TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR

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TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR
TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG
TIER UND NATUR

                          Neuhausen (Spree), März 2020
TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR
Inhaltsverzeichnis

Einleitung.................................................................................................................................. 3
Hygienemaßnahmen aufgrund von COVID 19 ................................................................ 4
            Hygiene- und Abstandsgebot                 .......................................................................................... 4

            Organisatorische Planung              ............................................................................................... 5
            Personelle Planung          ......................................................................................................... 6

            Personenbezogene Einzelmaßnahmen                         ............................................................................ 6

            Einrichtungsbezogene Maßnahmen                       ................................................................................ 7

            Interne und externe Kommunikation und Informationsfluss                                  ............................................ 7

            Generell     ......................................................................................................................... 8

Kernabläufe im Tierheim .................................................................................................... 8

            Versorgung der Schützlinge              ............................................................................................. 8

            Futter / Fütterung ............................................................................................................ 8

            Vermittlung ..................................................................................................................... 9

            Beschlagnahmung             .........................................................................................................10

            Fund- und Abgabetiere             ..................................................................................................10

            Futter- und Sachspenden              ...............................................................................................10

            Ehrenamtliche Mithilfe ....................................................................................................10

           Hygienebeauftragte*r             ....................................................................................................11

Anhang ....................................................................................................................................13

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                                                                     Seite 2
Einleitung
Ziel aller Maßnahmen, die in den Einrichtungen der TIERSCHUTZLIGA im Rahmen
dieses Hygiene- und Schutzkonzeptes aufgrund von COVID-19 (Coronavirus SARS-
CoV-2) durchgeführt werden sollen, ist das Wohlbefinden der Tiere. Der
vorliegende Pandemieplan ist deshalb von besonderer Bedeutung für die
TIERSCHUTZLIGA, da bei Ausfall oder Beeinträchtigung des Pflegepersonals inkl.
der Tierärzte nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe auftreten können,
welche dramatische Folgen für die sowieso schutzbedürftigen Vierbeiner mit sich
ziehen würden. Die Personaldecke in den Tierheimen ist ohnehin schon recht
dünn und Ansteckungsgefahren dadurch unbedingt vorzubeugen. Die
Minimierung des Infektionsrisikos der Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung
der betrieblichen Kernprozesse steht im Zentrum dieses Konzeptes.

Vorweg soll erwähnt werden, dass alle Maßnahmen auf die Vermeidung einer
Ansteckung zwischen den Menschen konzipiert wurden. Zu Beginn der Pandemie
war nicht klar, ob der Coronavirus auch für Haustiere gefährlich ist bzw. von
diesen übertragen werden kann. Tatsache ist, dass es Coronaviren bereits seit
Jahren auch bei Hunden und Katzen gibt: beim Hund als milde Durchfall-
erkrankung, bei der Katze als Auslöser der Felinen Infektiösen Peritonitis (FIP).
Dennoch besteht kein Grund zur Beunruhigung, da diese Coronaviren nicht mit
dem aktuellen Virus assoziiert werden können. Beides sind Alpha-Coronaviren
während das aktuelle SARS-CoV-2 zu den Beta-Coronaviren zählt. Es handelt sich
also um grundverschiedene Erkrankungen und es gibt bislang keine Hinweise
darauf, dass Haus- oder Nutztiere an SARS-CoV-2 erkranken oder es übertragen
können. Das Einhalten grundsätzlicher Hygieneregeln in der Pflege und
Versorgung der Tiere im Tierheim sollte sowieso beachtet werden. Weitere
Maßnahmen, wie z.B. eine strikte Trennung oder Quarantäne von Hunden und
Katzen wird derzeit nicht vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfohlen. Tiere von
Haltern, die an COVID-19 erkrankt sind, dürfen jederzeit aufgenommen werden,
da die Gefahr einer Ansteckung vom Menschen zum Tier nicht gegeben ist.

