OSTWESTFALEN - IHK Ostwestfalen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Februar 2019 OSTWESTFALEN INTERNATIONAL Internetadressen des Monats Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHKs in NRW Veranstaltungen Absatzchancen in Österreich und der Schweiz – Workshop in Bielefeld Managementtraining Russland JEFTA: Das neue EU-Zollabkommen mit Japan Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft – Tipps für Newcomer Webinar: Markt- und Rechts-Update Südkorea Round-Table: Mongolei Zoll-Spezialworkshop Warenverkehr EU-Türkei Webinar: Markt- und Rechts-Update Indonesien Unternehmerreisen Georgien: Geschäftsanbahnungsreise Modernisierung der Infrastruktur Russland: Unternehmerreise „NRW goes Innovation“ Schweden: Geschäftsanbahnungsreise Industrie 4.0 Türkei: Unternehmerreise „NRW goes to Turkey“ Allgemeine Informationen EU-Mittelstandsmonitor: Überblick über für KMU-relevante EU-Vorhaben CintQoop: Wissenstransfer zwischen Unternehmen aus OWL und der FH Bielefeld Ländernotizen Ägypten: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller – weitere Produkte betroffen Afrika: Kleinkredite per Mobiltelefon helfen Afrikas Bauern Argentinien: Einfuhr für Glühlampen und Halogenlampen Belgien: Für Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen kann einheitliche Genehmigung beantragt werden Bulgarien: Medizinische Notfalldienste werden verbessert China: Ergebnisse der Geschäftsklima-Umfrage der AHK Côte d’Ivoire: Neustart der Konformitätsprüfung Estland: GmbH-Gründung ohne estnisches Konto möglich Frankreich: Umfrageergebnis – Deutschland genießt weiter ein gutes Image Großbritannien: Digitalisierung der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Indien: Ausschreibungen gehen online Irland: Planung für den Fall eines harten Brexits Irland: Neue Regelungen zur Arbeitszeit Jordanien: Neue Steuersätze Kasachstan: Pkw-Verkäufe legen weiter zu
Ländernotizen Kolumbien: Holzverpackungen – Aktualisierte Details zur Umsetzung der ISPM-Norm 15 veröffentlicht Russland: Pharmakonzerne investieren in neue Werke Schweden: Schwedische AB – Verwaltungsrat kann persönlich haftbar gemacht werden Türkei: Türkische Zentralbank verdoppelt gesetzliche Verzugszinsen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Seminar: BREXIT – Die neuen Zollvorschriften im Überblick Reform der EG-Dual-use-Verordnung verzögert sich Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für die Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte bis September 2019 EU beschließt endgültige Zölle auf Stahlimporte Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU Übermittlung von Websiteauszügen bei Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung EU-Leitfaden über Handelspolitische Schutzinstrumente Merkblatt zur elektronischen Abschreibung EU: Handelsabkommen mit Japan Relaunch: Finanzsanktionsliste neu gestaltet VR China: Einfuhrverbot für Gebrauchtwaren 12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten Zollaussetzungen für das Jahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen – BAFA-Anträge nur mit Kunden-Webseiten-Infos möglich EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr Messen Türkisches Handelsministerium lädt deutsche Einkäufer zu diversen Messen ein Global Food Innovation Summit Seed & Chips Publikationen Korruption vermeiden – Hinweis für deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind EU-Leitfaden: Handelspolitische Schutzinstrumente für KMU Impressum: Redaktion und Ansprechpartner: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Ines Ratajczak – 0521 554-101 Elsa-Brändström-Straße 1-3 Auslandsmarketing – Asien + Pazifik, Nah- und Mittelost + Nordafrika 33602 Bielefeld Jens Heckeroth – 0521 554-250 Auslandsmarketing – Afrika, Amerika, Europa Ausgabe 2/2019 Martina Wiebusch – 0521 554-232 2 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Die IHK Ostwestfalen hat die vorgenannten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Internetadresse des Monats Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHKs in NRW Suchfeld für Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHKs in NRW zurück zum Verzeichnis Link Veranstaltungen Absatzchancen in Österreich und der Schweiz – Workshop in Bielefeld Österreich und die Schweiz stellen aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur überaus interessante und kaufkräftige Märkte für Ihre Produkte und Dienstleistungen dar. Die Deutsche Handelskammer in Österreich und die Handelskammer Deutschland-Schweiz möchte Sie beim Auf- und Ausbau Ihrer Geschäfte und Kontakte aktiv unterstützen. Dazu wird am 13. Februar 2019 in der IHK in Bielefeld ein kostenloser Workshop angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch erforderlich. Kontakt: Jens Heckeroth, IHK Ostwestfalen, Tel. 0521 554-250, j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Managementtraining Russland Das zweitägige