Artenschutzrechtliche Einschätzung - Stadt Winsen

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Artenschutzrechtliche Einschätzung - Stadt Winsen
DW Naturschutz                   Baxmannsweg, Winsen (Luhe)                             2021

Artenschutzrechtliche Einschätzung
des Geltungsbereichs Bebauungsplan Nr. 1,
2. Änderung „Baxmannsweg“
Stadt Winsen, Landkreis Harburg

Auftraggeber:
Stadt Winsen, Geschäftsbereich IV

Bearbeiter: Dietrich Westphal

Februar 2021

1. Aufgabenstellung/Vorbemerkung

Die Stadt Winsen plant die Neugestaltung des Teiles (2. Änderung) des B-Plans Nr. 1
„Baxmannsweg“, auf dem sich derzeit die vom DRK genutzten Gebäude befinden und auf
der die 2016 abgebrannte MTV-Turnhalle stand. Es war zu klären, ob und ggf. in welchem
Umfang durch die Umgestaltung einschließlich der Beseitigung vorhandener Gebäude und
Gehölze artenschutzrechtliche Belange berührt werden.

Auswirkungen der Maßnahmen sind vor allem für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse
zu erwarten. Diese waren Gegenstand der Betrachtung. Daneben ist nicht auszuschließen,
dass einzelne Lurche (Amphibien) das Gelände als Landlebensraum nutzen. Relevante Vor-
kommen anderer Artengruppen, wie z.B. Reptilien, Libellen, Schmetterlingen oder Heu-
schrecken, sind nicht zu erwarten.

2. Untersuchungsgebiet

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Baxmannsweg“ umfasst im Westen
und Süden die Rote-Kreuz-Straße, in Osten den angrenzenden Bereich der Mozartstraße
und im Norden den Teil der Eckermannstraße zwischen den Einmündungen der Rote-Kreuz-
Straße und der Mozartstraße so-
wie den zwischen den genannten
Straßen liegenden Bereich. An die
Eckermannstraße         angrenzend
liegt der Bereich, auf dem sich die
MTV-Turnhalle befunden hat. Der
östliche Teil wird als Parkplatz
genutzt, befestigt mit Asphaltdecke
und Rasengittersteinen. Der west-
liche Teil ist eine Brachfläche, ru-
deral bewachsen, die derzeit kurz
gemäht ist. Schon wenige Monate
nach dem Brand der Turnhalle im
April 2016 wuchsen dort flächen-
deckend Pflanzen wie verschiede- Foto 1: Ehemaliges Turnhallengelände mit Parkplatz links, DRK-
ne Melden und Weißer Gänsefuß.       Gelände mit Garage im Hintergrund rechts

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Seither hat sich dort ein Bewuchs mit sehr vielen blütenreichen Pflanzen entwickelt, wie Nat-
ternkopf, Johanniskraut, Gemeiner Schafgarbe, Acker-Kratzdistel und Gemeiner Kratzdistel.

Die Gebäude, die vom DRK genutzt werden, befinden sich südlich des ehemaligen Turnhal-
lengeländes. Westlich ein großes, mehrgeschossiges Haus („Verwaltungsgebäude“) und
östlich ein Gebäude in eingeschossiger Bauweise („Garagen“), beide mit Satteldächern. Flä-
chen zwischen den Gebäuden und die Zufahrten zur Mozartstraße und zur Rote-Kreuz-
Straße sind befestigt und voll versiegelt. Zwischen dem Turnhallen- und dem DRK-Gelände
befindet sich ein Gehölzstreifen, der im Westen aus (zurückgeschnittenen) Ziergehölzen be-
steht und im Osten, anschließend an eines der Gebäude, überwiegend aus wild gewachse-
nen Ahorn-Schösslingen (Spitz-Ahorn). Entlang der Ostseite des Gebäudes an der Mozart-
straße befindet sich eine kleine Rasenfläche, die zur Zeit durch Überfahren erheblich beein-
trächtigt ist. Außerdem lagern hier diverse Gerätschaften aus Holz und Metall (Abfall?).
Westlich des mehrgeschossigen Gebäudes liegt eine kleine Rasenfläche, die zur Rote-
Kreuz-Straße hin durch eine Rotbuchenhecke abgegrenzt wird. Im Süden des Hauses befin-
det sich ebenfalls ein schmaler, mit Gras bewachsener Bereich, der im Osten an die Zufahrt
zur Mozartstraße grenzt.

