FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV

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FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV
FlüssiggasAKTUELL

                                                                                               01/2022

Die Wärmewende im ländlichen Raum ist auf erneuerbares Flüssiggas angewiesen. © Deutscher Verband
Flüssiggas e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Ihnen allen zunächst ein frohes und erfolgreiches
neues Jahr – ein Jahr, in dem die
Flüssiggaswirtschaft die Transformation der
Wärmeversorgung im ländlichen Raum hin zu
Klimaneutralität weiter vorantreiben wird. Die
Aussichten sind gut: Kurz vor Weihnachten hat die
EU-Kommission das Joint Venture der
internationalen Flüssiggas-Anbieter SHV Energy
und UGI International zur Produktion von
erneuerbarem Dimethylether (rDME) genehmigt.                          Jobst-Dietrich Diercks

In den kommenden fünf Jahren entstehen in der EU bis zu sechs
Produktionsanlagen, die bis 2027 ein Volumen von jährlich 300.000 Tonnen
rDME erreichen werden. Der Einstieg in die rDME-Produktion besitzt eine
fundamentale Bedeutung für die Energiewende im ländlichen Raum, denn
FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV
die Produktion von rDME ist nicht auf Elektrolyse-Wasserstoff angewiesen.
Damit definiert rDME einen eigenen Standard in der Debatte um den Beitrag
von PtX-Lösungen und e-fuels. Zudem bietet rDME auch sozialpolitisch für
viele Hauseigentümer abseits der Wärmenetze eine attraktive Alternative zur
elektrischen Wärmepumpe, deren Einsatz im Wohnungsbestand kostspielig
und technisch schwierig umsetzbar ist. Vor wenigen Tagen haben wir
Abgeordneten des Deutschen Bundestages unser Positionspapier zur
Zukunft der Wärmewende im ländlichen Raum vorgelegt,n mit dem wir uns
für rDME als Alternative zur Wärmepumpe stark machen. Zudem haben wir
auch eine entsprechende Pressemitteilung verbreitetet.

Noch ein Wort in eigener Sache: Wir entwickeln auch unseren Newsletter
FlüssiggasAktuell kontinuierlich weiter. Als Vorstandsvorsitzender des DVFG
möchte ich das Editorial gerne nutzen, um über aktuelle Entwicklungen zu
berichten, die unsere Branche bewegen. Zudem informieren wir künftig in
der neuen Rubrik „Mitgliedernews“, welche Neuigkeiten es bei unseren
Mitgliedern gibt. Wir wünschen viel Freude beim Lesen!

Ihr Jobst-Dietrich Diercks
FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV
Inhaltsverzeichnis

         DVFG

             Propangas-Service Markus Nolte ist neues
             Mitglied im DVFG
             Forum Flüssiggas 2022: Einladung zur
             Fachausstellung

         Mitgliedernews

             Knauber Gas: Andreas Palenta tritt die Nachfolge
             von Jürgen Wagenpfeil an

         Politik & Markt

             Jahresbilanz Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in
             Deutschland 2021
             Bundesförderung für e iziente Gebäude (BEG):
             - Heizungstausch vom BEG-Programmstopp nicht
             betro en
             - Jahresbilanz 2021: 235.000 beantragte
             Wärmeerzeuger
             Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen:
             Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine
             separate Prüfung unabhängig von der
             Hauptuntersuchung verpflichtend
FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV
Technik & Normung

    ADR 2021 in neuer Fassung
    Normen und Entwürfe (DIN): DIN 30652-2, DIN
    30652-4, DIN 4817-1, DIN 4817-2, DIN EN 15502-1,
    DIN EN 15609, DIN EN 16119, DIN EN 14894

