Technischen Hochsehule - PROGRAMM - Hochschularchiv der RWTH Aachen

Die Seite wird erstellt Linnea Held
 
WEITER LESEN
PROGRAMM
                                                 der

                            königlichen rheinisch-westfälischen

Technischen Hochsehule
                                                 zu

                                   AACHEN
                      für     den          Cursus            1879/80.

 (ZEHNTES    SchuLsaur         SEIT    ERÖFFNUNG            DER    ANSTALT,         PCToser   1870.)

                                     [zn

            Einschreibungen vom 29, September bis 4, October inel,
                  Beginn       der    Vorträge        am   6. Vetober       1879,

              (DIES    PROGRAMM            UMFASST         BEIDE       SEMESTER.)

                        m             ee                    he
                                                            From

                                      AACHEN, 1879,
                DRUCK        VON      Je     BEAUFORT             (BP. X.    PALM).
Inhalts-Verzeichniss.

         I. Aus der Verfügung, betreffend die Eröffnung der Rheinisch
                                                                     -West£ilischen
            Polytechnischen Schule zu Aachen vom 28. April 1870...
                                                                        ..       dt
    I. Verfassungs-Statut      der Königlichen Rlieinisch-W estfülischen Polytechnischen
        Schule zu Auchen.    2000       nn
    IT. Regulativ für die Verwaltung der Rheinisch-Westfilischen
                                                                 Polytechnischen
        Schu   zu Auchen.
                   le       2 20000                                                                11
   IV. Bemerkungen,       die Aufnahme-Prüfung        für das Polyt echnikum   zu Aachen   zum
          Eintritt als „Studirender* betreffend. .         .     a Bea                            15
    V.    Königlicher Commissar für die Technische         Hochschule.                            17
   VI     Verzeichnias des Persmals. - 2 2 2 2             2 2 2 u             EEE u              17
  VI.     Anfang und Schluss des Cumus. . 2 2              220%.               nn
 VIE.     Zeit der Aufnahme     2 2 oo oo                                Ba                       18
   IX.    Lehrmittel   der Technischen   Hochschule    .   .   .   Br    ne            u          19
    X.Specialprogramm der Vorträge und Uebingen . . .
                                                              .
   AI  Tabellarische Zusammenstellung der ordentlichen Vorträge
                                                                und Uehungen .                    U)
  XII. Stndien-Pline .        En Fa    a   e arten 1      “             at                        93
 XI.  Vebersichtliche Zusammenstellung der Studien-Pläne verschiedener Fächer.
 XIV, Beispielsweise Berechnung des Unterrichtsgeldes. . . » 2 2 2 2 2.2.
                                                                                                 115
  XY, Diplom-Prüfungen      -       4 4 00   nu 20a         0 Bean                               116
 XVI. Schul-Chronik und Statistik des neunten Schuljahres . . .                ee                118
XVII. Verzeichnis der Geschenke, welche die Bibliothek umd die Sammlungen van
      Juni 1878 bis Juni 1879 erhalten haben, mit Angabe der Namen der
                                                                               Ge-
      DOHPNEGEBRR a      eh      a       amade           Et re   a a
XVII. Ordnung der Diplom-Prüfungen an der Königlichen Rheinisch-We
                                                                             har                 128
                                                                     stfälischen
      Technischen Hochschule zu Aachen.      . 2 2 2 2 2 2 2 22.           Dh                    136
I. Aus der Verfügung,
        betreffend die Eröffnung der Rheinisch-Westfälischen Polytechnischen
                             Schule zu Aachen vom 23, April 1870,

             Seit Gründung der Anstalt hat "dieselbe in ihrer Organisation mancherlei
    Aenderungen und Erweiterungen erfahren, wesshalb der vollständige Wortlaut
                                                                                 der oben
    genannten Verfügung nicht mehr zutrifft. Das Folgende wird auszüglich angeführt,
               „Die Anstalt ist eine technische Hochsehule: sie wird Jungen Männern, welche sich
   der Technik, insb       Tere dem Maschinend       den chemischen   Gewerben, dem Hüttenfach, dem
   Ingenieurwesen und dem Hochbau widmen wollen, eine umfessende theoretische
                                                                                       und praktische
   Ausbildung gewähren.       Ihr Besuch verleiht dieselben Berechtigungen wie derjenige der Künig-
   lichen Gewerbe-Academie und der Königlichen      Bau-Academie    in Berlin, sowie der Königlichen
   Polytechnischen Schale in Hannover.“ !)
             Das Studium der Architeeten, Insenienre, Maschinenteehn iker,
                                                                                       Geo-
   däten, Chemiker und der Hüttenleute kann auf der Anstalt vollständig absolvirt
   werden.   Eben so das Studium für Lehrer an Gewerbeschulen,            In den genannten
   sechs Fächern können Diplome erworben worden, welche die
                                                                     wissenschaftliche Aus-
   bildung bekunden,. Zur Erlangung dieser Diplome ist für die Architeeten
                                                                             und Ingenieure
   ein Studium von im Ganzen 4 Jahren, für die Maschinentechniker,
                                                                        Chemiker und die
   Hüttenleute ein Studium von 3 Jahren erforderlich, doeh sind für die
                                                                        letzteren 3 Tücher
   4 Jahre Studium vorzuziehen und anzurathen.              Für Geodüten     sind 3 Jahre erforderlich.
   (Vergl. KIT. Studienpläne,    XIIT.   Uebersichtliche   Zusammenstellung      ete.   und   XVII.   Ord-
  nung der Diplomprüfungen.)
              Bautechniker        und Maschinentechniker,             welche sich für den Staatadienst
  vorbereiten nach Manssgabe der Vorschriften über die Ausbildung und Prü-
  fung für den Staatsdienst im Bau- und Maschinenfach vom 27. Juni 1876,
  können nach Zurücklegung des vorgeschriebenen 4jührigen Studiums, vor der in Aachen
  eingesetzten Prüfungs-Commission die Bauführer-Prüfung
                                                                           ablegen. Diese
  Prüfung wird jährlich nach Maassgahe der Prüfungs-Vorschriften zwei Mal abgehalten.
             Die Einrichtung der Schule, der Umfang des Unterriehtes und die Bedingungen
  der Aufnahme sind aus dem folgenden Verfassungs-Statute
                                                                              zu erschen.     Im Vebrigen
  wird auf das Speeial-Programm                der Vorträge und Uebungen         sub X. verwiesen.
              *) Jetzt der „Technischen Hochschulen zu Berlin und Hannover".

     Notiz, amtliche Verfügungen bezüglich iles preussisehen Staatsdiens
                                                                         tes betreffend,
                Diejenigen, welche sich zum Faldmesser ausbilden wollen,
    Eiorichtung ihrer Studien sich vorher zu insteuiren aus:                  werden gut thun, für die
               Ministerial-Verfügung vom 2. März 1871, betreffend die
   angestellten Feldmesser, und die Vorschriften tiber die P rüfung            Verhältnisse der öffentlich
   Feldmesser, auch Bedingungen der Zulassung zur Prüfung. Man             der öffentlich anzustellenden
                                                                      vergleiche ferner die Notiz unter
   dem in den Studienplinen mit aufgeführten einjährigen Curs für
                                                                      Geometer (praktische Feldmesser),
               Die Candidaten za Gewerbeschullehrer-Stollen aus:
               Reglement für die Prilfung der Candid          des Lel           au Gewerbesch
   10. August 1871. Berlin 1871, R, v. Decker,                                                        vom
               Verordnungen über die Umgestaltung der bestehenden
                                                                          und die Errichtung neuer Ge-
   werbeschulen in Preussen vom 21. März 1870.
               Nach 58 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen
  Bergbehörden des Staates vom 21 Dee. 1871, wird den                                    Aemtern bei den
. technischer Schulen auf die Dauer eines Jahres angerechne Betreffenden der Besuch deutscher poly-
                                                             t,
              Diese Drucksachen sind sämmtlich im Buchhandel zu haben.
              Die „Vorschriften über
Maschinenfach“ vom 27. Juni 1976 dieeindAusbildung   und Prüfung für den Steatsdienst im Bau- und
                                             mit verschiedenen nachträglich erlassenen
  vorschriften und Vebergangsbestimmungen vom Secretariat                                   Erläuterungs-
                                                              e des Polytechnikums zu beziehen.
6
                                                                                                                                                                                                                                7