Der Südteil des Geländes enthält einen Parkplatz mit 11 Stellplätzen, der unmittelbar an das
                                                                Jugendzentrum (Egon´s) an-
                                                                grenzt sowie die asphaltierte Zu-
                                                                fahrt zu zwei Gebäuden, die
                                                                ebenfalls als Parkplatz genutzt
                                                                wird. Bei den genannten Gebäu-
                                                                den handelt es sich um eine Ab-
                                                                wasser-Pumpstation, die seit lan-
                                                                ger Zeit nicht mehr in Betrieb ist
                                                                und eine in Betrieb befindliche
                                                                Trafo-Station der Stadtwerke
                                                                Winsen. Die Freiflächen sind teils
                                                                dicht mit Buschwerk und Bäumen
                                                                bestanden, von denen viele im
                                                                Stammbereich mit Efeu bewach-
 Foto 2: Untersuchungsfläche von Süden mit verschiedenen Bäu-   sen sind. An der Mozartstraße
 men und Sträuchern. Im Hintergrund die Trafostation rechts und sind dies junge Spitz-Ahorn-
 das DRK-Gebäude links                                          Bäume und wenige Feldahorn1.
                                                                Ansonsten wurden Vogelbeeren,
Weiden, Birken, Fichten (2 hohe Bäume), Felsenbirnen, Zierquitten (und diverse weitere
Ziergehölze) erkannt. Ebenfalls, stark mit Efeu bewachsen ist die Abwasser-Pumpstation an
der Mozartstraße.

Folgende Räumlichkeiten innerhalb der Gebäude wurden in Sachen Artenschutz kontrolliert:

Beide DRK-Gebäude weisen Kellerräume auf. Feuchtigkeit ist dort nicht oder nur wenig vor-
handen. Insbesondere diejenigen im „Verwaltungsgebäude“ werden nicht nur als Lagerräu-
me, sondern auch für diverse sonstige Zwecke genutzt, u.a. als Werkstatt.
Der Dachboden der „Garagen“ befindet sich unter einem flach geneigten Satteldach, dessen
Pfannen in sogenannten Pappdocken liegen. Der Raum ist übersichtlich und bietet keine
erkennbaren Versteckmöglichkeiten etwa für Fledermäuse. Der Dachboden des „Verwal-
tungsgebäudes“ ist ebenfalls recht übersichtlich. Hier gibt es einen Laufweg, den man auf
der ganzen Länge des Bodenraumes und damit des Hauses begehen kann. Ansonsten ist
zwischen dem Balkenwerk des Fußbodens eine Schicht Isoliermaterial erkennbar. Die

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 Der Bestand an jungen Ahornbäumen entlang der Mozartstraße wurde Anfang März 2021 vom Bauhof der Stadt
Winsen weitgehend bis zum Boden eingekürzt.

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Dachneigung ist erheblich steiler als bei den Garagen und die Pfannen sind mit Mörtel ver-
mauert.

Die außer Betrieb befindliche Abwasser-Pumpstation ist ein kreisrundes Gebäude und be-
steht aus oberirdischen Räumlichkeiten mit kleinen, teils offenen oder beschädigten Fens-
tern. Eine Treppe führt tief in den Bo-
den hinab. Unten gibt es einen Bereich
mit offenem Wasser (Abwasser?) als
Rest der ehemaligen Pumpenanlage.
Dem entsprechend herrscht hier eine
spürbar hohe Luftfeuchtigkeit.

