Tiroler Fussballverband - VERBANDSNACHRICHTEN - TFV

 
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Tiroler Fussballverband - VERBANDSNACHRICHTEN - TFV
Tiroler Fussballverband
                                     VERBANDSNACHRICHTEN
                                                         STADIONSTRASSE 1A – HAUS DES SPORTS
                                                                               6020 INNSBRUCK
                                                                     TELEFON: +43(0)512 586188
                                                                          FAX: +43(0)512 572123
                                                                             E-MAIL: office@tfv.at
                                                                                 WEB: www.tfv.at

ZVR: 568636642                                                               Nr. 5/2018 vom 30. Juli 2018

NEUES FORMAT DER REGIONALLIGA
Mit Beginn der Meisterschaft 2019/2020 wird der Austragungsmodus der Regionalliga West neu strukturiert.
Anstelle der bisherigen der Regionalliga West werden in den Landesverbänden „Eliteligen“ gegründet,
welche im Herbst in Hin- und Rückrunde ihre Aufsteiger in den überregionalen Bewerb mit 8 Vereinen der
Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol im Frühjahr 2020 ermitteln.
Die überregionale Liga setzt sich aus je drei Vereinen der Landesverbände Salzburg, Tirol und Vorarlberg
zusammen. Jener Landesverband, dessen Verein in der abgelaufenen Spielsaison der Regionalliga den
letzten Platz belegt, ist nur mit 2 Vereinen vertreten.
In Tirol wird diese Liga, vorausgesetzt dem entsprechenden Präsidiumsbeschluss durch den ÖFB bzw. TFV,
mit voraussichtlich 10 Vereinen in Hin- und Rückrunde ausgetragen.

Demnach ergibt sich für den Bereich des TFV folgende Szenario:
   Nach der Spielsaison 2018/19 verbleiben fünf Vereine der Regionalliga West in der neuen „Eliteliga“,
     im Regelfall steigen die fünf erstplatzierten Vereine der UPC Tirol Liga auf.
   Aus allen weiteren TFV-Spielklassen steigen nach 2018/19 jeweils fünf Vereine in die nächsthöhere
     Spielklasse auf.
   Im Regelfall steigt nach 2018/19 kein Verein in eine niedrigere Spielklasse ab.
   Im Falle einer ungeraden Anzahl von Aufsteigern (fünf) steigt der mit Ende der Meisterschaft besser
     platzierte Verein gleicher Spielklassen auf, wobei als Kriterium die Meisterschaftsregeln des ÖFB
     gelten (Punkte/Torverhältnis).

Ausnahmen:
    Steigt nach der Spielsaison 2018/19 ein Tiroler Verein aus der 2. Bundesliga in die „Eliteliga“ ab,
     steigen aus allen Spielklassen vier Vereine in die nächsthöhere Spielklasse auf. Daher kein
     Absteiger in die nächst niedrigere Spielklasse
    Steigen nach der Spielsaison 2018/19 zwei Tiroler Vereine aus der 2. Bundesliga in die „Eliteliga“
     ab, steigen aus beiden Landesligen drei Vereine in die UPC Tirol Liga durch Relegation der beiden
     Zweitplatzierten auf. Der Aufstieg aus den 2. Klassen, 1. Klassen, Bezirksligen und Gebietsligen
     bleibt unberührt. Aus diesem Grund steigt ein Verein beginnend ab den Landesligen in die nächst
     niedrigere Spielklasse ab.
    Steigt nach der Spielsaison 2018/19 ein Tiroler Verein in die 2. Bundesliga auf, steigen aus allen
     Spielklassen sechs Vereine in die nächsthöhere Spielklasse auf. Kein Absteiger in die nächst
     niedrigere Spielklasse.
Auf-und Abstieg nach 2019/2020
    Aus der Eliteliga steigen im Regelfall zwei Vereine in die UPC Liga ab.
    Aus der UPC Liga steigen zwei Vereine in die Eliteliga auf und drei Vereine in die Landesligen ab.
    Aus den Landesligen steigen drei Vereine in die UPC Liga auf, wobei der dritte Aufsteiger durch zwei
      Relegationsspiele der Zweitplatzierten ermittelt wird.
    Ab der Landesliga werden die bisher geltenden Auf-und Abstiegsregelungen beibehalten.

