Tax News Winter 2016 - Schweiz
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Daniel Gentsch Partner Tax Leader, EY Switzerland daniel.gentsch@ch.ey.com Verehrte Leserin, verehrter Leser Am 17. Juni 2016 hat das Schweizer Parlament die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Durch die geplanten Massnahmen soll die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort gestärkt werden. Die Kantone müssen nun ihre kantonalen Steuergesetze entsprechend anpassen. Einige Kantone haben bereits ihre Strategie zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in ihr kantonales Steuerrecht vorgestellt. Über dieses wichtige Thema und weitere aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht informieren wir Sie in dieser Ausgabe unseres quartalsweise erscheinenden Newsletters. In dieser Ausgabe 3 DBA-Missbrauch – Entwicklungen und Tendenzen im Lichte von BEPS Aktionspunkt 6 Besteuerung von Startup Unternehmen – Aktualisierung der Praxis des 4 Kantons Zürich zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer 5 Kanton Solothurn veröffentlicht Plan für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III 7 Kanton Freiburg veröffentlicht Plan für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III 9 Kanton Bern äussert sich zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III 11 Auswirkungen von FABI auf den Lohnausweis, die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer – Neuerungen im Bereich Geschäftswagen 13 Ist das der letzte Aufruf betreffend Geschäftsreisende? Oder ist das erst der Beginn...
Marco Stoffel Katja Fleischer Senior Consultant Partner International Tax Services, Zürich International Tax Services, Zürich marco.stoffel@ch.ey.com katja.fleischer@ch.ey.com DBA-Missbrauch – Entwicklungen und Tendenzen im Lichte von BEPS Aktionspunkt 6 BEPS-Aktionspunkt 6 Gestaltung oder der Transaktion die werden. Mit Aktionspunkt 15 wird die direkte oder indirekte Erlangung von OECD ein multilaterales Instrument Die Bekämpfung des DBA-Missbrauchs im Abkommensvorteilen ist. Die steuer- („MLI“) schaffen, mit dem die DBA in Allgemeinen und das Treaty Shopping im pflichtige Person kann jedoch einem vereinfachten Verfahren angepasst Speziellen ist eines der wichtigsten nachweisen, dass die Erlangung der werden können. Der finale Entwurf der Anliegen des gesamten BEPS-Projekts. Abkommensvorteile mit dem Sinn und Vereinbarung ist noch nicht öffentlich Steuerpflichtige Personen sollen nicht Zweck des Abkommens übereinstimmt. zugänglich. Es kann aber davon mehr ungehindert durch missbräuchliche ausgegangen werden, dass die Staaten Inanspruchnahme von bestehenden DBA Die PPT-Regelung beinhaltet somit eine das MLI im ersten Halbjahr 2017 in den Genuss von Abkommens- zweistufige Prüfung. In einem ersten unterzeichnen werden. vergünstigungen kommen. Schritt wird der vordergründige Zweck der Gestaltung oder der Transaktion, die Fazit und Würdigung Mit Aktionspunkt 6 definiert die OECD die zu Abkommensvorteilen führt, unter Massnahmen, mit denen der Missbrauch Mit der Umsetzung von Aktionspunkt 6 Berücksichtigung aller relevanten von DBA inskünftig verhindert werden werden zukünftig sämtliche von der Tatsachen und Umstände analysiert. Als soll. Die involvierten Staaten haben sich Schweiz abgeschlossenen DBA eine Folgeschritt wird sodann beurteilt, ob darüber geeinigt, einen Mindeststandard Missbrauchsbestimmung enthalten, die vernünftiger Weise davon auszugehen ist, in Bezug auf Missbrauchsbestimmungen zumindest den von der OECD geforderten dass die Erlangung von Abkommens- in die Abkommen aufzunehmen, der den Mindeststandard abdecken. Die Schweiz vorteilen zumindest einer der Haupt- Ländern zugleich eine gewisse Flexibilität wird Aktionspunkt 6 mit der Aufnahme gründe für die gewählte Gestaltung oder bei der Ausgestaltung der Bestimmungen von PPT-Regelungen umsetzen und Transaktion darstellt. belässt. Dadurch soll den einzelnen voraussichtlich gleichzeitig alle bereits Rechtstraditionen und den besonderen Änderung des Titels und der Präambel in bestehenden Missbrauchsbestimmungen Umständen der jeweiligen Länder den DBA in den DBA durch eine Rechnung getragen werden. Gleichzeitig PPT-Regelung ersetzen. Mit diesen Die bisherigen Titel der Abkommen sollen in diesem Zusammenhang auch Änderungen wird der BRB 62 zudem nannten ausschliesslich die Vermeidung der Titel sowie die Präambel der obsolet und entsprechend in naher der Doppelbesteuerung als Zweck des Abkommen den neuen Gegebenheiten Zukunft durch den Bundesrat auf- Abkommens. Um dem Anliegen Ausdruck bzw. Absichten angepasst werden. gehoben werden. zu verleihen, dass die Verhinderung von Mindeststandard zur Vermeidung von Steuerflucht und Steuerumgehung ein Es ist zu begrüssen, dass erstmals auf Abkommensmissbrauch zentrales Ziel der Abkommen ist, soll dies internationaler Ebene Missbrauchs- nun ausdrücklich in den Titel der DBA bestimmungen zum Standard erklärt Die OECD hat in Aktionspunkt 6 drei aufgenommen werden. Neben dem Titel wurden und sich gleichzeitig zahlreiche Optionen zur Erfüllung des soll auch die Präambel des Abkommens Staaten zu deren Übernahme verpflichtet