Tarif Fibel Landkreis Vorpommern-Rügen gültig ab 01.01.2019 - Preise Tarifbestimmungen Beförderungsbedingungen vvr-bus.de Telefon (03 83 26) 600 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tarif Fibel Landkreis Vorpommern-Rügen gültig ab 01.01.2019 Preise Tarifbestimmungen Beförderungsbedingungen vvr-bus.de Telefon (03 83 26) 600 800 E-Mail info@vvr-bus.de vvr-bus.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort Fahrpreise 4 Der Tarif der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen Wabenmodell Tarifgebiet Vorpommern-Rügen 8 mbH (VVR) enthält die Allgemeinen Beförderungsbedin- Übersicht Tarifwaben 10 gungen und die Tarifbestimmungen für das Bediengebiet Haltestellen pro Wabe 12 Vorpommern-Rügen einschließlich dem Stadtverkehr in der Hansestadt Stralsund. I ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN Er gilt für die Beförderung von Personen sowie für die 1 Allgemeine Bestimmungen 24 Mitnahme von Sachen und Tieren: - in den öffentlichen Stadtomnibussen in der Hanse- II TARIFBESTIMMUNGEN stadt Stralsund 1 Allgemeine Bestimmungen 38 - in den öffentlichen Linienbussen des Regional- 2 Tarifbestimmungen 43 bereiches der VVR 3 Schwerbehinderte Menschen 66 - in den im Auftrag der VVR fahrenden Linienbussen 4 Mitnahme von Sachen und Tieren 67 der Subunternehmer: 5 Beförderung von Polizisten in Uniform 67 Oppermann Transporte Reisedienst Teske Inselinformation Hiddensee GmbH Firma Otto Möller Firma Bernd Woigk Transport-Sofort Ostseewindreisen Rostock GmbH Die VVR bietet auf einigen Linien alternative Bedienfor- men bzw. Bedarfsverkehre an. Diese Linien sind in den Aushängen und Fahrplänen besonders gekennzeichnet. Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) Zum Rauhen Berg 1, 18507 Grimmen Telefon: (038 326) 600 800 E-Mail: info@vvr-bus.de Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler keine Haftung. 2 3
Fahrpreise Fahrkartenart Einzel- Einzel- Gruppen- Gruppen- Wochen- Wochen- Monats- Monats- fahrkarte fahrkarte fahrkarte fahrkarte karte karte karte karte ermäßigt p.P. p.P. ermäßigt ermäßigt Geltungsbereich Hin+Rück Hansestadt 2,00 € 1,40 € – – 13,30 € 10,00 € 39,50 € 29,80 € Stralsund Bergen auf Rügen, Sassnitz, 1,60 € 1,10 € – – 11,30 € 8,50 € 31,50 € 23,60 € Ribnitz-Damgarten Ortsteil Ribnitz, 1,20 € 0,80 € – – 7,90 € 5,90 € 23,60 € 17,70 € Ortsteil Damgarten Preisstufe A 1,60 € 1,10 € 1,10 € 2,20 € 14,10 € 11,50 € 47,60 € 35,90 € Preisstufe B 1,80 € 1,30 € 1,30 € 2,60 € 16,20 € 13,10 € 55,00 € 41,70 € Preisstufe C 2,10 € 1,50 € 1,50 € 3,00 € 18,30 € 14,90 € 62,50 € 47,70 € Preisstufe D 2,70 € 1,80 € 1,80 € 3,60 € 22,60 € 18,20 € 79,60 € 60,80 € Preisstufe E 3,20 € 2,20 € 2,20 € 4,40 € 26,80 € 21,60 € 96,80 € 73,80 € Preisstufe F 3,80 € 2,60 € 2,60 € 5,20 € 31,10 € 25,10 € 109,90 € 85,90 € Preisstufe G 4,30 € 3,00 € 3,00 € 6,00 € 35,30 € 28,60 € 122,90 € 97,90 € Preisstufe H 4,80 € 3,40 € 3,40 € 6,80 € 39,20 € 30,90 € 131,00 € 103,70 € Preisstufe I 5,30 € 3,70 € 3,70 € 7,40 € 43,10 € 33,10 € 139,10 € 109,50 € Preisstufe J 5,70 € 4,00 € 4,00 € 8,00 € 44,90 € 35,20 € 142,50 € 112,20 € Preisstufe K 6,20 € 4,30 € 4,30 € 8,60 € Preisstufe L 6,60 € 4,60 € 4,60 € 9,20 € Preisstufe M 7,00 € 4,90 € 4,90 € 9,80 € Preisstufe N 7,40 € 5,20 € 5,20 € 10,40 € 46,70 € 37,10 € 146,00 € 114,90 € Preisstufe O 7,80 € 5,50 € 5,50 € 11,00 € Preisstufe P 8,20 € 5,70 € 5,70 € 11,40 € Preisstufe Q 8,60 € 6,00 € 6,00 € 12,00 € 4 Fahrpreise Fahrpreise 5
Fahrpreise normal ermäßigt normal ermäßigt 6-Fahrten-Karte 9,00 € 6,30 € VogelparkTicket 21,00 € 15,00 € Hansestadt Stralsund Nordvorpommern / Hansestadt Stralsund Tageskarte Flexibles TouristenTicket 31,00 € 22,00 € Hansestadt Stralsund 6,00 € 4,50 € Nordvorpommern Bergen auf Rügen / Sassnitz / 4,20 € 3,00 € Nordvorpommern / Hansestadt Stralsund Ribnitz-Damgarten HiddenseeTicket 25,50 € 15,00 € Tagesnetzkarte 13,00 € 9,10 € Insel Rügen / Hansestadt Stralsund Familie/ Minigruppe 26,00 € – BernsteinTicket Rügen 19,00 € 12,00 € VVR Gesamtnetz Familie/ Minigruppe 33,00 € – Wochennetzkarte 46,70 € – Insel Rügen / Hansestadt Stralsund VVR Gesamtnetz KönigsstuhlTicket 20,00 € – Monatsnetzkarte 146,00 € – Familie/ Minigruppe 40,00 € – VVR Gesamtnetz Insel Rügen / Hansestadt Stralsund Monatskarte plus 46,00 € – ShuttleTicket Königsstuhl 12,50 € – Hansestadt Stralsund Familie 28,00 € – Insel Rügen Halbjahreskarte 197,50 € 149,00 € Hansestadt Stralsund KreideküstenTicket 24,50 € 15,00 € Insel Rügen / Hansestadt Stralsund Schülerfreizeitkarte 14,00 € – VVR Gesamtnetz PENDELVERKEHR Parkplatz Hagen - Königsstuhl 1,70 € 1,20 € Fahrradkarte 2,00 € – Einzelfahrt Hin+Rück 3,20 € 2,10 € VVR Gesamtnetz Einzelfahrt Hin+Rück Tier 3,00 € – Parkplatz Hagen-Königsstuhl Fahrradkarte-E-Bike 6,00 € – VVR Gesamtnetz Tageskarte Insel Hiddensee 4,50 € 2,00 € 1 /2 Tageskarte Insel Hiddensee 3,20 € – Tier 1,50 € – Monatskarte Insel Hiddensee 35,00 € 32,00 € VVR Gesamtnetz Einzelfahrt Hund/Tier 1,50 € – P+R Ticket 3,00 € – Insel Hiddensee Hansestadt Stralsund 6 Fahrpreise Fahrpreise 7
Wabenmodell Tarifgebiet Vorpommern-Rügen 278 271 273 272 Wie ermittle ich meinen Fahrpreis? 276 270 Die Fahrpreise werden nach einem Wabentarif (184 Tarif- 277 275 274 217 218 waben) mit festgelegten Preisstufen ermittelt. Zuerst sind die Tarifwaben zu bestimmen, in denen die Start- und 216 213 Zielhaltestellen liegen. Danach wird in der Tarifmatrix die 215 212 210 Preisstufe herausgesucht, die zwischen den Tarifwaben 255 262 265 211 gilt. Entsprechend der Preisstufe wird dann der Fahrpreis 256 263 261 264 214 ermittelt. Es ist möglich, verschiedene Linien mit unter- schiedlichen Fahrwegen in Richtung des Fahrtzieles zu 254 257 204 205 228 220 nutzen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen. Die 253 258 201 221 Preisfindung können Sie in der Onlineversion der Tarif- 200 252 250 222 223 Fibel selbst nachvollziehen, in der Verbindungssuche werden die Fahrscheinpreise der ausgesuchten Relation 251 203 244 202 224 mit angezeigt (beides unter vvr-bus.de). 243 240 245 225 101 248 242 241 226 313 314 315 394 395 102 247 246 227 312 331 392 393 397 107 311 323 324 325 330 333 398 375 106 100 418 310 322 328 338 334 335 391 374 105 103 417 424 425 304 321 327 345 337 390 373 376 104 422 416 423 426 602 303 302 326 344 387 372 441 414 415 421 428 427 431 341 342 343 346 445 440 442 413 402 434 433 432 301 347 348 384 371 444 443 401 403 436 435 437 501 500 358 353 385 447 386 446 408 400 404 405 438 357 352 350 382 383 360 451 452 407 406 356 355 367 366 365 364 361 457 453 454 351 363 448 456 455 354 362 Preisstufen A B C D E F G H I J K L M N O P Q 8 9