Im Inneren der Trafostation befinden
sich mittig die elektrischen Anlagen und
umlaufend ein Freiraum, von dem aus
die Anlage von allen Seiten kontrolliert
werden kann. Ein Nebenraum wird u.a.
als Lager genutzt. Die Räume sind
sauber und trocken.
                                           Foto 3: Reste der Anlage im Inneren der Pumpstation
3. Methode

Die Begehung des Geländes wurde am 23. Februar 2021 vorgenommen, die Kontrolle der
Gebäude auf für den Artenschutz relevante Vorkommen von Tieren (Fledermäuse) folgte am
4. März 2021. Während der Begehung wurde auf Anwesenheit von Vögeln geachtet und ent-
sprechend notiert. Wegen der milden Witterung konnten bereits mehrere Vogelarten mit (be-
ginnendem) Revierverhalten, überwiegend Gesängen, beobachtet werden. Auch wurde die
Eignung des Geländes, besonders der Gehölze, als Vogelnistplatz eingeschätzt.

In den DRK-Gebäuden wurden vor allem die nicht oder wenig genutzten Dachböden auf
Vorkommen von Fledermäusen kontrolliert. Dabei wurde gezielt nach dem Kot der Tiere ge-
sucht, der deren Anwesenheit sicher verrät. Daneben wurde auch auf Fraßreste (u.a.
Schmetterlingsflügel) von Fledermäusen geachtet. Unterirdische Räumlichkeiten wurden auf
ggf. dort überwinternde Fledermäuse und Möglichkeiten für die Überwinterung abgesucht.
Für die Kontrolle unzugänglicher Spalten und Hohlräume wurde ein Endoskop bereitgehal-
ten.

Zusätzlich wurden die DRK-Gebäude von außen, auch mit Hilfe eines Fernglases, nach Spu-
ren abgesucht, die auf Ein- und Ausflug von Fledermäusen hinweisen, u.a. dunkle Ränder
von Löchern und Spalten in Mauerwerk und Holzteilen oder an den Wänden befindlicher
Fledermauskot.

4. Vorliegende Daten

Im Bereich des B-Planes „Baxmannsweg“ und in der Umgebung zwischen Von-Somnitz-Ring
und Niedersachsenstraße in Winsen dominiert (noch) Einfamilienhaus-Bebauung auf über-
wiegend großen Grundstücken mit teils dichtem Bestand verschiedenster Baum- und
Straucharten. Darin kommt eine Fülle verschiedener Gartenvögel vor. Die folgenden Arten
wurden von D. W ESTPHAL im Umkreis seines eigenen Grundstücks in der Straße „Große
Gänseweide“, (ca. 200 m südöstlich des Untersuchungsgebietes) mit Revierverhalten und
teils mit Brutnachweis im Verlauf der zurückliegenden Jahre beobachtet:

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   Stockente, Ringeltaube, Waldohreule, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Fitis, Zilpzalp,
   Sommergoldhähnchen, Mönchsgrasmücke, Gartengrasmücke, Klappergrasmücke, Am-
   sel, Singdrossel, Misteldrossel, Hausrotschwanz, Gartenrotschwanz, Rotkehlchen, Grau-
   schnäpper, Star, Gartenbaumläufer, Kleiber, Kohlmeise, Blaumeise, Tannenmeise, Doh-
   le, Rabenkrähe, Eichelhäher, Haussperling, Feldsperling, Grünfink, Buchfink, Girlitz.

Hinzu kommt eine ganze Reihe weiterer Arten, die den Bereich als Nahrungs- und Winter-
gäste oder Durchzügler aufsuchen, z.B. Rotdrosseln, Wacholderdrosseln und Seiden-
schwänze.