Mindeststandards ausgearbeitet: angepasst werden. Das geltende OECD- haben. Offen bleibt jedoch, wie die im • PPT-Regelung Musterabkommen sieht bei der jetzigen Rahmen der PPT-Regelung zu Präambel eine Fussnote vor, gemäss beurteilenden objektiven und subjektiven • PPT-Regelung zusammen mit einer derer sich die Ausgestaltung der Kriterien in der Praxis gehandhabt und LOB-Klausel spezifischen Präambel in den DBA nach überprüft werden. Von zentraler • LOB-Klausel mit besonderen den jeweiligen verfassungsrechtlichen Bedeutung wird dabei auch die Praxis der zusätzlichen Bestimmungen Vorschriften der Vertragsstaaten richtet. ESTV betreffend Substanzprüfung im (insbesondere im Hinblick auf Neu soll die Verhinderung von DBA- Zusammenhang mit der Frage der Durchlaufgesellschaften) Missbrauch auch in der Präambel Nutzungsberechtigung sein. Es wird Aufnahme finden. Damit will die OECD momentan davon ausgegangen, dass Wie praktisch fast alle europäischen erreichen, dass die Verhinderung des diese nach der Implementierung von Staaten, wird auch die Schweiz in ihren Abkommensmissbrauchs bei der Aktionspunkt 6 verschärft werden könnte DBA vordergründig eine so genannte Anwendung des Abkommens und vor (bspw. durch Verneinung einer Principal Purpose Test Regelung („PPT- allem bei dessen Auslegung zu Anrechnung von physischer Substanz Regelung“) einführen. Mit der sehr berücksichtigen ist. anderer Konzerngesellschaften). Dies allgemein gehaltenen PPT-Regelung würde letztlich dazu führen, dass sollen die Abkommensvorteile verweigert Umsetzung ausländische Gesellschaften zukünftig werden, wenn unter Berücksichtigung Aktionspunkt 6 zählt zu den unter erschwerten Voraussetzungen eine aller relevanten Tatsachen und Umstände abkommensbasierten Massnahmen. Um volle Entlastung der schweizerischen vernünftigerweise davon auszugehen ist, diese Massnahmen umzusetzen, müssen Verrechnungssteuer beanspruchen dass einer der Hauptgründe der theoretisch alle DBA neu verhandelt können. Tax News – Winter 2016 3
Martin Huber Stefan Kissling Executive Director Senior Consultant Business Tax Services, Bern Business Tax Services, Bern martin.huber@ch.ey.com stefan.kissling@ch.ey.com Besteuerung von Startup Unternehmen – Aktualisierung der Praxis des Kantons Zürich zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Mit der am 1. November 2016 Vermögenssteuer geführt. Das Vermögenssteuerwertes herangezogen ergangenen Weisung der Finanz- Steueramt des Kantons Zürich hatte werden. Im Sinne einer Ausnahme direktion machte der Kanton Zürich daraufhin seine Praxis dahingehend bleiben jedoch Fälle vorbehalten, in klar, dass der Vermögenssteuerwert angepasst, dass die von den Investoren welchen das Abstellen auf den von Anteilen an Startup Unternehmen anlässlich von Finanzierungsrunden Substanzwert aufgrund von ohne Kurswert zukünftig bis zum bzw. Kapitalerhöhungen bezahlten besonderen Umständen zu einem Vorliegen von repräsentativen Preise, während einer gewissen Zeit für unsachgemässen Ergebnis führen Geschäftsergebnissen dem die Berechnung der Vermögens- würde. Substanzwert entspricht. Im Rahmen steuerwerte der Wertpapiere gar nicht Die Weisung der Finanzdirektion des von Finanzierungsrunden bezahlte bzw. nur teilweise berücksichtigt Kantons Zürich schafft ferner Klarheit Investorenpreise kommen bei der wurden. Mit der neusten, per 1. bezüglich der Definition eines Startup Bewertung von Anteilen an Startup November 2016 gültigen Weisung der Unternehmens. Demnach gelten Unternehmen ohne Kurswert somit Finanzdirektion des Kantons Zürich Kapitalgesellschaften in der zukünftig erst nach der Aufbauphase über die Bewertung von Wertpapieren Aufbauphase, die innovative zur Anwendung. und Guthaben für die Vermögenssteuer technologische Produkte oder wurde diese Praxis wiederum überholt. Entwicklung im Kanton Zürich Dienstleistungen entwickeln, die sich Praxisänderung – Weisung der am Markt noch nicht etabliert haben, In den letzten Jahren hat sich gezeigt, Finanzdirektion des Kantons Zürich aber darauf ausgerichtet sind, dass sie dass sich das Steueramt des Kantons über die Bewertung von Wertpapieren in multiplizierter Form marktfähig Zürich bei der Bewertung des und Guthaben für die Vermögens- werden, als Startup Unternehmen. Vermögenssteuerwerts von steuer Wertpapieren ohne Kurswert auch bei Zukunftsaussichten Startup Unternehmen vermehrt auf die Aus der Weisung vom 1. November Mit Blick auf die Standortförderung ist Preise bezog, welche anlässlich von 2016 der Finanzdirektion des Kantons die Weisung der Finanzierungsdirektion Finanzierungsrunden bzw. Kapital- Zürich geht hervor, dass der Verkehrs- des Kantons Zürich und die damit erhöhungen bezahlt wurden und diese wert für nicht kotierte Wertpapiere verbundene Praxisfestlegung zu nicht nach dem Substanzwert bzw. der grundsätzlich nach dem Kreisschreiben begrüssen. Gleichwohl gilt es sogenannten Praktikermethode Nr. 28 vom 28. August 2008 abzuwarten, wie das Steueramt des bewertete. Die Folge daraus war, dass „Wegleitung zur Bewertung von Kantons Zürich die Weisung der Firmengründer und deren Investoren, Wertpapieren ohne Kurswert für die Finanzdirektion