Nr. Tarifwaben Hansestadt 258 Kluis 352 Guthendorf 422 Hildebrandshagen 100 Stralsund 261 Kartzitz 353 Poppendorf 423 Miltzow 101 Altefähr 262 Rappin 354 Dammerstorf 424 Oberhinrichshagen 102 Jarkvitz 263 Vieregge 355 Carlsruhe 425 Stahlbrode 103 Zarrendorf 264 Lietzow 356 Gresenhorst 426 Reinberg 104 Lüdershagen 265 Borchtitz 357 Wulfshagen 427 Dömitzow bei Stralsund 270 Altenkirchen 358 Ehmkenhagen 428 Mannhagen 105 Pütte 271 Dranske 360 Tribsees 431 Kirchdorf 106 Klein Kordshagen 272 Putgarten 361 Techlin 432 Jeeser 107 Kramerhof 273 Nobbin 362 Breesen 433 Wendorf 200 Bergen 274 Gelm 363 Böhlendorf 434 Bremerhagen 201 Karow 275 Lobkevitz 364 Schabow 435 Willershusen 202 Putbus 276 Bohlendorf 365 Bad Sülze 436 Prützmannshagen 203 Sehlen 277 Wittower Fähre 366 Kneese 437 Griebenow 204 Thesenvitz 278 Bakenberg 367 Schulenberg 438 Zarnewanz 205 Ralswiek 301 Ribnitz 371 Ravenhorst 440 Franzburg 210 Sassnitz 302 Damgarten 372 Wolfshagen 441 Berthke 211 Dubnitz / Mukran 303 Klockenhagen 373 Jakobsdorf 442 Sievertshagen 212 Klementelvitz 304 Dierhagen 374 Martensdorf 443 Hohenbarnekow 213 Königsstuhl 310 Wustrow 375 Wüstenhagen 444 Katzenow 214 Mukran-Strand 311 Ahrenshoop 376 Zimkendorf 445 Millienhagen 215 Sagard 312 Born 382 Kavelsdorf Gremersdorf- 216 Glowe 446 313 Wieck 383 Landsdorf Buchholz 217 Bisdamitz 447 Drechow 314 Prerow 384 Zornow 218 Lohme 448 Bassendorf 315 Zingst 385 Eixen 220 Binz / Prora 451 Siemersdorf 321 Dechowshof 386 Hugoldsdorf 221 Zirkow 452 Baggendorf 322 Saal 387 Hövet 222 Granitz 453 Voigtsdorf 323 Hermannshof 390 Velgast 223 Sellin 454 Jahnkow 324 Michaelsdorf 391 Kummerow 224 Baabe 455 Langenfelde 325 Fuhlendorf 392 Zühlendorf 225 Göhren 456 Keffenbrink 326 Altenwillershagen 393 Günz 226 Lobbe 457 Deyelsdorf 327 Wiepkenhagen 394 Mohrdorf 227 Klein Zicker 500 Greifswald 328 Lüdershagen 395 Klausdorf 228 Lubkow 501 Levenhagen 330 Barth 397 Preetz 240 Garz 602 Graal Müritz 331 Bresewitz-Pruchten 398 Lassentin 241 Dumsevitz bei Garz 333 Zipke 400 Grimmen 242 Poseritz 334 Kenz 401 Schönenwalde 243 Samtens 335 Karnin 402 Stoltenhagen 244 Karnitz 337 Löbnitz 403 Bartmannshagen 245 Kasnevitz 338 Spoldershagen 404 Barkow 246 Zudar 341 Behrenshagen 405 Poggendorf 247 Gustow 342 Ahrenshagen 406 Rakow 248 Rambin 343 Trinwillershagen 407 Leyerhof 250 Gingst 344 Balkenkoppel 408 Rolofshagen 251 Dreschvitz 345 Langenhanshagen 413 Abtshagen 252 Moordorf 346 Starkow 414 Steinhagen 253 Waase 347 Freudenberg 415 Elmenhorst 254 Tankow 348 Gruel 416 Ahrendsee 255 Schaprode 350 Marlow 417 Brandshagen 256 Trent Dettmannsdorf- 418 Niederhof 257 Venz 351 Kölzow 421 Wittenhagen 10 11
Haltestellen pro Wabe 100 Hansestadt Stralsund Stralsund Memo Clinic 105 Pütte Tilzow Forsthaus Stralsund Möbel Albers Tilzow Ort Garbodenhagen Stralsund Mozartstraße Langendorf Tilzow Tierheim IGS Grünthal Stralsund Mühlgrabenstraße Pantelitz B 105 Tilzow Gewerbegebiet Jona GS Stralsund Nachtkoppelring Pantelitz Posten IV Zittvitz Neuer Markt Stralsund Olof-Palme-Platz Pütte Richtenberger Chaussee Stralsund Ostsee-Center Stralsund Freienlande 201 Karow Stralsund Abzweig Parow Stralsund Ozeaneum Stralsund Langendorf Stralsund Agentur für Arbeit Stralsund Langendorfer Weg Abzweig Streu Stralsund Parower Chaussee Karow Stralsund Alte Richtenberger Str. Stralsund Paschenberg Stralsund Am Feldrain 106 Klein Kordshagen Stralsund R.-Virchow-Str. 202 Putbus Stralsund Am Stadtwald Stralsund Rosengarten Klein Kordshagen Stralsund Am Umspannwerk Dolgemost Stralsund Rostocker Chaussee 107 Kramerhof Güstelitz Stralsund An den Bleichen Stralsund Rostocker Werk Stralsund An der Werft Ketelshagen Stralsund Rügendammbahnhof Groß Kedingshagen Ketelshagen Wendeplatz Stralsund Andershof Stralsund Sanddornweg Groß Damitz Stralsund Andershof Ausbau Lauterbach Stralsund Schifffahrtsamt Klein Damitz Lauterbach Goor Stralsund Barther Straße Stralsund Schleusenbrücke Klein Kedingshagen Stralsund Bauhofstraße Lauterbach Hafen Stralsund Schwarze Kuppe P+R Klein Kedingshagen Abzweig Lonvitz Stralsund Betriebshof Stralsund Sophienweg Klein Kedingshagen Dorf Stralsund Blütenweg Nadelitz Stralsund Strelapark/Zoo Kramerhof Pastitz Stralsund Boddenweg Stralsund Teschenhäger Weg Parow Dorf Stralsund Brauerei Putbus Circus Stralsund Uferweg Prohn Kirche Putbus Neue Schule Stralsund Busbahnhof Stralsund Ventspilsplatz Prohn Mühlenbergstraße Stralsund C.-Heydemann-Ring Putbus Park Stralsund Viermorgen Prohn Schule Putbus Bahnhof Stralsund Dänholm Stralsund Vogelsangstraße Prohn Sportplatz Stralsund Dänholm Schranke Putbus Theater Stralsund Vogelwiese Prohn Wohnpark Vilmnitz Stralsund Deutsche Rentenversi- Stralsund Voigdehäger Weg Schmedshagen cherung Bund Stralsund Wasserstraße Schmedshagen Ausbau 203 Sehlen Stralsund Devin Stralsund Witzlawstraße Schmedshagen Dorf Stralsund Deviner Weg Schmedshagen Wohnpark Groß Kubbelkow Stralsund Wolfgang-Heinze-Str. Klein Kubbelkow Stralsund E.-M.-Arndt-Straße Stralsund Zentralfriedhof Stralsund Marinetechnikschule Stralsund Frankendamm Kreuzung Stralsund Parow Sehlen An der Chaussee Stralsund Zur Schwedenschanze Sehlen Dorf Stralsund Franzenshöhe Stralsund Zur Siedlung Stralsund Strelasund Kaserne Stralsund Friedrich-Engels-Str. Sehlen Unterdorf Zarrendorf Abzweig 200 Bergen Stralsund Frohes Schaffen 204 Thesenvitz Stralsund Galgenberg 101 Altefähr Abzweig Buschvitz Stralsund Gartenstraße Abzweig Dumsevitz bei Bergen Abzweig Gademow Stralsund Gr. Lüdershäger Weg Altefähr Bergener Str. Boldevitz Hof Kasselvitz Ausbau Abzweig Neklade Stralsund Grünhufe Bergen Aldi Gademow Ort Stralsund H.-Heine-Ring Scharpitz Muglitz Ort Stralsund Altefähr Bergen Arbeitsamt Stralsund H.