Artenschutzrechtliche Einschätzung - Stadt Winsen
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DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Artenschutzrechtliche Einschätzung des Geltungsbereichs Bebauungsplan Nr. 1, 2. Änderung „Baxmannsweg“ Stadt Winsen, Landkreis Harburg Auftraggeber: Stadt Winsen, Geschäftsbereich IV Bearbeiter: Dietrich Westphal Februar 2021 1. Aufgabenstellung/Vorbemerkung Die Stadt Winsen plant die Neugestaltung des Teiles (2. Änderung) des B-Plans Nr. 1 „Baxmannsweg“, auf dem sich derzeit die vom DRK genutzten Gebäude befinden und auf der die 2016 abgebrannte MTV-Turnhalle stand. Es war zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang durch die Umgestaltung einschließlich der Beseitigung vorhandener Gebäude und Gehölze artenschutzrechtliche Belange berührt werden. Auswirkungen der Maßnahmen sind vor allem für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse zu erwarten. Diese waren Gegenstand der Betrachtung. Daneben ist nicht auszuschließen, dass einzelne Lurche (Amphibien) das Gelände als Landlebensraum nutzen. Relevante Vor- kommen anderer Artengruppen, wie z.B. Reptilien, Libellen, Schmetterlingen oder Heu- schrecken, sind nicht zu erwarten. 2. Untersuchungsgebiet Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Baxmannsweg“ umfasst im Westen und Süden die Rote-Kreuz-Straße, in Osten den angrenzenden Bereich der Mozartstraße und im Norden den Teil der Eckermannstraße zwischen den Einmündungen der Rote-Kreuz- Straße und der Mozartstraße so- wie den zwischen den genannten Straßen liegenden Bereich. An die Eckermannstraße angrenzend liegt der Bereich, auf dem sich die MTV-Turnhalle befunden hat. Der östliche Teil wird als Parkplatz genutzt, befestigt mit Asphaltdecke und Rasengittersteinen. Der west- liche Teil ist eine Brachfläche, ru- deral bewachsen, die derzeit kurz gemäht ist. Schon wenige Monate nach dem Brand der Turnhalle im April 2016 wuchsen dort flächen- deckend Pflanzen wie verschiede- Foto 1: Ehemaliges Turnhallengelände mit Parkplatz links, DRK- ne Melden und Weißer Gänsefuß. Gelände mit Garage im Hintergrund rechts 1
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Seither hat sich dort ein Bewuchs mit sehr vielen blütenreichen Pflanzen entwickelt, wie Nat- ternkopf, Johanniskraut, Gemeiner Schafgarbe, Acker-Kratzdistel und Gemeiner Kratzdistel. Die Gebäude, die vom DRK genutzt werden, befinden sich südlich des ehemaligen Turnhal- lengeländes. Westlich ein großes, mehrgeschossiges Haus („Verwaltungsgebäude“) und östlich ein Gebäude in eingeschossiger Bauweise („Garagen“), beide mit Satteldächern. Flä- chen zwischen den Gebäuden und die Zufahrten zur Mozartstraße und zur Rote-Kreuz- Straße sind befestigt und voll versiegelt. Zwischen dem Turnhallen- und dem DRK-Gelände befindet sich ein Gehölzstreifen, der im Westen aus (zurückgeschnittenen) Ziergehölzen be- steht und im Osten, anschließend an eines der Gebäude, überwiegend aus wild gewachse- nen Ahorn-Schösslingen (Spitz-Ahorn). Entlang der Ostseite des Gebäudes an der Mozart- straße befindet sich eine kleine Rasenfläche, die zur Zeit durch Überfahren erheblich beein- trächtigt ist. Außerdem lagern hier diverse Gerätschaften aus Holz und Metall (Abfall?). Westlich des mehrgeschossigen Gebäudes liegt eine kleine Rasenfläche, die zur Rote- Kreuz-Straße hin durch eine Rotbuchenhecke abgegrenzt wird. Im Süden des Hauses befin- det sich ebenfalls ein schmaler, mit Gras bewachsener Bereich, der im Osten an die Zufahrt zur Mozartstraße grenzt. Der Südteil des Geländes enthält einen Parkplatz mit 11 Stellplätzen, der unmittelbar an das Jugendzentrum (Egon´s) an- grenzt sowie die asphaltierte Zu- fahrt zu zwei Gebäuden, die ebenfalls als Parkplatz genutzt wird. Bei den genannten Gebäu- den handelt es sich um eine Ab- wasser-Pumpstation, die seit lan- ger Zeit