umsetzen wird. Insbe- welche sich mit ihrem Unternehmen Vermögenssteuer“ ermittelt wird. sondere scheint fraglich, anhand noch in der Gründungs- bzw. Aufbau- Dabei entspricht der Vermögens- welcher Kriterien beurteilt wird, ob phase befanden, einer Vermögens- steuerwert von Anteilen an Startup repräsentative Geschäftsergebnisse steuerbelastung ausgesetzt waren, Unternehmen ohne Kurswert dem vorliegen und unter welchen welche in keinem Verhältnis zu den Substanzwert. Von diesem soll gemäss besonderen Umständen das Steueramt von ihnen erzielten Vermögens- Kreisschreiben Nr. 28 erst abgewichen des Kantons Zürich ein Besteuerungs- erträgen stand. werden, sobald repräsentative ergebnis als unsachgemäss erachtet Geschäftsergebnisse durch das Aufgrund von diversen Vorstössen und somit von der Besteuerung nach Startup-Unternehmen erzielt werden. seitens der Startup Unternehmen bzw. dem Substanzwert abweicht. dem IFJ Institut für Jungunternehmen In der Weisung vom 1. November 2016 AG sowie der Standortförderung Zürich wird ausdrücklich festgehalten, dass wurde eine intensive Debatte um die die im Rahmen von Finanzierungs- Praxis des Steueramts des Kantons runden bzw. Kapitalerhöhungen Zürich mit Bezug auf die Bewertung bezahlten Preise erst nach der von Wertpapieren ohne Kurswert von Aufbauphase der Startup Unternehmen Startup Unternehmen für die für die Berechnung des Tax News – Winter 2016 4
Martin Huber Martin Kistler Executive Director Manager Business Tax Services, Bern Business Tax Services, Bern martin.huber@ch.ey.com martin.kistler@ch.ey.com Kanton Solothurn veröffentlicht Plan für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III Zusammenfassung fiktiven Zinsabzugs (NID) auf F&E-Ausgaben ein erhöhter kantonaler überschüssigem Eigenkapital. Zudem Steuerabzug von 150 Prozent gewährt Nachdem die Vorlage zur sollen die Unternehmenssteuersätze werden. Unternehmenssteuerreform III von 21,8 Prozent auf 12,9 Prozent („USR III“) vom Parlament (einschliesslich Bundessteuer) gesenkt verabschiedet wurde, legen die werden. Kantone nun Strategien für die lokale Umsetzung des Reformpaketes fest. Ausführliche Diskussion Im Juni 2016 verabschiedete das Um seine Attraktivität als Parlament den endgültigen Gesetzes- Unternehmensstandort zu verbessern, entwurf zur USR III, welcher vorsieht, plant der Kanton Solothurn die Einfüh- bestimmte Vorzugssteuerregimes rung folgender zentraler Massnahmen durch ein neues Paket international zur Umsetzung der USR III auf anerkannter Massnahmen zu Kantonsebene: ersetzen1. Die Gesetzesänderungen Senkung der Steuersätze sollen in den meisten relevanten Kantonen mit einer Absenkung der Der Gewinnsteuersatz soll vom Gewinnsteuersätze auf rund 11,5 bis derzeitigen Maximalsatz von 21,8 14 Prozent (einschliesslich Prozent auf 12,9 Prozent (ein- Bundessteuer) verknüpft werden. Die schliesslich Bundessteuer) gesenkt Reform soll sicherstellen, dass die werden. Schweiz für internationale Unterneh- men in einem Umfeld, das künftig nicht Der Kapitalsteuersatz soll von 0,8 mehr so sehr von der Erosion der Promille auf 0,2 Promille herabgesetzt Steuerbemessungsgrundlage und werden. Ferner wird eine zusätzliche Gewinnverlagerungen (Base Erosion Ermässigung der Kapitalsteuer auf and Profit Shifting, „BEPS“) geprägt dem Nettoeigenkapital, das im sein wird, attraktiv bleibt. Zusammenhang mit Beteiligungen, Patenten und vergleichbaren Die Kantone müssen ihre kantonalen Immaterialgüterrechten sowie Steuergesetze entsprechend der USR Konzerndarlehen steht, eingeführt. III anpassen. Einige Massnahmen sind zwingend und müssen von den Patentbox und erhöhter F&E-Abzug Kantonen umgesetzt werden, andere Der Gesetzesentwurf zur USR III jedoch sind optional. Jeder Kanton verlangt vom Kanton Solothurn die setzt die USR III individuell um, indem Einführung einer Patentbox die kantonalen Steuergesetze auf die (modifizierter Nexus-Ansatz). Die spezifischen Anforderungen und diesbezügliche kantonale Gegebenheiten zugeschnitten werden. Steuerentlastung für qualifizierende Am 31. Oktober 2016 stellte die Patentboxerträge beträgt 90 Prozent, Regierung des Kantons Solothurn ihre was zu einem effektiven Steuersatz Strategie für die Umsetzung der USR III von bis zu 8.3% auf qualifizierendem in kantonales Steuerrecht vor. Unter Einkommen führen kann. anderem beinhaltet der Plan die Es wird davon ausgegangen, dass die Einführung einer Patentbox, die Einführung eines erhöhten F&E-Abzugs Einführung eines erhöhten Abzugs für für Unternehmen mit Sitz im Kanton Forschungs- und Entwicklungskosten Solothurn von grosser Relevanz sein (F&E) sowie die Einführung eines wird. Folglich soll für abzugsfähige 1. Siehe EY Global Tax Alert Schweizer Parlament verabschiedet Unternehmenssteuerreform III vom 17. Juni 2016. Weitere Informationen zur Schweizer Unternehmenssteuerreform III finden Sie auch unter www.ey.com/ch/CTR-III Tax News – Winter 2016 5
