Test- und Impfstoff-Übersicht - Arbeitgeberverband ...
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Versand 33-02 Presse/BF/KK Test- und Impfstoff-Übersicht 26. Januar 2022 1. Dashboard Quelle: RKI Daten Impfquoten Die COVID-19-Impfkampagne läuft in Deutschland seit 397 Tagen. Am 25. Januar 2022 (KW 04) wurden insgesamt 444.000 Impfdosen verabreicht. • 42,6 Mio. Personen (51,3 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine Booster-Imp- fung erhalten. • Mindestens 61,2 Mio. Personen (73,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) sind vollständig geimpft. • Mindestens 62,8 Mio. Personen (75,6 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine oder mehrere Impfdosen erhalten. • Insgesamt sind mindestens 68,6 Mio. Personen (82,6 Prozent der Gesamtbevölke- rung) immunisiert. Die Immunisierungsrate errechnet sich aus den vollständig geimpften und genesenen Personen. Am 25. Januar 2022 waren in Deutschland zusätzlich zu den vollständig geimpften Personen 7,4 Mio. Personen genesen. Gesamtmetall-Berechnungen Hinweis - Die Impfquoten sind als Mindestimpfquoten zu verstehen. Eine hundertprozentige Erfassung kann durch das Meldesystem nicht erreicht werden. Die tatsächliche Impfquote kann bis zu fünf Prozentpunkte höher liegen. Zusätzlich ist bis in den Februar hinein von zahlreichen Nachmeldungen auszugehen. Quelle: BMG Impfdashboard, RKI Situationsbericht GESAMTMETALL · Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. Voßstr. 16 · 10117 Berlin · Postfach 06 02 49 · 10052 Berlin · Tel. 030 55 150-0 · Fax 030 55 150-400 E-Mail: info@gesamtmetall.de · www.gesamtmetall.de
Test- und Impfstoff-Übersicht – 26. Januar 2022 a. Impfstofflieferungen Bis zum Ende der KW 03 am 23. Januar 2022 wurden 183,6 Mio. Dosen Impfstoff gelie- fert. Die Lieferungen stammen von den Herstellern BioNTech/Pfizer (130,9 Mio. Dosen), Ast- raZeneca (14,4 Mio. Dosen), Moderna (32,9 Mio. Dosen) und Johnson & Johnson (5,4 Mio. Dosen). 88,8 Prozent (163 Mio.) dieser Dosen wurden bis zum 25. Januar 2022 verimpft. Quelle: BMG Impfdashboard b. Entwicklung der Labor-Testzahlen (PCR-Tests in Deutschland) Quelle: RKI Testzahlen Nach dem Spitzentreffen von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie warnt Markus Söder (CSU) vor geplanten Einschränkungen beim Zugang zu PCR-Tests. Die Priorisierung be- deute, dass die Regierung ab diesem Zeitpunkt keine Ahnung habe wie hoch die Infekti- onszahl wirklich sei. Die Spitzen von Bund und Ländern hatten sich darauf verständigt, Kli- nikpersonal und Risikopatienten Vorrang bei PCR-Tests zu geben. Die Details müssen noch festgelegt werden. Die aktuellen Testkapazitäten werden mit 2,4 bis 2,6 Mio. PCR-Tests pro Woche angegeben. Regional sind die Belastungsschwellen bereits erreicht. Quelle: n-tv.de/po- litik/Soeder-befuerchtet-Blindflug-bei-Neuinfektionen 2. Corona Newsticker vom 26. Januar 2022 26.01.2022 - Die Bundesregierung hat eine neue Werbekampagne präsentiert die Men- schen zum Impfen bewegen soll. Der Slogan der Kampagne lautet „Impfen hilft“. Die neuen Anzeigen sollen in den sozialen Medien, im Radio, in Zeitungsanzeigen, in der Außenwer- bung und im TV ausgespielt werden. Dabei sollen auch gezielt „Communities mit impfvor- sichtigen Menschen“ angesprochen werden. Bis März 2022 stehen für die Kampagne insge- samt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Motive werden dem Ministerium zufolge neben Deutsch auch auf Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch sein. Quelle: faz.net/aktuell/wirt- schaft/neue-impfkampagne-der-regierung-kritik-in-den-sozialen-medien 25.01.2022 - Vergangene Woche wurde die allgemeine Gültigkeit des Genesenenstatus von Corona-Infizierten kurzfristig auf drei Monate halbiert. Für Abgeordnete im Bundestag gilt diese verkürzte Frist nicht. Im Plenum gilt die Sechs-Monate-Frist wie gehabt. Das sorgt für viel Kritik. Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas (SPD) müsste die ungleiche Behandlung beenden. Quelle: morgenpost.de/politik/corona-bundestag-genesene-status 25.01.2022 - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schließt ein Ende der Corona-Pan- demie in Europa nach der derzeitigen Omikron-Welle nicht aus. „Es ist plausibel, dass die Region sich auf eine Endphase der Pandemie zu bewegt“, sagte der Europa-Chef der WHO, Hans Kluge. Verschwinden werde das Virus nicht. Menschen würden sich weiter infizieren. Bloß: Wer geimpft sei und/oder eine Erkrankung überstanden habe, werde zumeist nicht 2
