Test- und Impfstoff-Übersicht - Arbeitgeberverband ...

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                                                                                                       Presse/BF/KK
  Test- und Impfstoff-Übersicht                                                                        26. Januar 2022

1. Dashboard

Quelle: RKI Daten Impfquoten

Die COVID-19-Impfkampagne läuft in Deutschland seit 397 Tagen. Am 25. Januar 2022 (KW
04) wurden insgesamt 444.000 Impfdosen verabreicht.
• 42,6 Mio. Personen (51,3 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine Booster-Imp-
    fung erhalten.
• Mindestens 61,2 Mio. Personen (73,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) sind vollständig
    geimpft.
• Mindestens 62,8 Mio. Personen (75,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine oder
    mehrere Impfdosen erhalten.
• Insgesamt sind mindestens 68,6 Mio. Personen (82,6 Prozent der Gesamtbevölke-
    rung) immunisiert. Die Immunisierungsrate errechnet sich aus den vollständig
    geimpften und genesenen Personen. Am 25. Januar 2022 waren in Deutschland
    zusätzlich zu den vollständig geimpften Personen 7,4 Mio. Personen genesen.
   Gesamtmetall-Berechnungen

Hinweis - Die Impfquoten sind als Mindestimpfquoten zu verstehen. Eine hundertprozentige
Erfassung kann durch das Meldesystem nicht erreicht werden. Die tatsächliche Impfquote
kann bis zu fünf Prozentpunkte höher liegen. Zusätzlich ist bis in den Februar hinein von
zahlreichen Nachmeldungen auszugehen. Quelle: BMG Impfdashboard, RKI Situationsbericht

          GESAMTMETALL · Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
         Voßstr. 16 · 10117 Berlin · Postfach 06 02 49 · 10052 Berlin · Tel. 030 55 150-0 · Fax 030 55 150-400
                                 E-Mail: info@gesamtmetall.de · www.gesamtmetall.de
Test- und Impfstoff-Übersicht – 26. Januar 2022

a. Impfstofflieferungen

Bis zum Ende der KW 03 am 23. Januar 2022 wurden 183,6 Mio. Dosen Impfstoff gelie-
fert. Die Lieferungen stammen von den Herstellern BioNTech/Pfizer (130,9 Mio. Dosen), Ast-
raZeneca (14,4 Mio. Dosen), Moderna (32,9 Mio. Dosen) und Johnson & Johnson (5,4 Mio.
Dosen). 88,8 Prozent (163 Mio.) dieser Dosen wurden bis zum 25. Januar 2022 verimpft.
Quelle: BMG Impfdashboard

b. Entwicklung der Labor-Testzahlen (PCR-Tests in Deutschland)

Quelle: RKI Testzahlen

Nach dem Spitzentreffen von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie warnt Markus Söder
(CSU) vor geplanten Einschränkungen beim Zugang zu PCR-Tests. Die Priorisierung be-
deute, dass die Regierung ab diesem Zeitpunkt keine Ahnung habe wie hoch die Infekti-
onszahl wirklich sei. Die Spitzen von Bund und Ländern hatten sich darauf verständigt, Kli-
nikpersonal und Risikopatienten Vorrang bei PCR-Tests zu geben. Die Details müssen noch
festgelegt werden. Die aktuellen Testkapazitäten werden mit 2,4 bis 2,6 Mio. PCR-Tests pro
Woche angegeben. Regional sind die Belastungsschwellen bereits erreicht. Quelle: n-tv.de/po-
litik/Soeder-befuerchtet-Blindflug-bei-Neuinfektionen

2. Corona Newsticker vom 26. Januar 2022

26.01.2022 - Die Bundesregierung hat eine neue Werbekampagne präsentiert die Men-
schen zum Impfen bewegen soll. Der Slogan der Kampagne lautet „Impfen hilft“. Die neuen
Anzeigen sollen in den sozialen Medien, im Radio, in Zeitungsanzeigen, in der Außenwer-
bung und im TV ausgespielt werden. Dabei sollen auch gezielt „Communities mit impfvor-
sichtigen Menschen“ angesprochen werden. Bis März 2022 stehen für die Kampagne insge-
samt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Motive werden dem Ministerium zufolge neben
Deutsch auch auf Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch sein. Quelle: faz.net/aktuell/wirt-
schaft/neue-impfkampagne-der-regierung-kritik-in-den-sozialen-medien
25.01.2022 - Vergangene Woche wurde die allgemeine Gültigkeit des Genesenenstatus von
Corona-Infizierten kurzfristig auf drei Monate halbiert. Für Abgeordnete im Bundestag gilt
diese verkürzte Frist nicht. Im Plenum gilt die Sechs-Monate-Frist wie gehabt. Das sorgt
für viel Kritik. Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas (SPD) müsste die ungleiche Behandlung
beenden. Quelle: morgenpost.de/politik/corona-bundestag-genesene-status
25.01.2022 - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schließt ein Ende der Corona-Pan-
demie in Europa nach der derzeitigen Omikron-Welle nicht aus. „Es ist plausibel, dass die
Region sich auf eine Endphase der Pandemie zu bewegt“, sagte der Europa-Chef der WHO,
Hans Kluge. Verschwinden werde das Virus nicht. Menschen würden sich weiter infizieren.
Bloß: Wer geimpft sei und/oder eine Erkrankung überstanden habe, werde zumeist nicht

