Technischen Hochsehule - PROGRAMM - Hochschularchiv der RWTH Aachen
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PROGRAMM der königlichen rheinisch-westfälischen Technischen Hochsehule zu AACHEN für den Cursus 1879/80. (ZEHNTES SchuLsaur SEIT ERÖFFNUNG DER ANSTALT, PCToser 1870.) [zn Einschreibungen vom 29, September bis 4, October inel, Beginn der Vorträge am 6. Vetober 1879, (DIES PROGRAMM UMFASST BEIDE SEMESTER.) m ee he From AACHEN, 1879, DRUCK VON Je BEAUFORT (BP. X. PALM).
Inhalts-Verzeichniss. I. Aus der Verfügung, betreffend die Eröffnung der Rheinisch -West£ilischen Polytechnischen Schule zu Aachen vom 28. April 1870... .. dt I. Verfassungs-Statut der Königlichen Rlieinisch-W estfülischen Polytechnischen Schule zu Auchen. 2000 nn IT. Regulativ für die Verwaltung der Rheinisch-Westfilischen Polytechnischen Schu zu Auchen. le 2 20000 11 IV. Bemerkungen, die Aufnahme-Prüfung für das Polyt echnikum zu Aachen zum Eintritt als „Studirender* betreffend. . . a Bea 15 V. Königlicher Commissar für die Technische Hochschule. 17 VI Verzeichnias des Persmals. - 2 2 2 2 2 2 2 u EEE u 17 VI. Anfang und Schluss des Cumus. . 2 2 220%. nn VIE. Zeit der Aufnahme 2 2 oo oo Ba 18 IX. Lehrmittel der Technischen Hochschule . . . Br ne u 19 X.Specialprogramm der Vorträge und Uebingen . . . . AI Tabellarische Zusammenstellung der ordentlichen Vorträge und Uehungen . U) XII. Stndien-Pline . En Fa a e arten 1 “ at 93 XI. Vebersichtliche Zusammenstellung der Studien-Pläne verschiedener Fächer. XIV, Beispielsweise Berechnung des Unterrichtsgeldes. . . » 2 2 2 2 2.2. 115 XY, Diplom-Prüfungen - 4 4 00 nu 20a 0 Bean 116 XVI. Schul-Chronik und Statistik des neunten Schuljahres . . . ee 118 XVII. Verzeichnis der Geschenke, welche die Bibliothek umd die Sammlungen van Juni 1878 bis Juni 1879 erhalten haben, mit Angabe der Namen der Ge- DOHPNEGEBRR a eh a amade Et re a a XVII. Ordnung der Diplom-Prüfungen an der Königlichen Rheinisch-We har 128 stfälischen Technischen Hochschule zu Aachen. . 2 2 2 2 2 2 2 22. Dh 136
I. Aus der Verfügung, betreffend die Eröffnung der Rheinisch-Westfälischen Polytechnischen Schule zu Aachen vom 23, April 1870, Seit Gründung der Anstalt hat "dieselbe in ihrer Organisation mancherlei Aenderungen und Erweiterungen erfahren, wesshalb der vollständige Wortlaut der oben genannten Verfügung nicht mehr zutrifft. Das Folgende wird auszüglich angeführt, „Die Anstalt ist eine technische Hochsehule: sie wird Jungen Männern, welche sich der Technik, insb Tere dem Maschinend den chemischen Gewerben, dem Hüttenfach, dem Ingenieurwesen und dem Hochbau widmen wollen, eine umfessende theoretische und praktische Ausbildung gewähren. Ihr Besuch verleiht dieselben Berechtigungen wie derjenige der Künig- lichen Gewerbe-Academie und der Königlichen Bau-Academie in Berlin, sowie der Königlichen Polytechnischen Schale in Hannover.“ !) Das Studium der Architeeten, Insenienre, Maschinenteehn iker, Geo- däten, Chemiker und der Hüttenleute kann auf der Anstalt vollständig absolvirt werden. Eben so das Studium für Lehrer an Gewerbeschulen, In den genannten sechs Fächern können Diplome erworben worden, welche die wissenschaftliche Aus- bildung bekunden,. Zur Erlangung dieser Diplome ist für die Architeeten und Ingenieure ein Studium von im Ganzen 4 Jahren, für die Maschinentechniker, Chemiker und die Hüttenleute ein Studium von 3 Jahren erforderlich, doeh sind für die letzteren 3 Tücher 4 Jahre Studium vorzuziehen und anzurathen. Für Geodüten sind 3 Jahre erforderlich. (Vergl. KIT. Studienpläne, XIIT. Uebersichtliche Zusammenstellung ete. und XVII. Ord- nung der Diplomprüfungen.) Bautechniker und Maschinentechniker, welche sich für den Staatadienst vorbereiten nach Manssgabe der Vorschriften über die Ausbildung und Prü- fung für den Staatsdienst im Bau- und Maschinenfach vom 27. Juni 1876, können nach Zurücklegung des vorgeschriebenen 4jührigen Studiums, vor der in Aachen eingesetzten Prüfungs-Commission die Bauführer-Prüfung ablegen. Diese Prüfung wird jährlich nach Maassgahe der Prüfungs-Vorschriften zwei Mal abgehalten. Die Einrichtung der Schule, der Umfang des Unterriehtes und die Bedingungen der Aufnahme sind aus dem folgenden Verfassungs-Statute zu erschen. Im Vebrigen wird auf das Speeial-Programm der Vorträge und Uebungen sub X. verwiesen. *) Jetzt der „Technischen Hochschulen zu Berlin und Hannover". Notiz, amtliche Verfügungen bezüglich iles preussisehen Staatsdiens tes betreffend, Diejenigen, welche sich zum Faldmesser ausbilden wollen, Eiorichtung ihrer Studien sich vorher zu insteuiren aus: werden gut thun, für die Ministerial-Verfügung vom 2. März 1871, betreffend die angestellten Feldmesser, und die Vorschriften tiber die P rüfung Verhältnisse der öffentlich Feldmesser, auch Bedingungen der Zulassung zur Prüfung. Man der öffentlich anzustellenden vergleiche ferner die Notiz unter dem in den Studienplinen mit aufgeführten einjährigen Curs für Geometer (praktische Feldmesser), Die Candidaten za Gewerbeschullehrer-Stollen aus: Reglement für die Prilfung der Candid des Lel au Gewerbesch 10. August 1871. Berlin 1871, R, v. Decker, vom Verordnungen über die Umgestaltung der bestehenden und die Errichtung neuer Ge- werbeschulen in Preussen vom 21. März 1870. Nach 58 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Bergbehörden des Staates vom 21 Dee. 1871, wird den Aemtern bei den . technischer Schulen auf die Dauer eines Jahres angerechne Betreffenden der Besuch deutscher poly- t, Diese Drucksachen sind sämmtlich im Buchhandel zu haben. Die „Vorschriften über Maschinenfach“ vom 27. Juni 1976 dieeindAusbildung und Prüfung für den Steatsdienst im Bau- und mit verschiedenen nachträglich erlassenen vorschriften und Vebergangsbestimmungen vom Secretariat Erläuterungs- e des Polytechnikums zu beziehen.