Bei der Erstellung des Hygiene- und Schutzkonzeptes wurde zunächst einmal
ermittelt, wie sich die Pandemie auf die Tierheime/Schutzhöfe der
TIERSCHUTZLIGA auswirkt. Dazu wurden die innerbetrieblichen Kernabläufe in
den Einrichtungen identifiziert und im Anschluss analysiert. Als Ergebnis gibt es
Abläufe, die vorübergehend eingestellt werden müssen und andere, die
umstrukturiert werden können, da diese nicht unterbrochen werden dürfen.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                    Seite 3
Die Beschäftigten werden mit den daraus resultierenden Veränderungen durch
eine Unterweisung vertraut gemacht und finden darüber hinaus die Regelungen
schriftlich als Aushänge im Tierheim.

Hygiene-/Schutzmaßnahmen aufgrund von
COVID-19
Für den verantwortungsvollen Umgang in der Versorgung und Fütterung der
Tiere in den Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR sind
vor Ort strukturelle und organisatorisch Maßnahmen zu treffen, um eine
Ansteckung mit Covid-19 zu verhindern. In jedem Tierheim sind individuelle
Verhältnisse zu berücksichtigen. Notwendig ist dafür die Absprache mit allen
Beteiligten: Tierheimleitung, Tierpfleger, Tierärzte. Mit dieser Informationsschrift
geben wir Ihnen wichtige Hygienemaßnahmen an die Hand.

Hygiene- und Abstandsgebot

Eine ausreichende persönliche Hygiene ist eine wesentliche Voraussetzung, um
die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das geltende Abstandsgebot und die
geltenden Kontaktbeschränkungen werden gewährleistet durch die folgenden
Maßnahmen:

      a. Durch einen wohl überlegte Arbeitsplan ist zu gewährleisten, dass sich
         pro 10 qm Fläche höchstens eine Person aufhält.

      b. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist sicherzustellen,
         soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine
         andere Regelung trifft. Maßnahmen zur Steuerung und zur Wahrung des
         Abstandgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch Beschilderungen in
         den Tierheimen, die den Mitarbeitern die Einhaltung ermöglicht und die
         daran erinnern. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen.
         Futterküche, Pausenräume, Umkleide etc. sind ebenfalls mit
         Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.

      c. Das regelmäßige Händewaschen mit Seife (ggf. zusätzliche
         Händedesinfektion), z.B. nach Personenkontakten und Berührungen von
         Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                      Seite 4
d. Das Vermeiden des (gewohnheitsmäßigen) Berührens von Augen, Mund
           und Nase.

        e. Die Art des hygienischen Hustens und Niesens.

Organisatorische Planung

Durch betriebsorganisatorische Maßnahmen kann ebenfalls ein Beitrag zur
Reduzierung der Ansteckungsgefahr geleistet werden. Dazu gehört

    a. das Schließen der Tierheime für den Publikumsverkehr bzw. keine
       Besuchszeiten mehr.

    b. Administrative Tätigkeiten rund um die Organisation des Tierheimes z.B.
       das Schreiben der Arbeitspläne, Laufzettel etc. sollen nach Möglichkeit ins
       Homeoffice verlagert werden.

    c. Teambesprechungen finden idealerweise im Freien statt, per Telefon-
       oder Videokonferenz oder unter Einhaltung der gebotenen
       Schutzmaßnahmen im Notfall auch im Tierheim.

   d. Ein Arbeits- und Pausenplan soll einen Infektionsschutz gewährleisten.
      Im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS ist unter Nummer 1 zur
      Arbeitsplatzgestaltung folgendes nachzulesen:

         "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5
         m) zu anderen Personen halten. Wo dies auch durch Maßnahmen der
         Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen
         ergriffen werden.“

         Die Erstellung eines Schichtbetriebes soll im Falle einer Infektion dafür
         sorgen, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig in Quarantäne müssen.

    e. Bei der Verteilung bzw. Sammlung der Post kann mit erhöhter Hygiene
       eine mögliche Übertragung verhindert werden.

   f.    Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer)
         sowie der Zeitraum des Besuchs sind nach Einholen des Einverständnisses
         zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu
         dokumentieren und durch das Tierheim für den Zeitraum von 1 Monat

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                       Seite 5
beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss
       unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten
       zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Die Stifte, die zum Ausfüllen der
       Informationen verwendet werden, müssen vor und nach der Benutzung
       desinfiziert werden.

   g. Die Nutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der
      gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.

