Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik

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Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Die Methodik des Zensus
2011
Thüringer Landesamt für Statistik

22.08.2013
Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Gliederung
Teil 1: Der Zensus 2011

   1.   Die Welt zählt
   2.   Methoden der Volkszählung
   3.   Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011
   4.   Die amtliche Einwohnerzahl

Teil 2: Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl

   1.   Das Zensusmodell
   2.   Das konsolidierte Melderegister
   3.   Erhebung an Sonderbereichen
   4.   Die Mehrfachfallprüfung
   5.   Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (BKU)
   6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
   7.   Ergebnisse

Teil 3: Widerspruchsverfahren

                                                          2
Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
TEIL 1
Der Zensus 2011

                  3
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Die Welt zählt
Auszüge aus der internationalen Presseschau

Amerika:        führt seit
                                                                    Russland:         nach letzter
                                                                     Volkszählung 2002 schätzen
220 Jahren alle 10 Jahre
                                                                       Demographen nun eine
  einen Zensus durch
                                                                     Bevölkerungsreduzierung um
                                                                          zwei bis drei Mill.

                              Deutschland:
                               war überfällig!!!

                                                                                   China:       6,5 Mill.
                                                                                 Interviewer befragen 400
                                                                                      Mill. Haushalte
     Brasilien:      zählt
      2010 mit 225 000
   Notebooks und investiert
      900 Mill. US-Dollar
                                                                 Indien:    181 Millionen
                                                                 Menschen mehr als bei der
                                                                      Zählung zuvor

                              Bilderquelle: www.welt-blick.de/staaten-der-erde                      4
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Die Welt zählt
  Letzte Volkszählung in Deutschland weit zurück

Letzte Volkszählungen in Deutschland

           1981: Volkszählung sowie Gebäude-
           und Wohnraumzählung in der
           ehemaligen DDR

           1987: Volkszählung sowie Gebäude-
           und Wohnraumzählung in der
           ehemaligen Bundesrepublik

                                               Letzte Volkszählung nach 2005

                                               Letzte Volkszählung 2000 - 2004

                                               Letzte Volkszählung 1995 - 1999

                                               Letzte Volkszählung 1990 - 1994

                                               Letzte Volkszählung 1970 - 1989

                                                                                 5
Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Methoden der Volkszählung

Unterschiede in Europa

Vollerhebung: z.B. in Großbritannien,
Griechenland, Portugal, Italien und Rumänien

Registerauswertung: z.B. Schweden,
Finnland, Schweiz, Österreich

Kombination aus Registerauswertung und
primärstatistischer Erhebung: z.B. Spanien, Polen, die
Niederlande und Deutschland

„Rollierender Zensus“:
Frankreich befragt jedes Jahr nur einen Teil der Bevölkerung

                                                               6
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Methoden der Volkszählung

Vor- und Nachteile
              Vollerhebung                           Registergestützter Zensus

Methode          Persönliche Befragung aller           Abgleich verschiedener Register (z.B.
                  Haushalt mittels Interviewer           Einwohnermelderegister,
                                                         Bundesagentur für Arbeit)
                                                        Ergänzende Stichprobenerhebung
Vorteile         Registerunabhängige Erhebung          Geringerer Aufwand
                  möglich                               Geringere Kosten
                                                        Schnellere Ergebnisse
Nachteile        Hoher Aufwand                         Komplexes Methodendesign
                 Hohe Kosten                           Hohe Qualität der Register nötig
Genauigkeit      Fehler schwer quantifizierbar         Stichprobenbedingte Zufalls-
                  aber vorhanden                         abweichung immer vorhanden
                 Qualitätsprobleme durch               Abweichung ist genau messbar und
                  − Nicht-Antreffen aller Personen       kann im vorhinein begrenzt werden
                  − hohe Anzahl der Interviewer
                  − geringere
                    Kontrollmöglichkeiten
                  − fehlende Möglichkeiten der
                    Datenfehlerbereinigung

                                                                                        7
Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Methoden der Volkszählung

Erfassungsprobleme bei Vollerhebungen
Beispiel - Deutschland

     Volkszählung 1960
         1,0% Unterfassungsrate im Bundesdurchschnitt
         0,5% Übererfassungsrate im Bundesdurchschnitt

     Volkszählung 1970
         1,7% Unterfassungsrate im Bundesdurchschnitt
         0,8% Übererfassungsrate im Bundesdurchschnitt

Vergleich: Stichprobenfehler beim registergestützten Zensus: 0,5%

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Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Methoden der Volkszählung

Erfassungsprobleme bei Vollerhebungen
Beispiele - Ausland

 Großbritannien - Zensus 2001

         Streuung der Erfassungsraten zw. Bevölkerungsgruppen:
         98% bei Frauen im Alter von 75 bis 79 Jahren (GBR)
         87% bei Männern im Alter von 20 bis 24 Jahren (GBR)

         Streuung der Erfassungsraten zw. Regionen:
         78% für die Region „Inner London" (GBR)
         96% für die Region „Other non-metropolitan areas„ (GBR)

