Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb

Die Seite wird erstellt Angelika Neubert
 
WEITER LESEN
Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
Teuer erkauft:
     Wie der Energiecharta-
         Vertrag die Kosten
             des deutschen
      Braunkohleausstiegs
           in die Höhe trieb

  Zusammenfassung
  Dieses Briefing beleuchtet, welche Rolle der       (2) Den in den Verträgen vereinbarten Verzicht
  Energiecharta-Vertrag (ECT) beim deutschen         auf Klagen unter dem ECT haben sich die
  Braunkohleausstieg gespielt hat. Es zeigt, dass    Braunkohleunternehmen teuer bezahlen
  der ECT die Modalitäten des Kohleausstiegs ins-    lassen. Wie die Bundesregierung eingeräumt
  besondere in zweierlei Hinsicht beeinflusst hat:   hat, war der Klageverzicht ein wichtiger
                                                     Faktor für die ansonsten unerklärlich hohen
  (1) Um Investitionsstreitigkeiten unter dem ECT    Entschädigungen an LEAG und RWE.
  auszuschließen, wurde ein öffentlich-rechtlicher
  Vertrag zwischen Bundesregierung und den           Der Fall des deutschen Braunkohleausstiegs
  Braunkohleunternehmen RWE und LEAG                 zeigt, wie der ECT den Ausstieg aus den fossilen
  ausgehandelt. In diesem rechtlichen Rahmen         Brennstoffen erheblich komplizierter und
  besaßen die Firmen eine enorme Verhand-            teurer macht. Ein sofortiger Austritt aus dem
  lungsmacht und konnten so die Risiken des          ECT ist deshalb unverzichtbar, damit er den
  Kohleausstiegs auf die Allgemeinheit verlagern.    Ausstieg aus den übrigen fossilen Energie-
                                                     trägern nicht in ähnlicher Weise behindert.

Einleitung                                           für den Ausstieg aus der Kohle abrücken und
                                                     die neue Bundesregierung voraussichtlich ein
Der deutsche Ausstieg aus der Kohleverstro-          früheres Ausstiegsdatum anstrebt. Allerdings
mung ist ein klima- und finanzpolitisches            steht nicht nur das Tempo des Kohleausstiegs
Desaster. Schon ein Jahr nach seinem Inkraft-        in Frage, sondern auch die Eckpfeiler des
treten ist das Kohleausstiegsgesetz (Gesetz          Kohlegesetzes.
zur Reduzierung und zur Beendigung der
Kohleverstromung) von der politischen Reali-         Die stärkste Kritik aus Politik, Wissenschaft
tät überholt. Das zeigt sich unter anderem da-       und Zivilgesellschaft rufen die Vereinbarun-
ran, dass mittlerweile Vertreter*innen aller im      gen zum Ausstieg aus der Braunkohlever-
Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnah-          stromung hervor. Dabei stehen insbesondere
me der AfD) von dem Enddatum im Jahr 2038            drei Elemente im Mittelpunkt:
Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
1. Die Kosten: Den Braunkohleunternehmen
    Box 1                                             RWE und LEAG werden insgesamt 4,35 Milli-
                                                      arden Euro Entschädigung für die Einstellung
    Was Schiedsverfahren so
                                                      der Braunkohleverstromung bis 2038 zuge-
    gefährlich macht                                  sprochen. Es gibt jedoch erhebliche Zweifel an
                                                      der Angemessenheit dieser Summe. Auch die
    Investitionsschiedsverfahren unter                Europäische Kommission hält die vereinbar-
    dem Energiecharta-Vertrag bieten
                                                      ten Zahlungen für unzulässige Beihilfen und
    ­Investor*innen erhebliche Vorteile
                                                      unterzieht sie deshalb im Rahmen eines Bei-
     gegen­über ordentlichen Gerichten:
                                                      hilfeverfahrens einer eingehenden Prüfung.
    ʇ Geheimhaltung:
      Schiedsverfahren unter dem ECT sind nicht       2. Der Zeitpunkt: Mit der geplanten Abschal-
      öffentlich und erlauben praktisch keine         tung des letzten Kohlekraftwerks im Jahr
      Beteiligung durch Dritte, etwa betroffene       2038 gehört Deutschland zu den EU-Staaten,
      Anwohner*innen oder Nichtregierungs­            die am spätesten aus der Kohle aussteigen
      organisationen. In manchen Fällen wer-
                                                      werden. Berechnungen von Energy Brainpool
      den sie sogar komplett geheim gehalten,
      sodass weder klagende*r Investor*in
                                                      im Auftrag von Greenpeace Energy zeigen,
      noch beklagter Staat oder die Entschädi-        dass ein erheblicher Anteil des verbleiben-
      gungssumme öffentlich bekannt sind.             den deutschen CO 2 -Budgets – je nach CO 2 -
                                                      Zertifikatspreis zwischen 39 Prozent und 45
    ʇ Auswahl der Schiedsrichter*innen:
                                                      Prozent – in einem 1,5°C Szenario durch die
      In Investitionsschiedsverfahren können
      klagende*r Investor*in und der ­verklagte       Kohleverstromung aufgebraucht würden.1
      Staat das Schiedsgericht je zur Hälfte
      auswählen. Das gibt Investor*innen er-          3. Die Methode: Als Instrument für die Reg-
      heblichen Spielraum den Ausgang des             lung des Kohleausstiegs wurde ein öffent-
      Verfahrens mitzubestimmen. Zudem                lich-rechtlicher Vertrag (ÖRV) gewählt, der
      sind die Schiedsrichter*innen in den            zwischen den Kohleunternehmen und den
      Verfahren häufig wirtschaftsfreund-             beteiligten Bundesministerien verhandelt
      liche Investitionsrechtsexpert*innen.           wurde. Das Instrument des ÖRV weist gegen-
2   ʇ Vage und weit definierte                        über einer rein gesetzlichen Regelung jedoch
      ­Eigentumsrechte:                               eine Reihe von Schwachstellen auf, etwa die
       Die Eigentumsrechte, auf die sich die          fehlende Flexibilität für zukünftige Klimamaß-
       Investitionsklagen stützen, sind im ECT        nahmen und die Rechtsunsicherheit durch
       sehr vage gehalten und werden von              die vertragliche Festlegung eines Rechts auf
       Schiedsgerichten oft sehr weit aus-
                                                      Nachverhandlungen im Falle wesentlicher Än-
       gelegt. Dadurch ist es Investor*innen
       möglich, in Fällen Entschädigungen
                                                      derungen.
       einzuklagen, in denen dies unter ordent-
       lichen Gerichten nicht möglich wäre.           Angesichts dieser Probleme und Unzuläng-
                                                      lichkeiten des von der Bundesregierung ein-
    ʇ Höhe der Entschädigungen:
                                                      geschlagenen Wegs aus der Kohle stellt sich
      Oftmals fallen Entschädigungen bei In-
      vestitionsschiedsverfahren höher aus als        die Frage, warum dieser so gewählt und
      vor nationalen Gerichten. Denn häufig           durchgesetzt wurde. Dieses Briefing zeigt,
      werden entgangene Gewinne in einem              welche Rolle der Energiecharta-Vertrag beim
      Umfang entschädigt, der in ordentlichen         Kohleausstieg gespielt hat. Da der Zeitpunkt
      Rechtssystemen nicht möglich wäre.              der Abschaltung der letzten Kohlekraft­
    ʇ Keine Berufungsinstanz:                         werke bereits in der Kommission „Wachstum,
      In Schiedsverfahren sind Berufungs-             Struktur­wandel und Beschäftigung“ (der so-
      möglichkeiten extrem eingeschränkt.             genannten Kohlekommission) vorgeschlagen
      So können Staaten Urteile, die beson-           wurde, 2 wird der Fokus hier auf den Entschädi-
      ders günstig für Investor*innen ausfal-         gungssummen und dem Mittel der öffentlich-
      len, nur in Ausnahmefällen anfechten.           r­echtlichen Verträge liegen.
    ʇ Weltweite Durchsetzbarkeit:
      Schiedsgerichtsurteile sind weltweit
      durchsetzbar. Wenn Staaten Fälle verlie-
                                                      Der Energiecharta-Vertrag:
      ren und sich weigern Entschädigungen            Konzernklagerechte für
      zu zahlen, können Investor*innen Ver-           ­Energieinvestor*innen
      mögenswerte des verurteilten Staats in
      anderen Ländern konfiszieren lassen.
                                                      Der Energiecharta-Vertrag (abgekürzt aus
                                                      dem englischen ECT – Energy Charter ­Treaty)
    Aus diesen Eigenschaften ist auch ­ersichtlich,   ist ein internationales Abkommen aus den
    dass bereits die Androhung von Klagen ein
                                                      1990er Jahren, das Handel, Transit und Inves-
    Druckmittel darstellen kann, um Regierun-
                                                      titionen im Energiebereich betrifft. Die 53 Ver-
    gen zu Zugeständnissen zu bewegen.
                                                      tragsparteien sind überwiegend Länder aus
                                                      Europa, West- und Zentralasien. Der Vertrag
Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
Box 2
 ECT Klagen gegen
­Deutschland
Deutschland wurde bereits vier Mal unter
dem Energiecharta-Vertrag verklagt, nur
bei zwei Klagen sind Details bekannt:

Vattenfall v Deutschland I:
Im Jahr 2009 verklagte der schwedische
Energieversorger Vattenfall die Bundes­
republik auf 1,4 Milliarden Euro Entschä-
digung, nachdem die Stadt Hamburg für
Vattenfalls Kohlekraftwerk in Hamburg
Moorburg strenge Wasserauflagen erlassen
hatte. Vattenfall ließ die Schiedsgerichts­klage
fallen, als die Stadt Hamburg sich darauf
einließ die Wasserauflagen wieder zu senken.
Vertreter*innen der Hamburger Landesregie-
rung verwiesen später darauf, dass die hohen
                                                   Atomkraftwerk Brunsbüttel, wegen dessen Stilllegung
Entschädigungsforderungen entscheidend             Vattenfall Klage gegen Deutschland einreichte
dazu beitrugen, die Stadt zum Einlenken zu         Photo: Quartl, Wikimedia Commons
bewegen. 5 2017 verurteilte der Europäische
Gerichtshof die Bundesrepublik wegen der
Verletzung von europäischen Umweltricht-           ermöglicht es ausländischen Energieinves-
linien bei der Genehmigung des Kraftwerks.6        tor*innen, Staaten vor einem Schiedsgericht
                                                   auf Entschädigung zu verklagen, wenn sie
Vattenfall v Deutschland II:                       ihre Investitionen durch staatliches Handeln
Nach dem beschleunigten Atomausstieg
                                                   negativ beeinträchtigt sehen. Von dieser
im Jahr 2011 zog Vattenfall wieder vor ein
Schiedsgericht, um Entschädigungen für die
                                                   Möglichkeit machen die Investor*innen rege            3
Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel
                                                   Gebrauch: Unter dem Energiecharta-Vertrag
und Brunsbüttel einzuklagen. Der ECT-Streit-       wurden bereits über 142 Schiedsverfahren von
fall dauerte mehr als neun Jahre und kostete       Investor*innen gegen Staaten eingeleitet. 3 Da-
alleine die Bundesrepublik mehr als 20 Mil-        runter fallen auch die Klagen der deutschen
lionen Euro für die Verfahrenskosten. Fünf         Kohlekonzerne RWE und Uniper gegen den
Bundesministerien waren in das Verfahren in-       niederländischen Kohleausstieg (s. Box 4). Das
volviert. Nachdem Vattenfall zwei Mal erfolg-      liegt auch daran, dass der ECT Investor*innen
reich vor dem deutschen Verfassungsgericht         weitreichendere Eigentumsrechte und vorteil-
gegen die Modalitäten des Atomausstiegs            haftere Verfahrensbedingungen einräumt als
geklagt hatte, einigten sich Vattenfall und die
                                                   staatliche Gerichte (s. Box 1).
Bundesregierung schließlich außergerichtlich
auf eine Entschädigung von mehr als 1,4 Mil-
liarden Euro. Eine energiewirtschaftliche          „Der kaum bekannte Energie­charta-
Analyse geht davon aus, dass diese Zahlung         Vertrag bedroht jedoch die
in ihrer Höhe nicht gerechtfertigt ist.7 Das       Klima­ziele der EU auf nationaler und
anstehende Urteil des Schiedsgerichts, dass        internationaler Ebene.“
mit der Vereinbarung abgewendet wurde,
dürfte einen Beitrag zu der hohen Entschädi-       Offener Brief von 300 Parlamentarier*innen
gungssumme geleistet haben (was allerdings         aus ganz Europa 4
von der Bundesregierung bestritten wird 8).