-von-Stephan-Str. Bergen Arndt - Heim Parchtitz Dorf Stralsund Hafen Stralsund Altefähr Bahnhof Parchtitz Hof Stralsund Altefähr Eingang Bergen Arndt - Stadion Stralsund Hafenstraße Bergen Bahnhof Patzig Stralsund Hanse Dom 102 Jarkvitz Bergen Busbahnhof Ramitz Hof Stralsund Hans-Fallada-Str. Bergen Famila Ramitz Siedlung Stralsund Hauptbahnhof Abzweig Grahlhof Thesenvitz Abzweig Jarkvitz Bergen Feldstraße Stralsund Heinrich-Mann-Str. Bergen Finanzamt 205 Ralswiek Stralsund Hexenplatz P+R 103 Zarrendorf Bergen Friedhof Stralsund Hochschulallee Bergen Graskammer Abzweig Jarnitz Stralsund Hochschule Wendorf bei HST Abzweig Ralswiek Wendorf Abzweig Bergen Grundschule Stralsund Jahnsportplatz Bergen Haus der Dienste Ralswiek Ort Stralsund Juri-Gagarin-Schule Zarrendorf Alte Schule Strüssendorf Zarrendorf Bahnhof Bergen Hosanweg Stralsund Kieler Ring Bergen Kiebitzmoor Stralsund Kleine Parower Straße Zarrendorf Mitte 210 Sassnitz Zarrendorf Mühle Bergen Markt Stralsund Kleiner Wiesenweg Bergen Neuer Friedhof Sassnitz Bergstraße Stralsund Knieper Nord Zarrendorf Waldstraße Sassnitz Busbahnhof Zarrendorf Wiesenweg Bergen Putbusser Chaussee Stralsund Knieper West I Bergen Ringstraße Sassnitz Dorfstraße Stralsund Knieper West III Zarrendorf Wpl Sassnitz Dwasieden Zitterpenningshagen Bergen Rügencenter Stralsund Knieperdamm Bergen Sanakrankenhaus Sassnitz Friedhof Stralsund Knieperwall 104 Lüdershagen bei Stralsund Bergen Sassnitzer Chaussee Sassnitz Gewerbegebiet Stralsund Koppelstraße Bergen Sparkasse Sassnitz Hauptstraße Stralsund Krankenhaus/Sund Groß Lüdershagen Bergen Str. der DSF Sassnitz Lancken Kreuzung Stralsund Krankenhaus/West Lüssow Obstbau Bergen Süd Sassnitz Mukraner Straße Stralsund Kütertor Lüssow Am Wasserwerk Bergen Tankstelle Sassnitz Museum Stralsund L.-Feuchtwanger-Str. Neu Lüdershagen I Bergen Waldstraße Sassnitz Neuer Friedhof Stralsund Lilienthalstraße Neu Lüdershagen II Buschvitz Sassnitz Parkhaus Stralsund Lübecker Allee Stralsund Autohaus Dangel Kaiseritz Sassnitz Rathaus Stralsund Lüssower Berg Stralsund Gemeindeamt Siggermow Sassnitz Rügener Ring Stralsund Globus Baumarkt Stedar Stralsund Groß Lüdershagen Tetel Stralsund Neu Lüdershagen Stralsund Wohnheim Lüdershg. 12 13
Sassnitz Rügengalerie Prora Baumwipfelpfad 226 Lobbe 246 Zudar Sassnitz Schmetterlingshaus Prora Fundgrube Sassnitz Seniorenzentrum Prora Jugendherberge Lobbe Campingplatz Abzweig Groß Schoritz Sassnitz Sporthalle Prora Mukraner Straße Lobbe Ort Abzweig Losentitz Sassnitz Sportplatz Prora Nord Lobbe Strandhaus Groß Schoritz Sassnitz Stralsunder Straße Prora Poststraße Losentitz 227 Klein Zicker Maltzien Ort Sassnitz Wedding Prora Strandstraße Sassnitz Welterbeforum Prora Waldbühne Abzweig Groß Zicker Maltzien Wendeplatz Sassnitz Westmole Proraner Heide Gager Poppelvitz Groß Zicker Silmenitz 211 Dubnitz/Mukran 221 Zirkow Klein Zicker Zicker Thiessow Zeltplatz Zudar Alt Mukran Dalkvitz Dubnitz Pantow Thiessow Ort 247 Gustow Mukran Fährhafen Serams Thiessow Wendeplatz Mukran Fährkomplex Serams Wendeplatz Zentralschule Gager Abzweig Benz Mukran Hülsenkrug Silvitz Parkplatz Abzweig Drigge 228 Lubkow Benz Sassnitz Schlossallee Zirkow Zirkow Karls Lubkow Gustow 212 Klementelvitz Nesebanz 222 Granitz 240 Garz Sissow Abzweig Klementelvitz Warksow Abzweig Süllitz Abzweig Gützlaffshagen 213 Königsstuhl Abzweig Wandashorst Abzweig Zeiten 248 Rambin Abzweig Königsstuhl Groß Stresow Wendeplatz Berglase Lancken Granitz Garz An den Gärten Drammendorf Abzweig Waldhalle Götemitz Dorf Hagen Parkplatz Garz Bergener Straße 223 Sellin Garz Jugenddorf Götemitz Hof Königsstuhl Rambin Werder Abzweig Seedorf Tolkmitz Wendorf Rothenkirchen Altensien 214 Mukran Strand Gobbin Zeiten 250 Gingst Mukran Strand Moritzdorf 241 Dumsevitz bei Garz Neu Reddevitz Abzweig Malkvitz 215 Sagard Neuensien Abzweig Dumsevitz Abzweig Unrow Neuensien/Seedorf Dumsevitz bei Garz Dreschvitz Ausbau Abzweig Polchow Poltenbusch Gingst Bobbin Seedorf Hafen Sellin Am Pflegeheim Gingst Ausbau Neddesitz 242 Poseritz Gingst Markt Polchow Sellin Granitzer Straße Sellin Hauptstraße Abzweig Glutzow Gingst Miniaturenpark Polkvitz Gingst Schulhof Sagard Bahnhof Sellin Ost Glutzow Hof Sellin Schule Luppath Haidhof Sagard Mitte Sagard Schulstraße Sellin Seebrücke Neparmitz 251 Dreschvitz Vorwerk Sellin Seestraße Poseritz Sellin Sparkasse Puddemin Dreschvitz 216 Glowe Sellin Südstrand Swantow Dreschvitz Schule Sellin Wasserwerk Venzvitz Güttin Glowe Gasthaus zur Schaabe Glowe Rügenradio Sellin Wilhelmstraße 243 Samtens 252 Moordorf Glowe Strand 224 Baabe Moordorf Glowe Wendeplatz Abzweig Güttin Baabe Negast Unrow Ruschvitz Spyker Samtens Bahnhof 253 Waase 225 Göhren Samtens Neubau 217 Bisdamitz Göhren Samtens Schule Dubkevitz Göhren Bahnhof Stönkvitz Groß Kubitz Bisdamitz Lieschow Kampe Göhren Campingplatz 244 Karnitz Göhren Forsthaus Lieschow Hof Nardevitz Mursewiek Göhren Försterei Abzweig Groß Kniepow 218 Lohme Göhren Heimatmuseum Karnitz Mursewiek Am Fogger Strom Göhren Hövtstraße Koldevitz Varbelvitz Dorf Abzweig Ranzow Kowall Varbelvitz Hof Blandow Göhren Museumsschiff Luise Göhren Nordperdstraße Tangnitz Waase Hagen Ort Lohme Göhren RehaKlinik 245 Kasnevitz 254 Tankow Lohme Am Sportplatz Göhren Salzweg Göhren Seebrücke Kasnevitz Freesenort Nipmerow Haide Göhren Stabenweg Kasnevitz Ausbau 220 Binz/Prora Göhren Strandstraße Krakvitz Markow Göhren Südstrand Lanschvitz Suhrendorf Binz Bahnhof Ost Neukamp Tankow Binz Großbahnhof Göhren Thiessower Straße Göhren Waldstraße Strachtitz Wusse Binz Grundschule Wreechen Binz Neubau Göhren Wendeplatz Binz Ort Middelhagen Jagdschloss Granitz Alt Reddevitz Mariendorf 14 15
255 Schaprode Lüttkevitz 302 Damgarten 315 Zingst Wiek Markt Abzweig Poggenhof Wiek Schule Abzweig Tempel Zingst Hägerende Abzweig Vaschvitz Zürkvitz Damgarten Ärztehaus Zingst Meiningenbrücke Granskevitz Damgarten Bahnhof Zingst Müggenburg Neuholstein 271 Dranske Damgarten Bildungszentrum Zingst Reha-Klinik Poggenhof Damgarten Bürgerhalle Zingst Sundische Wiese Schaprode Dranske Damgarten Friedhof Zingst West Udars Dranske Friedhof Damgarten Kino Zingst Zentrum Wittower Fähre Süd Dranske Lancken Damgarten Schule Dranske Wittower Straße Damgarten Siedlung 321 Dechowshof 256 Trent Damgarten Stralsunder Chaussee 272 Putgarten Abzweig Beiershagen Ganschvitz Damgarten Wendeplatz Abzweig Langendamm Ganschvitz Hof Abzweig Fernlüttkevitz Dechowshof Hauptstraße Kap Arkona 303 Klockenhagen Heidemühl Dechowshof Kreuzung Trent Mattchow Altheide Kückenshagen Trent Schule Putgarten Borg Langendamm Mitte Tribkevitz Rügenhof Hirschburg Denkmal Zubzow Schwarbe Hirschburg Dorf 322 Saal Varnkevitz Klein Müritz 257 Venz Varnkevitz Stützpunkt Hessenburg Ausbau Klockenhagen Eselhof Hessenburg Dorf Zühlitz Klockenhagen Kreuzung Abzweig Silenz Saal Ausbau Neuendorf Dorf 273 Nobbin Klockenhagen West Saal Bauernreihe Neuendorf Hof Körkwitz Dorf Saal Dorfmitte Reetz Abzweig Nobbin Sunshine Ferienpark Saal Neubau Silenz Ort 274 Gelm 304 Dierhagen Saal Schule Venz Saaler Höhe Forsthaus Gelm Dändorf 258 Kluis Dierhagen Dorf 323 Hermannshof 275 Lobkevitz Abzweig Gagern Dierhagen Kreuzung