                                              II. Verfassungs-Statut                                                                                                        Diejenigen, welche sich zu Lehrern un den Gewerbeschulen und den höheren
                                                                                                                                                                 technischen Lehranstalten ausbilden wollen, können an der Anstalt ihre Studien zurücklegen.
 der Königlichen Rheinisch-Westfällschen Polytechnischen Schule zu Aachen,                                                                                                  $5. Der Unterricht wird in Form von Vorträgen ertheilt. An diese schliessen
            #1. Div Polytechnische Schule ist eino technische Hochschule. Sie ist Staats-                                                                        sich Repetitionen,          Arbeiten      in   den Zeichensälen,           Laboratorien        und   Sammlungen,         sowie
 Anstalt und ihre Einrichtung und Verwaltung wird von der Stunterogierung geregelt.                                                                              praktische Tehungen und Unterweisungen bei gelegentlichen Exeursionen.
            #%.    Die Anstalt besteht aus einer allgemeinen Schule und aus mehreren                                                                                       In der allgemeinen Schule ist der Unterricht vorwiegend theoretisch;                                          in den
 Fuchschulen ') für einzelne Zweige der Technik.                                                                                                                 Fachschulen treten die praktischen Uebungen mehr in den Vordergrund,
            Vorläufig werden eröffnet: eine Fachschule für Bau- und Ingenieurwesen, eine                                                                                       $ 6 handelt     von   der    Studienzeit   für   die    verschiedenen        Fächer,   worüber    achon    sub    I,
                                                                                                                                                                 „Aus der Verfügung, betreffend die Eröffnung etc.“ das Erforderliche mitgetheilt ist, Ea
 Fachschule fir Maschinenbau und mechanische Technik und eine Fachschule für chemische                                                                           wird daher dieser, eine neue Redaction bedürfende Paregraplı hier ausgelassen.
 Tochnik und Höttenkunde.?)                                                                                                                                              87.) (Aufnahıne als Studirender.)         Die Aufnahme in die Anstalt ist durch
           83. Der ordentliche Unterricht umfasst die nachfolgend verzeichneten Dis-                                                                             den   Nachweis einer bestimmten Vorbildung bedingt. Doch kann bei Ausländern in ge-
 eiplinen:                                                                                                                                                       eigneten     Füllen   von     diesem      Nachweise      abgesehen         werden,
            Algebrainche Analysis, Differentinl- und Integralrechnung. Ebene und sphärische                                                                            Zur Aufnahme berechtigt das Abgungszeugniss der Reife einer reorganisirten
 Trigonometrie, Analytische Gwometrie der Ebene und des Raumes. Darstellende Geometrie,                                                                         Provinzial-Gewerbeschule (nach dem Organisationsplan vom 21. März 1870), oder ein
 Geometrie der Tage, Analytische Mechunik,         Angewundte Mechanik.                                                                                         Zeugniss über die abgelegte Reifeprüfung eines Gymnasiums, oder einer Realschule
              Elemente                der    Physik.      Experimentalphysik.                    Angewündte                 Physik,     Mathematische           I. Ordnung,      oder einer      Realschule       IL. Ordnung.?)
 Begründung der wichtigsten physikalischen Gesetze. Praktische Ucbungen.                                                                                                Wer      nicht auf einer der bezeichneten Schulen vorgebildet                          ist, hat in anderer Weise
            Elemento der Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie. Chemische                                                                              seine ausreichende Vorbildung nachzuweisen und ausserdem ein Zeugniss über seine sitt-
 Technologie, Anulytische Chemie. Arbeiten im Laboratorium.                                                                                                     liche Führung vorzulegen.)
            Muschinenlehre.    Maschinenbau       Construction von Muschinen.     Mechanische                                                                                 Erläuterung.    1. Nach      höherer Verfügung          vom   15. August      1878 ist an den      preussischen
                                                                                                                                                                technischan    Hochschnlen      eine Aufnahmeprüfung                   als Mittel     zum    Nachweise   der    erforderlichen
 Technologie, Vebungen im Entwerfen und Veranschlugen von Maschinenanlagen.                                                                                     Vorbildung, um ale Studirender einzutreten, für preusslsche Staats-Angehörige nicht
            Bauconstructionslehre.    Daumaterinlienlehre,    Formenlehre der Baukunst und                                                                      mehr zulässig.
 Porapective. Geschichte der Baukunst.        Einriehlung von Gebiuden. Entwerfen von Ge-                                                                                  2. Die nicht preussischen, dentschen Gymnaslen sind (nach Maassgabe der Vereinbarung
                                                                                                                                                                vom 11. August 1874) den preussischen gleichgestellt.  Die Zeugnisss von nicht preussischen Schul-
 blinden. Ornamentik,      Landwirthschaftliche Baukunst,      Ausarbeiten von Prujecten und                                                                    anstalten, welche gleiche Ziele wie die preussischen Realschulen L oder IL Ordnung, ‚ler die roor-
 Kostenanschlägen mit pruktischen Uchungen,                                                                                                                     ganisirten Gewerbeachulen haben, werden snerksnnt. Dei Zweifeln über die Qualification derartiger
                                                                                                                                                                proussiacher oder nicht preussischer Schulen entscheidet der Dirsetor resp. der Lehrar-Ausschuss
              Elemente                des   Wusser-,       Woge-,         Eisenbahn-            und    Brückenbaues,                  Wasser-,    Wege-,         der Technischen Hochschule.
 Eisenbahn-        und Brückenbau im gunzen                              Umfunge,              Constructionsiibungen.                                                        B Bezüglich des Schlnsssatzes des $ 7 haben Solche, — sowohl preussische Staats-An-
                                                                                                                                                                 gehörige und sonstige Dentsche, ala auch Ausländer — welehe nicht auf den genannten Schulen sich
              Praktische 6         trie mit Situnti                                      ich          und        Uebungen,             Ausgleichungs-            vorbereitet haben, durch Zeugnisse, eventuell unter Einsendung des Programmes der von ihnen
 rechnung.       Höhere Georlinie.                                                                                                                               besuchten Lehranstalt, und wenn ihr Bildungsgung ein von dem gewöhnlichen abweichender war,
                                                                                                                                                                 unter Hinzufügung eines currienlum vitae, diejenigen Nachweise zu liefern, welche den Director
           Elemente der Mineralogie und Geognosie, Mineralogie und Geognosie, Metallurgie                                                                        resp. den Lehrer-Ausschuas in den Stand setzen, zn benrtheilen, ob eine Aufnalıme ohne Weiteres
 und Hütlenkunde. Probirkunst, Sulinenkunde        Uchungen im Entwerfen von Fabrik-                                                                             erfolgen kann. Ist Letzteres nicht dar Fall, ao kommt bei Nichtpreussen das folgende sub & Er-
                                                                                                                                                                 wöhnte in Anwendung,
 und Hüttenanlagen.
                                                                                                                                                                            4 Ausländer und das preussische Indigenat nicht beaitzende Deutsche,
           Ornumenten-, Figuren- und Landschuftszeichnen. Bau- und Maschinenzeichnen.                                                                            welche die erwähnten Nachweise über ihre Vorbildung nicht beibringen können, haben, falle gie
                                                                                                                                                                als Studirende eintreten wollen, durch eine besondere Anfnahmeprüfang, über deren Anforderungen
 Bossiren und Modelliren.                                                                                                                                      das jährliche Programm das Nühere unter IY. „Bemerkungen, die Aufuahmeprüfung betreffend“
              Diese       Disciplinen            worden         regelmissig              un     der   Schulo              gelehrt.     Vorträge        iiber    enthält, die zu einem erfolgreichen Studium erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.
anderweite Lehrgogonstände sind dadurch wler nicht ausgeschlossen,                                                                                                          5. Nach höherer Verfügung gewährt das Reifezenguiss der nach dem Urganisationsplane
                                                                                                                                                                vom 15, Juni 1850 singer        ten   Provinzial-G  beschnlen  die Berechtigung als Studirsnder in die
          84.   Die Lehrgegenstände der nllgemeinen Schule bilden die Naturwissen-                                                                             pP                           Hochschulen
                                                                                                                                                                          a    lem    1    eins     &    n ei    an nicht mehr, Bel Ausländern kann aber bei ent-
schaften und die Mathematik, sowie diejenigen Diseiplinen, welche für die Fachstudien
Voraussetzung sind.                                                                                                                                                      $8.  Studirende der königlichen Gewerbe-Akadenie, der königlichen Bau-
              In    der    Fachschule               für     Bau-         und       Ingoniourweson                werden         Techniker        für    den    Akademie‘) und der königlichen Berg-Akademie in Berlin, der Berg-Akademie zu Clausthal
Hochbau und Techniker für Eisenbuhn-, Strassen-, Wusser- und Brückenbau, in der Fach-
schule für Maschinenbau und mochunische Technik Maschinen-Ingenienre, Vorsteher                                                                                            % Der 6 7 ist nach den neueren Bestimmungen über die Aufushme redigirt, wie solche
mechanisch-technischer Etublissements (Spinnereien, Weboreien, Muschinenfabriken u. #. w.),                                                                    vom 1. October 1877 an Gültigkeit haben.
                                                                                                                                                                           *) Und nach Verfügung des Herru Handelsministera vom 19, Februar 1879 auch die Ge-
sowie Techniker für das Eisenbahnwesen, in der Fuchschule für chemische Technik und                                                                            werbeschulen mit 9jährigem Lehrgang und zwei fremden Sprachen.
Hüttenkundo praktische Chemiker, Vorstehor chemisch-technischer Etablissements (Für-                                                                                       = Die Aufnahme in die Anstalt auf Arund von Zeugnimen oder einer Prüfung berechtigt
                                                                                                                                                               nicht zum einjährig-freiwilligen Dienst,
bereien, chemischer Fabriken u. #. w.) und Hüttenleute ausgebildet,                                                                                                        Die Vebrigen, nach $ 7 ohne Weiteres zur Aufnahme Berechtigten, besitzen bereits die
           Den Architeeten und Ingenieuren?) gewährt die Anstalt Gelegenheit zum Er-                                                                           Qualification zum einjährigen Dienste.
werbe derjenigen Ausbildung, welche die Zurücklegung der Prüfungen für den Stauts-                                                                                         Naclı Bescript Sr. Excellenz des Horru Hendelsministers IV, 111 vom 18. November 1871,
                                                                                                                                                               hat im Interesse der das hiesige Polytechnikum besuchenden Studirenden der Herr Kriegsminister
dienst bedingt.                                                                                                                                                die in hiesiger Stadt garmisonirenden Truppentheile (zur Zeit das I, und das Filailier-Bataillon dos
           *) Erläwierung. Die Bagolchnung „Fachschule“ bezieht alch auf die innere Verwaltung der                                                             5. westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 53) angewiesen, die zum einjährigen freiwilligen Dieuste sich
Anstalt und bedeutet nicht, dans Vorträge für die Hörer obligatorlach sind.                                                                                    meldenden Studirenden forten olıne Rücksicht auf die in $ 164 L der Militair-Ereatz-Instenction
                                                                                                                                                               vom 26: März 1868 normirte Zahl einzustellen.
              », Es        bestehen         jotet
                                               4          Fachschulen,         nachdem   die für            Architeotur       als selbatstündige
                                                                                                                                             von                           " Jetzt der „Technischen Hochschule zu Berlin“,
der für Ban- und Ingenlaurwosenabgetrennt wurde.
            Belbetrodend auch den     hinentechnikörn, nachdem dieselben ebenfalls
                                                                             zu Prüfungen
für den Btantsilenst nach der Verfügung vom 37, Juni 1870 zugelassen werden,
ze                                                                                                                                                                   g

 und (er Technischen Hochschule zu Hannover, ferner Techniker, welche die Prüfung als                                                                                    Director,     den     Vorständen     der Fachachulen      und    zwei       anderen,     von   dem Lehrer-Collegium
 Bauführer oder Bergeleve für den Stautsdienst bestanden haben, sind ohne weiteren                                                                                       aus seiner Mitte alljährlich gewählten Mitgliedern. Das Lehrer-Collegium besteht aus
 Nachweis zum Eintritt in die Anstalt ermüchtigt                                                                                                                         sämmtlichen ordentlichen Lehrern der Anstalt,
           Niemerkung. Da nach der Verfügung des Horra Handelsministers vom 28. August 1876
das Hindium auf den polytechnischen Schulen zu Drosden, München, Stuttgart, Carlarulıe, Darmstadt,                                                                                  $ 14. Dem Ausschusse der Lehrer steht die Entscheidung zu: 1) über die
 Zürich   ind      Wien ee              auf den proussischen technischen                        Hochschulen                bis anf Weiteres gleich-                      Aufnahme eines Studirenden und die Zulassung anderer Zuhörer in Zweifelsfällen; 2) über
            warden      soll,#               auch      Die}                  welche                     islich    Studirende            an       diesen   An-
                                                                                                                                                                         die Ertheilung von Verweisen an die Studirenden; 3) über dıe Stundung und den Erlass