6 7 II. Verfassungs-Statut Diejenigen, welche sich zu Lehrern un den Gewerbeschulen und den höheren technischen Lehranstalten ausbilden wollen, können an der Anstalt ihre Studien zurücklegen. der Königlichen Rheinisch-Westfällschen Polytechnischen Schule zu Aachen, $5. Der Unterricht wird in Form von Vorträgen ertheilt. An diese schliessen #1. Div Polytechnische Schule ist eino technische Hochschule. Sie ist Staats- sich Repetitionen, Arbeiten in den Zeichensälen, Laboratorien und Sammlungen, sowie Anstalt und ihre Einrichtung und Verwaltung wird von der Stunterogierung geregelt. praktische Tehungen und Unterweisungen bei gelegentlichen Exeursionen. #%. Die Anstalt besteht aus einer allgemeinen Schule und aus mehreren In der allgemeinen Schule ist der Unterricht vorwiegend theoretisch; in den Fuchschulen ') für einzelne Zweige der Technik. Fachschulen treten die praktischen Uebungen mehr in den Vordergrund, Vorläufig werden eröffnet: eine Fachschule für Bau- und Ingenieurwesen, eine $ 6 handelt von der Studienzeit für die verschiedenen Fächer, worüber achon sub I, „Aus der Verfügung, betreffend die Eröffnung etc.“ das Erforderliche mitgetheilt ist, Ea Fachschule fir Maschinenbau und mechanische Technik und eine Fachschule für chemische wird daher dieser, eine neue Redaction bedürfende Paregraplı hier ausgelassen. Tochnik und Höttenkunde.?) 87.) (Aufnahıne als Studirender.) Die Aufnahme in die Anstalt ist durch 83. Der ordentliche Unterricht umfasst die nachfolgend verzeichneten Dis- den Nachweis einer bestimmten Vorbildung bedingt. Doch kann bei Ausländern in ge- eiplinen: eigneten Füllen von diesem Nachweise abgesehen werden, Algebrainche Analysis, Differentinl- und Integralrechnung. Ebene und sphärische Zur Aufnahme berechtigt das Abgungszeugniss der Reife einer reorganisirten Trigonometrie, Analytische Gwometrie der Ebene und des Raumes. Darstellende Geometrie, Provinzial-Gewerbeschule (nach dem Organisationsplan vom 21. März 1870), oder ein Geometrie der Tage, Analytische Mechunik, Angewundte Mechanik. Zeugniss über die abgelegte Reifeprüfung eines Gymnasiums, oder einer Realschule Elemente der Physik. Experimentalphysik. Angewündte Physik, Mathematische I. Ordnung, oder einer Realschule IL. Ordnung.?) Begründung der wichtigsten physikalischen Gesetze. Praktische Ucbungen. Wer nicht auf einer der bezeichneten Schulen vorgebildet ist, hat in anderer Weise Elemento der Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie. Chemische seine ausreichende Vorbildung nachzuweisen und ausserdem ein Zeugniss über seine sitt- Technologie, Anulytische Chemie. Arbeiten im Laboratorium. liche Führung vorzulegen.) Muschinenlehre. Maschinenbau Construction von Muschinen. Mechanische Erläuterung. 1. Nach höherer Verfügung vom 15. August 1878 ist an den preussischen technischan Hochschnlen eine Aufnahmeprüfung als Mittel zum Nachweise der erforderlichen Technologie, Vebungen im Entwerfen und Veranschlugen von Maschinenanlagen. Vorbildung, um ale Studirender einzutreten, für preusslsche Staats-Angehörige nicht Bauconstructionslehre. Daumaterinlienlehre, Formenlehre der Baukunst und mehr zulässig. Porapective. Geschichte der Baukunst. Einriehlung von Gebiuden. Entwerfen von Ge- 2. Die nicht preussischen, dentschen Gymnaslen sind (nach Maassgabe der Vereinbarung vom 11. August 1874) den preussischen gleichgestellt. Die Zeugnisss von nicht preussischen Schul- blinden. Ornamentik, Landwirthschaftliche Baukunst, Ausarbeiten von Prujecten und anstalten, welche gleiche Ziele wie die preussischen Realschulen L oder IL Ordnung, ‚ler die roor- Kostenanschlägen mit pruktischen Uchungen, ganisirten Gewerbeachulen haben, werden snerksnnt. Dei Zweifeln über die Qualification derartiger proussiacher oder nicht preussischer Schulen entscheidet der Dirsetor resp. der Lehrar-Ausschuss Elemente des Wusser-, Woge-, Eisenbahn- und Brückenbaues, Wasser-, Wege-, der Technischen Hochschule. Eisenbahn- und Brückenbau im gunzen Umfunge, Constructionsiibungen. B Bezüglich des Schlnsssatzes des $ 7 haben Solche, — sowohl preussische Staats-An- gehörige und sonstige Dentsche, ala auch Ausländer — welehe nicht auf den genannten Schulen sich Praktische 6 trie mit Situnti ich und Uebungen, Ausgleichungs- vorbereitet haben, durch Zeugnisse, eventuell unter Einsendung des Programmes der von ihnen rechnung. Höhere Georlinie. besuchten Lehranstalt, und wenn ihr Bildungsgung ein von dem gewöhnlichen abweichender war, unter Hinzufügung eines currienlum vitae, diejenigen Nachweise zu liefern, welche den Director Elemente der Mineralogie und Geognosie, Mineralogie und Geognosie, Metallurgie resp. den Lehrer-Ausschuas in den Stand setzen, zn benrtheilen, ob eine Aufnalıme ohne Weiteres und Hütlenkunde. Probirkunst, Sulinenkunde Uchungen im Entwerfen von Fabrik- erfolgen kann. Ist Letzteres nicht dar Fall, ao kommt bei Nichtpreussen das folgende sub & Er- wöhnte in Anwendung, und Hüttenanlagen. 4 Ausländer und das preussische Indigenat nicht beaitzende Deutsche, Ornumenten-, Figuren- und Landschuftszeichnen. Bau- und Maschinenzeichnen. welche die erwähnten Nachweise über ihre Vorbildung nicht beibringen können, haben, falle gie als Studirende eintreten wollen, durch eine besondere Anfnahmeprüfang, über deren Anforderungen Bossiren und Modelliren. das jährliche Programm das Nühere unter IY. „Bemerkungen, die Aufuahmeprüfung betreffend“ Diese Disciplinen worden regelmissig un der Schulo gelehrt. Vorträge iiber enthält, die zu einem erfolgreichen Studium erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. anderweite Lehrgogonstände sind dadurch wler nicht ausgeschlossen, 5. Nach höherer Verfügung gewährt das Reifezenguiss der nach dem Urganisationsplane vom 15, Juni 1850 singer ten Provinzial-G beschnlen die Berechtigung als Studirsnder in die 84. Die Lehrgegenstände der nllgemeinen Schule bilden die Naturwissen- pP Hochschulen a lem 1 eins & n ei an nicht mehr, Bel Ausländern kann aber bei ent- schaften und die Mathematik, sowie diejenigen Diseiplinen, welche für die Fachstudien Voraussetzung sind. $8. Studirende der königlichen Gewerbe-Akadenie, der königlichen Bau- In der Fachschule für Bau- und Ingoniourweson werden Techniker für den Akademie‘) und der königlichen Berg-Akademie in Berlin, der Berg-Akademie zu Clausthal Hochbau und Techniker für Eisenbuhn-, Strassen-, Wusser- und Brückenbau, in der Fach- schule für Maschinenbau und mochunische Technik Maschinen-Ingenienre, Vorsteher % Der 6 7 ist nach den neueren Bestimmungen über die Aufushme redigirt, wie solche mechanisch-technischer Etublissements (Spinnereien, Weboreien, Muschinenfabriken u. #. w.), vom 1. October 1877 an Gültigkeit haben. *) Und nach Verfügung des Herru Handelsministera vom 19, Februar 1879 auch die Ge- sowie Techniker für das Eisenbahnwesen, in der Fuchschule für chemische Technik und werbeschulen mit 9jährigem Lehrgang und zwei fremden Sprachen. Hüttenkundo praktische Chemiker, Vorstehor chemisch-technischer Etablissements (Für- = Die Aufnahme in die Anstalt auf Arund von Zeugnimen oder einer Prüfung berechtigt nicht zum einjährig-freiwilligen Dienst, bereien, chemischer Fabriken u. #. w.) und Hüttenleute ausgebildet, Die Vebrigen, nach $ 7 ohne Weiteres zur Aufnahme Berechtigten, besitzen bereits die Den