FlüssiggasAKTUELL - Deutscher Verband Flüssiggas eV
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FlüssiggasAKTUELL 01/2022 Die Wärmewende im ländlichen Raum ist auf erneuerbares Flüssiggas angewiesen. © Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Ihnen allen zunächst ein frohes und erfolgreiches neues Jahr – ein Jahr, in dem die Flüssiggaswirtschaft die Transformation der Wärmeversorgung im ländlichen Raum hin zu Klimaneutralität weiter vorantreiben wird. Die Aussichten sind gut: Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission das Joint Venture der internationalen Flüssiggas-Anbieter SHV Energy und UGI International zur Produktion von erneuerbarem Dimethylether (rDME) genehmigt. Jobst-Dietrich Diercks In den kommenden fünf Jahren entstehen in der EU bis zu sechs Produktionsanlagen, die bis 2027 ein Volumen von jährlich 300.000 Tonnen rDME erreichen werden. Der Einstieg in die rDME-Produktion besitzt eine fundamentale Bedeutung für die Energiewende im ländlichen Raum, denn
die Produktion von rDME ist nicht auf Elektrolyse-Wasserstoff angewiesen. Damit definiert rDME einen eigenen Standard in der Debatte um den Beitrag von PtX-Lösungen und e-fuels. Zudem bietet rDME auch sozialpolitisch für viele Hauseigentümer abseits der Wärmenetze eine attraktive Alternative zur elektrischen Wärmepumpe, deren Einsatz im Wohnungsbestand kostspielig und technisch schwierig umsetzbar ist. Vor wenigen Tagen haben wir Abgeordneten des Deutschen Bundestages unser Positionspapier zur Zukunft der Wärmewende im ländlichen Raum vorgelegt,n mit dem wir uns für rDME als Alternative zur Wärmepumpe stark machen. Zudem haben wir auch eine entsprechende Pressemitteilung verbreitetet. Noch ein Wort in eigener Sache: Wir entwickeln auch unseren Newsletter FlüssiggasAktuell kontinuierlich weiter. Als Vorstandsvorsitzender des DVFG möchte ich das Editorial gerne nutzen, um über aktuelle Entwicklungen zu berichten, die unsere Branche bewegen. Zudem informieren wir künftig in der neuen Rubrik „Mitgliedernews“, welche Neuigkeiten es bei unseren Mitgliedern gibt. Wir wünschen viel Freude beim Lesen! Ihr Jobst-Dietrich Diercks
Inhaltsverzeichnis DVFG Propangas-Service Markus Nolte ist neues Mitglied im DVFG Forum Flüssiggas 2022: Einladung zur Fachausstellung Mitgliedernews Knauber Gas: Andreas Palenta tritt die Nachfolge von Jürgen Wagenpfeil an Politik & Markt Jahresbilanz Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland 2021 Bundesförderung für e iziente Gebäude (BEG): - Heizungstausch vom BEG-Programmstopp nicht betro en - Jahresbilanz 2021: 235.000 beantragte Wärmeerzeuger Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen: Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend
Technik & Normung ADR 2021 in neuer Fassung Normen und Entwürfe (DIN): DIN 30652-2, DIN 30652-4, DIN 4817-1, DIN 4817-2, DIN EN 15502-1, DIN EN 15609, DIN EN 16119, DIN EN 14894 Termine DVFG-Veranstaltungen Forum Flüssiggas 2022: 21. bis 23. Juni 2022 in München Regionaltagungen 2022: 20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost 27. September 2022: Regionaltagung West 29. September 2022: Regionaltagung Süd
Propangas-Service Markus Nolte ist neues Mitglied im DVFG Mit Propangas-Service Markus Nolte begrüßt der Deutsche Verband Flüssiggas ein neues außerordentliches Mitglied. Das Familienunternehmen prüft Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen, in Booten sowie im gewerblichen und privaten Bereich. Damit bietet Markus Nolte, der seit rund 30 Jahren zertifizierter Sachkundiger ist, ein breites Spektrum an Prüfungen von Flüssiggasanlagen im Raum Hildesheim, Hannover und Salzgitter an und trägt zu einem sicheren Einsatz von Flüssiggas bei. Herzlich willkommen im DVFG!