nicht mehr in Betrieb ist und eine in Betrieb befindliche Trafo-Station der Stadtwerke Winsen. Die Freiflächen sind teils dicht mit Buschwerk und Bäumen bestanden, von denen viele im Stammbereich mit Efeu bewach- Foto 2: Untersuchungsfläche von Süden mit verschiedenen Bäu- sen sind. An der Mozartstraße men und Sträuchern. Im Hintergrund die Trafostation rechts und sind dies junge Spitz-Ahorn- das DRK-Gebäude links Bäume und wenige Feldahorn1. Ansonsten wurden Vogelbeeren, Weiden, Birken, Fichten (2 hohe Bäume), Felsenbirnen, Zierquitten (und diverse weitere Ziergehölze) erkannt. Ebenfalls, stark mit Efeu bewachsen ist die Abwasser-Pumpstation an der Mozartstraße. Folgende Räumlichkeiten innerhalb der Gebäude wurden in Sachen Artenschutz kontrolliert: Beide DRK-Gebäude weisen Kellerräume auf. Feuchtigkeit ist dort nicht oder nur wenig vor- handen. Insbesondere diejenigen im „Verwaltungsgebäude“ werden nicht nur als Lagerräu- me, sondern auch für diverse sonstige Zwecke genutzt, u.a. als Werkstatt. Der Dachboden der „Garagen“ befindet sich unter einem flach geneigten Satteldach, dessen Pfannen in sogenannten Pappdocken liegen. Der Raum ist übersichtlich und bietet keine erkennbaren Versteckmöglichkeiten etwa für Fledermäuse. Der Dachboden des „Verwal- tungsgebäudes“ ist ebenfalls recht übersichtlich. Hier gibt es einen Laufweg, den man auf der ganzen Länge des Bodenraumes und damit des Hauses begehen kann. Ansonsten ist zwischen dem Balkenwerk des Fußbodens eine Schicht Isoliermaterial erkennbar. Die 1 Der Bestand an jungen Ahornbäumen entlang der Mozartstraße wurde Anfang März 2021 vom Bauhof der Stadt Winsen weitgehend bis zum Boden eingekürzt. 2
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Dachneigung ist erheblich steiler als bei den Garagen und die Pfannen sind mit Mörtel ver- mauert. Die außer Betrieb befindliche Abwasser-Pumpstation ist ein kreisrundes Gebäude und be- steht aus oberirdischen Räumlichkeiten mit kleinen, teils offenen oder beschädigten Fens- tern. Eine Treppe führt tief in den Bo- den hinab. Unten gibt es einen Bereich mit offenem Wasser (Abwasser?) als Rest der ehemaligen Pumpenanlage. Dem entsprechend herrscht hier eine spürbar hohe Luftfeuchtigkeit. Im Inneren der Trafostation befinden sich mittig die elektrischen Anlagen und umlaufend ein Freiraum, von dem aus die Anlage von allen Seiten kontrolliert werden kann. Ein Nebenraum wird u.a. als Lager genutzt. Die Räume sind sauber und trocken. Foto 3: Reste der Anlage im Inneren der Pumpstation 3. Methode Die Begehung des Geländes wurde am 23. Februar 2021 vorgenommen, die Kontrolle der Gebäude auf für den Artenschutz relevante Vorkommen von Tieren (Fledermäuse) folgte am 4. März 2021. Während der Begehung wurde auf Anwesenheit von Vögeln geachtet und ent- sprechend notiert. Wegen der milden Witterung konnten bereits mehrere Vogelarten mit (be- ginnendem) Revierverhalten, überwiegend Gesängen, beobachtet werden. Auch wurde die Eignung des Geländes, besonders der Gehölze, als Vogelnistplatz eingeschätzt. In den DRK-Gebäuden wurden vor allem die nicht oder wenig genutzten Dachböden auf Vorkommen von Fledermäusen kontrolliert. Dabei wurde gezielt nach dem Kot der Tiere ge- sucht, der deren Anwesenheit sicher verrät. Daneben wurde auch auf Fraßreste (u.a. Schmetterlingsflügel) von Fledermäusen geachtet. Unterirdische Räumlichkeiten wurden auf ggf. dort überwinternde Fledermäuse und Möglichkeiten für die Überwinterung abgesucht. Für die Kontrolle unzugänglicher Spalten und Hohlräume wurde ein Endoskop bereitgehal- ten. Zusätzlich wurden die DRK-Gebäude von außen, auch mit Hilfe eines Fernglases, nach Spu- ren abgesucht, die auf Ein- und Ausflug von Fledermäusen hinweisen, u.a. dunkle Ränder von Löchern und Spalten in Mauerwerk und Holzteilen oder an den Wänden befindlicher Fledermauskot. 