Termine

DVFG-Veranstaltungen
Forum Flüssiggas 2022:
21. bis 23. Juni 2022 in München

Regionaltagungen 2022:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
Propangas-Service Markus Nolte ist neues
Mitglied im DVFG
Mit Propangas-Service Markus Nolte begrüßt der Deutsche Verband
Flüssiggas ein neues außerordentliches Mitglied. Das Familienunternehmen
prüft Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen, in Booten sowie
im gewerblichen und privaten Bereich. Damit bietet Markus Nolte, der seit
rund 30 Jahren zertifizierter Sachkundiger ist, ein breites Spektrum an
Prüfungen von Flüssiggasanlagen im Raum Hildesheim, Hannover und
Salzgitter an und trägt zu einem sicheren Einsatz von Flüssiggas bei.
Herzlich willkommen im DVFG!
Forum Flüssiggas 2022: Einladung zur
Fachausstellung
Das Forum Flüssiggas ist das jährliche Highlight im Branchenkalender und
findet vom 21.06.22 bis 23.6.22 in München statt. Unser Tagungshotel ist
das Holiday Inn München - City Centre (Hochstraße 3, 81669). Wir laden Sie
herzlich ein, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf der begleitenden
Fachausstellung einer großen Fachöffentlichkeit zu präsentieren.

Die Ausstellung wird am Dienstag, den 21. Juni um 17:00 Uhr eröffnet und
endet am Donnerstag, den 23. Juni gegen 14:00 Uhr. Der Aufbau der
Ausstellungsstände erfolgt am Dienstag von 8:00 bis 14:00 Uhr.
Die Registrierung als Aussteller für das Forum Flüssiggas erfolgt online über
die Webseite: forum-fluessiggas.de. Während des Buchungsprozesses
können Sie Ihren Stand aus dem Plan auswählen und buchen sowie die
Teilnahmebedingungen einsehen.

Im Holiday Inn München - City Centre haben wir für Sie ein
Zimmerabrufkontingent eingerichtet. Informationen zur Zimmerbuchung
finden Sie ebenfalls online unter dvfg.de/forum-fluessiggas.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne Frau Linda Schubert unter E-Mail:
tagung@dvfg.de oder Telefon: 030 / 29 36 71-21 weiter.

Wir würden uns freuen, Sie auf dem Forum Flüssiggas in München als
Aussteller willkommen zu heißen.
Knauber Gas: Andreas Palenta tritt die
Nachfolge von Jürgen Wagenpfeil an
Jürgen Wagenpfeil, der langjährige Geschäftsbereichsleiter von Knauber Gas
sowie Geschäftsführer von Knauber Contracting, ist mit 64 Jahren in den
Ruhestand gegangen. Ab dem Frühjahr 2022 wird Andreas Palenta ihm
nachfolgen. Palenta war bislang für die GETEC Wärme und Effizienz GmbH
tätig und dort Projektleiter für die Quartiersentwicklung.
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Jahresbilanz Gas-Fahrzeuge:
Neuzulassungen in Deutschland 2021
Autogas-Pkw konnten 2021 ein deutliches Wachstum bei den
Neuzulassungen verzeichnen. Laut Kra fahrt-Bundesamt (KBA) s tiegen die
Neuzulassungen von Autogas-Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahr um 54,6
Prozent auf 10.118 Fahrzeuge. Der Anteil von Autogas-Pkw im Markt liegt
2021 bei 0,4 Prozent.

Erdgas-Pkw mussten im vergangenen Jahr dagegen deutlich Einbußen
verkra en. 2021 wurden lediglich 3.916 Erdgas-Pkw neu zugelassen – das
ist ein Rückgang von 45,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil von
Erdgas-Pkw liegt 2020 bei 0,1 Prozent.
Im Gesamtvergleich der Neuzulassungen aller Kra sto arten und
alternativen Antrieben im Jahr 2021 sind Gas-Fahrzeuge weiterhin in der
Nische:

Benzin:     972.588
Hybrid:     754.588
Diesel:     524.446
Elektro:    355.961
Autogas:     10.118
Erdgas:       3.916
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG)
- Heizungstausch vom BEG-Programmstopp nicht betroffen