Test- und Impfstoff-Übersicht – 26. Januar 2022 erneut schwer an Covid-19 erkranken. Experten sprechen dann nicht von einer Pandemie, sondern von einer Endemie. Omikron könne diesen Übergang beschleunigen. Quelle: mor- genpost.de/vermischtes/corona-who-endphase-pandemie-omikron 24.01.2022 - Von dem neuen Impfstoff Nuvaxovid des Unternehmens Novavax will der Bund bis zum 21. Februar rund 1,75 Millionen Dosen zur Verfügung stellen. Genaue Ter- mine für weitere 3,25 Millionen Dosen, die gekauft wurden, stünden noch nicht fest, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wie viele Dosen welches Bundesland bekomme, sei noch nicht geklärt. Am Freitag werde eine Entscheidung dazu getroffen, ob der Impfstoff auch durch Betriebsärzte verimpft werden kann. Quelle: zdf.de/nachrich- ten/panorama/corona-novavax-impfung 24.01.2022 - Bund und Länder haben sich darauf verständigt, an den bisherigen Maßnah- men zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festzuhalten. Die Finanzierung der Impfzen- tren wurde verlängert. Angesichts der Knappheit von PCR-Tests heißt es in dem Beschluss: „Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.“ Der Bundesgesundheitsminister werde dazu in Absprache mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung anpassen. Die besonders verlässlichen PCR-Test zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion sollen nur noch für besonders gefährdete Grup- pen sowie das Personal in Kliniken und Pflegeheimen verwendet werden. Quelle: tages- schau.de/inland/bund-laender-beratungen 25.01.2022 - Ab dem 01. Februar 2022 wird die Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats der EU auf neun Monate (bisher 12 Monate) verkürzt. Das gilt ausschließlich für den Reise- verkehr in der EU. Die letzte Impfung (Zweitimpfung oder Auffrischungsimpfung) darf dann nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Quelle: adac.de/news/corona-impfung-gueltigkeit 21.01.2022 - PCR-Tests werden im Labor ausgewertet. Sie gelten damit als feinstes Instru- ment zur Feststellung einer möglichen Coronainfektion. PCR-Tests können nicht nur Aussa- gen darüber treffen, ob jemand Corona hat oder nicht, sondern auch wie ansteckend die Per- son ist. Ausschlaggebender Punkt ist dabei der sogenannte CT-Wert. Bei einer Infektion mit dem Coronavirus ist auf dem Abstrich entsprechendes Erbgut enthalten. Im Labor wird die- ses Erbgut vermehrt. Der CT-Wert gibt dann an, wie oft das Erbgut vermehrt werden muss, bis Corona-Erbgut messbar ist. Als Richtline gibt das RKI an, dass man mit einem CT- Wert von 30 oder weniger als ansteckend gilt. Quelle: antenne.de/nachrichten/deutsch- land/corona-test-was-ist-der-ct-wert 20.01.2022 - Ein großer Teil der empfundenen Impfreaktionen bei den Corona-Impfungen könnte einer Studie zufolge auf den sogenannten Nocebo-Effekt zurückgehen. Beim Nocebo-Effekt kann allein die Erwartung negativer Folgen dazu führen, dass diese tatsäch- lich zu spüren sind. Quelle: welt.de/wissenschaft/Studie-Viele-Impfreaktionen-Nocebo-Effekt 3
Bundeskanzleramt Corona Krisenstab COVID-19 Ländermaßnahmen
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation BW Corona Krisenstab Ja Aktuell geltende ALARMSTUFE II seit ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 dem 24. November 21 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste Nicht erlaubt (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G+ Ausnahme: Friseur, 3G mit PCR Test Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Zusammenkünfte Status Touristische Verkehre und Veranstaltungen Personen mit 2G max. 50 Personen max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ Öffentliche 2G+ Sport in Sportstätten und Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert) max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt, max. 500 Besucher Ausnahmen gemäß Verordnung (bspw. Gremiensitzungen) Sportanlagen 2G 2G+ Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt max. 500 Besucher Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, 2G+ Einzelhandel Archive, Gedenkstätten) (Ausnahme: Grundversorgung) 2G Beherbergung 2G Außerschulische Bildung Ausnahme 3G: Bei geschäftlichen / dienstlichen Reisen, sowie bei besonderen Härtefällen (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G+ Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ 2G+ Bildung (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, 3G (gilt auch in (Gilt bei Mensen/Cafeterien nur für externe Besucher) Beherbergungsbetrieben) Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr Sprach- und Integrationskurse) erneuter Test alle 3 Tage Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G+ Diskotheken, Clubs und clubähnliche Lokale Nicht erlaubt (gilt auch in Beherbergungsbetrieben, Keine Dampfbäder o.