INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE
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SbV-Bildungsangebot 2022 Für Schwerbehindertenvertretungen und Inklusions beauftragte sowie Betriebs- und Personalräte Inklusion in der Arbeitswelt
Impressum Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main Tel.: 069 714002-0, Fax: 069 714002-16 E-Mail: hessen-thueringen@vdk.de www.vdk.de/hessen-thueringen 2
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 4 Wahljahr 2022 5 VdK-Betriebsarbeit: Übersicht der Angebote 6 Fachtagungen 8 Arbeitskreise 10 Online-Interviews 12 Betriebsreport 13 Rechtliche Änderungen 14 Seminare Zeitlicher Ablauf 15 Basiswissen für die SbV-Arbeit – kurz und knapp 16 Basiswissen für die SbV-Arbeit – intensiv und konzentriert 17 Vertiefungswissen für Schwerbehindertenvertretungen 18 Schwerbehindertenversammlung – Ablauf und Moderation 19 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 20 Inklusionsvereinbarung 21 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – ein Tabuthema 22 Behinderungsgerechter Arbeitsplatz 23 Schwerbehinderung und Beamtenrecht 24 Verhandlungstechniken und Körpersprache 25 Allgemeines Anmeldung 26 Engagieren Sie sich bei uns! 28 Kontakt 29 3
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, wir blicken auf eine sehr bewegte Zeit zurück. Das gilt auch für die Betriebsarbeit des VdK Hessen-Thüringen. Trotz Corona ist es uns im vergangenen Jahr gelungen, unser Angebot für die Vertrauenspersonen der Arbeit- nehmer*innen mit Schwerbehinderung auszubauen. Mit der Einführung eines neuen digitalen Formats wollen wir künftig Informationen vermitteln, die für Menschen mit Behinderungen auch jenseits ihres Arbeitsplatzes wichtig sein können: So planen wir Online-Interviews etwa zum barrierefreien Wohnraum oder zum Thema Steuern und Behinderung (siehe Seite 12). Gleichzei- tig haben wir unser Angebot, den Vertrauenspersonen bei der Durchführung von SB-Versammlungen zur Seite zu stehen, fortgeführt. Auch unsere Sprechtage finden in einigen Betrieben wieder statt. Für uns als VdK ist es wichtig, Präsenz zu zeigen. Präsenz ist auch im nächsten Jahr gefordert. Denn im Herbst finden die SbV-Wahlen statt, und wir möchten den neugewählten Vertrauenspersonen inhaltlich dabei helfen, sich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung gut vorzubereiten. Den Wiedergewählten stehen wir weiterhin gerne als Ansprech- partner zur Seite. Bei den Ausscheidenden bedanken wir uns für die gute Zusam- menarbeit und setzen darauf, dass sie ihre in vielen Jahren gesammelten Erfahrun- gen und ihr profundes Fachwissen an ihre Nachfolger*innen weitergeben werden. Gleichzeitig kann ich an dieser Stelle bereits ankündigen, dass wir für 2022 acht SbV-Tagungen in Präsenz sowie eine Tagung online fest eingeplant haben. Es gibt weiterhin viel zu tun, bis das Recht auf Arbeit für Menschen mit Schwer- behinderung zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist. Ich freue mich auf ein neues Jahr voller Tatkraft und Zuversicht, in dem wir diesem Ziel hoffentlich ein Stück näher kommen werden! Ihr Paul Weimann, Landesvorsitzender 4
Wahljahr 2022 Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) hat die Aufgaben, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben und Dienststellen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Wahl zur Schwerbehindertenvertretung Die nächsten regulären Wahlen der Vertrauenspersonen der berufstätigen schwer behinderten Menschen finden im Herbst 2022 (1. Oktober bis 30. November) statt. In welchen Betrieben kann gewählt werden? In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten können eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie ein oder mehrere Stellvertreter gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar (aktives und passives Wahlrecht) Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwer- behinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten – mit Ausnahme leitender Angestellter und Inklusions beauftragter –, wenn sie am Wahltag volljährig sind und dem Betrieb schon min- destens sechs Monate angehören, sofern sie für den Betriebsrat oder Personalrat wählbar sind. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen muss nicht selbst schwerbehindert sein. Unser Seminarprogramm zur Vorbereitung und Wahrnehmung der Aufgaben der SbV Das Seminar „Basiswissen für die tägliche SbV-Arbeit“ findet dieses Jahr in zwei Formaten statt. Das 1-tägige Seminar „kurz und knapp“ ist geeignet für Personen, die neu im Amt sind und einen Überblick erhalten möchten. In dem 3-tägigen Semi- nar wird der gleiche Inhalt ausführlicher besprochen, mit Hintergrundwissen gefüllt und mit praktischen Beispielen verfestigt. In beiden Seminaren werden zunächst Basiskenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb vermittelt. Weiterhin werden Anregungen anhand praktischer Ideen für die tägliche Arbeit und deren Umsetzungsmöglichkeit aufgezeigt. 5