Mit einem Paukenschlag hat die Bundesregierung am 24. Januar 2022 mit
sofortiger Wirkung die BEG-Programme der KfW – die Energieeffizienz-
Förderung für Gebäude – gestoppt. Unberührt von diesem Programmstopp
bleibt die BEG-Säule des BAFA, also die Einzelmaßnahmen in der Sanierung,
zu denen der Heizungstausch in Wohngebäuden gehört.
Heizungsmodernisierer erhalten somit bei einem Wechsel zu einer
emissionsarmen Flüssiggas-Heizung weiterhin staatliche Fördermittel von
bis zu 40 Prozent der Kosten. Ebenfalls förderfähig – mit 20 Prozent der
Kosten – ist der Einbau einer Flüssiggas-Brennwertheizung, die auf eine
spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist („Renewable
Ready“).
- Jahresbilanz 2021: 235.000 beantragte Wärmeerzeuger
Mit 33.701 beantragten Wärmeerzeugern war der Dezember der
antragsstärkste Monat des vergangenen Jahres. Insgesamt wurden 2021
knapp 235.000 Wärmeerzeuger im Rahmen der Bundesförderung für
effiziente Gebäude beantragt. 36.824 davon waren Anträge auf Gashybrid
und Renewable-Ready. Der Ölheizungstausch wurde insgesamt 113.192-mal
beantragt.

© Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Fahrzeugen: Für Wohnmobile und
Wohnwagen wird eine separate Prüfung
unabhängig von der Hauptuntersuchung
verpflichtend
Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus
der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig
von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend - und zwar nicht nur für
Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine
verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit
Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach
DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem
Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der
HU.
Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium
Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von
der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich
vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. Das bedeutet, dass künftig
unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie
müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein
spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die
Serviceleistung günstiger anbieten.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu Flüssiggas-Anlagen
in Freizeitfahrzeugen auf der DVFG-Website.
ADR 2021 in neuer Fassung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Datum vom 16.
November 2021 den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR
2021 in einer Neufassung bekannt gemacht (BGBl. 2021 II S. 1184;
Anlageband)

Neues aus den Regelwerken DIN – Januar
2022
Neue Normen und Entwürfe (DIN)

DIN 30652-2, Gasströmungswächter - Teil 2: Gasströmungswächter für
Netzanschlussleitungen

Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-02, Frist zur Stellungnahme 2022-03-14

Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfungen von
Gasströmungswächtern für den Betriebsdruckbereich von 25 hPa bis 0,5 MPa
entsprechend Tabelle 1 bis zu einer Nennweite von DN 50 mit definierter
Durchflussrichtung fest, die in Kontakt mit Gasen der zweiten und dritten
Gasfamilie, wie im DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in
der Flüssigphase) klassifiziert, eingesetzt werden.
DIN 30652 unter dem allgemeinen Titel "Gasströmungswächter" besteht aus
den folgenden Teilen:
- Teil 1: Gasströmungswächter für die Gasinstallation;
- Teil 2: Gasströmungswächter für Netzanschlussleitungen;
- Teil 3: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für die
Gasinstallation;
- Teil 4: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für
Netzanschlussleitungen.

DIN 30652-4, Gasströmungswächter - Teil 4: Konformitätsbewertung von
Gasströmungswächtern für Netzanschlussleitungen

Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-02, Frist zur Stellungnahme 2022-03-14

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von
Gasströmungswächtern für Netzanschlussleitungen fest und ist nur
anzuwenden in Verbindung mit E DIN 30652-2. Dieses Dokument soll in das
Regelwerk "Gas" des DVGW aufgenommen werden. Dieses Dokument basiert
auf der DVGW Technischen Prüfgrundlage G 5305-2:2013-10
"Gasströmungswächter für Hausanschlussleitungen" und ersetzt Teile
davon. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Normbezüge wurden aktualisiert;
b) alle Produktanforderungen wurden gestrichen;
c) Umfang der Überwachung aufgenommen.
DIN 4817-1, Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas - Teil 1: Begriffe,
sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Norm, Ausgabe 2022-02