Über zwei weitere ECT-Verfahren gegen
Deutschland ist wenig bekannt. In den
beiden Streitfällen verklagen das öster-
                                                   Auch die Bundesrepublik Deutschland wur-
reichische Bauunternehmen Strabag und              de bereits mehrfach unter dem ECT verklagt
der irische Energieinvestor Mainstream             (s. Box 2): Bei der sich fast zehn Jahre hin-
Renewable Power die Bundesrepublik                 ziehenden Schiedsgerichtsklage Vattenfalls
für die Umstellung der Förderung von               über Entschädigungen für den deutschen
offshore Windparks auf ein Auktions-               Atomausstieg waren fünf Bundesministe-
modell. Beide Verfahren laufen noch.9              rien involviert und es standen bis zu sieben
                                                   Milliarden Euro auf dem Spiel. Dieses Mam-
                                                   mutverfahren und die Höhe der verlangten
                                                   Entschädigungssumme dürften das Wissen
                                                   um die Gefahren von Schiedsgerichtsklagen
                                                   im ministerialen Apparat erheblich erhöht
                                                   haben. So wurde beim Kohleausstieg, im
Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
Vergleich zum Atomausstieg, in zweifacher
      Box 3                                          Weise auf die Klagemöglichkeiten unter dem
                                                     Energiecharta-Vertrag reagiert: Durch groß-
      Urteil des EuGH:
                                                     zügig bemessene, „freiwillige“ Zahlungen an
      Das Ende aller Sorgen?                          die Braunkohlebetreiber und durch die Um-
                                                      setzung des Braunkohleausstiegs in einem
     Am 2. September 2021 verkündete der              öffentlich-rechtlichen Vertrag, der Schieds-
     Europäische Gerichtshof (EuGH), dass
                                                      gerichtsklagen unter dem ECT ausschließt.
     Schiedsverfahren unter dem ECT zwischen
                                                     Beide Punkte werden im Folgenden genauer
     Investor*innen aus der EU und EU-Mitglieds-
     staaten gegen europäisches Recht verstoßen
                                                     untersucht; zunächst soll jedoch ein Blick auf
     und deshalb illegal sind.10 Das Urteil folgt     die Möglichkeiten der Braunkohleunterneh-
     einer Entscheidung aus dem Jahr 2018, die       men geworfen werden, unter dem ECT zu
     bereits Schiedsverfahren unter bilateralen      ­klagen.
     Investitionsabkommen innerhalb der EU
     für unvereinbar mit dem EU-Recht erklär-
     te (Achmea).11 Es ist noch nicht verbindlich    ECT-Klagemöglichkeiten für
     für die Mitgliedsstaaten; ein rechtsverbind­    Braunkohlekonzerne
     liches Urteil wird jedoch 2022 folgen. Dieses
     Urteil wird Schiedsverfahren innerhalb der
                                                     Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht es aus-
     EU beeinträchtigen, kann jedoch zukünftige
                                                     ländischen Investor*innen – sofern sie aus
     Verfahren nicht effektiv verhindern, denn:
                                                     einem der über 50 ECT-Mitgliedstaaten kom-
      (1) Schiedsgerichte haben die Rechtspre-       men – Klagen vor Investitionsschiedsgerich-
      chung des EuGH bereits in der Vergan-          ten einzureichen. Ausgeschlossen sind damit
      genheit ignoriert und sich weiterhin für       eigentlich Fälle, in denen Investor*innen ihr
      zuständig erklärt: Nach der Achmea-Ent-        eigenes Herkunftsland verklagen, sowie Kla-
      scheidung des EuGH haben 56 Schieds-           gen von Investor*innen aus Drittstaaten. In
      gerichte dessen Einwände verworfen12 und       der Praxis können diese Einschränkungen
      Schiedsverfahren trotz der klaren Position     aber leicht umgangen werden: In zahlreichen
      des EuGH weitergeführt. Es ist zu erwarten,
                                                     Fällen haben Schiedsgerichte sowohl Klagen
4     dass sie diese Linie beibehalten werden.
                                                     von Investor*innen gegen ihre Heimatländer
      (2) Der ECT bietet praktisch keinen
                                                     als auch Klagen aus Drittstaaten zugelassen,
      Schutz gegen Klagen durch Briefkasten-         sofern sie über Briefkastenfirmen eingeleitet
      firmen – bereits jetzt werden viele Klagen     wurden.15
      durch diese eingereicht. Anwaltskanzleien
      empfehlen potentiellen Investor*innen,         Unter diesen Voraussetzungen wären die
      Investitionen über einen Standort außer-       Haupteigentümer der LEAG, die die Lau-
      halb der EU umzuleiten, um so vollständige     sitzer Braunkohletagebaue und -kraftwer-
      Klagerechte unter dem ECT zu erhalten.13       ke betreibt, die tschechische Energetický a
                                                     Průmyslový Holding (EPH) und der auf der
     (3) Die Vollstreckung von Urteilen zwischen
                                                     Kanalinsel Jersey sitzende Investitionsfonds
     EU-Investor*in und EU-Mitgliedstaat ist
                                                     PPF zweifellos klageberechtigt. Denn sowohl
     zwar innerhalb der EU nicht mehr möglich.
     Allerdings befürchten Rechtsexpert*innen,       Deutschland als auch Tschechien und das Ver-
     dass Gerichte außerhalb der EU diese Urteile    einigte Königreich sind Mitglieder des Ener-
     anerkennen und vollstrecken werden.             giecharta-Vertrags.16 Die Betreiberfirma im
                                                     rheinischen Braunkohlerevier, die Rheinisch-
     Auch wenn das EuGH-Urteil Verfahren             Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE), könn-
     innerhalb der EU komplizierter und kost-        te als in Deutschland sitzendes Unternehmen
     spieliger macht, wird es diese – aller Vor-     prima facie nicht gegen die Bundesrepublik
     aussicht nach – nicht verhindern können.        klagen. Das Klageverbot kann die europaweit
                                                     agierende RWE jedoch durch die Einreichung
                                                     einer ECT-Klage durch ein ausländisches Toch-
    „Die Drohung eines Investitionsschieds-          terunternehmen versuchen zu umgehen. Bei
    verfahren kann ausreichen um eine                einer solchen Klage durch RWE läge es dann
    Regierung davon abzuhalten, Gesetze              in der Entscheidungsgewalt des Schiedsge-
    im öffentlichen Interesse zu erlassen.           richts, ob das Unternehmen tatsächlich klage-
    Deshalb sehen die Unterzeichner*innen            berechtigt ist und eine Klage damit zulässig
    dieses Briefs den Energiecharta-Ver-             wäre. Zwei Urteile des Europäischen Gerichts-
    trag als eine große Hürde für die Um-            hofs schränken die Klagemöglichkeiten inner-
    setzung des Pariser Klimaabkommens               halb der EU zwar eigentlich ein, in der Praxis
    und des Europäischen Green Deals.“               können sie aber leicht ausgehebelt werden
                                                     (s. Box 3). Die Klagemöglichkeiten potentieller
    Offener Brief von über 500 Klimawissen-          Kläger*innen aus dem Vereinigten Königreich
    schaftler*innen und -schützer*innen 14           sind ohnehin nicht von den Urteilen des EuGH
                                                     betroffen.
Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
Box 4
  RWE & Uniper Klagen gegen
  die Niederlande
  Als sich im Sommer 2019 abzeichnete, dass
  die Niederlande den Kohleausstieg be-
  schleunigen werden, um eine Chance zu
  haben, ihre internationalen Klimaverpflich-
  tungen einzuhalten, dauerte es nicht lange,
  bis sich der niederländische CEO von Uniper
  zu Wort meldete. Sollten die Niederlande
  wie angekündigt 2030 aus der Kohlever-
  stromung aussteigen und nicht freiwillig
  hohe Entschädigungen zahlen, werde
  Uniper sie unter dem Energiecharta-Ver-
  trag verklagen. Der Kohleausstieg wurde
  dennoch für 2030 beschlossen und mit
  dieser Drohung im Hintergrund verhandel-
  ten die beiden deutschen Kohlekonzerne
  RWE und Uniper mit der niederländischen
  Regierung über Kompensationszahlungen.
  Doch die angebotenen Millionensummen
  waren Uniper und RWE jedoch nicht genug.       Kohlekraftwerk Maasvlakte, wegen dessen geplanter Still­
  Sie reichten im Frühjahr 2021 jeweils eine     legung Uniper Klage gegen die Niederlande einreichte
  ECT-Klage gegen die Niederlande ein und        Photo: Zandcee, Wikimedia Commons
  verlangen insgesamt etwa 2,4 Milliarden
  Euro Entschädigung für den Kohleausstieg.      Der komplizierte Weg zum
  Doch Untersuchungen der Organisationen
                                                 ­Klageverzicht
  SOMO und Ember legen nahe, dass die
  Kohle­kraftwerke, die 2030 abgeschaltet wer-
                                                 Auch um solche Klagen unter dem Ener-                      5
  den müssen, kaum noch etwas wert sind.17 In
                                                 giecharta-Vertrag oder anderen Investi-
  einer Studie zeigen die Organisationen auf,    tionsverträgen auszuschließen, wählte die
  dass die Gewinne der Kohlekraftwerke seit      Bundesregierung als Ausstiegsinstrument
  2018 eingebrochen sind und sie nach derzei-    einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den
  tigen Berechnung ab 2022, spätestens aber      Betreibern der Braunkohlekraftwerke. In einer
  ab 2024, Verluste schreiben werden. Gründe     internen Bewertung des Bundeswirtschafts-
  hierfür sind der steigende CO2-Preis und der   ministerium an das Bundeskanzleramt aus
  zunehmende Einsatz von erneuerbaren Ener-      dem Jahr 2019 heißt es, dass „die Einführung
  gien. Mit der ECT-Klage könnten sich RWE       von Ordnungsrecht das Klagerisiko erhöhen
  und Uniper Kraftwerke vergolden lassen, die
                                                 [dürfte]“. So sei „zu erwarten, dass die Unter-
  bald in den roten Zahlen stehen werden.
                                                 nehmen neben dem nationalen Rechtsweg
                                                 auch internationale Schiedsverfahren anstre-
                                                 ben werden“.19 Zudem verweist das Ministeri-
„Mit Unterzeichnung der Verträge                 um auf die Klagedrohung Unipers gegen den
wären die Hände von Gesetzgeber und              niederländischen Kohleausstieg (die Klage-
Regierung in Zukunft stark gebunden.             erhebung durch Uniper erfolgte erst im Jahr
Wir riskieren, einer kolossal teuren Ver-        2021, s. Box 4). Ein ordnungsrechtlicher Aus-
einbarung ausgeliefert zu werden, die            stieg wurde also auch deshalb verworfen, um
gleichzeitig eine Katastrophe für das            ECT-Klagen zu vermeiden.
Klima bedeutet.“
                                                 Stattdessen verhandelte die Bundesregie-
Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth 18        rung in einem langwierigen Prozess einen
                                                 öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Braun-
                                                 kohleunternehmen aus. In diesem verzich-
                                                 ten die Firmen zwar explizit auf ihr Recht, auf
                                                 Grundlage des Energiecharta-Vertrags zu
                                                 klagen (§24 des ÖRV). Und nach einer Analy-
                                                 se der Organisation ClientEarth schließt die-
                                                 ser Rechtsbehelfsverzicht Klagen unter dem
                                                 Energiecharta-Vertrag tatsächlich größten-
                                                 teils aus. 20 Der öffentlich-rechtliche Vertrag
                                                 weist aber schwerwiegende Nachteile gegen-
                                                 über einer ordnungsrechtlichen Absicherung
                                                 des Braunkohleausstiegs auf. 21
Das Instrument des ÖRV und der ausgehan-
                                                              delte Vertrag zwischen Kohleunternehmen
                                                              und Bundesregierung zeigen also schwerwie-
                                                              gende Nachteile gegenüber einer gesetzli-
                                                              chen Lösung. Der wesentliche Vorteil, den der
                                                              ÖRV bietet, liegt im weitestgehenden Aus-
                                                              schluss von Schiedsgerichtsklagen, insbeson-
                                                              dere nach dem Energiecharta-Vertrag.

