TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR
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Inhaltsverzeichnis Einleitung.................................................................................................................................. 3 Hygienemaßnahmen aufgrund von COVID 19 ................................................................ 4 Hygiene- und Abstandsgebot .......................................................................................... 4 Organisatorische Planung ............................................................................................... 5 Personelle Planung ......................................................................................................... 6 Personenbezogene Einzelmaßnahmen ............................................................................ 6 Einrichtungsbezogene Maßnahmen ................................................................................ 7 Interne und externe Kommunikation und Informationsfluss ............................................ 7 Generell ......................................................................................................................... 8 Kernabläufe im Tierheim .................................................................................................... 8 Versorgung der Schützlinge ............................................................................................. 8 Futter / Fütterung ............................................................................................................ 8 Vermittlung ..................................................................................................................... 9 Beschlagnahmung .........................................................................................................10 Fund- und Abgabetiere ..................................................................................................10 Futter- und Sachspenden ...............................................................................................10 Ehrenamtliche Mithilfe ....................................................................................................10 Hygienebeauftragte*r ....................................................................................................11 Anhang ....................................................................................................................................13 TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 2
Einleitung Ziel aller Maßnahmen, die in den Einrichtungen der TIERSCHUTZLIGA im Rahmen dieses Hygiene- und Schutzkonzeptes aufgrund von COVID-19 (Coronavirus SARS- CoV-2) durchgeführt werden sollen, ist das Wohlbefinden der Tiere. Der vorliegende Pandemieplan ist deshalb von besonderer Bedeutung für die TIERSCHUTZLIGA, da bei Ausfall oder Beeinträchtigung des Pflegepersonals inkl. der Tierärzte nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe auftreten können, welche dramatische Folgen für die sowieso schutzbedürftigen Vierbeiner mit sich ziehen würden. Die Personaldecke in den Tierheimen ist ohnehin schon recht dünn und Ansteckungsgefahren dadurch unbedingt vorzubeugen. Die Minimierung des Infektionsrisikos der Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung der betrieblichen Kernprozesse steht im Zentrum dieses Konzeptes. Vorweg soll erwähnt werden, dass alle Maßnahmen auf die Vermeidung einer Ansteckung zwischen den Menschen konzipiert wurden. Zu Beginn der Pandemie war nicht klar, ob der Coronavirus auch für Haustiere gefährlich ist bzw. von diesen übertragen werden kann. Tatsache ist, dass es Coronaviren bereits seit Jahren auch bei Hunden und Katzen gibt: beim Hund als milde Durchfall- erkrankung, bei der Katze als Auslöser der Felinen Infektiösen Peritonitis (FIP). Dennoch besteht kein Grund zur Beunruhigung, da diese Coronaviren nicht mit dem aktuellen Virus assoziiert werden können. Beides sind Alpha-Coronaviren während das aktuelle SARS-CoV-2 zu den Beta-Coronaviren zählt. Es handelt sich also um grundverschiedene Erkrankungen und es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass Haus- oder Nutztiere an SARS-CoV-2 erkranken oder es übertragen können. Das Einhalten grundsätzlicher Hygieneregeln in der Pflege und Versorgung der Tiere im Tierheim sollte sowieso beachtet werden. Weitere Maßnahmen, wie z.B. eine strikte Trennung oder Quarantäne von Hunden und Katzen wird derzeit nicht vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfohlen. Tiere von Haltern, die an COVID-19 erkrankt sind, dürfen jederzeit aufgenommen werden, da die Gefahr einer Ansteckung vom Menschen zum Tier nicht gegeben ist. Bei der Erstellung des Hygiene- und Schutzkonzeptes wurde zunächst einmal ermittelt, wie sich die Pandemie auf die Tierheime/Schutzhöfe der TIERSCHUTZLIGA auswirkt. Dazu wurden die innerbetrieblichen Kernabläufe in den Einrichtungen identifiziert und im Anschluss analysiert. Als Ergebnis gibt es Abläufe, die vorübergehend eingestellt werden müssen und andere, die umstrukturiert werden können, da diese nicht unterbrochen werden dürfen. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 3
