OSTWESTFALEN - IHK Ostwestfalen

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Februar 2019

             OSTWESTFALEN
                       INTERNATIONAL
Internetadressen des Monats
Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHKs in NRW

Veranstaltungen
Absatzchancen in Österreich und der Schweiz – Workshop in Bielefeld
Managementtraining Russland
JEFTA: Das neue EU-Zollabkommen mit Japan
Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft – Tipps für Newcomer
Webinar: Markt- und Rechts-Update Südkorea
Round-Table: Mongolei
Zoll-Spezialworkshop Warenverkehr EU-Türkei
Webinar: Markt- und Rechts-Update Indonesien

Unternehmerreisen
Georgien: Geschäftsanbahnungsreise Modernisierung der Infrastruktur
Russland: Unternehmerreise „NRW goes Innovation“
Schweden: Geschäftsanbahnungsreise Industrie 4.0
Türkei: Unternehmerreise „NRW goes to Turkey“

Allgemeine Informationen
EU-Mittelstandsmonitor: Überblick über für KMU-relevante EU-Vorhaben
CintQoop: Wissenstransfer zwischen Unternehmen aus OWL und der FH Bielefeld

Ländernotizen
Ägypten: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller – weitere Produkte betroffen
Afrika: Kleinkredite per Mobiltelefon helfen Afrikas Bauern
Argentinien: Einfuhr für Glühlampen und Halogenlampen
Belgien: Für Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen kann einheitliche Genehmigung beantragt
werden
Bulgarien: Medizinische Notfalldienste werden verbessert
China: Ergebnisse der Geschäftsklima-Umfrage der AHK
Côte d’Ivoire: Neustart der Konformitätsprüfung
Estland: GmbH-Gründung ohne estnisches Konto möglich
Frankreich: Umfrageergebnis – Deutschland genießt weiter ein gutes Image
Großbritannien: Digitalisierung der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Indien: Ausschreibungen gehen online
Irland: Planung für den Fall eines harten Brexits
Irland: Neue Regelungen zur Arbeitszeit
Jordanien: Neue Steuersätze
Kasachstan: Pkw-Verkäufe legen weiter zu
Ländernotizen
               Kolumbien: Holzverpackungen – Aktualisierte Details zur Umsetzung der ISPM-Norm 15
               veröffentlicht
               Russland: Pharmakonzerne investieren in neue Werke
               Schweden: Schwedische AB – Verwaltungsrat kann persönlich haftbar gemacht werden
               Türkei: Türkische Zentralbank verdoppelt gesetzliche Verzugszinsen

               Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
               Seminar: BREXIT – Die neuen Zollvorschriften im Überblick
               Reform der EG-Dual-use-Verordnung verzögert sich
               Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für die Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte
               bis September 2019
               EU beschließt endgültige Zölle auf Stahlimporte
               Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
               Übermittlung von Websiteauszügen bei Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- bzw.
               Verbringungsgenehmigung
               EU-Leitfaden über Handelspolitische Schutzinstrumente
               Merkblatt zur elektronischen Abschreibung
               EU: Handelsabkommen mit Japan
               Relaunch: Finanzsanktionsliste neu gestaltet
               VR China: Einfuhrverbot für Gebrauchtwaren
               12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten
               Zollaussetzungen für das Jahr 2019
               Ausfuhrgenehmigungen – BAFA-Anträge nur mit Kunden-Webseiten-Infos möglich
               EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr

               Messen
               Türkisches Handelsministerium lädt deutsche Einkäufer zu diversen Messen ein
               Global Food Innovation Summit Seed & Chips

               Publikationen
               Korruption vermeiden – Hinweis für deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind
               EU-Leitfaden: Handelspolitische Schutzinstrumente für KMU

Impressum:                                                  Redaktion und Ansprechpartner:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld                               Ines Ratajczak – 0521 554-101
Elsa-Brändström-Straße 1-3                                  Auslandsmarketing – Asien + Pazifik, Nah- und Mittelost + Nordafrika
33602 Bielefeld                                             Jens Heckeroth – 0521 554-250
                                                            Auslandsmarketing – Afrika, Amerika, Europa
             Ausgabe 2/2019                                 Martina Wiebusch – 0521 554-232                                   2
                                                            Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die IHK Ostwestfalen hat die vorgenannten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann jedoch keinerlei Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Internetadresse des Monats

      Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHKs in NRW
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                                                                                   Link

