INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE

 
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INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE
SbV-Bildungs­angebot
                                       2022
Für Schwerbehindertenvertretungen und Inklusions­
       beauftragte sowie Betriebs- und Personalräte

           Inklusion in der
               Arbeitswelt
INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE
Impressum
    Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
    Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main
    Tel.: 069 714002-0, Fax: 069 714002-16
    E-Mail: hessen-thueringen@vdk.de
    www.vdk.de/hessen-thueringen
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INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE
Inhaltsverzeichnis

		                                                               Seite
Vorwort                                                             4

Wahljahr 2022                                                       5

VdK-Betriebsarbeit: Übersicht der Angebote                          6

Fachtagungen                                                        8

Arbeitskreise                                                      10

Online-Interviews                                                  12

Betriebsreport                                                     13

Rechtliche Änderungen                                              14

Seminare
Zeitlicher Ablauf                                                  15
Basiswissen für die SbV-Arbeit – kurz und knapp                    16
Basiswissen für die SbV-Arbeit – intensiv und konzentriert ­­	     17
Vertiefungswissen für Schwerbehindertenvertretungen                18
Schwerbehindertenversammlung – Ablauf und Moderation               19
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)                       20
Inklusionsvereinbarung                                             21
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – ein Tabuthema             22
Behinderungsgerechter Arbeitsplatz                                 23
Schwerbehinderung und Beamtenrecht                                 24
Verhandlungstechniken und Körpersprache                            25

Allgemeines
Anmeldung		                                                        26
Engagieren Sie sich bei uns!                                       28
Kontakt		                                                          29
                                                                         3
INKLUSION IN DER ARBEITSWELT - 2022 SBV-BILDUNGS ANGEBOT - VDK EHRENAMTSAKADEMIE
Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir blicken auf eine sehr bewegte Zeit zurück. Das gilt
    auch für die Betriebsarbeit des VdK Hessen-Thüringen.
    Trotz Corona ist es uns im vergangenen Jahr gelungen,
    unser Angebot für die Vertrauenspersonen der Arbeit-
    nehmer*innen mit Schwerbehinderung auszubauen.

    Mit der Einführung eines neuen digitalen Formats wollen
    wir künftig Informationen vermitteln, die für Menschen
    mit Behinderungen auch jenseits ihres Arbeitsplatzes
    wichtig sein können: So planen wir Online-Interviews etwa zum barrierefreien
    Wohnraum oder zum Thema Steuern und Behinderung (siehe Seite 12). Gleichzei-
    tig haben wir unser Angebot, den Vertrauenspersonen bei der Durchführung von
    SB-Versammlungen zur Seite zu stehen, fortgeführt. Auch unsere Sprechtage finden
    in einigen Betrieben wieder statt. Für uns als VdK ist es wichtig, Präsenz zu zeigen.

    Präsenz ist auch im nächsten Jahr gefordert. Denn im Herbst finden die SbV-Wahlen
    statt, und wir möchten den neugewählten Vertrauenspersonen inhaltlich dabei
    helfen, sich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung
    gut vorzubereiten. Den Wiedergewählten stehen wir weiterhin gerne als Ansprech-
    partner zur Seite. Bei den Ausscheidenden bedanken wir uns für die gute Zusam-
    menarbeit und setzen darauf, dass sie ihre in vielen Jahren gesammelten Erfahrun-
    gen und ihr profundes Fachwissen an ihre Nachfolger*innen weitergeben werden.

    Gleichzeitig kann ich an dieser Stelle bereits ankündigen, dass wir für 2022 acht
    SbV-Tagungen in Präsenz sowie eine Tagung online fest eingeplant haben.

    Es gibt weiterhin viel zu tun, bis das Recht auf Arbeit für Menschen mit Schwer-
    behinderung zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist. Ich freue mich auf ein
    neues Jahr voller Tatkraft und Zuversicht, in dem wir diesem Ziel hoffentlich ein
    Stück näher kommen werden!

    Ihr Paul Weimann, Landesvorsitzender

4
Wahljahr 2022

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) hat die Aufgaben, die Eingliederung
schwerbehinderter Menschen in den Betrieben und Dienststellen zu fördern, ihre
Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
Die nächsten regulären Wahlen der Vertrauenspersonen der berufstätigen schwer­
behinderten Menschen finden im Herbst 2022 (1. Oktober bis 30. November) statt.

In welchen Betrieben kann gewählt werden?
In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten
können eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie ein oder
mehrere Stellvertreter gewählt werden.

Wahlberechtigt und wählbar (aktives und passives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwer-
behinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Wählbar sind alle nicht nur
vorübergehend Beschäftigten – mit Ausnahme leitender Angestellter und Inklusions­
beauftragter –, wenn sie am Wahltag volljährig sind und dem Betrieb schon min-
destens sechs Monate angehören, sofern sie für den Betriebsrat oder Personalrat
wählbar sind. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen muss nicht
selbst schwerbehindert sein.

Unser Seminarprogramm zur Vorbereitung und Wahrnehmung
der Aufgaben der SbV
Das Seminar „Basiswissen für die tägliche SbV-Arbeit“ findet dieses Jahr in zwei
Formaten statt. Das 1-tägige Seminar „kurz und knapp“ ist geeignet für Personen,
die neu im Amt sind und einen Überblick erhalten möchten. In dem 3-tägigen Semi-
nar wird der gleiche Inhalt ausführlicher besprochen, mit Hintergrundwissen gefüllt
und mit praktischen Beispielen verfestigt.
In beiden Seminaren werden zunächst Basiskenntnisse über die Aufgaben, Rechte
und Pflichten einer Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen im
Betrieb vermittelt. Weiterhin werden Anregungen anhand praktischer Ideen für die
tägliche Arbeit und deren Umsetzungsmöglichkeit aufgezeigt.