                                                              Hohe Ausstiegskosten
                                                              Insgesamt erhalten die Braunkohleunterneh-
                                                              men RWE und LEAG 4,35 Milliarden Euro an
                                                              Entschädigung für die Abschaltung von Kraft-
                                                              werken. (Gesetzlich festgelegte Stilllegungen
                                                              von Kraftwerken nach dem Jahr 2030 erfolgen
                                                              entschädigungsfrei.) Zahlreiche Expert*innen
    Braunkohlekraft Boxberg, das erst 2038 entgültig still­   schätzen diese Summe als zu hoch ein. 22
    gelegt werden soll Photo: Andreas Franke, flickr
                                                              Dabei änderte das Bundeswirtschaftsminis-
    Durch die Aushandlung des ÖRV wurde den                    terium seine Aussagen zur Berechnungs-
    Braunkohleunternehmen ein wesentlich grö-                  grundlage für die Entschädigungen. Zunächst
    ßerer Einfluss auf das Ergebnis ermöglicht,                behauptete das Ministerium, etwa in der Be-
    als dies bei einer gesetzlichen Regelung der               gründung des Kohleausstiegsgesetzes, die
    Fall gewesen wäre: Bei einer gesetzlichen Re-             Entschädigungssummen seien auf Grundlage
    gelung wären die Braunkohleunternehmen                     einer „formelbasierten Entschädigungslogik“
    eine unter vielen Interessensgruppen im or-               zustande gekommen. 23 Nachdem Green-
    dentlichen Gesetzgebungsprozess gewesen,                   peace die Formel veröffentlicht und die darin
    der unter der Beteiligung und den Augen der                einfließenden Annahmen als „realitätsfremd“
6   Öffentlichkeit stattgefunden hätte. Stattdes-             und „zu einer systematischen Überbewertung
    sen waren sie in den nicht-öffentlichen Ver-               der Entschädigungszahlungen führen[d]“
    handlungen um den ÖRV der einzige Partner,                ­kritisiert hatte, änderte das Ministerium seine
    von dessen Zustimmung ein erfolgreicher                   Argumentation: Die Entschädigungssummen
    Abschluss abhängig war. Diese gute Ver-                    seien nicht durch eine Formel, sondern durch
    handlungsposition wussten die Braunkohle-                 Verhandlungen zustande gekommen. 24
    unternehmen für sich zu nutzen.                           „Die Entschädigung für die LEAG
                                                              ist definitiv unangemessen.“
    Dabei haben sie es geschafft, die Risiken
    und Unwägbarkeiten der zukünftigen Ener-
    giepolitik einseitig auf die Öffentlichkeit zu
    verschieben. So sind in dem ÖRV keine Szena-              Felix Matthes, Öko-Institut e. V., ehem.
    rien vorgesehen, die eine Reduktion der Ent-              ­Mitglied der „Kohlekommission“ 25
    schädigung für die Unternehmen vorsehen.
    Die einzig festgehaltene Ausnahme besteht
    für den Fall einer Ablehnung der Entschädi-               Dabei gibt es eine Reihe von Hinweisen, dass
    gungshöhe durch die Europäische Kommis-                   die Entschädigungen unangemessen hoch
    sion aus beihilferechtlichen Gründen.                     sind:

    Höhere Entschädigungszahlungen sind je-                   1. In einer für Greenpeace verfassten Studie
    doch möglich, wenn schon 2030 Schluss sein                untersucht der Klima-Thinktank Ember, unter
    soll mit Kohle, sofern ein Vorziehen des Aus-             welchen Bedingungen die vom Ministerium
    stiegspfads auf 2035 mehr als acht Jahre im               angeführte Formel zu der gewährten Ent-
    Voraus beschlossen wird oder es zu anderen                schädigungshöhe kommen würde. Das Er-
    wesentlichen Änderungen kommt. Die Risi-                  gebnis zeigt, dass in den drei entscheidenden
    ken und Unwägbarkeiten wurden so einsei-                  Punkten für die Kohlekonzerne besonders
    tig zu Lasten der Steuerzahler*innen geregelt.            vorteilhafte Annahmen getroffen wurden. 26
    Außerdem schränkt der ÖRV den Gestal-                     Nach Ember Berechnungen liegt die ange-
    tungsspielraum künftiger Regierungen und                  messene Entschädigungshöhe bei maximal
    die Handlungsmöglichkeiten bei einem Kurs-                343 Millionen Euro für RWE und LEAG.
    wechsel in der Klimapolitik unsachgemäß
    ein. Der Umsetzung des nach Pariser Klima­                2. Auch das Öko-Institut hat die Entschä-
    abkommen und europäischen und deutschen                   digungszahlungen unter die Lupe genom-
    Klimazielen nötigen Kohleausstiegs bis 2030               men. 27 Die Wissenschaftler kommen zu
    wurden unnötige Hürden gesetzt.                           dem Ergebnis, dass insbesondere die hohen
Entschädigungen für die LEAG von 1,75 Mil-
liarden Euro nicht durch die Umstände des          Box 5
Kohleausstiegs zu rechtfertigen sind. 28 Die      ECT-Reformprozess: Von
Analyse des Öko-Instituts zeigt, dass für die
Kraftwerke der LEAG ein kaum beschleu-
                                                  vornherein zum S
                                                                 ­ cheitern
nigter Ausstiegspfad vereinbart wurde. Ein        verurteilt
vom Bundeswirtschaftsministerium in Auf-
                                                  Als Reaktion auf die Kritik am ECT setzte
trag gegebenes Gutachten kommt zu dem
                                                  das Bundeswirtschaftsministerium sei-
Schluss, dass die durch den Kohleausstieg         ne Hoffnungen auf die derzeit laufenden
entstehenden zusätzlichen Tagebaufolge-           Modernisierungsverhandlungen. 36 Doch
kosten für die LEAG maximal 35 Millionen          bereits jetzt kann ausgeschlossen werden,
Euro betragen. 29                                 dass die Probleme des Vertrags inner-
                                                  halb dieser Verhandlungen behoben wer-
3. Die Europäische Kommission sieht ebenfalls     den. Die 4 wichtigsten Gründe hierfür:
einen Anfangsverdacht, dass die Zahlungen
unangemessen hoch sind, insbesondere in           1. Änderungen am Vertragstext brauchen
Bezug auf entgangene und zukünftige Gewin-        die Einstimmigkeit aller 55 Vertragsparteien.
                                                  Außer den Ländern der Europäischen Union
ne sowie die Tagebaufolgekosten. 30 Deshalb
                                                  scheinen jedoch wenige Mitgliedsstaaten
unterzieht sie die Zahlungen einem vertieften
                                                  Interesse an tiefgreifenden Änderungen
Beihilfeüberprüfungsverfahren.                    zu haben. Da mögliche Änderungen von
                                                  allen Vertragsparteien ratifiziert werden
                                                  müssen, sind die Aussichten auf einen
„[D]ie Kommission [hat] Bedenken                  Paris-kompatiblen ECT äußerst gering.
in Bezug auf die von Deutschland
vorgebrachte Rechtfertigung der                   2. Die Vorschläge der Europäischen Uni-
Entschädigungszahlungen für RWE                   on – unter allen bekannten immerhin die
und LEAG. Es bestehen Zweifel, ob                 weitreichendsten – fallen weit hinter das
                                                  zurück, was aus klimapolitischer Sicht nötig
die Entschädigung auf das erforder­
                                                  wäre. So sollen bestehende fossile Inves-
                                                                                                    7
liche Minimum beschränkt ist und                  titionen für zehn Jahre nach Inkrafttreten
die Beträge angemessen sind.“                     der Änderungen unter den Investitions-
                                                  schutz des ECT fallen. Das würde Inves-
Begründung der Europäischen ­                     tor*innenklagen gegen Klimamaßnahmen
Kommission für die Einleitung einer Über-         bis weit in die 2030er Jahre zulassen. 37
prüfung der Entschädigungen für die
Braunkohle­unternehmen 31                          3. Nach Ansicht der EU sollen Vertrags-
                                                   klauseln, die in der Vergangenheit Klagen
                                                   gegen Klima- und Umweltmaßnahmen
                                                   ermöglicht haben, in leicht eingegrenz-
ECT-Klageverzicht erhöht                           ter Form beibehalten werden. Somit
                                                   können Klagen gegen Maßnahmen zur
­Kohleentschädigungen                              Bekämpfung der Klimakrise auch in Zu-
                                                   kunft nicht ausgeschlossen werden. 38
Wodurch lassen sich diese unangemessen ho-
hen Entschädigungszahlungen erklären? Das         4. Die Schiedsgerichte, die den ECT so ge-
Ministerium selbst nennt dazu das Zugeständ-      fährlich machen, sind gar nicht Teil der Ver-
nis der Braunkohleunternehmen und seiner          handlungen zur Modernisierung. 39 Die EU
Eigentümer*innen, sich vertraglich dazu zu        hat bisher erfolglos versucht, das Thema der
verpflichten, auf Klagen unter dem Energie-       Schiedsgerichte auf die Verhandlungsagen-
charta-Vertrag zu verzichten: „Die Qualität       da zu setzen. Doch selbst wenn sich die EU
und der Umfang des Rechtsbehelfsverzichts         hier durchsetzen sollte, fallen ihre Vorschläge
                                                  weiter hinter andere EU-Handelsabkommen
haben bei der Entschädigungsdiskussion si-
                                                  zurück. Das bedeutet, dass in absehbarer
cherlich eine Rolle gespielt, sie waren jedoch    Zukunft die gleichen, höchst umstrittenen
nicht allein maßgeblich.” 32 Durch diesen Kla-    Schiedsgerichte und Schiedsrichter*in-
geverzicht haben die Braunkohleunterneh-          nen über Streitfälle entscheiden werden.
men ihre Entschädigungen also in die Höhe
treiben können.