4. Vorliegende Daten Im Bereich des B-Planes „Baxmannsweg“ und in der Umgebung zwischen Von-Somnitz-Ring und Niedersachsenstraße in Winsen dominiert (noch) Einfamilienhaus-Bebauung auf über- wiegend großen Grundstücken mit teils dichtem Bestand verschiedenster Baum- und Straucharten. Darin kommt eine Fülle verschiedener Gartenvögel vor. Die folgenden Arten wurden von D. W ESTPHAL im Umkreis seines eigenen Grundstücks in der Straße „Große Gänseweide“, (ca. 200 m südöstlich des Untersuchungsgebietes) mit Revierverhalten und teils mit Brutnachweis im Verlauf der zurückliegenden Jahre beobachtet: 3
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Stockente, Ringeltaube, Waldohreule, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Fitis, Zilpzalp, Sommergoldhähnchen, Mönchsgrasmücke, Gartengrasmücke, Klappergrasmücke, Am- sel, Singdrossel, Misteldrossel, Hausrotschwanz, Gartenrotschwanz, Rotkehlchen, Grau- schnäpper, Star, Gartenbaumläufer, Kleiber, Kohlmeise, Blaumeise, Tannenmeise, Doh- le, Rabenkrähe, Eichelhäher, Haussperling, Feldsperling, Grünfink, Buchfink, Girlitz. Hinzu kommt eine ganze Reihe weiterer Arten, die den Bereich als Nahrungs- und Winter- gäste oder Durchzügler aufsuchen, z.B. Rotdrosseln, Wacholderdrosseln und Seiden- schwänze. Ebenfalls im Bereich „Große Gänseweide“ können von Frühling bis Herbst in der Abend- dämmerung jagende Fledermäuse beobachtet werden. Mit dem Bat Detector wurden sehr oft Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und regelmäßig auch Mückenfledermäuse (Pi- pistrellus pygmaeus) sowie Breitflügelfledermäuse (Eptesicus serotinus) identifiziert. Gele- gentlich wurden die Ultraschall-Rufe des Abendseglers (Nyctalus noctula) vernommen. Im Bereich der privaten Gartenteiche auf verschiedenen Grundstücken in der Straße „Große Gänseweide“ wurden vier Amphibienarten nachgewiesen. In erster Linie handelt es sich um Grasfrösche (Rana temporaria), die in einigen der Gewässer auch ihr Fortpflanzungsge- schäft tätigen. Verbreitet ist auch der Teichmolch (Lissotriton vulgaris). Weniger häufig wur- den Erdkröten (Bufo bufo) und Teichfrösche (Pelophylax esculentus) gefunden. 5. Ergebnisse und Einschätzung 5.1 Vögel Insbesondere der Gehölzbestand im Untersuchungsgebiet eignet sich als Brutplatz und Nahrungshabitat für eine Reihe von Vogelarten aus der Gruppe der „Gartenvö- gel“. Während der Begehung am 23. Februar 2021 wurden die folgenden Vogelarten mit Revier- verhalten (Rufe, Gesang) angetroffen: Ringeltaube, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Amsel, Rotkehlchen, Blaumeise, Kohlmei- se, Grünfink. Diese Arten zählen zu den „Gartenvögeln“, die ihre Nester üblicherweise in Gehölzen – Höh- lungen oder Astwerk – anlegen. Zu dieser Gruppe gehören aber weitaus mehr Arten, die zum Teil auch an oder in Gebäuden brüten. Im Untersuchungsgebiet ist auch mit (Brut-) Vor- kommen etlicher Arten aus der Liste in Abschnitt 4 zu rechnen. Eine Ausnahme ist die Stockente, die im Bereich Gänseweide wohl wegen der Gartenteiche gelegentlich dort brütet. Im Untersuchungsgebiet hingegen sind offene Gewässer nicht vorhanden. Die Beobachtung einer singenden Nachtigall in dem Buschwerk des Untersuchungsgebiets über mehrere Jahre (ca. 2008-2012) weist darauf hin, dass auch Vorkommen von Arten, die nicht zu den klassischen Gartenvögeln zählen, nicht auszuschließen sind. Natürlich ist nicht zu erwarten, dass alle aufgezählten Vogelarten in jedem Jahr hier brüten, aber das Potential dazu ist vorhanden. 5.2 Fledermäuse In keinem der am 4. März 2021 kontrollierten Gebäude wurden Fledermäuse oder ein- deutige Spuren ihrer Anwesenheit festgestellt. 4