                                                                                      5
VdK-Betriebsarbeit: Übersicht der Angebote

    Fachtagungen
                    In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt des Landeswohl-
                    fahrtsverbands Hessen und dem Landesverwaltungsamt Thüringen
                    veranstalten wir mehrere Fachtagungen im Jahr.
                    •   an 8 verschiedenen regionalen Standorten
                    •   1 Tagung online zum Ende des Jahres
                    •   pro Standort 1 Tag / 1 x im Jahr
                    •   Infobörse verschiedener Institutionen
                    •   wechselnde Referent*innen
                    •   bis zu 200 Teilnehmende pro Fachtagung
                    •   keine Gebühr

    Seminare
                    Unsere erfahrenen Jurist*innen aus dem Referat Betriebsarbeit
                    bieten ein breites Spektrum an Seminaren für die Schwerbehinder-
                    tenvertretungen und Inklusionsbeauftragten an.
                    • 1- bis 3-tägige Seminare
                    • Inhalte werden gelernt und vertieft
                    • Kleingruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden
                    • Auf Anfrage führen wir Inhouse-Seminare bei Ihnen im
                      Betrieb durch
                    • kostenpflichtig

    Arbeitskreise
                    Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch laden wir regelmäßig
                    zu regionalen Arbeitskreisen ein.
                    •   3-stündig
                    •   Präsentation zu relevanten Themen
                    •   neue gesetzliche Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung
                    •   gemeinsame Beratung über einzelne, konkrete Fälle
                    •   durchgeführt in den Betrieben der Teilnehmenden
                    •   keine Gebühr

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Online-Interviews
               Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den von uns angebotenen
               Online-Veranstaltungen während der Coronakrise planen wir für
               das laufende Jahr weitere kostenfreie Online-Interviews.
               • 45 Minuten • spannende Themen
               • leichter Zugang, keine Anreise nötig
               • keine Gebühr

Schwerbehindertenversammlung
             Auf Wunsch können Sie Referent*innen des VdK als Vortragende
             zu einem breiten Themenangebot einladen.
               • 1 bis 2 Stunden
               • der VdK kommt zu Ihrer Veranstaltung oder schaltet sich
                 online zu Ihrer Veranstaltung ein
               • keine Gebühr

Beratung der Schwerbehindertenvertretung
              Wir beraten Schwerbehindertenvertretungen bei sozialrechtlichen
              Fragen und unterstützen sie bei ihrer Arbeit.
               • keine Gebühr

VdK-Betriebsreport
              Unser Newsletter hält Sie per E-Mail zum Thema Behinderung und
              Beruf auf dem Laufenden.
               • aktuelle gesetzliche Änderungen
               • Aktuelles aus der Rechtsprechung
               • keine Gebühr

  Rechtliche Grundlage
  Die Arbeitskreise, Fachtagungen und Seminare sind Veranstaltungen nach
  § 179 Abs. 4 SGB IX.
  Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehinderten­
  vertretung erforderlich sind und eine Freistellung ermöglichen.

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Fachtagungen

    Gut informiert mehr erreichen!
    Zusammen mit dem Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen und
    dem Landesverwaltungsamt Thüringen lädt der VdK Hessen-Thüringen mehrmals
    im Jahr und an regional verschiedenen Orten zu Fachtagungen ein. Zielgruppe
    dieser Veranstaltungen sind die Schwerbehindertenvertreter*innen und Inklusions-
    beauftragten sowie die Vertreter*innen der Betriebs- und Personalräte aus Behör-
    den und Betrieben. Das Programm wechselt jährlich und beinhaltet unterschiedliche
    Formate wie zum Beispiel interessante Vorträge oder lebendige Interviews zu
    aktuellen Themen.
    So werden die Teilnehmenden beispielsweise darüber informiert, welche Änderun-
    gen sich in rechtlicher Hinsicht für Menschen mit Behinderungen im Beruf und für
    die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben ergeben haben.
    Außerdem erfahren die Tagungsbesucherinnen und -besucher, welche Leistungen
    des Sozialverbands VdK sie in Anspruch nehmen können. Hierfür stehen ihnen die
    Bezirksbeauftragten für Betriebsarbeit gerne Rede und Antwort.
    Die SbV-Tagungen werden immer als willkommene Gelegenheit zum Austausch so-
    wohl zwischen den Teilnehmenden untereinander als auch zwischen ihnen und den
    Referenten*innen wahrgenommen. Erfahrungsgemäß werden diese Begegnungen
    genauso begrüßt und geschätzt wie die Fachinformationen.
    Zu jeder Tagung gehört auch eine Infobörse, auf der sich verschiedene Institu­tio­nen
    präsentieren. Auch sie bietet vielfältige Möglichkeiten, miteinander ins
    Gespräch zu kommen, etwa mit Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen des
    Integra­tionsfachdienstes, des Landeswohlfahrtsverbands Hessen, des Integrations-
    amts, der Agentur für Arbeit, des Versorgungsamts und des Sozialverbands VdK,
    die alle bei der Infobörse mit einem eigenen Stand vertreten sind.

