahl der
Anschriften Daraus ergibt sich: 10.000 Personen je Schicht
x
x
x
2 000
x
1 500
x
1 000 Anschriften mit . . .
gemeldeten Einwohnern
0 1 2 3 4 5. . . . . . . . . N
1 3
0 2
2 1
Schicht 1: 1 x 1000 + 2 x 1500 + 3 x 2000 = 10 000
Stichprobenplan: Ziehung von 500 Personen aus Schicht 1
Stichprobenmethode: Ziehe solange Adressen aus Schicht 1, bis 500
Personen erreicht sind
48Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnungskonzept des StaBA
Hochrechnung
Existente Personen
(paarige Personen)
für jede Gemeinde ≥ 10 000
kombiniert über alle Schichten
+
+
+
+
+
+
+ +
+
+
+
10
5
0 gemeldete Personen
0 5 10
49Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnungskonzept des StaBA
Präzisierungen des Hochrechnungskonzepts
GREG – gewichtete Regression
Existente (und paarige) Personen werden berechnet
Karteileichen = MR - Paarige
Fehlbestände = Existente – Paarige
Einbeziehung weiterer Bezugsvariablen (13), wie Geschlecht,
Staatsangehörigkeit (3), Alter (8) + Konstante
13 dimensional
Rundung am Ende auf volle Einwohner
50Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnungsverfahren
Verallgemeinerte Regression (GREG):
Formel:
51Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnungsverfahren
Verallgemeinerte Regression (GREG)
Notation:
52Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Genauigkeit des Ergebnisses
53Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnungskonzept
zur Optimierung des gesamten Verfahrens initiierte das Statistische
Bundesamt ein Stichprobenforschungsprojekt
Leitung des Stichprobenforschungskonzepts oblag Stichprobenexperten
der Universität Trier und GESIS – Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften in Mannheim
Literatur: Ralf Münnich, Siegfried Gabler u.a. (Juli 2012):
Stichprobenoptimierung und Schätzung im Zensus 2011, In: Statistik und
Wissenschaft, Band 21, Herausgeber: Statistisches Bundesamt,
Wiesbaden
54Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Schichtung der Haushaltsstichprobe
Summe über Thüringen
Anschriften mit Wohnraum Bevölkerung
hiervon wurden in die hiervon wurden in die
Schichtnummer in Thüringen in Thüringen
Stichprobe einbezogen Stichprobe einbezogen
Anzahl % Anzahl %
1 96.912 19.825 20,46 152.238 30.752 20,20
2 39.653 2.527 6,37 131.671 7.770 5,90
3 26.319 1.835 6,97 131.957 8.055 6,10
4 18.118 1.549 8,55 132.523 9.684 7,31
5 13.010 1.187 9,12 132.493 9.863 7,44
6 9.760 876 8,98 131.167 9.781 7,46
7 7.359 739 10,04 130.339 11.873 9,11
8 4.124 1.713 41,54 129.556 45.995 35,50
55Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Schichtung der Haushaltsstichprobe
Summe über Thüringen
Anzahl der Anzahl der
Anzahl der paarigen Anzahl der Existenzen
Fehlbestände je Karteileichen je
Personen je Schicht je Schicht vor
Schichtnummer Schicht vor Schicht vor
vor Hochrechnung Hochrechnung
Hochrechnung Hochrechnung
Anzahl
1 663 706 29.779 30.442
2 57 162 7.581 7.638
3 93 196 7.838 7.931
4 153 257 9.397 9.550
5 156 317 9.483 9.639
6 133 308 9.377 9.510
7 195 375 11.331 11.526
8 794 1.404 43.294 44.088
56Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Hochrechnung
Vorteile
hohe Genauigkeit
Varianz berechenbar
geringe Kosten
belastungsarme Erhebung für die Bevölkerung
57Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Das Zensusmodell 2. Das konsolidierte Melderegister 3. Erhebung an Sonderbereichen 4. Die Mehrfachfallprüfung 5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU) 6. Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Ergebnisse
Die Einwohnerzahl zum 9.05.2011
Ausgangspunkt sind die gemeldeten Personen mit alleiniger bzw.