VdK-Betriebsarbeit: Übersicht der Angebote Fachtagungen In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt des Landeswohl- fahrtsverbands Hessen und dem Landesverwaltungsamt Thüringen veranstalten wir mehrere Fachtagungen im Jahr. • an 8 verschiedenen regionalen Standorten • 1 Tagung online zum Ende des Jahres • pro Standort 1 Tag / 1 x im Jahr • Infobörse verschiedener Institutionen • wechselnde Referent*innen • bis zu 200 Teilnehmende pro Fachtagung • keine Gebühr Seminare Unsere erfahrenen Jurist*innen aus dem Referat Betriebsarbeit bieten ein breites Spektrum an Seminaren für die Schwerbehinder- tenvertretungen und Inklusionsbeauftragten an. • 1- bis 3-tägige Seminare • Inhalte werden gelernt und vertieft • Kleingruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden • Auf Anfrage führen wir Inhouse-Seminare bei Ihnen im Betrieb durch • kostenpflichtig Arbeitskreise Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch laden wir regelmäßig zu regionalen Arbeitskreisen ein. • 3-stündig • Präsentation zu relevanten Themen • neue gesetzliche Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung • gemeinsame Beratung über einzelne, konkrete Fälle • durchgeführt in den Betrieben der Teilnehmenden • keine Gebühr 6
Online-Interviews Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den von uns angebotenen Online-Veranstaltungen während der Coronakrise planen wir für das laufende Jahr weitere kostenfreie Online-Interviews. • 45 Minuten • spannende Themen • leichter Zugang, keine Anreise nötig • keine Gebühr Schwerbehindertenversammlung Auf Wunsch können Sie Referent*innen des VdK als Vortragende zu einem breiten Themenangebot einladen. • 1 bis 2 Stunden • der VdK kommt zu Ihrer Veranstaltung oder schaltet sich online zu Ihrer Veranstaltung ein • keine Gebühr Beratung der Schwerbehindertenvertretung Wir beraten Schwerbehindertenvertretungen bei sozialrechtlichen Fragen und unterstützen sie bei ihrer Arbeit. • keine Gebühr VdK-Betriebsreport Unser Newsletter hält Sie per E-Mail zum Thema Behinderung und Beruf auf dem Laufenden. • aktuelle gesetzliche Änderungen • Aktuelles aus der Rechtsprechung • keine Gebühr Rechtliche Grundlage Die Arbeitskreise, Fachtagungen und Seminare sind Veranstaltungen nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehinderten vertretung erforderlich sind und eine Freistellung ermöglichen. 7
Fachtagungen Gut informiert mehr erreichen! Zusammen mit dem Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen und dem Landesverwaltungsamt Thüringen lädt der VdK Hessen-Thüringen mehrmals im Jahr und an regional verschiedenen Orten zu Fachtagungen ein. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind die Schwerbehindertenvertreter*innen und Inklusions- beauftragten sowie die Vertreter*innen der Betriebs- und Personalräte aus Behör- den und Betrieben. Das Programm wechselt jährlich und beinhaltet unterschiedliche Formate wie zum Beispiel interessante Vorträge oder lebendige Interviews zu aktuellen Themen. So werden die Teilnehmenden beispielsweise darüber informiert, welche Änderun- gen sich in rechtlicher Hinsicht für Menschen mit Behinderungen im Beruf und für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben ergeben haben. Außerdem erfahren die Tagungsbesucherinnen und -besucher, welche Leistungen des Sozialverbands VdK sie in Anspruch nehmen können. Hierfür stehen ihnen die Bezirksbeauftragten für Betriebsarbeit gerne Rede und Antwort. Die SbV-Tagungen werden immer als willkommene Gelegenheit zum Austausch so- wohl zwischen den Teilnehmenden untereinander als auch zwischen ihnen und den Referenten*innen wahrgenommen. Erfahrungsgemäß werden diese Begegnungen genauso begrüßt und geschätzt wie die Fachinformationen. Zu jeder Tagung gehört auch eine Infobörse, auf der sich verschiedene Institutionen präsentieren. Auch sie bietet vielfältige Möglichkeiten, miteinander ins Gespräch zu kommen, etwa mit Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes, des Landeswohlfahrtsverbands Hessen, des Integrations- amts, der Agentur für Arbeit, des Versorgungsamts und des Sozialverbands VdK, die alle bei der Infobörse mit einem eigenen Stand vertreten sind. In Kooperation mit dem 8
SbV-Tagungen in Hessen SbV-Tagungen in Thüringen Referat Veranstaltungen Landesvertretung Thüringen Telefon: 069 714002-28 Telefon: 03641 2889-0 Telefax: 069 714002-16 Telefax: 03641 2889-33 e sbv@ehrenamtsakademie.de e gst.thueringen@vdk.de Termin Veranstaltung Ort 17.02.2022 SbV-Tagung Süd I Obertshausen 22.02.2022 SbV-Tagung Mitte I Großenlüder 08.03.2022 SbV-Tagung Nord I Stadtallendorf 26.04.2022 SbV-Tagung Thüringen I Jena 27.04.2022 SbV-Tagung Thüringen II Erfurt 22.09.2022 SbV-Tagung Süd II Darmstadt 27.09.2022 SbV-Tagung Nord II Baunatal 06.10.2022 SbV-Tagung Mitte II Gießen-Kleinlinden 11.10.2022 SbV-Tagung (Zusatztermin) Online Die Veranstaltung ist kostenfrei und im Anschluss bieten wir bei den Präsenz veranstaltungen ein gemeinsames Mittagessen an. Da für uns die Gesundheit der Teilnehmenden oberste Priorität hat, weisen wir vor- sorglich daraufhin, dass die Tagungen gegebenenfalls online durchgeführt werden, falls zu dem jeweiligen Zeitpunkt die aktuelle epidemiologische Lage keine Präsenz- veranstaltung zulässt. 9