 Kanada - Zensus 2001
       Streuung der Erfassungsraten zw. Regionen:
       98,1% Provinz "Prince Ed-ward Island" (CAN)
       94,6% Provinz "Yukon" (CAN)

Vergleich: Stichprobenfehler beim registergestützten Zensus: 0,5%

                                                                    9
Die Methodik des Zensus 2011 - Thüringer Landesamt für Statistik 22.08.2013 - Thüringer Landesamt für Statistik
Methoden der Volkszählung

Methodenentscheidung in Deutschland
Registergestützter Zensus
        Nutzung der Daten der Melderegister als Ausgangslage
        Statistische Korrektur durch primärstatistische Erhebungen

   Methode wurde durch den Zensustest 2001 erprobt
   Methoden- und Gesetzesentwicklung wurde von der
    Zensuskommission unter Beteiligung der kommunalen
    Spitzenverbände begleitet
   Städtestatistik im Lenkungsausschuss Zensus und in weiteren
    Arbeitsgruppen beteiligt
   Fixierung der Methode im Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
   ZensG 2011 verabschiedet von Bundestag/Bundesrat

                                                                      10
Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011

Überblick
Gesetze zum Zensus 2011
  EU-Verordnung 763/2008
  Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
  Thüringer Gesetz zur Ausführung des ZensG (ThürAGZensG2011)

Beteiligte am Gesetzgebungsverfahren
  Amtliche Statistik (Bundes-, Landes und Kommunalstatistik)
  Wissenschaft und Forschung (Zensuskommission)
  Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte
  Kommunale Spitzenverbände
  Politik (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente)

Ergänzender gesetzlicher Rahmen
  Bundestatistikgesetz (BStatG)
  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)

                                                                 11
Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011

EU-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen

Inhalt:
  verpflichtet die Mitgliedsländer zur Durchführung eines Zensus im Jahr
   2011
  legt einen anschließenden Turnus von 10 Jahren fest

Ziele:
   Erhebung und Erstellung vergleichbarer und umfassender
    gemeinschaftsweiter Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken
   gemeinsame statistische Merkmale und Qualitätsanforderungen
   Transparenz der Methodik auf der Ebene der Mitgliedsstaaten

                                                                   12
Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011

Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
(Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)vom 8. Juli 2009

Inhalt:
  Begriffsbestimmungen, u.a. Definition „Amtliche Einwohnerzahl“
  Festlegung zu Erhebung und Zusammenführung der Daten
  Qualitätsvorgaben (z.B. Stichprobenfehler)
  Organisationsstruktur des Zensus 2011
  Verpflichtung der Befragten zur Auskunft (Auskunftspflicht)

Ziele:
   Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und
    Gemeinden
   Gewinnung von Strukturdaten über die Bevölkerung als Datengrundlage
    insbesondere für politische Entscheidungen
   Erfüllung der Berichtspflichten entsprechend der EU-Verordnung
    (EG) Nr. 763/2008
                                                                    13
Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011

Thüringer Ausführungsgesetz
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
(ThürAGZensG 2011) vom 26. Juni 2010

Inhalt:
  Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) ist zuständige Behörde für
   Zensus 2011 in Thüringen; dem TLS obliegt die oberste Fachaufsicht
  örtliche Durchführung des Zensus 2011 obliegt als örtlichen
   Erhebungsstellen den kreisfreien Städten und Landkreisen
  Regeln für die Bestellung der Erhebungsbeauftragten (Interviewer)
  Übernahme der kommunalen Mehraufwände durch den Freistaat
   Thüringen (Konnexitätsprinzip)

Ziele:
   Ausführung des ZensG 2011 in Thüringen
   Organisation und Finanzierung der Erhebung in Thüringen

                                                                  14
Die amtliche Einwohnerzahl

Ziele des Zensus 2011
Ziel 1:

  Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
   (Kommune, Land, Bund)

Ziel 2:

  Ermittlung demografischer und sozio-ökonomischer
   Strukturdaten

                                                  15
Die amtliche Einwohnerzahl

Inhalt des Gesetzes
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2

„(2) Die amtliche Einwohnerzahl einer Gemeinde ist die Gesamtzahl der
Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben. Der
übliche Aufenthaltsort einer Person ist der Ort, an dem sie nach den
melderechtlichen Vorschriften mit nur einer alleinigen Wohnung oder mit
ihrer Hauptwohnung gemeldet sein sollte. Bei den im Ausland tätigen
Angehörigen der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen
Dienstes sowie ihrer dort ansässigen Familien ist anstelle des
Aufenthaltsortes der Staat des Aufenthaltes anzugeben.“
(Herv. K.K.)

