Treppe Planungshandbuch - Trittschall vermindern mit System - Schoeck

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Treppe Planungshandbuch - Trittschall vermindern mit System - Schoeck
Planungshandbuch

Treppe

Trittschall vermindern
mit System
Seite 3

Vorwort
          Seit jeher haben Treppen in der Architektur eine bedeutende Rolle gespielt. In früheren
          Zeiten hatten sie nicht nur die funktionale Aufgabe, die Geschosse eines Gebäudes mitein-
          ander zu verbinden. Durch ihre Lage im Bauwerk und ihre Ausgestaltung stand besonders in
          der Renaissance- und Barockzeit ihr repräsentativer Charakter im Vordergrund. Noch heute
          faszinieren uns Treppen durch ihre Einzigartigkeit und Genialität.
          Leonardo da Vinci entwarf beispielsweise für das Loire Schloss Chambord zwei ineinander
          greifende Wendeltreppen in Form einer Doppelhelix als zentrale Erschließung des Schlosses.
          Durch ihre beiden Treppenläufe ist es möglich, dass zwei Passanten sich zwar sehen, aber
          nicht begegnen können.
          Balthasar Neumann entwickelte für die Würzburger Residenz eine dreiläufige Treppenanla-
          ge mit Umgang, die er mit einem stützenfreien Muldengewölbe überspannte – mit Sicher-
          heit ein Höhepunkt im Profanbau.
          Inzwischen hat sich die Gestaltung von Treppenanlagen stark gewandelt. Neben der ästhe-
          tischen Gestaltung stehen funktionale und technische Aspekte verstärkt im Vordergrund.
          In den letzten Jahren waren wir immer wieder mit Architekten im Gespräch, um zu erfah-
          ren, wie sich Ausführungsdetails für Treppen in der Praxis verändern.
          Wir haben gemeinsam analysiert, welche Angaben von der Gestaltung bis zur schallbrücken­
          freien Ausführung auf der Baustelle notwendig sind. Das Resultat unseres Dialoges mit Ihren
          Kollegen halten Sie in Händen: das Planungshandbuch für Treppen.
          Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen einen Einblick in das vielfältige Spektrum von
          Gebäudetreppen geben. Es versteht sich als Leitfaden und Orientierungshilfe für die drei
          wesentlichen Phasen: Entwurfs- und Detailplanung sowie die Bauausführung, mit Zusatzin-
          formationen zu Bauphysik, Normen und Verarbeitungshinweisen. Dabei stehen die Gestal-
          tung von Massivbautreppen und ihre schalltechnische Entkopplung im Fokus.
          Seit der ersten Auflage des Planungshandbuchs sind inzwischen einige Jahre vergangen.
          Sie brachten Veränderungen und auch eine Erweiterung unserer Produktpalette mit sich.
          Mit dieser Neuauflage freuen wir uns, Ihnen ein Update geben zu können und wünschen
          Ihnen wieder hilfreiche Einblicke in die Verbindung von Architektur und Trittschallschutz.

          Christoph Meul
          Leiter Produktingenieure
Impressum
Herausgeber:	Schöck Bauteile GmbH
              Schöckstraße 1
              76534 Baden-Baden
              Tel.: 07223 967-0
              www.schoeck.com
Copyright:    8. Auflage, © 2025, Schöck Bauteile GmbH. Der Inhalt dieser Druckschrift
              darf auch nicht auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der Schöck Bau-
              teile GmbH an Dritte weitergegeben werden. Alle technischen Angaben,
              Zeichnungen usw. unterliegen dem Gesetz zum Schutz des Urheberrechts.
Bilder:       Moritz Bernoully, Daniel Vieser (Titelbild, Bild Seite 69)
Ausgabedatum: März 2025
Seite 5

Inhalt

         Anforderungen kennen                                                                                                                       7
         Schallschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
         Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
         Treppenkonstruktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