Arbeitskreise Netzwerken bringt alle voran! Sie fühlen sich oft als Einzelkämpfer und in der Ausübung ihres Amtes weitgehend auf sich alleine gestellt. Deshalb begrüßen viele Schwerbehindertenvertreter*innen die VdK-Arbeitskreise als willkommene Gelegenheit, Kontakte untereinander zu knüpfen und zu festigen. Auch haben sie bei diesen Treffen die Möglichkeit, von ihren Erfahrungen in den Betrieben zu berichten und sich Rat zu holen, falls in einem der von ihnen betreuten Fälle Probleme aufgetreten sind. Auf der Tagesordnung eines jeden Arbeitskreises steht außerdem ein Vortrag. Unter fachlicher Leitung durch die VdK-Volljurist*innen werden in dieser Präsenta tion aktuelle Themen behandelt, die sowohl die Situation von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen sowie Sie als Schwerbehindertenvertretung oder Inklusions beauftragte betreffen. Dieser gelungene Mix aus Erfahrungsaustausch, kollegialer Kommunikation und fachlichem Input erklärt die große Beliebtheit der VdK-Arbeitskreise, die stets gut besucht sind. Die Arbeitskreise finden an verschiedenen regionalen Standorten einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt: Frankfurt | Frankfurt/Banken | Darmstadt | Wiesbaden | Fulda | Gießen | Kassel | Marburg | Thüringen. Jeweils im Herbst und im Frühjahr werden unterschiedliche Themen behandelt. Bei großer Nachfrage bieten wir pro Halbjahr auch zwei Termine an einem Ort an. Die Teilnahme an den Arbeitskreisen ist für Sie kostenfrei. 10
Was erwartet Sie? • Vortrag • Aktuelles aus Gesetzgebung/ Rechtsprechung • Authentische Fälle aus Ihren Betrieben • Erfahrungsaustausch zwischen Ablaufplan den Teilnehmenden I. Eröffnung und Begrüßung II. Schulungsvortrag Wer ist unsere Zielgruppe? III. Pause • Schwerbehindertenvertretung • Stellvertretende Schwerbehinderten- IV. Aktuelle Gesetzgebung/ vertretung Rechtsprechung • Inklusionsbeauftragte V. Authentische Fälle aus • Mitarbeitervertretung den Betrieben • Interessierte Betriebs- und Personalratsmitglieder VI. Erfahrungsaustausch Wen treffen Sie? Gleichgesinnte Kollegen aus unterschiedlichsten Branchen und Firmen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und von deren Erfahrungen Sie auch profitieren können. Wer ist für Sie da? • Juristinnen und Juristen des VdK Hessen-Thüringen • Ehrenamtliche „Beauftragte Betriebsarbeit“ des VdK Hessen-Thüringen Wo treffen Sie sich? • Abwechselnd in den Betrieben. Die Räume stellen Teilnehmende zur Verfügung. Online-Anmeldung und Termine unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, die Arbeitskreise online durchzuführen, sofern die pandemiebedingte Lage dies erfordert. 11
Online-Interviews Das 2021 erfolgreich eingeführte Format des Online-Interviews stößt auf großes Interesse. Daher werden wir auch 2022 zusätzlich zu unseren Präsenzveranstal tungen, wie den Fachtagungen, Arbeitskreisen und Seminaren, weitere Online- Interviews anbieten. Wir sprechen mit ausgewählten Interviewpartnern über die Anliegen von Menschen mit Behinderungen im und außerhalb des Berufs. Unsere eingeladenen Expertinnen und Experten kommen aus Institutionen wie der Renten- und Unfallversicherung, den Integrationsfachdiensten, der Agentur für Arbeit sowie aus inklusiven Betrieben, der Politik und ehrenamtlich tätigen Orga- nisationen, wie beispielsweise der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und vielen anderen mehr. Zum Auftakt wird es gleich schon im Januar ein Gespräch über das Thema „Behinderung, Pflege und Steuern“ geben. Teilnehmende können dabei nicht nur passiv zuhören, sondern auch aktiv mit wirken und per Chat Fragen an die Fachreferentinnen und -referenten stellen, auf die diese dann live, während des Webinars, eingehen. Moderiert werden die Interviews von erfahrenen Juristinnen und Juristen des VdK Hessen-Thüringen. Alle Interviews werden aufgezeichnet und können als Podcast jederzeit nachgehört werden: https://www.vdk.de/permalink/81103. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 12
Betriebsreport Mit unserem Betriebsreport informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail über • Änderungen in der Gesetzgebung, • aktuelle Rechtsprechung, • relevante Entwicklungen in der Arbeitswelt, • bei bestimmten Anlässen, die sich auf das Thema Behinderung und Beruf auswirken. Dieser Informationsdienst richtet sich an Vertrauenspersonen der schwerbehinder- ten Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber- vertreter und Arbeitgeber. Anmeldung: Wenn Sie den Betriebsreport regelmäßig in Ihrem Postfach erhalten möchten, können Sie sich unter folgender Adresse anmelden: https://www.vdk.de/permalink/12709 Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit einem Klick auch wieder abmelden. 13