Hermannshagen Dorf Gagern Lobkevitz Dierhagen Ost Hermannshagen Raifeisen Kluis Neu Lobkevitz Dierhagen Strand Hermannshof Schweikvitz 276 Bohlendorf Hotel Fischland Neuendorf bei Saal Veikvitz I Neuhaus Neuendorf Heide Veikvitz II Bohlendorf Körkwitz Hof 324 Michaelsdorf 261 Kartzitz 277 Wittower Fähre 310 Wustrow Hermannshagen Heide Abzweig Bubkevitz Bischofsdorf Wustrow Leuchtfeuer Michaelsdorf Gnies Fährhof Wustrow Mitte Kartzitz Parchow Wustrow Süd 325 Fuhlendorf Lüßmitz Schmantevitz Bodstedt Abzw. Pruchten Wittower Fähre Nord 311 Ahrenshoop 262 Rappin Bodstedt Hafen Woldenitz Ahrenshoop Deich Bodstedt Kirche Bubkevitz 278 Bakenberg Ahrenshoop Mitte Fuhlendorf Mühle Rappin Ahrenshoop Ost Fuhlendorf Schule Bakenberg Althagen Fuhlendorf Vogelsberg 263 Vieregge Bakenberg Strand Niehagen Kreptitzer Heide 326 Altenwillershagen Moor Abzweig Grubnow 312 Born Neuenkirchen Kuhle Abzweig Altenwillershagen Vieregge 301 Ribnitz Abzweig Bliesenrade Altenwillershagen Feuerwehr Born Drei Eichen Altenwillershagen Wpl. 264 Lietzow Ribnitz Aldi/Famila Born Einkaufszentrum Umschaltstation Augustenhof Ribnitz Bahnhof Born Ibenhorst Ribnitz Berliner Straße Born Kuhlenbruch 327 Wiepkenhagen Lietzow Ribnitz Boddencenter Born Mitte Wiepkenhagen 265 Borchtitz Ribnitz Boddenklinik Abzweig Bartelshagen II Ribnitz Bodden-Therme 313 Wieck Borchtitz 328 Lüdershagen Ribnitz Buxtehuder Str. Wieck Bäderstraße 270 Altenkirchen Ribnitz Demmlerstraße Wieck Prerower Straße Bartelshagen II Kreuzung Ribnitz Drei Linden Bartelshagen II Schule Abzweig Breege/Aquamaris Ribnitz Fontane Str. 314 Prerow Abzweig Zühlitz Lüdershagen Ausbau Ribnitz Gewerbegebiet Prerow Alter Bahnhof Lüdershagen Dorfmitte Altenkirchen Ribnitz Gewerbegebiet West II Altenkirchen Schule Prerow Hafenstr Lüdershagen Heide Ribnitz K.-G. Platz Prerow Hertesburg Lüdershagen Wendeplatz Amt Wittow Ribnitz Klüßenberg Breege Hafen Prerow Mitte Neuhof (bei Bartelshg. II ) Ribnitz Körkwitzer Weg Prerow Schule Breege Sparkasse Ribnitz Kuhlrader Landweg Buhrkow Ribnitz Markt Drewoldke Ribnitz Mühlenberg Gudderitz Ribnitz NETTO Juliusruh Ribnitz Sportpalast 16 17
330 Barth 338 Spoldershagen 350 Marlow 358 Ehmkenhagen Abzweig Gutglück Spoldershagen Brunstorf Abzweig Abzweig Ehmkenhagen Barth Bahnhof Martenshagen Brunstorf Wpl Ehmkenhagen Ausbau Barth Flugplatz Marlow Ausbau Ehmkenhagen Wpl. Barth Grundschule 341 Behrenshagen Marlow Ausbau I Freudenberg Ausbau Barth Grüner Weg Abzweig Behrenshagen Marlow Markt Neuhof bei Ribnitz Barth Gymnasium Behrenshagen Marlow Recknitztal-Hotel Petersdorf Ausbau Barth Hafen Daskow Hauptstraße Marlow Schule Petersdorf Berg Barth Heizwerk Daskow Konsum Marlow Sendeturm Petersdorf Ort Barth Konsum Daskow Neubau Marlow Vogelpark Petersdorf Range Barth Scharlackenweg Dettmannsdorf/Daskow Marlow Wald Barth Süd Marlower Chaussee 1 360 Tribsees Plummendorf Barth Sundische Straße Sandberg Tribsees Am Tor Barth Tannenheim 351 Dettmannsdorf-Kölzow Tribsees Schule Barth Vineta 342 Ahrenshagen Dettmannsdorf Ort Tribsees Seniorenheim Barth Werft Ahrenshagen Altes Dorf Dettmannsdorf-Kölzow Ort Tribsees Wpl. Barth Zivi-Schule Ahrenshagen Gaststätte Dettmannsdorf-Kölzow Schule Ecke Damm Kanneberg 361 Techlin Ahrenshagen Schule Gutglück Ahrenshagen Tribohmer Weg Wöpkendorf Techlin Ausbau 331 Bresewitz-Pruchten Ahrenshagen Wäscherei 352 Guthendorf Techlin Dorf Pantlitz Abzweig Techlin Hauptstraße Bresewitz Ort Pantlitz Schloß Alt Guthendorf Pruchten Prusdorf Abzweig Neu Guthendorf 362 Breesen Pruchten UNI Lager Breesen an der Kreuzung 343 Trinwillershagen 353 Poppendorf 333 Zipke Breesen Konsum Neuenlübke Allerstorf Carlsthal Dabitz Neuenrost Bookhorst Tangrim Flemendorf Trinwillershagen Schule Brünkendorf Gaststätte Küstrow Brünkendorf Kreuzung 363 Böhlendorf Küstrow Abzweig 344 Balkenkoppel Brünkendorf Lindenstraße Böhlendorf Zipke Abzweig Balkenkoppel Jahnkendorf Langsdorf Feuerwehr 334 Kenz Balkenkoppel Kuhlrade Ausbau Langsdorf Hauptstr. Kuhlrade Gaststätte Nütschow Abzweig Kenz 345 Langenhanshagen Kuhlrade Wald Abzweig Wobbelkow Neu Poppendorf 364 Schabow Langenhanshagen Bahnhof Divitz Langenhanshagen DALATECH Poppendorf Wendeplatz Schabow Divitz Wasserwerk Langenhanshagen Hof A Rookhorst Försterei I Frauendorf Langenhanshagen Kirche Rookhorst Försterei II 365 Bad Sülze Kenz Bahnhof Langenhanshagen Kreuzung Rookhorst Zum Wald Abzweig Reddersdorf Kenz Ort Langenhanshagen Mittelhof Bad Sülze Blotenberg Rubitz 354 Schabow Langenhanshagen Neuhof Bad Sülze ehem. Bahnhof Saatel Ausbau Abzweig Dammerstorf Bad Sülze Jägerhaus L19 Saatel Konsum 346 Starkow Dammerstorf Bad Sülze Jägerhaus L23 Saatel Parkstr. Altenhagen Dorf Bad Sülze Krähenberg Wobbelkow Ausbau 355 Carlsruhe Manschenhagen Bad Sülze Scheunenviertel Wobbelkow Kreuzung Starkow Alt Steinhorst Bad Sülze Schule 335 Karnin Sternhagen Carlsruhe 366 Kneese Friedrichshof 347 Freudenberg 356 Gresenhorst Dudendorf Karnin B 105 Carlewitz Dänschenburg Ausbau Grünheide Karnin Chausseehaus Freudenberg Altersheim Dänschenburg Wpl. Kneese Ausbau Karnin Dorf Freudenberg Eigenheim Gresenhorst Bäckerei Kneese Kreuzung 337 Löbnitz Freudenberg Schmiede Gresenhorst Gaststätte Kneese Dorf Freudenberg Strübingsberg Gresenhorst Sägewerk Kölzow Heidberg Freudenberg zum Altersheim Gresenhorst Schule Kölzow Ausbau Kindshagen Kibitzberg Gresenhorst Teich Löbnitz Ausbau Tressentin Völkshagen 367 Schulenberg Löbnitz Barther Str. Fahrenhaupt Löbnitz Haupthst. 348 Gruel 357 Wulfshagen Schulenberg Berg Löbnitz Schule Camitz Bartelshagen I Ausbau I Schulenberg Feuerwehr Redebas Brücke Camitz Försterei Bartelshagen I Ausbau II Redebas Sägewerk Gruel Bartelshagen I Haupthst. 371 Ravenhorst Tribohm Bartelshagen I Kindergarten Abzweig Leplow Kloster Wulfshagen Ort Eickhof Rostocker Wulfshagen Leplow Wpl Ravenhorst Bahnhof Ravenhorst Dorf Spiekersdorf 18 19
