Teuer erkauft: Wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohle ausstiegs in die Höhe trieb
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Teuer erkauft: Wie der Energiecharta- Vertrag die Kosten des deutschen Braunkohleausstiegs in die Höhe trieb Zusammenfassung Dieses Briefing beleuchtet, welche Rolle der (2) Den in den Verträgen vereinbarten Verzicht Energiecharta-Vertrag (ECT) beim deutschen auf Klagen unter dem ECT haben sich die Braunkohleausstieg gespielt hat. Es zeigt, dass Braunkohleunternehmen teuer bezahlen der ECT die Modalitäten des Kohleausstiegs ins- lassen. Wie die Bundesregierung eingeräumt besondere in zweierlei Hinsicht beeinflusst hat: hat, war der Klageverzicht ein wichtiger Faktor für die ansonsten unerklärlich hohen (1) Um Investitionsstreitigkeiten unter dem ECT Entschädigungen an LEAG und RWE. auszuschließen, wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bundesregierung und den Der Fall des deutschen Braunkohleausstiegs Braunkohleunternehmen RWE und LEAG zeigt, wie der ECT den Ausstieg aus den fossilen ausgehandelt. In diesem rechtlichen Rahmen Brennstoffen erheblich komplizierter und besaßen die Firmen eine enorme Verhand- teurer macht. Ein sofortiger Austritt aus dem lungsmacht und konnten so die Risiken des ECT ist deshalb unverzichtbar, damit er den Kohleausstiegs auf die Allgemeinheit verlagern. Ausstieg aus den übrigen fossilen Energie- trägern nicht in ähnlicher Weise behindert. Einleitung für den Ausstieg aus der Kohle abrücken und die neue Bundesregierung voraussichtlich ein Der deutsche Ausstieg aus der Kohleverstro- früheres Ausstiegsdatum anstrebt. Allerdings mung ist ein klima- und finanzpolitisches steht nicht nur das Tempo des Kohleausstiegs Desaster. Schon ein Jahr nach seinem Inkraft- in Frage, sondern auch die Eckpfeiler des treten ist das Kohleausstiegsgesetz (Gesetz Kohlegesetzes. zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung) von der politischen Reali- Die stärkste Kritik aus Politik, Wissenschaft tät überholt. Das zeigt sich unter anderem da- und Zivilgesellschaft rufen die Vereinbarun- ran, dass mittlerweile Vertreter*innen aller im gen zum Ausstieg aus der Braunkohlever- Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnah- stromung hervor. Dabei stehen insbesondere me der AfD) von dem Enddatum im Jahr 2038 drei Elemente im Mittelpunkt:
1. Die Kosten: Den Braunkohleunternehmen Box 1 RWE und LEAG werden insgesamt 4,35 Milli- arden Euro Entschädigung für die Einstellung Was Schiedsverfahren so der Braunkohleverstromung bis 2038 zuge- gefährlich macht sprochen. Es gibt jedoch erhebliche Zweifel an der Angemessenheit dieser Summe. Auch die Investitionsschiedsverfahren unter Europäische Kommission hält die vereinbar- dem Energiecharta-Vertrag bieten ten Zahlungen für unzulässige Beihilfen und Investor*innen erhebliche Vorteile unterzieht sie deshalb im Rahmen eines Bei- gegenüber ordentlichen Gerichten: hilfeverfahrens einer eingehenden Prüfung. ʇ Geheimhaltung: Schiedsverfahren unter dem ECT sind nicht 2. Der Zeitpunkt: Mit der geplanten Abschal- öffentlich und erlauben praktisch keine tung des letzten Kohlekraftwerks im Jahr Beteiligung durch Dritte, etwa betroffene 2038 gehört Deutschland zu den EU-Staaten, Anwohner*innen oder Nichtregierungs die am spätesten aus der Kohle aussteigen organisationen. In manchen Fällen wer- werden. Berechnungen von Energy Brainpool den sie sogar komplett geheim gehalten, sodass weder klagende*r Investor*in im Auftrag von Greenpeace Energy zeigen, noch beklagter Staat oder die Entschädi- dass ein erheblicher Anteil des verbleiben- gungssumme öffentlich bekannt sind. den deutschen CO 2 -Budgets – je nach CO 2 - Zertifikatspreis zwischen 39 Prozent und 45 ʇ Auswahl der Schiedsrichter*innen: Prozent – in einem 1,5°C Szenario durch die In Investitionsschiedsverfahren können klagende*r Investor*in und der verklagte Kohleverstromung aufgebraucht würden.1 Staat das Schiedsgericht je zur Hälfte auswählen. Das gibt Investor*innen er- 3. Die Methode: Als Instrument für die Reg- heblichen Spielraum den Ausgang des lung des Kohleausstiegs wurde ein öffent- Verfahrens mitzubestimmen. Zudem lich-rechtlicher Vertrag (ÖRV) gewählt, der sind die Schiedsrichter*innen in den zwischen den Kohleunternehmen und den Verfahren häufig wirtschaftsfreund- beteiligten Bundesministerien verhandelt liche Investitionsrechtsexpert*innen. wurde. Das Instrument des ÖRV weist gegen- 2 ʇ Vage und weit definierte über einer rein gesetzlichen Regelung jedoch Eigentumsrechte: eine Reihe von Schwachstellen auf, etwa die Die Eigentumsrechte, auf die sich die fehlende Flexibilität für zukünftige Klimamaß- Investitionsklagen stützen, sind im ECT nahmen und die Rechtsunsicherheit durch sehr vage gehalten und werden von die vertragliche Festlegung eines Rechts auf Schiedsgerichten oft sehr weit aus- Nachverhandlungen im Falle wesentlicher Än- gelegt. Dadurch ist es Investor*innen möglich, in Fällen Entschädigungen derungen. einzuklagen, in denen dies unter ordent- lichen Gerichten nicht möglich wäre. Angesichts dieser Probleme und Unzuläng- lichkeiten des von der Bundesregierung ein- ʇ Höhe der