                                                                       16
Die amtliche Einwohnerzahl

Hauptwohnung
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2

  knüpft an die Regelungen des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur
   Meldepflicht (§§ 11) an

  geht von einem objektiven Hauptwohnungsbegriff nach § 12 MRRG aus

  MRRG-Definition durch ständige Rechtsprechung der
   Verwaltungsgerichte hinreichend bestätigt und in der Meldepraxis
   allgemein bewährt

                                                                      17
Die amtliche Einwohnerzahl

Intention des Gesetzgebers
Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011 - § 2, Absatz 2

  § 7 Absatz 1: Die Haushaltsstichprobe dient (in großen Gemeinden)
   „der Feststellung, ob Personen, die im Melderegister verzeichnet sind,
   an der angegebenen Anschrift wohnen oder ob an einer Wohnanschrift
   Personen wohnen, die nicht im Melderegister verzeichnet sind.“

  § 15 „Mit dem Ergebnis der Befragung (Mehrfachfallprüfung) werden
   die entsprechenden Erhebungsmerkmale aus den Übermittlungen der
   Meldebehörden ersetzt.“

   Erhebungen dienen der statistischen Korrektur der Melderegister

  aber: § 15 Absatz 2:„Eine Rückmeldung an die Meldebehörden ist
   unzulässig.“ (Rückspielverbot existiert seit „Volkszählungsurteil“
   des BVfG vom 15.Dezember 1983)

                                                                        18
Die amtliche Einwohnerzahl

Ungenauigkeiten in den Melderegistern
Defizite im Meldeverhalten der Bürgern z.B. durch:
    fehlende Abmeldung beim Umzug ins Ausland
    keine Anmeldung am Studienort
    keine Anmeldung beim Umzug ins Pflegeheim
    fehlende Anmeldung am neuem Arbeitsort in der Probezeit

Weitere Fehlerquellen können z.B. sein:
    Fehlende Rückmeldung bei Neuanmeldungen(Automatisierung erst seit
     2006)
    Defizite im Verwaltungsvollzug
    Änderungen bei Straßennamen und Hausnummern
    Effekte der Nebenwohnsitzsteuer
    Verwendung unterschiedlicher Softwareprodukte verwendet
     (deutschlandweit ca. 100 unterschiedliche Programme im Einsatz)
    fehlerhafte Eingaben in der Meldebehörde

                                                                  19
Die amtliche Einwohnerzahl

Ungenauigkeiten in den Melderegistern
 bereits zur Volkszählung 1987 fand keine Bereinigung der
  Melderegister statt, so das Fehler in den Melderegistern schon
  Jahrzehnte zurückliegen können
 Unstimmigkeiten wurden auch im Rahmen der Einführung der
  Steueridentifikationsnummer im Jahr 2007 nicht ausreichend
  bereinigt, so dass es vorkommen kann, dass ein- und dieselbe Person
  mehrere Steueridentifikationsnummern (IdNr) erhält
  (Mehrfachvergabe)

 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt dazu die folgenden
  Erklärungen an:
   „Die Fehlerquellen sind vielfältig. Es können veraltete,
    unvollständige oder leicht abweichende Daten einer Person
    oder Bearbeitungsfehler im Datenaustausch zwischen dem BZSt
    und den Meldebehörden zu einer Mehrfachvergabe
    von IdNrn führen.“

                                                                   20
TEIL 2
Die Ermittlung der amtlichen
Einwohnerzahl

                               21
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1. Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Das Zensusmodell

Bestandteile des Zensusmodells

    909 Gemeinden    33 Gemeinden

                                    23
Das Zensusmodell

Datenblatt für Gemeinden
Das Zensusmodell

Datenblatt für Gemeinden ≥10.000 EW
                    Bestandteile des
                    Datenblattes

                    Konsolidierter
                    Melderegisterbestand

                    Mehrfachfallprüfung

                    Erhebung an
                    Sonderbereichen

                    Hochrechnung aus
                    Haushaltebefragung

                    Amtliche Einwohnerzahl

                    Vergleich Fortschreibungs-
                    ergebnisse (31.12.2011)

                                                 25
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2. Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Das konsolidierte Melderegister

Ausgewiesene Personen im Datenblatt
  Relevant für die Ermittlung der Einwohnerzahl im Zensus sind nur
   Personen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung

                                            Bevölkerung zum 9. Mai 2011

Gemeldete Personen gemäß Melderegisterbestand auf Grundlage der Datenübermittlungen der
Meldebehörden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011 (ohne freiwillig gemeldete Personen)

             davon mit Nebenwohnung                                                               250

             davon mit alleiniger bzw. Hauptwohnung                                           12.140

  Personen mit Nebenwohnung sind nicht zensusrelevant

                                                                                             27
Das konsolidierte Melderegister

Lieferung der Melderegisterbestände
            Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011
          Melderegisterbestand             Melderegisterbestand
              9. Mai 2011                      9. August 2011

                              konsolidierter
                           Melderegisterbestand

   es werden zwei Datenlieferungen zusammengespielt

   in der Lieferung zum Stichtag 9. Mai 2011 sind noch nicht alle aktuellen
     stichtagsrelevanten Vorgänge im Melderegisterbestand, die die
     Einwohnerzahl beeinflussen (Geburten, Sterbefälle, Zuzüge, Fortzüge)
     verarbeitet

                                                                      28
Das konsolidierte Melderegister

Verarbeitung der Melderegisterbestände
                Konsolidierter Melderegisterbestand
                                      =
           Genaue Abbildung des Stichtags 9. Mai 2011

     Meldung am 10. Mai über einen Umzug am 8. Mai wird berücksichtigt.