      In Kooperation mit dem

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SbV-Tagungen in Hessen                      SbV-Tagungen in Thüringen
 Referat Veranstaltungen                     Landesvertretung Thüringen
 Telefon: 069 714002-28                      Telefon: 03641 2889-0
 Telefax: 069 714002-16                      Telefax: 03641 2889-33
 e sbv@ehrenamtsakademie.de                  e gst.thueringen@vdk.de

 Termin             Veranstaltung                    Ort
 17.02.2022         SbV-Tagung Süd I                 Obertshausen
 22.02.2022         SbV-Tagung Mitte I               Großenlüder
 08.03.2022         SbV-Tagung Nord I                Stadtallendorf
 26.04.2022         SbV-Tagung Thüringen I           Jena
 27.04.2022         SbV-Tagung Thüringen II          Erfurt
 22.09.2022         SbV-Tagung Süd II                Darmstadt
 27.09.2022         SbV-Tagung Nord II               Baunatal
 06.10.2022         SbV-Tagung Mitte II              Gießen-Kleinlinden
 11.10.2022         SbV-Tagung (Zusatztermin)        Online
 Die Veranstaltung ist kostenfrei und im Anschluss bieten wir bei den Präsenz­
 veranstaltungen ein gemeinsames Mittagessen an.

Da für uns die Gesundheit der Teilnehmenden oberste Priorität hat, weisen wir vor-
sorglich daraufhin, dass die Tagungen gegebenenfalls online durchgeführt werden,
falls zu dem jeweiligen Zeitpunkt die aktuelle epidemiologische Lage keine Präsenz-
veranstaltung zulässt.

                                                                                      9
Arbeitskreise

     Netzwerken bringt alle voran!
     Sie fühlen sich oft als Einzelkämpfer und in der Ausübung ihres Amtes weitgehend
     auf sich alleine gestellt. Deshalb begrüßen viele Schwerbehindertenvertreter*innen
     die VdK-Arbeitskreise als willkommene Gelegenheit, Kontakte untereinander zu
     knüpfen und zu festigen. Auch haben sie bei diesen Treffen die Möglichkeit, von
     ihren Erfahrungen in den Betrieben zu berichten und sich Rat zu holen, falls in
     einem der von ihnen betreuten Fälle Probleme aufgetreten sind.
     Auf der Tagesordnung eines jeden Arbeitskreises steht außerdem ein Vortrag.
     Unter fachlicher Leitung durch die VdK-Volljurist*innen werden in dieser Präsenta­
     tion aktuelle Themen behandelt, die sowohl die Situation von Arbeitnehmer*innen
     mit Behinderungen sowie Sie als Schwerbehindertenvertretung oder Inklusions­
     beauftragte betreffen.
     Dieser gelungene Mix aus Erfahrungsaustausch, kollegialer Kommunikation und
     fachlichem Input erklärt die große Beliebtheit der VdK-Arbeitskreise, die stets gut
     besucht sind.
     Die Arbeitskreise finden an verschiedenen regionalen Standorten einmal im
     Frühjahr und einmal im Herbst statt:
     Frankfurt | Frankfurt/Banken | Darmstadt | Wiesbaden | Fulda | Gießen | Kassel |
     Marburg | Thüringen.
     Jeweils im Herbst und im Frühjahr werden unterschiedliche Themen behandelt.
     Bei großer Nachfrage bieten wir pro Halbjahr auch zwei Termine an einem Ort an.
     Die Teilnahme an den Arbeitskreisen ist für Sie kostenfrei.

10
Was erwartet Sie?

   • Vortrag
   • Aktuelles aus Gesetzgebung/
     Rechtsprechung
   • Authentische Fälle aus Ihren Betrieben
   • Erfahrungsaustausch zwischen
                                                  Ablaufplan
     den Teilnehmenden                            I. Eröffnung und Begrüßung
                                                  II. Schulungsvortrag
Wer ist unsere Zielgruppe?
                                                  III. Pause
• Schwerbehindertenvertretung
• Stellvertretende Schwerbehinderten­-
                                                  IV. 	Aktuelle Gesetzgebung/
  vertretung                                           Rechtsprechung
• Inklusionsbeauftragte                           V. 	Authentische Fälle aus
• Mitarbeitervertretung                                den Betrieben
• Interessierte Betriebs- und
  Personalratsmitglieder                          VI. Erfahrungsaustausch

Wen treffen Sie?
Gleichgesinnte Kollegen aus unterschiedlichsten
Branchen und Firmen, die vor ähn­lichen Herausforderungen
stehen und von deren Erfahrungen Sie auch profitieren können.

Wer ist für Sie da?
• Juristinnen und Juristen des VdK Hessen-Thüringen
• Ehrenamtliche „Beauftragte Betriebsarbeit“ des VdK Hessen-Thüringen

Wo treffen Sie sich?
• Abwechselnd in den Betrieben. Die Räume stellen Teilnehmende zur Verfügung.

   Online-Anmeldung und Termine unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, die Arbeitskreise online durchzuführen,
sofern die pandemiebedingte Lage dies erfordert.
                                                                                        11
Online-Interviews

     Das 2021 erfolgreich eingeführte Format des Online-Interviews stößt auf großes
     Interesse. Daher werden wir auch 2022 zusätzlich zu unseren Präsenzveranstal­
     tungen, wie den Fachtagungen, Arbeitskreisen und Seminaren, weitere Online-
     Interviews anbieten.
     Wir sprechen mit ausgewählten Interviewpartnern über die Anliegen von Menschen
     mit Behinderungen im und außerhalb des Berufs.
     Unsere eingeladenen Expertinnen und Experten kommen aus Institutionen wie der
     Renten- und Unfallversicherung, den Integrationsfachdiensten, der Agentur für
     Arbeit sowie aus inklusiven Betrieben, der Politik und ehrenamtlich tätigen Orga-
     nisationen, wie beispielsweise der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
     (EUTB) und vielen anderen mehr. Zum Auftakt wird es gleich schon im Januar ein
     Gespräch über das Thema „Behinderung, Pflege und Steuern“ geben.
     Teilnehmende können dabei nicht nur passiv zuhören, sondern auch aktiv mit­
     wirken und per Chat Fragen an die Fachreferentinnen und -referenten stellen, auf
     die diese dann live, während des Webinars, eingehen.
     Moderiert werden die Interviews von erfahrenen Juristinnen und Juristen des VdK
     Hessen-Thüringen. Alle Interviews werden aufgezeichnet und können als Podcast
     jederzeit nachgehört werden: https://www.vdk.de/permalink/81103.

               Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung
                         erfolgt ausschließlich unter:
                      www.ehrenamtsakademie.de/sbv

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Betriebsreport

Mit unserem Betriebsreport informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail über

• Änderungen in der Gesetzgebung,
• aktuelle Rechtsprechung,
• relevante Entwicklungen in der Arbeitswelt,
• bei bestimmten Anlässen, die sich auf das Thema Behinderung und Beruf
  auswirken.

Dieser Informationsdienst richtet sich an Vertrauenspersonen der schwerbehinder-
ten Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber-
vertreter und Arbeitgeber.

Anmeldung:

Wenn Sie den Betriebsreport regelmäßig in Ihrem Postfach erhalten
möchten, können Sie sich unter folgender Adresse anmelden:
https://www.vdk.de/permalink/12709

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit einem Klick auch wieder abmelden.
                                                                                     13
§
     Rechtliche Änderungen 2022                                                    §
     • Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro/Stunde, zum
       1. Juli 2022 auf 10,45 Euro/Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung im
       ersten Ausbildungsjahr beträgt 585 Euro.
     • Ab 1. Januar 2022 wird im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes das
       Budget für Ausbildung, welches Menschen mit Behinderungen eine reguläre
       Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet (§ 61 a SGB IX).
     • Ab 1. Januar 2022 wird eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
       zur Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Ausbil-
       dung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
       eingerichtet (neu nach § 185a SGB IX).
     • Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Meldung eines gering-
       fügig Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale angeben, wie die Person für
       die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Arbeitgeber bekommen nach
       der Anmeldung eine Rückmeldung, ob die Aushilfe weitere Beschäftigungen hat.
     • Ab 1. November 2022 haben nahe Angehörige von behinderten
       Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld,
       sofern sie die Begleitung ins Krankenhaus übernehmen und dadurch einen
       Verdienstausfall haben (nach § 44b Abs. 1)
     • Ab dem 1. Juli 2022 werden digitale Krankmeldungen von den Kranken-
       kassen an den Arbeitgeber direkt zugestellt. Der Arbeitnehmer erhält weiter-
       hin von seinem Arzt eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die
       eigene Dokumentation.
     • Im Jahr 2022 können Betroffene in ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals
       die neuen Pauschbeträge nutzen: Ab einem Grad der Behinderung (GdB)
       von 20: 348 Euro. Ab 30 bis zu einem GdB von 100 verdoppeln sich die Pausch­
       beträge. Bei 50 GdB: 1.140,00 Euro.
     • Ab dem Jahr 2022 Absenkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf
       16 Jahre. Wer sich selbst in den Betriebsrat wählen lassen will, muss weiterhin
       18 Jahre alt sein.
     • Ab dem 1. September 2022 werden nur Pflegeeinrichtungen zur
       Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif
       bezahlen.
     Die rechtlichen Änderungen sind nur auszugsweise dargestellt, Stand November 2021.

14
Seminare

Unser Seminarangebot wird fortlaufend ergänzt, erweitert und an die Bedürfnisse
der Teilnehmenden angepasst. Diese haben die Möglichkeit, Anregungen in einem
Feedback-Bogen einzubringen. So wurde insbesondere in den letzten Jahren
deutlich, dass eintägige Seminare für viele Interessierte besser in den Arbeitsalltag
einzuplanen sind als mehrtägige Seminare. Ebenso fanden die Online-Seminare, die
wir bedingt durch die Corona-Pandemie erstmalig angeboten haben, sehr guten
Zuspruch. Um dem entgegenzukommen, bieten wir ab diesem Jahr zahlreiche
eintägigen Seminare im Wechsel als Präsenz- und Online-Veranstaltungen an.
Die Basis- und Vertiefungsseminare, die der grundlegenden Wissensvermittlung
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung dienen, finden in bewährter Form
auch mehrtägig statt. Diese geben Gelegenheit zum intensiveren Austausch mit
den anderen Teilnehmenden und dazu, das neu Gelernte in Übungen anzuwenden.

Ablauf der Seminare
Alle Seminare beginnen in der Regel um 10:00 Uhr und enden gegen 16:30 Uhr.
Für Verpflegung ist während der Seminare mit Kaffee- und Teepausen vormittags
und nachmittags gesorgt. Zu Mittag sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen zu
Abend erhalten alle Teilnehmenden ein 3-Gänge Menü. Zwischen den Seminar­
blöcken sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen zu Abend besteht für die Teil­
nehmenden die Möglichkeit zum Netzwerken.

                                                                                        15
Seminar

     Basiswissen für die SbV-Arbeit – kurz und knapp ­
     In diesem Seminar erhalten Sie als neu gewählte Schwerbehindertenvertrauens­
     person oder als deren Vertreter*innen sowie als Inklusionsbeauftragte*r Grund­
     lagen, welche Sie zur Ausübung Ihres Amtes zwingend kennen müssen. Diese sind
     insbesondere die gesetzlichen Grundlagen des SGB IX, aus denen sich Ihre Rechte
     und Pflichten ergeben, und Kenntnisse über besondere Schutzvorschriften und
     Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen mit Behinderung. Die in der täglichen
     Praxis bedeutsamen Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
     und zur Gleichstellung werden kurz erläutert. Weiterhin wird ein komprimierter
     Überblick über wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen gegeben.
     Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck von den Aufgaben, die
     Ihr neues Amt für Sie bereithält. Anschließend können Sie sich fundierte Kenntnisse
     in unserem 3-tägigen Basisseminar aneignen und dieses Wissen verfestigen.