Intensiv-Training am 14. und 15. Februar 2019 in der IHK Düsseldorf vermittelt das notwendige praktische Know-how für eine erfolgreiche Marktbearbeitung in Russland. Zielgruppe sind Geschäftsführer, Vertriebs- bzw. Verkaufsleiter von Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten in Russland an die veränderten Marktbedingungen anpassen oder einen Markteinstieg planen. Kontakt: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211 3557-329, E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details JEFTA: Das neue EU-Zollabkommen mit Japan JEFTA unterscheidet sich im Zollbereich in vielen Punkt von anderen Freihandelsabkommen. Insbesondere die Ermittlung der so genannten Präferenzursprungseigenschaft muss nicht nur sorgfältig geprüft werden, sondern es muss auch zusätzlich in dem Präferenznachweis angegeben werden, wie der Präferenzursprung ermittelt wurde, zum Beispiel durch vollständiges Hersteller oder eine ausreichender Verarbeitungstiefe von Vormaterialien. Vor allem bei reinen Handelswaren ist so in Nachweis schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, erläutert am 6. März 2019 in der IHK die grundsätzlichen Zollvorschriften und die Anforderungen für zollfreie Lieferungen im Rahmen des JEFAT-Abkommen. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 3
Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft – Tipps für Newcomer Sie haben vor einiger Zeit ein Unternehmen gegründet und die Internationalisierung gehört für Sie zur Wachstumsstrategie? Oder haben Sie Erfahrung im Auslandsgeschäft, möchten jetzt aber weitere Märkte in den Fokus nehmen? Im Rahmen eines Vortrages erläutern wir am 12. März 2019 in der IHK-Zweigstelle in Paderborn, was Sie beim Einstieg ins bzw. dem Ausbau des Auslandsgeschäfts bedenken sollten. Konkretere Fragen können in einem Einzelgespräch geklärt werden. Vor oder nach dem Vortrag "Schritt für Schritt ins Auslandsgeschäft" haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Beratungsgespräch zu führen mit: Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK Ostwestfalen Themen: Warenverkehr, Visa, Zahlungsverkehr Jens U. Heckeroth, Referent International Themen: Internationales Recht, Vertragsgestaltung, Auslandsmarketing und –vertrieb Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch erforderlich. Kontakt: Jens Heckeroth, IHK Ostwestfalen, Tel. 0521 554-250, j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details Webinar: Markt- und Rechts-Update Südkorea Das Webinar bietet Ihnen am 19. März 2019 die Gelegenheit, sich von Ihrem Büro aus über die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten, Chancen und Herausforderungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des ostasiatischen Marktes zu informieren. Die Referenten des Webinars sind die Marktexperten der Koreanisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer sowie Moritz Winkler von der koreanischen Rechtsanwaltskanzlei Yulchon LLC. Das Webinar ist kostenfrei. Kontakt: Aleksandra Kroll, IHK Mittlerer Niederrhein, Tel. 02131 9268-587, E-Mail: kroll@mittlerer-niederrhein.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Round-Table: Mongolei Wie ist die aktuelle Situation in der Mongolei? Welche Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich für deutsche Unternehmen? Darüber informieren und diskutieren mit Ihnen Stefan Duppel, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Mongolei, Stefan Schmitz, Honorarkonsul der Mongolei in NRW, RSAA und Dr. Oliver Schnorr, Vorstandsvorsitzender des Deutsch- Mongolischen Unternehmerverbands, am 20. März 2019 in Köln. Weitere Informationen/Kontakt: IHK Köln, Anja Grothaus, Tel. 0221 1640-1562, E-Mail: anja.grothaus@koeln.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details Zoll-Spezialworkshop Warenverkehr EU-Türkei Trotz Zollunion gelten mittlerweile für viele Warengruppen Ausnahmen und Genehmigungspflichten beim Import. Informieren Sie sich am 28. März 2019 im Rahmen des Workshops über Importformalitäten und mögliche Hindernisse bei der Einfuhr in die Türkei. Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit eigene Fallbeispiele aus dem Tagesgeschäft mit einfließen zu lassen. Mit Ihrer Online-Anmeldung können Sie einen konkreten Sachverhalt schildern, zu dem Sie Fragen haben und dabei die Zolltarifnummer sowie eine Warenbeschreibung angeben. Kontakt: IHK Köln, Özlem Tabakoglu, Tel. 0221 1640-1557, E-Mail: oezlem.tabakoglu@koeln.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 4