     Fortzug zum 10. Mai wird nicht berücksichtigt.

 Das Melderegister hat diesen Stand zu keinem Zeitpunkt !

                                                                   29
Das konsolidierte Melderegister

Verarbeitung der Melderegisterbestände
 Konsolidierter Melderegisterbestand ist überzeichnet.

 Überzeichnung entsteht durch temporäre Dubletten.

Temporäre Dubletten können entstehen durch:

  Umzüge innerhalb der Gemeinde
  Personen, bei denen sich Grundmerkmale geändert haben (z.B.
    Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder Geburtsort)
  Aber: Änderungen des Familienstandes bzw. Änderungen der Zahl der
    Kinder führen nicht zu vorläufigen Doppelungen

                                                                 30
Das konsolidierte Melderegister

Verarbeitung der Melderegisterbestände
Konsolidierter Melderegisterbestand – Beispiel
    Lieferung                 Ereignis            Lieferung              Konsolidierter               Mehrfach-
   9.Mai 2011                                  9. August 2011              Bestand                   fallprüfung

104 Datensätze                                 104 Datensätze           107 Datensätze           104 Datensätze

1 – Max F.                                     1 – Max F.               1 – Max F.               1 – Max F.
….                                             ….                       ….                       ….
…                                              ….                       ….                       ….
….                                             ….                       ….                       ….
100 – Moritz W.                                100 – Moritz W.          100 – Moritz W.          100 – Moritz W.
101 – Josef F.           Verstorben am 30.06                            101 – Josef F            101 – Josef F.
102 – Maria F.           Fortzug am 07.05                               102 – Maria F..          102 – Maria F.
                         Geboren am 11.05.     10X Wendy K.
                         Einzug am 11.04.      10X Peter P.             105 Peter P.             105 Peter P.
103 Sissi R. (AA-Str.)   Umzug innerorts       103 Sissi R. (BB-Str.)   103 Sissi R. (AA-Str.)   103 Sissi R. (AA-Str.)
104 Franz Uwe R.         Zweitname             104 Franz R.             106 Sissi R. (BB-Str.)   106 Sissi R. (BB-Str.)
                                                                        104 Franz Uwe R.         104 Franz Uwe R.
                                                                        107 Franz R              107 Franz R

                                                                                                                   31
Das konsolidierte Melderegister

Fazit
  der im Datenblatt ausgewiesene Melderegisterbestand ist höher oder
    gleich als der gelieferte Melderegisterbestand vom 9. Mai 2011

  infolge dessen müssen im Rahmen der Mehrfachfallprüfung im
    statistischen Verfahren (konsolidierter Melderegisterbestand)
    entstandene Dubletten wieder abgezogen werden

                                                                     32
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3. Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Erhebung an Sonderbereichen

Allgemein
   Sonderbereiche sind Anschriften mit Gemeinschaftsunterkünften und
    Anstalten
   hohe Fluktuation und schlechtes Meldeverhalten (Zensustest), daher
    Durchführung einer Vollerhebung, d.h. alle Bewohner werden erfasst

      Sensible Sonderanschriften        Nicht-sensible Sonderanschriften

               Befragung der
                                             Befragung der Bewohner
            Einrichtungsleitungen

             Erhebung durch                      Interview durch
        Erhebungsstellenmitarbeiter           Erhebungsbeauftragte

       Bsp: Psychiatrische Anstalten,       Bsp: Studentenwohnheime,
          Justizvollzugsanstalten               Arbeiterwohnheime

                                                                       34
Erhebung an Sonderbereichen

Sonderanschriften im Datenblatt
Übererfassung – Karteileiche
Person ist im Melderegister, aber an der Sonderanschrift wurde kein
Hauptwohnsitz festgestellt.

   … Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
   gemäß § 8 ZensG 2011

          und zwar:

          Übererfassungen                                –                   40

          Untererfassungen                               +                   60

            Saldo                                                            20

Untererfassung – Fehlbestand
Person ist nicht im Melderegister, aber die Sonderbereichserhebung stellte
eine existente Person mit Hauptwohnsitz fest.

                                                                      35
Erhebung an Sonderbereichen

Fazit
   das prognostizierte Meldeverhalten traf ein – es waren häufig Änderungen
    am Wohnstatus notwendig

   jeder Fehlbestand führte zu einer temporären Dublette

   Personen, die im Zensus mit Hauptwohnsitz am Sonderbereich gezählt
    wurden, führten durch die Mehrfachfallprüfung in der Gemeinde mit dem
    gemeldeten Hauptwohnsitz zu Streichung

                                                                      36
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4. Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Mehrfachfallprüfung

Wohnstatus
Ermittelte statistische Korrekturen von Über- und Untererfassungen von Personen mit alleinigem
oder Hauptwohnsitz in den Melderegisterbeständen auf der Grundlage der ...