Entschädigungen: geschlagenen Wegs aus der Kohle stellt sich Oftmals fallen Entschädigungen bei In- vestitionsschiedsverfahren höher aus als die Frage, warum dieser so gewählt und vor nationalen Gerichten. Denn häufig durchgesetzt wurde. Dieses Briefing zeigt, werden entgangene Gewinne in einem welche Rolle der Energiecharta-Vertrag beim Umfang entschädigt, der in ordentlichen Kohleausstieg gespielt hat. Da der Zeitpunkt Rechtssystemen nicht möglich wäre. der Abschaltung der letzten Kohlekraft ʇ Keine Berufungsinstanz: werke bereits in der Kommission „Wachstum, In Schiedsverfahren sind Berufungs- Strukturwandel und Beschäftigung“ (der so- möglichkeiten extrem eingeschränkt. genannten Kohlekommission) vorgeschlagen So können Staaten Urteile, die beson- wurde, 2 wird der Fokus hier auf den Entschädi- ders günstig für Investor*innen ausfal- gungssummen und dem Mittel der öffentlich- len, nur in Ausnahmefällen anfechten. rechtlichen Verträge liegen. ʇ Weltweite Durchsetzbarkeit: Schiedsgerichtsurteile sind weltweit durchsetzbar. Wenn Staaten Fälle verlie- Der Energiecharta-Vertrag: ren und sich weigern Entschädigungen Konzernklagerechte für zu zahlen, können Investor*innen Ver- Energieinvestor*innen mögenswerte des verurteilten Staats in anderen Ländern konfiszieren lassen. Der Energiecharta-Vertrag (abgekürzt aus dem englischen ECT – Energy Charter Treaty) Aus diesen Eigenschaften ist auch ersichtlich, ist ein internationales Abkommen aus den dass bereits die Androhung von Klagen ein 1990er Jahren, das Handel, Transit und Inves- Druckmittel darstellen kann, um Regierun- titionen im Energiebereich betrifft. Die 53 Ver- gen zu Zugeständnissen zu bewegen. tragsparteien sind überwiegend Länder aus Europa, West- und Zentralasien. Der Vertrag
Box 2 ECT Klagen gegen Deutschland Deutschland wurde bereits vier Mal unter dem Energiecharta-Vertrag verklagt, nur bei zwei Klagen sind Details bekannt: Vattenfall v Deutschland I: Im Jahr 2009 verklagte der schwedische Energieversorger Vattenfall die Bundes republik auf 1,4 Milliarden Euro Entschä- digung, nachdem die Stadt Hamburg für Vattenfalls Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg strenge Wasserauflagen erlassen hatte. Vattenfall ließ die Schiedsgerichtsklage fallen, als die Stadt Hamburg sich darauf einließ die Wasserauflagen wieder zu senken. Vertreter*innen der Hamburger Landesregie- rung verwiesen später darauf, dass die hohen Atomkraftwerk Brunsbüttel, wegen dessen Stilllegung Entschädigungsforderungen entscheidend Vattenfall Klage gegen Deutschland einreichte dazu beitrugen, die Stadt zum Einlenken zu Photo: Quartl, Wikimedia Commons bewegen. 5 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen der Verletzung von europäischen Umweltricht- ermöglicht es ausländischen Energieinves- linien bei der Genehmigung des Kraftwerks.6 tor*innen, Staaten vor einem Schiedsgericht auf Entschädigung zu verklagen, wenn sie Vattenfall v Deutschland II: ihre Investitionen durch staatliches Handeln Nach dem beschleunigten Atomausstieg negativ beeinträchtigt sehen. Von dieser im Jahr 2011 zog Vattenfall wieder vor ein Schiedsgericht, um Entschädigungen für die Möglichkeit machen die Investor*innen rege 3 Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel Gebrauch: Unter dem Energiecharta-Vertrag und Brunsbüttel einzuklagen. Der ECT-Streit- wurden bereits über 142 Schiedsverfahren von fall dauerte mehr als neun Jahre und kostete Investor*innen gegen Staaten eingeleitet. 3 Da- alleine die Bundesrepublik mehr als 20 Mil- runter fallen auch die Klagen der deutschen lionen Euro für die Verfahrenskosten. Fünf Kohlekonzerne RWE und Uniper gegen den Bundesministerien waren in das Verfahren in- niederländischen Kohleausstieg (s. Box 4). Das volviert. Nachdem Vattenfall zwei Mal erfolg- liegt auch daran, dass der ECT Investor*innen reich vor dem deutschen Verfassungsgericht weitreichendere Eigentumsrechte und vorteil- gegen die Modalitäten des Atomausstiegs haftere Verfahrensbedingungen einräumt als geklagt hatte, einigten sich Vattenfall und die staatliche Gerichte (s. Box 1). Bundesregierung schließlich außergerichtlich auf eine Entschädigung von mehr als 1,4 Mil- liarden Euro. Eine energiewirtschaftliche „Der kaum bekannte Energiecharta- Analyse geht davon aus, dass diese Zahlung Vertrag bedroht jedoch die in ihrer Höhe nicht gerechtfertigt ist.7 Das Klimaziele der EU auf nationaler und anstehende Urteil des Schiedsgerichts, dass internationaler Ebene.“ mit der Vereinbarung abgewendet wurde, dürfte einen Beitrag zu der hohen Entschädi- Offener Brief von 300 Parlamentarier*innen gungssumme geleistet haben (was allerdings aus ganz Europa 4 von der Bundesregierung bestritten wird 8). Über zwei weitere ECT-Verfahren gegen Deutschland ist wenig bekannt. In den beiden Streitfällen verklagen das öster- Auch die Bundesrepublik Deutschland wur- reichische Bauunternehmen Strabag und de bereits mehrfach unter dem ECT verklagt der irische Energieinvestor Mainstream (s. Box 2): Bei der sich fast zehn Jahre hin- Renewable Power die Bundesrepublik ziehenden Schiedsgerichtsklage Vattenfalls für die Umstellung der Förderung von über Entschädigungen für den deutschen offshore Windparks auf ein Auktions- Atomausstieg waren fünf Bundesministe- modell. Beide Verfahren laufen noch.9 rien involviert und es standen bis zu sieben Milliarden Euro auf dem Spiel. Dieses Mam- mutverfahren und die Höhe der verlangten Entschädigungssumme dürften das Wissen um die Gefahren von Schiedsgerichtsklagen im ministerialen Apparat erheblich erhöht haben. So wurde beim Kohleausstieg, im