 Veranstaltungen

       Absatzchancen in Österreich und der Schweiz – Workshop in Bielefeld
Österreich und die Schweiz stellen aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit
sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur überaus interessante und kaufkräftige Märkte für
Ihre Produkte und Dienstleistungen dar. Die Deutsche Handelskammer in Österreich und die
Handelskammer Deutschland-Schweiz möchte Sie beim Auf- und Ausbau Ihrer Geschäfte und
Kontakte aktiv unterstützen. Dazu wird am 13. Februar 2019 in der IHK in Bielefeld ein
kostenloser Workshop angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch
erforderlich. Kontakt: Jens Heckeroth, IHK Ostwestfalen, Tel. 0521 554-250,
j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de.
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        Managementtraining Russland
Das zweitägige Intensiv-Training am 14. und 15. Februar 2019 in der IHK Düsseldorf
vermittelt das notwendige praktische Know-how für eine erfolgreiche Marktbearbeitung in
Russland. Zielgruppe sind Geschäftsführer, Vertriebs- bzw. Verkaufsleiter von Unternehmen,
die ihre Geschäftsaktivitäten in Russland an die veränderten Marktbedingungen anpassen
oder einen Markteinstieg planen. Kontakt: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211
3557-329, E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de.
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        JEFTA: Das neue EU-Zollabkommen mit Japan
JEFTA unterscheidet sich im Zollbereich in vielen Punkt von anderen Freihandelsabkommen.
Insbesondere die Ermittlung der so genannten Präferenzursprungseigenschaft muss nicht nur
sorgfältig geprüft werden, sondern es muss auch zusätzlich in dem Präferenznachweis
angegeben werden, wie der Präferenzursprung ermittelt wurde, zum Beispiel durch
vollständiges Hersteller oder eine ausreichender Verarbeitungstiefe von Vormaterialien. Vor
allem bei reinen Handelswaren ist so in Nachweis schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK Ostwestfalen zu
Bielefeld, erläutert am 6. März 2019 in der IHK die grundsätzlichen Zollvorschriften und die
Anforderungen für zollfreie Lieferungen im Rahmen des JEFAT-Abkommen.
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Ausgabe 2/2019                                                                            3
Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft – Tipps für Newcomer
Sie haben vor einiger Zeit ein Unternehmen gegründet und die Internationalisierung gehört für
Sie zur Wachstumsstrategie? Oder haben Sie Erfahrung im Auslandsgeschäft, möchten jetzt
aber weitere Märkte in den Fokus nehmen? Im Rahmen eines Vortrages erläutern wir am
12. März 2019 in der IHK-Zweigstelle in Paderborn, was Sie beim Einstieg ins bzw. dem
Ausbau des Auslandsgeschäfts bedenken sollten. Konkretere Fragen können in einem
Einzelgespräch geklärt werden. Vor oder nach dem Vortrag "Schritt für Schritt ins
Auslandsgeschäft" haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Beratungsgespräch zu führen
mit:
Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK Ostwestfalen
Themen: Warenverkehr, Visa, Zahlungsverkehr
Jens U. Heckeroth, Referent International
Themen: Internationales Recht, Vertragsgestaltung, Auslandsmarketing und –vertrieb
Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch erforderlich. Kontakt: Jens Heckeroth,
IHK Ostwestfalen, Tel. 0521 554-250, j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de
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        Webinar: Markt- und Rechts-Update Südkorea
Das Webinar bietet Ihnen am 19. März 2019 die Gelegenheit, sich von Ihrem Büro aus über
die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten, Chancen und Herausforderungen sowie die
rechtlichen Rahmenbedingungen des ostasiatischen Marktes zu informieren. Die Referenten
des Webinars sind die Marktexperten der Koreanisch-Deutschen Industrie- und
Handelskammer sowie Moritz Winkler von der koreanischen Rechtsanwaltskanzlei Yulchon
LLC. Das Webinar ist kostenfrei. Kontakt: Aleksandra Kroll, IHK Mittlerer Niederrhein, Tel.
02131 9268-587, E-Mail: kroll@mittlerer-niederrhein.ihk.de.
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        Round-Table: Mongolei
Wie ist die aktuelle Situation in der Mongolei? Welche Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich
für deutsche Unternehmen? Darüber informieren und diskutieren mit Ihnen Stefan Duppel,
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Mongolei, Stefan Schmitz, Honorarkonsul
der Mongolei in NRW, RSAA und Dr. Oliver Schnorr, Vorstandsvorsitzender des Deutsch-
Mongolischen Unternehmerverbands, am 20. März 2019 in Köln. Weitere
Informationen/Kontakt: IHK Köln, Anja Grothaus, Tel. 0221 1640-1562, E-Mail:
anja.grothaus@koeln.ihk.de
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        Zoll-Spezialworkshop Warenverkehr EU-Türkei
Trotz Zollunion gelten mittlerweile für viele Warengruppen Ausnahmen und
Genehmigungspflichten beim Import. Informieren Sie sich am 28. März 2019 im Rahmen des
Workshops über Importformalitäten und mögliche Hindernisse bei der Einfuhr in die Türkei.
Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit eigene Fallbeispiele aus dem Tagesgeschäft mit
einfließen zu lassen. Mit Ihrer Online-Anmeldung können Sie einen konkreten Sachverhalt
schildern, zu dem Sie Fragen haben und dabei die Zolltarifnummer sowie eine
Warenbeschreibung angeben. Kontakt: IHK Köln, Özlem Tabakoglu, Tel. 0221 1640-1557,
E-Mail: oezlem.tabakoglu@koeln.ihk.de.
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                                                                                   Details

Ausgabe 2/2019                                                                           4
Webinar: Markt- und Rechts-Update Indonesien
Das Webinar bietet Ihnen am 21. März 2019 die Gelegenheit, sich kurz und kompakt von Ihrem
Büro aus über die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten, Chancen und Herausforderungen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des südostasiatischen Marktes zu informieren. Die
Referenten des Webinars sind die Marktexperten der Deutsch-Indonesischen Industrie- und
Handelskammer sowie Markus Schlüter, Indonesien-Verantwortlicher bei der Rechtsanwalts-
kanzlei Rödl&Partner. Das Webinar ist kostenfrei. Kontakt: Aleksandra Kroll, IHK Mittlerer
Niederrhein, Tel. 02131 9268-587, E-Mail: kroll@mittlerer-niederrhein.ihk.de.
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 Unternehmerreisen