Architeeten und Ingenieuren?) gewährt die Anstalt Gelegenheit zum Er- Qualification zum einjährigen Dienste. werbe derjenigen Ausbildung, welche die Zurücklegung der Prüfungen für den Stauts- Naclı Bescript Sr. Excellenz des Horru Hendelsministers IV, 111 vom 18. November 1871, hat im Interesse der das hiesige Polytechnikum besuchenden Studirenden der Herr Kriegsminister dienst bedingt. die in hiesiger Stadt garmisonirenden Truppentheile (zur Zeit das I, und das Filailier-Bataillon dos *) Erläwierung. Die Bagolchnung „Fachschule“ bezieht alch auf die innere Verwaltung der 5. westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 53) angewiesen, die zum einjährigen freiwilligen Dieuste sich Anstalt und bedeutet nicht, dans Vorträge für die Hörer obligatorlach sind. meldenden Studirenden forten olıne Rücksicht auf die in $ 164 L der Militair-Ereatz-Instenction vom 26: März 1868 normirte Zahl einzustellen. », Es bestehen jotet 4 Fachschulen, nachdem die für Architeotur als selbatstündige von " Jetzt der „Technischen Hochschule zu Berlin“, der für Ban- und Ingenlaurwosenabgetrennt wurde. Belbetrodend auch den hinentechnikörn, nachdem dieselben ebenfalls zu Prüfungen für den Btantsilenst nach der Verfügung vom 37, Juni 1870 zugelassen werden,
ze g und (er Technischen Hochschule zu Hannover, ferner Techniker, welche die Prüfung als Director, den Vorständen der Fachachulen und zwei anderen, von dem Lehrer-Collegium Bauführer oder Bergeleve für den Stautsdienst bestanden haben, sind ohne weiteren aus seiner Mitte alljährlich gewählten Mitgliedern. Das Lehrer-Collegium besteht aus Nachweis zum Eintritt in die Anstalt ermüchtigt sämmtlichen ordentlichen Lehrern der Anstalt, Niemerkung. Da nach der Verfügung des Horra Handelsministers vom 28. August 1876 das Hindium auf den polytechnischen Schulen zu Drosden, München, Stuttgart, Carlarulıe, Darmstadt, $ 14. Dem Ausschusse der Lehrer steht die Entscheidung zu: 1) über die Zürich ind Wien ee auf den proussischen technischen Hochschulen bis anf Weiteres gleich- Aufnahme eines Studirenden und die Zulassung anderer Zuhörer in Zweifelsfällen; 2) über warden soll,# auch Die} welche islich Studirende an diesen An- die Ertheilung von Verweisen an die Studirenden; 3) über dıe Stundung und den Erlass ° stalten wären, ohne Weltaren hier ala solche eintreten. 4 0. (Aufnahme als Zuhörer.) Der Besuch der Vorlesungen und Uebungen der Honorare für den ordentlichen Unterricht: 4) über die Vorschläge zu den wit dem ılarf, unter der Voraumetzung, de didorch der Zweck des Unterrichtes nicht beein- Unterrichte in einzelnen Lehrfichern zu verbindenden grösseren Exeursionen; 5) über BT trächtigt wird, anch Solchen gestattet werden, welche als Studirende in die Anstalt den Beginn der Weihnachts- und Osterferien. nicht eintreten wollen. Er hat nach Anhörung der betreffenden Lehrer, unter Bestätigung der Auf- Ihre Zulassung kann geeigneten Falls von einem Nachweise über ihre Vor- sichtsbehörde, die Vorschriften über die Verwaltung und Benutzung der Sammlungen hildlung abhängig gemacht werden. und Institute, die Anweisungen für die in den Sammlungen und Instituten und beim Brlänterung. Die no eintretenden „Zuhörer“ können, eben s0 wie dio Studirenden, nach Unterricht beschäftigten Diener, die Gesetze für die Studirenden zu erlassen. Ihrer Wahl beliebige Fächer belegen und Ihre Studien eben »o wie die Studirenden betreiben. Sie i erhalten am Hahluna jedes Cursma olue Hescheinigung darüber, welche Fücher sie „belegt“ hatten. Ihm liegt es ob, für die Besetzung der Stelle des Bibliothekars Vorschläge zu Neil Nemuch der Hopstitionen, Colloqulen etc. und 1! wird d ben auch der „Besuch“ der wachen. Ueber die Zulassung von Docenten und die Statthaftigkeit ausserordentlicher Anstalt bescheinigt, doch haben nle keinen Anspruch auf ein Zeu gn ie am Schluss des Jahres- eursus, welchen Ihre Quallfication dureh Prüdicate oder N ıhnet und kö sie Vorträge durch Andere als die Lehrer der Anstalt, sowie über alle Anordnungen der nlcht zum Diplom-Eramon rugnlässen worden. Verwaltung, welche die allgemeine Schule oder die Fachschulen betreffen, ist er gutr kuhörer können jeder Zeit eintreten und — mit Ausnahme der preussiachen Stasts-Auge- achtlich zu hören. hö - re wann ale daraof als „Studirende“ eintreten wollen, au der nächsten Aufnahme rü welulhe bei Beginn des Jahres-Cursun (im October) stattiindet, betheiligen, nach be Fragen, welche die Organisation und den Unterricht: der Anstalt berühren, # in jedem Jahrenprogramme unter „Bemerkungen, die Aufnahmeprüfung betreffend“ enthaltenen Vorschriften. . kann er in Beratliung ziehen. 4 10, Den Studirenden ateht die Wahl der Fachschule, welcher sie beitreten $ 15. Dem Lehrer-Collezium sind folgende Befugnisse und Geschäfte über- wollen, frei, In der Wahl der Vorträge und Uebungen sind sie ebenfalls unbeschränkt. 4) tragen: 1. die Entscheidung über die Vertheilung der etatsmässigen Mittel auf die ver- 411. Die Lehrer sind entweder ordentliche oder uusserordentliche. Zur Hülfe- schiedenen Sammlungen und Institute und über deren nähere Verwendung, insbesondere leistung beim Unterrichte können Assistenten angenommen werden. Die ordentlichen auch über alle neueren Anschaffungen; 2) die Ergänzungswahlen für den Ausschuss der Lohrer werden fest ungentellt, die übrigen unter Vorhehnlt der Kündigung berufen, Lehrer; 9) die Verleihung der gestifteten Preise und der Stipendien, soweit in dieser Dor den einzelnen Lehrern für das Unterrichlajahr zufullende Unterricht wird durch den Bezichung nicht anderweitige Verfügungen bestehen; 4) die Beschlussnahme über die Lehrplan bestimmt, Androhung des Ausschlusses und den Ausschluss der Studirenden von der Anstalt, sowie Ixn Lehrern int, soweit ihr pflichtmilssiger Unterricht daronter nicht leidet, über die Entziehung der verliehenen Stipendien und der in Betreff des Honorars be- as Halten von Vorträgen über solche Diseiplinen gestattet, welche nicht zu dem ordent- willigten Vergünstigungen; 5) die Feststellung des Lehrplans, des jährlichen Verzeich- Ilchen Unterrichte gehören. nisses der Vorträge und Uebungen und die Vertheilung der Unterrichtsstunden und Lohrer höherer Schulanstalten, bewährte Techniker, Staatsbeamte und wissen- Unterrichtssäle. Zu der Vertheilung des ordentlichen Unterrichts auf die Lehrer bedarf schaftlich vorgebildote Doconten können zur Ertheilung von Unterricht in der Anstalt, es der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. zugelassen werden, $ 16. Es bleibt vorbehalten, geeigneten Falls für die Anstalt einen König- 412, An dor Spitze der Anstalt steht ein Director, welcher zu den Lehrern lichen Commissar zu berufen, welcher die Staatsregierung vertritt, derelbon gehört. Er vortritt die Anstalt nach Aussen hin und leitet ihre Verwaltung. 817. Der Unterricht in der Anstalt beginnt zu Anfang October und schliesst Durch ihn erfolgt die Aufnahme der Studirenden und die Zulassung sonstiger Zuhörer, zu Ende Juli jeden Jahres. Zu Weihnachten findet eine vierzehntägige, zu Ostern eine Ihm toht die Entscheidung über die Zulassung ausserordentlicher Vorträge zu, soweit dreiwöchentliche Unterbrechung statt, dieselben nicht von den Lehrern der Anstult gehalten werden sollten. 