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Test- und Impfstoff-Übersicht – 26. Januar 2022

erneut schwer an Covid-19 erkranken. Experten sprechen dann nicht von einer Pandemie,
sondern von einer Endemie. Omikron könne diesen Übergang beschleunigen. Quelle: mor-
genpost.de/vermischtes/corona-who-endphase-pandemie-omikron
24.01.2022 - Von dem neuen Impfstoff Nuvaxovid des Unternehmens Novavax will der
Bund bis zum 21. Februar rund 1,75 Millionen Dosen zur Verfügung stellen. Genaue Ter-
mine für weitere 3,25 Millionen Dosen, die gekauft wurden, stünden noch nicht fest, sagte
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wie viele Dosen welches Bundesland
bekomme, sei noch nicht geklärt. Am Freitag werde eine Entscheidung dazu getroffen, ob
der Impfstoff auch durch Betriebsärzte verimpft werden kann. Quelle: zdf.de/nachrich-
ten/panorama/corona-novavax-impfung
24.01.2022 - Bund und Länder haben sich darauf verständigt, an den bisherigen Maßnah-
men zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festzuhalten. Die Finanzierung der Impfzen-
tren wurde verlängert. Angesichts der Knappheit von PCR-Tests heißt es in dem Beschluss:
„Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.“ Der
Bundesgesundheitsminister werde dazu in Absprache mit seinen Kolleginnen und Kollegen
aus den Ländern ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie
sowie die Coronavirus-Testverordnung anpassen. Die besonders verlässlichen PCR-Test
zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion sollen nur noch für besonders gefährdete Grup-
pen sowie das Personal in Kliniken und Pflegeheimen verwendet werden. Quelle: tages-
schau.de/inland/bund-laender-beratungen
25.01.2022 - Ab dem 01. Februar 2022 wird die Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats
der EU auf neun Monate (bisher 12 Monate) verkürzt. Das gilt ausschließlich für den Reise-
verkehr in der EU. Die letzte Impfung (Zweitimpfung oder Auffrischungsimpfung) darf dann
nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Quelle: adac.de/news/corona-impfung-gueltigkeit
21.01.2022 - PCR-Tests werden im Labor ausgewertet. Sie gelten damit als feinstes Instru-
ment zur Feststellung einer möglichen Coronainfektion. PCR-Tests können nicht nur Aussa-
gen darüber treffen, ob jemand Corona hat oder nicht, sondern auch wie ansteckend die Per-
son ist. Ausschlaggebender Punkt ist dabei der sogenannte CT-Wert. Bei einer Infektion mit
dem Coronavirus ist auf dem Abstrich entsprechendes Erbgut enthalten. Im Labor wird die-
ses Erbgut vermehrt. Der CT-Wert gibt dann an, wie oft das Erbgut vermehrt werden muss,
bis Corona-Erbgut messbar ist. Als Richtline gibt das RKI an, dass man mit einem CT-
Wert von 30 oder weniger als ansteckend gilt. Quelle: antenne.de/nachrichten/deutsch-
land/corona-test-was-ist-der-ct-wert
20.01.2022 - Ein großer Teil der empfundenen Impfreaktionen bei den Corona-Impfungen
könnte einer Studie zufolge auf den sogenannten Nocebo-Effekt zurückgehen. Beim
Nocebo-Effekt kann allein die Erwartung negativer Folgen dazu führen, dass diese tatsäch-
lich zu spüren sind. Quelle: welt.de/wissenschaft/Studie-Viele-Impfreaktionen-Nocebo-Effekt

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Bundeskanzleramt
Corona Krisenstab

                            COVID-19
                    Ländermaßnahmen
Bundeskanzleramt
                                                                        Stand              Epid. Lage?                    Sonstiges                                  Quarantäne/Isolation

                                              BW
Corona Krisenstab
                                                                                                  Ja                        Aktuell geltende ALARMSTUFE II seit      ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                        21.01.22                                                   dem 24. November 21               ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                             Festgestellt

             Lebensbereich                                       Außenbereich                         Innenbereich                                                Lebensbereich                                       Außenbereich                    Innenbereich
                                                                                                                                                                  Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                         Nicht erlaubt                                                                    (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                            Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                        2G+
                                                                                                                                                                                                                            Ausnahme: Friseur, 3G mit PCR Test
             Private            Teilnahme Personen ohne 2G
                                                                    eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
         Zusammenkünfte                   Status
                                                                                                                                                                       Touristische Verkehre
              und
         Veranstaltungen              Personen mit 2G                max. 50 Personen                     max. 10 Personen                                         (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                             2G+
                         Öffentliche
                                                                                          2G+                                                                        Sport in Sportstätten und
                       Veranstaltungen
                    (wie Theater, Oper, Konzert)
                                                                 max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt, max. 500 Besucher
                                                                   Ausnahmen gemäß Verordnung (bspw. Gremiensitzungen)
                                                                                                                                                                           Sportanlagen                                  2G                                  2G+
               Öffentliche Verkehrsmittel                                                   3G                                                                         Sportveranstaltungen                                               2G+
                                                                                                                                                                                                                           max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt
                                                                                                                                                                                                                                       max. 500 Besucher
                    Kultureinrichtungen
               (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,                                       2G+                                                                                Einzelhandel
                     Archive, Gedenkstätten)
                                                                                                                                                                    (Ausnahme: Grundversorgung)                                            2G
                        Beherbergung                                                        2G                                                                       Außerschulische Bildung
                                                                 Ausnahme 3G: Bei geschäftlichen / dienstlichen Reisen, sowie bei
                                                                                    besonderen Härtefällen                                                        (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                               2G+
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                        2G+                                  2G+                                                                 Bildung
                                                                                                                                                              (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,                               3G
                                                                        (gilt auch in
         (Gilt bei Mensen/Cafeterien nur für externe Besucher)    Beherbergungsbetrieben)
                                                                                                    Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr
                                                                                                                                                                       Sprach- und Integrationskurse)                             erneuter Test alle 3 Tage

                    Freizeiteinrichtungen
             (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)
                                                                                          2G+                                                                         Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                                        clubähnliche Lokale                                    Nicht erlaubt
                                                                 (gilt auch in Beherbergungsbetrieben, Keine Dampfbäder o.ä., kein
                                                                                   „Verwedeln“ der Luft in Saunen)

                 Messen, Ausstellungen,
                      Kongresse                                                   Nicht erlaubt                                                                         Prostitutionsstätten                                            2G+
Bundeskanzleramt
                                                                     Stand                Epid. Lage?                      Sonstiges                             Quarantäne/Isolation

                                              BY
Corona Krisenstab
                                                                                                   Ja                      Aktuelle Regelungen gelten bis        ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                     21.01.22                                              09.02.2022                            ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                              Festgestellt

             Lebensbereich                                   Außenbereich                              Innenbereich                                            Lebensbereich                                      Außenbereich                          Innenbereich
                                                                                                                                                               Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                        nicht erlaubt                                                                  (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                         Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                             -                                    2G
             Private            Teilnahme Personen ohne 2G
                                                                 eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
         Zusammenkünfte                   Status
              und
         Veranstaltungen           Personen mit 2G                                    max. 10 Personen
                                                                                                                                                                    Touristische Verkehre
                                                                                                                                                                (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)
                                                                                                                                                                                                                                             3G
                                                                                                                                                                                                                                             Skilifte: 2G