Dass um den Klageverzicht unter dem ECT          vorsieht. 34 RWE versuchte zu verhindern,
gerungen wurde, zeigt der vierte Entwurf         dass sich auch die eigenen Gesellschafter
des Vertragstexts vom Juni 2020 bei dem          zu einem solchen Klageverzicht verpflichten
RWE und LEAG weiterhin Änderungen ver-           müssen. 35 Letztendlich konnten sich die bei-
langten. 33 So wollte die LEAG eine Passage      den Kohleunternehmen mit ihren Forderun-
aus dem ÖRV streichen, die einen erweiter-       gen nicht durchsetzen – die zur Streichung
ten Klageverzicht unter dem Energiecharta-       vorgeschlagenen Passagen finden sich im
Vertrag und anderen Investitionsabkommen         finalen Vertragstext.
Fazit
                                                         Der Energiecharta-Vertrag hat den deut-
                                                         schen Kohleausstieg schwieriger und t­eurer
                                                         gemacht, die langwierige Aushandlung des
                                                         öffentlich-rechtlichen Vertrags den Prozess
                                                         noch weiter verzögert. In ihrem Versuch,
                                                         Schiedsgerichtsklagen vorzubeugen, hat die
                                                         Bundesregierung schwerwiegende Nach-
                                                         teile in Kauf genommen. Mit dem öffentlich-
                                                         rechtlichen Vertrag hat sie ein Instrument für
                                                         den Kohleausstieg gewählt, das den Braun-
                                                         kohlekonzernen eine privilegierte Verhand-
                                                         lungsposition gewährt und die Risiken des
                                                         Kohleausstiegs einseitig zu Lasten der Öffent­
                                                         lichkeit regelt. Zudem wurde der Rechts­
                                                         behelfsverzicht durch die Kohleunternehmen
                                                         teuer erkauft: Zumindest ein Teil der unerklärt
                                                         hohen Entschädigungszahlungen an die
                                                         LEAG lässt sich nur plausibel über den Klage-
    Protest gegen hohe Kohleentschädigungen in B
                                               ­ erlin   verzicht begründen.
    Photo: campact, flickr

    „Die Regierung zahlt einen so hohen                  „Die Integrität des Pariser Klima­
    Preis, weil sie sich fürchtet, sonst jahre-            abkommens wird durch den Energie­
    lang in ein Verfahren vor einem inter-                 charta-Vertrag entscheidend
    nationalen Schiedsgericht verwickelt                  ­geschwächt. Europa und andere
    zu werden.“                                             [Länder] sollten sich von d
                                                                                      ­ iesem
8   Prof. Tobias Stoll, Universität Göttingen 40
                                                           ­chaotischen und gefährlichen
                                                         ­Anachronismus zurückziehen,
                                                          wenn wir die Erd­erwärmung auf
                                                          1,5°C begrenzen ­wollen.“­
    Eine genaue Bezifferung der Kosten, die die-         Laurence Tubiana, französische Verhand-
    ser Rechtsbehelfsverzicht verursacht hat, ist        lungsführerin bei der UN-Klimakonferenz
    ohne weiteren Einblick in den Verhandlungs-          in Paris 2015 43
    prozess nur schwer möglich. Am Beispiel
    der Entschädigungen für die LEAG zeigt sich
    aber, wie hoch der durch die Bundesregie-
    rung nicht nachvollziehbar begründete Teil           Recherchen haben gezeigt, dass die durch
    der Entschädigungen liegt. So würden nach            den ECT geschützte fossile Infrastruktur in
    Berechnungen von Ember der LEAG ledig-               Deutschland 55,8 Milliarden Euro beträgt. 44
    lich 189 Million Euro zustehen, wenn in der Be-      Angesichts der gravierenden Probleme, die
    rechnungsformel angemessene Annahmen                 der Energiecharta-Vertrag beim Kohleaus-
    getroffen werden.41 Hinzu kommen laut Be-            stieg verursacht hat, darf der Ausstieg aus
    rechnungen der Bundesregierung durch den             den übrigen fossilen Energieträgern nicht
    Kohleausstieg verursachte Tagebaufolgekos-           in ähnlicher Weise durch den ECT behindert
    ten von 35 Millionen Euro.42                         werden. Expert*innen haben einen Weg auf-
                                                         gezeigt, wie der Austritt aus dem Vertrag
    Von den vereinbarten 1,75 Milliarden Euro Ent-       trotz einer Verfallsklausel, die Klagen bis zu
    schädigung für die LEAG können also 1,526            zwanzig Jahre nach einem Ausstieg ermög-
    Milliarden Euro nicht plausibel erklärt werden.      licht, gelingen könnte.45 Um die Risiken des
    Wenn nicht davon ausgegangen wird, dass              Energiecharta-Vertrags für die Bekämpfung
    die Bundesregierung in den Verhandlungen             der Klimakrise zu minimieren, sollte die Bun-
    einseitige Zugeständnisse ohne Gegenleis-            desregierung zusammen mit anderen Mit-
    tung an die LEAG gemacht hat, dürfte ein             gliedstaaten einen sofortigen Ausstieg in die
    erheblicher Teil dieser Summe durch den Kla-         Wege leiten. In einer klimagerechten Zukunft
    geverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag           gibt es für ein Relikt des fossilen Zeitalters,
    erklärt werden können. Dabei ist insbesonde-         wie den ECT, k­ einen Platz.
    re der Fall der LEAG interessant, da diese unter
    dem Energiecharta-Vertrag während der Ver-
    handlungen klageberechtigt war und dem-
    entsprechend mit ihren Klagemöglichkeiten
    den Preis in die Höhe getrieben haben könnte.
Quellenverzeichnis                                                 18 ClientEarth (2020) Braunkohle-Ausstieg: Bundesre-
                                                                   gierung macht sich erpressbar, Pressemitteilung, 22 Juni
1 Fabian Huenke (2021) Anteil künftiger Emissionen Deut-           https://www.de.clientearth.org/braunkohle-ausstieg-bun-
scher Kohlekraftwerke am CO2-Budget, Brainpool Energy,             desregierung-macht-sich-erpressbar/
ht tps: // w w w.greenpeace - energy.de/ f ileadmin/doc s /
presse­material/210812_FactSheet-EnergyBrainpool_Kohle-            19 Siehe Auszug aus dem Dokument „Bewertung Kohle-
emissionen-2022-2038_CO2-Budget.pdf                                ausstieg durch Ordnungsrecht“ versendet vom Bundes-
                                                                   wirtschaftsministerium an das Kanzleramt am 31. Oktober
2 Bei einem Sondervotum der Umweltverbände, in dem                 2019. Verfügbar unter folgendem Link auf S. 81 https://frag-
sie sich für einen Ausstieg bis 2030 aussprachen.                  denstaat.de/anfrage/dokumente-zum-energiecharta-ver-
3 Für eine Übersicht der Fälle siehe: https://www.energy-          trag-und-kohleausstieg/639279/anhang/211025-UIGBe-
chartertreaty.org/cases/list-of-cases/. Da die Klagen geheim       scheid-NAMEIIIFinal_geschwaerzt.pdf
gehalten werden können, gibt es eindeutige Hinweise dar-           20 Amandine van den Berghe, Ida Westphal (2020) Der
auf, dass die tatsächliche Zahl höher liegt.                       ­ ffentliche-rechtliche Vertrag mit ­Braunkohlebetreibern und
                                                                   ö
4 Statement on the modernisation of the Energy Charter             Investitionsschiedsverfahren (ISDS), ClientEarth B
                                                                                                                    ­ riefing, Sep-
Treaty https://www.endfossilprotection.org/sites/default/files/­   tember https://www.documents.clientearth.org/wp-content/
documents/Statement%20of%20European%20Parliamen-                   uploads/library/2020-09-04-der-oeffentliche-rechtliche-ver-
tarians%20on%20the%20modernization%20of%20the%20                   trag-mit-braunkohlebetreibern-und-investitionsschiedsver-
TCE.pdf                                                            fahren-isds-ce-de.pdf