        Georgien: Geschäftsanbahnungsreise Modernisierung der Infrastruktur
Nach dem Besuch von Bundeskanzlerin Merkel im August 2018 steht der Südkaukasus mit
den Republiken Georgien, Armenien und Aserbaidschan 2019 im Fokus der
Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Vom
25. - 29. März 2019 leitet der Parlamentarische Staatssekretär im BMWi, Thomas Bareiß, eine
Geschäftsanbahnung in die Republik Georgien. Die Themen der Reise nach Tiflis, Poti und
Batumi sind u.a. Nachhaltige Mobilität, Stadtplanung und Logistik. Neben der Begleitung von
Herrn Bareiß zu politischen Gesprächen werden für die deutschen Firmen Präsentationen und
individuelle Termine organisiert.
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                                                                                   Details

       Russland: Unternehmerreise „NRW goes Innovation“
Vom 2. bis 4. April 2019 führt eine von NRW.International organisierte Unternehmerreise
nach St. Petersburg. NRW-Unternehmen haben die Möglichkeit, umfangreiche
Marktinformationen zu erhalten und direkt vor Ort Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern
zu knüpfen oder zu vertiefen sowie innovative Projekte anzubahnen. Die Reise wird von NRW-
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart begleitet. Kontakt: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea
Gebauer, Tel. 0211 3557-329, E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de.
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        Schweden: Geschäftsanbahnungsreise Industrie 4.0
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) organisiert im Rahmen des geförderten
Markterschließungsprogrammes des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
21. bis 24. Mai 2019 eine Geschäftsanbahnungsreise für KMU nach Stockholm und Göteborg.
Kontakt: AHK Schweden, Dr. Verena Adamheit, Tel. +46 8 6651896, E-Mail:
verena.adamheit@handelskammer.se.
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Ausgabe 2/2019                                                                           5
Türkei: Unternehmerreise „NRW goes to Turkey“
Die branchenübergreifende Reise vom 21. bis 23. Juni 2019 richtet sich an NRW-
Unternehmen und beinhaltet unter anderem individuelle Kooperationsgespräche mit
türkischen Unternehmen, ein Round-Table zur aktuellen Situation in der Türkei durch
ortsansässige deutsche Unternehmensvertreter sowie die Teilnahme am Sommerfest der
Auslandhandelskammer Türkei. Weitere Informationen zum Fachprogramm der Reise werden
zeitnah veröffentlicht. Kontakt: IHK Köln, Andreas Schäfer, Tel. 0221 1640-1552, E-Mail:
andreas.schaefer@koeln.ihk.de.
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                                                                                    Details

 Allgemeine Informationen
        EU-Mittelstandsmonitor: Überblick über für KMU-relevante EU-Vorhaben
Gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) den sogenannten EU-Mittelstandsmonitor heraus. Dieser informiert über
mittelstandsrelevante Vorhaben der EU. Grundlage der aktuellen Monitorliste ist das
Arbeitsprogramm 2019 der EU-Kommission, das unter anderem auch Initiativen in
Vorbereitung auf den Brexit enthält.
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        CintQoop: Wissenstransfer zwischen Unternehmen aus OWL und der
        FH Bielefeld
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Unternehmen aus OWL und der FH
Bielefeld wurde CintQoop geschaffen. CintQoop steht für Center for international Qualification
and Cooperation und hat die Intention, als Bindeglied zwischen der Wissenschaft, vertreten
durch die FH Bielefeld, und der Praxis, vertreten durch regionale Unternehmen, zu fungieren.
Ausgewählte Unternehmen aus der Region OWL haben die Möglichkeit, eine bedarfsgenaue
Kooperation mit der FH Bielefeld zu starten. Das Projekt dient u.a. als Plattform für
Veranstaltungen und fördert somit intensiv den Austauschgedanken im Netzwerk.
Postgraduale Weiterbildungsangebote in englischer Sprache mit Zertifikat, zugeschnitten auf
die Bedürfnisse der Kooperationspartner, werden durch CintQoop angeboten. Zudem bietet
CintQoop die Chance, Fachkräfte aus dem In- und Ausland zu rekrutieren.
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2019.
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Ausgabe 2/2019                                                                            6
Ländernotizen
        Ägypten: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller – weitere
        Produkte betroffen
gtai – Das Handels- und Industrieministerium hat weitere Produktgruppen benannt, die eine
Registrierung bei der Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) erfordern, um in
Ägypten gewerblich eingeführt werden zu dürfen.