                                                                                                                                                                    °
stalten   wären,       ohne Weltaren    hier ala solche            eintreten.
            4 0. (Aufnahme als Zuhörer.)    Der Besuch der Vorlesungen und Uebungen                                                                                      der Honorare für den ordentlichen Unterricht: 4) über die Vorschläge zu den wit dem
 ılarf, unter der Voraumetzung, de didorch der Zweck des Unterrichtes nicht beein-                                                                                       Unterrichte in einzelnen Lehrfichern zu verbindenden grösseren Exeursionen; 5) über

                                                                                                                                                                    BT
 trächtigt wird, anch Solchen gestattet werden, welche als Studirende in die Anstalt                                                                                     den Beginn der Weihnachts- und Osterferien.
 nicht eintreten wollen.                                                                                                                                                               Er     hat    nach   Anhörung     der   betreffenden       Lehrer,       unter    Bestätigung     der Auf-
            Ihre Zulassung kann geeigneten                                   Falls    von     einem          Nachweise           über            ihre Vor-               sichtsbehörde, die Vorschriften über die Verwaltung und Benutzung der Sammlungen
 hildlung abhängig gemacht werden.                                                                                                                                       und Institute, die Anweisungen für die in den Sammlungen und Instituten und beim
                Brlänterung. Die no eintretenden „Zuhörer“ können, eben s0 wie dio Studirenden, nach                                                                     Unterricht beschäftigten Diener, die Gesetze für die Studirenden zu erlassen.
 Ihrer Wahl      beliebige Fächer belegen und Ihre Studien eben »o wie die Studirenden betreiben. Sie                                                               i
erhalten am          Hahluna jedes   Cursma olue        Hescheinigung                darüber,          welche     Fücher       sie „belegt“ hatten.                                 Ihm liegt es ob, für die Besetzung der Stelle des Bibliothekars Vorschläge zu
Neil Nemuch der Hopstitionen, Colloqulen etc. und 1!     wird d     ben                                                  auch der „Besuch“ der                           wachen. Ueber die Zulassung von Docenten und die Statthaftigkeit ausserordentlicher
Anstalt bescheinigt, doch haben nle keinen Anspruch auf ein Zeu gn ie                                                  am Schluss des Jahres-
eursus, welchen Ihre Quallfication dureh Prüdicate oder N                                                                 ıhnet und kö     sie                           Vorträge durch Andere als die Lehrer der Anstalt, sowie über alle Anordnungen der
nlcht zum Diplom-Eramon rugnlässen worden.                                                                                                                               Verwaltung, welche die allgemeine Schule oder die Fachschulen betreffen, ist er gutr
                kuhörer können           jeder Zeit eintreten und — mit Ausnahme der preussiachen Stasts-Auge-                                                           achtlich zu hören.
hö        - re wann ale daraof als „Studirende“ eintreten wollen, au der nächsten Aufnahme
 rü        welulhe bei Beginn des Jahres-Cursun (im October) stattiindet, betheiligen, nach be                                                                                         Fragen,       welche   die   Organisation        und    den     Unterricht:      der Anstalt     berühren,
   # in jedem Jahrenprogramme unter „Bemerkungen, die Aufnahmeprüfung betreffend“ enthaltenen
 Vorschriften.                                  .                                                                                                                        kann er in Beratliung ziehen.
                4 10,      Den Studirenden ateht die Wahl der Fachschule,                                                  welcher sie beitreten                                   $ 15. Dem Lehrer-Collezium sind folgende Befugnisse und Geschäfte über-
 wollen, frei, In der Wahl der Vorträge und Uebungen sind sie ebenfalls unbeschränkt. 4)                                                                                 tragen: 1. die Entscheidung über die Vertheilung der etatsmässigen Mittel auf die ver-
            411. Die Lehrer sind entweder ordentliche oder uusserordentliche. Zur Hülfe-                                                                                 schiedenen Sammlungen und Institute und über deren nähere Verwendung, insbesondere
 leistung beim Unterrichte können Assistenten angenommen werden. Die ordentlichen                                                                                        auch über alle neueren Anschaffungen; 2) die Ergänzungswahlen für den Ausschuss der
 Lohrer werden fest ungentellt, die übrigen unter Vorhehnlt der Kündigung berufen,                                                                                       Lehrer; 9) die Verleihung             der gestifteten Preise und der Stipendien, soweit in dieser
 Dor den einzelnen Lehrern für das Unterrichlajahr zufullende Unterricht wird durch den                                                                                  Bezichung nicht anderweitige Verfügungen bestehen; 4) die Beschlussnahme über die
 Lehrplan bestimmt,                                                                                                                                                      Androhung des Ausschlusses und den Ausschluss der Studirenden von der Anstalt, sowie
             Ixn Lehrern int, soweit ihr pflichtmilssiger Unterricht daronter nicht leidet,                                                                              über die Entziehung der verliehenen Stipendien und der in Betreff des Honorars be-
 as Halten von Vorträgen über solche Diseiplinen gestattet, welche nicht zu dem ordent-                                                                                  willigten     Vergünstigungen; 5) die Feststellung                   des Lehrplans, des jährlichen             Verzeich-
 Ilchen Unterrichte gehören.                                                                                                                                             nisses der Vorträge und Uebungen und die Vertheilung der Unterrichtsstunden und
            Lohrer höherer Schulanstalten, bewährte Techniker, Staatsbeamte und wissen-                                                                                  Unterrichtssäle. Zu der Vertheilung des ordentlichen Unterrichts auf die Lehrer bedarf
 schaftlich vorgebildote Doconten können zur Ertheilung von Unterricht in der Anstalt,                                                                                   es der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
 zugelassen          werden,                                                                                                                                                           $ 16.        Es bleibt vorbehalten,       geeigneten          Falls für die Anstalt einen König-
           412, An dor Spitze der Anstalt steht ein Director, welcher zu den Lehrern                                                                                     lichen Commissar zu berufen, welcher die Staatsregierung vertritt,
 derelbon gehört. Er vortritt die Anstalt nach Aussen hin und leitet ihre Verwaltung.                                                                                              817. Der Unterricht in der Anstalt beginnt zu Anfang October und schliesst
 Durch ihn erfolgt die Aufnahme der Studirenden und die Zulassung sonstiger Zuhörer,                                                                                     zu Ende Juli jeden Jahres.  Zu                Weihnachten       findet      eine   vierzehntägige,
                                                                                                                                                                                                                                                                         zu           Ostern   eine
 Ihm toht die Entscheidung über die Zulassung ausserordentlicher Vorträge zu, soweit                                                                                     dreiwöchentliche Unterbrechung                statt,
 dieselben nicht von den Lehrern der Anstult gehalten werden sollten.                                                                                                             8 18. Für die Aufnahme in die Anstalt haben die Studirenden eine Gebühr
           Die allgemeinen Angelegenheiten jeder Fachschule werden durch einen zum                                                                              °        von einem Thaler (drei Mark) zu entrichten. Dagegen wird für die Zulassung yon Zu-
 Vorstande demelben ernannten Lehrer verwaltet.                                                                                                                          hören,      welche     nicht als Studirende       eintreten, cine Gebühr               nicht   erhoben.
          Der Director und die Vorstände der Fachschule können auf Zeit oder unwider                                                                                               Für die Theilnahme an den einzelnen Vorträgen und Uebungen ist ein Honorar
 ruflich    ne werden.                                                                                                                                                   zu entrichten. Schülern, welche einen Nachweis über ihre Mittellosigkeit beibringen,
           418.    Die Lehrer der Anstult werden durch den Ausschuss der Lehrer und                                                                                      kann jedoch, sofern sie durch Fortschritte und Verhalten sich auszeichnen, das Honorar
 durch das Lohrer-Collegium vertreten. Der Ausschuss der Lehrer besteht aus dem.                                                                                         ganz oder zum "Theil erlassen werden.
                ", Brtänierwug: Dar iStudirendo kann sich                       also In eine Baieblas, Fachschule einschreiben
                                                                                                                                                                                       Die Aufnahmegebühren, sowie die Honorare für den ordentlichen Unterricht
 lassen tind hat alalı dann In A            noinen St                                             nen       h      D derselben
 su wenden. Er kann von den zu diener Faohnchule in dan                                     Stall                                                                        fliessen    der Anstaltaknsse zu; die Honorare für den ausserordentlichen Unterricht ver-
                                       und          zugleich aus       and                      Ion,     obenso aus              verschiedenen      Jahres“
 eursen, orfalla
welche               or nloht vorslehen sollte, die im Programm                         angerathenen Btulienpline                            zu vorfol,                  bleiben den Lehrern.
 oder mit Hülfe des Fachsohul-Vorstandos einen Plan, jo auch der Anzahl Jahre,