Webinar: Markt- und Rechts-Update Indonesien Das Webinar bietet Ihnen am 21. März 2019 die Gelegenheit, sich kurz und kompakt von Ihrem Büro aus über die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten, Chancen und Herausforderungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des südostasiatischen Marktes zu informieren. Die Referenten des Webinars sind die Marktexperten der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer sowie Markus Schlüter, Indonesien-Verantwortlicher bei der Rechtsanwalts- kanzlei Rödl&Partner. Das Webinar ist kostenfrei. Kontakt: Aleksandra Kroll, IHK Mittlerer Niederrhein, Tel. 02131 9268-587, E-Mail: kroll@mittlerer-niederrhein.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Unternehmerreisen Georgien: Geschäftsanbahnungsreise Modernisierung der Infrastruktur Nach dem Besuch von Bundeskanzlerin Merkel im August 2018 steht der Südkaukasus mit den Republiken Georgien, Armenien und Aserbaidschan 2019 im Fokus der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Vom 25. - 29. März 2019 leitet der Parlamentarische Staatssekretär im BMWi, Thomas Bareiß, eine Geschäftsanbahnung in die Republik Georgien. Die Themen der Reise nach Tiflis, Poti und Batumi sind u.a. Nachhaltige Mobilität, Stadtplanung und Logistik. Neben der Begleitung von Herrn Bareiß zu politischen Gesprächen werden für die deutschen Firmen Präsentationen und individuelle Termine organisiert. zurück zum Verzeichnis Details Russland: Unternehmerreise „NRW goes Innovation“ Vom 2. bis 4. April 2019 führt eine von NRW.International organisierte Unternehmerreise nach St. Petersburg. NRW-Unternehmen haben die Möglichkeit, umfangreiche Marktinformationen zu erhalten und direkt vor Ort Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern zu knüpfen oder zu vertiefen sowie innovative Projekte anzubahnen. Die Reise wird von NRW- Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart begleitet. Kontakt: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211 3557-329, E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Schweden: Geschäftsanbahnungsreise Industrie 4.0 Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) organisiert im Rahmen des geförderten Markterschließungsprogrammes des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. bis 24. Mai 2019 eine Geschäftsanbahnungsreise für KMU nach Stockholm und Göteborg. Kontakt: AHK Schweden, Dr. Verena Adamheit, Tel. +46 8 6651896, E-Mail: verena.adamheit@handelskammer.se. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 5
Türkei: Unternehmerreise „NRW goes to Turkey“ Die branchenübergreifende Reise vom 21. bis 23. Juni 2019 richtet sich an NRW- Unternehmen und beinhaltet unter anderem individuelle Kooperationsgespräche mit türkischen Unternehmen, ein Round-Table zur aktuellen Situation in der Türkei durch ortsansässige deutsche Unternehmensvertreter sowie die Teilnahme am Sommerfest der Auslandhandelskammer Türkei. Weitere Informationen zum Fachprogramm der Reise werden zeitnah veröffentlicht. Kontakt: IHK Köln, Andreas Schäfer, Tel. 0221 1640-1552, E-Mail: andreas.schaefer@koeln.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Allgemeine Informationen EU-Mittelstandsmonitor: Überblick über für KMU-relevante EU-Vorhaben Gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den sogenannten EU-Mittelstandsmonitor heraus. Dieser informiert über mittelstandsrelevante Vorhaben der EU. Grundlage der aktuellen Monitorliste ist das Arbeitsprogramm 2019 der EU-Kommission, das unter anderem auch Initiativen in Vorbereitung auf den Brexit enthält. zurück zum Verzeichnis Details CintQoop: Wissenstransfer zwischen Unternehmen aus OWL und der FH Bielefeld Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Unternehmen aus OWL und der FH Bielefeld wurde CintQoop geschaffen. CintQoop steht für Center for international Qualification and Cooperation und hat die Intention, als Bindeglied zwischen der Wissenschaft, vertreten durch die FH Bielefeld, und der Praxis, vertreten durch regionale Unternehmen, zu fungieren. Ausgewählte Unternehmen aus der Region OWL haben die Möglichkeit, eine bedarfsgenaue Kooperation mit der FH Bielefeld zu starten. Das Projekt dient u.a. als Plattform für Veranstaltungen und fördert somit intensiv den Austauschgedanken im Netzwerk. Postgraduale Weiterbildungsangebote in englischer Sprache mit Zertifikat, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Kooperationspartner, werden durch CintQoop angeboten. Zudem bietet CintQoop die Chance, Fachkräfte aus dem In- und Ausland zu rekrutieren. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2019. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 6