     Seminarinhalte:

      • Rechtliche Grundlagen zu den Aufgaben der SbV
      • Rechte und Pflichten der SbV nach dem SGB IX
      • Besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen
        mit Behinderung
      • Kurzer Überblick über das Verfahren zur Feststellung eines Grades der
        Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung
      • Umriss der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für schwerbehinderte und
        gleichgestellte Arbeitnehmer*innen

      1-tägiges Seminar, das online stattfindet.
      Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
16
Seminar

Basiswissen für die SbV-Arbeit – intensiv und konzentriert ­­
In diesem Seminar können Sie als neu gewählte Schwerbehindertenvertrauens­
person oder als Vertreter*in sowie als Inklusionsbeauftragte*r Ihre bereits
erwor­benen Grundkenntnisse zur Ausübung Ihres Amtes verfestigen.
Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Bestimmungen im Schwerbehin-
dertenrecht, die für Ihre tägliche Arbeit wesentlich sind, und stellt zusätzlich alle
wichtigen Entscheidungen aus der aktuellen Rechtsprechung vor.
Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen des SGB IX, aus denen sich
Ihre Rechte und Pflichten ergeben, sind unerlässlich. Hierzu möchten wir Ihnen
vertieftes Wissen über besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für
Mitarbeiter*innen mit Behinderung und über die Grundlagen zum betrieblichen
Eingliederungsmanagement (BEM) vermitteln.
Darüber hinaus werden die in der täglichen Praxis bedeutsamen Verfahren zur
Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur Gleichstellung ausführlich
erläutert sowie wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehend erläutert,
wobei der Schwerpunkt auf dem besonderen Kündigungsschutz für schwerbehin-
derte und gleichgestellte Arbeitnehmer*innen liegt.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen zu den Aufgaben der SbV
  • Rechte und Pflichten der SbV nach dem SGB IX
  • Besondere Schutzvorschriften und Nachteilsausgleiche für Mitarbeiter*innen
    mit Behinderung
  • Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und zur
    Gleichstellung
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen für schwerbehinderte und gleichgestellte
    Arbeitnehmer*innen

  3-tägiges Seminar, das nur als Präsenzseminar stattfindet.
  Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
                                                                                        17
Seminar

     Vertiefungswissen für Schwerbehindertenvertretungen
     Dieses Aufbauseminar führt das Grundlagenseminar fort und ergänzt es. Die Teil-
     nahme bietet sich daher sowohl für die Schwerbehindertenvertreter*innen als auch
     für die Inklusionsbeauftragten an. Behandelt werden Themen, denen Sie in der
     Praxis immer wieder begegnen können.
     Zu Beginn des Seminars werden grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht vermit-
     telt, wobei der Schwerpunkt auf den Schnittstellen zum Sozialrecht, insbesondere
     dem Schwerbehindertenrecht, liegen wird. Ergänzend hierzu wird die praxisnahe
     Rechtsprechung vorgestellt und erläutert, welchen Einfluss sie auf die Tätigkeit der
     Schwerbehindertenvertretung bzw. der Inklusionsbeauftragen hat.
     Der zweite Themenschwerpunkt befasst sich mit den Grundzügen der gesetzlichen
     Rentenversicherung. Die Teilnehmenden erfahren, welche verschiedenen Arten von
     Renten es gibt und welche Voraussetzungen für deren jeweiligen Bezug insbeson-
     dere für Menschen mit Behinderungen erfüllt sein müssen.
     Zum Abschluss widmet sich das Seminar der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach
     einer Einführung in die hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden Begriffe
     wie Arbeitsunfall und Berufskrankheit näher beleuchtet, die verschiedenen Leistun-
     gen der gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt und Beispiele aus der aktuellen
     Rechtsprechung gegeben.

     Seminarinhalte:

       1. Tag –                                2. Tag –
       Arbeitsrecht                            Rente und Unfallversicherungsrecht
       • Besonderheiten bei der                • Gesetzliche Grundlagen
         Einstellung von Menschen mit          • Rentenarten und Voraussetzungen
         Behinderungen                            des Rentenbezugs für Menschen
       • Kündigungen und                          mit Schwerbehinderung
         Beendigungen                          • Arbeitsunfall und Berufskrankheiten
       • Bearbeitung von Fällen                • Beispiele aus der Praxis

       Das 2-tägige Seminar findet als Präsenzseminar statt.
       Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
18
Seminar

Schwerbehindertenversammlung – Ablauf und Moderation
Ein Termin steht jedes Jahr aufs Neue in Ihrem SbV-Kalender: Die Schwerbehinder-
tenversammlung, die einmal jährlich abgehalten werden muss. Die Grundlage hier-
für bildet § 178 Abs. 6 SGB IX. Anhand der gesetzlichen Norm werden wir gemein-
sam erarbeiten, was der Sinn und Zweck einer Schwerbehindertenversammlung
ist, wie diese vorbereitet und durchgeführt wird, wie eine Tagesordnung aufgebaut
sein könnte und wer einzuladen ist.
Wir geben Tipps zum Erstellen eines Tätigkeitsberichts und räumen Ihnen im
Seminarverlauf die Möglichkeit ein, einen solchen Bericht in Gruppenarbeit zu
verfassen und sich im Vortragen zu üben. Abschließend wird es einen kurzen
Exkurs zur Wahlversammlung geben.
Die Funktion einer Schwerbehindertenvertretung stellt große Anforderungen auch
an Ihre kommunikativen Fähigkeiten. Dieses Seminar soll Sie daher gezielt darin
schulen, einerseits vor einer größeren Gruppe zu sprechen und andererseits den
Dialog zwischen verschiedenen Parteien zu moderieren.
Der zweite Seminartag ist praktischen Übungen gewidmet. Gemeinsam können Me­
tho­den zur aktivierenden Rede und zum Gestalten von Konzepten entwickelt werden.