Fiktiver Zinsabzug der Patentbox, des erhöhten F&E- Ausblick Abzugs und des fiktiven Zinsabzugs auf Der Kanton Solothurn plant die Eine kantonale Gesetzesvorlage ist rund 60 bis 70 Prozent des steuer- Einführung eines fiktiven Zinsabzuges gegenwärtig in Bearbeitung, und das pflichtigen Gewinns begrenzt sein soll. auf überschüssigem Eigenkapital auf öffentliche Vernehmlassungsverfahren Es wird darauf verwiesen, dass der Kantonsebene. Dies erfolgt zusätzlich im Kanton Solothurn wird voraus- fiktive Zinsabzug auf Bundesebene von zum fiktiven Zinsabzug auf Bundes- sichtlich Anfang 2017 beginnen. dieser Begrenzung nicht betroffen ist ebene und soll Anreize für Gruppen- Danach wird das kantonale Gesetz vom und somit Steuerentlastungen bieten finanzierungsaktivitäten schaffen. Parlament des Kantons Solothurn zu kann, die die kantonale Begrenzung verabschieden sein. Beschränkung kantonaler übersteigen. Steuererleichterungen Auf Bundesebene unterliegt die Übergangsregeln bei Änderung des Vorlage zur USR III einer Gemäss der Vorlage auf Bundesebene kantonalen Steuerstatus Volksabstimmung, welche am 12. darf die gesamte steuerliche Bei einem Übergang eines Unterneh- Februar 2017 stattfinden wird. Sofern Ermässigung, die sich aufgrund der mens von der privilegierten die Schweizer Stimmbürger dem Patentbox, des erhöhten Abzugs für Besteuerung zur ordentlichen Reformpaket zustimmen, wird es F&E Aufwendungen und des fiktiven Besteuerung beabsichtigt der Kanton voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Zinsabzugs ergibt, 80% des Solothurn, den kantonalen Sondersatz Kraft treten. steuerbaren Gewinns (vor für die reduzierte Besteuerung von Verlustverrechnung und unter bestehenden stillen Reserven auf 1 bis Ausklammerung des Nettobeteiligungs- 1,5 Prozent festzulegen (sogenanntes ertrages) nicht übersteigen. Die «Zweisatzmodell»). Durch die Kantone können die maximale Anwendung des Zweisatzmodells kantonale Steuerermässigung auf während einer fünfjährigen einen niedrigeren Prozentsatz senken. Übergangsphase wird ein abrupter Die Regierung des Kantons Solothurn Anstieg der Gewinnsteuerlast der hat in diesem Zusammenhang jeweiligen Unternehmen vermieden. beschlossen, dass die maximale kantonale Steuerermässigung aufgrund Tax News – Winter 2016 6
Martin Huber Frédéric Bonny Executive Director Senior Manager Business Tax Services, Bern Private Client Services, Bern martin.huber@ch.ey.com frederic.bonny@ch.ey.com Kanton Freiburg veröffentlicht Plan für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III Die Schweizer Unternehmens- Gewinnsteuersatz auf rund 13,72 abzugsfähige Patentboxerträge beträgt steuerreform III (USR III) sieht vor, Prozent (je nach Gemeinde, 90 Prozent, für abzugsfähige F&E- bestimmte Steuerprivilegien durch ein einschliesslich Bundessteuer) gesenkt Ausgaben wird ein erhöhter kantonaler neues Paket international anerkannter werden. Ferner umfasst der Plan die Steuerabzug von 150 Prozent gewährt. Massnahmen zu ersetzen. Die Einführung einer Patentbox sowie Fiktiver Zinsabzug Gesetzesänderungen sollen mit einer eines erhöhten Abzugs von breiten Senkung der kantonalen Forschungs- und Entwicklungs- Die Freiburger Regierung plant auf Gewinnsteuersätze verknüpft werden kosten (F&E). kantonaler Ebene keine Einführung und stellen damit sicher, dass die eines fiktiven Zinsabzugs (NID) auf Um seine Attraktivität als Schweiz für internationale Unterneh- überschüssigem Eigenkapital. Laut der Unternehmensstandort zu erhalten, men in einem Umfeld, das künftig Regierung würde diese Massnahme plant die Regierung des Kantons nicht mehr so sehr von der Erosion einen erheblichen Ausfall an Freiburg folgende Massnahmen zur der Steuerbemessungsgrundlage und Steuereinnahmen für den Kanton kantonalen Umsetzung der USR III: Gewinnverlagerungen (Base Erosion Freiburg zur Folge haben und sei nicht and Profit Shifting, BEPS) geprägt Senkung der Steuersätze mit der kantonalen Strategie vereinbar. sein wird, attraktiv bleibt. Dazu möchte man den Unternehmen Der Gewinnsteuersatz soll vom Behandlung der stillen Reserven bei Planungssicherheit für die Zukunft derzeitigen Maximalsatz von 20,85 Beendigung des Steuerstatus bieten und gleichzeitig die Einhaltung Prozent auf 13,72 Prozent Nach Bundesrecht sind stille Reserven internationaler Besteuerungs- (einschliesslich Bundessteuer) gesenkt auf Kantonsebene, die unter einem vorschriften sicherstellen. werden. Zudem soll der kantonale privilegierten Steuerstatus gebildet Kapitalsteuersatz für alle ordentlich Am 17. Juni 2016 verabschiedete das wurden, grundsätzlich während fünf besteuerten juristischen Personen von Schweizer Parlament das endgültige Jahren gesondert zu besteuern. 