  Laufende                 HS-Code                                  Warenbeschreibung
  Nummer
  26                       4202.11, 4202.12, 4202.19, 4202.21,      Koffer
                           4202.22, 4202.29
  27                       3923, 4819                               Transport- oder
                                                                    Verpackungsmittel
  28                       8212.10, 8212.20.10; 8510.10, 8510.20,   Rasiermesser, Ras
                           8510.30; 8516.31, 8516.32
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        Afrika: Kleinkredite per Mobiltelefon helfen Afrikas Bauern
Nicht genug Geld für Saatgut? Ein unbezahlbares Ersatzteil? Oft genug heißt das Endstation
für bäuerliche Kleinbetreibe in Afrika. Banken sind weit entfernt und wollen Sicherheiten. Nicht
so ein neues Finanzierungsmodell, mit dem Start-ups in verschiedenen Ländern an den Start
gehen: Kredit per Mobiltelefon, schnell und überall. Als Sicherheit dient das Zahlungsverhalten
mit „mobile money“, also beispielsweise die Begleichung von Rechnungen mit dem
Smartphone. Kenia gilt als einer der Vorreiter im mobilen Zahlungsverkehr weltweit. Rund 24
Millionen Personen nutzen allein in Kenia das System, das seit 2007 bargeldlosen
Geldtransfer auch ohne Bankkonto ermöglicht.
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       Argentinien: Einfuhr für Glühlampen und Halogenlampen
gtai – Seit dem 31. Dezember 2010 gilt in Argentinien ein Einfuhr- und Verkaufsverbot von
Glühlampen für den Gebrauch in Haushalten. Ab dem 31. Dezember 2019 wurde dieses
Verbot auf Halogenlampen aller Typen und Modelle ausgeweitet. Gleichzeitig kann die
Regierung Maßnahmen erlassen um die Einfuhr von Komponenten und Teilen zur Herstellung
von Energiesparlampen und LED Technologien zu erleichtern, sofern diese nicht in
Argentinien hergestellt werden können. Die Maßnahmen können in einer Senkung der
Einfuhrabgaben oder einer vollständigen Befreiung bestehen.
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Ausgabe 2/2019                                                                                7
Belgien: Für Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen kann einheitliche
        Genehmigung beantragt werden
gtai - Seit dem 1. Januar 2019 ist für die Anstellung eines Staatsangehörigen aus einem Land
außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nur noch eine einheitliche
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Das neue einheitliche Verfahren gilt für alle
Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Arbeitszwecken für einen Zeitraum von mehr
als 90 Tagen. Für die Beantragung einer einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei
der zuständigen regionalen Arbeitsbehörde ist künftig alleine der Arbeitgeber zuständig. Die
belgischen Behörden sind verpflichtet, das neue Verfahren innerhalb von vier Monaten nach
Antragstellung abzuschließen. Verlängerungsanträge für bereits bestehende Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnisse müssen nun schon zwei Monate vor deren Ablauf eingereicht werden.
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       Bulgarien: Medizinische Notfalldienste werden verbessert
gtai – Bulgarien erhält insgesamt 83,8 Millionen Euro von der EU zur Modernisierung der
medizinischen Notfallhilfe. Ziel ist es, effiziente neue Ausrüstungen zu beschaffen und den
Zugang zu medizinischen Einrichtungen zu verbessern.
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                                                                                     Details

        China: Ergebnisse der Geschäftsklima-Umfrage der AHK
Gedämpfte Geschäftsaussichten und ein herausforderndes regulatorisches Umfeld prägen
das Geschäftsklima deutscher Unternehmen, die auf dem chinesischen Markt tätig sind.
Herausforderungen wie Bürokratie und administrative Hürden, Rechtsunsicherheit und unklare
regulatorische Rahmenbedingungen sowie langsames und beschränktes Internet bestehen
fort. Dennoch bleibt China für die Mehrheit der deutschen Unternehmen ein wichtiger Markt
mit guten Geschäftschancen. Die Ergebnisse der Umfrage hat die AHK China auf ihrer
Internetseite veröffentlicht.
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        Côte d’Ivoire: Neustart der Konformitätsprüfung
gtai –Exporteure können gegenwärtig vor dem Versand ihrer Waren ein Konformitäts-zertifikat
auf freiwilliger Basis beantragen. Dessen Vorlage ermöglicht eine erleichterte Zollabfertigung
in Côte d’Ivoire. Während der Pilotphase ab dem 15. Februar besteht eine Zertifizierungspflicht
für folgende Produktgruppen: Nahrungsmittel, elektrische und elektronische Produkte (auch
erneuerbare Energieprodukte), Kosmetika und Hygieneprodukte, Baumaterialien,
Verpackungsmaterialien, Fahrzeugersatzteile und Zubehör, Schmierstoffe, Maschinen,
Druckgeräte, persönliche Schutzausrüstungen, Produkte, die eine Bedrohung für Gesundheit,
Sicherheit und Umwelt darstellen können wie Tabak, Pharmazeutika, Düngemittel, Insektizide,
Textilien, Schuhe und Spielzeug. Nach der Pilotphase soll die Konformitätsprüfung auf alle
Importwaren ab einem FOB-Warenwert von einer Million Franc CFA (1.525 Euro) ausgedehnt
werden, bis auf diejenigen, die in einer Ausnahmeliste aufgeführt sind.
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Ausgabe 2/2019                                                                             8
Estland: GmbH-Gründung ohne estnisches Konto möglich
Seit dem 1. Januar 2019 kann man bei der Gründung einer GmbH in Estland ein Bankkonto
nutzen, was bei einem Kredit- oder Zahlungsinstitut im Europäischen Wirtschaftsraum für die
GmbH eröffnet wurde. Eine Firmengründung in Estland ist seit 2014 mit der Einführung der
digitalen ID-Karte möglich. Das estnische Unternehmen kann von überall in der Welt aus
verwaltet werden. Der einzige Haken des e-Residency Programmes war die Notwendigkeit,
ein estnisches Konto für die Einbringung des Stammkapitals von 2.500 Euro besitzen zu
müssen. Darauf hat der estnische Gesetzgeber reagiert und dieses Hindernis abgeschafft.
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                                                                                    Details