                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                                          2G+                                                                    Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                                                                         2G                                    2G+
                                                                            max. 25 % der maximalen Besucherkapazität                                                  Sportanlagen
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                Zuschauerverbot bei großen überregionalen Kultur- und vergleichbaren
                                                                                         Veranstaltungen

              Öffentliche Verkehrsmittel                                                    3G                                                                      Sportveranstaltungen                                                   2G+
                                                                                                                                                                                                                              max. 25 % der maximalen Besucherkapazität
                                                                                                                                                                                                                    Zuschauerverbot bei großen überregionalen Sportveranstaltungen

                    Kultureinrichtungen
                                                                                          2G+                                                                             Einzelhandel
                                                                                                                                                                                                                                        FFP-2
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                                                                                      (Galerien und Museen)                                                       (Ausnahme: täglicher Bedarf)
                                                                                                                                                                                                                   2G außer Vollzug durch Beschluss des BayVGH vom 19.01.22
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                            2G
                                                                                                                                                                  Außerschulische Bildung
                                                                                     (Bibliotheken und Archive)

                                                                                                                                                              (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                        -                                    2G
                        Beherbergung                                                        2G
                                                               Ausnahme: 3G+ u.a. bei zwingenden nichttouristischen Reisen                                                    Bildung
                                                                                                                                                            (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,                   -                                    2G
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                                            2G                                                                       Sprach- und Integrationskurse)

                                                             Reine Schankwirtschaften untersagt, Sperrstunde 22:00 – 05:00 Uhr
                                                                                                                                                                   Diskotheken, Clubs und
                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                                            clubähnliche Lokale                                           geschlossen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)                 2G                                         2G+
                Messen, Ausstellungen,                                                                                                                                                                            Bordellbetriebe geschlossen
                     Kongresse                                                            2G+                                                                        Prostitutionsstätten
Bundeskanzleramt
                                                                    Stand                Epid. Lage?                 Sonstiges           Quarantäne/Isolation

                                              BE
Corona Krisenstab
                                                                                                Ja                                       ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                    21.01.22                                                             ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                           Festgestellt

             Lebensbereich                                   Außenbereich                           Innenbereich                       Lebensbereich                                      Außenbereich                    Innenbereich
                                                             Großveranstaltungen (Wirtschaft/Kultur/Sport) 2G+ (Test
                                                               und FFP2-Maske) mit Hygienekonzept bis max. 2.000                       Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                      Personen in geschlossenen Räumen und max. 3.000
                                                                               Personen im Freien
                                                                                                                                        (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                 Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                     2G
             Private           Teilnahme Personen ohne 2G
                                                                eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
         Zusammenkünfte                  Status
                                                                                                                                            Touristische Verkehre
              und
         Veranstaltungen           Personen mit 2G                                   max. 10 Personen                                   (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                 3G                             2G
                         Öffentliche                                  3G                                  2G+                            Sport in Sportstätten und                               3G
                       Veranstaltungen
                    (wie Theater, Oper, Konzert)
                                                                 max. 1.000 Personen;
                                                            bei 2G und FFP2-Maske: bis zu
                                                                                                    bis max. 200 Personen, bzw.
                                                                                                  2000 bei maschineller Belüftung
                                                                                                                                               Sportanlagen                                  (wenn Abstand nicht
                                                                                                                                                                                                                                2G
                                                                 max. 3.000 Personen                                                                                                      eingehalten werden kann)

              Öffentliche Verkehrsmittel                                                  3G                                                Sportveranstaltungen                               2G+                            2G+
                                                                           (Zusätzlich FFP2-Maskenpflicht)                                                                                  max. 3.000 Personen            max. 2.000 Personen

                    Kultureinrichtungen                                                                                                           Einzelhandel
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                      3G                                       2G                         (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                               2G
                                                            (max. 1000 Personen, sonst 2G)

                                                                                                                                          Außerschulische Bildung
                        Beherbergung                                                      2G                                          (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                        2G
                                                                       Ausnahme: besonders begründete Einzelfälle
                                                                                                                                                                                                       3G: berufliche Ausbildung
                                                                                                                                                      Bildung                                      2G: weitere Bildungseinrichtungen
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                      2G                                  2G+
                                                                                                                                    (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                             Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                             Ausnahme: 3G bei Grundbildung und Deutsch als
                                                                                                                                                                                                             Zweitsprache
                                                                      (Optional)

                                                                                                                                           Diskotheken, Clubs und
                    Freizeiteinrichtungen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)
                                                                                          2G                                                 clubähnliche Lokale                          Tanzlustbarkeiten untersagt
                                                                   (In Innenräumen, ansonsten lediglich Maskenpflicht)

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse
                                                                                        2G+                                                  Prostitutionsstätten                                                    2G
                                                                                   (wie bei Veranstaltungen)
Bundeskanzleramt
                                                                 Stand              Epid. Lage?                   Sonstiges                               Quarantäne/Isolation

                                               BB
Corona Krisenstab
                                                                                                                  Änderungen im Gastronomiebereich
                                                                                            Ja                                                            ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                  21.01.22                                        seit 17.01.2022, zunächst bis
                                                                                                                                                          ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                       Festgestellt               13.02.2022

             Lebensbereich                                    Außenbereich                      Innenbereich                                            Lebensbereich                                      Außenbereich                          Innenbereich
                                                                                                                                                        Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                       untersagt                                                                (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                  Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                       2G
                                                                                                                                                                                                                        (Ausnahme für den Gesundheitsbereich)

             Private             Teilnahme Personen ohne 2G
                                                               eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                             Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte
              und
         Veranstaltungen
                                           Status

                                   Personen mit 2G                               max. 10 Personen
                                                                                                                                                         (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                                      2G
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen                               2G / 2G+                        (optional)
                                                                                                                                                          Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                                       2G
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                                  max. 1000 Gäste                                                                                                          (Ausnahmen u. a. bei ärztlich verordnetem Sport, Berufssport etc.)