0,16 Prozent auf 0,04 Prozent USR-III-Paket, das die Attraktivität der Gemäss den veröffentlichten herabgesetzt werden. Zusammen mit Schweiz als Unternehmensstandort Unterlagen der Freiburger Regierung dem Gemeindesteuerfuss ergibt dies stärken soll1. Die neue Gesetzgebung ist jedoch keine solche privilegierte einen effektiven Steuersatz von 0,077 wird dem Volk am 12. Februar 2017 Besteuerung für von den Unternehmen Prozent (Belastung am Hauptort). zur Abstimmung unterbreitet und als Statusgesellschaften gebildete stille Ferner ist eine zusätzliche Senkung der dürfte am 1. Januar 2019 in Kraft Reserven vorgesehen und der Kanton Kapitalsteuer auf dem Nettoeigen- treten. Freiburg beschränkt sich vorerst auf kapital geplant, das im Zusammenhang die Senkung des ordentlichen mit Beteiligungen, Patenten und Die Kantone müssen ihre kantonalen Gewinnsteuersatzes. Der definitive vergleichbaren immateriellen Steuergesetze entsprechend der USR Gesetzesentwurf bleibt somit Wirtschaftsgütern steht. Auf dem III anpassen. Einige Massnahmen sind abzuwarten. Nettoeigenkapital im Zusammenhang zwingend und müssen von den Kan- mit konzerninternen Darlehen findet tonen umgesetzt werden, andere sind hingegen der ordentliche optional. Die Senkung der kantonalen Kapitalsteuersatz Anwendung. Ferner Steuersätze liegt im freien Ermessen soll im Kanton Freiburg die Kapital- der Kantone. Jeder Kanton setzt daher steuer weiterhin nicht an die Gewinn- die USR III individuell um, indem die steuer angerechnet werden können. Änderungen der kantonalen Steuergesetze auf die spezifischen Patentbox und erhöhter F&E-Abzug Gegebenheiten zugeschnitten werden. Um Innovationen und F&E-Aktivitäten Am 19. September 2016 stellte die in der Schweiz zu fördern, sind die Regierung des Kantons Freiburg ihren Einführung einer Patentbox sowie das Plan für die Umsetzung der USR III in Konzept eines erhöhten F&E-Abzugs kantonales Steuerrecht vor. Als als Bestandteil des Pakets vorgesehen. zentrale Massnahme soll der Die kantonale Steuerentlastung für 1. Siehe EY Global Tax Alert Schweizer Parlament verabschiedet Unternehmenssteuerreform III vom 17. Juni 2016. Weitere Informationen zur Schweizer Unternehmenssteuerreform III finden Sie auch unter http://www.ey.com/ch/de/services/tax/ey-unternehmenssteuerreform-iiischweiz Tax News – Winter 2016 7
Beschränkung kantonaler Weitere Massnahmen und Ausblick Steuererleichterungen Finanzierung Der von der Regierung des Kantons Mit der Einführung einer Obergrenze Für natürliche Personen soll die Freiburg am 19. September 2016 für Steuerermässigungen soll die Teilbesteuerung von Dividenden- vorgestellte Ansatz ist derzeit Besteuerung eines Minimums an erträgen von 50 auf 60 Prozent erhöht Gegenstand eines öffentlichen Steuersubstrat von Unternehmen werden. Der Kanton bleibt somit für Vernehmlassungsverfahrens, das am gewährleistet werden. Die Freiburger Aktionäre attraktiv und generiert so 21. Dezember 2016 abgeschlossen Regierung sieht vor, die maximale Mehreinnahmen von schätzungsweise wird. Anschliessend muss das kantonale Steuererleichterung CHF 3,4 Millionen. Parlament des Kantons Freiburg über aufgrund der Patentbox und des die Umsetzung der USR III entscheiden. Durch die Senkung der Steuersätze erhöhten F&E-Abzugs auf insgesamt wird jedoch mit Mindereinnahmen Auf Bundesebene ist das Referendum 80 Prozent des Nettogewinns des gerechnet. Der Bund wird einen gegen den Gesetzesentwurf zustande Unternehmens zu beschränken. finanziellen Ausgleich an die Kantone gekommen. Die eidgenössische gewähren und den Kantonsanteil an Volksabstimmung findet am der direkten Bundessteuer erhöhen. 12. Februar 2017 statt. Das gesamte Reformpaket soll am 1. Januar 2019 Als Gegenleistung für die günstigen in Kraft treten. Rahmenbedingungen schlägt die Regierung bei den Arbeitgebern unter anderem eine Erhöhung der Familien- zulagen sowie weitere Massnahmen bei der Berufsbildung und bei der Tages- betreuung vor. Tax News – Winter 2016 8
Martin Huber Martin Kistler Executive Director Manager Business Tax Services, Bern Business Tax Services, Bern martin.huber@ch.ey.com martin.kistler@ch.ey.com Kanton Bern äussert sich zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III Die Schweizer Unternehmens- Kantons Bern erfolgen. Als zentrale von 150 Prozent der abzugsfähigen steuerreform III (USR III) sieht vor, Massnahme soll der effektive F&E-Ausgaben einzuführen. Damit wird bestimmte Steuerprivilegien durch ein Gewinnsteuersatz auf rund 16,37 der vom Bundesrecht gewährte neues Paket international anerkannter Prozent (je nach Gemeinde, Spielraum vollständig ausgeschöpft. Massnahmen zu ersetzen. Die einschliesslich Bundessteuer) gesenkt Zur Patentbox hat sich der Regierungs- Gesetzesänderungen sollen mit werden. Ferner umfasst der Plan eine rat noch nicht weitergehend geäussert. einer breiten Senkung der kantonalen Patentbox und einen erhöhten Abzug Fiktiver Zinsabzug Gewinnsteuersätze verknüpft werden von Forschungs- und und stellen damit sicher, dass die Entwicklungskosten (F&E). Der Die zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) Schweiz für internationale Unterneh- Regierungsrat hat sich jedoch noch hat der Regierungsrat des Kantons men in einem Umfeld, das künftig nicht zu allen geplanten Massnahmen Bern noch nicht abschliessend nicht mehr so sehr von der Erosion geäussert. beurteilt. Er wird sich im Rahmen der Steuerbemessungsgrundlage und der Vernehmlassungsvorlage dazu Um seine Attraktivität als Unterneh- Gewinnverlagerungen (Base Erosion äussern. mensstandort zu erhalten, plant die and Profit Shifting, BEPS) geprägt Regierung des Kantons Bern folgende Wegfall der Statusgesellschaften sein wird, attraktiv bleibt. Dazu Massnahmen zur kantonalen möchte man den Unternehmen Mit der USR III soll die privilegierte Umsetzung der USR III: Planungssicherheit