Die Beschäftigten werden mit den daraus resultierenden Veränderungen durch eine Unterweisung vertraut gemacht und finden darüber hinaus die Regelungen schriftlich als Aushänge im Tierheim. Hygiene-/Schutzmaßnahmen aufgrund von COVID-19 Für den verantwortungsvollen Umgang in der Versorgung und Fütterung der Tiere in den Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR sind vor Ort strukturelle und organisatorisch Maßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung mit Covid-19 zu verhindern. In jedem Tierheim sind individuelle Verhältnisse zu berücksichtigen. Notwendig ist dafür die Absprache mit allen Beteiligten: Tierheimleitung, Tierpfleger, Tierärzte. Mit dieser Informationsschrift geben wir Ihnen wichtige Hygienemaßnahmen an die Hand. Hygiene- und Abstandsgebot Eine ausreichende persönliche Hygiene ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das geltende Abstandsgebot und die geltenden Kontaktbeschränkungen werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen: a. Durch einen wohl überlegte Arbeitsplan ist zu gewährleisten, dass sich pro 10 qm Fläche höchstens eine Person aufhält. b. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist sicherzustellen, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Maßnahmen zur Steuerung und zur Wahrung des Abstandgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch Beschilderungen in den Tierheimen, die den Mitarbeitern die Einhaltung ermöglicht und die daran erinnern. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Futterküche, Pausenräume, Umkleide etc. sind ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen. c. Das regelmäßige Händewaschen mit Seife (ggf. zusätzliche Händedesinfektion), z.B. nach Personenkontakten und Berührungen von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 4
d. Das Vermeiden des (gewohnheitsmäßigen) Berührens von Augen, Mund und Nase. e. Die Art des hygienischen Hustens und Niesens. Organisatorische Planung Durch betriebsorganisatorische Maßnahmen kann ebenfalls ein Beitrag zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr geleistet werden. Dazu gehört a. das Schließen der Tierheime für den Publikumsverkehr bzw. keine Besuchszeiten mehr. b. Administrative Tätigkeiten rund um die Organisation des Tierheimes z.B. das Schreiben der Arbeitspläne, Laufzettel etc. sollen nach Möglichkeit ins Homeoffice verlagert werden. c. Teambesprechungen finden idealerweise im Freien statt, per Telefon- oder Videokonferenz oder unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen im Notfall auch im Tierheim. d. Ein Arbeits- und Pausenplan soll einen Infektionsschutz gewährleisten. Im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS ist unter Nummer 1 zur Arbeitsplatzgestaltung folgendes nachzulesen: "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten. Wo dies auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden.“ Die Erstellung eines Schichtbetriebes soll im Falle einer Infektion dafür sorgen, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig in Quarantäne müssen. e. Bei der Verteilung bzw. Sammlung der Post kann mit erhöhter Hygiene eine mögliche Übertragung verhindert werden. f. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitraum des Besuchs sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch das Tierheim für den Zeitraum von 1 Monat TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 5
beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Die Stifte, die zum Ausfüllen der Informationen verwendet werden, müssen vor und nach der Benutzung desinfiziert werden. g. Die Nutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Personelle Planung Eine klare Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Ansprechpartner sind in Zeiten von Covid-19 noch wichtiger als im üblichen Arbeitsalltag in den Tierheimen ohnehin. Es stehen viele Aufgaben an, die nicht zum Regelfall gehören und Fragen tauchen auf, die möglichst schnell und kompetent beantwortet werden müssen. Aus diesem Grund muss in jedem Tierheim ein Covid-19 Ansprechpartner bzw. Entscheidungsträger und die jeweilige Stellvertretung definiert werden. Für den Fall von Erkrankungen und damit einhergehenden Personalausfällen kommt der Festlegung von Vertretungsregelungen eine besondere Bedeutung zu, um die Versorgung der Tiere trotz Personalausfällen zu gewährleisten. Tierheimmitarbeiter, die in Risikogebieten waren oder Kontakt zu Infizierten hatten, müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben. Der Kontakt zwischen dem Personal untereinander und zu Interessenten sollte verringert werden. Personenbezogene Einzelmaßnahmen a. Personen (Mitarbeiter, Interessenten, Post) mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang verwehrt. b. Alle Personen (Mitarbeiter, Interessenten, Post) müssen sich bei Betreten des Tierheims die Hände waschen und desinfizieren. Geeignete Waschgelegenheiten sind in den Tierheimen vorhanden und Desinfektionsspender müssen im Eingangsbereich aufgestellt werden. c. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch die entworfenen Hinweisschilder (siehe Anhang) kenntlich zu machen. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 6
d. Mitarbeiter*innen und Interessenten tragen eine Mund-und- Nasenbedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet. Es wurden zu diesem Zweck an alle Mitarbeiter gebrandete Masken verteilt (siehe Anhang) Einrichtungsbezogene Maßnahmen a. Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich, ggf. auch mehrmals täglich, mit einem Tensid haltigen Reinigungsmittel gereinigt werden. Dazu gehören v.a. Türklinken und Firmenfahrzeuge. a. In den Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind die Aufstellung zusätzlicher Desinfektionsmittelspender, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen. b. Ausreichende Vorräte an Hygiene-Verbrauchsmaterialien (Waschlotion, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel, ggf. Hygienemasken). c. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosol zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind mindestens d. Im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Sanitäreinrichtungen sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften. Interne und externe Kommunikation und Informationsfluss Die Beschäftigten in den Tierheimen müssen vom im Team benannten Corona- Beauftragten oder dessen Stellvertreter über alle Veränderungen in Bezug auf die Pandemie in einem Gespräch aufgeklärt werden. Darüber hinaus sollte es für die Mitarbeiter alle Regelungen auch zum Nachlesen geben. Hinweisschildern in den einzelnen Bereichen in den Tierheimen sollen an die Regeln immer wieder erinnern. Für die externe Kommunikation ist einerseits ein Hinweisschild am Eingang der Tierheime wichtig. Dieses beschreibt die aktuellen Regelungen in Bezug auf Besuche, Adoptionen, Abgabe von Fundtieren, Meldungen jeglicher Art. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 7
Darüber hinaus sollte jedes Tierheim auf der eigenen Webseite ebenfalls die aufgrund der Pandemie geltenden Regelungen kommunizieren und v.a. Telefonnummern und Erreichbarkeiten (siehe Anhang). Generell gilt: a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennten (Verantwortlichkeiten siehe Anhang). b. Mitarbeiter bzw. Interessenten, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereits sind, ist im Namen des Hausrechts der Zutritt verwehrt. Kernabläufe im Tierheim Versorgung der Schützlinge Bei der Gemeinschaftsversorgung der Tiere können alle Abläufe unter Einhaltung der Abstandsregelung und dem Tragen der Masken beibehalten werden. Futter / Fütterung Bei der Anlieferung und Lagerung von Gutes tun oder Fremdware sind die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Der Verkauf von Gutes tun muss während des Lockdowns in den Tierheimen eingestellt werden. Ein entsprechender Aushang befindet sich am Eingang sowie auf der Webseite des Tierheims und der Stiftungsseite wieder. Auf die Möglichkeit des Einkaufs über www.tierschutzliga.de/shop wird hingewiesen. Auch in Zeiten von Corona muss eine sichere Fütterung der Tierheimtiere sowie der Futterstellen für Katzen gewährleistet sein. Die Organisation der Fütterung kann jedoch nur individuell entsprechend der Hygienevorgaben gelöst werden. Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: a. Einhaltung des Hygiene- und Abstandsgebotes in der Futterküche. Dazu gehört auch das Tragen von Handschuhen. b. Futterlöffel müssen vor und nach der Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 8