Forum Flüssiggas 2022: Einladung zur Fachausstellung Das Forum Flüssiggas ist das jährliche Highlight im Branchenkalender und findet vom 21.06.22 bis 23.6.22 in München statt. Unser Tagungshotel ist das Holiday Inn München - City Centre (Hochstraße 3, 81669). Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf der begleitenden Fachausstellung einer großen Fachöffentlichkeit zu präsentieren. Die Ausstellung wird am Dienstag, den 21. Juni um 17:00 Uhr eröffnet und endet am Donnerstag, den 23. Juni gegen 14:00 Uhr. Der Aufbau der Ausstellungsstände erfolgt am Dienstag von 8:00 bis 14:00 Uhr. Die Registrierung als Aussteller für das Forum Flüssiggas erfolgt online über die Webseite: forum-fluessiggas.de. Während des Buchungsprozesses können Sie Ihren Stand aus dem Plan auswählen und buchen sowie die Teilnahmebedingungen einsehen. Im Holiday Inn München - City Centre haben wir für Sie ein Zimmerabrufkontingent eingerichtet. Informationen zur Zimmerbuchung finden Sie ebenfalls online unter dvfg.de/forum-fluessiggas. Bei Fragen hilft Ihnen gerne Frau Linda Schubert unter E-Mail: tagung@dvfg.de oder Telefon: 030 / 29 36 71-21 weiter. Wir würden uns freuen, Sie auf dem Forum Flüssiggas in München als Aussteller willkommen zu heißen.
Knauber Gas: Andreas Palenta tritt die Nachfolge von Jürgen Wagenpfeil an Jürgen Wagenpfeil, der langjährige Geschäftsbereichsleiter von Knauber Gas sowie Geschäftsführer von Knauber Contracting, ist mit 64 Jahren in den Ruhestand gegangen. Ab dem Frühjahr 2022 wird Andreas Palenta ihm nachfolgen. Palenta war bislang für die GETEC Wärme und Effizienz GmbH tätig und dort Projektleiter für die Quartiersentwicklung.
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Jahresbilanz Gas-Fahrzeuge: Neuzulassungen in Deutschland 2021 Autogas-Pkw konnten 2021 ein deutliches Wachstum bei den Neuzulassungen verzeichnen. Laut Kra fahrt-Bundesamt (KBA) s tiegen die Neuzulassungen von Autogas-Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahr um 54,6 Prozent auf 10.118 Fahrzeuge. Der Anteil von Autogas-Pkw im Markt liegt 2021 bei 0,4 Prozent. Erdgas-Pkw mussten im vergangenen Jahr dagegen deutlich Einbußen verkra en. 2021 wurden lediglich 3.916 Erdgas-Pkw neu zugelassen – das ist ein Rückgang von 45,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil von Erdgas-Pkw liegt 2020 bei 0,1 Prozent.
Im Gesamtvergleich der Neuzulassungen aller Kra sto arten und alternativen Antrieben im Jahr 2021 sind Gas-Fahrzeuge weiterhin in der Nische: Benzin: 972.588 Hybrid: 754.588 Diesel: 524.446 Elektro: 355.961 Autogas: 10.118 Erdgas: 3.916
© Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Heizungstausch vom BEG-Programmstopp nicht betroffen Mit einem Paukenschlag hat die Bundesregierung am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung die BEG-Programme der KfW – die Energieeffizienz- Förderung für Gebäude – gestoppt. Unberührt von diesem Programmstopp bleibt die BEG-Säule des BAFA, also die Einzelmaßnahmen in der Sanierung, zu denen der Heizungstausch in Wohngebäuden gehört. Heizungsmodernisierer erhalten somit bei einem Wechsel zu einer emissionsarmen Flüssiggas-Heizung weiterhin staatliche Fördermittel von bis zu 40 Prozent der Kosten. Ebenfalls förderfähig – mit 20 Prozent der Kosten – ist der Einbau einer Flüssiggas-Brennwertheizung, die auf eine spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist („Renewable Ready“).
- Jahresbilanz 2021: 235.000 beantragte Wärmeerzeuger Mit 33.701 beantragten Wärmeerzeugern war der Dezember der antragsstärkste Monat des vergangenen Jahres. Insgesamt wurden 2021 knapp 235.000 Wärmeerzeuger im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt. 36.824 davon waren Anträge auf Gashybrid und Renewable-Ready. Der Ölheizungstausch wurde insgesamt 113.192-mal beantragt. © Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen: Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus
der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend - und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU. Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. Das bedeutet, dass künftig unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen auf der DVFG-Website.
ADR 2021 in neuer Fassung Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Datum vom 16. November 2021 den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR 2021 in einer Neufassung bekannt gemacht (BGBl. 2021 II S. 1184; Anlageband) Neues aus den Regelwerken DIN – Januar 2022 Neue Normen und Entwürfe (DIN) DIN 30652-2, Gasströmungswächter - Teil 2: Gasströmungswächter für Netzanschlussleitungen Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-02, Frist zur Stellungnahme 2022-03-14 Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfungen von Gasströmungswächtern für den Betriebsdruckbereich von 25 hPa bis 0,5 MPa entsprechend Tabelle 1 bis zu einer Nennweite von DN 50 mit definierter Durchflussrichtung fest, die in Kontakt mit Gasen der zweiten und dritten Gasfamilie, wie im DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) klassifiziert, eingesetzt werden.