        Frankreich: Umfrageergebnis – Deutschland genießt weiter ein gutes Image
gtai - Das Image von Deutschland ist in Frankreich nach wie vor sehr gut. Das geht aus einer
Studie des Marktforschungsunternehmens Ifop hervor, die von der Deutschen Botschaft in
Paris in Auftrag gegeben worden ist. Auf die Frage "Haben Sie allgemein eine sehr gute, eher
gute, eher schlechte oder sehr schlechte Wahrnehmung von Deutschland?", antworteten 12
Prozent mit "sehr gut", 72 Prozent mit "eher gut" und nur 14 Prozent mit "eher schlecht"
beziehungsweise "sehr schlecht" (2 Prozent). Das Ifop-Institut hatte Anfang Dezember 2018
einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung und zusätzlich eine Gruppe von jungen
Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren zu ihrer Meinung über Deutschland befragt. Der
jüngsten Umfrage zufolge hatten 81 Prozent der 18- bis 24-jährigen ein gutes oder sehr gutes
Bild von Deutschland. Insgesamt ist die positive Wahrnehmung seit 2012 stabil.
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                                                                      Details       Details

        Großbritannien: Digitalisierung der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Der britische Fiskus digitalisiert im Rahmen des Projekts „Making Tax Digital“ den Prozess der
Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Diese müssen künftig frei von manuellen
Arbeitsschritten erstellt worden sein und ausschließlich über eine spezielle Schnittstelle
übermittelt werden. In drei Stufen werden die Anforderungen beginnend ab April 2019 bis April
2020 verschärft. Besteht lediglich eine mehrwertsteuerliche Registrierung in Großbritannien,
sind die Vorgaben erst ab dem 1. Oktober 2019 verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt wird es nicht
mehr möglich sein, die Meldedaten manuell auf der Internetseite des HMRC (HM Revenue &
Customs) zu erfassen und auf diese Weise die Umsatzsteuer-erklärung einzureichen.
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                                                                                    Details

        Indien: Ausschreibungen gehen online
gtai –Der öffentliche Sektor schreibt in Indien zunehmend digital aus. Hierbei kommen auch
ausländische Hersteller zum Zug, auch wenn es gewisse Präferenzen für die lokale Produktion
gibt. Treibende Kraft ist die Regierung, die Anfang 2012 das Central Public Procurement Portal
lancierte,   das    alle     staatlichen   Institutionen  nahtlos    in   ein   elektronisches
Beschaffungsverfahren hineinführt. Damit soll ein einziger Zugang zu Informationen und
Ausschreibungen wie auch Transparenz geschaffen und Korruption bekämpft werden.
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                                                                                    Details

Ausgabe 2/2019                                                                            9
Irland: Planung für den Fall eines harten Brexits
gtai – Die Regierung sieht Fördergelder, Gesetzesänderungen und Investitionen in die
Grenzabfertigung vor. Irlands Brexitplanung läuft auf Hochtouren. Das Vereinigte Königreich
von Großbritannien und Nordirland hat als Handelspartner und für den Transit zum Kontinent
strategische Bedeutung. Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union
(EU) Ende März 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt, stellt die irische Regierung ihren
Ministerien im Haushaltsbudget für 2019 rund 115 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 25
Millionen Euro für Zollkontrollen.
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                                                                                      Details

        Irland: Neue Regelungen zur Arbeitszeit
gtai – Das Gesetz sieht zukünftig vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens fünf
Tage nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einige relevante Informationen über die
wesentlichen Vertragsbedingungen zur Verfügung stellt, unter anderem die vernünftigerweise
zu erwartende Arbeitszeit, und zwar pro Arbeitstag und pro Arbeitswoche. Sieht der
Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenzahl vor und nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung
des Arbeitnehmers nicht in Anspruch, dann besteht künftig ein gesetzlicher Anspruch auf
Vergütung von 25 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit. Wenn die vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit nicht das Arbeitsverhältnis in der Praxis reflektiert, können Arbeitnehmer zukünftig
verlangen, in einen bestimmten „Arbeitszeitkorridor“ eingruppiert zu werden. Dies kann
beispielsweise „zwischen drei und sechs Stunden“ oder auch „zwischen 16 und 21 Stunden“
pro Woche sein - Genaueres regelt das Gesetz. Die neuen Regelungen treten zum 1. März
2019 in Kraft.
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       Jordanien: Neue Steuersätze
gtai – Die neuen Sätze betreffen die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die
Steuerlast ist je nach Sektor unterschiedlich.
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        Kasachstan: Pkw-Verkäufe legen weiter zu
gtai – Die Nachfrage nach Neuwagen zieht in Kasachstan weiter an. Vor Ort montierte
Fabrikate gewinnen Marktanteile. Ein chinesischer Investor übernimmt eines der beiden
lokalen Montagewerke. Der Automobilverband KasAwtoProm meldet im Segment Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge für 2018 ein Verkaufsplus von 24,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt setzten die in Kasachstan tätigen offiziellen Händler 57.919 neue Pkw für
umgerechnet 1,4 Milliarden US-Dollar (US$) ab. Es dürfte aber noch einige Zeit vergehen, um
beim Verkauf von Neuwagen auch nur in die Nähe des Absatzrekords aus dem Jahr 2014 von
fast 164.000 Pkw zu kommen. Die Vereinigung des kasachischen Autobusiness, AKAB, hält
2019 den Verkauf von 73.000 bis 78.000 Einheiten für möglich.
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Ausgabe 2/2019                                                                            10
Kolumbien: Holzverpackungen – Aktualisierte Details zur Umsetzung der
        ISPM-Norm 15 veröffentlicht
gtai – Das Institut für Landwirtschaft ICA hat mit vom 13. Dezember 2018 aktualisierte Details
zur Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 für Holzverpackungen in Kolumbien
veröffentlicht. Die Resolution regelt unter anderem die Registrierung von Personen, die für die
Behandlung von Holzverpackungen zugelassen sind (Operadores Autorizados), die
Überwachung von Holzverpackungen durch das ICA sowie Behandlungs- und Kenn-
zeichnungspflichten.
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                                                                                     Details