20.09.2018                                                                                              1
TFV- KERSCHDORFER TIROL CUP 2018/2019

Paarungen der 2. Hauptrunde (4. August 2018)
Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: 5. August 2018, 18:00 Uhr
 Sieger Spiel 01 – Sieger Spiel 05                          Sieger Spiel 24 – Sieger Spiel 38
 Sieger Spiel 03 – Kundl                                    Sieger Spiel 25 – Sieger Spiel 06
 Sieger Spiel 04 – Söll                                     Sieger Spiel 26 – Volders
 Sieger Spiel 09 – Zirl                                     Sieger Spiel 27 – Sieger Spiel 23
 Sieger Spiel 10 – Hall                                     Sieger Spiel 28 – Kematen
 Sieger Spiel 11 – SVI                                      Sieger Spiel 29 – Silz/Mötz
 Sieger Spiel 12 – Sieger Spiel 36                          Sieger Spiel 30 – Völs
 Sieger Spiel 13 – Zams                                     Sieger Spiel 32 – Sieger Spiel 07
 Sieger Spiel 14 – Telfs                                    Sieger Spiel 33 – Sieger Spiel 21
 Sieger Spiel 16 – Imst                                     Sieger Spiel 34 – Sieger Spiel 31
 Sieger Spiel 17 – (Buch oder Natters =Aufsteiger TL)       Sieger Spiel 35 – Sieger Spiel 15
 Sieger Spiel 19 – Union                                    Sieger Spiel 37 – Sieger Spiel 02
 Sieger Spiel 20 – Kirchbichl                               Sieger Spiel 39 – Sieger Spiel 18
 Sieger Spiel 22 – Sieger Spiel 08

Spieltermin ist jeweils Samstag, eine Vorverlegung auf Freitag ist laut den TFV-
Durchführungsbestimmungen möglich, wobei eine Änderung wegen Besetzungsvorlauf nur bis
Montag, 15:00 Uhr über die Geschäftsstelle möglich ist.

Der Sonntag ist generell spielfrei zu halten, dieser Tag ist bei Spielabsagen aus Witterungsgründen
(18:00 Uhr) als Nachtragstermin heranzuziehen.

FRAUEN TIROL CUP
Am Wochenende, 25. August 2018 startet der TFV Frauen- Cup mit der Vorrunde. Alle 24 Teams
aus dem Tiroler Frauenfußball treten dabei an.

Vorrunde (25.8.2018)                                   Achtelfinale (26.10.2018)
 Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen:    Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen:
 Sonntag, 26. August 2018, gleiche Beginnzeit           Samstag, 3. November 2018

 1    Angerberg             Ried/Kaltenbach            01 Sieger Spiel 1                Brixlegg/Rattenberg
 2    Westendorf            Hippach                    02 Sieger Spiel 2                Matrei/Neustift
 3    Jenbach               Thaur                      03 Sieger Spiel 3                Haiming
 4    Kirchberg             Oberlangkampfen            04 Sieger Spiel 4                Erl
 5    Vomp                  Wilten                     05 Sieger Spiel 5                Oetz
 6    Paznaun               Imst                       06 Sieger Spiel 6                Rinn/Tulfes
 7    Flaurling             Lechaschau                 07 Sieger Spiel 7                Schwoich/Wildschönau
 8    Oberes Gericht        Landeck                    08 Sieger Spiel 8                SVI

20.09.2018                                                                                                     2
ANGLEICHUNG DER SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN AB 1. JULI 2018
                                           SR MSP         Assi MSp      SR FSp   Assi FSp
Regionalliga                              104,—           52, —         35,—     17, 50
UPC Tirol Liga                             81,—           40, 50        35,—     17, 50
Landesligen                                61,—           30, 50        30,—     15,—
Gebietsligen                               56,—           28, --        30,—     15,—
Bezirksligen, 1./2. Klassen                52,—           26, --        30,—     15,—
Reserven                                   39,—           19, 50        30,—     15,—
U-18, U16, U-15, U14                       33,—           16, 50        30,—     15,—
U-13 und abwärts                           20,—           10, —         20,—     10, —
Frauen                                     33,—           16, 50        30,—     15,—

HALLEN- UND KURZTURNIERE
Kampfmannschaften       0,47 pro Minute
Nachwuchsmannschaften   0,33 pro Minute

FAHRTKOSTEN
a) Die Schiedsrichter und Assistenten haben Anspruch auf ein Kilometergeld in Höhe von € 0,39.
b) Bei Spielen im Wohnort sind die Fahrtkosten entsprechend der zurückgelegten Kilometeranzahl
von der Wohnadresse bis zum Sportplatz zu berechnen!
Sämtliche Gebühren beinhalten etwaige Verpflegungssätze sowie Spesen.