              Öffentliche Verkehrsmittel                                              3G                                                                     Sportveranstaltungen                                    2G / 2G+                         (optional),
                                                                       Zusätzlich: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
                                                                                                                                                                                                                                   max. 1000 Gäste

                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                      2G                                                                           Einzelhandel
                                                                                                                                                          (Ausnahme: Grundversorgung)                                                  2G
                        Beherbergung                                                  2G                                                                   Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                       (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)
                                                                                                                                                                                                                                       3G
                                                                  Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen, sowie                                                                                                        (2G+ optional für Hochschulen)
                                                                        Ferienwohnungen und Campingplätze

                                                                                                                                                                       Bildung
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                                           2G+                                                              (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                              Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                                       3G
                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                                   Diskotheken, Clubs und
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)                                2G                                                                      clubähnliche Lokale                                                untersagt

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                        2G                                                                      Prostitutionsstätten                                                     2G
Bundeskanzleramt
                                                                Stand            Epid. Lage?                    Sonstiges                                   Quarantäne/Isolation

                                             HB
Corona Krisenstab
                                                                                                                Die Warnstufe 4 gilt seit dem 10.01.22
                                                                                                                                                            ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                21.01.22                 Nein                   in Bremen, die Warnstufe 3 seit dem
                                                                                                                                                            ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                                                16.01.22 in Bremerhaven.

             Lebensbereich                                  Außenbereich                    Innenbereich                                                 Lebensbereich                                       Außenbereich                        Innenbereich
                                                                                                                                                         Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                       2G+                                                                       (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                   Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                      2G+
                                  Teilnahme Personen ohne
              Private                                        eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                              Touristische Verkehre
        Zusammenkünfte und
          Veranstaltungen
                                         2G Status

                                     Personen mit 2G                         max. 10 Personen
                                                                                                                                                          (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                                    2G+
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                                2G+                                                                         Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                  Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                          -                             2G+
                                                                      In Innenräumen max. 250 Personen,
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                    unter freiem Himmel max. 500 Personen

              Öffentliche Verkehrsmittel                                          3G                                                                          Sportveranstaltungen                                                    2G+
                                                                                                                                                                                                                max. 50 % übliche Besucherzahl erlaubt, max 1.000 Besucher
                                                                             FFP 2-Maskenpflicht                                                                                                                         Überregionale Großveranstaltungen ohne

                    Kultureinrichtungen                     Maskenpflicht,                                                                                          Einzelhandel
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)                  Abstände                              2G+                                                      (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                              2G+
                        Beherbergung                                            2G+                                                                         Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                         (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                      2G+
                                                                  Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen

                   Gastronomie,                                                                                                                                         Bildung                                    3G: berufliche Ausbildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                       2G+                                2G+                                              (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                             Sprach- und Integrationskurse)                    2G+: weitere Bildungseinrichtungen

                                                                                                                                                                                                             Schließung von Clubs, Diskotheken, Festhallen und ähnliche
                    Freizeiteinrichtungen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)                          2G+                                                                          Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                               clubähnliche Lokale
                                                                                                                                                                                                                                Vergnügungsstätten
                                                                                                                                                                                                                     Tanzveranstaltungen verboten seit 24.12.21
                                                                                                                                                                                                                         (ausgenommen: Bars, hier gilt 2G+)

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                  2G+                                                                            Prostitutionsstätten                                                   2G+
Bundeskanzleramt
                                                                Stand             Epid. Lage?              Sonstiges                               Quarantäne/Isolation

                                             HH
Corona Krisenstab
                                                                                        Ja                 Die aktuelle Eindämmungsverordnung      ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                21.01.22                                   gilt vom 15.01. – 12.02.2022            ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                   Festgestellt

             Lebensbereich                                  Außenbereich                   Innenbereich                                         Lebensbereich                                       Außenbereich                   Innenbereich
                                                                                                                                                Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                         2G+                                                            (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                          Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                        2G+
                                                                                                                                                                                                           Ausnahme: Friseur, Fußpflege: 3G möglich

             Private           Teilnahme Personen ohne 2G
                                                             eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                     Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte
              und
         Veranstaltungen
                                         Status

                                  Personen mit 2G                            max. 10 Personen
                                                                                                                                                 (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                               2G+
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen                          2G+                                  2G+                                           Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                         Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                     Einhaltung
                                                                                                                                                                                                    Hygieneregeln                           2G
                    (wie Theater, Oper, Konzert)             max. 1000 Besucher                max. 200 Besucher

              Öffentliche Verkehrsmittel                                           3G                                                                Sportveranstaltungen                                               2G+
                                                                            (FFP2 – Maskenpflicht)                                                                                                     überregionale Großveranstaltungen ohne Publikum

                    Kultureinrichtungen                                                                                                                    Einzelhandel
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                  2G+                                                              (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                           2G
                                                                                                                                                   Außerschulische Bildung
                        Beherbergung                                              2G+                                                           (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                 2G+
                   Gastronomie,                                                                                                                                Bildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                       2G+                                  2G+                                   (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                    Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                          3G
                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                           Diskotheken, Clubs und
                     (wie Freizeitparks, Bäder)                                    2G                                                                 clubähnliche Lokale
                                                                                                                                                                                                     Tanzlustbarkeiten sind untersagt

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                     2G                                                                 Prostitutionsstätten                                              2G+
Bundeskanzleramt
                                                                     Stand               Epid. Lage?                  Sonstiges                             Quarantäne/Isolation

                                              HE
Corona Krisenstab
                                                                                                 Ja                                                         ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                     21.01.22                                         Sonderregelungen für Hotspots
                                                                                                                                                            ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                            Festgestellt

             Lebensbereich                                    Außenbereich                        Innenbereich                                           Lebensbereich                                        Außenbereich                       Innenbereich
                                                             Kein generelles 3G /2G bei Volksfesten oder                                                 Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                    ähnl. Veranstaltungen, Genehmigungspflicht                                                   (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                   Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                         2G
                                   Teilnahme Pers. ohne 2G
              Private                                            eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand                                                                                                  Skilifte wie Sportanlagen, organisierte
                                           Status
        Zusammenkünfte und                                                                                                                                    Touristische Verkehre                                    Busreisen und Schifffahrten wie
          Veranstaltungen            Personen mit 2G                                max. 10 Personen                                                      (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)
                                                                                                                                                                                                                               Veranstaltungen