Ländernotizen Ägypten: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller – weitere Produkte betroffen gtai – Das Handels- und Industrieministerium hat weitere Produktgruppen benannt, die eine Registrierung bei der Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) erfordern, um in Ägypten gewerblich eingeführt werden zu dürfen. Laufende HS-Code Warenbeschreibung Nummer 26 4202.11, 4202.12, 4202.19, 4202.21, Koffer 4202.22, 4202.29 27 3923, 4819 Transport- oder Verpackungsmittel 28 8212.10, 8212.20.10; 8510.10, 8510.20, Rasiermesser, Ras 8510.30; 8516.31, 8516.32 zurück zum Verzeichnis Afrika: Kleinkredite per Mobiltelefon helfen Afrikas Bauern Nicht genug Geld für Saatgut? Ein unbezahlbares Ersatzteil? Oft genug heißt das Endstation für bäuerliche Kleinbetreibe in Afrika. Banken sind weit entfernt und wollen Sicherheiten. Nicht so ein neues Finanzierungsmodell, mit dem Start-ups in verschiedenen Ländern an den Start gehen: Kredit per Mobiltelefon, schnell und überall. Als Sicherheit dient das Zahlungsverhalten mit „mobile money“, also beispielsweise die Begleichung von Rechnungen mit dem Smartphone. Kenia gilt als einer der Vorreiter im mobilen Zahlungsverkehr weltweit. Rund 24 Millionen Personen nutzen allein in Kenia das System, das seit 2007 bargeldlosen Geldtransfer auch ohne Bankkonto ermöglicht. zurück zum Verzeichnis Details Argentinien: Einfuhr für Glühlampen und Halogenlampen gtai – Seit dem 31. Dezember 2010 gilt in Argentinien ein Einfuhr- und Verkaufsverbot von Glühlampen für den Gebrauch in Haushalten. Ab dem 31. Dezember 2019 wurde dieses Verbot auf Halogenlampen aller Typen und Modelle ausgeweitet. Gleichzeitig kann die Regierung Maßnahmen erlassen um die Einfuhr von Komponenten und Teilen zur Herstellung von Energiesparlampen und LED Technologien zu erleichtern, sofern diese nicht in Argentinien hergestellt werden können. Die Maßnahmen können in einer Senkung der Einfuhrabgaben oder einer vollständigen Befreiung bestehen. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 2/2019 7
Belgien: Für Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen kann einheitliche Genehmigung beantragt werden gtai - Seit dem 1. Januar 2019 ist für die Anstellung eines Staatsangehörigen aus einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nur noch eine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Das neue einheitliche Verfahren gilt für alle Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Arbeitszwecken für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen. Für die Beantragung einer einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen regionalen Arbeitsbehörde ist künftig alleine der Arbeitgeber zuständig. Die belgischen Behörden sind verpflichtet, das neue Verfahren innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung abzuschließen. Verlängerungsanträge für bereits bestehende Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse müssen nun schon zwei Monate vor deren Ablauf eingereicht werden. zurück zum Verzeichnis Bulgarien: Medizinische Notfalldienste werden verbessert gtai – Bulgarien erhält insgesamt 83,8 Millionen Euro von der EU zur Modernisierung der medizinischen Notfallhilfe. Ziel ist es, effiziente neue Ausrüstungen zu beschaffen und den Zugang zu medizinischen Einrichtungen zu verbessern. zurück zum Verzeichnis Details China: Ergebnisse der Geschäftsklima-Umfrage der AHK Gedämpfte Geschäftsaussichten und ein herausforderndes regulatorisches Umfeld prägen das Geschäftsklima deutscher Unternehmen, die auf dem chinesischen Markt tätig sind. Herausforderungen wie Bürokratie und administrative Hürden, Rechtsunsicherheit und unklare regulatorische Rahmenbedingungen sowie langsames und beschränktes Internet bestehen fort. Dennoch bleibt China für die Mehrheit der deutschen Unternehmen ein wichtiger Markt mit guten Geschäftschancen. Die Ergebnisse der Umfrage hat die AHK China auf ihrer Internetseite veröffentlicht. zurück zum Verzeichnis Details Côte d’Ivoire: Neustart der Konformitätsprüfung gtai –Exporteure können gegenwärtig vor dem Versand ihrer Waren ein Konformitäts-zertifikat auf freiwilliger Basis beantragen. Dessen Vorlage ermöglicht eine erleichterte Zollabfertigung in Côte d’Ivoire. Während der Pilotphase ab dem 15. Februar besteht eine Zertifizierungspflicht für folgende Produktgruppen: Nahrungsmittel, elektrische und elektronische Produkte (auch erneuerbare Energieprodukte), Kosmetika und Hygieneprodukte, Baumaterialien, Verpackungsmaterialien, Fahrzeugersatzteile und Zubehör, Schmierstoffe, Maschinen, Druckgeräte, persönliche Schutzausrüstungen, Produkte, die eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt darstellen können wie Tabak, Pharmazeutika, Düngemittel, Insektizide, Textilien, Schuhe und Spielzeug. Nach der Pilotphase soll die Konformitätsprüfung auf alle Importwaren ab einem FOB-Warenwert von einer Million Franc CFA (1.525 Euro) ausgedehnt werden, bis auf diejenigen, die in einer Ausnahmeliste aufgeführt sind. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 2/2019 8
