Testen, testen, testen - Prosperita
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Die christlich-ethische Pensionskasse Newsletter Oktober 2020 Testen, testen, testen Seit über einem halben Jahr dominiert die Aktuelle Jahresperformance unter der Sollrendite Corona-Pandemie die öffentliche und private Die Devise «Testen, testen, testen» gilt somit auch für Diskussion. Die Devise «Testen, testen, testen» die PROSPERITA und zwar nicht erst seit dem Beginn der gilt aber nicht nur bei der Bekämpfung des Covid- Pandemie. Die monatlichen Anlage-Reportings geben 19-Virus, sondern auch für Pensionskassen. Aufschluss über die Entwicklung des angelegten Vermö- gens. Im laufenden Jahr liegt die Performance des Pool 1 Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, mit 0.3 % deutlich tiefer als im Vorjahr und auch tiefer haben die Gesundheitsbehörden Hygiene- und Schutz- als die Sollrendite von 2.4 %, die notwendig ist, damit der massnahmen angeordnet und die Bevölkerung aufgefor- Deckungsgrad im Jahresverlauf stabil bleibt. Angesichts dert, sich bei Krankheitssymptomen auf das Virus testen der unsicheren Situation auf den Weltmärkten ist bis Ende zu lassen. Die tägliche Anzahl der Ansteckungen ist seit Jahr noch mit einer Verschlechterung zu rechnen. Damit Monaten die wohl meistbeachtete statistische Zahl und würde auch der Deckungsgrad deutlich sinken. bildet die Basis für gesundheitspolitische Entscheidun- gen. Dabei zeigen sich Parallelen mit einer Pensionskasse: Strategieüberprüfung anhand neuer ALM-Studie Deren Gesundheitszustand wird landläufig am Deckungs- Getestet hat die PROSPERITA im 2020 auch das Gleich- grad, dem Gleichgewicht zwischen verfügbarem Vermö- gewicht zwischen Anlagen und Verpflichtungen und zwar gen und Verpflichtungen gegenüber Versicherten und anhand einer sogenannten Asset-Liability-Management- Rentenbeziehenden, gemessen. Je nach finanzieller Risi- Studie (ALM-Studie). Die Firma c-alm AG hat in ihrer Stu- kofähigkeit müssen entsprechende Massnahmen wie zum die erörtert, wie die passende Anlagestrategie aussehen Beispiel Sanierungsmassnahmen oder im besseren Fall muss, damit die gewünschten und versprochenen Leistun- Zusatzverzinsungen beschlossen werden. gen auch langfristig finanziert werden können.
Der Stiftungsrat und die Anlagekommission sind im Umfang von CHF 188.2 Mio. Da diese Einzelpositionen aktuell daran, die Schlussfolgerungen auszuwerten und aber Bestandteil von Fonds sind, ist eine Desinvestition nur Massnahmen für die Neuausrichtung der Anlagestrategie über den Verkauf des gesamten Fonds möglich. Gleich- zu entwickeln. Gleichzeitig muss auch die Frage nach dem zeitig wurde auch der CO2-Fussabdruck der Aktienanlagen finanzierbaren Leistungsniveau gestellt werden. ermittelt: Das Portfolio der PROSPERITA ist für rund 30 % weniger Treibhausgasemissionen als der vergleichbare Portfolio Screening zeigt positive Entwicklung Weltaktienindex (MSCI World) und 7.5 % weniger als der Schliesslich wurden in diesem Jahr auch die Wertschrif- Schweizer Aktienindex SPI verantwortlich. tenanlagen einem Test unterzogen. Die Firma Ethos Ser- vices AG führte ein Portfolio Screening durch und über- Freundliche Grüsse prüfte die Umsetzung der nachhaltigen Anlagekriterien. Im Zentrum stand die Frage, inwiefern die PROSPERITA ihrem Nachhaltigkeitsanspruch auch in der Praxis nachlebt, oder ob sie nur auf dem Papier Nachhaltigkeit vorgibt. Erfreu- licherweise kam die Studie zum Schluss, dass gar keine direkt von der PROSPERITA gehaltenen Aktien und Obliga- tionen von Ethos-Ausschlüssen betroffen sind. Beim letz- ten Screening im Jahr 2016 wurden noch fünf Titel gefun- den, die den angestrebten Nachhaltigkeitskriterien nicht Joel Blunier genügten. Bei den erstmals überprüften Fondsanlagen Geschäftsführer wurden hingegen einige nicht akzeptable Titel gefunden. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um Titel im Wert von CHF 2.2 Mio. bzw. 1.2 % der gesamten Fondsanlagen Die PROSPERITA ist umgezogen Seit 1. September 2020 hat die PROSPERITA eine Der Umzug der PROSPERITA wurde nötig, weil die bisherige neue Post-Adresse und neue Telefonnummern. Büro-Lösung für die Geschäftsführung sehr eng war und die PROSPERITA auf 1. Januar 2021 zu einer neuen Verwaltungs- Unsere neuen Kontaktdaten lauten: lösung wechselt. An der Taubenstrasse 32 hat die Geschäfts- führung an bester Lage geeignete Räumlichkeiten zu fairen PROSPERITA Stiftung für die berufliche Vorsorge Mietkonditionen gefunden. Sie teilt die Liegenschaft mit drei Taubenstrasse 32 weiteren Firmen. Postfach 3001 Bern Tel. 031 343 13 30 Die neuen direkten Telefonnummern der Geschäftsführung: Joel Blunier, Geschäftsführer: 031 343 13 33 Matthias Luginbühl, Verkaufsleiter: 031 343 13 36 Barbara Streit-Stettler, Assistentin: 031 343 13 34 Sie finden diese Angaben jederzeit auch unter www.prospe- rita.ch > PROSPERITA > Geschäftsführung/Verwaltung Neuer Geschäftssitz der PROSPERITA 2
Newsletter Oktober 2020 Kunden-Event: Sind Sie dabei? Weil die Delegiertenversammlung (DV) am Pensionskasse und Präsident der Fachschule für Perso- 17. Juni abgesagt werden musste, findet statt- nalvorsorge AG, in einem Interview auf den Zahn gefühlt. dessen am 5. November 2020 ein Kunden-Event Anschliessend referiert der Zukunftsforscher Dr. Andreas statt. Haben Sie sich bereits angemeldet? Walker über «Megatrends, die unser Leben verändern» und beleuchtet diese in Zusammenhang mit unseren Ängsten Gleicher Ort und gleiches Programm: Der PROSPERITA- und Hoffnungen. Abgerundet wird der Anlass mit einem Kunden-Event am Donnerstag, 5. November 2020, findet corona-konformen Apéro riche. in Aarau im gleichen Rahmen wie die abgesagte DV statt. Wer will, kann vor dem eigentlichen Event um 13.30 Uhr an Der Kunden-Event richtet sich an den gleichen Personen- einem Rundgang durch die Institution für Menschen mit kreis wie die DV. Eingeladen sind die Delegierten sowie wei- psychischer Beeinträchtigung «Töpferhaus» teilnehmen. tere Interessierten aus den angeschlossenen Unternehmen Im ersten Teil des Events blicken die Verantwortlichen und Organisationen. auf das vergangene Geschäftsjahr zurück und Michael Spalding von Ethos Services AG stellt die Resultate des Wir freuen über Ihre Online-Anmeldung bis am 20. Okto- Portfolio Screenings vor. Im zweiten Teil wird Martin Frei- ber 2020 auf www.prosperita.ch > Service > Kunden-Event/ burghaus, dem ehemaligen Geschäftsführer der Veska Delegiertenversammlung Das neue Team der Verwaltung hat sich formiert Ab 2021 wechselt die PROSPERITA ihre Verwaltung. Nicht mehr Trianon, sondern ein Team der Firma BERAG wird sich um die alltäglichen Bedürfnisse unserer Kunden und Ver- sicherten kümmern. Ein Teil des Teams bei BERAG arbeitet bereits für PROSPERITA und freut sich schon, ab 2021 voll für uns einsteigen zu können. Teamleiterin ist Rosmarie Kunz, Sozialversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis und 25 Jahren Erfahrung in der beruflichen Vorsorge. Makbule Özdengiz verfügt ebenfalls über den eid- genössischen Fachausweis als Sozialversicherungsfach- frau sowie als Personalvorsorgefachfrau und über 15 Jahre Erfahrung in dieser Branche. Die Kauffrau Lisa Blatter ist Ansprechperson für französische und italienische Anfragen. Die Sozialversicherungsfachfrau Sarah Kobler unterstützt das Team zu 60 %. Das Team hat sich für seine Zusammen- arbeit mit der PROSPERITA das Motto gegeben: «Vertrauen ist die Basis jeder Beziehung und die Voraussetzung für eine konstruktive und langfristige Zusammenarbeit.» In den Ohren der PROSPERITA-Kundinnen und -Kunden tönt Das neue Team der Verwaltung ab 2021 das gut. Von links: Sarah Kobler, Rosmarie Kunz, Lisa Blatter, Makbule Özdengiz 3
Arbeitsunfähigkeit frühzeitig melden Eine möglichst rasche Meldung einer Arbeitsun- infolge Krankheit oder Unfall für längere Zeit ärztlich krank- fähigkeit erhöht die Chance auf eine Wiederein- geschrieben, ist die Meldung bei der Pensionskasse sofort gliederung in den Arbeitsmarkt. angezeigt. Da die Wartefrist für die Beitragsbefreiung in der Regel bei drei Monaten liegt, muss die Meldung eines Nicht selten erhält die PROSPERITA die Meldung über die Arbeitsunfähigkeitsfalls spätestens nach 90 Tagen erfol- Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person erst viele gen, vorzugsweise aber bereits früher. Nach Ablauf der Monate nach Eintritt des Ereignisses, das zur Arbeitsun- Wartefrist werden die Spargutschriften sowie Risiko- und fähigkeit geführt hat. Teilweise erfahren wir gar erst über Verwaltungskosten der versicherten Person voll und ganz die IV von einer Arbeitsunfähigkeit, weil die Meldung bei der von der PROSPERITA getragen. Eine Gutschrift der Bei- Pensionskasse schlicht vergessen ging. Zu diesem Zeit- träge erfolgt nach Abschluss der Berechnungsperiode mit punkt sind allerdings die Chancen für die Wiedereingliede- der nächsten Quartalsrechnung. Dauert eine Arbeitsunfä- rung mittels gezieltem Case Management nur noch sehr higkeit voraussichtlich länger als sechs Monate, muss der gering. Eine frühzeitige Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber vor Ablauf dieser sechs Monate die betroffene ist im Interesse aller Beteiligten: der versicherten Person Person bei der IV anmelden. (Erhalt der Arbeitsfähigkeit), des Arbeitgebers (Verhinde- rung von Kosten für Stellenersatz und Know-how-Verlust) Die PROSPERITA kann die Beitragsbefreiung einstellen, und auch der Pensionskasse (Vermeidung von Leistungs- wenn diese Fristen nicht eingehalten werden. fällen). Wird also eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Mitbestimmung des Personals beim Pensionskassenwechsel Im Mai 2020 hat das Bundesgericht in einem ein umfassendes Mitbestimmungsrecht ein. Die Kündigung wegweisenden Entscheid Unklarheiten bei der eines Anschlussvertrages setzt damit die vorgängige Mitbestimmung des Personals beim Pensions- Zustimmung des Personals voraus. Dabei müssen die kassenwechsel beseitigt. Mitarbeitenden «aktiv» zustimmen können, was bedeutet, dass der Arbeitgeber mit ihnen auf Augenhöhe über die Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber bzw. die neue Lösung verhandelt. Damit die Kündigung des beste- Arbeitgeberin die Pensionskasse nur im Einverständnis mit henden Anschlussvertrags rechtskräftig ist, verlangt die dem Personal bestimmen oder wechseln darf (Art. 11 Abs. bisherige