Ebenfalls im Bereich „Große Gänseweide“ können von Frühling bis Herbst in der Abend-
dämmerung jagende Fledermäuse beobachtet werden. Mit dem Bat Detector wurden sehr oft
Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und regelmäßig auch Mückenfledermäuse (Pi-
pistrellus pygmaeus) sowie Breitflügelfledermäuse (Eptesicus serotinus) identifiziert. Gele-
gentlich wurden die Ultraschall-Rufe des Abendseglers (Nyctalus noctula) vernommen.

Im Bereich der privaten Gartenteiche auf verschiedenen Grundstücken in der Straße „Große
Gänseweide“ wurden vier Amphibienarten nachgewiesen. In erster Linie handelt es sich um
Grasfrösche (Rana temporaria), die in einigen der Gewässer auch ihr Fortpflanzungsge-
schäft tätigen. Verbreitet ist auch der Teichmolch (Lissotriton vulgaris). Weniger häufig wur-
den Erdkröten (Bufo bufo) und Teichfrösche (Pelophylax esculentus) gefunden.

5. Ergebnisse und Einschätzung

  5.1 Vögel

Insbesondere der Gehölzbestand im Untersuchungsgebiet eignet sich als Brutplatz
und Nahrungshabitat für eine Reihe von Vogelarten aus der Gruppe der „Gartenvö-
gel“.

Während der Begehung am 23. Februar 2021 wurden die folgenden Vogelarten mit Revier-
verhalten (Rufe, Gesang) angetroffen:

       Ringeltaube, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Amsel, Rotkehlchen, Blaumeise, Kohlmei-
       se, Grünfink.

Diese Arten zählen zu den „Gartenvögeln“, die ihre Nester üblicherweise in Gehölzen – Höh-
lungen oder Astwerk – anlegen. Zu dieser Gruppe gehören aber weitaus mehr Arten, die
zum Teil auch an oder in Gebäuden brüten. Im Untersuchungsgebiet ist auch mit (Brut-) Vor-
kommen etlicher Arten aus der Liste in Abschnitt 4 zu rechnen. Eine Ausnahme ist die
Stockente, die im Bereich Gänseweide wohl wegen der Gartenteiche gelegentlich dort brütet.
Im Untersuchungsgebiet hingegen sind offene Gewässer nicht vorhanden.

Die Beobachtung einer singenden Nachtigall in dem Buschwerk des Untersuchungsgebiets
über mehrere Jahre (ca. 2008-2012) weist darauf hin, dass auch Vorkommen von Arten, die
nicht zu den klassischen Gartenvögeln zählen, nicht auszuschließen sind. Natürlich ist nicht
zu erwarten, dass alle aufgezählten Vogelarten in jedem Jahr hier brüten, aber das Potential
dazu ist vorhanden.

  5.2 Fledermäuse

In keinem der am 4. März 2021 kontrollierten Gebäude wurden Fledermäuse oder ein-
deutige Spuren ihrer Anwesenheit festgestellt.

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                                                          Das obwohl z.B. Dachböden, wie
                                                          die in den vom DRK genutzten Ge-
                                                          bäuden, grundsätzlich als Fleder-
                                                          maus-Sommerquartiere      geeignet
                                                          sind. Auf dem Dachboden des
                                                          „Verwaltungsgebäudes“ wurde in
                                                          erheblicher Menge Kot vom Stein-
                                                          marder gefunden. Es ist anzuneh-
                                                          men, dass sich die Marder zumin-
                                                          dest in der Vergangenheit häufig
                                                          dort aufgehalten haben, denn auch
                                                          einige Federn und Reste von Vö-
                                                          geln weisen auf deren Tätigkeit hin.
 Foto 4: Kot vom Steinmarder auf dem Dachboden des DRK-   Die Anwesenheit von Mardern zu-
 Gebäudes                                                 sammen mit der schlechten Isolati-
                                                          on des Bodenraumes können
Gründe für die Abwesenheit von Fledermäusen sein.