Estland: GmbH-Gründung ohne estnisches Konto möglich Seit dem 1. Januar 2019 kann man bei der Gründung einer GmbH in Estland ein Bankkonto nutzen, was bei einem Kredit- oder Zahlungsinstitut im Europäischen Wirtschaftsraum für die GmbH eröffnet wurde. Eine Firmengründung in Estland ist seit 2014 mit der Einführung der digitalen ID-Karte möglich. Das estnische Unternehmen kann von überall in der Welt aus verwaltet werden. Der einzige Haken des e-Residency Programmes war die Notwendigkeit, ein estnisches Konto für die Einbringung des Stammkapitals von 2.500 Euro besitzen zu müssen. Darauf hat der estnische Gesetzgeber reagiert und dieses Hindernis abgeschafft. zurück zum Verzeichnis Details Frankreich: Umfrageergebnis – Deutschland genießt weiter ein gutes Image gtai - Das Image von Deutschland ist in Frankreich nach wie vor sehr gut. Das geht aus einer Studie des Marktforschungsunternehmens Ifop hervor, die von der Deutschen Botschaft in Paris in Auftrag gegeben worden ist. Auf die Frage "Haben Sie allgemein eine sehr gute, eher gute, eher schlechte oder sehr schlechte Wahrnehmung von Deutschland?", antworteten 12 Prozent mit "sehr gut", 72 Prozent mit "eher gut" und nur 14 Prozent mit "eher schlecht" beziehungsweise "sehr schlecht" (2 Prozent). Das Ifop-Institut hatte Anfang Dezember 2018 einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung und zusätzlich eine Gruppe von jungen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren zu ihrer Meinung über Deutschland befragt. Der jüngsten Umfrage zufolge hatten 81 Prozent der 18- bis 24-jährigen ein gutes oder sehr gutes Bild von Deutschland. Insgesamt ist die positive Wahrnehmung seit 2012 stabil. zurück zum Verzeichnis Details Details Großbritannien: Digitalisierung der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Der britische Fiskus digitalisiert im Rahmen des Projekts „Making Tax Digital“ den Prozess der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Diese müssen künftig frei von manuellen Arbeitsschritten erstellt worden sein und ausschließlich über eine spezielle Schnittstelle übermittelt werden. In drei Stufen werden die Anforderungen beginnend ab April 2019 bis April 2020 verschärft. Besteht lediglich eine mehrwertsteuerliche Registrierung in Großbritannien, sind die Vorgaben erst ab dem 1. Oktober 2019 verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt wird es nicht mehr möglich sein, die Meldedaten manuell auf der Internetseite des HMRC (HM Revenue & Customs) zu erfassen und auf diese Weise die Umsatzsteuer-erklärung einzureichen. zurück zum Verzeichnis Details Indien: Ausschreibungen gehen online gtai –Der öffentliche Sektor schreibt in Indien zunehmend digital aus. Hierbei kommen auch ausländische Hersteller zum Zug, auch wenn es gewisse Präferenzen für die lokale Produktion gibt. Treibende Kraft ist die Regierung, die Anfang 2012 das Central Public Procurement Portal lancierte, das alle staatlichen Institutionen nahtlos in ein elektronisches Beschaffungsverfahren hineinführt. Damit soll ein einziger Zugang zu Informationen und Ausschreibungen wie auch Transparenz geschaffen und Korruption bekämpft werden. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 9
Irland: Planung für den Fall eines harten Brexits gtai – Die Regierung sieht Fördergelder, Gesetzesänderungen und Investitionen in die Grenzabfertigung vor. Irlands Brexitplanung läuft auf Hochtouren. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat als Handelspartner und für den Transit zum Kontinent strategische Bedeutung. Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) Ende März 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt, stellt die irische Regierung ihren Ministerien im Haushaltsbudget für 2019 rund 115 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 25 Millionen Euro für Zollkontrollen. zurück zum Verzeichnis Details Irland: Neue Regelungen zur Arbeitszeit gtai – Das Gesetz sieht zukünftig vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens fünf Tage nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einige relevante Informationen über die wesentlichen Vertragsbedingungen zur Verfügung stellt, unter anderem die vernünftigerweise zu erwartende Arbeitszeit, und zwar pro Arbeitstag und pro Arbeitswoche. Sieht der Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenzahl vor und nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht in Anspruch, dann besteht künftig ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung von 25 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit. Wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht das Arbeitsverhältnis in der Praxis reflektiert, können Arbeitnehmer zukünftig verlangen, in einen bestimmten „Arbeitszeitkorridor“ eingruppiert zu werden. Dies kann beispielsweise „zwischen drei und sechs Stunden“ oder auch „zwischen 16 und 21 Stunden“ pro Woche sein - Genaueres regelt das Gesetz. Die neuen Regelungen treten zum 1. März 2019 in Kraft. zurück zum Verzeichnis Details Jordanien: Neue Steuersätze gtai – Die neuen Sätze betreffen die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die Steuerlast ist je nach Sektor unterschiedlich. zurück zum Verzeichnis Details Kasachstan: Pkw-Verkäufe legen weiter zu gtai – Die Nachfrage nach Neuwagen zieht in Kasachstan weiter an. Vor Ort montierte Fabrikate gewinnen Marktanteile. Ein chinesischer Investor übernimmt eines der beiden lokalen Montagewerke. Der Automobilverband KasAwtoProm meldet im Segment Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für 2018 ein Verkaufsplus von 24,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt setzten die in Kasachstan tätigen offiziellen Händler 57.919 neue Pkw für umgerechnet 1,4 Milliarden US-Dollar (US$) ab. Es dürfte aber noch einige Zeit vergehen, um beim Verkauf von Neuwagen auch nur in die Nähe des Absatzrekords aus dem Jahr 2014 von fast 164.000 Pkw zu kommen. Die Vereinigung des kasachischen Autobusiness, AKAB, hält 2019 den Verkauf von 73.000 bis 78.000 Einheiten für möglich. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 10