TRINKPAUSE BEI SOMMERLICHEN TEMPERATUREN
Die ÖFB-Schiedsrichterkommission hat auf Vorschlag des Ständigen Arbeitsausschusses IFAB-
Spielregeln die seit 2016 bestehenden Empfehlungen zur Abhaltung einer Trinkpause bei
sommerlichen Temperaturen geringfügig erweitert (Verhalten des Torhüters, Dauer der
Trinkpause):

Um den Spielern bei höheren Temperaturen eine Trinkpause zu ermöglichen, ist folgende
empfohlene Vorgangsweise bezüglich Trinkpausen einzuhalten:

Der Schiedsrichter entscheidet, ob eine Trinkpause abgehalten wird. Dazu wird das Spiel etwa
nach Ablauf der Hälfte der Spielzeit einer Halbzeit anlässlich einer Spielunterbrechung gestoppt.
Die Spieler begeben sich an die Seitenlinie im Bereich ihrer Betreuerbänke, sie dürfen zu diesem
Zweck das Spielfeld nicht verlassen. Die Trinkflaschen sind von den Betreuern, die sich dabei
außerhalb des Spielfeldes befinden müssen, den Spielern zu übergeben. Es ist dabei zu beachten,
dass die Plastikflaschen nicht auf das Spielfeld geworfen und keine Glasflaschen verwendet
werden.

Den Torhütern ist es gestattet, außerhalb des Tores, unmittelbar neben dem Tornetz, jedenfalls
deutlich hinter der Torlinie, eine Plastik-Trinkflasche zu deponieren. Das ungehinderte Verlassen
des Balls aus dem Spielfeld ist zu gewährleisten.

Hinweis für den Schiedsrichter:
Die Trinkpause ist nur einmal während einer Spielhälfte erlaubt und darf nicht länger als eine Minute
dauern. Das Verlassen des Spielfeldes zwecks kurzer Getränkeaufnahme seitens des Torhüters
stellt keine Unsportlichkeit dar.

Die verloren gegangene Zeit der Trinkpause ist in der jeweiligen Spielhälfte nachzuspielen.

20.09.2018                                                                                         3
CHRISTOPH „GISCHI“ WESTERTHALER

Wir haben uns von einem großen Sportler, einem tollen Fußballer, von einem einzigartigen
Menschen verabschiedet. Ein letzter sportlicher Gruß an Dich, lieber Christoph "Gischi"
Westerthaler!

EINGABE DER TRAINERMELDUNG 2018/2019 IN DAS NETZWERK FUSSBALL
Hinweise zur Trainerordnung:
Jeder Verein des TFV ist verpflichtet - laut den Bestimmungen des ÖFB - §28 der
Meisterschaftsregeln - die Meldung seiner Trainer dem Landesverband bekannt zu geben. Die Frist
für die Eingabe in das Netzwerk Fußball im Bereich des TFV wurde mit einer Woche vor
Meisterschaftsbeginn der jeweiligen Spielklasse festgelegt.

ANSTOSSZEITEN IM NETZWERK FUSSBALL-ONLINE
Die Vereine sind verpflichtet, die Beginnzeiten für die gesamte Herbstmeisterschaft spätestens 14
Tage vor Beginn der jeweiligen Spielgruppe in das System „Fußball-Online“ einzuspielen.

Wichtig:
Die Nachwuchsgruppen U9 bis U16 beginnen mit dem Wochenende 2./3.September. Bitte bei den Ansetzungen
unbedingt die HERBSTFERIEN in den einzelnen Regionen beachten. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine oder
beide der letzten Herbstrunden im gegenseitigen Einvernehmen vor Meisterschaftsbeginn anzusetzen oder diese im
Einvernehmen auf einen Wochentermin im September oder Oktober anzusetzen..