         Details planen                                                                                                                            23
         Anschlussmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          24
         Typenübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   25
         Anschluss Podest an Wand ohne Konsole . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       26
         Anschluss Podest an Wand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             30
         Anschluss gewendelter Lauf an Wand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     34
         Anschluss Lauf an Podest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         38
         Anschluss Lauf an Podest mit Konsole. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   42
         Anschluss Lauf an Bodenplatte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              46
         Fugenausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      50
         Sichtbeton und Tronsole®. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           54
         Holzbau und Tronsole®. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          60
         Trittschalldämmung mit T      ­ ronsole®. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         62
         Brandschutz und Tronsole®. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            66

         Details umsetzen                                                                                                                          69
         Einbau ­Tronsole® Typ F, B und L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            70
         Einbau ­Tronsole® Typ Z, F und L. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             72
         Einbau ­Tronsole® Typ Q, T und L im Fertigteil. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     74
         Einbau ­Tronsole® Typ Q, T und L in Ortbeton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      76
         Einbau Tronsole® Typ P, F und L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             78
Anforderungen kennen | Details planen | Details umsetzen                                                             Seite 7

          ANFORDERUNGEN kennen
                      In der frühen Entwurfsphase fällt die Ent-      nicht zuletzt dem Bauherrenwunsch ab. Der
                      scheidung, wie ein Gebäude erschlossen          geschuldete Schallschutz richtet sich eben-
                      wird. Daher müssen bereits zu Beginn dieser     falls nach den allgemein anerkannten Regeln
                      Phase die jeweiligen baulichen Anforderun-      der Technik und sollte werkvertraglich mit
                      gen bekannt sein, sodass sie direkt beim Ent-   dem Bauherrn vereinbart werden. Der Schall-
                      wurf schon berücksichtigt werden können.        schutz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal
                      Treppen sind dabei ein Hauptbestandteil der     des Gebäudes und hat somit Einfluss auf den
                      Verkehrswege und müssen diesen baulichen        späteren Verkaufswert der Immobilie. Wich-
                      Anforderungen genügen. Diese leiten sich        tig sind aber auch die Anforderungen an den
                      aus der Geometrie und Lage des Treppenhau-      Brandschutz von Treppen als Flucht- und Ret-
                      ses, der Art des Gebäudes, den gesetzlichen     tungswege. Stehen die Rahmenbedingungen
                      und normativen Vorgaben sowie den allge-        fest, kann mit dem eigentlichen Treppenent-
                      mein anerkannten Regeln der Technik und         wurf begonnen werden.
Seite 8                                                                          Anforderungen kennen | Details planen | Details umsetzen

Schallschutz
Richtlinien in Gebäuden

Als Empfehlungen und Orientierungen zur         • Beiblatt 2 DIN 4109:1989 („Schallschutz im          schutz im Wohnungsbau - Schallschutz-
Vereinbarung des gewünschten Schallschut-          Hochbau - Vorschläge für einen erhöhten             ausweis“)
zes stehen für den Planungsprozess folgen-         Schallschutz“) Dies ist nicht mehr offizieller    Diese Richtlinien/Normen stellen erst einmal
de Richtlinien/Normen zur Verfügung, in            Bestandteil der Norm, bleibt jedoch rele-         private Empfehlungen für die werkvertraglich
denen Vorschläge für unterschiedliche Schall-      vant, da sich anerkannte Regeln der Technik       zu vereinbarenden Schalldämm-Niveaus in
dämm-Niveaus angegeben sind:                       darauf beziehen; gilt als informelle Leitlinie.   Gebäuden dar. Das Schalldämm-Niveau wird
• DIN 4109-1:2018 („Schallschutz im Hochbau    • VDI-Richtlinie 4100:2012 („Schallschutz im        über den Kennwert „bewerteter Norm-Tritt-
   - Mindestanforderungen“)                        Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und             schallpegel im Gebäude” (L’n,w) angegeben.
• DIN 4109-5:2020 („Schallschutz im Hochbau       Vorschläge für erhöhten Schallschutz“)            Hierbei gilt: Je kleiner dieser Wert ist, desto
   - Erhöhte Anforderungen“)                    • D EGA-Empfehlung 103:2018 („Schall-               besser ist der Schallschutz.