Diese Norm ist Bestandteil des DVGW-Regelwerks "Gas". Diese Norm enthält
im Abschnitt 4 sowie in den Anhängen A und B sicherheitstechnische
Festlegungen. Gegenüber DIN 4817-1:1981-04 wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
a) die Normbezüge wurden aktualisiert;
b) alle Konformitätsbewertungen wurden entfernt;
c) Begriffe wurden präzisiert, hinzugefügt oder gelöscht;
d) der Anwendungsbereich wurde auf handbetätigte Absperrventile
eingeschränkt. Anforderungen an Kugelhahn-, Hahn- und Schieberbauart
wurden entfernt;
e) die Nenndruckstufe PN 4 wurde auf den Betriebsdruck PS 5 bar geändert;
f) die Ausführung mit Flanschanschlüssen wurde entfernt;
g) Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Schnellschluss-
Absperrventile zur Verwendung in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu
Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen oder zur Verwendung in
ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen wurden im Anhang A hinzugefügt;
h) Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Absperrventile zur
Verwendung auf Booten wurden im Anhang B hinzugefügt;
i) es erfolgte eine vollständige redaktionelle Überarbeitung der Norm.

DIN 4817-2, Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas - Teil 2:
Konformitätsbewertung

Norm, Ausgabe 2022-02

Diese Norm ist Bestandteil des DVGW-Regelwerks "Gas". DIN 4817 unter dem
allgemeinen Titel "Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas" besteht aus
den folgenden Teilen:
- Teil 1: Begri e, sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung,
Kennzeichnung;
- Teil 2: Konformitätsbewertung.
DIN EN 15502-1, Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2022-02

Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Anforderungen und
Prüfverfahren, die insbesondere die Bau-, Sicherheits-, Zwecktauglichkeit
und rationelle Energienutzung sowie die Klassifizierung, Kennzeichnung und
Energiekennzeichnung von Gaszentralheizungskesseln, die mit
atmosphärischen Brennern, Lüfter-unterstützten atmosphärischen Brennern
oder vollständig vorgemischten Brennern ausgestattet sind, fest. Diese Norm
ist in Verbindung mit den spezifischen Teilen 2 (Teil 2-1 und folgende) zu
verwenden. Diese Norm gilt nach DIN EN 1749 für bestimmte Kessel der
Bauarten B und C. Diese Norm gilt für Heizkessel für geschlossene
Wassersysteme oder für offene Wassersysteme. Diese allgemeine Norm und
die spezifischen Normen (siehe Teile 2) stellen Anforderungen an Heizkessel
mit bekannten Konstruktionen dar. Für Heizkessel mit alternativen
Konstruktionen, die nicht vollständig von dieser Norm oder einer
spezifischen Norm abgedeckt werden, muss das mit dieser alternativen
Konstruktion verbundene Risiko bewertet werden. Ein Beispiel für eine
Bewertungsmethode ist in Abschnitt 11 angegeben. Diese Norm ist nicht für
Geräte für den Anschluss an Gasnetzen vorgesehen, bei denen die
Beschaffenheit der verteilten Gase wahrscheinlich zu einem großen Teil über
die Lebensdauer des Geräts variieren wird. Diese Norm berücksichtigt zudem
die Ökodesign-Anforderung (Verordnung Nr. 813/2013) und die
Energiekennzeichnungsvorschrift (Verordnung Nr. 811/2013). Gegenüber DIN
EN 15502-1:2015-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) technische Änderungen bezogen auf Ökodesign sowie zur
Energiekennzeichnung bei Geräten ≤ 400 kW;
b) neue oder geänderte Anforderungen;
c) Einschränkungen des Anwendungsbereiches.
DIN EN 15609, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Flüssiggas(LPG)-
Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge –
Einbauvorschriften