SICHTUNG DER TIROLER TALENTESCHIENE 2018/2019
Vom Verein zur Landesausbildungszentrum-Vorstufe - Jahrgang 2009 (Mädchen 2008)

Termine für die Sichtung für die LAZ Vorstufenaufnahme im Juni 2019
                 Mo, 10.9.2018: 16:00 Uhr Wörgl (Sportplatz am Gymnasium)
                 Mo, 17.9.2018: 16:00 Uhr Stans (Sportplatz)
                 Mo, 24.9.2018: 16:00 Uhr Imst (Sportplatz Oberstadt)
                 Mo, 1.10.2018: 16:00 Uhr Kematen (Sportplatz; Kunstrasen)

Alle Meldungen bitte ausschließlich an den LAZ Vorstufen-Koordinator Dr. Rudolf Stadler (Mobil
0676/881008853 bzw. Mail rudolfstadler(at)aon.at). Diese können jederzeit, per Mail, per SMS
oder telefonisch erfolgen (Anmeldung mit Namen, Geburtsdatum, Handynummer und Mailadresse
eines Elternteiles, oder Handynummer und Mailadresse des Vereinsvertreters).

Ablauf der Sichtungen:
•Spielform 3 gegen 3 auf jeweils 2 Tore (Spielfeldgröße: 20x25m; 4-6 Spiele für jeden Spieler)
•Schnelligkeit 10m und 20m elektronisch gemessen
20.09.2018                                                                                                  4
TURNIERSERIEN IM U7 UND U8- BEREICH
Für die im Herbst 2018 in den Bezirken stattfindenden U7 und U8-Turniere wurden die
Sitzungstermine wie folgt fixiert und bitten wir die Vereine, ihre Vertreter verlässlich zu den
Sitzungen zu entsenden:

Bezirk Kufstein                        Mittwoch, 08.08.2018, 19:30 Uhr, Bad Häring - Vereinsheim
Bezirk Kitzbühel                       Montag, 13.08.2018, 19:30 Uhr, St.Johann - Tankstelle Salcher
Bezirk Schwaz                          Dienstag, 14.08.2018, 19:00 Uhr, Jenbach - Sportplatzkantine
Bezirk Innsbruck Ost                   wird noch fixiert
Bezirk Innsbruck Stadt und Land West   Montag, 27.08.2018, 19:30 Uhr, Innsbruck -Beselekantine
Bezirk Oberland                        wird noch fixiert
Bezirk Außerfern                       Montag, 06.08.2018, 19:00 Uhr, Reutte - Dreitannenstadion

GRUNDKURS TORMANNTRAINER
Anmeldung für den Grundkurs Tormanntrainer online via „Fussball-Österreich“ bis 28.9.2018, bis
zu diesem Termin müssen auch alle vorgeschriebenen Dokumente hochgeladen werden.

Die Absolventen haben die Möglichkeit, in die ÖFB- Tormanntrainerausbildung einzusteigen. Eine
Eigenkönnenprüfung ist erforderlich.

Kursort: Innsbruck, Fußballakademie Tirol, Fürstenweg 191a

Alle Informationen zu diesem Lehrgang auf der Website des TFV www.tfv.at

TRAINERFORTBILDUNG KATEGORIE IV/8
Die Fortbildung "Kinder im Fußball mental stärken (Was Kinder vom Profisport lernen können!)"
findet am Sonntag, 9. September 2018 in Schwaz, Paulinum statt.

Zeit: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Alle Informationen zu dieser Fortbildung auf der Website des TFV www.tfv.at

SCHIEDSRICHTER – AUSBILDUNG IN TIROL
Das TFV-Schiedsrichterkollegium stellt die Ausbildung zeitgemäß um und wird ab sofort ein
neues Konzept testen.
Dabei melden sich Interessierte nach wie vor bei www.schiri.at an. Es wird in der Folge eine
Nachricht mit allen Informationen über die Ausbildung an den Interessenten übermittelt.
Nach Einlangen der Kursgebühr von € 50,-- auf das Konto der TFV-Schiedsrichter, werden
sämtliche Ausbildungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt.

Die Anwärter arbeiten sämtliche Unterlagen (Powerpoint, PDF Dokumente, etc.) zu Hause durch
und können sich zu einem von insgesamt drei angebotenen "Abschlusssamstagen" anmelden.
Dort werden alle Prüfungen abgenommen und der Online Spielbericht geschult.