ä., kein „Verwedeln“ der Luft in Saunen) Messen, Ausstellungen, Kongresse Nicht erlaubt Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation BY Corona Krisenstab Ja Aktuelle Regelungen gelten bis ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 09.02.2022 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste nicht erlaubt (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) - 2G Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Zusammenkünfte Status und Veranstaltungen Personen mit 2G max. 10 Personen Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 3G Skilifte: 2G Öffentliche Veranstaltungen 2G+ Sport in Sportstätten und 2G 2G+ max. 25 % der maximalen Besucherkapazität Sportanlagen (wie Theater, Oper, Konzert) Zuschauerverbot bei großen überregionalen Kultur- und vergleichbaren Veranstaltungen Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ max. 25 % der maximalen Besucherkapazität Zuschauerverbot bei großen überregionalen Sportveranstaltungen Kultureinrichtungen 2G+ Einzelhandel FFP-2 (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, (Galerien und Museen) (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G außer Vollzug durch Beschluss des BayVGH vom 19.01.22 Archive, Gedenkstätten) 2G Außerschulische Bildung (Bibliotheken und Archive) (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) - 2G Beherbergung 2G Ausnahme: 3G+ u.a. bei zwingenden nichttouristischen Reisen Bildung (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, - 2G Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G Sprach- und Integrationskurse) Reine Schankwirtschaften untersagt, Sperrstunde 22:00 – 05:00 Uhr Diskotheken, Clubs und Freizeiteinrichtungen clubähnliche Lokale geschlossen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G 2G+ Messen, Ausstellungen, Bordellbetriebe geschlossen Kongresse 2G+ Prostitutionsstätten
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation BE Corona Krisenstab Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Großveranstaltungen (Wirtschaft/Kultur/Sport) 2G+ (Test und FFP2-Maske) mit Hygienekonzept bis max. 2.000 Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste Personen in geschlossenen Räumen und max. 3.000 Personen im Freien (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Zusammenkünfte Status Touristische Verkehre und Veranstaltungen Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 3G 2G Öffentliche 3G 2G+ Sport in Sportstätten und 3G Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert) max. 1.000 Personen; bei 2G und FFP2-Maske: bis zu bis max. 200 Personen, bzw. 2000 bei maschineller Belüftung Sportanlagen (wenn Abstand nicht 2G max. 3.000 Personen eingehalten werden kann) Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ 2G+ (Zusätzlich FFP2-Maskenpflicht) max. 3.000 Personen max. 2.000 Personen Kultureinrichtungen Einzelhandel (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 3G 2G (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G (max. 1000 Personen, sonst 2G) Außerschulische Bildung Beherbergung 2G (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G Ausnahme: besonders begründete Einzelfälle 3G: berufliche Ausbildung Bildung 2G: weitere Bildungseinrichtungen Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) Ausnahme: 3G bei Grundbildung und Deutsch als Zweitsprache (Optional) Diskotheken, Clubs und Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G clubähnliche Lokale Tanzlustbarkeiten untersagt (In Innenräumen, ansonsten lediglich Maskenpflicht) Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G+ Prostitutionsstätten 2G (wie bei Veranstaltungen)
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation BB Corona Krisenstab Änderungen im Gastronomiebereich Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 seit 17.01.2022, zunächst bis ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt 13.02.2022 Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste untersagt (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G (Ausnahme für den Gesundheitsbereich) Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G Öffentliche Veranstaltungen 2G / 2G+ (optional) Sport in Sportstätten und Sportanlagen 2G (wie Theater, Oper, Konzert) max. 1000 Gäste (Ausnahmen u. a. bei ärztlich verordnetem Sport, Berufssport etc.) Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G / 2G+ (optional), Zusätzlich: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV max. 1000 Gäste Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G Einzelhandel (Ausnahme: Grundversorgung) 2G Beherbergung 2G Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 3G Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen, sowie (2G+ optional für Hochschulen) Ferienwohnungen und Campingplätze Bildung Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G clubähnliche Lokale untersagt Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G Prostitutionsstätten 2G