Kolumbien: Holzverpackungen – Aktualisierte Details zur Umsetzung der ISPM-Norm 15 veröffentlicht gtai – Das Institut für Landwirtschaft ICA hat mit vom 13. Dezember 2018 aktualisierte Details zur Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 für Holzverpackungen in Kolumbien veröffentlicht. Die Resolution regelt unter anderem die Registrierung von Personen, die für die Behandlung von Holzverpackungen zugelassen sind (Operadores Autorizados), die Überwachung von Holzverpackungen durch das ICA sowie Behandlungs- und Kenn- zeichnungspflichten. zurück zum Verzeichnis Details Russland: Pharmakonzerne investieren in neue Werke gtai – Russische Arzneimittelproduzenten profitieren von Investitionen im Gesundheitssektor. Die Regierung greift verstärkt in die Pharmabranche ein und verändert die Wettbewerbsbedingungen. Russlands Pharmaindustrie steigert ihre Produktion: Zwischen Januar und November 2018 stellten die Unternehmen Arzneimittel im Wert von umgerechnet 4 Milliarden Euro her, ein Plus von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unter den etwa 500 Produzenten sind ausländische Unternehmen mit einem Marktanteil von 70 Prozent die Platzhirsche. Russische und ausländische Pharmakonzerne bauen ihre bestehenden Kapazitäten aus und errichten neue Werke. Dadurch ergeben sich Absatzchancen für Hersteller von Produktionsanlagen sowie Analyse- und Labortechnik. zurück zum Verzeichnis Details Schweden: Schwedische AB – Verwaltungsrat kann persönlich haftbar gemacht werden Werden bei einem Kapitalmangel einer schwedischen Aktiengesellschaft die notwendigen Formalitäten nicht eingehalten, kann der Verwaltungsrat des Unternehmens gegebenenfalls persönlich haften und zur Zahlung von Schadensersatz an Gläubiger verpflichtet werden. Vermutet der Verwaltungsrat, dass das Eigenkapital der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte des registrierten Aktienkapitals gesunken ist, muss er in einem ersten Schritt eine sogenannte Kontrollbilanz erstellen und diese gegebenenfalls vom Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft prüfen lassen. Wird der Kapitalmangel darin bestätigt, ist eine erste Kontrollversammlung einzuberufen. Auf der Kontrollversammlung müssen die Aktionäre dann entscheiden, wie es mit der Gesellschaft weitergehen soll. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Formalitäten, die beachtet werden müssen. Werden diese Schritte unterlassen, kommt es zu einer persönlichen Haftung des Verwaltungsrats für alle danach entstehenden Forderungen. zurück zum Verzeichnis Türkei: Türkische Zentralbank verdoppelt gesetzliche Verzugszinsen gtai - Jährlich legt die türkische Zentralbank den gesetzlichen Verzugszinssatz fest. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 21,25 Prozent. Damit hat die Zentralbank den Zinssatz im Vergleich zum Vorjahr (10,75 Prozent) verdoppelt. Der Verzugszinssatz gilt unter Kaufleuten und kommt zur Anwendung, wenn die Parteien keine eigene diesbezügliche Regelung vereinbart haben oder wenn die vereinbarte Regelung unwirksam ist. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 2/2019 11
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Seminar: BREXIT – Die neuen Zollvorschriften im Überblick Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nord-Irland wird ab dem 30. März 2019 zollrechtlich zum Drittland. Das bedeutet für den Warenverkehr, dass jeder Export und Import beim deutschen bzw. EU-Zoll angemeldet werden muss. Das Hauptzollamt Bielefeld informiert am 11. Februar 2019 in der IHK über • die neuen Zollvorschriften, • die Dokumentationspflichten und • die Zollsätze Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch erforderlich. Details zurück zum Verzeichnis Reform der EG-Dual-use-Verordnung verzögert sich Bereits im September 2016 leitete die Europäische Kommission eine Reform der EG-Dual- use-Verordnung ((EG) Nr. 428/2009) ein und übermittelte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung. Die Mitgliedstaaten konnten sich aber bisher nicht auf eine gemeinsame Position im Rat einigen. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wurde, beginnt der Trilog zwischen Europäischer Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament. Dies wird bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr stattfinden. Das bedeutet aber nicht, dass der Reformvorschlag der Europäischen Kommission endgültig gescheitert ist. Vielmehr entscheidet das neu gewählte Europäische Parlament in der Regel, die Gesetzgebungsverfahren des alten Parlaments fortzuführen. Da sich das neue Europäische Parlament nach der Europawahl im Mai 2019 erst noch konstituieren muss, ist selbst bei einer zwischenzeitlichen Einigung im Rat ein Beginn des Trilogs vor dem Herbst 2019 nicht zu erwarten. zurück zum Verzeichnis Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für die Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte bis September 2019 Nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) hat die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung erneut verschoben. Neuer Starttermin ist nun der 1. September 2019. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls. Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden. Kontakt: Ali Dogan, Tel. +966 11 405 0201 ext. 141, E-Mail: dogan@ahk-arabia.com zurück zum Verzeichnis Ausgabe 2/2019 12
EU beschließt endgültige Zölle auf Stahlimporte Die Europäische Kommission hat am 16. Januar 2019 von den Mitgliedstaaten grünes Licht für die Verhängung von endgültigen Zöllen auf bestimmte Stahlimporte erhalten. Die Kommission hatte am 4. Januar der Welthandelsorganisation die Ergebnisse der Untersuchung für Schutzmaßnahmen bei bestimmten Stahlerzeugnissen mitgeteilt. Diese Maßnahmen sollen die europäischen Stahlerzeuger vor Marktverzerrungen schützen, die durch die einseitigen US-Maßnahmen zur Beschränkung der Stahleinfuhren auf den amerikanischen Markt entstanden sind. zurück zum Verzeichnis Details Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen einiger Freihandelsabkommen sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union vorgesehen. Die Zollverwaltung hat das Merkblatt REX angepasst. zurück zum Verzeichnis Details Übermittlung von Websiteauszügen bei Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass bei der Antragsstellung auf Erteilung einer Einzelausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung grundsätzlich weitere Dokumente, wie z. B. technische und vertragliche Unterlagen beizufügen sind. Ab dem 1. Februar 2019 sind zusätzlich Auszüge der Website des Käufers/Empfängers bzw. Endverwenders - seitens des Antragstellers - zu übermitteln. Das BAFA hat eine Rubrik „Häufige Fragen zu Websiteauszügen“ auf ihrer Internetseite unter den Reitern: „Antragstellung“, „ELAN-K2 Ausfuhr“ veröffentlicht. Dort sind auch die am häufigsten gestellten Fragen zur Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhrportals veröffentlicht. zurück zum Verzeichnis Details EU-Leitfaden über Handelspolitische Schutzinstrumente Die Europäische Kommission hat am 07. Januar 2019 für kleine und mittlere Unternehmen einen aktualisierten Leitfaden über handelspolitische Schutzinstrumente veröffentlicht. Der Leitfaden gibt eine Einführung sowie einen Überblick über die Phasen und Elemente einer Handelsschutzuntersuchung. Ein Helpdesk für Handelsschutzinstrumente soll KMU die Nutzung der Handelsschutzinstrumente erleichtern. Kontakt KMU-Helpdesk – kleine und mittlere Unternehmen: Tel.: 0032 22974483, E-Mail: trade-defence-sme- helpdesk@ec.europa.eu zurück zum Verzeichnis Details Merkblatt zur elektronischen Abschreibung Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung bzw. Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT- Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit Stand 1. Januar 2019 zum Download bereitgestellt. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 13
EU: Handelsabkommen mit Japan Die Europäische Kommission hat den Text zum Freihandelsabkommen EU-Japan am 27. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem Kapitel 3 des Abkommens. Sie weisen Abweichungen gegenüber den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen auf, so dass die in Zoll online dargestellten Einzelheiten zum Präferenzrecht für Japan nur bedingt gelten. Die wesentlichen Elemente der Ursprungsregeln hat die Zollverwaltung in einem Merkblatt zusammengestellt. zurück zum Verzeichnis Details Details Relaunch: Finanzsanktionsliste neu gestaltet Eine einfache und komfortable Datenbank für die Recherche nach sanktionierten Personen bietet das Justizportal des Bundes und der Länder. Dieser Online-Dienst präsentiert sich jetzt mit einem neuen Layout auf dem Justizportal des Bundes und der Länder. zurück zum Verzeichnis Details VR China: Einfuhrverbot für Gebrauchtwaren gtai - Zahlreiche technische und elektrische Waren dürfen in gebrauchtem Zustand nicht in die VR China eingeführt werden. Betroffen sind insbesondere Leuchtstoffröhren, Gasbehälter, Gasöfen und –brenner, Heiz- und Dampfkessel sowie Teile dafür, Kraftfahrzeuge und deren Motoren, Unterhaltungselektronik, medizinische Apparate und Röntgengeräte. Der genaue Warenkreis ergibt sich aus einer Liste im Anhang