§ Rechtliche Änderungen 2022 § • Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro/Stunde, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro/Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt 585 Euro. • Ab 1. Januar 2022 wird im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes das Budget für Ausbildung, welches Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet (§ 61 a SGB IX). • Ab 1. Januar 2022 wird eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber zur Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Ausbil- dung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eingerichtet (neu nach § 185a SGB IX). • Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Meldung eines gering- fügig Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale angeben, wie die Person für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Arbeitgeber bekommen nach der Anmeldung eine Rückmeldung, ob die Aushilfe weitere Beschäftigungen hat. • Ab 1. November 2022 haben nahe Angehörige von behinderten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld, sofern sie die Begleitung ins Krankenhaus übernehmen und dadurch einen Verdienstausfall haben (nach § 44b Abs. 1) • Ab dem 1. Juli 2022 werden digitale Krankmeldungen von den Kranken- kassen an den Arbeitgeber direkt zugestellt. Der Arbeitnehmer erhält weiter- hin von seinem Arzt eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigene Dokumentation. • Im Jahr 2022 können Betroffene in ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge nutzen: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20: 348 Euro. Ab 30 bis zu einem GdB von 100 verdoppeln sich die Pausch beträge. Bei 50 GdB: 1.140,00 Euro. • Ab dem Jahr 2022 Absenkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre. Wer sich selbst in den Betriebsrat wählen lassen will, muss weiterhin 18 Jahre alt sein. • Ab dem 1. September 2022 werden nur Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Die rechtlichen Änderungen sind nur auszugsweise dargestellt, Stand November 2021. 14
Seminare Unser Seminarangebot wird fortlaufend ergänzt, erweitert und an die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst. Diese haben die Möglichkeit, Anregungen in einem Feedback-Bogen einzubringen. So wurde insbesondere in den letzten Jahren deutlich, dass eintägige Seminare für viele Interessierte besser in den Arbeitsalltag einzuplanen sind als mehrtägige Seminare. Ebenso fanden die Online-Seminare, die wir bedingt durch die Corona-Pandemie erstmalig angeboten haben, sehr guten Zuspruch. Um dem entgegenzukommen, bieten wir ab diesem Jahr zahlreiche eintägigen Seminare im Wechsel als Präsenz- und Online-Veranstaltungen an. Die Basis- und Vertiefungsseminare, die der grundlegenden Wissensvermittlung für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung dienen, finden in bewährter Form auch mehrtägig statt. Diese geben Gelegenheit zum intensiveren Austausch mit den anderen Teilnehmenden und dazu, das neu Gelernte in Übungen anzuwenden. Ablauf der Seminare Alle Seminare beginnen in der Regel um 10:00 Uhr und enden gegen 16:30 Uhr. Für Verpflegung ist während der Seminare mit Kaffee- und Teepausen vormittags und nachmittags gesorgt. Zu Mittag sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen zu Abend erhalten alle Teilnehmenden ein 3-Gänge Menü. Zwischen den Seminar blöcken sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen zu Abend besteht für die Teil nehmenden die Möglichkeit zum Netzwerken. 15
Seminar Basiswissen für die SbV-Arbeit – kurz und knapp In diesem Seminar erhalten Sie als neu gewählte Schwerbehindertenvertrauens person oder als deren Vertreter*innen sowie als Inklusionsbeauftragte*r Grund lagen, welche Sie zur Ausübung Ihres Amtes zwingend kennen müssen. Diese sind insbesondere die gesetzlichen Grundlagen des SGB IX, aus denen sich Ihre Rechte und Pflichten ergeben, und Kenntnisse über besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen mit Behinderung. Die in der täglichen Praxis bedeutsamen Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung werden kurz erläutert. Weiterhin wird ein komprimierter Überblick über wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen gegeben. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck von den Aufgaben, die Ihr neues Amt für Sie bereithält. Anschließend können Sie sich fundierte Kenntnisse in unserem 3-tägigen Basisseminar aneignen und dieses Wissen verfestigen. Seminarinhalte: • Rechtliche Grundlagen zu den Aufgaben der SbV • Rechte und Pflichten der SbV nach dem SGB IX • Besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen mit Behinderung • Kurzer Überblick über das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung • Umriss der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer*innen 1-tägiges Seminar, das online stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 16