8 18. Für die Aufnahme in die Anstalt haben die Studirenden eine Gebühr Die allgemeinen Angelegenheiten jeder Fachschule werden durch einen zum ° von einem Thaler (drei Mark) zu entrichten. Dagegen wird für die Zulassung yon Zu- Vorstande demelben ernannten Lehrer verwaltet. hören, welche nicht als Studirende eintreten, cine Gebühr nicht erhoben. Der Director und die Vorstände der Fachschule können auf Zeit oder unwider Für die Theilnahme an den einzelnen Vorträgen und Uebungen ist ein Honorar ruflich ne werden. zu entrichten. Schülern, welche einen Nachweis über ihre Mittellosigkeit beibringen, 418. Die Lehrer der Anstult werden durch den Ausschuss der Lehrer und kann jedoch, sofern sie durch Fortschritte und Verhalten sich auszeichnen, das Honorar durch das Lohrer-Collegium vertreten. Der Ausschuss der Lehrer besteht aus dem. ganz oder zum "Theil erlassen werden. ", Brtänierwug: Dar iStudirendo kann sich also In eine Baieblas, Fachschule einschreiben Die Aufnahmegebühren, sowie die Honorare für den ordentlichen Unterricht lassen tind hat alalı dann In A noinen St nen h D derselben su wenden. Er kann von den zu diener Faohnchule in dan Stall fliessen der Anstaltaknsse zu; die Honorare für den ausserordentlichen Unterricht ver- und zugleich aus and Ion, obenso aus verschiedenen Jahres“ eursen, orfalla welche or nloht vorslehen sollte, die im Programm angerathenen Btulienpline zu vorfol, bleiben den Lehrern. oder mit Hülfe des Fachsohul-Vorstandos einen Plan, jo auch der Anzahl Jahre, all weiche or auf En 8 19. Das Honorar für den ordentlichen Unterricht wird beim Beginn des Anstaltzubringen kann, zu ontworfen; ebeuno1 der leban Hohule ana den Fachschulen und aus verschlad Jahr g Dasselbe gilt won Unterrichtgjahres im Voraus entrichtet und nach der Zahl der wöchentlichen Unterrichts- den Zuhörern. , stunden in dem Juhre bestimmt. Bei Studirenden ist die Stunde für die Vorträge mit
10 11 4 Mark, für die Uebungen mit 3 Mark, bei Zuhörern für Vorträge mit 6 Mark, für Vebungen mit 4 Mark Reichsmünze zu berechnen. !) Für Vorträge und Debungen, welche nur ein Semester dauern, wird die Hälfte der obigen Sätze berechnet. Ausserdem sind für die Theilnahme an den praktischen Ucbungen im Labora- torium fünfzehn Thaler (45 Mark), für die Theilnahme an den physikulischen Uebungen III. Regulativ für die Verwaltung der Rheinisch-Wastfällschen Polytechnischen Schule fünf Thaler (15 Mark) zu entrichten. Die Höhe des Honorars für den wusserordentlichen Unterricht bleibt dem Er- zu Aachen. messen der Vortragenden, unter Vorbehalt der Genehmigung des Direstors, überlassen, 5 20. Am Schlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Abgange von der Anstalt wird den Studirenden anf ihr Verlangen ein Zeugniss ertheilt, welches sich I. Fon den Studirenden und Zuhörern. auf die Bescheinigung über den Besuch der einzelnen Vorträge und Uehungen beschränken $ 1. Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des oder sich auch über die darin erzielten Erfolge aussprechen kann. Letzterenfalls darf Studienjahres statt, ist aber für solche Vorträge und Uebungen, welche nicht an den die Ertheilung des Zeugnisses in den nicht mit praktischen Uebungen verbundenen Jahrescursus gebunden sind, auch semesterweise zulässig. 9 Unterrichtsgegenständen, sofern der Studirende an den zugehörigen Repetitionen nicht Zuhörer, welche nicht als Studirende in die Anstalt eintreten, können, sofern Theil genommen. hat, von dem Ausfall einer Prüfung abhängig gemacht werden, ihre Zulassung nach dem Statute unbedenklich erscheint, jeder Zeit zu dem Unterrichte Für das Zeugniss ist eine Gebühr von einem "Thaler (drei Mark) an die An- Zutritt erhalten. staltskasso zu entrichten;®) für die Prüfung in jedem Unterrichtsgegenstande 5 2. Die Studirenden haben ihre Aufnahme und die Zuhörer ihre Zulassung hat der Studirende eine Gebühr von drei Thalern bei dem Direetor nachzusuchen. Er entscheidet über die Aufnahme oder Zulassung, je- {neun Mark) zu zahlen; dieselbe verbleibt den prüfenden Lehrern. doch für die Fachschulen erst nach Anhörung ihrer Vorstände, $. 21. Die Verwaltung der Anstalt im Einzelnen $ 3. Erscheint die Aufnahme zulässig, so ist der Studirende an die Kasse der wird durch ein Regulativ geregelt, Anstalt zu verweisen, um die durch das Statut vorgeschriebene Gebühr einzuzahlen.°) Auf Grund der Zahlung erhält er eine Studienkarte, die ihn als Studirender der Anstalt er- Berlin, den 20. April 1870, kennen lässt, und zum Besuche derselben, sowie zur Bonutzung der Sammlungen und Institute berechtigt. Die Karte wird zu Anfang eines jeden Unterrichtsjahres erneuert. $ 4. Zuhörern wird auf Grund der Bescheinigung des Directors, dass ihre Theil- Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, nahme an dem Unterrichte genehmigt sei, an der Kasse der Anstalt unentgeltlich eine Le- Graf von Itzenplitz. gitimationskarte ertheilt, welche sie zur Annahme von Vorträgen und Uebungen berechtigt. Aclteren Personen ®), welche ausnahmsweise an einzelnen Vorträgen Theil zu nehmen wünschen, kann von dem Direktor ohne Weiteres deren Annahme gestattet werden. $5. Die Annahme der Vorträge und Vebungen erfolgt bei der Anstaltekusse durch Entrichtung des Honorars. Die Studirenden erbalten demnächst nach der Reihen- folge der eingetragenen Zahlungen eine Nummer, welche den ihnen zukommenden Platz m — — — in den Lehrsilen angibt. Zuhörern steht ein Anspruch auf einen festen Platz nicht zu. &6. Die Annahme ist binnen 14 Tagen nach Beginn des Unterrichtes zu be- wirken, und bis dahin dessen freier Besuch gestattet. Studirende, welche innerhalb der vorschriftsmässigen Frist keine Vortrüge und Vebungen angenommen haben, sind durch den Director zu verwarnen, und können, fulls dies ohne Erfolg bleibt, nach acht Tagen von der Anstalt ausgeschlossen werden. EriKuterung ad 5 6. Die Vorschriften dieses Paragraphen erstrecken sich auch auf Zuhörer und Hospitanten. $ 7. In den Fachschulen haben die Studirenden vor der Annahme dem Vor- stande über die beabsichtigte Wahl der Vorträge und Uebungen Mittheilung zu machen. " Man vergleiche behufs Orientirung über die eventuelle Höhe des jährlichen Studien- Innerhalb acht Tagen nach der Annahme müssen sie sich bei den einzelnen Lehrern, honorars die später unter Nro. XIV, aufgeführte „Beispielsweise Berech g des Unterrichtsgeldes.“ an deren Unterricht sie Theil nehmen, melden. Des Maximum der Stunden, welche ein Polytechniker zu belegen Tilegt, ist pro Woche etwa B8, wesshalb sich, so viel Debungs- wie Vortragsstunden gerechnet, das Schulgeld auf 126 $ 8. Die Studirenden unterliegen den Gesetzen der Anstalt. Sie stehen unter Studirenden, und auf 180 Mark bei Zuhörern, für den vollständigen Jahrescurs stellt, Die umMarkOstern bei der Aufsicht des Directors, in den Fachschulen zunächst unter Aufsicht der Vorstände. eintretenden Studirenden und Zuhörer bezahlen die Hälfte des jährlichen Satzes. Für Auch die Zuhörer haben sich nach den Gesetzen der Anstalt zu richten. dass bis Beginn des Wintersemesters dieses Jahres 1879 sine Erhöhung der Sätze für Vorträge, den Fall, Vebungen und Arbeiten in den Laboratorien hühern Urts verfügt werden sollte, kommen diesa zur Zahlung für den Jahrescurs; eventuell wird, wenn diese Erhöhung später elntritt, die Differenz *) Studirende, welehe vom Hochschulen um Ostern eintreten, können, bei Nachweis hin- für das Wintersemester mit Beginn des Sommersemesters 188) nachzuzahlen sein. reichender Kenntnisse, auch in das Sommersemester des Jahres-Cnrsns eintreten. ”) Das gilt nicht von den Zeugnissen, welche am Schlusse eines jeden Studienjahres in ”) Ausserdem sind 9 Mark von dem Studirenden oder Zuhörer ala Beitrag zur Polytechniker- die Anmeldebogen eingetragen werden und nur dazn dienen, bei der Zusammenstellung eines etwa Erankenkasse zu entrichten. 5 gewünschten Abgangszeugniases die Belege zu liefern. ") Erläuterung. Nach dem Sprachgebrauche: „Hospitanten“,