                                                                         all
                                                                               weiche or auf En                                                                                     8 19. Das Honorar für den ordentlichen Unterricht wird beim Beginn des
 Anstaltzubringen kann, zu ontworfen; ebeuno1                                                                    der
 leban Hohule ana den   Fachschulen und aus verschlad                                  Jahr                            g       Dasselbe gilt won                         Unterrichtgjahres im Voraus entrichtet und nach der Zahl der wöchentlichen Unterrichts-
 den Zuhörern.                                                                                                                          ,                                stunden in dem Juhre bestimmt. Bei Studirenden ist die Stunde für die Vorträge mit
10                                                                                                                    11
   4 Mark, für die Uebungen mit 3 Mark, bei Zuhörern für Vorträge mit 6 Mark,
                                                                                      für
   Vebungen mit 4 Mark Reichsmünze zu berechnen. !)
              Für Vorträge und Debungen, welche nur ein Semester dauern, wird die Hälfte
   der obigen Sätze berechnet.
              Ausserdem sind für die Theilnahme an den praktischen Ucbungen im Labora-
   torium fünfzehn Thaler (45 Mark), für die Theilnahme an den physikulischen Uebungen
                                                                                                                                                              III. Regulativ
                                                                                                                     für die Verwaltung              der Rheinisch-Wastfällschen                   Polytechnischen Schule
   fünf Thaler (15 Mark) zu entrichten.
             Die Höhe des Honorars für den wusserordentlichen Unterricht bleibt dem Er-                                                                        zu Aachen.
  messen der Vortragenden, unter Vorbehalt der Genehmigung des Direstors, überlassen,
             5 20. Am Schlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Abgange von der
  Anstalt wird den Studirenden anf ihr Verlangen ein Zeugniss ertheilt, welches sich                                                   I.    Fon       den      Studirenden               und    Zuhörern.
                                                                                     auf
  die Bescheinigung über den Besuch der einzelnen Vorträge und Uehungen beschränken                                            $ 1. Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des
  oder sich auch über die darin erzielten Erfolge aussprechen kann. Letzterenfalls darf                             Studienjahres statt, ist aber für solche Vorträge und Uebungen, welche nicht an den
  die Ertheilung des Zeugnisses in den nicht mit praktischen Uebungen verbundenen                                   Jahrescursus gebunden sind, auch semesterweise zulässig. 9
  Unterrichtsgegenständen, sofern der Studirende an den zugehörigen Repetitionen nicht                                         Zuhörer,     welche        nicht als Studirende     in die Anstalt      eintreten,    können,   sofern
  Theil genommen. hat, von dem Ausfall einer Prüfung abhängig gemacht werden,                                       ihre Zulassung nach dem Statute unbedenklich erscheint, jeder Zeit zu dem Unterrichte
           Für das Zeugniss ist eine Gebühr von einem "Thaler (drei Mark) an die An-                                Zutritt erhalten.
  staltskasso zu entrichten;®) für die Prüfung             in jedem      Unterrichtsgegenstande                                5 2. Die Studirenden haben ihre Aufnahme und die Zuhörer ihre Zulassung
                                                                                                       hat   der
 Studirende eine Gebühr      von   drei   Thalern                                                                   bei dem   Direetor nachzusuchen.            Er entscheidet     über    die   Aufnahme      oder Zulassung, je-
                                                    {neun    Mark)    zu zahlen;      dieselbe   verbleibt   den
 prüfenden Lehrern.                                                                                                 doch für die Fachschulen erst nach Anhörung ihrer Vorstände,
             $. 21.   Die Verwaltung       der Anstalt      im Einzelnen                                                      $ 3. Erscheint die Aufnahme zulässig, so ist der Studirende an die Kasse der
                                                                               wird    durch     ein Regulativ
 geregelt,                                                                                                          Anstalt zu verweisen,     um     die durch das Statut vorgeschriebene Gebühr einzuzahlen.°)                   Auf
                                                                                                                    Grund der Zahlung erhält er eine Studienkarte, die ihn als Studirender der Anstalt er-
             Berlin, den 20. April 1870,                                                                            kennen lässt, und zum Besuche derselben, sowie zur Bonutzung der Sammlungen und
                                                                                                                    Institute berechtigt. Die Karte wird zu Anfang eines jeden Unterrichtsjahres erneuert.
                                                                                                                               $ 4. Zuhörern        wird    auf Grund   der Bescheinigung        des Directors,     dass ihre Theil-
                           Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,                               nahme an dem Unterrichte genehmigt sei, an der Kasse der Anstalt unentgeltlich eine Le-
                                             Graf von Itzenplitz.                                                   gitimationskarte ertheilt, welche sie zur Annahme von Vorträgen und Uebungen berechtigt.
                                                                                                                               Aclteren Personen ®), welche ausnahmsweise an einzelnen Vorträgen Theil zu
                                                                                                                   nehmen wünschen, kann von dem Direktor ohne Weiteres deren Annahme gestattet werden.
                                                                                                                               $5. Die Annahme der Vorträge und Vebungen erfolgt bei der Anstaltekusse
                                                                                                                   durch Entrichtung des Honorars. Die Studirenden erbalten demnächst nach der Reihen-
                                                                                                                   folge der eingetragenen Zahlungen eine Nummer, welche den ihnen zukommenden Platz
                          m                                          —     —     —                                 in den Lehrsilen angibt. Zuhörern steht ein Anspruch auf einen festen Platz nicht zu.
                                                                                                                              &6. Die Annahme ist binnen 14 Tagen nach Beginn des Unterrichtes zu be-
                                                                                                                   wirken, und bis dahin dessen freier Besuch gestattet.
                                                                                                                              Studirende, welche innerhalb der vorschriftsmässigen Frist keine Vortrüge und
                                                                                                                   Vebungen angenommen haben, sind durch den Director zu verwarnen, und können, fulls
                                                                                                                   dies ohne Erfolg bleibt, nach acht Tagen von der Anstalt ausgeschlossen werden.
                                                                                                                              EriKuterung ad 5 6.   Die    Vorschriften dieses   Paragraphen     erstrecken   sich auch   auf Zuhörer
                                                                                                                   und Hospitanten.
                                                                                                                              $ 7. In den Fachschulen haben die Studirenden vor der Annahme dem Vor-
                                                                                                                   stande über die beabsichtigte Wahl der Vorträge und Uebungen Mittheilung zu machen.
              " Man vergleiche behufs Orientirung über die eventuelle Höhe des jährlichen Studien-                 Innerhalb acht Tagen nach der Annahme müssen sie sich bei den einzelnen Lehrern,
 honorars die später unter Nro. XIV, aufgeführte „Beispielsweise   Berech     g des Unterrichtsgeldes.“            an deren Unterricht sie Theil nehmen, melden.
 Des Maximum der Stunden, welche ein Polytechniker zu belegen Tilegt, ist pro Woche etwa B8,
 wesshalb sich, so viel Debungs- wie Vortragsstunden gerechnet, das Schulgeld auf 126                                         $ 8. Die Studirenden unterliegen den Gesetzen der Anstalt. Sie stehen unter
 Studirenden, und auf 180 Mark bei Zuhörern, für den vollständigen Jahrescurs stellt, Die umMarkOstern
                                                                                                    bei            der Aufsicht des Directors, in den Fachschulen zunächst unter Aufsicht der Vorstände.
 eintretenden Studirenden und Zuhörer bezahlen die Hälfte des jährlichen Satzes. Für                                         Auch die Zuhörer haben sich nach den Gesetzen der Anstalt zu richten.
dass bis Beginn des Wintersemesters dieses Jahres 1879 sine Erhöhung der Sätze für Vorträge, den  Fall,
Vebungen und Arbeiten in den Laboratorien hühern Urts verfügt werden sollte, kommen diesa
zur Zahlung für den Jahrescurs; eventuell wird, wenn diese Erhöhung später elntritt, die Differenz                             *) Studirende, welehe vom Hochschulen um Ostern eintreten, können, bei Nachweis hin-
für das Wintersemester mit Beginn des Sommersemesters 188) nachzuzahlen sein.
                                                                                                                   reichender Kenntnisse, auch in das Sommersemester des Jahres-Cnrsns eintreten.
             ”) Das gilt nicht von den Zeugnissen, welche am Schlusse eines jeden Studienjahres in                            ”) Ausserdem sind 9 Mark von dem Studirenden oder Zuhörer ala Beitrag zur Polytechniker-
die Anmeldebogen eingetragen werden und nur dazn dienen, bei der Zusammenstellung eines etwa                       Erankenkasse zu entrichten.                                       5
gewünschten Abgangszeugniases die Belege zu liefern.                                                                          ") Erläuterung. Nach dem Sprachgebrauche: „Hospitanten“,
ı2                                                                                                                                                    i3