für die Zukunft Besteuerung der Statusgesellschaften bieten und gleichzeitig die Einhaltung Senkung der Steuersätze (Holding-, Domizil- und gemischte internationaler Besteuerungs- Gesellschaften) wegfallen. Der Kanton vorschriften sicherstellen. Der (effektive) Gewinnsteuersatz soll Bern sieht jedoch vor, in einer Über- vom derzeitigen Maximalsatz von Am 17. Juni 2016 verabschiedete das gangsphase von 2019 bis 2024 23,35 Prozent auf 16,37 Prozent Schweizer Parlament das endgültige allfällige unter dem Steuerprivileg (einschliesslich Bundessteuer) gesenkt USR-III-Paket, das die Attraktivität der geschaffene stille Reserven von werden. Dabei soll die Senkung gemäss Schweiz als Unternehmensstandort Statusgesellschaften mit einem untenstehender Tabelle gestaffelt bis stärken soll1. Die neue Gesetzgebung attraktiven Sondersatz zu besteuern, ins Jahr 2022 vorgenommen werden: wird dem Volk am 12. Februar 2017 welcher die Steuerbelastung in dieser zur Abstimmung unterbreitet und 2019 20,03 Prozent Zeit unter gewissen Voraussetzungen dürfte am 1. Januar 2019 in Kraft ungefähr auf dem Niveau der 2020 18,65 Prozent treten. abgeschafften Sondernormen hält. Zur 2021 17,16 Prozent konkreten Höhe des Sondersatzes hat Die Kantone müssen ihre kantonalen sich der Regierungsrat jedoch noch Steuergesetze entsprechend der USR 2022 16,37 Prozent nicht geäussert. III anpassen. Einige Massnahmen sind Der kantonale Kapitalsteuersatz soll zwingend und müssen von den Beschränkung kantonaler zudem für alle ordentlich besteuerten Steuererleichterungen Kantonen umgesetzt werden, andere juristischen Personen von 0,3 Promille sind optional. Die Senkung der auf 0,1 Promille herabgesetzt werden, Mit der Einführung einer Obergrenze kantonalen Steuersätze liegt im freien wobei die Kapitalsteuer im Kanton Bern für Steuerermässigungen soll die Ermessen der Kantone. Jeder Kanton weiterhin an die Gewinnsteuer Besteuerung eines Minimums an setzt daher die USR III individuell um, angerechnet werden kann. Steuersubstrat von Unternehmen indem die Änderungen der kantonalen gewährleistet werden. Die Berner Steuergesetze auf die spezifischen Patentbox und erhöhter F&E-Abzug Regierung sieht vor, die maximale Gegebenheiten zugeschnitten werden. kantonale Steuererleichterung Um Innovationen und F&E-Aktivitäten Am 22. November 2016 äusserte sich in der Schweiz zu fördern, sind die aufgrund der Patentbox, des erhöhten der Regierungsrat des Kantons Bern Einführung einer Patentbox sowie das F&E-Abzugs und allfälliger weiterer zur Umsetzung der USR III in sein Konzept eines erhöhten F&E-Abzugs Massnahmen auf insgesamt 80 Prozent kantonales Steuerrecht. Die vorgesehen bzw. möglich. Der Kanton des Nettogewinns des Unternehmens Umsetzung der USR III soll dabei im Bern plant, zusätzlich zur Patentbox zu beschränken. Rahmen der Steuerstrategie des einen erhöhten F&E-Abzug 1. Siehe EY Global Tax Alert Schweizer Parlament verabschiedet Unternehmenssteuerreform III vom 17. Juni 2016. Weitere Informationen zur Schweizer Unternehmenssteuerreform III finden Sie auch unter http://www.ey.com/ch/de/services/tax/ey-unternehmenssteuerreform-iiischweiz Tax News – Winter 2016 9
Ausblick Der Kanton Bern plante im Rahmen seiner Steuerstrategie unabhängig von der USR III eine Steuergesetzrevision. Diese erfolgt nun unter Berücksichtigung der USR III. Die Vernehmlassungsvorlage wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 den Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgestellt, die Vernehmlassung wird jedoch auf jeden Fall nach der eidgenössischen Abstimmung vom 12. Februar 2017 gestartet. Wird die USR III vom Volk abgelehnt, werden die Massnahmen aus der Steuerstrategie des Regierungsrates (d.h. insbesondere die beabsichtigte Senkung der Gewinnsteuerbelastung) im Kanton Bern dennoch umgesetzt. Tax News – Winter 2016 10
Kornel Wick Bernadette Nellen Executive Director Senior Consultant People Advisory Services, Zürich People Advisory Services, Zug kornel.wick@ch.ey.com bernadette.nellen@ch.ey.com Auswirkungen von FABI auf den Lohnausweis, die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer – Neuerungen im Bereich Geschäftswagen In der Volksabstimmung vom 9. kann der Arbeitnehmer (bzw. die zurücklegen. Demzufolge sind aufgrund Februar 2014 wurde der Bundes- Arbeitnehmerin) in der persönlichen fehlendem Arbeitsweg eine beschluss über die Finanzierung und Steuererklärung keinen Berufskosten- regelmässige Home-Office Tätigkeit, den Ausbau der Eisenbahninfras- abzug für den Arbeitsweg geltend unbezahlter Urlaub, Auslandaufenthalt, truktur (FABI) angenommen. Die machen. Freistellung, Fahrt zur Weiter- Auswirkungen von FABI auf den bildung/Seminar, etc. ebenfalls als Neu hat der Arbeitgeber unter der Lohnausweis, die Arbeitgeber sowie Aussendiensttag zu zählen. Ziffer 15 des Lohnausweises die Arbeitnehmer wurden in einem („Bemerkungen“) ab dem Jahr 2016 Der Arbeitnehmer hat ab dem Jahr früheren Artikel der Tax News zudem einen allfälligen prozentualen 2016 in der privaten Steuererklärung eingehend erläutert. Die Anteil Aussendienst des Arbeitnehmers neu zusätzliches steuerbares Eidgenössische