Vergleich zum Atomausstieg, in zweifacher Box 3 Weise auf die Klagemöglichkeiten unter dem Energiecharta-Vertrag reagiert: Durch groß- Urteil des EuGH: zügig bemessene, „freiwillige“ Zahlungen an Das Ende aller Sorgen? die Braunkohlebetreiber und durch die Um- setzung des Braunkohleausstiegs in einem Am 2. September 2021 verkündete der öffentlich-rechtlichen Vertrag, der Schieds- Europäische Gerichtshof (EuGH), dass gerichtsklagen unter dem ECT ausschließt. Schiedsverfahren unter dem ECT zwischen Beide Punkte werden im Folgenden genauer Investor*innen aus der EU und EU-Mitglieds- staaten gegen europäisches Recht verstoßen untersucht; zunächst soll jedoch ein Blick auf und deshalb illegal sind.10 Das Urteil folgt die Möglichkeiten der Braunkohleunterneh- einer Entscheidung aus dem Jahr 2018, die men geworfen werden, unter dem ECT zu bereits Schiedsverfahren unter bilateralen klagen. Investitionsabkommen innerhalb der EU für unvereinbar mit dem EU-Recht erklär- te (Achmea).11 Es ist noch nicht verbindlich ECT-Klagemöglichkeiten für für die Mitgliedsstaaten; ein rechtsverbind Braunkohlekonzerne liches Urteil wird jedoch 2022 folgen. Dieses Urteil wird Schiedsverfahren innerhalb der Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht es aus- EU beeinträchtigen, kann jedoch zukünftige ländischen Investor*innen – sofern sie aus Verfahren nicht effektiv verhindern, denn: einem der über 50 ECT-Mitgliedstaaten kom- (1) Schiedsgerichte haben die Rechtspre- men – Klagen vor Investitionsschiedsgerich- chung des EuGH bereits in der Vergan- ten einzureichen. Ausgeschlossen sind damit genheit ignoriert und sich weiterhin für eigentlich Fälle, in denen Investor*innen ihr zuständig erklärt: Nach der Achmea-Ent- eigenes Herkunftsland verklagen, sowie Kla- scheidung des EuGH haben 56 Schieds- gen von Investor*innen aus Drittstaaten. In gerichte dessen Einwände verworfen12 und der Praxis können diese Einschränkungen Schiedsverfahren trotz der klaren Position aber leicht umgangen werden: In zahlreichen des EuGH weitergeführt. Es ist zu erwarten, Fällen haben Schiedsgerichte sowohl Klagen 4 dass sie diese Linie beibehalten werden. von Investor*innen gegen ihre Heimatländer (2) Der ECT bietet praktisch keinen als auch Klagen aus Drittstaaten zugelassen, Schutz gegen Klagen durch Briefkasten- sofern sie über Briefkastenfirmen eingeleitet firmen – bereits jetzt werden viele Klagen wurden.15 durch diese eingereicht. Anwaltskanzleien empfehlen potentiellen Investor*innen, Unter diesen Voraussetzungen wären die Investitionen über einen Standort außer- Haupteigentümer der LEAG, die die Lau- halb der EU umzuleiten, um so vollständige sitzer Braunkohletagebaue und -kraftwer- Klagerechte unter dem ECT zu erhalten.13 ke betreibt, die tschechische Energetický a Průmyslový Holding (EPH) und der auf der (3) Die Vollstreckung von Urteilen zwischen Kanalinsel Jersey sitzende Investitionsfonds EU-Investor*in und EU-Mitgliedstaat ist PPF zweifellos klageberechtigt. Denn sowohl zwar innerhalb der EU nicht mehr möglich. Allerdings befürchten Rechtsexpert*innen, Deutschland als auch Tschechien und das Ver- dass Gerichte außerhalb der EU diese Urteile einigte Königreich sind Mitglieder des Ener- anerkennen und vollstrecken werden. giecharta-Vertrags.16 Die Betreiberfirma im rheinischen Braunkohlerevier, die Rheinisch- Auch wenn das EuGH-Urteil Verfahren Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE), könn- innerhalb der EU komplizierter und kost- te als in Deutschland sitzendes Unternehmen spieliger macht, wird es diese – aller Vor- prima facie nicht gegen die Bundesrepublik aussicht nach – nicht verhindern können. klagen. Das Klageverbot kann die europaweit agierende RWE jedoch durch die Einreichung einer ECT-Klage durch ein ausländisches Toch- „Die Drohung eines Investitionsschieds- terunternehmen versuchen zu umgehen. Bei verfahren kann ausreichen um eine einer solchen Klage durch RWE läge es dann Regierung davon abzuhalten, Gesetze in der Entscheidungsgewalt des Schiedsge- im öffentlichen Interesse zu erlassen. richts, ob das Unternehmen tatsächlich klage- Deshalb sehen die Unterzeichner*innen berechtigt ist und eine Klage damit zulässig dieses Briefs den Energiecharta-Ver- wäre. Zwei Urteile des Europäischen Gerichts- trag als eine große Hürde für die Um- hofs schränken die Klagemöglichkeiten inner- setzung des Pariser Klimaabkommens halb der EU zwar eigentlich ein, in der Praxis und des Europäischen Green Deals.“ können sie aber leicht ausgehebelt werden (s. Box 3). Die Klagemöglichkeiten potentieller Offener Brief von über 500 Klimawissen- Kläger*innen aus dem Vereinigten Königreich schaftler*innen und -schützer*innen 14 sind ohnehin nicht von den Urteilen des EuGH betroffen.