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation HB Corona Krisenstab Die Warnstufe 4 gilt seit dem 10.01.22 ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Nein in Bremen, die Warnstufe 3 seit dem ➢ Freitesten an Tag 7 möglich 16.01.22 in Bremerhaven. Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste 2G+ (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G+ Teilnahme Personen ohne Private eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen 2G Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ Öffentliche Veranstaltungen 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen - 2G+ In Innenräumen max. 250 Personen, (wie Theater, Oper, Konzert) unter freiem Himmel max. 500 Personen Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ max. 50 % übliche Besucherzahl erlaubt, max 1.000 Besucher FFP 2-Maskenpflicht Überregionale Großveranstaltungen ohne Kultureinrichtungen Maskenpflicht, Einzelhandel (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) Abstände 2G+ (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G+ Beherbergung 2G+ Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G+ Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen Gastronomie, Bildung 3G: berufliche Ausbildung Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 2G+: weitere Bildungseinrichtungen Schließung von Clubs, Diskotheken, Festhallen und ähnliche Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G+ Diskotheken, Clubs und clubähnliche Lokale Vergnügungsstätten Tanzveranstaltungen verboten seit 24.12.21 (ausgenommen: Bars, hier gilt 2G+) Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G+ Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation HH Corona Krisenstab Ja Die aktuelle Eindämmungsverordnung ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 gilt vom 15.01. – 12.02.2022 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste 2G+ (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G+ Ausnahme: Friseur, Fußpflege: 3G möglich Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ Öffentliche Veranstaltungen 2G+ 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen Einhaltung Hygieneregeln 2G (wie Theater, Oper, Konzert) max. 1000 Besucher max. 200 Besucher Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ (FFP2 – Maskenpflicht) überregionale Großveranstaltungen ohne Publikum Kultureinrichtungen Einzelhandel (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G+ (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Außerschulische Bildung Beherbergung 2G+ (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G+ Gastronomie, Bildung Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder) 2G clubähnliche Lokale Tanzlustbarkeiten sind untersagt Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation HE Corona Krisenstab Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Sonderregelungen für Hotspots ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Kein generelles 3G /2G bei Volksfesten oder Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste ähnl. Veranstaltungen, Genehmigungspflicht (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G Teilnahme Pers. ohne 2G Private eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Skilifte wie Sportanlagen, organisierte Status Zusammenkünfte und Touristische Verkehre Busreisen und Schifffahrten wie Veranstaltungen Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltungen 2G 2G/2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen Abstände + Maskenpflicht 2G ab 100 Zuschauer/Zuschauer 2G+ ab 100 Teilnehmenden 2G bei Inzidenz >350 2G+ bei Inzidenz >350 (wie Theater, Oper, Konzert) oder Inzidenz >350 oder Inzidenz >350 grds. max. 1000 Teilnehmende grds. Max. 250 Teilnehmende 2G 2G/2G+ Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen ab 100 Zuschauer oder Inzidenz 2G+ ab 100 Zuschauer oder Inzidenz >350, max. 250 >350, max. 1000 Zuschauer Zuschauer Kultureinrichtungen Abstand + (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Maskenpflicht 2G Einzelhandel Archive, Gedenkstätten) 2G bei Inzidenz >350 2G+ bei Inzidenz >350 (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Beherbergung 2G+ Außerschulische Bildung Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 3G Gastronomie, 2G 2G+ Bildung Vergnügungsstätten, Cafeterien (Maskenpflicht bis zum Platz) (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G Freizeiteinrichtungen 2G 2G (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) bei Inzidenz >350 2G+ bei Inzidenz >350 Diskotheken, Clubs und clubähnliche Lokale 2G untersagt max. 250 Personen Messen, Ausstellungen, 2G 2G/2G+ Kongresse ab 100 Zuschauer oder Inzidenz >350, max. 250 Zuschauer 2G+ ab 100 Zuschauer oder Inzidenz >350, max. 250 Prostitutionsstätten 2G+ Zuschauer Untersagt ab Inzidenz >350