Hauptwohnung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011
unter Verwendung der aus den verschiedenen Erhebungsteilen
ermittelten Salden aus Über- und Untererfassungen werden die
Einwohnerzahlen der Gemeinden zum 9. Mai 2011 berechnet und im
Datenblatt ausgewiesen
Im Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl = 11.850
59Ergebnisse
Die Einwohnerzahl zum 31.12.2011
der Zensus liefert für die Bevölkerungsfortschreibung einen neuen
Ausgangsbestand zum 9. Mai 2011 der anhand der Geburten,
Sterbefälle, Zu- und Fortzüge fortgeschrieben wird
Nachrichtlich:
Genauigkeit der Ergebnisse der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zur Ermittlung der neuen
Einwohnerzahl (einfacher relativer Standardfehler) -
Bevölkerung zum 31.12.2011
gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage
des Zensus 2011 12.020
der Volkszählung 1987/ Einwohnerzahl vom 3. Oktober 1990 (neue Bundesländer) 12.220
für die jeweilige Gemeinde wird die Bevölkerung zum 31.12.2011 gemäß
Bevölkerungsfortschreibung sowohl auf Grundlage des Zensus 2011 als
auch auf Basis des EZR nachrichtlich ausgewiesen
60TEIL 3
Widerspruchsverfahren
61Widerspruchsverfahren
Zustellung und Widerspruchsfrist
Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS
Widerspruchsfrist der Gemeinden
1. Schritt: Zustellung des Feststellungsbescheides
mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes entsprechend
§41 ThürVwVfG erhält der Bescheid seine materielle
Bestandskraft
mit der materiellen Bestandskraft beginnt die Frist zur Einlegung
eines Widerspruchs
der maßgebliche Zeitpunkt für jede Gemeinde ergibt sich aus
dem vermerkten Datum der Zustellung auf dem
Empfangsbekenntnis
Widerspruchsfrist endet 1 Monat nach Zustellungsdatum
62Widerspruchsverfahren
Prüfung im TLS
Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS
1. Schritt
Widerspruchsfrist der Gemeinden
Widerspruch wird
Kein Widerspruch
eingelegt
Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG
2. Schritt: Prüfung
Verbindlicher Teil der Anhörung i.S.d. § 28
VwVfG
inhaltliche und sachliche Prüfung des
Widerspruchs der Gemeinde im TLS
Feststellung wird
bestandswirksam
63Widerspruchsverfahren
Ablauf des Feststellungsverfahrens
Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS
1. Schritt
Widerspruchsfrist der Gemeinden
Widerspruch wird
Kein Widerspruch
eingelegt
Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG 2. Schritt
Widerspruch wird Widerspruch wird Widerspruch ist
zurückgezogen stattgegeben unbegründet
Anrufung des Beirates zur
Schlichtung/Anhörung
3. Schritt : Anrufung des Beirates
optionaler Schritt
Gemeinde kann aktiv werden
Feststellung wird
bestandswirksam
64Widerspruchsverfahren
Rolle des Beirates
Mitglieder
Herr Thomas Budde, Thüringischer Landkreistag
Herr Ralf Rusch, Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V.
Herr Günter Krombholz, Thüringer Landesamt für Statistik
Aufgaben
einvernehmliche Lösung von Unstimmigkeiten, die in Zusammen-hang
mit der erhobenen Einwohnerzahl entstanden sein könnten
Vermittlung als neutrale Instanz, um zeit- und kostenintensive
Gerichtsverfahren zu vermeiden
Anrufung
optional nach erfolgter Prüfung des Widerspruchs im TLS
nur auf Wunsch der widersprechenden Gemeinde, wenn ein
ablehnender Widerspruchsbescheid droht und die Gemeinde dies
ablehnt
gegebenenfalls auch bei nach ablehnendem Widerspruchsbescheid, um
Klage zu vermeiden
65Widerspruchsverfahren
Ablauf des Feststellungsverfahrens
Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS
1. Schritt
Widerspruchsfrist der Gemeinden
Widerspruch wird
Kein Widerspruch
eingelegt
Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG 2. Schritt
Widerspruch wird Widerspruch wird Widerspruch ist
zurückgezogen stattgegeben unbegründet
Anrufung des Beirates zur
Schlichtung/Anhörung 3. Schritt
Widerspruch wird Widerspruch wird Widerspruch ist
zurückgezogen stattgegeben unbegründet
Ablehnender
Widerspruchsbescheid
Feststellung wird Abhilfebescheid und
bestandswirksam ggf. neue Feststellung
Klagemöglichkeit 4. Schritt
66Widerspruchsverfahren
Rechtsfragen
Widerspruchsfrist bis auf wenige Fälle bereits abgelaufen
Widerspruch muss von der Gemeinde selbst, sprich Bürgermeister oder
dessen offiziellen Vertreter oder Bevollmächtigten eingelegt werden
Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden nur mit
Vollmacht, da es sich nicht um laufende Verwaltungsangelegenheiten
handelt, sondern die amtliche EWZ zum 9. Mai 2011 für die
Mitgliedsgemeinde eine grundsätzliche Bedeutung hat (nächster Zensus
erst in 2021). Siehe dazu § 31 Absatz 2 und § 47 Absatz 2 S. 2 ThürKO
67Widerspruchsverfahren
Allgemeine Widerspruchsgründe
Zweifel an
Registergestützter Methodik des Zensus Ausführung des Zensus
Zensus, Forderung (z.B. Auswahlsätze für und Berechnung der
Vollerhebung oder Stichprobe) EWZ
Registerauszählung
TLS hat keinerlei Ermessensspielraum TLS prüft Widersprüche
Widersprüche müssen abgelehnt werden sachlich und
rechnerisch
TLS ist an das ZensG TLS ist an die TLS hat Zensus in
2011 gebunden. bundesein-heitlich Thüringen gemeinsam
unter Einbeziehung der mit örtlichen
Wissenschaft Erhebungsstellen
festgelegte Methodik durchgeführt,
gebunden. Ermittlung EWZ durch
Bundesamt.