Die Abschlusstage für den Herbst wurden wie folgt gewählt:
    Samstag 25. August 2018
    Samstag 22. September 2018

Weitere Informationen:
Christopher Spiss, Mobil 0664 5003523 oder e-mail: christopher.spiss@gmx.at
20.09.2018                                                                                             5
MITTEILUNG DER KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen ist unverzichtbar wichtig und muss auch
dementsprechend geschätzt werden. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich für Ihren Einsatz und
Ihre Tätigkeit bedanken. Es ist uns aber gleichzeitig ein großes Anliegen auf Ihre Verantwortung
im               Bereich             des                Kinderschutzes              hinzuweisen!

So mag es zwar ohnehin in vielen Organisationen der Fall sein, dass das Kind und somit auch das
Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen, dennoch kommt es immer wieder vor, dass gerade
Betreuungspersonen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der teilweise
sehr engen Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen bemerken, dass es diesen nicht gut geht.
In diesem Fall bitten wir Sie deshalb eindringlich, nicht wegzuschauen, Hilfe anzubieten und wenn
nötig auch Hilfe zu holen. Vor allem wenn der Verdacht aufkommen sollte, dass eine mögliche
Kindeswohlgefährdung                vorliegt,            sollten         Sie            eingreifen!

Natürlich darf in einem solchen Fall nichts überstürzt werden. Es sollte deshalb auch in jedem
Verein eine für Kinderschutz verantwortliche Person geben, an die sich alle Funktionäre und
Erziehungsberechtigte bei Fragen wenden können, die Unterstützung leisten kann und den
weiteren Ablauf plant.

Sollten sich allerdings nach internen Gesprächen im Team und mit den verantwortlichen Personen
im Verein noch weitere Fragen ergeben, empfiehlt es sich jedenfalls außerhalb der Organisation
Informationen einzuholen.

Grundsätzlich können alle Personen (auch Privatpersonen), die den begründeten Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung haben, eine entsprechende Mitteilung bei der Kinder- und Jugendhilfe
(Jugendamt) einbringen. Das zuständige Jugendamt wird dann die weiteren Schritte übernehmen
und überprüfen, inwieweit eine Familie unterstützt werden kann und was gebraucht wird. Die
Mitteilung kann formlos erfolgen oder mittels Formular!

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es sich beim Einschreiten des
Jugendamtes in erster Linie um Maßnahmen der Unterstützung handelt, die den Eltern angeboten
werden!

Nähere Informationen können Sie auch unserer Broschüre „Was tun bei Verdacht auf Gewalt an
Kindern“ entnehmen (kostenlos in der Kinder- und Jugendanwaltschaft erhältlich oder Download
unter http://www.kijatirol.at). Auch die zuständigen Jugendämter können diesbezüglich kontaktiert
werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch, persönlich oder per Mail an die
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol wenden.

Im Sinne des Kinderschutzes bitten wie Sie deshalb eindringlich, diese Informationen an alle haupt-
und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen weiterzuleiten, die mit
Kindern und Jugendlichen arbeiten.

ENTSCHEIDUNGEN DES STRAFSENATES
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen die Entscheidungen des Strafsenates steht den Betroffenen innerhalb der Frist das Recht des Protestes an den
Protestsenat des Tiroler Fußballverbandes gemäß §21 der Durchführungsbestimmungen des TFV zu. Die
Protestgebühr beträgt € 182,--.

20.09.2018                                                                                                      6
Spielerstrafen:
Vorname      Name      Verein                 Beschl.Dat.             Paragraph                                                                       Strafe
Clemens     Berger          Kolsass/Weer      20.06.2018     99/1(e) , Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen                  2u        € 7,00
Hannes      Schafferer      SPG Rinn/Tulfes   20.06.2018     99/1(c) , Rohes Spiel                                                           1u        € 7,00
Gerhard     Tischler        Oberlangkampfen   20.06.2018     100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen    2u        € 7,00
Fabian      Lhota           Götzens           20.06.2018     100/1(b) , Unsportliches Verhalten gegenüber einem Spieloffiziellen             1u        € 7,00
Martin      Trockenbacher   Erl               20.06.2018     99/1(a) , Torchancenverhinderung                                                1u        € 7,00
Ruhullah    Nouri           Sans Papiers      20.06.2018     100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen    6u        € 7,00
Sihad       Thahir          Sans Papiers      20.06.2018     100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen    3u        € 7,00
Josef       Ennemoser       Längenfeld        20.06.2018     99/1(c) , Rohes Spiel                                                           1u        € 7,00
Patrick     Gastl           Pitztal           20.06.2018     103/1 , Fehlende Spielberechtigung - Sperre Spieler                             1u        € 7,00
Matthias    Kolb            Fulpmes           20.06.2018     99/1(c) , Rohes Spiel                                                           1u        € 7,00
Mohsin      Jafari          Sans Papiers      27.06.2018     100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen    3u        € 7,00
Abbas       Dilsoz          Scharnitz         27.06.2018     99/1(e) , Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen                  2u        € 7,00
Christian   Hetzenauer      Kössen            19.07.2018     99/1(e) , Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen                  2 bed.    € 0,00
Dominik     Titz            Niederndorf       25.07.2018     99/1(a) , Torchancenverhinderung                                                1u        € 7,00