372 Wolfshagen 390 Velgast 400 Grimmen 406 Rakow Wolfshagen Ausbau Bussin Ortseingang Appelshof B 194 Bretwisch Wolfshagen Dorf Bussin Wpl Appelshof Dorf Dönnie Velgast Schule Grimmen Bahnhof Groß Rakow 373 Jakobsdorf Velgast Tunnel Grimmen Bauamt Neu Rakow Jakobsdorf Velgast Ziegelei Grimmen Förderschule Rakow Alte Schule Jakobsdorf Abzweig Grimmen Friedrich Straße Rakow Ausbau 391 Kummerow Grimmen Gewerbegebiet Nienhagen Ausbau 407 Leyerhof Nienhagen Dorf Kummerow Grimmen Greifswalder Straße Nienhagen Eingang Kummerow Heide Grimmen Gymnasium Bassin Grimmen Koch Schule Borgstedt 374 Martensdorf 392 Zühlendorf Grimmen LIDL-Markt Grellenberg Martensdorf B 105 Arbshagen Grimmen Neubauer Schule Jessin Abzweig Martensdorf Dorf Groß Kordshagen Grimmen Neuer Friedhof Jessin Dorf Niepars Schule Neu Bartelshagen Grimmen Sky-Markt Leyerhof Dorf Niepars Zentrum Neu Bartelshagen Abzweig Grimmen Stralsunder Straße Leyerhof Hauptstraße Obermützkow Dorf Zühlendorf Grimmen Südwest Grimmen Südwest Wpl 408 Rolofshagen Obermützkow Hauptstraße Obermützkow Hof 393 Günz Grimmen Waldschenke Holthof Obermützkow L 21 Buschenhagen Dorf Groß Lehmhagen Abzweig Müggenwalde Buschenhagen Wpl Groß Lehmhagen Dorf Quitzin 375 Wüstenhagen Groß Lehmhagen Mitte Rolofshagen Abzweig Günz Wüstenhagen Mitte Neuenpleen Klein Lehmhagen Rolofshagen Ortseingang Wüstenhagen Wpl Neuenpleen Abzweig 401 Schönenwalde Rolofshagen Wpl Nisdorf Abzweig Splietsdorf Ausbau 376 Zimkendorf Nisdorf Dorf Glashagen Ortseingang Splietsdorf Dorf Zimkendorf Nisdorf Wpl Glashagen Wpl Hoikenhagen 413 Abtshagen 382 Kavelsdorf 394 Mohrdorf Papenhagen Ausbau Abtshagen Friedhof Kavelsdorf Batevitz Papenhagen Dorf Abtshagen Hof Stormsdorf Bisdorf Schönenwalde Abzweig Abtshagen Neubau Stormsdorfer Weg Groß Mohrdorf Schönenwalde Dorf Abtshagen Schule Wohsen Klein Mohrdorf Schönenwalde Heim Abtshagen Zentrum Ungnade Windebrak 383 Landsdorf 395 Klausdorf Ungnade Abzweig 414 Steinhagen Landsdorf Barhöft 402 Stoltenhagen Hohendorf Hauptstraße Krummenhagen 384 Zornow Hohendorf Siedlung Hohenwarth Krummenhagen Abzweig Hohendorf Wpl Stoltenhagen Kreuzung Negast Borgwallsee Abzweig Karlshof Stoltenhagen Ortseingang Palmzin Klausdorf Arzt Negast Seniorenheim Klausdorf Ortseingang Stoltenhagen Wpl Steinhagen Abzweig Plennin Kreuzung Plennin Ort Muuks Siedlung 403 Bartmannshagen Steinhagen Hof Schlemmin Solkendorf Steinhagen Schmiede Semlow Bartmannshagen Ausbau Steinhagen Schule 397 Preetz Bartmannshagen Friedhof Zornow Konsum 415 Elmenhorst Zornow Kreuzung Altenpleen Ortseingang Bartmannshagen Krankenhaus Zornow Wpl. Altenpleen Schule Kaschow Bookhagen Altenpleen Siedlung 404 Barkow Elmenhorst Ortseingang 385 Eixen Krönnevitz Elmenhorst Schule Abzweig Bisdorf Preetz Barkow B 194 Neu Elmenhorst Eixen Schule Sommerfeld Abzweig Barkow Dorf Boltenhagen bei GMN 416 Ahrendsee Eixen Wpl. 398 Lassentin Forkenbeck Kreuzung Klevenow B 194 Ahrendsee Forkenbeck Stüwe Duvendiek Klevenow Gaststätte Engelswacht Alte Schule Lassentin Ausbau Klevenow Gemeinde Engelswacht Dorf 386 Hugoldsdorf Lassentin Dorf Schönhof 405 Poggendorf Hugoldsdorf Dorf Lassentin Hauptstraße 417 Brandshagen Hugoldsdorf Gaststätte Zansebuhr Grischow Abzweig Hugoldsdorf Wpl Grischow Dorf Brandshagen Gaststätte Kandelin Hauptstraße Brandshagen Schule 387 Hövet Kandelin Schule Brandshagen Siedlung Poggendorf Amt Brandshagen Wohnpark Hövet Poggendorf B 194 Lendershagen Abzweig Niederhof Abzweig Schmietkow Wüstenfelde Lendershagen Ausbau Wüstenbilow Lendershagen Wpl Schuenhagen 20 21
418 Niederhof 434 Bremerhagen 444 Katzenow 454 Jahnkow Neuhof Mitte Bremerhagen Dorf Dolgen Jahnkow Neuhof Wpl Bremerhagen Hauptstraße Gersdin Wolthof Niederhof Segebadenhau Abzweig Katzenow Segebadenhau Ausbau Katzenow Abzweig 455 Langenfelde 421 Wittenhagen Willerswalde Oebelitz Kamper Ortseingang Kakernehl Oebelitz Abzweig Langenfelde 435 Willershusen Wittenhagen Bahnhof 445 Millienhagen Rodde Wittenhagen Dorf Willershusen Brücke Willershusen Mitte Behrenwalde Hof 456 Keffenbrink 422 Hildebrandshagen Willershusen Ortseingang Behrenwalde Ortseingang Dorow Behnkendorf Behrenwalde Süd Kamper Dorf 436 Prützmannshagen Koitenhagen Hildebrandshagen Abzweig Keffenbrink Klein Behnkenhagen Behnkenhagen Millienhagen Nehringen Neuendorf Abzweig Steinfeld 423 Miltzow Neuendorf Ausbau 457 Deyelsdorf 446 Gremersdorf-Buchholz Hankenhagen Abzweig Neuendorf K 20 Deyelsdorf Klein Miltzow Prützmannshagen Buchholz Fäsekow Miltzow Wüst Eldena Buchholz Abzweig Stubbendorf Abzweig Reinkenhagen Dorf Wüsteney Gremersdorf Reinkenhagen Schule Vorland 500 Greifswald 437 Griebenow 424 Oberhinrichshagen 447 Drechow Greifswald Bahnhof Griebenow Gärtnerei Greifswald Fetten Vorstadt Groß Miltzow Griebenow Gaststätte Drechow Greifswald Ziegelhof Oberhinrichshagen Griebenow Hauptstraße Krakow Griebenow Schloß Rönkendorf 501 Levenhagen 425 Stahlbrode Kreutzmannshagen Abzweig Thomashof Boltenhagen bei HGW Stahlbrode Gut 438 Zarnewanz 448 Bassendorf Heilgeisthof Stahlbrode Zentrum Levenhagen Chausseehaus Groß Bisdorf Bassendorf Levenhagen Dorf 426 Reinberg Groß Bisdorf Abzweig Klein Bisdorf 451 Siemersdorf 602 Graal Müritz Reinberg Ortseingang Reinberg Schule Lüssow Abzweig Rekentin Baracke Graal Müritz Birkenallee Lüssow Dorf Rekentin Gaststätte Graal Müritz Ost 427 Dömitzow Zarnewanz Abzweig Siemersdorf Graal Müritz Ostseering Dömitzow 440 Franzburg Siemersdorf Dorf Graal Müritz Süd Dömitzow Abzweig Siemersdorf Schulweg Graal Müritz Wald Tremt Abzweig Franzburg Ausbau Siemersdorf Wpl Franzburg Neubau Stremlow 428 Mannhagen Franzburg Neubauhof Stremlow Abzweig Altenhagen Hauptstraße Franzburg Promenade Müggenhall Alte Tankstelle 452 Baggendorf Mannhagen Wilmshagen Ausbau Müggenhall Ausbau Abzweig Brönkow Wilmshagen Berg Müggenhall Dorf Brönkow Wilmshagen Brücke Richtenberg Markt Gransebieth Wilmshagen Weißes Haus Richtenberg Sonne Kirch Baggendorf Gaststätte 441 Berthke Kirch Baggendorf Hauptstraße 431 Kirchdorf Wendisch Baggendorf Abzweig Kirchdorf Berthke Zarrentin Kirchdorf Dorf Berthke Abzweig Grünkordshagen 453 Voigtsdorf Kirchdorf Ortseingang Kirchdorf Siedlung Grünkordshagen Abzweig Alt Glewitz 442 Sievertshagen Glewitz Chausseehaus 432 Jeeser Glewitz Dorf Jager Abzweig Sievertshagen I Glewitz Zentrum Jager Hof Sievertshagen II Grammendorf Ausbau Jager Ortseingang Sievertshagen III Grammendorf Gaststätte Jager Wald Zandershagen Grammendorf Mitte Jeeser Bahnhof Grammendorf Schule 443 Hohenbarnekow Strelow Jeeser Dorf Angerode Turow I 433 Wendorf Eichholz Turow II Horst Ortseingang Grenzin Voigtsdorf Horst Schule Hohenbarnekow Zarnekow Wendorf bei Horst Neumühl Pöglitz Wolfsdorf 22 23
I ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN (3) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von 1 Allgemeine Bestimmungen fahrscheinpflichtigen Personen sind. Ohne Begleitung § 1 Anspruch auf Beförderung werden Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei der Mitnahme (1) Anspruch auf Beförderung besteht, soweit von mehr als 4 Kindern unter 6 Jahren pro fahrschein- 1. nach den Vorschriften des für den Verkehr gelten- pflichtigen Fahrgast ist ab dem 5. Kind der ermäßigte den Personenbeförderungsgesetz [PBefG] und den auf- Fahrpreis zu entrichten. grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften Als Kinder gelten Fahrgäste im Alter von 6 bis einschließ- (Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedin- lich 14 Jahre. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre. gungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen [VOAllgBefBed]) eine Beförderungspflicht gegeben ist, § 2 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen 2. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, Personen, die eine Belästigung oder eine Gefahr für die 3. die Beförderung nicht durch Umstände behindert Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahr- wird, welche das Unternehmen nicht abwenden kann gäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlos- und denen es auch nicht abhelfen konnte und sen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, können 4. der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen insbesondere ausgeschlossen werden: kann. Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen. Auf mobilen Geräten (Handys, Tablets) vorgezeigte Fahr- 1. Personen, die unter erheblichem Einfluss alkoho- karten werden nicht anerkannt. Ausnahmen bilden das lischer Getränke oder anderer berauschender Mittel BernsteinTicket Rügen und Fahrkarten des NORDSEEIN- stehen, SELTARIFs. 2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz, Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe des § 10 3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz dieser Beförderungsbedingungen befördert. fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind, (2) Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter 4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich Gewalt ausüben und nach § 228 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) 5. verschmutzte und übel riechende Personen. in der jeweils gültigen Fassung. Für die Mitnahme von schwerbehinderten Menschen mit Rollstühlen sind die Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet Beschaffenheit und die Besetzung des Fahrzeugs maßge- das Personal. bend. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der recht- Die Entscheidung über die Beförderung liegt beim mäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug begrün- Verkehrs- oder Betriebspersonal (in der Folge „Personal“ det keinen Anspruch auf Schadenersatz. genannt). 24 25
§ 3 Verhalten der Fahrgäste Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten haben das Per- Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsan- sonal sowie Beauftragte das Recht, nach § 229 BGB bzw. lagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicher- § 127 Abs. 1 und 3 StPO die Personalien festzustellen und, heit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit wenn diese verweigert werden, die Verursacher bis zum und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anwei- Eintreffen der Polizei festzuhalten. sungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verunreinigungen von Fahrzeugen, Betriebsanlagen oder Betriebseinrichtungen wird ein Reinigungsentgelt Fahrgästen ist insbesondere untersagt, in Höhe von 20,00 € erhoben. Weitergehende Ansprüche 1. sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu sowie eine strafrechtliche Verfolgung bleiben unberührt. unterhalten, Bei Anmahnungen des Betrages durch das Verkehrsun- 2. ein als besetzt gekennzeichnetes oder nicht zur ternehmen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Benutzung freigegebenes Fahrzeug zu betreten, 5,00 € fällig. 3. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunk- Bei mutwilliger Beschädigung unserer Busse und Betriebs- empfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte anlagen wird eine Anzeige erstattet. Der Reparaturaufwand mit Kopfhörern zu benutzen (gilt auch für Mobiltelefo- und der Nutzungsausfall werden in Rechnung gestellt. ne und Smartphones), wenn andere Fahrgäste dadurch belästigt werden, 4. in den Verkehrsmitteln Speiseeis, Speisen und § 4 Zuweisen von Fahrzeugen und Plätzen Getränke zu verzehren und es besteht ein generelles Das Personal kann Fahrgäste auf bestimmte Fahrzeuge Rauch- und Alkoholverbot, verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur 5. in den Fahrzeugen Druckschriften zu verteilen oder Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. Propaganda zu betreiben. Das Personal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze anzuwei- Die Fahrgäste dürfen das Fahrzeug nur an den Haltestellen sen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze betreten oder verlassen; Ausnahmen bedürfen der Wei- sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähig- sung bzw. der Zustimmung des Personals. Soweit beson- keit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, ders gekennzeichnete Ein- und Ausgänge vorhanden sind, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern sind diese beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs zu freizugeben. benutzen. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Das Einsteigen wird nur an der vorderen Tür beim Fahr- Fahrzeuginnere aufzurücken. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, personal zugelassen. sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Die Beaufsichtigung der Kinder und Kinderwagen obliegt § 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise, Entwertung deren Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungs- dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen. entgelte zu entrichten; hierfür werden Fahrausweise Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegen- ausgegeben. den Pflichten nach den Absätzen 1 bis 5, so kann er von Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrausweisen besteht kein der Beförderung ausgeschlossen werden. Anspruch auf Ersatz durch das Verkehrsunternehmen. 26 27