DIN 4109-1:2018			                              DIN 4109-5:2020                                      Beiblatt 2 DIN 4109:1986

Nach den Angaben in der Einleitung zur          In der DIN 4109-5:2020 werden im Vergleich           Die DIN 4109-5 ersetzt seitens des Deutschen
DIN 4109:2018 werden für schutzbedürfti-        zur DIN 4109-1:2018 Anforderungswerte for-           Instituts für Normung das Beiblatt 2 zur
ge Räume die Schutzziele                        muliert, die einen wahrnehmbar höheren               DIN 4109 von 1989, in dem ebenfalls „er-
                                                Schallschutz („Erhöhter Schallschutz“) lie-          höhte“ Schallschutzwerte formuliert sind.
• Gesundheitsschutz                            fern als die Mindest-Anforderungen nach              Unabhängig davon stellt das Beiblatt 2 zur
• Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise     DIN 4109-1:2018. Ein wahrnehmbar höhe-               DIN 4109 nach wie vor eine wichtige
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen        rer Schallschutz bedeutet mindestens 3 dB            Richtlinie zur Vereinbarung eines erhöh-
                                                höhere Anforderungswerte beim Luftschall             ten Schallschutzes dar, insbesondere auch
erreicht, sofern die angegebenen Werte          und mindestens 5 dB geringere Pegel beim             deshalb, da mit der Veröffentlichung der
eingehalten werden. Zusätzlich wird in der      Trittschall.                                         DIN 4109-5 im Jahr 2020 entsprechen-
DIN 4109-1 darauf hingewiesen, dass – auch      Die Mindest-Verschärfungen von 3 dB bzw.             de Anforderungswerte für den „erhöhten“
wenn die Werte der Norm eingehalten sind        5 dB zur Wahrnehmung eines besseren                  Schallschutz teilweise entschärft wurden.
– nicht erwartet werden kann, dass Geräu-       Schallschutzes sind so auch in der DIN 4109-5        So wurde z. B. der erhöhte Trittschall für
sche aus benachbarten Räumen als nicht be-      im Allgemeinen die Basis zur Festlegung der          Treppen nach Beiblatt 2 DIN 4109 von
lästigend wahrgenommen werden können.           Anforderungswerte. D.h. die Anforderungs-            L’n,w = 46 dB auf L’n,w = 47 dB in der DIN 4109-5
Damit steht der Gesundheitsschutz im Fokus      werte für den „erhöhten“ Schallschutz sind           verringert, obwohl in der Rechtsprechung
der DIN 4109-1:2018. Das bedeutet aber im       in der Regel beim Luftschall 3 dB höher und          der Anforderungswert von 46 dB nach Bei-
Gegenzug, dass Schallschutz nach DIN 4109-      beim Trittschall 5 dB geringer.                      blatt 2 DIN 4109 für die Allgemeinen Regeln
1:2018 keinen guten Qualitätsschallschutz                                                            der Technik beim Trittschallschutz in Mehrfa-
darstellt.                                                                                           milienhäusern eine große Rolle spielt.
Die DIN 4109-1:2018 ist mittlerweile in allen                                                        Aus diesem Grund stellt das Beiblatt 2
Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt                                                             DIN 4109 weiterhin eine wichtige Richtlinie
worden. Damit sind die Empfehlungswer-                                                               für die Vereinbarung eines erhöhten Schall-
te der DIN 4109-1:2018 öffentlich-rechtliche                                                         schutzes dar.
Anforderungswerte („bauaufsichtliche Min-
dest-Anforderungen“), welche in jedem Fall
einzuhalten sind.
Die anderen Richtlinien/Normen sind aus
diesem Grund besonders relevant für die
werkvertragliche Vereinbarung des vom Bau-
herren gewünschten Qualitätsschallschutzes.
Anforderungen kennen | Details planen | Details umsetzen                                                                                   Seite 9