Vereinsstrafen:
Vorname      Name      Verein                 Beschl.Dat.             Paragraph                                                                       Strafe
Markus      Schnellrieder Kematen             20.06.2018    100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen ,            € 77,00
Alois       Hecher        Kirchbichl          20.06.2018    100/1(d) , Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen ,            € 157,00
                          SPG Finkenberg/T.   20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                          Weerberg            20.06.2018    116a/1 , Missbräuchliche Verwendung von                                                   € 157,00
                                                            pyrotechnischen Gegenständen / Veranstalter
Mario       Mohapp       Götzens              20.06.2018    100/1(b) , Unsportliches Verhalten gegenüber einem Spieloffiziellen ,                     € 57,00
                         Going                20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Sölden               20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Seefeld              20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Brixen               20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Oberndorf            20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 40,00
                         Längenfeld           20.06.2018    116a/1 , Missbräuchliche Verwendung von                                                   € 157,00
                                                            pyrotechnischen Gegenständen / Veranstalter
                         Pitztal              20.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 107,00
                         Schönwies/Mils       20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Buch                 20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 357,00
                         Fügen                20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Umhausen             20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 357,00
                         SPG Brixlegg/Ratt.   20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Zell/Ziller          20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Inzing               20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 207,00
                         Wattens              20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Kössen               20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 157,00
                         Bruckhäusl           20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Hippach              20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 50,00
                         Kirchbichl           20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Mayrhofen            20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 157,00
                         Inzing               20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 40,00
                         Sautens              20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 157,00
                         SPG Arlberg          20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Telfs                20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         Alpbach              20.06.2018    110 , Spielerpass                                                                         € 20,00
                         SPG Finkenberg/T.    20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 157,00
                         Imst                 20.06.2018    2/3(d) , Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist ,                                          € 30,00
                         Fritzens             20.06.2018    105 , Nichtantreten                                                                       € 157,00
                         Schwaz               27.06.2018    79/c , Verfahren eingestellt                                                              € 0,00
                         Kematen              27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 757,00
                         Zirl                 27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 757,00
                         Kufstein             27.06.2018    79/c , Verfahren eingestellt                                                              € 0,00
                         Schwoich             27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 607,00
                         Inzing               27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 457,00
                         Völs                 27.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 57,00
                         Völs                 27.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 57,00
                         Westendorf           27.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 57,00
                         Westendorf           27.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 57,00
                         SPG Brixlegg/Ratt.   27.06.2018    103/3 , Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein                                    € 57,00
                         Hippach              27.06.2018    116 , Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen                                           € 107,00
                         Seefeld              27.06.2018    79/c , Verfahren eingestellt
                         Bruckhäusl           27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Fliess               27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Grins                27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 247,00
                         Inzing               27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 187,00
                         Kirchberg            27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 307,00
                         Lechaschau           27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Radfeld              27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Reutte               27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Ried i.O.            27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Schwoich             27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 397,00
                         Veldidena            27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 247,00
                         Waidring             27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 187,00
                         Wildschönau          27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 157,00
                         Zell/Ziller          27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 307,00
                         Zugspitze            27.06.2018    121 , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers                             € 427,00
Gernot      Glänzer      Reichenau            25.07.2018    100/1(c) , Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung                                       € 47,00

                                                  TIROLER FUSSBALLVERBAND
                                                         Gerhard Neurauter
                                                     (Leiter der Geschäftsstelle)

20.09.2018                                                                                                                                                      7
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