Bei Verlust eines E-Tickets (Chipkarte), einer ABO-Karte, so weit möglich auch beim Fahrpersonal eingelöst werden. einer Stammkarte sowie einer Sammelzeitkarte für Schü- Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, ler/-innen wird für die Ersatzkarte eine Gebühr von 7,50 € besteht kein Anspruch auf Weiterbeförderung. erhoben. Zur Erlangung einer Ermäßigung muss der Nachweis Der Fahrgast kann ein bestimmtes Fahrkartensortiment erbracht werden. vor Antritt der Fahrt im Vorverkauf an Fahrausweisver- Beanstandungen des Wechselgeldes oder der vom Fahr- kaufsstellen erwerben bzw. hat sofort beim Betreten des personal ausgestellten Quittung müssen sofort vorge- Fahrzeuges den erforderlichen Fahrausweis beim Fahr- bracht werden. personal zu lösen. Monats- und Halbjahreskarten können maximal 7 Kalen- dertage im Voraus erworben werden. Wochenkarten kön- § 7 Ungültige Fahrausweise nen maximal 3 Kalendertage im Voraus erworben werden. Fahrausweise, die entgegen den Beförderungsbeding- Inhaber von Sammelzeitkarten für Schüler, Wochen- oder ungen oder den Tarifbestimmungen benutzt werden, sind Monatskarten sind verpflichtet, ihren Fahrausweis dem Per- ungültig und werden eingezogen; dies gilt insbesondere sonal beim Einsteigen unaufgefordert vorzuzeigen und auf für Fahrausweise, Verlangen dem Fahrpersonal zur Prüfung auszuhändigen. 1. die nicht entwertet sind, Der Fahrgast hat sich von der Richtigkeit des Fahrauswei- 2. die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt bzw. unter- ses für die vorgesehene Fahrt und der ordnungsgemäßen schrieben sind und trotz Aufforderung nicht sofort Entwertung zu überzeugen. ausgefüllt bzw. unterschrieben werden, Beanstandungen des Fahrausweises sind unverzüglich 3. die unerlaubt laminiert oder eingeschweißt wurden, gegenüber dem Personal vorzubringen. Spätere Be- zerrissen, zerschnitten oder sonst beschädigt, stark be- anstandungen können aus Beweisgründen nicht mehr schmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr berücksichtigt werden. ordnungsgemäß geprüft werden können, 4. die eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind, § 6 Zahlungsmittel 5. die von Nichtberechtigten benutzt werden, Das Beförderungsentgelt soll abgezählt bereitgehalten 6. die zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbe- werden, träge zu wechseln sowie erheblich beschädigte Geld- 7. die wegen Ablauf der Geltungsdauer (einschl. Tarif- scheine und Münzen anzunehmen. Für das Fahrpersonal änderung) oder aus anderen Gründen verfallen sind, besteht keine Verpflichtung, mehr als insgesamt 20 8. die ohne das erforderliche Lichtbild benutzt Münzstücke anzunehmen. werden oder Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge nicht wechseln kann, 9. die mehrfach entwertet worden sind. ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehalte- Ein Fahrausweis, der nur in Verbindung mit einem in den nen Betrag auszustellen. Das Wechselgeld kann binnen 3 Tarifbestimmungen vorgesehenen Berechtigungsnach- Monate unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung in weis/Stammkarte gilt, ist ungültig und kann eingezogen Grimmen oder den Betriebsstandorten in Bergen auf Rü- werden, wenn der Berechtigungsnachweis/Stammkarte gen, in Stralsund und Ribnitz–Damgarten abgeholt sowie nicht auf Verlangen vorgezeigt wird. 28 29
Aus diesem Grund eingezogene Fahrausweise werden bei erfolgt oder falsche Personalien angegeben werden, sind Nachweis der Berechtigung innerhalb von einer Woche von ihm die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. nach Feststellung zurückgegeben. Beförderungsentgelt für eingezogene Fahrausweise wird In den Fällen des Absatzes (1) wird ein erhöhtes Beför- grundsätzlich nicht erstattet. derungsentgelt von 60,00 € erhoben. Bei Nichtzahlung Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, zahlt das des erhöhten Beförderungsentgeltes wird durch das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast die zur Benutzung Verkehrsunternehmen Strafanzeige wegen Erschleichung der Verkehrsmittel nachgewiesenen Mehrkosten in von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB erstattet. angemessener Höhe. Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust und Verdienstausfall, sind ausgeschlossen. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird für die zurückge- Der unrechtmäßig eingezogene Fahrausweis wird zurück- legte Strecke erhoben, es ist an das zuständige Personal gegeben, sofern er noch für weitere Fahrten verwendet zu entrichten. Für die Weiterfahrt ist ein nach den Tarifbe- werden kann. stimmungen gültiger Fahrausweis erforderlich. Über den gezahlten Betrag wird eine Quittung ausgestellt. Ist der Fahrgast nicht bereit oder nicht in der Lage, das erhöhte § 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) Beförderungsentgelt sofort zu entrichten, so erhält er eine (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförde- Zahlungsaufforderung. Die Zahlungsaufforderung oder rungsentgeltes verpflichtet, wenn er die Quittung über die Zahlung eines erhöhten Beförde- 1. für sich oder für von ihm mitgeführte Fahrräder rungsentgeltes ist kein Fahrausweis für die Weiterfahrt. bzw. Sachen und Tiere gemäß §5 Beförderungsentgelte, Weist ein Fahrgast innerhalb einer Woche ab Feststel- Fahrausweise, Entwertung keinen gültigen Fahraus- lungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens weis beschafft hat, durch Vorlage des Fahrausweises bzw. der Ermäßigungs- 2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen berechtigung nach, dass er im Zeitpunkt der Feststellung jedoch bei der Überprüfung nicht vorzeigen kann, Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren Zeitfahraus- 3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im weises und/oder einer gültigen Ermäßigungsberechti- Sinne des § 5 entwertet hat oder entwerten ließ, gung war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt 4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung im Falle von Abs. (1) Nr. 2 und Nr. 5 auf 7,00 €. vorzeigt oder aushändigt, Der Fahrgast ist bei der Erhebung eines erhöhten Beförde- 5. keinen Nachweis der Ermäßigungsberechtigung rungsentgeltes in jedem Fall verpflichtet, seine Personalien vorzeigen kann. anzugeben. Personen ohne gültigen Fahrausweis, die die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die An- Ein Fahrgast, der zur Zahlung eines erhöhten Beförde- gaben zur Person verweigern, können von der Beförderung rungsentgeltes verpflichtet ist, hat bei Aufforderung ausgeschlossen werden. durch das Prüf- oder Fahrpersonal, sich diesem gegen- über mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legiti- mieren. Ist eine Legitimation nicht möglich, hat der Fahr- § 9 Erstattung von Beförderungsentgelt gast zur Feststellung der Personalien bis zum Eintreffen Wird ein Fahrausweis nicht zur Fahrt genutzt, so wird der Polizei im Fahrzeug zu verbleiben. Soweit dies nicht das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des 30 31