5 Michael Wech (2015) Konzerne klagen - Wir zahlen, Die            21 Im Folgenden basierend auf: Ida Westphal (2020), Stel-
Story im Ersten, ab 35:10, verfügbar unter: https://www.you-       lungnahme zum Thema „Öffentlich-rechtliche Verträge
tube.com/watch?v=YV2NZ9MQh0w                                       der Bundesregierung mit den Braunkohlebetreibern“,
                                                                   Öffent­
                                                                         liche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und
6 Martin Ströder (2017) Genehmigung verstößt gegen                 Energie des Deutschen Bundestages, 7. September https://
Umweltauflagen, Juve Nachrichten, 3. Mai https://www.juve.         w w w.bundestag.de/resource/blob/711246/c8642c292a-
de/nachrichten/verfahren/2017/05/eugh-zu-kraftwerk-moor-           ec135747bb2d312e0114c0/stgn-sv-westphal-data.pdf
burg-genehmigung-verstoesst-gegen-umweltauflagen
                                                                   22 Klima-Allianz (2020) Studie: Entschädigungen für Braun-
7 Wolfgang Irrek (2021) Zur Höhe der Ausgleichs­                   kohle deutlich zu hoch – Öko-Institut macht Gegenvor-
zahlung für nicht mehr verstrombare Strommengen                    schlag, Pressemeldung, 1. Juli https://www.klima-allianz.de/
im Zuge des deutschen Atomausstiegs: Überschlägige                 presse/meldung/studie-entschaedigungen-fuer-braunkoh-
­Abschätzung, 11. Mai https://www.hubertus-zdebel.de/wp-           le-deutlich-zu-hoch-oeko-institut-macht-gegenvorschlag;
 content/uploads/2021/05/20210511-Irrek-Atomausstieg-              Sarah Brown (2021) Germany’s flawed assumptions behind
 Entschaedigung.pdf                                                €4.4bn lignite compensation: exclusive analysis, Ember,
                                                                   16. Mai https://ember-climate.org/commentary/2021/05/16/­
8 Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Frage
                                                                   germanys-flawed-lignite-assumptions/
Nr. 302 September 2021 https://www.bmwi.de/Redaktion/

                                                                                                                                      9
DE/Parlamentarische-Anfragen/2021/09/9 -302.pdf ?_ _               23 Gesetzentwurf der Bundesregierung (2020) Entwurf
blob=publicationFile&v=4                                           eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der
                                                                   Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze
9 RWE AG and RWE Eemshaven Holding II BV v. King-
                                                                   (Kohleausstiegsgesetz), Drucksache 19/17342, 24. Februar
dom of the Netherlands (ICSID Case No. ARB/21/4); Uniper
                                                                   https://dserver.bundestag.de/btd/19/173/1917342.pdf
SE, Uniper Benelux Holding B.V. and Uniper Benelux N.V. v.
Kingdom of the Netherlands (ICSID Case No. ARB/21/22)              24 AFP (2021) So kommen 4,4 Milliarden Euro für LEAG und
                                                                   RWE zusammen, Tagesspiegel, 15. Mai https://www.tages-
10 Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau gegen
                                                                   spiegel.de/politik /fragwuerdige-formel-fuer-kohle-ent-
Komstroy, C741/19, LLCECLI:EU:C:2021:655 https://curia.­
                                                                   schaedigung-so-kommen-4-4-milliarden-euro-fuer-leag-
europa.eu/juris /do cument /do cument .js f ; js es sionid=
                                                                   und-rwe-zusammen/27193916.html
22321EF71C9053BFAB313B3D9AD939D2?text=&docid=
245528&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=                   25 Lutz Polanz, Achim Pollmeier (2020) Kohleausstieg:
first&part=1&cid=28131145                                          Viel Geld für wenig Klimaschutz, Monitor, 9 Juli https://
                                                                   w w w1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/kohleaus-
11 Urteil vom 6. März 2018, Slowakische Republik v
                                                                   stieg-144.html
Achmea BV, C284/16, ECLI:EU:C:2018:158 https://curia.
europ a .eu / juris /do cument /do cument .js f ? tex t= & do -    26 Diese sind: zukünftige Strom- und CO2-Preise, durch die
cid=19 9 9 6 8 & pageIndex= 0 & do clang=DE& mo -                  frühere Abschaltung geringe Fixkosten für Kraftwerke und
de=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=28131539                          Tagebauen und der Ausgleichzeitraum für vorgezogene
                                                                   Abschaltungen. Siehe: Greenpeace (2021) Strich durch die
12 Stan Putter (2021) The Netherlands Coal Phase-Out and
                                                                   Rechnung, 4. Juni https://www.greenpeace.de/themen/
the Resulting (RWE and Uniper) ICSID Arbitrations, Kluwer
                                                                   energiewende-fossile-energien/kohle/strich-durch-die-
Arbitration Blog, 24. August http://arbitrationblog.kluwerar-
                                                                   rechnung
bitration.com/2021/08/24/the-netherlands-coal-phase-out-
and-the-resulting-rwe-and-uniper-icsid-arbitrations/               27 Felix Matthes et al (2020) Einordnung der geplanten
                                                                   Entschädigungszahlungen für die Stilllegungen deutscher
13 Peter Rosher et al (2021) Moldova v. Komstroy (Case
                                                                   Braunkohlekraftwerke im Kontext aktueller Entwicklungen,
C-741/19): Key lessons and takeaways, Lexology, 16. September
                                                                   Öko-Institut e.V., 29. Juni https://www.oeko.de/fileadmin/
https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=12fdc985-
                                                                   oekodoc/Einordnung-der-geplanten-Entschaedigungs-
8785-45a0-a50d-e9ee80f2e1d6
                                                                   zahlungen-fuer-deutsche-Braunkohlekraftwerke.pdf
14 Open letter from climate leaders and scientists to signa-
                                                                   28 Bei RWE hängt dies laut Öko-Institut von der Höhe der
tories of the Energy Charter Treaty (ECT) https://www.end-
                                                                   Umbaukosten der Tagebaue ab.
fossilprotection.org/
                                                                   29 Michael Ritzau et al (2020) Ermittlung von Folgekosten
15 So sind 24 von 25 Klagen durch „niederländische“ In-
                                                                   des Braunkohletagebaus bei einem gegenüber aktuellen
vestor*innen durch Briefkastenfirmen eingereicht worden,
                                                                   Braunkohle – bzw. Revierplänen veränderten Abbau und
deren Eigentümer*innen nicht aus den Niederlanden kom-
                                                                   Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen, Gut-
men. https://energy-charter-dirty-secrets.org/de/#section2
                                                                   achten im Auftrag des BMWi, 14. Dezember https://www.
16 Die Kanalinsel Jersey ist über das Vereinigte König-            bet-energie.de/fileadmin/redaktion/PDF/Studien_und_
reich auch dem Energiecharta-Vertrag beigetreten, siehe:           Gutachten/Gutachten_Folgekosten/Gutachten_Folgekos-
https://www.energychartertreaty.org/treaty/contracting-            ten_Braunkohleausstieg_Abschlussbericht.pdf
parties-and-signatories/united-kingdom/
                                                                   30 European Commission (2021) Staatliche Beihilfen: Kom-
17 Bart-Jaap Verbeek (2021) Compensation for Stranded              mission leitet eingehende Prüfung der von Deutschland
Assets?, SOMO Longread, 21. April https://www.somo.nl/             geplanten Entschädigung für die vorzeitige Stilllegung von
compensation-for-stranded-assets/                                  Braunkohlekraftwerken ein, 2. März https://ec.europa.eu/
                                                                   commission/presscorner/detail/de/ip_21_972
31 Europäische Kommission (2021) Staatliche Beihilfe                Bildnachweise
     SA.53625 (2020/N) – Deutschland – Ausstieg aus der Braun-
     kohleverstromung, 2 März https://ec.europa.eu/competi-              Titelbild https://pixabay.com/images/id-4294655, Foto: jple-
     tion/state_aid/cases1/202117/292944_2268208_79_2.pdf                nio, pixabay, Pixabay License, pixabay.com/de/service/license/