               89.      Als Disciplinarmittel           für die Studirenden           dienen:                        .                                             Für jedes Unterrichtgjahr wird von dem Director ein Programın des Unterrichts
                        Rüge durch den Director oder den Vorstand der Fachschule,                                                                     zusammengestellt und veröffentlicht.
                                                                                                                                                                   $ 15. Der Vortrag in sämmtlichen                      ordentlichen Lehrgegenständen nimmt als-
                        Verweis vor dem Ausschuss der Lehrer,
                        Androhung des Auaschlusses von der Anstalt,                                                                                   bald nach     Beginn des Unterrichtshalbjahres                     seinen Anfang und wird erst nach dessen
                   Ausschluss von der Anstalt.                                                                                     .                  Ablauf geschlossen. Der Beginn und Schluss der ausserordentlichen Vorträge und Uebun-
              Nur gegen die Verhängung der letzteren Strafe                                  ist     die Beschwerde          an.           das        gen kann nach Ermessen der Lehrer, mit Zustimmung des Directors, auch anderweit
                                                                                                                                                                                                                                   .
  Ministerium für Handel?) etc. zulässig.                                                                                              \              angesetzt werden.
              Zuhörern,           welche      die Gesetze    der Anstalt        verletzen,         kann   nach einer Verwar-                                     8 16. Die Stundung, oder der Erlass des Honorars für den ordentlichen Un-
  nung die Legitimationskarte durch den Director entzogen werden.                                                                                     terricht ist bei dem Director nachzusuchen.                                                                                         Orts-
                                                                                                                                                                                    Motivirung    des    Gesuchs   um    Stundung    ist    ein        Bedürftigkeits-Zeugniss   einer
                                                                                                                                                                  ad $ 16. ‚Zur                                                                                                              .
            $ 10. Bei Ertheilung eines Verweises oder bei Androhung des Ausschlusses                                                                  behörde beizubringen.                                   .                                   .             .
  von der Anstalt können zugleich die in Betreff des Honorars bewilligten Vergünstigungen                                                                          Während des ersten Jahres, in welchem der Studirende die Anstult besucht, ist
  zurückgenommen und die ertheilten Stipendien entzogen werden.                                                                                       der Krlass    des Honorars nicht zulässig; doch kann die Stundung der Zahlung bis nach
             Bei der Androhung des Ausschlusses von der Anstalt oder der Vollziehung                                                                  Ablauf des Jahres         und     geeigneten Falls            demnächst         der nachträgliche Erlasa                   bewilligt
  dieses Ausschlusses ist den Angehörigen der Studirenden von dem Direetor eine Mit-                                                                  werden.
  theilung zu machen.                                                                                                                                              Der Erlass kann        ein theilweiser          oder vollständiger sein;                  er wird stets nur für ein
             8 11. Wer die’ Anstalt verlassen will, hat dem Direetor davon Anzeige zu                                                                 Jahr gewährt.         Die Höhe der in jedem Jahre erlassenen Honorarbeträge darf den zehnten
 „machen und seine Studien- und Legitimationskarte zurückzugeben.     Studirende haben                                                                Theil    der sämmtlichen in diesem Jahre zu entrichtenden Honorare nicht übersteigen.
  zugleich   zu erklären,           ob sie die Ertheilung          eines Zeugnisses,           sei    es lediglich        über             den                     Stundungen sind höchstens auf die Zeit eines Jahres zu bewilligen und nach
  Besuch des von ihnen während des Aufenthalts auf der Anstalt angenommenen Unter-                                                                     dessen Ablauf nur ausnahmsweise zu verlängern.
  richtes, sei es zugleich über den Erfolg ihrer Studien, wünschen.
              Zuhörern kann ein Zeugniss ausgefertigt werden, worin die Theilnahme an den
  von ihnen während des Besuches der Anstalt angenommenen Vorträgen und Uebungen
  bescheinigt wird.                                                               "                                                                                                      III.           Von    der       Verwaltung.
   .          Die     Zeugnisse          müssen    den Namen       und    die Herkunft,            die Zeit des Besuches                   der                      8 17.    Dem Director steht die obere Aufsicht über die Gebäude und Anlagen,
  Anstalt und die einzelnen während dieser Zeit angenoinmenen Lehrgegenstände ersehen                                                                                        die Laboratorien           und   Werkstätten,          Sammlungen                 und    die Bibliothek         zu.
                                                                                                                                                       den Unterricht,
  lassen. Sie sind mit dem Siegel und der Unterschrift der Anstalt versehen und von dem                                                                             Er verpflichtet und führt die Lehrer und Beamten der Anstalt ein.
  Direetor zu vollziehen.                                           \                                                                                               Mit Genehmigung              der Aufsichtsbehörde               stellt er das für die Gebäude, die
            8 12. In den mit praktischen Uebungen nicht verbundenen Unterrichts-                                                                       Samınlungen und den Unterricht erforderliche Dienstpersonal an.                                               Dasselbe unterliegt
  Gegenständen hat der Studirende, falls er sich an den etwaigen Repetitionen nicht be-                                                                seiner Diseiplin. Das zur Aufsicht über die Gebäude und Räume                                                 bestimmte Personal
  theiligt   hat,     und     die Lehrer          in Folge    dessen     sich     ausser     Stande        erklären,       über            den         versieht er mit: den erforderlichen Dienstvorschriften.                                                                         .
  Erfolg seiner Studien ein Urtheil abzugeben, sich zunächst einer Prüfung zu unterwerfen,                                                                                            Vorständen         der Fachschnlen            steht             die nächste     Aufsicht     über      die
                                                                                                                                                  %
                                                                                                                                                                    $ 18.     Den
  deren Ergebniss für das Zeugniss maassgebend ist.                                                                                                    Laboratorien, Werkstätten und Sammlungen                           ihrer Schulen zu.
                                                                                                                                                                                                                                       auf
                                                                                                                                                                  Ihre besondere Aufgabe ist es, bei den Studirenden ihrer Fachschulen
                                                                                                                                                       einen   geordneten Studiengang hinzuwirken und ihnen namentlich in der Festsetzung
                                                II.     Vom      Unterrichte,                                                                           eines Studienplanes behülflich zu sein.
                                                                                                                                                                 . In Fällen der Verhinderung des Directors hat der im Dienste. älteste Vorstand
              8 13.         Die     Vorträge      und   Uebungen,        welche       zu dem         ordentlichen        Unterrichte                    dessen Obliegenheiten wahrzunehmen.
  der Anstalt gehören, werden durch den Lehrplan auf den Lehrgang der einzelnen Schulen                                                                            -8 19. Der Ausschuss der Lehrer und .das Lehrer-Colleginm werden von dem
                                                                                                                                                                                                                                            führt der
  vertheilt. Im Anhalt an den Lehrplan ist alljährlich das Verzeiehniss der Vorträge und                                                                Direetor mittelst schriftlicher Einladung berufen. Bei ihren Berathungen
                                                                                                                                                                                                                                        der Stimmen;
  Vebungen aufzustellen. Diese müssen so geordnet werden, dass innerhalb. der durch das                                                                 Director den Vorsitz. In der Abstimmung entscheidet einfache Mehrheit
                                                                                                                                                                                                                          Ausschlag.
  Statut vorgesehenen Studienjabre der Lehrplan aller Fachschulen in angemessener Reihen-                                                               bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den
                                                                                                                                                                                                                                                 Pro-
  folge. durchlaufen werden kann.           .                                                                                                                        Ueber den Verlauf der Sitzung ist durch eines der Mitglieder ein kurzes
             $:14.. Ein jeder Lehrer hat ein Verzeichniss derjenigen Gegenstände, in welchen                                                                                                                                             u
                                                                                                                                                        tocoll aufzune   hmen.
                                                                                                                                                                                                                                           ihrem Ab-
  er.für das nächste              Jahr   zu    vnterrichten    gedenkt,         dem   Vorstande           seiner Fachschule,                 in                      $ 20. Die Prüfungen der Studirenden bei ihrer Aufnahme, bei
 der allgemeinen Schule dem Direetor mindestens. zwei Monate vor dem Schluss des Un-                                                                                                                     erfolgen in der allgemeinen Sehule unter
                                                                                                                                                        gang und während des Besuches der Anstalt
                                                                                                                                                      “ ganze
                                                                                                                                                                                                                                 der Vorstände durch
  terrichtgjahres einzureichen. ‘Die Vorstände der Fachschulen legen die an sie gelangenden                                                             dem Vorsitz. des Directors, in den Fachschulen unter den Vorsitz
                                                                                                                                                                                                                        Director ist berechtigt, den
- Anmeldnngen mit ihrer Asusserung dem Direetor. vor. Auf Grund dieser Anmeldungen                                                                      die. von dem Director dazu bestimmten Fachlehrer. Der                                    .
  ist. dan Verzeichniss der Vorlesungen festzustellen und demnächst tiber die Vertheilung                                                                                                                                  .
                                                                                                                                                        Prüfungen in den Fachschulen beizuwohnen.
 ‚der. Unterrichtssäle, und Unterrichtsstunden ‚Beschluss zu fassen.                                                                                                                                                           Laufe des Unterrichts-
                                                                                                                                                                ” 8 21. Den Lehrern und Beamten der Anstalt kann im
                                                                                                                                                                                                                 ein Urlaub bis zu vierzehn Tagen
                                                                                                                                                        jahres ein Urlaub bis zu sechs Tagen, den Dienern
                                                                                                                                                                                                in den Fachschul en  nach zuvorigem Benehmen mit
                    Jetzt an das Ministerium-der geistlichen, Uäterrichts- und Medleiunl-Angelegenheiten.                                                Yon dem Director bewilligt werden,
14                                                                                                                      15
. deren Vorständen. Andere Urlaubs, gesuche
                                                 bedürfen der Genehmigung der Aufsichte.
   behörde. Zu einer mehr als dreitägigen Abwesen
                                                      heit bedarf nuch der Direetor. dieser
   Genchmignng.
              $ 22. Alljährlich wird von der Aufsichtsbehör                                                                                          IV. Bemerkungen
                                                            de ein Etat der Anstalt festge-                       diei Aufnahme-Prüfang           füri Ausländer
  stellt, nach welchem sich die Anstalts-Verwa                                                                                     ü                       ä     und das preussische
                                                                                                                                                                                i                    i
                                                                                                                                                                                                 Indigenat   icht basitzende
                                                                                                                                                                                                           nich       ft     ,
                                                ltung zu richten hat, Für die richtige Ver-                   Dentsche,    welche nicht auf den nach $ 7 des Statuts berechtigten Schulen vorgebildet sind,
  wendung der etatsmissigen Mittel ist zunüchs
                                                 t ler Lireotor verantwortlich,                                                           zum Eintritt als „Siudirender“ betreffend
             3 23%. Die Verwaltung und Benutzung der Sammlu
  stätten und der Bibliothek wird durch besonde                 ngen, Laboratorien, Werk-                                                                    (rergl. Erläuterung 4. u 5 7).
                                                  re Vorschriften geregelt.       "
             Die Verwaltung der Sammlungen und die
                                                        Leitung der Laboratorien und Werk-'
  stitten wird von der Aufsichtsbehörde
                                           einem derjenigen Lehrer übertragen,
 die betreffenden Lehrfächer borufen sind, Die                                   welche für                                Um verschiedene Anfragen, wie die Aufnahme-Prüfungen für die hiesige Anstalt
                                                    Verwaltung der Bibliothek führt, unter
 Beihülfe eines Biblioth
                       ekscaretwirs,   ein                                                                    vorgenommen werden               und auf weiche Gegenstände sich solche erstrecken,                      zu erledigen,
                                             aus   der Zahl   der   ordentlichen   Lehrer
                                                                                                          }
Jahre ernanuter Bibliothekur.                                                               auf.   fünf        ir        &                       rkt:                                                                         .
          $ 24.   Die Führung   der Kusse,
                                                                                                    on        wid “        en                    ee    als „Studirende‘ eintreten wollen, haben                        im Zeichnen
                                               dns ltechnungswesen und
                                                                    die Bürenugeschäfte
werden einem besonderen Beamten übertra
                                         gen,
                                                                                                                           eine    Fertigkeit     nachzuweisen          durch Vorlage, von Zeichnungen               aus   com Freie
                                                Der Direetor übt die Kuratel über die
Kasse aus, und hat (ieselbe insbesondere                                                                                   handzeichnen und Linearzeichnen, wie solche diejenigen besitzen, welche ein
                                          den vorschriftsmüssigen Revisionen zu
ziehen.                                                                           unter-                                   Jahr lang die Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule Iter Ordnung
                                                                                                                           besucht haben, oder Abiturienten einer Realschule 2, Ordnung sind.    „m er
                                                                                                                           Mathematik haben sie durch Zeugnisse, oder nach Befinden durch die Prüfung,
                                                                                                                           die unter     „Elementar-Mathematik“                 angeführten Kenntnisse nachzuweisen.
                                                                                                                      2) In den übrigen Disciplinen der allgemeinen Schulbildung vi      ein as                                 von
                                                                                                                         Kenntnissen in der feographie und Geschichte, Plıysik und Na ungen ichte                                un
                                                                                                                           einer      neuern     fremden     Sprache      (französisch oder      englisch)     nac   zumeien     ein
                                                                                                                           wie solche ein von Ober-Secunda eines Gymnasiums abgehender Denü er est a
                                                                                                                           Kenntnisse  alter Sprachen werden bei der Beurtheilung der allgemeinen      Bi
                                                                                                                                                    nit in Betracht gezogen.                    ,
                                                                                                                     3)    Die E erderuns, das der Betreffende ein nicht schwieriges Thema ans einer der
                             UERTITET                                                                                      genannten neueren Sprachen geläufig übersetzen könne, wird nur grasen wer:
                                                                                                                          den, wenn die Leistungen in den übrigen Fächern vorzüglich re Dentschen
                                                                                                                     4) Bei Ausländern wird nach $ 7 des Statuts weniger strenge als   ei  Deu re
                                                                                                                        verfahren, doch wird das volle „pass der mathematischen Kenntnisse und                                       der
                                                                                                                         igkeit           im Zeichnen verlangt.
                                                                                                                    5) acht               "ie obige Prüfung ablegt,                kann,      falls genügende Nachweise         über
                                                                                                                          seine Vorbildung geliefert werden, nach & 9 des Statuts jeder Zeit als Zuhörer
                                                                                                                          eintreten und wird hei Beginn des nächsten Wintersemesters (Ostober) als Studi-
                                                                                                                          render eingeschrieben,            wenn er die         für den Eintritt der Studirenden erforder-
                                                                                                                           lichen allgemeinen Kenntnisse (ad 2 und 3) und Kenntnisse der aematik                                  und
                                                                                                                           die Fertigkeit im Zeichnen durch eine Prüfung darthut, oder als ‚genügen                              qua-
                                                                                                                           lifieirt   von den Lehrern,              bei welchen     er als Zuhörer eingeschrieben war,              an-