Steuerverwaltung zu bescheinigen. Dieser prozentuale Einkommen für die Benützung des (ESTV) hat am 15. Juli 2016 zum Anteil Aussendienst berechnet sich Geschäftswagens auf dem Arbeitsweg Thema Mitarbeitende mit Geschäfts- aufgrund der effektiven Aussendienst- zu deklarieren (Anzahl Kilometer fahrzeug eine Mitteilung publiziert. tage in Prozent des Totals von 220 multipliziert mal 70 Rappen pro Die Mehrheit der Kantone hat Arbeitstagen, welche Ferien, einzelne Kilometer). Bei einem allfälligen Anteil zwischenzeitlich entschieden, ob, Krankheitstage, etc. bereits berück- Aussendienst gemäss Bescheinigung ab wann und in welcher Höhe sichtigen. Wahlweise kann der Arbeit- auf dem Lohnausweis kann der Abzugsbeschränkungen eingeführt geber die Aussendiensttage mittels Arbeitnehmer diesen Betrag entspre- werden sollen. Im nachfolgenden Pauschalen nach Funktions-/Berufs- chend reduzieren. Sofern der Arbeit- Beitrag werden diese Neuerungen gruppen, welche der Bund in seiner geber den Anteil Aussendienst mittels sowie die Auswirkungen für Mitteilung vom 15. Juli 2016 den vom Bund vorgegebenen Angestellte dargelegt. veröffentlicht hat oder aufgrund Pauschalen bescheinigt, besteht für Unentgeltliche Zurverfügungstellung eigener Berechnungen aufführen. den Arbeitnehmer die Möglichkeit, im eines Geschäftswagens Rahmen seiner Steuererklärung bzw. Bei der Definition eines Aussendienst- nachträglichen Überprüfung der Gemäss der aktuellen Regelung wird im tages ist massgebend, ob Mitarbei- Quellensteuer den Nachweis der Lohnausweis der Privatgebrauch als tende mit dem Geschäftsfahrzeug höheren effektiven Aussendiensttage geldwerte Leistung erfasst. Dies in der direkt vom Wohnort aus zum Kunden zu erbringen. Regel mittels einer pauschalen und vom Kunden wieder direkt an Aufrechnung von monatlich 0.8% des seinen Wohnort fährt (oder Für die Kosten des Arbeitswegs kann Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer), umgekehrt). Fährt der Mitarbeitende der Arbeitnehmer einen Abzug geltend mindestens aber von CHF 150 pro mit dem Geschäftsfahrzeug vom Büro machen. Dieser Abzug wird auf Grund Monat. Auf diesem Betrag muss der zum Kunden und anschliessend direkt von Art. 26 DBG ab 2016 bei der Arbeitgeber (bzw. die Arbeitgeberin) an seinen Wohnort, so ist dies als direkten Bundessteuern neu auf auch die Sozialversicherungsbeiträge, halber Aussendiensttag zu maximal CHF 3‘000 beschränkt. die Mehrwertsteuer und bei quellen- bescheinigen. Entscheidendes Die Kantone sehen, unter Bezugnahme steuerpflichtigen Arbeitnehmern Kriterium ist also, ob die Angestellten auf Art. 9 Abs.1 des Steuerharmonisie- zusätzlich die Quellensteuer mit dem Geschäftsfahrzeug vor bzw. rungsgesetzes folgende Beschrän- abrechnen. Zusätzlich muss der nach Kundenbesuch nicht noch an den kungen des Fahrtkostenabzuges vor: Arbeitgeber im Lohnausweis das Feld F üblichen permanenten Arbeitsort ankreuzen. Auf Grund dieses Kreuzes fahren und somit keinen Arbeitsweg Tax News – Winter 2016 11
Aargau: Gültig per 01.01.2017, max. CHF 7‘000. Appenzell-Ausserroden: Gültig bereits per 01.01.2015 (!), max. CHF 6‘000 Appenzell-Innerroden: Keine Abzugsbeschränkung geplant Basel-Land: Gültig per 01.01.2017, max. CHF 6‘000 Basel-Stadt: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 3‘000 Bern: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 6‘700 Freiburg: Keine Abzugsbeschränkung geplant Genf: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 500 Glarus: Keine Abzugsbeschränkung geplant Graubünden: Keine Abzugsbeschränkung geplant Jura: Keine Abzugsbeschränkung geplant Luzern: Weiterhin in Diskussion Neuenburg: Keine Abzugsbeschränkung geplant Nidwalden: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 6‘000 Obwalden: Keine Abzugsbeschränkung geplant Schaffhausen: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 6‘000 Schwyz: Gültig per 01.01.2017, max. CHF 8‘000 Solothurn: Aktuell keine Beschränkung vorgesehen St. Gallen: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 3‘655 Tessin: Keine Abzugsbeschränkung geplant Thurgau: Gültig per 01.01.2016, max. CHF 6‘000 Uri: Keine Abzugsbeschränkung geplant Waadt: Keine Abzugsbeschränkung geplant Wallis: Keine Abzugsbeschränkung geplant Zug: Voraussichtlich gültig per 01.01.2017, max. CHF 6‘000. Bestätigung vom Parlament ausstehend. Zürich: Voraussichtlich gültig per 01.01.2018, max. CHF 6‘000. Bestätigung vom Parlament ausstehend. Für den Arbeitnehmer verliert ein Geschäftswagen an Attraktivität insbesondere bei Distanzen von mehr als 10 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort, da dies zu zusätzlichem steuerbarem Einkommen führt. Aufgrund der Deklaration des Anteils Aussendienst auf dem Lohnausweis fällt dem Arbeitgeber zudem ein höherer administrativer Aufwand an, sofern nicht auf die Pauschalen der Funktions-/Berufsgruppen abgestellt wird. Teilweise führen Arbeitgeber ein spezielles Tracking-Tool ein, das es dem Mitarbeiter ermöglicht, die effektiven Aussendiensttage nachzuführen. Tax News – Winter 2016 12