Seminar Basiswissen für die SbV-Arbeit – intensiv und konzentriert In diesem Seminar können Sie als neu gewählte Schwerbehindertenvertrauens person oder als Vertreter*in sowie als Inklusionsbeauftragte*r Ihre bereits erworbenen Grundkenntnisse zur Ausübung Ihres Amtes verfestigen. Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Bestimmungen im Schwerbehin- dertenrecht, die für Ihre tägliche Arbeit wesentlich sind, und stellt zusätzlich alle wichtigen Entscheidungen aus der aktuellen Rechtsprechung vor. Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen des SGB IX, aus denen sich Ihre Rechte und Pflichten ergeben, sind unerlässlich. Hierzu möchten wir Ihnen vertieftes Wissen über besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen mit Behinderung und über die Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vermitteln. Darüber hinaus werden die in der täglichen Praxis bedeutsamen Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung ausführlich erläutert sowie wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehend erläutert, wobei der Schwerpunkt auf dem besonderen Kündigungsschutz für schwerbehin- derte und gleichgestellte Arbeitnehmer*innen liegt. Seminarinhalte: • Rechtliche Grundlagen zu den Aufgaben der SbV • Rechte und Pflichten der SbV nach dem SGB IX • Besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen mit Behinderung • Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) • Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung • Arbeitsrechtliche Bestimmungen für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer*innen 3-tägiges Seminar, das nur als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 17
Seminar Vertiefungswissen für Schwerbehindertenvertretungen Dieses Aufbauseminar führt das Grundlagenseminar fort und ergänzt es. Die Teil- nahme bietet sich daher sowohl für die Schwerbehindertenvertreter*innen als auch für die Inklusionsbeauftragten an. Behandelt werden Themen, denen Sie in der Praxis immer wieder begegnen können. Zu Beginn des Seminars werden grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht vermit- telt, wobei der Schwerpunkt auf den Schnittstellen zum Sozialrecht, insbesondere dem Schwerbehindertenrecht, liegen wird. Ergänzend hierzu wird die praxisnahe Rechtsprechung vorgestellt und erläutert, welchen Einfluss sie auf die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Inklusionsbeauftragen hat. Der zweite Themenschwerpunkt befasst sich mit den Grundzügen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Teilnehmenden erfahren, welche verschiedenen Arten von Renten es gibt und welche Voraussetzungen für deren jeweiligen Bezug insbeson- dere für Menschen mit Behinderungen erfüllt sein müssen. Zum Abschluss widmet sich das Seminar der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einer Einführung in die hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden Begriffe wie Arbeitsunfall und Berufskrankheit näher beleuchtet, die verschiedenen Leistun- gen der gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung gegeben. Seminarinhalte: 1. Tag – 2. Tag – Arbeitsrecht Rente und Unfallversicherungsrecht • Besonderheiten bei der • Gesetzliche Grundlagen Einstellung von Menschen mit • Rentenarten und Voraussetzungen Behinderungen des Rentenbezugs für Menschen • Kündigungen und mit Schwerbehinderung Beendigungen • Arbeitsunfall und Berufskrankheiten • Bearbeitung von Fällen • Beispiele aus der Praxis Das 2-tägige Seminar findet als Präsenzseminar statt. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 18
Seminar Schwerbehindertenversammlung – Ablauf und Moderation Ein Termin steht jedes Jahr aufs Neue in Ihrem SbV-Kalender: Die Schwerbehinder- tenversammlung, die einmal jährlich abgehalten werden muss. Die Grundlage hier- für bildet § 178 Abs. 6 SGB IX. Anhand der gesetzlichen Norm werden wir gemein- sam erarbeiten, was der Sinn und Zweck einer Schwerbehindertenversammlung ist, wie diese vorbereitet und durchgeführt wird, wie eine Tagesordnung aufgebaut sein könnte und wer einzuladen ist. Wir geben Tipps zum Erstellen eines Tätigkeitsberichts und räumen Ihnen im Seminarverlauf die Möglichkeit ein, einen solchen Bericht in Gruppenarbeit zu verfassen und sich im Vortragen zu üben. Abschließend wird es einen kurzen Exkurs zur Wahlversammlung geben. Die Funktion einer Schwerbehindertenvertretung stellt große Anforderungen auch an Ihre kommunikativen Fähigkeiten. Dieses Seminar soll Sie daher gezielt darin schulen, einerseits vor einer größeren Gruppe zu sprechen und andererseits den Dialog zwischen verschiedenen Parteien zu moderieren. Der zweite Seminartag ist praktischen Übungen gewidmet. Gemeinsam können Me thoden zur aktivierenden Rede und zum Gestalten von Konzepten entwickelt werden. Seminarinhalte: 1. Tag – Versammlung 2. Tag – Moderationstechnik • Gesetzliche Grundlagen • Aktive Versammlung – Einbeziehen der • Sinn und Zweck Teilnehmenden • Teilnehmer, Ort, Häufigkeit/ • Gestaltung von Charts und Folien nach Zeitpunkt, Kosten psychologischen Gesichtspunkten – • Tagesordnung Farben, Layout und Text • Tätigkeitsbericht • Das richtige Medium – Flipchart, • Exkurs: PowerPoint oder freie Rede? Wahlversammlung • Moderationsmethoden für größere Gruppen Das 2-tägige Seminar findet als Präsenzseminar statt. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 19
Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitnehmer, die im Verlauf eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, haben Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Um Arbeitsplatz und Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu erhalten, sind Arbeitgeber seit 2004 dazu verpflichtet, dieses anzubieten. Für ein erfolgreiches BEM werden verschiedenste Kenntnisse benötigt: zum einen das rechtliche Wissen, zum anderen praktische Tipps und schließlich auch kommunikative Fähigkeiten. Dieses Seminar soll dazu beitragen, diese Kenntnisse kontinuierlich zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Zunächst werden unsere juristischen Referent*innen die rechtlichen Grundlagen vermitteln. Anschließend können die Teilnehmenden gemeinsam erarbeiten, wie ein Verfahrensablauf aussehen könnte und welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Seminarinhalte: • Das BEM gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX • Fallbeispiele • Gruppenarbeit zur Erstellung eines BEM-Musters 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 20
Seminar Inklusionsvereinbarung Dieses Seminar soll über die gesetzlichen Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung, über die daran Beteiligten sowie über die Vorteile einer solchen Vereinbarung auf- klären und Ihnen Praxistipps zur Erstellung oder Änderung einer Inklusionsverein barung mit an die Hand geben. Die Inklusionsvereinbarung ist in § 166 Abs. 1 SGB IX geregelt und soll dazu bei- tragen, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb zu unterstützen, indem sich Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat auf gemeinsame Ziele einigen. Eine Inklusionsverein barung erleichtert damit die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse für die Arbeit der Personalverantwortlichen, aber auch für das Engagement der Schwerbehindertenvertretung. Vor allem aber trägt sie zu der Verbesserung des Betriebsklimas und zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei. Für die Mitarbeiter*innen kann dieses einen Motivationsschub bedeuten und tatsächlich deren Beschäfti- gungssituation wesentlich ordnen und verbessern. Ziel des Seminares ist es, Sie darin anzuleiten, wie Sie, mit den gesetzlichen Grund- lagen vor Augen, eine spezifische Inklusionsvereinbarung in Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle auf den Weg bringen können. Wurde bereits eine Integrationsverein barung geschlossen, können Teilnehmende lernen, wie sich diese in eine Inklusions- vereinbarung umarbeiten lässt. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps, was inhaltlich alles in einer Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden sollte, damit diese zum Erfolg für alle Beteiligten wird. Seminarinhalte: • Gesetzliche Grundlage • Erarbeitung / Vorgehensweise • Sinn und Zweck • Rechtliche Änderungen durch das • Vorteile für die Beteiligten Bundesteilhabegesetz (BThG) 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 21
Seminar Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – ein Tabuthema Zeit- bzw. Leistungsdruck, Multifunktionalität und ständige Erreichbarkeit sind nur einige von zahlreichen Stressauslösern. Mehr als jede*r fünfte Arbeitnehmer*in fühlt sich ausgebrannt. Bei fehlender oder verspäteter Hilfe können psychische Belastungen zu chronischen Störungen werden. Hier müssen Sie als Schwerbehindertenvertretung unbedingt aktiv werden! Erfahren Sie in diesem Seminar alles Wesentliche über Entstehung, Auftreten und Folgen von Psychostress im Beruf. Lernen Sie rechtliche Ansatzpunkte und mögliche Gegenmaßnahmen kennen. Vor allem: Holen Sie das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz von Anfang an aus der Tabuzone. Seminarinhalte: • Definition: Psychische Belastungen • Folgen • Rechtliche Einordnung des Begriffs • Arbeitsplatzgestaltung • Ursachen und Auslöser • Prävention • Instrumente zur Ermittlung 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 22