Norm, Ausgabe 2022-02

Dieses Dokument legt die Anforderungen an den Einbau von LPG-
Antriebssystemen von Wasserfahrzeugen mit Rumpflängen bis einschließlich
24 m fest, wie in EN ISO 8666 festgelegt. Dieses Dokument gilt nicht für direkt
an Gasflaschen angebrachte Verbrauchseinrichtungen, wie tragbare
eigenständige Campingkocher und tragbare Gaslampen. Gegenüber DIN EN
15609:2012-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ergänzung von Anforderungen an Schmelzsicherungen;
b) Ergänzung von Anforderungen an Außenbordmotoren;
c) Ergänzung von LPG-Generatoreinheiten;
d) Ergänzung des informativen Anhangs G — Arten von LPG-
Antriebssystemen; e) Ergänzung von Anforderungen an ortsfeste Behälter –
Flüssigphase für Kraftstoffanlage mit Einspritzung von flüssigem LPG;
f) Ergänzung neuer Begriffe;
g) aktualisierter Text der Absätze 4.2.3, 5.1, 5.2, 5.12.2;
h) Aktualisierung von Anhang ZA;
i) Streichung des umweltbezogenen Anhangs, Verweisung nun auf CEN/TS
16765.

DIN EN 16119, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Dichtkappen und
Dichtstopfen für Flaschen und Druckbehälter für Flüssiggas (LPG) -
Spezifikation und Prüfungen

Norm, Ausgabe 2022-02

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und
Kennzeichnung von Kappen und Stopfen fest, die zur Herstellung einer
druckdichten Abdichtung für Ventile für Gasflaschen und Druckbehälter für
Flüssiggas verwendet werden.
Dichtkappen und Dichtstopfen stellen eine zusätzliche Abdichtung für
selbstschließende und handbetätigte Ventile sicher. Schutzkappen oder
Schmutzkappen und Originalverschlüsse, bei denen die Herstellung einer
zusätzlichen Abdichtung nicht Bestandteil ihrer Auslegung ist, fallen nicht in
den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Flaschenventilkappen und -
stopfen können für nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 hergestellte Ventile
für die Flüssigphase und Gasphase verwendet werden.
Druckbehälterventilkappen und -stopfen können für nach EN 13175
hergestellte Ventile für die Flüssigphase und Gasphase verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für Kappen und Stopfen für Ventile für die
gelegentliche Entnahme aus der Flüssigphase. Dieses Dokument ist
anzuwenden für wiederverwendbare Dichtkappen und Einwegdichtkappen
und -stopfen. Dieses Dokument schließt die Verwendung anderer
Auslegungen, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau sicherstellen, nicht
aus. Der Begri „Druckbehälter“ umfasst keine LPG-Tankfahrzeuge.
Gegenüber DIN EN 16119:2013-05 wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
a) Hinzufügen des Begriffs „äußere Dichtheit“;
b) Einführung der Anforderung bezüglich UV-Beständigkeit;
c) Parameter für die Widerstandsfähigkeit gegenüber LPG wurden enger
gefasst;
d) Einführung der Druckprüfung im Anschluss an die Dauerprüfung;
e) Streichen der Umweltcheckliste.

DIN EN 14894, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Kennzeichnung
von Flaschen und Fässern

Norm, Ausgabe 2022-02

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von
ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für
Flüssiggas fest, einschließlich: - LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und
hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen
Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen
Regelwerk; - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN
14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen
Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - geschweißter LPG-Flaschen
aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer
gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten
technischen Regelwerk; - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt
und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem
von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk. Diese
Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder
sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung des
ADR oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten.
Gegenüber DIN EN 14894:2013-06 wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
a) vollständige Übereinstimmung mit RID/ADR;
b) redaktionelle Überarbeitung.
DVFG-Veranstaltungen
Forum Flüssiggas 2022 – Save-the-Date

Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt.
Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern
des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren
Gästen über aktuelle Themen, die unsere Branche bewegen. Und natürlich
bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Weitere
Informationen folgen in Kürze!

Regionaltagungen 2022 – Save-the-Date
Die Termine für die Regionaltagungen im kommenden Jahr stehen fest:
20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost
27. September 2022: Regionaltagung West
29. September 2022: Regionaltagung Süd
Impressum

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.                   Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
EnergieForum Berlin                                  Olaf Hermann
Stralauer Platz 33–34                                Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
10243 Berlin                                         E-Mail: presse@dvfg.de
Telefon: +49 30 293671-0

Vertretungsberechtigter:
Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender)

Vereinsregistereintragung:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-
Charlottenburg
Registernummer: 95 VR 22412 Nz

Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG:
DE 114108318

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