DIN 30652 unter dem allgemeinen Titel "Gasströmungswächter" besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Gasströmungswächter für die Gasinstallation; - Teil 2: Gasströmungswächter für Netzanschlussleitungen; - Teil 3: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für die Gasinstallation; - Teil 4: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für Netzanschlussleitungen. DIN 30652-4, Gasströmungswächter - Teil 4: Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für Netzanschlussleitungen Norm-Entwurf, Ausgabe 2022-02, Frist zur Stellungnahme 2022-03-14 Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Gasströmungswächtern für Netzanschlussleitungen fest und ist nur anzuwenden in Verbindung mit E DIN 30652-2. Dieses Dokument soll in das Regelwerk "Gas" des DVGW aufgenommen werden. Dieses Dokument basiert auf der DVGW Technischen Prüfgrundlage G 5305-2:2013-10 "Gasströmungswächter für Hausanschlussleitungen" und ersetzt Teile davon. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Normbezüge wurden aktualisiert; b) alle Produktanforderungen wurden gestrichen; c) Umfang der Überwachung aufgenommen.
DIN 4817-1, Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas - Teil 1: Begriffe, sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung Norm, Ausgabe 2022-02 Diese Norm ist Bestandteil des DVGW-Regelwerks "Gas". Diese Norm enthält im Abschnitt 4 sowie in den Anhängen A und B sicherheitstechnische Festlegungen. Gegenüber DIN 4817-1:1981-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Normbezüge wurden aktualisiert; b) alle Konformitätsbewertungen wurden entfernt; c) Begriffe wurden präzisiert, hinzugefügt oder gelöscht; d) der Anwendungsbereich wurde auf handbetätigte Absperrventile eingeschränkt. Anforderungen an Kugelhahn-, Hahn- und Schieberbauart wurden entfernt; e) die Nenndruckstufe PN 4 wurde auf den Betriebsdruck PS 5 bar geändert; f) die Ausführung mit Flanschanschlüssen wurde entfernt; g) Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Schnellschluss- Absperrventile zur Verwendung in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen oder zur Verwendung in ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen wurden im Anhang A hinzugefügt; h) Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Absperrventile zur Verwendung auf Booten wurden im Anhang B hinzugefügt; i) es erfolgte eine vollständige redaktionelle Überarbeitung der Norm. DIN 4817-2, Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas - Teil 2: Konformitätsbewertung Norm, Ausgabe 2022-02 Diese Norm ist Bestandteil des DVGW-Regelwerks "Gas". DIN 4817 unter dem allgemeinen Titel "Handbetätigte Absperrventile für Flüssiggas" besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Begri e, sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; - Teil 2: Konformitätsbewertung.
DIN EN 15502-1, Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen Norm, Ausgabe 2022-02 Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren, die insbesondere die Bau-, Sicherheits-, Zwecktauglichkeit und rationelle Energienutzung sowie die Klassifizierung, Kennzeichnung und Energiekennzeichnung von Gaszentralheizungskesseln, die mit atmosphärischen Brennern, Lüfter-unterstützten atmosphärischen Brennern oder vollständig vorgemischten Brennern ausgestattet sind, fest. Diese Norm ist in Verbindung mit den spezifischen Teilen 2 (Teil 2-1 und folgende) zu verwenden. Diese Norm gilt nach DIN EN 1749 für bestimmte Kessel der Bauarten B und C. Diese Norm gilt für Heizkessel für geschlossene Wassersysteme oder für offene Wassersysteme. Diese allgemeine Norm und die spezifischen Normen (siehe Teile 2) stellen Anforderungen an Heizkessel mit bekannten Konstruktionen dar. Für Heizkessel mit alternativen Konstruktionen, die nicht vollständig von dieser Norm oder einer spezifischen Norm abgedeckt werden, muss das mit dieser alternativen Konstruktion verbundene Risiko bewertet werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode ist in Abschnitt 11 angegeben. Diese Norm ist nicht für Geräte für den Anschluss an Gasnetzen vorgesehen, bei denen die Beschaffenheit der verteilten Gase wahrscheinlich zu einem großen Teil über die Lebensdauer des Geräts variieren wird. Diese Norm berücksichtigt zudem die Ökodesign-Anforderung (Verordnung Nr. 813/2013) und die Energiekennzeichnungsvorschrift (Verordnung Nr. 811/2013). Gegenüber DIN EN 15502-1:2015-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) technische Änderungen bezogen auf Ökodesign sowie zur Energiekennzeichnung bei Geräten ≤ 400 kW; b) neue oder geänderte Anforderungen; c) Einschränkungen des Anwendungsbereiches.