ı2 i3 89. Als Disciplinarmittel für die Studirenden dienen: . Für jedes Unterrichtgjahr wird von dem Director ein Programın des Unterrichts Rüge durch den Director oder den Vorstand der Fachschule, zusammengestellt und veröffentlicht. $ 15. Der Vortrag in sämmtlichen ordentlichen Lehrgegenständen nimmt als- Verweis vor dem Ausschuss der Lehrer, Androhung des Auaschlusses von der Anstalt, bald nach Beginn des Unterrichtshalbjahres seinen Anfang und wird erst nach dessen Ausschluss von der Anstalt. . Ablauf geschlossen. Der Beginn und Schluss der ausserordentlichen Vorträge und Uebun- Nur gegen die Verhängung der letzteren Strafe ist die Beschwerde an. das gen kann nach Ermessen der Lehrer, mit Zustimmung des Directors, auch anderweit . Ministerium für Handel?) etc. zulässig. \ angesetzt werden. Zuhörern, welche die Gesetze der Anstalt verletzen, kann nach einer Verwar- 8 16. Die Stundung, oder der Erlass des Honorars für den ordentlichen Un- nung die Legitimationskarte durch den Director entzogen werden. terricht ist bei dem Director nachzusuchen. Orts- Motivirung des Gesuchs um Stundung ist ein Bedürftigkeits-Zeugniss einer ad $ 16. ‚Zur . $ 10. Bei Ertheilung eines Verweises oder bei Androhung des Ausschlusses behörde beizubringen. . . . von der Anstalt können zugleich die in Betreff des Honorars bewilligten Vergünstigungen Während des ersten Jahres, in welchem der Studirende die Anstult besucht, ist zurückgenommen und die ertheilten Stipendien entzogen werden. der Krlass des Honorars nicht zulässig; doch kann die Stundung der Zahlung bis nach Bei der Androhung des Ausschlusses von der Anstalt oder der Vollziehung Ablauf des Jahres und geeigneten Falls demnächst der nachträgliche Erlasa bewilligt dieses Ausschlusses ist den Angehörigen der Studirenden von dem Direetor eine Mit- werden. theilung zu machen. Der Erlass kann ein theilweiser oder vollständiger sein; er wird stets nur für ein 8 11. Wer die’ Anstalt verlassen will, hat dem Direetor davon Anzeige zu Jahr gewährt. Die Höhe der in jedem Jahre erlassenen Honorarbeträge darf den zehnten „machen und seine Studien- und Legitimationskarte zurückzugeben. Studirende haben Theil der sämmtlichen in diesem Jahre zu entrichtenden Honorare nicht übersteigen. zugleich zu erklären, ob sie die Ertheilung eines Zeugnisses, sei es lediglich über den Stundungen sind höchstens auf die Zeit eines Jahres zu bewilligen und nach Besuch des von ihnen während des Aufenthalts auf der Anstalt angenommenen Unter- dessen Ablauf nur ausnahmsweise zu verlängern. richtes, sei es zugleich über den Erfolg ihrer Studien, wünschen. Zuhörern kann ein Zeugniss ausgefertigt werden, worin die Theilnahme an den von ihnen während des Besuches der Anstalt angenommenen Vorträgen und Uebungen bescheinigt wird. " III. Von der Verwaltung. . Die Zeugnisse müssen den Namen und die Herkunft, die Zeit des Besuches der 8 17. Dem Director steht die obere Aufsicht über die Gebäude und Anlagen, Anstalt und die einzelnen während dieser Zeit angenoinmenen Lehrgegenstände ersehen die Laboratorien und Werkstätten, Sammlungen und die Bibliothek zu. den Unterricht, lassen. Sie sind mit dem Siegel und der Unterschrift der Anstalt versehen und von dem Er verpflichtet und führt die Lehrer und Beamten der Anstalt ein. Direetor zu vollziehen. \ Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde stellt er das für die Gebäude, die 8 12. In den mit praktischen Uebungen nicht verbundenen Unterrichts- Samınlungen und den Unterricht erforderliche Dienstpersonal an. Dasselbe unterliegt Gegenständen hat der Studirende, falls er sich an den etwaigen Repetitionen nicht be- seiner Diseiplin. Das zur Aufsicht über die Gebäude und Räume bestimmte Personal theiligt hat, und die Lehrer in Folge dessen sich ausser Stande erklären, über den versieht er mit: den erforderlichen Dienstvorschriften. . Erfolg seiner Studien ein Urtheil abzugeben, sich zunächst einer Prüfung zu unterwerfen, Vorständen der Fachschnlen steht die nächste Aufsicht über die % $ 18. Den deren Ergebniss für das Zeugniss maassgebend ist. Laboratorien, Werkstätten und Sammlungen ihrer Schulen zu. auf Ihre besondere Aufgabe ist es, bei den Studirenden ihrer Fachschulen einen geordneten Studiengang hinzuwirken und ihnen namentlich in der Festsetzung II. Vom Unterrichte, eines Studienplanes behülflich zu sein. . In Fällen der Verhinderung des Directors hat der im Dienste. älteste Vorstand 8 13. Die Vorträge und Uebungen, welche zu dem ordentlichen Unterrichte dessen Obliegenheiten wahrzunehmen. der Anstalt gehören, werden durch den Lehrplan auf den Lehrgang der einzelnen Schulen -8 19. Der Ausschuss der Lehrer und .das Lehrer-Colleginm werden von dem führt der vertheilt. Im Anhalt an den Lehrplan ist alljährlich das Verzeiehniss der Vorträge und Direetor mittelst schriftlicher Einladung berufen. Bei ihren Berathungen der Stimmen; Vebungen aufzustellen. Diese müssen so geordnet werden, dass innerhalb. der durch das Director den Vorsitz. In der Abstimmung entscheidet einfache Mehrheit Ausschlag. Statut vorgesehenen Studienjabre der Lehrplan aller Fachschulen in angemessener Reihen- bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Pro- folge. durchlaufen werden kann. . Ueber den Verlauf der Sitzung ist durch eines der Mitglieder ein kurzes $:14.. Ein jeder Lehrer hat ein Verzeichniss derjenigen Gegenstände, in welchen u tocoll aufzune hmen. ihrem Ab- er.für das nächste Jahr zu vnterrichten gedenkt, dem Vorstande seiner Fachschule, in $ 20. Die Prüfungen der Studirenden bei ihrer Aufnahme, bei der allgemeinen Schule dem Direetor mindestens. zwei Monate vor dem Schluss des Un- erfolgen in der allgemeinen Sehule unter gang und während des Besuches der Anstalt “ ganze der Vorstände durch terrichtgjahres einzureichen. ‘Die Vorstände der Fachschulen legen die an sie gelangenden dem Vorsitz. des Directors, in den Fachschulen unter den Vorsitz Director ist berechtigt, den - Anmeldnngen mit ihrer Asusserung dem Direetor. vor. Auf Grund dieser Anmeldungen die. von dem Director dazu bestimmten Fachlehrer. Der . ist. dan Verzeichniss der Vorlesungen festzustellen und demnächst tiber die Vertheilung . Prüfungen in den Fachschulen beizuwohnen. ‚der. Unterrichtssäle, und Unterrichtsstunden ‚Beschluss zu fassen. Laufe des Unterrichts- ” 8 21. Den Lehrern und Beamten der Anstalt kann im ein Urlaub bis zu vierzehn Tagen jahres ein Urlaub bis zu sechs Tagen, den Dienern in den Fachschul en nach zuvorigem Benehmen mit Jetzt an das Ministerium-der geistlichen, Uäterrichts- und Medleiunl-Angelegenheiten. Yon dem Director bewilligt werden,