Seminar Behinderungsgerechter Arbeitsplatz Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilnehmen können, muss ein für sie geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein oder gestaltet werden. Dabei bestehen vielfältige Möglichkeiten: Von A wie Arbeitsassistenz über O wie Ortho- pädischer Bürostuhl und K wie Kraftfahrzeughilfe bis Z wie Zugbandagen. Insbe- sondere technische Arbeitshilfen können die bestehenden Fähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch behinderungsbedingte Ein- schränkungen ausgleichen. Doch wer hat einen Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Was müssen Beschäftigte beachten? Welche Hilfestellungen kann die Schwerbehindertenvertretung dabei leisten? Bei welchen Trägern kann ein Antrag auf Finanzierung und Zuschuss gestellt werden? In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen einen Überblick, welche Ansprüche gemäß § 164 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für schwerbehinderte Menschen gegenüber dem Arbeitgeber im Einzelnen bestehen und wie diese durchgesetzt werden können. Abschließend zeigen wir anhand interessanter Urteile aus höchstrichterlicher Rechtsprechung auf, welche Anträge zur Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes erfolgreich waren oder zu Recht abgelehnt wurden. Seminarinhalte: • Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz • Rechte und Pflichten der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gemäß § 164 Absatz 4 SGB IX • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung • Aktuelle Rechtsprechung 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 23
Seminar Schwerbehinderung und Beamtenrecht Mit dem Schwerbehindertenrecht, geregelt im SGB IX, und den beamtenrechtlichen Regelungen (BeamtStG, HBG, HLVO) treffen zwei Rechtskreise aufeinander, die nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Daher treten nicht selten Zweifels- fragen auf, wenn es um Rechte und Pflichten schwerbehinderter Beamtinnen und Beamten geht. Besonders deutlich wird dies bei Fragen der Einstellung, Beförde- rung und vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über alle wesentlichen Besonder- heiten, die bei der Einstellung und der Beschäftigung schwerbehinderter Beamten zu beachten sind. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung. Seminarinhalte: • Begriff der Schwerbehinderung • Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft bei statusrechtlichen Entscheidungen (Einstellung, Beförderung) • Versetzung und Abordnung • Besonderheiten bei der Versetzung in den Ruhestand • Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund Schwerbehinderung • Funktion der Schwerbehindertenvertretung (Rechte, Folgen bei unter lassener Beteiligung) 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 24
Seminar Verhandlungstechniken und Körpersprache Sie möchten in Ihrer Arbeit überzeugende und nachhaltige Verhandlungsergebnisse erzielen und haben neben Ihrer Fachkompetenz schon einige Erfahrung in der Gesprächsführung? Dann ist dieses Seminar genau richtig für Sie. Sie lernen unterschiedliche Konzepte der Verhandlungstechnik kennen und erfah- ren, wie Sie diese konkret anwenden. In praktischen Übungen lernen Sie mehr darüber, wie Sie schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden führen. Wie kann ich eine Win-Win-Situation herstellen? Wie kann ich Sachzwänge offen darlegen? Wie kann ich persönliche Motive meines Gegenübers einschätzen und in meine Gesprächsführung einbauen? Welche Bedeutung haben W-Fragen und wann ist es notwendig, die „Notbremse“ zu ziehen? In diesem Seminar erfahren Sie außerdem, wie Sie zurückhaltend und empathisch die körpersprachlichen Signale Ihrer Verhandlungspartner deuten können, und entwickeln den Mut, auch selbst Ihre Rhetorik mit Gestik und Mimik zu unterstüt- zen. Ziel ist, dass Sie persönlich souveräner auftreten, Ihre Ziele fair und konsequent verfolgen und dabei immer authentisch bleiben. Seminarinhalte: • Unterschiedliche Konzepte der Verhandlungstechnik • Besprechungen souveräner leiten • Schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden führen • Körpersprachliche Signale der Verhandlungspartner deuten • Authentischer Einsatz von Gestik und Mimik 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet. Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 25