Pensionskasse eine Bestätigung, dass die Mit- 2 und 3 bis BVG). Das Bundesgericht hat nun in seinem arbeitenden am Kündigungsprozess beteiligt waren und die Urteil vom 5. Mai 2020 das Mitbestimmungsverfahren prä- Vertragsauflösung von der Mehrheit gutgeheissen wurde. zisiert. Dabei räumt es dem gesamten Personal – und nicht Damit steigt zweifellos die Hürde für einen Wechsel der nur der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung der Vor- Pensionskasse. sorgekommission – beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung 4
Newsletter Oktober 2020 Wie genau müssen die gemeldeten Löhne sein? Es stellt sich immer wieder die Frage, ob die Lohn- kann entweder der November-Lohn auch für den Monat meldungen bei der Pensionskasse auf den Rappen Dezember gemeldet oder – bei stark schwankenden Löh- genau mit dem effektiven Jahresverdienst einer nen im Jahresverlauf – ein Elftel der summierten Löhne des versicherten Person übereinstimmen müssen. laufenden Jahres als Dezember-Lohn definiert werden. Da es sich bei dieser Herangehensweise um eine Schätzung Diese Frage stellt sich vor allem, weil die PROSPERITA die handelt, wird der gemeldete BVG-Jahreslohn nicht exakt mit definitiven Jahreslöhne 2020 bereits Anfang Dezember dem definitiven Jahresverdienst einer versicherten Person benötigt. In gewissen Branchen gibt es aber variable Lohn- übereinstimmen. Auch wenn der bei der Pensionskasse bestandteile, die erst später bekannt werden. Ebenso ist oft gemeldete Jahreslohn grundsätzlich dem bei der AHV unklar, bei welcher Höhe eine unterjährige Lohnänderung gemeldeten Lohn entsprechen muss, ist eine gewisse Unge- bei der Pensionskasse überhaupt gemeldet werden muss. nauigkeit zulässig und muss nachträglich nicht korrigiert werden. Unterjährige Lohn- oder Pensenveränderungen Gemäss Vorsorgereglement gilt als Jahreslohn grundsätz- sind der Pensionskasse rechtzeitig mitzuteilen. Dabei wird lich der zu Beginn des Jahres vereinbarte AHV-pflichtige das neue Monatssalär auf ein ganzes Jahr hochgerechnet Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn). Dauernd ausbezahlte und als neuer Jahreslohn gemeldet. Zulagen (Provisionen, Schicht-, Nacht-, Sonntagszulagen usw.) werden berücksichtigt. Dagegen werden Einkom- Bei der Lohnmeldung für das neue Kalenderjahr kann der mensbestandteile, die nur gelegentlich anfallen (Gratifika- Jahreslohn zum Voraus aufgrund des letzten bekannten tionen, Boni usw.), weggelassen. Sind nun beispielsweise Jahreslohnes bestimmt werden, wobei die für das laufende bei Ablauf der Meldefrist noch nicht alle geleisteten Stun- Jahr bereits vereinbarten Änderungen (Teuerungsausgleich, den, Zulagen und Provisionen für den Rest des laufenden Reallohnerhöhung usw.) zu berücksichtigen sind. Ende Jahr Jahres bekannt, muss das letzte Monatssalär geschätzt kann der tatsächliche Verdienst dann der Pensionskasse werden. Dabei gibt es drei Vorgehensweisen: Wurde der gemeldet werden. Daraufhin erfolgt eine nachträgliche Bei- Jahreslohn zum Voraus auf der Basis der Vorjahreszahlen tragskorrektur entweder mittels Gutschrift oder Belastung bestimmt und gemeldet, wird dieser für das ganze Jahr auf der Jahresschlussrechnung. verwendet und nicht mehr angepasst. Ist dies nicht der Fall, 5