Seminarinhalte:

  1. Tag – Versammlung              2. Tag – Moderationstechnik
  • Gesetzliche Grundlagen          • Aktive Versammlung – Einbeziehen der
  • Sinn und Zweck                     Teilnehmenden
  • Teilnehmer, Ort, Häufigkeit/    • Gestaltung von Charts und Folien nach
     Zeitpunkt, Kosten                 psychologischen Gesichtspunkten –
  • Tagesordnung                       Farben, Layout und Text
  • Tätigkeitsbericht               • Das richtige Medium – Flipchart,
  • Exkurs:                            PowerPoint oder freie Rede?
     Wahlversammlung                • Moderationsmethoden für größere
                                       Gruppen

 Das 2-tägige Seminar findet als Präsenzseminar statt.
 Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
                                                                                    19
Seminar

     Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
     Arbeitnehmer, die im Verlauf eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind,
     haben Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Um
     Arbeitsplatz und Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu erhalten, sind Arbeitgeber
     seit 2004 dazu verpflichtet, dieses anzubieten. Für ein erfolgreiches BEM werden
     verschiedenste Kenntnisse benötigt: zum einen das rechtliche Wissen, zum anderen
     praktische Tipps und schließlich auch kommunikative Fähigkeiten.
     Dieses Seminar soll dazu beitragen, diese Kenntnisse kontinuierlich zu vertiefen
     und auf den neuesten Stand zu bringen. Zunächst werden unsere juristischen
     Referent*innen die rechtlichen Grundlagen vermitteln. Anschließend können die
     Teilnehmenden gemeinsam erarbeiten, wie ein Verfahrensablauf aussehen könnte
     und welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.

     Seminarinhalte:

      • Das BEM gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX
      • Fallbeispiele
      • Gruppenarbeit zur Erstellung eines BEM-Musters

      1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
      Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
20
Seminar

Inklusionsvereinbarung­
Dieses Seminar soll über die gesetzlichen Grundlagen einer Inklusionsvereinbarung,
über die daran Beteiligten sowie über die Vorteile einer solchen Vereinbarung auf-
klären und Ihnen Praxistipps zur Erstellung oder Änderung einer Inklusionsverein­
barung mit an die Hand geben.
Die Inklusionsvereinbarung ist in § 166 Abs. 1 SGB IX geregelt und soll dazu bei-
tragen, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb zu
unterstützen, indem sich Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretung und
Betriebs- bzw. Personalrat auf gemeinsame Ziele einigen. Eine Inklusionsverein­
barung erleichtert damit die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse
für die Arbeit der Personalverantwortlichen, aber auch für das Engagement der
Schwerbehindertenvertretung. Vor allem aber trägt sie zu der Verbesserung des
Betriebsklimas und zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei. Für die Mitarbeiter*innen
kann dieses einen Motivationsschub bedeuten und tatsächlich deren Beschäfti-
gungssituation wesentlich ordnen und verbessern.
Ziel des Seminares ist es, Sie darin anzuleiten, wie Sie, mit den gesetzlichen Grund-
lagen vor Augen, eine spezifische Inklusionsvereinbarung in Ihrem Betrieb/Ihrer
Dienststelle auf den Weg bringen können. Wurde bereits eine Integrationsverein­
barung geschlossen, können Teilnehmende lernen, wie sich diese in eine Inklusions-
vereinbarung umarbeiten lässt. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps, was inhaltlich
alles in einer Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden sollte, damit diese zum
Erfolg für alle Beteiligten wird.

Seminarinhalte:

  • Gesetzliche Grundlage                • Erarbeitung / Vorgehensweise
  • Sinn und Zweck                       • Rechtliche Änderungen durch das
  • Vorteile für die Beteiligten           Bundesteilhabegesetz (BThG)

  1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
  Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
                                                                                        21
Seminar

     Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – ein Tabuthema
     Zeit- bzw. Leistungsdruck, Multifunktionalität und ständige Erreichbarkeit sind nur
     einige von zahlreichen Stressauslösern. Mehr als jede*r fünfte Arbeitnehmer*in
     fühlt sich ausgebrannt. Bei fehlender oder verspäteter Hilfe können psychische
     Belastungen zu chronischen Störungen werden.
     Hier müssen Sie als Schwerbehindertenvertretung unbedingt aktiv werden!
     Erfahren Sie in diesem Seminar alles Wesentliche über Entstehung, Auftreten und
     Folgen von Psychostress im Beruf. Lernen Sie rechtliche Ansatzpunkte und mögliche
     Gegenmaßnahmen kennen.
     Vor allem: Holen Sie das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz von
     Anfang an aus der Tabuzone.