Box 4 RWE & Uniper Klagen gegen die Niederlande Als sich im Sommer 2019 abzeichnete, dass die Niederlande den Kohleausstieg be- schleunigen werden, um eine Chance zu haben, ihre internationalen Klimaverpflich- tungen einzuhalten, dauerte es nicht lange, bis sich der niederländische CEO von Uniper zu Wort meldete. Sollten die Niederlande wie angekündigt 2030 aus der Kohlever- stromung aussteigen und nicht freiwillig hohe Entschädigungen zahlen, werde Uniper sie unter dem Energiecharta-Ver- trag verklagen. Der Kohleausstieg wurde dennoch für 2030 beschlossen und mit dieser Drohung im Hintergrund verhandel- ten die beiden deutschen Kohlekonzerne RWE und Uniper mit der niederländischen Regierung über Kompensationszahlungen. Doch die angebotenen Millionensummen waren Uniper und RWE jedoch nicht genug. Kohlekraftwerk Maasvlakte, wegen dessen geplanter Still Sie reichten im Frühjahr 2021 jeweils eine legung Uniper Klage gegen die Niederlande einreichte ECT-Klage gegen die Niederlande ein und Photo: Zandcee, Wikimedia Commons verlangen insgesamt etwa 2,4 Milliarden Euro Entschädigung für den Kohleausstieg. Der komplizierte Weg zum Doch Untersuchungen der Organisationen Klageverzicht SOMO und Ember legen nahe, dass die Kohlekraftwerke, die 2030 abgeschaltet wer- Auch um solche Klagen unter dem Ener- 5 den müssen, kaum noch etwas wert sind.17 In giecharta-Vertrag oder anderen Investi- einer Studie zeigen die Organisationen auf, tionsverträgen auszuschließen, wählte die dass die Gewinne der Kohlekraftwerke seit Bundesregierung als Ausstiegsinstrument 2018 eingebrochen sind und sie nach derzei- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den tigen Berechnung ab 2022, spätestens aber Betreibern der Braunkohlekraftwerke. In einer ab 2024, Verluste schreiben werden. Gründe internen Bewertung des Bundeswirtschafts- hierfür sind der steigende CO2-Preis und der ministerium an das Bundeskanzleramt aus zunehmende Einsatz von erneuerbaren Ener- dem Jahr 2019 heißt es, dass „die Einführung gien. Mit der ECT-Klage könnten sich RWE von Ordnungsrecht das Klagerisiko erhöhen und Uniper Kraftwerke vergolden lassen, die [dürfte]“. So sei „zu erwarten, dass die Unter- bald in den roten Zahlen stehen werden. nehmen neben dem nationalen Rechtsweg auch internationale Schiedsverfahren anstre- ben werden“.19 Zudem verweist das Ministeri- „Mit Unterzeichnung der Verträge um auf die Klagedrohung Unipers gegen den wären die Hände von Gesetzgeber und niederländischen Kohleausstieg (die Klage- Regierung in Zukunft stark gebunden. erhebung durch Uniper erfolgte erst im Jahr Wir riskieren, einer kolossal teuren Ver- 2021, s. Box 4). Ein ordnungsrechtlicher Aus- einbarung ausgeliefert zu werden, die stieg wurde also auch deshalb verworfen, um gleichzeitig eine Katastrophe für das ECT-Klagen zu vermeiden. Klima bedeutet.“ Stattdessen verhandelte die Bundesregie- Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth 18 rung in einem langwierigen Prozess einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Braun- kohleunternehmen aus. In diesem verzich- ten die Firmen zwar explizit auf ihr Recht, auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags zu klagen (§24 des ÖRV). Und nach einer Analy- se der Organisation ClientEarth schließt die- ser Rechtsbehelfsverzicht Klagen unter dem Energiecharta-Vertrag tatsächlich größten- teils aus. 20 Der öffentlich-rechtliche Vertrag weist aber schwerwiegende Nachteile gegen- über einer ordnungsrechtlichen Absicherung des Braunkohleausstiegs auf. 21
Das Instrument des ÖRV und der ausgehan- delte Vertrag zwischen Kohleunternehmen und Bundesregierung zeigen also schwerwie- gende Nachteile gegenüber einer gesetzli- chen Lösung. Der wesentliche Vorteil, den der ÖRV bietet, liegt im weitestgehenden Aus- schluss von Schiedsgerichtsklagen, insbeson- dere nach dem Energiecharta-Vertrag. Hohe Ausstiegskosten Insgesamt erhalten die Braunkohleunterneh- men RWE und LEAG 4,35 Milliarden Euro an Entschädigung für die Abschaltung von Kraft- werken. (Gesetzlich festgelegte Stilllegungen von Kraftwerken nach dem Jahr 2030 erfolgen entschädigungsfrei.) Zahlreiche Expert*innen Braunkohlekraft Boxberg, das erst 2038 entgültig still schätzen diese Summe als zu hoch ein. 22 gelegt werden soll Photo: Andreas Franke, flickr Dabei änderte das Bundeswirtschaftsminis- Durch die Aushandlung des ÖRV wurde den terium seine Aussagen zur Berechnungs- Braunkohleunternehmen ein wesentlich grö- grundlage für die Entschädigungen. Zunächst ßerer Einfluss auf das Ergebnis ermöglicht, behauptete das Ministerium, etwa in der Be- als dies bei einer gesetzlichen Regelung der gründung des Kohleausstiegsgesetzes, die Fall gewesen wäre: Bei einer gesetzlichen Re- Entschädigungssummen seien auf Grundlage gelung wären die Braunkohleunternehmen einer „formelbasierten Entschädigungslogik“ eine unter vielen Interessensgruppen im or- zustande gekommen. 23 Nachdem Green- dentlichen Gesetzgebungsprozess gewesen, peace die Formel veröffentlicht und die darin der unter der Beteiligung und den Augen der einfließenden Annahmen als „realitätsfremd“ 6 Öffentlichkeit stattgefunden hätte. Stattdes- und „zu einer systematischen Überbewertung sen waren sie in den nicht-öffentlichen Ver- der Entschädigungszahlungen führen[d]“ handlungen um den ÖRV der einzige Partner, kritisiert hatte, änderte das Ministerium seine von dessen Zustimmung ein erfolgreicher Argumentation: Die Entschädigungssummen Abschluss abhängig war. Diese gute Ver- seien nicht durch eine Formel, sondern durch handlungsposition wussten die Braunkohle- Verhandlungen zustande gekommen. 24 unternehmen für sich zu nutzen. „Die Entschädigung für die LEAG ist definitiv unangemessen.