DIN EN 15609, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Flüssiggas(LPG)- Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge – Einbauvorschriften Norm, Ausgabe 2022-02 Dieses Dokument legt die Anforderungen an den Einbau von LPG- Antriebssystemen von Wasserfahrzeugen mit Rumpflängen bis einschließlich 24 m fest, wie in EN ISO 8666 festgelegt. Dieses Dokument gilt nicht für direkt an Gasflaschen angebrachte Verbrauchseinrichtungen, wie tragbare eigenständige Campingkocher und tragbare Gaslampen. Gegenüber DIN EN 15609:2012-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung von Anforderungen an Schmelzsicherungen; b) Ergänzung von Anforderungen an Außenbordmotoren; c) Ergänzung von LPG-Generatoreinheiten; d) Ergänzung des informativen Anhangs G — Arten von LPG- Antriebssystemen; e) Ergänzung von Anforderungen an ortsfeste Behälter – Flüssigphase für Kraftstoffanlage mit Einspritzung von flüssigem LPG; f) Ergänzung neuer Begriffe; g) aktualisierter Text der Absätze 4.2.3, 5.1, 5.2, 5.12.2; h) Aktualisierung von Anhang ZA; i) Streichung des umweltbezogenen Anhangs, Verweisung nun auf CEN/TS 16765. DIN EN 16119, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Dichtkappen und Dichtstopfen für Flaschen und Druckbehälter für Flüssiggas (LPG) - Spezifikation und Prüfungen Norm, Ausgabe 2022-02 Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Kennzeichnung von Kappen und Stopfen fest, die zur Herstellung einer druckdichten Abdichtung für Ventile für Gasflaschen und Druckbehälter für Flüssiggas verwendet werden.
Dichtkappen und Dichtstopfen stellen eine zusätzliche Abdichtung für selbstschließende und handbetätigte Ventile sicher. Schutzkappen oder Schmutzkappen und Originalverschlüsse, bei denen die Herstellung einer zusätzlichen Abdichtung nicht Bestandteil ihrer Auslegung ist, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Flaschenventilkappen und - stopfen können für nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 hergestellte Ventile für die Flüssigphase und Gasphase verwendet werden. Druckbehälterventilkappen und -stopfen können für nach EN 13175 hergestellte Ventile für die Flüssigphase und Gasphase verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für Kappen und Stopfen für Ventile für die gelegentliche Entnahme aus der Flüssigphase. Dieses Dokument ist anzuwenden für wiederverwendbare Dichtkappen und Einwegdichtkappen und -stopfen. Dieses Dokument schließt die Verwendung anderer Auslegungen, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau sicherstellen, nicht aus. Der Begri „Druckbehälter“ umfasst keine LPG-Tankfahrzeuge. Gegenüber DIN EN 16119:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügen des Begriffs „äußere Dichtheit“; b) Einführung der Anforderung bezüglich UV-Beständigkeit; c) Parameter für die Widerstandsfähigkeit gegenüber LPG wurden enger gefasst; d) Einführung der Druckprüfung im Anschluss an die Dauerprüfung; e) Streichen der Umweltcheckliste. DIN EN 14894, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Kennzeichnung von Flaschen und Fässern Norm, Ausgabe 2022-02 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas fest, einschließlich: - LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN
14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk. Diese Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung des ADR oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten. Gegenüber DIN EN 14894:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) vollständige Übereinstimmung mit RID/ADR; b) redaktionelle Überarbeitung.
DVFG-Veranstaltungen Forum Flüssiggas 2022 – Save-the-Date Das Forum Flüssiggas 2022 findet vom 21. bis 23. Juni 2022 in München statt. Die Mitgliederversammlung und der Marktplatz Flüssiggas sind Mitgliedern des DVFG vorbehalten. Im Vortragsprogramm diskutieren wir mit unseren Gästen über aktuelle Themen, die unsere Branche bewegen. Und natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für den Austausch untereinander. Weitere Informationen folgen in Kürze! Regionaltagungen 2022 – Save-the-Date Die Termine für die Regionaltagungen im kommenden Jahr stehen fest: 20. September 2022: Regionaltagung Nord/Ost 27. September 2022: Regionaltagung West 29. September 2022: Regionaltagung Süd
Impressum Deutscher Verband Flüssiggas e. V. Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV: EnergieForum Berlin Olaf Hermann Stralauer Platz 33–34 Deutscher Verband Flüssiggas e. V. 10243 Berlin E-Mail: presse@dvfg.de Telefon: +49 30 293671-0 Vertretungsberechtigter: Jobst-Dietrich Diercks (Vorsitzender) Vereinsregistereintragung: Registergericht: Amtsgericht Berlin- Charlottenburg Registernummer: 95 VR 22412 Nz Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27s UStG: DE 114108318 Haftungsausschluss: Die Inhalte des Newsletters werden stets mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, auf die per Link verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Urheber- und Leistungsschutzrechte: Die im Rahmen des Newsletters zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder ö entliche Zugänglichmachung) bedarf der vorherigen schri lichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
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