                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                       2G                         2G/2G+                                                   Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                 Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                 Abstände +
                                                                                                                                                                                                                Maskenpflicht                                2G
                                                              ab 100 Zuschauer/Zuschauer          2G+ ab 100 Teilnehmenden                                                                                        2G bei Inzidenz >350              2G+ bei Inzidenz >350
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                   oder Inzidenz >350                  oder Inzidenz >350
                                                             grds. max. 1000 Teilnehmende        grds. Max. 250 Teilnehmende

                                                                                                                                                                                                                       2G                        2G/2G+
              Öffentliche Verkehrsmittel                                                 3G                                                                   Sportveranstaltungen
                                                                                                                                                                                                             ab 100 Zuschauer oder Inzidenz
                                                                                                                                                                                                                                                 2G+ ab 100 Zuschauer oder
                                                                                                                                                                                                                                                  Inzidenz >350, max. 250
                                                                                                                                                                                                               >350, max. 1000 Zuschauer
                                                                                                                                                                                                                                                         Zuschauer
                    Kultureinrichtungen                          Abstand +
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,              Maskenpflicht                             2G                                                        Einzelhandel
                    Archive, Gedenkstätten)                       2G bei Inzidenz >350               2G+ bei Inzidenz >350
                                                                                                                                                            (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                                 2G
                        Beherbergung                                                     2G+                                                                Außerschulische Bildung
                                                                        Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen
                                                                                                                                                        (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                          3G
                   Gastronomie,
                                                                       2G                               2G+                                                             Bildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                                                        (Maskenpflicht bis zum Platz)                        (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                               Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                                         3G
                    Freizeiteinrichtungen                              2G                                 2G
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)
                                                                   bei Inzidenz >350                 2G+ bei Inzidenz >350
                                                                                                                                                             Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                               clubähnliche Lokale
                                                                                                                                                                                                                       2G                             untersagt
                                                                                                                                                                                                                  max. 250 Personen

                Messen, Ausstellungen,                                 2G                         2G/2G+
                     Kongresse                               ab 100 Zuschauer oder Inzidenz
                                                                >350, max. 250 Zuschauer
                                                                                                  2G+ ab 100 Zuschauer oder
                                                                                                   Inzidenz >350, max. 250
                                                                                                                                                               Prostitutionsstätten                                                      2G+
                                                                                                          Zuschauer                                                                                                             Untersagt ab Inzidenz >350
Bundeskanzleramt
                                                                   Stand                 Epid. Lage?                 Sonstiges                             Quarantäne/Isolation

                                           MV
Corona Krisenstab
                                                                                                                     In MV gilt seit 10.01.2022 die
                                                                                               Ja                                                          ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                   21.01.22                                          Ampelstufe Rot, zusätzliche Maß-
                                                                                                                                                           ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                          Festgestellt               nahmen in HRO, LRO, MSE, VR, VG

             Lebensbereich                                   Außenbereich                        Innenbereich                                           Lebensbereich                                       Außenbereich                     Innenbereich
                                                                                                                                                        Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                                 2G                                                             (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                  Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                     2G+
                                                                                                                                                                                                                   Ausnahme: Friseur und Heilmittelbereich (3G)

                                  Teilnahme Personen ohne      eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
              Private
                                                                                                                                                             Touristische Verkehre
        Zusammenkünfte und
          Veranstaltungen
                                         2G Status

                                    Personen mit 2G
                                                                  (nicht jedoch mehr als 10 Personen insgesamt)

                                                                                    max. 10 Personen
                                                                                                                                                         (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                2G+                                2G+
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen                              2G+                                2G+                                                 Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                 Sportanlagen                                         -                             2G+
                                                                 max. 50 % Kapazitäten               max. 50 % Kapazitäten                                                                                                                   (Ausnahme: Kinder unter 18
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                  max. 1000 Personen                  max. 200 Personen                                                                                                                             Jahren = 2G)

              Öffentliche Verkehrsmittel                                                  3G                                                                 Sportveranstaltungen                                2G+                                2G+
                                                                                                                                                                                                             max. 50 % Kapazitäten              max. 50 % Kapazitäten
                                                                                                                                                                                                              max. 1000 Personen                 max. 200 Personen
                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                          -                            2G+                                                         Einzelhandel
                                                                                                                                                           (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                              2G
                        Beherbergung                                                     2G+                                                               Außerschulische Bildung                                                                  2G+
                                                                       Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen                                      (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                       -                      Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre
                                                                                                                                                                                                                                                          (2G)

                   Gastronomie,
                                                                          -                            2G+                                                             Bildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                   Tanzveranstaltungen untersagt      Tanzveranstaltungen untersagt                       (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                            Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                      -                                2G
                    Freizeiteinrichtungen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)
                                                                          -                            2G+                                                  Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                                                                                              untersagt
                                                            Ausnahme: Freizeitparks (2G+)                                                                     clubähnliche Lokale

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                      2G+                                2G+                                                    Prostitutionsstätten                                                   2G+
Bundeskanzleramt
                                                                   Stand                Epid. Lage?                  Sonstiges                                 Quarantäne/Isolation

                                               NI
Corona Krisenstab
                                                                                               Ja                                                              ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                   21.01.22                                          Warnstufe zunächst bis 02.02.2022
                                                                                                                                                               ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                          Festgestellt

             Lebensbereich                                   Außenbereich                             Innenbereich                                          Lebensbereich                                       Außenbereich                      Innenbereich
                                                                                                                                                            Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                     geschlossen                                                                     (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                       Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                     3G                                    3G
                                Teilnahme Personen ohne 2G
              Private                                          eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                                 Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte
        und Veranstaltungen
                                          Status

                                    Personen mit 2G                              max. 10 Personen
                                                                                                                                                             (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                2G                                 2G+
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen                               2G                                    2G+                                                 Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                     Sportanlagen                                    2G                                 2G+
                    (wie Theater, Oper, Konzert)              (bis max. 500 Personen)                 (bis max. 500 Personen)

              Öffentliche Verkehrsmittel                                                 3G                                                                      Sportveranstaltungen                                2G                                 2G+
                                                                                          mit FFP2                                                                                                               Max. 500 Besucher                  Max. 500 Besucher