“ Dabei haben sie es geschafft, die Risiken und Unwägbarkeiten der zukünftigen Ener- giepolitik einseitig auf die Öffentlichkeit zu verschieben. So sind in dem ÖRV keine Szena- Felix Matthes, Öko-Institut e. V., ehem. rien vorgesehen, die eine Reduktion der Ent- Mitglied der „Kohlekommission“ 25 schädigung für die Unternehmen vorsehen. Die einzig festgehaltene Ausnahme besteht für den Fall einer Ablehnung der Entschädi- Dabei gibt es eine Reihe von Hinweisen, dass gungshöhe durch die Europäische Kommis- die Entschädigungen unangemessen hoch sion aus beihilferechtlichen Gründen. sind: Höhere Entschädigungszahlungen sind je- 1. In einer für Greenpeace verfassten Studie doch möglich, wenn schon 2030 Schluss sein untersucht der Klima-Thinktank Ember, unter soll mit Kohle, sofern ein Vorziehen des Aus- welchen Bedingungen die vom Ministerium stiegspfads auf 2035 mehr als acht Jahre im angeführte Formel zu der gewährten Ent- Voraus beschlossen wird oder es zu anderen schädigungshöhe kommen würde. Das Er- wesentlichen Änderungen kommt. Die Risi- gebnis zeigt, dass in den drei entscheidenden ken und Unwägbarkeiten wurden so einsei- Punkten für die Kohlekonzerne besonders tig zu Lasten der Steuerzahler*innen geregelt. vorteilhafte Annahmen getroffen wurden. 26 Außerdem schränkt der ÖRV den Gestal- Nach Ember Berechnungen liegt die ange- tungsspielraum künftiger Regierungen und messene Entschädigungshöhe bei maximal die Handlungsmöglichkeiten bei einem Kurs- 343 Millionen Euro für RWE und LEAG. wechsel in der Klimapolitik unsachgemäß ein. Der Umsetzung des nach Pariser Klima 2. Auch das Öko-Institut hat die Entschä- abkommen und europäischen und deutschen digungszahlungen unter die Lupe genom- Klimazielen nötigen Kohleausstiegs bis 2030 men. 27 Die Wissenschaftler kommen zu wurden unnötige Hürden gesetzt. dem Ergebnis, dass insbesondere die hohen
Entschädigungen für die LEAG von 1,75 Mil- liarden Euro nicht durch die Umstände des Box 5 Kohleausstiegs zu rechtfertigen sind. 28 Die ECT-Reformprozess: Von Analyse des Öko-Instituts zeigt, dass für die Kraftwerke der LEAG ein kaum beschleu- vornherein zum S cheitern nigter Ausstiegspfad vereinbart wurde. Ein verurteilt vom Bundeswirtschaftsministerium in Auf- Als Reaktion auf die Kritik am ECT setzte trag gegebenes Gutachten kommt zu dem das Bundeswirtschaftsministerium sei- Schluss, dass die durch den Kohleausstieg ne Hoffnungen auf die derzeit laufenden entstehenden zusätzlichen Tagebaufolge- Modernisierungsverhandlungen. 36 Doch kosten für die LEAG maximal 35 Millionen bereits jetzt kann ausgeschlossen werden, Euro betragen. 29 dass die Probleme des Vertrags inner- halb dieser Verhandlungen behoben wer- 3. Die Europäische Kommission sieht ebenfalls den. Die 4 wichtigsten Gründe hierfür: einen Anfangsverdacht, dass die Zahlungen unangemessen hoch sind, insbesondere in 1. Änderungen am Vertragstext brauchen Bezug auf entgangene und zukünftige Gewin- die Einstimmigkeit aller 55 Vertragsparteien. Außer den Ländern der Europäischen Union ne sowie die Tagebaufolgekosten. 30 Deshalb scheinen jedoch wenige Mitgliedsstaaten unterzieht sie die Zahlungen einem vertieften Interesse an tiefgreifenden Änderungen Beihilfeüberprüfungsverfahren. zu haben. Da mögliche Änderungen von allen Vertragsparteien ratifiziert werden müssen, sind die Aussichten auf einen „[D]ie Kommission [hat] Bedenken Paris-kompatiblen ECT äußerst gering. in Bezug auf die von Deutschland vorgebrachte Rechtfertigung der 2. Die Vorschläge der Europäischen Uni- Entschädigungszahlungen für RWE on – unter allen bekannten immerhin die und LEAG. Es bestehen Zweifel, ob weitreichendsten – fallen weit hinter das zurück, was aus klimapolitischer Sicht nötig die Entschädigung auf das erforder wäre. So sollen bestehende fossile Inves- 7 liche Minimum beschränkt ist und titionen für zehn Jahre nach Inkrafttreten die Beträge angemessen sind.“ der Änderungen unter den Investitions- schutz des ECT fallen. Das würde Inves- Begründung der Europäischen tor*innenklagen gegen Klimamaßnahmen Kommission für die Einleitung einer Über- bis weit in die 2030er Jahre zulassen. 37 prüfung der Entschädigungen für die Braunkohleunternehmen 31 3. Nach Ansicht der EU sollen Vertrags- klauseln, die in der Vergangenheit Klagen gegen Klima- und Umweltmaßnahmen ermöglicht haben, in leicht eingegrenz- ECT-Klageverzicht erhöht ter Form beibehalten werden. Somit können Klagen gegen Maßnahmen zur Kohleentschädigungen Bekämpfung der Klimakrise auch in Zu- kunft nicht ausgeschlossen werden. 38 Wodurch lassen sich diese unangemessen ho- hen Entschädigungszahlungen erklären? Das 4. Die Schiedsgerichte, die den ECT so ge- Ministerium selbst nennt dazu das Zugeständ- fährlich machen, sind gar nicht Teil der Ver- nis der Braunkohleunternehmen und seiner handlungen zur Modernisierung. 39 Die EU Eigentümer*innen, sich vertraglich dazu zu hat bisher erfolglos versucht, das Thema der verpflichten, auf Klagen unter dem Energie- Schiedsgerichte auf die Verhandlungsagen- charta-Vertrag zu verzichten: „Die Qualität da zu setzen. Doch selbst wenn sich die EU und der Umfang des Rechtsbehelfsverzichts hier durchsetzen sollte, fallen ihre Vorschläge weiter hinter andere EU-Handelsabkommen haben bei der Entschädigungsdiskussion si- zurück. Das bedeutet, dass in absehbarer cherlich eine Rolle gespielt, sie waren jedoch Zukunft die gleichen, höchst umstrittenen nicht allein maßgeblich.” 32 Durch diesen Kla- Schiedsgerichte und Schiedsrichter*in- geverzicht haben die Braunkohleunterneh- nen über Streitfälle entscheiden werden. men ihre Entschädigungen also in die Höhe treiben können. Dass um den Klageverzicht unter dem ECT vorsieht. 34 RWE versuchte zu verhindern, gerungen wurde, zeigt der vierte Entwurf dass sich auch die eigenen Gesellschafter des Vertragstexts vom Juni 2020 bei dem zu einem solchen Klageverzicht verpflichten RWE und LEAG weiterhin Änderungen ver- müssen. 35 Letztendlich konnten sich die bei- langten. 33 So wollte die LEAG eine Passage den Kohleunternehmen mit ihren Forderun- aus dem ÖRV streichen, die einen erweiter- gen nicht durchsetzen – die zur Streichung ten Klageverzicht unter dem Energiecharta- vorgeschlagenen Passagen finden sich im Vertrag und anderen Investitionsabkommen finalen Vertragstext.