     Seminarinhalte:

      •   Definition: Psychische Belastungen             • Folgen
      •   Rechtliche Einordnung des Begriffs             • Arbeitsplatzgestaltung
      •   Ursachen und Auslöser                          • Prävention
      •   Instrumente zur Ermittlung

      1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
      Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
22
Seminar

Behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilnehmen können, muss
ein für sie geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein oder gestaltet werden. Dabei
bestehen vielfältige Möglichkeiten: Von A wie Arbeitsassistenz über O wie Ortho-
pädischer Bürostuhl und K wie Kraftfahrzeughilfe bis Z wie Zugbandagen. Insbe-
sondere technische Arbeitshilfen können die bestehenden Fähigkeiten nutzen,
unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch behinderungsbedingte Ein-
schränkungen ausgleichen.
Doch wer hat einen Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Was müssen Beschäftigte beachten? Welche
Hilfestellungen kann die Schwerbehindertenvertretung dabei leisten? Bei welchen
Trägern kann ein Antrag auf Finanzierung und Zuschuss gestellt werden?
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen einen Überblick, welche Ansprüche gemäß
§ 164 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für schwerbehinderte
Menschen gegenüber dem Arbeitgeber im Einzelnen bestehen und wie diese
durchgesetzt werden können.
Abschließend zeigen wir anhand interessanter Urteile aus höchstrichterlicher
Rechtsprechung auf, welche Anträge zur Einrichtung eines behinderungsgerechten
Arbeitsplatzes erfolgreich waren oder zu Recht abgelehnt wurden.

Seminarinhalte:

 • Anspruch auf einen behinderungs­gerechten Arbeitsplatz
 • Rechte und Pflichten der Arbeit­geber*innen und Arbeitnehmer*innen
   gemäß § 164 Absatz 4 SGB IX
 • Aufgaben der Schwer­behindertenvertretung
 • Aktuelle Rechtsprechung

 1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
 Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
                                                                                   23
Seminar

     Schwerbehinderung und Beamtenrecht
     Mit dem Schwerbehindertenrecht, geregelt im SGB IX, und den beamtenrechtlichen
     Regelungen (BeamtStG, HBG, HLVO) treffen zwei Rechtskreise aufeinander, die
     nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Daher treten nicht selten Zweifels-
     fragen auf, wenn es um Rechte und Pflichten schwerbehinderter Beamtinnen und
     Beamten geht. Besonders deutlich wird dies bei Fragen der Einstellung, Beförde-
     rung und vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
     Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über alle wesentlichen Besonder-
     heiten, die bei der Einstellung und der Beschäftigung schwerbehinderter Beamten
     zu beachten sind. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beteiligungsrechte der
     Schwerbehindertenvertretung.

     Seminarinhalte:

      • Begriff der Schwerbehinderung
      • Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft bei statusrechtlichen
        Entscheidungen (Einstellung, Beförderung)
      • Versetzung und Abordnung
      • Besonderheiten bei der Versetzung in den Ruhestand
      • Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund Schwerbehinderung
      • Funktion der Schwerbehindertenvertretung (Rechte, Folgen bei unter­
        lassener Beteiligung)

      1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
      Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
24
Seminar

Verhandlungstechniken und Körpersprache
Sie möchten in Ihrer Arbeit überzeugende und nachhaltige Verhandlungsergebnisse
erzielen und haben neben Ihrer Fachkompetenz schon einige Erfahrung in der
Gesprächsführung? Dann ist dieses Seminar genau richtig für Sie.
Sie lernen unterschiedliche Konzepte der Verhandlungstechnik kennen und erfah-
ren, wie Sie diese konkret anwenden. In praktischen Übungen lernen Sie mehr
darüber, wie Sie schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden führen. Wie kann ich
eine Win-Win-Situation herstellen? Wie kann ich Sachzwänge offen darlegen?
Wie kann ich persönliche Motive meines Gegenübers einschätzen und in meine
Gesprächsführung einbauen? Welche Bedeutung haben W-Fragen und wann ist
es notwendig, die „Notbremse“ zu ziehen?
In diesem Seminar erfahren Sie außerdem, wie Sie zurückhaltend und empathisch
die körpersprachlichen Signale Ihrer Verhandlungspartner deuten können, und
entwickeln den Mut, auch selbst Ihre Rhetorik mit Gestik und Mimik zu unterstüt-
zen. Ziel ist, dass Sie persönlich souveräner auftreten, Ihre Ziele fair und konsequent
verfolgen und dabei immer authentisch bleiben.

Seminarinhalte:

  •   Unterschiedliche Konzepte der Verhandlungstechnik
  •   Besprechungen souveräner leiten
  •   Schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden führen
  •   Körpersprachliche Signale der Verhandlungspartner deuten
  •   Authentischer Einsatz von Gestik und Mimik

  1-tägiges Seminar, das im Wechsel online und als Präsenzseminar stattfindet.
  Die Termine finden Sie auf: www.ehrenamtsakademie.de/sbv
                                                                                          25
Allgemeines

     Anmeldung
     ✘   Wählen Sie einen Seminartermin
         unter www.ehrenamtsakademie.de/sbv

     ✘   Melden Sie sich an
         Verwenden Sie für Ihre Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre oder
         nutzen Sie unsere Online-Anmeldung: www.ehrenamtsakademie.de/sbv

     ✘   Beantragen Sie die Freistellung vom Dienst und die Kostenübernahme
         Unsere Seminare vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit der Schwerbehin­
         dertenvertretung erforderlich sind und eine Freistellung nach §179 Absatz 4
         SGB IX ermöglichen.

     ✘   Nach Eingang senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu
         Sollte Ihr gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie
         unverzüglich und bieten je nach Möglichkeit Ersatz an.