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation MV Corona Krisenstab In MV gilt seit 10.01.2022 die Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Ampelstufe Rot, zusätzliche Maß- ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt nahmen in HRO, LRO, MSE, VR, VG Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste 2G (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G+ Ausnahme: Friseur und Heilmittelbereich (3G) Teilnahme Personen ohne eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Private Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen 2G Status Personen mit 2G (nicht jedoch mehr als 10 Personen insgesamt) max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ 2G+ Öffentliche Veranstaltungen 2G+ 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen - 2G+ max. 50 % Kapazitäten max. 50 % Kapazitäten (Ausnahme: Kinder unter 18 (wie Theater, Oper, Konzert) max. 1000 Personen max. 200 Personen Jahren = 2G) Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ 2G+ max. 50 % Kapazitäten max. 50 % Kapazitäten max. 1000 Personen max. 200 Personen Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) - 2G+ Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Beherbergung 2G+ Außerschulische Bildung 2G+ Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) - Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre (2G) Gastronomie, - 2G+ Bildung Vergnügungsstätten, Cafeterien Tanzveranstaltungen untersagt Tanzveranstaltungen untersagt (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) - 2G Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) - 2G+ Diskotheken, Clubs und untersagt Ausnahme: Freizeitparks (2G+) clubähnliche Lokale Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G+ 2G+ Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation NI Corona Krisenstab Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Warnstufe zunächst bis 02.02.2022 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste geschlossen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 3G 3G Teilnahme Personen ohne 2G Private eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G 2G+ Öffentliche Veranstaltungen 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen 2G 2G+ (wie Theater, Oper, Konzert) (bis max. 500 Personen) (bis max. 500 Personen) Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G 2G+ mit FFP2 Max. 500 Besucher Max. 500 Besucher Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, 2G 2G+ Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) FFP2 Archive, Gedenkstätten) Max. 500 Besucher Max. 500 Besucher (einschließlich täglicher Bedarf) Beherbergung 2G 2G+ Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G 2G+ ab 10 Teilnehmer ab 10 Teilnehmer Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G 2G+ Bildung (berufliche Aus-, Fort- und Weiterbbildung) FFP2 Verbot Tanzveranstaltungen Verbot Tanzveranstaltungen Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und Verbot von (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G 2G+ clubähnliche Lokale Tanzveranstaltungen Messen, Ausstellungen, Kongresse Verbot Prostitutionsstätten 3G 3G
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation NW Corona Krisenstab Ja Die aktuelle Schutzverordnung gilt bis ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 zum 09.02.2022 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste 2G (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G Ausnahme: Friseur (3G) Teilnahme Personen eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen ohne 2G Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G Öffentliche Sport in Sportstätten und Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert) 2G Sportanlagen 2G 2G+ Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G Kultureinrichtungen Einzelhandel (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Beherbergung 2G Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 3G Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen (3G) Gastronomie, Bildung Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G Freizeiteinrichtungen 2G : Freizeitparks u.ä. Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G+: Fitnessstudios, Bäder, Wellnesseinrichtungen u.ä. clubähnliche Lokale geschlossen Messen, Ausstellungen, Kongresse 3G Prostitutionsstätten 2G+ Ausnahme: gewerbliche oder dienstliche Gründe dann 3G