     32 Nico Schmidt (2021) Wie Schiedsgerichte Europas Klima-           S.3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kernkraft-
     ziele bedrohen, Buzzfeed News, 23. Februar https://www.             werk_Brunsb%C3%BCttel_2.jpg, Foto: Louis-F. Stahl, Wiki-
     buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsge-             media Commons, CC BY-SA 3.0 DE, https://creativecom-
     richte-europa-klimaziele-90214917.html                              mons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

     33 Siehe Entwurf 4.0 des ÖRV, veröffentlicht nach einer An-         S.5 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nieuwe_cen-
     frage unter dem Informationsfreiheitsgesetz, S. 14f https://        trale_Maasvlakte.jpg, Foto: Zandcee, Wikimedia Commons,
     fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zum-energiecharta-                CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0
     vertrag-und-kohleausstieg/639279/anhang/211025-UIGBe-
                                                                         S.6 https://flic.kr/p/QUSMqy, Foto: Andreas Franke, flickr,
     scheid-NAMEIIIFinal_geschwaerzt.pdf
                                                                         CC BY-NC-ND 2.0, https://creativecommons.org/licenses/by-
     34 In Entwurf 4.0 des ÖRV schlug die LEAG vor, §24(4) des           nc-nd/2.0/legalcode
     ÖRV zu streichen.
                                                                         S.8 „Energiecharta_kuendigen_Berlin-0965 Moritz Richter“,
     35 In Entwurf 4.0 des ÖRV schlug RWE vor, die entspre-              https://flic.kr/p/2m38j2T, Foto: campact, flickr, CC BY-NC 2.0,
     chenden Teile von §24(4) zu streichen.                              https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

     36 Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der
     Fraktion DIE LINKE Betr.: „Der Energiecharta-Vertrag
     und seine Modernisierung“ BT-Drucksache: 19/16889
     https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-
     Anfragen/2019/19-16889.pdf?__blob=publicationFile&v=6               Impressum
     37 European Union (2021) Text proposal for the moderni-
     sation of the Energy Charter Treaty - additional submission         Herausgeber:
     https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/eu_submis-          PowerShift – Verein für eine ökologisch­
     sion_-_revised_definition_of_economic_activity_in_the_              solidarische Energie­ & Weltwirtschaft e. V.
     energy_sector.pdf
                                                                         Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
     38 European Union (2020) text proposal for the modernisa-           Tel.: +49 30 42 805 479
     tion of the Energy Charter Treaty https://trade.ec.europa.eu/
     doclib/docs/2020/may/tradoc_158754.pdf
                                                                         E-Mail: fabian.flues@power-shift.de
                                                                         Web: https://power-shift.de
     39 International Energy Charter (2018) Approved Topics for
     Modernisation of the Energy Charter Treaty, 29 November
                                                                         Mit­Herausgeber:
10
     https://www.energycharter.org/media/news/article/appro-
     ved-topics-for-the-modernisation-of-the-energy-charter-             Attac Deutschland
     treaty/
                                                                         ClientEarth
     40 Petra Pinzler (2020) Warum der Kohleausstieg so teuer            Europe Beyond Coal
     ist, Zeit Online, 3 Juli https://www.zeit.de/wirtschaft/ 2020-07/
     kohleausstieg-energiewende-leag-rwe-entschaedigung-
                                                                         Forum Umwelt und Entwicklung
     bundesregierung                                                     Naturfreunde Deutschlands e.V.
     41 S. Greenpeace (2021), Fußnote 26
                                                                         Netzwerk Gerechter Welthandel
                                                                         Umweltinstitut München e.V.
     42 Michael Ritzau et al (2020), Fußnote 29
                                                                         Urgewald
     43 Arthur Neslen (2021) Energy lawsuits pact seen threate-
     ning Paris climate deal, Reuters, https://www.reuters.com/
     legal/litigation/energy-lawsuits-pact-seen-threatening-pa-          Autor: Fabian Flues
     ris-climate-deal-2021-10-01/                                        Dank für hilfreiche Kommentare an:
     44 Oliver Moldenhauer, Nico Schmidt (2021) ECT data ana-            Francesca Mascha Klein, Ludwig Essig, Nelly
     lysis: Results and Methods, Investigate Europe, 23. Februar         Grotefendt, Sonja Meister und Wiebke Witt
     https://www.investigate-europe.eu/en/2021/ect-data/                 Redaktion: Vanessa Fischer, Alessa Hartmann
     45 Nathalie Bernasconi-Osterwalder et al (2021) Ener-               Bildredaktion: Lilian Leupold
     gy Charter Treaty Reform: Why withdrawal is an option,              Layout, Satz & Reinzeichnung:
     Investment Treaty News, 20 July https://www.clientearth.
     org/latest/documents/energy-charter-treaty-reform-why-
                                                                         Tilla Balzer I buk.design
     withdrawal-is-an-option/
                                                                         Berlin, November 2021

     Alle Hyperlinks am 1. November 2021 überprüft.

                                                                         Diese Publikation wurde unterstützt durch
                                                                         die Olin gGmbH. Die Olin gGmbH ist eine
                                                                         Förderorganisation für Umwelt und Natur-
                                                                         schutz. Sie unterstützt umwelt- und gesell-
                                                                         schaftspolitische Organisationen.
Sie können auch lesen