Personelle Planung

Eine klare Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Ansprechpartner sind in
Zeiten von Covid-19 noch wichtiger als im üblichen Arbeitsalltag in den
Tierheimen ohnehin. Es stehen viele Aufgaben an, die nicht zum Regelfall
gehören und Fragen tauchen auf, die möglichst schnell und kompetent
beantwortet werden müssen. Aus diesem Grund muss in jedem Tierheim ein
Covid-19 Ansprechpartner bzw. Entscheidungsträger und die jeweilige
Stellvertretung definiert werden. Für den Fall von Erkrankungen und damit
einhergehenden Personalausfällen kommt der Festlegung von
Vertretungsregelungen eine besondere Bedeutung zu, um die Versorgung der
Tiere trotz Personalausfällen zu gewährleisten.

Tierheimmitarbeiter, die in Risikogebieten waren oder Kontakt zu Infizierten
hatten, müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben. Der Kontakt zwischen dem
Personal untereinander und zu Interessenten sollte verringert werden.

Personenbezogene Einzelmaßnahmen

      a. Personen (Mitarbeiter, Interessenten, Post) mit erkennbaren
         Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang verwehrt.

      b. Alle Personen (Mitarbeiter, Interessenten, Post) müssen sich bei
         Betreten des Tierheims die Hände waschen und desinfizieren.
         Geeignete Waschgelegenheiten sind in den Tierheimen vorhanden und
         Desinfektionsspender müssen im Eingangsbereich aufgestellt werden.

      c. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl.
         allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“,
         Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch die
         entworfenen Hinweisschilder (siehe Anhang) kenntlich zu machen.

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d. Mitarbeiter*innen und Interessenten tragen eine Mund-und-
         Nasenbedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der
         jeweils geltenden Fassung dies anordnet. Es wurden zu diesem Zweck
         an alle Mitarbeiter gebrandete Masken verteilt (siehe Anhang)

Einrichtungsbezogene Maßnahmen

      a.   Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark
           frequentierten Bereichen mindestens täglich, ggf. auch mehrmals
           täglich, mit einem Tensid haltigen Reinigungsmittel gereinigt werden.
           Dazu gehören v.a. Türklinken und Firmenfahrzeuge.

      a.   In den Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind die Aufstellung
           zusätzlicher Desinfektionsmittelspender, Flüssigseife und
           Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig
           zu reinigen.

      b.   Ausreichende Vorräte an Hygiene-Verbrauchsmaterialien (Waschlotion,
           Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel, ggf. Hygienemasken).

      c.   Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen
           mit Aerosol zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind mindestens

      d.   Im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Eine
           kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist durch geeignete
           Mittel sicherzustellen. Sanitäreinrichtungen sind nach Möglichkeit
           dauerhaft zu belüften.

Interne und externe Kommunikation und Informationsfluss

Die Beschäftigten in den Tierheimen müssen vom im Team benannten Corona-
Beauftragten oder dessen Stellvertreter über alle Veränderungen in Bezug auf die
Pandemie in einem Gespräch aufgeklärt werden. Darüber hinaus sollte es für die
Mitarbeiter alle Regelungen auch zum Nachlesen geben. Hinweisschildern in den
einzelnen Bereichen in den Tierheimen sollen an die Regeln immer wieder
erinnern.

Für die externe Kommunikation ist einerseits ein Hinweisschild am Eingang der
Tierheime wichtig. Dieses beschreibt die aktuellen Regelungen in Bezug auf
Besuche, Adoptionen, Abgabe von Fundtieren, Meldungen jeglicher Art.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                    Seite 7
Darüber hinaus sollte jedes Tierheim auf der eigenen Webseite ebenfalls die
aufgrund der Pandemie geltenden Regelungen kommunizieren und v.a.
Telefonnummern und Erreichbarkeiten (siehe Anhang).