14 15 . deren Vorständen. Andere Urlaubs, gesuche bedürfen der Genehmigung der Aufsichte. behörde. Zu einer mehr als dreitägigen Abwesen heit bedarf nuch der Direetor. dieser Genchmignng. $ 22. Alljährlich wird von der Aufsichtsbehör IV. Bemerkungen de ein Etat der Anstalt festge- diei Aufnahme-Prüfang füri Ausländer stellt, nach welchem sich die Anstalts-Verwa ü ä und das preussische i i Indigenat icht basitzende nich ft , ltung zu richten hat, Für die richtige Ver- Dentsche, welche nicht auf den nach $ 7 des Statuts berechtigten Schulen vorgebildet sind, wendung der etatsmissigen Mittel ist zunüchs t ler Lireotor verantwortlich, zum Eintritt als „Siudirender“ betreffend 3 23%. Die Verwaltung und Benutzung der Sammlu stätten und der Bibliothek wird durch besonde ngen, Laboratorien, Werk- (rergl. Erläuterung 4. u 5 7). re Vorschriften geregelt. " Die Verwaltung der Sammlungen und die Leitung der Laboratorien und Werk-' stitten wird von der Aufsichtsbehörde einem derjenigen Lehrer übertragen, die betreffenden Lehrfächer borufen sind, Die welche für Um verschiedene Anfragen, wie die Aufnahme-Prüfungen für die hiesige Anstalt Verwaltung der Bibliothek führt, unter Beihülfe eines Biblioth ekscaretwirs, ein vorgenommen werden und auf weiche Gegenstände sich solche erstrecken, zu erledigen, aus der Zahl der ordentlichen Lehrer } Jahre ernanuter Bibliothekur. auf. fünf ir & rkt: . $ 24. Die Führung der Kusse, on wid “ en ee als „Studirende‘ eintreten wollen, haben im Zeichnen dns ltechnungswesen und die Bürenugeschäfte werden einem besonderen Beamten übertra gen, eine Fertigkeit nachzuweisen durch Vorlage, von Zeichnungen aus com Freie Der Direetor übt die Kuratel über die Kasse aus, und hat (ieselbe insbesondere handzeichnen und Linearzeichnen, wie solche diejenigen besitzen, welche ein den vorschriftsmüssigen Revisionen zu ziehen. unter- Jahr lang die Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule Iter Ordnung besucht haben, oder Abiturienten einer Realschule 2, Ordnung sind. „m er Mathematik haben sie durch Zeugnisse, oder nach Befinden durch die Prüfung, die unter „Elementar-Mathematik“ angeführten Kenntnisse nachzuweisen. 2) In den übrigen Disciplinen der allgemeinen Schulbildung vi ein as von Kenntnissen in der feographie und Geschichte, Plıysik und Na ungen ichte un einer neuern fremden Sprache (französisch oder englisch) nac zumeien ein wie solche ein von Ober-Secunda eines Gymnasiums abgehender Denü er est a Kenntnisse alter Sprachen werden bei der Beurtheilung der allgemeinen Bi nit in Betracht gezogen. , 3) Die E erderuns, das der Betreffende ein nicht schwieriges Thema ans einer der UERTITET genannten neueren Sprachen geläufig übersetzen könne, wird nur grasen wer: den, wenn die Leistungen in den übrigen Fächern vorzüglich re Dentschen 4) Bei Ausländern wird nach $ 7 des Statuts weniger strenge als ei Deu re verfahren, doch wird das volle „pass der mathematischen Kenntnisse und der igkeit im Zeichnen verlangt. 5) acht "ie obige Prüfung ablegt, kann, falls genügende Nachweise über seine Vorbildung geliefert werden, nach & 9 des Statuts jeder Zeit als Zuhörer eintreten und wird hei Beginn des nächsten Wintersemesters (Ostober) als Studi- render eingeschrieben, wenn er die für den Eintritt der Studirenden erforder- lichen allgemeinen Kenntnisse (ad 2 und 3) und Kenntnisse der aematik und die Fertigkeit im Zeichnen durch eine Prüfung darthut, oder als ‚genügen qua- lifieirt von den Lehrern, bei welchen er als Zuhörer eingeschrieben war, an- ea Yelsrem Ende soll den Zuhörern auf ihr Gesuch bei den betreffenden am ostattet sein, die Repetitionen mitzumachen. Ein Anspruch der Zu- iM m Fein Zeugniss über Fortschritte ist hierdurch nicht begründet. Kan nd wird als Studirender zur Prüfung zugelassen, der nicht mit Ablauf des ” Pre dessen Wintersemester er eintritt, das 17. Lebensjahr zurückgelegt hat. 7) Pahren zur Aufnahme als Studirender finden nur Anfang October, w n dem Wintersemester eingeschrieben wird, statt, doch werden Deinen, we \ ie solche Prüfung beabsichtigen, nach Manssgabe des 5 9 der een Joter Zeit als Zuhörer eingeschrieben und finden Gelegenheit, sich an Fe ug n im Freihandzeichnen und den im Programm angezeigten Extra- Yor rien über Elomentar-Mathematik oder sonstigen ihnen passenden Vorträgen un Vebungen zu betheiligen und sich so für die Prüfung vorzubereiten.
16 17 Elemen tar-Mathematik. ]. Arithmetik und Algebra. V. Königl. Commissar für die Technische Hochschule. Addition, Subtraction, Multiplicition und Division arith Regiorungs-Präsident Hoffmann, metischer und alge- braischer Zahlengrössen. — Arithmetische und geometrisch e Proportionen. — Addition, Subtraetion, Multiplication und Division von Polynom ien. — Potenzirung. — Zahlen- VI. Verzeichniss des Personals. systeme. Dekadische ganze Zahlen. Decimalbrüche, Kettenbrüche. Allgemeine Gesetze für die Rechnun g mit Wüurzelwerthen. Irrationale a) Direction. wurzelausziehung Zahlen. Quadrat aus polynomischen Buchstabengrössen und bestimm Baurath v. Kaven, Geheimer Regierungsrath. ten Zahlen. — Kubikwurzelausziehung aus polynomischen Buchstabengrössen und bestimm ten Zahlen. — Imaginäre und eomplexe b) Vorstände der Fachschulen. Zahlen, — Theorie der Logarithmen. YVachschule für Ingenieurwesen — Baurath v. Kaven. Rechnung mit Brige’schen Logarithmen. der Gleichungen. Theorie Fachschule für Hochbau — Professor Ewerbaek. Gleichungen ersten, zweiten, dritten und vierten Grades mit einer Unbekannten. Gleichungen mit Fachschule für Maschinenbau nnd mechanische Technik — Professor v, Reiche, mehreren Unbekannten, Exponential-Gleichungen. _ Combinationslehre: Permutation, Yachschule für chemische Technik und Hüttenkunde — Geh. Reg.-Rath Professor Dr. Landolt, Combination, Variation. Der binoimische Lehrsate für positive ganze Exponenten. — Arithmetische Progressionen (Reihen) erster Orduung. c) Lehrerpersonal. Höhere arithmetische Progressionen. Geometrische Progressionen. Zinses -Zins- und Ren- ]) Ordentliche Lehrer. tenrechnung. — Diophantische Gleichungen. 1) Professor Damert — Architeetur. 2) Professor Dr. Dürre — Hüttenkunde, 2. Geometrie. 3) Professor Ewerbeck — Architcetur. , a) Planimetrie. Gerade Linien und geradlinige 4) Professor v. Gizycki — Maschinenlehre uni Kinematik. Winkel. Parallele Linien. — Dreiecke, Vierecke, apeciell Parallelogramme, — Linien und Winkel 5) Professor Dr. Hattendorff — Höhere Matheinatik. in und um ‘den Kreis beschrieben. Lage zweier und mehrerer Kreise am Kreise. Figuren 6) Bauratlı Prof. Dr. Heinzerling — Brückenbau und gegen einander. — höhere Baneonstruetiohen. Vergleichungen des Flächeninhalts und Verwandlung ebener Fig uren. Flächenberechnung, 7) Professor Dr. Helmert — Praktische Geometrie und Geodisie. — Aehnlichkeit der Dreiecke, Proportionalität gerader Linien am Kreise, — Berechnung 8) Professor Henriei — Architectur. regulärer Polygone. Berechnung der Kreisfläche und Linie, 9) Professor Herrmann — Mcebanische Technologie, Baumaschinen und Fabrikanlagen. | b) Ebene Trigonometrie. Trigonometrische Linien und Functionen einfacher 10) Professor Intze —- Bauconstructionen und Wasserban. . und zusammengesetzter Winkel. — Trigonometrische Berechn ung der Seiten und Winkel, 11) Baurath v. Kaven — Wege- und Eisenbahnbau. sowie .des Flächeni nhalts rechtwinkliger, gleichschenkliger Dreiecke, regulärer Polygone 12) Geh. Reg.