VDI 4100:2012

Während in den Normen DIN 4109-2,                  spricht die Schallschutzstufe I vom Anspruch      Die Schallschutzstufe SSt III definiert laut
DIN 4109-5 und Beiblatt 2 DIN 4109 jeweils         her in etwa den Mindestanforderungen der          VDI 4100 ein Schallschutzniveau, bei dem
nur ein Schallschutz-Niveau aufgeführt ist,        DIN 4109-1:2018.                                  die Bewohner ein hohes Maß an Ruhe finden
werden in der VDI-Richtlinie drei unter-           Die Schallschutzstufe SSt II definiert laut VDI   können und bei dem der Schutz der Privat-
schiedliche Qualitätsniveaus im Schallschutz       4100 ein Schallschutzniveau, bei dem die Be-      sphäre auch bei lauter Sprache aus benach-
(„Schallschutzstufen SSt I, SSt II und SSt III“)   wohner im Allgemeinen Ruhe finden und             barten Wohnungen weitestgehend gegeben
unterschieden.                                     ihre Verhaltensweise nicht besonders ein-         ist. Die SSt III ist laut VDI 4100 zu erwarten
Die Schallschutzstufe SSt I definiert laut VDI     schränken müssen. Die SSt II ist laut VDI 4100    bei Wohnungen, die auch in ihren sonsti-
4100 ein Schallschutzniveau, bei dem Be-           zu erwarten bei Wohnungen, die auch in            gen Ausführungen und Ausstattungen sowie
lästigungen aufgrund von Geräuschen aus            ihren sonstigen Ausführungen und Ausstat-         ihrer Lage besonderen Komfortansprüchen
benachbarten Wohnräumen auf ein erträg-            tungen durchschnittlichen Komfortansprü-          genügen.
liches Maß abgesenkt werden. Damit ent-            chen genügen.

DEGA-Empfehlung 103:2018

Die DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akus-         Die Schallschutzklasse B („Hoher Schall-
tik e.V. definiert u.a. für den Neubau in der      schutz in Mehrfamilienhäusern“, „Normaler
DEGA-Empfehlung 103 fünf unterschiedliche          Schallschutz in Doppel- und Reihenhäu-
Qualitätsniveaus im Schallschutz („Schall-         sern“) entspricht laut DEGA-Empfehlung
schutzklassen D, C, B, A, A*“) mit dem Ziel,       einem Schallschutz, der den Bewohnern
Wohneinheiten nach der Güte ihres Schall-          bei gegenseitiger Rücksichtnahme zwi-
schutzes beurteilen zu können.                     schen den Nachbarn ein ruhiges Wohnen
Die Schallschutzklasse D („Normaler Schall-        bei weitgehendem Schutz der Privatsphä-
schutz in Mehrfamilienhäusern“) entspricht         re ermöglicht.
laut DEGA-Empfehlung im Wesentlichen               Die Schallschutzklasse A („Sehr hoher Schall-
einem Schallschutz nach DIN 4109-1:2018            schutz in Mehrfamilienhäusern“, „Erhöhter
und schützt damit die Bewohner in Auf-             Schallschutz in Doppel- und Reihenhäu-
enthaltsräumen im Sinne des Gesundheits-           sern“) entspricht laut DEGA-Empfehlung
schutzes vor unzumutbaren Belästigungen            einem Schallschutz, der den Bewohnern
durch Schallübertragung aus fremden                ein ungestörtes Wohnen ohne große Rück-
Wohneinheiten und von außen.                       sichtnahme gegenüber den Nachbarn er-
Die Schallschutzklasse C („Erhöhter Schall-        möglicht.
schutz in Mehrfamilienhäusern“) entspricht         Die Schallschutzklasse A* („Hoher Schall-
laut DEGA-Empfehlung einem guten Schall-           schutz in Doppel- und Reihenhäusern“)
schutz, bei dem die Bewohner bei üblichem          entspricht einem Schallschutz, der den Be-
rücksichtsvollen Wohnverhalten im Allge-           wohnern ein ungestörtes Wohnen nahezu
meinen Ruhe finden und die Vertraulichkeit         ohne Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn
gewahrt bleibt.                                    ermöglicht.
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Schallschutz
Anforderungen an den Trittschallschutz von Treppen