Fahrausweises erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbe- § 10 Beförderung von Sachen und Tieren nutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast. (1) Tiere, Gepäck und sonstige Gegenstände Dabei gilt: Für Einzelfahrkarten sowie für Tages- und werden nicht befördert, wenn dadurch die Sicherheit Gruppenfahrkarten wird das Beförderungsentgelt nicht und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet oder erstattet. Wird ein Zeitfahrausweis (Wochen-, Monats- andere Fahrgäste belästigt werden. Tiere dürfen nicht auf oder Halbjahreskarte) nicht oder nur teilweise benutzt, so Sitzplätzen untergebracht werden. wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises anteilig erstattet. Unentgeltlich befördert werden: Je Geltungstag wird von dem für den Zeitfahrausweis - Kinderwagen, wenn sie zur Beförderung von Klein- entrichteten Beförderungsentgelt das Entgelt für 2 Einzel- kindern benutzt werden fahrten abgezogen. - Kleintiere in Behältern Für die Festlegung des Zeitpunktes, bis zu dem Einzel- - Gepäck fahrten als durchgeführt gelten, ist der Tag der Rückgabe - Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten oder Hinterlegung des Zeitfahrausweises oder das Datum - Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß des Poststempels der Übersendung des Zeitfahrauswei- Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn dies im Schwerbehin- ses mit der Post maßgeblich. dertenausweis entsprechend vermerkt ist Ein früherer Zeitpunkt bei nicht übertragbaren Zeit- fahrausweisen kann nur berücksichtigt werden, wenn die (2) Hunde und Kleintiere Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder Für Hunde und Kleintiere, soweit sie nicht in geeigneten einer Krankenkasse über Krankheit mit Ausgehunfähig- Behältern mitgeführt werden, ist eine Fahrkarte „Tier“ zu keit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. erwerben. Bei Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten Einzelfahrten wird eine Ermäßigung nur (3) Fahrräder bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen, Die Mitnahme von Fahrrädern im Regionallinienbus ist nur im Übrigen das Beförderungsentgelt für eine Einzelfahrt dann statthaft, wenn die Sicherheit der Fahrgäste nicht be- zum Normaltarif zugrunde gelegt. Anträge auf Erstattung einträchtigt bzw. dadurch die Mitnahme von Kinderwagen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche und Rollstühlen nicht eingeschränkt wird. Die Mitnahme nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises, bei von Tandems ist ausgeschlossen. Innerhalb der Busse wer- der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen. den keine Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor Von dem zu erstattenden Betrag wird je Bearbeitungsfall und E-Bikes/ Pedelecs (nachfolgend E-Bikes) befördert. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € sowie eine Die Mitnahme von Fahrrädern in Stadt- und in Ortsbusver- etwaige Überweisungsgebühr abgezogen. Bei unbaren kehren ist ausgeschlossen. Zahlungen erfolgt die Rückerstattung erst nach Prüfung des Zahlungseinganges! Für das Abonnementverfahren Mitnahme auf Fahrradanhängern: gelten die entsprechenden Bedingungen zum Vertrag. Generell werden keine Fahrräder mit Verbrennungsmotor mitgenommen. Elektrisch unterstützte Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn sie von der Bauart her sicher in den vorhandenen Halterungen zu verladen sind. Bei 32 33
der Verladung der E-Bikes unterstützt der Fahrgast das Rampe in den Bus ein‐ und ausfahren zu können, ohne Fahrpersonal nach seinen Möglichkeiten. Grundsätzlich mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme von Fahrzeug anzustoßen Fahrrädern. - Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus Fahrräder werden gegen Entwerten einer Fahrrad- karte, E-Bikes gegen Entwerten einer Fahrradkarte-E- Zum Nachweise dieser Kriterien sind die E-Scooter unter Bike befördert. Vorlage der technischen Unterlagen des Herstellers dem Verkehrsunternehmen vorzustellen. Erfüllt der E-Scooter (4) Elektromobile (E-Scooter) die technischen Anforderungen, vergibt die VVR eine Die Mitnahmeregelung von Elektromobilen (E-Scooter) Zulassungsplakette, die am geprüften E-Scooter durch gilt vorrangig für schwerbehinderte Menschen min- das Verkehrsunternehmen angebracht wird. destens mit Merkzeichen „G“. Der E-Scooter-Nutzer soll Der E-Scooter-Nutzer muss sowohl die zum Nachweis der selbstständig rückwärts in den Bus einfahren, die ord- personenbezogenen Voraussetzungen, den durch das nungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vor- Verkehrsunternehmen ausgestellten Nutzerpass als auch nehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen können. Berechtigte Nutzer haben eine Schulung des Unterlagen mitführen und auf Aufforderung des Fahrper- Verkehrsunternehmens zu absolvieren und die oben ge- sonals zur Prüfung vorzeigen. nannte selbstständige Benutzung nachzuweisen. Erfüllt der E-Scooter-Nutzer die personenbezogenen Vorausset- Omnibusse sind entsprechend an allen Türen mit Pikto- zungen, erhält er zur Bestätigung einen Nutzerpass. grammen gekennzeichnet, ob eine E-Scooter-Mitnahme statthaft ist oder nicht. Folgende Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien sind bei der Beförderung von E-Scootern sicher zu stellen: Die Beförderungspflicht besteht nicht, wenn der Aufstell- - max. Gesamtlänge von 1200 mm platz für den E-Scooter bereits durch andere Fahrgäste - 4-rädriges Fahrzeug (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder - Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist. (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung): 300 kg (5) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und ge- - Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender fährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der An- 1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, lehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahr- übel riechende oder ätzende Stoffe, bremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt 2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die - Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden können. Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differenzial über- (6) Im Zweifelsfall trifft das Personal die Entscheidung. brückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen - ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht 34 35
Sie können auch lesen