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation RP Corona Krisenstab Neue Corona-Regeln gelten in RP seit Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 dem 14. Januar bis auf weiteres (29. ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Corona Bekämpfungsverordnung) Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen 2G+ (Ausnahme: medizinisch notwendige 2G+ Volks- und Stadtfeste 2G max. 1000 Besucher, wenn durchgängig Maske getragen Behandlungen) wenn Maske nicht getragen werden kann wird keine Testpflicht Private Teilnahme Personen ohne eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ 2G Status Wenn durchgängig Maske Zusammenkünfte und getragen wird keine Testpflicht Veranstaltungen Personen mit 2G max. 10 Personen Sport in Sportstätten und Für nicht-immunisierte Öffentliche 2G 2G+ Sportanlagen volljährige Pers. gilt die Kontaktbeschränkung 2G+ Veranstaltungen max. 1.0000 Besucher max. 1000 Besucher, wenn (wie Theater, Oper, Konzert) 2G 2G+ durchgängig Maske getragen wird keine Testpflicht Sportveranstaltungen max. 1.0000 Besucher Wenn durchgängig Maske Öffentliche Verkehrsmittel 3G getragen wird keine Testpflicht Einzelhandel Kultureinrichtungen 2G+ (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G Wenn durchgängig Maske getragen wird keine Testpflicht Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G+ Beherbergung 2G+ Bildung Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G 2G+ Diskotheken, Clubs und clubähnliche Lokale geschlossen geschlossen Messen, Ausstellungen, 2G 2G+ Kongresse Wenn durchgängig Maske getragen wird keine Testpflicht Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation SL Corona Krisenstab 2G+ Regelungen gelten seit 12/2021, Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 aktuelle Verordnung gültig seit 14.02. – ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt 27.02.2022 Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste - - (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G+ Teilnahme Personen Private eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen ohne 2G Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ Öffentliche Sport in Sportstätten und Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert) 2G 2G+ Sportanlagen 2G 2G+ Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G 2G+ Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G 2G+ Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) FFP-2 2G außer Vollzug durch Urteil OVG vom 21.1. Außerschulische Bildung Beherbergung 2G 2G+ (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G 2G+ Gastronomie, Bildung Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G+ 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 2G 2G+ Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und Clubs und Diskotheken und vergleichbare (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G 2G+ clubähnliche Lokale Tanzveranstaltungen verboten Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G 2G+ Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation SN Corona Krisenstab Ja In Sachsen gilt die aktuelle Corona- ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Verordnung noch bis zum 06.02.2022. ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste Veranstaltungen, Feste, Messen, Großveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind untersagt (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G (Ausnahme: 3G bei Friseuren) Private Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 1 Person anderer Hausstand Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen Status Personen mit 2G max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G+ Öffentliche Veranstaltungen 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen 2G 2G+ (50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis 1000 (wie Theater, Oper, Konzert) Besucher) 2G+ Öffentliche Verkehrsmittel 3G + FFP2 Sportveranstaltungen (50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis 1000 Besucher) Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G (Ausnahme: 3G in Archiven, Bibliotheken) Beherbergung 2G+ Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G 2G+ Bildung (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, 2G (Öffnung nur von 06:00 – 22:00) (Öffnung nur von 06:00 – 22:00) Sprach- und Integrationskurse) (Ausnahme: 3G bei beruflicher Ausbildung) Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G+ Diskotheken, Clubs und Öffnung untersagt (Freizeitparks: 50% Höchstkapazität bis 500, 25% Höchstkapazität bis clubähnliche Lokale 1000 Besucher) Messen, Ausstellungen, Kongresse Untersagt Prostitutionsstätten 2G+