                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,                   2G                                    2G+                                                         Einzelhandel
                                                                                                                                                               (Ausnahme: täglicher Bedarf)
                                                                                                                                                                                                                                     FFP2
                    Archive, Gedenkstätten)                    Max. 500 Besucher                        Max. 500 Besucher                                                                                                   (einschließlich täglicher Bedarf)

                        Beherbergung                                 2G                                    2G+                                                 Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                            (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)
                                                                                                                                                                                                                     2G                                 2G+
                                                                                                                                                                                                                  ab 10 Teilnehmer                    ab 10 Teilnehmer

                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                     2G                                    2G+                                                           Bildung
                                                                                                                                                         (berufliche Aus-, Fort- und Weiterbbildung)                                 FFP2
                                                             Verbot Tanzveranstaltungen              Verbot Tanzveranstaltungen

                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                                       Diskotheken, Clubs und                                   Verbot von
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)               2G                                    2G+                                                    clubähnliche Lokale                                Tanzveranstaltungen
                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                     Verbot                                                                         Prostitutionsstätten                               3G                                    3G
Bundeskanzleramt
                                                              Stand             Epid. Lage?                  Sonstiges                                   Quarantäne/Isolation

                                          NW
Corona Krisenstab

                                                                                        Ja                   Die aktuelle Schutzverordnung gilt bis      ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                              21.01.22                                       zum 09.02.2022                              ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                   Festgestellt

             Lebensbereich                                Außenbereich                      Innenbereich                                              Lebensbereich                                       Außenbereich            Innenbereich
                                                                                                                                                      Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                         2G                                                                   (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                        2G
                                                                                                                                                                                                                  Ausnahme: Friseur (3G)

                                     Teilnahme Personen
                                                           eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                           Touristische Verkehre
        Private Zusammenkünfte
          und Veranstaltungen
                                        ohne 2G Status

                                    Personen mit 2G                          max. 10 Personen
                                                                                                                                                       (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                         2G
                         Öffentliche                                                                                                                     Sport in Sportstätten und
                       Veranstaltungen
                    (wie Theater, Oper, Konzert)
                                                                                  2G                                                                           Sportanlagen                                  2G                        2G+
              Öffentliche Verkehrsmittel                                          3G                                                                       Sportveranstaltungen                                         2G
                    Kultureinrichtungen                                                                                                                          Einzelhandel
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                  2G                                                                     (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                   2G
                        Beherbergung                                              2G                                                                     Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                      (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                           3G
                                                               Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen (3G)

                   Gastronomie,                                                                                                                                      Bildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                                       2G+                                                               (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                           Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                        3G
                    Freizeiteinrichtungen                                 2G : Freizeitparks u.ä.                                                         Diskotheken, Clubs und
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)    2G+: Fitnessstudios, Bäder, Wellnesseinrichtungen u.ä.
                                                                                                                                                            clubähnliche Lokale                                  geschlossen

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse
                                                                                  3G                                                                        Prostitutionsstätten                                      2G+
                                                            Ausnahme: gewerbliche oder dienstliche Gründe dann 3G
Bundeskanzleramt
                                                               Stand               Epid. Lage?             Sonstiges                                 Quarantäne/Isolation

                                              RP
Corona Krisenstab
                                                                                                           Neue Corona-Regeln gelten in RP seit
                                                                                         Ja                                                          ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                               21.01.22                                    dem 14. Januar bis auf weiteres (29.
                                                                                                                                                     ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                    Festgestellt           Corona Bekämpfungsverordnung)

             Lebensbereich                                  Außenbereich                  Innenbereich                                            Lebensbereich                                       Außenbereich                      Innenbereich
                                                                                                                                                  Körpernahe Dienstleistungen
                                                                                                 2G+                                               (Ausnahme: medizinisch notwendige                                           2G+
                    Volks- und Stadtfeste                        2G                       max. 1000 Besucher, wenn
                                                                                         durchgängig Maske getragen
                                                                                                                                                            Behandlungen)                                       wenn Maske nicht getragen werden kann

                                                                                            wird keine Testpflicht

              Private
                                  Teilnahme Personen ohne
                                                            eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                       Touristische Verkehre
                                                                                                                                                   (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)
                                                                                                                                                                                                                                             2G+
                                         2G Status                                                                                                                                                                                     Wenn durchgängig Maske
        Zusammenkünfte und                                                                                                                                                                                                           getragen wird keine Testpflicht
          Veranstaltungen
                                    Personen mit 2G                          max. 10 Personen
                                                                                                                                                     Sport in Sportstätten und                        Für nicht-immunisierte

                         Öffentliche                             2G                              2G+                                                       Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                      volljährige Pers. gilt die
                                                                                                                                                                                                       Kontaktbeschränkung
                                                                                                                                                                                                                                             2G+
                       Veranstaltungen                      max. 1.0000 Besucher          max. 1000 Besucher, wenn
                    (wie Theater, Oper, Konzert)
                                                                                                                                                                                                              2G                             2G+
                                                                                         durchgängig Maske getragen
                                                                                            wird keine Testpflicht
                                                                                                                                                       Sportveranstaltungen
                                                                                                                                                                                                        max. 1.0000 Besucher           Wenn durchgängig Maske
              Öffentliche Verkehrsmittel                                            3G                                                                                                                                               getragen wird keine Testpflicht

                                                                                                                                                             Einzelhandel
                    Kultureinrichtungen
                                                                                                 2G+                                                 (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                                  2G
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                 2G                       Wenn durchgängig Maske
                                                                                        getragen wird keine Testpflicht
                                                                                                                                                     Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                  (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                                    2G+
                        Beherbergung                                               2G+
                                                                                                                                                                 Bildung
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                        2G                              2G+                                          (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                       Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                                   3G
                    Freizeiteinrichtungen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)           2G                              2G+                                                  Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                        clubähnliche Lokale                           geschlossen                     geschlossen

                Messen, Ausstellungen,
                                                                 2G                              2G+
                     Kongresse                                                            Wenn durchgängig Maske
                                                                                        getragen wird keine Testpflicht
                                                                                                                                                        Prostitutionsstätten                                                   2G+
Bundeskanzleramt
                                                               Stand          Epid. Lage?             Sonstiges                                     Quarantäne/Isolation

                                               SL
Corona Krisenstab
                                                                                                      2G+ Regelungen gelten seit 12/2021,
                                                                                      Ja                                                            ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                               21.01.22                               aktuelle Verordnung gültig seit 14.02. –
                                                                                                                                                    ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                 Festgestellt         27.02.2022