Generell gilt:

      a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu
         benennten (Verantwortlichkeiten siehe Anhang).

      b. Mitarbeiter bzw. Interessenten, die nicht zur Einhaltung der
         nachfolgenden Regeln bereits sind, ist im Namen des Hausrechts der
         Zutritt verwehrt.

Kernabläufe im Tierheim
Versorgung der Schützlinge

Bei der Gemeinschaftsversorgung der Tiere können alle Abläufe unter Einhaltung
der Abstandsregelung und dem Tragen der Masken beibehalten werden.

Futter / Fütterung

Bei der Anlieferung und Lagerung von Gutes tun oder Fremdware sind die
üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Der Verkauf von Gutes
tun muss während des Lockdowns in den Tierheimen eingestellt werden. Ein
entsprechender Aushang befindet sich am Eingang sowie auf der Webseite des
Tierheims und der Stiftungsseite wieder. Auf die Möglichkeit des Einkaufs über
www.tierschutzliga.de/shop wird hingewiesen.

Auch in Zeiten von Corona muss eine sichere Fütterung der Tierheimtiere sowie
der Futterstellen für Katzen gewährleistet sein. Die Organisation der Fütterung
kann jedoch nur individuell entsprechend der Hygienevorgaben gelöst werden.
Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:

   a. Einhaltung des Hygiene- und Abstandsgebotes in der Futterküche. Dazu
      gehört auch das Tragen von Handschuhen.

   b. Futterlöffel müssen vor und nach der Benutzung gereinigt und desinfiziert
      werden.

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c. Heißes Waschen von Näpfen und Wäsche (Wischlappen, Geschirrtücher,
      etc.) Geschirr und Wäsche in der Spül- bzw. Waschmaschine bei mind.
      60°C waschen.

   d. Regelmäßige Reinigung der Futterküche und Sanitärräumen. Putzlappen
      nach Gebrauch gut trocknen lassen und nach jeder Reinigung wechseln.

Vermittlung

Alle Tierheime der TIERSCHUTZLIGA haben für den regulären Besucherverkehr
aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Das ist wichtig, um die
Kontaktverbote einzuhalten und um die Tierpfleger zu schützen, um so die
Versorgung der Tiere sicherzustellen.

Da es weiterhin Neuzugänge in den Tierheimen gibt und man der steigenden
Zahl der Tiere in den Tierheimen vorbeugen möchte, vermitteln die Einrichtungen
der TIERSCHUTZLIGA zwar weiterhin, allerdings unter der Orientierung der
Empfehlungen des Robert Koch-Institut und der Weltgesundheitsorganisation.
Die Änderungen dazu werden von jedem Tierheim auf der Webseite
kommuniziert sowie als Ausgang am Eingang der jeweiligen Einrichtung.

Demnach finden Tiervermittlungen und Beratungen aufgrund der aktuellen
Situation telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt. Es gibt feste
Telefonzeiten für die Tiervermittlung (Anfragen, Beratung und Terminvergabe).
Die Tierheime sind außerdem täglich von 08.00 bis 17.00 erreichbar. Steckbriefe
der Schützlinge, die derzeit auf ein neues Zuhause warten, finden Interessenten
auf der Webseite der TIERSCHUTZLIGA unter Tiervermittlung. Darauf wird auch in
den sozialen Medien (Facebook und Instagram) hingewiesen. Bei ernsthaftem
Interesse kann unter der im Steckbrief angegebenen Telefonnummer angerufen
werden. Die Tierpfleger oder Tierheimleitung führen dann das sonst persönliche
Eignungsgespräch für den ausgesuchten Hund oder die Katze zunächst
telefonisch und vereinbaren ggf. einen Termin vor Ort im Tierheim um das Tier
persönlich kennen zu lernen. Der Interessent wird gebeten, Fotos und Videos
vom neuen zu Hause zu schicken, was eine Vorabkontrolle ersetzt. Alternativ
kann auch ein Video-Call angeboten werden, um sich einen Eindruck der neuen
Halter und deren Umgebung zu verschaffen. Eine Nachkontrolle kann aufgrund
der zu großen Gefahr der Ansteckung in den Räumlichkeiten des neuen Besitzers
nicht stattfinden. Im Falle einer Adoption darf der neue Besitzer zum
vereinbarten Termin mit Mund-und-Nasenschutz ins Tierheime kommen. Er
muss sich vor und nach dem Besuch die Hände am vorhandenen
Desinfektionsspenders desinfizieren und einen Mindestabstand von 2m
einhalten. Die notwendigen Formalien füllt er mit einem frisch desinfizierten
TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                 Seite 9
Kugelschreiber aus und nimmt danach sein Tier sowie die dazugehörige
Adoptanten Tasche in Empfang. Bei Hunden ist eine selbst mitgebrachte Leine
und bei Katzen eine Transportbox mitzubringen.