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Das obwohl z.B. Dachböden, wie die in den vom DRK genutzten Ge- bäuden, grundsätzlich als Fleder- maus-Sommerquartiere geeignet sind. Auf dem Dachboden des „Verwaltungsgebäudes“ wurde in erheblicher Menge Kot vom Stein- marder gefunden. Es ist anzuneh- men, dass sich die Marder zumin- dest in der Vergangenheit häufig dort aufgehalten haben, denn auch einige Federn und Reste von Vö- geln weisen auf deren Tätigkeit hin. Foto 4: Kot vom Steinmarder auf dem Dachboden des DRK- Die Anwesenheit von Mardern zu- Gebäudes sammen mit der schlechten Isolati- on des Bodenraumes können Gründe für die Abwesenheit von Fledermäusen sein. Bei den kontrollierten unterirdischen Räumlichkeiten ging es eher um eventuelle Fleder- maus-Winterquartiere. In den DRK-Gebäuden sind einige Voraussetzungen dafür ungünstig. Vor allem sind die Keller überwiegend zur trocken zum Überwintern und aufgrund der Nut- zung weitgehend nicht störungsfrei. Günstiger sind die Verhältnisse in der ehemaligen Ab- wasser-Pumpstation. Die hat vermutlich seit Jahren niemand betreten, es besteht Zugang durch defekte Fenster, die Luftfeuchtigkeit scheint recht hoch zu sein und das Gebäude reicht so tief in den Boden, dass unten von Frostfreiheit auszugehen ist. Funde von Fleder- mäusen oder deren Spuren wären hier durchaus zu erwarten gewesen. Vorkommen von Fledermaus-Sommerquartieren im vorhandenen Gehölzbestand sind nicht auszuschließen, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Ein großer Teil der Bäume ist dicht mit Efeu bewachsen, so dass der von den Fledermäusen bevorzugte freie Anflug zu eventu- ell vorhandenen Höhlungen im Stamm in vielen Fällen nicht möglich ist. Für Fledermaus- Winterquartiere sind die vorhandenen Bäume sämtlich nicht geeignet. Sie weisen nicht die zur Gewährleistung von Frostfreiheit nötige Stärke auf. Es ist davon auszugehen, dass große Teile des Stadtgebietes von Winsen, soweit großzügig durchgrünt und mit Gehölzen bestanden, im Zusammenhang von Fledermäusen als Jagdge- biet genutzt werden. Überall, auch im Untersuchungsgebiet ist mit dem Auftreten zumindest der vier in Abschnitt 4 aufgeführten Arten zu rechnen. Eingriffe in den im Untersuchungsge- biet vorhandenen Gehölzbestand können zum Verlust von Teilen des Jagdgebietes führen. Angesichts der geringen Größe der Untersuchungsfläche, der guten Durchgrünung umlie- gender Flächen vor allem mit großzügigen Privatgärten, und der Möglichkeit, durch Nach- pflanzungen im Bereich einen Ausgleich zu schaffen, wird dem jedoch keine erhebliche Be- deutung zugemessen. 5.3 Amphibien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Untersuchungsgebiet von Amphibien als Landlebensraum genutzt wird. Amphibien sind zur Fortpflanzung auf ein offenes Gewässer angewiesen. Außerhalb der Laichzeit halten sie sich jedoch überwiegend an Land auf, auch zum Überwintern. Da sie sich in der Nachlaichzeit, je nach Art, einige Dutzend Meter bis über einen Kilometer vom Laichgewässer entfernen können, ist das Auftreten insbesondere von einzelnen Grasfrö- schen und Teichmolchen im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. 5
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 6. Hinweis zum Artenschutz In Hinblick auf den Artenschutz gemäß BNatSchG ist zunächst zu prüfen, ob europäische Vogelarten oder Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie von vorhabenbedingten Wirkun- gen betroffen sein könnten (§ 44 Abs. 1 BNatSchG i.V. mit § 44 Absatz 5). Dies ist für etliche Vogel- und Fledermausarten sowie für Amphibien grundsätzlich zu bejahen. Sodann ist die Frage zu beantworten, ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der europäischen Vogelarten und von Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie betroffen sind (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG). Dies ist für etliche Vogelarten zu erwarten und für Fleder- mäuse nicht völlig auszuschließen (ggf. Quartiere in vorhandenen Gehölzen). Die Beein- trächtigung von Landlebensräumen von Amphibien (Grasfrosch, Teichmolch) ist ebenfalls