      … Mehrfachfalluntersuchung
      gemäß § 15 ZensG 2011
             und zwar:
             Übererfassungen                                                                     –              240
             Untererfassungen                                                                    +               20
               Saldo                                                                                            -220

                                                                                  Personen nur mit
         Personen mit mehr als einer alleinigen
                                                                                   Nebenwohnung
          Wohnung/Hauptwohnung gemeldet
                                                                                      gemeldet

         große                                 kleine
       Gemeinden                             Gemeinden

                                             schriftliche
       maschinell,                                                            Schriftliche Befragung zur
                                            Befragung zur
 Entscheidungskriterium                                                            Feststellung des
                                           Feststellung des
      Zuzugsdatum                                                                     Wohnstatus
                                             Wohnstatus

                                                                                                           38
Mehrfachfallprüfung

Unter- und Übererfassungen
                      Übererfassung                         Untererfassung

    Bereinigung       Mehrfallprüfung   Bereinigung von     Bei Personen,
    temporärer          im engeren      Dubletten, die im     die nur mit
   Dubletten im            Sinne:         Rahmen der           Neben-
   konsolidierten     Bereinigung von     Wohnstatus-         wohnsitz
   Melderegister-        mehrfach        festlegung der     gemeldet sind,
      bestand;         gemeldeten       Sonderbereichs         wurde als
  (keine Dubletten       Personen          -erhebung         Wohnstatus
 im Melderegister-       (Dubletten     ermittelt wurden       alleinige
    bestand der            in den       (Umwandlung in      Wohnung bzw.
    Kommunen)         Melderegistern)   Nebenwohnsitz)      Hauptwohnsitz
                                                               ermittelt

                                                                     39
Mehrfachfallprüfung

Unter- und Übererfassungen - Beispiele

 Beispiele                   Melderegister      Zensus

 Nichtangemeldeter Student
 Heimatgemeinde:                    HW           NW
 Studienort                   keine Anmeldung    HW

 Umzug ins Altersheim

 Heimatgemeinde                     HW           NW
 Ort des Altenheims                 NW           HW

 Neuer Arbeitsort

 Heimatgemeinde:                    HW           NW
 Arbeitsort:                  keine Anmeldung    HW

                                                         40
Mehrfachfallprüfung

Fazit
Ein großer Teil der Dubletten lässt sich erklären durch:

   temporäre Dubletten, die durch die Erzeugung des Stichtags im
    konsolidierten Melderegisterbestand entstehen

   den Statuswechsel auf Grund der Vollerhebung in Sonderbereichen.

                                                                    41
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5. Befragung zur Klärung des Wohnsitzes
     (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

Allgemein
BKU – Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (§16)

   nur in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern

   an Adressen mit einer bewohnten Wohnung

   bei Abweichung von Melderegister und Ergebnisse der GWZ

   Vollerhebung durch Interviewer der kommunalen Erhebungsstellen

                                                                     43
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

Gemeinden < 10.000 Einwohner
Melderegister                                    Zensus

Sonderbereiche            Vollerhebung
                       +               -
                                                          Wichtig:

                                                           Keine Stichprobe
 Normalbereich
                          Unverändert
                                                           Keine Hochrechnung

Befragung zur
Klärung von
                          Vollerhebung
Unstimmig-
keiten
                      +
                 Fehlbestände
                                     -
                                 Karteileichen
                    (BKU)           (BKU)

                                                                        44
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6. Haushaltebefragung auf
     Stichprobenbasis
7.   Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Stichprobenziehung
 maximaler bundesweiter Stichprobenumfang war nach § 7 ZensG 2011
  auf 9,6 Prozent der Bevölkerung festgelegt

 für Thüringen ergab sich eine Anzahl von rund 48.000 Anschriften

 unterschiedliche Auswahlsätze je Stadt

      je näher bei 10 000 Einwohnern, desto höher der Auswahlsatz
      bei größeren Städten ist ein geringerer Auswahlsatz
       ausreichend

                                                                     46
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Stichprobenziehung
 nur in Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern

 Stichprobenziehung ist Anschriftenweise

 Aufteilung der Grundgesamtheit in 8 Schichten

     nach Größe der Anschrift (gemeldete Personen)
     je Schicht annähernd gleiche Zahl an gemeldeten Personen

                                                                 47
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Stichprobenkonzept des StaBA
Beispiel: Gemeinde mit 80.000 gemeldeten Personen

 Anzahl der
 Anschriften                             Daraus ergibt sich: 10.000 Personen je Schicht
                        x
                            x
                    x
2 000
                x
1 500
            x
1 000                                              Anschriften mit . . .
                                                   gemeldeten Einwohnern
        0   1   2   3   4   5. . . . . . . . . N

                                                                                      1       3
                                                                                  0       2
                                                                                      2       1
  Schicht 1: 1 x 1000 + 2 x 1500 + 3 x 2000 = 10 000

  Stichprobenplan: Ziehung von 500 Personen aus Schicht 1
  Stichprobenmethode: Ziehe solange Adressen aus Schicht 1, bis 500
  Personen erreicht sind