             Lebensbereich                                 Außenbereich                 Innenbereich                                             Lebensbereich                                       Außenbereich                    Innenbereich
                                                                                                                                                 Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                          -                              -                                               (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                           Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                         2G+
                                      Teilnahme Personen
               Private                                      eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
                                                                                                                                                      Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte und
           Veranstaltungen
                                         ohne 2G Status

                                     Personen mit 2G                       max. 10 Personen
                                                                                                                                                  (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                               2G+
                         Öffentliche                                                                                                                Sport in Sportstätten und
                       Veranstaltungen
                    (wie Theater, Oper, Konzert)
                                                                2G                            2G+                                                         Sportanlagen                                    2G                               2G+
              Öffentliche Verkehrsmittel                                        3G                                                                    Sportveranstaltungen                                2G                               2G+
                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                2G                            2G+                                                           Einzelhandel
                                                                                                                                                    (Ausnahme: täglicher Bedarf)
                                                                                                                                                                                                                       FFP-2
                                                                                                                                                                                                           2G außer Vollzug durch Urteil OVG vom 21.1.

                                                                                                                                                    Außerschulische Bildung
                        Beherbergung                            2G                            2G+                                                (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                  2G                               2G+
                   Gastronomie,                                                                                                                                 Bildung
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                      2G+                            2G+                                          (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                    Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                          2G                               2G+
                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                            Diskotheken, Clubs und                          Clubs und Diskotheken und vergleichbare
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)          2G                            2G+                                                      clubähnliche Lokale                                Tanzveranstaltungen verboten

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                  2G                            2G+                                                      Prostitutionsstätten                                              2G+
Bundeskanzleramt
                                                                      Stand              Epid. Lage?                  Sonstiges                                 Quarantäne/Isolation

                                              SN
Corona Krisenstab
                                                                                                 Ja                   In Sachsen gilt die aktuelle Corona-      ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                      21.01.22                                        Verordnung noch bis zum 06.02.2022.       ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                            Festgestellt

             Lebensbereich                                     Außenbereich                          Innenbereich                                            Lebensbereich                                       Außenbereich                       Innenbereich
                                                                                                                                                             Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste
                                                                Veranstaltungen, Feste, Messen, Großveranstaltungen,
                                                                landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte
                                                                                    sind untersagt
                                                                                                                                                              (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                       Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                          2G
                                                                                                                                                                                                                                (Ausnahme: 3G bei Friseuren)

             Private             Teilnahme Personen ohne 2G
                                                                   eigener Hausstand + 1 Person anderer Hausstand
                                                                                                                                                                  Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte
              und
         Veranstaltungen
                                           Status

                                   Personen mit 2G                                   max. 10 Personen
                                                                                                                                                              (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                                  2G+
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                                         2G+                                                                    Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                      Sportanlagen                                      2G                                2G+
                                                                  (50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis 1000
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                                          Besucher)

                                                                                                                                                                                                                                        2G+
              Öffentliche Verkehrsmittel                                       3G + FFP2                                                                          Sportveranstaltungen
                                                                                                                                                                                                                  (50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis 1000
                                                                                                                                                                                                                                          Besucher)

                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                           2G                                                                           Einzelhandel
                                                                                                                                                                (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                              2G
                                                                           (Ausnahme: 3G in Archiven, Bibliotheken)

                        Beherbergung                                                     2G+                                                                    Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                             (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                      2G
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                        2G                                 2G+                                                              Bildung
                                                                                                                                                         (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,                                   2G
                                                              (Öffnung nur von 06:00 – 22:00)     (Öffnung nur von 06:00 – 22:00)
                                                                                                                                                                  Sprach- und Integrationskurse)                          (Ausnahme: 3G bei beruflicher Ausbildung)

                    Freizeiteinrichtungen
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)
                                                                                         2G+                                                                     Diskotheken, Clubs und
                                                                                                                                                                                                                          Öffnung untersagt
                                                              (Freizeitparks: 50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis                                 clubähnliche Lokale
                                                                                        1000 Besucher)

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                      Untersagt                                                                      Prostitutionsstätten                                                 2G+
Bundeskanzleramt
                                                                     Stand             Epid. Lage?                Sonstiges                                 Quarantäne/Isolation

                                               ST
Corona Krisenstab
                                                                                               Ja                 Eindämmungsverordnung gilt aktuell
                                                                     21.01.22                                                                               ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                                          Festgestellt            bis zum 28.01.2022

             Lebensbereich                                    Außenbereich                        Innenbereich                                            Lebensbereich                                      Außenbereich                      Innenbereich
                                                                                                                                                          Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                                              2G+                                                                 (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                    Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                      3G
                                 Teilnahme Personen ohne 2G   eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand (sowie
              Private
                                                                                                                                                               Touristische Verkehre
         Zusammenkünfte
        und Veranstaltungen
                                           Status

                                    Personen mit 2G
                                                                                      Kinder)

                                                                                    max. 10 Personen
                                                                                                                                                           (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)                                   2G
                         Öffentliche
                       Veranstaltungen                                 3G                                 3G                                                Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                  Sportanlagen                                          -                              2G
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                   max. 500 Personen                 Max. 1.000 Personen

              Öffentliche Verkehrsmittel                                                 3G                                                                    Sportveranstaltungen                                                 2G+
                                                                                                                                                                                                             (ab 50 Personen im Innenraum und ab 200 Personen im Freien)

                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                         2G                                                                          Einzelhandel
                                                                                                                                                             (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                             2G
                                                              (2G+ ab 50 Personen im Innenraum und ab 200 Personen im Freien)

                                                                                                                                                             Außerschulische Bildung
                        Beherbergung                                                     2G                                                              (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                      2G
                                                                                                                                                                         Bildung
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien                                                2G                                                            (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                                Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                                      2G
                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                                     Diskotheken, Clubs und
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)                                   2G                                                                     clubähnliche Lokale                                          geschlossen

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse                                                           2G                                                                     Prostitutionsstätten                                                  3G
Bundeskanzleramt
                                                                  Stand               Epid. Lage?                   Sonstiges                                Quarantäne/Isolation