nicht auszuschließen. Für alle drei der hier betrachteten Tierartengruppen ist eine Beeinträchtigung derer ökologi- schen Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht zu erwarten oder sehr unwahrscheinlich (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG). Die gut durchgrünte, teils parkähnliche Gartenlandschaft insbesondere im Bereich der Straßen „Mozartstraße“ und „Große Gänse- weide“ genügt, um die ökologische Funktion auch nach Eingriffen im Untersuchungsgebiet zu gewährleisten. Schließlich ist zu klären, ob Tötungs- oder Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ein- treten. Hinsichtlich des Vorkommens von Vögeln ist dies vermeidbar, wenn der Abbruch von Gebäuden und die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit vorgenommen werden. Zumindest sollten Maßnahmen außerhalb der Brutzeit so weit vorangetrieben werden, dass Vögel später keine geeigneten Brutplätze mehr vorfinden. Den Gehölzbestand betreffend, gilt dies auch für Fledermäuse. Da Fledermausquartiere, in denen sich viele Tiere aufhalten oder die lange Zeit im Jahr genutzt werden (z.B. sogenannte Wochenstuben und Winterquartiere) in den Gebäuden nicht gefunden wurden (Kenntnis- stand März 2021), ist die Gefahr, dass Fledermäuse bei zeitnahem Abriss der Gebäude zu Schaden kommen, gering. Bei Objekten der vorliegenden Größe ist allerdings nicht zu ver- meiden, dass temporäre Aufenthaltsorte z.B. von einer oder wenigen Fledermäuse möglich- erweise nicht gefunden werden. Sollten solche Einzeltiere bei den beabsichtigten Maßnah- men zu Schaden kommen, wird dies als unvermeidlich angesehen. Das Töten einzelner Amphibien durch Erdarbeiten ist auch zur Winterszeit nicht gänzlich vermeidbar. Da das Töten oder Fangen im Zusammenhang mit der Zerstörung oder Be- schädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, deren ökologische Funktion gewahrt bleibt, keinen Verbotstatbestand gemäß BNatSchG darstellt, solange dies unvermeidlich ist, kommt es auch hier nicht zu einem artenschutzrechtlichen Tatbestand. Wird eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen, führt diese voraussichtlich nicht zu der Aussage, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich sein wird. 7. Zusammenfassung Der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Winsen, 2. Änderung „Baxmannsweg“ sieht erhebliche Veränderungen der Bebauung vor. Unter anderem durch geplanten Abriss von Gebäuden und Rodung von Gehölzen werden Auswirkungen auf vorhandene artenschutzrechtlich rele- vante Tierarten-Gruppen erwartet. 6
DW Naturschutz Baxmannsweg, Winsen (Luhe) 2021 Der Geltungsbereich des B-Plans, 2. Änderung, wurde im Zeitraum Februar/März 2021 be- sichtigt und auf Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien untersucht bzw. das Potential für Vorkommen dieser Artengruppen abgeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass der betreffende Bereich von einer ganzen Reihe von Vogel- arten aus der Gruppe der „Gartenvögel“ regelmäßig als Brutplatz und zum Nahrungserwerb genutzt und aufgesucht wird. Es deutet zwar nichts auf das Vorhandensein von Fledermaus- quartieren hin, aber mit letzter Sicherheit auszuschließen ist dies nicht. Das Gebiet wird je- denfalls von Fledermäusen zur Insektenjagd aufgesucht. Vermutlich wird der Bereich auch von einzelnen Amphibien als Landlebensraum genutzt. Maßnahmen, wie Abriss von Gebäuden und Rodung von Gehölzen, führen voraussichtlich nicht zu artenschutzrechtlichen Tatbeständen, weil die ökologische Funktion der genannten Tiergruppen im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Strukturen in der Umgebung ge- wahrt bleibt. DW Naturschutz Dietrich Westphal, Diplombiologe Große Gänseweide 21, 21423 Winsen Telefon: 04171 4217, Mobiltelefon: 0170 1772968 E-Mail: dw-naturschutz@t-online.de 7
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