Teilliquidation bei vier Vorsorgewerken Kündigt ein Vorsorgewerk seinen Anschlussver- im Pool 1 erfüllt ist. Gestützt auf den Vorschlag des Pen- trag und wechselt zu einer anderen Vorsorgeein- sionskassenexperten wurde weiter festgestellt, dass nur richtung, löst dies eine sogenannte Teilliquidation an vier Vorsorgewerke zusätzliche Mittel in der Höhe von aus. CHF 279’749 zu verteilen sind. Die übrigen 14 Vorsor- gewerke haben keine Ansprüche auf Rückstellungen, Durch den Weggang eines Arbeitgebers bzw. einer Arbeit- Schwankungsreserven oder freie Mittel. Unter ihnen sind geberin infolge Kündigung des Anschlussvertrags muss zwei Abgänge infolge Konkurs sowie 12 Vorsorgewerke, bei ein Teil der Pensionskasse liquidiert werden. Dabei werden denen der Arbeitgeber keine nach BVG zu versichernden nicht nur die Freizügigkeitsleistungen der Versicherten an Angestellten mehr hat. die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen, sondern es wird auch ermittelt, ob allenfalls ein Anspruch auf weitere Mittel Recht auf Einsicht in die Unterlagen und Reserven der Stiftung besteht, zu deren Entstehung das Gemäss Art. 7 des Teilliquidationsreglements der PROSPE- austretende Vorsorgewerk beigetragen hat. Jede Pensions- RITA hat der Stiftungsrat die Rentenbeziehenden und Ver- kasse regelt diesen Vorgang in ihrem Teilliquidationsregle- sicherten schriftlich über Teilliquidationen zu informieren. ment. Nebst der Auflösung eines Anschlussvertrags stellen Diese Information erfolgt mit diesem Newsletter und über auch die erhebliche Verminderung der Belegschaft oder der die Website der PROSPERITA. Die adressierten Arbeitgeber Stellenabbau aufgrund einer Restrukturierung eines Arbeit- sind verantwortlich für die Weiterleitung der Informationen gebers eine Voraussetzung für eine Teilliquidation dar. Sind an ihre Mitarbeitenden. Die Versicherten und Rentenbezie- die Voraussetzungen erfüllt, besteht unter Umständen ein henden haben die Möglichkeit, während 30 Tagen bzw. bis Anspruch an den freien Mitteln der Stiftung und an den ver- am 19. November 2020 am Sitz der Vorsorgeeinrichtung sicherungs- und anlagetechnischen Rückstellungen, insbe- in Bern Einsicht in die massgebenden Unterlagen zur Teil- sondere an den vorhandenen Wertschwankungsreserven liquidation zu nehmen. Sie haben das Recht, die Vorausset- zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung. zungen und das Verfahren bei der Aufsichtsbehörde über- prüfen und entscheiden zu lassen. Gegen den Entscheid der 18 Vertragsauflösungen im 2019 Aufsichtsbehörde kann innert einer Frist von 30 Tagen beim Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 21. August Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. 2020 festgestellt, dass im Jahr 2019 der Tatbestand einer Teilliquidation bei 18 abgehenden Vorsorgewerken 6
Newsletter Oktober 2020 Neues Firmenportal geht online Ab 2021 ist die Firma BERAG für die Pensions- Firmenportal erfasst werden. Ein separates Login ins pknet kassenverwaltung der PROSPERITA zuständig. entfällt. Die Arbeitgeber können weiter ihr Beitragskonto Damit wird das bisherige Webportal für Versi- sowie den Stand ihrer Arbeitgeberbeitragsreserven abru- cherte und Arbeitgeber, das EBC, durch ein neues fen. Auch alle relevanten Dokumente wie Vorsorgepläne, Online-Portal abgelöst. Anschlussverträge oder Leistungsfallbestätigungen stehen jederzeit zur Verfügung. In einem ersten Schritt wird das Firmenportal aufgeschal- Damit die Logins rechtzeitig erstellt und den Benutzerinnen tet, damit die Arbeitgeberinnen und -geber möglichst rasch und Benutzern zugestellt werden können, müssen diese mit Zugang auf ihre Versicherten- und