        Russland: Pharmakonzerne investieren in neue Werke
gtai – Russische Arzneimittelproduzenten profitieren von Investitionen im Gesundheitssektor.
Die Regierung greift verstärkt in die Pharmabranche ein und verändert die
Wettbewerbsbedingungen. Russlands Pharmaindustrie steigert ihre Produktion: Zwischen
Januar und November 2018 stellten die Unternehmen Arzneimittel im Wert von umgerechnet
4 Milliarden Euro her, ein Plus von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unter den
etwa 500 Produzenten sind ausländische Unternehmen mit einem Marktanteil von 70 Prozent
die Platzhirsche. Russische und ausländische Pharmakonzerne bauen ihre bestehenden
Kapazitäten aus und errichten neue Werke. Dadurch ergeben sich Absatzchancen für
Hersteller von Produktionsanlagen sowie Analyse- und Labortechnik.
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        Schweden: Schwedische AB – Verwaltungsrat kann persönlich haftbar
        gemacht werden
Werden bei einem Kapitalmangel einer schwedischen Aktiengesellschaft die notwendigen
Formalitäten nicht eingehalten, kann der Verwaltungsrat des Unternehmens gegebenenfalls
persönlich haften und zur Zahlung von Schadensersatz an Gläubiger verpflichtet werden.
Vermutet der Verwaltungsrat, dass das Eigenkapital der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte
des registrierten Aktienkapitals gesunken ist, muss er in einem ersten Schritt eine sogenannte
Kontrollbilanz erstellen und diese gegebenenfalls vom Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft
prüfen lassen. Wird der Kapitalmangel darin bestätigt, ist eine erste Kontrollversammlung
einzuberufen. Auf der Kontrollversammlung müssen die Aktionäre dann entscheiden, wie es
mit der Gesellschaft weitergehen soll. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Formalitäten,
die beachtet werden müssen. Werden diese Schritte unterlassen, kommt es zu einer
persönlichen Haftung des Verwaltungsrats für alle danach entstehenden Forderungen.
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        Türkei: Türkische Zentralbank verdoppelt gesetzliche Verzugszinsen
gtai - Jährlich legt die türkische Zentralbank den gesetzlichen Verzugszinssatz fest. Dieser
liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 21,25 Prozent. Damit hat die Zentralbank den Zinssatz im
Vergleich zum Vorjahr (10,75 Prozent) verdoppelt. Der Verzugszinssatz gilt unter Kaufleuten
und kommt zur Anwendung, wenn die Parteien keine eigene diesbezügliche Regelung
vereinbart haben oder wenn die vereinbarte Regelung unwirksam ist.
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Ausgabe 2/2019                                                                           11
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