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation ST Corona Krisenstab Ja Eindämmungsverordnung gilt aktuell 21.01.22 ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) Festgestellt bis zum 28.01.2022 Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste 2G+ (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 3G Teilnahme Personen ohne 2G eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand (sowie Private Touristische Verkehre Zusammenkünfte und Veranstaltungen Status Personen mit 2G Kinder) max. 10 Personen (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G Öffentliche Veranstaltungen 3G 3G Sport in Sportstätten und Sportanlagen - 2G (wie Theater, Oper, Konzert) max. 500 Personen Max. 1.000 Personen Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G+ (ab 50 Personen im Innenraum und ab 200 Personen im Freien) Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G (2G+ ab 50 Personen im Innenraum und ab 200 Personen im Freien) Außerschulische Bildung Beherbergung 2G (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G Bildung Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 2G Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) 2G clubähnliche Lokale geschlossen Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G Prostitutionsstätten 3G
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation SH Corona Krisenstab Ja Aktuelle Verordnung gilt seit dem ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 15.01.2022 ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste Max. 100 Gäste 2G (Ausnahme: medizinisch und/oder pflegerisch 2G max. 50 Gäste notwendige Dienstleitungen) (Ausnahme: Friseure: 3G) Teilnahme Personen ohne Private eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Zusammenkünfte und Veranstaltungen 2G Status Personen mit 2G max. 10 Personen Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Busreisen) 2G (in Innenbereichen; bei Kreuzfahrtschiffen gilt 2G+) Öffentliche Veranstaltungen max. 100 Gäste (max. 500 Gäste bei festen 2G Sport in Sportstätten und Sportanlagen Gemäß Hygienekonzept 2G+ Sitzplätze) max. 50 Gäste, bzw. (max. 500 (wie Theater, Oper, Konzert) Gäste bei festen Sitzplätzen) Gemäß Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen Hygienekonzept 2G Grds. max. 100 Personen Grds. max. 50 Personen (Maskenpflicht, auch an Haltestellen) Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, 2G Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Archive, Gedenkstätten) (innerhalb geschl. Räume) (in Bibliotheken und Archiven: 3G + Maskenpflicht) ) Gemäß Beherbergung 2G+ Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) Hygienekonzept 2G (3G: geschäftliche, beruflich, dienstliche Gründe) Bildung Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien Gemäß Hygienekonzept 2G+ (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) Gemäß Hygienekonzept 2G (Sperrstunde 23:00 – 05:00) (berufliche Bildung 3G) Freizeiteinrichtungen Gemäß Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder, Fitnessstudios) Hygienekonzept 2G clubähnliche Lokale geschlossen Messen, Ausstellungen, Kongresse max. 100 Gäste 2G Prostitutionsstätten 2G max. 50 Gäste
Bundeskanzleramt Stand Epid. Lage? Sonstiges Quarantäne/Isolation TH Corona Krisenstab Umsetzung 2G+ mit nächster Ja ➢ Grds. 10 Tage (Primärfall und Kontaktperson) 21.01.22 Verordnung, voraussichtlich ab ➢ Freitesten an Tag 7 möglich Festgestellt 23.01.2022 Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Lebensbereich Außenbereich Innenbereich Körpernahe Dienstleistungen Volks- und Stadtfeste Anlassbezogene Entscheidung (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) 2G 2G+ ab einer Inzidenz von 1.000 Teilnahme Personen eigener Hausstand + 2 Personen anderer Hausstand Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen ohne 2G Status Personen mit 2G max. 10 Personen Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Busreisen) 2G 2G+ ab einer Inzidenz von 1.000 Öffentliche Veranstaltungen 2G 2G Sport in Sportstätten und Sportanlagen 2G 2G+ max. 1000Personen 2G+ mehr als 50 Pers. max. 500 bei Freizeitsportangeboten bei Freizeitsportangeboten (wie Theater, Oper, Konzert) 3G religiöse u. parteipolitische VA Öffentliche Verkehrsmittel 3G Sportveranstaltungen 2G 2G ohne Zuschauer 2G+ mehr als 50 Pers. max. 500 Kultureinrichtungen Einzelhandel (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten) 2G (Ausnahme: täglicher Bedarf) 2G Schließung ab Inzidenz von 1.500 Beherbergung 2G Außerschulische Bildung (Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 2G+ Ausnahme geschäftliche / dienstliche Reisen = 3G Bildung Gastronomie, Vergnügungsstätten, Cafeterien 2G (berufliche Ausbildung, Fahr- und Flugschulen, Sprach- und Integrationskurse) 3G/2G 2G+ ab einer Inzidenz von 1.000, Schließung ab 1.500 Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Clubs und (wie Freizeitparks, Bäder) geschlossen clubähnliche Lokale geschlossen Messen, Ausstellungen, Kongresse 2G Prostitutionsstätten geschlossen 2G+ mehr als 50 Pers. max. 500 Teilnehmer
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