                                                                                                                           ea          Yelsrem Ende          soll     den Zuhörern auf ihr Gesuch bei den betreffenden
                                                                                                                              am         ostattet sein, die Repetitionen mitzumachen.   Ein Anspruch der                            Zu-
                                                                                                                            iM m        Fein Zeugniss über Fortschritte ist hierdurch nicht begründet.
                                                                                                                        Kan nd wird als Studirender zur Prüfung zugelassen, der nicht mit Ablauf des
                                                                                                                      ” Pre     dessen Wintersemester er eintritt, das 17. Lebensjahr zurückgelegt hat.
                                                                                                                     7) Pahren zur Aufnahme als Studirender finden nur Anfang October, w n
                                                                                                                           dem Wintersemester              eingeschrieben wird,        statt,   doch werden Deinen, we              \ ie
                                                                                                                           solche     Prüfung      beabsichtigen,          nach    Manssgabe des 5           9 der   een        Joter
                                                                                                                           Zeit als Zuhörer         eingeschrieben        und     finden Gelegenheit, sich       an Fe         ug          n
                                                                                                                           im Freihandzeichnen und den im Programm angezeigten Extra- Yor rien
                                                                                                                           über Elomentar-Mathematik oder sonstigen ihnen passenden Vorträgen un
                                                                                                                           Vebungen zu betheiligen und sich so für die Prüfung vorzubereiten.
16
                                                                                                                                                                                                               17
                                          Elemen tar-Mathematik.
                                                       ]. Arithmetik und Algebra.                                                                V. Königl. Commissar für die Technische Hochschule.
                           Addition, Subtraction, Multiplicition und Division arith                                                                                             Regiorungs-Präsident                  Hoffmann,
                                                                        metischer und alge-
      braischer Zahlengrössen. — Arithmetische und geometrisch
                                                                e Proportionen. — Addition,
      Subtraetion, Multiplication und Division von Polynom
                                                           ien. — Potenzirung. — Zahlen-                                                                             VI. Verzeichniss                               des Personals.
      systeme. Dekadische ganze Zahlen. Decimalbrüche,
                                                         Kettenbrüche. Allgemeine Gesetze
      für die Rechnun                 g   mit     Wüurzelwerthen.       Irrationale
                                                                                                                                                                                                       a) Direction.
                                                                           wurzelausziehung Zahlen.     Quadrat
      aus polynomischen Buchstabengrössen und bestimm                                                                                                                        Baurath v. Kaven, Geheimer Regierungsrath.
                                                       ten Zahlen. — Kubikwurzelausziehung
      aus polynomischen Buchstabengrössen und bestimm
                                                      ten Zahlen. — Imaginäre und eomplexe                                                                                              b) Vorstände          der Fachschulen.
      Zahlen, — Theorie der Logarithmen.                                                                                                         YVachschule    für Ingenieurwesen — Baurath v. Kaven.
                                           Rechnung                             mit Brige’schen Logarithmen.
      der Gleichungen.                                                                                         Theorie                           Fachschule     für Hochbau — Professor Ewerbaek.
                        Gleichungen ersten, zweiten,                            dritten und vierten Grades mit einer
      Unbekannten.    Gleichungen mit                                                                                                            Fachschule     für Maschinenbau nnd mechanische Technik — Professor v, Reiche,
                                                            mehreren Unbekannten,                Exponential-Gleichungen. _
      Combinationslehre: Permutation,                                                                                                            Yachschule    für chemische Technik und Hüttenkunde — Geh. Reg.-Rath Professor Dr. Landolt,
                                                            Combination, Variation.              Der binoimische Lehrsate für
      positive            ganze       Exponenten.      —   Arithmetische Progressionen                (Reihen)    erster       Orduung.                                                             c) Lehrerpersonal.
      Höhere arithmetische Progressionen. Geometrische
                                                       Progressionen.                                       Zinses -Zins- und Ren-                                                                ]) Ordentliche Lehrer.
      tenrechnung. — Diophantische Gleichungen.
                                                                                                                                                  1) Professor Damert — Architeetur.
                                                                                                                                                  2) Professor Dr. Dürre — Hüttenkunde,
                                                               2. Geometrie.
                                                                                                                                                  3) Professor Ewerbeck             —       Architcetur.
,             a) Planimetrie. Gerade Linien und geradlinige                                                                                       4) Professor v. Gizycki — Maschinenlehre uni Kinematik.
                                                               Winkel. Parallele Linien. —
   Dreiecke, Vierecke, apeciell Parallelogramme, — Linien und
                                                                Winkel                                                                            5) Professor Dr. Hattendorff — Höhere Matheinatik.
  in und um ‘den Kreis beschrieben. Lage zweier und mehrerer Kreise am Kreise. Figuren                                                            6) Bauratlı Prof. Dr. Heinzerling — Brückenbau und
                                                                          gegen einander. —                                                                                                                                     höhere Baneonstruetiohen.
  Vergleichungen des Flächeninhalts und Verwandlung ebener Fig uren.
                                                                         Flächenberechnung,                                                       7) Professor    Dr. Helmert               —    Praktische   Geometrie   und    Geodisie.
  — Aehnlichkeit der Dreiecke, Proportionalität gerader Linien
                                                                   am Kreise, — Berechnung                                                        8) Professor Henriei — Architectur.
  regulärer Polygone. Berechnung der Kreisfläche und Linie,
                                                                                                                                                  9) Professor Herrmann — Mcebanische Technologie, Baumaschinen                              und Fabrikanlagen.
|           b) Ebene Trigonometrie. Trigonometrische
                                                         Linien und Functionen einfacher                                                         10) Professor Intze —- Bauconstructionen und Wasserban.
. und zusammengesetzter Winkel. — Trigonometrische Berechn
                                                           ung der Seiten und Winkel,                                                            11) Baurath v. Kaven — Wege- und Eisenbahnbau.
  sowie .des Flächeni    nhalts rechtwinkliger, gleichschenkliger Dreiecke,
                                                                              regulärer Polygone                                                 12) Geh. Reg.-Rath Professor Dr. Landolt — Reine Chemie.
     und. schiefwinkliger ungleichseitiger Dreiecke.
                                                                                                                                                 13) Professor Dr. Lespeyres -— Mineralogic.
                e) Stereometrie, Gegenseitige Lage gerader Linien und Ebenen. Die Ecke,
                                                                                               —                                                 14) Professor Dr. Lemeke — Aesthetik und allgemeine Kunstgeschichte.
    Polyedrische Körper: Prisma, Pyramide, Priematoid. Die
                                                                5 regulären Polyeder: Tetracder;                                                 15) Ingenieur Liüders         —        Maschineukunde         für Hüttenleute.
    Octaeder, Ikosneder, Hexaeder, Dodekaeder. — Cylinder, Kegel, Kugel. —
                                                                                     Berechnung                                                  16) Dr. Paasche — Nationalökonomie und Jurisprudenz.
    der ‚Oberflächen und der Volumina von: Prisma, Pyramide
                                                                 , Priematoid, Cylinder, Kegel                                            Bu     17) Professor Pinzger — Maschinenbau, Maschinenlehre, Heizung und Ventilation.
„und: Kugel, — Construction                      der   5 regulären     Polyeder       und    Berechnung
                                                                                                 a.           ihrer   Volumin                    18). Professor v. Reiche           —       Maschinenbau.
                         d) Sphärische Trigonometrie. Rechtwinklige sphärische                                                                  19)   Professor Reiff — Figuren- nnd Taudschaftzeichnen.
                                                                               Dreigcke,— Schiefwink-                                                                                                                                  :
‚.lige sphärische Dreiecke. — Flächenberechnung sphärischer Dreiecke                                                                            20)   Geh. Reg,-Raih Professor Dr. Ritter — Technische Mechanik und Ingenieur-Mechanik.
                                                                    ,                                                      u
             Aachen, im December 1871.                         .                                                                                21)   Professor Dr. Stahl — Darstellende Geometrie und Geometrie der Lage.
                                                                                                                                                22)   Professor Dr. Stahlschmidt — Technische Chemie.
                                                                                  Das          Lehrer- Collegium.
                                                                                                                                                23)   Professor. Dr. Wüllner — Physik.
    Zur           Notiz, Zur Vorbereitung resp. zum Selbststudium                                                                                                                           2) Ausserordentliche Lehrer.
                   un, daehenbora, Lehrbuch der Arithmetik mit          der Mathematik werden empfohlen:
                                                                     Einschlues der Algebra und der niederen                                      1) Bildhauer Blum — Modelliren und Bossiren.
                      "  :        . Analysis. — Berlin 1867, 6 Mark.
                             ”      Lehrbuch der Geometrie mit, Einschluss der
                                                                                                                                                  2) Professor Dr. Classen — Reine Chemic. .
                                .   Kegelschnitte. — Berlin 1862 und 1864. 15 Mark Coordinat
                                                                                     0 Rpig.
                                                                                             en-Theorie und dor                                -:3) Ingenieur Krohn -——- Ingenieur-Wissenschaften.
                           ‚Helmes, Die Elementar-Mathomatik, Hannover, Hahn.                                                                   4) Gewerbe-Rath         Reichel         —       Gewerbliche
                                          Bd,
                                                                                                                                                                                                              Gesundheitslehre     und: Fabrikenwesen.
                                                 1.1. Arithmetik,    2. Aufl, 1873.    3 Mark    80 Rpfg.
                                        Bd. 12 Algebra, 3, Aufl 1874. 3 Mark 0 Rpfe.                                                             5). Ingenieur Dr. Vogler —. Geodlisie.
                                        Ba. II. Planimetrie. 1862 3 Mark © Rpfg. 1. Abth,        .
                                                                                                                                                6) Telegraphen-Inspeetor Wark — Telegraphie.
                                        Bd.IlT, Ebene Trigonometrie. 1864. 2 Mark 0 Rpfg. 2 Aufl, 1974,                                          7).J.-Beissel*) — Botanik.
                                        Ba. IV. Stereometrie und aphärische Trigonometrie.                                                                                                                            =
                         ‚ Wittetein, Lehrbuch der. Elementar-Mathomatik, Hannover. Hahn, 1870, 2 Mark &0 Rpfg.                                                                         3) Hilfslehrer oder Assistenten.
          .                               Bd.'   1.1. Arlthmetik,    ‚3, Aufl. 1868. 2 Mark,
              ;                   ”       Bd. 1.2. Planimetrie &, Aufl. 1871. 2 Mark.        “                                                                   1) Chemiker Dr. Brühl — Reine Chemie.
                     Ü      "             Bd IL 1. Ebene Trigonometriee 2 Aufl. 1867 1 Mark 60 Epfe.                                                             2) Ingenieur Palme — Brückenbau.
                                          Bd. II. 2. Stereometrie. 2, Aufl. 1868, 2 Mark 10 Rpfg.
                                                                                                  .                                                              3) Ingenieur           Trostorff —        Maschinenbau.
                                                                                                                                                                 4) Chemiker Gerresheim — Technische                       Chemie,
                                                                                                                                                           Nach $ 11.     Statut.       Letztes Alinen.
18                                                                                                                         19