Viele Leute haben aufgrund der Pandemie jetzt Zeit. Es gibt wiederrum auch
Mensch, die in der Isolation vereinsamen und sich deshalb nach einem Tier
sehnen. Grundsätzlich wollen wir allen Tieren eine Chance auf eine Vermittlung
geben. Das Bestreben der TIERSCHUTZLIGA liegt jedoch auch darin, ein Zuhause-
für-immer zu finden. Das Vermittlungspersonal ist daher angehalten, noch
genauer als sonst hinzuschauen, aus welchen Gründen das Gegenüber ein Tier
adoptieren möchte.

Beschlagnahmung

Trotz der Corona-Krise gibt es Fund- und Abgabetiere sowie nötige
Beschlagnahmungen, bei denen Tiere aus misslichen Umständen
(Messiehaushalt, Welpen Transporte, Misshandlungen etc.) befreit und in den
Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA aufgenommen werden. Bei der
Beschlagnahmung sind über die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen
keine zusätzlichen Maßnahmen zu treffen.

Fund- und Abgabetiere

Fundtiere können nach wie vor abgegeben werden. Eine telefonische
Terminvereinbarung ist dazu nötig. Gleiches gilt für die Meldung von vermissten
Tieren. Die Aufnahme von Tieren aus Corona-Haushalten: Tiere, die wegen
einer Corona-Infektion ihrer Halter abgegeben werden, werden zunächst wie
Fundtiere behandelt und auf der Quarantänestation aufgenommen. Von einer
Ansteckungsgefahr ist nicht auszugehen.

Futter- und Sachspenden

Diese können weiterhin abgegeben werden. Ein Schild am Eingang weist darauf
hin, dass die Spenden einfach vor der Tür abgestellt werden können, oder
geklingelt werden kann, damit es ein Mitarbeiter entgegennimmt (siehe Anhang
Futter- und Sachspenden)

Ehrenamtliche Mithilfe

Zum Schutz vor Infektion ist die ehrenamtliche Mithilfe (auch das Gassigehen)
momentan nur beschränkt möglich.
TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                  Seite 10
Das ehrenamtliche Gassigehen ist nicht bzw. sehr eingeschränkt möglich. Sofern
die folgenden Regeln eingehalten werden, ist die Abgabe von Hunden für einen
Auslauf erlaubt:

-   Pro Tierheim gibt es einen festen Stamm an Ehrenamtlichen die Gassi gehen
    dürfen. So kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Es werden
    während des Lockdowns keine neuen Ehrenamtlichen aufgenommen und
    geschult.

-   Die Stammgassigeher dürfen nicht ins Tierheim, sondern nur mit Maske auf
    den Hof. Dort werden die Hunde von einem Mitarbeiter, der ebenfalls eine
    Maske trägt, übergeben.

-   Die ehrenamtliche Arbeit in den Katzenstationen (Zuneigung,
    Aufmerksamkeit, Zärtlichkeiten) muss eingestellt und durch die Tierpfleger
    übernommen werden.