c. Heißes Waschen von Näpfen und Wäsche (Wischlappen, Geschirrtücher, etc.) Geschirr und Wäsche in der Spül- bzw. Waschmaschine bei mind. 60°C waschen. d. Regelmäßige Reinigung der Futterküche und Sanitärräumen. Putzlappen nach Gebrauch gut trocknen lassen und nach jeder Reinigung wechseln. Vermittlung Alle Tierheime der TIERSCHUTZLIGA haben für den regulären Besucherverkehr aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Das ist wichtig, um die Kontaktverbote einzuhalten und um die Tierpfleger zu schützen, um so die Versorgung der Tiere sicherzustellen. Da es weiterhin Neuzugänge in den Tierheimen gibt und man der steigenden Zahl der Tiere in den Tierheimen vorbeugen möchte, vermitteln die Einrichtungen der TIERSCHUTZLIGA zwar weiterhin, allerdings unter der Orientierung der Empfehlungen des Robert Koch-Institut und der Weltgesundheitsorganisation. Die Änderungen dazu werden von jedem Tierheim auf der Webseite kommuniziert sowie als Ausgang am Eingang der jeweiligen Einrichtung. Demnach finden Tiervermittlungen und Beratungen aufgrund der aktuellen Situation telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt. Es gibt feste Telefonzeiten für die Tiervermittlung (Anfragen, Beratung und Terminvergabe). Die Tierheime sind außerdem täglich von 08.00 bis 17.00 erreichbar. Steckbriefe der Schützlinge, die derzeit auf ein neues Zuhause warten, finden Interessenten auf der Webseite der TIERSCHUTZLIGA unter Tiervermittlung. Darauf wird auch in den sozialen Medien (Facebook und Instagram) hingewiesen. Bei ernsthaftem Interesse kann unter der im Steckbrief angegebenen Telefonnummer angerufen werden. Die Tierpfleger oder Tierheimleitung führen dann das sonst persönliche Eignungsgespräch für den ausgesuchten Hund oder die Katze zunächst telefonisch und vereinbaren ggf. einen Termin vor Ort im Tierheim um das Tier persönlich kennen zu lernen. Der Interessent wird gebeten, Fotos und Videos vom neuen zu Hause zu schicken, was eine Vorabkontrolle ersetzt. Alternativ kann auch ein Video-Call angeboten werden, um sich einen Eindruck der neuen Halter und deren Umgebung zu verschaffen. Eine Nachkontrolle kann aufgrund der zu großen Gefahr der Ansteckung in den Räumlichkeiten des neuen Besitzers nicht stattfinden. Im Falle einer Adoption darf der neue Besitzer zum vereinbarten Termin mit Mund-und-Nasenschutz ins Tierheime kommen. Er muss sich vor und nach dem Besuch die Hände am vorhandenen Desinfektionsspenders desinfizieren und einen Mindestabstand von 2m einhalten. Die notwendigen Formalien füllt er mit einem frisch desinfizierten TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 9
Kugelschreiber aus und nimmt danach sein Tier sowie die dazugehörige Adoptanten Tasche in Empfang. Bei Hunden ist eine selbst mitgebrachte Leine und bei Katzen eine Transportbox mitzubringen. Viele Leute haben aufgrund der Pandemie jetzt Zeit. Es gibt wiederrum auch Mensch, die in der Isolation vereinsamen und sich deshalb nach einem Tier sehnen. Grundsätzlich wollen wir allen Tieren eine Chance auf eine Vermittlung geben. Das Bestreben der TIERSCHUTZLIGA liegt jedoch auch darin, ein Zuhause- für-immer zu finden. Das Vermittlungspersonal ist daher angehalten, noch genauer als sonst hinzuschauen, aus welchen Gründen das Gegenüber ein Tier adoptieren möchte. Beschlagnahmung Trotz der Corona-Krise gibt es Fund- und Abgabetiere sowie nötige Beschlagnahmungen, bei denen Tiere aus misslichen Umständen (Messiehaushalt, Welpen Transporte, Misshandlungen etc.) befreit und in den Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA aufgenommen werden. Bei der Beschlagnahmung sind über die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen keine zusätzlichen Maßnahmen zu treffen. Fund- und Abgabetiere Fundtiere können nach wie vor abgegeben werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist dazu nötig. Gleiches gilt für die Meldung von vermissten Tieren. Die Aufnahme von Tieren aus Corona-Haushalten: Tiere, die wegen einer Corona-Infektion ihrer Halter abgegeben werden, werden zunächst wie Fundtiere behandelt und auf der Quarantänestation aufgenommen. Von einer Ansteckungsgefahr ist nicht auszugehen. Futter- und Sachspenden Diese können weiterhin abgegeben werden. Ein Schild am Eingang weist darauf hin, dass die Spenden einfach vor der Tür abgestellt werden können, oder geklingelt werden kann, damit es ein Mitarbeiter entgegennimmt (siehe Anhang Futter- und Sachspenden) Ehrenamtliche Mithilfe Zum Schutz vor Infektion ist die ehrenamtliche Mithilfe (auch das Gassigehen) momentan nur beschränkt möglich. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 10