                     5)        Chemiker Dr. Conen — Teclinische Chemie.                                                              erforderlichen       Legitimations-Papiere           (Zeugnisse         ete.)    bei der Anmeldung dem                      die Auf-
                     6)        Ingenieur Köhler — Maschinenbau.                                                                      nahme        bewirkenden       Professor     vorzulegen,          welcher       beurtheilt,           ob      die   Aufnahme            als
                     7)        Dr. Grotrian — Physik.              .                                                                 Studirender ohne Weiteres erfolgen kann, ‘oder von einer Aufnalıme-Prüfung abhängig
                     8)        Chemiker Dr. Sehnutz — Reine Chemie.                                                                  zu machen ist. Die Anfnahme des Betreffenden als Zuhörer geschieht stets ohne
                                                                                                                                                                                                                     vor-
                 7             Architeet Frentzen           —     Architsetur.                                                       herige Aufnahme-Prüfung,            jedoch    nur    mit    besonderer          Genehmigung                des Directors.          (Man
                   10) N. N. — Wege-                     und Bisenbahnbau.                                                           vergl. IV. Bemerkungen,            die Aufnahme-Prüfung ete. betreffend.)
                   11) N, N. — Architectur.                                                                                                          Studirenden nnd Zuhörern steht es frei, betreffs Einrichtung ihres Studien-
                   12) 0. N. — Architeetur.                                                                                          ganges       den Rath des Direetors oder eines Professors in Anspruch zu nehınen.
                   13) N. N, — Bauconstructionen und Wasserbau.                                                                                   Hospitanten können sich persönlich oder schriftlich an den Director wenden
                   14) N. N. — Mineralogie.                                                                                          und     die Fächer, welche sie belegen wollen, bezeichnen.
                                                                                                                                                  Provisorische Aufnahınekarten werden sofort bei der Einschreibung auf Grund
                     1) Moebius — Amanuensis für die Vorlesungen iiber Reine Chemie.                                                 einer Bescheinigung        des    betr. Professors,        dass       die Theilnahme           an    dem Unterrichte          geneh-
                                                         4) Privatdocenten.                                                          migt sei, von dem Rendanten der Anstalt den Studirenden gegen die Gebühr von 3 Mark
             1) Lehrer             Franken           —   Stenographie       nach       Gnbelsherger.                                 verabfolgt. Zuhörer und Hospitanten erhalten solche unentgeltlich. Jeder Hörer hat sich
                                                                                                                                     mit den Schulgesetzen, der Hausordnung, der Biblietheks- und Laborstoriums-Ordnung,
                                                     d) Verwaltungspersonal,                                                         welche im Schul-Gebäude aushüngen, beksnnt zu machen, Als Beitrag zur Kranken-
             1) Kling — Rendant und Seeretariatsbeamter.                                                                             kasse hat jeder Studirende und jeder Zuhörer 9 Mark pro Jahr bei der Einschreibung
             2) Peppermiller — Bibliothek-Seeretair.                                                                                 zu zahlen.
                                                         8) Unterpersonal,                                                                          Im   Weiteren     ist nach    $$ 5, 6 und          7’des       Regulativs       zu verfahren,
                                                            a) technisches.                                                                   Ueber die 'Tageszeit und den Modus der Aufnahme-Prüfungen wird das Nähere
                                                                                                                                     durch Anschlag im Hauptgebäude bekannt geinacht werden.
             1) Appelberg                     —   Modell-Schreiner.
                                                                                                                                              Listen über disponible Wohnungen und etwaige Anerbietungen über Aufnahme
             9) Feldhausen — Mechaniker.                                                                                             von    Polytechnikern      ete. liegen      beim    Oustellan         des Hauptgebäudes                aus,
             3) Graf — Werkmeister.
                                                     b) für die Verwaltung.
              Lüttgen — Castellan für das Hauptgebinde.
             1)                                              \                                                                               IX. Lehrmittel der Techsinehen Hochschule.
             9)
              Michels — Cnstellan für das nboratoriums-Gebäude.
                                                                                                                                      1) Die Bibliothek, verbunden mit einem Lesezimmer — Bibliothekar Prof, Dr. Hattendorf,
             3)Viehöver — Bureau- und Kassendiener.
                                                                                                                                      2) Die gendätische Sammlung und Kartensammlung — Professor Dr. Helmert.
              Rissmann — Sammılungsdiener.
             4)
                                                                                                                                       3) Die physikalische Sammlung, verbunden mit dem Laboratorium — Prof, Dr. Wüllner.
              Krebs — Laboratoriumsdiener.
             5).
                                                                                                                                       4) Die technologische Sammlung — Professor Herrmann.
              Laube — Saınınlungsdiener.
             6)
              wolny — Sammlungsdiener.                                                                                              . 5) Die minerslogische und paläontologische Sammlung und die Plansammlung — Prof.
             7)
              Brauer — Laboratoriumsdiener.                                                                                                    .                                                       Dr. Lespeyres.
             8)                                                              u
                       werden beschäftigt:                                                                                             6) Die Baumaterisliensammlung — Professor Intze,
                  "
                                                                 und 1 Nachtwächter.                                                   7) Die Modellsammlung und die Plansammlung für Baueonstruchionslehre — Prof.
  1 Gonslist (Milard), 9 Modellschreiner, 4 Heizer, 1 Hausdiener                                                                      8) Die Modell- und Plansammlung für Wege- und Eisenbahnbau — Bauratlı
                                                                                                                                                                                                                       Intze.
                                                                                                                                                                                                                   v, Kaven.
                                                                                                                                       9) Die Modell- und Plansammlung für Wasserbau — Professor Intze,
                   VII. Anfang und Schluss des Cursus.                                                                               10) Die Modell- und Plansammlung für höhere Baueonstruction und Brückenbau
                                                                                                                                                                                                                      — Bau-
             Die Vorträge und Uebungen an der "Technischen NHochachule heginnen                                                                                                           rath Prof. Dr. Heinzerling.
                               Montag                    den      6.        October             1879                                 11) Die Modell- und Plansammlung und die Gypse für Architeetur — Professoren Ewer-
                                                                                                                   0,
                          de     Juli 1880 geschlossen.                                                                                     .                                             beck, Damert ‘und Henriei,
                                                            und     Osterferien werden          durch   Anschlag      seiner Zeit    12) Die Modell- und Plansammlung für darstellende Geometrie — Professor Dr. Stahl.
 und                      ee      der Weihnachts-
 bekaunt gemacht.                                                                                                                    13) Die kinematische Sammlung und Sammlung für Maschinenlehre — Prof v, Gizycki.
                                                 I                               bis    zu den Osterferien,     das     Bommer-
           Das Wintersemnster reicht v on October                                                                         .          14) Die Modellsammlung für Maschinenbaukunde, die Plansammlung und die Werkstätte
                                            Juli.
 semester vom Ende der letzteren bis Ende                                                                                                           .                                                  .       .          — Professor Y. Reiche.
                                                                                                                                    15)    Die    Plansammlung nnd die Gypse für Freihandzeichnen — Professor Reiff,
                                       YIII. Zeit der Aufnahme.                                                                     16)
                                                                                                                                    17)
                                                                                                                                           Die
                                                                                                                                           ‚Das
                                                                                                                                                  Sammlung und Werkstätte für Modelliren und Bossiren — Bildhauer Blum.
                                                                                                                                                  Laboratorium und die Präparaten- und Apparatensammlung — Prof. Dr. Landolt.'
             i                      i      i
                                  Einschreihunge n | finden von Montag              Ser smbe
                                                                      i den 29.9. September   bis
                                                                 i     zu welcher. Zeit die. be-                                    18)    Das    Laboratorium für technische Chemie -— Professor Dr. Stahlsehmidt.
            a
 incl. Sonnabe              Dekade sta ut von 10 ]bis 1 Uhr Mittags,
               nd den 4. Oetober                                                                                                    19)
                                              |                (Ziminer Nr. 24 Parterre, rechts.)                                          Das    Laboratorium für Metallurgie — Professor Dr. Dürre.
 treffenden Lehrer in der Anstalt anwesend sein werden.                                                                             20)    Die    Sammlung für chemische Technologie — Professor Dr. Stahlschmidt.
                                                             i
                                                    als Sindirende      oder als Zuhörer             gonon
                                                                                                  aufgenommen         zu werden
             D   iejenigen,            ‘welche
                                                                                                                                    21) Die       Sammlung    für Hüttenkunde
“wünschen,       haben          alle     zu       diesem Zwecke nach         88.7, 8 und         9 des Verfassungs-Statuts                                                               und    die Plansammlung                —        Professor       Dr.   Dürre.