Bei den kontrollierten unterirdischen Räumlichkeiten ging es eher um eventuelle Fleder-
maus-Winterquartiere. In den DRK-Gebäuden sind einige Voraussetzungen dafür ungünstig.
Vor allem sind die Keller überwiegend zur trocken zum Überwintern und aufgrund der Nut-
zung weitgehend nicht störungsfrei. Günstiger sind die Verhältnisse in der ehemaligen Ab-
wasser-Pumpstation. Die hat vermutlich seit Jahren niemand betreten, es besteht Zugang
durch defekte Fenster, die Luftfeuchtigkeit scheint recht hoch zu sein und das Gebäude
reicht so tief in den Boden, dass unten von Frostfreiheit auszugehen ist. Funde von Fleder-
mäusen oder deren Spuren wären hier durchaus zu erwarten gewesen.

Vorkommen von Fledermaus-Sommerquartieren im vorhandenen Gehölzbestand sind nicht
auszuschließen, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Ein großer Teil der Bäume ist dicht
mit Efeu bewachsen, so dass der von den Fledermäusen bevorzugte freie Anflug zu eventu-
ell vorhandenen Höhlungen im Stamm in vielen Fällen nicht möglich ist. Für Fledermaus-
Winterquartiere sind die vorhandenen Bäume sämtlich nicht geeignet. Sie weisen nicht die
zur Gewährleistung von Frostfreiheit nötige Stärke auf.

Es ist davon auszugehen, dass große Teile des Stadtgebietes von Winsen, soweit großzügig
durchgrünt und mit Gehölzen bestanden, im Zusammenhang von Fledermäusen als Jagdge-
biet genutzt werden. Überall, auch im Untersuchungsgebiet ist mit dem Auftreten zumindest
der vier in Abschnitt 4 aufgeführten Arten zu rechnen. Eingriffe in den im Untersuchungsge-
biet vorhandenen Gehölzbestand können zum Verlust von Teilen des Jagdgebietes führen.
Angesichts der geringen Größe der Untersuchungsfläche, der guten Durchgrünung umlie-
gender Flächen vor allem mit großzügigen Privatgärten, und der Möglichkeit, durch Nach-
pflanzungen im Bereich einen Ausgleich zu schaffen, wird dem jedoch keine erhebliche Be-
deutung zugemessen.

  5.3 Amphibien

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Untersuchungsgebiet von Amphibien
als Landlebensraum genutzt wird.

Amphibien sind zur Fortpflanzung auf ein offenes Gewässer angewiesen. Außerhalb der
Laichzeit halten sie sich jedoch überwiegend an Land auf, auch zum Überwintern. Da sie
sich in der Nachlaichzeit, je nach Art, einige Dutzend Meter bis über einen Kilometer vom
Laichgewässer entfernen können, ist das Auftreten insbesondere von einzelnen Grasfrö-
schen und Teichmolchen im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen.

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6. Hinweis zum Artenschutz

In Hinblick auf den Artenschutz gemäß BNatSchG ist zunächst zu prüfen, ob europäische
Vogelarten oder Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie von vorhabenbedingten Wirkun-
gen betroffen sein könnten (§ 44 Abs. 1 BNatSchG i.V. mit § 44 Absatz 5). Dies ist für etliche
Vogel- und Fledermausarten sowie für Amphibien grundsätzlich zu bejahen.

Sodann ist die Frage zu beantworten, ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der europäischen
Vogelarten und von Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie betroffen sind (§ 44 Abs. 1 Nr.
3 i.V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG). Dies ist für etliche Vogelarten zu erwarten und für Fleder-
mäuse nicht völlig auszuschließen (ggf. Quartiere in vorhandenen Gehölzen). Die Beein-
trächtigung von Landlebensräumen von Amphibien (Grasfrosch, Teichmolch) ist ebenfalls
nicht auszuschließen.