zur Bekanntmachung Nr. 107 des chinesischen Wirtschaftsministeriums vom 26. Dezember 2018 (nur chinesisch). zurück zum Verzeichnis Details 12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten Dies enthält im wesentlichen eine Anpassung des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste an die im Jahr 2017 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangements sowie eine Ergänzung des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste um die Nummer 9E992. Daneben enthält die 12. AWV- Änderung eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 AWV (Boykottverbot), eine Ausweitung der Prüfung bestimmter Unternehmenserwerbe (§§ 56 ff. AWV), die Änderung der Ausnahmeregelungen beim Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik (§ 76 Abs. 17 AWV) sowie die Ergänzung des § 82 AWV zur Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Art. 4h der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 (Birma/Myanmar). zurück zum Verzeichnis Details Zollaussetzungen für das Jahr 2019 Die Verordnung (EU) 1387/2013 regelt autonome Zollaussetzungen. Im Anhang dieser Verordnung, der regelmäßig aktualisiert wird, sind die Waren enthalten, die von Zöllen befreit worden sind. Mit der Verordnung (EU) 2018/2069 hat die EU den Anhang neu gefasst und die Liste der Waren veröffentlicht, für die ab 1. Januar 2019 autonome Zollaussetzungen gewährt werden. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 14
Ausfuhrgenehmigungen – BAFA-Anträge nur mit Kunden-Webseiten-Infos möglich Bei der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Einzelausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung sind grundsätzlich Dokumente, wie z. B. technische und vertragliche Unterlagen, beizufügen. Ab dem 1. Februar 2019 müssen Antragsteller zusätzlich relevante Auszüge der Website des Käufers, Empfängers sowie Endverwenders übermitteln. – Details unter Rubrik „Häufige Fragen zu Websiteauszügen“. zurück zum Verzeichnis EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L. C 15/19 Regenbogenforellen/Türkei L 12/19 Aluminiumheizkörper/Volksrepublik China L 15/19 Indica-Reis/Kambodscha, Myanmar L 16/19; L 16I Elektrofahrräder/Volksrepublik China zurück zum Verzeichnis Messen Türkisches Handelsministerium lädt deutsche Einkäufer zu diversen Messen ein Im Rahmen dieser Einladung werden die Kosten für die Unterkunft und Frühstück durch das Türkische Handelsministerium übernommen. Ziel dieses Programmes ist es ausländischen Unternehmen eine zielgerichtete Geschäftsreise in die Türkei zu ermöglichen. Dabei wird der gesamte Aufenthalt mit den Unternehmen im Einzelnen geplant, so werden z.B. Gespräche mit potentiellen Geschäftspartnern organisiert. Die Einladung gilt für die Messen: MAGROTEX 2019 und Evteks İstanbul 2019 und ICSG Istanbul 2019. Kontakt: Türkisches Generalkonsulat München, Ömer Pinar, Tel. 0 89 54344316, E-Mail: munih@ticaret.gov.tr zurück zum Verzeichnis Global Food Innovation Summit Seed & Chips Im Rahmen des German Pavilions der AHK Italien können sich deutsche Unternehmen, Forschungsinstitute, Cluster-Initiativen, Marktführer und Start-ups aus der Ernährungswirtschaft und dem Bereich Food Innovation an der Messe vom 6. bis 9. Mai 2019 in Mailand beteiligen und Kooperationen mit führenden Vertretern der Ernährungswirtschaft vereinbaren. Kontakt: AHK Italien, Alexander Angerer, Tel. +39 02 39800921, E-Mail: angerer@deinternational.it. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 15
Publikationen Korruption vermeiden – Hinweis für deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind Diese kostenlose Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder dort Geschäfte anbahnen. Zudem sind Hinweise zur Vermeidung von Korruption enthalten sowie Vorschläge zum Umgang mit Situationen, in denen Unternehmen sich Schmiergeldforderungen ausgesetzt sehen. zurück zum Verzeichnis Details EU-Leitfaden: Handelspolitische Schutzinstrumente für KMU In Fällen von unlauterem Wettbewerb seitens der Nicht-EU-Länder können Hersteller in der EU die Beantragung von Handelsschutzuntersuchungen bei der Europäischen Kommission in Erwägung ziehen, um Abhilfe zu schaffen, vorausgesetzt, der unlautere Wettbewerb bringt Schwierigkeiten für ihr Unternehmen mit sich. Handelspolitische Schutzinstrumente sind Teil des Rechtsrahmens, der mit den globalen Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf geschaffen wurde. Einführer und Verwender einer Ware, die Gegenstand einer Handelsschutzuntersuchung ist, möchten vielleicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben, ob sie sich an einer Untersuchung beteiligen möchten und wie sie dies am besten tun können. Dieser kostenlose Leitfaden vermittelt Ihnen das notwendige Basiswissen über Handelsschutz-untersuchungen und zeigt Ihnen mögliche praktische Schritte auf. Er richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 2/2019 16
Sie können auch lesen