        Seminar: BREXIT – Die neuen Zollvorschriften im Überblick
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nord-Irland wird ab dem 30. März 2019
zollrechtlich zum Drittland. Das bedeutet für den Warenverkehr, dass jeder Export und Import
beim deutschen bzw. EU-Zoll angemeldet werden muss.
Das Hauptzollamt Bielefeld informiert am 11. Februar 2019 in der IHK über
• die neuen Zollvorschriften,
• die Dokumentationspflichten und
• die Zollsätze
Die Teilnahme ist kostenlos – eine Anmeldung jedoch erforderlich.
                                                                                  Details
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        Reform der EG-Dual-use-Verordnung verzögert sich
Bereits im September 2016 leitete die Europäische Kommission eine Reform der EG-Dual-
use-Verordnung ((EG) Nr. 428/2009) ein und übermittelte dem Europäischen Parlament und
dem Rat einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung. Die Mitgliedstaaten konnten sich
aber bisher nicht auf eine gemeinsame Position im Rat einigen. Erst wenn hier eine Einigung
erzielt wurde, beginnt der Trilog zwischen Europäischer Kommission, dem Rat und dem
Europäischen Parlament. Dies wird bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr stattfinden.
Das bedeutet aber nicht, dass der Reformvorschlag der Europäischen Kommission endgültig
gescheitert ist. Vielmehr entscheidet das neu gewählte Europäische Parlament in der Regel,
die Gesetzgebungsverfahren des alten Parlaments fortzuführen. Da sich das neue
Europäische Parlament nach der Europawahl im Mai 2019 erst noch konstituieren muss, ist
selbst bei einer zwischenzeitlichen Einigung im Rat ein Beginn des Trilogs vor dem Herbst
2019 nicht zu erwarten.
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         Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für die Zertifizierungspflicht bestimmter
         Kunststoffprodukte bis September 2019
Nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) hat die saudi-arabische
Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. und 3. Phase
der Umsetzung erneut verschoben. Neuer Starttermin ist nun der 1. September 2019. Dies gilt
insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls. Die oxo-biologischen
Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges
Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als
auch       auf   Kunststoffprodukte,   die   lediglich    aus     Transportgründen      zur
Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.
Kontakt: Ali Dogan, Tel. +966 11 405 0201 ext. 141, E-Mail: dogan@ahk-arabia.com
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Ausgabe 2/2019                                                                        12
EU beschließt endgültige Zölle auf Stahlimporte
Die Europäische Kommission hat am 16. Januar 2019 von den Mitgliedstaaten grünes Licht
für die Verhängung von endgültigen Zöllen auf bestimmte Stahlimporte erhalten. Die
Kommission hatte am 4. Januar der Welthandelsorganisation die Ergebnisse der
Untersuchung für Schutzmaßnahmen bei bestimmten Stahlerzeugnissen mitgeteilt. Diese
Maßnahmen sollen die europäischen Stahlerzeuger vor Marktverzerrungen schützen, die
durch die einseitigen US-Maßnahmen zur Beschränkung der Stahleinfuhren auf den
amerikanischen Markt entstanden sind.
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                                                                                     Details

       Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender
       in der EU
Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen einiger
Freihandelsabkommen sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen
Union vorgesehen. Die Zollverwaltung hat das Merkblatt REX angepasst.
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       Übermittlung von Websiteauszügen bei Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr-
       bzw. Verbringungsgenehmigung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass bei der
Antragsstellung auf Erteilung einer Einzelausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung
grundsätzlich weitere Dokumente, wie z. B. technische und vertragliche Unterlagen beizufügen
sind. Ab dem 1. Februar 2019 sind zusätzlich Auszüge der Website des Käufers/Empfängers
bzw. Endverwenders - seitens des Antragstellers - zu übermitteln. Das BAFA hat eine Rubrik
„Häufige Fragen zu Websiteauszügen“ auf ihrer Internetseite unter den Reitern:
„Antragstellung“, „ELAN-K2 Ausfuhr“ veröffentlicht. Dort sind auch die am häufigsten gestellten
Fragen zur Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhrportals veröffentlicht.
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        EU-Leitfaden über Handelspolitische Schutzinstrumente
Die Europäische Kommission hat am 07. Januar 2019 für kleine und mittlere Unternehmen
einen aktualisierten Leitfaden über handelspolitische Schutzinstrumente veröffentlicht. Der
Leitfaden gibt eine Einführung sowie einen Überblick über die Phasen und Elemente einer
Handelsschutzuntersuchung. Ein Helpdesk für Handelsschutzinstrumente soll KMU die
Nutzung der Handelsschutzinstrumente erleichtern. Kontakt KMU-Helpdesk – kleine und
mittlere   Unternehmen:       Tel.:  0032    22974483,      E-Mail:    trade-defence-sme-
helpdesk@ec.europa.eu
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       Merkblatt zur elektronischen Abschreibung
Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur
elektronischen Anmeldung bzw. Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-
Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit Stand 1. Januar 2019 zum Download bereitgestellt.
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                                                                                     Details

Ausgabe 2/2019                                                                           13
EU: Handelsabkommen mit Japan
Die Europäische Kommission hat den Text zum Freihandelsabkommen EU-Japan am
27. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die präferenziellen Ursprungs- und
Verfahrensregeln ergeben sich aus dem Kapitel 3 des Abkommens. Sie weisen Abweichungen
gegenüber den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen auf, so dass die in
Zoll online dargestellten Einzelheiten zum Präferenzrecht für Japan nur bedingt gelten. Die
wesentlichen Elemente der Ursprungsregeln hat die Zollverwaltung in einem Merkblatt
zusammengestellt.
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                                                                      Details       Details

        Relaunch: Finanzsanktionsliste neu gestaltet
Eine einfache und komfortable Datenbank für die Recherche nach sanktionierten Personen
bietet das Justizportal des Bundes und der Länder. Dieser Online-Dienst präsentiert sich jetzt
mit einem neuen Layout auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.
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        VR China: Einfuhrverbot für Gebrauchtwaren
gtai - Zahlreiche technische und elektrische Waren dürfen in gebrauchtem Zustand nicht in die
VR China eingeführt werden. Betroffen sind insbesondere Leuchtstoffröhren, Gasbehälter,
Gasöfen und –brenner, Heiz- und Dampfkessel sowie Teile dafür, Kraftfahrzeuge und deren
Motoren, Unterhaltungselektronik, medizinische Apparate und Röntgengeräte. Der genaue
Warenkreis ergibt sich aus einer Liste im Anhang zur Bekanntmachung Nr. 107 des
chinesischen Wirtschaftsministeriums vom 26. Dezember 2018 (nur chinesisch).
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                                                                                    Details