-Rath Professor Dr. Landolt — Reine Chemie. und. schiefwinkliger ungleichseitiger Dreiecke. 13) Professor Dr. Lespeyres -— Mineralogic. e) Stereometrie, Gegenseitige Lage gerader Linien und Ebenen. Die Ecke, — 14) Professor Dr. Lemeke — Aesthetik und allgemeine Kunstgeschichte. Polyedrische Körper: Prisma, Pyramide, Priematoid. Die 5 regulären Polyeder: Tetracder; 15) Ingenieur Liüders — Maschineukunde für Hüttenleute. Octaeder, Ikosneder, Hexaeder, Dodekaeder. — Cylinder, Kegel, Kugel. — Berechnung 16) Dr. Paasche — Nationalökonomie und Jurisprudenz. der ‚Oberflächen und der Volumina von: Prisma, Pyramide , Priematoid, Cylinder, Kegel Bu 17) Professor Pinzger — Maschinenbau, Maschinenlehre, Heizung und Ventilation. „und: Kugel, — Construction der 5 regulären Polyeder und Berechnung a. ihrer Volumin 18). Professor v. Reiche — Maschinenbau. d) Sphärische Trigonometrie. Rechtwinklige sphärische 19) Professor Reiff — Figuren- nnd Taudschaftzeichnen. Dreigcke,— Schiefwink- : ‚.lige sphärische Dreiecke. — Flächenberechnung sphärischer Dreiecke 20) Geh. Reg,-Raih Professor Dr. Ritter — Technische Mechanik und Ingenieur-Mechanik. , u Aachen, im December 1871. . 21) Professor Dr. Stahl — Darstellende Geometrie und Geometrie der Lage. 22) Professor Dr. Stahlschmidt — Technische Chemie. Das Lehrer- Collegium. 23) Professor. Dr. Wüllner — Physik. Zur Notiz, Zur Vorbereitung resp. zum Selbststudium 2) Ausserordentliche Lehrer. un, daehenbora, Lehrbuch der Arithmetik mit der Mathematik werden empfohlen: Einschlues der Algebra und der niederen 1) Bildhauer Blum — Modelliren und Bossiren. " : . Analysis. — Berlin 1867, 6 Mark. ” Lehrbuch der Geometrie mit, Einschluss der 2) Professor Dr. Classen — Reine Chemic. . . Kegelschnitte. — Berlin 1862 und 1864. 15 Mark Coordinat 0 Rpig. en-Theorie und dor -:3) Ingenieur Krohn -——- Ingenieur-Wissenschaften. ‚Helmes, Die Elementar-Mathomatik, Hannover, Hahn. 4) Gewerbe-Rath Reichel — Gewerbliche Bd, Gesundheitslehre und: Fabrikenwesen. 1.1. Arithmetik, 2. Aufl, 1873. 3 Mark 80 Rpfg. Bd. 12 Algebra, 3, Aufl 1874. 3 Mark 0 Rpfe. 5). Ingenieur Dr. Vogler —. Geodlisie. Ba. II. Planimetrie. 1862 3 Mark © Rpfg. 1. Abth, . 6) Telegraphen-Inspeetor Wark — Telegraphie. Bd.IlT, Ebene Trigonometrie. 1864. 2 Mark 0 Rpfg. 2 Aufl, 1974, 7).J.-Beissel*) — Botanik. Ba. IV. Stereometrie und aphärische Trigonometrie. = ‚ Wittetein, Lehrbuch der. Elementar-Mathomatik, Hannover. Hahn, 1870, 2 Mark &0 Rpfg. 3) Hilfslehrer oder Assistenten. . Bd.' 1.1. Arlthmetik, ‚3, Aufl. 1868. 2 Mark, ; ” Bd. 1.2. Planimetrie &, Aufl. 1871. 2 Mark. “ 1) Chemiker Dr. Brühl — Reine Chemie. Ü " Bd IL 1. Ebene Trigonometriee 2 Aufl. 1867 1 Mark 60 Epfe. 2) Ingenieur Palme — Brückenbau. Bd. II. 2. Stereometrie. 2, Aufl. 1868, 2 Mark 10 Rpfg. . 3) Ingenieur Trostorff — Maschinenbau. 4) Chemiker Gerresheim — Technische Chemie, Nach $ 11. Statut. Letztes Alinen.
18 19 5) Chemiker Dr. Conen — Teclinische Chemie. erforderlichen Legitimations-Papiere (Zeugnisse ete.) bei der Anmeldung dem die Auf- 6) Ingenieur Köhler — Maschinenbau. nahme bewirkenden Professor vorzulegen, welcher beurtheilt, ob die Aufnahme als 7) Dr. Grotrian — Physik. . Studirender ohne Weiteres erfolgen kann, ‘oder von einer Aufnalıme-Prüfung abhängig 8) Chemiker Dr. Sehnutz — Reine Chemie. zu machen ist. Die Anfnahme des Betreffenden als Zuhörer geschieht stets ohne vor- 7 Architeet Frentzen — Architsetur. herige Aufnahme-Prüfung, jedoch nur mit besonderer Genehmigung des Directors. (Man 10) N. N. — Wege- und Bisenbahnbau. vergl. IV. Bemerkungen, die Aufnahme-Prüfung ete. betreffend.) 11) N, N. — Architectur. Studirenden nnd Zuhörern steht es frei, betreffs Einrichtung ihres Studien- 12) 0. N. — Architeetur. ganges den Rath des Direetors oder eines Professors in Anspruch zu nehınen. 13) N. N, — Bauconstructionen und Wasserbau. Hospitanten können sich persönlich oder schriftlich an den Director wenden 14) N. N. — Mineralogie. und die Fächer, welche sie belegen wollen, bezeichnen. Provisorische Aufnahınekarten werden sofort bei der Einschreibung auf Grund 1) Moebius — Amanuensis für die Vorlesungen iiber Reine Chemie. einer Bescheinigung des betr. Professors, dass die Theilnahme an dem Unterrichte geneh- 4) Privatdocenten. migt sei, von dem Rendanten der Anstalt den Studirenden gegen die Gebühr von 3 Mark 1) Lehrer Franken — Stenographie nach Gnbelsherger. verabfolgt. Zuhörer und Hospitanten erhalten solche unentgeltlich. Jeder Hörer hat sich mit den Schulgesetzen, der Hausordnung, der Biblietheks- und Laborstoriums-Ordnung, d) Verwaltungspersonal, welche im Schul-Gebäude aushüngen, beksnnt zu machen, Als Beitrag zur Kranken- 1) Kling — Rendant und Seeretariatsbeamter. kasse hat jeder Studirende und jeder Zuhörer 9 Mark pro Jahr bei der Einschreibung 2) Peppermiller — Bibliothek-Seeretair. zu zahlen. 8) Unterpersonal, Im Weiteren ist nach $$ 5, 6 und 7’des Regulativs zu verfahren, a) technisches. Ueber die 'Tageszeit und den Modus der Aufnahme-Prüfungen wird das Nähere durch Anschlag im Hauptgebäude bekannt geinacht werden. 1) Appelberg — Modell-Schreiner. Listen über disponible Wohnungen und etwaige Anerbietungen über Aufnahme 9) Feldhausen — Mechaniker. von Polytechnikern ete. liegen beim Oustellan des Hauptgebäudes aus, 3) Graf — Werkmeister. b) für die Verwaltung. Lüttgen — Castellan für das Hauptgebinde. 1) \ IX. Lehrmittel der Techsinehen Hochschule. 9) Michels — Cnstellan für das nboratoriums-Gebäude. 1) Die Bibliothek, verbunden mit einem Lesezimmer — Bibliothekar Prof, Dr. Hattendorf, 3)Viehöver — Bureau- und Kassendiener. 2) Die gendätische Sammlung und Kartensammlung — Professor Dr. Helmert. Rissmann — Sammılungsdiener. 4) 3) Die physikalische Sammlung, verbunden mit dem Laboratorium — Prof, Dr. Wüllner. Krebs — Laboratoriumsdiener. 5). 4) Die technologische Sammlung — Professor Herrmann. Laube — Saınınlungsdiener. 6) wolny — Sammlungsdiener. . 5) Die minerslogische und paläontologische Sammlung und die Plansammlung — Prof. 7) Brauer — Laboratoriumsdiener. . Dr. Lespeyres. 8) u werden beschäftigt: 6) Die Baumaterisliensammlung — Professor Intze, " und 1 Nachtwächter. 7) Die Modellsammlung und die Plansammlung für Baueonstruchionslehre — Prof. 1 Gonslist (Milard), 9 Modellschreiner, 4 Heizer, 1 Hausdiener 8) Die Modell- und Plansammlung für Wege- und Eisenbahnbau — Bauratlı Intze. v, Kaven. 9) Die Modell- und Plansammlung für Wasserbau — Professor Intze, VII. Anfang und Schluss des Cursus. 10) Die Modell- und Plansammlung für höhere Baueonstruction und Brückenbau — Bau- Die Vorträge und Uebungen an der "Technischen NHochachule heginnen rath Prof. Dr. Heinzerling. Montag den 6. October 1879 11) Die Modell- und Plansammlung und die Gypse für Architeetur — Professoren Ewer- 0, de Juli 1880 geschlossen. . beck, Damert ‘und Henriei, und Osterferien werden durch Anschlag seiner Zeit 12) Die Modell- und Plansammlung für darstellende Geometrie — Professor Dr. Stahl. und ee der Weihnachts- bekaunt gemacht. 13) Die kinematische Sammlung und Sammlung für Maschinenlehre — Prof v, Gizycki. I bis zu den Osterferien, das Bommer- Das Wintersemnster reicht v on October . 14) Die Modellsammlung für Maschinenbaukunde, die Plansammlung und die Werkstätte Juli. semester vom Ende der letzteren bis Ende . . . — Professor Y. Reiche. 15) Die Plansammlung nnd die Gypse für Freihandzeichnen — Professor Reiff, YIII. Zeit der Aufnahme. 16) 17) Die ‚Das Sammlung und Werkstätte für Modelliren und Bossiren — Bildhauer Blum. Laboratorium und die Präparaten- und Apparatensammlung — Prof. Dr. Landolt.' i i i Einschreihunge n | finden von Montag Ser smbe i den 29.9. September bis i zu welcher. Zeit die. be- 18) Das Laboratorium für technische Chemie -— Professor Dr. Stahlsehmidt. a incl. Sonnabe Dekade sta ut von 10 ]bis 1 Uhr Mittags, nd den 4. Oetober 19) | (Ziminer Nr. 24 Parterre, rechts.) Das Laboratorium für Metallurgie — Professor Dr. Dürre. treffenden Lehrer in der Anstalt anwesend sein werden. 20) Die Sammlung für chemische Technologie — Professor Dr. Stahlschmidt. i als Sindirende oder als Zuhörer gonon aufgenommen zu werden D iejenigen, ‘welche 21) Die Sammlung für Hüttenkunde “wünschen, haben alle zu diesem Zwecke nach 88.7, 8 und 9 des Verfassungs-Statuts und die Plansammlung — Professor Dr. Dürre. 2r