Firmendaten erhalten. dem beigelegten Vertragsdokument schriftlich beantragt Welche Vorteile bringt das neue Webportal? Auf einem werden. Es ist möglich, dass mehrere Personen des glei- sogenannten Dashboard werden die aktuellsten Mutationen, chen Arbeitgebers oder auch der zuständige Broker einen Dokumente und Informationen auf einen Blick ersichtlich Zugang erhalten. sein. Ausgehend von der Versichertenliste können Mutatio- Die Versicherten erhalten über eine eigene Versicherten- nen wie Neueintritte, Austritte, Lohnänderungen, Pensionie- App Zugang zu ihren Daten. Ihre Logins werden ihnen rungen oder unbezahlte Urlaube einfach gemeldet werden. nach abgeschlossener Datenmigration im Frühjahr 2021 Neu können Arbeitsunfähigkeiten und Todesfälle direkt im zugestellt. Wichtige Informationen zur Jahresendverarbeitung und zu den Lohnmeldungen 2021 Weil die Verwaltung der PROSPERITA per Ende zu melden. Infolge Verwaltungswechsel und Migration der 2020 von Trianon zur BERAG wechselt, ist der Versichertendaten auf eine andere Datenbank sind nach- Meldeprozess für Lohn- und Personalmutationen trägliche Mutationen nicht oder nur mit grossem Aufwand sehr entscheidend und muss unbedingt eingehal- umsetzbar. In diesen Fällen sind wir gezwungen, den Auf- ten werden. Danke für Ihre Unterstützung! wand in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich gilt, dass Personalmutationen sowie Lohn- Die 4. Quartalsrechnung 2020 wird Ende November ver- oder Pensenänderungen immer zeitnah am entsprechen- schickt und ist innert 30 Tagen fällig. Sollten nachträglich den Änderungszeitpunkt der Pensionskasse gemeldet wer- bis am 11. Dezember noch Mutationen für das Jahr 2020 den müssen. Damit kann gewährleistet werden, dass die gemeldet werden, erhalten Sie anschliessend eine Schluss- Beitragsrechnungen auf dem aktuellsten Personalbestand rechnung für das Jahr 2020. basieren. Bei allfälligen rückwirkenden Mutationen erfolgt nie eine Korrektur der letzten Quartalsrechnung. Die Anpas- Im Schreiben zur Jahresendverarbeitung werden Sie sungen werden jeweils in der nächsten Quartalsrechnung zudem aufgefordert, die Löhne für das Jahr 2021 zu mel- als Gutschrift oder Fehlbetrag verrechnet. den. Sobald die Lohnmeldungen eingetroffen sind, wird die Beitragsübersicht für das Jahr 2021 aufbereitet und Ihnen Mitte November erhalten Sie von uns ein Schreiben mit wenn immer möglich bis Mitte Januar zugestellt, so dass der Aufforderung, alle rückwirkenden Mutationen für das Ihre Personalabteilung genügend Zeit zur Erstellung der laufende Jahr 2020 bis spätestens am 11. Dezember 2020 Lohnabrechnungen hat. 7
Newsletter Oktober 2020 Kennzahlen per 30.09.2020 Anlagevermögen Versicherte Vorsorgewerke Deckungsgrad 526 Mio. 4503 397 107.5 % 31.12.2019: 489 Mio. 31.12.2019: 4330 31.12.2019: 400 31.12.2019: 108.65 % Performance Altersrentner/innen Umwandlungssatz 0.70 % 507 6.0 % 31.12.2019: 12.15 % 31.12.2019: 422 2019: 6.2 % Impressum Geschäftsstelle Geschäftsführung Verkauf PROSPERITA PROSPERITA PROSPERITA Stiftung für die berufliche Vorsorge Stiftung für die berufliche Vorsorge Stiftung für die berufliche Vorsorge Taubenstrasse 32 Joel Blunier Matthias Luginbühl 3001 Bern Taubenstrasse 32 Taubenstrasse 32 3001 Bern 3001 Bern Telefon 031 343 13 30 Telefon 031 343 13 33 Telefon 031 343 13 36 info@prosperita.ch joel.blunier@prosperita.ch verkauf@prosperita.ch www.prosperita.ch
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