Hugh Docherty Emma Salisbury Executive Director Senior Consultant People Advisory Services, Zürich People Advisory Services, Zürich hugh.docherty@ch.ey.com emma.salisbury@ch.ey.com Ist das der letzte Aufruf betreffend Geschäfts- reisende? Oder ist das erst der Beginn... Die Globalisierung, wachsende Chancen von EY gaben an, dass sie über eine Kostenprognosen – ein Themen- in Entwicklungsländern und dringender formelle Richtlinie für Geschäftsreisen komplex der weit über die Einhaltung Bedarf an Talenten sind nur einige der verfügen oder beabsichtigen, eine aufsichtsrechtlicher Vorschriften Faktoren, die den rasanten Anstieg solche einzuführen. Die Befragten hinausgeht. internationaler Geschäftsreisen in den bestätigten auch, dass dieser Ist es jedoch realistisch zu sagen, dass letzten zwanzig Jahren gefördert Mitarbeiterkreis als Priorität betrachtet nur Geschäftsreisende den Unterneh- haben. wird, was die wachsende Bedeutung men im globalen Personalumfeld dieses Themas hervorhebt. Infolge strengerer grenzübergreifender Kopfschmerzen bereiten? Oder sollten Steuervorschriften und Sozialver- Trotz der Einführung von Richtlinien wir nicht auch breitere international sicherungsbestimmungen, verschärfter für Geschäftsreisen, sind Unternehmen mobile Gruppen in die Diskussion mit Immigrationskontrollen und der sich immer noch mit der Herausforderung einbeziehen und uns fragen, wie verändernden Technologie am Arbeits- konfrontiert, einen Echtzeit-Überblick Unternehmen - in Zeiten einer platz sind Geschäftsreisen gegenwärtig über ihre dienstreisenden Mitarbei- zunehmend digitalisierten und ein wichtiges strategisches Thema in tenden zu bewahren. Sowohl die überwachten Wirtschaft – ihre HR Unternehmen. Die endgültigen Erfassung genauer Daten, als auch die Strategie besser strukturieren können? Empfehlungen der OECD betreffend eingeschränkten internen Ressourcen, Angesichts des fortwährenden den BEPS (Base Erosion and Profit erschweren die Überwachung dieser regulatorischen Drucks und der Shifting) Action Plan werden nach und Mitarbeitergruppe. Ein proaktiver, konstant erforderlichen Daten- nach in Kraft treten und Unternehmen funktionsübergreifender Ansatz trägt erfassung weltweit wird sicher zu grösserer Transparenz bei ihren dazu bei, dass ein Unternehmen seine Letzteres gelten oder gilt vielmehr weltweiten Geschäftsaktivitäten Herausforderungen im Bereich sogar bereits. verpflichten. Dies umfasst natürlich Geschäftsreisen besser bewältigen auch ihre Dienstreisenden. kann. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen bei der operativen Umsetzung Die von Geschäftsreisenden offen. ausgehenden Implikationen sind mannigfaltig. So liegt die Eine aktive Verwaltung der Gruppe der Verantwortung für diese Mitarbeiter- Geschäftsreisenden ist jedoch definitiv gruppe oftmals auch bei verschiedenen von Vorteil. Gerade durch die Funktionen innerhalb des anfängliche Datenerfassung können Unternehmens, z.B. in der Unternehmen wertvolle Einblicke in die Finanzabteilung, der Steuerabteilung, Aktivitäten der eigenen Mitarbeitenden Personalabteilung, Risikoabteilung gewinnen, welche wiederum unter oder gar bei den operativen anderem für interne Projekte und die Entscheidungsträgern. Die Frage, wie Festlegung der HR-Strategie genutzt diese mobilen Einzelpersonen zu werden können. Dies umfasst kategorisieren und zu verwalten sind, beispielsweise Themenbereiche wie ist daher in vielen Unternehmen weltweite Personalplanung, zentral. 76 % der Teilnehmer des Global Optimierung des Mobilitätsprogramms, Mobility Effectiveness Survey 2015 Talentmanagement und Tax News – Winter 2016 13
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist eine Marktführerin in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Wir fördern mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Dienstleistungen weltweit die Zuversicht und die Vertrauensbildung in die Finanzmärkte und die Volkswirtschaften. Für diese Herausforderung sind wir dank gut ausgebildeter Mitarbeitender, starker Teams sowie ausgezeichneter Services und Kundenbeziehungen bestens gerüstet. «Building a better working world»: Unser globales Versprechen ist es, gewinnbringend den Fortschritt voranzutreiben – für unsere Mitarbeitenden, unsere Kunden und die Gesellschaft. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG- Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.ey.com. Die EY-Organisation ist in der Schweiz durch die Ernst & Young AG, Basel, an zehn Standorten sowie in Liechtenstein durch die Ernst & Young AG, Vaduz, vertreten. «EY» und «wir» beziehen sich in dieser Publikation auf die Ernst & Young AG, Basel, ein Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2016 Ernst & Young AG All Rights Reserved. Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht. Obwohl sie mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann sie nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Es liegt am Leser zu bestimmen, ob und inwiefern die zur Verfügung gestellte Information im konkreten Fall relevant ist. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young AG und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen empfehlen wir den Beizug eines geeigneten Beraters. www.ey.com/ch
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