Hygienebeauftragte*r

Die Sicherung der personellen, materiell-technischen und räumlichen
Voraussetzungen und das Betreiben eines Qualitätsmanagements obliegen der
jeweiligen TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR.

Die Leiterin der Einrichtung trägt nach den gesetzlichen Bestimmungen die
Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt
diese Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Die Tierheimleiterin
benennt einen Hygienebeauftragten und dessen Vertretung.

Der Hygienebeauftragte erstellt und überprüft den Hygieneplan in
festzulegenden Abständen hinsichtlich seiner Aktualität. Er nimmt ggf.
Änderungen vor, die er gemeinsam mit der Leiterin des Tierheims umsetzt.

Zu den Aufgaben der/des Hygienebeauftragten gehören:
• Festlegung der Schwerpunkte der Infektionsprävention
• Erstellung von Handlungsanweisungen für den infektiösen
   Krankheitsausbruch
• Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen
• Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegte Maßnahmen
• Erreichen einer breiten Akzeptanz zur Durchführung der Hygienemaßnahmen
   bei den Mitarbeitern

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Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u.a. durch
gezielte Begehungen der Einrichtungen. Die Ergebnisse werden schriftlich
dokumentiert.

Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten stets einsehbar sein. Alle
Beschäftigten werden hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen
belehrt. Dies gilt auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Teilaufgaben in den
jeweiligen Tierschutzeinrichtungen wahrnehmen. Die Belehrung ist schriftlich zu
dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                   Seite 12
Aushang Eingang Tierheim und Webseite:
Veränderungen aufgrund von COVID-19
(Kann für jedes Tierheim individuell angepasst werden)
Im Rahmen der Pandemie durch COVID-19 wurden die Kernabläufe in den
Tierheimen der TIERSCHUTZLIGA identifiziert und im Anschluss analysiert. Als
Ergebnis gibt es Abläufe, die vorübergehend eingestellt werden müssen und
andere, die umstrukturiert werden können, da diese nicht unterbrochen werden
dürfen. Die daraus resultierenden Veränderungen sehen wir folgt aus:

Besucher
Aufgrund der Corona-Krise bleiben alle Tierheime der TIERSCHUTZLIGA bis auf
Weiteres für Besucher geschlossen.

Adoptionen
Tiervermittlung und Beratung finden telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung
statt. Es gibt feste Telefonzeiten für die Tiervermittlung (Anfragen, Beratung und
Terminvergabe) sowie tägliche Erreichbarkeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Beschlagnahmungen
Beschlagnahmungen werden weiterhin durchgeführt. Über die üblichen Hygiene-
und Abstandsregelungen sind keine zusätzlichen Maßnahmen zu treffen.

Aufnahme von Tieren aus Corona-Haushalten: Tiere, die wegen einer Corona-
Infektion ihrer Halter abgegeben werden, werden zunächst wie Fundtiere
behandelt und auf der Quarantänestation aufgenommen. Von einer
Ansteckungsgefahr ist nicht auszugehen.

Fund- und Abgabetiere
Fundtiere können nach wie vor abgegeben werden. Eine telefonische
Terminvereinbarung ist dazu nötig. Gleiches gilt für die Meldung von vermissten
Tieren. Telefonnummer und Telefonzeiten.

Verkauf von Gutes tun
Der Verkauf von Gutes tun muss in Zeiten des Lockdowns eingestellt werden.
Eine Bestellung über www.tierschutzliga.de/shop ist nach wie vor möglich.

Ehrenamtliches Gassi gehen
Das ehrenamtliche Gassigehen ist nicht bzw. sehr eingeschränkt möglich.
Telefonnummer des Tierheims.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept                    Seite 13
Futter- und Sachspenden
Futter- und Sachspenden können weiterhin abgegeben werden, indem diese vor
die Tür gestellt werden und mittels eines Anrufs oder klingeln darauf
hingewiesen wird. Telefonnummer des Tierheims.

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept              Seite 14
Aushang: Allgemeine Schutzmaßnahmen

TIERSCHUTZLIGA – Hygiene- und Schutzkonzept   Seite 15
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