                                                                                                  48
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

   Hochrechnungskonzept des StaBA
                                                          Hochrechnung
Existente Personen
(paarige Personen)
                                                           für jede Gemeinde ≥ 10 000
                                                           kombiniert über alle Schichten
                                                      +
                                                  +
                                              +
                                          +
                                     +
                                      +

                         +   +
                                 +
                             +
                     +

   10
    5

    0                                                                   gemeldete Personen
        0   5   10

                                                                                             49
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Hochrechnungskonzept des StaBA
Präzisierungen des Hochrechnungskonzepts

 GREG – gewichtete Regression

 Existente (und paarige) Personen werden berechnet

       Karteileichen = MR - Paarige

       Fehlbestände = Existente – Paarige

   Einbeziehung weiterer Bezugsvariablen (13), wie Geschlecht,
    Staatsangehörigkeit (3), Alter (8) + Konstante
           13 dimensional

   Rundung am Ende auf volle Einwohner

                                                                  50
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Hochrechnungsverfahren
Verallgemeinerte Regression (GREG):

Formel:

                                          51
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Hochrechnungsverfahren
Verallgemeinerte Regression (GREG)

Notation:

                                          52
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Genauigkeit des Ergebnisses

                                          53
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Hochrechnungskonzept
 zur Optimierung des gesamten Verfahrens initiierte das Statistische
  Bundesamt ein Stichprobenforschungsprojekt

 Leitung des Stichprobenforschungskonzepts oblag Stichprobenexperten
  der Universität Trier und GESIS – Leibniz-Institut für
  Sozialwissenschaften in Mannheim

 Literatur: Ralf Münnich, Siegfried Gabler u.a. (Juli 2012):
  Stichprobenoptimierung und Schätzung im Zensus 2011, In: Statistik und
  Wissenschaft, Band 21, Herausgeber: Statistisches Bundesamt,
  Wiesbaden

                                                                        54
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Schichtung der Haushaltsstichprobe
Summe über Thüringen

                         Anschriften mit Wohnraum                             Bevölkerung

                                    hiervon wurden in die                         hiervon wurden in die
 Schichtnummer   in Thüringen                                  in Thüringen
                                    Stichprobe einbezogen                         Stichprobe einbezogen

                           Anzahl                   %                    Anzahl                   %
      1               96.912           19.825         20,46        152.238           30.752            20,20

      2               39.653            2.527           6,37       131.671            7.770             5,90
      3               26.319            1.835           6,97       131.957            8.055             6,10
      4               18.118            1.549           8,55       132.523            9.684             7,31
      5               13.010            1.187           9,12       132.493            9.863             7,44
      6                9.760             876            8,98       131.167            9.781             7,46

      7                7.359             739          10,04        130.339           11.873             9,11
      8                4.124            1.713         41,54        129.556           45.995            35,50

                                                                                                  55
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Schichtung der Haushaltsstichprobe
Summe über Thüringen

                   Anzahl der             Anzahl der
                                                               Anzahl der paarigen   Anzahl der Existenzen
                 Fehlbestände je        Karteileichen je
                                                               Personen je Schicht      je Schicht vor
 Schichtnummer     Schicht vor            Schicht vor
                                                                vor Hochrechnung        Hochrechnung
                  Hochrechnung          Hochrechnung

                                                           Anzahl
      1                       663                     706                  29.779                 30.442

      2                            57                 162                   7.581                     7.638
      3                            93                 196                   7.838                     7.931
      4                       153                     257                   9.397                     9.550

      5                       156                     317                   9.483                     9.639
      6                       133                     308                   9.377                     9.510
      7                       195                     375                  11.331                 11.526
      8                       794                   1.404                  43.294                 44.088

                                                                                                 56
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Hochrechnung
Vorteile

   hohe Genauigkeit

   Varianz berechenbar

   geringe Kosten

   belastungsarme Erhebung für die Bevölkerung

                                                  57
Die Ermittlung der
amtlichen Einwohnerzahl

1.   Das Zensusmodell
2.   Das konsolidierte Melderegister
3.   Erhebung an Sonderbereichen
4.   Die Mehrfachfallprüfung
5.   Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (BKU)
6.   Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
7. Ergebnis: die amtliche Einwohnerzahl
Ergebnisse

Die Einwohnerzahl zum 9.05.2011
   Ausgangspunkt sind die gemeldeten Personen mit alleiniger bzw.
    Hauptwohnung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZensG 2011
   unter Verwendung der aus den verschiedenen Erhebungsteilen
    ermittelten Salden aus Über- und Untererfassungen werden die
    Einwohnerzahlen der Gemeinden zum 9. Mai 2011 berechnet und im
    Datenblatt ausgewiesen

Im Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl               =                   11.850

                                                                     59
Ergebnisse

Die Einwohnerzahl zum 31.12.2011
  der Zensus liefert für die Bevölkerungsfortschreibung einen neuen
   Ausgangsbestand zum 9. Mai 2011 der anhand der Geburten,
   Sterbefälle, Zu- und Fortzüge fortgeschrieben wird

Nachrichtlich:
Genauigkeit der Ergebnisse der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zur Ermittlung der neuen
Einwohnerzahl (einfacher relativer Standardfehler)                                                      -