Fazit Der Energiecharta-Vertrag hat den deut- schen Kohleausstieg schwieriger und teurer gemacht, die langwierige Aushandlung des öffentlich-rechtlichen Vertrags den Prozess noch weiter verzögert. In ihrem Versuch, Schiedsgerichtsklagen vorzubeugen, hat die Bundesregierung schwerwiegende Nach- teile in Kauf genommen. Mit dem öffentlich- rechtlichen Vertrag hat sie ein Instrument für den Kohleausstieg gewählt, das den Braun- kohlekonzernen eine privilegierte Verhand- lungsposition gewährt und die Risiken des Kohleausstiegs einseitig zu Lasten der Öffent lichkeit regelt. Zudem wurde der Rechts behelfsverzicht durch die Kohleunternehmen teuer erkauft: Zumindest ein Teil der unerklärt hohen Entschädigungszahlungen an die LEAG lässt sich nur plausibel über den Klage- Protest gegen hohe Kohleentschädigungen in B erlin verzicht begründen. Photo: campact, flickr „Die Regierung zahlt einen so hohen „Die Integrität des Pariser Klima Preis, weil sie sich fürchtet, sonst jahre- abkommens wird durch den Energie lang in ein Verfahren vor einem inter- charta-Vertrag entscheidend nationalen Schiedsgericht verwickelt geschwächt. Europa und andere zu werden.“ [Länder] sollten sich von d iesem 8 Prof. Tobias Stoll, Universität Göttingen 40 chaotischen und gefährlichen Anachronismus zurückziehen, wenn wir die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzen wollen.“ Eine genaue Bezifferung der Kosten, die die- Laurence Tubiana, französische Verhand- ser Rechtsbehelfsverzicht verursacht hat, ist lungsführerin bei der UN-Klimakonferenz ohne weiteren Einblick in den Verhandlungs- in Paris 2015 43 prozess nur schwer möglich. Am Beispiel der Entschädigungen für die LEAG zeigt sich aber, wie hoch der durch die Bundesregie- rung nicht nachvollziehbar begründete Teil Recherchen haben gezeigt, dass die durch der Entschädigungen liegt. So würden nach den ECT geschützte fossile Infrastruktur in Berechnungen von Ember der LEAG ledig- Deutschland 55,8 Milliarden Euro beträgt. 44 lich 189 Million Euro zustehen, wenn in der Be- Angesichts der gravierenden Probleme, die rechnungsformel angemessene Annahmen der Energiecharta-Vertrag beim Kohleaus- getroffen werden.41 Hinzu kommen laut Be- stieg verursacht hat, darf der Ausstieg aus rechnungen der Bundesregierung durch den den übrigen fossilen Energieträgern nicht Kohleausstieg verursachte Tagebaufolgekos- in ähnlicher Weise durch den ECT behindert ten von 35 Millionen Euro.42 werden. Expert*innen haben einen Weg auf- gezeigt, wie der Austritt aus dem Vertrag Von den vereinbarten 1,75 Milliarden Euro Ent- trotz einer Verfallsklausel, die Klagen bis zu schädigung für die LEAG können also 1,526 zwanzig Jahre nach einem Ausstieg ermög- Milliarden Euro nicht plausibel erklärt werden. licht, gelingen könnte.45 Um die Risiken des Wenn nicht davon ausgegangen wird, dass Energiecharta-Vertrags für die Bekämpfung die Bundesregierung in den Verhandlungen der Klimakrise zu minimieren, sollte die Bun- einseitige Zugeständnisse ohne Gegenleis- desregierung zusammen mit anderen Mit- tung an die LEAG gemacht hat, dürfte ein gliedstaaten einen sofortigen Ausstieg in die erheblicher Teil dieser Summe durch den Kla- Wege leiten. In einer klimagerechten Zukunft geverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag gibt es für ein Relikt des fossilen Zeitalters, erklärt werden können. Dabei ist insbesonde- wie den ECT, k einen Platz. re der Fall der LEAG interessant, da diese unter dem Energiecharta-Vertrag während der Ver- handlungen klageberechtigt war und dem- entsprechend mit ihren Klagemöglichkeiten den Preis in die Höhe getrieben haben könnte.