                                             SH
Corona Krisenstab
                                                                                              Ja                    Aktuelle Verordnung gilt seit dem        ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                  21.01.22                                          15.01.2022                               ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                         Festgestellt

             Lebensbereich                                  Außenbereich                          Innenbereich                                             Lebensbereich                                      Außenbereich                        Innenbereich
                                                                                                                                                           Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                        Max. 100 Gäste                            2G                                           (Ausnahme: medizinisch und/oder pflegerisch                                     2G
                                                                                                        max. 50 Gäste                                          notwendige Dienstleitungen)                                      (Ausnahme: Friseure: 3G)

                                  Teilnahme Personen ohne
              Private                                          eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
         Zusammenkünfte
        und Veranstaltungen
                                         2G Status

                                      Personen mit 2G                             max. 10 Personen
                                                                                                                                                                Touristische Verkehre
                                                                                                                                                                (wie Schifffahrten, Busreisen)
                                                                                                                                                                                                                                        2G
                                                                                                                                                                                                                   (in Innenbereichen; bei Kreuzfahrtschiffen gilt 2G+)

                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                 max. 100 Gäste
                                                            (max. 500 Gäste bei festen                     2G                                                Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                                   Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                  Gemäß
                                                                                                                                                                                                              Hygienekonzept                            2G+
                                                                    Sitzplätze)                 max. 50 Gäste, bzw. (max. 500
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                                                 Gäste bei festen Sitzplätzen)

                                                                                                                                                                                                                  Gemäß
              Öffentliche Verkehrsmittel                                                3G                                                                      Sportveranstaltungen                          Hygienekonzept                               2G
                                                                                                                                                                                                              Grds. max. 100 Personen              Grds. max. 50 Personen
                                                                         (Maskenpflicht, auch an Haltestellen)

                    Kultureinrichtungen
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,                                      2G                                                                            Einzelhandel
                                                                                                                                                              (Ausnahme: täglicher Bedarf)
                                                                                                                                                                                                                                        2G
                    Archive, Gedenkstätten)                                                                                                                                                                                    (innerhalb geschl. Räume)
                                                                   (in Bibliotheken und Archiven: 3G + Maskenpflicht)

                                                                                                                                    )                                                                             Gemäß
                        Beherbergung                                                 2G+                                                                      Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                          (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)             Hygienekonzept                               2G
                                                                    (3G: geschäftliche, beruflich, dienstliche Gründe)

                                                                                                                                                                         Bildung
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                Gemäß
                                                            Hygienekonzept
                                                                                                         2G+                                            (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                                 Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                  Gemäß
                                                                                                                                                                                                              Hygienekonzept
                                                                                                                                                                                                                                                           2G
                                                                                                 (Sperrstunde 23:00 – 05:00)                                                                                                                        (berufliche Bildung 3G)

                    Freizeiteinrichtungen                       Gemäß                                                                                          Diskotheken, Clubs und
            (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios)      Hygienekonzept                                 2G                                                    clubähnliche Lokale                                          geschlossen

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse
                                                                 max. 100 Gäste                            2G                                                    Prostitutionsstätten                                                   2G
                                                                                                        max. 50 Gäste
Bundeskanzleramt
                                                                Stand              Epid. Lage?                    Sonstiges                             Quarantäne/Isolation

                                              TH
Corona Krisenstab
                                                                                                                  Umsetzung 2G+ mit nächster
                                                                                           Ja                                                           ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson)
                                                                21.01.22                                          Verordnung, voraussichtlich ab
                                                                                                                                                        ➢ Freitesten an Tag 7 möglich
                                                                                      Festgestellt                23.01.2022

             Lebensbereich                                 Außenbereich                       Innenbereich                                            Lebensbereich                                      Außenbereich                        Innenbereich
                                                                                                                                                      Körpernahe Dienstleistungen
                    Volks- und Stadtfeste                        Anlassbezogene Entscheidung                                                           (Ausnahme: medizinisch notwendige
                                                                                                                                                                Behandlungen)
                                                                                                                                                                                                                                      2G
                                                                                                                                                                                                                        2G+ ab einer Inzidenz von 1.000

                                      Teilnahme Personen
                                                             eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand
        Private Zusammenkünfte
          und Veranstaltungen
                                         ohne 2G Status

                                        Personen mit 2G                         max. 10 Personen
                                                                                                                                                           Touristische Verkehre
                                                                                                                                                       (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen)
                                                                                                                                                                                                                                      2G
                                                                                                                                                                                                                        2G+ ab einer Inzidenz von 1.000

                         Öffentliche
                       Veranstaltungen
                                                                2G                                     2G                                               Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                              Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                 2G                               2G+
                                                            max. 1000Personen              2G+ mehr als 50 Pers. max. 500                                                                                bei Freizeitsportangeboten         bei Freizeitsportangeboten
                    (wie Theater, Oper, Konzert)                                          3G religiöse u. parteipolitische VA

              Öffentliche Verkehrsmittel                                             3G                                                                    Sportveranstaltungen                                  2G                                 2G
                                                                                                                                                                                                              ohne Zuschauer              2G+ mehr als 50 Pers. max. 500

                    Kultureinrichtungen                                                                                                                          Einzelhandel
              (wie Galerien, Museen, Bibliotheken,
                    Archive, Gedenkstätten)
                                                                                     2G                                                                  (Ausnahme: täglicher Bedarf)                                                 2G
                                                                        Schließung ab Inzidenz von 1.500

                        Beherbergung                                                 2G                                                                  Außerschulische Bildung
                                                                                                                                                     (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)                                     2G+
                                                                Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen = 3G

                                                                                                                                                                     Bildung
                   Gastronomie,
           Vergnügungsstätten, Cafeterien
                                                                                     2G                                                            (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen,
                                                                                                                                                            Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                                                                                                                                            3G/2G
                                                               2G+ ab einer Inzidenz von 1.000, Schließung ab 1.500

                    Freizeiteinrichtungen                                                                                                                 Diskotheken, Clubs und
                     (wie Freizeitparks, Bäder)
                                                                           geschlossen                                                                      clubähnliche Lokale                                           geschlossen

                Messen, Ausstellungen,
                     Kongresse
                                                                                     2G                                                                     Prostitutionsstätten                                          geschlossen
                                                                      2G+ mehr als 50 Pers. max. 500 Teilnehmer
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