20 21 3. Differential- und Integral-Rechnung. I. Curs. Winter. Begriff der Function. Die Stetigkeit. Das Tangentenproblem. Das Diffe- rentiel und der Differentialguotient. Differentiation der Potenz, der Exponential-Function, X. Specialprogramm der Vorträge und Uebungen. des Logarithmus, der trigonometrischen Funcetionen, der Kreisfunctionen, Differentiation der Summen und Differenzen, der Producte, der Quotienten, Ditferentiation der Funetionen vou Functionen, der implieiten Functionen. Functionen a. Ordentliche Vorträge. von mehreren Variabeln. Partielle Differentialquotienten. Totales Differential. Sommer. Mehrfache Ditferentiation. Die höheren Diff.-Quotienten der einfachen Funetionen. Zusammengesetzte Functionen. [mplicite Functionen. Vertauschung der 1. Höhere Mathematik 1. unabhängigen Variabeln. Taylor's und Mac Lawin’s Lehrsatz, Reihenentwiekelungen. Vergleichung mit Prof. Dr. Hattendorff. Wöchontlich 6 Stunden Vortrag. den Methoden der algebraischen Analysis. 0 Bestimmung der Werthe, welche unter der Form 9 auftreten. Zum Verständniss erforderlich: Elementar-Mnthematik und zwar namentlich Maxima und Minima der Functionen einer Variabeln, der Funetionen mehre- die Kenntniss der elementaren Aritimetik und Algohra, besonders der Potenzen und rer Variabeln. Maxima und Minima mit Nebenbedingungen. Wurzeln, der Theorie und des Gebrauchs der Togarithmen, der Gleichungen des ersten Bogendifferential ebener Curven, Tangenten, Asymptoten, Normalen. Berührung, und zweiten Grades, der Planimetrie, Stereometrie, der ebenen und der sphärischen Tri- Krümmungskreis. Evolvente und Evolute. Besondere Formeln für Polarcoordinaten, Die gonometrie, ausgezeichneten Punkte ebener Curven. Doppelt gekrümmte Curven. Tangenten und Normalebenen. Krümmungsebene. Halbinesser der ersten und der zweiten Kriunmung. -1. Analytische (sometrie. Tangentialebenen und Normalen der Flächen. Krümmung der Flächen. Linien vom Winter. Einleitung. Der Punkt in der bene, Coordinatensysteme. Coordinaten. gleichen Niveau und Linien des stärksten Abfalls. Krummlinige Coordinaten. Transformation. Zwei Punkte, Länge und Richtung der Verb.-Tänie. Winkel der Radiivee- Das bestirumte und das unbestimmte Integral. Einfachste Fälle. Fundamen- tores. Drei Punkte, Dio gerade Linie, Verschiedene Formen der Gleichung, Zwei und talsätze. Rationale algebraische Differentiale. Irrationale algebraische Differentinle. mehrere gerade Tänien. Die allgemeine Gleichung T. Grades. Der Kreis. Der Kreis und Transscendente Differentiale. Bestimmte Integrale Quadratur und Rectification der die gernde Linie. Tangente. Pol und Polnre. Zwei Kreise. Drei Kreise. Das Apollo Curven. Cubatur begränzter Volumina. Complanation gekrümmter Flächen. nische Berührungsproblem. Die Kegelschnitte im Allgemeinen. Die Parnbel. Die Par -. Sommer. 4. Theorie der Gleichungen, rabel und die gerade Linie. Tangente. Normale. Vol und Polare. Brennpunkt, Durch- Algebraische Gleichungen. Gleichungen 1. Grades mit einer, mit mehreren messer. Die Ellipse. Die Ellipse und die gerade Tanie. Tangente, Normale, Pol und Unbekannten. Deterninanten. Quadratische, eubische, biqundratische Gleichungen. Satz Polnre. Brennpunkte. Conjugirte Durchmesser. Die Hyperbel, Die Hyperbel und die von Ruffini und Abel. Fundamentalsatz von Gauss, Trennung der reellen Wurzeln. gerade Linie. Tangente. Normule. Asymptoten. Pol und Polure. Brennpunkte. Con- Lehrsatz von Sturm. Trennung der complexen Wurzeln. Lehrsätze von Cauchy und jugirte Durchinesser, Asymptotengleichung. Die allgemeine Ginichung 2, Grades. Glei- “ Gauss, Auflösungsmethoden. Die binomischen Gleichungen. Construction des regelmäs- chung der Kegelsebnitte für Polarcoordinnten, Ilöhere nleebraische Curven. Die pära- sigen 17ecks. Transscendente Gleichungen. bolischen Curven. Die Lemnisknte. Transscendente Curven. Gycloiden. Spiralen. . Sommer. Coordinstensysteme im Ilarıme. Transformation. Der Punkt im Raume. 2. Höhere Mathematik Il. Rodiusvector, Zwei Punkte, Linge und Richtung der Verh.-Linie. Die Ebene im Raume.' - Die allgemeine Gleiebung 1, Grades, Der Punkt und die lihene. Zwei und mehrore Professor Dr. Hattendorf. Wöchentlich 4 Stunden Vortrag. Ebenen. Die Gerade Linie. Die gerade Linie und die Ebene, Mehrere Ebenen, Gekrümmte “ Winter. 1. Integralrechnung. 2. Curs. Flichen, Curven im Raume. Cylinderfliichen. Kegelfliichen, Rotationsllichen. Regelflächen. Bestimmte Integrale. Die Eulerschen Integrale. Dirichlet’s discontinuirlicher Sehraubenflächen. Die Flüchen 2 Ordnung, (Nach Hnttendorfi’s annlyt. Goometrie.) Factor. Fourier’s Reihe. Differentialgleichungen. Definition und Eintheilung. Gewöhnliche. lineare 2. Algebraische Analysis. Differentialgleichnngen mit constanten und mit variabeln Coeffieienten. Nichtlineare Winter. Einleitung. Analysis der reellen Zahlen: Grenzwerthe. Unendliche “ Differentialgleichungen. Differentialgleichung 1. Ordnung. Der integrirende Factor. Der Reihen. Conyvergenz, Divergenz, Oscillation. Poppelreihen. Die Addition und. Multi- Differentialquotient kommt in höheren Potenzen vor, Riccatis Gleichung. Eulers Glei- plikation einfucher Reilien. Begriff der Funetion. Die Stetigkeit. Die Entwicklung der Func- chung. — Singnläre Lösungen. — Differentialgleichung 2. Ordnung. tionen in Reihen. Die Reihen-Summirnng. Die Binominlreiho. Die Exponentinlreihe, Die... Sommer. Vifferentialgleichungen nit mehr als 2 Variabeln. Simultane Diffe- rentialgleichungen. Totale Differential-Gleichungen. Das Pfaff'sche Problem, Partielle logarithmischen Reihen. Die Reihen für Sinus, Cosinus, Arcussinns und Arcustangens. Sommer. Analysis der complexen Zahlen. Die Grundoperationen. Die Exponen- :. : Differentinlgleichungen der 1. und 2. Ordnung. Anwendungen auf physikalische Probleme« tialfanetionen und «die Lrigonometrischen Funetionen. Der Logarithnus und dio Kreis- Sommer. 2. Variationsrechnung. funetionen. -Die Convergenz der Reihen. Die Entwicklung der Funstionen -in Reihen.‘ - Kettenbriche, (Nach Sommer. 3. Wahrscheinlichkelts-Reshnung und Methode der kleinen Quadrate, Die Methode der wnbestirmmten Coeffieienten. Unendlicho Producte, Zum Verständniss- erforderlich: Höhere Mathematik L Hattendorif's algebruischer Analyeis.)
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