Quellenverzeichnis 18 ClientEarth (2020) Braunkohle-Ausstieg: Bundesre- gierung macht sich erpressbar, Pressemitteilung, 22 Juni 1 Fabian Huenke (2021) Anteil künftiger Emissionen Deut- https://www.de.clientearth.org/braunkohle-ausstieg-bun- scher Kohlekraftwerke am CO2-Budget, Brainpool Energy, desregierung-macht-sich-erpressbar/ ht tps: // w w w.greenpeace - energy.de/ f ileadmin/doc s / pressematerial/210812_FactSheet-EnergyBrainpool_Kohle- 19 Siehe Auszug aus dem Dokument „Bewertung Kohle- emissionen-2022-2038_CO2-Budget.pdf ausstieg durch Ordnungsrecht“ versendet vom Bundes- wirtschaftsministerium an das Kanzleramt am 31. Oktober 2 Bei einem Sondervotum der Umweltverbände, in dem 2019. Verfügbar unter folgendem Link auf S. 81 https://frag- sie sich für einen Ausstieg bis 2030 aussprachen. denstaat.de/anfrage/dokumente-zum-energiecharta-ver- 3 Für eine Übersicht der Fälle siehe: https://www.energy- trag-und-kohleausstieg/639279/anhang/211025-UIGBe- chartertreaty.org/cases/list-of-cases/. Da die Klagen geheim scheid-NAMEIIIFinal_geschwaerzt.pdf gehalten werden können, gibt es eindeutige Hinweise dar- 20 Amandine van den Berghe, Ida Westphal (2020) Der auf, dass die tatsächliche Zahl höher liegt. ffentliche-rechtliche Vertrag mit Braunkohlebetreibern und ö 4 Statement on the modernisation of the Energy Charter Investitionsschiedsverfahren (ISDS), ClientEarth B riefing, Sep- Treaty https://www.endfossilprotection.org/sites/default/files/ tember https://www.documents.clientearth.org/wp-content/ documents/Statement%20of%20European%20Parliamen- uploads/library/2020-09-04-der-oeffentliche-rechtliche-ver- tarians%20on%20the%20modernization%20of%20the%20 trag-mit-braunkohlebetreibern-und-investitionsschiedsver- TCE.pdf fahren-isds-ce-de.pdf 5 Michael Wech (2015) Konzerne klagen - Wir zahlen, Die 21 Im Folgenden basierend auf: Ida Westphal (2020), Stel- Story im Ersten, ab 35:10, verfügbar unter: https://www.you- lungnahme zum Thema „Öffentlich-rechtliche Verträge tube.com/watch?v=YV2NZ9MQh0w der Bundesregierung mit den Braunkohlebetreibern“, Öffent liche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und 6 Martin Ströder (2017) Genehmigung verstößt gegen Energie des Deutschen Bundestages, 7. September https:// Umweltauflagen, Juve Nachrichten, 3. Mai https://www.juve. w w w.bundestag.de/resource/blob/711246/c8642c292a- de/nachrichten/verfahren/2017/05/eugh-zu-kraftwerk-moor- ec135747bb2d312e0114c0/stgn-sv-westphal-data.pdf burg-genehmigung-verstoesst-gegen-umweltauflagen 22 Klima-Allianz (2020) Studie: Entschädigungen für Braun- 7 Wolfgang Irrek (2021) Zur Höhe der Ausgleichs kohle deutlich zu hoch – Öko-Institut macht Gegenvor- zahlung für nicht mehr verstrombare Strommengen schlag, Pressemeldung, 1. Juli https://www.klima-allianz.de/ im Zuge des deutschen Atomausstiegs: Überschlägige presse/meldung/studie-entschaedigungen-fuer-braunkoh- Abschätzung, 11. Mai https://www.hubertus-zdebel.de/wp- le-deutlich-zu-hoch-oeko-institut-macht-gegenvorschlag; content/uploads/2021/05/20210511-Irrek-Atomausstieg- Sarah Brown (2021) Germany’s flawed assumptions behind Entschaedigung.pdf €4.4bn lignite compensation: exclusive analysis, Ember, 16. Mai https://ember-climate.org/commentary/2021/05/16/ 8 Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Frage germanys-flawed-lignite-assumptions/ Nr. 302 September 2021 https://www.bmwi.de/Redaktion/ 9 DE/Parlamentarische-Anfragen/2021/09/9 -302.pdf ?_ _ 23 Gesetzentwurf der Bundesregierung (2020) Entwurf blob=publicationFile&v=4 eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze 9 RWE AG and RWE Eemshaven Holding II BV v. King- (Kohleausstiegsgesetz), Drucksache 19/17342, 24. Februar dom of the Netherlands (ICSID Case No. ARB/21/4); Uniper https://dserver.bundestag.de/btd/19/173/1917342.pdf SE, Uniper Benelux Holding B.V. and Uniper Benelux N.V. v. Kingdom of the Netherlands (ICSID Case No. ARB/21/22) 24 AFP (2021) So kommen 4,4 Milliarden Euro für LEAG und RWE zusammen, Tagesspiegel, 15. Mai https://www.tages- 10 Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau gegen spiegel.de/politik /fragwuerdige-formel-fuer-kohle-ent- Komstroy, C741/19, LLCECLI:EU:C:2021:655 https://curia. schaedigung-so-kommen-4-4-milliarden-euro-fuer-leag- europa.eu/juris /do cument /do cument .js f ; js es sionid= und-rwe-zusammen/27193916.html 22321EF71C9053BFAB313B3D9AD939D2?text=&docid= 245528&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ= 25 Lutz Polanz, Achim Pollmeier (2020) Kohleausstieg: first&part=1&cid=28131145 Viel Geld für wenig Klimaschutz, Monitor, 9 Juli https:// w w w1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/kohleaus- 11 Urteil vom 6. März 2018, Slowakische Republik v stieg-144.html Achmea BV, C284/16, ECLI:EU:C:2018:158 https://curia. europ a .eu / juris /do cument /do cument .js f ? tex t= & do - 26 Diese sind: zukünftige Strom- und CO2-Preise, durch die cid=19 9 9 6 8 & pageIndex= 0 & do clang=DE& mo - frühere Abschaltung geringe Fixkosten für Kraftwerke und de=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=28131539 Tagebauen und der Ausgleichzeitraum für vorgezogene Abschaltungen. Siehe: Greenpeace (2021) Strich durch die 12 Stan Putter (2021) The Netherlands Coal Phase-Out and Rechnung, 4. Juni https://www.greenpeace.de/themen/ the Resulting (RWE and Uniper) ICSID Arbitrations, Kluwer energiewende-fossile-energien/kohle/strich-durch-die- Arbitration Blog, 24. August http://arbitrationblog.kluwerar- rechnung bitration.com/2021/08/24/the-netherlands-coal-phase-out- and-the-resulting-rwe-and-uniper-icsid-arbitrations/ 27 Felix Matthes et al (2020) Einordnung der geplanten Entschädigungszahlungen für die Stilllegungen deutscher 13 Peter Rosher et al (2021) Moldova v. Komstroy (Case Braunkohlekraftwerke im Kontext aktueller Entwicklungen, C-741/19): Key lessons and takeaways, Lexology, 16. September Öko-Institut e.V., 29. Juni https://www.oeko.de/fileadmin/ https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=12fdc985- oekodoc/Einordnung-der-geplanten-Entschaedigungs- 8785-45a0-a50d-e9ee80f2e1d6 zahlungen-fuer-deutsche-Braunkohlekraftwerke.pdf 