                   DIN 4109
                                                                    DEGA-Empfehlung 103                                        VDI 4100
                                                                         (2018-01)                                             (2012-10)
   DIN 4109-1      Beiblatt 2       DIN 4109-5
    (2018-01)      (1989-11)         (2020-08)

    "Mindest-       "Erhöhter        "Erhöhte            Klasse   Klasse      Klasse      Klasse    Klasse
                                                                                                                SSt I            SSt II            SSt III
 anforderungen"   Schallschutz"   Anforderungen"           D        C           B           A         A*

                                                                      Anforderungsgröße

                                  Bewerteter Norm-Trittschallpegel                                                Bewerteter Standard-Trittschallpegel
                                                 L'n,w                                                                           L'nT,w

                                                                     Doppel-/Reihenhäuser

                                                                                                               ≤ 46 dB          ≤ 39 dB           ≤ 32 dB
    ≤ 46 dB         ≤ 46 dB          ≤ 41 dB         ≤ 53 dB      ≤ 48 dB     ≤ 43 dB     ≤ 38 dB   ≤ 33 dB
                                                                                                              (≤ 48 dB)        (≤ 41 dB)         (≤ 34 dB)

                                                                     Mehrfamilienhäuser

                                                                                                               ≤ 51 dB          ≤ 44 dB           ≤ 37 dB
    ≤ 53 dB         ≤ 46 dB          ≤ 47 dB         ≤ 53 dB      ≤ 48 dB     ≤ 43 dB     ≤ 38 dB   ≤ 33 dB
                                                                                                              (≤ 53 dB)        (≤ 46 dB)         (≤ 39 dB)

                                                                            Bürogebäude

    ≤ 53 dB         ≤ 46 dB             –            ≤ 53 dB      ≤ 48 dB     ≤ 43 dB     ≤ 38 dB   ≤ 33 dB

                                                              Beherbergungsstätten/Krankenhäuser

    ≤ 58 dB         ≤ 46 dB          ≤ 48 dB         ≤ 53 dB      ≤ 48 dB     ≤ 43 dB     ≤ 38 dB   ≤ 33 dB

Werte in Klammern zeigen in L'n,w umgerechnete Werte für ein Volumen des schutzbedürftigen Raumes von 20 m³
Anforderungen kennen | Details planen | Details umsetzen                                                                                Seite 11

Geschuldeter Schallschutz

Bei der Frage „Welcher Schallschutz ist ge-       • Öffentlich-rechtlicher Schallschutz (auch     • Privatrechtlicher Schallschutz
schuldet?“ sind juristisch grundsätzlich immer       „baurechtlicher“ oder „bauaufsichtlicher“
zwei Schallschutz-Bereiche zu beachten:              Schallschutz)

Öffentlich-rechtlich geschuldeter Schallschutz – bauaufsichtliche Mindestanforderungen

Der öffentlich-rechtlich geforderte Schall-       Zur Festlegung der konkreten Anforderungs-       angegeben als bewerteter Norm-Trittschall-
schutz ist der von den jeweiligen Bundes-         werte des öffentlich-rechtlich geforderten       pegel L’n,w:
ländern im Sinn des Gesundheitsschutzes           Schallschutzes haben alle Bundesländer
geforderte baurechtliche Mindest-Schall-          mittlerweile die Anforderungswerte der           • Doppel-/Reihenhäuser:               ≤ 46 dB
schutz, um die Bewohner von Gebäuden              DIN 4109-1:2018 bauaufsichtlich einge-           • Mehrfamilienhäuser/
vor gesundheitlichen Schäden aufgrund von         führt. Erst mit dieser bauaufsichtlichen Ein-      Bürogebäude:                        ≤ 53 dB
Schallübertragungen im Wohnbereich zu             führung werden die Empfehlungswerte der          • Beherbergungsstätten/
schützen. Der öffentlich-rechtliche Schall-       DIN 4109-1 obligatorische Anforderungs-            Krankenhäuser:                      ≤ 58 dB
schutz ist in jedem Fall einzuhalten, d.h. die    werte für den öffentlich-rechtlichen Min-
entsprechenden Anforderungen an den ge-           dest-Schallschutz.                               Bereits eine Abweichung des geforderten
sundheitlichen Mindest-Schallschutz dürfen        Für Treppen ergeben sich damit folgende          Schallschutzes um 1 dB stellt einen baurecht-
nicht unterschritten werden.                      bauaufsichtliche Mindest-Anforderungen –         lichen Mangel dar.