     Leistungen:
     Die Teilnahmekosten verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin. Sie
     be­in­halten Tagungsunterlagen, Pausensnacks, Mittagessen und Abendessen bei
     mehrtägigen Veranstaltungen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund
     höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am
     Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden
     die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmer­
     zahl erfolgt spä­testens 14 Tage vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr
     wird in diesen Fällen nicht erhoben. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und
     Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche
     Kosten ent­stehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens
     des Sozial­verbands VdK Hessen-Thüringen. Wir behalten uns vor, angekündigte
     Referenten durch an­dere zu ersetzen. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten,
     das Seminar als Online-Veranstaltung durchzuführen, sofern die pandemiebedingte
     Lage dies erfordert.

     Teilnehmende:
     Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und deren Stellvertretungen
     sowie die Inklusionsbeauftragten der Arbeitgeber, Mitarbeitervertretungen und
     Betriebs- und Personalratsmitglieder. Kleingruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden.
26
Teilnahmekosten: 				                     Präsenz		         Online
Seminar eintägig				                      234 Euro		        170 Euro
Seminar zweitägig				                     395 Euro*		       285 Euro
Seminar dreitägig				                     569 Euro*		       389 Euro
* zzgl. anfallender Übernachtungskosten.
Für jeden weiteren Kollegen/jede weitere Kollegin aus demselben Betrieb gewähren
wir 20 Euro Rabatt. Bitte bei Ihrer Anmeldung vermerken.

Zimmerbuchung:
In den Tagungshäusern steht ein Zimmerkontingent auf Abruf zur Verfügung. Für
eine Reservierung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das ent-
sprechende Hotel und nennen Sie Ihren Seminartitel. Die notwendigen Angaben
hierzu finden Sie in der Anmeldebestätigung. Sollten diesbezüglich weitere Fragen
aufkommen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Barrierefreiheit:
In allen Tagungshäusern sind die Seminarräume und Zugänge barrierefrei gestaltet.
Mindestens ein Zimmer ist im Tagungshotel als barrierefrei ausgewiesen. Bitte
nehmen Sie rechtzeitig mit dem jeweiligen Hotel Kontakt auf, um ein barriere-
freies Zimmer zu buchen. Sollten Sie während des Seminars besonderen Bedarf
an Barriere­freiheit haben, z.B. bei einer Hörschädigung eine induktive Höranlage
benötigen, bitten wir Sie, dies in Ihrer Anmeldung zu vermerken.

Fälligkeit: Die Teilnahmekosten sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Stornierung:
Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterschei-
nen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag
fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

 Online-Anmeldung und Termine unter: www.ehrenamtsakademie.de/sbv

                                                                                       27
Engagieren Sie sich bei uns!

     Der VdK versteht sich als Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretungen,
     Inklusionsbeauftragten und Betriebs- und Personalräte in Betrieben und Verwaltun-
     gen. Um diesem eigenen Anspruch gerecht zu werden, hat der Verband in Hessen
     und Thüringen ein Netzwerk zur Beratung, Betreuung und Schulung aufgebaut.
     Eine Schlüsselfunktion in diesem Netzwerk nehmen die Beauftragten für Betriebs-
     arbeit im VdK ein. Sie stellen ihr Knowhow auf örtlicher Ebene zur Verfügung und
     pflegen ihre eigenen Kontakte zu den Schwerbehindertenvertreter*innen in den
     Betrieben und Dienststellen ihrer Region.

     Sie haben Interesse daran,
     dieses verant­wortungsvolle
     Ehrenamt zu übernehmen?
     Ó   Sie kennen sich im Sozial-
         recht aus und haben Spaß
         daran, sich über Änderun-
         gen in Rechtsprechung und
         Gesetz­gebung ständig auf                           Ehrenamt im
         dem Laufenden zu halten?                            Sozialverband VdK
                                                           Mach mit – Gutes tun tut gut!
     Ó   Sie mögen das Fachgespräch
         mit Gleichgesinnten, denen
         es wie Ihnen darum geht,
         das gemeinsame Ziel, eine
         inklusive Arbeitswelt, endlich Realität werden zu lassen?
     Ó   Sie haben Freude am Moderieren und mögen es, Ihr Wissen mit anderen zu
         teilen?

     Dann sind Sie richtig als Beauftragte*r für Betriebsarbeit im VdK!
     Wir bilden Sie aus!
     Seminare:
       • Verbandsarbeit
       • Beauftragte für Betriebsarbeit

     Sie können sich vorstellen, dieses Ehrenamt zu übernehmen?
     Bitte sprechen Sie uns an.
     Referat Ehrenamt
     E-Mail: ehrenamt.ht@vdk.de
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Koordination von                                    Anmeldung
Veranstaltungen und Seminaren:                      www.ehrenamtsakademie.de/sbv
VdK-Ehrenamtsakademie
Tel. 069 714002-57                                  Informationen zur Inklusion
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Mail: sbv@ehrenamtsakademie.de                      www.vdk.de/permalink/6920

Inhaltliche Planung:
Referat Betriebsarbeit
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Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
VdK-Ehrenamtsakademie

Abbildungsnachweise
Ttitelbild: iStock
Weitere Abbildungen: Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
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Behinderung und Beruf
Die Betriebsarbeit des Sozialverbands
VdK Hessen-Thüringen

                                     Inklusion
              Gesundheit               Betriebliches
                                      Eingliederungs-
             Integration             management (BEM)
          Arbeitsunfähigkeit               Gesundheit
             vorbeugen               Schwerbehindertenvertretung
    Teilhabe am                       Integration     SGB IX
    Arbeitsleben    Würde
    Inklusion
        aktiv
        sein
        SGB IX

Referat für Betriebsarbeit
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
E-Mail: betriebsarbeit.ht@vdk.de
www.vdk.de/hessen-thueringen
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