Für alle drei der hier betrachteten Tierartengruppen ist eine Beeinträchtigung derer ökologi-
schen Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht zu erwarten oder sehr unwahrscheinlich
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG). Die gut durchgrünte, teils parkähnliche
Gartenlandschaft insbesondere im Bereich der Straßen „Mozartstraße“ und „Große Gänse-
weide“ genügt, um die ökologische Funktion auch nach Eingriffen im Untersuchungsgebiet
zu gewährleisten.

Schließlich ist zu klären, ob Tötungs- oder Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ein-
treten. Hinsichtlich des Vorkommens von Vögeln ist dies vermeidbar, wenn der Abbruch von
Gebäuden und die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit vorgenommen werden.
Zumindest sollten Maßnahmen außerhalb der Brutzeit so weit vorangetrieben werden, dass
Vögel später keine geeigneten Brutplätze mehr vorfinden.
Den Gehölzbestand betreffend, gilt dies auch für Fledermäuse. Da Fledermausquartiere, in
denen sich viele Tiere aufhalten oder die lange Zeit im Jahr genutzt werden (z.B. sogenannte
Wochenstuben und Winterquartiere) in den Gebäuden nicht gefunden wurden (Kenntnis-
stand März 2021), ist die Gefahr, dass Fledermäuse bei zeitnahem Abriss der Gebäude zu
Schaden kommen, gering. Bei Objekten der vorliegenden Größe ist allerdings nicht zu ver-
meiden, dass temporäre Aufenthaltsorte z.B. von einer oder wenigen Fledermäuse möglich-
erweise nicht gefunden werden. Sollten solche Einzeltiere bei den beabsichtigten Maßnah-
men zu Schaden kommen, wird dies als unvermeidlich angesehen.
Das Töten einzelner Amphibien durch Erdarbeiten ist auch zur Winterszeit nicht gänzlich
vermeidbar. Da das Töten oder Fangen im Zusammenhang mit der Zerstörung oder Be-
schädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, deren ökologische Funktion gewahrt
bleibt, keinen Verbotstatbestand gemäß BNatSchG darstellt, solange dies unvermeidlich ist,
kommt es auch hier nicht zu einem artenschutzrechtlichen Tatbestand.

Wird eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen, führt diese voraussichtlich
nicht zu der Aussage, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
erforderlich sein wird.

7. Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Winsen, 2. Änderung „Baxmannsweg“ sieht erhebliche
Veränderungen der Bebauung vor. Unter anderem durch geplanten Abriss von Gebäuden
und Rodung von Gehölzen werden Auswirkungen auf vorhandene artenschutzrechtlich rele-
vante Tierarten-Gruppen erwartet.

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Der Geltungsbereich des B-Plans, 2. Änderung, wurde im Zeitraum Februar/März 2021 be-
sichtigt und auf Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien untersucht bzw. das
Potential für Vorkommen dieser Artengruppen abgeschätzt.

Es ist davon auszugehen, dass der betreffende Bereich von einer ganzen Reihe von Vogel-
arten aus der Gruppe der „Gartenvögel“ regelmäßig als Brutplatz und zum Nahrungserwerb
genutzt und aufgesucht wird. Es deutet zwar nichts auf das Vorhandensein von Fledermaus-
quartieren hin, aber mit letzter Sicherheit auszuschließen ist dies nicht. Das Gebiet wird je-
denfalls von Fledermäusen zur Insektenjagd aufgesucht. Vermutlich wird der Bereich auch
von einzelnen Amphibien als Landlebensraum genutzt.

Maßnahmen, wie Abriss von Gebäuden und Rodung von Gehölzen, führen voraussichtlich
nicht zu artenschutzrechtlichen Tatbeständen, weil die ökologische Funktion der genannten
Tiergruppen im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Strukturen in der Umgebung ge-
wahrt bleibt.

DW     Naturschutz
Dietrich Westphal, Diplombiologe
Große Gänseweide 21, 21423 Winsen
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