       12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten
Dies enthält im wesentlichen eine Anpassung des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste an die
im Jahr 2017 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangements sowie eine Ergänzung
des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste um die Nummer 9E992. Daneben enthält die 12. AWV-
Änderung eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 AWV (Boykottverbot), eine
Ausweitung der Prüfung bestimmter Unternehmenserwerbe (§§ 56 ff. AWV), die Änderung der
Ausnahmeregelungen beim Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik (§ 76
Abs. 17 AWV) sowie die Ergänzung des § 82 AWV zur Bußgeldbewehrung von Verstößen
gegen Art. 4h der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 (Birma/Myanmar).
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        Zollaussetzungen für das Jahr 2019
Die Verordnung (EU) 1387/2013 regelt autonome Zollaussetzungen. Im Anhang dieser
Verordnung, der regelmäßig aktualisiert wird, sind die Waren enthalten, die von Zöllen befreit
worden sind. Mit der Verordnung (EU) 2018/2069 hat die EU den Anhang neu gefasst und die
Liste der Waren veröffentlicht, für die ab 1. Januar 2019 autonome Zollaussetzungen gewährt
werden.
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Ausgabe 2/2019                                                                          14
Ausfuhrgenehmigungen – BAFA-Anträge nur mit Kunden-Webseiten-Infos
        möglich
Bei der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Einzelausfuhr- bzw.
Verbringungsgenehmigung sind grundsätzlich Dokumente, wie z. B. technische und
vertragliche Unterlagen, beizufügen. Ab dem 1. Februar 2019 müssen Antragsteller zusätzlich
relevante Auszüge der Website des Käufers, Empfängers sowie Endverwenders übermitteln.
– Details unter Rubrik „Häufige Fragen zu Websiteauszügen“.
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       EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei
der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
C 15/19
Regenbogenforellen/Türkei
L 12/19
Aluminiumheizkörper/Volksrepublik China
L 15/19
Indica-Reis/Kambodscha, Myanmar
L 16/19; L 16I
Elektrofahrräder/Volksrepublik China
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  Messen
       Türkisches Handelsministerium lädt deutsche Einkäufer zu diversen Messen
        ein
Im Rahmen dieser Einladung werden die Kosten für die Unterkunft und Frühstück durch das
Türkische Handelsministerium übernommen. Ziel dieses Programmes ist es ausländischen
Unternehmen eine zielgerichtete Geschäftsreise in die Türkei zu ermöglichen. Dabei wird der
gesamte Aufenthalt mit den Unternehmen im Einzelnen geplant, so werden z.B. Gespräche
mit potentiellen Geschäftspartnern organisiert. Die Einladung gilt für die Messen: MAGROTEX
2019 und Evteks İstanbul 2019 und ICSG Istanbul 2019. Kontakt: Türkisches
Generalkonsulat München, Ömer Pinar, Tel. 0 89 54344316, E-Mail: munih@ticaret.gov.tr
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       Global Food Innovation Summit Seed & Chips
Im Rahmen des German Pavilions der AHK Italien können sich deutsche Unternehmen,
Forschungsinstitute,    Cluster-Initiativen, Marktführer   und    Start-ups   aus    der
Ernährungswirtschaft und dem Bereich Food Innovation an der Messe vom 6. bis 9. Mai 2019
in Mailand beteiligen und Kooperationen mit führenden Vertretern der Ernährungswirtschaft
vereinbaren. Kontakt: AHK Italien, Alexander Angerer, Tel. +39 02 39800921, E-Mail:
angerer@deinternational.it.
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Ausgabe 2/2019                                                                       15
Publikationen

       Korruption vermeiden – Hinweis für deutsche Unternehmen, die im Ausland
       tätig sind
Diese kostenlose Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für
Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder dort Geschäfte anbahnen. Zudem sind Hinweise
zur Vermeidung von Korruption enthalten sowie Vorschläge zum Umgang mit Situationen, in
denen Unternehmen sich Schmiergeldforderungen ausgesetzt sehen.
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        EU-Leitfaden: Handelspolitische Schutzinstrumente für KMU
In Fällen von unlauterem Wettbewerb seitens der Nicht-EU-Länder können Hersteller in der
EU die Beantragung von Handelsschutzuntersuchungen bei der Europäischen Kommission in
Erwägung ziehen, um Abhilfe zu schaffen, vorausgesetzt, der unlautere Wettbewerb bringt
Schwierigkeiten für ihr Unternehmen mit sich. Handelspolitische Schutzinstrumente sind Teil
des Rechtsrahmens, der mit den globalen Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO)
in Genf geschaffen wurde. Einführer und Verwender einer Ware, die Gegenstand einer
Handelsschutzuntersuchung ist, möchten vielleicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben,
ob sie sich an einer Untersuchung beteiligen möchten und wie sie dies am besten tun können.
Dieser kostenlose Leitfaden vermittelt Ihnen das notwendige Basiswissen über
Handelsschutz-untersuchungen und zeigt Ihnen mögliche praktische Schritte auf. Er richtet
sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
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Ausgabe 2/2019                                                                       16
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