Privatrechtlich geschuldeter Schallschutz – privatrechtliche Mindestanforderungen

Der privatrechtlich geschuldete Schallschutz      indirekten Hinweisen in den Bauunterlagen,       Regeln der Technik beim Schallschutz. Sie
ist der zwischen dem Bauherrn und dem             im Exposé, in den Werbematerialien etc. den      werden im juristischen Streitfall im Anschluss
Planer abgestimmte und werkvertraglich            privatrechtlich geschuldeten Schallschutz ab-    an ein Sachverständigenverfahren am konkret
festgelegte Schallschutz. Das bedeutet, dass      zuleiten, kommen die (Allgemein) Anerkann-       vorliegenden Objekt festgelegt. Bei den Aner-
idealerweise der Bauherr vor Abschluss des        ten Regeln der Technik ins Spiel.                kannten Regeln zum Schallschutz liegen mitt-
Werkvertrags vom Planer und/oder vom bau-                                                          lerweile einige Gerichtsurteile vor, die sich
akustischen Fachplaner darüber informiert         Die anerkannten Regeln der Technik im Schall-    im Fall von Mehrfamilienhäusern mit Eigen-
wird, welche Schallschutz-Qualitäten mit Ver-     schutz ist der Schallschutz, der üblicherweise   tumswohnungen am erhöhten Schallschutz
weis auf die einschlägigen Richtlinien zur Ver-   vom Bauherrn in Bezug auf die vorliegende        des Beiblatts 2 zur DIN 4109:1989 orientieren.
fügung stehen. Der so informierte Bauherr         Gebäudequalität und -lage erwartet werden
wird sich dann für ein Schallschutz-Niveau in     darf. Diese Anerkannten Regeln der Technik       Für Treppen bedeutet dies, dass sie sich am
Abhängigkeit von der geplanten Gebäude-           stellen somit eine Art „privatrechtliche Min-    bewerteten Norm-Trittschallpegel von
qualität und Lage für eine passende Schall-       destanforderung“ dar. Sie dürfen grundsätz-      L’n,w = 46 dB (erhöhter Schallschutz für
schutz-Qualität entscheiden und diesen            lich nur dann unterschritten werden, wenn        Treppen nach Beiblatt 2 DIN 4109:1989)
Schallschutz im Werkvertrag verankern.            der Bauherr über die Konsequenzen der Un-        orientieren.
                                                  terschreitung im Vorfeld umfänglich auf-
Leider kommt es oft vor, dass die vom Bau-        geklärt wurde und er der Unterschreitung         Für Treppen ergibt sich damit folgender Ori-
herrn gewünschte Schallschutz-Qualität nicht      zugestimmt hat – ein wichtiger Umstand,          entierungswert für die Anerkannten Regeln
werkvertraglich vereinbart wird. Dann ist es      der bei der werkvertraglichen Festlegung         der Technik zum üblicherweise erwartbaren
nicht einfach, den privatrechtlich geschulde-     des Schallschutzes zusätzlich zu beachten        Schallschutz („privatrechtliche Mindest-An-
ten Schallschutz festzustellen, insbesondere      ist.                                             forderungen“) – angegeben als bewerteter
dann, wenn es nach Abschluss des Bauvorha-                                                         Norm-Trittschallpegel L’n,w:
bens durch die Mieter oder Eigentümer der         Im Gegensatz zu den bauaufsichtlichen Min-
Wohnungen zu schalltechnischen Reklama-           destanforderungen gibt es keine nachschlag-      Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnun-
tionen kommt. Falls es nicht möglich ist, aus     baren Tabellenwerte für die Anerkannten          gen: ≤ 46 dB
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Brandschutz
Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept

Der Brandschutz besteht aus den Bereichen       der Gebäudeklassen 1 - 5 und damit auf den       Planung.
des vorbeugenden und des abwehrenden            Wohnungsbau. Abweichungen sind möglich,          Im Folgenden werden Bereiche des bauli-
Brandschutzes. Unter dem vorbeugenden           wenn sie durch qualifizierte Kompensations-      chen Brandschutzes behandelt. In Deutsch-
Brandschutz (Prävention) fallen baulicher,      maßnahmen ausgeglichen werden können.            land haben die Länder die Planungshoheit
anlagentechnischer und organisatorischer        Wenn die Standardisierungen bei Sonderbau-       über alle Bauvorschriften und damit auch
Brandschutz. Zum abwehrenden Brand-             ten nicht sinnvoll oder ausreichend sind, wird   über den Brandschutz in Gebäuden. Nachfol-
schutz (Bekämpfung) gehören Feuerwehr           eine schutzzielorientierte Betrachtung erfor-    gend wird auf die Musterbauordnung (MBO
und Selbsthilfe.                                derlich. Im Brandschutzkonzept werden die        §§33-39) Bezug genommen. Zitate können
Die Musterbauordnung verlangt einen             brandschutztechnischen Anforderungen der         von der jeweiligen Landesbauordnung (LBO)
Brandschutznachweis (MBO §66), in dem ge-       MBO, Maßnahmen zum Brandschutz und ob-           abweichen.
genüber der Genehmigungsbehörde erklärt         jektbezogene Rahmenbedingungen aufein-           Um entscheiden zu können, welcher Brand-
wird, dass die Belange des Brandschutzes, die   ander abgestimmt. Das Brandschutzkonzept         schutz gefordert ist, muss zuerst geprüft
sich aus den Bauvorschriften ergeben, ein-      besteht aus einem textlichen, erläuternden       werden, welcher Gebäudeklasse die geplan-
gehalten werden. Die Anforderungen bezie-       Teil und Brandschutzplänen zur Visualisie-       te Baumaßnahme entspricht (MBO §2 Absatz
hen sich meist auf „standardisierte Gebäude“    rung der baulichen und anlagentechnischen        3 und 4).

Übersicht der Gebäudeklassen nach MBO §2 Absatz 3 und 4

     GK 1 (a+b)                 GK 2                    GK 3                    GK 4                    GK 5              Sonderbauten

   freistehende                                       sonstige                sonstige                 sonstige
     Gebäude                 Gebäude                  Gebäude                 Gebäude                  Gebäude                  –
   ≤ 7 m OKFFB             ≤ 7 m OKFFB              ≤ 7 m OKFFB            ≤ 13 m OKFFB             ≤ 22 m OKFFB

      max. 2                  max. 2
  Nutzungseinhei-         Nutzungseinhei-                 –                       –                       –                     –
       ten                     ten

    insgesamt                insgesamt                                    Nutzungseinhei-
     ≤ 400 qm                 ≤ 400 qm                                     ten mit jeweils
 oder freistehend                                                          nicht mehr als
landwirtschaftlich                                        –                   400 qm                      –                     –
       oder
forstwirtschaftlich
genutzte Gebäude

 Einfamilienhaus,        Doppelhaushälfte,         Mehrfamilien­           Mehrfamilien­           Mehrfamilien­        Hotels, Kindergär-
   kleine Büro­            Reihenhäuser            häuser, Büro­           häuser, Büro­           häuser, Büro­          ten, Schulen,
     gebäude                                         gebäude                 gebäude                 gebäude              Sportstätten,
                                                                                                                           Sporthallen,
                                                                                                                         Krankenhäuser
                                                                                                                           jeder Höhe,
                                                                                                                           Hochhäuser

OKFFB = Oberkante Fertigfußboden von Aufenthaltsräumen bis Oberkante Erdreich
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