                                                                                                                                                                                                                                                                        2r
20                                                                                                                                  21

                                                                                                                                                             3. Differential-       und   Integral-Rechnung.                   I. Curs.
                                                                                                                                                Winter.  Begriff der Function. Die Stetigkeit. Das Tangentenproblem. Das Diffe-
                                                                                                                                     rentiel und der Differentialguotient. Differentiation der Potenz, der Exponential-Function,

 X. Specialprogramm                                   der Vorträge                      und Uebungen.                                des Logarithmus,        der trigonometrischen Funcetionen, der Kreisfunctionen,
                                                                                                                                                  Differentiation      der   Summen       und        Differenzen,    der       Producte,     der     Quotienten,
                                                                                                                                     Ditferentiation der Funetionen vou Functionen,                      der implieiten          Functionen.         Functionen
                          a.       Ordentliche                          Vorträge.                                                    von   mehreren      Variabeln.    Partielle
                                                                                                                                                                              Differentialquotienten. Totales Differential.
                                                                                                                                                  Sommer.     Mehrfache Ditferentiation. Die höheren Diff.-Quotienten der einfachen
                                                                                                                                     Funetionen.       Zusammengesetzte          Functionen.          [mplicite     Functionen.            Vertauschung      der
                                          1. Höhere Mathematik 1.                                                                    unabhängigen        Variabeln.
                                                                                                                                                Taylor's und Mac Lawin’s Lehrsatz,                     Reihenentwiekelungen.               Vergleichung mit
                 Prof. Dr. Hattendorff.                 Wöchontlich 6 Stunden Vortrag.                                               den   Methoden der algebraischen Analysis.                                      0
                                                                                                                                                 Bestimmung        der Werthe,       welche     unter      der Form 9 auftreten.
            Zum Verständniss erforderlich: Elementar-Mnthematik und zwar namentlich                                                              Maxima      und   Minima       der Functionen          einer   Variabeln,        der     Funetionen     mehre-
die Kenntniss der elementaren Aritimetik und Algohra, besonders der Potenzen und                                                     rer Variabeln.       Maxima und Minima mit Nebenbedingungen.
Wurzeln, der Theorie und des Gebrauchs der Togarithmen, der Gleichungen des ersten                                                            Bogendifferential ebener Curven, Tangenten, Asymptoten, Normalen. Berührung,
und zweiten Grades, der Planimetrie, Stereometrie, der ebenen und der sphärischen Tri-                                              Krümmungskreis. Evolvente und Evolute. Besondere Formeln für Polarcoordinaten, Die
gonometrie,                                                                                                                         ausgezeichneten Punkte ebener Curven.      Doppelt gekrümmte Curven.     Tangenten und
                                                                                                                                    Normalebenen.         Krümmungsebene.            Halbinesser der ersten und der zweiten Kriunmung.
                                            -1. Analytische (sometrie.                                                              Tangentialebenen und Normalen der Flächen.        Krümmung der Flächen.     Linien                                      vom
          Winter. Einleitung. Der Punkt in der bene, Coordinatensysteme. Coordinaten.                                               gleichen Niveau und Linien des stärksten Abfalls.   Krummlinige Coordinaten.
Transformation. Zwei Punkte, Länge und Richtung der Verb.-Tänie. Winkel der Radiivee-                                                            Das bestirumte und das unbestimmte Integral. Einfachste Fälle. Fundamen-
tores. Drei Punkte, Dio gerade Linie, Verschiedene Formen der Gleichung, Zwei und                                                   talsätze.    Rationale algebraische Differentiale. Irrationale algebraische Differentinle.
mehrere        gerade    Tänien.      Die allgemeine     Gleichung       T. Grades.     Der     Kreis.   Der Kreis   und            Transscendente       Differentiale.      Bestimmte        Integrale         Quadratur         und      Rectification     der
die gernde Linie. Tangente. Pol und Polnre.                            Zwei Kreise. Drei Kreise. Das Apollo                         Curven.      Cubatur begränzter Volumina.              Complanation gekrümmter Flächen.
nische Berührungsproblem. Die Kegelschnitte                           im Allgemeinen. Die Parnbel. Die Par                     -.                                     Sommer.      4. Theorie        der Gleichungen,
rabel und die gerade               Linie. Tangente. Normale.             Vol und Polare. Brennpunkt,   Durch-
                                                                                                                                              Algebraische Gleichungen. Gleichungen 1. Grades mit einer, mit mehreren
messer.  Die Ellipse.               Die Ellipse und die gerade          Tanie.  Tangente,  Normale,  Pol und
                                                                                                                                    Unbekannten. Deterninanten. Quadratische, eubische, biqundratische Gleichungen. Satz
Polnre. Brennpunkte. Conjugirte Durchmesser. Die Hyperbel, Die Hyperbel und die
                                                                                                                                    von    Ruffini und    Abel.     Fundamentalsatz         von       Gauss,      Trennung         der     reellen    Wurzeln.
gerade Linie. Tangente. Normule. Asymptoten. Pol und Polure. Brennpunkte. Con-
                                                                                                                                    Lehrsatz von Sturm. Trennung der complexen Wurzeln. Lehrsätze von Cauchy und
jugirte Durchinesser,              Asymptotengleichung.           Die allgemeine Ginichung 2, Grades.                Glei- “        Gauss, Auflösungsmethoden. Die binomischen Gleichungen. Construction des regelmäs-
chung der Kegelsebnitte für Polarcoordinnten, Ilöhere nleebraische Curven. Die pära-
                                                                                                                                    sigen 17ecks. Transscendente Gleichungen.
bolischen Curven. Die Lemnisknte. Transscendente Curven. Gycloiden. Spiralen.
         . Sommer. Coordinstensysteme im Ilarıme. Transformation. Der Punkt im Raume.                                                                                     2. Höhere Mathematik Il.
Rodiusvector,           Zwei Punkte,      Linge      und Richtung der Verh.-Linie.              Die Ebene   im Raume.'     -
Die   allgemeine Gleiebung              1, Grades,      Der Punkt           und   die lihene.     Zwei    und    mehrore                        Professor Dr. Hattendorf.                  Wöchentlich 4 Stunden Vortrag.
Ebenen.        Die Gerade Linie. Die gerade Linie               und    die Ebene,     Mehrere Ebenen,       Gekrümmte          “                               Winter. 1. Integralrechnung. 2. Curs.
Flichen, Curven im Raume. Cylinderfliichen. Kegelfliichen, Rotationsllichen. Regelflächen.                                                     Bestimmte Integrale. Die Eulerschen Integrale. Dirichlet’s discontinuirlicher
Sehraubenflächen. Die Flüchen 2 Ordnung, (Nach Hnttendorfi’s annlyt. Goometrie.)                                                    Factor. Fourier’s Reihe.
                                                                                                                                               Differentialgleichungen.   Definition und Eintheilung. Gewöhnliche. lineare
                                            2. Algebraische Analysis.                                                               Differentialgleichnngen mit constanten und mit variabeln Coeffieienten. Nichtlineare
               Winter.     Einleitung.       Analysis     der     reellen     Zahlen:   Grenzwerthe.        Unendliche         “    Differentialgleichungen. Differentialgleichung 1. Ordnung. Der integrirende Factor. Der
Reihen.    Conyvergenz, Divergenz, Oscillation. Poppelreihen. Die Addition und. Multi-                                              Differentialquotient kommt in höheren Potenzen vor, Riccatis Gleichung. Eulers Glei-
plikation einfucher Reilien. Begriff der Funetion. Die Stetigkeit. Die Entwicklung der Func-                                        chung. — Singnläre Lösungen. — Differentialgleichung 2. Ordnung.
tionen    in   Reihen.     Die      Reihen-Summirnng.       Die       Binominlreiho.    Die     Exponentinlreihe,     Die...                   Sommer. Vifferentialgleichungen nit mehr als 2 Variabeln. Simultane Diffe-
                                                                                                                                    rentialgleichungen. Totale Differential-Gleichungen. Das Pfaff'sche Problem, Partielle
logarithmischen Reihen. Die Reihen für Sinus, Cosinus, Arcussinns und Arcustangens.
           Sommer. Analysis der complexen Zahlen. Die Grundoperationen. Die Exponen- :. :                                           Differentinlgleichungen der 1. und 2. Ordnung. Anwendungen auf physikalische Probleme«
tialfanetionen und «die Lrigonometrischen Funetionen. Der Logarithnus und dio Kreis-
                                                                                                                                                                  Sommer. 2. Variationsrechnung.
funetionen. -Die Convergenz der Reihen. Die Entwicklung der Funstionen     -in Reihen.‘ -
                                                                                                 Kettenbriche,     (Nach               Sommer.      3. Wahrscheinlichkelts-Reshnung und Methode der kleinen Quadrate,
Die   Methode      der wnbestirmmten         Coeffieienten.       Unendlicho Producte,
                                                                                                                                                 Zum   Verständniss-      erforderlich:   Höhere        Mathematik         L
Hattendorif's algebruischer Analyeis.)
Sie können auch lesen