Das ehrenamtliche Gassigehen ist nicht bzw. sehr eingeschränkt möglich. Sofern die folgenden Regeln eingehalten werden, ist die Abgabe von Hunden für einen Auslauf erlaubt: - Pro Tierheim gibt es einen festen Stamm an Ehrenamtlichen die Gassi gehen dürfen. So kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Es werden während des Lockdowns keine neuen Ehrenamtlichen aufgenommen und geschult. - Die Stammgassigeher dürfen nicht ins Tierheim, sondern nur mit Maske auf den Hof. Dort werden die Hunde von einem Mitarbeiter, der ebenfalls eine Maske trägt, übergeben. - Die ehrenamtliche Arbeit in den Katzenstationen (Zuneigung, Aufmerksamkeit, Zärtlichkeiten) muss eingestellt und durch die Tierpfleger übernommen werden. Hygienebeauftragte*r Die Sicherung der personellen, materiell-technischen und räumlichen Voraussetzungen und das Betreiben eines Qualitätsmanagements obliegen der jeweiligen TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR. Die Leiterin der Einrichtung trägt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt diese Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Die Tierheimleiterin benennt einen Hygienebeauftragten und dessen Vertretung. Der Hygienebeauftragte erstellt und überprüft den Hygieneplan in festzulegenden Abständen hinsichtlich seiner Aktualität. Er nimmt ggf. Änderungen vor, die er gemeinsam mit der Leiterin des Tierheims umsetzt. Zu den Aufgaben der/des Hygienebeauftragten gehören: • Festlegung der Schwerpunkte der Infektionsprävention • Erstellung von Handlungsanweisungen für den infektiösen Krankheitsausbruch • Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen • Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegte Maßnahmen • Erreichen einer breiten Akzeptanz zur Durchführung der Hygienemaßnahmen bei den Mitarbeitern TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 11
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u.a. durch gezielte Begehungen der Einrichtungen. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten stets einsehbar sein. Alle Beschäftigten werden hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt. Dies gilt auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Teilaufgaben in den jeweiligen Tierschutzeinrichtungen wahrnehmen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 12
Aushang Eingang Tierheim und Webseite: Veränderungen aufgrund von COVID-19 (Kann für jedes Tierheim individuell angepasst werden) Im Rahmen der Pandemie durch COVID-19 wurden die Kernabläufe in den Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA identifiziert und im Anschluss analysiert. Als Ergebnis gibt es Abläufe, die vorübergehend eingestellt werden müssen und andere, die umstrukturiert werden können, da diese nicht unterbrochen werden dürfen. Die daraus resultierenden Veränderungen sehen wir folgt aus: Besucher Aufgrund der Corona-Krise bleiben alle Tierheime der TIERSCHUTZLIGA bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Adoptionen Tiervermittlung und Beratung finden telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt. Es gibt feste Telefonzeiten für die Tiervermittlung (Anfragen, Beratung und Terminvergabe) sowie tägliche Erreichbarkeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr. Beschlagnahmungen Beschlagnahmungen werden weiterhin durchgeführt. Über die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen sind keine zusätzlichen Maßnahmen zu treffen. Aufnahme von Tieren aus Corona-Haushalten: Tiere, die wegen einer Corona- Infektion ihrer Halter abgegeben werden, werden zunächst wie Fundtiere behandelt und auf der Quarantänestation aufgenommen. Von einer Ansteckungsgefahr ist nicht auszugehen. Fund- und Abgabetiere Fundtiere können nach wie vor abgegeben werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist dazu nötig. Gleiches gilt für die Meldung von vermissten Tieren. Telefonnummer und Telefonzeiten. Verkauf von Gutes tun Der Verkauf von Gutes tun muss in Zeiten des Lockdowns eingestellt werden. Eine Bestellung über www.tierschutzliga.de/shop ist nach wie vor möglich. Ehrenamtliches Gassi gehen Das ehrenamtliche Gassigehen ist nicht bzw. sehr eingeschränkt möglich. Telefonnummer des Tierheims. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 13
Futter- und Sachspenden Futter- und Sachspenden können weiterhin abgegeben werden, indem diese vor die Tür gestellt werden und mittels eines Anrufs oder klingeln darauf hingewiesen wird. Telefonnummer des Tierheims. TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 14
Aushang: Allgemeine Schutzmaßnahmen TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept Seite 15
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