14 Open letter from climate leaders and scientists to signa- 28 Bei RWE hängt dies laut Öko-Institut von der Höhe der tories of the Energy Charter Treaty (ECT) https://www.end- Umbaukosten der Tagebaue ab. fossilprotection.org/ 29 Michael Ritzau et al (2020) Ermittlung von Folgekosten 15 So sind 24 von 25 Klagen durch „niederländische“ In- des Braunkohletagebaus bei einem gegenüber aktuellen vestor*innen durch Briefkastenfirmen eingereicht worden, Braunkohle – bzw. Revierplänen veränderten Abbau und deren Eigentümer*innen nicht aus den Niederlanden kom- Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen, Gut- men. https://energy-charter-dirty-secrets.org/de/#section2 achten im Auftrag des BMWi, 14. Dezember https://www. 16 Die Kanalinsel Jersey ist über das Vereinigte König- bet-energie.de/fileadmin/redaktion/PDF/Studien_und_ reich auch dem Energiecharta-Vertrag beigetreten, siehe: Gutachten/Gutachten_Folgekosten/Gutachten_Folgekos- https://www.energychartertreaty.org/treaty/contracting- ten_Braunkohleausstieg_Abschlussbericht.pdf parties-and-signatories/united-kingdom/ 30 European Commission (2021) Staatliche Beihilfen: Kom- 17 Bart-Jaap Verbeek (2021) Compensation for Stranded mission leitet eingehende Prüfung der von Deutschland Assets?, SOMO Longread, 21. April https://www.somo.nl/ geplanten Entschädigung für die vorzeitige Stilllegung von compensation-for-stranded-assets/ Braunkohlekraftwerken ein, 2. März https://ec.europa.eu/ commission/presscorner/detail/de/ip_21_972
31 Europäische Kommission (2021) Staatliche Beihilfe Bildnachweise SA.53625 (2020/N) – Deutschland – Ausstieg aus der Braun- kohleverstromung, 2 März https://ec.europa.eu/competi- Titelbild https://pixabay.com/images/id-4294655, Foto: jple- tion/state_aid/cases1/202117/292944_2268208_79_2.pdf nio, pixabay, Pixabay License, pixabay.com/de/service/license/ 32 Nico Schmidt (2021) Wie Schiedsgerichte Europas Klima- S.3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kernkraft- ziele bedrohen, Buzzfeed News, 23. Februar https://www. werk_Brunsb%C3%BCttel_2.jpg, Foto: Louis-F. Stahl, Wiki- buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsge- media Commons, CC BY-SA 3.0 DE, https://creativecom- richte-europa-klimaziele-90214917.html mons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en 33 Siehe Entwurf 4.0 des ÖRV, veröffentlicht nach einer An- S.5 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nieuwe_cen- frage unter dem Informationsfreiheitsgesetz, S. 14f https:// trale_Maasvlakte.jpg, Foto: Zandcee, Wikimedia Commons, fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zum-energiecharta- CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0 vertrag-und-kohleausstieg/639279/anhang/211025-UIGBe- S.6 https://flic.kr/p/QUSMqy, Foto: Andreas Franke, flickr, scheid-NAMEIIIFinal_geschwaerzt.pdf CC BY-NC-ND 2.0, https://creativecommons.org/licenses/by- 34 In Entwurf 4.0 des ÖRV schlug die LEAG vor, §24(4) des nc-nd/2.0/legalcode ÖRV zu streichen. S.8 „Energiecharta_kuendigen_Berlin-0965 Moritz Richter“, 35 In Entwurf 4.0 des ÖRV schlug RWE vor, die entspre- https://flic.kr/p/2m38j2T, Foto: campact, flickr, CC BY-NC 2.0, chenden Teile von §24(4) zu streichen. https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/ 36 Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Betr.: „Der Energiecharta-Vertrag und seine Modernisierung“ BT-Drucksache: 19/16889 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische- Anfragen/2019/19-16889.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Impressum 37 European Union (2021) Text proposal for the moderni- sation of the Energy Charter Treaty - additional submission Herausgeber: https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/eu_submis- PowerShift – Verein für eine ökologisch sion_-_revised_definition_of_economic_activity_in_the_ solidarische Energie & Weltwirtschaft e. V. energy_sector.pdf Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin 38 European Union (2020) text proposal for the modernisa- Tel.: +49 30 42 805 479 tion of the Energy Charter Treaty https://trade.ec.europa.eu/ doclib/docs/2020/may/tradoc_158754.pdf E-Mail: fabian.flues@power-shift.de Web: https://power-shift.de 39 International Energy Charter (2018) Approved Topics for Modernisation of the Energy Charter Treaty, 29 November MitHerausgeber: 10 https://www.energycharter.org/media/news/article/appro- ved-topics-for-the-modernisation-of-the-energy-charter- Attac Deutschland treaty/ ClientEarth 40 Petra Pinzler (2020) Warum der Kohleausstieg so teuer Europe Beyond Coal ist, Zeit Online, 3 Juli https://www.zeit.de/wirtschaft/ 2020-07/ kohleausstieg-energiewende-leag-rwe-entschaedigung- Forum Umwelt und Entwicklung bundesregierung Naturfreunde Deutschlands e.V. 41 S. Greenpeace (2021), Fußnote 26 Netzwerk Gerechter Welthandel Umweltinstitut München e.V. 42 Michael Ritzau et al (2020), Fußnote 29 Urgewald 43 Arthur Neslen (2021) Energy lawsuits pact seen threate- ning Paris climate deal, Reuters, https://www.reuters.com/ legal/litigation/energy-lawsuits-pact-seen-threatening-pa- Autor: Fabian Flues ris-climate-deal-2021-10-01/ Dank für hilfreiche Kommentare an: 44 Oliver Moldenhauer, Nico Schmidt (2021) ECT data ana- Francesca Mascha Klein, Ludwig Essig, Nelly lysis: Results and Methods, Investigate Europe, 23. Februar Grotefendt, Sonja Meister und Wiebke Witt https://www.investigate-europe.eu/en/2021/ect-data/ Redaktion: Vanessa Fischer, Alessa Hartmann 45 Nathalie Bernasconi-Osterwalder et al (2021) Ener- Bildredaktion: Lilian Leupold gy Charter Treaty Reform: Why withdrawal is an option, Layout, Satz & Reinzeichnung: Investment Treaty News, 20 July https://www.clientearth. org/latest/documents/energy-charter-treaty-reform-why- Tilla Balzer I buk.design withdrawal-is-an-option/ Berlin, November 2021 Alle Hyperlinks am 1. November 2021 überprüft. Diese Publikation wurde unterstützt durch die Olin gGmbH. Die Olin gGmbH ist eine Förderorganisation für Umwelt und Natur- schutz. Sie unterstützt umwelt- und gesell- schaftspolitische Organisationen.
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