68Widerspruchsverfahren
Aktueller Stand
163 der insgesamt 878 Thüringer Gemeinden (aktueller
Gebietsstand) haben dem Zensusergebnis widersprochen (18,6 %)
Davon:
3 kreisfreie Städte
35 verbandsfreie Gemeinden
125 verbandangehörige Gemeinden
Darunter:
21 Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern,
d.h. nur in diesen ist die EWZ von Stichprobe beeinflusst
69Widerspruchsverfahren
Vorliegende Widerspruchsgründe
Kategorie Begründung Anzahl Prozent
A wird nachgereicht bzw. ohne Begründung 65 39,9%
Nichtübereinstimmung des MR am 9. Mai. 2011 mit der
B 78 47,9%
amtlichen EWZ
C Berechnung in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar 14 8,6%
D Mehrfachfallprüfung unklar bzw. nicht nachvollziehbar 2 1,2%
Stichprobenergebnis/Hochrechnung unklar bzw. nicht
E 3 1,8%
nachvollziehbar
F Sonderbereiche unklar bzw. nicht nachvollziehbar 1 0,6%
Summe 163 100,0%
Die Widersprüche der Kategorien A und B müssen wegen fehlender oder
unzureichender Begründung (Substantiierung) zu einer Ablehnung des
Widerspruchs führen. Dies betrifft 143 Widersprüche (88 %).
Die Widersprüche der Kategorien C bis F werden zurzeit durch
das TLS gründlich geprüft. Dies betrifft 20 Widersprüche (12 %).
70Widerspruchsverfahren
Weiteres Vorgehen
Kategorie A und B: substantiierte Begründung zeitnah nachreichen
und/oder erweitern
Kategorie C bis F sowie nach Vorliegen der Begründung für Kategorie A
und B: Anhörungsverfahren schriftlich, mündlich, ggf. weitere
Informationsveranstaltung, Informationsschreiben usw. , ggf. Beirat
Erlass des Widerspruchsbescheids
Bei ablehnendem Bescheid: Klage innerhalb eines Monats möglich,
langwieriges Verfahren, gegebenenfalls mehrere Instanzen bis zum
Bundesverfassungsgericht in Abhängigkeit von den Klagegründen
ODER:
Widerspruch zurückziehen jederzeit möglich
71Widerspruchsverfahren
Feststellung von Fehlern
Eine eventuell erforderliche Korrektur findet auch nach Gerichtsentscheid
laut Beschluss der Leiterinnen und Leiter der Statistischen Ämter, wie in
solchen Fällen auch bisher üblich, nicht an der Einwohnerzahl zum 9. Mai
2011, sondern nur im Rahmen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung
(d.h. im nächstmöglichen Verarbeitungsmonat) statt.
72Widerspruchsverfahren
Sonstige Fragen
Alle Fragen
zur Bevölkerungsfortschreibung zum Kommunalen
Finanzausgleich
Ansprechpartner:
TLS, Frau Silke Sommer, TFM, Frau Katrin Jenke,
0361 37 84400 0361 37 96371
Kein Widerspruch zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl am
9. Mai 2011 notwendig und möglich, da diese Fragen nicht Bestandteil der
Feststellungsbescheide.
73Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre
Aufmerksamkeit!
Ansprechpartner:
Name: Klaus Kickner
Funktion: Projektverantwortlicher Zensus
Telefon: 0361 37-84470
E-Mail: Klaus.Kickner@statistik.thueringen.de Vortrag am 22. August 2013
Die verwendeten und dargestellten
Daten haben den Bearbeitungsstand
22.08.2013
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