Bevölkerung zum 31.12.2011

      gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage
                 des Zensus 2011                                                                   12.020
                 der Volkszählung 1987/ Einwohnerzahl vom 3. Oktober 1990 (neue Bundesländer)      12.220

  für die jeweilige Gemeinde wird die Bevölkerung zum 31.12.2011 gemäß
   Bevölkerungsfortschreibung sowohl auf Grundlage des Zensus 2011 als
   auch auf Basis des EZR nachrichtlich ausgewiesen

                                                                                                  60
TEIL 3
Widerspruchsverfahren

                        61
Widerspruchsverfahren

Zustellung und Widerspruchsfrist
        Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS

                Widerspruchsfrist der Gemeinden

  1. Schritt: Zustellung des Feststellungsbescheides

   mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes entsprechend
    §41 ThürVwVfG erhält der Bescheid seine materielle
    Bestandskraft
   mit der materiellen Bestandskraft beginnt die Frist zur Einlegung
    eines Widerspruchs
   der maßgebliche Zeitpunkt für jede Gemeinde ergibt sich aus
    dem vermerkten Datum der Zustellung auf dem
    Empfangsbekenntnis
   Widerspruchsfrist endet 1 Monat nach Zustellungsdatum

                                                                        62
Widerspruchsverfahren

Prüfung im TLS
             Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS

                                                                     1. Schritt
                       Widerspruchsfrist der Gemeinden

                                               Widerspruch wird
              Kein Widerspruch
                                                  eingelegt

     Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
                       Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG

                          2. Schritt: Prüfung

                           Verbindlicher Teil der Anhörung i.S.d. § 28
                                 VwVfG
                           inhaltliche und sachliche Prüfung des
                                 Widerspruchs der Gemeinde im TLS

   Feststellung wird
   bestandswirksam
                                                                                  63
Widerspruchsverfahren

Ablauf des Feststellungsverfahrens
              Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS

                                                                                   1. Schritt
                       Widerspruchsfrist der Gemeinden

                                                     Widerspruch wird
               Kein Widerspruch
                                                        eingelegt

     Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
                       Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG                                2. Schritt

    Widerspruch wird              Widerspruch wird               Widerspruch ist
    zurückgezogen                  stattgegeben                   unbegründet

                                                     Anrufung des Beirates zur
                                                      Schlichtung/Anhörung

                                      3. Schritt : Anrufung des Beirates
                                       optionaler Schritt
                                       Gemeinde kann aktiv werden
   Feststellung wird
   bestandswirksam
                                                                                                64
Widerspruchsverfahren

Rolle des Beirates
Mitglieder
    Herr Thomas Budde, Thüringischer Landkreistag
    Herr Ralf Rusch, Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V.
    Herr Günter Krombholz, Thüringer Landesamt für Statistik
Aufgaben
    einvernehmliche Lösung von Unstimmigkeiten, die in Zusammen-hang
     mit der erhobenen Einwohnerzahl entstanden sein könnten
    Vermittlung als neutrale Instanz, um zeit- und kostenintensive
     Gerichtsverfahren zu vermeiden
Anrufung
    optional nach erfolgter Prüfung des Widerspruchs im TLS
    nur auf Wunsch der widersprechenden Gemeinde, wenn ein
     ablehnender Widerspruchsbescheid droht und die Gemeinde dies
     ablehnt
    gegebenenfalls auch bei nach ablehnendem Widerspruchsbescheid, um
     Klage zu vermeiden
                                                                         65
Widerspruchsverfahren

Ablauf des Feststellungsverfahrens
              Versand der Feststellungsbescheide durch das TLS

                                                                                     1. Schritt
                       Widerspruchsfrist der Gemeinden

                                                     Widerspruch wird
               Kein Widerspruch
                                                        eingelegt

     Prüfung des Widerspruchs im TLS im Benehmen mit den Gemeinden
                       Anhörung i. S. d. § 28 VwVfG                                  2. Schritt

    Widerspruch wird              Widerspruch wird               Widerspruch ist
    zurückgezogen                  stattgegeben                   unbegründet

                                                     Anrufung des Beirates zur
                                                      Schlichtung/Anhörung           3. Schritt

       Widerspruch wird              Widerspruch wird            Widerspruch ist
       zurückgezogen                  stattgegeben                unbegründet

                                                                  Ablehnender
                                                              Widerspruchsbescheid

   Feststellung wird         Abhilfebescheid und
   bestandswirksam          ggf. neue Feststellung
                                                               Klagemöglichkeit      4. Schritt
                                                                                                  66
Widerspruchsverfahren

Rechtsfragen
    Widerspruchsfrist bis auf wenige Fälle bereits abgelaufen

    Widerspruch muss von der Gemeinde selbst, sprich Bürgermeister oder
     dessen offiziellen Vertreter oder Bevollmächtigten eingelegt werden

    Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden nur mit
     Vollmacht, da es sich nicht um laufende Verwaltungsangelegenheiten
     handelt, sondern die amtliche EWZ zum 9. Mai 2011 für die
     Mitgliedsgemeinde eine grundsätzliche Bedeutung hat (nächster Zensus
     erst in 2021). Siehe dazu § 31 Absatz 2 und § 47 Absatz 2 S. 2 ThürKO

                                                                       67
Widerspruchsverfahren

Allgemeine Widerspruchsgründe
                              Zweifel an

  Registergestützter     Methodik des Zensus     Ausführung des Zensus
  Zensus, Forderung     (z.B. Auswahlsätze für    und Berechnung der
  Vollerhebung oder           Stichprobe)                EWZ
  Registerauszählung

     TLS hat keinerlei Ermessensspielraum        TLS prüft Widersprüche
    Widersprüche müssen abgelehnt werden              sachlich und
                                                      rechnerisch
 TLS ist an das ZensG        TLS ist an die        TLS hat Zensus in
   2011 gebunden.          bundesein-heitlich    Thüringen gemeinsam
                        unter Einbeziehung der       mit örtlichen
                             Wissenschaft          Erhebungsstellen
                         festgelegte Methodik        durchgeführt,
                              gebunden.          Ermittlung EWZ durch
                                                      Bundesamt.

                                                                  68
Widerspruchsverfahren

Aktueller Stand
163 der insgesamt 878 Thüringer Gemeinden (aktueller
Gebietsstand) haben dem Zensusergebnis widersprochen (18,6 %)

Davon:

    3 kreisfreie Städte

    35 verbandsfreie Gemeinden

    125 verbandangehörige Gemeinden

Darunter:

    21 Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern,
     d.h. nur in diesen ist die EWZ von Stichprobe beeinflusst

                                                                 69
Widerspruchsverfahren

Vorliegende Widerspruchsgründe
 Kategorie                           Begründung                      Anzahl       Prozent
    A        wird nachgereicht bzw. ohne Begründung                       65         39,9%
             Nichtübereinstimmung des MR am 9. Mai. 2011 mit der
    B                                                                     78         47,9%
             amtlichen EWZ
    C        Berechnung in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar         14          8,6%

    D        Mehrfachfallprüfung unklar bzw. nicht nachvollziehbar            2       1,2%
             Stichprobenergebnis/Hochrechnung unklar bzw. nicht
    E                                                                         3       1,8%
             nachvollziehbar
     F       Sonderbereiche unklar bzw. nicht nachvollziehbar                 1       0,6%

Summe                                                                    163       100,0%

  Die Widersprüche der Kategorien A und B müssen wegen fehlender oder
   unzureichender Begründung (Substantiierung) zu einer Ablehnung des
   Widerspruchs führen. Dies betrifft 143 Widersprüche (88 %).
  Die Widersprüche der Kategorien C bis F werden zurzeit durch
   das TLS gründlich geprüft. Dies betrifft 20 Widersprüche (12 %).

                                                                                     70
Widerspruchsverfahren

Weiteres Vorgehen
   Kategorie A und B: substantiierte Begründung zeitnah nachreichen
    und/oder erweitern

   Kategorie C bis F sowie nach Vorliegen der Begründung für Kategorie A
    und B: Anhörungsverfahren schriftlich, mündlich, ggf. weitere
    Informationsveranstaltung, Informationsschreiben usw. , ggf. Beirat

   Erlass des Widerspruchsbescheids

   Bei ablehnendem Bescheid: Klage innerhalb eines Monats möglich,
    langwieriges Verfahren, gegebenenfalls mehrere Instanzen bis zum
    Bundesverfassungsgericht in Abhängigkeit von den Klagegründen

ODER:

   Widerspruch zurückziehen jederzeit möglich

                                                                       71
Widerspruchsverfahren

Feststellung von Fehlern
 Eine eventuell erforderliche Korrektur findet auch nach Gerichtsentscheid
  laut Beschluss der Leiterinnen und Leiter der Statistischen Ämter, wie in
  solchen Fällen auch bisher üblich, nicht an der Einwohnerzahl zum 9. Mai
  2011, sondern nur im Rahmen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung
  (d.h. im nächstmöglichen Verarbeitungsmonat) statt.

                                                                       72
Widerspruchsverfahren

Sonstige Fragen
                               Alle Fragen

 zur Bevölkerungsfortschreibung                zum Kommunalen
                                                Finanzausgleich
                            Ansprechpartner:

TLS, Frau Silke Sommer,              TFM, Frau Katrin Jenke,
0361 37 84400                        0361 37 96371

Kein Widerspruch zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl am
9. Mai 2011 notwendig und möglich, da diese Fragen nicht Bestandteil der
Feststellungsbescheide.

                                                                    73
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre
Aufmerksamkeit!

Ansprechpartner:
Name: Klaus Kickner
Funktion: Projektverantwortlicher Zensus
Telefon: 0361 37-84470
E-Mail: Klaus.Kickner@statistik.thueringen.de          Vortrag am 22. August 2013

                                                 Die verwendeten und dargestellten
                                                Daten haben den Bearbeitungsstand

                                                                       22.08.2013

                                                                         74
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