Allgemeines Anmeldung ✘ Wählen Sie einen Seminartermin unter www.ehrenamtsakademie.de/sbv ✘ Melden Sie sich an Verwenden Sie für Ihre Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre oder nutzen Sie unsere Online-Anmeldung: www.ehrenamtsakademie.de/sbv ✘ Beantragen Sie die Freistellung vom Dienst und die Kostenübernahme Unsere Seminare vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit der Schwerbehin dertenvertretung erforderlich sind und eine Freistellung nach §179 Absatz 4 SGB IX ermöglichen. ✘ Nach Eingang senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu Sollte Ihr gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie unverzüglich und bieten je nach Möglichkeit Ersatz an. Leistungen: Die Teilnahmekosten verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin. Sie beinhalten Tagungsunterlagen, Pausensnacks, Mittagessen und Abendessen bei mehrtägigen Veranstaltungen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmer zahl erfolgt spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen nicht erhoben. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen. Wir behalten uns vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, das Seminar als Online-Veranstaltung durchzuführen, sofern die pandemiebedingte Lage dies erfordert. Teilnehmende: Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und deren Stellvertretungen sowie die Inklusionsbeauftragten der Arbeitgeber, Mitarbeitervertretungen und Betriebs- und Personalratsmitglieder. Kleingruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden. 26
Teilnahmekosten: Präsenz Online Seminar eintägig 234 Euro 170 Euro Seminar zweitägig 395 Euro* 285 Euro Seminar dreitägig 569 Euro* 389 Euro * zzgl. anfallender Übernachtungskosten. Für jeden weiteren Kollegen/jede weitere Kollegin aus demselben Betrieb gewähren wir 20 Euro Rabatt. Bitte bei Ihrer Anmeldung vermerken. Zimmerbuchung: In den Tagungshäusern steht ein Zimmerkontingent auf Abruf zur Verfügung. Für eine Reservierung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das ent- sprechende Hotel und nennen Sie Ihren Seminartitel. Die notwendigen Angaben hierzu finden Sie in der Anmeldebestätigung. Sollten diesbezüglich weitere Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Barrierefreiheit: In allen Tagungshäusern sind die Seminarräume und Zugänge barrierefrei gestaltet. Mindestens ein Zimmer ist im Tagungshotel als barrierefrei ausgewiesen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem jeweiligen Hotel Kontakt auf, um ein barriere- freies Zimmer zu buchen. Sollten Sie während des Seminars besonderen Bedarf an Barrierefreiheit haben, z.B. bei einer Hörschädigung eine induktive Höranlage benötigen, bitten wir Sie, dies in Ihrer Anmeldung zu vermerken. Fälligkeit: Die Teilnahmekosten sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Stornierung: Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterschei- nen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Online-Anmeldung und Termine unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv 27
Engagieren Sie sich bei uns! Der VdK versteht sich als Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragten und Betriebs- und Personalräte in Betrieben und Verwaltun- gen. Um diesem eigenen Anspruch gerecht zu werden, hat der Verband in Hessen und Thüringen ein Netzwerk zur Beratung, Betreuung und Schulung aufgebaut. Eine Schlüsselfunktion in diesem Netzwerk nehmen die Beauftragten für Betriebs- arbeit im VdK ein. Sie stellen ihr Knowhow auf örtlicher Ebene zur Verfügung und pflegen ihre eigenen Kontakte zu den Schwerbehindertenvertreter*innen in den Betrieben und Dienststellen ihrer Region. Sie haben Interesse daran, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen? Ó Sie kennen sich im Sozial- recht aus und haben Spaß daran, sich über Änderun- gen in Rechtsprechung und Gesetzgebung ständig auf Ehrenamt im dem Laufenden zu halten? Sozialverband VdK Mach mit – Gutes tun tut gut! Ó Sie mögen das Fachgespräch mit Gleichgesinnten, denen es wie Ihnen darum geht, das gemeinsame Ziel, eine inklusive Arbeitswelt, endlich Realität werden zu lassen? Ó Sie haben Freude am Moderieren und mögen es, Ihr Wissen mit anderen zu teilen? Dann sind Sie richtig als Beauftragte*r für Betriebsarbeit im VdK! Wir bilden Sie aus! Seminare: • Verbandsarbeit • Beauftragte für Betriebsarbeit Sie können sich vorstellen, dieses Ehrenamt zu übernehmen? Bitte sprechen Sie uns an. Referat Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ht@vdk.de 28
Kontakt Sie haben Fragen zu: Koordination von Anmeldung Veranstaltungen und Seminaren: www.ehrenamtsakademie.de/sbv VdK-Ehrenamtsakademie Tel. 069 714002-57 Informationen zur Inklusion Fax. 069 714002-16 in der Arbeitswelt Mail: sbv@ehrenamtsakademie.de www.vdk.de/permalink/6920 Inhaltliche Planung: Referat Betriebsarbeit Tel. 069 714002-61/66 Fax. 069 714002-22 Mail: betriebsarbeit.ht@vdk.de Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. VdK-Ehrenamtsakademie Abbildungsnachweise Ttitelbild: iStock Weitere Abbildungen: Sozialverband VdK Hessen-Thüringen 29
Behinderung und Beruf Die Betriebsarbeit des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen Inklusion Gesundheit Betriebliches Eingliederungs- Integration management (BEM) Arbeitsunfähigkeit Gesundheit vorbeugen Schwerbehindertenvertretung Teilhabe am Integration SGB IX Arbeitsleben Würde Inklusion aktiv sein SGB IX Referat für Betriebsarbeit Sozialverband VdK Hessen-Thüringen E-Mail: betriebsarbeit.ht@vdk.de www.vdk.de/hessen-thueringen
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